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Die vorliegende Erfindung befasst sich gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit einer Borstenanordnung im Endbereich eines Rohres, insbesondere im Endbereich eines Staubsaugerrohrs mit einer als Bürste ausgebildeten Anordnung, die axial verschieblich ist.
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Derartige Vorrichtungen sind im Stand der Technik aus der JB 2007021057 A bekannt. Diese Druckschrift offenbart einen Bürstenhalter im Endbereich eines Staubsaugerrohrs, der drehbar und beweglich an einer verhältnismäßig komplizierten Vorrichtung befestigt ist. Die Borsten einer Bürste können bei Bedarf um den Drehpunkt des Bürstenhalters ein- und herausgeschwenkt werden, um die Bürste in ihrer Funktion in Gebrauch nehmen zu können.
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Als nachteilig an diesem Bürstenhalter im Endbereich eines Staubsaugerrohrs wird es empfunden, dass der eigentliche Borstenhalter drehbar an einer Vorrichtung befestigt ist, wodurch eine gewisse Instabilität und Anfälligkeit infolge des Einrastens des ausgeschwenkten Bürstenhalters infolge Verschmutzungen und ähnlichen Störungen gegeben ist. Ferner ist zu befürchten, dass dieser Bürstenhalter den ständigen Belastungen bei einem Bürstenvorgang am Boden beim Reinigen von hartnäckigen Verschmutzungen nicht standhält. Ferner ist der gesamte mechanische Aufbau verhältnismäßig komplex, sodass die Betriebssicherheit nicht gewährleistet ist. Eine derartige Bürstenanordnung ist darüber hinaus kostenintensiv in der Herstellung und deren Anwendung kompliziert.
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Im Stand der Technik werden bei einem Saugreinigungsgerät (zum Beispiel Staubsauger) je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Saugköpfe eingesetzt. Diese weisen in der Regel Gleitflächen oder Bürsten auf, um sie auf unterschiedlichen Oberflächen zu bewegen und dabei unterstützt durch die Saugwirkung des Saugreinigungsgeräts Verunreinigungen aufzunehmen. Darüber hinaus werden diese üblicherweise auf ein Saugrohr des Saugreinigungsgeräts aufsteckbaren Saugköpfe in unterschiedlichen Größen zur Verfügung gestellt, um beispielsweise auch Verunreinigungen an Kanten und in Ecken aufzunehmen, wofür größere, für Flächenreinigung vorgesehenen Saugköpfe nicht optimal ausgebildet sind. Dabei müssen die Saugköpfe je nach Einsatzgebiet gewechselt und bevorzugt in oder an dem Saugreinigungsgerät mitgeführt werden. Ein sehr häufig auftretender Fall besteht darin, dass beim Reinigen einer größeren Fläche wie eines Bodens auch Ecken und Kanten gereinigt werden sollen, wozu eine relativ kleine Saugbürste (z. B. eine Rundbürste) an dem Saugrohr angebracht wird, um diese Stellen optimal zu erreichen. Dabei werden die unterschiedlichen Saugköpfe werden je nach Bedarf an einem Saugrohr des Saugreinigungsgeräts befestigt. Dazu muss der zuvor montierte Saugkopf entfernt und gegebenenfalls erneut montiert werden, wenn eine zwischenzeitlich mit einem anderen Saugkopf ausgeführte Aufgabe beendet ist.
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Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache betriebssichere Bürstenvorrichtung im Endbereich eines Staubsaugerrohrs bereitzustellen, die einfach in der Handhabung und kostengünstig in der Herstellung ist.
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Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
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Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung mit einer Bürste zum Aufsetzen auf das Ende eines Staubsaugerrohrs dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten kreisförmig und verschieblich um das Staubsaugerrohr angeordnet sind.
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Dabei wird eine für die häufig auftretende Reinigung von Ecken und Kanten eines Bodens benötigte, relativ kleine Bürste, als Rundbürste in oder an einem Saugrohr oder einem Saugschlauch eines Saugreinigungsgeräts integriert, so dass nach dem Entfernen des Saugkopfes zur Reinigung großer Flächen, kein zusätzliches Anbringen eines weiteren Saugkopfes notwendig ist. Die Rundbürste zur Reinigung von Ecken und Kanten steht nach dem Abnehmen eines Saugkopfes sofort zur Verfügung oder kann mittels eines entsprechenden Mechanismus aus einem Bürstengehäuse ausgefahren werden. Konstruktionsbedingt weist die Rundbürste einen Durchmesser auf, der in etwa dem Durchmesser eines üblichen Saugrohrs/Saugschlauchs eines Saugreinigungsgeräts entspricht und ist damit optimal zum Aufnehmen von Verunreinigungen an Kanten und in Ecken ausgebildet. In weiteren Ausführungsformen kann die Formgebung der Bürste beispielsweise auch quadratisch, rechteckig, vieleckig oder elliptisch usw. ausgeführt sein, solange der kleinste Innendurchmesser ein Anbringen außen liegend um das Saugrohr/den Saugschlauch ermöglicht.
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Ein zusätzlicher Wechselschritt für eine häufig benötigte Saugbürste oder eines weiteren Bürstenkopfes kann somit entfallen. Die häufig benötigte Saugbürste muss nicht im oder am Saugreinigungsgerät mitgeführt werden, sodass ein entsprechender Aufbewahrungsort nicht benötigt wird, wodurch der Bürstenkopf weder verlegt noch verloren gehen kann.
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Dabei ist es vorteilhaft, dass die Borstenanordnung ringförmig auf einem Borstenhalterelement angeordnet ist und dieses Ringelement axial verschieblich ist.
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Ferner ist es vorteilhaft, dass die Borsten von mindestens einer Begrenzungswand, vorzugsweise von zwei Begrenzungswänden eingefasst sind.
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Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass das Ringelement an der Außenseite mindestens ein Rastelement aufweist, welches mit einer Führungsnut im Eingriff steht.
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Vorteilhaft ist es auch, dass die Borsten infolge der Verschiebung ein- und ausfahrbar sind.
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Vorteilhaft ist es weiterhin, dass die Borsten am offenen Ende eines Staubsaugerrohres angeordnet sind.
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Weitere vorteilhafte und erfindungsgemäße Ausbildungen der vorliegenden Erfindung sind den Unteransprüchen sowie der Beschreibung zu entnehmen.
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Im nun Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen im Einzelnen näher erläutert. Es zeigt
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1: eine schematische perspektivische Darstellung der Vorrichtung (1), die auf ein Staubsaugerrohr (2) aufgesetzt ist;
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2: eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung (1) auf einem Staubsaugerrohr (2) mit eingezogenen Borsten;
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3: eine schematische perspektivische Teilschnittzeichnung, bei der die Borsten (3) eingezogen sind;
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4: eine schematische Draufsicht auf die kreisrunde Borstenanordnung zwischen zwei Trennwänden (6, 6').
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Die 1 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Vorrichtung 1, die auf ein Staubsaugerrohr 2 aufgesetzt ist. Die Borsten 3 sind kreisförmig an einem Ringelement 4, das zwischen dem Staubsaugerrohr 2 und der Trennwand 6 an einer Stirnseite des Ringelements 4 angeordnet. Das Ringelement 4 ist mit einem weiteren äußeren Ringelement 5 über mindestens einen Zapfen, vorzugsweise 3–4 Zapfen 8 verbunden ist, wobei der Außendurchmesser des äußeren Ringelements 8 leicht größer ausgebildet ist als der Außendurchmesser der Trennwand 6, auf der das äußere Ringelement 8 zusammen mit den inneren Ringelement 4 axial hin und her verschoben werden kann. Der Innendurchmesser der Trennwand 6 entspricht in etwa dem Außendurchmesser des Saugrohrs 2 eines Staubsaugers, der hier nicht gezeigt ist. In der Trennwand 6 ist eine Führungsnut 9 eingearbeitet, mit der der Zapfen 8 im Eingriff steht. Das Material, aus dem die Trennwand 6 bzw. das Ringelement 4 gefertigt wird, kann vorteilhaft ein Hartkunststoff sein. Die Führungsnut 9 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel gerade ausgebildet. In einem anderen Ausführungsbeispiel ist Führungsnut 9' wendelförmig ausgebildet und hat am unteren Ende eine Rastausnehmung, in die der Zapfen 8 eingreift, um zu verhindern, dass die Borsten 3, bzw. die Ringelemente 4, 5 sich bei Belastung zurückziehen oder zurückgeschoben werden.
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Die 2 zeigt eine schematische perspektivische Darstellung der Vorrichtung 1, bei der das äußere Ringelement 5 in eine stabile Endposition 10 versetzt ist, in der die Borsten 3 eingezogen sind und somit zwischen dem Staubsaugerrohr 2 und der Trennwand 6 sitzen und folglich nicht sichtbar sind. Das äußere Ringelement 8 befindet sich somit in einer Position, in der die Bürste beim Staubsaugen nicht benötigt wird. Befindet sich das Ringelement 5 in der anderen stabilen Endposition 10, sind die Borsten 3 ausgefahren und können als Reinigungsgerät verwendet werden. Die Führungsnut 9 kann auch wendelartig in der Trennwand 6 ausgeformt sein.
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Die 3 zeigt eine perspektivische schematische Teilschnittzeichnung, in der die eingezogenen Borsten 3 zwischen dem Staubsaugerrohr 2 und der Trennwand 6 angeordnet sind.
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Die 4 zeigt eine schematische Draufsicht auf die Unterseite der Vorrichtung 1. Die Borsten 3 sind zwischen dem Staubsaugerrohr 2 und der Trennwand 6 angeordnet und sitzen mit ihrem einen Ende auf dem verschieblichen inneren Ringelement 4, welches über vier Zapfen 8 mit dem äußeren Ringelement 5 verbungen sind. Die Zapfen 8 weisen mehrere Funktionen auf. Einerseits verhindern sie ein ungewolltes Verdrehen der Ringelemente 4, 5 und andererseits dienen sie als Führungsmittel bei einer axialen Verschiebung der Ringelemente 4, 5. Dabei stehen die Zapfen 8 mit der Führungsnut 9 im Eingriff und stellen die feste Verbindung zwischen innerem Ringelement 4 und dem äußeren Ringelement 5 her. In der oberen und unteren Endposition 10, 10' des Ringelements 4 rasten die Rastelemente jeweils in eine hier nicht gezeigte Vertiefung ein, sodass die Bürste mit ihren Borsten 3 in einer ortsfest gesicherten Position beim Gebrauch und Nichtgebrauch verharren.