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DE102011103273A1 - Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente - Google Patents

Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente Download PDF

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DE102011103273A1
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Abstract

Die Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente umfaßt einen ersten ortsfest angebrachten Anschlußkörper und einem zweiten dazu beabstandet ortsfest angebrachten Anschlußkörper, die jeweils einen Kederkanal zum Einziehen des Kederrandes des zu spannenden flexiblen, flächigen Elements aufweisen, wobei die Anschlußkörper jeweils als baugleiche geschlossene Kassette mit einem Austritt für das flexible flächige Element ausgebildet sind und jeweils aus einem Wandprofil (1), einem im Wandprofil (1) beweglich geführten Spannprofil (2) und einem winkelförmig ausgebildeten Abdeckprofil (3) bestehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Spannen von flexiblen, flächigen Elementen, wie zum Beispiel Werbebanner, bedruckte Stoffe, Planen oder dergleichen, umfassend jeweils an zwei gegenüberliegenden Enden angeordneten Haltesystemen, zwischen denen das flexible flächige Element gespannt wird.
  • Eine Anordnung zum Halten von flexiblen flächigen Elementen, etwa Werbeplane o. dgl. ist aus DE 201 11 201 U1 bekannt. Die Spanneinrichtung umfaßt ein Halteprofil, an das das aufzuspannende Element anschließbar ist. Das Halteprofil verfügt über einen Kederkanal, in den das aufzuspannende Element mit seinem komplementären Kederrand eingesetzt wird. Wandseitig wird das Halteprofil mittels eines oder mehrerer Halter, die ihrerseits ein als Widerlager dienendes wandseitig befestigtes Halteteil sowie ein u-förmig ausgebildetes Verbindungsstück aufweisen, gehalten. Das Verbindungsstück trägt an seinem dem Halteprofil zugewandten Ende eine Verdickung, die ihrerseits in eine hinterschnittene Nur, beispielsweise einen weiteren Kederkanal des Halteprofils eingeschoben ist. Mit seinem anderen Ende greift das Verbindungsstück mit einem Halteschenkel in eine Aufnahme des Halteteils ein und ist darin zum Spannen bzw. Entspannen des flexiblen Elements bewegbar. Zum Spannen des aufzuspannenden Elements, das mit seinem anderen Ende an einem Widerlager befestigt ist, dient eine sich mit ihrem Fuß auf dem Halteteil abstützenden Stellschraube, die einen Fortsatz des Verbindungsstücks mit einer komplementären Innengewindebohrung durchgreift. Eine Betätigung der Stellschraube resultiert sodann in einer Relativbewegung zwischen dem Verbindungsstück und dem Halteteil, wodurch das an das Verbindungsstück angeschlossene Halteprofil zum Spannen des flexiblen Elements bewegt werden kann.
  • Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, daß je mehr Halter für die Montage benötigt werden, desto komplizierter und zeitaufwendig wird die waagerechte und senkrechte Ausrichtung des Systems. Die Stellschrauben sind schwer zugänglich und die Nähe der Stellschrauben zur Wand wirkt sich negativ auf eine durchgängige Drehbewegung des Innenschlüssels aus.
  • Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß nur an einem der Halteprofile ein Spannungssystem vorgesehen ist, wodurch der Spannweg begrenzt ist.
  • Die DE 20 2005 018 682 U1 beschreibt eine Spanneinrichtung zum Spannen von flexiblen, flächigen Elementen. Diese umfaßt ein ortsfest angeordnetes Widerlager und ein daran festlegbarers, gegenüber dem Widerlager zum Spannen des flächigen Elements einrichtbares Halteprofil, an dem das aufzuspannende Element anschließbar ist, wobei das Widerlager zumindest eine entgegen der Spanneinrichtung offene Verriegelungsaufnahme aufweist oder eine solche mit dem das Widerlager tragenden Element bildet, das Halteprofil zumindest einen zum Eingreifen in eine solche Aufnahme vorgesehenen Verriegelungsfortsatz sowie eine mit dem Widerlager zusammenwirkende Vorrichtung zum Einrichten des Halteprofils gegenüber dem Widerlager aufweist.
  • Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, daß keine Umlagekante für den Banneraustritt zur Glättung eventueller Hohlsaumnähte vorgesehen ist und je nach Spannposition die Spannschraube hervortritt.
  • Beide vorgenannten Lösungen haben weiter den Nachteil, daß das obere und das untere Halteprofil unterschiedlich ausgebildet sind.
  • Eine weitere Einrichtung zum Halten eines flexiblen, flächigen Elements, insbesondere eines Prints, ist aus der DE 20 2008 004 434 U1 bekannt. Diese besteht aus wenigstens zwei voneinander beabstandet angeordnete Anschlußkörper mit jeweils zumindest einem ersten Verbindungselement oder einem Anschlußkörper mit zumindest zwei voneinander beabstandeten ersten Verbindungselementen sowie eine Schiene mit einem Kecherkanal zum Einziehen des Kecherrandes oder eines Teils desselben eines zu haltenden flexiblen flächigen Elements, mit einem leistenförmigen Schenkel mit zwei Verbindungselementen zum Anschließen der Schiene an die ersten Verbindungselemente des oder der Anschlußkörper und mit einem winklig zu dem Schenkel angeordneten Stützschenkel mit sich an dem oder den Anschlußkörpern abstützenden Stützelementen zum Einrichten der Schiene gegenüber dem Anschlußkörper.
  • Nachteilig an dieser Lösung ist das externe deplazierte Spannen. Durch die nichtsenkrechte Position der Stellschraube zum flächigen Element entstehen höhere Kipp- und Biegekräfte auf den Banner bzw. es ist ein höherer Spannkraftaufwand nötig. Da keine oder nur eine geringfügige Umlagekante an der Mündung des Kederkanals vorliegt, können kräuselige Hohlsaumnähte nicht vorgeglättet werden.
  • Alle vorgenannten Lösungen haben weiterhin den Nachteil, daß die flächigen Elemente einschließlich des Keders seitlich in die vormontierte Schiene eingezogen werden müssen. Dies erfordert einen hohen Platzbedarf – doppelte Wandbreite –, da das flächige flexible Element seitlich eingeschoben werden muß.
  • Ausgehend vom dargelegten Stand der Technik, besteht die Aufgabe der Erfindung darin, die Einrichtung zum Spannen von flexiblen, flächigen Elementen derart weiterzubilden, daß die vorbeschriebenen Nachteile beseitigt werden, eine einfache Montage bei geringem Platzbedarf sowie Demontage zum Wechsel der flächigen Elemente ermöglicht wird, wobei das Spannprofil in das Innere der Einrichtung verlegt wird.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente aus zwei gegenüberliegend angeordneten Anschlußkörper besteht, die jeweils als baugleiche geschlossene Kassette mit einem Austritt für das flexible flächige Element ausgebildet sind und jeweils aus einem Wandprofil, einem im Wandprofil beweglich geführten Spannprofil und einem winkelförmig ausgebildeten Abdeckprofil bestehen. Die Anschlußkörper sind seitlich mittels je einer Deckplatte verschließbar. Die Deckplatten verleihen der Einrichtung die erforderliche Stabilität, da sie sowohl am Wandprofil als auch am Abdeckprofil befestigt sind. Das Wandprofil ist mit einem abgewinkelten Haltearm und mit Führungen für das bewegliche Spannprofil versehen. Am unteren Ende des Wandprofils ist eine Verliersicherung in Form eines Steges angeordnet, die verhindert, daß bei der Demontage das Spannprofil unkontrolliert aus dem Wandprofil gleitet. Am abgewinkelten Ende des Haltearmes des Wandprofils ist ein Magnetband angeordnet. Auf der Innenseite des Abdeckprofils ist ebenfalls ein Magnetband vorgesehen, wodurch das Abdeckprofil in seiner Lage zum Wandprofil gehalten wird.
  • Das bewegliche Spannprofil ist im wesentlichen u-förmig ausgebildet und weist an seinem einen Ende einen Kederkanal mit einer Umlagekante und am anderen Ende eine Abwinkelung zur Handhabung beim Einsetzen bzw. beim Herausnehmen des Spannprofils in das Wandprofil auf. Das Wandprofil und das Spannprofil sind durch mindestens eine Stellschraube miteinander verbindbar.
  • Zur indirekten Beleuchtung des flexiblen flächigen Elements an mindestens einem der Anschlußkörper durch das flexible flächige Element verdeckt eine Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise ein LED-Band, angeordnet ist. Vorzugsweise kann diese entweder an der unteren Seite des oberen Wandprofils oder am unteren den Kederkanal aufweisenden Ende des Spannprofils angeordnet sein.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung hat den Vorteil, daß das zu spannende flexible Element außerhalb des Wandprofils in den Kederkanal des Spannelements eingeschoben werden kann und dann zusammen mit dem Spannprofil von vorne in die Wandhalterung eingesetzt wird. Dadurch entfällt, im Gegensatz zu dem vorbekannten Stand der Technik, der seitliche Platzbedarf.
  • Ein weiterer Vorteil liegt in der einfache Demontage bei Banner- oder Abdeckblendenwechsel oder Nachspannen des/der Banner(s). Nach Entfernen der seitlichen Deckelemente kann durch leichte Krafteinwirkung am unteren Teil des Abdeckprofils in Richtung Wand, das Abdeckprofil vom Wandprofil gelöst werden. Der Weg zum Nachspannen oder Wechsel des/der Banner(s) liegt frei. Durch die Verlagerung des Spannprofils in das Innere der Einrichtung und den gewollten Konstruktionsaufbau hin zu einer „geschlossenen” Kassette, erfüllt die erfindungsgemäße Einrichtung die Anforderungen an eine hochwertig anmutende Innenarchitektur. Das Abdeckprofil und Deckelement sind sowohl Schutz- als auch Designelement. Als Designelement stehen z. B. eine gebürstete Oberläche und verschiedene Eloxalfarben für das Abdeckprofil und die Deckbleche – welche auch nachträglich einzeln bestellt werden können – zur Verfügung.
  • Beim Einsatz von mehreren Bannern können pro Banner je ein Spannprofil eingesetzt werden, um jeden Banner bei individueller Materialermüdung – einzeln nachspannen zu können. Optischer Vorteil: Durch das durchgängige Abdeckprofil bleibt es dennoch ein optisch geschlossenes Wandsystem.
  • Anhand eines Ausführungsbeispiels soll die Erfindung näher beschrieben werden. Es zeigen:
  • 1 – Schnitt durch einen Anschlußkörper
  • 2 – seitliches Deckelement
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente 13, beispielsweise eines Werbebanners, besteht aus zwei baugleichen Anschlußkörpern. Diese werden beabstandet zueinander an der Wand montiert. Zwischen diesen wird das Banner dann gespannt.
  • Ein Anschlußkörper – 1 – besteht aus vier Teilen, welche in unten aufgeführter Reihenfolge, die abwechselnd jeweils an der oberen und unteren Wandhälfte (gegenüberliegend) angebracht werden, beschrieben werden.
  • Das Wandprofil 1 weist je nach Länge der Einrichtung zwei oder mehrere konfektionierte Bohrlöcher 5 für die Wandmontage mittels Schrauben auf. Ebenfalls in Abhängigkeit von der Länge der Einrichtung befinden sich zwei oder mehrere konfektionierte Bohrlöcher am oberen Haltearm 6 des Wandprofils 1 zur Aufnahme und Befestigung des Spannprofils 2 innerhalb des Wandprofils 1. Das Wandprofil 1 und der obere Haltearm 6 besitzen Führungshilfen 7, die einerseits zum einfachen Einführen und Positionieren des Spannprofils 2 und andererseits als Gleitführung für das Spannprofil 2 innerhalb des Wandprofils 1 dienen. Am vorderen abgewinkelten Teil des Haltearmes 6 ist ein Magnetband 10 zum Halten des Abdeckprofils 3 angeordnet. Das Wandprofil 1 besitzt eine Verliersicherung 9 in Form eines kleinen Steges am unteren Teil des Wandprofils, welche das Herausfallen des Spannprofils aus dem Wandprofil bei Demontage oder bei unfreiwilligem, vollständigem Herausdrehen der Stellschraube 18 verhindert. Desweiteren sind am wandzugewandtem Teil des Wandprofils 1 zwei Bohrungen 11 mit Gewinde eingelassen, zur Aufnahme der Schrauben für die Deckelemente. Das Spannprofil 2 verfügt über einen Kederkanal 12 zum Einziehen eines flexiblen, flächigen Elements 13, welches mit einem Hohlsaum und eingeschobenem Keder vorkonfektioniert ist. Die Mündungsöffnung 14 zum Austritt des flexiblen, flächigen Elements 13 (z. B. Banner) ist entgegen der schwerkraftbedingten Fallrichtung des Banners angebracht, um diesen über eine Umlagekante 15 im 90 Grad-Winkel vor dem Fall glatt zu ziehen (z. B. bei durch die Hohlsaumnaht hervorgerufene Kräuselungen/Faltenbildung im Stoff. Toleranzweg ca. 1 cm von Mündungsaustritt bis Umlagekante, um zu weitläufig genähte Hohlsäume dennoch mit Glattziehen zu können). Für das frontale Einführen des Spannprofils 2 in das Wandprofil 1, bei zuvor in das Spannprofil 2 eingezogenem Banner, verfügt das Spannprofil 2 über eine Abwinkelung 16 zur Handhabung, welche positionell vor dem Banner gelagert ist. Das Spannprofil 2 ist mit einem Gewindestück 17 versehen, welches mit Hilfe der Stellschraube 18 das Wandprofil 1 und Spannprofil 2 miteinander verbindet und einen entsprechenden Spannweg im oberen und unterem Wandprofil 1 gewährleistet. Das Spannprofil 2 kann ein- oder mehrteilig ausgelegt sein, je nachdem ob das Spannen von einem oder mehrerer, einzelner Banner gewünscht wird.
  • Das Abdeckprofil 3 dient dem Schutz der darunterliegenden Profilteile vor Staub und Verschmutzung, sowie als Designelement an sich. Im Inneren des Abdeckprofils 3 ist im Bereich des abgewinkelten Endes des Haltearmes 6 eine von einem Steg 8 begrenzten Aussparung vorgesehen, die einerseits ein Magnetband 10 aufnimmt und andererseits bei der Montage das abgewinkelte Ende des Haltearmes 6 umgreift. Desweiteren sind am wandabgewandtem Teil des Abdeckprofils 3 zwei Bohrungen 11 mit Gewinde eingelassen, zur Aufnahme der Schrauben für die Deckelemente.
  • Zur sicheren Fixierung des Abdeckprofils 3 am Wandprofil 1 werden an den Enden die Deckelemente aufgeschraubt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Wandprofil
    2
    Spannprofil
    3
    Abdeckprofil
    4
    Deckelement
    5
    Bohrloch
    6
    Haltearm
    7
    Führungshilfe
    8
    Steg
    9
    Verliersicherung
    10
    Magnetband
    11
    Bohrung
    12
    Kederkanal
    13
    flexibles flächiges Element
    14
    Mündungsöffnung
    15
    Umlagekante
    16
    Abwinkelung
    17
    Gewindestück
    18
    Stellschraube
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20111201 U1 [0002]
    • DE 202005018682 U1 [0005]
    • DE 202008004434 U1 [0008]

Claims (10)

  1. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente umfassend einen ersten ortsfest angebrachten Anschlußkörper und einem zweiten dazu beabstandet ortsfest angebrachten Anschlußkörper, jeweils einen Kederkanal zum Einziehen des Kederrandes des zu spannenden flexiblen, flächigen Elements aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkörper jeweils als baugleiche geschlossene Kassette mit einem Austritt für das flexible flächige Element ausgebildet sind und jeweils aus einem Wandprofil (1), einem im Wandprofil (1) beweglich geführten Spannprofil (2) und einem winkelförmig ausgebildeten Abdeckprofil (3) bestehen.
  2. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußkörper seitlich mittels je einer Deckplatte (4) verschließbar sind.
  3. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandprofil (1) mit einem abgewinkelten Haltearm (6) und mit Führungen (7) für das bewegliche Spannprofil (2) versehen ist.
  4. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Wandprofils (1) eine Verliersicherung (9) angeordnet ist.
  5. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am abgewinkelten Ende des Haltearmes (6) des Wandprofils (1) ein Magnetband (10) angeordnet ist.
  6. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Spannprofil (2) im wesentlichen u-förmig ausgebildet ist, an seinem einen Ende einen Kederkanal (12) mit einer Umlagekante (15) und am anderen Ende eine Abwinkelung (16) zur Handhabung aufweist.
  7. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandprofil (1) und das Spannprofil (2) durch mindestens eine Stellschraube (18) miteinander verbindbar sind.
  8. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem der Anschlußkörper durch das flexible flächige Element verdeckt eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
  9. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren den Kederkanal (12) aufweisenden Ende des Spannprofils (2) eine Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist.
  10. Einrichtung zum Spannen flexibler flächiger Elemente nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung als LED-Band ausgebildet ist.
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DE20111201U1 (de) 2001-07-05 2001-10-04 Franz Miederhoff Ohg, 59846 Sundern Anordnung zum Halten von flexiblen flächigen Elementen, etwa Werbeplanen o.dgl.
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