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DE102011100817A1 - Antriebsanordnung - Google Patents

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DE102011100817A1
DE102011100817A1 DE102011100817A DE102011100817A DE102011100817A1 DE 102011100817 A1 DE102011100817 A1 DE 102011100817A1 DE 102011100817 A DE102011100817 A DE 102011100817A DE 102011100817 A DE102011100817 A DE 102011100817A DE 102011100817 A1 DE102011100817 A1 DE 102011100817A1
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Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung für mittels einer Elektromaschine über ein Differenzial angetriebene Räder eines Kraftfahrzeuges, wobei die einen Rotor und einen Stator aufweisende Elektromaschine ein Antriebselement des Differenziales antreibt, dessen Abtriebswellen auf die Räder des Kraftfahrzeuges abtreiben. Zur Erzielung einer baulich kompakten, günstige Übersetzungsverhältnisse ermöglichenden Konstruktion wird vorgeschlagen, dass der Rotor (18) auf das Antriebselement des Differenziales (14; 48) abtreibt und dass unter Zwischenschaltung zumindest eines Übersetzungstriebes (32; 58; 64; 64') das Antriebselement und/oder die Abtriebswellen (40, 44) desachsiert zur Drehachse (26) des Rotors (18) gelagert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung für mittels einer Elektromaschine über ein Differenzial angetriebene Räder eines Kraftfahrzeuges gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Bei elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen oder Hybridantrieben ist es bekannt, eine Achse des Kraftfahrzeuges mittels eines Elektromotors oder einer Elektromaschine (im Bremsbetrieb auch als Generator schaltbar) über ein an sich übliches Differenzial anzutreiben. Soll die Elektromaschine ein hohes Drehmoment bzw. eine hohe Antriebsleistung aufweisen, so kann deren Unterbringung im Kraftfahrzeug Probleme bereiten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Antriebsanordnung der gattungsgemäßen Art vorzuschlagen, mittels der relativ großvolumige Elektromotoren oder -maschinen baulich günstig und mit größeren konstruktiven Freiheitsgraden verbaubar sind.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Vorteilhafte und besonders zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angeführt.
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Rotor auf das Antriebselement des Differenziales abtreibt und dass unter Zwischenschaltung zumindest eines Übersetzungstriebes das Antriebselement und/oder die abtreibenden Abtriebs- bzw. Flanschwellen mit einem Versatz bzw. desachsiert zur Drehachse des Rotors gelagert sind. Durch die Verschiebung der Drehachse der Elektromaschine relativ zur Drehachse des Differenziales kann die Elektromaschine großvolumig ausgebildet sein, ohne zum Beispiel die Bodenfreiheit im Bereich des Differenziales zu beeinträchtigen; die Elektromaschine kann aber auch nach vorne oder hinten oder kombiniert schräg angeordnet werden. Ferner kann durch den Übersetzungstrieb das Gesamtübersetzungsverhältnis Elektromaschine: Differenzialabtrieb (Flanschwellen) bei baulich günstigen Abmaßen des Gesamtaggregats günstig beeinflusst werden.
  • In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann die Antriebshohlwelle des Rotors ein Zahnritzel tragen, das mit einem mit dem Antriebselement des Differenziales verbundenen, innenverzahnten Hohlrad kämmt, wobei sich zumindest eine der Abtriebs- bzw. Flanschwellen des Differenziales durch die Antriebshohlwelle hindurch erstreckt. Daraus resultiert eine in sich kompakte und fertigungstechnisch günstige Antriebsanordnung.
  • Das Differenzial mit dem Antriebselement und dem innenverzahnten Hohlrad kann dabei in vorteilhafter Weise seitlich an die Elektromaschine angebaut sein, wobei eine der Abtriebs- bzw. Flanschwellen im Rücktrieb durch die Antriebshohlwelle der Elektromaschine hindurch geführt ist. Abweichend dazu kann aber auch das Differenzial auf der einen Seite der Elektromaschine und das Antriebsritzel mit dem Hohlrad auf der anderen Seite angeordnet sein, wobei dann die das Hohlrad mit dem Antriebselement des Differenziales verbindende Welle als Hohlwelle auszuführen ist, die achsparallel zur Abtriebswelle anzuordnen wäre.
  • In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann das Differenzial koaxial zum Rotor der Elektromaschine gelagert sein und über Zwischenwellen und zwei Übersetzungstriebe auf die desachsiert gelagerten Flanschwellen abtreiben. Anstelle des einen Übersetzungstriebes sind zwei im Kraftfluss nach dem Differenzial angeordnete Übersetzungstriebe vorgesehen, die dann auf die Abtriebs- bzw. Flanschwellen abtreiben.
  • Dabei kann in besonders vorteilhafter und bauraumgünstiger Auslegung das Differenzial innerhalb der Hohlwelle des Rotors angeordnet sein, während die beiden Übersetzungstriebe beidseitig außerhalb der Elektromaschine positioniert sind. Die beiden Übersetzungstriebe können wiederum durch Zahnritzel auf den Zwischenwellen und innenverzahnte Hohlräder an den Abtriebs- bzw. Flanschwellen gebildet sein.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann der Rotor der Elektromaschine über einen ersten Übersetzungstrieb auf das Antriebselement des Differenziales und die Abtriebselemente des Differenziales über Zwischenwellen und zweite Übersetzungstriebe auf die desachsierten Abtriebs- bzw. Flanschwellen abtreiben. Damit gelingt es bei einer baulich besonders kompakten Konstruktion das Gesamtübersetzungsverhältnis zwischen Elektromaschine und Abtrieb zu den Abtriebs- bzw. Flanschwellen bzw. den angetriebenen Rädern des Kraftfahrzeuges weiter zu erhöhen, wodurch bei adäquaten Abmaßen der Elektromaschine hohe Antriebsmomente verwirklichbar sind.
  • Dabei kann in vorteilhafter Weise der erste Übersetzungstrieb über eine Schalteinrichtung in eine antriebslose Neutralstellung oder in zumindest eine Übersetzungsstufe schaltbar sein. Dies ermöglicht bei geringem Mehraufwand weitere Freiheitsgrade in der Übersetzungsauslegung der Antriebsanordnung und eine einfache, getriebetechnische Abschaltung der Elektromaschine in der Neutralstellung der Schalteinrichtung.
  • Besonders bevorzugt kann der erste Übersetzungstrieb ein Planetenradgetriebe sein, mit einem gehäusefesten Element, einem angetriebenen Element und einem abtreibenden Element, wobei das gehäusefeste Element über die Schalteinrichtung gehäusefest schaltbar, frei drehbar schaltbar oder mit dem abtreibenden Element koppelbar ist. Damit sind in einer baulich einfachen, gedrängten Konstruktion die Neutralstellung und zwei Übersetzungsstufen schaltbar.
  • In einer bevorzugten, konstruktiven Auslegung kann das gehäusefest schaltbare Element das Sonnenrad des Planetenradgetriebes sein, das eine Schaltverzahnung trägt, die mit einer über einen Aktuator betätigten Schaltmuffe zusammenwirkt, wobei die Schaltmuffe ferner mit einer gehäusefesten Schaltverzahnung einerseits und einer an dem abtreibenden Element ausgebildeten Schaltverzahnung andererseits koppelbar ist. Ferner kann das antreibende Element des Planetenradgetriebes das mit der Hohlwelle der Elektromaschine verbundene Hohlrad und das abtreibende Element der Planetenradträger sein.
  • Der erste Übersetzungstrieb zwischen der Elektromaschine und dem Antriebselement des Differenziales kann in einer alternativen, konstruktiv einfacheren Ausführung der Erfindung ein nicht schaltbares Planetenradgetriebe sein, mit einem gehäusefesten Element, einem von dem Rotor angetriebenen Element und einem abtreibenden Element. Derartige Planetenradgetriebe bauen in axialer Erstreckung besonders kurz und ermöglichen bei fertigungstechnisch geringem Aufwand die Übertragung hoher Drehmomente.
  • Dabei kann bei unterschiedlich festlegbaren Übersetzungsverhältnissen das Hohlrad des Planetenradgetriebes oder das Sonnenrad drehfest mit dem Rotor der Elektromaschine verbunden sein, das Sonnenrad oder das Hohlrad gehäusefest angeordnet sein und schließlich der Planetenradträger trieblich mit dem Antriebselement des Differenziales gekoppelt sein.
  • Die zweiten Übersetzungstriebe zwischen den Zwischenwellen des Differenziales und den Abtriebswellen können durch miteinander kämmende Stirnzahnräder oder durch an den Zwischenwellen vorgesehene Zahnritzel und an den dazu desachsierten Abtriebswellen angeordnete, innenverzahnte Hohlräder gebildet sein.
  • Schließlich können zur Erzielung einer baulich kompakten und montagegünstigen Konstruktion die Elektromaschine und das Differenzial mit den Abtriebswellen und gegebenenfalls den Zwischenwellen und den zumindest einen Übersetzungstrieb in einem gemeinsamen Achsgehäuse zusammengebaut sein.
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Die schematische Zeichnung zeigt in:
  • 1 in skizzenhafter Darstellung eine erste Antriebsanordnung mit einer Elektromaschine, die über einen Übersetzungstrieb auf ein seitlich angebautes Differenzial abtreibt, wobei die Drehachse der Elektromaschine zur Drehachse des Differenziales versetzt ist;
  • 2 eine weitere alternative Antriebsanordnung mit einer Elektromaschine und einem in den Rotor der Elektromaschine integrierten Differenzial, das über koaxiale Zwischenwellen und seitliche Übersetzungstriebe auf radial versetzte Flanschwellen abtreibt;
  • 3 ein weitere, zur 2 alternative Antriebsanordnung mit einem ersten Übersetzungstrieb zwischen dem Rotor der Elektromaschine und dem Differenzial und zweiten Übersetzungstrieben zwischen den Zwischenwellen und den radial versetzten Flanschwellen; und
  • 4 eine von der 3 abgeleitete, alternative Antriebsanordnung, bei der der erste Übersetzungstrieb zwischen dem Rotor der Elektromaschine und dem Differenzial über eine Schalteinrichtung in eine Neutralstellung und in zwei Übersetzungsstufen umschaltbar ist.
  • In der 1 ist mit 10 eine Antriebsanordnung für eine elektrisch angetriebene Achse (zum Beispiel eine Vorderachse oder Hinterachse) eines Kraftfahrzeuges bezeichnet, die sich im Wesentlichen aus einer Elektromaschine 12 und einem Differenzial 14 zusammensetzt.
  • Die antreibende Elektromaschine 12, die im Bremsbetrieb bzw. Schubbetrieb des Kraftfahrzeuges in an sich bekannter Weise auch als Generator schaltbar ist, weist einen ringförmigen Stator 16 und einen ringförmigen, auf einer Antriebshohlwelle 20 angeordneten Rotor 18 auf. Die Antriebshohlwelle 20 ist über Wälzlager 22 in Gehäusewänden 24a, 24b des Gehäuses 24 drehbar um eine erste Drehachse 26 gelagert, die somit die „Mitte” der Elektromaschine 12 definiert.
  • Ferner trägt die Antriebshohlwelle 20 ein Zahnritzel 28, das mit einem innenverzahnten, topfförmigen Hohlrad 30 einen das Drehmoment der Elektromaschine 12 erhöhenden Übersetzungstrieb 32 bildet.
  • Die Nabe 30a des Hohlrades 30 ist in einem an das Gehäuse 24 bzw. dessen Gehäusewand 24a angeflanschten Gehäusedeckel 24c über ein Wälzlager 34 drehbar gelagert, wobei dessen Drehachse 36 zur Drehachse 26 des Rotors 20 versetzt ist, zum Beispiel in Konstruktionslage nach unten versetzt ist.
  • Das Differenzial 14 ist zum Beispiel als ein an sich bekanntes Planetenradgetriebe ausgebildet und deshalb nicht näher beschrieben. Das Differenzial 14 ist in einem weiteren, mit dem Gehäusedeckel 24c verschraubten Gehäusedeckel 24d angeordnet. Dessen Antriebselement ist der Planetenradträger (nicht dargestellt), der mit der Nabe 30a des Hohlrades 30 trieblich verbunden ist.
  • Das Außenrad 38 als das eine Abtriebselement ist mit einer ersten Flanschwelle 40 und das Sonnenrad 42 als zweites Abtriebselement mit der Flanschwelle 44 des Differenziales 14 trieblich verbunden. Dabei ist die in der Nabe 30a und über ein Wälzlager 46 in der Gehäusewand 24b drehbar gelagerte Flanschwelle 44 im Rücktrieb durch die Antriebshohlwelle 20 des Rotors 18 hindurchgeführt.
  • Die Flanschwellen 40, 44 sind in nicht dargestellter Weise über Gelenkwellen mit den angetriebenen Rädern des Kraftfahrzeuges verbunden.
  • Der Versatz bzw. die Deachsierung der Drehachsen 26 der Elektromaschine 12 und des Differenziales 14 mit den Flanschwellen 40, 42 bestimmt sich hier aus dem Innendurchmesser der Antriebshohlwelle 20 und dem Außendurchmesser der rückgeführten Flanschwelle 44, deren Freigang sichergestellt sein muss.
  • Das Übersetzungsverhältnis zwischen der Elektromaschine 12 und dem Differenzial 14 ist durch Auslegung des Übersetzungstriebes 32 definierbar. Über das Differenzial 14 wird in bekannter Weise ein Drehzahlausgleich der angetriebenen Räder des Kraftfahrzeuges zum Beispiel beim Durchfahren von Kurven bewirkt.
  • Die 2 zeigt eine weitere, alternative Antriebsvorrichtung 10', die jedoch nur soweit beschrieben ist, als sie sich wesentlich von der Antriebsvorrichtung 10 gemäß 1 unterscheidet. Funktionell gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Das Gehäuse 24 ist nur teilweise dargestellt, kann aber im Wesentlichen ähnlich wie bei der nachstehend noch erläuterten 3 ausgeführt sein.
  • Abweichend zur 1 ist das Differenzial 48 als an sich bekanntes Kegelrad-Differenzial ausgeführt, dessen Ausgleichsgehäuse 50 mit koaxialer Drehachse 26 in die Antriebshohlwelle 20 der Elektromaschine 12 integriert ist. Dabei ist in der Antriebshohlwelle 20 eine Innen-Kerbverzahnung 20a ausgebildet, die in Umfangsrichtung formschlüssig mit einer korrespondierenden Außen-Kerbverzahnung am Ausgleichsgehäuse 50 zusammenwirkt.
  • Die Achskegelräder (nicht ersichtlich, vergleiche 3) des Differenziales 48 treiben auf Zwischenwellen 52 ab, die in den nur angedeuteten Gehäusewänden 24a, 24b drehbar gelagert sind und die beiderseits Zahnritzel 54 tragen, die in Verbindung mit topfförmigen Hohlrädern 56 zwei seitlich angeordnete Übersetzungstriebe 58 bilden.
  • Die Hohlräder 56 sind trieblich fest mit den Flanschwellen 40, 44 verbunden, die desachsiert bzw. mit Versatz (hier zum Beispiel nach unten) zur Drehachse 26 mit der Drehachse 36 in äußeren Gehäusedeckeln 24e gelagert sind.
  • Wie aus der Zeichnung 2 ohne weiteres ersichtlich ist, ist der Übersetzungstrieb gemäß 1 hier aufgeteilt in die zwei Übersetzungstriebe 58, die im Kraftfluss hinter dem Differenzial 48 und beiderseits der Elektromaschine 12 positioniert sind. Da die Flanschwelle 44 der 1 somit hier nicht durch die Antriebshohlwelle 20 des Rotors 18 hindurchgeführt werden muss, kann der Versatz zwischen den Drehachsen 26, 36 bei Bedarf größer als bei der Ausgestaltung nach 1 gewählt werden.
  • Die 3 zeigt mehr im Detail eine weitere, alternative Ausführung der Antriebsanordnung 10''. Funktionell gleiche Teile sind wiederum mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Dabei ist wiederum das Kegelrad-Differenzial 48 koaxial zum Rotor 18 in dessen Antriebshohlwelle 20 integriert, wobei die Antriebshohlwelle 20 über Wälzlager 60 auf Lagerhälsen 50a des Ausgleichsgehäuses 50 und diese über weitere Wälzlager 62 auf Lagerbunden der stirnseitigen Gehäusewände 24a, 24b drehbar gelagert sind. Bezüglich der Gehäusewand 24a ist zu sagen, dass diese im hier gezeigten Beispielfall in einen Nabenabschnitt 74a übergeht, was nachfolgend noch näher erläutert ist.
  • Der Rotor 18 bzw. dessen Antriebshohlwelle 20 treibt über einen ersten Übersetzungstrieb 64 auf das Antriebselement bzw. auf das Ausgleichsgehäuse 50 des Differenziales 48.
  • Der Übersetzungstrieb 64 weist ein fest mit der Antriebshohlwelle 20 verbundenes, innenverzahntes Hohlrad 66, einen unmittelbar in das Ausgleichsgehäuse 50 integrierten Planetenradträger 68 mit auf Achsen 70 gelagerten Planetenrädern 72 (es ist nur ein Planetenrad 72 ersichtlich) und schließlich ein mit der Gehäusewand 24a fest verbundenes Sonnenrad 74 auf.
  • Der Nabenabschnitt 74a des Sonnenrades 74 bildet dabei zugleich den Lagerbund für das besagte Wälzlager 62 und die Gleitlagerung der einen, hier linken Zwischenwelle 52.
  • Die Zwischenwellen 52 sind in an sich bekannter Weise mittels Spannschrauben 76 mit den Achskegelrädern 78 des Differenziales 48 fest verschraubt und über Wälzlager 80 in den Gehäusewänden 24a, 24b bzw. dem Nabenabschnitt 74a des gehäusefesten Sonnenrades 74 drehbar gelagert. Die Achskegelräder 78 kämmen in bekannter Weise mit den Planetenkegelrädern 82, die auf einem mit dem Ausgleichsgehäuse 50 festen Mitnehmerbolzen 84 drehbar gelagert sind.
  • Ferner tragen die Zwischenwellen 52, wie vorher bei der 2 beschrieben, Zahnritzel 54, die zusammen mit den Hohlrädern 56 auf den Flanschwellen 40, 44 die beidseitigen Übersetzungstriebe 58 bilden.
  • Die Flanschwellen 40, 44 sind über Wälzlager 86, 88 in Lagerbunden der Gehäusewände 24a, 24b und in den Gehäusedeckeln 24e drehbar gelagert, wobei deren Drehachse 36 wiederum entsprechend nach unten versetzt ist.
  • Durch den Übersetzungstrieb 64 im Kraftfluss vor dem Differenzial 48 und die beiden Übersetzungstriebe 58 im Kraftfluss nach dem Differenzial 48 kann bei baulich und konstruktiv günstiger Auslegung ein Gesamtübersetzungsverhältnis von zum Beispiel 5 zwischen dem Rotor 18 der antreibenden Elektromaschine 12 und den abtreibenden Flanschwellen 40, 44 konzipiert sein.
  • Eine noch weitergehende Übersetzungsauslegung wird mit der Antriebsanordnung 10''' gemäß 4 erzielt, bei der der erste Übersetzungstrieb 64' umschaltbar ausgeführt ist. Die Antriebsanordnung 10''' ist nur soweit beschrieben, als sie sich wesentlich von der 3 unterscheidet. Funktionell gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Abweichend zur 3 ist das Sonnenrad 74' des über eine Schalteinrichtung 90 schaltbaren Planetengetriebes 64' nicht gehäusefest, sondern über ein Wälzlager 94 drehbar auf der linken Zwischenwelle 52 gelagert.
  • Ferner trägt das Sonnenrad 74' ein Schaltzahnrad 96 mit einer äußeren Schaltverzahnung 94a, auf der eine Schaltmuffe 98 mit einer korrespondierenden Innenverzahnung verschiebbar angeordnet ist.
  • Die Schaltmuffe 98 wirkt mit einer gehäusefesten Schaltverzahnung 100 und mit einer Schaltverzahnung 102 an der das Hohlrad 66 des Planetengetriebes 64' tragenden Hohlwelle 20 zusammen.
  • Die Schaltmuffe 98 ist über eine an einem elektrischen Aktuator 104 angeordnete Schaltgabel 106 aus der gezeichneten Neutralstellung – in der das Sonnenrad 74' frei drehbar ist – nach links auf die gehäusefeste Schaltverzahnung 100 oder nach rechts auf die Schaltverzahnung 102 der Hohlwelle 20 verschiebbar.
  • In der Neutralstellung der Schalteinrichtung 90 ist das Sonnenrad 94' frei drehbar und damit die Elektromaschine 12 vom Differenzial 64 bzw. vom gesamten Abtrieb abgekoppelt.
  • Wird das Sonnenrad 74' entsprechend 3 gehäusefest geschaltet, so liegt eine definierte erste Übersetzungsstufe vor.
  • In der rechten Schaltstellung der Schalteinrichtung 90 ist das Sonnenrad 74' an die Hohlwelle 20 bzw. an das Hohlrad 66 angekoppelt, wodurch das Planetengetriebe 64' in sich blockiert ist bzw. eine zweite Übersetzungsstufe 1:1 vorliegt. Die übrige Funktion der Antriebsanordnung 10''' ist entsprechend der Antriebsanordnung 10'' der 3.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • So kann gegebenenfalls das Differenzial 14 gemäß 1 auch ein Kegelraddifferenzial wie in den 2, 3 und 4 sein und umgekehrt das Kegelraddifferenzial ein Differenzial anderer Bauart sein.
  • Der Übersetzungstrieb 64 kann zur Erzielung eines anderen Übersetzungsverhältnisses auch so ausgelegt sein, dass der Rotor 18 bzw. dessen Antriebshohlwelle 20 auf das dann drehbar gelagerte Sonnenrad 74 abtreibt, während das innenverzahnte Hohlrad 66 gehäusefest angeordnet wäre.
  • Anstelle der Übersetzungstriebe 58 mit einem Hohlrad 56 könnten diese auch als Stirnzahnradtriebe ausgeführt sein, wobei dann das Zahnritzel 54 mit einem weiteren Stirnzahnrad auf den Flanschwellen 40, 44 kämmen würde. Ebenso kann die Schalteinrichtung in anderer Art und Weise ausgebildet sein.

Claims (21)

  1. Antriebsanordnung für mittels einer Elektromaschine über ein Differenzial angetriebene Räder eines Kraftfahrzeuges, wobei die einen Rotor und einen Stator aufweisende Elektromaschine ein Antriebselement des Differenziales antreibt, dessen Abtriebswellen auf die Räder des Kraftfahrzeuges abtreiben, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (18) auf das Antriebselement des Differenziales (14; 48) abtreibt, wobei unter Zwischenschaltung zumindest eines Übersetzungstriebes (32; 58; 64; 64') das Antriebselement (14; 48) und/oder die Abtriebswellen (40, 44) mit einem Versatz bzw. desachsiert zur Drehachse (26) des Rotors (18) gelagert sind.
  2. Antriebsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebshohlwelle (20) des Rotors (18) ein Zahnritzel (28) trägt, das mit einem mit dem Antriebselement des Differenziales (14) verbundenen, innenverzahnten Hohlrad (30) kämmt, wobei sich zumindest eine der Abtriebswellen (40, 44) durch die Antriebshohlwelle (20) hindurch erstreckt.
  3. Antriebsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Differenzial (14) mit dem Antriebselement (14) mitsamt dem innenverzahnten Hohlrad (30) seitlich an die Elektromaschine (12) angebaut ist, wobei eine der Abtriebswellen (44) im Rücktrieb durch die Antriebshohlwelle (20) der Elektromaschine (12) hindurch geführt ist.
  4. Antriebsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Differenzial (48) koaxial zum Rotor (18) der Elektromaschine (12) gelagert ist und über Zwischenwellen (52) und mehrere, insbesondere zwei Übersetzungstriebe (58) auf die desachsiert gelagerten Abtriebswellen (40, 44) abtreiben.
  5. Antriebsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Differenzial (48) innerhalb einer Hohlwelle (20) des Rotors (18) angeordnet ist und dass die mehreren, insbesondere zwei Übersetzungstriebe (58) beidseitig außerhalb der Elektromaschine (12) positioniert sind.
  6. Antriebsanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Übersetzungstriebe (58) durch Zahnritzel (54) auf den Zwischenwellen (52) und innenverzahnten Hohlrädern (56) an den Abtriebswellen (40, 44) gebildet sind.
  7. Antriebanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (18) der Elektromaschine (12) über einen ersten Übersetzungstrieb (64; 64') auf das Antriebselement (50) des Differenziales (48) und die Abtriebselemente (78) des Differenziales (48) über Zwischenwellen (52) und zweite Übersetzungstriebe (58) auf die desachsierten Abtriebswellen (40, 44) abtreiben.
  8. Antriebsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Übersetzungstrieb (64') über eine Schalteinrichtung (90) in eine antriebslose Neutralstellung und/oder in zumindest eine Übersetzungsstufe schaltbar ist.
  9. Antriebsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Übersetzungstrieb (64') ein Planetenradgetriebe ist, mit einem schaltbaren Element (74), einem angetriebenen Element (66) und einem abtreibenden Element (68) und dass das schaltbare Element (74) über die Schalteinrichtung (90) gehäusefest schaltbar, frei drehbar schaltbar oder mit dem abtreibenden Element (68) koppelbar ist.
  10. Antriebsanordnung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass das schaltbare Element das Sonnenrad (74') des Planetenradgetriebes (64') ist, das eine Schaltverzahnung (98a) trägt, die mit einer über einen Aktuator (104) betätigte Schaltmuffe (98) zusammenwirkt, wobei die Schaltmuffe (98) ferner mit einer gehäusefesten Schaltverzahnung (100) und einer an dem abtreibenden Element (66) ausgebildeten Schaltverzahnung (102) koppelbar ist.
  11. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das antreibende Element des Planetenradgetriebes (64') das mit der Hohlwelle (20) der Elektromaschine (12) verbundene Hohlrad (66) und das abtreibende Element der Planetenradträger (68) ist.
  12. Antriebsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Übersetzungstrieb (64) ein nicht schaltbares Planetenradgetriebe mit einem gehäusefesten Element (74), einem angetriebenen Element (66) und einem abtreibenden Element (68) ist.
  13. Antriebsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Hohlrad (66) des Planetenradgetriebes drehfest mit dem Rotor (18) der Elektromaschine (12) verbunden ist, dass das Sonnenrad (74) gehäusefest angeordnet ist und dass der Planetenradträger (68) trieblich mit dem Antriebselement (50) des Differenziales (48) gekoppelt ist.
  14. Antriebsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Differenzial (48) ein Kegelraddifferenzial ist und/oder dass der Planetenradträger (68) eine Baueinheit mit dem Ausgleichsgehäuse (50) des Differenziales (48) bildet.
  15. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das gehäusefeste Sonnenrad (74) zugleich als Lagernabe (74a) für die eine Zwischenwelle (52) dient und im Bereich des Zahnritzels (54) des zweiten Übersetzungstriebes (58) ein Wälzlager (80) der Zwischenwelle (52) trägt.
  16. Antriebsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (18) der Elektromaschine (12) beidseitig über Wälzlager (60) auf Lagerhälsen (50a) des Ausgleichsgehäuses (50) und die Lagerhälse (50a) über Wälzlager (62) auf Lagerbunden der Gehäusewände (24a, 24b) drehbar gelagert sind.
  17. Antriebsanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbund (74a) auf der Seite des gehäusefesten Sonnenrades (74) unmittelbar am Sonnenrad (74) ausgebildet ist.
  18. Antriebsanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sonnenrad (74) des Planetenradgetriebes (64) drehfest mit dem Rotor (18) der Elektromaschine (12) verbunden ist, dass das Hohlrad (66) gehäusefest angeordnet ist und dass der Planetenradträger (68) trieblich mit dem Antriebselement (50) des Differenziales (48) gekoppelt ist.
  19. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Übersetzungstriebe (58) zwischen den Zwischenwellen (52) und den Abtriebswellen (40, 44) durch miteinander kämmende Stirnzahnräder gebildet sind.
  20. Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Übersetzungstriebe (58) durch an den Zwischenwellen (52) vorgesehene Zahnritzel (54) und an den dazu desachsierten Abtriebswellen (40, 44) angeordnete, innenverzahnte Hohlräder (56) gebildet sind.
  21. Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektromaschine (12) und das Differenzial (14; 48) mit den Abtriebswellen (40, 44) und gegebenenfalls den Zwischenwellen (52) und den zumindest einen Übersetzungstrieb (32; 58; 64; 64') in einem gemeinsamen Achsgehäuse (24) zusammengebaut sind.
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