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DE102011087066A1 - Selbstnachstellende Kupplung - Google Patents

Selbstnachstellende Kupplung Download PDF

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DE102011087066A1
DE102011087066A1 DE201110087066 DE102011087066A DE102011087066A1 DE 102011087066 A1 DE102011087066 A1 DE 102011087066A1 DE 201110087066 DE201110087066 DE 201110087066 DE 102011087066 A DE102011087066 A DE 102011087066A DE 102011087066 A1 DE102011087066 A1 DE 102011087066A1
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Germany
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spring
sensor
clutch
sensor spring
radially
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DE201110087066
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English (en)
Inventor
László Sarkadi
András Nagy
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D13/00Friction clutches
    • F16D13/58Details
    • F16D13/75Features relating to adjustment, e.g. slack adjusters
    • F16D13/757Features relating to adjustment, e.g. slack adjusters the adjusting device being located on or inside the clutch cover, e.g. acting on the diaphragm or on the pressure plate

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mechanical Operated Clutches (AREA)

Abstract

Selbstnachstellende Kupplung, insbesondere Trockenkupplung, mit einer Tellerfeder, die zwischen einem Verstellring und einer Sensorfeder angeordnet ist, wobei die Sensorfeder eine zumindest teilweise umlaufende Sicke aufweist, an der sich die Tellerfeder beim Öffnen der Kupplung abstützt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine selbstnachstellende Kupplung mit einer Tellerfeder, die zwischen einem Verstellring und einer Sensorfeder angeordnet ist.
  • Eine derartige Kupplung ist als Einscheiben-Trockenkupplung beispielsweise aus der WO/1994/001692 bekannt. Die Sensorfeder (Sensor-Tellerfeder) weist in ihrer Kennlinie einen ausreichend langen Verformungsbereich mit fast konstanter Kraft auf, im Gegensatz zu der stark degressiven Tellerfeder (Haupttellerfeder). Der horizontale Bereich in der Kennlinie der Sensorfeder wird gerade etwas über der gewünschten Ausrückkraft eingestellt und als Haltekraft bezeichnet. Solange die Ausrückkraft kleiner ist als die Haltekraft der Sensorfeder, bleibt die Drehlagerung der Tellerfeder, dies ist der Kontaktbereich zwischen Tellerfeder und Sensorfeder, beim Ausrücken an der gleichen Stelle. Wenn sich jedoch durch Verschleiß der Beläge die Ausrückkraft erhöht, dies erfolgt durch die degressive Kennlinie der Tellerfeder, wird die Gegenkraft der Sensorfeder überschritten und die Drehlagerung weicht in Richtung Schwungscheibe aus, und zwar genau so weit, bis die Ausrückkraft wieder auf die Sensorkraft abgesunken ist. Zwischen der Drehlagerung und dem Kupplungsdeckel entsteht bei ausweichender Sensortellerfeder ein Spalt, der durch den federvorbelasteten Nachstellring und dessen Rampenanordnung mit dem Kupplungsdeckel ausgeglichen wird.
  • Bei der bekannten Kupplung stützt sich die Sensorfeder direkt an dem Kupplungsdeckel ab. Für die Abstützung der Sensorfeder gibt es bei Ein- und Zweischeibenkupplungen mehrere bekannte Lösungen. Eine dieser Lösungen ist es, dass sich die Sensorfeder an einem Zentrierbolzen, der vom Kupplungsdeckel durch die Tellerfeder in Richtung der Kupplungsscheibe ragt, abstützt. Dadurch kann die Abstützung an dem Kupplungsdeckel radial innerhalb der Abstützung an der Tellerfeder erfolgen.
  • Während der Lebensdauer der selbstnachstellenden Kupplung kommt es zwischen Tellerfeder und Sensorfeder durch ansteigende Hysterese zu hohen Kraftverlusten. Ansteigende Hysterese ist auf Eingrabungen zwischen Tellerfeder und Sensorfeder zurückzuführen. Dadurch kann es während der Lebensdauer zu ungewollten Nachstellungen kommen. Um diese Kraftverluste und die Wahrscheinlichkeit der ungewollten Nachstellung zu reduzieren, wurde bisher die Verwendung eines Drahtrings zwischen Tellerfeder und Sensorfeder für notwendig erachtet.
  • Um eine sichere Fixierung der Tellerfeder zwischen der Sensorfeder und dem Nachstellring zu gewährleisten, wird der Drahtring auf entsprechend gebogene Zungen der Sensorfeder aufgezogen.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, die ungewollte Nachstellung der Kupplung auf kostengünstige Art und Weise, insbesondere ohne Verwendung eines Drahtrings, zu vermeiden.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine selbstnachstellende Kupplung, insbesondere Trockenkupplung, mit einer Tellerfeder, die zwischen einem Verstellring und einer Sensorfeder angeordnet ist, wobei die Sensorfeder eine zumindest teilweise umlaufende Sicke aufweist, an der sich die Tellerfeder beim Öffnen der Kupplung abstützt. Durch die Ausgestaltung der Kontaktfläche zwischen Tellerfeder und Sensorfeder als Sicke kann die Flächenpressung verringert werden. Die Sicke wird dabei so ausgestaltet, dass durch geringe lokale Radien an der Kontaktstelle eine geringe Hertz'sche Flächenpressung erreicht wird. Insbesondere verringern sich die Hertz'sche Spannungen während der Lebensdauer aufgrund des Verschleißes der Sicken. Vorzugsweise wird mit zunehmendem Verschleiß die Auflagefläche zwischen Tellerfeder und Sensorfeder größer, so dass sich die Hertz'sche Spannungen reduzieren.
  • Die Trockenkupplung ist insbesondere eine Einscheiben-Trockenkupplung. Da die Sicke in den Grenzen der Verformbarkeit der verwendeten Materialien beliebig gestaltet werden kann ist hier eine Verringerung der Flächenpressung durch Vergrößerung der Kontaktfläche möglich. Dadurch kann der Verschleiß von Sensorfeder und/oder Tellerfeder an deren Kontaktstellen deutlich vermindert werden, wodurch überraschend auch die ungewollte Nachstellung der Kupplung vermieden wird. Unter einer Sicke wird insbesondere eine rinnenförmige Vertiefung in einer Oberfläche Verstanden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sensorfeder Zentrierklauen in Form von Federzungen aufweist, die sich radial nach innen erstrecken und an Zentrierbolzen abstützen, die fest mit einem Kupplungsdeckel verbunden sind. Mit den Zentrierklauen stützt sich die Sensorfeder zum Einen axial über die Zentrierbolzen an dem Kupplungsdeckel ab, zum Anderen erfolgt die Zentrierung der Sensorfeder über die Zentrierklauen und die Zentrierbolzen. Dadurch kann auf weitere Bauteile zur Befestigung oder Zentrierung verzichtet werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass sich der Verstellring an dem Kupplungsdeckel mittels einer Rampenanordnung abstützt und diesem gegenüber drehbar gelagert ist, wobei eine Feder den Verstellring vorspannt. Die Feder ist vorzugsweise eine Druckfeder, insbesondere eine Schraubendruckfeder. Die Rampenanordnung ist selbsthemmend, sodass eine durch die in Umfangsrichtung wirkende Kraft der Feder bewirkte Drehstellung auch unter Druck durch die Tellerfeder, der in axiale Richtung aufgebracht wird, beibehalten wird.
  • Die eingangs genannte Aufgabe wird auch gelöst durch eine Sensorfeder für eine selbstnachstellende Kupplung mit einem ringscheibenförmigen Bereich, von dem sich Zentrierklauen radial nach innen erstrecken, sowie einer Tellerfederauflage, wobei die Tellerfederauflage mit einer Sicke versehen ist. Die Sicke der Tellerfederauflage umfasst die Kontaktfläche zwischen Sensorfeder und Tellerfeder. Die Sicke wird als Kontaktfläche zwischen der Sensorfeder und der Tellerfeder so ausgestaltet, dass durch geringe lokale Radien an der Kontaktstelle eine geringe Hertz'sche Flächenpressung erreicht wird. Da die Sicke in den Grenzen der Verformbarkeit der verwendeten Materialien beliebig gestaltet werden kann ist hier eine Verringerung der Flächenpressung durch Vergrößerung der Kontaktfläche möglich. Dadurch kann der Verschleiß von Sensorfeder und/oder Tellerfeder an deren Kontaktstellen deutlich vermindert werden, wodurch überraschend auch die ungewollte Nachstellung der Kupplung vermieden wird. Unter einer Sicke wird auch hier insbesondere eine rinnenförmige Vertiefung in einer Oberfläche Verstanden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hebelfeder radial nach innen weisende Federlamellen aufweist. Durch die Geometrie der Federlamellen kann die Kennlinie der Sensorfeder zusätzlich zu Parametern wie Dicke, Materialwahl und dergleichen beeinflusst werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass diese radial sich nach außen erstreckende Auflagezungen aufweist, welche die Tellerfederauflage bilden. Die Auflagezungen weisen jeweils einzelne Sicken auf. Durch die Ausgestaltung als Zungen, wobei zwischen zwei Zungen jeweils ein Einschnitt ist, kann die Federkennlinie der Sensorfeder weiter beeinflusst werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sicken der Auflagezungen auf einem Kreis gelegen sind. Dadurch können diese mit einem leicht herstellbaren und damit kostengünstigen kreisrunden Prägewerkzeug hergestellt werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sicken im Querschnitt radial nach außen in einen Bereich, der planparallel zu dem ringförmigen Bereich ist, übergehen. In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sicken radial innen eine größere axiale Verformungsrate als radial außen aufweisen. Da sich der Sensorring radial innen an den Zentrierbolzen abstützt wird dadurch der Auflagepunkt radial nach innen verlegt und so die Steifigkeit der Sensorfeder erhöht. Durch geeignete Wahl der Geometrie der Sicke kann die Steifigkeit der Sensorfeder an die der Tellerfeder angepasst werden um einen gewünschten Verschleiß, welcher eine Nachstellung der Kupplung auslöst, zu erreichen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sicken in einem Bereich der radial sich nach außen erstreckenden Auflagezungen angeordnet sind, der auf einem äußeren Kreis liegt. Der äußere Kreis (Bohrungskreis) definiert die Tiefe der Einschnitte zwischen den Auflagezungen. Die Sicken liegen dadurch in einem Bereich relativ hoher Steifigkeit der Sensorfeder.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch Teile eines Ausführungsbeispiels einer selbstnachstellenden Kupplung,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sensorfeder in der Draufsicht,
  • 3 die Sensorfeder der 2 in der Seitenansicht,
  • 4 die Sensorfeder der 2 im Schnitt.
  • 1 zeigt Teile eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen selbstnachstellenden Einscheiben-Trockenkupplung, nachfolgend auch kurz Kupplung genannt, im Schnitt. Dargestellt ist ein Kupplungsdeckel 1 mit einer Anpressplatte 2 sowie den zur Betätigung der Anpressplatte 2 mit dem Kupplungsdeckel 1 verbundenen nachfolgend beschriebenen weiteren Bauteilen. Die Kupplung umfasst weitere an sich bekannte Bauteile, die für das Verständnis der Erfindung aber nicht maßgebend sind und deshalb nicht dargestellt sind.
  • Die Anpressplatte 2 umfasst eine Reibfläche 3, die bei vollständig montierter Kupplung mit einer nicht dargestellten Kupplungsscheibe in Kontakt ist. Der Kupplungsdeckel 1 umfasst einen Flansch 4 zur Befestigung einer nicht dargestellten Schwungscheibe. Die Schwungscheibe umfasst ebenfalls eine Reibfläche, die mit der der Reibfläche 3 der Anpressplatte 2 abgewandten Seite der Kupplungsscheibe in Kontakt ist. Der Kupplungsdeckel 1 ist mit der nicht dargestellten Schwungscheibe fest verbunden, beispielsweise verschraubt oder vernietet, dies ist durch eine Mittellinie 5 für die Niete bzw. Schrauben in 1 dargestellt. Die nicht dargestellte Schwungscheibe ist in an sich bekannter Weise mit einer Kurbelwelle einer Verbrennungskraftmaschine verbunden. In 1 ist die Seite, an der der Reibbelag 3 angeordnet ist, die motorzugewandte Seite, dies entspricht in der Zeichenebene der 1 einer Blickrichtung von links auf die Anordnung. Die gegenüberliegende Seite, also die Seite, die der Reibfläche 3 abgewandt ist, ist die getriebezugewandte Seite, an der in Einbaulage der Reibungskupplung das Schaltgetriebe im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeuges angeordnet ist. Auf dieser Seite ist auch eine Ausrückvorrichtung, beispielsweise ein Zentralausrücker, angeordnet.
  • Mit der Anpressplatte 2 sind Stufenbolzen 6 fest vernietet. Die Stufenbolzen umfassen einen Bolzenteil 6a mit kleinerem Durchmesser und einen Bolzenteil 6b mit größerem Durchmesser, der Übergang zwischen beiden bildet eine Stufe. Die Stufenbolzen 6 ragen durch Bohrungen 7 des Kupplungsdeckels 1. Auf der Seite der Reibfläche 3 sind Nietköpfe 8 der Stufenbolzen 6 versenkt angeordnet, sodass sie nicht über die Reibfläche 3 hinausragen. Der Bolzenbereich 6a mit kleinerem Durchmesser ragt durch eine Bohrung in der Anpressplatte 2, der Bolzenbereich 6b mit größerem Durchmesser ragt durch die Bohrung 7 des Kupplungsdeckels 1. Zwischen dem Bolzenteil 6a mit kleinerem Durchmesser, der durch die Anpressplatte 2 ragt, und dem Bolzenteil 6b mit größerem Durchmesser, der durch die Bohrung 7 des Kupplungsdeckels 1 ragt, ist eine Blattfeder 9 angeordnet, die den Stufenbolzen 6 axial gegenüber der Druckplatte 2 vorspannt und einen axial spielfreien Halt des Stufenbolzens 6 an der Anpressplatte 2 gewährleistet. Der Stufenbolzen 6 ist in der Bohrung 7 in axialer Richtung, dies ist die Richtung entlang der mit R bezeichneten Rotationsachse der Kupplung, verlagerbar angeordnet. Radial zur Rotationsachse R und in Umfangsrichtung der Rotationsachse R sind die Bolzen 6 nicht beweglich, sodass die Anpressplatte 2 in diese Richtung festgelegt ist. Im Ergebnis ist die Anpressplatte 2 also in axialer Richtung gegenüber dem Kupplungsdeckel 1 verlagerbar.
  • Wird die Anpressplatte 2 in Richtung auf die nicht dargestellte Schwungscheibe gedrückt, dies ist durch einen Pfeil 10 in 1 bezeichnet, so wird die nicht dargestellte Kupplungsscheibe zwischen der Schwungscheibe und der Anpressplatte 2 eingeklemmt und reibschlüssig mitgenommen. Die Schwungscheibe und damit der Kupplungsdeckel 1 sind fest mit der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors verbunden, die Kupplungsscheibe ist fest mit einer Getriebeeingangswelle des Untersetzungs- bzw. Schaltgetriebes im Antriebsstrang des Kraftfahrzeuges verbunden. Durch Verlagern der Anpressplatte 2 in Richtung des Pfeiles 10 wird also die Momentenübertragung im Antriebsstrang geschlossen, es wird ein Antriebsmoment von der Kurbelwelle auf die Getriebeeingangswelle übertragen. Wird die Anpressplatte 2 in die Gegenrichtung des Pfeiles 10 bewegt, so wird die Verbindung zwischen der Schwungscheibe und der Anpressplatte 2 mit der Kupplungsscheibe gelöst, sodass die Drehmomentenübertragung unterbunden wird.
  • Die Reibungskupplung umfasst eine Tellerfeder 11, die im Stand der Technik auch als Hebelfeder oder Haupt-Tellerfeder bezeichnet wird. Die Tellerfeder 11 stützt sich zum Einen an der Anpressplatte 2 und zum Anderen an dem Kupplungsdeckel 1 ab. Die Anpressplatte 2 umfasst dazu eine ringförmig umlaufende Anpressnocke 12, die mit der Tellerfeder 11 in Kontakt ist. Zwischen dem Kupplungsdeckel 1 und der Tellerfeder 11 ist ein Verstellring 13 angeordnet, an dem sich die Tellerfeder 11 gegenüber dem Kupplungsdeckel 1 abstützt. Der Verstellring 13 ist radial weiter innen angeordnet als die Anpressnocke 12. Die Auflage der Tellerfeder 11 an dem Verstellring 13 wird durch eine umlaufende Sicke des Verstellrings 13 gebildet. Auf der dem Verstellring 13 abgewandten Seite der Tellerfeder 11, also der dem Motorblock bzw. der Schwungscheibe zugewandten Seite, ist eine Sensorfeder 15 angeordnet. Diese stützt sich in ihrem radial inneren Bereich an Zentrierbolzen 16 ab, die durch Öffnungen der Tellerfeder 11 ragen und fest mit dem Kupplungsdeckel 1 vernietet sind. Die Sensorfeder 15 stützt sich mit Zentrierklauen 18 an Nietköpfen 19 der Zentrierbolzen 16 ab.
  • In ihrem radial äußeren Bereich stützt sich die Sensorfeder 15 mit einer Sicke 17 an der Tellerfeder 11 ab. Die Sicke 14 des Verstellrings 13 und die Sicke 17 der Sensorfeder 15 sind in radialer Richtung gesehen in etwa gegenüberliegend angeordnet, sodass die Tellerfeder 11 zwischen den beiden Sicken 14, 17 in axialer Richtung festgelegt ist. Die beiden Sicken 14, 17 bilden somit den Stülpmittelpunkt S der Tellerfeder 11. Bei einer Betätigung der Tellerfeder dreht sich der radial äußere Bereich entgegengesetzt zu dem radial inneren Bereich der Tellerfeder um den kreisförmig umlaufenden Stülpmittelpunkt.
  • Die Tellerfeder 11 ist so vorgespannt, dass der radial äußere Bereich in Richtung des Pfeiles 10 gedrückt wird, wobei sich der radial innere Bereich an der Sicke 14 des Verstellrings abstützt. Dadurch wird die Anpressplatte 2 in Richtung des Pfeiles 10 gedrückt und die Kupplung geschlossen. Werden radial nach innen ragende Lamellen 20 der Tellerfeder 11 in Richtung des Pfeiles 21 gedrückt, so wird der radial äußere Bereich der Tellerfeder 11 im Bereich der Anpressnocke 12 entgegen der Pfeilrichtung 10 bewegt, sodass die Anpressplatte 2 entlastet wird und die Kupplung geöffnet wird. Dabei stützt sich die Tellerfeder im Bereich ihres Stülpmittelpunktes S an der Sicke 17 der Sensorfeder 15 ab. Es wird also eine Kraft in Richtung des Pfeiles 10 auf die Sicke 17 der Sensorfeder 15 ausgeübt. Die Sensorfeder 15 ist ebenfalls eine Tellerfeder, diese könnte also auch als Sensor-Tellerfeder bezeichnet werden. Die Kraft/Wegkennlinie der Tellerfeder 11 ist degressiv, die der Sensorfeder 15 etwa konstant. Vergrößert sich der Ausrückweg der Kupplung durch Verschleiß der Reibbeläge, verlagert sich die Stellung der Tellerfeder 11 so, dass der radial äußere Bereich weiter zur Kupplungsscheibe und der radial innere Bereich weiter von der Kupplungsscheibe entfernt liegt. Durch die degressive Kennlinie vergrößert sich die Ausrückkraft und übertrifft schließlich die Kraft der Sensorfeder, mit der diese die Tellerfeder 11 an dem Verstellring andrückt.
  • Bei Überschreiten einer bestimmten Ausrückkraft wird die Sensorfeder 15 so weit in Richtung des Pfeiles 10 gedrückt, dass die Tellerfeder 11 von der Sicke 14 des Verstellrings 13 abhebt. Der Verstellring 13 ist nun mit einer Rampenanordnung drehbar gegenüber Kupplungsdeckel 1 gelagert. Mittels einer Druckfeder 27 wird der Verstellring 13 so vorgespannt, dass die hier nicht dargestellte Rampenanordnung die Sicke 14 des Verstellrings 13 in Richtung des Pfeiles 10 drückt. Hebt also die Tellerfeder 11 von der Sicke 14 des Verstellrings 13 ab bzw. ist die Anpresskraft so gering, dass diese durch die Rampenanordnung überwunden werden kann, so stellt die Rampenanordnung nach. Die Rampen sind selbsthemmend, sodass eine axiale Kraft diese nicht wieder zurückstellt. Dadurch wird effektiv der Stülpmittelpunkt S in Richtung des Pfeiles 10 verlagert.
  • Das Grundprinzip einer derartigen selbstnachstellenden Kupplung und insbesondere die Wirkungsweise der Sensorfeder 15 und des Verstellrings 13 sind beispielsweise aus der DE 4345215 B4 bekannt, sodass hier auch auf die dortigen Ausführungen zur Wirkungsweise einer selbstnachstellenden Kupplung verwiesen wird.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Sensorfeder 15 in der Draufsicht, 3 zeigt eine Seitenansicht und 4 einen Schnitt A-A in 2. Die Sensorfeder 15 ist im Wesentlichen lochscheibenförmig ausgebildet mit einem Mittelpunkt, der durch die Rotationsachse R vorgegeben ist, dieser ist daher in 2 auch mit R bezeichnet. Die Sensorfeder 15 umfasst einen ringscheibenförmigen Bereich 21, der im Wesentlichen eine radial sich erstreckende Lochscheibe ist. Ausgehend von dem ringscheibenförmigen Bereich 21 weist die Sensorfeder 15 eine Vielzahl radial nach innen weisender Federlamellen 22 auf. Die Federlamellen 22 sind in axialer Richtung umgebogen, sodass diese einen kegelstumpfförmigen Bereich umrahmen. Die Federlamellen 22 werden durch Schlitze erzeugt, wobei Schlitzbohrungen 23 mit ihren Außenrändern auf einem Schlitzkreis mit dem Radius rs liegen und der Schlitzkreis rs den Innendurchmesser des ringscheibenförmigen Bereichs 21 darstellt. Radial nach außen erstrecken sich von dem ringscheibenförmigen Bereich 21 Auflagezungen 24. Zwischen den einzelnen Auflagezungen 24 sind wiederum Schlitze, deren radial innerster Bereich den Außendurchmesser, hier angegeben als Außenradius ra, des ringscheibenförmigen Bereichs 21 bestimmen.
  • In den Auflagezungen 24 sind Sicken 17 angeordnet. Die Sicken 17 liegen auf einem Kreis, dieser ist in 2 mit K bezeichnet. An einigen Stellen des Außenumfanges sind die Auflagezungen 24 verkürzt und nicht mit einer Sicke 17 versehen, sodass hier beispielsweise Bauraum für andere Teile innerhalb der Kupplung geschaffen werden kann. Die Sicken 17 bilden eine Tellerfederauflage. An der Tellerfederauflage liegt die Tellerfeder 11 an, die Tellerfederauflage berührt also die Tellerfeder 11.
  • Über den Innenumfang verteilt sind einige Federlamellen 22 ersetzt durch die Zentrierklauen 18, die jeweils in etwa teilkreisförmig gebogen sind und aus Zentrierlaschen 18a, 18b bestehen, welche jeweils einen Zentrierbolzen 16 in Einbaulage beiderseits einfassen. Wie aus 2 zu sehen ist, sind in diesem Ausführungsbeispiel sechs Zentrierklauen 18 und damit auch sechs Zentrierbolzen 16 in etwa gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet.
  • Die Sicken 17 sind so in die Sensorfeder 15 eingebracht und so geformt, dass, wie aus 4 zu sehen ist, ein radial innerer Bereich 25 der Sicke 17 kleiner ist als ein radial äußerer Bereich der Sicke 26. Dadurch wird ein Kegelwinkel α, um den der Verlauf der Sicke von der radialen abweicht, im inneren Bereich der Sicke 17 größer als ein Kegelwinkel β im radial äußeren Bereich 26 der Sicke. Über die Winkel α und β bzw. die Größenverhältnisse und absoluten Größen des radial inneren Bereichs 25 der Sicke und des radial äußeren Bereichs 26 der Sicke können die Eigenschaften der Sensorfeder 15, die selbst eine Tellerfeder ist, ebenso beeinflusst werden wie über Größe, Verlauf und dergleichen der Federlamellen 22 und der Auflagezungen 24.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kupplungsdeckel
    2
    Anpressplatte
    3
    Reibfläche
    4
    Flansch für Schwungscheibe
    5
    Mittellinie Niet
    6
    Stufenbolzen
    6a, 6b
    Bolzenteile
    7
    Bohrung
    8
    Nietkopf
    9
    Blattfeder
    10
    Pfeil
    11
    Tellerfeder
    12
    Anpressnocke
    13
    Verstellring
    14
    Sicke des Verstellrings
    15
    Sensorfeder
    16
    Zentrierbolzen
    17
    Sicke der Sensorfeder
    18
    Zentrierklaue
    18a, 18b
    Zentrierlaschen
    19
    Nietkopf
    20
    Lamellen
    21
    ringscheibenförmiger Bereich
    22
    Federlamellen
    23
    Schlitzbohrungen
    24
    Auflagezungen
    25
    radial innerer Bereich der Sicke
    26
    radial äußerer Bereich der Sicke
    27
    Druckfeder
    R
    Rotationsachse
    S
    Stülpmittelpunkt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 1994/001692 [0002]
    • DE 4345215 B4 [0030]

Claims (10)

  1. Selbstnachstellende Kupplung mit einer Tellerfeder (11), die zwischen einem Verstellring (13) und einer Sensorfeder (15) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorfeder (15) eine zumindest teilweise umlaufende Sicke (17) aufweist, an der sich die Tellerfeder (11) beim Öffnen der Kupplung abstützt.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorfeder (15) Zentrierklauen aufweist, die sich radial nach innen erstrecken und an Zentrierbolzen (16) abstützen, die fest mit einem Kupplungsdeckel (1) verbunden sind.
  3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Verstellring (13) an dem Kupplungsdeckel (1) mittels einer Rampenanordnung abstützt und diesem gegenüber drehbar gelagert ist, wobei eine Feder (27) den Verstellring (13) vorspannt.
  4. Sensorfeder (15) für eine selbstnachstellende Kupplung mit einem ringscheibenförmigen Bereich, von dem sich Zentrierklauen (18) radial nach innen erstrecken, sowie einer Tellerfederauflage, dadurch gekennzeichnet, dass die Tellerfederauflage mit einer Sicke (17) versehen ist.
  5. Sensorfeder (15) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass diese radial nach innen weisende Federlamellen aufweist.
  6. Sensorfeder (15) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass diese radial sich nach außen erstreckende Auflagezungen aufweist, welche die Tellerfederauflage bilden.
  7. Sensorfeder (15) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (17) auf einem Kreis gelegen sind.
  8. Sensorfeder (15) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (17) im Querschnitt radial nach außen in einen Bereich, der planparallel zu dem ringförmigen Bereich ist, übergehen.
  9. Sensorfeder (15) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (17) radial innen eine größere axiale Verformungsrate als radial außen aufweisen.
  10. Sensorfeder (15) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicken (17) in einem Bereich der radial sich nach außen erstreckenden Auflagezungen angeordnet sind, der auf einem äußeren Kreis (K) liegt.
DE201110087066 2010-12-22 2011-11-25 Selbstnachstellende Kupplung Withdrawn DE102011087066A1 (de)

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