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Die vorliegende Erfindung betrifft einen aufblasbaren Sicherheitsgurt sowie eine Sicherheitseinrichtung für ein Transportmittel, insbesondere mit wenigstens zwei nebeneinander und/oder hintereinander angeordneten Sitzen, und einem solchen Sicherheitsgurt.
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Aus der
DE 43 26 481 A1 ist ein aufblasbarer Sicherheitsgurt für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein elastischer Schlauch in einem Gurtband angeordnet ist. Bei einem Unfall wird der Schlauch aufgeblasen und expandiert elastisch. Das Gurtband ist aus Gestrick so gebildet, dass es in Breitenrichtung eine geringe, in Richtung der Wandstärke des Gurtes hingegen eine hohe Steifigkeit aufweist. Auf diese Weise dehnt sich das Gurtband im Wesentlichen in Breitenrichtung, so dass eine Expansion des elastischen Schlauchs eine Verbreiterung des Kontaktbereichs des Sicherheitsgurtes und aufgrund der Querkontraktion zudem eine Gurtstraffung in Gurtlängsrichtung bewirkt.
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Nachteilig werden Körperteile eines Gurtträgers, auf denen das Gurtband nicht aufliegt, auch durch dessen Verbreiterung nicht geschützt. Insbesondere bei Transportmitteln, bei denen mehrere Insassen nebeneinander in einer Sitzreihe und/oder in mehreren Sitzreihen hintereinander angeordnet sind, wie zum Beispiel Busse oder Flugzeuge, ist jedoch oft nur noch ein relativ geringer Abstand zwischen Körperteilen, insbesondere einem Kopf, eines Insassen und benachbarten Insassen, Sitzelementen oder anderen Bauteilen des Transportmittels vorhanden. Bei einem Unfall besteht daher die Gefahr einer Kollision solcher Körperteile, auf denen – wie insbesondere dem Kopf – kein Gurtband aufliegt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Sicherheit eines Insassen eines Kraftfahrzeugs zu erhöhen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1, 2 bzw. 12 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein erfindungsgemäßer Sicherheitsgurt bzw. eine erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung ist bevorzugt für ein Transportmittel vorgesehen, welches zwei oder mehr nebeneinander angeordnete Sitze und/oder zwei oder mehr hintereinander angeordnete Sitzreihen aufweist, wie dies beispielsweise bei Bussen oder Flugzeugen der Fall sein kann. Allgemein ist er bzw. sie jedoch für jegliche Transportmittel wie insbesondere auch Kraftfahrzeuge geeignet, die wenigstens einen Sitz aufweisen.
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Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Sicherheitsgurt wenigstens ein, vorzugsweise ein oberes und ein unteres, Band und einen oder mehrere Expansionskörper mit einer elastischen Membran auf, welche einen Hohlraum begrenzt, wobei wenigstens ein Expansionskörper in einem aktivierten Zustand eine Haupterstreckungsrichtung aufweist, die von einer Breitenrichtung des Bandes abweicht. Weitere Expansionskörper können Haupterstreckungsrichtungen aufweisen, die ebenfalls von der Breitenrichtung des Bandes und bevorzugt auch von der Haupterstreckungsrichtung des ersten Expansionskörpers abweichen. Zusätzlich oder alternativ können weitere Expansionskörper Haupterstreckungsrichtungen aufweisen, die parallel zu der Breitenrichtung des Bandes sind bzw. mit dieser fluchten.
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Als aktivierter Zustand wird vorliegend insbesondere ein Zustand eines Expansionskörpers bezeichnet, in dem dessen Hohlraum mit einem Füllfluid befüllt ist, so dass der Expansionskörper unter Dehnung der Membran expandiert ist.
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Ein Band weist allgemein eine Längsrichtung auf, die insbesondere die größte Dimension des Bandes definieren kann, sie erstreckt sich beispielsweise bei einem Band eines Schultergurtteils eines üblichen Dreipunktgurtes vom oberen Umlenkpunkt zum Gurtschloss. Senkrecht hierzu, bei angelegtem Gurt vom Gurtträger weg, erstreckt sich eine Richtung der Wandstärke des Bandes, die insbesondere die kleinste Dimension des Bandes definieren kann. Senkrecht zu beiden Richtungen erstreckt sich schließlich eine Breitenrichtung des Bandes im Sinne der vorliegenden Erfindung.
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In seinem aktivierten, insbesondere vollständig befüllten, Zustand weist ein Expansionskörper eine Haupterstreckungsrichtung auf. Eine Haupterstreckungsrichtung im Sinne der vorliegenden Erfindung kann insbesondere durch die größte Dimension des Expansionskörpers und/oder senkrecht zu seiner kleinsten Dimension definiert sein.
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Bei dem eingangs erläuterten Stand der Technik erstreckt sich ein Expansionskörper im aktivierten Zustand in Breitenrichtung des Bandes, um dessen Auflagefläche zu verbreitern. Nach dem oben erläuterten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird demgegenüber ein von dem Band nicht bzw. nicht nur im Wesentlichen seitlich abstehender Expansionskörper vorgeschlagen. Ein solcher abstehender Expansionskörper, der sich zwischen einem Körperteil und einem Hindernis erstreckt, kann auch Körperteile schützen, auf denen das Band nicht aufliegt.
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Insbesondere kann hierdurch ein Kopf und/oder ein Thorax eines Insassen, gleichermaßen aber beispielsweise auch Extremitäten, insbesondere ein Arm oder ein Bein, geschützt werden.
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Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist daher vorgesehen, dass ein oder mehrere Expansionskörper sich in einem aktivierten Zustand in einem seitlichen und/oder in einem frontalen Kopfbereich erstrecken.
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Als Kopfbereich wird im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere ein, insbesondere vertikaler, Raumabschnitt bezeichnet, in dem sich der Kopf eines Insassen, vorzugsweise Norminsassen, des Transportmittels, der den Sicherheitsgurt angelegt hat, bei einer normalen, insbesondere Normposition des Insassen, und/oder bei einem Unfall des Transportmittels befindet. Insbesondere kann ein Kopfbereich im Sinne der vorliegenden Erfindung in vertikaler Richtung nach unten durch eine Unterkante einer Kopfstütze eines Sitzes, an dem der Sicherheitsgurt angeordnet ist, oder durch eine Oberkante einer Lehne dieses Sitzes oder eines vor oder neben ihm angeordneten Sitzes begrenzt bzw. definiert sein. Ein Expansionskörper, der sich vertikal über diese untere Grenze hinaus nach oben erstreckt, erstreckt sich im Sinne der vorliegenden Erfindung in einem Kopfbereich. Natürlich kann, insbesondere unter Berücksichtigung kleinerer Insassen und/oder einer trägheitsbedingten Verlagerung des Kopfes bei einem Unfall, auch ein vertikal tieferer Bereich einen Kopfbereich im Sinne der vorliegenden Erfindung bilden.
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Zusätzlich oder alternativ zu einer solchen Erstreckung in einem Kopfbereich können sich ein oder mehrere Expansionskörper in einem aktivierten Zustand auch in einem Thorax- und/oder einem Bein-, insbesondere einem Ober- und/oder Unterschenkelbereich erstrecken, wobei diese Bereiche analog zu dem oben erläuterten Kopfbereich insbesondere in vertikaler Richtung durch die Position der entsprechenden Körperglieder eines Insassen, insbesondere eines Norminsassen, definiert sein können, die diese in einer Normalposition und/oder bei einem Unfall einnehmen.
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Ein solcher Expansionskörper, der sich in einem Kopf-, Thorax- oder Beinbereich erstreckt, kann das entsprechende, diesem Bereich zugeordnete Körperteile gegen eine Kollision mit einem Hindernis schützen, auch wenn das Band auf dem entsprechenden Kontaktbereich des Körperteils nicht aufliegt.
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Ein oder mehrere Expansionskörper können sich insbesondere in einem seitlichen Kopf-, Thorax- oder Beinbereich erstrecken. Hierunter wird insbesondere ein Bereich verstanden, der sich lateral bzw. seitlich neben dem betreffenden Körperteil eines Gurtträgers erstreckt. Zusätzlich oder alternativ können sich ein oder mehrere Expansionskörper in einem frontalen Kopf-, Thorax- oder Beinbereich erstrecken. Hierunter wird insbesondere ein Bereich verstanden, der sich frontal bzw. rostral vor dem betreffenden Körperteil eines Gurtträgers erstreckt. Gleichermaßen kann sich in einer bevorzugten Ausführung ein oder mehrere Expansionskörper in einem seitlichen und einem frontalen Kopf-, Thorax- oder Beinbereich erstrecken. Hierzu kann ein entsprechender Expansionskörper im aktivierten Zustand insbesondere einen winkeligen, vorzugsweise L- oder U-förmigen, Querschnitt aufweisen.
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Um sich in einem aktivierten Zustand zwischen einem Körperteil und einem Hindernis zu erstrecken, kann es erforderlich sein, dass ein befüllter Expansionskörper eine große Ausdehnung aufweist. Um diese rasch, mit geringer Dehnung der Membran und/oder wenig Füllfluid darzustellen, kann es vorteilhaft sein, dass ein oder mehrere Expansionskörper im aktivierten Zustand zwei oder mehr Auswölbungen aufweisen. Diese können durch lokal steifere Stege getrennt bzw. definiert werden, so dass sich die elastische Membran in den zwischen den Stegen liegenden, weniger steifen Bereichen auswölbt, wenn sie mit dem Füllfluid befüllt wird. Eine solche lokal höhere Steifigkeit kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Membran im Bereich der Stege eine größere Wandstärke aufweist.
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Ein Expansionskörper, der von dem Band absteht bzw. sich in einem Kopf-, Thorax- oder Beinbereich erstreckt, weist in der Regel ein gegenüber dem Band distales freies Ende auf und ist somit einseitig an dem Band gelagert bzw. eingespannt. Dies kann eine vorteilhafte Beweglichkeit des Expansionskörpers gegenüber dem Band bewirken, so dass der Expansionskörper von dem auf ihn auftreffenden Körperteil mitbewegt wird, und so eine vorteilhafte Kinematik bewirken. Gleichermaßen kann es wünschenswert sein, den aktivierten Expansionskörper zu fixieren. Hierzu kann in einer bevorzugten Weiterbildung eine unidirektionale Fesselung eines Expansionskörpers an einem Band vorgesehen sein. Unter einer unidirektionalen Fesselung wird vorliegend insbesondere ein Mittel verstanden, welches eine Bewegung des Expansionskörpers in wenigstens eine Richtung anschlag- oder federartig begrenzt und einer Bewegung in der Gegenrichtung nicht entgegensteht. In einer bevorzugten Weiterbildung kann eine unidirektionale Fesselung ein Seil aufweisen, welches an einem distalen, dem Band abgewandten Ende des Expansionskörpers und an dem Band befestigt ist und im gespannten Zustand einer Entfernung des distalen Endes von dem Band entgegenwirkt.
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In einer bevorzugten Ausführung weist ein Sicherheitsgurt ein oberes und ein unteres Band auf. Ein oder beide Bänder können ein- oder mehrlagig ausgebildet sein, wobei eine oder mehrere Lagen vorzugsweise Textilmaterial, insbesondere Gewebe aufweisen und bevorzugt hieraus bestehen. Zwischen diesen zwei Bändern sind dann ein oder mehrere Expansionskörper angeordnet.
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Unter einer Membran im Sinne der vorliegenden Erfindung wird insbesondere ein Körper verstanden, dessen Wandstärke im Verhältnis zu seiner Oberfläche in einem elastisch nicht verformten Zustand klein ist, insbesondere ein Körper, bei dem der Quotient von Wandstärke dividiert durch Oberfläche höchstens 0,05%, bevorzugt höchstens 0,01% beträgt, wie dies beispielsweise bei einer rechteckigen Platte mit 10 cm Kantenlänge und 1 mm Wandstärke der Fall ist (1/(100 × 100) = 0,01%).
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Unter einer elastischen Membran im Sinne der vorliegenden Erfindung wird insbesondere eine Membran verstanden, die elastisch stark verformbar ist, insbesondere eine Membran, deren Reißdehnung, beispielsweise im Zugversuch nach DIN 53504, wenigstens 100% und vorzugsweise wenigstens 500% beträgt und/oder deren Elastizitätsmodul bei Raumtemperatur höchstens 0,5 GPa, vorzugsweise höchstens 0,1 GPa beträgt.
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Eine elastische Membran weist in einer bevorzugten Ausführung ein oder mehrere Elastomere auf, in einer bevorzugten Weiterbildung besteht sie hieraus. Ein Elastomer kann insbesondere Natur- oder synthetischer Kautschuk, Gummi, Silikon oder ein thermoplastischer Elastomer (TPE) sein.
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In einer bevorzugten Weiterbildung weist das obere und/oder untere Band in wenigstens einer Richtung, vorzugsweise in zwei oder drei zueinander senkrechten Richtungen, eine höhere Steifigkeit bzw. einen größeren Elastizitätsmodul und/oder eine geringere Reißdehnung auf als die elastische Membran.
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In einem nicht aktivierten Zustand, in dem ein oder mehrere Hohlräume nicht oder nur vorgefüllt, d. h. noch nicht mit einer hierzu vorgesehenen Maximalmenge bzw. vollständig mit Füllfluid gefüllt sind, können der oder die Expansionskörper zwischen dem oberen und unteren Band aufgenommen sein. vorzugsweise ragender bzw. die Expansionskörper nicht lateral bzw. seitlich über die Bänder hinaus. Bevorzugt ist ein Expansionskörper im nicht aktivierten Zustand über seinen gesamten Umfang von den beiden Bändern umschlossen.
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Wenn eine Steuereinrichtung, die beispielsweise einen oder mehrere Abstands-, Beschleunigungs-, Deformations- und/oder Kraftsensoren aufweisen kann, einen bevorstehenden oder eingetretenen Unfall des Transportmittels erfasst, aktiviert sie eine Füllfluidquelle. Die Füllfluidquelle ist zur Befüllung wenigstens eines Hohlraums wenigstens eines Expansionskörpers wenigstens eines Sicherheitsgurtes mit einem Füllfluid eingerichtet, insbesondere mit einem Gas, vorzugsweise mit Luft. Die Füllfluidquelle kann insbesondere einen oder mehrere pyrotechnische und/oder Druckgasgeneratoren aufweisen. Die Füllfluidquelle kann einen oder mehrere Hohlräume eines oder mehrerer Expansionskörper beliefern, sie kann zusätzlich auch einen oder mehrere weitere entfaltbare Luftsäcke beliefern. Zusätzlich oder alternativ können zwei oder mehr Füllfluidquellen zur Befüllung desselben Hohlraums vorgesehen sein. In einer bevorzugten Weiterbildung weist eine Füllfluidquelle einen oder mehrere Mikrogasgeneratoren (MGG) auf.
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Die aktivierte Füllfluidquelle füllt den bzw. die Hohlräume, so dass der Expansionskörper unter elastischer Dehnung der Membran expandiert.
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Bei nicht aktiviertem Expansionskörper sind die beiden Bänder vorzugsweise beidseits des Expansionskörpers miteinander verbunden, um diesen festzulegen und/oder vor Umwelteinflüssen wie Abrieb oder dergleichen zu schützen. Die beiden Bänder können auf einer oder beiden Seiten neben dem nicht aktiviertem Expansionskörper insbesondere stoffschlüssig miteinander verbunden sein, insbesondere verklebt, verschweißt und/oder vernäht. Gleichermaßen können die beiden Bänder auf einer oder beiden Seiten neben dem nicht aktivierten Expansionskörper formschlüssig, insbesondere mittels Klettverschluss, miteinander verbunden sein. Die beiden Bänder können auch auf einer oder beiden Seiten neben dem nicht aktivierten Expansionskörper einteilig miteinander ausgebildet sein. Bei einer einteiligen Ausbildung auf einer Seite neben dem nicht aktivierten Expansionskörper können sie auf der gegenüberliegenden Seite insbesondere in der vorstehend erläuterten Weise, vorzugsweise stoff- oder formschlüssig, miteinander verbunden werden. Bei einer einteiligen Ausbildung auf beiden Seiten neben dem nicht aktivierten Expansionskörper können die Bänder als Schlauch hergestellt werden.
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Sind die beiden Bänder beidseits des Expansionskörpers miteinander verbunden, ist in einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass die beiden Bänder entlang wenigstens einer Austrittskante für den Expansionskörper in einem Ausgangszustand lösbar miteinander verbunden sind. Unter einer lösbaren Verbindung im Sinne der vorliegenden Erfindung wird insbesondere eine wiederverschließbare Verbindung, wie sie beispielsweise ein Klettverschluss darstellt, sowie eine Verbindung verstanden, die beim Lösen wenigstens teilweise zerstört wird. Eine solche zerstörend lösbare Verbindung kann insbesondere durch eine Aufreißnäh-, -schweiß- oder -klebenaht, aber auch durch eine Materialschwächung, insbesondere Wandstärkenverdünnung, hergestellt werden. Eine Materialschwächung kann bereits bei der Herstellung der Verbindung, gleichermaßen auch nachträglich, etwa durch spanende Bearbeitung, Lasern oder dergleichen, hergestellt werden. Insofern kann auch eine zunächst einstückige Ausbildung von zwei Bändern mit einer bei deren Herstellung oder nachträglich ausgebildeten Materialschwächung, etwa einer linienförmigen Wandstärkenreduzierung, eine lösbare Verbindung im Sinne der vorliegenden Erfindung darstellen.
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Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungen. Hierzu zeigt, teilweise schematisiert:
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1A zwei nebeneinander angeordnete Fahrzeuginsassen mit angelegten Sicherheitsgurten nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung in einer Draufsicht von vorne;
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1B die Sitzreihe der 1A von der Seite;
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2A, 2B zwei hintereinander angeordnete Fahrzeuginsassen mit angelegten Sicherheitsgurten nach einer weiteren Ausführung der vorliegenden Erfindung in 1A, 1B entsprechender Darstellung.
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1A zeigt von vorne, 1B von der Seite (von links in 1A) eine Sitzreihe mit mehreren nebeneinander angeordneten Sitzen mit Insassen eines Busses, Flugzeuges oder anderen Transportmittels. Links und/oder rechts und/oder vor und/oder hinter den beiden Sitzen können weitere, in 1 nicht dargestellte Sitze bzw. Insassen angeordnet sein. Die vorliegende Erfindung wird anhand der zwei dargestellten Sitze näher erläutert, wobei weitere Sitze identische Sicherheitseinrichtungen aufweisen können.
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Beide Sitze weise jeweils einen Dreipunkt- bzw. Diagonalgurt 1.1 bzw. 1.2 auf, die der jeweilige Insasse angelegt hat. Sie weisen jeweils einen Schulter- und einen Beckengurtteil auf.
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Der Schultergurtteil weist jeweils ein oberes und ein mit diesem an beiden Kanten vernähtes unteres Band aus herkömmlichem oder demgegenüber dünneren Sicherheitsgurt-Textilmaterial auf. Zwischen den beiden Bändern ist in einem Ausgangszustand ein ungefüllter Expansionskörper 2.1 bzw. 2.2 angeordnet bzw. aufgenommen, der eine elastische Membran aus Natur- oder synthetischem Kautschuk aufweist, die einen Hohlraum begrenzt. In dem Ausgangszustand ist die elastische Membran nicht gedehnt.
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Erfasst eine Steuereinrichtung (nicht dargestellt) einen bevorstehenden oder eingetretenen Unfall des Transportmittels, aktiviert sie jeweils einen Mikrogasgenerator (nicht dargestellt), der mit dem jeweiligen Expansionskörper 2.1 bzw. 2.2 kommuniziert und dessen Hohlraum mit einem Füllfluid befüllt.
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Dabei expandiert der jeweilige Expansionskörper 2.1 bzw. 2.2 unter elastischer Dehnung seiner Membran in den in 1 dargestellten aktivierten Zustand. Der sich ausdehnende Expansionskörper 2.1 bzw. 2.2 zerreißt dabei die hierzu entsprechend schwach, als Reißnaht ausgebildete Naht an der oberen Kante der beiden Bänder des Schultergurtteils und tritt zwischen den beiden Bändern aus.
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In seinem aktivierten Zustand steht der Expansionskörper 2.1 bzw. 2.2 gegenüber dem jeweiligen Band 1.1 bzw. 1.2 in einer Haupterstreckungsrichtung (vertikal nach oben in 1) ab, die von der Breitenrichtung des jeweiligen Bandes (in 1A im Wesentlichen diagonal von links unten nach rechts oben) abweicht, und erstreckt sich in einem seitlichen Kopfbereich, der sich in 1 vertikal im Wesentlichen zwischen Ober- und Unterkante der Kopfstütze erstreckt.
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Bei einem Unfall mit Lateralkomponente, insbesondere einem Seitenaufprall, verlagern die Köpfe des Insassen trägheitsbedingt entgegen der Beschleunigungsrichtung. Dabei werden sie von den aktivierten, befüllten Expansionskörpern 2.1, 2.2 aufgefangen und eine direkte Kollision mit dem benachbarten Insassen oder einer Struktur des Transportmittels, beispielsweise einer Karosseriesäule oder dergleichen, verhindert bzw. abgepuffert.
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Wie sich hieraus ergibt, ist unter einer Erstreckung im (seitlichen) Kopfbereich zu verstehen, dass sich wenigstens ein Teil eines Expansionskörpers in einer Position (seitlich des Kopfes) befindet, in der er einen Kopf des Insassen auffangen kann.
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Wie insbesondere in 1B erkennbar, weist der Expansionskörper 2.1 (und in gleicher Weise 2.2) sechs in etwa sphärische Auswölbungen 2A auf, die durch Stege 2B getrennt sind. Hierzu ist die Wandstärke der Membran des jeweiligen Expansionskörpers im Bereich der gewünschten Auswölbungen 2A geringer als in den Stegbereichen 2B. Bei Befüllung dehnen sich daher die weniger steifen, dünnwandigeren Bereiche stärker und bilden die Auswölbungen 2A aus.
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2A zeigt von vorne, 2B von der Seite (von links in 2A) zwei Sitzreihen mit je einem Sitz mit Insassen. Links und/oder rechts des jeweiligen Sitzes und/oder vor und/oder hinter den beiden Sitzreihen können weitere, in 2 nicht dargestellte Sitze bzw. Insassen angeordnet sein. Mit der Ausführung der 1 übereinstimmende Elemente sind mit identischen Bezugszeichen bezeichnet, so dass nachfolgend nur auf die Unterschiede zur Ausführung der 1 eingegangen wird.
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In seinem aktivierten Zustand steht der Expansionskörper 3.1 bzw. 3.2 (dieser entspricht im Aufbau im Wesentlichen den Expansionskörpern 2.1, 2.2) gegenüber dem jeweiligen Band 1.1 bzw. 1.3 in einer Haupterstreckungsrichtung (vertikal nach oben in 1) ab, die von der Breitenrichtung des jeweiligen Bandes abweicht, und erstreckt sich in einem frontalen Kopfbereich, der sich in 2 vertikal im Wesentlichen zwischen Ober- und Unterkante der Kopfstütze erstreckt. Der Expansionskörper 3.1 (und in gleicher Weise 3.2) weist sechs in etwa sphärische Auswölbungen 3A auf, die durch Stege 3B getrennt sind, wie dies vorstehend mit Bezug auf die Expansionskörper 2.1, 2.2 beschrieben wurde.
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Bei einem Unfall mit Longitudinalkomponente, insbesondere einem Frontalaufprall, verlagern die Köpfe des Insassen trägheitsbedingt entgegen der Beschleunigungsrichtung. Dabei werden sie von den aktivierten, befüllten Expansionskörpern 3.1, 3.2 aufgefangen und eine direkte Kollision mit der Rückseite der Lehne der vorhergehenden Sitzreihe verhindert bzw. abgepuffert.
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Wie sich hieraus ergibt, ist unter einer Erstreckung im (frontalen) Kopfbereich zu verstehen, dass sich wenigstens ein Teil eines Expansionskörpers in einer Position (vor dem Kopf) befindet, in der er einen Kopf des Insassen auffangen kann.
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Ein frontaler Expansionskörper 3.1, 3.2 kann zusätzlich oder alternativ zu einem seitlichen Expansionskörper 2.1, 2.2 vorgesehen sein. Bei einem Unfall können beide Expansionskörper, seitlich und frontal, oder – unfallabhängig – nur einer der Expansionskörper aktiviert werden. Gleichermaßen ist es möglich, einen seitlichen Expansionskörper 2.1, 2.2 mit einem frontalen Expansionskörper 3.1, 3.2 zu einem gemeinsamen Expansionskörper mit L-förmigem Querschnitt zu vereinen (nicht dargestellt).
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Die frontalen Expansionskörper 3.1, 3.2 sind durch ein Seil 4.1 bzw. 4.2 an das Band 1.1 bzw. 1.3 gefesselt. Man erkennt, dass das Seil 4.1 bzw. 4.2 einer Bewegung des Expansionskörpers 3.1 bzw. 3.2 vom Band 1.1 bzw. 1.3 weg entgegenwirkt. Dabei kann das Seil steif ausgebildet und im Ausgangszustand mit Lose zwischen oberem und unteren Band aufgenommen sein und die Bewegung des Expansionskörpers anschlagartig fesseln. Gleichermaßen kann das Seil elastisch ausgebildet sein, sich bei Expansion des Expansionskörpers dehnen und die Bewegung des Expansionskörpers federartig fesseln, d. h. abfedern.
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Obwohl in der vorhergehenden Beschreibung exemplarische Ausführungen erläutert wurden, sei darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Abwandlungen möglich ist. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den exemplarischen Ausführungen lediglich um Beispiele handelt, die den Schutzbereich, die Anwendungen und den Aufbau in keiner Weise einschränken sollen. Vielmehr wird dem Fachmann durch die vorausgehende Beschreibung ein Leitfaden für die Umsetzung von mindestens einer exemplarischen Ausführung gegeben, wobei diverse Änderungen, insbesondere in Hinblick auf die Funktion und Anordnung der beschriebenen Bestandteile, vorgenommen werden können, ohne den Schutzbereich zu verlassen, wie er sich aus den Ansprüchen und diesen äquivalenten Merkmalskombinationen ergibt. Bezugszeichenliste
| 1.1–1.3 | (oberes) Band |
| 2.1, 2.2 | seitlicher Expansionskörper |
| 3.1, 3.2 | frontaler Expansionskörper |
| 2A, 3A | Auswölbung |
| 2B, 3B | Steg |
| 4.1, 4.2 | Seil (Fesselung) |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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