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Die Erfindung betrifft ein verstellbares Falt- oder Klappverdeck eines Kraftfahrzeugs.
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Das in der
DE 101 57 819 A1 beschriebene Faltverdeck kann mittels einem Hauptaktuator und einem Hilfsaktuator, die beispielsweise jeweils durch einen Hydraulikzylinder gebildet sind, motorisch zwischen einer Schließlage und einer Offenlage verstellt werden. In der Offenlage ist das Faltverdeck zusammen gefaltet in einem hinteren Aufnahmeraum abgelegt. Der Hauptaktuator und der Hilfsaktuator sowie eine zur Ansteuerung des Hauptaktuators und des Hilfsaktuators erforderliche Steuerungseinrichtung erhöhen das Gewicht und die Herstellkosten des Faltverdecks.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein verstellbares Falt- oder Klappverdeck eines Kraftfahrzeugs anzugeben, das einfach zu verstellen und mit geringen Herstellkosten zu fertigen ist und ein geringes Gewicht aufweist.
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Diese Aufgabe ist durch die Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
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Das verstellbare Falt- oder Klappverdeck eines Kraftfahrzeugs weist eine Verstelleinrichtung auf, die auf einen Hauptlenker des Falt- oder Klappverdecks einwirken kann. Hierzu weist die Verstelleinrichtung ein vorgespanntes Federelement auf, das bei in einer Offenlage in einem hinteren Aufnahmeraum befindlichem und von einer Fixiereinrichtung fixiertem Falt- oder Klappverdeck nach dem Lösen der Fixiereinrichtung allein oder zusammen mit wenigstens einem weiteren Federelement direkt oder mittelbar auf den Hauptlenker einwirkend das Falt- oder Klappverdeck in eine Voroffenlage verstellt, in der das Falt- oder Klappverdeck jeweils manuell zu ergreifen und in die Schließlage oder eine Vorschließlage oder in die Offenlage des Falt- oder Klappverdecks zu verstellen ist. Auf diese Weise kann das Falt- oder Klappverdeck selbsttätig in die Voroffenlage verstellt und dann beispielsweise von einer auf dem Fahrersitz befindlichen Person manuell in die Schließlage oder in eine Vorschließlage verstellt werden, in der dann vorzugsweise ein vorderster Querspriegel oder ein vorderstes Teil des Falt- oder Klappverdecks am oberen Windlauf über der vorderen Windschutzscheibe zu verriegeln ist. Eine eventuell vorgesehene Fangeinrichtung kann einen vordersten Querspriegel bzw. ein vorderstes Teil des Falt- oder Klappverdecks in der Vorschließlage derart gefangen halten, dass sich das Falt- oder Klappverdeck nicht selbsttätig aus der Vorschließlage in Richtung der Offenlage verstellen kann. Umgekehrt kann nach einem Entriegeln des vordersten Querspriegels bzw. des vordersten Teiles des Falt- oder Klappverdecks vom vorderen oberen Windlauf und eventuell Lösen einer Fangeinrichtung das Falt- oder Klappverdeck manuell in die Voroffenlage und dann manuell in die Offenlage verstellt werden. Beim manuellen Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Schließlage in die Voroffenlage ist das Federelement manuell zumindest bis in die Voroffenlage vorzuspannen. Durch eine geeignete Abstimmung der Hebelverhältnisse kann der hierfür erforderliche Kraftverlauf gleichmäßiger verlaufen bzw. beispielsweise an die Arbeitsfähigkeit einer auf dem Fahrersitz befindlichen Person angepasst sein. Liegt jeweils beim Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Offenlage in die Voroffenlage ein Lenker unter der Kraft eines Federteiles an dem Lenkeranschlag oder ein verstellbares Teil eines teleskopisch längenveränderlichen Bauteiles an einem Bauteilanschlag an, so ist beim manuellen Schließen des Falt- oder Klappverdecks von der Voroffenlage in die Schließlage oder Vorschließlage das Federteil vorzuspannen. Die Vorspannkraft des Federteiles kann jedoch so gering gehalten werden, dass dies von einer erwachsenen Person mühelos auszuführen ist. Das Federteil kann auch entfallen, beispielsweise wenn der Lenker beim Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Offenlage in die Voroffenlage von dem Federelement gegen den Lenkeranschlag belastet ist und dabei an dem Anschlag anliegt. Eine das geöffnete Falt- oder Klappverdeck fixierende Fixiereinrichtung kann beispielsweise durch eine Verriegelungseinrichtung oder einen Übertotpunktmechanismus gebildet sein, der beispielsweise Gegenstand der Unteransprüche ist. Mit der Erfindung ist eine motorische Verstelleinrichtung zum Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Schließlage in die Offenlage und umgekehrt nicht erforderlich.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
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1 eine in Seitenansicht dargestellte Prinzipskizze eines ersten Ausführungsbeispiels bei geöffnetem Falt- oder Klappverdeck,
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2 eine 1 entsprechende Ansicht in der Voroffenlage des Falt- oder Klappverdecks,
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3 eine 1 entsprechende Ansicht in der Schließlage des Falt- oder Klappverdecks,
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4 eine in Seitenansicht dargestellte Prinzipskizze eines zweiten Ausführungsbeispiels bei geöffnetem Falt- oder Klappverdeck,
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5 eine 4 entsprechende Ansicht in der Voroffenlage des Falt- oder Klappverdecks,
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6 eine 4 entsprechende Ansicht in der Schließlage des Falt- oder Klappverdecks,
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7 eine 1 entsprechende Ansicht mit realitätsnahen Bauteilen, mit in der Offenlage von einer Fixiereinrichtung fixiertem Falt- oder Klappverdeck,
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8 eine 7 entsprechende Ansicht nach dem Lösen der Fixiereinrichtung und danach von einem Federteil bis zum Anliegen an einem ortsfesten Lenkeranschlag verschwenktem Lenker,
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9 eine 8 entsprechende Ansicht, in der ein Hauptlenker des Falt- oder Klappverdecks von einem vorgespannten Federelement etwas von der Offenlage in Richtung der Voroffenlage jeweils des Falt- oder Klappverdecks verschwenkt ist,
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10 eine 9 entsprechende Ansicht bei in der Voroffenlage befindlichem Falt- oder Klappverdeck, in der das Federelement maximal ausgefedert ist,
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11 eine 10 entsprechende Ansicht, in der das Falt- oder Klappverdeck manuell von der Voroffenlage in Richtung der Schließlage verstellt und dabei das Federteil etwas zusammen gedrückt und der Lenker von dem ortsfesten Lenkeranschlag etwas weg geschwenkt ist,
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12 eine 11 entsprechende Ansicht, in der das Falt- oder Klappverdeck in die Schließlage verstellt ist,
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13 eine 12 entsprechende Ansicht, in der das Falt- oder Klappverdeck manuell von der Schließlage etwas in Richtung der in 10 dargestellten Voroffenlage verstellt ist und
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14 eine 13 entsprechende Ansicht, in der das Falt- oder Klappverdeck manuell über die Voroffenlage hinaus in Richtung der Offenlage verstellt ist.
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In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines verstellbaren Falt- oder Klappverdecks eines Kraftfahrzeugs in einer Seitenansicht als Prinzipskizze in der Offenlage I dargestellt, in der das zusammen gefaltete Falt- oder Klappverdeck in einem hinteren Aufnahmeraum 1 des Kraftfahrzeugs abgelegt ist. Realitätsnahe Bauteile des ersten Ausführungsbeispiels sind in den 7 bis 14 dargestellt, die jeweils eine Seitenansicht des Falt- oder Klappverdecks im Bereich einer Verstelleinrichtung vermitteln, die auf einen Hauptlenker 2 des Falt- oder Klappverdecks einwirken kann.
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Hierzu weist die Verstelleinrichtung wenigstens ein vorgespanntes Federelement 3 auf, das bei dem Ausführungsbeispiel durch eine Gasdruckfeder gebildet ist. Damit die Gasdruckfeder als Federelement 3 sofort erkennbar ist, wurde in einen Arbeitsraum der Gasdruckfeder symbolisch eine mechanische Schraubenfeder 4 aufgenommen, die nicht erforderlich ist, jedoch verwendet werden kann. Bei gemäß 1 im hinteren Aufnahmeraum 1 in der Offenlage I befindlichem Falt- oder Klappverdeck ist das Falt- oder Klappverdeck von einer Fixiereinrichtung fixiert, auf die bei der Beschreibung der 7 bis 14 eingegangen wird.
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Nach dem Lösen der Fixiereinrichtung bewirkt das vorgespannte Federelement 3 zusammen mit einem seitlich symmetrisch gegenüber angeordneten weiteren Federelement, das bei dem Ausführungsbeispiel wie das Federelement 3 ausgebildet ist, direkt oder mittelbar auf den Hauptlenker 2 einwirkend ein Verstellen des Falt- oder Klappverdecks in die in 2 dargestellte Voroffenlage II, in der das Falt- oder Klappverdeck manuell zu ergreifen und in die 3 entsprechende Schließlage III oder in eine Vorschließlage nahe der Schließlage III oder zurück in die 1 entsprechende Offenlage I des Falt- oder Klappverdecks zu verstellen ist.
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Ein Endbereich des Federelements 3 ist in einem Gelenk 5 in einem Abstand von der bei dem Ausführungsbeispiel karosseriefesten Schwenkachse 6 des Hauptlenkers 2 angelenkt. Die Masse des Falt- oder Klappverdecks ist in den 1 bis 3 symbolisch durch einen quadratischen, mit einem Endbereich des Hauptlenkers 2 verbundenen Körper 7 dargestellt. Der andere Endbereich des Federelements 3 ist in einem Gelenk 8 an einem Lenker 9 angelenkt, der bei dem Ausführungsbeispiel um eine Lenkerachse 10 schwenkbar an der Karosserie 11 des Kraftfahrzeugs angelenkt ist. Der Lenker 9 ist von einem eher schwach vorgespannten Federteil 12 bei dem Ausführungsbeispiel im Bereich des Gelenks 8 zu einem Lenkeranschlag 13 belastet, an dem der Lenker 9 in der 1 entsprechenden Offenlage I und bei einem von den beiden seitlich gegenüber angeordneten Federelementen 3 bewirkten Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Offenlage I in die 2 entsprechende Voroffenlage II an liegt. Das Federteil 12 ist bei dem Ausführungsbeispiel ähnlich wie das Federelement 3 als Gasdruckfeder gebildet, jedoch mit einem Endbereich um eine karosseriefeste Achse schwenkbar angeordnet.
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Bei dem Ausführungsbeispiel hat das Federelement 3 in der 2 entsprechenden Voroffenlage II seine von einem internen Anschlag begrenzte maximale Länge erreicht, die das Federelement 3 beim manuellen Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Voroffenlage II in die Schließlage III oder Vorschließlage im Wesentlichen beibehält.
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Beim manuellen Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der 2 entsprechenden Voroffenlage II in die 3 entsprechende Schließlage III oder Vorschließlage vor der Schließlage III hebt der Lenker 3 von dem Lenkeranschlag 13 ab. Dabei wird das Federteil 12 über die zum Verstellen des Falt- oder Klappverdecks beispielsweise am vordersten Element des Falt- oder Klappverdecks bewirkte manuelle Verstellkraft komprimiert. Die in der Voroffenlage II erreichte maximale Länge des Federelements 3 ändert sich dabei nicht.
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Nach einem Schließen des Falt- oder Klappverdecks bis zum Anliegen eines vorderen Teiles des Falt- oder Klappverdecks, beispielsweise eines vordersten Querspriegels, am oberen Windlauf über der vorderen Windschutzscheibe kann sich die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkenden 5, 8 des Federelements 3 und die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkstellen 8, 10 des Lenkers 9 in einer Untertotpunktlage befinden. Beispielsweise in diesem Fall kann eine Verriegelungseinrichtung den Lenker oder Hauptlenker oder einen Gestelllenker des Verdeckgestells des Falt- oder Klappverdecks arretieren.
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Wie bei dem Ausführungsbeispiel können sich nach einem Schließen des Falt- oder Klappverdecks bis in die Schließlage oder Vorschließlage die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkenden 5, 8 des Federelements 3 und die ideelle Verbindungsgerade durch die Anlenkstelle des Federelements 3 am Lenker 9 und die Schwenkachse 10 des Lenkers 9 in einer Untertotpunktlage befinden, in der entweder eine Verriegelungseinrichtung 3, 9 den Lenker 9 oder den Hauptlenker oder einen Gestelllenker des Verdeckgestells des Falt- oder Klappverdecks arretieren kann, oder der Lenker 9 beispielsweise beim vollständigen manuellen Schließen des Falt- oder Klappverdecks aus der Vorschließlage in die Schließlage oder beim Verriegeln des geschlossenen Falt- oder Klappverdecks am Windlauf manuell in eine Verriegelungslage verstellbar ist, in der sich die ideellen Verbindungsgeraden in einer Übertotpunktlage befinden. In der Übertotpunktlage ist die eher geringe Vorspannkraft des Federteiles 12 nicht ausreichend, um über eine kurzzeitige Kompression des Federelements ein Verstellen des Federelements und des Lenkers in eine Lage zu erreichen, in der die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkenden 5, 8 des Federelements 3 und die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkstellen 8, 10 des Lenkers 9 eine Untertotpunktlage einnehmen. Der hintere Bereich des Falt- oder Klappverdecks ist dadurch arretiert bzw. fixiert. Eine zusätzliche Verriegelungseinrichtung zur Fixierung des hinteren Bereiches des Falt- oder Klappverdecks in der Schließlage III ist somit nicht erforderlich.
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Befinden sich in der Schließlage III des Falt- oder Klappverdecks die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkenden 5, 8 des Federelements 3 und die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkstellen 8, 10 des Lenkers 9 in einer Untertotpunktlage oder Totpunktlage, ist eine zusätzliche Verriegelungseinrichtung zur Fixierung des hinteren Bereiches des Falt- oder Klappverdecks nicht erforderlich, beispielsweise wenn die Spannkraft oder Stützkraft des Falt- oder Klappverdecks ausreichend ist, um das Falt- oder Klappverdeck bei allen normalen, eventuell extremen Fahrsituationen ausreichend zu stützen bzw. festzuhalten.
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Zuvor wurde ausgeführt, dass beim manuellen Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Voroffenlage II in die Schließlage III oder Vorschließlage das Federelement ihre in der Voroffenlage II erreichte, von einem Anschlag begrenzte maximale Länge im Wesentlichen beibehält. Ist beispielsweise vorgesehen, dass bei vollständig geschlossenem und am Windlauf verriegeltem Falt- oder Klappverdeck die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkenden 5, 8 des Federelements 3 und die ideelle Verbindungsgerade durch die Gelenkstellen 8, 10 des Lenkers 9 eine Übertotpunktlage oder Totpunktlage einnehmen, so kann beim Einnehmen der Totpunktlage und gegebenenfalls eventuell auch in der Übertotpunktlage das Federelement so komprimiert sein, dass die Länge des Federelements gegenüber der maximalen Länge etwas verkürzt und dabei der die maximale Länge des Federelements begrenzende Anschlag nicht wirksam ist.
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Ein zweites, in den 4 bis 6 dargestelltes Ausführungsbeispiel weist mit dem ersten Ausführungsbeispiel gleiche oder vergleichbare Teile auf, die zur Vermeidung einer wiederholten Beschreibung mit gleichen Bezugszahlen versehen sind.
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Der wesentliche Unterschied des zweiten Ausführungsbeispiels gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel ist darin zu sehen, dass bei dem zweiten Ausführungsbeispiel kein Lenker verwendet bzw. der Lenker 9 des ersten Ausführungsbeispiels beim zweiten Ausführungsbeispiel durch das auch beim ersten Ausführungsbeispiel verwendete Federteil 12 ersetzt ist, das wie das Federteil 12 des ersten Ausführungsbeispiels wirkt. In den 4 bis 6 befindet sich das Gelenk 5 an den durch Kreise gekennzeichneten Stellen, wobei I der Offenlage, II der Voroffenlage und III der Schließlage III des Falt- oder Klappverdecks entsprechen.
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In den 7 bis 14 ist das erste Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 3 mit realitätsnahen Bauteilen dargestellt. Diesen Figuren ist entnehmbar, dass das Federelement 3 und das Federteil 12 nicht wie in den 1 bis 3 vereinfacht prinzipiell dargestellt in einem gemeinsamen Gelenk 8 schwenkbar an dem Lenker 9 angelenkt sind, sondern dass das Federelement 3 mit bei den bei dem ersten Ausführungsbeispiel gewählten realitätsnahen Bauteilen gemäß den 7 bis 14 in dem Gelenk 8 an dem Lenker 9 und das Federteil 12 davon entfernt in einem Gelenk 21 an dem Lenker 9 angelenkt sind.
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In 7 ist das Falt- oder Klappverdeck in einer 1 entsprechenden Ansicht in der Offenlage I dargestellt, in der das Falt- oder Klappverdeck von einer Fixiereinrichtung fixiert ist. Die Fixiereinrichtung weist bei dem Ausführungsbeispiel einen Schwenkhebel 15 auf, der um eine Achse 22 am Hauptlenker 2 schwenkbar ist. In dem Schwenkhebel 15 ist ein Langloch 16 ausgebildet, das von einem Bolzen 17 durchsetzt ist, der von dem Lenker 9 absteht. An einer Seitenwand des Schwenkhebels 15 ist eine Rastnase 18 ausgebildet, vor die zur Arretierung des Hauptlenkers 2 und damit des geöffneten Falt- oder Klappverdecks in der Offenlage I gemäß 7 eine Sperrklinke 19 einfällt, die um eine Sperrklinkenachse 20 beispielsweise an der Karosserie 11 des Kraftfahrzeugs schwenkbar ist, die bei dem Ausführungsbeispiel mit der Achse des Gelenks 14 des Federteiles 12 fluchtet.
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In 8 ist nach dem Lösen der Fixiereinrichtung in der Offenlage I des Falt- oder Klappverdecks der Lenker 9 von dem vorgespannten Federteil 12 bis zum Anliegen des Lenkers 9 an dem karosseriefesten Lenkeranschlag 13 verschwenkt.
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Nachdem der Hauptlenker 2 entriegelt ist, können die beiden seitlich symmetrisch gegenüber angeordneten vorgespannten Federelemente 3 den Hauptlenker 2 und damit das Falt- oder Klappverdeck in Richtung der in 10 dargestellten Voroffenlage II verstellen, wobei in 9 eine Zwischenlage dargestellt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel ist in der 10 entsprechenden Voroffenlage II des Falt- oder Klappverdecks das Federelement 3 von einem inneren Anschlag begrenzt maximal ausgefedert. Während der weiteren Verstellbewegung des Falt- oder Klappverdecks in die 10 entsprechende Voroffenlage II bleibt der Lenker 3 in Anlage an dem Lenkeranschlag 13.
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In der Voroffenlage II gemäß 10 kann das Falt- oder Klappverdeck beispielsweise vom Fahrersitz her manuell ergriffen und in die 12 entsprechende Schließlage III verstellt werden, wobei in 11 eine Zwischenlage dargestellt ist.
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Den 11 und 12 ist entnehmbar, dass bei diesem manuellen Verstellen das Federteil 12 zusammen gedrückt bzw. komprimiert wird und beispielsweise in der Schließlage III eine kürzeste Länge aufweist. Gleichzeitig schwenkt der Lenker 9 von dem Lenkeranschlag 13 weg, etwa in die der Schließlage III des Falt- oder Klappverdecks entsprechende Lage.
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Umgekehrt kann nach einem Entriegeln des vordersten Querspriegels bzw. des vordersten Teiles des Falt- oder Klappverdecks vom vorderen oberen Windlauf über der vorderen Windschutzscheibe und eventuell Lösen einer Fangeinrichtung das Falt- oder Klappverdeck manuell von der in 12 dargestellten Schließlage III in die 10 entsprechende Voroffenlage II und dann manuell in die 7 entsprechende Offenlage I verstellt werden, wobei Zwischenlagen in den 13 und 14 dargestellt sind.
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Den 13 und 14 ist auch entnehmbar, dass bei diesem manuellen Schließen des Falt- oder Klappverdecks von der Schließlage III in die Voroffenlage II und darüber hinaus in die Offenlage I der Lenker 3 in seiner beispielsweise in der Schließlage III von einem Anschlag begrenzten Lage verbleibt und gleichzeitig das Federelement 12 manuell zusammen gedrückt bzw. vorgespannt wird.
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Durch eine geeignete Abstimmung der Hebelverhältnisse kann der zum manuellen Verstellen des Falt- oder Klappverdecks aus der Voroffenlage II in die Vorschließlage oder Schließlage III und aus der Schließlage III oder Vorschließlage in die Schließlage III erforderliche Kraftaufwand gleichmäßiger verlaufen und/oder beispielsweise an die Arbeitsfähigkeit einer auf dem Fahrersitz befindlichen Person angepasst sein, so dass das Falt- oder Klappverdeck insgesamt mühelos manuell zu verstellen ist.
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Die Erfindung kann selbstverständlich von den beiden Ausführungsbeispielen abweichend ausgeführt werden. Bei den Ausführungsbeispielen wirkt das Federelement der Verstelleinrichtung direkt auf den Hauptlenker des verstellbaren Falt- oder Klappverdecks ein. Selbstverständlich kann das Federelement auch mittelbar auf den Hauptlenker oder ein anderes Teil des Falt- oder Klappverdecks einwirken. Da die Teile des Falt- oder Klappverdecks untereinander verbunden sind, ist in all diesen Fällen davon auszugehen, dass das vorgespannte Federelement, das beispielsweise eine vorgespannte Gasdruckfeder ist, nach einem Lösen der Fixiereinrichtung das Falt- oder Klappverdeck von der Offenlage in die Voroffenlage verstellt, zumindest mittelbar auf den Hauptlenker einwirkt. Ein derartiges Verstellen des Falt- oder Klappverdecks kann von einem einzigen Federelement allein oder zumindest unterstützt von mehreren Federelementen, beispielsweise von – wie bei den Ausführungsbeispielen – zwei seitlich symmetrisch gegenüber angeordneten Federelementen bewirkt werden. Der Hauptlenker kann ein beliebiges Lenkerteil des Falt- oder Klappverdecks sein, das beispielsweise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel direkt an einem verstellbaren Lenker oder indirekt angelenkt sein kann. Bei dem Ausführungsbeispiel ist der Lenker um eine karosseriefeste Lenkerachse schwenkbar. Grundsätzlich kann der Lenker über eine beliebige Kinematik gegenüber der Karosserie des Kraftfahrzeugs verstellbar sein. Der Lenker kann auch beispielsweise ähnlich wie bei dem zweiten Ausführungsbeispiel durch das Federteil ersetzt sein. Ist das Federteil beispielsweise eine vorgespannte Gasdruckfeder, so bildet der Zylinder und die axial verstellbare, mit einem Kolben verbundene Kolbenstange ein teleskopisch längenveränderliches Bauteil, bei dem der Kolben zumindest einen Arbeitsraum im Zylinder begrenzt, der eine von der axialen Stellung des Kolbens im Zylinder abhängige Größe aufweist. Das Federteil könnte auch eine in einem Zylinder angeordnete mechanische Metallfeder aufweisen, die gegen einen axial verstellbaren Kolben im Zylinder drückt und dadurch eine mit dem Kolben verbundene, axial nach außen geführte Kolbenstange nach außen belastet. Eine derartige Metallfeder kann auch in einer Gasdruckfeder angeordnet sein. Das Federteil kann auch entfallen, beispielsweise wenn das Federelement oder bei Verwendung mehrerer Federelemente zumindest einige davon den Lenker beim Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Offenlage in die Voroffenlage gegen den Lenkeranschlag verstellen und zumindest weitgehend in Anlage mit dem Lenkeranschlag halten. In der Vorschließlage kann ein vorderster Querspriegel oder ein vorderstes Teil des Falt- oder Klappverdecks am oberen Windlauf anliegen oder nah an diesem Windlauf angeordnet und von einem Fangelement einer Fangeinrichtung gefangen sein. Beim anschließenden Verriegeln des vordersten Querspriegels oder des vordersten Teiles des Falt- oder Klappverdecks am oberen Windlauf kann der vorderste Querspriegel oder das vorderste Teil des Falt- oder Klappverdecks an den oberen Windlauf über der vorderen Windschutzscheibe angenähert werden, wenn sich der vorderste Querspriegel oder das vorderste Teil des Falt- oder Klappverdecks in der Vorschließlage lediglich in einer zum Windlauf nahen Lage befindet. Ein manuelles Verstellen des Falt- oder Klappverdecks von der Voroffenlage in die Vorschließlage oder Schließlage kann durch ein manuelles Ergreifen wenigstens eines Teiles des Falt- oder Klappverdecks, beispielsweise eines vorderen Querteiles oder Querspriegels erfolgen. Ebenso kann über diesen Verstellweg oder wenigstens einen Bereich dieses Verstellweges ein manuelles Verstellen des Falt- oder Klappverdecks unter Verwendung eines mechanischen Hebelmechanismus erfolgen, der eine zum Verstellen erforderliche manuelle Kraft zumindest bereichsweise über- und/oder untersetzt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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