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DE102011108239A1 - Datenträger mit taktilem Sicherheitsmerkmal - Google Patents

Datenträger mit taktilem Sicherheitsmerkmal Download PDF

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DE102011108239A1
DE102011108239A1 DE102011108239A DE102011108239A DE102011108239A1 DE 102011108239 A1 DE102011108239 A1 DE 102011108239A1 DE 102011108239 A DE102011108239 A DE 102011108239A DE 102011108239 A DE102011108239 A DE 102011108239A DE 102011108239 A1 DE102011108239 A1 DE 102011108239A1
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DE
Germany
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substrate
security feature
microns
tactile
cover layer
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102011108239A
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English (en)
Inventor
Thomas Mang
Peter Schiffmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
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Priority to CA2841862A priority patent/CA2841862C/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Datenträger, insbesondere Wertdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Substrat (7), das zumindest ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal (2, 3, 4, 6, 10) aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Reliefhöhe (R0) des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals (2, 3, 4, 6, 10) 10 μm bis 180 μm beträgt und das Substrat (7) mit dem zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal (2, 3, 4, 6, 10) beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht (9a, 9b) derart abgedeckt ist, dass die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals (2, 3, 4, 6, 10) im Wesentlichen erhalten bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Datenträger, insbesondere ein Wertdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Substrat, das zumindest ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal aufweist.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Datenträgers.
  • Datenträger, wie Sicherheits-, Wert- oder Ausweisdokumente, aber auch andere Wertgegenstände, werden zur Absicherung oft mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Überprüfung der Echtheit des Datenträgers gestatten und zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen.
  • Es ist bekannt, Datenträger, insbesondere Wertdokumente, mit einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal auszustatten. Studien, wie sie etwa die Bank of Canada durchgeführt hat, haben nämlich gezeigt, dass der Taktilität bei der Bewertung der Echtheit von Banknoten eine große Bedeutung zukommt.
  • Ferner ist es bekannt, Wertdokumente, insbesondere Banknoten, mit einem Substratmaterial aus Papier oder Polymer auszustatten. Nachteilig an diesen Wertdokumenten ist aber unabhängig vom eingesetzten Substrat, dass insbesondere Wertdokumente mit hoher Zirkulation einem erheblichen Verschleiß und einer starken Verschmutzung ausgesetzt sind, so dass die Umlaufzeiten dieser Wertdokumente gering sind. Insbesondere ist es bekannt, dass Substrate aus Papier verhältnismäßig schnell verschmutzen und durch Feuchtigkeitsaufnahme lappig werden, d. h. der typische Klang und die typische Griffigkeit dieser Substrate größtenteils verloren gehen. Andererseits zeigen Substrate aus einem Polymermaterial einen sehr geringen Weiterreißwiderstand, weshalb durch Einreißen beschädigte Substrate ausgetauscht werden müssen.
  • Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, Datenträger der eingangs genannten Art hinsichtlich ihrer Umlaufbeständigkeit und ihrer Nachahmungssicherheit weiterzuverbessern und dabei gleichzeitig die für die Bewertung der Echtheit von Banknoten wichtigen Eigenschaften möglichst vollständig zu erhalten.
  • Diese Aufgabe wird durch den Datenträger und das Herstellungsverfahren mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Gemäß der Erfindung umfasst ein gattungsgemäßer Datenträger, insbesondere ein Wertdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, ein Substrat, das zumindest ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal aufweist, wobei die Reliefhöhe des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 10 μm bis 180 μm beträgt. Das Substrat mit dem zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal ist dabei beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht derart abgedeckt, dass die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt.
  • Erfindungsgemäß wird durch die große Reliefhöhe des taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals sichergestellt, dass der Verbraucher die Echtheit der erfindungsgemäßen Banknote leicht anhand des taktilen Sicherheitsmerkmals überprüfen kann. Dabei wird die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals erfindungsgemäß trotz der beidseitig jeweils vollflächig auf das Substrat mit taktilem Sicherheitsmerkmal aufgebrachten polymeren Deckschicht erhalten. Diese Erkenntnis ist insoweit überraschend, als bei den bisher bekannten Datenträgern mit taktilem Sicherheitsmerkmal durch die beidseitige Abdeckung des Substrats mit einer Deckschicht die Taktilität eines auf dem Substrat angeordneten Sicherheitsmerkmals zum Teil drastisch reduziert wurde.
  • Gemäß der Erfindung ist es nun aber möglich, Datenträger mit einem ein taktiles Sicherheitsmerkmal aufweisenden Substrat und beidseitig auf dem Substrat angeordneten polymeren Deckschichten anzugeben, bei denen die Taktilität des taktilen Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt und zugleich das taktile Sicherheitsmerkmal, aber auch alle anderen Sicherheitsmerkmale sowie das Datenträgersubstrat vor Verschleiß und Verschmutzung geschützt sind. Darüber hinaus wird der Datenträger mit den sicherheitsrelevanten Merkmalen vor Manipulationsversuchen geschützt, wodurch die Nachahmungssicherheit der erfindungsgemäßen Datenträger außerordentlich hoch ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal des Datenträgers eine Reliefhöhe von 20 μm bis 150 μm, bevorzugt von 30 μm bis 130 μm und ganz besonders bevorzugt von 35 μm bis 90 μm auf. Sicherheitsmerkmale mit einer Reliefhöhe von 20 μm bis 150 μm ermöglichen eine gute haptische Wahrnehmung durch den Benutzer des Datenträgers und lassen sich zugleich durch bekannte Herstellungsprozesse für solche Datenträger fertigen. Damit kann der Datenträger eine große Zahl bekannter taktiler Sicherheitsmerkmale aufweisen, wodurch die Erfindung wirtschaftlich sehr interessant ist.
  • Bevorzug weist die Reliefhöhe des durch die polymere Deckschicht abgedeckten taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 40% bis 100%, bevorzugt 60% bis 100% und ganz besonders bevorzugt 80% bis 100% der Reliefhöhe des nicht abgedeckten Sicherheitsmerkmals auf. Wie bereits erwähnt, ist der Erhalt der Taktilität des Sicherheitsmerkmals in möglichst großem Umfang wesentlich für die vorliegende Erfindung. Die überraschende Erkenntnis, dass durch die geeignete Auswahl von taktilen Sicherheitsmerkmalen, abdeckender polymerer Schicht und entsprechenden Herstellungsparametern die Taktilität des Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt, wird weiter unten bei den einzelnen relevanten Merkmalen diskutiert. Ohne an eine Erklärung gebunden zu sein, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Taktilität eines Sicherheitsmerkmals mit großer Reliefhöhe in größerem Umfang erhalten bleibt als dies bei Sicherheitsmerkmalen mit geringerer Reliefhöhe der Fall ist. Für den Benutzer eines erfindungsgemäßen Datenträgers bedeutet der vollständige oder im Wesentlichen vollständige Erhalt der Taktilität letztlich, dass er gar nicht oder kaum zwischen einem Datenträger mit und einem Datenträger ohne polymere Deckschicht unterscheiden kann, zumindest in Bezug auf die haptische Erfassbarkeit des taktilen Sicherheitsmerkmals. Wenngleich dieser Idealfall des 100-%igen Erhalts der Reliefhöhe in der Praxis nicht immer realisiert werden kann, wird auch ein Erhalt der Taktilität von ca. 80% den meisten Benutzern des Datenträgers zur eindeutigen Echtheitserkennung des taktilen Sicherheitsmerkmals genügen.
  • Das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal ist mit Vorteil ausgewählt aus der Gruppe Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Folienstreifen, Folienpatch, Aufdruck, Prägestruktur oder durch Einwirkung elektromagnetischer Strahlung erzeugte Reliefstruktur. Auch sogenannte Sicherheitsfäden, die teilweise oder vollständig in ein Substrat eingebettet sein können, sind als taktile Sicherheitsmerkmale geeignet. Unter einem „Folienstreifen” wird im Weiteren ein länglicher und unter einem „Folienpatch” ein nicht lang gestrecktes Folienelement mit z. B. kreis-, ellipsen- oder rechteckförmigem Umriss verstanden.
  • Auch ein Aufdruck auf das Substrat des Datenträgers oder eine mittels eines geeigneten Prägewerkzeugs eingebrachte Prägestruktur weisen ein geeignetes Relief zur Echtheitserkennung auf. Bei der mittels elektromagnetischer Strahlung erzeugten Reliefstruktur kann es sich z. B. um einen aufschäumbaren Aufdruck handeln, der bei Einwirkung von Wärme zur Bildung einer Reliefstruktur expandiert. Denkbar ist in diesem Zusammenhang ferner die Beaufschlagung eines insbesondere papierbasierten Substrates zur Bildung einer Reliefstruktur in den mit Strahlung beaufschlagten Bereichen.
  • Es versteht sich, dass das taktile Sicherheitsmerkmal in Form eines Sicherheitsfadens, Folienstreifens oder Folienpatches an sich bekannte Merkmale, insbesondere eine Beugungsstruktur, Mattstruktur, eine Dünnschichtanordnung mit Farbkippeffekt, Mikrospiegel, Mikrolinsen und andere optisch variable Merkmale aufweisen kann.
  • Darüber hinaus versteht es sich, dass jeder Aufdruck mit einer Reliefhöhe von größer 10 μm als taktiles Merkmal eingesetzt werden kann, wobei insbesondere ein Offset-, Flexo-, Sieb- oder Tiefdruckverfahren geeignet ist. Dabei ist es z. B. mittels eines Siebdruckverfahrens möglich, ein Relief auf dem Sicherheitssubstrat vorzusehen, das nur aus einer Farbschicht mit einer Dicke von ca. 10 μm bis 30 μm besteht. Solche Reliefstrukturen lassen sich z. B. mit UV-trocknenden Farben herstellen. Das im Siebdruckverfahren erzeugte Relief kann grundsätzlich in Farbe oder farblos, d. h. transparent ausgeführt sein. Der Aufdruck kann Effektfarben umfassen, die insbesondere magnetisch ausrichtbare, metallische oder flüssigkristalline Pigmente enthalten können. Denkbar sind ferner thermochrome und photochrome Materialien, wobei sämtliche vorstehend genannten Materialien und Pigmente auch in Mikrokapseln eingeschlossen sein können.
  • Mit besonders großem Vorteil handelt es sich bei dem Aufdruck um ein Tiefdruckverfahren, insbesondere ein Stichtiefdruckverfahren. Bei dem Tiefdruckverfahren wird im sogenannten „farbführenden” Tiefdruck deckungsgleich zum Aufdruck eine Prägestruktur erzeugt. Ein solches Sicherheitsmerkmal, bei dem die Taktilität durch die erzeugte Prägestruktur und den deckungsgleich zur Prägestruktur angeordneten Aufdruck gebildet wird, weist eine taktile Struktur mit großer Stabilität und Haltbarkeit auf, die durch die erfindungsgemäß vorgesehene Deckschicht bezüglich ihrer Umlaufbeständigkeit noch weiter verbessert wird. Die im farbführenden Stichtiefdruck erzeugten taktilen Sicherheitsmerkmale weisen für die Prägestruktur und den Aufdruck insgesamt eine typische Reliefhöhe von ca. 35 μm bis 90 μm auf, was für eine haptische Erfassung und damit einen Echtheitsnachweis besonders vorteilhaft ist.
  • Denkbar ist es ferner, den Aufdruck transparent auszubilden, so dass der Betrachter im Wesentlichen die Prägestruktur in der Farbe des verprägten Substrats wahrnimmt. Gleichzeitig ist die Prägestruktur durch den transparenten Aufdruck gut vor äußeren Einflüssen geschützt, was durch die abdeckende polymere Deckschicht in noch größerem Maße sichergestellt ist.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, im Bereich eines Vordrucks auf dem Substrat oder auf einem auf dem Substrat angeordneten Folienelement ein visuell von der Farbe des Vordrucks bzw. des Folienelements unterscheidbares Relief mittels farbführendem Tiefdruck bzw. mittels „Blindprägung” (siehe unten) zu erzeugen.
  • Vorteilhaft ist es ferner, wenn eine Tiefdruckplatte ohne Farbe zur Erzeugung einer sogenannten „Blindprägung” eingesetzt wird. Dabei wird lediglich das Substrat zur Bildung einer Prägestruktur verformt, aber kein deckungsgleicher Aufdruck erzeugt. Eine solche Prägestruktur bildet demnach ein Relief in der Farbe des Substrats. Ist das Substrat farblos, wird entsprechend ein farbloses Relief erhalten. Durch die in einem Vordruck bzw. Folienelement erzeugte Blindprägung wird in der Regel durch Abschattungseffekte eine von dem nicht geprägten Bereich visuell wahrnehmbare Struktur erzeugt.
  • Mit besonders großem Vorteil können daher im Tiefdruckverfahren taktil erfassbare Sicherheitsmerkmale erzeugt werden, bei denen Bereiche mit Aufdruck und deckungsgleicher Prägestruktur sowie blindgeprägte Bereiche, die lediglich eine Prägestruktur aufweisen, unmittelbar nebeneinanderliegend erzeugt werden. Solche Strukturen weisen einen außerordentlich hohen Fälschungsschutz auf, da eine räumliche Abfolge der Prägestrukturen mit und ohne Aufdruck besonders schwer zu fälschen ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist ferner vorgesehen, dass das Substrat wenigstens eine Papierschicht aufweist. Im einfachsten Fall handelt es sich bei dem Substrat um ein ein- oder mehrlagiges Sicherheitspapier, wobei dies mit Vorteil aus Baumwolle oder aus Baumwolle mit einem polymeren Anteil x gebildet wird, wobei x größer 0% und kleiner 100% ist. Mit großem Vorteil kann während der Papierherstellung in die Papierschicht ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal zumindest teilweise eingebettet werden. Bei dem Sicherheitsmerkmal kann es sich insbesondere um ein Wasserzeichen oder einen Sicherheitsfaden handeln. Denkbar ist ferner ein in das Papier eingebrachtes taktiles Sicherheitsmerkmal, insbesondere ein Faservlies oder ein Papierstreifen, zur Erzeugung einer Dickenmodulation im Papiersubstrat. Es versteht sich, dass zusätzlich zu den in das Substrat eingebetteten taktilen Sicherheitsmerkmalen noch weitere Sicherheitsmerkmale auf dem Substrat angeordnet werden können. Die zumindest teilweise eingebetteten Sicherheitsfäden können wiederum die oben genannten, insbesondere optisch variablen Merkmale enthalten.
  • Selbstverständlich kann es sich bei dem Substrat auch um ein polymeres Material, insbesondere eine Kunststofffolie aus PET, PP, PE, PA, PC oder PVC handeln. Solche polymeren Materialien weisen eine besonders lange Lebensdauer auf, allerdings weisen sie in der Regel eine deutlich schlechtere Verprägbarkeit und damit in der Regel eine geringere Taktilität z. B. eines auf ihnen im Stichtiefdruckverfahren erzeugten Aufdruckes auf.
  • Die polymere Deckschicht, welche jeweils vollflächig auf den beiden Oberflächen des Substrats angeordnet wird, besteht bevorzugt aus PET, PP, PE, LDPE, LLDPE, PA, PC, POPP, PVC oder aus natürlichen Biopolymeren. Bei den natürlichen Biopolymeren sind insbesondere Folien aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Stärke oder Polymilchsäuren (PLA) denkbar. Selbstverständlich kann die polymere Deckschicht auch eine Mischung aus einem oder mehreren der vorstehend genannten Polymere sein.
  • Die polymere Deckschicht weist mit Vorteil eine Dicke von 0,8 μm bis 20 μm, bevorzugt von 2 μm bis 12 μm und ganz besonders bevorzugt von 2 μm bis 6 μm auf. In einer speziellen Ausgestaltung beträgt die Dicke der polymeren Deckschicht auf einer oder auf beiden Oberflächen des Substrats nur ca. 3,5 μm. Deckschichten mit solch geringen Dicken können mit den weiter unten beschriebenen Verfahren erzeugt werden und gewähren einen im Wesentlichen vollständigen Erhalt der Taktilität des taktilen Sicherheitsmerkmals, auch nach Abdeckung durch die polymere Deckschicht. Des Weiteren ist durch eine solch dünne Schicht bereits eine deutlich verbesserte Umlaufbeständigkeit als bei Substraten ohne Deckschicht gegeben, und im Übrigen die Fälschungssicherheit der durch die Deckschicht abgedeckten Sicherheitsmerkmale ebenfalls erhöht.
  • Die polymere Deckschicht ist mit Vorteil transparent oder transluzent ausgebildet. Eine transparente Schicht weist idealerweise einen Transmissionsgrad von 100% auf, wobei dieser Wert in der Praxis in der Regel nicht exakt erreicht wird. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung weist eine transparente Schicht demnach einen Transmissionsgrad von 90% bis 100% auf. Im Sinne der vorliegenden Anmeldung bezeichnet der Transmissionsgrad die Durchlässigkeit für Licht, insbesondere für Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 800 nm, d. h. für Licht, wie es üblicherweise vom Betrachter wahrgenommen wird. Mit anderen Worten ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung der Transmissionsgrad der Quotient der durch das Material hindurchgelassenen Strahlungsleistung und der auf die Schicht eingestrahlten Strahlungsleistung. Je nach Anwendung kann sich der Transmissionsgrad jedoch auch mir auf eine einzige Wellenlänge oder auf andere Wellenlängenbereiche beziehen, beispielsweise auf den sich an den sichtbaren Spektralbereich anschließenden nahen UV- oder IR-Wellenlängenbereich.
  • Eine transluzente oder semitransparente Schicht weist im Rahmen der vorliegenden Anmeldung einen Transmissionsgrad von 10% bis 90% und besonders bevorzugt von 20% bis 80% auf.
  • Es versteht sich, dass eine auf einer Oberfläche des Substrats aufgebrachte polymere Deckschicht nicht über ihre gesamt Fläche die gleichen Transmissionseigenschaften aufweisen muss. Insbesondere können sich transparente und transluzente Bereiche, abhängig vom Herstellungsverfahren, auch abwechseln oder in einem bestimmten Muster angeordnet sein.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die polymere Deckschicht nicht mit einem Sicherheitsmerkmal, bevorzugt nicht mit einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal und insbesondere nicht mit einem Aufdruck oder einer Prägestruktur ausgestattet ist. Eine solche Ausführungsform ermöglicht vorteilhafterweise, das Substrat mit dem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal und allen weiteren für den Datenträger vorgesehenen Sicherheitsmerkmalen auszustatten und in einem abschließenden Schritt das Substrat mit sämtlichen Sicherheitsmerkmalen mit den polymeren Deckschichten beidseitig abzudecken. Eine solche Ausführungsform ist produktionstechnisch und wirtschaftlich deshalb interessant, weil der Datenträger nach Aufbringen der polymeren Deckschicht mit keiner weiteren Schicht, insbesondere keiner weiteren Farbannahmeschicht, Druckschicht oder anderen sicherheitsrelevanten Merkmal ausgestattet werden muss. Des Weiteren weist eine solche Ausführungsform einen außerordentlichen Fälschungsschutz auf, da sämtliche für die Echtheit des Datenträgers relevanten Sicherheitsmerkmale, aber auch alle anderen für die Erkennbarkeit des Datenträgers relevanten Informationen, insbesondere Aufdrucke und andere Designelemente, durch die polymere Deckschicht vor Manipulationen und Fälschungsangriffen geschützt sind.
  • Wenngleich in dieser bevorzugten Ausführungsform die polymere Deckschicht auf beiden Seiten des Substrats kein Sicherheitsmerkmal, insbesondere kein taktiles Sicherheitsmerkmal und insbesondere keinen Sicherheitsfaden, Folienpatch, Folienstreifen oder Aufdruck aufweist, kann die Deckschicht unter Umständen intrinsische Merkmale aufweisen, wie z. B. durch Reckung der Deckschicht entstandene Polarisationsmerkmale oder im sichtbaren Wellenlängenbereich nicht sichtbare Fluoreszenzstoffe. Solche intrinsischen Eigenschaften der polymeren Deckschicht werden durch die Formulierung, „dass die polymere Deckschicht keine Sicherheitsmerkmale aufweist”, nicht ausgeschlossen. Die intrinsischen Eigenschaften sind mit geeigneten Hilfsmitteln oder Sensoren demzufolge maschinell und/oder visuell erfassbar und können als zusätzliches Echtheitsmerkmal fungieren. Gleichwohl ist es besonders bevorzugt, wenn bei Vorliegen solcher intrinsischer Merkmale in der polymeren Deckschicht, die Deckschicht im sichtbaren Wellenlängenbereich transparent oder zumindest transluzent ausgebildet ist.
  • Die Erfindung umfasst auch ein Verfahren zum Herstellen eines Datenträgers der oben genannten Art. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird
    • a) ein Substrat mit zumindest einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal mit einer Reliefhöhe von 10 μm bis 180 μm bereitgestellt, und
    • b) das Substrat mit dem zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht derart abgedeckt, dass die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt.
  • Das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal wird mit Vorteil mit einer Reliefhöhe von 20 μm bis 150 μm, bevorzugt von 30 μm bis 130 μm und ganz besonders bevorzugt von 35 μm bis 90 μm erzeugt.
  • Mit besonderem Vorteil wird ferner die polymere Deckschicht derart erzeugt, dass die Reliefhöhe des bedeckten, taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 40% bis 100%, bevorzugt 60% bis 100% und ganz besonders bevorzugt 80% bis 100% der Reliefhöhe des nicht abgedeckten Sicherheitsmerkmals beträgt.
  • Das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal kann dabei in dem Verfahrensschritt a) insbesondere mittels eines Transferverfahrens auf das Substrat aufgebracht werden. Beispielsweise können Sicherheitsfäden, Folienstreifen oder Folienpatche in einem solchen Transferverfahren auf das Substrat übertragen werden. Vorteilhafterweise kann das Substrat aber auch mit einem Aufdruck oder einer Prägestruktur versehen werden, wobei dazu insbesondere ein Tiefdruckverfahren, insbesondere ein Stichtiefdruckverfahren Verwendung finden kann. Denkbar ist es ferner, das Substrat durch Einwirkung elektromagnetischer Strahlung mit einer Reliefstruktur zu versehen, was z. B. durch Beaufschlagung eines papierbasierten Substrates mit Laserstrahlung oder eines aufschäumbaren Aufdrucks mit Wärme möglich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist ferner vorgesehen, dass das Substrat in einer Papiermaschine mit wenigstens einer Papierschicht hergestellt wird und vorzugsweise während der Papierherstellung ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal, insbesondere ein Wasserzeichen oder ein Sicherheitsfaden, in die Papierschicht zumindest teilweise eingebettet wird. Solche in das Substrat eingebetteten Sicherheitsmerkmale sind untrennbar mit dem Substrat verbunden und erhöhen daher die Fälschungssicherheit des damit gesicherten Datenträgers.
  • Zusätzlich zu diesen in das Substrat zumindest teilweise eingebetteten Sicherheitsmerkmalen können selbstverständlich weitere, insbesondere taktile Sicherheitsmerkmale, beispielsweise mittels der vorstehend genannten Transferverfahren auf das Substrat aufgebracht werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Substrat in dem Verfahrensschritt a) mit allen für den Datenträger vorgesehenen taktilen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet wird. Bei einer solchen Ausführungsform wird das Substrat des Datenträgers mit allen vorgesehenen taktilen und gegebenenfalls weiteren Sicherheitsmerkmalen und/oder für die Erkennbarkeit des Datenträgers relevanten Informationen, insbesondere Aufdrucke und andere Designelemente, ausgestattet, so dass in einem weiteren Verfahrensschritt lediglich noch das Substrat beidseitig von einer polymeren Deckschicht abgedeckt werden muss. Die Abdeckung durch die polymere Deckschicht stellt bei einer solchen Ausführungsform demnach den abschließenden Verfahrensschritt bei der Herstellung des Datenträgers dar, sieht man von dem Zuschneiden der Datenträger in die gewünschte Form und anderen untergeordneten Verfahrensschritten zur Fertigstellung des Datenträgers einmal ab. Vorteilhafterweise sind bei einer solchen Ausführungsform sämtliche Sicherheitselemente und Informationen des Substrats durch die polymere Deckschicht vor Fälschungsangriffen geschützt.
  • In einem bevorzugten Verfahren ist ferner vorgesehen, dass die polymere Deckschicht durch ein Folienkaschierungs-, insbesondere Druckkaschierungs-, Spaltkaschierungs- oder Luftkaschierungsverfahren auf das Substrat aufgebracht wird. Die genannten Verfahren zur Folienkaschierung eignen sich sowohl für die Herstellung von Datenträgern in einem Prozess, bei dem eine Vielzahl an noch zu vereinzelnden Datenträgern auf Rollen gewickelt sind (Rollenverfahren) oder als Bogen (Bogenverfahren) vorliegen. Wie der Name des Kaschierungsverfahrens bereits verrät, wird bei der Druckkaschierung die zu kaschierende Bahn in die Trägerbahn mit einem definierten Druck eingepresst, während bei der Spaltkaschierung mit einer vorgegebenen Spaltdicke gearbeitet wird, so dass der gewünschte Kaschierdruck gewählt werden kann, ohne die Stärke der zu kaschierenden Bahn zu verändern. Bei der Luftkaschierung wird mittels höhenverstellbarer Trägerwalzen ein besonders Substrat schonendes Kaschieren von empfindlichen Substraten gewährleistet. Die Luftkaschierung und im gewissen Umfang auch die Spaltkaschierung sind für den Erhalt der Taktilität des taktilen Sicherheitsmerkmals besonders geeignet. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die auf das Substrat zu kaschierende polymere Deckschicht zu erwärmen, insbesondere mittels eines Heißluftgebläses an das Substrat zu drücken, um eine möglichst vollständige Relieferhaltung zu erreichen. Dabei sollte die Temperatur der Heißluft in der Nähe der Glasübergangstemperatur (glass transition temparature; TG) der Folie liegen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, während der Anordnung der polymeren Deckschicht auf das Substrat zumindest Teilbereiche des Substrats zu verprägen und damit ein weiteres taktil erfassbares Relief zu erzeugen. Beispielsweise kann eine solche zusätzliche Verprägung des Substrats zur Erzeugung einer Blindenschrift genutzt werden und mit Vorteil in bedruckten oder unbedruckten Bereichen des Substrats angeordnet werden.
  • Zu erwähnen ist ferner, dass für den Fall der Aufbringung der polymeren Deckschicht in Form einer Folie, eine Verbindung der Folie mit dem Substrat erfolgen muss. Dazu kann für die Verbindung von Substrat und Folie ein nasser Klebstoff (Nasskaschierverfahren), ein trockener Klebstoff (Trockenkaschierverfahren) eingesetzt oder ohne Klebstoff, aber mittels Wärme- und/oder Druckeinwirkung (Thermokaschierverfahren) gearbeitet werden. Denkbar ist ferner das sogenannte „Thermolaminierverfahren”, bei dem die polymere Deckschicht durch Verbinden einer heißextrudierten Polymerschicht mit dem Substrat erzeugt wird.
  • In einem alternativen Verfahren ist vorgesehen, dass die polymere Deckschicht durch ein Vorhangbeschichtungs-, ein Extruderbeschichtungsverfahren oder mittels eines Flachklebedosiersystems auf das Substrat aufgebracht wird. Beim Vorhangbeschichtungsverfahren, das auch als „Curtain-Beschichtungsverfahren” bezeichnet wird, wird die als polymere Deckschicht vorgesehene Beschichtungsmasse auf das Substrat aufgegossen, wobei bei dieser Methode gleichzeitig mehr als eine Schicht gleicher oder unterschiedlicher Beschichtungsstoffe aufgebracht werden können. Bei dieser Art der Beschichtung wird in Abhängigkeit des für die polymere Deckschicht vorgesehenen Beschichtungsmaterials, insbesondere der Oberflächenspannung und Viskosität der Deckschicht, der Substratqualität, insbesondere der Oberflächenrauigkeit, der Saugfähigkeit und der Oberflächenspannung des Substrats, sowie der eingestellten Maschinenparameter, insbesondere der Bahngeschwindigkeit, des Abstandes zum Substrat und des Düsendesigns, ein gleichmäßig dicker Beschichtungsauftrag ermöglicht. Bei dieser Beschichtungsvariante kann die Taktilität eines Sicherheitsmerkmals besonders gut erhalten werden.
  • Bei der Extruderbeschichtung werden bevorzugt Flachfilmextruder eingesetzt, wobei als polymeres Material mit Vorteil PE oder PP zum Einsatz kommt und das polymere Material in der Regel direkt auf das Substrat aufgebracht wird. Beispielsweise werden für Flachfilmextruder Folien in den Dicken 4 μm bis 60 μm (Cast-PP), 4 μm bis 50 μm (POPP), 8 μm bis 250 μm (PET) sowie PA-Folien in verschiedenen Dicken angeboten.
  • Da sich ein Vorhangbeschichtungs- und Extruderbeschichtungsverfahren nicht für einen Bogenprozess, also nicht für sogenannte „Blattware” eignet, können erfindungsgemäße Datenträger in einem Bogenprozess mit Vorteil mittels eines Flachklebedosiersystems mit einer polymeren Deckschicht ausgestattet werden. Bei einem solchen System wird mit Vorteil eine Schlitzdüse in der Breite des mit der polymeren Deckschicht zu versehenden Bogens, welcher wiederum eine Vielzahl an später noch zu vereinzelnden Datenträgern enthält, vorgesehen. Alternativ können anstelle einer Schlitzdüse auch mehrere Schlitzdüsen nebeneinander derart angeordnet werden, dass ihre Breite in Summe der Bogenbreite entspricht. Denkbar ist es ferner, dass mehrere Schlitzdüsen jeweils nebeneinander in z. B. zwei Reihen angeordnet sind, so dass bezogen auf die Laufrichtung des Bogens das Ende einer Düse stets im mittleren Bereich der Düse einer benachbarten Reihe steht und somit unerwünschte „Nähte” beim Beschichtungsprozess vermieden werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist ferner vorgesehen, dass während der Anordnung der polymeren Deckschichten auf den beiden Oberflächen des Substrats, auf der äußeren Oberfläche des polymeren Materials zusätzliche Merkmale, insbesondere im sichtbaren Wellenlängenbereich nicht sichtbare Fluoreszenzstoffe, angeordnet werden. Diese Merkmale entsprechen den weiter oben beschriebenen und gegebenenfalls in der polymeren Deckschicht enthaltenen intrinsischen Merkmalen, werden aber durch ein geeignetes Verfahren während der Anordnung der polymeren Deckschicht auf dem Substrat auf die dem Substrat zugewandte oder abgewandte (äußere) Seite der Deckschicht angeordnet. Diese Merkmale können dabei getaktet und in der Breite exakt positioniert auf der polymeren Deckschicht angeordnet werden. Die exakte Position und die Menge des zusätzlichen Merkmals auf der polymeren Deckschicht des Datenträgers kann dabei als ein sicherheitsrelevantes Merkmal zur Echtheitserkennung des Datenträgers mittels geeigneter Sensoren eingesetzt werden. Zur Herstellung eines solchen zusätzlichen Merkmals wird z. B. eine Dosiereinheit eingesetzt, die den Merkmalsstoff exakt positioniert und synchronisiert mit dem Prozess zur Anordnung der polymeren Deckschicht auf dem Substrat auf die polymere Deckschicht abgibt. Eine solche positionierte und synchronisierte Dosierung des zusätzlichen Merkmals ist sowohl im Rollen- als auch im Bogenverfahren denkbar.
  • In einer weiteren Verfahrensvariante ist vorgesehen, dass die polymeren Deckschichten in einer Dicke von 0,8 μm bis 20 μm, bevorzugt von 2 μm bis 12 μm und ganz besonders bevorzugt von 2 μm bis 6 μm auf das Substrat aufgebracht wird, wobei insbesondere eine polymere Deckschicht von ca. 3,5 μm die Taktilität des taktilen Sicherheitsmerkmals außerordentlich gut erhält.
  • Zu erwähnen ist noch, dass die auf beiden Seiten des Substrats angeordnete polymere Deckschicht in einer vorteilhaften Ausführungsform zumindest teilweise mattiert sein kann. Dies ist von Vorteil, wenn die polymeren Deckschichten einen verhältnismäßig großen Glanz aufweisen, was für einen Betrachter optisch nicht immer ansprechend ist und die maschinelle Detektion des Datenträgers erschweren kann. Ein hoher Glanz ist gegebenenfalls bei solchen Ausführungsformen gegeben, bei denen die polymeren Deckschichten in einem abschließenden Verfahrensschritt auf das Substrat mit im Wesentlichen allen Sicherheitsmerkmalen aufgebracht werden und die polymeren Deckschichten daher keine matten Sicherheitsmerkmale, Aufdrucke etc. aufweisen. Insbesondere bei solchen Ausführungsformen kann eine zumindest teilweise Mattierung der polymeren Deckschicht insbesondere für die maschinelle Detektion von Vorteil sein.
  • Zur Glanzreduktion der polymeren Deckschichten ist es zum einen möglich, eine bereits mattierte, d. h. in ihrem Glanz reduzierte polymere Deckschicht auf dem Substrat anzuordnen. Zum anderen ist es aber auch möglich, die bereits auf dem Substrat angeordnete polymere Deckschicht durch geeignete Mattierungsverfahren oder mittels einer Beschichtung zumindest teilweise zu mattieren. Gegebenenfalls kann eine im Bereich eines taktilen Sicherheitsmerkmals angeordnete mattierte Deckschicht z. B. durch eine glänzende Beschichtung im Bereich des taktilen Sicherheitsmerkmals partiell mit einem höheren Glanz versehen werden, was für die visuelle Erfassbarkeit von Vorteil sein kann, wie nachfolgend ausgeführt wird.
  • Die Mattierung kann insbesondere die maschinelle Echtheitsüberprüfung der erfindungsgemäßen taktilen Sicherheitsmerkmale erleichtern und damit die Fälschungssicherheit erhöhen. Wenn die polymere Deckschicht darüber hinaus in denjenigen Bereichen nicht mattiert ist, in denen die erfindungsgemäßen taktilen Sicherheitsmerkmale unter der polymeren Deckschicht angeordnet sind, wird der Betrachter dadurch förmlich auf das taktile Sicherheitsmerkmal und die Möglichkeit zur Echtheitsüberprüfung durch den glänzenden, also nicht mattierten Bereich in einer ansonsten mattierten Umgebung hingewiesen. Durch die Vorsehung nicht mattierter und mattierter Bereiche können also die für die Echtheitsüberprüfung relevanten taktilen Merkmale für den Betrachter hervorgehoben werden, so dass eine leichtere Echtheitsüberprüfung möglich ist. Die Fälschungssicherheit des Datenträgers wird demzufolge in synergistischer Weise durch das Zusammenwirken von taktiler Überprüfbarkeit und leichterer Auffindbarkeit der taktilen Sicherheitsmerkmale erhöht.
  • Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Datenträgers mit taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmalen in Aufsicht, und
  • 2 einen Querschnitt durch den Datenträger der 1 entlang der Linie A-A'.
  • Die Erfindung wird nun am Beispiel eines Datenträgers in Form einer sogenannten „Folienverbundbanknote” erläutert. 1 zeigt dazu in Aufsicht eine schematische Darstellung der Banknote 1, mit mehreren taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmalen 2, 3, 4 und 6, welche auf dem Substrat angeordnet bzw. teilweise oder ganz in das Substrat eingebettet sind. Des Weiteren weist die Banknote 1 noch Echtheitsmerkmale auf, bei denen es sich z. B. um den mit Bezugszeichen 5 gekennzeichneten Aufdruck handelt, der nicht zwingend taktil erfassbar ausgebildet sein muss. Das Substrat mit den Sicherheitsmerkmalen 2, 3, 4, 5 und 6 ist beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht 9a, 9b abgedeckt, was mit Bezug auf 2 nun näher erläutert wird.
  • In der Darstellung gemäß 2 ist zum einen der teilweise in das Banknotensubstrat eingebettete Sicherheitsfaden 2 gezeigt, bei dem es sich um einen sogenannten „Fenstersicherheitsfaden” mit einer Dicke von ca. 6 μm bis 60 μm handelt. Der Fenstersicherheitsfaden 2 weist dabei Bereiche 2b auf, die im Wesentlichen vollständig in dem Substrat, im vorliegenden Fall ein papierbasiertes Substrat, eingebettet sind. Des Weiteren tritt der Fenstersicherheitsfaden 2 in den Bereichen 2a an die Oberfläche des Papiersubstrates, so dass die auf dem Sicherheitsfaden angeordneten Merkmale zur Echtheitsabsicherung, insbesondere Hologramme, Beugungsstrukturen, Dünnschichtelemente etc. zur Prüfung der Echtheit vom Betrachter visuell überprüft werden können. In 2 ist der Querschnitt durch einen solchen Bereich 2a gezeigt, wobei auch zu erkennen ist, dass der Sicherheitsfaden im Bereich 2a nur teilweise im Substrat eingebettet ist und daher um den nicht weiter eingezeichneten Betrag R0 aus der Oberfläche der Banknote herausragt und somit zumindest in den Bereichen 2a ein taktiles Sicherheitsmerkmal der vorliegenden Erfindung bildet.
  • Bei dem in 1 gezeigten Sicherheitsmerkmal 3 handelt es sich um ein in einem Stichtiefdruckverfahren erzeugtes, haptisch erfassbares Sicherheitsmerkmal. Wie aus 2 zu erkennen ist, weist der Datenträger im Bereich des Sicherheitsmerkmals 3 zum einen Reliefstrukturen 3b mit einem dazu deckungsgleich angeordneten Aufdruck 30 auf. Zur Erzeugung solcher taktiler Strukturen wird im farbführenden Stichtiefdruck gleichzeitig der Aufdruck 30 und deckungsgleich dazu die Prägestruktur 3b erzeugt. Die Reliefhöhe R0 der Prägestruktur 3b beträgt mit Aufdruck 30 ca. 35 μm bis 110 μm.
  • Neben dem vorstehend beschriebenen taktilen Merkmal aus Prägestruktur 3b und Aufdruck 30 wurde im Substrat eine taktile Struktur 3a erzeugt, die keinen Farbauftrag aufweist. Eine solche durch Blindprägung des Substrats erhaltene Prägestruktur kann ebenfalls mit einer Stichdruckplatte erzeugt werden, wobei in den zu den Bereichen 3a korrespondierenden Bereichen der Stichdruckplatte keine Farbe eingebracht und die Druckplatte ohne Farbe in das Substrat gepresst wird. Im Ergebnis wird eine Prägestruktur 3a mit guter haptischer Erfassbarkeit erzeugt. Die Reliefhöhe der Prägestruktur 3a ist in 2 mit dem Bezugszeichen R0 bezeichnet und beträgt ca. 35 μm bis 90 μm. Wie in 2 gezeigt, sind Prägestruktur 3a und Prägestruktur 3b mit Aufdruck 30 in unmittelbarer Nachbarschaft angeordnet und mittels einer Druckplatte in einem Verfahrensschritt erzeugt. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, ein taktiles Sicherheitselement mit großem Fälschungsschutz zu erzeugen, da so eng beieinanderliegende taktile Bereiche mit und ohne Farbauftrag nur sehr schwer nachgeahmt werden können. Aber auch eine geringe Beabstandung von Prägestruktur 3a und Prägestruktur 3b mit Aufdruck 30, z. B. ca. 2 mm bis 5 mm, resultiert in einer sehr fälschungsssicheren Struktur.
  • Auf der Oberfläche des Substrats 7 wurde ferner mittels eines Transferverfahrens der Folienstreifen 4 aufgebracht, der als lang gestrecktes Folienelement über die gesamte Breite der Banknote angeordnet ist. Der Folienstreifen weist bezüglich der Oberfläche des Substrats die Reliefhöhe R0 von ca. 20 μm bis 50 μm auf.
  • Die Banknote 1 weist ferner ein taktil erfassbares Wasserzeichen 6 auf (siehe 1).
  • Wie in 2 gezeigt, ist R0 als Höhe des taktilen Sicherheitsmerkmals 2, 3, 4, 6 in Bezug auf die Substratoberfläche definiert. R0 gibt also an, wie weit das Sicherheitsmerkmal 2, 3, 4, 6 bezüglich der Substratoberfläche hervorragt.
  • Wie aus 2 ersichtlich, sind die taktilen Sicherheitselemente 2, 3 und 4 auf einer Seite des Substrats mit der polymeren Deckschicht 9a abgedeckt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist dazu eine Folie 9a mittels eines Klebers 8 mit einer Dicke von ca. 0,5 μm bis 8 μm auf die die taktilen Sicherheitselemente aufweisende Oberfläche des Substrats 7 aufgebracht. Der Kleberauftrag kann z. B. 2 g/m2 betragen, was einer Dicke von wenigen Mikrometern entspricht. Auch auf der zweiten Oberfläche des Substrats, auf der sich weitere taktile Sicherheitsmerkmale befinden können, was exemplarisch durch den in der Querschnittsdarstellung der 2 eingebetteten Fenstersicherheitsfaden 10 gezeigt ist, ist mittels eines Klebers 8 eine Folie 9b als polymere Deckschicht angeordnet. Bei den Folien 9a, 9b kann es sich um eine PET-Folie mit einer Dicke von 0,8 μm bis 12 μm, insbesondere von ca. 6 μm handeln. Denkbar ist in einem solchen Fall auch, dass eine Folie aus einem ersten Material und die andere Folie aus einem zweiten Material, beispielsweise POPP oder PET mit der gleichen oder einer anderen Dicke hergestellt ist. Ferner können die polymeren Deckschichten 9a und 9b anders als in 2 gezeigt auch ohne Kleber, z. B. durch Extrusion direkt auf dem Substrat mit Sicherheitsmerkmalen angeordnet werden.
  • Wie aus 2 gut zu erkennen ist, hat die Reliefhöhe der Prägestruktur 3a nach Abdeckung durch die Deckschicht 9a den Wert R1. Auch der Folienstreifen 4 und der Sicherheitsfaden 2 weisen nach Abdeckung durch die Polymerdeckschicht 9a ein taktil erfassbares Relief der Reliefhöhe R1 auf. Dabei ist R1 bei den taktilen Sicherheitsmerkmalen der vorliegenden Erfindung als Höhe der polymeren Deckschicht im Bereich des abgedeckten Sicherheitsmerkmals bezüglich der auf de Substratoberfläche (ohne taktiles Sicherheitsmerkmal) angeordneten polymeren Deckschicht definiert (siehe 2).
  • Erfindungsgemäß wird, wie 2 illustriert, die Reliefhöhe R0 der auf dem Substrat 7 angeordneten taktilen Sicherheitsmerkmale auch nach Abdeckung durch die polymere Deckschicht 9a im Wesentlichen vollständig erhalten. Der Quotient aus R1 und R0 beträgt bei vollständigem Erhalt der Taktilität 1 und liegt besonders bevorzugt zumindest im Bereich von 0,8 bis 1. In einem solchen Fall kann der Benutzer der Banknote bezüglich der Reliefhöhe des taktilen Sicherheitsmerkmals ohne bzw. mit Abdeckung durch die polymere Deckschicht praktisch keinen Unterschied wahrnehmen. Mit anderen Worten wird die taktile Erfassbarkeit des mit der polymeren Deckschicht abgedeckten Sicherheitsmerkmals erfindungsgemäß in jedem Fall gewährleistet, wobei gleichzeitig die Umlaufbeständigkeit und der Fälschungsschutz durch die polymere Abdeckung deutlich erhöht werden.
  • Es versteht sich, dass alternativ zu den in 2 gezeigten polymeren Deckschichten 9a, 9b auch Deckschichten durch ebenfalls sehr vorteilhafte Auftragsverfahren, wie z. B. Vorhangbeschichtungs- Extruderbeschichtungsverfahren, oder mittels eines Flachklebedosiersystems erfolgen können. Auch mit solchen Verfahren können erfindungsgemäße Datenträger mit haptisch gut erfassbaren Sicherheitsmerkmalen, großem Fälschungsschutz und großer Umlaufbeständigkeit hergestellt werden.

Claims (19)

  1. Datenträger insbesondere Wertdokument, wie Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Substrat, das zumindest ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal aufweist, wobei die Reliefhöhe des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 10 μm bis 180 μm beträgt, und wobei das Substrat mit dem zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht derart abgedeckt ist, dass die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt.
  2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal eine Reliefhöhe von 20 μm bis 150 μm, bevorzugt von 30 μm bis 130 μm und ganz besonders bevorzugt von 35 μm bis 90 μm aufweist.
  3. Datenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reliefhöhe des durch die polymeren Deckschicht abgedeckten taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 40% bis 100%, bevorzugt 60% bis 100% und ganz besonders bevorzugt 80% bis 100% der Reliefhöhe des nicht abgedeckten Sicherheitsmerkmals beträgt.
  4. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal ausgewählt ist aus der Gruppe Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Folienstreifen, Folienpatch, Aufdruck, Prägestruktur oder durch Einwirkung elektromagnetischer Strahlung erzeugte Reliefstruktur.
  5. Datenträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufdruck ein im Tiefdruckverfahren, insbesondere Stichtiefdruckverfahren erzeugter Aufdruck ist und eine deckungsgleich zum Aufdruck angeordnete Prägestruktur aufweist.
  6. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat wenigstens einer Papierschicht aufweist, die bevorzugt ein während der Papierherstellung in die Papierschicht zumindest teilweise eingebettetes taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal, insbesondere ein Wasserzeichen oder einen Sicherheitsfaden, aufweist.
  7. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat ein polymeres Material, insbesondere eine Kunststofffolie aus PET, PP, PE, PA, PC oder PVC ist.
  8. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht aus PET, PP, PE, LDPE, LLDPE, PA, PC, BOPP, PVC oder natürlichen Biopolymeren gebildet ist.
  9. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht eine Dicke von 0,8 μm bis 20 μm, bevorzugt von 2 μm bis 12 μm, ganz besonders bevorzugt von 2 μm bis 6 μm und insbesondere von ca. 3,5 μm aufweist.
  10. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht transparent oder transluzent ausgebildet und/oder nicht mit einem Sicherheitsmerkmal, bevorzugt nicht mit einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal und insbesondere nicht mit einem Aufdruck oder einer Prägestruktur ausgestattet ist.
  11. Verfahren zum Herstellen eines Datenträgers, insbesondere eines Wertdokuments, wie Banknote, Ausweiskarte und dergleichen, bei dem a) ein Substrat mit zumindest einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal mit einer Reliefhöhe von 10 μm bis 250 μm bereitgestellt wird, und b) das Substrat mit dem zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal beidseitig jeweils vollflächig von einer polymeren Deckschicht derart abgedeckt wird, dass die Taktilität des zumindest einen taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals im Wesentlichen erhalten bleibt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das taktil erfassbare Sicherheitsmerkmal mit einer Reliefhöhe von 20 μm bis 150 μm, bevorzugt von 30 μm bis 130 μm und ganz besonders bevorzugt von 35 μm bis 90 μm erzeugt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht derart erzeugt wird, dass die Reliefhöhe des abgedeckten taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmals 40% bis 100%, bevorzugt 60% bis 100% und ganz besonders bevorzugt 80% bis 100% der Reliefhöhe des nicht abgedeckten Sicherheitsmerkmals beträgt.
  14. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat in dem Verfahrensschritt a) mit einem taktil erfassbaren Sicherheitsmerkmal, insbesondere einem mittels eines Transferverfahrens aufgebrachten Sicherheitsfaden, Folienstreifen oder Folienpatch, einem mittels eines Tiefdruckverfahrens erzeugten Aufdrucks oder einer Prägestruktur und/oder oder einer mittels elektromagnetischer Strahlung erzeugten Reliefstruktur ausgestattet wird.
  15. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat in einer Papiermaschine mit wenigstens einer Papierschicht hergestellt wird und vorzugsweise während der Papierherstellung ein taktil erfassbares Sicherheitsmerkmal, insbesondere ein Wasserzeichen oder ein Sicherheitsfaden, in die Papierschicht zumindest teilweise eingebettet wird.
  16. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat in dem Verfahrensschritt a) mit allen für den Datenträger vorgesehenen taktilen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet wird.
  17. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht durch ein Folienkaschierungs-, insbesondere Druckkaschierung-, Spaltkaschierungs- oder Luftkaschierungsverfahren auf das Substrat aufgebracht wird.
  18. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht durch ein Vorhangbeschichtungs-, ein Extruderbeschichtungsverfahren oder mittels eines Flachklebedosiersystems auf das Substrat aufgebracht wird.
  19. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die polymere Deckschicht in einer Dicke von 0,8 μm bis 20 μm, bevorzugt von 2 μm bis 12 μm, ganz besonders bevorzugt von 2 μm bis 6 μm und insbesondere von ca. 3,5 μm auf das Substrat aufgebracht wird.
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