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Die Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsbehälter für ein Kfz, insbesondere einen Flüssigkeitsbehälter für Harnstofflösungen mit wenigstens einer Entnahmeleitung, die als Ansaugleitung ausgebildet ist, und die über wenigstens ein Filterelement mit dem Behältervolumen kommuniziert.
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Bei Dieselfahrzeugen ist es Stand der Technik, Stickoxidemissionen durch selektive katalytische Reduktion mittels Ammoniak zu senken. Das für die Reduktion benötigte Ammoniak wird in Form einer wässrigen Harnstofflösung in den Abgasstrang eingespritzt. Aus der wässrigen Harnstofflösung entsteht durch eine Hydrolysereaktion Ammoniak und CO2. Das Ammoniak reagiert mit den Stickoxiden im Abgas. Dabei ist die Menge des eingespritzten Harnstoffs von der Stickoxidemission des Motors und somit von der momentanen Drehzahl und dem Drehmoment des Motors abhängig. Der Wirkungsgrad des Katalysators ist davon abhängig, dass die wässrige Harnstofflösung im richtigen Verhältnis zu den im Abgas enthaltenen Stickoxiden eingespritzt wird.
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Grundsätzlich ist es notwendig und sinnvoll, bei jedem Betriebszustand des Kfz eine möglichst genaue Förderung von Harnstofflösung von dem Flüssigkeitsbehälter an den SCR-Katalysator zu gewährleisten. Da insgesamt die in den Abgasstrang eingespritzte Harnstoffmenge verhältnismäßig gering ist, ist eine Dosierungsgenauigkeit in der Größenordnung von Millilitern wünschenswert.
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Bei normalen Betriebszuständen des Kfz ist die Sicherstellung einer solchen Dosiergenauigkeit relativ unproblematisch. Je nach Fahrdynamik oder Schrägstellung/Neigung des Fahrzeugs bzw. des Flüssigkeitsbehälters in der Einbaulage kann es für kurze Zeit dazu kommen, dass eine Ansaugleitung bzw. ein an der Ansaugleitung vorgesehenes Filterelement sich kurzzeitig nicht in der Flüssigkeit befindet und demzufolge über diese Ansaugleitung Luft gezogen würde. Dies würde bedeuten, dass das System kurzzeitig keine Harnstofflösung dosiert.
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Dem lässt sich dadurch begegnen, dass in dem Flüssigkeitsbehälter an verschiedenen Stellen eine Entnahme von Harnstofflösung erfolgt, so dass auch bei Schrägstellung oder extremen Beschleunigungs-/Verzögerungszuständen wenigstens eine Ansaugleitung bzw. ein Filterelement sich in der Flüssigkeit befindet. Je nach Lage und Anzahl der Ansaugleitungen lässt sich auch insgesamt die aus dem Flüssigkeitsbehälter nicht absaugbare Restmenge minimieren.
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Schließlich können in dem Flüssigkeitsbehälter Einbauten vorgesehen sein, die nach Art eines Schwallbehälters in einem Kraftstofftank die Möglichkeit des Vagabundierens von Flüssigkeit in dem Behälter einschränken und so einen Zwischenspeicher innerhalb des Flüssigkeitsbehälters bilden.
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Solche Maßnahmen sind unter Umständen nicht vollständig ausreichend, eine unterbrechungsfreie Dosierung der Flüssigkeit zu gewährleisten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flüssigkeitsbehälter bereitzustellen, bei dem mit möglichst einfachen Maßnahmen eine genaue und kontinuierliche Förderung von Flüssigkeit während aller Betriebszustände und Lagen des Fahrzeugs gewährleistet ist, und die vor allen Dingen mit konstruktiv besonders einfachen Maßnahmen zu gewährleisten ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Flüssigkeitsbehälter für ein Kfz, insbesondere einen Flüssigkeitsbehälter für Harnstofflösung mit wenigstens einer Entnahmeleitung, die als Ansaugleitung ausgebildet ist und die über wenigstens ein Filterelement mit dem Behältervolumen kommuniziert, wobei das Filterelement wenigstens ein Filtergewebe und/oder ein Filtervlies umfasst, welches benetzt ein Ansaugen von Luft verhindert und wobei das Filterelement ein Filtergehäuse umfasst, welches ein Speichervolumen definiert, das bei leerem Behältervolumen zumindest teilweise entleerbar ist.
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Die Erfindung kann dahingehend zusammengefasst werden, dass das Filter selbst volumenausgleichend wirkt, derart, dass wenn das Filterelement temporär nicht von Flüssigkeit umgeben ist, das im Filterelement vorhandene Flüssigkeitsvolumen als Speicher genutzt wird, so dass eine Unterbrechung der Dosierfähigkeit des Systems verhindert wird. Auf diese Art und Weise lässt sich ein Flüssigkeitsbehälter gemäß der Erfindung mit verhältnismäßig wenigen Absaugstellen/Ansaugleitungen auslegen. Zusätzliche Maßnahmen, wie etwa die Anordnung von einem Zwischenspeicherbehältnis innerhalb des Flüssigkeitsbehälters, können gegebenenfalls eingespart werden.
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Bei einer vorteilhaften Variante des Flüssigkeitsbehälters gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Filtergehäuse ein komprimierbares Volumen als Speichervolumen umfasst. Das Speichervolumen kann dabei so ausgebildet sein, dass eine volumenausgleichende Entnahme so erfolgen kann, dass der Durchbrechdruck des Filterelements nicht überschritten wird.
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Das Filtergewebe oder Filtervlies des Filterelements ist von der Maschenweite zweckmäßigerweise so bemessen, dass diese bei einer Benetzung bis zu einem Durchbrechdruck von wenigstens 25 mbar das Ansaugen von Luft verhindert. In der Regel wird der Durchbrechdruck zwischen 50 und 100 mbar betragen. Das heißt, dass die Viskosität der Harnstofflösung und die Maschenweite des Filtergewebes oder Filtervlieses derart ist, dass bei Benetzung des Filtervlieses oder Filtergewebes der Aufbau einer Druckdifferenz von mehr als 50 mbar erforderlich ist, um ein Durchbrechen bzw. ein Ansaugen von Luft zu bewirken.
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Zweckmäßigerweise ist das Speichervolumen bereits bei einem Saugdruck von –25 mbar komprimierbar.
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Die in dem Speichervolumen enthaltene Flüssigkeit kann bis zum Erreichen eines vorgegebenen Durchbrechdrucks des Filtergewebes und/oder des Filtervlieses entnehmbar sein.
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Bei einer besonders einfachen und zweckmäßigen Ausgestaltung des Flüssigkeitsbehälters gemäß der Erfindung ist das Filtergehäuse kollabierbar. In dem Falle ist das Filtergehäuse selbst als Speichervolumen ausgebildet. Wenn das Filterelement kurzzeitig nicht in Flüssigkeit eingetaucht ist, bewirkt der sich aufbauende Unterdruck gegen das benetzte Filtergewebe bzw. benetzte Filtervlies ein Kollabieren des Filtergehäuses derart, dass das in diesem enthaltene Volumen kurzzeitig volumenausgleichend freigegeben wird.
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Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Flüssigkeitsbehälters ist vorgesehen, dass das Filtergehäuse aus einem nachgiebigen und/oder elastischen Material besteht. Dieses kann beispielsweise aus einem gummielastischen Material bestehen.
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Alternativ kann das Filtergehäuse als Balg, beispielsweise als Faltenbalg, ausgebildet sein.
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Nach einer anderen alternativen Ausgestaltung des Flüssigkeitsbehälters gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass als komprimierbares Speichervolumen eine poröse schwammartige Speicherstruktur ausgebildet ist.
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Als komprimierbares Speichervolumen kann beispielsweise ein retikulierter Schaumkörper vorgesehen sein.
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Bei einer besonders vorteilhaften und zweckmäßigen Ausgestaltung des Flüssigkeitsbehälters gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Mantelflächen des Schaumkörpers mit Ausnahme einer Flüssigkeitseintrittsöffnung nicht retikuliert sind, wobei die Mantelflächen des Schaumkörpers die Umfassungswände des Filtergehäuses bilden.
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Bei einer solchen Variante des Flüssigkeitsbehälters gemäß der Erfindung kann vorgesehen sein, dass im Bereich der Flüssigkeitseintrittsöffnung ein Filtervlies oder ein Filtergewebe in den Schaumkörper eingebettet ist. Zur Anordnung des Filtervlieses oder Filtergewebes kann vorgesehen sein, dass eine Trägerplatte in den Schaumkörper eingesetzt ist.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird weiterhin gelöst durch ein Filterelement für einen Flüssigkeitsbehälter für Harnstofflösungen, wobei das Filterelement ein Filtergehäuse umfasst, welches ein komprimierbares Speichervolumen definiert. An einem solchen Filterelement können die vorstehend beschriebenen Merkmale jeweils einzeln oder in Kombination verwirklicht sein.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine Schnittansicht durch einen Flüssigkeitsbehälter gemäß der Erfindung,
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2 eine vergrößerte Detailansicht eines Filterelements gemäß der Erfindung,
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3 eine Unteransicht des in 2 dargestellten Filterelements,
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4 eine zweite Ausführungsform des Filterelements der Erfindung,
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5 und 6 verschiedene Ansichten einer weiteren Variante des Filterelements gemäß der Erfindung bei verschiedenen Betriebszuständen des Kfz bzw. in verschiedenen Lagen des Flüssigkeitsbehälters,
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7 und 8 eine andere alternative Ausgestaltung des Filterelements gemäß der Erfindung, und
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9 und 10 eine vierte Variante des Filterelements gemäß der Erfindung.
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1 zeigt eine Schnittansicht eines Flüssigkeitsbehälters 1 gemäß der Erfindung. Dieser ist als Harnstoffbehälter für eine wässrige Harnstofflösung für die katalytische Abgasentstickung von Dieselfahrzeugen ausgebildet. Der Flüssigkeitsbehälter 1 ist als Behälter aus thermoplastischem Kunststoff ausgebildet. Dieser umfasst einen in Einbaulage am Boden des Flüssigkeitsbehälters 1 angeordneten Zwischenspeicher 2, eine innerhalb des Zwischenspeichers 2 angeordnete Flüssigkeitsfördereinheit 3, und zwei in Einbaulage am Boden außerhalb des Zwischenspeichers 2 angeordnete erste Filterelemente 4.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Zwischenspeicher 2 gemäß beschriebenem Ausführungsbeispiel nicht zwingend notwendig ist. Die Anzahl der Filterelemente 4 beträgt bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel beispielsweise zwei, die Anzahl der Filterelemente 4 im Allgemeinen und die Anzahl der ersten Filterelemente 4 im Besonderen ist jedoch für die Erfindung nicht kritisch.
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Die ersten Filterelemente 4 sind so ausgebildet, dass das Filtergewebe oder Filtervlies der ersten Filterelemente 4 durchlässig für die im Flüssigkeitsbehälter 1 befindliche Flüssigkeit und unter Umständen undurchlässig für Luft sind, wenn diese benetzt sind. Wie vorstehend bereits erwähnt, ist dies abhängig von der an dem Filtergewebe oder Filtervlies anliegenden Druckdifferenz. Derjenige Druck, der erforderlich ist, um ein Durchbrechen des Filtergewebes oder Filtervlieses zu erzielen, d. h. ein Ansaugen von Luft, wird im Allgemeinen als Durchbrechdruck bezeichnet. Dieser benötigte Differenzdruck kann zwischen 50 und 100 mbar betragen.
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Weiterhin ist zwischen dem Inneren des Zwischenspeichers 2 und der Flüssigkeitsfördereinheit 3 ein zweites Filterelement 6 angeordnet, welches so ausgebildet ist, dass das Filtergewebe/Filtervlies des zweiten Filterelements 6 durchlässig für die im Flüssigkeitsbehälter befindliche Flüssigkeit und undurchlässig für Luft ist. Der Durchbrechdruck des zweiten Filterelements 6, bei welchem durch das Filterelement Luft gefördert wird, kann größer sein als der Durchbrechdruck des ersten Filterelements 4, um einem schwankenden Öffnungsdruck des Ventils 7 Rechnung zu tragen. Der Flüssigkeitsbehälter 1 umfasst weiterhin ein Ventil 7 zwischen der Flüssigkeitsfördereinheit 3 und dem ersten Filterelement 4, wobei der Öffnungsdruck des Ventils 7 kleiner ist als der Durchbrechdruck des zweiten Filterelements 6.
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Der Öffnungsdruck des Ventils 7 kann von dem Durchbrechdruck der ersten Filterelemente 4 beeinflusst werden, da diese in Strömungsrichtung in Reihe geschaltet sind. Dass der Öffnungsdruck des Ventils 7 kleiner als der Durchbrechdruck des zweiten Filterelements 6 ist, ist so zu verstehen, dass die Reihenschaltung aus dem ersten Filterelement 4 und dem Ventil 7 insgesamt einen Strömungswiderstand aufweist, der kleiner ist als der Durchbrechdruck des zweiten Filterelements 6.
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Beispielsweise weist das zweite Filterelement 6 einen Durchbrechdruck von 100 mbar auf, die ersten Filterelemente 4 einen Durchbrechdruck von 50 mbar, und das Ventil 7 einen Öffnungsdruck von 25 mbar auf.
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Ein derart ausgestalteter Flüssigkeitsbehälter 1 gewährleistet, dass die Flüssigkeit aus dem Zwischenspeicher 2 mittels der Flüssigkeitsfördereinheit 3 gefördert wird. Wenn der Flüssigkeitsspeicher 2 keine Flüssigkeit mehr enthält, öffnet vor einem Durchbruch des zweiten Filterelements 6 das Ventil 7 und die Flüssigkeit wird über die ersten Filterelemente 4 und die Flüssigkeitsleitungen 5 von verschiedenen Leitungen am Boden des Flüssigkeitsbehälters 1 abgesaugt, bis dieser vollständig entleert ist.
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Zur Erreichung des Durchbrechdrucks des zweiten Filterelement 6 kann dieses wenigstens zwei in Förderrichtung hintereinander angeordnete Filtergewebe/Filtervliese umfassen. Der Zwischenspeicher 2, der als Schwalltopf ausgebildet ist, um eine Bewegung der Flüssigkeit während einer Bewegung des Flüssigkeitsbehälters 1 einzuschränken, bzw. um sicherzustellen, dass das zweite Filterelement 6 möglichst lange von Flüssigkeit umgeben ist, umfasst weiterhin ein Heizelement, um die im Zwischenspeicher 2 befindliche Flüssigkeit zu erhitzen bzw. nach einem etwaigen Einfrieren abzuschmelzen.
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Anders als in der Zeichnung schematisch dargestellt, kann das zweite Filterelement 6 am Boden des Zwischenspeichers 2 angeordnet sein, um eine möglichst vollständige Restentleerung des Zwischenspeichers 2 zu gewährleisten.
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Um weiterhin auch bei vollständig entleertem Zwischenspeicher 2 eine unterbrechungsfreie Dosierung von Harnstofflösung auch bei extremen Schräglagen des Kfz bzw. extremen Schräglagen des Flüssigkeitsbehälters 1 zu gewährleisten, zumindest kurzzeitig, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass wenigstens die ersten Filterelemente 4 ein zumindest teilweise entleerbares Speichervolumen definieren.
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Ein Schnitt durch ein erstes Filterelement 4 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist beispielsweise in 2 dargestellt. Das Filterelement 4, welches an das mündungsseitige Ende der Flüssigkeitsleitung 5 angeschlossen ist, umfassend ein Filtergehäuse 8, einen Filtergewebeträger 9, ein von dem Filtergewebeträger 9 aufgenommenes Filtergewebe 10 sowie Fußelemente 11.
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Im Folgenden wird der Einfachheit halber der Begriff „Filtergewebe” synonym für ein Filtergewebe oder ein Filtervlies verwendet, welche beide im Sinne der erfindungsgemäßen Funktion gleichwertig sind.
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Das Filtergehäuse 8 ist bei dem in 2 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiel als dünnwandiges Gehäuse aus einem flexiblen, gummielastischen Material ausgebildet. Das Filtergehäuse 8 hat etwa eine glockenförmige Ausbildung und ist in Richtung auf den Boden des Flüssigkeitsbehälters bezogen auf die Einbaulage) geöffnet. In die Öffnung ist ein Filtergewebeträger 9 mit dem Filtergewebe 10 eingesetzt. Diese Seite des Filtergehäuses 8 definiert die Ansaugseite. Der Filtergewebeträger 9 umfasst weiterhin ein Stützkreuz 14, das dem Filtergewebe 10 die entsprechende Stabilität bei Druckdifferenzen verleiht.
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Damit das Filtergewebe 10 nicht gegen die Wandung des Flüssigkeitsbehälters 1 anliegt, sind an dem Filtergehäuse 8 bodenseitig Fußelemente 11 vorgesehen, die das Filtergewebe 10 mit Abstand zur Behälterwandung halten.
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Sinkt nun der Flüssigkeitsspiegel innerhalb des Flüssigkeitsbehälters 1 unterhalb des Filtergewebes 10 ab, so ist das Filtergewebe 10 zunächst gleichwohl noch von der im Flüssigkeitsbehälter 1 enthaltenen Harnstofflösung benetzt. Aufgrund der Oberflächenspannung und der Viskosität der Harnstofflösung ist eine gewisse Druckdifferenz erforderlich, um ein Durchbrechen der Flüssigkeit durch das Filtergewebe 2 und ein Ziehen von Luft zu gewährleisten. Das Filtergehäuse 8 definiert einerseits ein gewisses Speichervolumen, andererseits ist dessen Flexibilität so bemessen, dass das Filtergehäuse bei einem Unterdruck bzw. einer Druckdifferenz in der für die Durchbrechung des Filtergewebes 10 erforderlichen Größenordnung kollabiert bzw. komprimierbar ist, wie dies beispielsweise in 4 dargestellt ist. In diesem Fall wird das in dem Filtergehäuse 8 enthaltene Flüssigkeitsvolumen über die Flussigkeitsleitung 5 gefördert bzw. von dem Filtergehäuse 8 in die Flüssigkeitsleitung 5 abgegeben.
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Die in dem Filtergehäuse 8 gespeicherte Flüssigkeitsmenge reicht aus, um bei bestimmten Fahrzuständen oder bestimmten Querneigungen des Fahrzeugs sonst etwa auftretende Dosierausfälle zu kompensieren bzw. eine Unterbrechung der Dosierfähigkeit zu verhindern.
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Das Filtergehäuse 8 ist dabei vorteilhafterweise so bemessen, dass dieses federnd nachgiebig ausgebildet ist, d. h. dass dieses Rückstellkräfte speichert, die ein Rückstellen des Filtergehäuses 8 in die Ausgangslage bewirken, sobald ein Druckausgleich stattgefunden hat.
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Bei der in 2 bis 4 dargestellten Variante des Filtergehäuses 8 ist dieses selbst als gummielastische Glocke nach Art einer Saugglocke ausgebildet. Bei der in 5 und 6 gezeigten Variante des Filtergehäuses 8 ist dieses als Faltenbalg ausgebildet. Das schließt nicht aus, dass das Filtergehäuse 8 zusätzlich aus einem gummielastischen Material mit einer dem Material innewohnenden Speicherfähigkeit für Rückstellkräfte ausgebildet ist.
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Bei der in den 7 und 8 gezeigten Variante des Filterelements 4 gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das Filtergehäuse 8 eine elastische Beulstruktur aufweist. Dies kann beispielsweise eine zylindrische Gestalt mit einer verhältnismäßig steifen Stirnplatte aufweisen. An die Stirnplatte kann ein Anschlussnippel zur Aufnahme der Flüssigkeitsleitung 5 angeformt sein. Die Wandung des Filtergehäuses 8, die die zylindrische Mantelfläche des Filtergehäuses 8 bildet, kann beispielsweise aus einem Elastomer oder einem thermoplastischen Elastomer ausgebildet sein. Der Filtergewebeträger 9, der in jedem der beschriebenen Ausführungsbeispiele aus thermoplastischem Kunststoff bestehen kann, kann mit den Umfassungswänden des Filtergehäuses 8 verschweißt oder verklemmt oder anderweitig stoffschlüssig und/oder formschlüssig verbunden worden sein.
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Eine weitere Variante des ersten Filterelements 4 gemäß der Erfindung ist beispielsweise in 9 dargestellt. Das Filtergehäuse 8 wird in diesem Falle durch einen teilweise retikulierten Schaumkörper 12 gebildet. Es handelt sich dabei um einen Schaumkörper 12, der aus einem chemisch oder physikalisch nachbehandelten Schaumstoff besteht, mit dem Ziel der Nachbehandlung, eine Offenporigkeit des Schaumkörpers 12 zu erzielen. Die Mantelflächen 13 des Schaumkörpers 12 sind mit Ausnahme der den Filtergewebeträgern 9 zugekehrten Seite nicht retikuliert, so dass die Umfassungswände des Filtergehäuses 8 mit Ausnahme der die Ansaugmündung bildenden Seite gas- und flüssigkeitsundurchlässig sind. Der Schaumkörper 12 des Filterelements 4 bildet ein Speichervolumen, das bei entsprechender Unterdruckbeaufschlagung komprimierbar ist und somit die in diesem enthaltene Flüssigkeit in die Flüssigkeitsleitung 5 abgibt.
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In jedem Falle kann das Filtergehäuse 8 und der an diesem vorgesehene, nicht gezeigte Anschlussnippel für die Flüssigkeitsleitung 9, aus Kunststoff durch Spritzgießen hergestellt worden sein.
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Das Filtergewebe 10 kann beispielsweise eine Maschenweite von 15 μm aufweisen.
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Grundsätzlich kann auch das zweite Filterelement 6 in der vorbeschriebenen Art und Weise ausgestaltet sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Flüssigkeitsbehälter
- 2
- Zwischenspeicher
- 3
- Flüssigkeitsfördereinheit
- 4
- erstes Filterelement
- 5
- Flüssigkeitsleitung
- 6
- zweites Filterelement
- 7
- Ventil
- 8
- Filtergehäuse
- 9
- Filtergewebeträger
- 10
- Filtergewebe
- 11
- Fußelemente
- 12
- Schaumkörper
- 13
- Mantelflächen
- 14
- Stützkreuz