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DE102011117506A1 - Kühlmöbel - Google Patents

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DE102011117506A1
DE102011117506A1 DE201110117506 DE102011117506A DE102011117506A1 DE 102011117506 A1 DE102011117506 A1 DE 102011117506A1 DE 201110117506 DE201110117506 DE 201110117506 DE 102011117506 A DE102011117506 A DE 102011117506A DE 102011117506 A1 DE102011117506 A1 DE 102011117506A1
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Germany
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cooling
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DE201110117506
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English (en)
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Dr. Wurm Horst Peter
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Wurm & Co KG Elektronische Systeme GmbH
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Wurm & Co KG Elektronische Systeme GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D29/00Arrangement or mounting of control or safety devices
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
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    • G01G19/52Weighing apparatus combined with other objects, e.g. furniture
    • G01G19/56Weighing apparatus combined with other objects, e.g. furniture combined with handles of tools or household implements
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kühlmöbel, insbesondere eine Kühlverkaufstruhe, mit einem Kühlraum zur Aufbewahrung von Kühlgut, einem Kühlkreis zum Kühlen des Kühlraums und einer Steuereinrichtung zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises. Die Steuereinrichtung ist mit einer Wägevorrichtung zur direkten oder indirekten Ermittlung des Gewichts des Kühlguts verbunden. Die Steuereinrichtung ist ferner zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts ausgelegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kühlmöbel, insbesondere eine Verkaufskühltruhe, mit einem Kühlraum zur Aufbewahrung von Kühlgut, einem Kühlkreis zum Kühlen des Kühlraums und einer Steuereinrichtung zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises. Derartige Kühlmöbel sind beispielsweise als offene oder mittels Schiebedeckel schließbare Truhen (so genannte Inseln) bekannt und dienen zur Tiefkühlung oder Normalkühlung von zum Verkauf bestimmten Lebensmitteln. Verbreitet werden so genannte steckerfertige Kühlmöbel mit einem autonomen Kühlkreis eingesetzt, die mit minimalem Aufwand aufzustellen und im Wesentlichen lediglich an eine Spannungsversorgung anzuschließen sind, während auf weitere Installationen, beispielsweise eine Tauwasserabfuhr, verzichtet wird.
  • Kühl- und Tiefkühlmöbel im Lebensmitteleinzelhandel müssen die richtige Produkttemperatur der einzelnen gekühlten Lebensmittel sicherstellen, so dass die auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten gültig bleiben. Dazu werden die Lebensmittel mit gekühlter Luft umgeben, die mittels des Kühlkreises abgekühlt wird und in der Regel deutlich kälter ist als die gewünschte Temperatur der Lebensmittel. Es kommen auch Kühltruhen zum Einsatz, bei denen die Kühlschlangen des Kühlkreises entlang der Innenseite der Kühlraumwandungen verlaufen.
  • Bei herkömmlichen Kühlmöbeln ist die Regelung der Kühlleistung so ausgelegt, dass auch bei einer vollständigen oder nahezu vollständigen Befüllung des Kühlmöbels mit Kühlgut eine Einhaltung der vorgegebenen Produkttemperatur gewährleistet ist. Bei einer derart ausgelegten Regelung ergibt sich jedoch ein schlechterer Wirkungsgrad der Kühlung, wenn das Kühlmöbel nur teilweise befüllt ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Kühlmöbel anzugeben, das unabhängig vom Befüllungsgrad einen guten kältetechnischen Wirkungsgrad aufweist.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch, dass die Steuereinrichtung mit einer Wägevorrichtung zur Ermittlung des Gewichts des Kühlguts verbunden ist und dass die Steuereinrichtung zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts ausgelegt ist.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Dichte des Kühlguts in der Praxis nicht sehr stark variiert, da die zu kühlenden Lebensmittel generell einen ähnlichen Wassergehalt aufweisen. Es ist also möglich, aufgrund des Gewichts des Kühlguts auf die Füllhöhe im Kühlraum zu schließen. Aufgrund dieser Erkenntnis kann das Kühlmöbel bei maximaler Befüllung mit der maximalen Kühlleistung des Kühlkreises betrieben werden, während bei erkannter Teilbefüllung die Kühlleistung reduziert werden kann. Die Anpassung der Kühlleistung in Abhängigkeit von dem ermittelten Gewicht des Kühlguts kann dabei auf verschiedene Weise erfolgen. Die Kühlleistung kann kontinuierlich oder in Stufen geregelt werden, wobei die Leistungsregelung etwa durch Beeinflussung des Tastverhältnisses bei einer getakteten Ansteuerung des Verdichters, durch Regelung der Verdichterdrehzahl und/oder durch Ansteuerung eines Drosselventils im Kühlkreis erfolgen kann. Der Zusammenhang zwischen Kühlleistung und dem ermittelten Gewicht kann auf der Grundlage von Funktionen, insbesondere Polynomfunktionen, abgespeicherten Kennfeldern oder auf sonstige Weise festgelegt werden.
  • Die Erfindung ermöglicht es, dass das Kühlmöbel stets mit einem guten Wirkungsgrad betrieben werden kann und insbesondere eine überhöhte Kühlleistung bei einem nur geringen Befüllungsgrad vermieden werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Steuereinrichtung für eine regelmäßige, insbesondere eine kontinuierliche oder eine in bestimmten Zeitabständen erfolgende Ermittlung des Gewichts des Kühlguts ausgelegt. Dadurch wird gewährleistet, dass das ermittelte Gewicht stets den aktuellen Befüllungsgrad des Kühlraums widerspiegelt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Wägevorrichtung wenigstens einen Kraftaufnehmer, insbesondere einen Federkörper-Kraftaufnehmer. Der Kraftaufnehmer kann wenigstens einen Dehnungsmessstreifen aufweisen, oder es handelt sich beispielsweise um einen Kraftaufnehmer mit elektromagnetischer Kompensation oder einen Piezokraftaufnehmer. Derartige Kraftaufnehmer erlauben eine kostengünstige, aber dennoch zuverlässige Ermittlung des Gewichts des im Kühlraum aufbewahrten Kühlguts.
  • Bevorzugt ist die Wägevorrichtung an einer das Kühlgut umfassenden Einheit des Kühlmöbels, bevorzugt zwischen einer Trägerstruktur des Kühlmöbels und der genannten Kühlmöbeleinheit, wirksam, um ein Gesamtgewicht der Kühlmöbeleinheit einschließlich des Kühlguts zu ermitteln. Dies ermöglicht eine konstruktiv einfache Unterbringung der Wägevorrichtung.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst die genannte Kühlmöbeleinheit im Wesentlichen den Kühlraum, d. h. die den Kühlraum umschließenden Wandungen und den Boden des Kühlraums. Alternativ hierzu kann die Kühlmöbeleinheit wenigstens einen Boden umfassen, welcher in dem Kühlraum zur Lagerung des Kühlguts angeordnet ist. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst die genannte Kühlmöbeleinheit das gesamte Kühlmöbel oder im Wesentlichen das gesamte Kühlmöbel, wobei die Wägevorrichtung bodenseitig angeordnet ist, beispielsweise an den Stellfüßen des Kühlmöbels oder unmittelbar zwischen den Stellfüßen des Kühlmöbels und dem Boden. Bei dieser Ausführungsform ermittelt die Wägevorrichtung also im Wesentlichen das Gewicht des gesamtes Kühlmöbels (einschließlich des Kühlguts). Die genannte Trägerstruktur kann insbesondere einen Sockel, einen Rahmen, Stellfüße oder interne Träger umfassen. Die genannten Möglichkeiten haben sich als besonders geeignet für die Aufteilung in Kühlmöbeleinheit und Trägerstruktur erwiesen.
  • Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung zur Speicherung eines kalibrierten Leergewichts der genannten Kühlmöbeleinheit und zur Ermittlung des Gewichts des Kühlguts auf der Grundlage einer Differenz zwischen dem Gesamtgewicht der Kühlmöbeleinheit und dem kalibrierten Leergewicht ausgelegt. Bei dieser Ausführungsform macht man sich zunutze, dass sich bei Kühlmöbeln mit einem geschlossenen Kühlkreislauf das Leergewicht der Kühlmöbeleinheit im Betrieb des Kühlmöbels in der Regel nicht mehr ändert. Dies ermöglicht es auf besonders einfache Weise, das exakte Kühlgutgewicht zu ermitteln, da hierfür lediglich das kalibrierte Leergewicht von dem ermittelten Gesamtgewicht der Kühlmöbeleinheit abgezogen werden muss. Das Leergewicht kann beispielsweise bereits werksseitig bestimmt und in der Steuereinrichtung abgespeichert werden.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung ferner zur Ermittlung des kalibrierten Leergewichts der Kühlmöbeleinheit ausgelegt. Eine derartige Kalibrierung wird vorteilhafterweise bei unbefülltem Kühlraum durchgeführt, d. h. es befindet sich kein Kühlgut im Kühlraum. Dadurch ist es möglich, etwaige Veränderungen des Leergewichts der Kühlmöbeleinheit, beispielsweise infolge eines nachträglichen Einbaus zusätzlicher Kühlraumunterteilungen, zu berücksichtigen und stets eine exakte Ermittlung des Kühlgutgewichts zu gewährleisten.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung zur Ermittlung eines Beladungsgrades des Kühlraums auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts und zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises auf der Grundlage des Beladungsgrades ausgelegt. Der Beladungsgrad stellt hierbei eine relative Größe dar und gibt das Verhältnis zwischen der aktuellen Beladung und der maximal zulässigen Beladung des Kühlraums an. Dies ermöglicht eine noch exaktere Anpassung der Kühlleistung an die Füllhöhe des Kühlraums.
  • Es ist bevorzugt, wenn die Steuereinrichtung zur Ermittlung und Speicherung eines kalibrierten Referenzgewichts bei einem Referenzbeladungszustand des Kühlraums ausgelegt ist, und dass die Steuereinrichtung zur Ermittlung des Beladungsgrads auf der Grundlage des Verhältnisses des ermittelten Gewichts zu dem kalibrierten Referenzgewicht ausgelegt ist. Dies ermöglicht eine noch genauere Regelung der Kühlleistung, da bei der Ermittlung des Beladungsgrades kein Durchschnittswert für die Dichte des Kühlguts zugrunde gelegt wird, sondern eine individuellere Anpassung an die tatsächliche Dichte des im Kühlraum eingelagerten Kühlguts erfolgen kann. So wird vermieden, dass bei einer Befüllung des Kühlraums mit Kühlgut relativ geringer Dichte, etwa in Umkartons verpackte Pizza, aufgrund des relativ geringen Gewichts des gesamten Kühlguts bezogen auf das Kühlraumvolumen eine zu niedrige Kühlleistung eingestellt wird, und dass andererseits bei Kühlgut mit einer relativ großen Dichte, etwa Tiefkühlgeflügel ohne zusätzliche Umverpackung, aufgrund des hohen Gewichts des gesamten Kühlguts bezogen auf das Kühlraumvolumen eine zu hohe Kühlleistung eingestellt wird.
  • Der Referenzbeladungszustand kann ein maximaler Beladungszustand des Kühlmöbels sein. Alternativ oder zusätzlich ist es auch möglich, dass der Referenzbeladungszustand mittels einer zur Ermittlung der Füllhöhe des Kühlguts im Kühlraum ausgelegten Sensoreinrichtung, welche bevorzugt wenigstens einen optischen oder akustischen Sensor umfasst, ermittelt wird. So kann zum Beispiel auch eine gemessene Füllhöhe, die beispielsweise 50% der maximal zulässigen Füllhöhe beträgt, als Referenzbeladungszustand festgelegt werden, was unter der Annahme eines Kühlraums mit senkrechten Seitenwänden einem Beladungsgrad von 50% entsprechen würde. Dadurch kann auch dann eine präzise Kalibrierung durchgeführt werden, wenn eine vollständige Befüllung des Kühlmöbels nicht möglich ist.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung ferner zur Auswertung eines zeitlichen Verlaufs des ermittelten Gewichts des Kühlguts ausgelegt. Die Steuereinrichtung ist dazu ausgelegt, auf der Grundlage des zeitlichen Verlaufs einen geeigneten Zeitpunkt für eine Ermittlung des kalibrierten Referenzgewichts zu bestimmen und zu diesem Zeitpunkt das kalibrierte Referenzgewicht selbsttätig zu ermitteln. Wenn beispielsweise innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums ein stärkerer Anstieg des ermittelten Gewichts festgestellt wird, kann dies als eine Neubefüllung des Kühlraums mit Kühlgut gewertet werden und zum Anlass für eine erneute Kalibrierung des Referenzgewichts genommen werden, ohne dass hierfür ein manueller Eingriff des Benutzers erforderlich wird. Dadurch ist gewährleistet, dass zum Beispiel bei einer Änderung der Kühlgutart, die eine Änderung der Kühlgutdichte zur Folge hat, die Regelung der Kühlleistung stets auf einem korrekt kalibrierten Referenzgewicht beruht. So wird beispielsweise bei einer Situation, bei der die Kalibrierung des Referenzgewichts ursprünglich auf eine Beladung mit Tiefkühlgeflügel abgestimmt war und nunmehr ausschließlich Pizzakartons aufbewahrt werden sollen, sichergestellt ist, dass aufgrund der geänderten Dichte des Kühlguts nicht fälschlicherweise ein zu niedriger Beladungsgrad festgestellt wird, was eine unzureichende Kühlung des Kühlguts zur Folge hätte.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises zusätzlich auf der Grundlage wenigstens einer weiteren Messgröße, insbesondere einer Temperatur, eines Temperaturverlaufs, eines Kältemitteldrucks und/oder einer Uhrzeit, ausgelegt. Die Regelung der Kühlleistung erfolgt also nicht ausschließlich auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts, sondern weitere Parameter werden zusätzlich berücksichtigt. So können beispielsweise die Innentemperatur im Kühlraum und/oder die Umgebungstemperatur ausreichend berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung der Uhrzeit kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass außerhalb der Verkaufszeiten, in denen in der Regel kein Öffnen des Kühlmöbels zur Entnahme von Waren erfolgt, die Kühlleistung reduziert wird.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen angegeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 bis 5 ein erfindungsgemäßes Kühlmöbel gemäß einem ersten bis fünften Ausführungsbeispiel.
  • Die 1 bis 5 zeigen ein jeweiliges erfindungsgemäßes, zur Tiefkühlung oder Normalkühlung (Pluskühlung) ausgelegtes Kühlmöbel 10A bis 10E gemäß einem ersten bis fünften Ausführungsbeispiel. Für gleiche Bauelemente der jeweiligen Kühlmöbel 10A bis 10E werden gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • Jedes der Kühlmöbel 10A bis 10E umfasst ein Gehäuse 12, welches im Inneren einen Kühlraum 14 zur Aufnahme von Kühlgut 16 und einen Kühlkreis 18 zur Kühlung des Kühlraums 14 aufweist.
  • Der Kühlkreis 18 ist in an sich bekannter Weise ausgestaltet und umfasst einen Verdichter 20, welcher im Kühlkreis 18 zirkulierendes Kältemittel zu einem Verflüssiger 22 fördert. Das Kältemittel gelangt über eine Drossel 24 zu einem Verdampfer 26 und von dort wieder zu dem Verdichter 20. Die Zirkulationsrichtung des Kältemittels ist durch Pfeile angegeben.
  • Der Verdampfer 26 weist in den vorliegenden Ausführungsbeispielen eine mit Lamellen versehene, kältemitteldurchströmte Rohrleitung auf, wobei Luft mit Hilfe eines Ventilators an den Lamellen vorbei in den Kühlraum 14 gefördert wird. Alternativ kann der Verdampfer auch Kühlschlangen umfassen, welche im Bereich des Kühlraums 14, etwa an den Seitenwänden, angeordnet sind.
  • Jedes Kühlmöbel 10A bis 10E weist ferner eine Steuereinrichtung 28 auf, welche zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises 18 mit dem Verdichter 20 verbunden ist. Die Regelung der Kühlleistung kann beispielsweise mittels eines getakteten Ein- und Ausschaltens des Verdichters 20, einer Drehzahlregelung des Verdichters 20 und/oder einer Regelung der Drossel 24 erfolgen, was in den 1 bis 4 durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist.
  • Die Steuereinrichtung 28 kann zusätzlich auch mit einem oder mehreren Temperaturfühlern (nicht dargestellt) verbunden sein, welche beispielsweise zur Ermittlung der Temperatur im Kühlraum 14, der Kältemitteltemperatur oder der Umgebungstemperatur des Kühlmöbels 10A bis 10E eingerichtet sind. Die Steuereinrichtung 28 kann ferner auch mit einer Schaltuhr (nicht dargestellt) verbunden sein, welche in bekannter Weise eine zeitgesteuerte Regelung der Kühlleistung ermöglicht.
  • Die Steuereinrichtung 28 ist ferner mit einer Wägevorrichtung verbunden, welche mehrere Kraftaufnehmer 34 umfasst, die in Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausführungsbeispiel an unterschiedlichen Positionen an dem Kühlmöbel 10A bis 10E vorgesehen sind.
  • Gemäß dem in 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel stützt sich das Kühlmöbel 10A über an der Unterseite des Gehäuses 12 vorgesehene Stützfüße 32 bodenseitig ab. An der Innenseite des Gehäuses 12 sind mehrere Träger 30 vorgesehen, auf welche sich der Kühlraum 14 abstützt.
  • Die Kraftaufnehmer 34 sind zwischen den Trägern 30 und dem Kühlraum 14 angeordnet, so dass als Gesamtgewicht das Gewicht einer im Wesentlichen den Kühlraum 14 umfassenden Kühlmöbeleinheit und das Gewicht des Kühlguts 16 mit Hilfe der Wägevorrichtung ermittelt wird.
  • Bei dem Kühlmöbel 10B gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel (2) ist der Kühlraum 14 unmittelbar auf den Trägern 30 abgestützt. Die Kraftaufnehmer 34 sind zwischen den Stützfüßen 32 und dem Gehäuse 12 angeordnet, so dass als Gesamtgewicht das Gewicht einer im Wesentlichen das Gehäuse 12, die Träger 30, den Kühlkreis 18, die Steuereinrichtung 28 und den Kühlraum 14 umfassenden Kühlmöbeleinheit und das Gewicht des Kühlguts 16 mit Hilfe der Wägevorrichtung ermittelt wird.
  • Bei dem Kühlmöbel 10C gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel (3) sind die Kraftaufnehmer 34 bodenseitig unterhalb der Stützfüße 32 vorgesehen, so dass als Gesamtgewicht das Gewicht einer im Wesentlichen das Kühlmöbel 10C einschließlich aller Einbauten umfassenden Kühlmöbeleinheit und das Gewicht des Kühlguts 16 mit Hilfe der Wägevorrichtung ermittelt wird. Bei dieser Lösung ist es möglich, herkömmliche, konstruktiv im Wesentlichen unveränderte Kühlmöbel zu verwenden. Die Kraftaufnehmer 34 können hierbei auch als separate externe Bauelemente vorgesehen werden und brauchen nicht notwendigerweise in das Kühlmöbel 10C integriert werden. Daher eignet sich dieses Ausführungsbeispiel auch als Nachrüstlösung, bei welcher lediglich die Steuereinrichtung gegen eine erfindungsgemäße Steuereinrichtung 28 ausgetauscht oder modifiziert werden muss und Leitungen zu den Kraftaufnehmern 34 vorgesehen werden müssen.
  • Bei dem Kühlmöbel 10D gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel (4) ist wenigstens ein separater Boden 36 vorgesehen, welcher sich über die Kraftaufnehmer 34 auf dem Boden des Kühlraums 14 abstützt. Das von der Wägevorrichtung ermittelte Gesamtgewicht setzt sich aus dem Gewicht einer lediglich den Boden 36 umfassenden Kühlmöbeleinheit und dem Gewicht des Kühlguts 16 zusammen.
  • Auch dieses Ausführungsbeispiel eignet sich als Nachrüstlösung, da an einem vorhandenen Kühlmöbel nur geringe Modifikationen vorgenommen werden müssen.
  • Mittels der Wägevorrichtung wird also bei allen Ausführungsbeispielen das Gesamtgewicht einer jeweiligen Kühlmöbeleinheit einschließlich des Gewichts des von der Kühlmöbeleinheit aufgenommenen Kühlguts 16 ermittelt.
  • Das Leergewicht der Kühlmöbeleinheit ist in der Steuereinrichtung 28 abgespeichert und kann sowohl werkseitig vorgegeben sein als auch im Rahmen eines Kalibriervorgangs bei entleertem Kühlraum 14 durch Ermittlung des Gewichts der Kühlmöbeleinheit bestimmt werden.
  • In der Steuereinrichtung 28 wird das Leergewicht der Kühlmöbeleinheit von dem ermittelten Gesamtgewicht abgezogen, um das Gewicht des Kühlguts 16 zu ermitteln und die Kühlleistung des Kühlkreises 18 auf der Grundlage dieses Gewichts regeln. Die Regelung erfolgt in der Regel derart, dass die Kühlleistung mit abnehmendem Kühlgutgewicht reduziert wird und umgekehrt, wobei der Zusammenhang zwischen dem Kühlgutgewicht und der Kühlleistung zum Beispiel mittels einer geeigneten Funktion oder durch ein Kennfeld oder eine Lookup-Tabelle festgelegt werden kann.
  • Gemäß einer Abwandlung kann bei allen Ausführungsbeispielen ein kalibriertes Referenzgewicht in der Steuereinrichtung 28 gespeichert sein, welches ebenfalls werkseitig vorgegeben ist oder im Rahmen eines weiteren Kalibriervorgangs bei maximal befülltem Kühlraum 14 bestimmt werden kann.
  • Das ermittelte Gewicht des Kühlguts 16 wird zu dem kalibrierten Referenzgewicht ins Verhältnis gesetzt und ein Beladungsgrad des Kühlmöbels 10A bis 10E auf der Grundlage dieses Verhältnisses ermittelt. Die Regelung der Kühlleistung erfolgt in entsprechender Weise auf der Grundlage dieses Beladungsgrads.
  • Das Kühlmöbel 10E gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel (5) entspricht bezüglich der Anordnung der Kraftaufnehmer 34 dem ersten Ausführungsbeispiel (1). Zusätzlich ist die Steuereinrichtung 28 mit einer zur Ermittlung der Füllhöhe des Kühlguts 16 im Kühlraum 14 ausgelegten Sensoreinrichtung verbunden.
  • Die Sensoreinrichtung umfasst mehrere optische Sensoren 38A, die hier lediglich schematisch dargestellt sind. Es kann sich bei den Sensoren 38A zum Beispiel um Einweg- oder Reflexlichtschranken handeln. Die jeweiligen Überwachungsbereiche sind durch horizontale gestrichelte Linien dargestellt. Alternativ oder zusätzlich kann die Sensoreinrichtung wenigstens einen oberhalb des Kühlraums 14 angeordneten akustischen Sensor 38B umfassen, welcher die Füllhöhe beispielsweise durch Aussendung und Detektion von Schall- oder Ultraschallwellen ermitteln kann. Grundsätzlich können jedoch auch andere geeignete Sensoren verwendet werden.
  • Bei dem fünften Ausführungsbeispiel kann das kalibrierte Referenzgewicht nicht nur bei maximal befülltem Kühlraum 14 bestimmt werden, sondern auch bei einem weitgehend beliebigen Referenzbeladungszustand. Auf der Grundlage der mithilfe der Sensoreinrichtung ermittelten Füllhöhe kann nämlich der aktuelle Beladungsgrad ermittelt werden und mit dem parallel dazu ermittelten Referenzgewicht in Beziehung gesetzt werden.
  • Dadurch kann auch dann eine präzise Kalibrierung durchgeführt werden, wenn eine vollständige Befüllung des Kühlmöbels 10E nicht möglich ist.
  • Es ist lediglich auf eine gleichmäßige, d. h. ebene Verteilung des Kühlguts 16 zu achten, um Fehlkalibrierungen zu vermeiden.
  • Es versteht sich, dass eine derartige Sensoreinrichtung zur Füllhöhenermittlung, wie sie mit Bezug auf 5 beschrieben wurde, unabhängig von der Position der Kraftaufnehmer 34 und damit auch in Kombination mit allen anderen Ausführungsbeispielen vorgesehen werden kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 10A–10E
    Kühlmöbel
    12
    Gehäuse
    14
    Kühlraum
    16
    Kühlgut
    18
    Kühlkreis
    20
    Verdichter
    22
    Verflüssiger
    24
    Drossel
    26
    Verdampfer
    28
    Steuereinrichtung
    30
    Träger
    32
    Stützfuß
    34
    Kraftaufnehmer
    36
    Boden
    38A
    optischer Sensor
    38B
    akustischer Sensor

Claims (12)

  1. Kühlmöbel, insbesondere Verkaufskühltruhe, mit einem Kühlraum (14) zur Aufbewahrung von Kühlgut (16); einem Kühlkreis (18) zum Kühlen des Kühlraums (14); und einer Steuereinrichtung (28) zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises (18); dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) mit einer Wägevorrichtung zur direkten oder indirekten Ermittlung des Gewichts des Kühlguts (16) verbunden ist, und dass die Steuereinrichtung (28) zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises (18) auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts (16) ausgelegt ist.
  2. Kühlmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) für eine regelmäßige, insbesondere eine kontinuierliche oder eine in bestimmten Zeitabständen erfolgende Ermittlung des Gewichts des Kühlguts (16) ausgelegt ist.
  3. Kühlmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wägevorrichtung wenigstens einen Kraftaufnehmer (34) umfasst, insbesondere einen Federkörper-Kraftaufnehmer, welcher bevorzugt wenigstens einen Dehnungsmessstreifen aufweist, einen Kraftaufnehmer mit elektromagnetischer Kompensation oder einen Piezo-Kraftaufnehmer.
  4. Kühlmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wägevorrichtung an einer das Kühlgut (16) umfassenden Einheit des Kühlmöbels (10A10E), bevorzugt zwischen einer Trägerstruktur des Kühlmöbels (10A10E) und der Kühlmöbeleinheit, wirksam ist, um ein Gesamtgewicht der Kühlmöbeleinheit einschließlich des Kühlguts (16) zu ermitteln.
  5. Kühlmöbel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlmöbeleinheit im Wesentlichen den Kühlraum (14) umfasst, oder dass die Kühlmöbeleinheit wenigstens einen Boden (36) umfasst, welcher in dem Kühlraum (14) zur Lagerung des Kühlguts (16) angeordnet ist, oder dass die Kühlmöbeleinheit das Kühlmöbel (10C) oder im Wesentlichen das Kühlmöbel (10C) umfasst, wobei die Wägevorrichtung bodenseitig angeordnet ist.
  6. Kühlmöbel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) zur Speicherung eines kalibrierten Leergewichts der Kühlmöbeleinheit und zur Ermittlung des Gewichts des Kühlguts (16) auf der Grundlage einer Differenz zwischen dem Gesamtgewicht der Kühlmöbeleinheit und dem kalibrierten Leergewicht ausgelegt ist.
  7. Kühlmöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) ferner zur Ermittlung des kalibrierten Leergewichts der Kühlmöbeleinheit ausgelegt ist.
  8. Kühlmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) zur Ermittlung eines Beladungsgrades des Kühlraums (14) auf der Grundlage des ermittelten Gewichts des Kühlguts (16) und zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises (18) auf der Grundlage des Beladungsgrades ausgelegt ist.
  9. Kühlmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) zur Ermittlung und Speicherung eines kalibrierten Referenzgewichts bei einem Referenzbeladungszustand des Kühlraums (14) ausgelegt ist, und dass die Steuereinrichtung (28) zur Ermittlung des Beladungsgrades auf der Grundlage des Verhältnisses des ermittelten Gewichts zu dem kalibrierten Referenzgewicht ausgelegt ist.
  10. Kühlmöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Referenzbeladungszustand ein maximaler Beladungszustand ist, und/oder dass die Steuereinrichtung (28) ferner mit einer zur Ermittlung der Füllhöhe des Kühlguts (16) im Kühlraum (14) ausgelegten Sensoreinrichtung verbunden ist, wobei die Sensoreinrichtung bevorzugt wenigstens einen optischen oder akustischen Sensor umfasst, und dass die Steuereinrichtung (28) zur Ermittlung des Referenzbeladungszustands auf der Grundlage der ermittelten Füllhöhe ausgelegt ist.
  11. Kühlmöbel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) ferner zur Auswertung eines zeitlichen Verlaufs des ermittelten Gewichts des Kühlguts (16) ausgelegt ist, und dass die Steuereinrichtung (28) dazu ausgelegt ist, auf der Grundlage des zeitlichen Verlaufs einen geeigneten Zeitpunkt für eine Ermittlung des kalibrierten Referenzgewichts zu bestimmen und zu diesem Zeitpunkt das kalibrierte Referenzgewicht selbsttätig zu ermitteln.
  12. Kühlmöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (28) zur Regelung der Kühlleistung des Kühlkreises (18) zusätzlich auf der Grundlage wenigstens einer weiteren Messgröße, insbesondere einer Temperatur, eines Temperaturverlaufs, eines Kältemitteldrucks und/oder einer Uhrzeit, ausgelegt ist.
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