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Die Erfindung betrifft eine Stallanlage für Tiere, insbesondere für Pferde und dergleichen Tierarten.
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Solche Stallanlagen dienen der Haltung und Beherbergung von Tieren. Sie werden für Pferde eingesetzt, sind aber auch für andere Haustiere, Nutztiere, Wildtiere wie Wildpferde, Kamele, Rinder, Ziegen, Schafe, Hunde, Antilopen, etc. geeignet.
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Stallanlagen sind in unterschiedlichen, zumeist aber im Wesentlichen rechteckigen Grundrissen bekannt und enthalten im Allgemeinen mehrere Boxen zum Aufnehmen jeweils eines oder mehrerer Tiere. Ein allen Stallanlagen gemeinsames Problem ist das Entmisten, d. h. das Entfernen von Einstreumittel (z. B. Stroh, Heu, Späne, etc.) und Tierdung aus den Boxen. Zu diesem Zweck sind neben dem herkömmlichen manuellen Stalldienst beispielsweise auch Systeme bekannt, mit denen das Einstreu-Dung-Gemisch aus den Boxen manuell oder (halb-)automatisch in Auffangbehälter, Abführkanäle oder dergleichen geschoben und dann aus der Stallanlage entfernt wird. Ein weiteres Problem herkömmlicher Stallanlagen ist der begrenzte Bewegungsfreiraum für die darin gehaltenen Tiere.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Stallanlage für Tiere zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Stallanlage mit den Merkmalen des Anspruches 1. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die erfindungsgemäße Stallanlage für Tiere weist eine im Wesentlichen kreisringförmige Anordnung von mehreren Boxen auf, welche in radialer Richtung durch eine innere Seitenwand und eine äußere Seitenwand begrenzt und in Umfangsrichtung durch Trennwände voneinander getrennt sind. Ein Boden der Boxen ist dabei in Umfangsrichtung der Laufbahn bewegbar.
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Im Gegensatz zu herkömmlichen Stallanlagen mit mehreren Boxen ist der Boden der Boxen bei der erfindungsgemäßen Stallanlage in Umfangsrichtung der im Wesentlichen kreisförmigen Boxenanordnung bewegbar. Auf diese Weise können die Boxen der Stallanlage zugleich als Bewegungsanlage genutzt werden, d. h. die Tiere in den Boxen gezielt bewegt werden (z. B. zu Trainings- oder Therapiezwecken. Die erfindungsgemäße Stallanlage bietet so die Möglichkeit der platzsparenden Integration einer Bewegungsanlage (häufig auch als Freiluft-Führanlage bezeichnet).
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Durch die im Wesentlichen kreisringförmige Anordnung der Boxen kann ein Innenraum der Stallanlage, d. h. der Bereich radial innerhalb der Boxenanordnung anderweitig genutzt werden (z. B. als zentraler Boxenzugang, Pflegebereich, Lagerraum, Futtervorratsraum, Aufenthaltsraum, usw.). Der zentrale Innenbereich ist bei der kreisringförmigen Anordnung der Boxen platzsparender als bei herkömmlichen Boxenreihen mit geradlinigem Mittelgang.
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Die die Boxen begrenzenden Seitenwände und Trennwände können grundsätzlich beliebig gestaltet sein (z. B. geschlossene Wände, Wände mit Öffnungen, Gitterwände, etc.), aus beliebigen Materialien gebildet sein (z. B. Holz, Metall, Kunststoff und Kombinationen daraus) und beliebige Abmessungen haben. Die inneren und die äußeren Seitenwände der Boxen haben grundsätzliche beliebige Krümmungsradien und Durchmesser. Die Trennwände sind vorzugsweise mit den inneren und äußeren Seitenwänden (fest oder lösbar) verbunden. Die Trennwände erstrecken sich vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise im Wesentlichen in radialer Richtung zwischen den inneren und äußeren Seitenwänden.
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Die Seitenwände reichen vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise bis zum Boden der Boxen hinab und sind vorzugsweise in/an einem Unterbau der Boxen befestigt. Die Trennwände sind vorzugsweise vom Boden beabstandet, damit der mit einer Einstreuschicht bedeckte Boden unter ihnen hindurch laufen kann. Die Trennwände, Teile der Trennwände oder an den Trennwänden angebrachte Zusatzelemente sind bevorzugt absenkbar ausgestaltet, besonders bevorzugt bis zur Einstreuschicht oder bis hinab zum Boden der Boxen. Dabei ist dieses Absenken vorzugsweise mit der Bewegung des Boxenbodens so gekoppelt, dass bei angehaltenem Boden die Trennwände, etc. abgesenkt sind und bei laufendem Boden angehoben sind. Hierdurch kann verhindert werden, dass ein Tier in der Box bei stehendem Boxenboden mit seinem Fuß in den Spalt zwischen Boden und Trennwandunterkante gerät und sich dabei bzw. als Folge davon verletzen kann.
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Die Boxen der Stallanlage sind bevorzugt im Wesentlichen gleich groß ausgebildet, d. h. erstrecken sich jeweils über einen im Wesentlichen gleich großen Winkelabschnitt der kreisringförmigen Boxenanordnung, können aber wahlweise auch unterschiedlich groß ausgebildet sein. Die Boxen haben bevorzugt in radialer Richtung eine im Wesentlichen konstante Breite und eine im Wesentlichen gleiche Breite zueinander, können aber wahlweise auch unterschiedlich breit oder mit sich in Umfangsrichtung verändernden Breiten ausgebildet sein.
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Die Seitenwände sind für jede der Boxen vorzugsweise mit Zugangsöffnungen versehen. Vorzugsweise ist jede Box der Boxenanordnung mit wenigstens einer Zugangsöffnung versehen. Die Zugangsöffnungen sind in der äußeren Seitenwand und/oder der inneren Seitenwand ausgebildet, sodass die Abteile von außen bzw. innen (d. h. von der Seite radial außerhalb bzw., innerhalb der Boxenanordnung) zugänglich sind. Wahlweise können auch zwei oder mehr Zugangsöffnungen je Box in einer äußeren oder inneren Seitenwand vorgesehen sein. Die Zugangsöffnungen sind vorzugsweise verschließbar, zum Beispiel durch Schiebetüren, Schwenktüren, Querbalken oder dergleichen.
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Der Boden der Boxen dient insbesondere als Stand- und Liegefläche für die Tiere, aber beim Einsatz als Bewegungsanlage auch als Lauffläche. Je nach Einsatzzweck (z. B. Größe und Gewicht der beherbergten Tiere) ist er unterschiedlich stabil ausgebildet und unterschiedlich beschaffen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist er eine Stahlplatte auf, die mit einer Gummiplatte bedeckt Ist. Der Boden ist bevorzugt im Wesentlichen plan bzw. eben ausgebildet. Der Boden ist vorzugsweise mit einer im Wesentlichen geschlossenen Oberfläche ausgebildet, sodass das Material einer auf den Boden aufgebrachten Einstreuschicht (Stroh, Späne, etc.) nicht durch den Boden nach unten fallen kann. Hierdurch kann vorteilhaft verhindert oder zumindest erschwert werden, dass das Einstreumaterial (mit dem Mist/Dung der Tiere) in bewegliche Teile unterhalb des bewegbaren Bodens (z. B. Rollen, etc.) gelangen und diese ggf. blockieren und beschädigen kann. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit des bewegbaren Bodens und damit der gesamten Stallanlage auf Dauer gewährleistet werden.
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Der Boxenboden ist in Umfangsrichtung bewegbar. Die Bewegungs- bzw. Umlaufgeschwindigkeit des Bodens ist bevorzugt variabel einstellbar, besonders bevorzugt stufenlos regelbar.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Boden der Boxen im Wesentlichen kreisringförmig ausgebildet und erstreckt sich über alle Boxen der Boxenanordnung. In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Boden der Boxen im Wesentlichen kreisförmig ausgebildet und erstreckt sich über alle Boxen der Boxenanordnung sowie den Innenbereich der Stallanlage. Der Boden ist dabei jeweils einteilig (geschlossen kreisringförmig) oder bevorzugt mehrteilig (miteinander verbundene Winkelabschnitte) ausgebildet. Durch den für alle Boxen gemeinsamen Boden ergibt sich die Möglichkeit, den Boden über eine einzige, gemeinsame Antriebsvorrichtung anzutreiben.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Antriebsvorrichtung zum Bewegen des Bodens der Boxen vorgesehen. Diese ist vorzugsweise mit einer Rutschkupplung ausgestaltet. Durch die Rutschkupplung kann verhindert werden, dass sich der Boden trotz eines größeren Widerstandes (z. B. durch ein nicht mit laufendes Tier, durch Gegenstände innerhalb der Boxen, etc. die zum Beispiel an eine Trennwand stoßen) weiter bewegt wird. Insbesondere kann auf diese Weise eine Verletzungsgefahr für die Tiere in den Boxen reduziert werden. Die Antriebsvorrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie die Bewegungsgeschwindigkeit des Bodens variabel einstellen kann, besonders bevorzugt stufenlos regeln kann. Vorzugsweise ist die Antriebsvorrichtung für den Boden der Laufbahn über ein Steuergerät an der Bewegungsanlage und/oder über eine Fernbedienung ansteuerbar.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere Laufräder vorgesehen, mittels derer sich der Boden auf einem Unterbau der Boxen bewegen kann. Diese Laufräder sind vorzugsweise am Boden befestigt, um auf dem Unterbau zu laufen, oder sind am Unterbau oder an den Seitenwänden befestigt, sodass der Boden auf ihnen umlaufen kann. Die Laufräder können dabei vorzugsweise in ihrer Höhenposition justiert werden, sodass etwaige (insbesondere herstellungsbedingte) Unebenheiten des Unterbaus und/oder des Bodens ausgeglichen werden können.
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In einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Boxenanordnung mehrere Führungsrollen auf, welche den sich bewegenden Boden in radialer Richtung positionieren. Diese Führungsrollen sind vorzugsweise gleichmäßig (z. B. Winkelabstand von 90°, 60° oder 45°) entlang des Umfanges der Boxenanordnung voneinander beabstandet. Die Führungsrollen sind bevorzugt an der radialen Außenseite und der radialen Innenseite des Bodens vorgesehen; sie können aber auch nur an der radialen Außenseite oder nur an der radialen Innenseite angeordnet sein. Die Führungsrollen sind bevorzugt in radialer Richtung zum Boden hin elastisch vorgespannt.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Umfangsabschnitt der Boxenanordnung eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen des sich bewegenden Bodens der Boxen vorgesehen. Aufgrund des bewegbaren Bodens kann bei der erfindungsgemäßen Stallanlage eine ortsfeste Reinigungseinrichtung vorgesehen sein, zu der sich der Boden der Boxen relativ bewegt. Es entsteht hierdurch die Möglichkeit eine Stallanlage mit einer automatischen und zeitsparenden Reinigungsfunktion zu schaffen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stallanlagen mit festem Boden muss der Boxenboden nicht manuell mit speziellen Gerätschaften gereinigt werden.
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Die Reinigungseinrichtung ist bevorzugt innerhalb eines boxenähnlichen Abschnitts angeordnet, wobei dieser Abschnitt je nach Bedarf und Anwendungsfall gleich groß wie, größer als oder kleiner als die übrigen Boxen der Anordnung ausgebildet sein kann. Der Umfangsabschnitt mit der Reinigungseinrichtung ist von den in Umfangsrichtung benachbarten Boxen vorzugsweise durch Trennwände getrennt. Der Umfangsabschnitt mit der Reinigungseinrichtung ist in radialer Richtung vorzugsweise durch innere und äußere Seitenwände begrenzt, welche als Fortsetzungen der Seitenwände der Boxenanordnung oder als andere Seitenwände ausgebildet sein können.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Reinigungseinrichtung eine Saugvorrichtung zum lokalen (d. h. örtlich begrenzten) Entfernen bzw. Absaugen von Verunreinigungen von dem Boden und der Einstreuschicht auf. Mithilfe dieser Saugvorrichtung und einer manuellen oder (halb-)automatischen Steuerung der Bewegung des Bodens können lokale Verunreinigungen auf dem Boxenboden (z. B. Tierdung) entfernt bzw. abgesaugt werden, ohne dass der gesamte Boxenboden einer (gründlichen) Reinigung unterzogen werden muss. Erst bei größeren oder großflächigeren Verunreinigungen des Boxenbodens kann mit den übrigen Komponenten der Reinigungseinrichtung eine vollständige Bodenreinigung erfolgen. Die Möglichkeit, der lokalen Säuberung des Boxenbodens reduziert den Materialaufwand für die Einstreuschicht auf dem Boden, da nur geringe Materialmengen mit abgesaugt werden. Aufgrund des sich bewegenden Bodens ist die Bedienung der Saugvorrichtung einfach und ohne großen Aufwand; es ist lediglich ein Ein- und Ausschalten und/oder Absenken und Anheben und/oder Verschwenken der Saugvorrichtung über dem Boden erforderlich, nicht jedoch ein Bewegen der Saugvorrichtung durch die einzelnen Boxen der Anordnung. Die Saugvorrichtung der Reinigungseinrichtung erstreckt sich in radialer Richtung vorzugsweise über die gesamte Breite der Boxenanordnung oder nur über einen Teilbereich davon. Die Saugvorrichtung der Reinigungseinrichtung ist bevorzugt in einem gemeinsamen Umfangsabschnitt mit den übrigen Komponenten der Reinigungseinrichtung oder innerhalb einer von einem Tier nutzbaren Box angeordnet.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Umfangsabschnitt der Laufbahn eine Materialzufuhreinrichtung zum Zuführen von Material für eine Einstreuschicht auf den sich bewegenden Boden der Boxen vorgesehen. Bei der erfindungsgemäßen Stallanlage kann – insbesondere im Anschluss an einen automatischen Reinigungsvorgang des Bodens – ebenfalls automatisch eine neue Einstreuschicht auf den Boden der Boxen aufgebracht werden. Im Fall des Einsatzes der vorgenannten Saugvorrichtung der Reinigungseinrichtung kann die Einstreuschicht durch die Materialzufuhreinrichtung bei Bedarf aufgefüllt werden.
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Die Materialzufuhreinrichtung ist bevorzugt innerhalb eines boxenähnlichen Abschnitts angeordnet, wobei dieser Abschnitt je nach Bedarf und Anwendungsfall gleich groß wie, größer als oder kleiner als die Boxen der Anordnung ausgebildet sein kann. Der Umfangsabschnitt mit der Materialzufuhreinrichtung ist von den in Umfangsrichtung benachbarten Boxen vorzugsweise durch Trennwände getrennt. Der Umfangsabschnitt mit der Materialzufuhreinrichtung ist in radialer Richtung vorzugsweise durch innere und äußere Seitenwände begrenzt, welche als Fortsetzungen der Seitenwände der Boxenanordnung oder als andere Seitenwände ausgebildet sein können.
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Die Materialzufuhreinrichtung und die Reinigungseinrichtung sind vorzugsweise in einem gemeinsamen bzw. zusammenhängenden Umfangsabschnitt der Boxenanordnung angeordnet. Die Materialzufuhreinrichtung ist in der Umfangsrichtung der Boxenanordnung bevorzugt im Wesentlichen unmittelbar hinter der Reinigungseinrichtung angeordnet.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Umfangsabschnitt der Boxenanordnung eine Planumsvorrichtung zum Aufbereiten einer Einstreuschicht auf dem sich bewegenden Boden der Boxen vorgesehen. Bei der erfindungsgemäßen Stallanlage kann die Einstreuschicht auf dem Boxenboden automatisch aufbereitet (z. B. aufgelockert, eingeebnet, nivelliert, etc.) werden. Die Planumsvorrichtung ist bevorzugt in einem gemeinsamen bzw. zusammenhängenden Umfangsabschnitt der Boxenanordnung mit der Materialzufuhreinrichtung angeordnet. Alternativ oder zusätzlich kann auch für jede der Boxen eine Planumsvorrichtung vorgesehen sein (z. B. in Form eines Rechens oder dergleichen an den dem Boden zugewandten Unterkanten der Trennwände). Die Planumsvorrichtung weist bevorzugt einen Rechen oder dergleichen (für kleinere Einstreumaterialmengen) und/oder einen Kreiselplaner, eine (Kreisel-)Egge oder dergleichen (für größere Einstreumaterialmengen) auf.
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In einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Umfangsabschnitt der Boxenanordnung ein Übergang oder ein Durchgang vorgesehen, welcher einen Bereich radial außerhalb der Boxen(anordnung) mit einem Innenbereich radial innerhalb der Boxen(anordnung) verbindet. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den so von außen zugänglichen Innenbereich radial innerhalb der Boxen anderweitig (z. B. als Boxenzugang, Lagerraum, Aufenthaltsraum, Pflegeraum, etc.) nutzen zu können. Der Übergang ist vorzugsweise im (Teil-)Bereich des Umfangsabschnitts der Reinigungseinrichtung vorgesehen, da diese relativ niedrig ausgebildet sein kann und daher ein die Reinigungseinrichtung überbrückender Übergang relativ einfach und problemlos realisierbar ist. Der Übergang/Durchgang verläuft bevorzugt im Wesentlichen in radialer Richtung.
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In einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist unterhalb des bewegbaren Bodens der Boxen ein für Wartungszwecke geeigneter Hohlraum vorgesehen. Dieser Hohlraum ermöglicht einen Zugang zum Beispiel zu den Laufrädern und den Führungsrollen, um diese einfach reinigen/warten/reparieren zu können. Der Hohlraum erstreckt sich vorzugsweise über den gesamten Umfang unterhalb der gesamten Boxenanordnung; wahlweise können auch mehrere Hohlraumabschnitte in Umfangsrichtung vorgesehen sein. Der Wartungshohlraum hat vorzugsweise in radialer Richtung im Wesentlichen die gleiche Breite wie die Boxen bzw. der Boxenboden, er kann aber auch etwas schmaler oder breiter ausgebildet sein. Der Hohlraum ist vorzugsweise derart groß ausgebildet, dass er von einem Wartungspersonal (liegend oder auch stehend) benutzt werden kann.
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In einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung schließt sich in radialer Richtung außerhalb einer Box ein geschlossener (d. h. z. B. umzäunter, oder ummauerter) Außenbereich (z. B. Paddock) an die Box an. In der äußeren Seitenwand der Box ist dann wenigstens eine Zugangsöffnung vorgesehen, um die Box mit diesem Außenbereich zu verbinden. Vorzugsweise sind mehrere oder alle Boxen der Anordnung mit einem solchen Außenbereich versehen und verbunden. Die in den Boxen beherbergten Tiere könne so zum Beispiel während eines automatischen Reinigungsvorganges des Boxenbodens, bei dem der Boden bewegt wird, in den angeschlossenen Außenbereichen untergebracht werden.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung können ferner eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
- – Der Boden der Boxen ist in nur einer Richtung bewegbar oder ist in beiden Richtungen in Umfangsrichtung bewegbar.
- – Der Unterbau der Boxen ist im Wesentlichen aus Beton gefertigt.
- – Der Unterbau weist einen in radialer Richtung geneigten Boden und auf seiner tieferen Seite eine Ablaufvorrichtung auf.
- – Unterhalb des bewegbaren Bodens der Boxen ist eine Spülvorrichtung zum Reinigen des Bereiches unterhalb des Bodens vorgesehen.
- – Die Bodenplatten(verbünde) sind lösbar oder aufklappbar angebracht, um den Raum darunter (insbesondere auch die Laufräder) bei Bedarf reinigen/warten/reparieren zu können.
An der Unterseite des bewegbaren Bodens ist wenigstens ein Korb befestigt, der mit dem Boden mit bewegt wird und der ein Wartungspersonal aufnehmen kann.
- – Die Reinigungseinrichtung weist Komponenten für eine Trockenreinigung und/oder Komponenten für eine Nassreinigung des Bodens auf.
- – Die Trockenreinigungskomponenten der Reinigungseinrichtung weisen einen Schaber oder dergleichen (für kleinere Einstreumaterialmengen) und/oder eine Transportschnecke oder dergleichen (für größere Einstreumaterialmengen) auf.
- – Die Reinigungseinrichtung bzw. deren Komponenten sind wahlweise ein- und ausschaltbar, sodass der Boden der Boxen nicht kontinuierlich, sondern nur bei Bedarf gereinigt wird.
- – Die Reinigungseinrichtung ist mit einer Transporteinrichtung (z. B. Laufband, Kanal, etc.) gekoppelt, um das Abfallmaterial (Einstreumaterial, Dung, etc.) abtransportieren zu können.
- – Nebeneinander angeordnete Stallanlagen können Transporteinrichtungen und Sammelbehälter für das Abfallmaterial gemeinsam nutzen.
- – Die Materialzufuhreinrichtung weist Komponenten zum Zuführen mehrerer unterschiedlicher Materialien (z. B. Stroh, Strohcobs, Späne, etc.) zum Bilden oder Auffüllen einer Einstreuschicht auf dem Boden auf.
- – Die Materialzufuhreinrichtung bzw. deren Komponenten sind wahlweise ein- und ausschaltbar, sodass die Einstreuschicht auf dem Boden der Boxen nicht kontinuierlich, sondern nur bei Bedarf aufgebaut oder aufgefüllt wird.
- – Die Materialzufuhreinrichtung bzw. deren Komponenten sind mit einer Dosiereinrichtung versehen, um eine Einstreuschicht in einer gewünschten Hohe auf dem Boden der Boxen aufbringen zu können.
- – Die Stallanlage ist zumindest teilweise bzw. abschnittweise überdacht.
- – Die Trennwände der Boxen sind mit Anbindevorrichtungen zum Anbinden der Tiere in den Boxen versehen.
- – Die Boxen sind – vorzugsweise im Bereich der Trennwände – mit so genannten Hufschlagräumern ausgestattet, welche den so genannten Hufschlag, d. h. das durch die laufenden Tiere umverteilte Einstreumaterial, wieder in Richtung zur Mitte der Boxen zurück zu schieben.
- – Die inneren und/oder äußeren Seitenwände, welche die Boxen in radialer Richtung begrenzen, sind mit Abstandshaltern zur Reduzierung des Hufschlages im Randbereich des Bodens ausgestaltet bzw. versehen.
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Obige sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten, nicht-einschränkenden Ausführungsbeispielen anhand der beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen:
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1 eine schematische Draufsicht einer Stallanlage gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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2 eine schematische Schnittansicht einer Box gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemäß Linie II-II in 1;
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3 eine schematische Schnittansicht einer Box gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gemäß Linie II-II in 1;
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4 zwei schematische Darstellungen einer Trennwand der Boxenanordnung von 1 in unterschiedlichen Betriebszuständen;
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5 eine schematische Detailansicht der Stallanlage von 1 in Draufsicht;
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6 eine schematische Seitenansicht einer Reinigungseinrichtung, einer Materialzufuhreinrichtung, einer Planumsvorrichtung und einer Antriebsvorrichtung der Stallanlage von 1 und 5 gemäß bevorzugten Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung;
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7 eine schematische Draufsicht einer Stallanlage gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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8 eine schematische Draufsicht einer bevorzugten Anordnung mehrerer Stallanlagen gemäß der vorliegenden Erfindung;
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9 eine schematische Schnittansicht einer Box gemäß einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, analog der Darstellung von 3; und
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10 eine schematische Schnittansicht einer Box gemäß einem noch weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, analog der Darstellung von 3.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer gesamten Stallanlage für Pferde gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Stallanlage ist aber ebenso für andere Haus- oder Nutztiere wie Ponys, Esel, Ziegen, Schafe, Rinder, etc.) und auch für Wildtiere (z. B. in Zoos oder dergleichen) wie Kamele, Antilopen, etc. geeignet.
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Die Stallanlage weist einen Innenbereich 10 mit einem im Wesentlichen kreisförmigen Boden 12 auf. Der Boden 12 ist zum Beispiel aus Beton gefertigt und kann optional mit einer Tretschicht (aus Sand und/oder Späne) versehen sein. In der Mitte des Innenbereiches 10 ist zum Beispiel ein Schrank 14 für Putzzeug angeordnet, sodass der Innenbereich 10 als Pflegeraum für die Pferde genutzt werden kann. Der Innenbereich 10 der Stallanlage kann ebenso als Futtervorratsraum, Lagerraum, Aufenthaltsraum oder dergleichen genutzt werden.
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Radial außerhalb des Innenbereichs 10 schließt sich an diesen eine im Wesentlichen kreisringförmige Anordnung von mehreren Boxen 28 für Pferde 16 an. Der Außendurchmesser der Boxenanordnung 28 liegt im Bereich von zum Beispiel etwa 15–20 m.
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Die Boxen 28 sind in radialer Richtung an ihrer dem Innenbereich 10 zugewandten Seite durch eine innere Seitenwand 18 und an ihrer dem Innenbereich 10 abgewandten Seite durch eine äußere Seitenwand 20 begrenzt. An vorgegebenen Winkelpositionen sind zudem Trennwände 22 zwischen den Boxen 28 vorgesehen, welche im Wesentlichen in radialer Richtung verlaufen. Die Boxen 28 haben in radialer Richtung zum Beispiel eine Breite von etwa 4 m, die einzelnen Boxen 28 erstrecken sich zum Beispiel jeweils über einen Winkelbereich von etwa 50° und haben damit eine äußere Kreisbogenlänge von etwa 7–8 m. Es existieren in diesem Beispiel somit insgesamt sieben etwa gleich große Segmente, von denen sechs als Boxen 28 für die Pferde 16 genutzt werden können.
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Die für Pferde 16 genutzten Boxen 28 sind in diesem Ausführungsbeispiel jeweils mit einer Zugangsöffnung 24 in der äußeren Seitenwand 20 versehen, welche durch eine Schiebetür 25 verschließbar ist, und mit einer Zugangsöffnung 26 in der inneren Seitenwand 18 versehen, welche durch eine Schiebetür 27 verschließbar ist. Anstelle der Schiebetüren 25, 27 können auch andere Türkonstruktionen wie Klappen, Schwenktüren, einfache Querbalken, etc. zum Verschließen der Zugangsöffnungen 24, 26 eingesetzt werden.
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Die Trennwände 22 sind jeweils an ihren den Boxen 28 zugewandten Seiten mit einer Anbindevorrichtung 30 versehen. Diese Anbindevorrichtungen 30 bieten eine Möglichkeit, die Pferde 16 in den Boxen 28 anzubinden (z. B. während eines später beschriebenen Bewegungstrainings), sodass die Position der Pferde 16 in den Boxen 28 einigermaßen festgelegt werden kann, um die Verletzungsgefahr für die Tiere zu reduzieren. Die Tiere 16 können so auch – je nach Bewegungsrichtung des Bodens 34 (vgl. unten) – in der richtigen Laufrichtung gehalten werden.
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Wie in 1 angedeutet, erstrecken sich die Trennwände 22 zwischen den Boxen 28 in radialer Richtung über die Boxenanordnung hinaus nach außen. Auf diese Weise schließen sich an die Boxen 28 zum Beispiel geschlossene (z. B. umzäunte) Freibereiche 33 wie beispielsweise so genannte Paddocks an. Die Paddocks 33 sind mit den Boxen 28 über die Zugangsöffnungen 24 in den äußeren Seitenwänden 20 verbunden.
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Im Bereich der inneren Seitenwände 18 der Boxen 28 sind in diesem Ausführungsbeispiel zudem jeweils eine Tränke 31 und ein Futtertrog 32 für die Pferde in den Boxen 28 angebracht. Die Tränken 31 und die Futtertroge 32 können vom Innenbereich 10 aus befüllt werden.
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Wie in 2 und 3 dargestellt, weist die Boxenanordnung 28 der Stallanlage zudem einen speziellen Boden 34 auf. Der Boden 34 ist im Wesentlichen plan und geschlossen ausgebildet und aus einer Stahlplatte 36 (z. B. etwa 1–6 mm dick) und einer auf dieser befestigten Gummiplatte 38 (z. B. etwa 2–3 mm dick) gebildet, um einen stabilen und zugleich etwas elastischen Untergrund für die Pferde 16 zu schaffen. Der Boden 34 ist aus mehreren miteinander verbundenen (z. B. verschraubten) Plattenelementen 36, 38 zusammengesetzt und erstreckt sich damit im Wesentlichen kreisringförmig um die gesamte Boxenanordnung 28. Die einzelnen Plattenverbände 36, 38, welche üblicherweise kleiner als die Grundfläche einer Box 28 sind, sind bevorzugt lösbar oder aufklappbar angebracht, sodass der Raum unterhalb des Bodens 34 zum Beispiel zu Reinigungs- oder Wartungszwecken einfach zugänglich ist. Wahlweise kann der Boden 34 der Boxenanordnung auch mit dem Boden 12 des Innenbereiches 10 drehfest verbunden sein.
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Auf den Boden 34 ist zudem eine Einstreuschicht 40 zum Beispiel aus Stroh, Strohcobs, Heu und/oder Späne aufgebracht.
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Wie durch die Doppelpfeile 42 in 1 angedeutet, ist der Boxenboden 34 in beiden Richtungen in Umfangsrichtung der Boxenanordnung 28 bewegbar. Alternativ ist der Boden 34 auch nur in einer Richtung, der später beschriebenen Reinigungsrichtung 65 (hier im Uhrzeigersinn) bewegbar. Der Boden 34 der Boxen 28 läuft dabei auf einem Unterbau 44 um, der beispielsweise aus Beton gegossen ist und auch die inneren und äußeren Seitenwände 18, 20 trägt (vgl. 2 und 3).
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Für die Bewegbarkeit des Bodens 34 sind in dem Ausführungsbeispiel von 2 an der Unterseite der Stahlplatte 36 mehrere Laufräder 46 befestigt. Die Laufräder 46 sind vorzugsweise in radialer Richtung in beiden Außenbereichen und im Mittelbereich des Bodens 34 verteilt angeordnet und in Umfangsrichtung gleichmäßig zueinander beabstandet positioniert. Die Laufräder 46 laufen auf dem Unterbau 44 der Boxen 28 und sind beispielsweise als Gummiräder ausgebildet.
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In dem Ausführungsbeispiel von 3 sind die Laufräder 48 dagegen an dem Unterbau 44 oder an den Seitenwänden 18, 20 befestigt. Der Boden 34 liegt hier auf den Laufrädern 48 auf und kann sich über diese hinweg bewegen. Die Laufräder 48 sind dabei vorzugsweise in ihrer Höhe bzw. ihrer Höhenposition justierbar, sodass herstellungsbedingte Unebenheiten des Unterbaus 44 ausgeglichen werden können. Auch diese Laufräder 48 sind beispielsweise als Gummiräder ausgebildet.
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Der sich in Umfangsrichtung bewegende Boden 34 sollte außerdem in seiner radialen Position geführt werden. Zu diesem Zweck sind in Umfangsrichtung verteilt mehrere Führungsrollen 52 an der inneren Seitenwand 18 und an der äußeren Seitenwand 20 angebracht, die mit dem Boden 34 in Kontakt stehen und diesen in seine ausgerichtete Stellung drücken. Die Führungsrollen 52 können zudem in radialer Richtung zum Boden 34 hin elastisch vorgespannt sein. Die Anzahl der Führungsrollen 52 kann geringer als jene der Laufräder 46, 48 gewählt werden. So ist zum Beispiel je nach Durchmesser der Boxenanordnung 28 ein Winkelabstand von 45°, 60° oder 90° zueinander für die Führungsrollen 52 ausreichend.
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In 2 und 3 sind ferner so genannte Hufschlagräumer 54 dargestellt. Diese sind im Bereich der Trennwände 22 zwischen den Boxen 28 seitlich an den inneren und äußeren Seitenwänden 18, 20 angebracht. Mit diesen Hufschlagräumern 54 wird das Material der Einstreuschicht 40 auf dem Boden 34 wieder zurück in Richtung Boxenmitte geschoben, welches durch den Hufschlag der auf der Einstreuschicht 40 laufenden Pferde 16 umverteilt wird.
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Außerdem sind in den Darstellungen von 2 und 3 Abstandshalter 56 zum Beispiel aus Holz gezeigt, die an der äußeren Seitenwand 20 und optional auch an der inneren Seitenwand 18 der Boxen 28 dem Innenraum der jeweiligen Box 28 zugewandt angebracht sind. Diese Abstandshalter 56 sollen verhindern, dass die Pferde 16 zu weit außen, d. h. zu nahe an der Seitenwand 18, 20 laufen und so mit ihren Hufen die Einstreuschicht 40 zu weit nach außen drücken.
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Durch die Hufschlagräumer 54 und die Abstandshalter 56 soll verhindert werden, dass das Material der Einstreuschicht 40 radial über den Rand des Bodens 34 nach unten fällt und auf den Unterbau 44 der Boxen 28 gelangt. Hierdurch kann der Raum zwischen dem Unterbau 44 und dem Boden 34, in welchem sich die Laufräder 46, 48 bewegen, im Wesentlichen frei von Einstreumaterial gehalten werden, wodurch die Funktionsfähigkeit der Laufräder 46, 48 auf Dauer gewährleistet werden kann.
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Die Trennwände 22 sind – zumindest während einer Bewegung des Bodens 34 – von dem Boden 34 etwa 20 bis 25 cm beabstandet, sodass der Boden 34 mit seiner Einstreuschicht 40 darauf unter den Trennwänden 22 hindurch bewegt werden kann, wie in 4A veranschaulicht. Bei einem solchen Spalt zwischen dem Boden 34 und den Trennwandunterkanten besteht allerdings die Gefahr, dass die Pferde 16 bei stehendem Boxenboden 34 mit einem Fuß in den Spalt geraten könnten. Beim Aufstehen oder beim Anfahren des Bodens 34 könnten sich die Pferde 16 dann verletzen.
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Wie in 4B dargestellt, sind die Trennwände 22 aus diesem Grund absenkbar ausgebildet oder sind mit einem absenkbaren Zusatzgitter 23 oder dergleichen ausgestattet. Das Absenken des Zusatzgitters 23 erfolgt bis hinab zum Boden 34 der Boxen 28. Dabei ist das Absenken und Anheben der Zusatzgitter 23 aller Trennwände 22 mit der Bewegung des Boxenbodens 34 in vorteilhafter Weise so gekoppelt, dass der Spalt zwischen dem Boden 34 und den Trennwandunterkanten beim Anhalten des Boxenbodens 34 automatisch geschlossen oder zumindest ausreichend verkleinert wird und die Zusatzgitter 23 der Trennwände 22 beim Anlaufen des Bodens 34 automatisch angehoben werden.
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Durch den relativ zu den Boxen 28 bewegbaren Boden 34 kann die Stallanlage zugleich auch als Bewegungsanlage genutzt werden. So können die Pferde 16 in den Boxen 28 zum Beispiel an den Anbindevorrichtungen 30 der Trennwände 22 angebunden und der Boden 34 dann in einer Bewegungsrichtung 42 angetrieben werden. Die Pferde 16 werden so gezwungen, an Ort und Stelle auf dem bewegten Boden 34 mitzulaufen. Mit anderen Worten ist in die Stallanlage durch den bewegbaren Boden 34 eine Fähranlage mit integriert.
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Anhand der 5 und 6 wird nun ein Detail der Stallanlage von 1 näher erläutert.
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Neben den insgesamt sechs Boxen 28 für die Pferde 16 weist die Stallanlage einen weiteren Umfangsabschnitt auf, in dem verschiedene technische Vorrichtungen zum Betrieb der Stallanlage untergebracht sind. Dies sind in diesem Ausführungsbeispiel eine Antriebseinrichtung 58 zum Bewegen des Bodens 34, eine Reinigungseinrichtung 64 zum Reinigen des Bodens 34 und eine Materialzufuhreinrichtung 82 zum Aufbringen einer Einstreuschicht 40 auf den Boden 34.
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Wie in 6B dargestellt, weist die Antriebseinrichtung 58 in diesem Ausführungsbeispiel ein als Gummirad ausgebildetes Antriebsrad 60 und ein Anpressrad 62 auf, zwischen denen der Boden 34 hindurch bewegt und angetrieben wird. Aufgrund der Ausbildung aus Gummirad 60 und Anpressrad 62 beinhaltet die Antriebseinrichtung 58 auch eine Rutschkupplung, die ein Bewegen des Bodens 34 gegen einen zu großen Widerstand (z. B. durch an die Trennwände 22 anstoßende Tiere 16 oder Gegenstände) verhindert. Auf diese Weise kann das Verletzungsrisiko für die Tiere 16 in den Boxen 28 vermindert werden.
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Die Antriebsvorrichtung 58 ermöglicht zudem eine Bewegung des Bodens 34 in beiden Richtungen 42 (im Uhrzeigersinn und gegen den Uhrzeigersinn). Außerdem ist die Bewegungs- bzw. Umlaufgeschwindigkeit des Bodens 34 mit der Antriebsvorrichtung 58 variabel einstellbar, vorzugsweise stufenlos regelbar. Auch können Geschwindigkeitsprofile programmiert und dann ausgeführt werden.
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Die Antriebsvorrichtung 58 wird zum Beispiel mittels eines Steuergerätes (nicht dargestellt) an der Anlage und/oder einer Fernbedienung angesteuert. Die Ansteuerung der Antriebsvorrichtung 58 mittels Fernbedienung ist zum Beispiel in Zusammenhang mit der noch zu beschreibenden Saugvorrichtung 66 der Reinigungseinrichtung 64 und dem noch zu beschreibenden Wartungshohlraum 97 von besonderem Vorteil.
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in der Darstellung von 6B drückt das Anpressrad 62 direkt gegen den Boden 34, von dem zuvor die Einstreuschicht 40 entfernt worden ist, wie nachfolgend beschrieben. Vorzugsweise können die Höhenposition und/oder die Anpresskraft des Anpressrades 62 auch verändert werden, sodass das Anpressrad 62 wahlweise auch auf den Boden 34 mit Einstreuschicht 40 drücken kann, wenn die Einstreuschicht 40 gerade nicht durch die Reinigungseinrichtung 64 entfernt worden ist.
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Wie in 5 und 6B gezeigt, enthält die Reinigungseinrichtung 64 im Wesentlichen die folgenden Komponenten: eine Saugvorrichtung 66, eine Transportschnecke 67, eine Bürstenwalze für Trockenreinigung 68, einen Auffangbehälter 70, eine Bürstenwalze für Nassreinigung 76, einen Trockner 78 und einen Ablauf 80. Der Boden 34 der Boxen 28 wird zum Reinigen in der Reinigungsrichtung 65 (hier im Uhrzeigersinn) bewegt und die Saugvorrichtung 66, die Schnecke 67, die Bürstenwalze 68, die Bürstenwalze 76 und der Trockner 78 sind in dieser Reinigungsrichtung 65 hintereinander angeordnet (d. h. von links nach rechts in 6B).
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Die Saugvorrichtung 66 dient dem Absaugen von Dung auf/in der Einstreuschicht 40 auf dem Boxenboden 34. Wie in 5 und 6B veranschaulicht, ist diese Saugvorrichtung 66 in Reinigungsrichtung 65 des Bodens 34 noch vor der Trennwand 22 angeordnet (rechts in den Figuren), welche die letzte Box 28 für ein Pferd 16 von dem Umfangsabschnitt mit der Reinigungseinrichtung 64 und der Materialzufuhreinrichtung 82 trennt. Mit anderen Worten befindet sich die Saugvorrichtung 66 im Bereich der in Reinigungsrichtung 65 letzten Box 28 der Boxenanordnung.
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Diese Saugvorrichtung 66 erstreckt sich in radialer Richtung vorzugsweise nicht über die gesamte Breite der Boxenanordnung 28. Stattdessen ist die Saugvorrichtung 66 beispielsweise als ein Saugrohr ausgebildet, welches manuell oder elektromotorisch zu einer gewünschten Stelle über der Einstreuschicht 40 bewegt/geschwenkt werden kann, um den Pferdedung an dieser Stelle abzusaugen. Die manuelle oder elektromotorische Bedienung der Saugvorrichtung 66 ist mit der Antriebsvorrichtung 58 des Boxenbodens 34 gekoppelt. Auf diese Weise kann das Reinigungspersonal zum Entfernen des Dungs von der Einstreuschicht 40 den Boden durch die Antriebsvorrichtung 58 zur gewünschten Position bewegen und dann mit Hilfe der Saugvorrichtung 66 den Dung absaugen.
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Durch die Saugvorrichtung 66 zum Entfernen des Dungs von der Einstreuschicht 40 ist es nicht notwendig, immer das gesamte Einstreumaterial durch die übrigen Komponenten 67–78 der Reinigungseinrichtung 64 vom Boden 34 zu entfernen, wodurch Einstreumaterial eingespart werden kann. Insbesondere bei nur geringen Verunreinigungen des Boxenbodens 14 kann die Reinigung mit der Saugvorrichtung 66 ausreichend sein.
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Die Reinigungseinrichtung 64 enthält als Trockenreinigungskomponenten eine (Transport-)Schnecke 67 für die Grobreinigung und eine Bürstenwalze 68 für die Feinreinigung. Die Transportschnecke 67 ist auch zum Entfernen größerer Materialmengen vom Boxenboden 34 geeignet. Sie verläuft im Wesentlichen radial, kann aber gegenüber der radialen Richtung auch etwas angestellt sein. Die Transportschnecke 67 hat zum Beispiel einen Durchmesser von etwa 30 bis 40 cm. Sie befördert das Einstreumaterial 40 mit dem Mist/Dung der Pferde 16 vom Boden 34 radial nach außen in den Auffangbehälter 70. Von diesem Auffangbehälter 70 kann das Material mittels eines oder mehrerer Laufbänder 72 in einen größeren Sammelbehälter bzw. Container 74 befördert werden, um schließlich entsorgt zu werden.
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In Reinigungsrichtung hinter der Transportschnecke 67 befindet sich die Bürstenwalze 68 für die Trockenreinigung. Diese Bürstenwalze 68 bürstet das Einstreumaterial vom Boden 34 in Richtung Transportschnecke 67, welche dieses radial nach außen in den Auffangbehälter 70 befördert. Durch ein Anstellen der Bürstenwalze 68 gegenüber der radialen Richtung wird das Material von der Bürstenwalze 68 auch in Richtung Auffangbehälter 70 gebürstet.
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Um eine noch gründlichere Reinigung des Boxenbodens 34 zu erzielen, ist zusätzlich zu der Trockenreinigung mittels Schnecke 66 und Bürstenwalze 68 noch eine Nassreinigung vorgesehen. Diese wird mittels einer weiteren Bürstenwalze 76, die mit einer Reinigungsflüssigkeit betrieben wird (Wasserspülung), und einem dahinter angeordneten Trockner 78 zum Beispiel in Form eines (starken) Gebläses durchgeführt. Insbesondere der Trockner 78 ist wieder leicht schräg zur radialen Richtung ausgerichtet, sodass die Flüssigkeiten von dem sich bewegenden Boden 34 radial nach außen geblasen werden und in einen Ablauf bzw. Gully 80 abfließen können.
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Die Bürstenwalze für die Nassreinigung 76 kann mit einfachem Wasser (kalt oder warm/heiß) als Reinigungsflüssigkeit betrieben werden. Dem Wasser können aber auch Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel zugesetzt werden, um die Reinigungswirkung zu verbessern. Hierdurch kann die Stallanlage sogar in Quarantänestationen eingesetzt werden.
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Eine gründliche Reinigung des Bodens 34 ist in der Regel nur von Zeit zu Zeit erforderlich, nicht jedoch bei jedem Umlauf des Bodens 34 im Betrieb der Stallanlage als Bewegungsanlage. Deshalb sind die Komponenten der Reinigungseinrichtung 64 vorzugsweise wahlweise zu- und abschaltbar. Zum Abschalten der Komponenten 66, 68, 76, 78 werden diese nicht nur ausgeschaltet, sondern auch von dem Boden 34 abgehoben, sodass der Boden 34 mitsamt seiner Einstreuschicht 40 ungehindert unter der Reinigungseinrichtung 64 hindurch laufen kann.
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Wie in 6B angedeutet, sind die Transportschnecke 67 und die Bürstenwalze 68 in einem gemeinsamen Gehäuse 69 angeordnet. Dieses Gehäuse 69 wird gemeinsam mit den Komponenten 67, 68 wahlweise angehoben und abgesenkt, um die Trockenreinigung ab- und zuzuschalten.
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Zudem können die Komponenten 76, 78 für die Nassreinigung unabhängig von den Komponenten 66, 68 für die Trockenreinigung zu- und abgeschaltet werden. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, die Nassreinigung des Bodens 34 immer erst nach einer vorbestimmten Anzahl von Trockenreinigungsvorgängen durchzuführen. Hierdurch können Betriebsmittel (Reinigungsflüssigkeit, Energie, etc.) eingespart werden.
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Da die Nassreinigungskomponenten 76, 78 der Reinigungseinrichtung 64 von relativ niedriger Bauart sein können (z. B. max. Höhe von etwa 30 cm), eignet sich dieser Teilbereich der Reinigungseinrichtung 64 zugleich für das Anbringen eines Überganges 94 (vgl. 1 und 5). Ein solcher Übergang 94 überbrückt die Reinigungseinrichtung 64 in radialer Richtung und verbindet so den Bereich radial außerhalb der Boxenanordnung 28 14 mit dem Innenbereich 10 radial innerhalb der Boxenanordnung 28.
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Um eine Nutzung des Überganges 94 auch für die Pferde 16 zu erleichtern, ist der Übergang 94 innen und außen jeweils mit einer geeigneten Rampe, Bodenerhöhung oder dergleichen versehen.
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Anstelle oder zusätzlich zu diesem Übergang 94 ist es auch möglich, im Bereich einer Box 28 einen Übergang zu schaffen, der dann jedoch entsprechend höher ausgestaltet werden müsste, um über die Seitenwände 18, 20 der Boxenanordnung 28 zu gelangen.
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Ferner ist es von Vorteil, den Übergang 94 über die Reinigungseinrichtung 64 aufklappbar, lösbar, entfernbar oder dergleichen zu gestalten. Durch diese Maßnahme ist die Reinigungseinrichtung 64 bei Bedarf auf einfache Weise zugänglich, um ihre Komponenten reinigen/warten/reparieren zu können.
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Zurück zu 5 und 6A schließt sich an die Antriebseinrichtung 58 in Reinigungsrichtung 65 die Materialzufuhreinrichtung 82 an.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel enthält diese Materialzufuhreinrichtung 82 eine erste Zufuhrvorrichtung 84 für Späne und eine zweite Zufuhrvorrichtung 88 für Strohcobs, die in der Reinigungsrichtung 65 des Bodens 34 hintereinander angeordnet sind (von links nach rechts in 6A). Die erste Zufuhrvorrichtung 84 weist einen trichterförmigen Vorratsbehälter 85 für Späne und eine Dosiervorrichtung 86 in Form einer Dosierschnecke auf. Die zweite Zufuhrvorrichtung 88 weist einen trichterförmigen Vorratsbehälter 89 für Strohcobs und eine Dosiervorrichtung 90 in Form einer Dosierschnecke auf.
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Die beiden Vorratsbehälter 85, 89 enthalten Einstreumaterial zum Bilden einer Einstreuschicht 40 auf dem Boden 34, in diesem Fall Späne und Strohcobs. Die Einstreuschicht 40 kann wahlweise aus beiden Materialien (ggf. mit variabel einstellbaren Mischungen) oder nur aus einem der beiden Materialien gebildet werden. In anderen Ausführungsformen sind auch mehr als zwei Zufuhrvorrichtungen 84, 88 für unterschiedliche Materialien oder nur eine Zufuhrvorrichtung für ein Einstreumaterial für die Materialzufuhreinrichtung 82 denkbar. Es ist auch möglich, für mehrere Vorratsbehälter eine gemeinsame Dosiervorrichtung vorzusehen, durch welche das Einstreumaterial auf den Boden 34 aufgebracht wird.
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Die Dosiervorrichtungen 86, 90 bzw. die gesamten Zufuhrvorrichtungen 84, 88 sind vorzugsweise höhenverstellbar ausgebildet bzw. angeordnet, sodass eine Einstreuschicht 40 in einer gewünschten Höhe auf den Boden 34 aufgebracht werden kann.
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Da das Aufbringen des Einstreumaterials auf den Boden 34 in der Regel nur nach einer zuvor erfolgten Reinigung des Bodens 34 durch die Reinigungseinrichtung 64 erforderlich ist, sind die Zufuhrvorrichtungen 84, 88 der Materialzufuhreinrichtung 82 wahlweise zu- und abschaltbar.
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In Reinigungsrichtung 65 des Bodens 34 hinter der Materialzufuhreinrichtung 82 ist eine Planumsvorrichtung 92 angeordnet. Diese Planumsvorrichtung 92 ist zum Auflockern, Einebnen und/oder Nivellieren der auf den Boden 34 aufgebrachten Einstreuschicht 40 ausgebildet. Diese Planumsvorrichtung 92 ist wahlweise zu- und abschaltbar. Vorteilhafterweise ist die Planumsvorrichtung 92 aber auch bei abgeschalteter Reinigungseinrichtung 64 oder Materialzufuhreinrichtung 82 in Betrieb, damit die Einstreuschicht 40 auf dem Boden 34 bei jedem Umlauf des Bodens 34 aufbereitet wird. Auf diese Weise kann eine Abnutzung des Bodens 34, insbesondere seiner oberen Gummiplatten 38 verringert werden, da der Boden 34 immer mit ausreichend Einstreumaterial bedeckt ist.
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Wie in 5 und 6A dargestellt, weist die Planumsvorrichtung 92 in diesem Ausführungsbeispiel einen Kreiselplaner auf. Dieser Kreiselplaner ist in der Art einer Egge oder einer Kreiselegge ausgebildet, bei welcher Anordnungen von Zinken um eine horizontale oder um eine im Wesentlichen vertikale Achse (6A) rotieren. Die Verwendung eines Kreiselplaners 92 ist insbesondere bei größeren Einstreumaterialmengen und bei der Verwendung von Stroh als Einstreumaterial von Vorteil, bei denen ein starrer Rechen mit mehreren Zinken durch die großen Materialmengen evt. verstopfen könnte.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Planumsvorrichtung 92 in dem Umfangsabschnitt der Boxenanordnung 28 angeordnet, in dem auch die Reinigungseinrichtung 64 und die Materialzufuhreinrichtung 82 vorgesehen sind. Es ist jedoch auch möglich, alternativ oder zusätzlich weitere Planumsvorrichtungen an anderen Stellen der Boxenanordnung 28 vorzusehen. So können zum Beispiel im Bereich der dem Boden 34 zugewandten Unterkanten der Trennwände 22 zwischen den Boxen 28 Planumsvorrichtungen in Form einfacher Rechen mit mehreren Zinken, die in die Einstreuschicht 40 greifen, angebracht sein.
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Wie in den Figuren dargestellt, ist der Umfangsabschnitt, in dem die Reinigungseinrichtung 64, die Materialzufuhreinrichtung 82 und die Planumsvorrichtung 92 positioniert sind, von den in Umfangsrichtung angrenzenden Boxen 28 durch Trennwände 22 getrennt. Diese Trennwände 22 entsprechen den Trennwänden 22 zwischen den Boxen 28 für die Tiere 16.
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7 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Stallanlage in Draufsicht analog zur Darstellung von 1. Gleiche bzw. entsprechende Komponenten sind mit den gleichen Bezugsziffern wie in dem oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel gekennzeichnet.
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Bei der in 7 dargestellten Stallanlage ist zusätzlich zu einem Übergang 94 über die Reinigungseinrichtung 64 im Bereich zwischen zwei anderen Boxen 28 ein Durchgang/eine Durchfahrt 96 geschaffen. Dieser Durchgang 96 führt direkt über den bewegbaren Boden 34 hinweg von außen in den Innenbereich 10. Der Bereich dieses Durchganges 96 steht dann selbstverständlich nicht mehr für eine Box zur Verfügung.
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Außerdem kann die Reinigungseinrichtung 64 in diesem Ausführungsbeispiel – wie auch in allen anderen Ausführungsbeispielen – anstelle der Transportschnecke 67 für die Grobreinigung des Boxenbodens 34 wahlweise einen Schaber (nicht dargestellt) enthalten. Der Schaber ist zum Beispiel in Form einer Stahlplatte mit einer Hartgummikante ausgebildet und reicht bis hinab zur Oberseite der Gummiplatte 38 des Bodens 34, um das Material der Einstreuschicht 40 und etwaigen Dung/Mist der Tiere 16 von dem sich bewegenden Boden 34 zu kratzen bzw. zu schaben. Der Schaber ist nicht exakt in radialer Richtung angeordnet, sondern leicht schräg zur radialen Richtung, sodass das von ihm abgeschabte Material durch die Bewegung des Bodens 34 in radialer Richtung nach außen in einen Auffangbehälter 70 geschoben wird.
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Bei der Verwendung des Schabers für die Trockengrobreinigung des Bodens 34 kann auf das Gehäuse 69 verzichtet werden. Außerdem kann in diesem Fall der Übergang 94 in den Innenbereich 10 der Stallanlage auch über die Trockenreinigungskomponenten 67, 68 der Reinigungseinrichtung 64 hinweg führen.
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Des Weiteren kann in 7 die Planumsvorrichtung 92 anstelle eines Kreiselplaners wahlweise einen Rechen mit einer Vielzahl von Zinken aufweisen.
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Die übrigen Merkmale der Stallanlage von 7 entsprechen jenen des ersten Ausführungsbeispiels.
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Als weitere Ausführungsformen der Erfindung ist es auch denkbar, bei der Stallanlage von 1 bis 6 nur eine Modifikation oder einen Teil der erläuterten Modifikationen der Stallanlage von 7 einzusetzen.
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8 zeigt eine spezielle Anordnung von zwei erfindungsgemäßen Stallanlagen. In dem Beispiel von 8 sind zwei Stallanlagen gemäß 1 bis 6 kombiniert, es können aber ebenso zwei Stallanlagen gemäß 7 oder zwei unterschiedliche Stallanlagen miteinander kombiniert werden.
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Wie in 8 dargestellt, sind die zwei Stallanlagen in platzsparender Weise so nebeneinander angeordnet, dass ihre Umfangsabschnitte, welche die Reinigungseinrichtung 64, die Materialzufuhreinrichtung 82 und die Planumsvorrichtung 92 beinhalten, einander gegenüber liegend positioniert sind, wobei die Reihenfolge der Komponenten gegenläufig zueinander ist. Dies bedeutet auch, dass die Reinigungsrichtungen 65 der beiden Stallanlagen gegenläufig zueinander sind. In dem Ausführungsbeispiel von 8 ist die Reinigungsrichtung 65 der oberen Stallanlage im Uhrzeigersinn gewählt und ist die Reinigungsrichtung 65 der unteren Stallanlage gegen den Uhrzeigersinn gewählt.
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Bei dieser Konstellation der beiden Stallanlagen und ihrer Reinigungseinrichtungen 64 kann eine Materialabfuhr mit den Komponenten Auffangbehälter 70, Förderband 72, Sammelbehälter 74 und/oder Ablauf 80 zwischen den beiden Stallanlagen vorgesehen sein, die von beiden Reinigungseinrichtungen 64 der Stallanlagen gemeinsam genutzt wird. Diese spezielle Anordnung der Stallanlagen spart somit Platz und auch Komponenten ein.
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9 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Box 28, welche mit den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen beliebig kombiniert werden kann. Die in 9 gezeigte Konstruktion basiert dabei auf der Ausgestaltung von 3.
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Der Unterbau 44 der Boxenanordnung 28 ist in diesem Ausführungsbeispiel mit einem Boden 45 versehen und bildet unterhalb des bewegbaren Bodens 34 einen für Wartungszwecke geeigneten Hohlraum 97. Die Höhe des Hohlraums 97 liegt zum Beispiel in der Größenordnung von etwa 1 m.
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An der Unterseite des bewegbaren Bodens 34 ist zudem ein Korb 98 befestigt. Dieser Korb 98 bewegt sich mit dem umlaufenden Laufbahnboden 34 mit. Der Korb 98 ist so groß ausgebildet, das ein Wartungspersonal darin Platz findet. Das Wartungspersonal kann so zum Beispiel mittels einer Fernbedienung die Antriebsvorrichtung 58 ansteuern und sich nach und nach entlang der Boxenanordnung 28 fahren lassen, um beispielsweise die Laufräder 48 zu reinigen oder zu reparieren.
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Der Unterbau 44 der Boxenanordnung 28 ist hierzu mit wenigstens einem Zugang in den Hohlraum 97 und damit zum Wartungskorb 98 versehen.
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Wie in 9 dargestellt, ist der Boden 45 des Unterbaus 44 in diesem Ausführungsbeispiel zudem in radialer Richtung geneigt. In diesem Beispiel beträgt die Neigung etwa 2% von außen nach innen. Zusätzlich ist an der radialen Außenseite des Unterbaubodens 45 eine Spülvorrichtung 100 vorgesehen und ist an der radialen Innenseite (links in 9) des Unterbaubodens 45 eine Ablaufrinne 99 vorgesehen. Auf diese Weise kann unter den Boden 34 gelangender Dung und Abfall auf einfache Weise (z. B. mit Wasser) herausgespült und über die Ablaufrinne 99 nach außen weg befördert werden.
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Bei der Boxenkonstruktion von 9 kann wahlweise auch nur ein Merkmal des Wartungskorbes 98 und der Spülung 99, 100 vorgesehen sein.
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Die übrigen Merkmale dieser Boxenanordnung 28 entsprechen jenen des Ausführungsbeispiels von 3.
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10 zeigt eine noch weitere Ausführungsform einer Box 28, welche mit den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen beliebig kombiniert werden kann. Die in 10 gezeigte Konstruktion basiert dabei ebenfalls auf der Ausgestaltung von 3.
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Der Unterbau 44 der Boxenanordnung 28 ist auch in diesem Ausführungsbeispiel mit einem Boden 45 versehen und bildet unterhalb des bewegbaren Bodens 34 einen für Wartungszwecke geeigneten Hohlraum 97. Die Höhe des Hohlraums 97 beträgt hier zum Beispiel etwa 1,8–2 m, der Hohlraum 97 hat somit insbesondere eine begehbare Höhe für ein Wartungspersonal. Das Wartungspersonal kann so zum Beispiel in Umfangsrichtung durch den Wartungshohlraum 97 gehen und beispielsweise die Laufräder 48 kontrollieren/reinigen/reparieren. Der Unterbau 44 der Boxen 28 ist hierzu mit wenigstens einem Zugang (nicht dargestellt) in den Hohlraum 97 versehen.
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Wie in 10 dargestellt, ist der Boden 45 des Unterbaus 44 auch in diesem Ausführungsbeispiel zudem in radialer Richtung geneigt. In diesem Beispiel beträgt die Neigung etwa 2% von außen nach innen. Zusätzlich ist an der radialen Außenseite des Unterbaubodens 45 eine Spülvorrichtung 100 vorgesehen und ist an der radialen Innenseite (links in 8) des Unterbaubodens 45 eine Ablaufrinne 99 vorgesehen. Auf diese Weise kann unter den Boden 34 gelangender Dung und Abfall auf einfache Weise herausgespült und über die Ablaufrinne 99 nach außen weg befördert werden.
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In der Boxenkonstruktion von 10 kann wahlweise auch nur ein Merkmal des hohen Wartungshohlraums 97 und der Spülung 99, 100 vorgesehen sein.
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Die übrigen Merkmale dieser Boxenanordnung 28 entsprechen jenen der Ausführungsbeispiele von 3 und 9.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Innenbereich
- 12
- Boden von 10
- 14
- Schrank
- 16
- Tiere
- 18
- innere Seitenwand
- 20
- äußere Seitenwand
- 22
- Trennwand
- 23
- Zusatzgitter
- 24
- Zugangsöffnung in 20
- 25
- Tür für 24
- 26
- Zugangsöffnung in 18
- 27
- Tür für 26
- 28
- Box
- 30
- Anbindevorrichtung
- 31
- Tränke
- 32
- Futtertrog
- 33
- Paddock
- 34
- Boxenboden
- 36
- Stahlplatte
- 38
- Gummiplatte
- 40
- Einstreuschicht
- 42
- Bewegungsrichtungen
- 44
- Unterbau der Boxen
- 45
- Boden von 44
- 46
- Laufräder
- 48
- Laufräder
- 52
- Führungsrollen
- 54
- Hufschlagräumer
- 56
- Abstandshalter
- 58
- Antriebseinrichtung
- 60
- Antriebsrad (mit Rutschkupplung)
- 62
- Anpressrad
- 64
- Reinigungseinrichtung
- 65
- Reinigungsrichtung
- 66
- Saugvorrichtung
- 67
- Transportschnecke
- 68
- Bürstenwalze für Trockenreinigung
- 69
- Gehäuse
- 70
- Auffangbehälter
- 72
- Förderband
- 74
- Sammelbehälter
- 76
- Bürstenwalze für Nassreinigung
- 78
- Trockner, Gebläse
- 80
- Ablauf
- 82
- Materialzufuhreinrichtung
- 84
- erste Zufuhrvorrichtung
- 85
- Vorratsbehälter
- 86
- Dosiervorrichtung
- 88
- zweite Zufuhrvorrichtung
- 89
- Vorratsbehälter
- 90
- Dosiervorrichtung
- 92
- Planumsvorrichtung
- 94
- Übergang
- 96
- Durchfahrt
- 97
- Wartungsraum
- 98
- Wartungskorb
- 99
- Ablauf
- 100
- Spülvorrichtung