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Die Erfindung betrifft einen Gurtstraffer für Sicherheitsgurtsysteme in Kraftfahrzeugen, insbesondere einen Endbeschlagstraffer, mit einem Gurtwellengehäuse sowie einer Gurtwelle, die im Gurtwellengehäuse um eine Achse drehbar gelagert ist.
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Gurtstraffer für Sicherheitsgurtsysteme sind bereits allgemein aus der Kraftfahrzeugtechnik bekannt. Bei sogenannten Endbeschlagstraffern wird im Falle einer Aktivierung des Gurtstraffers das eigentlich feste, üblicherweise mit dem Sitzrahmen oder der Fahrzeugkarosserie verbundene Ende eines Gurtbands angezogen, um für eine Straffung des gesamten Gurtbands zu sorgen. Im Stand der Technik sind sowohl linear arbeitende als auch rotatorische Endbeschlagstraffer beschrieben. Bei den rotatorischen Endbeschlagstraffern ist das Gurtbandende mit einer Gurtwelle verbunden, welche bei einer Aktivierung des Gurtstraffers angetrieben wird, um Gurtband auf die Gurtwelle aufzuwickeln.
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Die gattungsgemäße
DE 10 2006 018 455 A1 beschreibt zum Beispiel einen Endbeschlagstraffer, der aus einem das Ende des Sicherheitsgurtes aufnehmenden Gurtaufroller sowie einer daran angeschlossenen Straffvorrichtung für die Gurtwelle des Gurtaufrollers besteht. Die Gurtwelle ist dabei im Gurtwellengehäuse drehbar und radial verschieblich aufgenommen. Infolge des radialen Spiels kann die Gurtwelle eine Sperrstellung einnehmen, in der die Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in Gurtbandauszugsrichtung drehfest gehalten ist, eine Freigabestellung, in der die Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in beide Richtungen drehbar ist, oder eine beliebige Zwischenstellung. Die Gurtwelle wird erst durch die bei ihrer Drehung in Gurtbandauszugsrichtung wirkende Kraft radial in ihre Sperrstellung bewegt, in welcher eine Blockiergestaltung der Gurtwelle mit einer Blockierverzahnung des Gurtwellengehäuses zusammenwirkt.
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Das in radialer Richtung und in Umfangsrichtung vorhandene Spiel der Gurtwelle im Gurtwellengehäuse kann hierbei zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung im Fahrbetrieb führen. Außerdem kommt es in Rückhaltefällen ohne Aktivierung des Gurtstraffers möglicherweise zu einer Rotation und/oder Radialverschiebung der Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse und damit zu einer unerwünschten Freigabe von Gurtband.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines im Fahrbetrieb geräuscharmen Gurtstraffers, der in einem Rückhaltefall ohne Gurtstraffer-Aktivierung eine unerwünschte Freigabe von Gurtband zuverlässig verhindert.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Gurtstraffer der eingangs genannten Art, bei dem die Gurtwelle vor einer Aktivierung des Gurtstraffers relativ zum Gurtwellengehäuse in zumindest einer Drehrichtung drehfest gehalten ist. Dadurch lässt sich eine unerwünschte Geräuschentwicklung im Fahrbetrieb zuverlässig minimieren oder sogar ganz beseitigen.
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Vorzugsweise ist die Gurtwelle vor einer Aktivierung des Gurtstraffers durch ein Abscherelement drehfest, insbesondere in beide Drehrichtungen drehfest, mit dem Gurtwellengehäuse gekoppelt. Diese drehfeste Kopplung zwischen der Gurtwelle und dem Gurtwellengehäuse verhindert im Fahrbetrieb zuverlässig ein unerwünschtes Klappern des Gurtstraffers durch Relativbewegungen zwischen der Gurtwelle und dem Gurtwellengehäuse. Ferner lässt sich durch die drehfeste Kopplung zwischen Gurtwelle und Gurtwellengehäuse ein unbeabsichtigtes Aufwickeln von Gurtband auf die Gurtwelle und im Rückhaltefall ein unerwünschtes Abwickeln dieses Gurtbands von der Gurtwelle zuverlässig verhindern.
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In einer Ausführungsform des Gurtstraffers ist zwischen der Gurtwelle und dem Gurtwellengehäuse ein Sperrmechanismus vorgesehen, der eine Drehung der Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in Straffrichtung freigibt und in entgegengesetzter Richtung, das heißt in Gurtbandauszugsrichtung, sperrt. Dieser Sperrmechanismus ermöglicht somit eine Straffung des Gurtbands, verhindert jedoch gleichzeitig eine erneute Freigabe von Gurtband nach erfolgter Gurtbandstraffung.
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Der Sperrmechanismus ist beispielsweise als Kugelverriegelung ausgebildet, welche Keilschrägen und mit den Keilschrägen zusammenwirkende Verriegelungskugeln aufweist. Die Vorteile einer solchen Kugelverriegelung liegen im kurzen Schaltweg zwischen einer Freigabestellung und einer Sperrstellung der Gurtwelle.
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Alternativ kann der Sperrmechanismus auch als Axialverzahnung zwischen der Gurtwelle und dem Gurtwellengehäuse ausgebildet sein. Beispielsweise ist dabei eine erste Axialverzahnung direkt am Gurtwellengehäuse oder einem drehfest mit dem Gurtwellengehäuse verbundenen Sperrelement und eine mit der ersten Axialverzahnung zusammenwirkende, zweite Axialverzahnung an einer drehfest mit der Gurtwelle verbundenen Seilspule vorgesehen.
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In einer weiteren Ausführungsform des Gurtstraffers ist die Gurtwelle im Gurtwellengehäuse radial verschieblich gelagert zwischen einer Sperrstellung, in der die Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in einer Drehrichtung drehfest gehalten ist, und einer Freigabestellung, in der die Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in beide Drehrichtungen drehbar ist.
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Die Gurtwelle oder ein drehfest mit der Gurtwelle verbundenes Bauteil weist in dieser Ausführungsform bevorzugt ein Abscherelement auf, welches in eine Ausnehmung des Gurtwellengehäuses eingreift und die Gurtwelle in der Sperrstellung fixiert. Damit das Abscherelement sowohl eine Rotation als auch eine Translation der Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse zuverlässig verhindert, greift das Abscherelement insbesondere formschlüssig und passgenau in die Ausnehmung des Gurtwellengehäuses ein.
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Konkret können eine als Gussteil ausgebildete Abdeckkappe und eine als Gussteil ausgebildete Seilspule an entgegengesetzten axialen Enden der Gurtwelle drehfest angebracht sein, wobei an die Abdeckkappe und/oder an die Seilspule ein Abscherelement angeformt ist, welches in eine Ausnehmung des Gurtwellengehäuses eingreift, vorzugsweise passgenau eingreift, und die Gurtwelle in der Sperrstellung fixiert. Diese Detailkonstruktion des Gurtstraffers ist äußerst vorteilhaft, da sich an die Gussteile mit minimalem Aufwand ein Abscherelement anformen lässt. Die Herstellung einer entsprechenden Ausnehmung in dem üblicherweise aus Blech gebildeten Gurtwellengehäuse ist ebenfalls mit minimalem Aufwand realisierbar, zum Beispiel durch einfaches Ausstanzen.
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In Ausführungsformen des Gurtstraffers, bei denen die Gurtwelle im Gurtwellengehäuse radial verschieblich gelagert ist zwischen einer Sperrstellung und einer Freigabestellung, ist vorzugsweise ein Federelement vorgesehen, welches die Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse radial in die Sperrstellung beaufschlagt. Dieses Federelement verhindert nach der Aktivierung des Gurtstraffers und dem Abscheren eines möglichen Abscherelements eine Rotation der Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in Gurtbandauszugsrichtung.
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Auch in der Ausführungsform des Gurtstraffers mit im Gurtwellengehäuse radial verschieblich gelagerter Gurtwelle ist zwischen der Gurtwelle und dem Gurtwellengehäuse bevorzugt ein Sperrmechanismus vorgesehen, der eine Drehung der Gurtwelle relativ zum Gurtwellengehäuse in Straffrichtung freigibt und in entgegengesetzter Richtung, das heißt in Gurtbandauszugsrichtung, sperrt, wobei die Gurtwelle eine Außenverzahnung aufweist, die in der Sperrstellung mit einer im Wesentlichen komplementären Innenverzahnung am Gurtwellengehäuse in Eingriff ist.
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Der beschriebene Gurtstraffer ist besonders bevorzugt ein Endbeschlagstraffer, bei dem an der Gurtwelle ein Ende eines Gurtbands fixiert ist, wobei die Gurtwelle nach einer Aktivierung des Endbeschlagstraffers relativ zum Gurtwellengehäuse rotiert werden kann, um Gurtband aufzuwickeln.
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Im Unterschied zu sogenannten Aufrollerstraffern, bei denen eine Gurtkraftbegrenzung (z. B. mittels eines Torsionsstabs) erwünscht ist, wird bei Endbeschlagstraffern üblicherweise eine unnachgiebige, starre Fixierung des Gurtbandendes gefordert. Diese Forderung lässt sich durch den beschriebenen Gurtstraffer sowohl in Rückhaltesituationen mit Aktivierung des Gurtstraffers als auch in Rückhaltesituationen ohne Aktivierung des Gurtstraffers mit geringem Aufwand zuverlässig erfüllen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. In diesen zeigen:
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1 einen axialen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Gurtstraffer;
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2 eine Draufsicht des Gurtstraffers gemäß 1;
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3 eine Seitenansicht des Gurtstraffers gemäß 1;
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4 eine weitere Seitenansicht des Gurtstraffers gemäß 1;
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5 eine perspektivische Ansicht eines Sperrmechanismus des Gurtstraffers gemäß den 1 bis 4 in einer Sperrstellung;
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6 eine Seitenansicht des Sperrmechanismus gemäß 5;
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7 eine perspektivische Ansicht eines Sperrmechanismus des Gurtstraffers gemäß den 1 bis 4 in einer Freigabestellung;
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8 eine Seitenansicht des Sperrmechanismus gemäß 7;
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9 eine perspektivische Ansicht des Gurtstraffers gemäß den 1 bis 4;
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10 eine perspektivische Ansicht einer Gurtwelle für den erfindungsgemäßen Gurtstraffer gemäß einer alternativen Ausführungsform;
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11 eine perspektivische Detailansicht eines Sperrmechanismus für einen erfindungsgemäßen Gurtstraffer mit der Gurtwelle gemäß 10;
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12 einen Detailschnitt durch den Sperrmechanismus gemäß 11;
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13 eine perspektivische Detailansicht eines Sperrmechanismus für den erfindungsgemäßen Gurtstraffer gemäß einer alternativen Ausführungsform;
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14 einen Detailschnitt durch den Sperrmechanismus gemäß 13;
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15 eine perspektivische Detailansicht eines Sperrmechanismus für den erfindungsgemäßen Gurtstraffer gemäß einer alternativen Ausführungsform;
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16 einen Detailschnitt durch den Sperrmechanismus gemäß 15;
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17 eine weitere perspektivische Detailansicht des Sperrmechanismus gemäß 15;
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18 eine perspektivische Explosionsansicht eines Sperrmechanismus für den erfindungsgemäßen Gurtstraffer gemäß einer alternativen Ausführungsform;
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19 eine Seitenansicht des Sperrmechanismus gemäß 18; und
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20 eine perspektivische Ansicht des auf eine Gurtwelle montierten Sperrmechanismus gemäß 18.
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Die 1 bis 4 zeigen einen Gurtstraffer 10 für ein Sicherheitsgurtsystem in einem Kraftfahrzeug, konkret einen sogenannten Endbeschlagstraffer, mit einer Gurtwelle 12, an der ein Ende 14 eines Gurtbands 16 fixiert ist, und einem karosseriefest montierbaren Gurtwellengehäuse 18, in dem die Gurtwelle 12 gelagert ist, wobei die Gurtwelle 12 nach einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 rotiert werden kann, um Gurtband 16 aufzuwickeln.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Ende 14 des Gurtbands 16 zu einer Schlaufe vernäht, die ein Gurtwellen-Einschubelement 20 umschließt, wobei das Gurtwellen-Einschubelement 20 in einer Aussparung 22 der Gurtwelle 12 aufgenommen und relativ zur Gurtwelle 12 drehfest gelagert ist.
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Gemäß 2 ist das Gurtwellengehäuse 18 des Gurtstraffers 10 U-förmig ausgebildet und umfasst einen Gehäusesteg 24 sowie zwei gegenüberliegende Gehäuseschenkel 26, 28, wobei jeder Gehäuseschenkel 26, 28 eine Gehäuseöffnung 30, 32 aufweist, durch welche sich die Gurtwelle 12 erstreckt. Ferner ist eine vom Gehäusesteg 24 abgebogene Befestigungslasche 33 vorgesehen, durch die das Gurtwellengehäuse 18 fest mit einem Fahrzeugsitz oder einer Fahrzeugkarosserie verbunden, insbesondere verschraubt werden kann.
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Die Gurtwelle 12 ist im Gurtwellengehäuse 18 um eine Achse A drehbar gelagert. An den axialen Enden der Gurtwelle 12 ist eine Abdeckkappe 34 bzw. eine Seilspule 36 angeordnet, wobei die Abdeckkappe 34 und die Seilspule 36 fest mit der Gurtwelle 12 verbunden, insbesondere verpresst sind und eine axiale Bewegung der Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 verhindern oder auf ein minimales axiales Spiel begrenzen.
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Um das Gurtband 16 bei einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 anziehen zu können, ist ein Kraftübertragungselement 38 vorgesehen, welches die Gurtwelle 12 mit einem Strafferantrieb 40 koppelt. Das Kraftübertragungselement 38 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Zugseil 41, welches teilweise auf die Seilspule 36 aufgewickelt und mit einem Seilende an der Seilspule 36 befestigt ist.
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Der Strafferantrieb 40 des Gurtstraffers 10 umfasst ein Strafferrohr 42 zur Aufnahme und Führung eines Druckbeaufschlagungselements 44 sowie ein separates Generatorgehäuse 46 zur Aufnahme eines Gasgenerators 48. Das Generatorgehäuse 46 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Rohrstück, sodass sowohl das Strafferrohr 42 als auch das Generatorgehäuse 46 aus einem Metallrohr, insbesondere einem Stahlrohr hergestellt sind. Außerdem ist ein Kopplungselement 49 vorgesehen, welches das Generatorgehäuse 46 fest mit dem Strafferrohr 42 verbindet vgl. 1).
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Um die Verbindung zwischen dem Strafferrohr 42 und dem Generatorgehäuse 46 zu verstärken sowie eine einfache Verbindung zwischen dem Strafferantrieb 40 und dem Gurtwellengehäuse 18 zu schaffen, ist im Übrigen eine Stabilisierungseinheit 50 vorgesehen. Diese Stabilisierungseinheit 50 umfasst im vorliegenden Fall zwei Stabilisierungselemente 51, insbesondere aus Zinkdruckguss, und ein z. B. als Rohrniet ausgeführtes Verbindungselement 52.
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Das Druckbeaufschlagungselement 44 ist gemäß 1 ein Kolben, der im gebogenen Strafferrohr 42 im Wesentlichen abgedichtet und längs einer Rohrachse verschieblich aufgenommen ist. Das mit einem Seilende an der Seilspule 36 befestigte Zugseil 41 erstreckt sich von der Seilspule 36 in das Strafferrohr 42 und ist dort mit einem entgegengesetzten Seilende am Kolben befestigt. Nach einer Aktivierung des Gasgenerators 48 wird der Kolben mit einem Gasdruck beaufschlagt und bewegt sich in Richtung zu einem freien Rohrende 53 des Strafferrohrs 42. Dabei wird unter Drehung der Gurtwelle 12 Zugseil 41 von der Seilspule 36 abgewickelt und gleichzeitig Gurtband 16 auf die Gurtwelle 12 aufgewickelt, sodass eine Gurtstraffung stattfindet.
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Vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 ist die Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in zumindest einer Drehrichtung drehfest gehalten. Diese zumindest eine Drehrichtung ist bevorzugt eine Gurtbandauszugsrichtung, wobei die Gurtwelle 12 vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 jedoch besonders bevorzugt auch in einer entgegengesetzten Drehrichtung, also in Straffrichtung des Gurtstraffers 10, drehfest gehalten ist.
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Gemäß 1 ist die Gurtwelle 12 vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 durch ein Abscherelement 54, konkret durch einen an der Abdeckkappe 34 und einen ausmittig an der Seilspule 36 angeformten Abscherstift, in beiden Drehrichtungen drehfest mit dem Gurtwellengehäuse 18 gekoppelt. Zwischen der Gurtwelle 12 und dem Gurtwellengehäuse 18 ist ein Sperrmechanismus 56 vorgesehen, der eine Drehung der Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Straffrichtung freigeben und in entgegengesetzter Gurtbandauszugsrichtung sperren kann.
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Eine bevorzugte Ausführungsform des Sperrmechanismus 56 ist in den 5 bis 8 dargestellt.
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Die Gurtwelle 12 ist hierbei im Gurtwellengehäuse 18 radial verschieblich gelagert zwischen einer Sperrstellung (5 und 6), in der die Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Gurtbandauszugsrichtung drehfest gehalten ist, und einer Freigabestellung (7 und 8), in der die Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Gurtbandauszugsrichtung und in Straffrichtung, drehbar ist. Der Sperrmechanismus 56 ist in diesem Fall so realisiert, dass die Gurtwelle 12 an ihren axialen Enden eine geeignete Außenverzahnung 58 aufweist, die in der Sperrstellung mit einer am Gurtwellengehäuse 18 ausgebildeten, im Wesentlichen komplementären Innenverzahnung 60 in Eingriff ist.
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Im Allgemeinen weist die Gurtwelle 12 oder ein drehfest mit der Gurtwelle 12 verbundenes Bauteil das Abscherelement 54 auf, welches in eine Ausnehmung 62 des Gurtwellengehäuses 18 eingreift und die Gurtwelle 12 in der Sperrstellung gemäß den 5 und 6 fixiert.
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Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 sind die als Gussteil ausgebildete Abdeckkappe 34 und die als Gussteil ausgebildete Seilspule 36 an entgegengesetzten axialen Enden der Gurtwelle 12 drehfest angebracht, wobei sowohl an die Abdeckkappe 34 als auch an die Seilspule 36 ein Abscherelement 54 angeformt ist, welches jeweils passgenau in eine Ausnehmungen 62 des Gurtwellengehäuses 18 eingreift und die Gurtwelle 12 in ihrer Sperrstellung fixiert.
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Die 9 zeigt eine perspektivische Ansicht des Gurtstraffers 10 gemäß den 1 bis 4 beim Einbau einer Gurtwellen-Sicherungseinheit 66. In Verbindung mit dem Schnitt durch den zusammengebauten Gurtstraffer 10 gemäß 1 wird deutlich, dass die Gurtwellen-Sicherungseinheit 66 ein Federelement 64 aufweist, welches die Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 radial in die Sperrstellung gemäß den 5 und 6 beaufschlagt. Die Gurtwellen-Sicherungseinheit 66 dient dabei als Montagekontrolle, da sie sich nur dann zwischen Gehäusesteg 24 und Gurtwelle 12 einschieben lässt, wenn das Gurtwellen-Einschubelement 20 relativ zur Gurtwelle 12 ordnungsgemäß positioniert ist. Nach ihrer Montage stellt die Gurtwellen-Sicherungseinheit 66 dann sicher, dass das Gurtwellen-Einschubelement 20 in dieser Position verbleibt.
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Zusammenfassend ist die Gurtwelle 12 also bereits vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 durch das Abscherelement 54 bezüglich der Achse A in beiden Drehrichtungen sowie in radialer und tangentialer Richtung relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in ihrer Sperrstellung fixiert. Dadurch ist gewährleistet, dass auch in einem Rückhaltefall des Sicherheitsgurtsystems ohne Aktivierung des Gurtstraffers 10 kein Gurtbandauszug am Endbeschlagstraffer erfolgt. Solch ein unerwünschter Gurtbandauszug kann bei herkömmlichen Endbeschlagstraffern durch eine radiale Bewegung der Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Gurtbandauszugsrichtung und/oder eine gewisse Rotation der Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Gurtbandauszugsrichtung auftreten. Zusätzlich verhindert die Fixierung der Gurtwelle 12 relativ zum Gurtwellengehäuse 18 mittels des Abscherelements 54 auch die Entstehung unerwünschter Klappergeräusche des Gurtstraffers 10 im Fahrbetrieb.
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Bei einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 wird durch das Zugseil 41 ein so großes Drehmoment auf die Gurtwelle 12 aufgebracht, dass die in Bezug auf die Achse A außermittig angebrachten Abscherelemente 54 an der Abdeckkappe 34 und der Seilspule 36 abscheren. Die Gurtwelle 12 verschiebt sich dann entgegen der Federkraft des Federelements 64 radial in ihre Freigabestellung und rotiert relativ zum Gurtwellengehäuse 18 in Straffrichtung. Dabei wird Zugseil 41 von der Seilspule 36 abgewickelt und Gurtband 16 auf die Gurtwelle 12 aufgewickelt, sodass eine Gurtstraffung stattfindet. Die Außenverzahnung 58 der Gurtwelle 12 ratscht hierbei über die an Randsegmenten der Gehäuseöffnungen 30, 32 ausgebildete Innenverzahnung 60 des Gurtwellengehäuses 18 hinweg.
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Nach Abschluss des Straffvorgangs stellt das Federelement 64 sicher, dass die Gurtwelle 12 wieder ihre Sperrstellung gemäß den 5 und 6 einnimmt und dadurch einen unerwünschten Gurtbandauszug verhindert.
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Die 10 zeigt eine perspektivische Ansicht der Gurtwelle 12 gemäß einer alternativen Ausführungsform. Die Außenverzahnung 58 der Gurtwelle 12 ist im Unterschied zur Ausführungsform gemäß den 1 bis 9 nicht durch radial über die Gurtwelle 12 vorstehende Zähne, sondern durch radiale Einprägungen 68 gebildet.
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Die 11 und 12 zeigen eine perspektivische Teilansicht sowie einen Detailschnitt des Gurtstraffers 10 im Bereich des Sperrmechanismus 56 unter Verwendung der Gurtwelle 12 gemäß 10, wobei sich die Gurtwelle 12 jeweils in ihrer Freigabestellung befindet. An der zuvor beschriebenen Funktionsweise Sperrmechanismus 56 ändert sich nichts.
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Die 13 und 14 zeigen ausschnittsweise einen Gurtstraffer 10, bei welchem der Sperrmechanismus 56 als Kugelverriegelung 70 ausgebildet ist, wobei die Kugelverriegelung 70 Keilschrägen 72 und mit den Keilschrägen 72 zusammenwirkende Verriegelungskugeln 74 aufweist.
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Die Kugelverriegelung 70 ermöglicht eine Relativdrehung zwischen der Gurtwelle 12 und dem Gurtwellengehäuse 18, da sich die Verriegelungskugeln 74 bei dieser Drehrichtung in einem Aufnahmebereich befinden, in dem der radiale Abstand zwischen der Gurtwelle 12 und dem Gurtwellengehäuse 18 größer ist als ein Durchmesser der Verriegelungskugeln 74. Wird die Gurtwelle 12 hingegen in Gurtbandauszugsrichtung beaufschlagt, drücken die Keilschrägen 72 des Gurtwellengehäuses 18 die Verriegelungskugeln 74 gegen die Gurtwelle 12, so dass das Gurtwellengehäuse 18 und die Gurtwelle 12 drehfest verklemmen.
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Im Unterschied zum Gurtstraffer 10 gemäß den 1 bis 12 ist bei einem Gurtstraffer 10 mit dem Sperrmechanismus 56 gemäß den 13 und 14 die Gurtwelle 12 im Gurtwellengehäuse 18 nicht radial verschieblich gelagert.
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Die 15 bis 17 zeigen eine Ausführungsform des Gurtstraffers 10, bei welcher der Sperrmechanismus 56 ebenfalls als Kugelverriegelung 70 ausgebildet ist. Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß den 13 und 14 sind die Keilschrägen 72 nunmehr an der Gurtwelle 12 ausgebildet, während sich die Verriegelungskugeln 74 in einem am Gurtwellengehäuse 18 angeordneten Aufnahmekäfig 75 befinden.
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Analog zum Gurtstraffer 10 gemäß den 1 bis 12 kann auch in den Ausführungsformen mit Kugelverriegelung 70 ein Abscherelement 54 vorgesehen sein, welches die Gurtwelle 12 vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 drehfest mit dem Gurtwellengehäuse 18 koppelt.
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Die 18 bis 20 zeigen eine weitere alternative Ausführungsform des Sperrmechanismus 56 für den Gurtstraffer 10. Der Sperrmechanismus 56 ist in diesem Fall als Axialverzahnung zwischen der Gurtwelle 12 und dem Gurtwellengehäuse 18 ausgebildet.
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In 18 ist eine perspektivische Explosionsansicht des Sperrmechanismus 56 dargestellt, mit einem Teil des Gurtwellengehäuses 18, einer Tellerfeder 76, einem ersten Sperrelement 78, welches drehfest mit dem Gurtwellengehäuse 18 verbunden werden kann und eine Axialverzahnung 80 aufweist, sowie der Seilspule 36, welche angrenzend an die Axialverzahnung 80 des ersten Sperrelements 78 eine Axialverzahnung 82 aufweist und somit als zweites Sperrelement ausgebildet ist.
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Die 19 zeigt den Sperrmechanismus 56 gemäß 18 im zusammengebauten Zustand.
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Die 22 zeigt eine perspektivische Ansicht des auf die Gurtwelle 12 montierten Sperrmechanismus 56 gemäß den 18 und 19. Dabei wird deutlich, dass die Gurtwelle 12 an ihrem axialen Ende radiale Vorsprünge 84 aufweist, welche in Umfangsrichtung passgenau zwischen axiale Vorsprünge 86 der Seilspule 36 ragen und somit die Gurtwelle 12 drehfest mit der Seilspule 36 verbinden. Ferner wird über die radialen Vorsprünge 84 das als Seilspule 36 ausgebildete zweite Sperrelement, das erste Sperrelement 78 sowie die Tellerfeder 76 axial gegen das Gurtwellengehäuse 18 beaufschlagt. In der Sperrstellung der Gurtwelle 12, das heißt bei ineinandergreifenden Axialverzahnungen 80, 82, ist die Tellerfeder 76 gar nicht oder nur gering verformt, sodass keine oder lediglich eine geringe axiale Vorspannung im Sperrmechanismus 56 vorhanden ist. In jedem Fall weist die Tellerfeder 76 ausgehend von der Sperrstellung gemäß den 19 und 20 einen ausreichend großen, axialen Federweg auf, so dass die Axialverzahnungen 80, 82 beim Straffvorgang unter Spannung der Tellerfeder 76 übereinander hinwegratschen können.
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Analog zum Gurtstraffer 10 gemäß den 1 bis 12 kann auch in den Ausführungsformen mit Axialverzahnung ein Abscherelement 54 vorgesehen sein, welches die Gurtwelle 12 vor einer Aktivierung des Gurtstraffers 10 drehfest mit dem Gurtwellengehäuse 18 koppelt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006018455 A1 [0003]