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Die Erfindung betrifft eine Filterpatrone gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Es sind Filterpatronen beziehungsweise Wechselfilterpatronen bekannt, die ein topfartiges Gehäuseteil aufweisen, in dem ein zylinderförmiges Filterelement, beispielsweise ein Faltenbalg oder ein Mitteleinsatz, aufgenommen ist. Das Gehäuseteil ist an einer offenen Stirnseite durch einen Gehäusedeckel verschlossen. Die Filterpatrone weist einen Zulaufanschluss und einen Ablaufanschluss auf, wobei die Anschlüsse über eine jeweilige Durchgangsausnehmung im Gehäusedeckel oder im Gehäuseteil mit einem zugeordneten Innenraum der Filterpatrone, das heißt einem Zulaufraum und einem Ablaufraum, verbunden sind. Das Druckmittel strömt im Betrieb durch den Zulaufanschluss und den Zulaufkanal in den Zulaufraum der Filterpatrone. Das Filterelement wird dabei auf seiner Schmutzseite mit dem verunreinigten Druckmittel beaufschlagt. Es durchströmt das Filterelement von der Schmutzseite hin zur Reinseite, wobei Verschmutzungen beziehungsweise Partikel vom Filterelement zurückgehalten werden. Das Filterelement ist dabei auf der Rein- beziehungsweise Ablaufseite des Filterelementes an einem Stützelement insbesondere einem Stützkorb, abgestützt. Dieses Stützelement ist fluiddurchlässig. Auf diese Weise kann das auf die Reinseite des Filterelementes austretende Druckmittel durch das Stützelement hindurch in den Ablaufraum strömen. Aufgrund des Druckverlustes über das Filterelement stellt der Ablaufraum oder die Reinseite auch die Niederdruckseite dar. Aus dem Ablaufraum strömt das Fluid im Folgenden durch den Ablaufkanal und den Ablaufanschluss in das angeschlossene Fluidsystem. Über eine derartige Filterpatrone kann beispielsweise ein hydraulisches Druckmittel oder eine Flüssigkeit oder ein Gas gereinigt werden.
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Die Offenlegungsschrift
DE 3617420 A1 zeigt hierzu einen Kraftstofffilter mit einem zweiteiligen Kunststoffgehäuse, wobei ein Teil ein Gehäusedeckel und ein Teil ein Gehäusetopf ist. Die beiden Gehäuseteile sind durch eine Ultraschallschweißverbindung miteinander druckmitteldicht und unlösbar verbunden. Diese Art der Schweißverbindung wird im gezeigten Beispiel auch dazu genutzt, einen außenumfänglich am Filterelement angeordneten Haltebund mit dem Gehäusedeckel stoffschlüssig zu verbinden. Auf diese Weise ist das Filterelement im Gehäuseteil beziehungsweise Gehäusetopf bei aufgesetztem und ultraverschweißtem Gehäusedeckel eindeutig positioniert und festgelegt.
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Nachteilig an dieser Lösung ist, dass der gezeigte Kraftstofffilter einen Zulaufanschluss am Gehäusedeckel und einen Ablaufanschluss am Gehäusetopf beziehungsweise am Gehäuseteil aufweist, so dass zum Anschließen des Kraftstofffilters ans Fluidsystem sequentiell zwei Verbindungen hergestellt werden müssen. So muss einerseits der gehäusedeckelseitige Anschluss und andererseits der gehäusetopfseitige Anschluß angeschlossen werden.
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Für einen effizienteren Anschluss eines Kraftstofffilters ans Fluidsystem offenbart die Offenlegungsschrift die
DE 3425347 A1 einen Kraftstofffilter, bei dem sowohl der Zulaufanschluss als auch der Ablaufanschluss in den Gehäusedeckel integriert ist. Im Ablaufkanal ist dabei ein Innengewinde vorgesehen, so dass der Anschluss des Kraftsstofffilters durch dessen einfaches Aufschrauben auf einen Anschlusszapfen erfolgen kann.
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Der auf diese Weise vorrichtungstechnisch vereinfachte Kraftstofffilter weist den Nachteil auf, dass zur bestimmungsgemäßen Positionierung des Filterelements im Gehäusetopf eine Vielzahl von Teilen notwendig ist. Dies gestaltet die Fertigung und den Zusammenbau der Filterpatrone aufwendig.
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Dem gegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Filterpatrone zu schaffen, die vorrichtungstechnisch vereinfacht ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Filterpatrone mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Filterpatrone sind in den Patentansprüchen 2 bis 10 beschrieben.
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Eine Filterpatrone, insbesondere eine Wechselfilterpatrone, zum Abscheiden von Partikeln aus einem Fluid hat ein Gehäuseteil, insbesondere einen Gehäusetopf, in dem ein Zulaufraum zumindest abschnittsweise über ein Filterelement von einem Ablaufraum getrennt ist. Des Weiteren hat sie einen einstückigen Gehäusedeckel, der von einer in den Zulaufraum mündenden Zulaufausnehmung und von einer in den Ablaufraum mündenden Ablaufausnehmung durchsetzt ist. In einer Außenanschlussfläche des Gehäusedeckels ist eine insbesondere nutförmige Dichtungsaufnahme vorgesehen. Erfindungsgemäß hat der Gehäusedeckel zu dem eine Nut, in der ein Endabschnitt des Filterelements aufgenommen ist.
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Gegenüber dem Stand der Technik, demgemäß der Endabschnitt des Filterelements in der Filterpatrone einerseits durch den Gehäusedeckel und andererseits durch ein zusätzliches ringförmiges Teil positioniert ist, wird bei der erfindungsgemäß gestalteten Filterpatrone lediglich der Gehäusedeckel beziehungsweise dessen Nut für diese Funktion benötigt. Dadurch ist die Filterpatrone vorrichtungstechnisch vereinfacht. Die Nut kann dabei einen im Wesentlichen rechteckigen oder trapezförmigen Querschnitt aufweisen. Auch sind Querschnitte vorteilhaft, die zumindest abschnittsweise oval oder abgerundet sind. Bevorzugt ist in die Nut zudem ein Endabschnitt eines Stützelementes, insbesondere eines Stützkorbes eingesetzt, an dem das Filterelement insbesondere gegen eine Niederdruckseite beziehungsweise eine Reinseite oder Ablaufseite der Filterpatrone abgestützt ist. Das Filterelement ist dabei bevorzugt ein Faltenbalg, beziehungsweise ist plissiert, oder es ist ein Wickeleinsatz.
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In einer bevorzugten Weiterbildung erstreckt sich die Nut ringförmig. Aufgrund einer ringförmigen bzw. umlaufenden Erstreckung der Nut ergibt sich eine zylindrische, kompakte Bauform des Filterelementes und damit der Filterpatrone. Besonders bevorzugt erstreckt sich die Nut im Wesentlichen kreisringförmig.
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In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung münden sowohl die Zulaufausnehmung als auch die Ablaufausnehmung in die Außenanschlussfläche. Besonders bevorzugt ist die Außenanschlussfläche im Wesentlichen planar. Daraus ergibt sich eine flach bauende Filterpatrone, was vorteilhafter Weise von der Filterpatrone eingenommenen Bauraum einspart.
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Besonders kompakt ist der Gehäusedeckel aufgebaut, wenn er in einer bevorzugten Weiterbildung einen insbesondere ringförmigen Innenabschnitt und einen zu diesem zumindest abschnittsweise radial beanstandeten, insbesondere überwiegend ringförmigen, Außenabschnitt aufweist. Dabei ist der Innenabschnitt mit dem Außenabschnitt über zumindest einen Steg des Gehäusedeckels verbunden.
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Ganz besonders bevorzugt ist der Innenabschnitt von der Ablaufausnehmung durchsetzt und die Zulaufausnehmung ist zumindest über den Innenabschnitt, den Außenabschnitt und den Steg begrenzt. Es ergibt sich, dass der Innenabschnitt von der Zulaufausnehmung zumindest abschnittsweise radial umgriffen ist. In einer dazu alternativen Variante ist der Innenabschnitt von der Zulaufausnehmung durchsetzt und der Innenabschnitt ist von der Ablaufausnehmung zumindest abschnittsweise radial umgriffen. Bevorzugt sind der Innenabschnitt und der Außenabschnitt über zwei oder drei Stege, besonders bevorzugt über vier Stege verbunden. Mit zunehmender Steganzahl ist dabei eine Stabilität des Gehäusedeckels und der Verbindung der beiden Abschnitte erhöht. Besonders bevorzugt wird es, wenn beide Abschnitte, also der Innenabschnitt und der Außenabschnitt, überwiegend ringförmig ausgestaltet sind, so dass der Innenabschnitt als Innenring beziehungsweise der Außenabschnitt als Außenring ausgestaltet ist.
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In einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist die Nut am Innenabschnitt beziehungsweise am Innenring angeordnet.
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Um das Filterelement im Gehäuseteil beziehungsweise im Gehäusetopf mit einem größeren radialen Abstand zu einer Mittelachse der Filterpatrone anzuordnen uns so eine verfügbare Filterfläche des Filterelements zu vergrößern, ist in einer bevorzugten Weiterbildung der Filterpatrone die Nut an einer radialen Erweiterung oder an einer radial erweiterten Schürze des Innenabschnitts angeordnet.
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Ganz besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn das Gehäuseteil oder der Gehäusedeckel aus Kunststoff, insbesondere aus mit Glasfaser verstärktem Kunststoff, gebildet ist. Um eine elektrostatische Aufladung der Filterpatrone entgegenzuwirken, ist der Kunststoff bevorzugt leitfähig. Ein Beispiel hierfür ist Polyamid 6.6 CF30. Alternativ dazu kann das Gehäuseteil oder der Gehäusedeckel natürlich auch aus Metall gefertigt sein. Kunststoff hat dabei den Vorteil, dass bei der Filterung korrosiver Fluide kein zusätzlicher Korrosionsschutz mehr aufzutragen ist und dass das entsprechende Teil für eine gewünschte Farbgebung nicht mehr gesondert lackiert werden muss. Stattdessen kann bei der Fertigung das entsprechende Teil durch eine Farbbeigabe durchgängig eingefärbt werden.
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Eine besonders haltbare und druckmitteldichte Verbindung des Gehäuseteils mit dem Gehäusedeckel ergibt sich, wenn diese beiden Teile stoffschlüssig insbesondere durch Ultraschallschweißen verbunden sind. Alternativ dazu ist auch eine Klebverbindung möglich. Alternativ oder ergänzend zu den genannten Verbindungsarten ist es bevorzugt, wenn der Gehäusedeckel mit dem Gehäuseteil beziehungsweise dem Gehäusetopf über eine Clipseinrichtung verbunden ist. Wird dabei auf eine geeignete druckmitteldichte Verclipsung geachtet, kann sogar auf ein Kleben oder Ultraschallschweißen verzichtet werden, was einen vorrichtungs- und fertigungstechnischen Aufwand weiter verringert.
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Die Anmelderin behält sich vor, auf die vorbeschriebene Clips-Verbindung eine gesonderte Patentanmeldung zu richten.
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Um die Filterpatrone auf einfachste Weise an einem Druckmittelanschluss anzuschließen und gleichzeitig zu haltern, ist in eine der Ausnehmungen der Filterpatrone, insbesondere in diejenige, die am zentralsten am Gehäusedeckel angeordnet ist oder von der der Innenabschnitt durchsetzt ist, ein Innengewinde insbesondere durch Gewindeschneiden eingebracht. Alternativ dazu können diese Funktionen erfüllt werden, in dem in einer der Ausnehmungen, insbesondere in derjenigen, die am zentralsten im Gehäusedeckel angeordnet ist oder von der der Innenabschnitt durchsetzt ist, eine stoffschlüssig mit dem Gehäusedeckel verbundene, insbesondere in diesen eingegossene oder eingeklebte, metallische Gewindehülse angeordnet ist. Diejenige Ausnehmung, die mit dem Innengewinde versehen ist (Ablaufausnehmung oder Zulaufausnehmung), erfüllt somit neben ihrer entsprechenden Fluidförderfunktion auch eine Befestigungsfunktion der Filterpatrone. Auf diese Weise ist die Filterpatrone vorrichtungstechnisch besonders einfach ausgebildet. Am direkt in die Ausnehmung bzw. den Gehäusedeckel eingebrachten Innengewinde ist besonders dessen vorrichtungstechnische Einfachheit von Vorteil.
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Nachteilhaft kann jedoch insbesondere bei der Verwendung von Kunststoff als Gehäusedeckelwerkstoff sein, dass das Gewinde eine relativ geringe Festigkeit aufweist. Dem gegenüber weist die stoffschlüssig mit dem Gehäusedeckel verbundene metallische Gewindehülse insbesondere bei der Verwendung von Kunststoff als Gehäusedeckelmaterial den Vorteil auf, dass das Gewinde eine höhere Härte hat, was wiederum ein höheres Anzugsmoment ermöglicht, so dass eine Anschlussabdichtung für höhere Betriebsdrücke der Filterpatrone realisierbar ist. Die Gewindehülse ist bevorzugt während der Fertigung des Gehäusedeckels, beispielsweise in einem Spritzguss- oder Druckgussverfahren mit dem Gehäusedeckel verbunden beziehungsweise in diesen eingebracht.
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Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Figur näher erläutert.
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Die 1 zeigt eine isometrische Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Filterpatrone.
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Gemäß dieser Figur hat eine Filterpatrone 1 einen Gehäusedeckel 2, durch den ein topfförmiges Gehäuseteil 4 beziehungsweise ein Gehäusetopf verschlossen ist. Der Gehäusedeckel 2 und das Gehäuseteil 4 sind aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt. Im Gehäuseteil 4 ist koaxial zu einer Filterlängsachse 6 ein Filterelement 8 angeordnet, das an einem Stützelement 10 beziehungsweise einem Stützkorb radial innen abgestützt ist.
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Der Gehäusedeckel 2 weist einen etwa ringförmigen Innenabschnitt 12 und einen etwa ringförmigen Außenabschnitt 14 auf. Beide Abschnitte sind über vier Stege 16, von denen in 1 aufgrund der Schnittdarstellung lediglich zwei Stege sichtbar sind, verbunden. Über den Innenabschnitt 12, die Stege 16 und den Außenabschnitt 14 sind auf diese Weise vier Zulaufausnehmungen 18 beziehungsweise Zulaufkanäle, von denen aufgrund der Schnittdarstellung in 1 lediglich drei abgebildet sind, in radialer und umfänglicher Richtung begrenzt. Der Gehäusedeckel 2 ist im Bereich des Innenabschnitts 12 von einer Ablaufausnehmung 20 durchsetzt, die etwa koaxial zur Filterlängsachse 6 angeordnet ist. Die Zulaufausnehmungen 18 weisen eine Nierenform auf und sind gemeinsam auf einem sich konzentrisch zur Filterlängsachse 6 erstreckenden Teilkreis angeordnet. Diese Zulaufausnehmungen 18 münden einerseits in einer Außenanschlussfläche 22 und andererseits in einer Innenfläche 24 des Gehäusedeckels 2. Beide genannten Flächen 22, 24 sind im Wesentlichen planar ausgebildet. Auch die Ablaufausnehmung 20 mündet in die Außenanschlussfläche 22. Die Ablaufausnehmung 20 geht dabei an einer Kante 26 in eine domartige radiale Erweiterung 28 über, die in den Ablaufraum 30 mündet. Radial außerhalb der radialen Erweiterung 28 weist der Innenabschnitt 12 eine ins Innere des Gehäuseteils ragende radiale Erweiterung 32 beziehungsweise Schürze auf, in der eine ringförmige beziehungsweise umlaufende Nut 34 ausgebildet ist, in der ein Endabschnitt 36 des Filterelements 8 aufgenommen ist. Weiterhin ist gut zu erkennen, dass in der Nut 34 ein Endabschnitt des Stützelements 10 aufgenommen ist. Dieser Endabschnitt ist auf einen die Nut 34 radial innen begrenzenden Steg 38 aufgesteckt und über diesen radial festgelegt. Entsprechend ist das Filterelement 8 radial außen über einen zweiten, die Nut 34 radial begrenzenden Steg 40, radial festgelegt.
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In 1 unten, d. h., in Richtung der Längsachse 6 gegenüber der vorbeschriebenen Nut 34 ist im Gehäuseteil 4 beziehungsweise in dessen Bodenbereich ein Bodendeckel 42 angeordnet, über den das Stützelement 10 und das Filterelement 8 in ähnlicher Weise festgelegt sind. Der Bodendeckel 42 weist zu diesem Zweck einen umlaufenden äußeren Steg 44 auf, der zur äußeren radialen Festlegung des Filterelements 8 vorgesehen ist. In einem radialen Innenbereich des Bodendeckels 42 weist dieser einen abgeflachten Dom 46 auf, der an seiner Basis einen Außendurchmesser aufweist, der etwa einem Innendurchmesser des Stützelementes 10 entspricht. Das auf den Dom 46 aufgesetzte Stützelement 10 ist somit radial und axial über den Bodendeckel 42 beziehungsweise den Dom 46 festgelegt. Zwischen dem Stützelement 10 und dem äußeren Steg 44 des Bodendeckels ist das Filterelement 8 angeordnet.
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Der Bodendeckel 42 steht mit einer Umlaufkante 48 an einer sich verjüngenden Bodeninnenfläche 50 an. Diese verjüngt sich bis zu einem tiefsten Punkt eines Bodens 52 des Gehäuseteils 4. Im Bereich des Bodens 52 sind radial Von innen nach außen weisende Verstärkungsrippen 54 angeordnet. Diese reichen nicht bis zum tiefsten Punkt des Bodens 52 sondern laufen verrundet mit einem Abstand zum tiefsten Punkt im Boden 52 aus.
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In einem bestimmungsgemäßen Betrieb der Filterpatrone 1 ist diese über eine in die Ablaufausnehmung 20 eingegossene, in den Gehäusedeckel 2 integrierte Gewindehülse (nicht dargestellt) auf einen (ebenso nicht dargestellten) Anschlusszapfen eines fluidischen Versorgungssystems aufgeschraubt. Dabei ist die Filterpatrone 1 soweit auf den Anschlusszapfen aufgeschraubt, dass die Außenanschlussfläche 22 in Anschlag mit einer fluidsystemseitigen Außenanschlussfläche (nicht dargestellt) in Anschlag gebracht ist. In diesem Zustand ist ein in einer umlaufenden Dichtungsaufnahme 57 angeordneter Dichtungsring 56 beziehungsweise O-Ring derart zusammengepresst, dass die Zulaufausnehmungen 18 gegen die Umgebung abgedichtet sind. Der Dichtring kann alternativ oder ergänzend als thermoplastisches Elastomer ausgeführt sein. Eine Abdichtung der Zulaufausnehmungen 18 gegen die das abströmende Fluid führende Ablaufausnehmung 20, erfolgt über den in die Ablaufausnehmung 20 eingeschraubten Anschlusszapfen. Die Integration des Zulaufs und des Ablaufs in den Gehäusedeckel, die zudem beide in die Außenanschlussfläche 22 münden, stellt eine vorrichtungstechnisch elegante und wenig aufwendige Lösung dar, da beim Einschrauben des Anschlusszapfens in die Ablaufausnehmung 20 beide fluidführenden Ausnehmungen gleichzeitig angeschlossen werden können.
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Im einem bestimmungsgemäßen Betrieb der Filterpatrone 1 strömt Fluid durch die Zulaufausnehmungen 18 entlang einer Oberseite der radialen Erweiterung 32 beziehungsweise der Schürze in einen ringförmigen, zwischen dem Filterelement 8 und einer Innenmantelfläche 58 des Gehäuses 4 angeordneten, Zulaufraum 60 ein. Die Endabschnitte des Filterelements 8 sind auf geeignete Weise, beispielsweise durch Kleben oder Ultraschallschweißen, gut mit einer jeweiligen Ringstirnfläche der Nut 34 und einer Bodendeckelnut 35 verbunden. Auf diese Weise ist eine das Filterelement 8 umgehende Bypass-Strömung unterbunden und das Fluid wird gezwungen, durch das plissierte Filterelement 8 hindurch in Richtung des durchlässigen Stützelementes 10 zu strömen. Ein Fluiddurchgang durch das Stützelement 10 wird dabei durch Ausnehmungen 62 ermöglicht, die gemäß 1 aus Gründen der Übersichtlichkeit nur im Bereich des Schnittverlaufs dargestellt sind. Die Ausnehmungen 62 sind dabei gemäß einem im Schnitt erkennbaren Raster gleichmäßig über eine Oberfläche des Stützelements 10 verteilt angeordnet. Nach dem Passieren der Ausnehmungen 62 durchströmt das Fluid den Ablaufraum 30, die domartige radiale Erweiterung 28 und die Ablaufausnehmung 20 und wird auf diese Weise gereinigt ins Fluidsystem zurückgeführt.
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Der Gehäusedeckel 2 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel mit dem Gehäuseteil 4 über eine Ultraschallschweißverbindung verbunden. Die Ultraschallschweißverbindung ist mit Hilfe von Energierichtungsgebern ausgebildet. Diese Verbindungsart unterstützt einen schnellen und effizienten Fertigungsprozess der Filterpatrone 1. Durch die Verwendung eines Kunststoffs beziehungsweise des mit Glasfaser verstärkten Kunststoffs kann vorteilhafter Weise auf eine Lackierung des Gehäuseteils 4 und/oder des Gehäusedeckels 2 verzichtet werden, da die Kunststoffkomponenten während ihrer Fertigung durch eine Farbbeigabe beliebig eingefärbt werden können. Zudem macht die Verwendung des Kunststoffs für die Gehäuseteile der Filterpatrone 1 einen nachträglich aufzutragenden Korrosionsschutz überflüssig. Ein weiterer Vorteil der vorbeschriebenen Kunststoffbauteile ist, dass diese gegenüber herkömmlichen Teilen aus Metall kostengünstiger sind.
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Mit der vorbeschriebenen Filterpatrone 1 sind Druckstabilitäten von größer als 7 bar realisierbar.
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Alternativ oder ergänzend zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann die Verbindung des Gehäusedeckels mit dem Gehäuseteil über eine geeignete Verclipsung ausgebildet sein. Kommt diese alleinig zum Einsatz, kann auf diese Weise der Fertigungsprozess der Filterpatrone unter Verzicht auf das Ultraschallschweißverfahren beziehungsweise der damit verbundenen Ultraschallschweißmaschine vergünstigt werden. Für diesen alternativen Fall ist die Verbindungsstelle mit Hilfe eines zusätzlichen Dichtmittels abgedichtet.
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Unabhängig davon über welche Verbindungsart der Gehäusedeckel mit dem Gehäuseteil verbunden ist, sind die beiden Verbindungspartner drehfest miteinander verbunden, so dass ein Lösen des Gehäuseteils vom Gehäusedeckel beim Ein- oder Ausschrauben der Filterpatrone verhindert ist.
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Ergänzend zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann zum Zwecke des Ein- oder Ausschraubens der Filterpatrone eine Außenkontur des Gehäuseteils derart ausgestaltet sein, dass an ihr ein Löseschlüssel ansetzbar ist.
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Ebenso ergänzend zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann im Bodenbereich des Gehäuseteils eine Ablassschraube zur Entleerung von im Gehäuseteil sedimentierten Partikeln angeordnet sein. Alternativ dazu kann in diesem Bereich ein Wartungsanzeiger installiert sein, über den ein Sedimentationsgrad im Bodenbereich des Gehäuseteils angezeigt wird.
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Alternativ zum dargestellten Ausführungsbeispiel, in dem in die Ablaufausnehmung 20 eine metallische Gewindehülse mit Innengewinde (nicht dargestellt) eingegossen ist, kann das wie vorbeschrieben zur Befestigung der Filterpatrone benötigte Innengewinde direkt in die Ablaufausnehmung 20 geschnitten sein.
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Offenbart ist eine Filterpatrone, insbesondere eine Wechselfilterpatrone, die einen einstückigen Gehäusedeckel mit hohem Integrationsgrad aufweist, wobei der Gehäusedeckel eine Zulaufausnehmung, eine Ablaufausnehmung, eine Außenanschlussfläche mit einer Dichtungsaufnahme und eine Nut zur Festlegung eines Filterelements aufweist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Filterpatrone
- 2
- Gehäusedeckel
- 4
- Gehäuseteil
- 6
- Filterlängsachse
- 8
- Filterelement
- 10
- Stützelement
- 12
- Innenabschnitt
- 14
- Außenabschnitt
- 16
- Steg
- 18
- Zulaufausnehmung
- 20
- Ablaufausnehmung
- 22
- Außenanschlussfläche
- 24
- Innenfläche
- 26
- Kante
- 28
- Radiale Erweiterung
- 30
- Ablaufraum
- 32
- Radiale Erweiterung
- 34
- Nut
- 35
- Bodendeckelnut
- 36
- Endabschnitt
- 38, 40, 44
- Steg
- 42
- Bodendeckel
- 46
- Dom
- 48
- Umlaufkante
- 50
- Bodeninnenfläche
- 52
- Boden
- 54
- Rippe
- 56
- Dichtring
- 57
- Dichtungsaufnahme
- 58
- Innenmantelfläche
- 60
- Zulaufraum
- 62
- Ausnehmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3617420 A1 [0003]
- DE 3425347 A1 [0005]