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DE102011101281B3 - Verriegelungsvorrichtung - Google Patents

Verriegelungsvorrichtung Download PDF

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DE102011101281B3
DE102011101281B3 DE201110101281 DE102011101281A DE102011101281B3 DE 102011101281 B3 DE102011101281 B3 DE 102011101281B3 DE 201110101281 DE201110101281 DE 201110101281 DE 102011101281 A DE102011101281 A DE 102011101281A DE 102011101281 B3 DE102011101281 B3 DE 102011101281B3
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Germany
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locking
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locking device
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DE201110101281
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Inventor
Andreas Rüth
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Keiper Seating Mechanisms Co Ltd
Original Assignee
Keiper GmbH and Co
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60N2/0862Movement of the latch sliding
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz (1), zum Verriegeln einer ersten Sitzschiene (5) mit einer zweiten Sitzschiene (8), umfassend mehrere, insbesondere drei, der zweiten Sitzschiene (8) zugeordnete Rastplatten (12) mit Zähnen (16, 18) zum Eingriff in Rastöffnungen (24) der ersten Sitzschiene (5). Dabei weist mindestens eine Rastplatte (12) auf einer ersten Längsseite (30) und auf einer zweiten Längsseite (32) jeweils eine Anzahl von Zähnen (16, 18) auf, wobei die Anzahl von Zähnen (16, 18) auf der ersten Längsseite (30) von der Anzahl von Zähnen (16) auf der zweiten Längsseite (32) verschieden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE10050959A1 ist eine gattungsgemäße Verriegelungsvorrichtung zur Verriegelung einer Oberschiene mit einer Unterschiene bekannt. Eine solche Verriegelungsvorrichtung umfasst drei Rastplatten, welche in Längsrichtung der Schiene hintereinander angeordnet sind. Jede Rastplatte umfasst auf jeder Längsseite je drei Zähne, welche quer zur Längsrichtung von der Rastplatte abstehen und welche zur Verriegelung in entsprechende Rasten der Unterschiene eingreifen.
  • Die Rastplatten und Rasten sind derart angeordnet, dass stets die Zähne von genau zwei Rastplatten in Rasten der Unterschiene eingreifen, während die Zähne der dritten Rastplatte außer Eingriff mit den Rasten sind. Dadurch ist eine annähernd stufenlose Einstellung in Längsrichtung möglich. Es sind somit auf jeder Längsseite genau sechs Zähne in Eingriff, auf welche sich im Crashfall die Last verteilt.
  • Es sind auch Verriegelungsvorrichtungen bekannt, welche drei Rastplatten mit je zwei Zähnen auf jeder Längsseite aufweisen. Bei einer solchen Verriegelungsvorrichtung sind auf jeder Seite nur genau vier Zähne in Eingriff. Im Crashfall verteilt sich die Last daher auf wenigere Stellen und jede Stelle muss eine erhöhte Crashlast tragen. Um die Crashlast in diesem Fall zu halten sind die Unterschiene und gegebenenfalls auch die Oberschiene aus einem dickeren Material gefertigt. Auch die Rastplatten und die Zähne können aus einem dickeren Material gefertigt sein.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verriegelungsvorrichtung mit verringertem Bauraum bei geringem Materialeinsatz anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Verriegelungsvorrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
  • Mit der Erfindung wird vorgesehen, dass mindestens eine Rastplatte auf einer ersten Längsseite eine Anzahl von Zähnen aufweist, welche von der Anzahl von Zähnen auf einer zweiten Längsseite verschieden ist.
  • Es hat sich gezeigt, dass eine symmetrische Ausbildung von Rastplatten, welche im Stand der Technik bekannt ist, nicht unbedingt erforderlich ist. Auch unsymmetrische Ausbildungen von Rastplatten, wobei die Anzahl von Zähnen auf gegenüberliegenden Längsseiten verschieden ist, sind realisierbar. Somit braucht die Anzahl der Zähne pro Rastplatte, auf welche sich die Last im Crashfall verteilt, keine gerade Zahl zu sein, sondern kann auch aus dem Bereich der ungeraden Zahlen gewählt werden.
  • Dies ist insbesondere dadurch erreichbar, dass die Anzahl von Zähnen auf der ersten Längsseite der Rastplatte um genau eins größer ist als Anzahl von Zähnen auf der zweiten Längsseite der Rastplatte.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich heraus gestellt, wenn die Anzahl von Zähnen auf der ersten Längsseite der Rastplatte genau drei und Anzahl von Zähnen auf der zweiten Längsseite der Rastplatte genau zwei ist, so dass die Rastplatte insgesamt fünf Zähne aufweist.
  • Gemäß einer pragmatischen Ausgestaltung sind die Zähne auf der zweiten Längsseite der Rastplatte je einem der Zähne auf der ersten Längsseite der Rastplatte gegenüber liegend angeordnet. Dabei weist die Rastplatte auf der ersten Längsseite zusätzlich einen Einzelzahn auf, welcher einem zahnfreien Bereich auf der zweiten Längsseite der Rastplatte gegenüber liegend angeordnet ist.
  • Der Einzelzahn ist dabei vorteilhaft an einem in Sitzlängsrichtung gelegenen Rand der Rastplatte angeordnet.
  • Der benötigte Bauraum für die Verriegelungsvorrichtung lässt sich vorteilhaft verkleinern, indem zwei Rastplatten derart angeordnet sind, dass die Einzelzähne der Rastplatten gegenüberliegend oder annähernd gegenüberliegend angeordnet sind. Dabei ragt jeder Einzelzahn einer Rastplatte in den zahnfreien Bereich der anderen Rastplatte und der vorhandene Baurum wird optimal genutzt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Anhand nachfolgender Zeichnungen und Ausführungsbeispiele werden die Erfindung und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Rastplatte,
  • 2 eine Draufsicht auf eine Verriegelungsvorrichtung mit mehreren Rastplatten,
  • 3 eine perspektivische Darstellung der Verriegelungsvorrichtung von 2 und
  • 4 eine schematische Ansicht eines Fahrzeugsitzes.
  • Ein Fahrzeugsitz 1 eines Kraftfahrzeuges weist einen manuell betätigbaren Längseinsteller auf, mittels dessen der Fahrzeugsitz 1 längseinstellbar ist, d. h. dessen Sitzlängsposition in Sitzlängsrichtung x einstellbar ist. Der Längseinsteller weist auf beiden Fahrzeugsitzseiten je eine erste Sitzschiene 5, die mit der Fahrzeugstruktur des Kraftfahrzeuges verbunden ist, und je eine zweite Sitzschiene 8, die mit der Sitzstruktur des Fahrzeugsitzes 1 verbunden ist, auf. Die Sitzschienen auf den beiden Fahrzeugsitzseiten sind im wesentlichen gleichartig aufgebaut, deshalb wird im folgenden nur auf eine Fahrzeugsitzseite eingegangen.
  • Die zweite Sitzschiene 8 ist relativ zur zugeordneten ersten Sitzschiene 5 in Sitzlängsrichtung x verschieblich und mit dieser ersten Sitzschiene 5 mittels einer Verriegelungsvorrichtung verriegelbar. Dabei umgreifen sich die erste Sitzschiene 5 und die zweite Sitzschiene 8 gegenseitig mit ihren im wesentlichen U-förmigen Profilen mit nach innen bzw. nach außen gebogenen Längsrändern unter Zwischenlage von nicht näher dargestellten Kugeln.
  • Zum Verriegeln der ersten Sitzschiene 5 mit der zweiten Sitzschiene 8 sind bei der Verriegelungsvorrichtung vorliegend drei Rastplatten 12 vorgesehen, welche jeweils in einer Verriegelungsrichtung z in der zweiten Sitzschiene 8 beweglich geführt und zum Zusammenwirken mit der ersten Sitzschiene 5 ausgebildet sind. Jede Rastplatte 12 weist einen flachen Grundkörper 14 auf, welcher sich in Sitzlängsrichtung x erstreckt und von welchem auf beiden Längsseiten 30, 32 des Grundkörpers 14 Zähne 16, 18 in einer Querrichtung y abstehen.
  • Es sind auch Verriegelungsvorrichtung mit einer anderen Anzahl von Rastplatten 12 denkbar.
  • Die Sitzlängsrichtung x, die Querrichtung y und die Verriegelungsrichtung z stehen jeweils rechtwinklig zueinander, wobei die Sitzlängsrichtung x annähernd parallel zur Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs verläuft und die Verriegelungsrichtung z annähernd senkrecht auf dem Boden der Fahrzeugstruktur steht.
  • Die Rastplatten 12 weisen ferner je einen sich in Verriegelungsrichtung z erstreckenden Betätigungsstift 26 auf, mittels welchem die Rastplatten 12 in Verriegelungsrichtung z bewegbar sind. Die Rastplatten 12 sind innerhalb der zweiten Sitzschiene 8 positioniert und über nicht dargestellte Zugfedern, die einerseits an der zugeordneten Rastplatte 12 und andererseits an der zweiten Sitzschiene 8 eingehängt sind, mit der zweiten Sitzschiene 8 verbunden. Alternativ können sie auch an einem fest mit der zweiten Sitzschiene 8 verbundenen Grundträger eingehängt sein.
  • Im verriegelten Zustand greifen die Zähne 16, 18 von zwei Rastplatten 12 in dafür vorgesehene Rastöffnungen 24 in der ersten Sitzschiene 5 ein. Dabei werden die besagten Rastplatten 12 von den Zugfedern in Verriegelungsrichtung z nach oben gezogen, bis die Zähne 16, 18 an einem oberen Rand der Rastöffnungen 24 in Anlage kommen. Die dritte Rastplatte 12 wird von ihrer Zugfeder so weit in Verriegelungsrichtung z nach oben gezogen, bis die Zähne 16, 18 an einer Unterkante der ersten Sitzschiene 5 in Anlage kommen. Die Zähne 16, 18 dieser Rastplatte 12 greifen also nicht in Rastöffnungen 24 der ersten Sitzschiene 5 ein. In der Darstellung nach 3 greifen die Zähne 16, 18 der in Sitzlängsrichtung x vorderen und hinteren Rastplatten 12 in entsprechende Rastöffnungen 24 in der ersten Sitzschiene 5 ein, während die Zähne 16, 18 der mittleren Rastplatte 12 an der Unterkante der ersten Sitzschiene 5 anliegen.
  • Zum Entriegeln drückt eine hier nicht dargestellte Auslösevorrichtung von oben in Verriegelungsrichtung z auf die Betätigungsstifte 26 der Rastplatten 12 und drückt diese entgegen der von den Zugfedern ausgeübten Kraft in Verriegelungsrichtung z nach unten. Wenn alle Rastplatten 12 aus den Rastöffnungen 24 heraus bewegt sind ist die Verriegelung aufgehoben und die zweite Sitzschiene 8 ist zur Längseinstellung relativ zu der ersten Sitzschiene 5 beweglich.
  • An einer zweiten Längsseite 32, welche einer ersten Längsseite 30 gegenüberliegt, weist jede Verriegelungsplatte 12 zwei Zähne 16 auf. An der ersten Längsseite 30 weist jede Verriegelungsplatte 12 zwei Zähne 16 sowie einen Einzelzahn 18 auf, also insgesamt drei Zähne 16, 18. Jedem Zahn 16 der zweiten Längsseite 32 gegenüberliegend ist dabei je ein Zahn 16 der ersten Längsseite 30 vorgesehen. Gegenüber von dem Einzelzahn 18 der ersten Längsseite 30 befindet sich auf der zweiten Längsseite 32 kein Zahn sondern ein zahnfreier Bereich. Der Einzelzahn 18 auf der ersten Längsseite 30 befindet sich dabei in Sitzlängsrichtung x an einem Rand der Rastplatte 12.
  • Gemäß einer alternativen, hier nicht dargestellten, Ausgestaltung sind die Zähne auf der ersten Längsseite 30 und der zweiten Längsseite 32 jeweils Sitzlängsrichtung x versetzt zueinander angeordnet, so dass keinem Zahn der zweiten Längsseite 32 ein Zahn der ersten Längsseite 30 gegenüber liegt.
  • Wie in 2 zu sehen ist, sind zwei der drei Rastplatten 12 derart angeordnet, dass die Einzelzähne 18 dieser beiden Rastplatten 12 sich annähernd gegenüber liegen. Dabei ragt jeweils der Einzelzahn 18 der einen Rastplatte 12 in den zahnfreien Bereich der anderen Rastplatte 12. Die erste Längsseite 30 der einen Rastplatte 12 weist dabei in Querrichtung y die gleiche Orientierung auf wie die zweite Längsseite 32 der anderen Rastplatte 12.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegen sich die besagten Einzelzähne 18 der beiden Rastplatten 12 nicht exakt gegenüber sondern sind in Sitzlängsrichtung x leicht zueinander versetzt. Diese Anordnung ist durch das Wirkprinzip der Verriegelungsvorrichtung bedingt, wonach immer genau zwei Rastplatten 12 in Rastöffnungen 24 einfallen, während die dritte Rastplatte 12 an der Unterkante der ersten Sitzschiene 5 anliegt.
  • Bei diesem Wirkprinzip, welches eine annähernd stufenlose Einstellung der Längsposition des Fahrzeugsitzes 1 ermöglicht, entsprechen die Abstände der Zähne 16, 18 einer Längsseite 30, 32 einer Rastplatte 12 dem Abstand zweier benachbarter Rastöffnungen 24 in der ersten Sitzschiene 5. Der Abstand jedes Zahnes 16, 18 einer Rastplatte 12 zu einem beliebigen Zahn 16, 18 einer anderen Rastplatte 12 ist jedoch von dem Abstand zweier benachbarter Rastöffnungen 24 sowie von ganzzahligen Vielfachen dieses Abstands verschieden. Ferner ist die Breite der Rastöffnungen 24 in Sitzlängsrichtung x größer als die Breite der Zähne 16, 18 in Sitzlängsrichtung x.
  • Alternativ ist auch eine Verriegelungsvorrichtung denkbar, bei welcher der Abstand jedes Zahnes 16, 18 einer Rastplatte 12 zu einem beliebigen Zahn 16, 18 einer anderen Rastplatte 12 dem Abstand zweier benachbarter Rastöffnungen 24 oder einem ganzzahligen Vielfachen davon entspricht. Bei einer solchen Verriegelungsvorrichtung fallen alle Rastplatten 12 in Rastöffnungen 24 ein. Dabei liegen sich die besagten Einzelzähne 18 der beiden Rastplatten 12, welche in den zahnfreien Bereich der jeweils anderen Rastplatte 12 ragen, exakt gegenüber.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fahrzeugsitz
    5
    erste Sitzschiene (Unterschiene)
    8
    zweite Sitzschiene (Oberschiene)
    12
    Rastplatte
    14
    Grundkörper
    16
    Zahn
    18
    Einzelzahn
    24
    Rastöffnung
    26
    Betätigungsstift
    30
    erste Längsseite
    32
    zweite Längsseite
    x
    Sitzlängsrichtung
    y
    Querrichtung
    z
    Verriegelungsrichtung

Claims (10)

  1. Verriegelungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz (1), zum Verriegeln einer ersten Sitzschiene (5) mit einer zweiten Sitzschiene (8), umfassend mehrere, insbesondere drei, der zweiten Sitzschiene (8) zugeordnete Rastplatten (12) mit Zähnen (16, 18) zum Eingriff in Rastöffnungen (24) der ersten Sitzschiene (5), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Rastplatte (12) auf einer ersten Längsseite (30) und auf einer zweiten Längsseite (32) jeweils eine Anzahl von Zähnen (16, 18) aufweist, wobei die Anzahl von Zähnen (16, 18) auf der ersten Längsseite (30) von der Anzahl von Zähnen (16) auf der zweiten Längsseite (32) verschieden ist.
  2. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl von Zähnen (16, 18) auf der ersten Längsseite (30) der Rastplatte (12) um genau eins größer ist als Anzahl von Zähnen (16) auf der zweiten Längsseite (32) der Rastplatte (12).
  3. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl von Zähnen (16, 18) auf der ersten Längsseite (30) der Rastplatte (12) genau drei und Anzahl von Zähnen (16) auf der zweiten Längsseite (32) der Rastplatte (12) genau zwei ist.
  4. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (16) auf der zweiten Längsseite (32) der Rastplatte (12) je einem der Zähne (16) auf der ersten Längsseite (30) der Rastplatte (12) gegenüber liegend angeordnet sind, und dass einem Einzelzahn (18) auf der ersten Längsseite (30) der Rastplatte (12) ein zahnfreier Bereich auf der zweiten Längsseite (32) der Rastplatte (12) gegenüber liegend angeordnet ist.
  5. Verriegelungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzelzahn (18) an einem Rand der Rastplatte (12) angeordnet ist
  6. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Rastplatten (12) derart angeordnet sind, dass die Einzelzähne (18) der Rastplatten (12) zumindest annähernd gegenüberliegend angeordnet sind.
  7. Verriegelungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (16) auf der zweiten Längsseite (32) der Rastplatte (12) in Sitzlängsrichtung (x) versetzt zu den Zähnen (16, 18) auf der ersten Längsseite (30) der Rastplatte (12) angeordnet sind.
  8. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass genau drei Rastplatten (12) vorgesehen sind und dass im verriegelten Zustand die Zähne (16, 18) von genau zwei Rastplatten (12) in Rastöffnungen (24) in der ersten Sitzschiene (5) eingreifen, und dass die Zähne (16, 18) der dritten Rastplatte (12) an einer Unterkante der ersten Sitzschiene (5) anliegen.
  9. Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Rastöffnungen (24) in Sitzlängsrichtung (x) größer als die Breite der Zähne (16, 18).
  10. Fahrzeugsitz (1), umfassend eine Verriegelungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US10195963B2 (en) * 2014-10-20 2019-02-05 Adient Luxembourg Holding S.à.r.l. Longitudinal adjuster for a vehicle seat, and vehicle seat

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