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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wastegate-Ventilvorrichtung für eine Ladeeinrichtung, insbesondere für einen Abgasturbolader, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiter eine Ladeeinrichtung, insbesondere einen Abgasturbolader, mit einer derartigen Wastegate-Ventilvorrichtung.
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Eine Ladeeinrichtung dient der Leistungssteigerung einer Kraftmaschine und findet in Form eines Abgasturboladers zunehmend Anwendung bei Brennkraftmaschinen von Kraftfahrzeugen. Ein solcher Abgasturbolader weist ein Turbinenrad einer Turbine auf, welches vom Abgas der zugehörigen Brennkraftmaschine angetrieben wird, wobei das Turbinenrad mit einem Verdichterrad eines Verdichters antriebsverbunden ist, so dass das Turbinenrad das Verdichterrad antreibt. Das Verdichterrad verdichtet die der Brennkraftmaschine zuzuführende Luft. Um die Leistung des Abgasturboladers regulieren zu können, ist der Abgasturbolader üblicherweise mit einer Wastegate-Ventileinrichtung ausgerüstet, welche das das Turbinenrad antreibende Abgas am Turbinenrad vorbeiführen kann. Die Wastegate-Ventilvorrichtung reguliert also einen Bypass für das Abgas, wobei die Wastegate-Ventilvorrichtung einen Teller aufweist, der mit einer Wastegate-Öffnung der Ladeeinrichtung zusammenwirkt, um das Abgas am Turbinenrad vorbeizuführen. Die Betätigung des Tellers, das heißt insbesondere ein Öffnen und Schließen der Wastegate-Öffnung, erfolgt in der Regel mit Hilfe einer Spindel der Wastegate-Ventilvorrichtung, die mit Hilfe eines von der Spindel abstehenden Hebelarms mit dem Teller verbunden ist, so dass der Teller mit Hilfe einer Drehung der Spindel bewegbar ist. Hierbei kann es zwischen dem Teller und der Wastegate-Öffnung bzw. einem entsprechenden und die Wastegate-Öffnung umgebenden Ventilsitz zu Vibrationen bzw. relative Bewegungen kommen, die einerseits eine Dichtigkeit der Wastegate-Öffnung im geschlossenen Zustand der Wastegate-Ventilvorrichtung negativ beeinträchtigen und andererseits zur Entstehung von unerwünschten Geräuschen, beispielsweise ein Klappern, führen.
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Um diesen Nachteilen entgegen zu wirken, schlägt die
WO 2010/135104 A2 die Anordnung eines Federelements zwischen dem Teller und dem Hebelarm bzw. zwischen dem Hebelarm und einer Scheibe vor. Hierbei ist der Teller unmittelbar am Hebelarm angeordnet, wobei das Federelement einerseits den Hebelarm und andererseits den Teller bzw. die Scheibe kontaktiert, um den Teller gegen den Hebelarm zu verspannen und somit die relativen Bewegungen zwischen dem Teller und dem Ventilsitz zu dämpfen.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem für eine Wastegate-Ventilvorrichtung für eine Ladeeinrichtung, insbesondere für einen Abgasturbolader der gattungsgemäßen Art bzw. für eine derartige Ladeeinrichtung eine verbesserte oder zumindest alternative Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch eine reduzierte Geräuschentwicklung und/oder eine verbesserte Dichtigkeit beim geschlossenen Zustand der Wastegate-Ventilvorrichtung auszeichnet.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Wastegate-Ventilvorrichtung für eine Ladeeinrichtung, insbesondere für einen Abgasturbolader, mit einem Verbindungselement auszustatten, wobei das Verbindungselement eine Verbindung zwischen einem Teller und einem Hebelarm der Wastegate-Ventilvorrichtung realisiert, und den Teller mit dem Verbindungselement mit Hilfe einer Federeinrichtung zu verspannen und somit insbesondere bei einem geschlossenen Zustand der Wastegate-Ventilvorrichtung einen festen Sitz des Tellers auf einen Ventilsitz der zugehörigen Ladeeinrichtung zu gewährleisten und alternativ oder zusätzlich bei einem geöffnetem Zustand der Wastegate-Ventilvorrichtung unerwünschte Geräusche, die durch eine relative Bewegung des Tellers zum Ventilsitz entstehen, also insbesondere ein Klappern, zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Der Hebelarm ist also mit Hilfe des Verbindungselements mit dem Teller verbunden. Das Verbindungselement weist einen Stift auf, der eine Öffnung des Tellers durchsetzt. Bevorzugt ist die Öffnung zentral bzw. mittig im Teller ausgebildet, so dass der Stift den Teller mittig durchsetzt. Das Verbindungselement ist an seiner vom Stift abgewandten Verbindungselementseite mit dem Hebelarm verbunden. Der Hebelarm ist seinerseits mit einer Spindel der Wastegate-Ventilvorrichtung verbunden, wobei der Hebelarm von der Spindel absteht. Bei den hier angegebenen Verbindungen handelt es sich selbstverständlich um mechanische Verbindungen.
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Der Stift und das Verbindungselement sind bevorzugt einteilig ausgebildet. Das heißt insbesondere, dass der Stift integral am Verbindungselement angeformt bzw. ausgebildet ist. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig notwendig. So ist es vorstellbar, dass der Stift mit dem Verbindungselement verschraubt, verlötet, verklebt, verschweißt und dergleichen ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Teller mit Hilfe des Verbindungselements vom Hebelarm beabstandet angeordnet. Das heißt, dass das Verbindungselement mit einer Elementlängsachse vom Hebelarm absteht, wobei der Stift eine Stiftlängsachse aufweist, die koaxial zur Elementlängsachse verläuft. Eine Hebellängsachse des Hebelarms kann wiederum senkrecht zur Elementlängsachse verlaufen und zudem senkrecht zu einer Drehachse der Spindel verlaufen. Die Drehachse der Spindel ist diejenige Achse, um welche die Spindel gedreht wird, um den Teller zu bewegen bzw. zu betätigen. Das Verbindungselement mit dem Stift bildet also einen Abstand zwischen dem Hebelarm und dem Teller, wobei die Federeinrichtung zwischen dem Verbindungselement und dem Teller angeordnet ist, um den Teller mit dem Verbindungselement zu verspannen. Insbesondere weist das Verbindungselement an seiner vom Hebelarm abgewandten ersten Verbindungselementseite den Stift auf, während das Verbindungselement an seiner dem Hebelarm zugewandten zweiten Verbindungselementseite mit dem Hebelarm verbunden ist.
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Das Verbindungselement kann auf beliebige Weise mit dem Hebelarm verbunden sein. Das Verbindungselement kann beispielsweise durch eine Taumelnietung mit dem Hebelarm verbunden sein. Alternativ kann das Verbindungselement mit dem Hebelarm verschweißt, verlötet, verschraubt bzw. verstemmt sein.
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Wie bereits erwähnt, ist die Federeinrichtung zwischen dem Teller und dem Verbindungselement angeordnet. Die Federeinrichtung kontaktiert dementsprechend einerseits eine dem Hebelarm zugewandte zweite Tellerseite und andererseits die erste, dem Teller zugewandte, Verbindungselementseite des Verbindungselements.
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Bevorzugt ist die Verbindung zwischen dem Verbindungselement und dem Teller dadurch gewährleistet, dass der Stift an seinem vom Hebelarm abgewandten Endbereich eine Aufweitung aufweist. Der Stift weist also an seinem die Öffnung des Tellers durchsetzenden Ende die Aufweitung auf, welche zweckmäßig derart ausgebildet ist, dass der Teller durch ein Rausziehen des Stifts nicht vom Verbindungselement gelöst werden kann. Die Aufweitung ist dementsprechend auf einer vom Hebelarm abgewandten ersten Tellerseite des Tellers angeordnet, wobei die Aufweitung zweckmäßig größer ist als die Öffnung des Tellers.
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Bei dem die Aufweitung aufweisenden Stift kann besagte Federeinrichtung oder eine weitere solche Federeinrichtung zwischen der Aufweitung und dem Teller angeordnet sein. Das heißt insbesondere, dass die Federeinrichtung einerseits an der ersten Tellerseite und andererseits an die Aufweitung anliegt und somit den Teller mit dem Verbindungselement verspannt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist am Verbindungselement ein machnischer Anschlag für den Teller ausgebildet. Der Anschlag für den Teller kann beispielsweise die Aufweitung am Endbereich des Stifts sein. Alternativ oder zusätzlich kann der Anschlag auf der dem Teller zugewandten ersten Verbindungselementseite ausgebildet sein. Durch diesen mechanischen Anschlag wird sichergestellt, dass der Teller bei einer gewissen Bewegung relativ zum Verbindungselement am Verbindungselement anschlägt, so dass die Federeinrichtung keine übermäßige Belastung erfährt. Der Anschlag ist also bevorzugt derart realisiert, dass der Teller bei einer drohenden Überspannung der Federeinrichtung am Verbindungselement anschlägt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist zwischen dem Teller und dem Verbindungselement ein Abstützelement angeordnet. Die Anordnung des Abstützelements ist bezüglich der jeweiligen Längsachse gegeben, so dass das Abstützelement insbesondere axial zwischen dem Teller und dem Verbindungselement angeordnet ist. Mit anderen Worten, das Abstützelement ist zwischen der ersten Tellerseite und der Aufweitung des Stifts oder zwischen der zweiten, dem Hebelarm zugewandten, Tellerseite und dem Verbindungselement angeordnet. Es versteht sich, dass auch mehrere derartige Abstützelemente vorgesehen sein können, die an unterschiedlichen Stellen und/oder einander benachbart zwischen dem Teller und dem Verbindungselement angeordnet sein können. Weist die Wastegate-Ventilvorrichtung ein derartiges Abstützelement auf, so kann die Federeinrichtung dementsprechend zwischen einem solchen Abstützelement und dem Teller bzw. dem Verbindungselement angeordnet sein.
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Das Abstützelement ist vorzugsweise als eine Unterlegscheibe ausgebildet bzw. ausgestattet und ist bevorzugt größer als die Öffnung des Tellers. Zweckmäßig weist das Abstützelement eine Abstützöffnung auf, die vom Stift durchsetzt ist.
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Der Stift mit dem Verbindungselement sowie der Teller sind bevorzugt symmetrisch ausgebildet. Insbesondere können das Verbindungselement und der Teller bezüglich der Elementlängsachse des Verbindungselements bzw. der Stiftlängsachse des Stifts rotationssymmetrisch ausgebildet sein.
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Das Verbindungselement kann bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform an seiner ersten und vom Hebelarm abgewandten Verbindungselementseite mindestens eine Stufe aufweisen. Bevorzugt ist dann der Teller oder die Federeinrichtung oder das Abstützelement an einer solchen Stufe abgestützt. Denkbar ist auch, dass das Verbindungselement an seiner ersten Verbindungselementseite mehrere derartige Stufen aufweist, wobei der Teller oder eine solche Federeinrichtung oder ein solches Abstützelement jeweils oder gemeinsam an einer der Stufen oder mehreren solchen Stufen abgestützt ist. Zudem kann eine derartige Stufe besagten Anschlag für den Teller bilden.
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Das Verbindungselement kann integral am Hebelarm ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Verbindung zwischen dem Teller und dem Verbindungselement jedoch anderweitig, beispielsweise durch Nieten und/oder Schweißen und/oder Löten und/oder Verschrauben und/oder durch eine Taumelnietung realisiert. Insbesondere kann beim Schweißen ein solches Abstützelement, insbesondere eine solche Unterlegscheibe, zwischen dem Verbindungselement und dem Hebelarm angeordnet sein und als Schweißhilfe genutzt werden.
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Zur Vermeidung eines Lecks bzw. zur Verbesserung der Dichtigkeit kann eine der sich kontaktierenden Flächen des Tellers und des Verbindungselements kugelschalenartig geformt sein. Das heißt insbesondere, dass die erste Tellerseite und/oder die dem Teller zugewandte Seite der Aufweitung des Stifts kugelschalenartig geformt sein kann/können. Alternativ oder zusätzlich kann die zweite Tellerseite und/oder die erste Verbindungselementseite kugelschalenartig ausgebildet sein. Entsprechendes gilt für sich kontaktierende Flächen zwischen dem Teller und einem solchen Abstützelement. Dabei ist eine kugelschalenartige Form bzw. Ausbildung der gesamten jeweiligen Fläche nicht zwangsläufig notwendig. Das heißt, dass die entsprechende Fläche lediglich teilweise und in entsprechendem Bereich kugelschalenartig geformt bzw. ausgebildet sein kann.
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Die Federeinrichtung kann im Allgemeinen von allgemeiner Art sein bzw. beliebig ausgebildet sein und weist beispielsweise eine Tellerfeder und/oder eine Schraubenfeder und/oder einen Federring und/oder ein elastisches Traggeflecht und/oder einen Sprengring und/oder einen Wellbalg auf bzw. besteht daraus. Bevorzugt sind hierbei Federeinrichtungen, die nach Art einer Druckfeder fungieren.
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Es versteht sich, dass auch mehrere Federeinrichtungen den Teller mit dem Verbindungselement verspannen können, wobei die Federeinrichtungen unterschiedlicher Art und/oder Größe sein können oder gleichartig ausgebildet sein können.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung ist die Wastegate-Ventilvorrichtung Bestandteil einer Ladeeinrichtung, insbesondere eines Abgasturboladers. Die Ladeeinrichtung weist zudem ein Gehäuse auf, in dem, bevorzugt turbinenseitig, eine Wastegate-Öffnung ausgebildet ist, mit der der Teller zusammenwirkt. Die Wastegate-Öffnung ist bevorzugt von einem Ventilsitz umgeben, wobei der Teller bei einem Schließzustand der Wastegate-Ventilvorrichtung auf dem Ventilsitz aufsitzt und somit die Wastegate-Öffnung verschließt. Die erfindungsgemäße Wastegate-Ventilvorrichtung führt dazu, dass relative Bewegungen zwischen dem Gehäuse, insbesondere dem Ventilsitz, und dem Ventilteller mit Hilfe der Federeinrichtung gedämpft werden, so dass die Öffnung beim Schließzustand der Wastegate-Ventilvorrichtung dicht verschlossen bleibt und/oder keine ungewollten Geräusche, insbesondere ein Klappern, entsteht oder zumindest dazu, dass diese Geräusche reduziert werden.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine Ladeeinrichtung,
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2 bis 11 eine Schnitt durch eine Wastegate-Ventilvorrichtung, jeweils unterschiedlicher Ausführungsform.
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Entsprechend 1 weist eine Ladeeinrichtung 1, die insbesondere als Abgasturbolader 1' ausgebildet sein kann, eine Wastegate-Ventilvorrichtung 2 auf, die eine Spindel 3 aufweist, welche mit Hilfe eines von der Spindel 3 abstehenden Hebelarms 4 mit einem Teller 5 der Wastegate-Ventilvorrichtung 2 verbunden ist. Dabei zeigt 1 eine Schließstellung der Wastegate-Ventilvorrichtung 2, bei der der Teller 5 eine Wastegate-Öffnung 6 in einem Gehäuse 7, insbesondere einem Turbinengehäuse 7, der Ladeeinrichtung 1 verschließt. Hierbei sitzt der Teller 5 auf einem die Wastegate-Öffnung 6 umgebenden Ventilsitz 8 des Gehäuses 7. Der 1 ist weiter zu entnehmen, dass der Hebelarm 4 mit einer Hebellängsachse 9 von der Spindel 3 absteht, wobei die Hebellängsachse 9 senkrecht zur Drehachse 10 der Spindel 3 verläuft. Die Verbindung zwischen dem Teller 5 und dem Hebelarm 4 ist mit Hilfe eines Verbindungselements 11 realisiert, wobei das Verbindungselement 11 mit Hilfe einer Taumelnietung auf einer zweiten Hebelarmseite 12 des Hebelarms 4 mit dem Hebelarm 4 verbunden ist. Die zweite Hebelarmseite 12 des Hebelarms 4 ist dabei vom Teller 5 abgewandt.
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Die Verbindung zwischen dem Hebelarm 4 und dem Teller 5 ist mit Hilfe des Verbindungselements 11 realisiert. Die 2 bis 11 zeigen unterschiedliche Ausführungsformen der Wastegate-Ventilvorrichtung 2 bei denen die Verbindung zwischen dem Verbindungselement 11 und dem Teller 5 mittels eines Stiftes 13 des Verbindungselements 11 realisiert ist, der an einer ersten und dem Teller 5 zugewandten Verbindungselementseite 14 des Verbindungselements 11 angeordnet ist. Der Stift 13 weist an seinem vom Hebelarm 4 abgewandten Endbereich 15 eine Aufweitung 16 auf, die auf einer ersten Tellerseite 17 des Tellers 5, die vom Hebelarm 4 abgewandt ist, angeordnet ist. Hierzu weist der Teller 5 eine mittig ausgebildete Öffnung 18 auf, die vom Stift 13 durchsetzt ist. Zudem ist die Aufweitung 16 des Stifts 13 größer ausgebildet als die Öffnung 18 des Tellers 5, so dass der Teller 5 nicht durch Herausziehen des Stifts 13 aus der Öffnung 18 vom Verbindungselement 11 gelöst werden kann. Des Weiteren steht das Verbindungselement 11 mit einer senkrecht zur Hebellängsachse 9 und senkrecht zur Drehachse 10 der Spindel 3 verlaufenden Elementlängsachse 19 vom Hebelarm 4 ab. Zudem verläuft eine Stiftlängsachse 20 des Stifts 13 koaxial zur Elementlängsachse 19 des Verbindungselements 11, so dass auch der Stift 13 vom Hebelarm 4 entlang der Stiftlängsachse 20 absteht. Dementsprechend weist das Verbindungselement 11 den Stift 13 sowie einen Halterabschnitt 21 auf, von dem der Stift 13 absteht. Folglich ist der Teller 15 mittels des Verbindungselements 11 vom Hebelarm 4 beabstandet angeordnet.
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Insbesondere bei dem in 1 dargestellten Schließzustand der Wastegate-Ventilvorrichtung 2 kann es zu relativen Bewegungen zwischen dem Teller 5 der Wastegate-Ventilvorrichtung 2 und dem Gehäuse 7 der Ladeeinrichtung 1, insbesondere dem Ventilsitz 8, kommen, die zu einer Geräuschentwicklung sowie eine verringerte Dichtigkeit führen können. Um dem entgegenzuwirken, ist erfindungsgemäß eine Federeinrichtung 22 vorgesehen, die den Teller 5 mit dem Verbindungselement 11 verspannt. Die 2 bis 11 zeigen unterschiedliche Realisierungen der Verspannung des Tellers 5 mit dem Verbindungselement 11. Bei den in 2 bis 7 dargestellten Ausführungsformen kontaktiert der Teller 5 die erste Verbindungselementseite 14 des Verbindungselements 11 direkt an einer dem Hebelarm 4 zugewandten zweiten Tellerseite 23 des Tellers 5. An der ersten Tellerseite 17 des Tellers 5 ist die Federeinrichtung 22 angeordnet, welche den Teller 5 an der ersten Tellerseite 17 kontaktiert und im Bereich der Öffnung 18 ringförmig verläuft. Auf der gegenüberliegenden Seite kontaktiert die Federeinrichtung 12 ein Abstützelement 24, welches insbesondere als eine Unterlegscheibe 24' ausgebildet sein kann, wobei das Abstützelement 24 vom Stift 13 des Verbindungselements 11 durchsetzt ist und die Aufweitung 16 des Stifts 13 auf der vom Hebelarm 4 abgewandten Seite des Abstützelements 24 angeordnet ist. Somit spannt die Federeinrichtung das Verbindungselement 11 mittels der Aufweitung 16 des Stifts 13 über das Abstützelement 24 mit dem Teller 5, so dass besagte relative Bewegungen zwischen dem Teller 5 und dem Gehäuse 7 ausgeglichen bzw. gedämpft werden.
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Im Unterschied zu den in den 2 bis 6 gezeigten Ausführungsformen weist das Verbindungselement 11 bei den in 7 bis 11 illustrierten Ausführungsformen an der ersten Verbindungselementseite 14 eine Stufe 25 auf. Die Federeinrichtung 22 ist an dieser Stufe 25 des Verbindungselements 11 abgestützt und kontaktiert auf der gegenüberliegenden Seite den Teller 5 an der zweiten Tellerseite 23. Dementsprechend kontaktiert die Federeinrichtung 22 einerseits das Verbindungselement 11 an der ersten Verbindungselementseite 14 im Bereich des Verbindungsabschnitts 21 und andererseits den Teller 5 an der zweiten Tellerseite 23. In den 7 bis 9 liegt ein solches Abstützelement 24 einerseits an die Aufweitung 16 des Stifts 13 und andererseits an der ersten Tellerseite 17 des Tellers 5 an. Die in 10 und 11 gezeigten Ausführungsformen weisen ein solches Abstützelement 24 auf, das an der Stufe 25 des Verbindungselements 11 abgestützt ist. Das heißt, dass das Abstützelement 24 zwischen der Federeinrichtung 22 und dem Verbindungselement 11 bzw. der Stufe 25 des Verbindungselements 11 angeordnet ist. Dementsprechend kontaktiert die Federeinrichtung 22 einerseits das Abstützelement 24 und andererseits den Teller 5. Die in 11 gezeigte Ausführungsform weist ein zusätzliches solches Abstützelement 24 auf, welches an der ersten Tellerseite 17 des Tellers 5 angeordnet ist und somit zwischen dem Teller 5 und der Aufweitung 1 des Stifts 13 angeordnet ist.
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Die unterschiedlichen gezeigten Ausführungsformen unterscheiden sich auch durch die jeweilige Federeinrichtung 22, wobei die 2, 8, 10 und 11 eine solche Federeinrichtung 22 aufweisen, die als eine Schraubenfeder 16 ausgebildet ist, während 3 eine solche Federeinrichtung 22 aufweist, die als Federring 26'' bzw. Sprengring 26''' ausgestattet ist. Die 5, 6 und 9 zeigen schließlich als Tellerfeder 17 ausgebildete Federeinrichtungen 22, wobei die 6 eine einfache Tellerfeder 27' zeigt, während bei den in den 5 und 9 dargestellten Ausführungsformen eine doppelte Tellerfeder 27'' zu sehen ist. Hierbei weist die als doppelte Tellerfeder 27'' ausgebildete Federeinrichtung 22 eine Federöffnung 28 auf, die vom Stift 13 durchsetzt ist. Schließlich ist in 4 eine als ein Drahtgeflecht 27''' bzw. Wellbalg 27'''' ausgebildete Federeinrichtung 22 zu sehen.
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Die Wastegate-Ventilvorrichtung 2, insbesondere der Teller 5 sowie das Verbindungselement 11, ist derart ausgebildet, dass die jeweilige Federeinrichtung 22 beim gezeigten und nicht mit dem Ventilsitz 8 zusammenwirkenden Zustand geringfügig gegen die Federkraft verformt ist, so dass der Teller 5 bereits beim gezeigten Zustand mit dem Verbindungselement 11 verspannt ist.
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Die stufenartige Ausbildung der in den 7 bis 11 dargestellten Verbindungselemente 11 fungiert als ein Anschlag 28 für den Teller 5. Das heißt, dass der Teller 5 das Verbindungselement 11 am Anschlag 28 kontaktiert, wenn eine gewisse relative Bewegung zwischen dem Teller 5 und dem Verbindungselement 11 erreicht ist. Somit ist es insbesondere möglich, die Federeinrichtung 22 vor einer Überspannung bzw. Überdehnung zu schützen.
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Das Verbindungselement 11 zusammen mit dem Stift 13 sowie der Federeinrichtung 22 und gegebenenfalls dem Abstützelement 24 können insbesondere als ein separates Bauteil ausgestattet bzw. ausgebildet sein, derart, dass das Verbindungselement 11 zusammen mit dem Teller 5, der Federeinrichtung 22 und dem Abstützelement 24 bei einer Montage der Wastegate-Ventilvorrichtung 2 an den Hebelarm 5 montiert werden bzw. mit diesen verbunden werden. Dies kann beispielsweise, wie in 1 dargestellt durch eine Taumelnietung erfolgen. Alternativ oder zusätzlich kann dies auch durch Verschweißen, Verlöten, Verschrauben und dergleichen erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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