DE102011109233A1 - Zigarettenpackung sowie Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents
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Abstract
Eine quaderförmige Packung (10), insbesondere für Zigaretten, ist von einer Außenumhüllung (11) aus Folie umgeben. Diese wird mit Hilfe eines Aufreißstreifens (19) entfernt. Eine Steuerbanderole (23) ist im Bereich einer Rückwand (14) der Packung (10) an dieser angebracht, derart, dass beim Betätigen des Aufreißstreifens bzw. beim Entfernen der Außenumhüllung (11) die Banderole (23) entlang mindestens einer Perforationslinie (29) durchtrennt wird, derart, dass ein Teilstück (24) in Verbindung mit der Packung (10) und ein anderes Teilstück (25) in Verbindung mit der Außenumhüllung (11) bleibt.
Description
- Die Erfindung betrifft Packungen mit einer Außenumhüllung aus Folie, insbesondere Zigarettenpackungen, in der Ausführung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Insbesondere Zigarettenpackungen sind üblicherweise mit einem besonders ausgebildeten Zuschnitt versehen, der insbesondere aus fiskalischen Gründen bei Ingebrauchnahme der Packung zerstört werden muss. Dies gilt für die in vielen Ländern übliche Steuerbanderole.
- Es ist bekannt, die (Steuer-)Banderole so anzubringen, dass beim Durchtrennen der Außenumhüllung aus Folie mittels Aufreißstreifen oder Aufreißfaden die Banderole durchtrennt und so entwertet wird. Die Banderole ist zu diesem Zweck mittels Leim an der Innenseite der Innenumhüllung angebracht, und zwar im Bereich des innen verlaufenden Aufreißstreifens, so dass die Banderole beim Betätigen des Aufreißstreifens durchtrennt wird (
EP 0 803 450 B1 ). Weiterhin ist bekannt, die Banderole zusätzlich dauerhaft mit der Packung zu verbinden. Beim Betätigen des Aufreißstreifens wird die Banderole durchtrennt, bleibt jedoch mit den gebildeten Teilstücken komplett an der Packung, wenn die Außenumhüllung entfernt wird (EP 0 895 946 B1 ). - Mit der Erfindung wird die Technologie der Zerstörung von Banderolen bei Packungen mit einer Außenumhüllung aus Folie weiterentwickelt und verbessert. Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin die Banderole, die Außenumhüllung und/oder den Aufreißstreifen so auszubilden bzw. anzuordnen, dass für alle Ausführungen von (quaderförmigen) Packungen eine nachvollziehbare Banderolenentwertung gegeben ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Packung mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruchs 1 ausgebildet.
- Bei der erfindungsgemäßen Packung wird demnach erreicht, dass beim Betätigen des Aufreißmittels für die Außenumhüllung und/oder beim Beseitigen dieser Außenumhüllung mindestens ein Teilstück der Banderole entfernt wird, nämlich aufgrund entsprechender Verbindung mit der Außenumhüllung. Mindestens ein anderes, definiertes Teilstück der Banderole bleibt an der Packung, so dass auch nach Beseitigung der Außenumhüllung das ursprüngliche Vorhandensein einer Banderole und deren Zerstörung ausschließlich anhand der Packung nachvollziehbar ist.
- Die (rechteckige) Banderole ist vorzugsweise mit mindestens einer im Wesentlichen quer zur Längserstreckung verlaufenden Schwächungslinie, insbesondere einer Perforationslinie versehen, die so angebracht ist, dass (das) beim Beseitigen der Außenumhüllung an der Packung verbleibende Teilstück(e) der Banderole durch eine definierte, exakte Randkante – aufgrund der Schwächungslinie – begrenzt ist.
- Um die gezielte Trennung bzw. Teilung der Banderole beim Öffnungsvorgang zu bewirken, ist diese mittels definierten (Leim-)Verbindungen einerseits mit der Packung und andererseits mit der Innenseite der Außenumhüllung verbunden, wobei Leimbereiche, insbesondere Leimstreifen oder Leimpunkte, dem einen Teilstück zur Verbindung mit der Packung und dem anderen Teilstück zur Verbindung mit der Außenumhüllung zugeordnet sind. Weiterhin ist von Bedeutung, dass die Schwächungslinie der Banderole die durch den Aufreißstreifen in der Folie der Außenumhüllung erzeugten Risslinien bzw. Risskanten in der Form bzw. im Verlauf beeinflusst, insbesondere durch schräg bzw. divergierend angeordnete Schwächungslinien. Der Aufreißstreifen zum Durchtrennen der Außenumhüllung ist in einer besonderen Relativstellung zu den an unterschiedlichen Seiten der Banderole angeordneten Leimstellen einerseits und zu der Perforationslinie bzw. den Perforationslinien andererseits angeordnet, so dass beim Beseitigen der Außenumhüllung die Trennung zwischen den der Packung zugeordneten Teilstücken einerseits und den der Außenumhüllung zugeordneten Teilstücken andererseits erfolgt.
- Bei der Herstellung von erfindungsgemäß ausgebildeten Packungen werden vorzugsweise Verfahren und Vorrichtung eingesetzt, die eine Weiterentwicklung herkömmlicher Technologien (
EP 0 895 946 B1 ) sind. Gemäß einer erster Ausführung des Verfahrens und der Vorrichtung wird eine fortlaufende (Folien-)Bahn für die Außenumhüllung mittels Leimkopf positionsgerecht mit Leimstellen zum Anbringen der Banderole an die Bahn versehen, insbesondere mit Leimstellen aus PSA Kleber (pressure sensitive adhesive). Dieser Kleber wird im Hotmeltverfahren aufgetragen. In einer nachfolgenden (zweiten) Leimstation wird die Banderole an der freien Seite – in versetzter Relativstellung – mit Leim versehen, um eine Verbindung mit der Packung herzustellen. Der in dieser zweiten Leimstation aufgebrachte Leim kann ebenfalls dauerklebriger PSA-Leim sein. Alternativ kann auf die freie Seite der an der Bahn fixierten Banderole konventionelles Hotmelt zur Bildung der die Banderole mit der Packung verbindenden Leimstellen aufgebracht. Diese werden nach Fertigstellung der Packung durch Wärme und Druck aktiviert. - Eine weitere Alternative des Verfahrens besteht darin, die Verbindung der (zuerst) an der Bahn fixierten Banderole mit der Packung getrennt von der Vorbereitung der Bahn durchzuführen. In diesem Falle wird Leim, insbesondere Kaltleim, auf die einer Zuschnittstation zugeführten Packungen aufgebracht, und zwar gezielt im Bereich der anzubringenden Banderole. Wenn der Zuschnitt für die (mit Banderole versehene) Außenumhüllung um die Packung herumgefaltet wird, ergibt sich die Verbindung der Banderole mit der Packung über die an der Packung angebrachten Leimstellen.
- Gemäß einer weiteren Alternative kann Leim auf die separat zugeführten Banderolen aufgebracht werden. In einem ersten Verfahrensschritt werden separate Banderolen auf einer den Packungen zugekehrten Seite mit (Kalt-)Leim versehen und sodann positionsgerecht auf die Packung aufgelegt. Danach wird Leim auf die freie Außenseite der Banderole (an der Packung) in versetzter Position aufgebracht, vorzugsweise konventionelles Hotmelt. Danach wird der Zuschnitt in üblicher Weise gefaltet und der Hotmelt-Leim durch Wärme aktiviert.
- Weitere Einzelheiten der Packung und des Herstellungsverfahrens werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine (Zigaretten-)Packung mit Außenumhüllung und Banderole in perspektivischer Darstellung, -
2 die Packung gemäß1 in einem Horizontalschnitt der Schnittebene II-II in1 , bei vergrößertem Maßstab, -
3 die Packung gemäß1 während einer Phase der Beseitigung der Außenumhüllung in perspektivischer Darstellung, -
4 eine Darstellung entsprechend1 für ein anderes Ausführungsbeispiel, -
5 einen Horizontalschnitt in der Schnittebene V-V der4 bei vergrößertem Maßstab, -
6 eine Darstellung analog3 zu dem Ausführungsbeispiel der4 , -
7 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Packung in einer Darstellung analog1 ,4 , -
8 einen Horizontalschnitt VIII-VIII in7 , bei vergrößertem Maßstab, -
9 eine Darstellung analog3 ,6 zu dem Ausführungsbeispiel der7 , -
10 eine Vorrichtung zum Anbringen von Banderolen und Außenumhüllungen an Packungen in schematischer Seitenansicht, -
11 eine andere Ausführungsform einer Vorrichtung zum Herstellen von Packungen mit Außenumhüllung und Banderole, ebenfalls in schematischer Seitenansicht. - Packungen
10 für empfindliche Konsumgüter, insbesondere für Zigaretten, sind vielfach von einer Außenumhüllung11 aus Folie umgeben zum Schutz des Packungsinhalts. Packung10 und Außenumhüllung11 bilden begrifflich eine Packungseinheit. Die gezeigten Ausführungsbeispiele betreffen Zigarettenpackungen10 aus dünnem Karton. Konkret wird eine Packung10 des Typs ”shell and slide” gezeigt. Diese besteht standardmäßig aus einer Innenpackung, nämlich einem Schieber12 und einer Außenpackung, nämlich einer Hülse13 . Der Schieber12 ist üblicherweise als trayförmiger Behälter ausgebildet. Die Hülse13 besteht aus einem im Wesentlichen rechteckigen Zuschnitt, der zu einem beidendig offenen, im Querschnitt rechteckigen Hohlkörper gefaltet ist. Eine (großflächige) Rückwand14 weist eine Lappenverbindung15 auf, nämlich einen Randlappen, der mit einem Wandlappen der Rückwand14 durch Klebung verbunden ist. - Die Außenumhüllung
11 besteht vorzugsweise aus einem Folienzuschnitt, der die Packung10 vollständig umgibt. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Außenumhüllung11 so um die Packung10 herumgefaltet, dass eine Stirn- oder Frontseite16 der Packung10 – bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel eine obere, offene Seite der Hülse13 , eine durchgehende, geschlossene Abdeckung bzw. Wandung der Außenumhüllung11 aufweist. Gegenüberliegend im Bereich einer Bodenwand (nicht gezeigt) ist eine Überlappung von Folienlappen gebildet. Des Weiteren sind im Bereich schmaler Seitenflächen der Außenumhüllung11 komplexe Faltungen vorgesehen, nämlich sogenannte Kuvertfaltungen. - Zum Öffnen der Packung
10 bei erstmaliger Ingebrauchnahme wird die Außenumhüllung10 ganz oder teilweise entfernt. Zu diesem Zweck ist eine Öffnungshilfe vorgesehen in der Ausführung als Aufreißstreifen19 oder Aufreißfaden. Der Aufreißstreifen19 erstreckt sich vorzugsweise ringsherum um die Packung11 , vorliegend im Bereich einer Vorderseite, Rückseite14 , Boden- und Frontseite16 , und zwar (etwa) in einer vertikalen (gedachten) Mittelebene. Der Aufreißstreifen19 ist mit dem Zuschnitt der Außenumhüllung11 innenseitig durchgehend verbunden, vorzugsweise durch Klebung. - Zum Erfassen des Aufreißstreifens
19 beim Öffnen der Packungseinheit ist eine Grifflasche20 an einem freien Ende gebildet. Durch Erfassen dieser Grifflasche20 und Ziehen des Aufreißstreifens19 durchtrennt dieser zu beiden Seiten fortlaufend die Folie der Außenumhüllung10 . Bei dem vorliegenden Beispiel für die Anordnung des Aufreißstreifens19 entstehen nach dem Heraustrennen desselben zwei kappenförmige Teilhüllen21 ,22 , die seitlich von der Packung10 abgezogen werden können (3 ). Die Grifflasche20 ist vorzugsweise unten angeordnet im Bereich einer Bodenwand bzw. gegenüberliegend zur Frontseite16 und liegt an der Rückseite der Packungseinheit bzw. der Rückwand14 frei zum manuellen Erfassen. - Die Packung
10 bzw. die Packungseinheit ist mit einem Sonderzuschnitt versehen, nämlich einer Banderole23 , die beim erstmaligen Öffnen der Packungseinheit zerstört und teilweise beseitigt werden soll. Die Banderole23 ist insbesondere eine fiskalische bzw. Steuer-Banderole. Diese ist so anzubringen, dass sie durch den Vorgang des Erstöffnens zerstört wird. - Die Banderole
23 ist hier an einer großflächigen Wandung der Packung10 angebracht, vorliegend an der Rückwand14 der Hülse13 , und zwar benachbart zu einem oberen Rand der Rückwand14 bzw. benachbart zur Frontseite16 . Die rechteckige, langgestreckte bzw. streifenförmige Banderole23 erstreckt sich quer zur Längserstreckung der Packung10 . - Die Packungseinheit ist so ausgebildet, dass durch Beseitigen der Außenumhüllung
11 , insbesondere mittels Aufreißstreifen19 , die Banderole23 geteilt wird. Im Ergebnis soll mindestens ein Teilstück24 der Banderole23 an der Packung10 bleiben, also in Verbindung mit dieser. Mindestens ein anderes Teilstück25 der Banderole23 haftet an der Außenumhüllung11 , wird also entsorgt. Zu diesem Zweck ist die Banderole mit unterschiedlichen Verbindungsmitteln, vorliegend mit Leim, einerseits an der Packung10 und andererseits, nämlich an anderer Stelle, mit der Innenseite der Außenumhüllung11 verbunden. Der Aufreißstreifen19 ist zwischen den funktional zugeordneten Verbindungsstellen der Banderole23 positioniert, so dass durch die Banderole23 unmittelbar oder mittelbar mindestens zwei Teilstücke24 ,25 der Banderole23 entstehen. Die Durchtrennung der Banderole23 erfolgt unmittelbar durch den Aufreißstreifen19 , der zu diesem Zweck an der Innenseite der Banderole23 verläuft, also zwischen Banderole23 und Packung10 bzw. Rückwand14 . - Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
1 bis3 ist die Banderole23 durch einen ersten Leimstreifen26 mit der Packung10 verbunden, hier mit der Rückwand14 . Der Leimstreifen26 erstreckt sich randseitig annähernd über die volle Breite der Banderole23 . Mindestens eine weitere Leimverbindung bzw. ein weiterer Leimstreifen27 ist mit Abstand von dem ersten Leimstreifen26 und im Wesentlichen parallel zu diesem angeordnet, und zwar auf der gegenüberliegenden Seite der Banderole23 zur Verbindung derselben mit der Innenseite der Außenumhüllung11 . Der Aufreißstreifen19 ist zwischen diesen beiden Leimstreifen26 ,27 positioniert, mit der Folge, dass bei Betätigen des Aufreißstreifens19 die Banderole23 zwischen den nach entgegengesetzten Seiten wirkenden Leimstreifen26 ,27 durchtrennt wird. Das Teilstück24 mit dem Leimstreifen26 bleibt in Verbindung mit der Packung10 und das Teilstück25 mit dem Leimstreifen27 in Verbindung mit der Außenumhüllung11 . - Aufgrund der Abmessung der Banderole
23 ist vorliegend ein dritter Leimstreifen28 vorgesehen, der im Bereich des Teilstücks25 zur Verbindung der Banderole23 mit der Außenumhüllung10 angeordnet, ebenfalls parallel und in einem ausgewogenen Abstand von dem benachbarten Leimstreifen27 , so dass die Banderole23 insgesamt der geometrischen Form entsprechend durch Leim fixiert ist. - Eine weitere Besonderheit ist die Anordnung mindestens einer Schwächungslinie in bzw. an der Banderole
23 , vorliegend eine Perforationslinie29 , die sich quer zur Banderole23 über die volle Breite derselben erstreckt. Aufgrund der Anordnung in1 bis3 liegt die Perforationslinie29 parallel zum Aufreißstreifen19 und mit geringem Abstand von diesem auf der dem Leimstreifen26 zugeordneten Seite. Beim Betätigen des Aufreißstreifens19 wird dadurch eine exakte, definierte Begrenzung des Teilstücks24 (an der Packung10 ) geschaffen, nämlich entsprechend der Schwächungslinie (3 ). Eine weitere Perforationslinie kann alternativ auf der anderen Seite des Aufreißstreifens19 , also benachbart zum Leimstreifen27 , angebracht sein. Jedenfalls ist ein kleineres Teilstück24 mit optisch ansprechender Form dauerhaft mit der Packung10 verbunden. Ein Reststück30 der Banderole23 wird beim Betätigen des Aufreißstreifens19 durch diesen erfasst und aus der Banderole23 herausgetrennt aufgrund der Verbindung des Aufreißstreifens19 mit der Banderole23 durch Kleber (3 ). - Das Ausführungsbeispiel gemäß
4 bis6 zeigt als Beispiel die gleiche Ausführung einer Packung10 (Schieber-Hülse-Packung). Auch die Außenumhüllung10 mit Aufreißstreifen19 ist in gleicher Weise angeordnet. - Die Banderole
23 ist bei diesem Ausführungsbeispiel so fixiert, dass beim Auftrennen bzw. beim Beseitigen der Außenumhüllung11 die Durchtrennung der Banderole23 in die Teilstücke24 ,25 erfolgt. - Der Aufreißstreifen
19 ist bei diesem Beispiel nur mittelbar an der Durchtrennung der Banderole23 beteiligt und liegt im Bereich der Banderole23 an der Außenseite, also zwischen Banderole23 und Außenumhüllung11 (5 ). Der Aufreißstreifen19 wirkt demnach wie bei herkömmlichen Packungen ausschließlich zur Durchtrennung der Außenumhüllung11 . Wird diese von der Packung10 abgezogen bzw. abgenommen. entsteht die Trennung in Teilstücke24 ,25 . Zu diesem Zweck ist das erste (größere) Teilstück24 über Leimverbindungen, vorliegend über Leimpunkte31 , mit der Packung10 – Rückwand14 – und der Bereich des Teilstücks25 ebenfalls mit Leimpunkten32 an der Innenseite der Außenumhüllung11 fixiert. Die Leimpunkte31 ,32 sind in Punktreihen33 ,34 in Längsrichtung der Banderole23 angeordnet, und zwar hinsichtlich der Leimpunkte31 einerseits und32 andererseits auf unterschiedlichen Seiten der Banderole23 . Die Leimpunkte32 zur Befestigung des Teilstücks25 an der Außenumhüllung11 sind großflächiger als die übrigen Leimpunkte31 . Vorzugsweise bestehen die Leimpunkte31 ,32 aus Hotmeltleim. Eine Schwächungslinie bzw. Perforationslinie29 ist wiederum in einem Bereich zwischen den unterschiedlich wirkenden Leimpunkten31 ,32 angeordnet, so dass das an der Packung10 bleibende Teilstück24 eine korrekte Trennkante aufweist. - Das Ausführungsbeispiel gemäß
7 bis9 ist hinsichtlich der Packungseinheit, also in Bezug auf die Packung10 und die Außenumhüllung11 , in der beschriebenen Weise ausgebildet. Die innovative Besonderheit bezieht sich auf die Banderole23 . Diese ist vorzugsweise etwa mittig an der Packung10 angebracht (Rückwand14 ). Durch (zwei) unter einem Winkel zueinander angeordnete Schwächungslinien bzw. Perforationslinien35 ,36 wird die Banderole23 beim Öffnen der Packungseinheit bzw. der Außenumhüllung11 in drei Teilstücke aufgeteilt, nämlich die Teilstücke37 ,38 in (dauerhafter) Verbindung mit der Packung10 und ein drittes Teilstück39 , welches mit der Außenumhüllung11 bzw. mit dem Aufreißstreifen19 entfernt wird. - Die Banderole
23 ist entsprechend dieser Aufteilung mit der Packung10 einerseits und der Außenumhüllung11 andererseits durch Leimstellen verbunden. Im Bereich der Teilstücke37 ,38 sind Leimpunkte31 vorgesehen, und zwar in Punktreihen33 ,34 . Insgesamt sind jedem Teilstück37 ,38 vorliegend vier Leimpunkte31 zugeordnet. - Das (mittlere) Teilstück
39 ist mittels Leimstreifen40 an der Außenumhüllung11 angebracht. Der Leimstreifen40 erstreckt sich quer über die Banderole23 . Vorliegend ist der Leimstreifen40 im Bereich des Aufreißstreifens19 angeordnet, der – wie der Leimstreifen40 – zwischen Banderole23 und Außenumhüllung11 positioniert ist. Die Banderole23 ist demnach in diesem Bereich – Teilstück39 – mit der Außenumhüllung11 und dem Aufreißstreifen19 verbunden. Vorzugsweise ist der Leimstreifen40 breiter als der Aufreißstreifen19 . - Durch die in Öffnungs- bzw. Aufreißrichtung divergierenden, insbesondere keilförmig angeordneten Perforationslinien
35 ,36 wird der Verlauf von Reißlinien41 ,42 des aus der Außenumhüllung11 herausgetrennten Folienstreifens beeinflusst (9 , unten). Die konvergierenden Ränder des Teilstücks39 bewirken, dass bei fortgesetzter Aufreißbewegung auch der herausgetrennte Folienstreifen keilförmig ausgebildet ist mit in Aufreißrichtung divergierenden Reißlinien41 ,42 . Dies hat Auswirkungen auf die Gestaltung der entstehenden Teilhüllen21 ,22 , die an einer Seite (unten) nur noch eine geringe konstruktive Breite aufweisen. Dadurch ist das Abnehmen der Teilhüllen21 ,22 erleichtert. Insgesamt wird die vollständige Beseitigung der Außenumhüllung11 erleichtert. Das Teilstück39 bleibt in Verbindung mit dem Aufreißstreifen19 bzw. dem herausgetrennten Keilstück der Folie. An der Packung10 – Rückwand14 – befinden sich trapezförmige Teilstücke37 ,38 . - Die Leimstellen
26 ,27 ,28 oder31 ,32 oder40 an der Banderole23 bestehen aufgrund besonderer Herstellungsverfahren und/oder ihrer Funktion aus Hotmelt- oder Kalt-Leim. Des Weiteren kann so vorgegangen werden, dass die Banderole23 (mit den Leimstellen) auf eine fortlaufende Bahn der Folie übertragen werden, so dass ein hinsichtlich der Banderole und der Leimstellen komplett vorbereiteter Zuschnitt der Außenumhüllung11 um die Packung10 herumgefaltet wird. Alternativ kann Leim auf die Banderole aufgebracht werden im Bereich eines Banderolenapparats und danach auf die freie Seite der an der Packung10 positionierten Banderole23 . - Die in
10 dargestellte Technik ist besonders geeignet für die Ausführung gemäß1 bis3 . Zuschnitte für die Außenumhüllung11 werden von einer fortlaufenden (Folien-)Bahn43 im Bereich einer Zuschnittstation44 abgetrennt und mit Hilfe eines Faltrevolvers45 um die Packung10 herumgefaltet. Die Packungen10 werden mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend im Bereich der Zuschnittstation44 durch einen Zuförderer53 transportiert. Der Zuschnitt der Außenumhüllung11 wird in einem ersten Faltschritt in Längsrichtung der Packung U-förmig um diese herumgefaltet. Danach werden die Faltungen im Bereich der Seitenflächen18 und schließlich die Faltung im Bereich einer (rückwärts gerichteten) Bodenfläche gebildet. Die (fertigen) Packungseinheiten10 ,11 gelangen sodann in den Bereich einer Siegelstation46 , in der die Faltung der Außenumhüllung11 an dem (seitwärtsgerichteten) Seitenflächen18 mit Wärme und Druck gesiegelt werden. - Die Bahn
43 wird im Bereich eines ersten Leimaggregats47 mit Leim versehen, und zwar mit Leimfeldern, die zur Verbindung der Banderolen23 mit der Bahn43 dienen. Bei der Ausführung gemäß1 bis3 werden demnach zwei parallele Leimstreifen27 ,28 durch entsprechend tatkweise Betätigung des Leimaggregats47 auf die Bahn43 aufgebracht. Vorzugsweise wird PSA im Hotmelt-Verfahren, also ein dauerhaft klebriger Leim, auf die Bahn43 übertragen. - In einer nachfolgenden Übergabestation
48 werden Banderolen23 positionsgenau an die Bahn43 angelegt bzw. angedrückt, nämlich im Bereich der Leimstreifen27 ,28 . Die Banderolen23 werden durch ein Banderolenaggregat49 einzeln zugeführt und an die Bahn43 angelegt durch ein Rollenpaar50 . Einer (oberen) Rolle ist ein Perforationsorgan zugeordnet zum Herstellen der quergerichteten Perforationslinie29 , hier eine Messerwalze51 mit umlaufendem Perforationsmesser. - Die Bahn
43 durchläuft sodann eine weitere Beleimungsstation mit einem Leimaggregat52 . Dieses ist analog zu dem Leimaggregat47 ausgebildet und wird so gesteuert, dass Leim auf die Außenseite der Banderolen23 aufgebracht wird zur Verbindung mit der Packung10 . Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß1 bis3 handelt es sich um die Leimstreifen26 . Die Leimstellen an der freien Seite der Banderolen23 können ebenfalls aus PSA-Leim bestehen oder alternativ aus konventionellem Hotmelt. - Die Bahn
43 mit den Banderolen23 gelangt sodann in den Bereich einer Übertragungsstation59 , in der ein Aufreißstreifen19 als fortlaufender Streifen – von einer Bobine kommend – auf die Bahn43 aufgebracht und mittels Leim durchgehend mit dieser verbunden wird. Im Bereich der Banderolen23 wird der Aufreißstreifen19 mit der freien (nach oben gerichteten) Seite der Banderole23 verbunden, und zwar in einer Position zwischen den Leimstellen26 einerseits und den Leimstellen27 ,28 andererseits. Der Aufreißstreifen19 wird vorliegend mittig auf die Bahn43 aufgelegt. - Eine weitere, besondere Alternative besteht darin, Leim zur Verbindung der Banderole
23 mit der Packung10 auf diese aufzubringen und danach die Verbindung herzustellen. Die Packungen10 werden bei der Zuführung zur Zuschnittstation44 mit Leim versehen (im Bereich der anzubringenden Banderole23 ) und sodann im Bereich der Zuschnittstation44 mit der Außenumhüllung11 versehen. Der Leim, vorzugsweise Leimpunkte aus Kaltleim, wird auf die nach oben gerichtete, frei (Rück-)Wand14 der Packung aufgebracht. Zu diesem Zweck ist ein Beleimungsorgan55 , vorzugsweise mit Leimdüsen, oberhalb der (horizontalen) Bewegungsbahn der Packungen10 angeordnet. - Die in der beschriebenen Weise vorbereitete Bahn
43 gelangt in den Bereich der Zuschnittstation44 . Dort werden Zuschnitte für die Außenumhüllung11 von der Bahn43 abgetrennt und in einem grundsätzlich bekannten Faltprozess um die Packungen10 herumgefaltet. Sofern Leimstellen zum Einsatz kommen, die aus mittels Wärme reaktivierbarem Hotmelt bestehen, kann diese Wärmezufuhr im Bereich einer Schrumpfstation57 erfolgen zur Behandlung von Packungen10 mit Außenumhüllung11 aus schrumpfbarer Folie. - Die Technologie gemäß
11 ist besonders geeignet für Packungen mit in Längsrichtung einer (langgestreckten) Banderole verlaufenden Beleimungen, vorliegend also für die Verarbeitung von Banderolen23 mit Leimpunkten31 ,32 in Punktreihen33 ,34 . - Die auch bei diesem Ausführungsbeispiel von Bobinen abgezogene (Folien-)Bahn
43 wird zunächst fortlaufend mit dem Aufreißstreifen19 versehen (durch Kleben im Bereich der Übertragungsstation58 ). Die demnach in herkömmlicher Weise vorbereitete Bahn43 (mit mittig verlaufenden Aufreißstreifen19 ) wird der Zuschnittstation44 zugeführt zur Herstellung der Zuschnitte für die Außenumhüllung11 durch Abtrennen von der Bahn43 . - Die Banderole
23 wird bei dieser Technik (beleimt) der Packung10 zugeführt, mit dieser verbunden und an der freien Seite mit den erforderlichen Leimstellen versehen. Die Packungen10 werden auf dem Zuförderer53 , einem Gurtförderer mit Anschlägen für jede Packung10 , an einem oberhalb des Zuförderers53 positionierten Banderolenapparat54 vorbeibewegt und eine Banderole23 auf jede Packung10 aufgelegt. Die Banderole23 ist an der der Packung10 zugekehrten Seite mit Leim versehen und wird mittels Andrückorgan (Gurt) fixiert. Im Banderolenapparat54 wird jede Banderole23 mit der quergerichteten Perforationslinie29 versehen. Weiterhin wird durch ein Beleimungsorgan55 Leim auf die freie Seite der Banderole23 aufgetragen. Vorliegend werden durch Leimdüsen auf die mit der Längserstreckung in Förderrichtung weisende Banderole23 Leimpunkte31 ,32 – insbesondere Kaltleim – in Punktreihen33 ,34 aufgetragen. Es handelt sich dabei um diejenigen Leimstellen, mit denen die Banderole23 an der Packung10 (Rückwand14 ) fixiert wird. Vorzugsweise ist der Banderolenapparat54 entsprechend Darstellung und Beschreibung in ausgebildet, jedoch mit der Maßgabe, dass die BanderoleWO 2007/087885 A1 23 (etwa) mittig auf die Packung10 aufgebracht wird. - Da im Bereich des Banderolenapparats
54 die Banderolen23 mit der Längserstreckung in Förderrichtung weisen, sind die rechteckigen bzw. quaderförmigen Packungen10 auf dem Zuförderer53 entsprechend quer zur Förderrichtung orientiert, so dass die Banderole23 in der gezeigten Stellung (Längserstreckung quer auf der Rückwand14 ) positioniert werden kann. Die Rückwand14 ist dabei nach oben gerichtet. - Im Anschluss an den Banderolenapparat
54 wird die Packung10 in einer (nicht näher dargestellten) Drehstation58 in horizontaler Ebene um 90° gedreht. Die Packung10 ist dann so positioniert, dass sie mit der Längserstreckung in Förderrichtung weist, wobei die Frontseite16 in Bewegungsrichtung vorn liegt. Dadurch wird die beschriebene Stellung der Außenumhüllung11 mit den Faltungen ermöglicht. - Vor dem Einschub der Packungen
10 in den Faltrevolver45 bzw. vor dem Anlegen der Außenumhüllung11 wird Leim auf die freie Seite der Banderole23 (an der Packung10 ) aufgebracht. Zu diesem Zweck ist im Bereich des Zuförderers53 bzw. vor der Zuschnittstation44 oberhalb der Bewegungsbahn der Packungen10 (nach der Drehung derselben) ein weiteres Beleimungsorgan56 positioniert. Durch dieses wird Leim (Leimpunkte) auf die Banderole23 aufgebracht zur Verbindung mit der Außenumhüllung11 . Bei dem Ausführungsbeispiel der4 bis6 werden demnach die Leimpunkte32 durch Düsen des Beleimungsorgans56 aufgebracht, insbesondere zwei Leimpunkte32 . Diese bestehen vorzugsweise aus Hotmelt. - Die Packungseinheiten
10 /11 werden im Anschluss an den Faltrevolver45 fertiggefaltet und einer Siegelstation46 zum Siegeln der Faltungen an den Seitenflächen18 zugeführt. Danach gelangen die Packungen in den Bereich einer Schrumpfstation57 (zum Beispiel in der Ausführung gemäßEP 1 084 954 B1 ), in der Wärme übertragen wird, um eine entsprechend ausgebildete Folie der Außenumhüllung11 einer Schrumpfbehandlung zu unterziehen. Die aufgebrachte Wärme bewirkt auch eine Aktivierung der Leimpunkte32 und bewirkt so die Verbindung der Banderole23 mit der Außenumhüllung11 . - Die vorstehend beschriebene Technologie ist auch bei anderen Packungsformen, vorzugsweise bei Hartpackungen, anwendbar, und zwar auch bei einer Anordnung des Aufreißstreifens
19 quer zu den großflächigen Packungsseiten. Auch kann die Banderole23 in Längsrichtung der Packung angeordnet sein. Weiterhin können andere Leimbilder als dargestellt verwendet werden, wobei jedoch die Leimbilder und die Leimarten der Funktion gerecht werden müssen. - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Packung
- 11
- Außenumhüllung
- 12
- Schieber
- 13
- Hülse
- 14
- Rückwand
- 15
- Lappenverbindung
- 16
- Frontseite
- 17
- Außenlappen
- 18
- Seitenfläche
- 19
- Aufreißstreifen
- 20
- Grifflasche
- 21
- Teilhülle
- 22
- Teilhülle
- 23
- Banderole
- 24
- Teilstück
- 25
- Teilstück
- 26
- Leimstreifen
- 27
- Leimstreifen
- 28
- Leimstreifen
- 29
- Perforationslinie
- 30
- Reststück
- 31
- Leimpunkt
- 32
- Leimpunkt
- 33
- Punktreihe
- 34
- Punktreihe
- 35
- Perforationslinie
- 36
- Perforationslinie
- 37
- Teilstück
- 38
- Teilstück
- 39
- Teilstück
- 40
- Leimstreifen
- 41
- Reißlinie
- 42
- Reißlinie
- 43
- Bahn
- 44
- Zuschnittstation
- 45
- Faltrevolver
- 46
- Siegelstation
- 47
- Leimaggregat
- 48
- Übergabestation
- 49
- Banderolenaggregat
- 50
- Rollenpaar
- 51
- Messerwalze
- 52
- Leimaggregat
- 53
- Zuförderer
- 54
- Banderolenapparat
- 55
- Beleimungsorgan
- 56
- Beleimungsorgan
- 57
- Schrumpfstation
- 58
- Drehstation
- 59
- Übertragungsstation
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
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- WO 2007/087885 A1 [0051]
- EP 1084954 B1 [0055]
Claims (19)
- Packung mit einer Außenumhüllung (
11 ) aus Folie, insbesondere Zigarettenpackung (10 ), und mit einer zwischen Packung (10 ) und Außenumhüllung (11 ) angebrachter Banderole (23 ), die beim Beseitigen der Außenumhüllung (11 ) unter Mitwirkung eines die Außenumhüllung (11 ) durchtrennenden, an dieser angebrachten Aufreißstreifens (19 ) zerstörbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (23 ) beim Entfernen der Außenumhüllung (11 ) bzw. beim Betätigen des Aufreißstreifens (19 ) in der Weise durchtrennt wird, dass mindestens ein Teilstück (24 ;37 ,38 ) der Banderole (23 ) aufgrund entsprechender Verbindung an der Packung (10 ) und mindestens ein weiteres Teilstück (25 ;39 ) der Banderole (23 ) an der Folie der Außenumhüllung (11 ) und/oder an dem Aufreißstreifen (19 ) haftet. - Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zum Aufreißstreifen (
19 ) angeordnete, langgestreckte Banderole (23 ) mindestens eine Schwächungslinie, insbesondere Perforationslinie (29 ;35 ,36 ), aufweist, die quer oder unter einem spitzen Winkel zur Längserstreckung des Aufreißstreifens (19 ) gerichtet ist, derart, dass die Banderole (23 ) durch Betätigen des vorzugsweise an der Innenseite der Banderole (23 ) verlaufenden Aufreißstreifens (19 ) entlang der Schwächungslinie durchtrennbar ist, wobei mindestens ein mit der Packung (10 ) verbundenes Teilstück (24 ;37 ,38 ) durch die Schwächungslinie bzw. Perforationslinie (29 ,35 ) begrenzt ist. - Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie (
29 ) neben dem Aufreißstreifen (19 ) (etwa) parallel zu diesem angeordnet ist, und zwar auf der dem an der Packung (10 ) fixierten Teilstück (24 ) zugeordneten Seite des Aufreißstreifens (19 ). - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die langgestreckte, streifenförmige Banderole (
23 ) mit der Längserstreckung quer zum Aufreißstreifen (19 ) und hinsichtlich der Mitte versetzt zu diesem angeordnet ist, insbesondere derart, dass das mit der Außenumhüllung (11 ) verbundene Teilstück (25 ) größer ist als das mit der Packung (10 ) verbundene Teilstück (24 ). - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (
23 ) mittels Leim bzw. Leimfeldern mit der Packung (10 ) einerseits und der Außenumhüllung (11 ) andererseits verbunden ist, wobei die Leimfelder als Leimstreifen (26 ,27 ;40 ) im Wesentlichen quer zur Längserstreckung der Banderole (23 ) oder als Leimpunkte (31 ,32 ), vorzugsweise in Punktreihen (33 ,34 ) in Längsrichtung der Banderole (23 ), ausgebildet sind. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (
23 ) ausschließlich durch Beseitigen der Außenumhüllung (11 ) – nach dem Betätigen des Aufreißstreifens (19 ) – teilweise abtrennbar ist, wobei die Banderole (23 ) einerseits durch Leim bzw. Leimpunkte (31 ) mit der Packung (10 ) und andererseits – versetzt zu einer Schwächungslinie (29 ) – mit der Außenumhüllung (11 ) und der Aufreißstreifen (19 ) vorzugsweise ausschließlich mit der Außenumhüllung (11 ) verbunden ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Form bzw. durch den Verlauf der Schwächungslinie (
29 ;35 ,36 ) der Banderole (23 ) Reißlinien (41 ,42 ) der Außenumhüllung (11 ) beim Betätigen des Aufreißstreifens (19 ) beeinflussbar ist, wobei insbesondere zwei in Richtung des Aufreißvorgangs divergierende Schwächungslinien (35 ,36 ) jeweils zu beiden Seiten des Aufreißstreifens (19 ) positioniert sind, derart, dass ein im Wesentlichen keilförmiges Teilstück (39 ) aus der Banderole (23 ) heraustrennbar und der durch den Aufreißstreifen (19 ) entfernbare, mit diesem verbundene Teil der Außenumhüllung (11 ) ebenfalls mit in Trennrichtung divergierenden Rändern bzw. Reißlinien (41 ,42 ) ausgebildet ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Banderole (
23 ) angeordnete Schwächungslinie (29 ) bzw. die an der Banderole (23 ) angeordneten Schwächungslinien (35 ,36 ) jeweils zwischen gegebenenfalls mehreren Leimstellen zur Verbindung der Banderole (23 ) mit der Packung (10 ) einerseits und Leimstellen zur Verbindung der Banderole (23 ) mit der Außenumhüllung (11 ) andererseits angeordnet ist bzw. sind. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißstreifen (
19 ) ausschließlich mit der Außenumhüllung (11 ), insbesondere der Innenseite der Außenumhüllung (11 ) und die Banderole (23 ) durch Leimfelder (31 ) einerseits mit der Packung (10 ) und durch Leimfelder (32 ) andererseits mit der Außenumhüllung (11 ) verbunden ist, wobei der Aufreißstreifen (19 ) vorzugsweise im Bereich eines mit der Außenumhüllung (11 ) verbundenen Teilstücks (39 ) der Banderole (23 ) geführt ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Leimfeld, insbesondere ein Leimstreifen (
40 ), entlang dem Aufreißstreifen (19 ) an der Banderole (23 ) angebracht ist, wobei der Leimstreifen (40 ) breiter ist als der Aufreißstreifen (19 ) und mit dem abzutrennenden Teilstück (39 ) verbunden ist. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderole (
23 ) an einer Rückwand (14 ) der Packung (10 ) angeordnet ist, mit der Längserstreckung quer zur Längsausrichtung der Packung (10 ), vorzugsweise an einer Rückwand (14 ) einer Hülse (13 ) einer Packung (10 ) des Typs Schieber und Hülse. - Packung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer quaderförmigen Packungsform der Aufreißstreifen (
19 ) etwa in einer (gedachten) mittleren Längsmittelebene angeordnet ist, wobei ein Griffende des Aufreißstreifens (19 ) mit Grifflasche (20 ) vorzugsweise an einer rückseitigen Packungskante zwischen Rückwand (14 ) und Bodenwand angeordnet ist. - Verfahren zum Herstellen von Packungen (
10 ) mit einer Außenumhüllung (11 ) aus Folie, insbesondere Zigarettenpackungen, und mit einer zwischen Packung (10 ) und Außenumhüllung (11 ) angebrachten Banderole (23 ), die beim Beseitigen der Außenumhüllung (11 ) unter Mitwirkung eines die Außenumhüllung (11 ) durchtrennenden, an dieser angebrachten Aufreißstreifens (19 ) zerstört wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine fortlaufende Bahn (43 ) aus Folie wird im Bereich einer ersten Leimstation durch ein Leimaggregat (47 ) mit Leimfeldern, insbesondere Leimstreifen (27 ,28 ) zum Fixieren der Banderole (23 ) versehen, b) in einer nachfolgenden Übergabestation (48 ) werden mit einer Schwächungslinie (29 ;35 ,36 ) versehene Banderolen (23 ) im Bereich der Leimfelder an die Bahn (43 ) angelegt, insbesondere mit der Längsorientierung quer zur Bahn (43 ), c) in einer nachfolgenden weiteren Leimstation werden durch ein Leimaggregat (52 ) Leimfelder auf die freie Seite der Banderole (23 ) aufgetragen, insbesondere Leimstreifen (26 ), d) in einer nachfolgenden Übertragungsstation (58 ) wird ein fortlaufender Materialstreifen als Aufreißstreifen (19 ) an die freie, insbesondere nach oben weisende Seite der Bahn (43 ) vorzugsweise mittig angelegt und durch Klebung mit dieser verbunden, e) der Aufreißstreifen (19 ) wird an der Außenseite der Banderole (23 ) zwischen den an unterschiedlichen Seiten angeordneten Leimfeldern (26 ) einerseits und Leimfeldern (27 ,28 ) andererseits mit der Banderole (23 ) verbunden, f) von der Bahn (43 ) werden Zuschnitte für die Außenumhüllung (11 ) abgetrennt und jeweils um eine Packung (10 ) herumgefaltet, wobei an der freien Seite der Banderole (23 ) angeordnete Leimfelder (27 ,28 ) mit der Packung (10 ) verbunden werden, gegebenenfalls durch Zuführung von Wärme zu den aus Hotmelt bestehenden Leimfeldern. - Verfahren zum Herstellen von Packungen (
10 ) mit einer Außenumhüllung (11 ) aus Folie, insbesondere Zigarettenpackungen, und mit einer zwischen Packung (10 ) und Außenumhüllung (11 ) angebrachten Banderole (23 ), die beim Beseitigen der Außenumhüllung (11 ) unter Mitwirkung eines die Außenumhüllung (11 ) durchtrennenden, an dieser angebrachten Aufreißstreifens (19 ) zerstört wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine fortlaufende Bahn (43 ) aus Folie wird im Bereich einer ersten Leimstation durch ein Leimaggregat (47 ) mit Leimfeldern, insbesondere Leimstreifen (27 ,28 ) zum Fixieren der Banderole (23 ) versehen, b) in einer nachfolgenden Übergabestation (48 ) werden mit einer Schwächungslinie (29 ;35 ,36 ) versehene Banderolen (23 ) im Bereich der Leimfelder an die Bahn (43 ) angelegt, insbesondere mit der Längsorientierung quer zur Bahn (43 ), c) in einer nachfolgenden Übertragungsstation (58 ) wird ein fortlaufender Materialstreifen als Aufreißstreifen (19 ) an die freie, insbesondere nach oben weisende Seite der Bahn (43 ) vorzugsweise mittig angelegt und durch Klebung mit dieser verbunden, d) der Aufreißstreifen (19 ) wird an der Außenseite der Banderole (23 ) zwischen den an unterschiedlichen Seiten angeordneten Leimfeldern (26 ) einerseits und Leimfeldern (27 ,28 ) andererseits mit der Banderole (23 ) verbunden, e) von der Bahn (43 ) werden Zuschnitte für die Außenumhüllung (11 ) abgetrennt und jeweils um eine Packung (10 ) herumgefaltet, wobei an der freien Seite der Banderole (23 ) angeordnete Leimfelder (27 ,28 ) mit der Packung (10 ) verbunden werden, gegebenenfalls durch Zuführung von Wärme zu den aus Hotmelt bestehenden Leimfeldern, f) die zum Anbringen der Außenumhüllung (11 ) zugeführten Packungen (10 ) werden während der Zuführung an der freien, insbesondere nach oben gerichteten (Rück-)Wand (14 ) mit Leimfeldern (31 ) versehen, insbesondere aus Kaltleim, zur Verbindung der Banderole (23 ) mit der Packung (10 ) während des Anbringens der Außenumhüllung (11 ). - Verfahren zum Herstellen von Packungen (
10 ) mit einer Außenumhüllung (11 ) aus Folie, insbesondere Zigarettenpackungen, und mit einer zwischen Packung (10 ) und Außenumhüllung (11 ) angebrachten Banderole (23 ), die beim Beseitigen der Außenumhüllung (11 ) unter Mitwirkung eines die Außenumhüllung (11 ) durchtrennenden, an dieser angebrachten Aufreißstreifens (19 ) zerstört wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) eine fortlaufende Bahn (43 ) aus Folie wird im Bereich einer Übertragungsstation (59 ) mit einem fortlaufenden Materialstreifen als Aufreißstreifen versehen, der an die freie Seite der Bahn (43 ) vorzugsweise mittig angelegt und durch Klebung mit dieser verbunden wird, b) die mit dem Aufreißstreifen (19 ) bestückte Bahn (43 ) wird einer Zuschnittstation (44 ) zum Herstellen von Zuschnitten für die Außenumhüllung (11 ) zugeführt, c) Packungen (10 ) werden durch einen Zuförderer (53 ) der Zuschnittstation (44 ) zugeführt, wobei oberhalb des Zuförderers (53 ) ein Banderolenapparat (54 ) angeordnet ist zur Zuführung von Banderolen zur Oberseite der Packungen (10 ) auf dem Zuförderer (53 ), d) die Banderolen (23 ) werden im Bereich des Banderolenapparats (54 ) mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend transportiert, mit Schwächungslinien (29 ) und mittels Beleimungsorgan (55 ) mit Leimfeldern (31 ) versehen, insbesondere aus Kaltleim, e) von der Bahn (43 ) werden Zuschnitte für die Außenumhüllung (11 ) abgetrennt und jeweils um eine Packung (10 ) herumgefaltet und mit den Leimfeldern (31 ) an der freien Seite der Banderole (23 ) verbunden. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass quaderförmige Packungen (
10 ) mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend und mit einer vornliegenden Frontseite (16 ) durch eine Zuschnittstation (44 ) hindurchtransportiert werden, derart, dass sich der Zuschnitt der Außenumhüllung (11 ), ausgehend von der Frontseite (16 ), in Längsrichtung U-förmig an die Packung (10 ) anlegt, wobei Faltungen der Außenumhüllung (11 ) im Bereich einer der Frontseite (16 ) gegenüberliegenden Bodenwand gebildet ist, derart, dass eine Grifflasche (20 ) des Aufreißstreifens (19 ) im Bereich der Bodenwand liegt. - Verfahren nach Anspruch 16 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die quaderförmigen Packungen (
10 ) werden im Bereich eines Banderolenapparats (54 ) mit ihrer Längserstreckung in Querrichtung weisend transportiert zum Auflegen einer mit der Längserstreckung in Förderrichtung orientierten Banderole (23 ), b) nach dem Auflegen der Banderole (23 ) auf die Packung (10 ) wird diese in einer Drehstation (58 ) um 90° gedreht, derart, dass die Packungen (10 ) mit Längserstreckung in Förderrichtung weisend in den Bereich der Zuschnittstation (44 ) gefördert werden. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass ausgewählte Leimfelder, insbesondere an der Bahn (
43 ) angebrachte Leimfelder (27 ,28 ) zum Fixieren der Banderole (23 ), aus (Holtmelt-)Leim mit dauerhaft klebender Eigenschaft ausgebildet sind. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass Leimstellen bzw. Leimverbindungen zwischen Banderole und Packung (
10 ) einerseits und/oder Außenumhüllung (11 ) andererseits aus Hotmelt-Leim im Bereich einer an die Zuschnittstation (44 ) bzw. an eine nachfolgende Siegelstation (46 ) anschließende Schrumpfstation (49 ) durch Zuführung von Wärme aktiviert und so die Verbindung hergestellt wird.
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