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DE102011089357A1 - Haarbehandlungsmittel mit kationischen Pflegestoffen und alpha-Hydroxysäuren - Google Patents

Haarbehandlungsmittel mit kationischen Pflegestoffen und alpha-Hydroxysäuren Download PDF

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DE102011089357A1
DE102011089357A1 DE201110089357 DE102011089357A DE102011089357A1 DE 102011089357 A1 DE102011089357 A1 DE 102011089357A1 DE 201110089357 DE201110089357 DE 201110089357 DE 102011089357 A DE102011089357 A DE 102011089357A DE 102011089357 A1 DE102011089357 A1 DE 102011089357A1
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DE
Germany
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acid
polyquaternium
cationic
weight
hair treatment
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE201110089357
Other languages
English (en)
Inventor
Christin Müller von Borstel
Marlene Battermann
Thomas Hippe
Jörg Kahre
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE201110089357 priority Critical patent/DE102011089357A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft Haarbehandlungsmittel, welche mindestens vier ausgewählte quaternäre Verbindungen und mindestens ein kationisches Proteolipid sowie mindestens eine alpha-Hydroxysäure in einem kosmetischen Träger enthalten sowie die Verwendung dieser Mittel zur Pflege von Haar.

Description

  • Die Erfindung betrifft Haarbehandlungsmittel, welche mindestens vier ausgewählte quaternäre Verbindungen und mindestens ein kationisches Proteolipid sowie mindestens eine alpha-Hydroxysäure in einem kosmetischen Träger enthalten sowie die Verwendung dieser Mittel zur Pflege von Haar.
  • Die kosmetische Behandlung von Haut und Haaren ist ein wichtiger Bestandteil der menschlichen Körperpflege. So wird menschliches Haar heute in vielfältiger Weise mit haarkosmetischen Zubereitungen behandelt. Dazu gehören etwa die Reinigung der Haare mit Shampoos, die Pflege und Regeneration mit Spülungen und Kuren sowie das Bleichen, Färben und Verformen der Haare mit Färbemitteln, Tönungsmitteln, Wellmitteln und Stylingpräparaten. Dabei spielen Mittel zur Veränderung oder Nuancierung der Farbe des Kopfhaares eine herausragende Rolle.
  • Verbraucher erwarten von einem kosmetischen Produkt unter allen Anwendungsbedingungen eine konstante Produktleistung. Bei tensidischen Reinigungsformulierungen wie beispielsweise Shampoos, Duschgelen, Badeschäumen usw. ist die Viskosität jedoch stark temperaturabhängig, wobei die Viskosität im Regelfall mit steigender Temperatur sinkt. In der Folge wird ein entsprechendes Produkt vom Verbraucher im Sommer als „zu dünn“ im Winter als zu zähflüssig empfunden. Darüber hinaus erwartet der Verbraucher unabhängig von seinem Standort und den dort herrschenden klimatischen Bedingungen identische Produkteigenschaften.
  • Die in Temperaturbereichen, die normalen Anwendungstemperaturen der o.g. Mittel entsprechen, stabile Viskositätseinstellung gelingt mit bestimmten Polymeren. Der Einsatz dieser Polymere schränkt aber die Formulierungsfreiheit ein, da die meisten Viskositätsregler empfindlich auf die Elektrolytkonzentration der Mittel und auf deren pH-Wert reagieren. Stabil verdickte Formulierungen lassen sich daher nur im neutralen pH-Wert-Bereich herstellen.
  • Diese Mittel haben wiederum den Nachteil, daß sie zur Konservierung gegen den Befall mit Mikroorganismen nur mit solchen Konservierungsmitteln geschützt werden können, die von manchen Verbrauchern kritisch betrachtet werden und unerwünscht sind, beispielsweise weil sie Formaldehyd abspalten.
  • Ein weiteres Problem bringt die Einarbeitung kationischer Pflegestoffe mit sich. Diese sind aufgrund ihrer außergewöhnlichen Pflegeeffekte höchst wünschenswert, lassen sich aber mit vielen herkömmlichen Verdickern nicht kombinieren.
  • Übliche Haarbehandlungsmittel, insbesondere Haarkuren und Conditioner enthalten darüber hinaus im allgemeinen größere Mengen an Fettalkoholen, welche gemeinsam mit den quaternären Ammoniumverbindungen die Konditionierung und den Glanz der behandelten Haare bewirken. Andererseits führt gerade der Fettalkohol zu einer Belastung und Beschwerung der damit behandelten Haare. Der Pflegeeffekt ist somit nicht dauerhaft und wird innerhalb weniger Stunden nach der Behandlung völlig von den nachteiligen Auswirkungen des Fettalkoholes überkompensiert.
  • Es bestand daher die Aufgabe, Haarbehandlungsmittelzusammensetzungen bereitzustellen, die auch bei Einsatz von kationischen Pflegestoffen und Alkoholen in weiten Temperaturbereichen viskositätsstabil sind. Weiterhin bestand die Aufgabe, dass diese Zusammensetzungen möglichst keinen Fettalkohol enthalten. Eine weitere Aufgabe bestand darin, dass die Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen der Wirkung eines Konditioners gemäß dem Stande der Technik entspricht und darüber hinaus über einen längeren Zeitraum, idealerweise mindestens 24 h, besser 48 h, anhält. Eine weitere Aufgabe bestand darin, dass die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer für den Verbraucher einfach anzuwendenden Darreichungsform angeboten werden kann.
  • Es wurde nun gefunden, daß die Kombination von mindestens 4 ausgewählten unterschiedlichen quaternären Ammoniumverbindungen und einem bestimmten kationischen Proteinhydrolysat und mindestens einer alpha-Hydroxysäure die genannten Nachteile überwindet.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist in einer ersten Ausführungsform ein Haarbehandlungsmittel, enthaltend – bezogen auf das Gewicht der gesamten Zusammensetzung –
    • a) mindestens 4 unterschiedliche quaternäre Ammoniumverbindungen in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10,0 Gew.% ausgewählt aus den Gruppen a1) der Esterquats und/oder a2) der quarternären Imidazoline der Formel (Tkat2),
      Figure 00030001
      in welcher die Reste R unabhängig voneinander jeweils für einen gesättigten oder ungesättigten, linearen oder verzweigten Kohlenwasserstoffrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen und A für ein physiologisch verträgliches Anion steht, und/oder a3) der kationische Tenside der Formel (Tkat1-1)
      Figure 00030002
      In welcher die Reste R1, R2, R3 und R4 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, eine Methylgruppe, eine Phenylgruppe, eine Benzylgruppe, für einen gesättigten, verzweigten oder unverzweigten Alkylrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituiert sein kann und A steht für ein physiologisch verträgliches Anion, und/oder a4) der Amine und/oder kationisierten Amine und/oder a5) Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumverbindungen) und/oder; a6) quaternisierten Cellulose-Derivaten, insbesondere Polyquaternium 10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-27, Polyquaternium-67, Polyquaternium-72, und/oder a7) kationischen Alkylpolyglycoside und/oder a8) kationisiertem Honig und/oder a9) kationischen Guar-Derivaten und/oder a10) Chitosan und/oder a11) polymeren Dimethyldiallylammoniumsalzen und deren Copolymeren mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure, insbesondere Polyquaternium-7 und/oder a12) Copolymeren des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, insbesondere Polyquaternium-11 und/oder a13) Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymeren, insbesondere Polyquaternium-16 und/oder a14) quaterniertem Polyvinylalkohol und/oder a15) Polyquaternium-74, a16) Polyquaternium-71,
    • b) mindestens ein kationisches Keratinhydrolysates der Formel (I) R´-X-R´´ (I), in der – R´ für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit 11 bis 24 Kohlenstoffatomen steht, – R´´ ein Protein, ein Peptid oder ein Proteinhydrolysat bedeutet, – X für -N+(RIII 2)RIV- oder -N(RIII)RIV- oder -C(O)-N(RV)RVI- steht, – RIII -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 bedeutet und – RIV -CH2-CH(OH)-CH2- oder -(CH2)x- mit x = 0–22 bedeutet; – RV und RVI unabhängig voneinander für -H oder -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 stehen; mit der Maßgabe, daß R´´ für Keratin oder ein Keratinhydrolysat stehen, in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10 Gew.-%, und
    • c) mindestens eine AHA-Säure in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 5,0 Gew.% und
    • d) 1 bis 50 Gew.-% Ethanol und/oder Isopropanol und/oder deren Mischungen
  • Haarbehandlungsmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung sind beispielsweise Haarkonditionierer, Haarspülungen, Haarkuren, Haarpackungen, Haar-Tonics, Haarfestiger, Schaumfestiger, Haargele, Haarwachse oder deren Kombinationen.
  • Als ersten Inhaltsstoff enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel quaternäre Ammoniumverbinungen in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10 Gew.-%. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,1 bis 8,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 8,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 8,0 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 0,5 bis 6 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 1,0 bis 6 Gew.-% und insbesondere 1,0 bis 5,0 Gew.-% quaternäre Ammoniumverbinungen enthalten.
  • Quaternäre Ammoniumverbinungen sind prinzipiell monomere kationische oder amphotäre Ammoniumverbindungen, monomere Amine, Aminoamide, polymere kationische Ammoniumverbindungen sowie polymere amphotere Ammoniumverbindungen. Aus dieser Vielzahl an möglichen quaternären Ammoniumverbindungen haben sich die folgenden Gruppen als besonders geeignet erwiesen und werden jeweils für sich genommen in einer Menge von 0,1 bis 10,0 Gew.% eingesetzt. Diese Menge wird auch nicht unter- oder überschritten, wenn eine Mischung unterschiedlicher Verbindungen der quaternären Ammoniumverbindungen verwendet wird.
  • Esterquats gemäß der Formel (Tkat1-2) bilden die erste Gruppe.
  • Figure 00050001
  • Hierin sind die Reste R1, R2 und R3 jeweils unabhängig voneinander und können gleich oder verschieden sein. Die Reste R1, R2 und R3 bedeuten:
    • – ein verzweigter oder unverzweigter Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, oder
    • – ein gesättigter oder ungesättigter, verzweigter oder unverzweigter oder ein cyclischer gesättigter oder ungesättigter Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher mindestens eine Hydroxylgruppe enthalten kann, oder
    • – ein Aryl oder Alkarylrest, beispielsweise Phenyl oder Benzyl,
    • – den Rest (-X-R4), mit der Maßgabe, daß höchstens 2 der Reste R1, R2 oder R3 für diesen Rest stehen können:
    Der Rest -(X-R4) ist mindestens 1 bis 3 mal enthalten. Hierin steht X für:
    • 1) -(CH2)n- mit n = 1 bis 20, vorzugsweise n = 1 bis 10 und besonders bevorzugt n = 1–5, oder
    • 2) -(CH2-CHR5-O)n- mit n = 1 bis 200, vorzugsweise 1 bis 100, besonders bevorzugt 1 bis 50, und besonders bevorzugt 1 bis 20 mit R5 in der Bedeutung von Wasserstoff, Methyl oder Ethyl,
    • 3) eine Hydroxyalkylgruppe mit ein bis vier Kohlenstoffatomen, welche verzweigt oder unverzweigt sein kann, und welche mindestens eine und höchstens 3 Hydroxygruppen enthält. Beispiele sind: -CH2OH, -CH2CH2OH, -CHOHCHOH, -CH2CHOHCH3, -CH(CH2OH)2, -COH(CH2OH)2, -CH2CHOHCH2OH, -CH2CH2CH2OH und Hydroxybutylreste,
    und R4 steht für:
    • 1) R6-O-CO-, worin R6 einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten oder einen cyclischen gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen ist, welcher mindestens eine Hydroxygruppe enthalten kann, und welcher gegebenenfalls weiterhin mit 1 bis 100 Ethylenoxideinheiten und/oder 1 bis 100 Propylenoxideinheiten oxethyliert sein kann, oder
    • 2) R7-CO-, worin R7 einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten oder einen cyclischen gesättigten oder ungesättigten Alkylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen ist, welcher mindestens eine Hydroxygruppe enthalten kann, und welcher gegebenenfalls weiterhin mit 1 bis 100 Ethylenoxideinheiten und/oder 1 bis 100 Propylenoxideinheiten oxethyliert sein kann,
    und A steht für ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion und wird an dieser Stelle stellvertretend für alle auch im folgenden beschriebenen Strukturen definiert. Das Anion aller beschriebenen kationischen Verbindungen ist ausgewählt aus den Halogenidionen, Fluorid, Chlorid, Bromid, Iodid, Sulfaten der allgemeinen Formel RSO3 , worin R die Bedeutung von gesättigtem oder ungesättigtem Alkylresten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen hat, oder anionischen Reste organischer Säuren wie Maleat, Fumarat, Oxalat, Tartrat, Citrat, Lactat oder Acetat. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Rewoquat®, Stepantex®, Dehyquart®, Armocare® und Akypoquat® vertrieben. Die Produkte Armocare® VGH-70, Dehyquart® F-75, Dehyquart® C-4046, Dehyquart® L80, Dehyquart® F-30, Dehyquart® AU-35, Rewoquat® WE18, Rewoquat® WE38 DPG, Stepantex® VS 90 und Akypoquat® 131 sind Beispiele für diese Esterquats.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte Verbindungen der Formel (Tkat1-2) zählen zur Formel (Tkat1-2.1), den kationischen Betainestern.
    Figure 00060001
  • R8 entspricht in seiner Bedeutung R7.
  • Besonders bevorzugt sind die Esterquats mit den Handelsbezeichnungen Armocare® VGH-70, sowie Dehyquart® F-75, Dehyquart® L80, Stepantex® VS 90 und Akypoquat® 131. Eine weitere Gruppe sind quartäre Imidazolinverbindungen. Die im folgenden dargestellte Formel (Tkat2) zeigt die Struktur dieser Verbindungen.
    Figure 00060002
  • Die Reste R stehen unabhängig voneinander jeweils für einen gesättigten oder ungesättigten, linearen oder verzweigten Kohlenwasserstoffrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen. Die bevorzugten Verbindungen der Formel (Tkat2) enthalten für R jeweils den gleichen Kohlenwasserstoffrest. Die Kettenlänge der Reste R beträgt bevorzugt 12 bis 21 Kohlenstoffatome. A steht für ein Anion wie zuvor beschrieben. Besonders erfindungsgemäße Beispiele sind beispielsweise unter den INCII-Bezeichnungen Quaternium-27, Quaternium-72, Quaternium-83 und Quaternium-91 erhältlich. Höchst bevorzugt ist erfindungsgemäß Quaternium-91.
  • Kationische Tenside der Formel (Tkat1-1) können ebenfalls verwendet werden.
  • Figure 00070001
  • In der Formel (Tkat1) stehen R1, R2, R3 und R4 für jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff, eine Methylgruppe, eine Phenylgruppe, eine Benzylgruppe, für einen gesättigten, verzweigten oder unverzweigten Alkylrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituiert sein kann. A steht für ein physiologisch verträgliches Anion, beispielsweise Halogenide wie Chlorid oder Bromid sowie Methosulfate.
  • Beispiele für Verbindungen der Formel (Tkat1) sind Lauryltrimehtylammoniumchlorid, Cetyltrimethylammoniumchlorid, Cetyltrimethylammoniumbromid, Cetyltrimethylammoniummethosulfat, Dicetyldimethylammoniumchlorid, Tricetylmethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid, Behenyltrimethylammoniumchlorid, Behenyltrimethylammoniumbromid, Behenyltrimethylammoniummethosulfat.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die erfindungsgemäßen Mittel weiterhin mindestens ein Amin und/oder kationisiertes Amin, insbesondere ein Amidoamin und/oder ein kationisiertes Amidoamin mit den folgenden Strukturformeln: R1-NH-(CH2)n-N+R2R3R4 A (Tkat3) worin R1 ein Acyl- oder Alkylrest mit 6 bis 30 C-Atomen, welche verzweigt oder unverzweigt, gesättigt oder ungesättigt sein können, und wobei der Acylrest und/oder der Alkylrest mindestens eine OH-Gruppe enthalten können, und
    R2, R3 und R4 jeweils unabhängig voneinander
    • 1) Wasserstoff oder
    • 2) ein Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, welcher gleich oder verschieden, gesättigt oder ungesättigt sein kann, und
    • 3) eine verzweigte oder unverzweigte Hydroxyalkylgruppe mit ein bis 4 Kohlenstoffatomen mit mindestens einer und höchstens drei Hydroxygruppen beispielsweise -CH2OH, -CH2CH2OH, -CHOHCHOH, -CH2CHOHCH3, -CH(CH2OH)2, -COH(CH2OH)2, -CH2CHOHCH2OH, -CH2CH2CH2OH und Hydroxybutylreste, und
    A ein Anion wie zuvor beschrieben und
    n eine ganze Zahl zwischen 1 und 10 bedeuten.
  • Bevorzugt wird eine Zusammensetzung, in welcher das Amin und/oder das quaternisierte Amin gemäß allgemeiner Formeln (Tkat3) ein Amidoamin und/oder ein quaternisiertes Amidoamin ist, worin R1 ein verzweigter oder unverzweigter, gesättigter oder ungesättigter Acylrest mit 6 bis 30 C-Atomen, welcher mindestens eine OH-Gruppe enthalten kann, bedeutet. Bevorzugt ist hierbei ein Fettsäurerest aus Ölen und Wachsen, insbesondere aus natürlichen Ölen und Wachsen. Als Beispiele hierfür kommen Lanolin, Bienen- oder Candellilawachse in Betracht.
  • Bevorzugt sind auch solche Amidoamine und/oder quaternisierte Amidoamine, in denen R2, R3 und/oder R4 in der Formel (Tkat3) ein Rest gemäß der allgemeinen Formel CH2CH2OR5 bedeuten, worin R5 die Bedeutung von Alkylresten mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Hydroxyethyl oder Wasserstoff haben kann. Die bevorzugte Größe von n in der allgemeinen Formel (Tkat8) ist eine ganze Zahl zwischen 2 und 5.
  • Die Alkylamidoamine können sowohl als solche vorliegen und durch Protonierung in entsprechend saurer Lösung in eine quaternäre Verbindung in der Zusammensetzung überführt werden. Erfindungsgemäß bevorzugt sind die kationischen Alkylamidoamine.
  • Beispiele für derartige erfindungsgemäße Handelsprodukte sind Witcamine® 100, Incromine® BB, Mackine® 401 und andere Mackine®-Typen, Adogen® S18V, und als permanent kationische Aminoamine: Rewoquat® RTM 50, Empigen® CSC, Swanol® Lanoquat DES-50, Rewoquat® UTM 50, Schercoquat® BAS, Lexquat® AMG-BEO, oder Incroquat® Behenyl HE.
  • Weitere quartäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z.B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Behenyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid. Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 10 bis 22 Kohlenstoffatome auf. Die zuvor genannten kationischen Tenside können einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden, wobei Mengen zwischen 0,01 bis 10 Gew.%, bevorzugt in Mengen von 0,01 bis 7,5 Gew.% und ganz besonders bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 5,0 Gew.% enthalten. Die allerbesten Ergebnisse werden dabei mit Mengen von 0,1 bis 3,0 Gew.% jeweils bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des jeweiligen Mittels erhalten.
  • Weitere quarternäre Ammoniumverbindungen sind kationische und amphotere Polymer. Die kationischen und/oder amphoteren Polymere können Homo- oder Copolymere oder Polymere auf Basis natürlicher Polymere sein, wobei die quaternären Stickstoffgruppen entweder in der Polymerkette oder vorzugsweise als Substituent an einem oder mehreren der Monomeren enthalten sind. Die Ammoniumgruppen enthaltenden Monomere können mit nicht kationischen Monomeren copolymerisiert sein. Geeignete kationische Monomere sind ungesättigte, radikalisch polymerisierbare Verbindungen, welche mindestens eine kationische Gruppe tragen, insbesondere ammoniumsubstituierte Vinylmonomere wie zum Beispiel Trialkylmethacryloxyalkylammonium, Trialkylacryloxyalkylammonium, Dialkyldiallylammonium und quaternäre Vinylammoniummonomere mit cyclischen, kationische Stickstoffe enthaltenden Gruppen wie Pyridinium, Imidazolium oder quaternäre Pyrrolidone, z.B. Alkylvinylimidazolium, Alkylvinylpyridinium, oder Alyklvinylpyrrolidon Salze. Die Alkylgruppen dieser Monomere sind vorzugsweise niedere Alkylgruppen wie zum Beispiel C1- bis C7-Alkylgruppen, besonders bevorzugt C1- bis C3-Alkylgruppen.
  • Die Ammoniumgruppen enthaltenden Monomere können mit nicht kationischen Monomeren copolymerisiert sein. Geeignete Comonomere sind beispielsweise Acrylamid, Methacrylamid; Alkyl- und Dialkylacrylamid, Alkyl- und Dialkylmethacrylamid, Alkylacrylat, Alkylmethacrylat, Vinylcaprolacton, Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon, Vinylester, z.B. Vinylacetat, Vinylalkohol, Propylenglykol oder Ethylenglykol, wobei die Alkylgruppen dieser Monomere vorzugsweise C1- bis C7-Alkylgruppen, besonders bevorzugt C1- bis C3-Alkylgruppen sind.
  • Aus der Vielzahl dieser Polymere haben sich als besonders wirkungsvolle Bestandteile des erfindungsgemäßen Wirkstoffkomplexes erwiesen:
    Homopolymere der allgemeinen Formel -{CH2-[CR1COO-(CH2)mN+R2R3R4]}n X, in der R1= -H oder -CH3 ist, R2, R3 und R4 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus C1-4-Alkyl-, -Alkenyl- oder -Hydroxyalkylgruppen, m = 1, 2, 3 oder 4, n eine natürliche Zahl und X ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion ist. Im Rahmen dieser Polymere sind diejenigen erfindungsgemäß bevorzugt, für die mindestens eine der folgenden Bedingungen gilt: R1 steht für eine Methylgruppe, R2, R3 und R4 stehen für Methylgruppen, m hat den Wert 2.
  • Als physiologisch verträgliches Gegenionen X kommen beispielsweise Halogenidionen, Sulfationen, Phosphationen, Methosulfationen sowie organische Ionen wie Lactat-, Citrat-, Tartrat- und Acetationen in Betracht. Bevorzugt sind Methosulfate und Halogenidionen, insbesondere Chlorid.
  • Geeignete kationische Polymere, die von synthetischen Poylmeren abgeleitet sind, sind beispielsweise Copolymere aus 0,1 bis 50 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) Monomeren der Formel (I)
    Figure 00090001
    in der die weiter oben genannten Definitionen für die Reste R1, R2, R3, R4, R5, R6 sowie die Indices n, m und die Gruppen Z, A, B, X gelten, und Monomeren aus der Gruppe Acrylsäure, Methacrylsäure, alpha-Ethacrylsäure, beta,beta-Dimethylacrylsäure, Methylenmalonsäure, Vinylessigsäure, Allylessigsäure, Ethylidinessigsäure, Propylidinessigsäure, Crotonsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Itaconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, N-Methacryloylalanin, N-Acryloylhydroxyglycin, Sulfopropylacrylat, Sulfoethylacrylat, Sulfoethylmethacrylat, Sulfoethylmethacrylat, Styrolsulfonsäure, Vinylsulfonsäure, Vinylphosphonsäure, Phosphoethylacrylat, Phosphonoethylacrylat, Phosphopropylacrylat, Phosphonopropylacrylat, Phosphoethylmethacrylat, Phosphonoethylmethacrylat, Phosphopropylmethacrylat und Phosphonopropylmethacrylat sowie die Alkalimetall- und Ammoniumsalze dieser Säuren, sowie optional nichtionischen Monomeren aus der Gruppe Acrylamid, Vinylalkohol, C1-C4-Alkylester von Acrylsäure und/oder von Methacrylsäure, C1-C4-Hydroxyalkylester von Acrylsäure und/oder von Methacrylsäure, insbesondere Ethylenglykol- und Propylenglykolacrylat und -methacrylat, polyalkoxylierte Ester von Acrylsäure und/oder von Methacrylsäure, insbesondere die Polyethylenglykol- und Polypropylenglykolester, Ester von Acrylsäure und/oder von Methacrylsäuremit Polyethylenglykol- oder Polypropylenglykol-mono(C1-C25)alkylethern, Vinylacetat, Vinylpyrrolidon und Methylvinylether, wobei die Monomere A2 und A3 gemeinsam 50 bis 99,9 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) des Copolymers ausmachen.
  • In der Formel (I) für das Monomer (A) ist R1 vorzugsweise eine Methylgruppe, und auch R2, R3, R4, R5 und R6 stehen für Methylgruppen. Die Gruppe Z ist vorzugsweise eine -NH-Gruppe, der Index n steht besonders bevorzugt für die Zahl 3.
  • Je nach Wahl der Gruppen A und B sowie des Index m können verschiedene Monomere der Formel (I) bevorzugt sein. Ein bevorzugtes Monomer, das den im vorgenannten Absatz genannten Kriterien entspricht, besitzt als Gruppe B darüber hinaus eine -CH2-CH(OH)-CH2-Gruppe, und der Index m steht für die Zahl 0. Polymere, die solche Monomere enthalten, werden vorzugsweise innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Damit sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A aus
    • A1) 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis 50 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) Monomeren der Formel (Ia)
      Figure 00100001
      in der X steht für Chlorid, Sulfat, Methosulfat,
    • A2) Monomere aus der Gruppe Acrylsäure, Methacrylsäure sowie den Alkalimetall- und Ammoniumsalzen dieser Säuren,
    wobei das Monomere A2 50 bis 99,9 %, vorzugsweise 50 bis 90 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) des Copolymers ausmacht;
    enthalten.
  • Ein weiteres bevorzugtes Monomer, das den im vorvorgenannten Absatz genannten Kriterien entspricht, besitzt als Gruppe B darüber hinaus eine -CH2-CH(OH)-CH2-Gruppe, als Gruppe A eine -(CH2)2- oder eine -(CH2)3- oder eine -(CH2)4-Gruppe, und der Index m steht für die Zahl 1. Polymere, die solche Monomere enthalten, werden ebenfalls vorzugsweise innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt. Damit sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A aus A1) 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis 50 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) Monomeren der Formel (Ib)
    Figure 00110001
    in der
    p steht für 2, 3 oder 4,
    X steht für Chlorid, Sulfat, Methosulfat,
    • A2) Monomere aus der Gruppe Acrylsäure, Methacrylsäure sowie den Alkalimetall- und Ammoniumsalzen dieser Säuren,
    wobei das Monomere A2 50 bis 99,9 %, vorzugsweise 50 bis 90 % (bezogen auf die Gesamt-Anzahl an Monomeren im Copolymer) des Copolymers ausmacht; enthalten.
  • Besonders bevorzugte Monomere A2 sind Acrylsäure bzw. ihre Salze (auch gemischt, d.h. teilneutralisierte Acrylsäuren) sowie Acrylamid. Ein bevorzugtes Copolymer A ist ein Copolymer aus dem Monomer (Ia), Natriumacrylat und Acrylamid, wobei folgende Verteilung (in % der insgesamt im Polymer enthaltenen Monomere) bevorzugt ist:
    Monomer (Ia): 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis 50 %
    Natriumacrylat: 10 bis 95 %, vorzugsweise für 50 bis 70 %
    Acrylamid: 0 bis 50 %, vorzugsweise 0 bis 30 %
  • Vorzugsweise enthält ein bevorzugtes Copolymer A folgende Anzahl an den jeweiligen Monomeren:
    Monomer (Ia): Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000
    Natriumacrylat: Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800
    Acrylamid: Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A der allgemeinen Formel (Ic)
    Figure 00120001
    enthalten, in der gilt: x + y + z = Q Q steht für Werte von 3 bis 55000, vorzugsweise von 10 bis 25000, besonders bevorzugt von 50 bis 15000, weiter bevorzugt von 100 bis 10000, noch weiter bevorzugt von 500 bis 8000 und insbesondere von 1000 bis 5000,
    x steht für (0 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0 bis 0,3) Q und insbesondere für die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist,
    y steht für (0,1 bis 0,95) Q, vorzugsweise für (0,5 bis 0,7) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800,
    z steht für (0,001 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0,1 bis 0,5) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000.
  • Zusätzlich zu dem vorstehend genannten Copolymer oder an seiner Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch ein Copolymer enthalten, das aus Monomeren der Formel (Ia), Malein- bzw. Fumarsäure (bzw. deren Dinatriumsalzen) und Acrylamid aufgebaut ist. Hierbei ist folgende Verteilung (in % der insgesamt im Polymer enthaltenen Monomere) bevorzugt:
    Monomer (Ia): 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis
    50 %
    Maleinsäure bzw. Fumarsäure (bzw. deren Dinatriumsalz): 10 bis 95 %, vorzugsweise für 50
    bis 70 %
    Acrylamid: 0 bis 50 %, vorzugsweise 0 bis 30
    %
  • Vorzugsweise enthält ein bevorzugtes Copolymer A folgende Anzahl an den jeweiligen Monomeren:
    Monomer (Ia): Werte von 1 bis 12500,
    vorzugsweise von 2 bis 8000,
    besonders bevorzugt von 3 bis
    4000 und insbesondere von 5 bis
    2000
    Maleinsäure bzw. Fumarsäure (bzw. deren Dinatriumsalz): Werte von 1 bis 24000,
    vorzugsweise von 5 bis 15000,
    besonders bevorzugt von 10 bis
    10000 und insbesondere von 100
    bis 4800
    Acrylamid: Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der
    Wert 0 bevorzugt ist
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A der allgemeinen Formel (Id)
    Figure 00130001
    enthalten, in der gilt: x + y + z = Q Q steht für Werte von 3 bis 55000, vorzugsweise von 10 bis 25000, besonders bevorzugt von 50 bis 15000, weiter bevorzugt von 100 bis 10000, noch weiter bevorzugt von 500 bis 8000 und insbesondere von 1000 bis 5000,
    x steht für (0 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0 bis 0,3) Q und insbesondere für die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist,
    y steht für (0,1 bis 0,95) Q, vorzugsweise für (0,5 bis 0,7) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800,
    z steht für (0,001 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0,1 bis 0,5) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000.
  • Zusätzlich zu den vorstehend genannten Copolymeren oder an deren Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch ein Copolymer enthalten, das aus Monomeren der Formel (Ia), Vinylsulfonsäure (bzw. deren Natriumsalz) und Acrylamid aufgebaut ist. Hierbei ist folgende Verteilung (in % der insgesamt im Polymer enthaltenen Monomere) bevorzugt:
    Monomer (Ia): 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis 50 %
    Natriumvinylsulfonat: 10 bis 95 %, vorzugsweise für 50 bis 70 %
    Acrylamid: 0 bis 50 %, vorzugsweise 0 bis 30 %
  • Vorzugsweise enthält ein bevorzugtes Copolymer A folgende Anzahl an den jeweiligen Monomeren:
    Monomer (Ia): Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders
    bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000
    Natriumvinylsulfonat: Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders
    bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800
    Acrylamid: Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A der allgemeinen Formel (Ie)
    Figure 00140001
    enthalten, in der gilt: x + y + z = Q Q steht für Werte von 3 bis 55000, vorzugsweise von 10 bis 25000, besonders bevorzugt von 50 bis 15000, weiter bevorzugt von 100 bis 10000, noch weiter bevorzugt von 500 bis 8000 und insbesondere von 1000 bis 5000,
    x steht für (0 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0 bis 0,3) Q und insbesondere für die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist,
    y steht für (0,1 bis 0,95) Q, vorzugsweise für (0,5 bis 0,7) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800,
    z steht für (0,001 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0,1 bis 0,5) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Copolymeren oder an deren Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch ein Copolymer enthalten, das aus Monomeren der Formel (Ia), Styrolsulfonsäure (bzw. deren Natriumsalz) und Acrylamid aufgebaut ist. Hierbei ist folgende Verteilung (in % der insgesamt im Polymer enthaltenen Monomere) bevorzugt:
    Monomer (Ia): 0,1 bis 50 %, vorzugsweise 10 bis 50 %
    Natriumstyrolsulfonat: 10 bis 95 %, vorzugsweise für 50 bis 70 %
    Acrylamid: 0 bis 50 %, vorzugsweise 0 bis 30 %
  • Vorzugsweise enthält ein bevorzugtes Copolymer A folgende Anzahl an den jeweiligen Monomeren:
    Monomer (Ia): Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders
    bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000
    Natriumstyrolsulfonat: Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders
    bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800
    Acrylamid: Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf Ihr Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 1 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,0075 bis 0,75 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,5 Gew.-% mindestens eines Copolymers A der allgemeinen Formel (If)
    Figure 00150001
    enthalten, in der gilt: x + y + z = Q Q steht für Werte von 3 bis 55000, vorzugsweise von 10 bis 25000, besonders bevorzugt von 50 bis 15000, weiter bevorzugt von 100 bis 10000, noch weiter bevorzugt von 500 bis 8000 und insbesondere von 1000 bis 5000,
    x steht für (0 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0 bis 0,3) Q und insbesondere für die Werte 0, 1, 2, 3, 4, 5, wobei der Wert 0 bevorzugt ist,
    y steht für (0,1 bis 0,95) Q, vorzugsweise für (0,5 bis 0,7) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 24000, vorzugsweise von 5 bis 15000, besonders bevorzugt von 10 bis 10000 und insbesondere von 100 bis 4800,
    z steht für (0,001 bis 0,5) Q, vorzugsweise für (0,1 bis 0,5) Q und insbesondere für Werte von 1 bis 12500, vorzugsweise von 2 bis 8000, besonders bevorzugt von 3 bis 4000 und insbesondere von 5 bis 2000.
  • Unabhängig davon, welche der bevorzugten Copolymere A der Formeln (Ic) bis (If) eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das Verhältnis von (y:z) 4:1 bis 1:2, vorzugsweise 4:1 bis 1:1 beträgt. Unabhängig davon, welche Copolymere A in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt werden, sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, bei denen das Copolymer A eine Molmasse von 10000 bis 20 Millionen gmol–1, vorzugsweise von 100000 bis 10 Millionen gmol–1, weiter bevorzugt von 500000 bis 5 Millionen gmol–1 und insbesondere von 1,1 Millionen bis 2,2 Millionen gmol–1 aufweist.
  • Ein höchst bevorzugtes Polymer, welches wie zuvor dargestellt aufgebaut ist, ist unter der Bezeichnung Polyquaternium-74 im Handel erhältlich.
  • Ein besonders geeignetes Homopolymer ist das, gewünschtenfalls vernetzte, Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumchlorid) mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-37. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Bezeichnungen Rheocare® CTH (Cosmetic Rheologies) und Synthalen® CR (3V Sigma) im Handel erhältlich.
  • Das Homopolymer wird bevorzugt in Form einer nichtwäßrigen Polymerdispersion eingesetzt. Solche Polymerdispersionen sind unter den Bezeichnungen Salcare® SC 95 und Salcare® SC 96 im Handel erhältlich.
  • Geeignete kationische Polymere, die von natürlichen Polymeren abgeleitet sind, sind kationische Derivate von Polysacchariden, beispielsweise kationische Derivate von Cellulose, Stärke oder Guar. Geeignet sind weiterhin Chitosan und Chitosanderivate. Kationische Polysaccharide haben die allgemeine Formel G-O-B-N+RaRbRc A
    G ist ein Anhydroglucoserest, beispielsweise Stärke- oder Celluloseanhydroglucose;
    B ist eine divalente Verbindungsgruppe, beispielsweise Alkylen, Oxyalkylen, Polyoxyalkylen oder Hydroxyalkylen;
    Ra, Rb und Rc sind unabhängig voneinander Alkyl, Aryl, Alkylaryl, Arylalkyl, Alkoxyalkyl oder Alkoxyaryl mit jeweils bis zu 18 C-Atomen, wobei die Gesamtzahl der C-Atome in Ra, Rb und Rc vorzugsweise maximal 20 ist;
    A ist ein übliches Gegenanion und ist vorzugsweise Chlorid.
  • Kationische, also quaternisierte Cellulosen sind mit unterschiedlichem Substitutionsgrad, kationischer Ladungsdichte, Stickstoffgehalt und Molekulargewichten auf dem Markt erhältlich. Beispielsweise wird Polyquaternium-67 im Handel unter den Bezeichnungen Polymer® SL oder Polymer® SK (Amerchol) angeboten. Unter der Handelsbezeichnung Mirustyle® CP der Fa. Croda wird eine weitere höchst bevorzugte Cellulose angeboten. Diese ist eine Trimonium and Cocodimonium Hydroxyethylcellulose als derivatisierte Cellulose mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-72. Polyquaternium-72 kann sowohl in fester Form als auch bereits in wässriger Lösung vorgelöst verwendet werden.
  • Weitere kationische Cellulosen sind unter den Bezeichnungen Polymer JR® 400 (Amerchol, INCI-Bezeichnung Polyquaternium-10) sowie Polymer Quatrisoft® LM-200 (Amerchol, INCI-Bezeichnung Polyquaternium-24). Weitere Handelsprodukte sind die Verbindungen Celquat® H 100 und Celquat® L 200. Schließlich liegt unter der Handelsbezeichnung Mirustyle® CP der Fa. Croda mit Trimonium and Cocodimonium Hydroxyethylcellulose eine weitere derivatisierte Cellulose mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-72 vor. Polyquaternium-72 kann sowohl in fester Form als auch bereits in wässriger Lösung vorgelöst verwendet werden. Besonders bevorzugte kationische Cellulosen sind Polyquaternium-10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-67 und Polyquaternium-72.
  • Geeignete kationische Guarderivate werden unter der Handelsbezeichnung Jaguar® vertrieben und haben die INCI-Bezeichnung Guar Hydroxypropyltrimonium Chloride. Weiterhin sind besonders geeignete kationische Guarderivate auch von der Fa. Hercules unter der Bezeichnung N-Hance® im Handel. Weitere kationische Guarderivate werden von der Fa. Cognis unter der Bezeichnung Cosmedia® vertrieben. Ein bevorzugtes kationisches Guarderivat ist das Handelsprodukt AquaCat® der Fa. Hercules. Bei diesem Rohstoff handelt es sich um ein bereits vorgelöstes kationisches Guarderivat. Die kationischen Guar-Derivate sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Ein geeignetes Chitosan wird beispielsweise von der Firma Kyowa Oil& Fat, Japan, unter dem Handelsnamen Flonac® vertrieben. Ein bevorzugtes Chitosansalz ist Chitosoniumpyrrolidoncarboxylat, welches beispielsweise unter der Bezeichnung Kytamer® PC von der Firma Amerchol, USA, vertrieben wird. Weitere Chitosanderivate sind unter den Handelsbezeichnungen Hydagen® CMF, Hydagen® HCMF und Chitolam® NB/101 im Handel frei verfügbar.
  • Schließlich sind auch kationische Polymere auf der Basis von Zuckern erfindungsgemäß mit Vorzug verwendbar.
  • Derartige Verbindungen sind beispielsweise kationische Alkyloligoglucoside wie in der folgenden Abbildung gezeigt.
    Figure 00170001
  • In der zuvor dargestellten Formel stehen die Reste R unabhängig voneinander für einen linearen oder verzweigten C6 bis C30 Alkylrest, einen linearen oder verzweigten C6-C30 Alkenylrest, vorzugsweise steht der Rest R für einen Rest R ausgewählt aus: Lauryl, Myristyl, Cetyl, Stearyl, Oleyl, Behenyl oder Arachidyl.
  • Die Reste R1 stehen unabhängig voneinander für einen linearen oder verzweigten C6 bis C30 Alkylrest, einen linearen oder verzweigten C6 bis C30 Alkenylrest, vorzugsweise steht der Rest R für einen Rest ausgewählt aus: Butyl, Capryl, Caprylyl, Octyl, Nonyl, Decanyl, Lauryl, Myristyl, Cetyl, Stearyl, Oleyl, Behenyl oder Arachidyl. Besonders bevorzugt sind die Reste R1 gleich. Noch bevorzugter sind die Reste R1 ausgewählt aus technischen Mischungen der Fettalkoholschnitte aus C6/C8-Fettalkoholen, C8/C10-Fettalkoholen, C10/C12-Fettalkoholen, C12/C14-Fettalkoholen, C12 / C18-Fettalkoholen, und höchst bevorzugt sind hierbei diejenigen technischen Fettalkoholschnitte, welche pflanzlichen Ursprunges sind. Die zuvor dargestellten kationischen Alkyloligoglucoside können beispielsweise aus üblichen Alkyloligoglucosiden hergestellt werden. Die Alkyloligoglucoside werden in diesem Falle nach üblichen Methoden zu quaternären Ammoniumverbindungen umgesetzt. Bei den Alkyl- oder Alkenyloligoglykosiden kann es sich um bekannte nichtionische Tenside handeln. Diese Zuckertenside stellen bekannte nichtionische Tenside gemäß Formel (I) dar, R1O-[G]p (I) in der R1 für einen Alkyl- oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, G für einen Zuckerrest mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen und p für Zahlen von 1 bis 10 steht.
  • Die Alkyl- und Alkenyloligoglykoside können sich von Aldosen bzw. Ketosen mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise von Glucose, ableiten. Die bevorzugten Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside sind somit Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside. Die Indexzahl p in der allgemeinen Formel (I) gibt den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. die Verteilung von Mono- und Oligoglykosiden an und steht für eine Zahl zwischen 1 und 30. Während p im einzelnen Molekül stets ganzzahlig sein muß und hier vor allem die Werte p = 1 bis 20 annehmen kann, ist der Wert p für ein bestimmtes Alkyloligoglykosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Vorzugsweise werden Alkyl- und/oder Alkenyloligoglykoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad p von 1,1 bis 20,0 eingesetzt. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R1 kann sich von primären Alkoholen mit 4 bis 30, vorzugsweise 6 bis 24 Kohlenstoffatomen, besonders bevorzugt 8 bis 22 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Butanol, Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Octanol, Nonanol, Decanol, Undecylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Oleylalkohol, Stearylalkohol, Behenylalkohol, Arachidylalkohol sowie technische Mischungen aus und mit diesen Alkoholen.
  • Die Quaternierung der Alkyloligoglukoside kann beispielsweise mit quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt werden. Die Kettenlänge der Alkylgruppe beträgt vorzugsweise 6 bis 30, bevorzugter 8 bis 24 Kohlenstoffatome.
  • Besonders bevorzugte Beispiele für die kationischen Alkyloligoglucoside sind die Verbindungen mit den INCI-Bezeichnungen Polyquaternium-77, Polyquaternium-78, Polyquaternium-79, Polyquaternium-80, Polyquaternium-81 und Polyquaternium-82. Höchst bevorzugt sind die kationischen Alkyloligoglucoside mit den Bezeichnungen Polyquaternium-77, Polyquaternium-81 und Polyquaternium-82.
  • Derartige Verbindungen können beispielsweise unter der Bezeichnung Poly Suga® Quat von der Fa. Colonial Chemical Inc. bezogen werden.
  • Die kationischen Alkyloligoglucoside werden in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.%, vorzugsweise von 0,05 bis 5,0 Gew.%, noch bevorzugter von 0,1 bis 3,0 Gew.% und höchst bevorzugt in Mengen von 0,2 bis 2,0 Gew.% jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung verwendet. Erfindungsgemäß umfaßt ist selbstverständlich auch, daß Mischungen von kationischen Alkyloligoglucosiden verwendet werden können. Bevorzugt ist in diesem Falle, wenn jeweils ein langkettiges und ein kurzkettiges kationisches Alkyloligoglucosid gleichzeitig verwendet werden.
  • Ein weiteres kationisches Polymer kann auf der Grundlage von Ethanolamin erhalten werden. Das Polymer ist unter der Bezeichnung Polyquaternium-71 im Handel erhältlich.
    Figure 00190001
  • Dieses Polymer kann beispielsweise unter der Bezeichnung Cola® Moist 300 P von der Fa. Colonial Chemical Inc. bezogen werden.
  • Das Polyquaternium-71 wird in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 10,0 Gew.%, vorzugsweise von 0,05 bis 5,0 Gew.%, noch bevorzugter von 0,1 bis 3,0 Gew.% und höchst bevorzugt in Mengen von 0,2 bis 2,0 Gew.% jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung verwendet.
  • Weitere bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – kationisierter Honig, beispielsweise das Handelsprodukt Honeyquat® 50,
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat®100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat®550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere mit der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-7,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymere, wie sie unter den Bezeichnungen Luviquat® FC 370, FC 550 und der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-16 sowie FC 905 und HM 552 angeboten werden,
    • – quaternisiertes Vinylpyrrolidon/Dimethylaminoethylmethacrylat, zum Beispiel Vinylpyrrolidon/Dimethylaminoethylmethacrylatmethosulfat Copolymer, das unter den Handelsbezeichnungen Gafquat® 755 N und Gafquat® 734 von der Firma Gaf Co., USA vertrieben wird und die INCI-Bezeichnung Polyquaternium-11,
    • – quaternierter Polyvinylalkohol,
    • – sowie die unter den Bezeichnungen Polyquaternium-2, Polyquaternium-17, Polyquaternium-18 und Polyquaternium-27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylcaprolactam-Acrylat-Terpolymere, wie sie mit Acrylsäureestern und Acrylsäureamiden als dritter Monomerbaustein im Handel beispielsweise unter der Bezeichnung Aquaflex® SF 40 angeboten werden.
  • Erfindungsgemäße amphotere Polymere sind solche Polymerisate, in denen sich eine kationische Gruppe ableitet von mindestens einem der folgenden Monomere:
    • (i) Monomeren mit quartären Ammoniumgruppen der allgemeinen Formel (Mono1), R1-CH=CR2-CO-Z-(CnH2n)-N(+)R2R3R4 A(–) (Mono1) in der R1 und R2 unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff oder eine Methylgruppe und R3, R4und R5 unabhängig voneinander für Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoff-Atomen, Z eine NH-Gruppe oder ein Sauerstoffatom, n eine ganze Zahl von 2 bis 5 und A(–) das Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist,
    • (ii) Monomeren mit quartären Ammoniumgruppen der allgemeinen Formel (Mono2),
      Figure 00200001
      worin R6 und R7 unabhängig voneinander stehen für eine (C1 bis C4)-Alkylgruppe, insbesondere für eine Methylgruppe und A das Anion einer organischen oder anorganischen Säure ist,
    • (iii) monomeren Carbonsäuren der allgemeinen Formel (Mono3), R8-CH=CR9-COOH (Mono3) in denen R8 und R9 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methylgruppen sind.
  • Besonders bevorzugt sind solche Polymerisate, bei denen Monomere des Typs (i) eingesetzt werden, bei denen R3, R4 und R5 Methylgruppen sind, Z eine NH-Gruppe und A(–) ein Halogenid-, Methoxysulfat- oder Ethoxysulfat-Ion ist; Acrylamidopropyl-trimethyl-ammoniumchlorid ist ein besonders bevorzugtes Monomeres (i). Als Monomeres (ii) für die genannten Polymerisate wird bevorzugt Acrylsäure verwendet.
  • Besonders bevorzugte amphotere Polymere sind Copolymere, aus mindestens einem Monomer (Mono1) bzw. (Mono2) mit dem Momomer (Mono3), insbesondere Copolymere aus den Monomeren (Mono2) und (Mono3). Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt verwendete amphotere Polymere sind Copolymerisate aus Diallyl-dimethylammoniumchlorid und Acrylsäure. Diese Copolymerisate werden unter der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-22 unter anderem mit dem Handelsnamen Merquat® 280 (Nalco) vertrieben.
  • Darüber hinaus können die erfindungsgemäßen amphoteren Polymere neben einem Monomer (Mono1) oder (Mono2) und einem Monomer (Mono3) zusätzlich ein Monomer (Mono4)
    • (iv) monomere Carbonsäureamide der allgemeinen Formel (Mono4),
      Figure 00210001
      in denen R10 und R11 unabhängig voneinander Wasserstoff oder Methylgruppen sind und R12 für ein Wasserstoffatom oder eine (C1- bis C8)-Alkylgruppe steht, enthalten.
  • Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt verwendete amphotere Polymere auf Basis eines Comonomers (Mono4) sind Terpolymere aus Diallyldimethylammoniumchlorid, Acrylamid und Acrylsäure. Diese Copolymerisate werden unter der INCI-Bezeichnung Polyquaternium-39 unter anderem mit dem Handelsnamen Merquat® Plus 3330 (Nalco) vertrieben.
  • Die amphoteren Polymere können generell sowohl direkt als auch in Salzform, die durch Neutralisation der Polymerisate, beispielsweise mit einem Alkalihydroxid, erhalten wird, erfindungsgemäß eingesetzt werden.
  • Die zuvor genannten kationischen Polymere können einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden, wobei Mengen zwischen 0,01 bis 10 Gew.%, bevorzugt, Mengen von 0,01 bis 7,5 Gew.% und ganz besonders bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 5,0 Gew.% enthalten sind. Die allerbesten Ergebnisse werden dabei mit Mengen von 0,1 bis 3,0 Gew.% jeweils bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des jeweiligen Mittels erhalten.
  • Als zweiten wesentlichen Inhaltsstoff b) enthalten die erfindungsgemäßen Mittel mindestens ein Proteolipid der Formel (I) R´-X-R´´ (I), in der
    • – R´ für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit 11 bis 24 Kohlenstoffatomen steht,
    • – R´´ ein Protein, ein Peptid oder ein Hydrolysat aus Keratin bedeutet,
    • – X für -N+(RIII 2)RIV- oder -N(RIII)RIV- oder -C(O)-N(RV)RVI- steht,
    • – RIII -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 bedeutet und
    • – RIV -CH2-CH(OH)-CH2- oder -(CH2)x- mit x = 0–22 bedeutet;
    • – RV und RVI unabhängig voneinander für -H oder -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 stehen.
  • Vorzugsweise werden die kationischen Keratinhydrolysate innerhalb bestimmter Mengen in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 10,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 2,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 1,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,5 Gew.-% kationische Keratinhydrolysate.
  • Der Rest R´´ in Formel (I) steht für ein Peptid oder ein Protein oder ein Proteinhydrolysat jeweils auf der Basis von Keratin.
  • Die Molmasse des in den erfindungsgemäßen Mitteln enthaltenen kationischen Keratinhydrolysates beträgt von 500 bis 10000 Da, vorzugsweise von 750 bis 5000 Da, besonders bevorzugt von 750 bis 2000 Da und insbesondere von 800 bis 1500 Da aufweist.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Rest R´´ der in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten kationischen Keratinhydrolysate kein Methionin enthält. Weiter bevorzugt ist es, wenn der Rest R´´ der in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten kationischen Keratinhydrolysate große Mengen an Cystein und/oder Cystin enthält.
  • Ein Beispiel für ein erfindungsgemäßes Handelsprodukt ist Croquat® WKP. Ein weiteres erfindungsgemäßes Produkt ist als Handelsprodukt Promois® WK-HCAQ erhältlich. Das bevorzugteste Produkt trägt die INCI-Bezeichnung Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin.
  • Als zweiten wesentlichen Inhaltsstoff enthalten die erfindungsgemäßen Mittel mindestens ein Proteolipid der Formel (I) R´-X-R´´ (I), in der
    • – R´ für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit 11 bis 24 Kohlenstoffatomen steht,
    • – R´´ ein Protein, ein Peptid oder ein Hydrolysat aus Keratin bedeutet,
    • – X für -C(O)O- oder -N+(RIII 2)RIV- oder -N(RIII)RIV- oder -C(O)-N(RV)RVI- steht,
    • – RIII -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 bedeutet und
    • – RIV -CH2-CH(OH)-CH2- oder -(CH2)x- mit x = 0–22 bedeutet;
    • – RV und RV unabhängig voneinander für -H oder -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 stehen.
  • Vorzugsweise werden die kationischen Keratinhydrolysate innerhalb bestimmter Mengen in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzt. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 0,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 0,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 0,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,35 Gew.-% kationische Keratinhydrolysate.
  • Der Rest R´´ in Formel (I) steht für ein Peptid oder ein Protein oder ein Proteinhydrolysat jeweils auf der Basis von Keratin.
  • Die Molmasse des in den erfindungsgemäßen Mitteln enthaltenen kationischen Keratinhydrolysates beträgt von 500 bis 10000 Da, vorzugsweise von 750 bis 5000 Da, besonders bevorzugt von 750 bis 2000 Da und insbesondere von 800 bis 1500 Da aufweist.
  • Es ist bevorzugt, wenn der Rest R´´ der in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten kationischen Keratinhydrolysate kein Methionin enthält. Weiter bevorzugt ist es, wenn der Rest R´´ der in den erfindungsgemäßen Mitteln eingesetzten kationischen Keratinhydrolysate große Mengen an Cystein und/oder Cystin enthält.
  • Ein Beispiel für ein erfindungsgemäßes Handelsprodukt ist Croquat® WKP. Ein weiteres erfindungsgemäßes Produkt ist als Handelsprodukt Promois® WK-HCAQ erhältlich. Das bevorzugteste Produkt trägt die INCI-Bezeichnung Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin.
  • Proteinhydrolysate sind Produktgemische, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden. Erfindungsgemäß können Proteinhydrolysate sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs eingesetzt werden.
  • Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Verwendung von Proteinhydrolysaten pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), DiaMin® (Diamalt), Lexein® (Inolex) und Crotein® (Croda) erhältlich.
  • Vorzugsweise wird unabhängig von der Wahl des X in Formel (I) der Rest R´´ aus Keratin oder Keratinhydrolysaten ausgewählt. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein kationisches Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der R´´ für Keratin oder ein Keratinhydrolysat steht.
  • Besonders bevorzugte Gruppierungen R-X- sind in den Tabellen der Prioritätsschrift DE 102009048299.7 aufgeführt. Hierauf wird ausdrücklich und voll inhaltlich Bezug genommen Die dort offenbarten Gruppierungen sind in noch weiter bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung an Keratin oder Keratinhydrolysat als Gruppe R´´ gebunden. Unabhängig von der Wahl der Gruppierung -X- in Formel (I) sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die mindestens ein kationischen Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der RIII -CH3 bedeutet und RIV für -(CH2)x- mit x = 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 steht. Weiter sind besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein kationisches Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der X für -N+(CH3)2-CH2-CH(OH)-CH2- und R´ für -(CH2)17-CH3 steht. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, zusätzlich zu den erfindungsgemäß eingesetzten kationischen Keratinhydrolysat(en) als dritten Inhaltsstoff Proteinhydrolysate einzusetzen. Diese verstärken die
  • Wirkung der kationischen Keratinhydrolysate und werden ihrerseits in ihren Effekten verstärkt. Die Proteinhydrolysate wurden weiter oben als Rest R´´ detailliert beschrieben. Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 7 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,0 Gew.-% Proteinhydrolysat(e), vorzugsweise Keratinhydrolysat(e) enthalten.
  • Vorzugsweise wird unabhängig von der Wahl des X in Formel (I) der Rest R´´ aus Keratin oder Keratinhydrolysaten ausgewählt. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein kationisches Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der R´´ für Keratin oder ein Keratinhydrolysat steht.
  • Besonders bevorzugte Gruppierungen R-X- sind in den Tabellen der Prioritätsschrift DE 102009048299.7 aufgeführt. Hierauf wird ausdrücklich und voll inhaltlich Bezug genommen Die dort offenbarten Gruppierungen sind in noch weiter bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung an Keratin oder Keratinhydrolysat als Gruppe R´´ gebunden. Unabhängig von der Wahl der Gruppierung -X- in Formel (I) sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die mindestens ein kationischen Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der RIII -CH3 bedeutet und RIV für -(CH2)x- mit x = 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 steht. Weiter sind besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein kationisches Keratinhydrolysat der Formel (I) enthalten, in der X für -N+(CH3)2-CH2-CH(OH)-CH2- und R´ für -(CH2)17-CH3 steht.
  • In einer zweiten Ausführungsform hat es sich als vorteilhaft erwiesen, zusätzlich zu den erfindungsgemäß eingesetzten kationischen Keratinhydrolysat(en) und den anderen zwingenden Inhaltsstoffen als weiteren Pflegestoff Proteinhydrolysate einzusetzen. Diese verstärken die Wirkung der kationischen Keratinhydrolysate und werden ihrerseits in ihren Effekten verstärkt. Die Proteinhydrolysate wurden weiter oben als Rest R´´ detailliert beschrieben. Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 7 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,25 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 2,0 Gew.-% Proteinhydrolysat(e), vorzugsweise Keratinhydrolysat(e) enthalten. Ein höchst bevorzugtes Proteinhydrolysat auf der Basis von Keratin ist das Handelsprodukt ProSina® der Fa. Croda.
  • Erfindungsgemäß höchst bevorzugt als weitere zwingende Komponente ist die Verwendung von AHA-Säuren als Inhaltsstoff c) in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 5,0 Gew.% bezogen auf die gesamte Zusammensetzung des Mittels. AHA-Säuren sind alpha-Hydroxycarbonsäuren. Erfindungsgemäß können alle Isomere dieser Säuren verwendet werden. Alpha-hydroxysäuren sind aus der Hautpflege gut bekannt, da sie dort neben der pH-Werteinstellung der kosmetischen Zusammensetzungen auch zur Glättung der Haut Verwendung finden. Zu den alpha-Hydroxysäuren zählen insbesondere die sogenannten Genusssäuren. Mit besonderem Vorzug werden die alpha-Hydroxysäuren ausgewählt aus Citronensäure, Milchsäure, Weinsäure, Glykolsäure, Apfelsäure, Salicylsäure, Gluconsäure, Azelainsäure sowie deren Mischungen. Mit besonderem Vorzug werden Milchsäure, Weinsäure, Glykolsäure, Apfelsäure, Gluconsäure, Azelainsäure sowie deren Mischungen verwendet. Ganz besonders bevorzugt werden Milchsäure, Weinsäure, Apfelsäure, Gluconsäure, Azelainsäure und deren Mischungen verwendet. Da diese Säuren nicht nur zur pH-Wert-Einstellung verwendet werden, sondern darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen liefern, werden die alpha-Hydroxysäuren in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 5,0 Gew.%, bevorzugt von 0,2 bis 5,0 Gew.%, besonders bevorzugt von 0,3 bis 4,0 Gew.%, ganz besonders bevorzugt von 0,3 bis 3,5 Gew.% und höchst bevorzugt von 0,3 bis 3,0 Gew.% verwendet.
  • Wie bereits erwähnt, ist die erfindungsgemäße Zusammensetzung nicht nur hervorragend temperatur- und viskositätsstabil, sondern auch alkoholtolerant. Bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten daher als weiteren Inhaltsstoff Alkohol(e). Solche Zusammensetzungen sind beispielsweise als Haar-Gele oder leave-on-Formulierung konfektioniert. Die Erfindung umfaßt ebenfalls, daß die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen als Aerosole konfektioniert werden. In diesem Falle wird die erfindungsgemäße Zusammensetzung in einer Aerosoldose mit einem entsprechenden Ventil und einer entsprechenden Austrittsöffnung gemeinsam mit einem Treibgas ausgewählt aus den niedrig siedenden Kohlenwasserstoffen, Propan, iso.Propyn, Butan, iso-Butan, Pentan, iso-Pentan, Neopentan, Hexan, Dimethylether oder deren Mischungen vorzugsweise in einem Verhältnis von 90:10, besonders bevorzugt 92:8 und höchst bevorzugt 95:5 (Zusammensetzung:Treibgas) abgefüllt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel werden vorzugsweise als Haargele formuliert und eignen sich in dieser Ausführungsform besonders gut zur „leave-on“-Applikation, d.h. das Mittel wird nach der Anwendung bis zur nächsten Haarwäsche auf dem Haar belassen. Bevorzugte Mittel dieser Ausführungsform enthalten 1,0 bis 50 Gew.-% mindestens eines einwertigen Alkohols aus der Gruppe Ethanol, n-Propanol, Isoporopanol, n-Butanol. Unter diesen sind Ethanol und/oder Ispopropanol besonders bevorzugt. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – 1,0 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 2,0 bis 40 Gew.-%, weiter bevorzugt 2,5 bis 35 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 5 bis 30 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 7,5 bis 25 Gew.-% und insbesondere 10 bis 20 Gew.-% Ethanol und/oder Isopropanol und/oder deren Mischungen enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können in einer bevorzugten Ausführungsform nichtionogene Polymere enthalten. Geeignete nichtionogene Polymere sind beispielsweise:
    • – Vinylpyrrolidon/Vinylester-Copolymere, wie sie beispielsweise unter dem Warenzeichen Luviskol® (BASF) vertrieben werden. Luviskol® VA 64 und Luviskol® VA 73, jeweils Vinylpyrrolidon/Vinylacetat-Copolymere, sind ebenfalls bevorzugte nichtionische Polymere.
    • – Celluloseether, wie Hydroxypropylcellulose, Hydroxyethylcellulose und Methylhydroxypropylcellulose, wie sie beispielsweise unter den Warenzeichen Culminal® und Benecel® (AQUALON) und Natrosol®-Typen (Hercules) vertrieben werden.
    • – Stärke und deren Derivate, insbesondere Stärkeether, beispielsweise Structure® XL (National Starch), eine multifunktionelle, salztolerante Stärke;
    • – Schellack
    • – Polyvinylpyrrolidone, wie sie beispielsweise unter der Bezeichnung Luviskol® (BASF) vertrieben werden.
  • Unter diesen nichtionischen Polymeren sind die Celluloseether sowie die Stärkederivate ganz besonders bevorzugt. In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen tragen sie zur Stabilisierung und der gezielten Einstellung von Viskosität, Fließgrenze und der Langzeitstabilität der Zusammensetzungen bei. Insbesondere sind erfindungsgemäße Zusammensetzungen dadurch ausgezeichnet, daß sie bei mittleren Viskositäten hohe Fließgrenzen aufweisen. Die Viskositäten der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen betragen 4000 bis 100.000 mPas, gemessen mit dem Haake Rheometer bei 25 °C. Vorzugsweise beträgt die Viskosität 4000 bis 50.000 mPas, bevorzugter 5000 bis 60.000 mPas, noch bevorzugter 6000 bis 45000 mPas, besonders bevorzugt 8000 bis 30000 mPas und höchst bevorzugt 10000 bis 25000 mPas, jeweils gemessen nach haake bei 25 °C.
  • Die nichtionischen Polymere sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt und höchst bevorzugt sind Mengen von 0,1 bis 3,0 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gewicht der gesamten Zusammensetzung.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind darüber hinaus in der Lage, auch Feststoffe sedimentationsstabil in der Schwebe zu halten. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise klare Produkte, in die farbige Pigmentteilchen eingearbeitet werden können, die in dem Produkt schweben, realisieren. Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten daher mindestens ein Pigment.
  • Die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel können als unlösliche Pigmente vorzugsweise anorganische Pigmente enthalten. Bevorzugt sind Pigmente mit einer Korngrößenverteilung im Bereich von etwa 2 µm bis 150 µm, bevorzugt 10 µm bis 125 µm und 10 µm bis 60 µm. Bei den anorganischen Pigmenten kann es sich z.B. um Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxid, Siliciumdioxid oder z.B. Silikate, wie z.B. Glimmer handeln, die gegebenenfalls beschichtet sind, wie z.B. mit Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxid oder Siliciumdioxid. Geeignete Beispiele sind die von der Firma Merck unter der Handelsbezeichnung Timiron® erhältlichen Pigmente, insbesondere Timiron® Super Gold und Timiron® Sun Gold Sparkle MP-29. Die Pigmente sind bevorzugt in einer Menge von 0,01–0,2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05–0,1 Gew.-% enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel sind vorzugsweise tensidhaltig und enthalten vorzugsweise eine Gesamtmenge von mindestens 1 bis 8 Gew.-% Tensid(en). Dabei sind in die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen jedoch bevorzugt sehr arm an bzw. frei von anionischen Tensiden, so daß deren Anteil am Gesamt-Tensidgehalt vorzugsweise gering ist. Für den Fall, daß die erfindungsgemäßen Mittel anionische(s) Tensid(e) enthalten, sind erfindungsgemäße Mittel bevorzugt, bei denen der Anteil an Aniontensid(en) bezogen auf die Gesamtmenge an Tensiden insbesondere unter 1%, höchst bevorzugt unter 0,5% beträgt und allenfalls durch Beimengungen in weiteren Rohstoffen in die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen gelangt.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die erfindungsgemäßen Mittel amphotere(s) Tensid(e). Unter ampholytischen Tensiden und Emulgatoren werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie 0,1 bis 8,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 6 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-% und insbesondere 3,0 bis 6,0 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e) enthalten.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie amphotere(s) Tensid(e) aus den Gruppen der
    • – N-Alkylglycine,
    • – N-Alkylpropionsäuren,
    • – N-Alkylaminobuttersäuren,
    • – N-Alkyliminodipropionsäuren,
    • – N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine,
    • – N-Alkyltaurine,
    • – N-Alkylsarcosine,
    • – 2-Alkylaminopropionsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – N-Kokosalkylaminopropionat,
    • – Kokosacylaminoethylaminopropionat
    • – C12-C18-Acylsarcosin,
    • – N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat,
    • – 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethyl-imidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe
    • – Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betain bekannten Verbindungen,
    • – der unter der INCI-Bezeichnung Disodium Cocoamphodiacetate bekannten Verbindungen
    enthalten.
  • Besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel enthalten als amphotere Tenside Betaine der Formel (Bet-I)
    Figure 00280001
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amidopropylbetaine bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamidopropylbetaine bezeichnet werden. Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß Tenside der Formel (Bet-I) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind:
    H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
    H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)3N+(CH3)2CH2COO
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie die Tenside der Formel (Bet-I) in Mengen von 0,1 bis 8,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 6 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-% und insbesondere 3,0 bis 6,0 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e) enthalten.
  • Zusätzlich zu dem bzw. den Amphotensiden der Formel (Bet-I) oder an deren Stelle können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel mit besonderem Vorzug als amphotere Tenside Betaine der Formel (Bet-II)
    Figure 00290001
    enthalten, in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphoacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten bevorzugt sind und als Cocoamphoactetate bezeichnet werden.
  • Aus herstellungstechnischen Gründen enthalten Tenside dieses Typs immer auch Betaine der Formel (Bet-IIa)
    Figure 00290002
    in der R für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ein- bzw. mehrfach ungesättigten Alkyl- oder Alkenlyrest mit 8 bis 24 Kohlenstoffatomen und M für ein Kation steht.
  • Diese Tenside werden nach der INCI-Nomenklatur als Amphodiacetate bezeichnet, wobei die Vertreter, die sich von Kokosfettsäuren ableiten, bevorzugt sind und als Cocoamphodiactetate bezeichnet werden.
  • Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß Tenside der Formel (Bet-II) eingesetzt, die ein Gemisch der folgenden Vertreter sind:
    H3C-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)9-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)11-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)13-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)15-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
    H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-C(O)-NH-(CH2)2NH+(CH2CH2OH)CH2CH2COO
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie die Tenside der Fromel (Bet-II) in Mengen von 0,1 bis 8,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 6 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-% und insbesondere 3,0 bis 6,0 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e) enthalten.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, bei denen der Rest R in den Formeln (Bet-I) und (Bet-II) ausgewählt ist aus
    • – H3C-(CH2)7-
    • – H3C-(CH2)9-
    • – H3C-(CH2)11-
    • – H3C-(CH2)13-
    • – H3C-(CH2)15-
    • – H3C-(CH2)7-CH=CH-(CH2)7-
    oder Mischungen aus diesen.
  • Höchst bevorzugte Zusammensetzungen enthalten als amphoteres und/oder zwitterionisches Tensid und/oder Tensid mit Betainstruktur das nach INCI-Nomenklatur als Coco Betaine bezeichnete Tensid in Mengen von 0,1 bis 8,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 8 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 6 Gew.-%, noch weiter bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-% und insbesondere 3,0 bis 6,0 Gew.-% in Bezug auf die gesamte Zusammensetzung.
  • Zusätzlich zu den amphoteren Tensiden oder an ihrer Stelle können die erfindungsgemäßen Mittel auch nichtionische Tenside enthalten.
  • Besonders bevorzugte nichtionische Tenside sind Alkylpolyglycoside. Alkylpolyglycoside (APG) sind nichtionische Tenside, die vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen (Zuckerbausteine, vorwiegend Glucose z.B. aus Maisstärke und Fettalkohol z.B. aus Kokosöl) hergestellt werden. Alkylpolyglycoside sind durch sauer katalysierte Reaktion (Fischer-Reaktion) von Zuckern, insbesondere Glucose (oder Stärke) oder von Butylglycosiden mit Fettalkoholen zugänglich.
  • Dabei entstehen komplexe Gemische aus Alkylmonoglucosid (Alkyl-α-D- und -β-D-glucopyranosid sowie geringe Anteile -glucofuranosid), Alkyldiglucosiden (-isomaltoside, -maltoside etc.) und Alkyloligoglucosiden (-maltotrioside, -tetraoside etc.). Der durchschnittliche Polymerisationsgrad kommerzieller Produkte, deren Alkyl-Reste im Bereich C8-C16 liegen, beträgt 1,2–1,5.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt werden Alkylpolyglycoside entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x eingesetzt, wobei R für Alkyl, Z für Zucker sowie x für die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglycoside, bei denen R
    • – im wesentlichen aus C8- und C10-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
    • – im wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen oder
    • – im wesentlichen aus C16 bis C18-Alkylgruppen
    besteht.
  • Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide eingesetzt werden. Üblicherweise werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden Oligosaccharide eingesetzt. Solche Zucker sind beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose. Demnach sind bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 8,0 Gew.-% und insbesondere 2 bis 6 Gew.-% Alkylpolyglycosid(e) der Formel H3C-(CH2)n-O-(Z)x enthalten, in der n für Werte von 5 bis 21, vorzugsweise von 7 bis 19, besonders bevorzugt von 9 bis 17 und insbesondere von 11 bis 13 und k für Werte von 1,1 bis 1,8, vorzugsweise von 1,2 bis 1,5 stehen, und Z für einen Zuckerbaustein aus der Gruppe Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose, Talose und Sucrose steht.
  • Glucose ist ein besonders bevorzugter Zuckerbaustein (Z), so daß bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet sind, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 8,0 Gew.-% und insbesondere 2 bis 6 Gew.-% Alkylpolyglucosid(e) der Formel
    Figure 00310001
    enthalten, in der n für Werte von 5 bis 21, vorzugsweise von 7 bis 19, besonders bevorzugt von 9 bis 17 und insbesondere von 11 bis 13 und m für Werte von 1,1 bis 1,8, vorzugsweise von 1,2 bis 1,5 stehen.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Alkylpolyglycoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5 Zuckereinheiten. Alkylpolyglycoside mit x-Werten von 1,1 bis 2,0 sind bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt sind Alkylglycoside, bei denen x 1,1 bis 1,8 beträgt.
  • Ganz besonders bevorzugte Alkypolyglucoside sind solche, deren Alkylrest ein Laurylrest ist. Bei Substanzgemischen aus nativen Quellen sind solche Quellen bevorzugt, die einen hohen Anteil an C12-Fettsäuren haben, insbesondere Cocosfettsäuren. Demnach sind besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 8 Gew.-% und insbesondere 2 bis 6 Gew.-% Alkylpolyglucosid(e) der Formel
    Figure 00320001
    enthalten, in der n für den Wert 11 m für Werte von 1,1 bis 1,8, vorzugsweise von 1,2 bis 1,5 stehen.
  • Weiterhin enthalten die erfindungsgemäßen Mittel bevorzugt mindestens ein Silikonpolymer ausgewählt aus der Gruppe der Dimethiconole und/oder der Gruppe der aminofunktionellen Silikone und/oder der Gruppe der Dimethicone und / oder der Gruppe der Cyclomethicone. Für jede dieser Gruppen gilt jedoch, dass arylierte Silikone der jeweiligen Gruppen von Silikonen, nicht in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten sind.
  • Die erfindungsgemäßen Dimethicone können sowohl linear als auch verzweigt als auch cyclisch oder cyclisch und verzweigt sein. Lineare Dimethicone können durch die folgende Strukturformel (Si1) dargestellt werden: (SiR1 3)-O-(SiR2 2-O-)x-(SiR1 3) (Si1)
  • Verzweigte Dimethicone können durch die Strukturformel (Si1.1) dargestellt werden:
    Figure 00320002
  • Die Reste R1 und R2 stehen unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff, einen Methylrest, einen C2 bis C30 linearen, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest, einen Phenylrest und/oder eine Arylrest. Die Zahlen x, y und z sind ganze Zahlen und laufen jeweils unabhängig voneinander von 0 bis 50.000. Die Molgewichte der Dimethicone liegen zwischen 1000 D und 10000000 D. Die Viskositäten liegen zwischen 100 und 10000000 cPs gemessen bei 25 °C mit Hilfe eines Glaskapillarviskosimeters nach der Dow Corning Corporate Testmethode CTM 0004 vom 20. Juli 1970. Bevorzugte Viskositäten liegen zwischen 1000 und 5000000 cPs, ganz besonders bevorzugte Viskositäten liegen zwischen 10000 und 3000000 cPs. Der bevorzugteste Bereich liegt zwischen 50000 und 2000000 cPs. Höchst bevorzugt sind Viskositäten um den Bereich von etwa 60.000 cPs herum. Beispielhaft sei hier auf das Produkt „Dow Corning 200 mit 60000cSt“ verwiesen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße kosmetische oder dermatologische Zubereitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Silikon der Formel (Si1.2) (CH3)3Si-[O-Si(CH3)2]x-O-Si(CH3)3 (Si1.2), enthalten, in der x für eine Zahl von 0 bis 100, vorzugsweise von 0 bis 50, weiter bevorzugt von 0 bis 20 und insbesondere 0 bis 10, steht.
  • Die Dimethicone (Si1) sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.%, vorzugsweise 0,01 bis 8 Gew.%, besonders bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 0,1 bis 5 Gew.% bezogen auf die gesamte Zusammensetzung enthalten. Schließlich werden unter den Silikonverbindungen die Dimethiconole (Si8) verstanden. Die erfindungsgemäßen Dimethiconole können sowohl linear als auch verzweigt als auch cyclisch oder cyclisch und verzweigt sein. Lineare Dimethiconole können durch die folgende Strukturformel (Si8- I) dargestellt werden: (SiOHR1 2)-O-(SiR2 2-O-)x-(SiOHR1 2) (Si8-I)
  • Verzweigte Dimethiconole können durch die Strukturformel (Si8-II) dargestellt werden:
    Figure 00330001
  • Die Reste R1 und R2 stehen unabhängig voneinander jeweils für Wasserstoff, einen Methylrest, einen C2 bis C30 linearen, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest. Die Zahlen x, y und z sind ganze Zahlen und laufen jeweils unabhängig voneinander von 0 bis 50.000. Die Molgewichte der Dimethiconole liegen zwischen 1000 D und 10000000 D. Die Viskositäten liegen zwischen 100 und 10000000 cPs gemessen bei 25 °C mit Hilfe eines Glaskapillarviskosimeters nach der Dow Corning Corporate Testmethode CTM 0004 vom 20. Juli 1970. Bevorzugte Viskositäten liegen zwischen 1000 und 5000000 cPs, ganz besonders bevorzugte Viskositäten liegen zwischen 10000 und 3000000 cPs. Der bevorzugteste Bereich liegt zwischen 50000 und 2000000 cPs.
  • Als Beispiele für derartige Produkte werden die folgenden Handelsprodukte genannt: Dow Corning 1-1254 Fluid, Dow Corning 2-9023 Fluid, Dow Corning 2-9026 Fluid, Abil OSW 5 (Degussa Care Specialties), Dow Corning 1401 Fluid, Dow Corning 1403 Fluid, Dow Corning 1501 Fluid, Dow Corning 1784 HVF Emulsion, Dow Corning 9546 Silicone Elastomer Blend, SM555, SM2725, SM2765, SM2785 (alle vier zuvor genannten GE Silicones), Wacker-Belsil CM 1000, Wacker-Belsil CM 3092, Wacker-Belsil CM 5040, Wacker-Belsil DM 3096, Wacker-Belsil DM 3112 VP, Wacker-Belsil DM 8005 VP, Wacker-Belsil DM 60081 VP (alle zuvor genannten Wacker-Chemie GmbH). Die Dimethiconole (Si8) sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.%, vorzugsweise 0,01 bis 8 Gew.%, besonders bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 0,1 bis 5 Gew.% an Dimethiconol bezogen auf die Zusammensetzung. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten ein oder mehrere aminofunktionelle Silikone. Solche Silikone können z.B. durch die Formel (Si-2) M(RaQbSiO(4-a-b)/2)x(RcSiO(4-c)/2)yM (Si-2)
  • Beschrieben werden, wobei in der obigen Formel
    R ein Kohlenwasserstoff oder ein Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis etwa 6 Kohlenstoffatomen ist,
    Q ein polarer Rest der allgemeinen Formel -R1HZ ist, worin
    R1 eine zweiwertige, verbindende Gruppe ist, die an Wasserstoff und den Rest Z gebunden ist, zusammengesetzt aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen, Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Sauerstoffatomen oder Kohlenstoff-, Wasserstoff- und Stickstoffatomen, und
    Z ein organischer, aminofunktioneller Rest ist, der mindestens eine aminofunktionelle Gruppe enthält;
    a Werte im Bereich von etwa 0 bis etwa 2 annimmt,
    b Werte im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 annimmt,
    a + b kleiner als oder gleich 3 ist, und
    c eine Zahl im Bereich von etwa 1 bis etwa 3 ist, und
    x eine Zahl im Bereich von 1 bis etwa 2.000, vorzugsweise von etwa 3 bis etwa 50 und am bevorzugtesten von etwa 3 bis etwa 25 ist, und
    y eine Zahl im Bereich von etwa 20 bis etwa 10.000, vorzugsweise von etwa 125 bis etwa 10.000 und am bevorzugtesten von etwa 150 bis etwa 1.000 ist, und
    M eine geeignete Silikon-Endgruppe ist, wie sie im Stande der Technik bekannt ist, vorzugsweise Trimethylsiloxy.
  • Z ist gemäß Formel (Si-2) ein organischer, aminofunktioneller Rest, enthaltend mindestens eine funktionelle Aminogruppe. Eine mögliche Formel für besagtes Z ist NH(CH2)zNH2, worin z eine ganze Zahl von größer gleich 1 ist. Eine andere mögliche Formel für besagtes Z ist -NH(CH2)z(CH2)zzNH, worin sowohl z als auch zz unabhängig voneinander eine ganze Zahl von größer gleich 1 sind, wobei diese Struktur Diamino-Ringstrukturen umfasst, wie Piperazinyl. Besagtes Z ist am bevorzugtesten ein -NHCH2CH2NH2-Rest. Eine andere mögliche Formel für besagtes Z ist -N(CH2)z(CH2)zzNX2 oder -NX2, worin jedes X von X2 unabhängig ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasserstoff und Alkylgruppen mit 1 bis 12 Kohlenstoffatomen, und zz 0 ist. Q gemäß Formel (Si-2) ist am bevorzugtesten ein polarer aminofunktioneller Rest der Formel -CH2CH2CH2NHCH2CH2NH2.
  • In der Formel (Si-2) nimmt a Werte im Bereich von 0 bis 2 an, b nimmt Werte im Bereich von 2 bis 3 an, a + b ist kleiner als oder gleich 3, und c ist eine Zahl im Bereich von 1 bis 3. Erfindungsgemäß geeignet sind kationische Silikonöle wie beispielsweise die im Handel erhältlichen Produkte Dow Corning (DC) 929 Emulsion, DC 2-2078, DC 5-7113, SM-2059 (General Electric) sowie SLM-55067 (Wacker).
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens es ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si3-a)
    Figure 00350001
    enthalten, worin m und n Zahlen sind, deren Summe (m + n) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei n vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt. Diese Silikone werden nach der INCI-Deklaration als Trimethylsilylamodimethicone bezeichnet und sind beispielsweise unter der Bezeichnung Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon) erhältlich.
  • Besonders bevorzugt sind auch erfindungsgemäße Mittel, die mindestens ein aminofunktionelles Silikon der Formel (Si-3b)
    Figure 00350002
    enthalten, worin
    R für -OH, eine (gegebenenfalls ethoxylierte und/oder propoxylierte) (C1 bis C20)-Alkoxygruppe oder eine -CH3-Gruppe steht,
    R’ für -OH, eine (C1 bis C20)-Alkoxygruppe oder eine -CH3-Gruppe und
    m, n1 und n2 Zahlen sind, deren Summe (m + n1 + n2) zwischen 1 und 2000, vorzugsweise zwischen 50 und 150 beträgt, wobei die Summe (n1 + n2) vorzugsweise Werte von 0 bis 1999 und insbesondere von 49 bis 149 und m vorzugsweise Werte von 1 bis 2000, insbesondere von 1 bis 10 annimmt.
  • Diese Silikone werden nach der INCI-Deklaration als Amodimethicone, bzw. als funktionalisierte Amodimethicone, wie beispielsweise Bis(C13-15 Alkoxy) PG Amodimethicone (beispielsweise als Handelsprodukt: DC 8500 der Firma Dow Corning erhältlich), Trideceth-9 PG-Amodimethicone (beispielsweise als Handelsprodukt Silcare Silicone SEA der Firma Clariant erhältlich) bezeichnet.
  • Geeignete diquaternäre Silikone sind ausgewählt aus Verbindungen der allgemeinen Formel (Si3c) [R1R2R3N+-A-SiR7R8-(O-SiR9R10)n-O-SiR11R12-A-N+R4R5R6] 2X (Si3c) wobei die Reste R1 bis R6 unabhängig voneinander C1- bis C22-Alkylreste bedeuten, welche Hydroxygruppen enthalten können und wobei vorzugsweise mindestens einer der Reste mindestens 8 C-Atome aufweist und die übrigen Reste 1 bis 4 C-Atome aufweisen,
    die Reste R7 bis R12 unabhängig voneinander gleich oder verschieden sind und C1- bis C10-Alkyl bedeuten, A eine divalente organische Verbindungsgruppe bedeutet,
    n eine Zahl von 0 bis 200, vorzugsweise von 10 bis 120, besonders bevorzugt von 10 bis 40 ist, und X ein Anion ist.
  • Die divalente Verbindungsgruppe ist vorzugsweise eine C1- bis C12-Alkylen- oder Alkoxyalkylengruppe, die mit einer oder mehreren Hydroxylgruppen substituiert sein kann. Besonders bevorzugt ist die Gruppe -(CH2)3-O-CH2-CH(OH)-CH2-.
  • Das Anion X kann ein Halogenidion, ein Acetat, ein organisches Carboxylat oder eine Verbindung der allgemeinen Formel RSO3 sein, worin R die Bedeutung von C1- bis C4-Alkylresten hat.
  • Ein bevorzugtes diquaternäres Silikon hat die allgemeine Formel (Si3d) [RN+Me2-A-(SiMe2O)n-SiMe2-A-N+Me2R] 2 CH3COO (Si3d), wobei A die Gruppe -(CH2)3-O-CH2-CH(OH)-CH2- ist,
    R ein Alkylrest mit mindestens 8 C-Atomen und n eine Zahl von 10 bis 120 ist.
  • Geeignete Silikonpolymere mit zwei endständigen, quaternären Ammoniumgruppen sind unter der INCI-Bezeichnung Quaternium-80 bekannt. Hierbei handelt es sich um Dimethylsiloxane mit zwei endständigen Trialkylammoniumgruppen. Derartige diquaternäre Polydimethylsiloxane werden von der Firma Evonik unter den Handelsnamen Abil® Quat 3270, 3272 und 3474 vertrieben. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie, bezogen auf ihr Gewicht, 0,01 bis 10 Gew.%, vorzugsweise 0,01 bis 8 Gew.%, besonders bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 0,2 bis 5 Gew.% aminofunktionelle(s) Silikon(e) und/oder diquaternäres Silikon enthalten.
  • Ein weiteres erfindungsgemäßes Silikon mit Aminofunktionen sind Polyammonium-Polysiloxan Verbindungen. Die Polyammonium-Polysiloxan Verbindungen können beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Baysilone® von GE Bayer Silicones bezogen werden. Die Produkte mit den Bezeichnungen Baysilone TP 3911, SME 253 und SFE 839 sind dabei bevorzugt. Ganz besonders bevorzugt ist die Verwendung von Baysilone TP 3911 als Wirkkomponente der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen. Die Polyammonium-Polysiloxan Verbindungen werden in dem erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer Menge von 0,01 bis 10 Gew.%, vorzugsweise 0,01 bis 7,5, besonders bevorzugt 0,01 bis 5,0 Gew.%, ganz besonders bevorzugt von 0,05 bis 2,5 Gew.% jeweils in Bezug auf die Gesamtzusammensetzung verwendet.
  • Die EP 1887024 A1 beschreibt neuartige kationische aminofunktionelle Silikone, welche insbesondere den Glanz in Mitteln zur Pflege von Oberflächen, beispielsweise menschlichen Haaren, verbessern. Diese kationischen Silikonpolymere zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Silikongerüst sowie mindestens einen Polyetherteil und weiterhin mindestens einen Teil mit Ammoniumstruktur aufweisen. Beispiele für die bevorzugten kationischen Silikonpolymere im Sinne der vorliegenden Erfindung sind neben den Verbindungen der zuvor genannten EP 1887024 A1 weiterhin insbesondere die Verbindungen mit den INCI-Bezeichnungen: Silicone Quaternium-1, Silicone Quaternium-2, Silicone Quaternium-3, Silicone Quaternium-4, Silicone Quaternium-5, Silicone Quaternium-6, Silicone Quaternium-7, Silicone Quaternium-8, Silicone Quaternium-9, Silicone Quaternium-10, Silicone Quaternium-11, Silicone Quaternium-12, Silicone Quaternium-15, Silicone Quaternium-16, Silicone Quaternium-17, Silicone Quaternium-18, Silicone Quaternium-20, Silicone Quaternium-21, Silicone Quaternium-22 sowie Silicone Quaternium-2 Panthenol Succinate und Silicone Quaternium-16/Glycidyl Dimethicone Crosspolymer. Am bevorzugtesten ist insbesondere Silicone Quaternium-22. Dieser Rohstoff wird beispielsweise von der Firma Evonik unter der Handelsbezeichnung Abil® T-Quat 60 vertrieben.
  • Die kationischen aminofunktionellen Silikonpolymere sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,01 bis 20 Gew.%, bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.% und ganz besonders bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 7,5 Gew.% enthalten. Die allerbesten Ergebnisse werden dabei mit Mengen von 0,1 bis 5 Gew.% jeweils bezogen auf die Gesamtzusammensetzung des jeweiligen Mittels erhalten.
  • Auch die nach INCI als Cyclomethicone bezeichneten cyclischen Dimethicone sind erfindungsgemäß mit Vorzug einsetzbar. Hier sind erfindungsgemäße kosmetische oder dermatologische Zubereitungen bevorzugt, die mindestens ein Silikon der Formel (Si-4)
    Figure 00370001
    enthalten, in der x für eine Zahl von 3 bis 200, vorzugsweise von 3 bis 10, weiter bevorzugt von 3 bis 7 und insbesondere 3, 4, 5 oder 6, steht.
  • Erfindungsgemäß ebenfalls bevorzugte Mittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens ein Silikon der Formel (Si-5) R3Si-[O-SiR2]x-(CH2)n-[O-SiR2]y-O-SiR3 (Si-5), enthalten, in der R für gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe -H, der C1-20-Alkylreste, vorzugsweise -CH3, -CH2CH3, -CH2CH2CH3, -CH(CH3)2, -CH2CH2CH2H3, -CH2CH(CH3)2, -CH(CH3)CH2CH3, -C(CH3)3, steht, x bzw. y für eine Zahl von 0 bis 200, vorzugsweise von 0 bis 10, weiter bevorzugt von 0 bis 7 und insbesondere 0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, stehen, und n für eine Zahl von 0 bis 10, bevorzugt von 1 bis 8 und insbesondere für 2, 3, 4, 5, 6 steht.
  • Als weitere Silikone neben den erfindungsgemäßen Dimethiconen, Dimethiconolen, Amodimethiconen und/oder Cyclomethiconen können wasserlösliche Silikone in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten sein.
  • Entsprechende hydrophile Silikone werden beispielsweise aus den Verbindungen der Formeln (Si-6) und/oder (Si-7) ausgewählt. Insbesondere bevorzugte wasserlösliche Tenside auf Silikonbasis sind ausgewählt aus der Gruppe der Dimethiconcopolyole die bevorzugt alkoxyliert, insbesondere polyethoxyliert oder polypropoxyliert sind.
  • Unter Dimethiconcopolyolen werden erfindungsgemäß bevorzugt Polyoxyalkylen-modifizierte Dimethylpolysiloxane der allgemeinen Formeln (Si-6) oder (Si-7) verstanden:
    Figure 00380001
    worin der Rest R steht für ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe mit 1 bis 12 C-Atomen, eine Alkoxygruppe mit 1 bis 12 C-Atomen oder eine Hydroxylgruppe, die Reste R‘ und R‘‘ bedeuten Alkylgruppen mit 1 bis 12 C-Atomen, x steht für eine ganze Zahl von 1 bis 100, bevorzugt von 20 bis 30, y steht für eine ganze Zahl von 1 bis 20, bevorzugt von 2 bis 10 und a und b stehen für ganze Zahlen von 0 bis 50, bevorzugt von 10 bis 30.
  • Besonders bevorzugte Dimethiconcopolyole im Sinne der Erfindung sind beispielsweise die kommerziell unter dem Handelsnamen SILWET (Union Carbide Corporation) und DOW CORNING vertriebenen Produkte. Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Dimethiconcopolyole sind Dow Corning 190 und Dow Corning 193.
  • Die Dimethiconcopolyole sind in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.%, vorzugsweise 0,01 bis 8 Gew.%, besonders bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.% und insbesondere 0,1 bis 5 Gew.% an Dimethiconcopolyol bezogen auf die Zusammensetzung. Ein weiterer pflegender Inhaltsstoff, welcher mit besonderem Vorzug verwendet werden kann, ist ein Esteröl. Esterölen wird in den bevorzugten erfindungsgemäßen Zusammensetzungen der Vorzug vor den Silikonölen gewährt. Die Esteröle sind wie folgt definiert:
    Unter Esterölen sind zu verstehen die Ester von C6-C30-Fettsäuren mit C2-C30-Fettalkoholen. Bevorzugt sind die Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 2 bis 24 C-Atomen. Beispiele für eingesetzte Fettsäurenanteile in den Estern sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Beispiele für die Fettalkoholanteile in den Esterölen sind Isopropylalkohol, Capronalkohol, Caprylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Caprinalkohol, Laurylalkohol, Isotridecylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Linolylalkohol, Linolenylalkohol, Elaeostearylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol und Brassidylalkohol sowie deren technische Mischungen. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Isopropylmyristat (Rilanit® IPM), Isononansäure-C16-18-alkylester (Cetiol® SN), 2-Ethylhexylpalmitat (Cegesoft® 24), Stearinsäure-2-ethylhexylester (Cetiol® 868), Cetyloleat, Glycerintricaprylat, Kokosfettalkohol-caprinat/-caprylat (Cetiol® LC), n-Butylstearat, Oleylerucat (Cetiol® J 600), Isopropylpalmitat (Rilanit® IPP), Oleyl Oleate (Cetiol®), Laurinsäurehexylester (Cetiol® A), Di-n-butyladipat (Cetiol® B), Myristylmyristat (Cetiol® MM), Cetearyl Isononanoate (Cetiol® SN), Ölsäuredecylester (Cetiol® V). Selbstverständlich können die Esteröle auch mit Etyhlenoxid, Propylenoxid oder Mischungen aus Ethylenoxid und Propylenoxid alkoxiliert sein. Die Alkoxylierung kann dabei sowohl am Fettalkoholpart als auch am Fettsäurepart als auch an beiden Teilen der Esteröle zu finden sein. Bevorzugt ist erfindungsgemäß jedoch, wenn zunächst der Fettalkohol alkoxyliert wurde und anschließend mit Fettsäure verestert wurde. In der Formel (D4-II) sind allgemein diese Verbindungen dargestellt.
    Figure 00390001
    R1 steht hierbei für einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten, cyclischen gesättigten cyclischen ungesättigten Acylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, AO steht für Ethylenoxid, Propylenoxid oder Butylenoxid,
    X steht für eine Zahl zwischen 1 und 200, vorzugsweise 1 und 100, besonders bevorzugt zwischen 1 und 50, ganz besonders bevorzugt zwischen 1 und 20, höchst bevorzugt zwischen 1 und 10 und am bevorzugtesten zwischen 1 und 5,
    R2 steht für einen gesättigten oder ungesättigten, verzweigten oder unverzweigten, cyclischen gesättigten cyclischen ungesättigten Alkyl-, Alkenyl-, Alkinyl-, Phenyl- oder Benzylrest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen. Beispiele für eingesetzte Fettsäurenanteile als Rest R1 in den Estern sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Beispiele für die Fettalkoholanteile als Rest R2 in den Esterölen sind Benzylalkohol, Isopropylalkohol, Capronalkohol, Caprylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Caprinalkohol, Laurylalkohol, Isotridecylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Linolylalkohol, Linolenylalkohol, Elaeostearylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol und Brassidylalkohol sowie deren technische Mischungen. Ein erfindungsgemäß besonders bevorzugtes Esteröl ist beispielsweise unter der INCI-Bezeichnung PPG-3 Benzyl Ether Myristate erhältlich. Weiterhin sind unter Esterölen zu verstehen:
    • – Dicarbonsäureester wie Di-n-butyladipat, Di-(2-ethylhexyl)-adipat, Di-(2-ethylhexyl)-succinat und Di-isotridecylacelaat sowie Diolester wie Ethylenglykol-dioleat, Ethylenglykol-di-isotridecanoat, Propylenglykol-di(2-ethylhexanoat), Propylenglykol-di-isostearat, Propylenglykol-di-pelargonat, Butandiol-di-isostearat, Neopentylglykoldicaprylat, sowie
    • – symmetrische, unsymmetrische oder cyclische Ester der Kohlensäure mit Fettalkoholen, beispielsweise Glycerincarbonat oder Dicaprylylcarbonat (Cetiol® CC),
    • – Trifettsäureester von gesättigten und/oder ungesättigten linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit Glycerin,
    • – Fettsäurepartialglyceride, das sind Monoglyceride, Diglyceride und deren technische Gemische. Typische Beispiele sind Mono- und/oder Diglyceride auf Basis von Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Vorzugsweise werden Ölsäuremonoglyceride eingesetzt.
  • Die Esteröle werden in den erfindungsgemäßen Mitteln in einer Menge von 0,01 bis 20 Gew.%, bevorzugt 0,01 bis 10,0 Gew.%, besonders bevorzugt 0,01 bis 7,5 Gew.%, höchst bevorzugt von 0,1 bis 5,0 Gew.% verwendet. Selbstverständlich ist es erfindungsgemäß auch möglich mehrere Esteröle gleichzeitig zu verwenden.
  • Weiterer erfindungsgemäße Ölkörper sind:
    • – pflanzliche Öle. Beispiele für solche Öle sind Arganöl, Aprikosenkernöl, Marulaöl, Macadamiaöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Olivenöl, Sojaöl, Rapsöl, Mandelöl, Jojobaöl, Orangenöl, Kapkastanienöl, Weizenkeimöl, Pfirsichkernöl und die flüssigen Anteile des Kokosöls. Geeignet sind aber auch andere Triglyceridöle wie die flüssigen Anteile des Rindertalgs sowie synthetische Triglyceridöle wie Coco caprylate,
    • – flüssige Paraffinöle, Isoparaffinöle und synthetische Kohlenwasserstoffe sowie Di-n-alkylether mit insgesamt zwischen 12 bis 36 C-Atomen, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, wie beispielsweise Di-n-octylether, Di-n-decylether, Di-n-nonylether, Di-n-undecylether, Di-n-dodecylether, n-Hexyl-n-octylether, n-Octyl-n-decylether, n-Decyl-n-undecylether, n-Undecyl-n-dodecylether und n-Hexyl-n-Undecylether sowie Di-tert-butylether, Di-iso-pentylether, Di-3-ethyldecylether, tert.-Butyl-n-octylether, iso-Pentyl-n-octylether und 2-Methyl-pentyl-n-octylether. Die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen 1,3-Di-(2-ethyl-hexyl)-cyclohexan (Cetiol® S) und Di-n-octylether (Cetiol® OE) können bevorzugt sein.
  • Als natürliche Öle werden beispielsweise Amaranthsamenöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Babassuöl, Baumwollsaatöl, Borretschsamenöl, Camelinaöl, Distelöl, Erdnußöl, Granatapfelkernöl, Grapefruitsamenöl, Hanföl, Haselnussöl, Holundersamenöl, Johannesbeersamenöl, Jojobaöl, Kakaobutter, Leinöl, Macadamianussöl, Maiskeimöl, Mandelöl, Marulaöl, Nachtkerzenöl, Olivenöl, Palmöl, Rapsöl, Reisöl, Sanddornfruchtfleischöl, Sanddornkernöl, Sesamöl, Sheabutter, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Traubenkernöl, Walnußöl oder Wildrosenöl verwendet.
  • Besonders bevorzugt sind aus den vorgenannten Esterölen Amaranthsamenöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Marulaöl, Macadamiaöl, Mandelöl, insbesondere Süßmandelöl, Sesamöl, Sonnenblumenöl, Olivenöl, Orangenöl, Kapkastanienöl, Weizenkeimöl, Pfirsichkernöl, Isopropylmyristate, Dicaprylylcarbonate und/oder Coco-caprylate sowie deren Mischungen. Diese besonders bevorzugten Esteröle werden in den erfindungsgemäßen Mitteln in einer Menge von 0,01 bis 20 Gew.%, bevorzugt 0,01 bis 10,0 Gew.%, besonders bevorzugt 0,01 bis 7,5 Gew.%, höchst bevorzugt von 0,1 bis 5,0 Gew.% verwendet. Selbstverständlich ist es erfindungsgemäß auch möglich mehrere Esteröle gleichzeitig zu verwenden.
  • Selbstverständlich enthalten die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel neben der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination auch weitere in kosmetischen Zusammensetzungen übliche Bestandteile. Die Auswahl dieser Bestandteile richtet sich im allgemeinen nach der beabsichtigten Verwendung der Haarbehandlungsmittel. Im Falle von Haarkuren werden gegebenenfalls weitere Pflegestoffe enthalten sein.
  • Erfindungsgemäß verwendbare Emulgatoren sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Pro pylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen zum Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov®68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3–6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine, sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine, Cholesterin, Lanosterin) wie aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine, Ergosterin, Stigmasterin, Sitosterin) oder aus Pilzen und Hefen (Mykosterine),
    • – Phospholipide (Lecithine, Phopshatidylcholine),
    • – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen, wie Sorbit,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Handelsprodukt Dehymuls® PGPH).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Emulgatoren bevorzugt in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, insbesondere 0,5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Mit besonderem Vorzug enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Fettstoffe (Fat) als weiteren Wirkstoff. Unter Fettstoffen (Fat) sind zu verstehen Fettsäuren, Fettalkohole, natürliche und synthetische Wachse, welche sowohl in fester Form als auch flüssig in wäßriger Dispersion vorliegen können, und natürliche und synthetische kosmetische Ölkomponenten zu verstehen.
  • Als Fettsäuren (Fatac) können eingesetzt werden lineare und/oder verzweigte, gesättigte und/oder ungesättigte Fettsäuren mit 6–30 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt sind Fettsäuren mit 10–22 Kohlenstoffatomen. Hierunter wären beispielsweise zu nennen die Isostearinsäuren, wie die Handelsprodukte Emersol® 871 und Emersol® 875, und Isopalmitinsäuren wie das Handelsprodukt Edenor® IP 95, sowie alle weiteren unter den Handelsbezeichnungen Edenor® (Cognis) vertriebenen Fettsäuren. Weitere typische Beispiele für solche Fettsäuren sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Besonders bevorzugt sind üblicherweise die Fettsäureschnitte, welche aus Cocosöl oder Palmöl erhältlich sind; insbesondere bevorzugt ist in der Regel der Einsatz von Stearinsäure.
  • Die Einsatzmenge beträgt dabei 0,1–15 Gew.%, bezogen auf das gesamte Mittel. Bevorzugt beträgt die Menge 0,5–10 Gew.%, wobei ganz besonders vorteilhaft Mengen von 1–5 Gew.% sein können.
  • Als Fettalkohole (Fatal) können eingesetzt werden gesättigte, ein- oder mehrfach ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Fettalkohole mit C6-C30-, bevorzugt C10-C22- und ganz besonders bevorzugt C12-C22-Kohlenstoffatomen. Einsetzbar im Sinne der Erfindung sind beispielsweise Decanol, Octanol, Octenol, Dodecenol, Decenol, Octadienol, Dodecadienol, Decadienol, Oleylalkohol, Erucaalkohol, Ricinolalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Cetylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Arachidylalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Linoleylalkohol, Linolenylalkohol und Behenylalkohol, sowie deren Guerbetalkohole, wobei diese Aufzählung beispielhaften und nicht limitierenden Charakter haben soll. Die Fettalkohole stammen jedoch von bevorzugt natürlichen Fettsäuren ab, wobei üblicherweise von einer Gewinnung aus den Estern der Fettsäuren durch Reduktion ausgegangen werden kann. Erfindungsgemäß einsetzbar sind ebenfalls solche Fettalkoholschnitte, die ein Gemisch von unterschiedlichen Fettalkoholen darstellen. Solche Substanzen sind beispielsweise unter den Bezeichnungen Stenol®, z.B. Stenol® 1618 oder Lanette®, z.B. Lanette® O oder Lorol®, z.B. Lorol® C8, Lorol® C14, Lorol® C18, Lorol® C8-18, HD-Ocenol®, Crodacol®, z.B. Crodacol® CS, Novol®, Eutanol® G, Guerbitol® 16, Guerbitol® 18, Guerbitol® 20, Isofol® 12, Isofol® 16, Isofol® 24, Isofol® 36, Isocarb® 12, Isocarb® 16 oder Isocarb® 24 käuflich zu erwerben. Selbstverständlich können erfindungsgemäß auch Wollwachsalkohole, wie sie beispielsweise unter den Bezeichnungen Corona®, White Swan®, Coronet® oder Fluilan® käuflich zu erwerben sind, eingesetzt werden. Die Fettalkohole werden in Mengen von 0,1–30 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, bevorzugt in Mengen von 0,1– 20 Gew.-% eingesetzt.
  • Als natürliche oder synthetische Wachse (Fatwax) können erfindungsgemäß eingesetzt werden feste Paraffine oder Isoparaffine, Carnaubawachse, Bienenwachse, Candelillawachse, Ozokerite, Ceresin, Walrat, Sonnenblumenwachs, Fruchtwachse wie beispielsweise Apfelwachs oder Citruswachs, Microwachse aus PE- oder PP. Derartige Wachse sind beispielsweise erhältlich über die Fa. Kahl & Co., Trittau.
  • Die Einsatzmenge beträgt 0,1–50 Gew.% bezogen auf das gesamte Mittel, bevorzugt 0,1–20 Gew.% und besonders bevorzugt 0,1–15 Gew.% bezogen auf das gesamte Mittel.
  • Eine weitere bevorzugte Gruppe von Inhaltsstoffen der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen mit dem erfindungsgemäßen Wirkstoffkomplex sind Vitamine, Provitamine oder Vitaminvorstufen. Vitamine, Pro-Vitamine und Vitaminvorstufen sind dabei besonders bevorzugt, die den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden.
  • Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen erfindungsgemäß beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A-Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die erfindungsgemäßen Mittel enthalten die Vitamin A-Komponente bevorzugt in Mengen von 0,05-1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.:
    Vitamin B1 (Thiamin)
    Vitamin B2 (Riboflavin)
    Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in den erfindungsgemäß verwendeten Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten ist.
  • Vitamin B5 (Pantothensäure, Panthenol und Pantolacton). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol und/oder Pantolacton eingesetzt. Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie kationische Panthenolderivate.
  • Pantothensäure wird bevorzugt als Derivat in Form der stabileren Calciumsalze und Natriumsalze (Ca-Pantothenat, Na-Pantothenat) in der vorliegenden Erfindung eingesetzt. Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
  • Die genannten Verbindungen des Vitamin B-Typs insbesondere Vitamin B3, B5 und B6, sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1–5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • Vitamin C (Ascorbinsäure). Vitamin C wird in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel eingesetzt. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
  • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Vitamin F. Unter dem Begriff “Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden. Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS,4S, 6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber inzwischen der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin ist in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
  • Bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Vitamine, Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H. Panthenol, Pantolacton, Pyridoxin und seine Derivate sowie Nicotinsäureamid und Biotin sind besonders bevorzugt.
  • Eine besonders bevorzugte Gruppe von Inhaltsstoffen in den erfindungsgemäßen kosmetischen Zusammensetzungen sind die im folgenden genannten Betaine: Carnitin, Carnitintartrat, Carnitin Magnesiumcitrat, Acetylcarnitin, Betalaine, 1,1-Dimethyl-Prolin, Cholin, Cholinchlorid, Cholinbitartrat, Cholindihydrogencitrat und die in der Literatur als Betain bezeichnete Verbindung N,N,N-trimethylglycin.
  • Bevorzugt werden Carnitin, Histidin, Cholin sowie Betain verwendet. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Wirkstoff L-Carnitintartrat eingesetzt.
  • In einer weiteren erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Biochinone. In den erfindungsgemäßen Mitteln sind unter geeigneten Biochinonen ein oder mehrere Ubichinon(e) und/oder Plastochinon(e) zu verstehen. Die erfindungsgemäß bevorzugten Ubichinone weisen die folgende Formel auf:
    Figure 00440001
  • Das Coenzym Q-10 ist hierbei am bevorzugtesten.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten Purin und/oder Purinderivate in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Purin(e) und/oder Purinderivat(e) enthalten. Erfindungsgemäß bevorzugte kosmetische Mittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie Purin, Adenin, Guanin, Harnsäure, Hypoxanthin, 6-Purinthiol, 6-Thioguanin, Xanthin, Coffein, Theobromin oder Theophyllin enthalten. In haarkosmetischen Zubereitungen ist Coffein am bevorzugtesten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält das kosmetische Mittel Ectoin ((S)-2-Methyl-1,4,5,6-tetrahydro-4-pyrimidincarbonsäure. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Mittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,00001 bis 10,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,0001 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere 0,001 bis 3 Gew.-% der Wirkstoffe aus der Gruppe, die gebildet wird von Carnitin, Coenzym Q-10, Ectoin, ein Vitamin der B- Reihe, einem Purin und deren Derivaten oder physiologisch vertretbaren Salze enthalten. Ein ganz besonders bevorzugter Pflegezusatz in den erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmitteln ist Taurin. Unter Taurin wird ausschließlich 2-Aminoethansulfonsäure und unter einem Derivat die explizit genannten Derivate des Taurines verstanden. Unter den Derivaten des Taurines werden N-Monomethyltaurin, N,N-Dimethyltaurin, Taurinlysylat, Taurintartrat, Taurinornithat, Lysyltaurin und Ornithyltaurin verstanden.
  • Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäße Mittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,0001 bis 10,0 Gew.-%, vorzugsweise 0,0005 bis 5,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 2,0 Gew.-% und insbesondere 0,001 bis 1,0 Gew.-% Taurin und/oder eines Derivates des Taurines enthalten. Als Pflegestoff können die erfindungsgemäßen Mittel auch Flavonoide enthalten. Die Flavonoide sind eine Gruppe von wasserlöslichen Pflanzenfarbstoffen und spielen eine wichtige Rolle im Stoffwechsel vieler Pflanzen. Sie gehören zusammen mit den Phenolsäuren zu den Polyphenolen. Es sind weit über 6500 unterschiedliche Flavonoide bekannt, die sich in Flavonole, Flavone, Flavanone, Isoflavonoide und Anthocyane einteilen lassen.
  • Erfindungsgemäß können Flavonoide aus allen sechs Gruppen eingesetzt werden, wobei bestimmte Vertreter aus den einzelnen Gruppen als Pflegestoff wegen ihrer besonders intensiven Wirkung bevorzugt sind. Bevorzugte Flavonole sind Quercetin, Rutin, Kaempferol, Myricetin, Isorhamnetin, bevorzugte Flavanole sind Catechin, Gallocatechin, Epicatechin, Epigallocatechingallat, Theaflavin, Thearubigin, bevorzugte Flavone sind Luteolin, Apigenin, Morin, bevorzugte Flavanone sind Hesperetin, Naringenin, Eriodictyol, bevorzugte Isoflavonoide sind Genistein, Daidzein, und bevorzugte Anthocyanidine (Anthocyane) sind Cyanidin, Delphinidin, Malvidin, Pelargonidin, Peonidin, Petunidin.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,001 bis 2,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,0025 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,005 bis 0,5 Gew.-% und insbesondere 0,01 bis 0,1 Gew.-% Flavonoide, insbesondere Flavonole, besonders bevorzugt 3,3′,4′,5,7-Pentahydroxyflavon (Quercetin) und/oder 3,3′,4′,5,7-Pentahydroxyflavon-3-O-rutinosid (Rutin), enthalten.
  • Bevorzugt ist auch der Einsatz von Bisabolol und/oder Bisabololoxiden als Pflegestoff in den erfindungsgemäßen Mitteln. Hier sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,02 bis 2,5 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 1,5 Gew.-% Bisabolol und/oder Oxide von Bisabolol, vorzugsweise (–)-alpha-Bisabolol
    Figure 00460001
    enthalten.
  • Auch Creatin eignet sich erfindungsgemäß als Pflegestoff. Creatin (3-Methylguanidinoessigsäure) ist eine organische Säure, die in Wirbeltieren u. a. zur Versorgung der Muskeln mit Energie beiträgt. Kreatin wird in der Niere, der Leber und in der Bauchspeicheldrüse synthetisiert. Sie leitet sich formal von den Aminosäuren Glycin und Arginin ab und ist zu 95 % im Skelettmuskel vorhanden. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel enthalten – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0,025 bis 12,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 10 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere 0,5 bis 5 Gew.-% N-Methylguanidino-essigsäure (Creatin).
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können zusätzlich zu den vorstehend genannten Inhaltsstoffen und optionalen weiteren Inhaltsstoffen weitere Stoffe enthalten, die Haarausfall verhindern, lindern oder heilen. Insbesondere ist ein Gehalt an haarwurzelstabilisierenden Wirkstoffen vorteilhaft. Diese Stoffe werden nachstehend beschrieben:
  • Propecia (Finasterid) ist das zur Zeit einzige Präparat, das weltweit zugelassen ist und für das in zahlreichen Studien eine Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Propecia bewirkt, daß sich weniger DHT aus Testosteron bilden kann.
  • Minoxidil ist mit oder ohne ergänzende Zusatzstoffe das wohl älteste nachweislich wirkende Haarwuchsmittel. Zur Behandlung von Haarausfall darf es nur zur äußeren Anwendung verwendet werden. Es gibt Haarwasser, die 2%–5% Minoxidil enthalten, außerdem Gels mit bis zu 15% Minoxidil. Die Wirksamkeit nimmt mit der Dosierung zu, in Haarwassern ist Minoxidil jedoch nur bis zu 5% Anteil löslich. In vielen Ländern sind Haarwasser mit bis zu 2% Minoxidilgehalt verschreibungsfrei erhältlich.
  • Zur Bekämpfung der hormonellen Einflüße auf die Haarfollikel kann zur äußeren Anwendung Spironolactone in Form von Haarwasser und in Kombination mit Minoxidil angewandt werden. Spironolactone wirkt als Androgen-Rezeptor-Blocker, dh. die Bindung von DHT an die Haarfollikel wird verhindert.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Haarbehandlungsmittel bevorzugt, die zusätzlich – bezogen auf sein Gewicht – 0,001 bis 5 Gew.-% Haarwurzel-stabilisierende Stoffe, insbesondere Minoxidil und/oder Finasterid und/oder Ketoconazol enthalten.
  • Zusätzlich zu den Pflegestoffen können die erfindungsgemäßen Mittel weitere Pflegestoffe enthalten. Deren Anwesenheit ist für die Erzielung der erfindungsgemäßen Effekte nicht zwingend erforderlich, doch können weitergehende Effekte, wie ein angenehmer Griff oder eine angenehme Applikationshaptik aus dem Einsatz dieser Pflegestoffe resultieren.
  • Als weiteren Inhaltsstoff können die erfindungsgemäßen Mittel mit besonderem Vorzug eine oder mehrere Aminosäuren enthalten. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3′,4′-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5′-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,05 bis 1,5 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,075 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,1 bis 0,25 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Als weiteren Bestandteil können die erfindungsgemäßen Mittel mindestens ein Kohlenhydrat aus der Gruppe der Monosaccharide, Disaccharide und/oder Oligosaccharide enthalten. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie als Pflegestoff – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 4,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,1 bis 4 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,5 bis 3,5 Gew.-% und insbesondere 0,75 bis 2,5 Gew.-% Kohlenhydrat(e), ausgewählt aus Monosacchariden, Disacchariden und/oder Oligosacchariden enthalten, wobei bevorzugte Kohlenhydrate ausgewählt sind aus
    • – Monosachhariden, insbesondere
    • – D-Ribose und/oder
    • – D-Xylose und/oder
    • – L-Arabinose und/oder
    • – D-Glucose und/oder
    • – D-Mannose und/oder
    • – D-Galactose und/oder
    • – D-Fructose und/oder
    • – Sorbose und/oder
    • – L-Fucose und/oder
    • – L-Rhamnose
    • – Disacchariden, insbesondere
    • – Saccharose und/oder
    • – Maltose und/oder
    • – Lactose und/oder
    • – Trehalose und/oder
    • – Cellobiose und/oder
    • – Gentiobiose und/oder
    • – Isomaltose.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt einsetzbare Aminosäuren stammen aus der Gruppe Glycin, Alanin, Valin, Leucin, Isoleucin, Phenylalanin, Tyrosin, Tryptophan, Prolin, Asparaginsäure, Glutaminsäure, Asparagin, Glutamin, Serin, Threonin, Cystein, Methionin, Lysin, Arginin, Histidin, β-Alanin, 4-Aminobuttersäure (GABA), Betain, L-Cystin (L-Cyss), L-Carnitin, L-Citrullin, L-Theanin, 3′,4 ′-Dihydroxy-L-phenylalanin (L-Dopa), 5 ′-Hydroxy-L-tryptophan, L-Homocystein, S-Methyl-L-methionin, S-Allyl-L-cystein-sulfoxid (L-Alliin), L-trans-4-Hydroxyprolin, L-5-Oxoprolin (L-Pyroglutaminsäure), L-Phosphoserin, Kreatin, 3-Methyl-L-histidin, L-Ornithin, wobei sowohl die einzelnen Aminosäuren als auch Mischungen eingesetzt werden können.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Mittel enthalten eine oder mehrere Aminosäuren in engeren Mengenbereichen. Hier sind erfindungsgemäß bevorzugte kosmetische Mittel dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich – 0,05 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 2,5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15 bis 1 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 0,5 Gew.-% Aminosäure(n), vorzugsweise (eine) Aminosäure(n) aus der Gruppe Glycin und/oder Alanain und/oder Valin und/oder Lysin und/oder Leucin und/oder Threonin enthalten.
  • Die Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen kann weiterhin durch eine 2-Pyrrolidinon-5-carbonsäure und deren Derivate gesteigert werden. Bevorzugt sind die Natrium-, Kalium-, Calcium-, Magnesium- oder Ammoniumsalze, bei denen das Ammoniumion neben Wasserstoff eine bis drei C1- bis C4-Alkylgruppen trägt. Das Natriumsalz ist ganz besonders bevorzugt. Die eingesetzten Mengen in den erfindungsgemäßen Mitteln betragen 0,05 bis 10 Gew.%, bezogen auf das gesamte Mittel, besonders bevorzugt 0,1 bis 5, und insbesondere 0,1 bis 3 Gew.%.
  • Durch die Verwendung von Pflanzenextrakten als Pflegestoffe können die erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel besonders naturnah und dennoch sehr effektiv in ihrer Pflegeleistung formuliert werden. Gegebenenfalls kann dabei sogar auf ansonsten übliche Konservierungsmittel verzichtet werden. Erfindungsgemäß sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Henna, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Baldrian, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Meristem, Ginseng, Kaffee, Kakao, Moringa, Ingwerwurzel und ayurvedische Pflanzenextrakte wie beispielsweise Aegle Marmelos (Bilwa), Cyperus Rotundus (Nagar Motha), Emblica Officinalis (Amalki), Morida Citrifolia (Ashyuka), Tinospora Cordifolia (Guduchi), Santalum album, (Chandana), Crocus Sativus (Kumkuma), Cinnamonum Zeylanicum und Nelumbo Nucifera (Kamala), Süßgräser wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Mais, die verschiedenen Sorten der Hirse (Rispenhirse, Fingerhirse, Kolbenhirse als Beispiele), Zuckerrohr, Weidelgras, Wiesenfuchsschwanz, Glatthafer, Straußgras, Wiesenschwingel, Pfeifengras, Bambus, Baumwollgras, Lampenputzergräser, Andropogonodeae (Imperata Cylindrica auch Flammengras oder Cogon Gras genannt), Büffelgras, Schlickgräser, Hundszahngräser, Liebesgräser, Cymbopogon (Zitronengras), Oryzeae (Reis), Zizania (Wildreis), Strandhafer, Staudenhafer, Honiggräser, Zittergräser, Rispengräser, Quecken und Echinacea, insbesondere Echinacea purpurea (L.) Moench, aller Arten von Wein sowie Perikarp von Litchie chinensis bevorzugt. Die Pflanzenextrakte können erfindungsgemäß sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2–80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Gelegentlich kann es erforderlich sein anionische Polymere zu verwenden. Beispiele für anionische Monomere, aus denen derartige Polymere bestehen können, sind Acrylsäure, Methacrylsäure, Crotonsäure, Maleinsäureanhydrid und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure. Dabei können die sauren Gruppen ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen. Bevorzugte Monomere sind 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure und Acrylsäure.
  • Als ganz besonders wirkungsvoll haben sich anionische Polymere erwiesen, die als alleiniges oder Co-Monomer 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure enthalten, wobei die Sulfonsäuregruppe ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen kann.
  • Besonders bevorzugt ist das Homopolymer der 2-Acrylamido-2-methylpropansulfon-säure, das beispielsweise unter der Bezeichnung Rheothik®11-80 im Handel erhältlich ist.
  • Bevorzugte nichtionogene Monomere sind Acrylamid, Methacrylamid, Acrylsäureester, Methacrylsäureester, Vinylpyrrolidon, Vinylether und Vinylester.
  • Bevorzugte anionische Copolymere sind Acrylsäure-Acrylamid-Copolymere sowie insbesondere Polyacrylamidcopolymere mit Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren. Ein solches Polymer ist in dem Handelsprodukt Sepigel®305 der Firma SEPPIC enthalten.
  • Bevorzugte anionische Homopolymere sind unvernetzte und vernetzte Polyacrylsäuren. Dabei können Allylether von Pentaerythrit, von Sucrose und von Propylen bevorzugte Vernetzungsagentien sein. Solche Verbindungen sind beispielsweise unter dem Warenzeichen Carbopol® im Handel erhältlich.
  • Copolymere aus Maleinsäureanhydrid und Methylvinylether, insbesondere solche mit Vernetzungen, sind ebenfalls bevorzugte Polymere. Ein mit 1,9-Decadiene vernetztes Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymer ist unter der Bezeichnung Stabileze® QM im Handel erhältlich. Die anionischen Polymere sind in den erfindungsgemäßen Mitteln bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • Zusätzlich kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn in den erfindungsgemäßen Mitteln Penetrationshilfsstoffe und/ oder Quellmittel enthalten sind. Hierzu sind beispielsweise zu zählen Harnstoff und Harnstoffderivate, Guanidin und dessen Derivate, Arginin und dessen Derivate, Wasserglas, Imidazol und dessen Derivate, Histidin und dessen Derivate, Benzylalkohol, Glycerin, Glykol und Glykolether, Propylenglykol und Propylenglykolether, beispielsweise Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Diole und Triole, und insbesondere 1,2-Diole und 1,3-Diole wie beispielsweise 1,2-Propandiol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,3-Propandiol, 1,6-Hexandiol, 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol. In einer weiteren Ausführungsform sollten die erfindungsgemäßen Mittel zusätzlich mindestens einen UV-Lichtschutzfilter enthalten. UVB-Filter können öllöslich oder wasserlöslich sein.
  • Als öllösliche Substanzen sind z.B. zu nennen:
    • – 3-Benzylidencampher, z.B. 3-(4-Methylbenzyliden)campher;
    • – 4-Aminobenzoesäurederivate, vorzugsweise 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-ethylhexylester, 4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-octylester und 4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester;
    • – Ester der Zimtsäure, vorzugsweise 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 4-Methoxyzimtsäurepropylester, 4-Methoxyzimtsäureisoamylester, 2-Cyano-3-phenyl-zimtsäure-2-ethylhexylester (Octocrylene);
    • – Ester der Salicylsäure, vorzugsweise Salicylsäure-2-ethylhexylester, Salicylsäure-4-isopropylben-zylester, Salicylsäurehomomenthylester;
    • – Derivate des Benzophenons, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-meth-oxy-4‘-methylbenzophenon, 2,2‘-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon;
    • – Ester der Benzalmalonsäure, vorzugsweise 4-Methoxybenzmalonsäuredi-2-ethylhexylester;
    • – Triazinderivate, wie z.B. 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2‘-ethyl-1‘-hexyloxy)-1,3,5-triazin und Octyltriazon.
    • – Propan-1,3-dione, wie z.B. 1-(4-tert.Butylphenyl)-3-(4‘methoxyphenyl)propan-1,3-dion;
  • Als wasserlösliche Substanzen kommen in Frage:
    • – 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Alkali-, Erdalkali-, Ammonium-, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumsalze;
    • – Sulfonsäurederivate von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sul-fonsäure und ihre Salze;
    • – Sulfonsäurederivate des 3-Benzylidencamphers, wie z.B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsul-fonsäure und 2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornyliden)sulfonsäure und deren Salze.
  • Als typische UV-A-Filter kommen insbesondere Derivate des Benzoylmethans in Frage, wie beispielsweise 1-(4‘-tert.Butylphenyl)-3-(4‘-methoxyphenyl)propan-1,3-dion oder 1-Phenyl-3-(4‘-isopropylphenyl)-propan-1,3-dion. Die UV-A und UV-B-Filter können selbstverständlich auch in Mischungen eingesetzt werden. Neben den genannten löslichen Stoffen kommen für diesen Zweck auch unlösliche Pigmente, insbesondere feindisperse Metalloxide bzw. Salze in Frage, wie beispielsweise Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxid, Aluminiumoxid, Ceroxid, Zirkoniumoxid, Silicate (Talk), Bariumsulfat und Zinkstearat. Die Partikel sollten dabei einen mittleren Durchmesser von weniger als 100 nm, vorzugsweise zwischen 5 und 50 nm und insbesondere zwischen 15 und 30 nm aufweisen. Sie können eine sphärische Form aufweisen, es können jedoch auch solche Partikel zum Einsatz kommen, die eine ellipsoide oder in sonstiger Weise von der sphärischen Gestalt abweichende Form besitzen.
  • Ferner können die kosmetischen Mittel weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, wie beispielsweise
    • – Strukturanten wie Maleinsäure und Milchsäure,
    • – Quellmittel wie Harnstoff, Allantoin, Carbonate oder Hydantoin,
    • – Dimethylisosorbid und Cyclodextrine,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – Antischuppenwirkstoffe wie Piroctone Olamine, Zink Omadine und Climbazol,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Pigmente,
    • – Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid und andere Oxidationsmittel,
    • – Treibmittel wie N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Antioxidantien,
    • – Parfümöle, Duftstoffe und Riechstoffe.
  • Bezüglich weiterer fakultativer Komponenten sowie die eingesetzten Mengen dieser Komponenten wird ausdrücklich auf die dem Fachmann bekannten einschlägigen Handbücher verwiesen.
  • Ein weiterer Erfindungsgegenstand ist daher ein Verfahren zur Haarbehandlung, in dem ein Haarbehandlungsmittel gemäß Anspruch 1 auf das Haar aufgetragen wird und nach einer Einwirkungszeit vom Haar gespült wird (sogenanntes rinse-off Verfahren). Die Einwirkungszeit beträgt bevorzugt wenige Sekunden bis 100 Minuten, besonders bevorzugt 1 bis 50 Minuten und ganz besonders bevorzugt 1 bis 30 Minuten. Erfindungsgemäß ist weiterhin ein Verfahren, bei welchem ein kosmetisches Mittel gemäß Anspruch 1 auf das Haar aufgetragen wird und dort verbleibt. Unter „auf dem Haar verbleiben“ wird erfindungsgemäß verstanden, dass das Mittel nicht unmittelbar nach dessen Anwendung wieder aus dem Haar ausgespült wird. Vielmehr verbleibt das Mittel in diesem Falle mehr als 100 Minuten bis hin zur nächsten Haarwäsche auf dem Haar (sogenanntes leave-on Verfahren). Besonders bevorzugt sind sogenannte „leave-on-Produkt“, so daß bevorzugte erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet sind, daß ein Mittel gemäß Anspruch 1 auf das Haar aufgebracht und dort bis zur nächsten Haarwäsche belassen wird.
  • Aus ästhetischen Gründen werden „klare“ Produkte von Verbrauchern oft bevorzugt. Erfindungsgemäß bevorzugte Haarbehandlungsmittel sind daher dadurch gekennzeichnet, daß sie transparent bzw. transluzent sind.
  • Unter transparent oder transluzent wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Zusammensetzung verstanden, die einen NTU-Wert von unter 100 aufweist. Der NTU-Wert (Nephelometric Turbidity Unit, Nephelometrischer Trübungswert; NTU) ist eine in der Wasseraufbereitung verwendete Einheit für Trübungsmessungen in Flüssigkeiten. Sie ist die Einheit einer mit einem kalibriertem Nephelometer gemessenen Trübung einer Flüssigkeit.
  • Die folgenden Beispiele sollen den Gegenstand der vorliegenden Erfindung erläutern ohne ihn jedoch zu beschränken.
  • Beispiele
  • Alle Mengenangaben sind, soweit nicht anders vermerkt, Gewichtsteile. Die folgenden Rezepturen wurden unter Anwendung bekannter Herstellungsverfahren bereitgestellt
    Figure 00530001
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009048299 [0093, 0096]
    • EP 1887024 A1 [0150]
    • EP 1887024 [0150]

Claims (10)

  1. Haarbehandlungsmittel enthaltend a) mindestens 4 unterschiedliche quaternäre Ammoniumverbindungen in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10,0 Gew.% ausgewählt aus den Gruppen a1) der Esterquats und/oder a2) der quarternären Imidazoline der Formel (Tkat2),
    Figure 00540001
    in welcher die Reste R unabhängig voneinander jeweils für einen gesättigten oder ungesättigten, linearen oder verzweigten Kohlenwasserstoffrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen und A für ein physiologisch verträgliches Anion steht, und/oder a3) der kationische Tenside der Formel (Tkat1-1)
    Figure 00540002
    in welcher die Reste R1, R2, R3 und R4 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, eine Methylgruppe, eine Phenylgruppe, eine Benzylgruppe, für einen gesättigten, verzweigten oder unverzweigten Alkylrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituiert sein kann und A steht für ein physiologisch verträgliches Anion, und/oder a4) der Amine und/oder kationisierten Amine und/oder a5) Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumverbindungen) und/oder; a6) quaternisierten Cellulose-Derivaten, insbesondere Polyquaternium 10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-27, Polyquaternium-67, Polyquaternium-72, und/oder a7) kationischen Alkylpolyglycoside und/oder a8) kationisiertem Honig und/oder a9) kationischen Guar-Derivaten und/oder a10) Chitosan und/oder a11) polymeren Dimethyldiallylammoniumsalzen und deren Copolymeren mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure, insbesondere Polyquaternium-7 und/oder a12) Copolymeren des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, insbesondere Polyquaternium-11 und/oder a13) Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymeren, insbesondere Polyquaternium-16 und/oder a14) quaterniertem Polyvinylalkohol und/oder a15) Polyquaternium-74, a16) Polyquaternium-71, b) mindestens ein kationisches Keratinhydrolysates der Formel (I) R´-X-R´´ (I), in der – R´ für einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffrest mit 11 bis 24 Kohlenstoffatomen steht, – R´´ ein Protein, ein Peptid oder ein Proteinhydrolysat bedeutet, – X für -N+(RIII 2)RIV- oder -N(RIII)RIV- oder -C(O)-N(RV)RVI- steht, – RIII -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 bedeutet und – RIV -CH2-CH(OH)-CH2- oder -(CH2)x- mit x = 0–22 bedeutet; – RV und RVI unabhängig voneinander für -H oder -(CH2)x-CH3 mit x = 0–22 stehen; mit der Maßgabe, daß R´´ für Keratin oder ein Keratinhydrolysat stehen, in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 10 Gew.-%, und c) mindestens eine AHA-Säure in einer Gesamtmenge von 0,01 bis 5,0 Gew.% und d) 1 bis 50 Gew.-% Ethanol und/oder Isopropanol und/oder deren Mischungen.
  2. Haarbehandlungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die quaternären Ammoniumverbindungen ausgewählt sind aus: a1) der Esterquats und/oder a2) der quarternären Imidazoline der Formel (Tkat2),
    Figure 00550001
    in welcher die Reste R unabhängig voneinander jeweils für einen gesättigten oder ungesättigten, linearen oder verzweigten Kohlenwasserstoffrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen und A für ein physiologisch verträgliches Anion steht, und/oder a3) der kationische Tenside der Formel (Tkat1-1)
    Figure 00560001
    in welcher die Reste R1, R2, R3 und R4 jeweils unabhängig voneinander stehen für Wasserstoff, eine Methylgruppe, eine Phenylgruppe, eine Benzylgruppe, für einen gesättigten, verzweigten oder unverzweigten Alkylrest mit einer Kettenlänge von 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, welcher gegebenenfalls mit einer oder mehreren Hydroxygruppen substituiert sein kann und A steht für ein physiologisch verträgliches Anion, und/oder a5) Poly(methacryloyloxyethyltrimethylammoniumverbindungen) und/oder; a6) quaternisierten Cellulose-Derivaten, insbesondere Polyquaternium 10, Polyquaternium-24, Polyquaternium-27, Polyquaternium-67, Polyquaternium-72, und/oder a7) kationischen Alkylpolyglycoside und/oder a11) polymeren Dimethyldiallylammoniumsalzen und deren Copolymeren mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure, insbesondere Polyquaternium-7 und/oder a12) Copolymeren des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, insbesondere Polyquaternium-11 und/oder a13) Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymeren, insbesondere Polyquaternium-16.
  3. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Keratinhydrolysat Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin ist.
  4. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die alpha-Hydroxysäure ausgewählt ist aus Citronensäure, Milchsäure, Weinsäure, Glykolsäure, Apfelsäure, Salicylsäure, Gluconsäure, Azelainsäure sowie deren Mischungen.
  5. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin mindestens ein Proteinhydrolysat ausgewählt aus Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysaten, enthalten ist.
  6. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin mindestens ein nicht-ionisches Polymer ausgewählt aus den Celluloseethern und Stärke und Stärkederivaten enthalten ist.
  7. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin ein amphoteres und/oder zwitterionisches Tensid enthalten ist.
  8. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel einen NTU-Wert von kleiner 100 aufweist.
  9. Haarbehandlungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung bei 25 °C eine Viskosität nach Haake von 4000 bis 10000 mPas aufweist.
  10. Verfahren zur Behandlung keratinischer Fasern dadurch gekennzeichnet, dass eine kosmetische Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 auf die keratinischen Fasern aufgetragen wird und dort bis zur nächsten Haarwäsche verbleibt.
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