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DE102011111379A1 - Elektronische Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm, die einen Ständer mit mindestens drei Betriebsstellungen besitzt - Google Patents

Elektronische Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm, die einen Ständer mit mindestens drei Betriebsstellungen besitzt Download PDF

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DE102011111379A1
DE102011111379A1 DE102011111379A DE102011111379A DE102011111379A1 DE 102011111379 A1 DE102011111379 A1 DE 102011111379A1 DE 102011111379 A DE102011111379 A DE 102011111379A DE 102011111379 A DE102011111379 A DE 102011111379A DE 102011111379 A1 DE102011111379 A1 DE 102011111379A1
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Germany
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stand
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touch screen
component
unfolded
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Application number
DE102011111379A
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English (en)
Inventor
Henri Crohas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Archos SA
Original Assignee
Archos SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Archos SA filed Critical Archos SA
Publication of DE102011111379A1 publication Critical patent/DE102011111379A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • G06F1/00Details not covered by groups G06F3/00 - G06F13/00 and G06F21/00
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine elektronische Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm (3), insbesondere bestehend aus einem einteiligen Element, umfassend einen Kasten (1), an dem der Berührungsbildschirm (3) montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Ständer (7–9; 7'; 7'') besitzt, der sich gegenüber dem Kasten (1) zwischen einer eingezogenen Position in dem Kasten der Vorrichtung und einer maximal ausgeklappten Position, die einer sogenannten ”geneigten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, dreht, wobei der Winkel (a) zwischen der sichtbaren Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) und der Vertikalen (V) zwischen 50° und 85° beträgt, wenn eine Grundplatte (10) der Vorrichtung und der Ständer (7–9; 7'; 7'') auf einer horizontalen Ebene lagern, wobei der Ständer (7–9; 7'; 7'') außerdem in mindestens einer ausgeklappten Zwischenposition angeordnet werden kann, die der sogenannten ”aufrechten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, in der der Winkel (c) zwischen der sichtbaren Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) und der Vertikalen (V) zwischen 5° und 45° beträgt, wenn die Grundplatte (10) der Vorrichtung und der Ständer (7–9; 7'; 7'') auf der horizontalen Ebene (H) lagern.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet tragbarer elektronischer Vorrichtungen, die mit einem Berührungsbildschirm ausgestattet sind, und insbesondere Vorrichtungen dieser Art, die aus einem einteiligen Element bestehen, oder die in einer einteiligen, kompakten Konfiguration präsentiert werden können.
  • Elektronische Vorrichtungen mit Berührungsbildschirmen haben heutzutage den Vorteil, dass Rechenleistung integriert ist, so dass anspruchsvolle interaktive Anwendungen, wie Internetnavigation, e-mail-Verwaltung etc., ausgeführt werden können. Bestimmte Modelle können sogar herkömmliche Office-Computer-Anwendungen ausführen, wie Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation von Managementsoftware. Außerdem können diese Vorrichtungen auch Entschlüsselungen vornehmen und digitale Videoinhalte anzeigen.
  • In Bezug auf die Ergonomie gibt es je nach Nutzung und/oder Art der verwendeten Interaktionsmittel offenbar zwei Hauptnutzungsarten für diese Vorrichtungen. Diese beiden Hauptnutzungsarten stehen mit der jeweiligen Ausrichtung des Bildschirms in Zusammenhang.
  • Bei der ersten der beiden Hauptnutzungsarten, dem sogenannten ”aufrechten” Modus, wird der Bildschirm fast bis zur Vertikalen geschwenkt. Diese Position entspricht Nutzungen, die nicht oder nur in geringem Ausmaß interaktiv sind, wie Abspielen eines Videos, einer Diashow oder einer Präsentation. Sie kann auch für höchst interaktive Anwendungen verwendet werden, bei denen der Nutzer allerdings Peripheriegeräte oder andere externe Mittel wie eine Tastatur oder eine externe Maus verwendet. Insgesamt wird die Vorrichtung bei dieser ersten Nutzungsart nicht oder kaum als direktes Mittel zur Steuerung oder Eingabe über ihren Berührungsbildschirm verwendet.
  • Bei der zweiten der beiden Hauptnutzungsarten, dem sogenannten ”Neige”-Modus, muss der Bildschirm fast bis zur Horizontalen geschwenkt werden. Diese Position entspricht interaktiven Nutzungen, bei denen der Berührungsbildschirm als Aktionsmittel für den Nutzer verwendet wird. Diese zweite Nutzungsart ist besonders geeignet für Anwendungen, die Befehle und/oder die Eingabe von Buchstaben mittels einer virtuellen Tastatur erfordern, die auf dem Berührungsbildschirm angezeigt ist, zusätzlich zu ihrer Standard-Anzeigefunktion. Es wird darauf hingewiesen, dass die ”geneigte” Position von der horizontalen oder ”ebenen” Position zu unterscheiden ist, wobei eine leichte Schwenkung zur Horizontalen aus ergonomischen Gründen bevorzugt ist: bessere Zugänglichkeit für die Finger und leichtere Lesbarkeit, wenn der Berührungsbildschirm etwas abgeschwenkt ist, z. B. zwischen 5° und 40° gegenüber der Horizontalen.
  • Das Problem der Anpassung der Bildschirmausrichtung und der Halterung der Vorrichtungen nach dem bisherigen Stand der Technik wurde im Kontext der beiden obigen Hauptnutzungsarten nicht vollständig gelöst. Es sind Vorrichtungen bekannt, die eine Halterung, einen Sockel oder eine Grundplatte bilden, auf der die elektronische Vorrichtung angeordnet ist, und in ”aufrechter” oder ”geneigter” Position verwendet wird. Diese Vorrichtungen, separat von der elektronischen Vorrichtung, sind teuer, sperrig und können verlorengehen oder sind im Bedarfsfall eventuell nicht verfügbar. Vorrichtungen mit einem Ständer, der aufgestellt werden kann, sind ebenfalls bekannt. Ihre mögliche Anwendung und Stabilität sind höchst begrenzt. Außerdem haben die bekannten Lösungen zu hohe Nutzungskosten und/oder nehmen innerhalb des Kastens der Vorrichtung einen zu großen Raum ein und/oder haben einen zu großen Platzbedarf in der Dickenrichtung bei einer als Serienartikel hergestellten Vorrichtung.
  • Deshalb ist ein Gegenstand der Erfindung eine elektronische Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm, insbesondere aus einem einteiligen Element, oder die eine allgemeine einteilige Form annehmen kann, umfassend einen Kasten, an dem der Berührungsbildschirm montiert ist, wobei die Vorrichtung eine im allgemeinen abgeflachte Form besitzt, die durch zwei im wesentlichen parallele und rechtwinklige, gegenüberliegende Flächen begrenzt ist, von denen eine im wesentlichen die sichtbare Außenfläche des Berührungsbildschirms aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Ständer besitzt, der sich gegenüber dem Kasten zwischen einer eingezogenen Position in dem Kasten der Vorrichtung und einer maximal ausgeklappten Position, die einer sogenannten ”geneigten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, dreht, wobei der Winkel zwischen der sichtbaren Außenfläche des Berührungsbildschirms und der Vertikalen zwischen 50° und 85° beträgt, wenn eine Grundplatte der Vorrichtung und der Ständer auf einer horizontalen Ebene lagern, wobei der Ständer außerdem in mindestens einer ausgeklappten Zwischenposition angeordnet werden kann, die der sogenannten ”aufrechten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, in der der Winkel zwischen der sichtbaren Außenfläche des Berührungsbildschirms und der Vertikalen zwischen 5° und 45° beträgt, wenn die Grundplatte (10) der Vorrichtung und der Ständer (79) auf der horizontalen Ebene (H) lagern.
  • Die Drehachse des Ständers ist 50 positioniert, dass die Projektion des Schwerpunktes der Vorrichtung auf der horizontalen Ebene innerhalb der Fläche liegt, die von den Abstützungspunkten der Grundplatte der Vorrichtung und jenen des mindestens einen Ständers in ihrer Position äußerster Anpassung der ”aufrechten” Position begrenzt wird. Die Kombination der verschiedenen Kräfte führt zu der Bildung eines schwachen Drehmoments an dem Ständer. Dieses schwache Drehmoment an dem Ständer in der ”aufrechten” Position wird leicht durch Reibungskräfte überwunden, insbesondere durch jene, die in Höhe der Gelenkverbindung des Ständers und zwischen den Kontaktpunkten zwischen ihren Enden und der horizontalen Ebene, auf der die Vorrichtung platziert wird, ausgeübt werden.
  • Somit kann der Ständer mindestens drei Betriebsstellungen einnehmen, einschließlich einer zusammengeklappten oder eingezogenen Position und mindestens zwei unterschiedliche ausgeklappte Positionen. Unabhängig von der gewählten ”aufrechten” oder ”geneigten” Position der Vorrichtung, bildet der Ständer dasselbe einzelne Halteelement der Vorrichtung. Dieses Element ist von einfacher und kostengünstiger Konstruktion, ist in seiner eingezogenen Position perfekt in den Kasten der Vorrichtung eingegliedert, und hat deshalb einen minimalen Platzbedarf; es ist permanent in die Vorrichtung integriert, so dass es immer verfügbar ist.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung beträgt der Winkel zwischen der geradlinigen Richtung des Ständers und der sichtbaren Außenfläche des Berührungsbildschirms zwischen 100° und 175°, wenn sich der Ständer in der maximal ausgeklappten Position befindet, und er beträgt zwischen 10° und 60°, wenn sich der Ständer in der ausgeklappten Zwischenposition befindet.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung wird der Ständer in der eingezogenen Position in vollständig integrierter Art und Weise in einem Gehäuse aufgenommen, das auf einer Rückseite des Kastens gegenüber dem Bildschirm gebildet ist, so dass die Vorrichtung auf einer flachen Unterlage ruhen kann, oder in einem kompakten und rationellen Behälter leicht verstaut bzw. weggeräumt werden kann.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung umfasst die Vorrichtung ein Bauteil wie ein Kreuzstück aus Metall, das an dem Kasten befestigt ist, und an dem der Ständer drehbar montiert ist.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung ist das Bauteil ein Kreuzstück, dessen Mittelteil mindestens einen Verstärkungswinkel bildet, an dem der Ständer drehend montiert ist, und dessen Enden an gegenüberliegenden Kanten des Kastens befestigt sind, z. B. an den Kanten, die im wesentlichen an die langen Seiten der rechtwinkligen Form der Vorrichtung anstoßen, wobei das Mittelteil z. B. L-, T- oder U-förmig sein kann. Die einen Winkel bildende L-Form erweist sich in der Praxis als ausreichend starr für kleine Vorrichtungen und bietet den Vorteil einer kostengünstigen Herstellung, indem einfach ein Stück Blech gebogen wird.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung wird der Stift zwischen dem Ständer und dem Bauteil fest montiert, um Reibungskräfte zu erzeugen, die von dem Nutzer bei dem manuellen Aufbau des Ständers in der gewünschten Position, und nicht versehentlich unter dem einfachen Gewicht der auf dem Ständer gelagerten Vorrichtung, überwunden werden sollen.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung bildet das freie Ende des Ständers, das gegenüber seiner Drehachse angeordnet ist, eine lineare Kontaktzone im wesentlichen parallel zu der Drehachse. Die Länge der Kontaktzone ist vorteilhafterweise an die Merkmale des Berührungsbildschirms angepasst, insbesondere an seine Länge, abhängig von der Anzahl und der Positionierung des erfindungsgemäßen Ständers oder der erfindungsgemäßen Ständer. Im Falle von zwei Ständern und/oder einem Berührungsbildschirm mit geringer Breite, für den ein einziger Ständer ausreicht, genügt z. B. eine Kontaktzone kurzer Länge, damit die Vorrichtung stabil ist, selbst wenn sie in den Ecken gegenüber jenen nahe an der Auflagefläche gehalten wird. Bei einem Berührungsbildschirm mit relativ großer Breite, bei dem keine zwei Ständer verwendet werden können, wird dann ein Ständer mit einem Fuß vorgesehen, der einen linearen Kontakt mit der Halterung bietet, die eine große Länge aufweist. Auf diese Art und Weise wird die Stabilität der Anordnung für alle Abstützungszonen an dem Berührungsbildschirm verbessert.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung ist die maximal ausgeklappte Position des Ständers durch einen Anschlag dieses Ständers begrenzt, der an den Kasten und/oder das Bauteil anstößt.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung wird die ausgeklappte Zwischenposition des Ständers durch einen harten Anschlag oder Indexiervorrichtungen vorgegeben, die an dem Stift zwischen dem Ständer und dem Bauteil vorgesehen sind.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung besitzt der Kasten eine Vertiefung, die eine Zone zum Greifen des freien Endes des Ständers bildet, wenn er sich in der eingezogenen Position befindet.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung besitzt der Ständer mindestens zwei Segmente, die längs zueinander teleskopisch verschiebbar sind.
  • Gemäß weiteren vorteilhaften Merkmalen der Erfindung sind die Segmente des Ständers ineinander eingezogen, so dass sie dem Ständer eine minimale Länge verleihen, wenn die Vorrichtung in ihrer ”geneigten” Position angeordnet ist.
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsart der Erfindung, die nicht einschränkend zu verstehen ist, und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen noch verständlicher. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen elektronischen Vorrichtung in flacher Anordnung,
  • 2 eine Rückansicht einer ersten Ausführungsart der elektronischen Vorrichtung aus 1, bei der die Vorrichtung einen einzigen Ständer in der Mitte besitzt, wobei diese Ansicht einer Ansicht der Vorrichtung von unten aus 1 entspricht,
  • 3 eine Rückansicht einer weiteren Ausführungsart der erfindungsgemäßen elektronischen Vorrichtung, bei der die Vorrichtung auch einen einzigen Ständer in der Mitte besitzt, deren Fuß in diesem Beispiel eine lange, lineare Kontaktzone im wesentlichen parallel zu der Drehachse aufweist, um die Stabilität zu erhöhen, wobei diese Ansicht einer Ansicht der Vorrichtung von unten aus 1 entspricht,
  • 4 eine Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsart ähnlich der in den 2 und 3, bei der die Vorrichtung zwei seitliche Ständer besitzt,
  • 5 ein Bauteil in dem Kasten der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie der an letzterer montierte Ständer,
  • 6 nur das Bauteil aus 5,
  • 7 nur den Ständer aus den 2 und 5,
  • 8 nur den Ständer aus 3,
  • 9 die Vorrichtung gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsart aus den 1 und 2, die in ihrer ”aufrechten” Position auf einer ebenen Auflage platziert ist, wobei sich der Ständer in seiner maximal ausgeklappten Position befindet,
  • 10 die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einer ebenen Auflage in ihrer ”geneigten” Position, wobei sich der Ständer in seiner ausgeklappten Zwischenposition befindet,
  • 11 eine Einzelheit der Ausführungsart des Ständers aus 9,
  • 12 ein Einzelheit einer weiteren Ausführungsart des Ständers aus 9,
  • 13 eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsart, bei der der Ständer teleskopförmig ist, wobei die Ansicht ähnlich der in 9 ist,
  • 14 und 15 zwei Varianten von Ausführungsarten eines teleskopförmigen Ständers gemäß 13,
  • 16 eine weitere Ausführungsart der Erfindung, bei der der Ständer parallel zu einer langen Kante des Kastens angeordnet ist, und
  • 17 eine weitere Ausführungsart der Erfindung, bei der der Ständer gegenüber dem Kasten durch ein Kugelgelenk angelenkt ist.
  • 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer elektronischen Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm gemäß der Erfindung. Die Vorrichtung wird in der Form einer einteiligen Tafel präsentiert, bei der der Bildschirm aus einem Stück mit dem Hauptteil der Vorrichtung hergestellt und in letztere perfekt integriert ist. Die Vorrichtung besitzt allgemein eine flache, äußere Form, die unter Bezugnahme auf 1, von oben (oder eben) gesehen, meistens rechtwinklig ist, wie in den 2 bis 4 veranschaulicht. Die Vorrichtung umfasst einen Kasten 1 mit einem vorderen Halbkasten 2, an dem der Berührungsbildschirm 3 montiert ist, wobei eine sichtbare Außenfläche 4 über ein Fenster zugänglich ist, das sich in dem vorderen Halbkasten 2 befindet. Der Kasten 1 besitzt auch einen hinteren Halbkasten 5, der an dem vorderen Halbkasten 2 gegenüber der sichtbaren Außenfläche 4 befestigt werden kann.
  • Der Kasten 1 ist aus Kunststoff hergestellt. Er besitzt mindestens ein Innenbauteil 6, das sich in dem Raum befindet, der von zwei Halbkästen 2, 5 begrenzt ist. Das Bauteil 6 aus Metall besitzt allgemein eine langgestreckte Form mit einem Mittelteil mit L-förmigem Querschnitt, so dass das Bauteil damit einen Winkel bildet, der den Kasten verstärkt. Seine Enden sind z. B. durch Anklemmen an der Innenseite des hinteren Halbkastens 5 befestigt, und zwar in einer Zone angrenzend an die Seiten des Rechtecks, das von dem Kasten gebildet wird, und im wesentlichen in der Mitte dieser Seiten. In den in den 1 und 2 gezeigten Beispielen ist das Bauteil an den langen Seiten des Kastens befestigt.
  • Eine Beschreibung einer speziellen Ausführungsart der Erfindung erfolgt nachstehend, bei der die Vorrichtung einen einzigen Abstützständer 7 besitzt, der im wesentlichen in der Mitte des Kastens (2) angeordnet ist, wobei diese Mitte in Längsrichtung des Kastens, d. h. parallel zu den langen Seiten seiner rechtwinkligen Form, gesehen wird. Bei dieser Ausführungsart hat der Ständer 7 allgemein eine langgestreckte Form. Selbstverständlich können andere Ausführungsarten vorgesehen werden, ohne dass man sich aus dem Geltungsbereich der Erfindung entfernt; insbesondere 3 zeigt eine Ausführungsart, bei der die Vorrichtung einen einzelnen Ständer 7' besitzt, der in Bezug auf seine Längsrichtung ebenfalls in der Mitte des Kastens angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsart ist der Ständer 7' allgemein T-förmig.
  • 4 zeigt auch ein Beispiel, bei dem die Vorrichtung zwei Ständer 8, 9 mit allgemein langgestreckter Form besitzt, die jeweils nahe an zwei gegenüberliegenden Kanten des Kastens angeordnet sind, wobei diese Kanten in dem gezeigten Beispiel den kurzen Seiten der rechtwinkligen Form entsprechen.
  • Eine Beschreibung einer Ausführungsart der Erfindung, die den 1 und 2 entspricht, folgt nachstehend, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Merkmale auch in anderen Ausführungsarten vorhanden sind, wenn nichts anderes angegeben ist. Die Vorrichtung umfasst einen Ständer 7, der über die Kastenrückseite zugänglich ist. Der Ständer wird entweder in einem Gehäuse auf der Rückseite des hinteren Halbkastens 5 aufgenommen oder ist über einen Durchgang in dem hinteren Halbkasten 5 zugänglich. Dieser Ständer ist zwischen einer eingeklappten oder eingezogenen Position in dem Hauptteil der Vorrichtung und mindestens einer ausgeklappten Position, in der er zur Abstützung des Kastens verwendet wird, beweglich. Der Ständer 7 dreht sich gegenüber dem Kasten 1 um eine Drehachse X zwischen einer eingezogenen Position in dem Kasten 1 der Vorrichtung und einer maximal ausgeklappten Position, der maximal ausgeklappten Position, die einer sogenannten ”geneigten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, die in 10 veranschaulicht ist. In dieser Position bildet die sichtbare Außenfläche 4 des Berührungsbildschirms einen Winkel zwischen 50° und 85° in Bezug auf die vertikale Richtung V, wenn eine Grundplatte 10 der Vorrichtung, die in diesem Beispiel einer der langen Seiten des rechtwinkligen Kastens entspricht, auf einer horizontalen Ebene H lagert, und das freie Ende 11 des Ständers 7 gegenüber der Drehachse X auf derselben horizontalen Ebene H lagert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Drehachse X in diesem Beispiel parallel zu den langen Seiten des Kastens verläuft. Bei dieser geneigten Konfiguration der Vorrichtung beträgt der zwischen der geradliningen Richtung des Ständers 7 und der sichtbaren Außenfläche 4 des Berührungsbildschirms 3 gebildete Winkel b zwischen 100° und 175°.
  • Der Ständer kann auch in mindestens einer in 9 veranschaulichten ausgeklappten Zwischenposition angeordnet sein, die einer sogenannten ”aufrechten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht. In dieser Position bildet die sichtbare Außenfläche 4 des Berührungsbildschirms 3 einen Winkel c zwischen 5° und 45° in Bezug auf die vertikale Richtung V, wenn die Grundplatte 10 der Vorrichtung und das freie Ende 11 des Ständers auf der horizontalen Ebene H lagern.
  • Unter Bezugnahme auf die 5 und 6 ist der Ständer 7 äußerst vorteilhafterweise drehbar auf dem an dem Kasten 1 befestigten Bauteil 6 montiert, um mit einem starren Element der Vorrichtung verbunden zu werden, und eine angemessene Verteilung der Kraft in dem Kasten 1 gewährleisten zu können. Der Ständer 7 ist genauer gesagt mit dem mittleren Winkelabschnitt des Bauteils 6 verbunden. Der Mittelabschnitt hat einen L-förmigen Querschnitt, in dem einer der Schenkel des L senkrecht zu der Ebene der sichtbaren Außenfläche 4 des Berührungsbildschirms 3 verlauft. Das Bauten 6 besitzt auch eine an dem oben erwähnten Schenkel des L befestigte Lasche 12, wobei ein freies Ende dieser Lasche gegenüber ihrer Befestigungszone von dem Schenkel des L getrennt ist, so dass ein Raum gebildet wird, in dem ein Ende des Ständers aufgenommen werden kann, und eine Drehachse X vorhanden ist, die für die Verbindung des Ständers mit dem Kasten 1 oder dem Hauptteil der Vorrichtung sorgt. In dem veranschaulichten Beispiel befindet sich die Drehachse X in einem festgelegten Bereich zwischen der Mitte und ungefähr 80% der Länge des Bauteils.
  • Die Verbindung ist zwischen dem Ständer 7 und dem Bauteil 6 eingeklemmt, um Reibungskräfte zu erzeugen, die den Ständer 7 in Bezug auf den Kasten 1 unbeweglich machen sollen, wenn es zu keiner Betätigung durch den Benutzer kommt. Diese Reibungskräfte sollen von dem Benutzer überwunden werden, um den Ständer in die gewünschte Position zu bringen. Andererseits sind die Reibungskräfte geeignet, den Ständer nicht versehentlich zu bewegen, z. B. unter dem einfachen Gewicht der auf dem Ständer 7 gelagerten Vorrichtung.
  • Der längsverlaufende Abschnitt des Ständers 7 ist vorzugsweise aus Stahl hergestellt und seine Form ist auf maximale Steifigkeit in der Richtung entgegengesetzt zu den Hauptkräften ausgerichtet. Dieser Abschnitt des Ständers wird vorzugsweise durch ein einfaches, aus Blech ausgeschnittenes Blatt hergestellt, wobei das derart hergestellte Blatt so ausgerichtet ist, dass seine größere Fläche senkrecht zu der Berührungsbildschirmfläche verläuft.
  • Wie in 11 gezeigt, die die Ausführungsart Einzelheit D in 9 veranschaulicht, ist das freie Ende 11 des Ständers 7, das auf der horizontalen Ebene H lagert, vorzugsweise linear, und wird in der Form eines Segmentes mit einer Länge von ungefähr 5 bis 10 mm dargestellt, wobei dieses Segment im wesentlichen parallel zu der Drehachse X verläuft. Dieses freie Ende 11 besitzt, wie in 11 veranschaulicht, eine gebogene Form. Das freie Ende des Ständers ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt durch Umspritzen des Endes des längsverlaufenden Metallabschnittes, wobei das freie Ende des Ständers derart ausgeführt ist, dass eine griffige Kontaktzone für die Tragflächen und leichtes Zugreifen ohne Beschädigungen erzeugt wird, um das Ausklappen des Ständers aus der sogenannten eingezogenen Position zu erleichtern.
  • Die maximal ausgeklappte Position des Ständers 7 (10) ist durch einen nicht gezeigten Anschlag des Ständers 7 begrenzt, der an eine Kontaktzone mit dem Kasten 1 oder dem Bauteil 6 anstößt. Außerdem wird die ausgeklappte Zwischenposition des Ständers 7 (9) durch einen harten Anschlag oder nicht gezeigte Indexiervorrichtungen vorgegeben, die an dem Stift zwischen dem Ständer 7 und dem Bauteil 6 vorgesehen sind, welche dem Ständer Stabilität verleihen und dem Benutzer helfen, diese Position zu fixieren.
  • Der Kasten 1 besitzt auch eine nicht gezeigte Vertiefung, die eine Greifzone um das freie Ende 11 des Ständers 7 darstellt, wenn er sich in der eingezogenen Position befindet, wodurch das Greifen dieses freien Endes 11 erleichtert wird, um den Ständer 7 um seine Achse zu drehen.
  • Neben den beiden ausgeklappten Positionen des Ständers 7, die oben beschrieben wurden, umfasst die Erfindung auch den Behälter, in dem der Ständer eine dritte ausgeklappte Position oder noch weitere Positionen umfasst.
  • Vorteilhafterweise besitzt der Kasten eine nicht gezeigte Vertiefung, in der das freie Ende 11 des Ständers einen Vorsprung bildet, so dass der Benutzer (einschließlich eines Benutzers ”ohne Fingernägel) eine Greifzone zum Greifen des Ständers 7 hat, wenn sich dieser in der eingezogenen Position befindet. Alternativ kann diese Vertiefung durch ein Außenprofil des Kastens ersetzt werden, gegenüber denn das freie Ende 11 des Ständers einen Vorsprung bildet, der von dem Benutzer leicht gegriffen werden kann, um den Ständer 7 auszuklappen.
  • Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Ausführungsart der Erfindung in den 3 und 12 auf einen Ständer 7' mit allgemeiner T-Form, dessen querverlaufender Schenkel 13 sich an dem freien Ende 11 des Ständers 7' gegenüber der Drehung um die X-Achse befindet. Dieser querverlaufende Schenkel oder Fuß 13 bildet eine langgestreckte und genauer gesagt lineare Auflagezone, die die Kräfte und die Reibung über die horizontale Ebene H verteilen, wodurch die Stabilität der Vorrichtung weiter verbessert und eine Schädigung der Fläche, auf der diese Auflageebene angeordnet ist, verhindert wird.
  • In einer weiteren, in den 13 bis 15 veranschaulichten Ausführungsart kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem drehbaren Ständer 7'' ausgestattet werden, der auch zwei Segmente 14, 15 umfasst, die längs zueinander teleskopisch verschiebbar sind. Somit kann die Länge des Ständers 7'' auf verschiedene Konfigurationen zum Halten der Vorrichtung genau eingestellt werden. In einer nicht gezeigten Variante kann der Ständer mehr als zwei verschiebbare bzw. ausziehbare Segmente aufweisen, z. B. drei oder vier Segmente. Das Gleitgelenk zwischen den Segmenten wird festgeklemmt oder besitzt Reibungselemente, die die relative Bewegung der Segmente durch eine manuelle Betätigung seitens des Benutzers erlauben, aber es ist so angepasst, dass es eine versehentliche Bewegung der Segmente verhindert, insbesondere unter dem einfachen Gewicht der auf dem Ständer 7'' gelagerten Vorrichtung. Gemäß einem in 14 veranschaulichten Ausführungsbeispiel besitzen die Segmente 14, 15 einen geschlossenen, z. B. kreisförmigen, quadratischen Querschnitt oder Äquivalent. Die Segmente sind konzentrisch montiert und entsprechend dem Pfeil F, der der Längsrichtung der Segmente entspricht, eingezogen oder ausgezogen.
  • Gemäß einer weiteren, in 15 veranschaulichten Ausführungsvariante können die Segmente 14', 15' einen nicht geschlossenen Querschnitt, z. B. in Form eines I oder U oder in einer anderen geeigneten Form besitzen. Ein Ausführungsbeispiel ist in Form von Stäben veranschaulicht, die sich entsprechend dem Pfeil F, der ebenfalls der Längsrichtung der Segmente entspricht, zueinander verschieben.
  • In allen Fällen sind nicht gezeigte Anschlagelemente vorhanden, um das Abtrennen der Segmente zu verhindern, und um zu garantieren, dass sie über einen ausreichenden Überlappungsbereich hinweg in Kontakt bleiben, einschließlich in der maximal ausgeklappten Position, so dass die Hauptfunktion des Ständers nicht verändert wird, die darin besteht, eine feste und stabile Halterung der Vorrichtung zwischen der geneigten Position und der aufrechten Position zu erlauben. Außerdem können Mittel zur Verstärkung oder Indexierung der Elemente zueinander (z. B. mit Stiftlöchern) bereitgestellt werden, wenn sich die Segmente in ihrer maximal ausgeklappten Position befinden, um die Druckfestigkeit des Ständers zu erhöhen. Diese Verstärkungs- oder Indexierelemente sind selbstsichernd, wenn die Segmente ausgeklappt sind, und können sich oberhalb eines auf den Ständer angewendeten Druckkraft-Grenzwertes auch selbst entsichern.
  • In einer Ausführungsart mit einem teleskopartigen Ständer sind die Segmente 14, 15, 14', 15' des Ständers 7'' vorzugsweise ineinander eingezogen, um dem Ständer eine minimale Länge zu verleihen, wenn die Vorrichtung in ihrer ”geneigten” Position angeordnet ist. Der Ständer, der sich dann in einer maximal ausgeklappten, abgewinkelten Position in Bezug auf den Kasten befindet, stößt an den Kasten der Vorrichtung an, und bietet in einer kompakten oder eingezogenen Konfiguration seiner Segmente weitere Biege- und Druckfestigkeit. In dieser Position kann der Ständer somit den von dem Benutzer auf den Berührungsbildschirm ausgeübten Kräften besser standhalten, wobei diese Situation meistens der geneigten Position der Vorrichtung entspricht.
  • Unter Bezugnahme auf 16 wird eine weitere Ausführungsart gezeigt, bei der der Ständer 7 einteilig und in Bezug auf den Kasten um eine Drehachse Y parallel zu den kurzen Seiten des Rechtecks, das von dem Kasten 1 gebildet wird, angelenkt ist. Der Ständer 7 verläuft parallel zu den langen Seiten des Kastens 1. In diesem Beispiel besteht die Grundplatte 10' der Vorrichtung, auf der sie zwischen der geneigten und aufrechten Position ruht, aus einer der kurzen Seiten des Kastens. Selbstverständlich ist das Gehäuse zur Aufnahme des Ständers 7 in zusammengeklappter oder eingezogener Position in der gleichen Weise ausgerichtet wie der Ständer.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch zwei nicht gezeigte Ständer aufweisen, nämlich einen ersten Ständer entsprechend der Ausführungsart in 2 (Ständer parallel zu einer kurzen Seite des Kastens) und einen zweiten Ständer entsprechend der Ausführungsart in 16 (Ständer parallel zu einer langen Seite des Kastens 1), so dass die Vorrichtung aufgrund der beiden Positionen auf einer Stützebene H platziert werden kann: die Grundplatte, auf der die Vorrichtung in beiden Fällen ruht, besteht jeweils aus einer langen Kante 10 des Kastens oder einer kurzen Kante 10' des Kastens 1.
  • Selbstverständlich ist das Gehäuse zur Aufnahme jedes Ständers in der eingezogenen Position in der gleichen Weise ausgerichtet wie der zugehörige Ständer.
  • Gemäß einer weiteren, in 17 veranschaulichten Ausführungsart der Erfindung besitzt die Vorrichtung einen einzigen Ständer 7'', der durch ein Kugelgelenk mit dem Kasten verbunden ist. Der Ständer 7'' ist somit in Bezug auf den Kasten um eine Z-Achse senkrecht zu der Ebene der Außenfläche 4 des Bildschirms 3 angelenkt. Diese Drehung gemäß dem Pfeil R ermöglicht es, von einer ersten Betriebskonfiguration entsprechend 2 (Ständer parallel zu den kurzen Seiten des Kastens 1, der sich um eine X-Achse parallel zu den langen Seiten des Kastens 1 drehen kann) zu einer zweiten Betriebskonfiguration entsprechend 16 (Ständer parallel zu den langen Seiten des Kastens 1, der sich um eine Y-Achse parallel zu den kurzen Seiten des Kastens 1 drehen kann) zu schwenken. Die erste Konfiguration ist durch eine durchgezogene Linie angezeigt, während die zweite Konfiguration durch eine strichpunktierte Linie angezeigt ist. In dieser Ausführungsart ist es vorteilhaft, den Ständer 7'' mit Teleskopsegmenten 14, 15 vorzusehen, um im Hinblick auf identische Neigungswinkel, wie sie in Bezug auf die geneigte Position oder die aufrechte Position der Vorrichtung definiert wurden, die Höhenunterschiede zwischen dem Drehgelenk des Ständers und jeder Grundplatte 10 oder 10' auszugleichen. Es können für die Vorrichtung zwei Gehäuse zur Aufnahme des Ständers 7'' vorgesehen werden, die jeweils den beiden Betriebskonfigurationen entsprechen, wobei die Drehung um die Z-Achse stattfindet, nachdem der Ständer von dem Kasten 1 getrennt wurde, d. h. je nach Behälter nach dem Drehen des Ständers 7'' um die X-Achse oder Y-Achse. Es kann auch nur ein einziges Aufnahmegehäuse für den Ständer vorgesehen werden. In diesem Fall Ist das Drehgelenk des Ständers in Bezug auf den Kasten 1 über einen Weg von 1 bis 3 mm linear beweglich, so dass der Ständer aus seinem Gehäuse genommen werden kann, bevor er um die Drehachse X oder Y gedreht werden kann.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die soeben beschriebenen Elemente begrenzt und schließt alle äquivalenten Techniken ein.
  • In anderen Ausführungsvarianten der Erfindung kann der Ständer z. B. aus Kunststoff hergestellt sein.

Claims (12)

  1. Elektronische Vorrichtung mit einem Berührungsbildschirm (3), insbesondere bestehend aus einem einteiligen Element oder die allgemein eine einteilige Form annehmen kann, mit einem Kasten (1), an dem der Berührungsbildschirm (3) montiert ist, wobei die Vorrichtung eine im allgemeinen abgeflachte Form besitzt, die durch zwei im wesentlichen parallele und rechtwinklige, gegenüberliegende Flächen begrenzt ist, von denen eine im wesentlichen die sichtbare Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Ständer (79; 7'; 7'') besitzt, der sich gegenüber dem Kasten (1) zwischen einer eingezogenen Position in dem Kasten der Vorrichtung (1) und einer maximal ausgeklappten Position, die einer sogenannten ”geneigten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, dreht, wobei der Winkel (a) zwischen der sichtbaren Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) und der Vertikalen (V) zwischen 50° und 85° beträgt, wenn eine Grundplatte (10) der Vorrichtung und des Ständers (79; 7'; 7'') auf einer horizontalen Ebene lagern (H), wobei der Ständer (79; 7'; 7'') außerdem in mindestens einer ausgeklappten Zwischenposition angeordnet werden kann, die einer sogenannten ”aufrechten” Konfiguration der Vorrichtung entspricht, in der der Winkel (c) zwischen der sichtbaren Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) und der Vertikalen (V) zwischen 5° und 45° beträgt, wenn die Grundplatte (10) der Vorrichtung und der Ständer (79; 7'; 7'') auf der horizontalen Ebene (H) lagern.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (b) zwischen der geradlinigen Richtung des Ständers (79; 7'; 7'') und der sichtbaren Außenfläche (4) des Berührungsbildschirms (3) zwischen 100° und 175° beträgt, wenn sich der Ständer (79; 7'; 7'') in der maximal ausgeklappten Position befindet, und zwischen 10° und 60° beträgt, wenn sich der Ständer (79; 7'; 7'') in der ausgeklappten Zwischenposition befindet.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer (79; 7'; 7'') in der eingezogenen Position in vollständig integrierter Art und Weise in einem Gehäuse aufgenommen ist, das auf einer Rückseite des Kastens (1) gegenüber dem Bildschirm (3) gebildet ist, so dass die Vorrichtung auf einer flachen Unterlage (H) ruhen kann, oder in einem Behälter verstaut bzw. weggeräumt werden kann.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Bauteil (6) wie ein Kreuzstück aus Metall besitzt, das an dem Kasten (1) befestigt ist, und an dem der Ständer (79; 7'; 7'') drehbar montiert ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (6) ein Kreuzstück ist, dessen Mittelteil einen Verstärkungswinkel bildet, an dem der Ständer (79; 7'; 7'') drehend montiert ist, und dessen Enden an gegenüberliegenden Kanten des Kastens (1) befestigt sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stift zwischen dem Ständer (79; 7'; 7'') und dem Bauteil (6) fest montiert ist, um Reibungskräfte zu erzeugen, die von dem Nutzer bei dem manuellen Aufbau des Ständers (79; 7'; 7'') in der gewünschten Position, und nicht versehentlich unter dem einfachen Gewicht der auf dem Ständer gelagerten Vorrichtung, überwunden werden sollen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende (11) des Ständers (79; 7'; 7''), das gegenüber seiner Drehachse (X) angeordnet ist, eine lineare Kontaktzone im wesentlichen parallel zu der Drehachse (X) bildet.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die maximal ausgeklappte Position des Ständers (79; 7'; 7'') durch einen Anschlag dieses Ständers (79; 7'; 7'') begrenzt ist, der an den Kasten (1) und/oder das Bauteil (6) anstößt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgeklappte Zwischenposition des Ständers (79; 7'; 7'') durch einen harten Anschlag oder Indexiervorrichtungen vorgegeben ist, die an dem Stift zwischen dem Ständer (79; 7'; 7'') und dem Bauteil (6) vorgesehen sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kasten (1) eine Vertiefung besitzt, die eine Zone zum Greifen des freien Endes des Ständers (79; 7'; 7'') bildet, wenn er sich in der eingezogenen Position befindet.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ständer (7'') mindestens zwei Segmente (14; 15; 14'; 15') besitzt, die längs zueinander teleskopisch verschiebbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (14; 15; 14'; 15') des Ständers (7'') ineinander eingezogen sind, so dass sie dem Ständer eine minimale Länge verleihen, wenn die Vorrichtung in ihrer ”geneigten” Position angeordnet ist.
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