-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Vakuumisolationspaneel mit wenigstens einer Umhüllung, die zumindest ein Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels umgibt.
-
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, zur Verbesserung der Wärmedämmung eines gekühlten Innenraumes eines Kühl- und/oder Gefriergerätes ein oder mehrere Vakuumisolationspaneele einzusetzen. Diese Vakuumisolationspaneele befinden sich dabei im allgemeinen in dem Bereich zwischen dem Innenbehälter und dem Außengehäuse des Gerätes und sind üblicherweise teilweise oder vollständig eingeschäumt. Der Einsatz von Vakuumisolationspaneelen führt zu einer Verbesserung der Wärmedämmung gegenüber Geräten, deren Wärmeisolation ausschließlich auf einer Ausschäumung basiert.
-
Vakuumisolationspaneele bestehen aus einer gasdichten Umhüllung, in der sich ein Füll- bzw. Stützmaterial befindet. Bei diesem Material kann es sich beispielsweise um Kieselsäure handeln. Kieselsäure erfüllt zwar die Voraussetzungen an ein geeignetes Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels, ist jedoch vergleichsweise teuer, so dass durch dessen Einsatz die Herstellkosten des Gerätes entsprechend erhöht werden.
-
Der vorliegenden Erfindung hegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Vakuumisolationspaneel sowie ein Kühl- und/oder Gefriergerät dahingehend weiterzubilden, dass gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen eine Kostenreduzierung erreicht wird.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Vakuumisolationspaneel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Danach ist vorgesehen, dass das Vakuumisolationspaneel mit einer Leitung in Verbindung steht oder derart relativ zu einer Leitung angeordnet ist, die teilweise oder vollständig außerhalb des von der Umhüllung umgebenen Bereichs des Vakuumpaneels angeordnet ist und von der ein Ende an der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels anliegt oder von der ein Ende mit Abstand zu der Umhüllung angeordnet ist.
-
Die Leitung kann an oder im Bereich der Umhüllung enden oder auch davon beabstandet, wie beispielsweise im Inneren oder auch außerhalb des Vakuumisolationspaneels enden.
-
Diese Leitung kann als Führung für ein geeignetes Entleerungsmittel, beispielsweise für einer weitere Leitung oder dergleichen dienen. Diese weitere Leitung kann in die genannte mit dem Vakuumisolationspaneel in Verbindung stehende Leitung eingeführt werden, um das Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels nach dem Öffnen der Umhüllung abzuführen und insbesondere abzusaugen.
-
Alternativ oder zusätzlich dazu ist es denkbar, die genannte Leitung, die mit dem Vakuumisolationspaneel in Verbindung steht, zum Entleeren bzw. Absaugen des Füllmaterials des Vakuumisolationspaneels zu verwenden.
-
In beiden Fällen ist es erforderlich, dass zunächst die Umhüllung des Vakuumisolationspaneels in geeigneter Weise geöffnet, beispielsweise aufgeschnitten wird, um dann den genannten Entleerungsvorgang durchführen zu können.
-
In jedem Falle ist es durch die vorliegende Erfindung möglich, das in der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels befindliche Füll- und/oder Stützmaterial (im Folgenden vereinfacht als „Füllmaterial” bezeichnet) abzuführen und damit wiederzugewinnen, so dass sich aufgrund dieser Möglichkeit zur Wiederverwendung eine Kostenreduzierung erzielen lässt. Wie ausgeführt, kann dazu die Umhüllung aufgeschnitten oder in sonstiger Weise geöffnet werden und zwar in einem Bereich, der es ermöglicht, dass das Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels durch die mit diesem in Verbindung stehende Leitung oder durch eine andere Leitung, die in die genannte Leitung eingeführt wird, abgeführt werden kann.
-
Durch die vorliegende Erfindung ist es möglich das Füllmaterial zumindest zum Teil und vorzugsweise vollständig wiederzugewinnen. Auf diese Weise ist es möglich, Kieselsäure oder auch ein anderes Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels erneut einzusetzen bzw. zu recyceln und dann wieder im Rahmen der Herstellung von Vakuumisolationspaneelen bzw. Kühl- und/oder Gefriergeräten zu verwenden. Dadurch wird gegenüber der Verwendung eines „neuen” Füllmaterials eine Kostenreduktion erzielt, da die genannte Wiedergewinnung im allgemeinen günstiger ist als die Neubeschaffung des Füllmaterials.
-
Denkbar ist es, dass das genannte Ende der Leitung flächig oder auch im Winkel oder in sonstiger Weise auf der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels anliegt. Dies bedeutet, dass das Ende der Leitung des Vakuumisolationspaneels vorzugsweise vollumfänglich auf der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels aufliegt. Wird die Umhüllung im Bereich der flächigen Auflage und vorzugsweise in dem von dem Leitungsende umgebenen Bereich geöffnet, wird im Rahmen der Absaugung bzw. sonstigen Entleerung des Vakuumisolationspaneels nur das im Innen des Vakuumisolationspaneels befindliche Füllmaterial abgeführt und nicht auch Bereich der um das Vakuumisolationspaneel befindlichen Ausschäumung mit erfasst.
-
Um eine Wasserdampfkondensation im Inneren der Leitung zu vermeiden, kann vorgesehen sein, dass ein oder beide Enden der Leitung mit einem luftdichten Material abgedichtet sind. In Betracht kommt beispielsweise der Einsatz eines Gummistöpsels. Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass die Leitung teilweise oder vollständig mit einem nicht hydrophoben Material gefüllt ist. Dieses Material ist derart an der Leitung angeordnet, dass es im Rahmen bzw. vor der Entleerung des Vakuumisolationspaneels aus der Leitung entfernt werden kann, beispielsweise durch Absaugung.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft des weiteren ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem gekühlten Innenraum und mit wenigstens einem Außengehäuse, zwischen denen zumindest ein Vakuumisolationspaneel angeordnet ist, das wenigstens eine Umhüllung aufweist, die zumindest ein Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels umgibt. Das erfindungsgemäße Kühl- und/oder Gefriergerät ist dadurch gekennzeichnet, dass des Weiteren wenigstens eine Leitung vorgesehen ist, von dem ein Ende an oder im Bereich der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels angeordnet ist. Diese Leitung kann unmittelbar an dem Vakuumisolationspaneel angeordnet sein oder auch von diesem beabstandet sein.
-
Wie bereits oben ausgeführt, besteht die Aufgabe der genannten Leitung darin, es zu ermöglichen, dass das vergleichsweise teure Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels wiedergewonnen werden kann und nach einem gegebenenfalls durchzuführenden Recyclingschritt erneut zur Befüllung von Vakuumisolationspaneelen eingesetzt werden kann. Dies stellt nicht nur unter Kostengesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die Umweltfreundlichkeit eine Verbesserung dar, da der Anteil des Gerätes, der recyclingfähig ist, auf diese Weise erhöht wird.
-
Vorzugsweise verläuft die genannte Leitung teilweise oder vollständig in der Ausschäumung des Gerätes.
-
Die genannte Leitung kann wie oben ausgeführt einerseits als Führung für das Füllmaterial dienen, das durch die Leitung aus dem Vakuumisolationspaneel entleert und vorzugsweise abgesaugt wird. Die Leitung kann aber auch als Führung für ein Entleerungsmittel, wie beispielsweise eine weitere Leitung dienen, die in die erstgenannte Leitung eingeführt wird. In diesem Fall erfolgt die Entleerung des Vakuumisolationspaneels mittels der genannten weiteren Leitung.
-
Die Leitung, von der ein Ende an oder im Bereich der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels angeordnet ist, kann gemäß den Merkmalen des kennzeichnenden Teils der Ansprüche 2 bis 4 ausgebildet sein, was mit anderen Worten beispielsweise bedeutet, dass die Leitung flächig auf der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels anliegen kann. Alternativ oder zusätzlich zu diesem Merkmal kann vorgesehen sein, dass eine oder beide Enden der Leitung mit einem wasserdichten Material abgedichtet sind und/oder dass die Leitung mit einem nicht hydrophoben, das heißt wasseranziehendem Material gefüllt ist, um die Kondensation von Wasserdampf im Inneren der Leitung wirksam zu verhindern.
-
Denkbar ist es weiterhin, dass das Vakuumisolationspaneel teilweise oder vollständig in einer Ausschäumung aufgenommen ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass das andere Ende der Leitung aus der Ausschäumung hinausragt. Die Leitung kann bis auf dieses andere Ende eingeschäumt sein. Unter dem „anderen Ende” der Leitung ist das Ende zu verstehen, das nicht an dem Vakuumisolationspaneel oder in dessen Bereich angeordnet ist.
-
Ragt dieses andere Ende aus der Ausschäumung heraus, kann auf besonders einfache Art und Weise eine Entleerung, insbesondere eine Absaugung erfolgen, da lediglich ein geeignetes Mittel zur Erzeugung eines Unterdruckes bzw. zur sonstigen Entleerung an dieses Leitungsende angeschlossen werden muss. Die Entleerung kann somit in einem Zustand erfolgen, in dem keine wesentlichen Änderungen an dem Gerät vorgenommen werden müssen, um das Vakuumisolationspaneel zu entleeren. Je nach Ausgestaltung der Erfindung muss gegebenenfalls nur eine Außenwandung abgenommen werden, sodann kann das andere Ende der Leitung bereits zugänglich sein und an eine Vakuumpumpe oder an ein sonstiges zur Entleerung geeignetes Mittel angeschlossen werden.
-
Ragt das andere Ende der Leitung aus der Ausschäumung heraus, muss jedenfalls keine Entfernung der Ausschäumung erfolgen, um dieses andere Leitungsende freizulegen, wodurch Arbeitszeit eingespart werden kann.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Mittel vorgesehen, die derart angeordnet sind oder derart angeordnet werden können, dass durch diese Mittel die Umhüllung des Vakuumisolationspaneels geöffnet werden kann, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die genannten Mittel eine Leitung umfassen oder durch eine Leitung gebildet werden, durch den die Füllung des Vakuumisolationspaneels zumindest teilweise aus dem Vakuumisolationspaneel abgeführt werden kann. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass dieses Abführen durch Absaugen erfolgt.
-
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung stellt somit eine Ausführung dar, bei der in die genannte, vorzugsweise zumindest teilweise eingeschäumte Leitung eine weitere Leitung eingeführt wird, die beispielsweise an ihrem in Einführrichtung vorderen Ende eine Schneidvorrichtung aufweist oder sonstige Mittel, mittels derer die Umhüllung des Vakuumisolationspaneels aufgeschnitten werden kann. Sobald diese weitere Leitung die Umhüllung aufgeschnitten hat, kann die Entleerung des Vakuumisolationspaneels erfolgen, was beispielsweise durch Anlegen eines Unterdrucks an das andere Ende der Leitung möglich ist.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft schließlich ein Verfahren zur Entleerung eines Vakuumisolationspaneels mit wenigstens einer Umhüllung, die zumindest ein Füllmaterial des Vakuumisolationspaneels umgibt.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Füllmaterial zu dessen Wiederverwendung zumindest teilsweise aus dem Vakuumisolationspaneel abgeführt und insbesondere abgesaugt wird, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass es sich um ein Vakuumisolationspaneel gemäß der vorliegenden Erfindung handelt.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren basiert somit auf der Erkenntnis, den wiederverwertbaren Anteil des Gerätes dadurch zu vergrößern, dass das Füllmaterial des wenigstens einen Vakuumisolationspaneels zumindest teilweise zurückgewonnen wird.
-
Wie oben ausgeführt, ist es denkbar, dass das Vakuumisolationspaneel teilweise oder vollständig in einer Ausschäumung des Gerätes angeordnet ist und dass das Absaugen des Vakuumisolationspaneels oder das sonstige Entleeren in dessen teilweise oder vollständig eingeschäumten Zustand erfolgt. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das nicht zu dem Vakuumisolationspaneel gerichtete Ende der Leitung, sondern dessen anderes Ende aus der Ausschäumung herausragt.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass vor dem Absaugen bzw. sonstigem Entleeren die Umhüllung aufgeschnitten wird. Anstelle des Aufschneidens sind auch andere Techniken zum Öffnen der Umhüllung denkbar und von der Erfindung mitumfasst.
-
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass zum Aufschneiden der Umhüllung eine Schneidvorrichtung in die genannte Leitung eingeführt wird. Diese genannte Schneidvorrichtung kann beispielsweise im Endbereich oder an sonstiger geeigneter Position einer weiteren Leitung angeordnet sein, die in die genannte Leitung eingeführt wird, von der ein Ende an oder im Bereich des Vakuumisolationspaneels endet.
-
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Schneidvorrichtung nach dem Einführen in die Leitung gedreht wird. Weist die Schneidvorrichtung in ihrem zum Vakuumisolationspaneel gerichteten Ende eine Schneidvorrichtung auf, kann durch deren Drehen ein definiertes Aufschneiden der Umhüllung erreicht werden. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Maßnahme zur Öffnung der Umhüllung beschränkt. Auch andere Mittel bzw. Vorgehensweisen zur Öffnung der Umhüllung, wie beispielsweise ein Durchstoßen oder auch eine thermische Behandlung oder dergleichen zum Öffnen der Umhüllung sind denkbar und von der Erfindung mit umfasst.
-
Die Schneidvorrichtung kann wie ausgeführt Bestandteil einer weiteren Leitung sein, die in die genannte Leitung eingeführt wird. Diese weitere Leitung kann torsionsfest ausgeführt sein, so dass dessen Drehbewegung zu einer entsprechenden Drehbewegung der Schneidvorrichtung führt. Durch diese weitere Leitung kann nach dem Öffnen der Umhüllung das Füllmaterial abgeführt bzw. abgesogen werden.
-
Die Leitung und/oder die genannte weitere Leitung kann beispielsweise flexibel sein und insbesondere in Form eines Schlauches ausgebildet sein, und/oder unflexibel, insbesondere in Form eines starren Rohres ausgebildet sein. Als Material für die Leitung bzw. für die genannte weitere Leitung kommt beispielsweise Kunststoff oder auch Metall in Betracht.
-
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die einzige Figur zeigt ein in einer Ausschäumung eines Kühl- und/oder Gefriergerätes angeordnetes Vakuumisolationspaneel mit einem an dessen Umhüllung befestigten Schlauch.
-
Sämtliche im Folgenden getroffenen Feststellungen, die sich auf einen Schlauch beziehen, gelten auch für jede anders ausgebildete Leitung, wie beispielsweise ein starres Rohr.
-
In der Figur ist mit dem Bezugszeichen 10 ein Isolier- und Tragschaum gekennzeichnet, der beispielsweise als PU-Schaum ausgeführt sein kann und der das Vakuumisolationspaneel in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel vollumfänglich umgibt. Das Vakuumisolationspaneel ist in der Figur mit dem Bezugszeichen 20 gekennzeichnet.
-
Anstelle einer vollständigen Einschäumung des Vakuumisolationspaneels 20 ist es ebenfalls denkbar, dieses nur teilweise einzuschäumen.
-
Das Vakuumisolationspaneel 20 kann beispielsweise an der Schaumseite der Innenbehälterwandung, an der Schaumseite des Außengehäuses oder auch in einem Bereich zwischen diesen beiden Wandungen angeordnet sein.
-
Das Vakuumisolationspaneel steht mit einem eingeschäumten Schlauch 30 in Verbindung, der mit schüttbarem und absaugbarem Material befüllt sein kann. Bei diesem Material kann es sich um ein wasseraufnehmendes bzw. aufsaugendes (hygroskopisches) Material handeln. Dieses hat die Aufgabe, eine Wasserdampfkondensation im Inneren des Schlauches 30 zu vermeiden. Alternativ oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass der Schlauch 30 an seinen beiden Enden abgedichtet wird.
-
Wie dies aus der Figur hervorgeht, steht ein Ende des Schlauches 30 mit dem Vakuumisolationspaneel 20 in Verbindung und zwar vorzugsweise derart, dass dessen zum Vakuumisolationspaneel 20 gewandtes Ende flächig auf der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels aufliegt. Dieses Ende des Schlauches 30 ist in geeigneter Weise an dem Vakuumisolationspaneel 20 bzw. dessen Umhüllung befestigt.
-
Wie dies weiter aus der Figur hervorgeht, ragt das andere Ende des Schlauches 30 aus der Ausschäumung 10 heraus. Zur Absaugung oder sonstigen Entleerung des Füllmaterials, beispielsweise der Kieselsäure, die sich im Inneren des Vakuumisolationspaneel 20 befindet, wird nun erfindungsgemäß ein zweiter, torsionsfester Schlauch 40 in den eingeschäumten Schlauch 30 eingeführt. Dieser weitere Schlauch 40 ist an dessen in Einführrichtung vorderem Ende mit einer Schneidvorrichtung 42 versehen, die beispielsweise ein oder mehrere Sägezähne oder sonstige Mittel zum Öffnen der Umhüllung des Vakuumisolationspaneels 20 aufweist. Dieser weitere Schlauch 40 wird koaxial in den bereits eingeschäumten Schlauch 30 eingeführt, bis das Ende mit der Schneidvorrichtung 42 die Oberfläche des Vakuumisolationspaneels 20 bzw. die Umhüllung erreicht.
-
Nun wird der weitere Schlauch 40 gedreht und damit mittels der Schneidvorrichtung 42 das Vakuumisolationspaneel 20 bzw. dessen Umhüllung aufgeschnitten. Ggf. kann der weitere Schlauch 40 nach dem Öffnen der Umhüllung in das Innere des Vakuumisolationspaneels 20 ein Stück weit eingeschoben werden. Danach kann die Absaugung des Stützmaterials durch den weiteren Schlauch 40 erfolgen. Das heißt in diesem Ausführungsbeispiel dient der weitere Schlauch 40 zur Entleerung des Füllmaterials, das in dem Vakuumisolationspaneel angeordnet ist und bei dem es sich beispielsweise um Kieselsäure handeln kann.
-
Das in dem Vakuumisolationspaneel 20 befindliche Füllmaterial kann grundsätzlich eine Stützfunktion des Vakuumisolationspaneels ausüben, so dass es als Stützmaterial dienen kann.
-
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Schlauch” nicht auf einen Schlauch im herkömmlichen Sinne beschränkt ist, das heißt nicht nur elastisch oder plastisch verformbare und innen hohl ausgeführte und länglich ausgebildete rohrförmige Elemente umfasst. Der Begriff „Schlauch” sowie der Begriff „Leitung” umfasst auch nicht verformbare und/oder nicht länglich ausgeführte Elemente, wie beispielsweise Rohre oder dergleichen oder sonstige Aufnahmen bzw. Bauteile, die die erfindungsgemäßen Funktionen, das heißt beispielsweise das Führen des Füllmaterials beim Entleeren des Vakuumisolationspaneels bzw. das Aufnehmen eines weiteren Schlauches erfüllen können. Diese Ausführungen gelten nicht nur für den eingeschäumten Schlauch 30, sondern auch für den weiteren Schlauch 40, der in den eingeschäumten Schlauch 30 einführbar ist. Auch bei dem genannten weiteren Schlauch 40 kann es sich somit beispielsweise um ein starres Element, wie beispielsweise ein Rohr oder dergleichen handeln.