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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen der Außenschichten von Lebensmittelportionen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bekannte Vorrichtungen dieser Art werden hauptsächlich zum Entfernen der Haut von Fischfilets eingesetzt. Sie weisen zu diesem Zweck eine zumeist als Bandförderer ausgebildete Fördereinrichtung zum Fördern der Fischfilets in einer Förderrichtung auf, wobei die Fischfilets mit der Haut nach oben auf die Fördereinrichtung aufgelegt werden. Die Fördereinrichtung transportiert die Fischfilets zu einer Trommel, die auf eine Temperatur unterhalb des Gefrierpunkts abgekühlt ist und motorisch um eine horizontal quer zur Förderrichtung verlaufende Drehachse drehbar ist. Die Trommel rotiert vorzugsweise mit einer solchen Geschwindigkeit, dass ihre Zylindermantelfläche sich exakt gleich schnell bewegt wie die auf der Fördereinrichtung transportierten Fischfilets. Die vor dem Anlangen an der Trommel gegebenenfalls noch mit Wasser benetzten Fischfilets werden an die Trommel angedrückt und frieren mit ihrer Haut an dieser fest, so dass sie von ihr mitgenommen werden. Nahe der Trommel ist eine Schneideinrichtung angeordnet, die eine in geringern Abstand zur Trommel angeordnete Schneidkante aufweist, mit der von jedem Fischfilet die an der Trommel festgefrorene Haut abgetrennt wird. Die Fischfilets fallen dann wieder auf die Fördereinrichtung herab und werden von dieser zur weiteren Bearbeitung weitertransportiert.
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Solche Verarbeitungsmaschinen haben sich im praktischen Einsatz bereits vielfach bewährt. Einige Punkte sind jedoch noch verbesserungsfähig. So friert beispielsweise die Haut von unregelmäßig ausgebildeten Fischfilets oft nicht flächig sondern nur punktuell an der Mantelfläche der Trommel fest, wodurch ein vollständiges Abtrennen der Haut erschwert und gegebenenfalls eine aufwendige Nachbearbeitung erforderlich wird. Die Schneideinrichtung weist zumeist ein umlaufendes Messerband auf, das aber durch die einwirkenden Kräfte in Schwingungen versetzt werden kann, so dass der Schneidvorgang ungenau wird. Schließlich sorgen die großen Temperaturunterschiede an der Trommel, beispielsweise wenn diese zum Reinigen auf Raumtemperatur erwärmt wird, für eine erhebliche Ausdehnung des Materials, wodurch Beschädigungen auftreten können.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass eine bessere Verarbeitung der Lebensmittelportionen ermöglicht wird.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. den Merkmalen des Anspruchs 7 bzw. den Merkmalen des Anspruchs 12 bzw. den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Der Erfindung gemäß Anspruch 1 liegt der Gedanke zugrunde, dass mit dem Niederhalter die Lebensmittelportionen vor dem Zuführen zur Trommel geglättet werden. Insbesondere wird bei Fischfilets die obenliegende Haut geglättet, so dass diese gleichmäßiger an der Trommel anfrieren kann. Die Unterkante des Niederhalters dient zudem dazu, auf die Haut aufgesprühtes Wasser gleichmäßiger zu verteilen und gegebenenfalls unter die Schuppen zu drücken. Auch hierdurch wird ein gleichmäßigeres flächiges Anfrieren der Haut an der Mantelfläche der Trommel bewirkt.
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Zweckmäßig ist der Niederhalter gegen seine Schwerkraft beweglich über der Fördereinrichtung angeordnet. Seine Unterkante muss dann nicht in einem exakten Abstand über der Fördereinrichtung angeordnet werden, sondern wird auf dickere wie dünnere Lebensmittelportionen gleichermaßen angedrückt, indem diese den Niederhalter gegen seine Schwerkraft anheben. Vorteilhaft ist über der Fördereinrichtung in Förderrichtung vor dem Vorteilhaft ist über der Fördereinrichtung in Förderrichtung vor dem Niederhalter eine Benetzungseinrichtung zum Besprühen der Lebensmittelportionen mit Wasser angeordnet und der Niederhalter ist eine Platte, die sich bis in eine Höhe über der Benetzungseinrichtung erstreckt. Das aufgesprühte Wasser erleichtert das Anfrieren der Lebensmittelportionen an der Trommel. Die Ausbildung des Niederhalters als Platte verhindert, dass Wasser in unerwünschter Weise direkt auf die Trommel gesprüht wird, auf der Mantelfläche festfriert und diese somit, ein flächiges Festfrieren der Lebensmittelportionen erschwerend, aufraut. Die Platte ist vorzugsweise in einer Höhe oberhalb der Benetzungseinrichtung um eine horizontale Schwenkachse begrenzt verschwenkbar angeordnet und wird somit von einer ankommenden Lebensmittelportion angehoben und streicht diese glatt. De Unterkante kann zudem eine an die Kontur der Lebensmittelportionen angepasste Kontur aufweisen, so dass diese effizienter glattgezogen werden können. Zur Verarbeitung unterschiedlicher Lebensmittelportionen mit unterschiedlichen Konturen können verschiedene, lösbar befestigbare Niederhalter vorgehalten werden.
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Der Erfindung gemäß Anspruch 7 liegt der Gedanke zugrunde, das Messerband der Schneideinrichtung in dem Bereich zu stabilisieren, in dem es die Außenschichten der Lebensmittelportionen abschneidet. Bewegungen des Messerbands, die zu einem ungenauen Schnitt führen können und die beispielsweise durch ein Drehmoment bewirkt werden, das aus einer an der Schneidkante angreifenden Kraft resultiert, werden dadurch vermindert oder gar vermieden. Dem Problem, dass das Messerband schwingen kann, wurde bisher dadurch begegnet, dass dieses breit und dick ausgeführt wurde, so dass allein seine Masse einem Schwingen entgegenwirkt. Indem das Messerband in dem Abschnitt, in dem äußere Kräfte hauptsächlich angreifen, in einer Führungseinrichtung geführt ist, kann es schmaler und dünner ausgeführt werden. Das Messerband ist ein Verschleißteil und muss oft ausgetauscht werden. Der Einsatz eines schmaleren und dünnere und damit günstigeren Messerbands apart somit Kosten.
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Der Abstand des Messerbands zur Trommel kann variierbar sein, um die Schneideinrichtung an Lebensmittelportionen unterschiedlicher Dicke bzw. abzutrennende Außenschichten unterschiedlicher Dicke anzupassen. Zweckmäßig weist die Führungseinrichtung zwei im Abstand zueinander angeordnete Führungsleisten auf, an denen die Breitseiten des Messerbands entlang verlaufen. Diese Maßnahme ist eine einfache und effektive Art der Seitenführung. Die Führungseinrichtung kann in Längsrichtung des Messerbands einen abschnitttsweise gekrümmten und/oder um eine sich in Längsrichtung erstreckende Achse gedrehten Verlauf aufweisen und so eine Zwangsführung des Messerbands bilden. Dies ermöglicht es, mit dem ohne Einwirkung äußerer Kräfte exakt gerade verlaufenden Messerband einen gekrümmten Schnitt durchzuführen und/oder über die Breite der Trommel bzw. der Fördereinrichtung den Schnittwinkel zu variieren, indem dem Messerband durch die Zwangsführung ein gekrümmter und/oder verdrillter Verlauf aufgeprägt wird. Insbesondere ist dies dann vorteilhaft, wenn die Haut von Fischfilets nicht mit gleichmäßiger Dicke abgetrennt werden soll, beispielsweise wenn in der Mitte des Fischfilets eine dickere Schicht abgetrennt werden soll.
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Gemäß Anspruch 12 ist vorgesehen, dass die Trommel als Hohlzylinder ausgebildet ist, wobei sie mindestens einen Kältemittelkanal zum Durchleiten eines Kältemittels aufweist, der durch den Mantel des Hohlzylinders verläuft. zweckmäßig weist die Trommel einen Kern aus Kunststoff und einen den Kern umgebenden, die Mantelfläche der Trommel bildenden und den mindestens einen Kältemittelkanal abschnittsweise begrenzenden Außenmantel aus Metall, insbesondere aus Aluminium, auf. Der Außenmantel bildet die Außenfläche der Trommel, an der die Lebensmittelportionen festfrieren. Metall wird bevorzugt, da es einerseits eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist und schnell abgekühlt werden kann, und andererseits eine glatte Oberfläche aufweist, die leicht zu reinigen ist. Wird die Vorrichtung zum Reinigen außer Betrieb genommen, was bei der Verarbeitung von Lebensmitteln täglich erfolgen muss, so heizt sich die Trommel auf Raumtemperatur auf und dehnt sich aus. Ist die Trommel innen hohl, so fällt die absolute Materialausdehnung geringer aus als einer Trommel aus Vollmaterial, so dass auf den Metallmantel geringere Kräfte wirken.
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Zweckmäßig weist die Fördereinrichtung einen Bandförderer mit mindestens einem flexiblen umlaufenden Förderband auf. Dabei wird bevorzugt, dass der Bankförderer mehrere, im Abstand zueinander parallel umlaufende, flexible Förderbänder aufweist. Der Bandförderer kann dann bei auf die auf ihm liegenden Lebensmittelportionen wirkenden Kräften nachgeben, so dass die Vorrichtung flexibler für Lebensmittelportionen unterschiedlicher Größe einsetzbar ist.
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Zweckmäßig ist oberhalb der Schneideinrichtung ein Abstreifer zum Abstreifen der an der Trommel festgefrorenen Außenschichten angeordnet. Der Abstreifer streift dann beispielsweise die festgefrorenen Fischhäute nach dem Abtrennen vom Filet ab, so dass der Abschnitt an dem die jeweilige Fischhaut festgefroren war, nach Weiterdrehen der Trommel für das Festfrieren einer weiteren Fischhaut zur Verfügung steht. Der Abstreifer weist zweckmäßig einen Körper auf, der eine nahe der Trommel angeordnete Abstreifkante und eine von der Abstreifkante ausgehende Vertiefung aufweist. Die Abstreifkante entfernt die festgefrorene Fischhaut von der Trommel, welche zunächst in die Vertiefung geschoben wird. Aufgrund der gebogenen Fläche der Vertiefung rollt sich die abgestreifte Fischhaut auf und kann so besser vom Abstreifer entfernt werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Zuleitung und Ableitung des Kältemittels zur Trommel bzw. von der Trommel. Gemäß Stand der Technik kommen Drehverteiler zum Einsatz, die ein ortsfestes Statorteil und ein im oder am Statorteil drehbar gelagertes Rotorteil aufweisen. Durch das Rotorteil verläuft eine Zuführleitung um Zuführen des Kältemittels zur Trommel und eine Abführleitung zum Abführen von der Trommel kommenden Kältemittels.
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Die Zuführleitung ist mit dem Zuleitungsanschluss des Statorteils verbunden, während die Abführleitung mit einem Ableitungsanschluss des Statorteils verbunden ist. Zwischen dem Statorteil und dem Rotorteil ist ein mit einem Schmiermittel gefülltes Drehlager angeordnet, das gegenüber dem Zuleitungs- und dem Ableitungsanschluss mittels einer um das Rotorteil umlaufenden ersten Dichtungsanordnung abgedichtet ist. Eine weitere Abdichtung des Drehlagers auf seiner anderen Seite gegenüber der Umgebung ist dagegen nicht vorgesehen. Das Fehlen der Abdichtung des Drehlagers gegenüber der Umgebung wird jedoch häufig als nachteilig empfunden, da der Drehverteiler zum einen in der Regel in der Nähe der gekühlten Trommel angeordnet ist, also an einem Ort, an dem sich ständig Eis bildet und zum anderen durch ihn das Kältemittel durchgeleitet wird, das ihn stellenweise auf eine Temperatur unter den Gefrierpunkt kühlt. Eiskristalle können bei fehlender Dichtung in das Drehlager gelangen oder sich durch eindringenden Wasserdampf bilden und wirken dort ähnlich abrasiv wie Sand, so dass das Drehlager einem erhöhten Verschleiß sowie Korrosion ausgesetzt ist. Die Erfindung gemäß Anspruch 15 löst daher die Aufgabe, die bekannte Vorrichtung derart weiterzubilden, dass der Drehverteiler für das Kältemittel einem geringeren Verschleiß ausgesetzt ist. Erfindungsgemäß ist zwischen dem Statorteil und dem Rotorteil eine zweite Dichtungsanordnung vorgesehen, die um das Rotorteil umläuft und auf der dem Zuleitungs- und dem Ableitungsanschluss abgewandten Seite des Drehlagers angeordnet ist, also auf der Seite, die der äußeren Umgebung zugewandt ist und über die Eiskristalle eindringen können. Zweckmäßig weist die zweite Dichtungsanordnung mehrere um das Rotorteil umlaufende, im Abstand zueinander angeordnete Dichtelemente wie beispielsweise Dichtringe oder mit Fett oder Öl gefüllte Taschen auf. Ein wasserabweisendes Dichtmittel wie beispielsweise Silikonöl hemmt das Eindringen von Wasserdampf in das Drehlager.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
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1 eine Enthäutungsvorrichtung für Fischfilets in Seitenansicht;
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2 die Enthäutungsvorrichtung gemäß 1 in Draufsicht ohne das Messerband und seine Führungseinrichtung;
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3 eine Detaildarstellung der Schneideinrichtung der Vorrichtung gemäß 1, teilweise im Schnitt;
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4 eine Detaildarstellung des Abstreifers der Vorrichtung gemäß 1;
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5a, b die Trommel der Vorrichtung gemäß 1, 2 in Seitenansicht und im Längsschnitt und
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6a, b einen Drehverteiler für das Kältemittel der Vorrichtung gemäß 1, 2 in Seitenansicht und im Längsschnitt.
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Die in 1, 2 dargestellte Vorrichtung 10 dient dem Enthäuten von Fischfilets. Sie weist ein Gestell 12 auf, auf dem eine Fördereinrichtung 14 montiert ist, die mehrere, im Abstand zueinander parallel verlaufende Förderbänder 16 aufweist, welche über Umlenkrollen 18 geführt sind. Die Förderbänder 16 werden motorisch angetrieben und laufen in der Darstellung gemäß 1 im Uhrzeigersinn um, wodurch die Förderrichtung 20 definiert wird. Die Förderbänder 16 sind aus flexiblem Material gefertigt, das eine gewisse Elastizität aufweist, so dass sie sich zwischen den Umlenkrollen 18 ein Stück weit durchbiegen und dehnen können, wenn sie mit einer Kraft beaufschlagt werden.
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Am Gestell 12 ist über der Fördereinrichtung 14 eine Trommel 22 um eine horizontal und quer zur Förderrichtung 20 verlaufende Drehachse 24 drehbar und motorisch antreibbar angeordnet. Die Trommel 22 weist eine zylindrische Außenkontur auf und ist mit den Förderbändern 16 in Kontakt. Sie wird mit einer Geschwindigkeit gedreht, die am Zylindermantel möglichst exakt mit der Vorschubgeschwindigkeit der Förderbänder 16 in der Förderrichtung 20 übereinstimmt. Die Trommel 22 wird mittels eines Kältemittels konstant auf einer Temperatur unterhalb des Gefrierpunkts, im vorliegenden Ausführungsbeispiel auf einer Temperatur zwischen –10°C und –15°C gehalten.
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Auf die Fördereinrichtung 14 werden in 1 am linken Ende Fischfilets mit der Haut nach oben weisend aufgelegt und in Förderrichtung 20 zur Trommel 22 gefördert. Bevor sie die Trommel 22 erreichen, wird die Haut mittels einer Sprüheinrichtung 26 mit Wasser besprüht und befeuchtet. Die nasse Haut friert dann an der Mantelfläche der Trommel 22 fast, an die sie mittels der elastischen Förderbänder 16 angedrückt wird. Dadurch werden die Fischfilets mittels der Trommel 22, an der sie festgefroren sind, von der Fördereinrichtung 14 abgehoben. Zum Abtrennen der Haut ist eine Schneideinrichtung 28 am Gestell 12 montiert, welche ein Bandmesser mit einem über zwei Umlenkräder 30 geführten, umlaufenden Messerband 32 aufweist. Das Messerband 32 weist eine Schneidkante 34 auf, die in geringem Abstand zur Mantelfläche der Trommel 22 angeordnet ist und die Fischfilets von ihren an der Trommel 22 festgefrorenen Häuten abtrennt. Die enthäuteten Fischfilets fallen dann wieder auf die Fördereinrichtung 14 und werden in der Förderrichtung 20 weiter gefördert und der Weiterverarbeitung zugeführt. Die an der Trommel 22 anhaftenden Häute werden mittels eines am Gestell 12 montierten Abstreifers 36 von der Trommel 22 abgestreift.
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In der Förderrichtung 20 betrachtet ist vor der Trommel 22 ein Niederhalter in Form einer Platte 38 um eine Schwenkachse 40 begrenzt verschwenkbar am Gestell 12 montiert. Die Unterkante 42 der Platte 38 liegt auf den Förderbändern 16 auf oder befindet sich in geringem Abstand über ihnen. Ein ankommendes Fischfilet wird von der Unterkante 42 kraftbeaufschlagt, wodurch die oben liegende Haut geglättet wird. Des Weiteren werden eventuelle Verunreinigungen von der Haut abgestreift und das auf die Haut aufgesprühte Wasser wird gleichmäßig verteilt. Die Unterkante 42 kann zudem eine Kontur aufweisen, die an die Form der Fischfilets angepasst ist. Durch die an ihr vorbei geführten Fischfilets wird die Platte 38 gegen ihre Schwerkraft durch Verschwenken um die Schwenkachse 40 angehoben und um die Schwenkachse 40 verschwenkt, bis sie an der Trommel 22 oder einem gestellfesten Anschlag zur Anlage kommt. Die Platte 38 drückt dann die Fischfilets in die elastisch verformbaren Förderbänder 16, so dass die Unterkante 42 die Haut mit einer Kraft beaufschlagt, die der durch die Förderbänder 16 aufgebrachten elastischen Rückstellkraft entspricht. Das Glätten der Haut bewirkt ein gleichmäßigeres Anfrieren an der Trommel 22. Zudem hält die Platte 38 Wasser der Sprüheinrichtung 26 von der Trommel 22 ab. Liegt kein Fischfilet an der Platte 38 an, so wird sie durch ihre Schwerkraft wieder in ihre Ausgangslage zurück verschwenkt, so dass sie nicht mehr an der kalten Trommel 22 anliegt.
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Beim Abtrennen der Haut von den Fischfilets wird die Schneidkante 34 mit Kraft beaufschlagt, so dass ein Drehmoment auf das Messerband 32 wirkt. Um unerwünschte Bewegungen des Messerbands 32 zu vermeiden, ist dieses in dem Bereich, in dem es an der Mantelfläche der Trommel 22 entlanggeführt wird, in einer Führungseinrichtung 44 aufgenommen. Die Führungseinrichtung 44 weist zwei Führungsleisten 46, 48 auf, die mittels einer Verbindungspartie 50 miteinander verbunden sind. Das Messerband 32 ist so zwischen den Führungsleisten 46, 48 aufgenommen, dass seine Breitseiten an ihnen entlang verlaufen. Zu diesem Zweck sind die Führungsleisten 46, 48 in einem Abstand zueinander angeordnet, der etwas größer ist als die Dicke des Messerbands 32. Zur Trommel 22 hin ist die Führungseinrichtung 44 offen, so dass die Schneidkante 34 aus ihr herausragen kann. Die Führungseinrichtung 44 verhindert nicht nur unerwünschte Bewegungen des Messerbands 32, sondern kann auch eine Zwangsführung des ansonsten gerade verlaufenden Messerbands 32 bewirken. Die Schneideinrichtung 28 kann mittels der Zwangsführung dann auch Schnitte durchführen, die entlang einer geschwungenen Linie verlaufen und das Bandmesser 32 kann über seinen Verlauf hinweg in unterschiedlichen Winkeln zum Fischfilet angesetzt werden, um damit unterschiedlichen Formen der Fischfilets Rechnung zu tragen. Zudem ist der Abstand der Schneidkante 34 von der Trommel 22 variierbar, um unterschiedliche Schnittdicken erhalten zu können. Zu diesem Zweck sind die Führungsleisten 46, 48 an einer Halterung 45 montiert, die in verschiedenen, kontinuierlich veränderbaren Abständen zur Trommel 22 angeordnet werden kann, indem sie gestellfeste Bolzen oder Schrauben 49 in Langlöchern 47 aufnimmt.
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Der Abstreifer 36 weist einen an einem Träger 52 montierten Körper 54 auf, der wiederum eine Abstreifkante 56 aufweist, die in geringem Abstand zur Mantelfläche der Trommel 22 angeordnet ist. Ausgehend von der Abstreifkante 56 weist der Körper 54 eine Vertiefung 58 mit einer geschwungenen, abschnittsweise gerundeten Fläche auf, durch die die abgestreifte Haut aufgerollt wird, so dass sie Leichter entfernt und entsorgt werden kann.
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Die im Detail in 5a, 5b dargestellte Trommel 22 ist als Hohlzylinder ausgebildet, der einen Kern 60 aus Kunststoff aufweist. Die Drehachse 24 verläuft durch den Hohlraum 62 des Kerns 60. Zudem sind in dem den Hohlraum 62 umgebenden Mantel 64 des Kunststoffkerns 60 Kühlmittelkanäle 66 angeordnet, die der Zu- und Ableitung eines die Trommel 22 kühlenden Kältemittels dienen. Auf den Kunststoffkern 60 ist ein zylindrischer Außenmantel 68 aus Aluminium aufgeschoben, dessen Außenfläche die Mantelfläche 70 der Trommel 22 bildet und dessen Innenfläche Abschnitte der Kühlmittelkanäle 66 begrenzt.
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Die Zuleitung des Kältemittels in die Trommel 22 erfolgt über den in 6a, 6b dargestellten Drehverteiler 72, Dieser weist ein ortsfestes Statorteil 74 und ein im Statorteil 74 mittels eines Drehlagers 76 drehbar gelagertes Rotorteil 78 auf, welches gleichzeitig die Drehachse 24 für die Trommel 22 bildet. Im Statorteil 74 befinden sich ein Zuleitungsanschluss 80 und ein Ableitungsanschluss 82 für das Kältemittel. Dieses wird über den Zuleitungsanschluss 80 in ein ortsfestes Rohr 84 eingeleitet, das durch den Rotorteil 78 verläuft und das in einen der Kühlmittelkanäle 66 mündet. Der Raum zwischen dem Rohr 84 und dem Rotorteil 78 dient als Abführleitung 86, durch die das verbrauchte Kältemittel zum Ableitungsanschluss 82 zurück geleitet wird. In 6a, 6b befinden sich der Zuleitungsanschluss 80 und der Ableitungsanschluss 82 rechts vom Drehlager 76. Durch eine erste Dichtungsanordnung 88, die mehrere im Abstand zueinander das Rotorteil 78 rings umgebende Dichtringe sowie zwischen den Dichtringen angeordnete Öl- oder Fetttaschen aufweist, wird das Drehlager 76, das mit einem Wasser abweisenden Schmiermittel, im vorliegenden Fall Silikonöl, gefüllt ist, gegen die Anschlüsse 80, 82 abgedichtet, damit kein Kältemittel in das Drehlager 76 gelangen kann. Auf der den Anschlüssen 80, 82 abgewandten Seite des Drehlagers 76 ist dieses gegenüber der Umgebung durch eine zweite Dichtungsanordnung 90 abgedichtet. Diese weist zwei im Abstand zueinander angeordnete, das Rotorteil 78 rings umgebende Dichtringe 92 Sowie eine zwischen den Dichtringen 92 angeordnete Fett- oder Öltasche 94 auf. Die zweite Dichtungsanordnung 90 verhindert, dass Wasserdampf in das Drehlager 76 gelangt und dort gefriert sowie dass Eiskristalle, die sich an der Trommel 22 bilden, in das Drehlager 76 gelangen und dieses im Laufe der Zeit beschädigen.
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Alle mit den Fischfilets in Berührung kommenden Teile der Enthäutungsvorrichtung 10 müssen regelmäßig gereinigt werden. Daher sind insbesondere die Trommel 22, der Abstreifer 36 und das Messerband 32 sowie seine Führungseinrichtung 44 abnehmbar und austauschbar montiert. Der Abstreifer 36 muss zudem bei der Außerbetriebnahme der Enthäutungsvorrichtung 10 von der Trommel 22 entfernt werden können, um bei deren wärmebedingter Ausdehnung nicht im Wege zu sein. Die Fördereinrichtung 14, die Trommel 22 und die Schneideinrichtung 28 werden separat mittels jeweils eines Motors angetrieben.
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Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Vorrichtung 10 dient der Enthäutung von Fischfilets. Es versteht sich jedoch von selbst, dass eine Vorrichtung mit entsprechendem Aufbau auch für das Abtrennen der Außenschichten von Lebensmittelportionen allgemein verwendet werden kann. Zudem wird der Drehverteiler 72 gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel zwar vorteilhaft bei der Enthäutungsvorrichtung 10 eingesetzt. Er könnte jedoch auch bei einer beliebigen anderen Maschine eingesetzt werden, bei der einem rotierenden Maschinenteil eine Flüssigkeit, insbesondere ein Kältemittel, geführt wird.
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Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung 10 zum Entfernen der Außenschichten von Lebensmittelportionen, insbesondere zum Häuten von Fischfilets, mit einer Fördereinrichtung 14 zum Fördern der Lebensmittelportionen in einer Förderrichtung 20, mit einer über der Fördereinrichtung 14 um eine horizontale, quer zur Förderrichtung 20 verlaufende Drehachse 24 drehbar angeordneten und auf eine Temperatur unterhalb des Gefrierpunkts kühlbaren Trommel 22 zum Festfrieren der Außenschichten und mit einer Schneideinrichtung 28, die eine im Abstand zur Außenfläche 70 der Trommel 22 angeordnete Schneidkante 34 zum Abtrennen der an der Trommel 22 festgefrorenen Außenschichten von den Lebensmittelportionen aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass in Förderrichtung 20 vor der Trommel 22 ein Niederhalter 38 über der Fördereinrichtung 14 angeordnet ist, der eine quer zur Förderrichtung 20 verlaufende Unterkante 42 zum Andrücken auf die Lebensmittelportionen aufweist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Gestell
- 14
- Fördereinrichtung
- 16
- Förderbänder
- 18
- Umlenkrollen
- 20
- Förderrichtung
- 22
- Trommel
- 24
- Drehachse
- 26
- Sprüheinrichtung
- 28
- Schneideinrichtung
- 30
- Umlenkräder
- 32
- Messerband
- 34
- Schneidkante
- 36
- Abstreifer
- 38
- Platte
- 40
- Schwenkachse
- 42
- Unterkante
- 44
- Führungseinrichtung
- 46, 48
- Führungsleisten
- 50
- Verbindungspartie
- 52
- Träger
- 54
- Körper
- 56
- Abstreifkante
- 58
- Vertiefung
- 60
- Kern
- 62
- Hohlraum
- 64
- Mantel
- 66
- Kühlmittelkanal
- 68
- Außenmantel
- 70
- Außenfläche
- 72
- Drehverteiler
- 74
- Statorteil
- 76
- Drehlager
- 78
- Rotorteil
- 80
- Zuleitungsanschluss
- 82
- Ableitungsanschluss
- 84
- Rohr
- 86
- Abführleitung
- 88
- Dichtungsanordnung
- 90
- Dichtungsanordnung
- 92
- Dichtringe
- 94
- Öltasche