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DE102011084814A1 - Halterungselement zum halten mindestens einer flachen flächenlichtlampe, satz aus einer mehrzahl von fassungen und einer mehrzahl von langgestreckten haltekörpern und leuchte - Google Patents

Halterungselement zum halten mindestens einer flachen flächenlichtlampe, satz aus einer mehrzahl von fassungen und einer mehrzahl von langgestreckten haltekörpern und leuchte Download PDF

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DE102011084814A1
DE102011084814A1 DE102011084814A DE102011084814A DE102011084814A1 DE 102011084814 A1 DE102011084814 A1 DE 102011084814A1 DE 102011084814 A DE102011084814 A DE 102011084814A DE 102011084814 A DE102011084814 A DE 102011084814A DE 102011084814 A1 DE102011084814 A1 DE 102011084814A1
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DE
Germany
Prior art keywords
lamp
holding
socket
plate
connection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102011084814A
Other languages
English (en)
Inventor
Karsten Diekmann
Stefan Gschlößl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osram Oled GmbH
Original Assignee
Osram Opto Semiconductors GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Osram Opto Semiconductors GmbH filed Critical Osram Opto Semiconductors GmbH
Priority to DE102011084814A priority Critical patent/DE102011084814A1/de
Priority to JP2014536156A priority patent/JP5737698B2/ja
Priority to PCT/EP2012/066254 priority patent/WO2013056876A1/de
Priority to EP12756138.9A priority patent/EP2769144B1/de
Priority to US14/347,642 priority patent/US9599324B2/en
Priority to CN201280051790.5A priority patent/CN103906971B/zh
Publication of DE102011084814A1 publication Critical patent/DE102011084814A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Offenbart ist ein Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe, welches einen langgestreckten, flachen Plattenkörper (1) sowie mindestens eine auf dem Plattenkörper anbringbare oder angebrachte Fassung (20) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung einer flachen Flächenlichtlampe aufweist. An den beiden Längsenden des Plattenkörpers (1) ist jeweils ein Eingriffsabschnitt ausgeformt, der von einer Aussparung gebildet ist, die sich in der Draufsicht von dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers aus über die gesamte Breite des Plattenkörpers hinweg in Richtung zu der Längsmitte hin erstreckt, so dass der Plattenkörper an jedem seiner beiden Längsenden mit einem anderen, identisch ausgebildeten Plattenkörper unter Ausbildung einer von den Eingriffsabschnitten der benachbarten Plattenkörper gebildeten formschlüssigen Verbindung verbunden werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe, einen Satz aus mehreren Lampenfassungen und mehreren Haltekörpern sowie eine Leuchte.
  • Der Bedarf an flächigen Lampen bzw. flächigen Leuchten, welche aus mehreren flächigen Lampen zusammengesetzt sind, nimmt zu. Solche Flächenleuchten werden zur Beleuchtung beispielsweise an Wänden oder Decken montiert und sind wegen ihrer Leuchtcharakteristik und des optisch ansprechenden Gesamteindrucks einerseits und des geringen Energieverbrauchs andererseits von Interesse.
  • Leuchten aus einem OLED-Leuchtmittel und einer Fassung sind im Stand der Technik bekannt. Zum Beispiel offenbart die DE 603 06 720 T2 eine Lampe mit einer auf einem Substrat angeordneten organischen flächigen Leuchtschicht. Das Substrat ist plattenförmig ausgestaltet und weist an einer Schmalseite eine seitlich/umfangsseitig abstehende Zunge mit elektrischen Leiterbahnen auf. Mit Hilfe dieser Zunge kann das Substrat in eine entsprechende Einstecköffnung einer Fassung (dort als Beleuchtungssockel bezeichnet) eingesteckt und über die Leiterbahnen kontaktiert werden (siehe dort z.B. die 2 und 3). Dabei können in einer einzigen einstückig ausgebildeten Fassung (dort: Beleuchtungssockel) mehrere Öffnungen ausgebildet sein, in welche jeweils eine Lampe mit ihrem Zungenabschnitt eingesteckt werden kann. Eine flächige Montage an einer Wand oder Decke mit seitlich nebeneinander liegenden Lampen bzw. Lampen-Leuchtflächen ist dabei schwierig. Es hat sich auch gezeigt, dass eine exakte Ausrichtung der Substrate in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander bei einer solchen Verbindung zwischen Fassung und Leuchtmittel nicht immer mit der gewünschten Genauigkeit erfolgen kann.
  • In DE 603 06 721 T2 sind weitere Verbindungsmöglichkeiten zwischen Leuchtmittel und Fassung angegeben. Beispielsweise können auch bügelförmige Fassungen verwendet werden, die das Substrat an zwei gegenüberliegenden Stellen umgreifen. Die elektrische Kontaktierung zwischen der bügelförmigen Fassung und dem Leuchtmittel erfolgt dabei über die auf einer Flachseite des Substrats vorgesehenen Leiter oder über zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten vorgesehene Substratzungen mit jeweiligen elektrischen Leitern. Auch eine solche Leuchte erfüllt nicht alle Anforderungen an eine einfache und genaue Montierbarkeit bzw. die gewünschte ästhetische Wirkung.
  • In verschiedenen Ausführungsbeispielen wird ein einfacher aber dennoch zuverlässiger modularer Aufbau einer Leuchte ermöglicht, welche mehrere flache Flächenlichtlampen aufweist.
  • Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung können einen einfachen/unkomplizierten aber dennoch zuverlässigen Aufbau einer Leuchte aus mehreren separaten Leuchtmitteln bzw. Lampen, deren Leuchtflächen eine Gesamtleuchtfläche der Leuchte ausbilden, ermöglichen.
  • Verschiedene Ausführungsformen können z.B. ein Anordnen der Fassungen mit definierten Abständen zueinander ermöglichen. Folglich können auch die an den Fassungen zu montierenden Flächenlichtlampen umfangsseitig mit definierten Abständen zueinander oder aneinander anliegend in einer Leuchte montiert werden, so dass aus den Flächenlichtlampen eine Flächenlichtleuchte gebildet werden kann. Die Flächenlichtleuchte kann z.B. an einer Wand oder einer Decke angebracht werden. Die Flächenlichtlampen können zum Beispiel plane Leuchtflächen aufweisen, die in der Leuchte in einer gemeinsamen Ebene liegen/angeordnet sind.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung können die Fassungen dabei an definierten, vorgegebenen Positionen auf den Haltekörpern befestigt werden/sein (wozu z.B. Löcher, insb. Schraublöcher, zur Aufnahme entsprechender Befestigungselemente auf den Haltekörpern ausgebildet sein können), wobei die Haltekörper selbst in einer vorgegebenen Anzahl unterschiedlicher Ausrichtungsmöglichkeiten zueinander miteinander verbindbar sind. Die Haltekörper können z.B. zunächst über ihre Längsenden zueinander ausgerichtet und miteinander mechanisch fest verbunden werden, anschließend können die Fassungen auf den Haltekörpern befestigt werden, und abschließend können die Lampen mit ihrer Unterseite auf die Fassungen aufgesteckt werden.
  • Verschiedene Ausführungsformen schaffen daher die Möglichkeit, mehrere separate flache Flächenlichtlampen, wie z.B. flache OLED-Lampen bzw. flache OLED-Module (z.B. in Form von sog. OLED-Fliesen bzw. OLED-Kacheln), in variabler Anordnung aber dennoch mit definiertem Abstand bzw. definierter Ausrichtung zueinander in Leuchtensysteme zu integrieren.
  • Verschiedene Ausführungsformen schaffen die Möglichkeit, mehrere separate flache Flächenlichtlampen auf einfache und schnelle aber dennoch zuverlässige Weise zu einer flachen Flächenleuchtanordnung zu verbinden.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsformen kann eine Leuchte aufweisen:
    eine Mehrzahl von Fassungen zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer Flächenlichtlampe,
    eine Mehrzahl von flachen Flächenlichtlampen mit einer jeweiligen oberen Flachseite, welche eine Leuchtfläche aufweist, und einer jeweiligen Unterseite, welche der oberen Flachseite gegenüber liegt,
    wobei jeder Fassung eine Flächenlichtlampe zugeordnet ist und jede Flächenlichtlampe an ihrer Unterseite zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung ausgebildet ist, so dass die jeweilige Flächenlichtlampe unter Ausbildung des elektrischen Kontakts mit ihrer Unterseite auf die zugehörige Fassung aufbringbar ist, und
    eine Mehrzahl von (separaten) langgestreckten Haltekörpern, die über ihre Längsenden miteinander unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen in regelmäßigen Abständen zueinander auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind.
  • Im Betrieb bzw. im eingebauten/montierten Zustand kann die jeweilige obere Flachseite dabei z.B. nach unten ausgerichtet sein, so dass die Flächenlichtlampe (z.B. eine OLED) als sog. „Bottom Emitter“ bzw „Bodenstrahler“ ausgebildet ist. Im montierten Zustand der Leuchte/Flächenlichtlampe muss die von der oberen Flachseite gebildete Leuchtseite also nicht nach oben zeigen, sondern kann z.B. nach unten zeigen oder vertikal angeordnet sein oder gegenüber der Vertikalen geneigt angeordnet sein.
  • In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind die Haltekörper über an ihren Längsenden ausgeformte zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte in vorgegebenen Ausrichtungen zueinander miteinander verbindbar/verbunden.
  • In verschiedenen Ausführungsbeispielen können an der von den Haltekörpern gebildeten Haltestruktur mehrere Fassungs-Befestigungsabschnitte ausgeformt sein, an denen die Fassungen befestigt werden können, z.B. lösbar, z.B. mittels einer Schraubverbindung, wozu entsprechende Schraublöcher in den Haltekörpern ausgeformt sein können.
  • Die Leuchte kann z.B. als Wandflächenleuchte oder Deckenflächenleuchte ausgebildet sein.
  • Die Fassungen können z.B. als Aufsteckfassungen ausgebildet sein, d.h. die Flächenlichtlampen können auf die zugehörigen Fassungen werkzeuglos aufsteckbar oder aufgesteckt sein.
  • Die jeweilige flache Flächenlichtlampe kann eine Dicke haben, welche deutlich geringer ist als die Erstreckung der Flächenlichtlampe in Längs- und Breitenrichtung (bzw. in radialer Richtung). Z.B. kann die Erstreckung der Flächenlichtlampe in Längs- und Breitenrichtung jeweils mindestens um den Faktor 10 größer sein als die Erstreckung in Dickenrichtung. Die obere Flachseite der jeweiligen Flächenlichtlampe bzw. deren Leuchtfläche kann z.B. plan oder alternativ leicht gekrümmt ausgebildet sein.
  • Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. in einem zentralen Bereich ihrer Unterseite mit der Fassung kontaktierbar sein. Die jeweilige Fassung kann von der Oberseite der zugehörigen Flächenlichtlampe (und insb. von der Leuchtfläche) in der Draufsicht z.B. vollständig überdeckt sein, wenn die Flächenlichtlampe an der zugehörigen Fassung montiert ist. Die Abmessungen der jeweiligen Lampe in Breiten- und Längsrichtung können also größer als diejenigen der zugehörigen Fassung sein. D.h., die jeweilige Fassung kann von der zugeordneten Flächenlichtlampe im montierten Zustand der Flächenlichtlampe mit Blickrichtung auf die Leuchtfläche der Flächenlichtlampe vollständig überdeckt sein. Die Oberseite der jeweiligen Flächenlichtlampe kann dabei im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der zugehörigen Fassung sein.
  • Z.B. kann die jeweilige Flächenlichtlampe eine flache LED-Lampe oder eine flache OLED-Lampe sein(OLED für organische Leuchtdiode), insb. eine sog. OLED-Kachel bzw. OLED-Fliese, insb. eine rechteckige oder quadratische OLED-Kachel bzw. OLED-Fliese (alternativ kann die OLED-Lampe aber auch eine ovale oder kreisrunde Form haben). Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. eine flächige zusammenhängende Leuchtschicht bzw. Leuchtschichtanordnung aufweisen. Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. eine plattenförmige oder folienförmige OLED oder eine plattenförmige oder folienförmige LED oder eine EL-Folie sein oder aufweisen. Generell können mehrere oder alle der Flächenlichtlampen z.B. einen quadratischen Umfang oder einen rechteckförmigen Umfang oder einen achteckigen, sechseckigen oder dreieckigen Umfang oder einen ovalen Umfang oder einen kreisförmigen Umfang haben.
  • In der obigen Leuchte kann die jeweilige flache Flächenlichtlampe ein Leuchtmittel sein, welches aufweist:
    ein platten- oder folienartiges Trägerelement, das (mindestens) ein insbesondere flächiges Halbleiterleuchtelement aufweist bzw. trägt oder Bestandteil eines insbesondere flächigen Halbleiterleuchtelements ist, sowie
    ein Leuchtmittelgehäuse, in dem das Trägerelement aufgenommen ist, das auf seiner Vorderseite eine Lichtaustrittsöffnung zur Abstrahlung von Licht aufweist und das auf seiner der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Lampenfassung aufweist.
  • Als Halbleiterleuchtelement kommen grundsätzlich alle flächigen Halbleiterleuchtelemente in Betracht. Z.B. kann das Halbleiterleuchtelement eine organische Leuchtschicht aufweisen, die zwischen zwei Elektroden (Anode und Kathode) angeordnet ist. Z.B. kann es sich bei dem Halbleiterleuchtelement um eine organische Leuchtdiode handeln, die mehrschichtig flächig auf eine Trägerfläche des Trägerelements aufgebracht ist. Länge und Breite des folien- oder plattenförmigen Trägerelements sind z.B. um den Faktor 10 größer als seine Dicke. Das Trägerelement kann mehrschichtig aufgebaut sein und z.B. zwei Glasplatten aufweisen, zwischen denen das Halbleiterleuchtelement angeordnet ist.
  • Das Leuchtmittelgehäuse kann z.B. aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt sein. Auf diese Weise ist ein Berührschutz gebildet, so dass das Leuchtmittel sowohl für Niederspannungsleuchten als auch für Hochvoltleuchten eingesetzt werden kann.
  • Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung kann z.B. in einem zentralen Bereich der Gehäuse-Rückseite vorgesehen sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte das jeweilige Lampen- bzw. Leuchtmittelgehäuse z.B. auf seiner Rückseite eine Ausnehmung aufweisen, in die die zugeordnete Fassung bei hergestellter mechanischer Verbindung eingreifen kann bzw. in der die zugeordnete Fassung bei hergestellter mechanischer Verbindung zumindest teilweise aufgenommen ist. Dabei kann die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung in der Ausnehmung angeordnet sein. Auf diese Weise ist es möglich, den Berührschutz an der Verbindungsstelle zwischen Leuchtmittel und Fassung zu verbessern und zudem eine flache Bauform für eine Flächenleuchte zu erreichen. Die Ausnehmung kann z.B. mittig in der Rückseite des Gehäuses ausgebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. symmetrisch zu einem Symmetriepunkt oder einer Symmetrieachse auf der Rückseite sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. ein Rastmittel und/oder ein Steckmittel zur Herstellung einer mechanischen Verbindung mit der Fassung aufweisen. Das Leuchtmittel kann dabei vorzugsweise rechtwinklig zu der Ebene seiner vorzugsweise planen Leuchtfläche auf die Fassung aufgerastet oder aufgesteckt werden. Die Montage sowie der Austausch des Leuchtmittels sind dabei besonders einfach und können insbesondere werkzeuglos erfolgen. Die Aufsteckkraft und/oder Abzugskraft beim Herstellen beziehungsweise beim Lösen der Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und der Fassung kann durch die Form und/oder Größe eines Rastvorsprungs des Rastmittels vorgegeben sein.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. eine Kodiereinrichtung mit wenigstens einem Kodierelement aufweisen, um wenigstens eine zulässige Relativlage des Leuchtmittels gegenüber der Fassung beim Herstellen der Verbindung vorzugeben.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte das Leuchtmittelgehäuse z.B. einen die Lichtaustrittsöffnung umschließenden Rahmen und eine die Rückseite aufweisende Gehäuserückwand aufweisen. Dabei kann der Rahmen z.B. mit einer Anlagefläche an einer Lichtabstrahlseite des Trägerelements anliegen. Zusätzlich können zwischen dem Trägerelement und der Gehäuserückwand z.B. elastische Lagerelemente vorhanden sein, die das Trägerelement gegen die Anlagefläche am Rahmen drücken.
  • Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. elektrische Leuchtmittelanschlüsse aufweisen, die an der Rückseite des Gehäuses zugänglich sind und zusätzlich zu den Rastmitteln und/oder Steckmitteln vorgesehen sein können.
  • Alternativ oder zusätzlich können in obiger Leuchte am Trägerelement z.B. Halbleiterkontaktflächen vorhanden sein, die entweder mit der Anode oder der Kathode des Halbleiterleuchtelements elektrisch verbunden sind. Die Halbleiterkontaktflächen können dabei z.B. auf der einer Lichtabstrahlseite des Trägerelements entgegengesetzten Seite vorgesehen sein. Die Halbleiterkontaktflächen können innerhalb des elektrisch isolierenden Leuchtmittelgehäuses angeordnet sein, wodurch sie gegen eine Berührung gesichert sind. Dabei kann jeder Leuchtmittelanschluss z.B. elektrisch mit einem Leuchtmittelkontakt verbunden sein, der an einer der Halbleiterkontaktflächen anliegt. Ferner kann ein elektrisch leitendes Leuchtmittelkontaktteil vorgesehen sein, das einen der Leuchtmittelanschlüsse und einen der Leuchtmittelkontakte aufweist. Die obigen Lagerelemente können z.B. von Federzonen des Leuchtmittelkontaktteils gebildet sein.
  • Das Trägerelement kann z.B. zwei Halbleiterleuchtelemente mit jeweils zwei Halbleiterkontaktflächen aufweisen.
  • Die Lichtaustrittsöffnung kann z.B. eine plane Leuchtfläche des Leuchtmittels begrenzen.
  • Die z.B. plan ausgebildeten Leuchtflächen der an den Fassungen angeordneten Leuchtmittel bzw. Lampen können in einer gemeinsamen Ebene liegen bzw. angeordnet sein. Dabei können die Flächenlichtlampen im montierten Zustand z.B. umfangsseitig/seitlich aneinander liegen, so dass sie eine zusammenhängende plane Gesamtleuchtfläche erzeugen.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung kann ein Satz aus einer Mehrzahl von Fassungen und einer Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern vorgesehen sein. Die Fassungen dienen dabei der mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe. Die langgestreckten Haltekörper sind miteinander über an den Längsenden der Haltekörper ausgeformte, zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen in regelmäßigen Abständen auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind (insb. über an den Haltekörpern ausgeformte Fassungs-Befestigungsabschnitte), mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind, insb. in vorgegebenen Ausrichtungen zueinander.
  • Die Haltekörper-Verbindungsabschnitte können z.B. an den Längsenden ausgeformte komplementäre Eingriffsabschnitte, die formschlüssig miteinander verbindbar sind, und/oder an den Längsenden ausgeformte zusammenpassende Verbindungselemente zur Ausbildung einer form- und kraftschlüssigen Verbindung, wie z.B. fluchtende Durchgangslöcher zur Aufnahme eines Befestigungselements, aufweisen. Dies gilt analog für die erste Ausführungsform.
  • Die von den Haltekörpern ausgebildete Haltestruktur kann z.B. flach ausgebildet sein, mit einer planen oberen Flachseite und/oder einer planen unteren Flachseite. Insbesondere kann die gemeinsame Haltestruktur-Seite, auf der die Fassungen anbringbar/angebracht sind, eben ausgebildet sein, so dass die Fassungen im montierten Zustand (und folglich auch die daran zu befestigenden Lampen) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
  • Die mechanisch feste Verbindung der langgestreckten Haltekörper über deren Längsenden kann unter Verwendung mechanischer Befestigungsmittel erfolgen (z.B. Schrauben). Die mechanischen Befestigungsmittel können dabei z.B. eine formund/oder kraftschlüssige Verbindung erzeugen, z.B. eine Schraub- oder Stift- oder Nietverbindung. Die Verbindung kann eine lösbare Verbindung sein, z.B. eine Steckverbindung und/oder eine Rastverbindung und/oder eine Schraubverbindung und/oder einer Klammerverbindung.
  • Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Ausführungsform können die Fassungen z.B. einstückig mit den Haltekörpern oder alternativ als gegenüber den Haltekörpern separate Bauteile ausgebildet sein.
  • Sind die Fassungen als separate Bauteile ausgebildet, so können sie jeweils ein Fassungsgehäuse aufweisen, wobei das jeweilige Fassungsgehäuse auf seiner dem Leuchtmittel bzw. der Lampe zugewandten Seite eine Verbindungsseite aufweist, an der eine Fassungsanschlusseinrichtung vorgesehen ist, die zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Flächenlichtlampe dient, und wobei das jeweilige Fassungsgehäuse ferner eine der Verbindungsseite gegenüberliegende Montageseite zur Befestigung der Fassung an der Haltestruktur aufweist. Die jeweilige Fassung kann dabei z.B. als flaches Bauteil ausgebildet sein, von dessen beiden Flachseiten die Verbindungsseite und die Montageseite gebildet sind.
  • Zwischen der Verbindungseite und der Montageseite des Fassungsgehäuses können sich z.B. stirnseitige Fassungsgehäuseseiten erstrecken, wobei zumindest an einer der stirnseitigen Fassungsgehäuseseiten Versorgungsanschlüsse zur elektrischen Verbindung der Fassung mit einer Versorgungsleitung vorhanden sind. Z.B. können an mehreren Fassungsgehäuseseiten jeweils mehrere Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Für jeden Versorgungsanschluss kann z.B. ein Zugentlastungsmittel vorhanden sein. Das Zugentlastungsmittel kann z.B. lösbar am Fassungsgehäuse befestigt sein. Die Versorgungsanschlüsse können entweder eine positive Polarität (+) oder negative Polarität (–) aufweisen, und alle dieselbe Polarität (+ oder –) aufweisenden Versorgungsanschlüsse können miteinander elektrisch kurzgeschlossen sein. An einer Fassungsgehäuseseite mit Versorgungsanschlüssen kann jeweils zumindest ein Versorgungsanschluss dem Pluspol und zumindest ein Versorgungsanschluss dem Minuspol zugeordnet sein. Im Fassungsgehäuse können Kurzschlussverbinder angeordnet sein, die mehrere Anschlussflächen aufweisen, wobei jedem kurzzuschließenden Versorgungsanschluss eine der Anschlussflächen desselben Kurzschlussverbinders zugeordnet ist.
  • Die Fassungsanschlusseinrichtung kann z.B. elektrische Fassungsanschlüsse aufweisen, die zur elektrischen Verbindung mit dem Leuchtmittel dienen. Es können jeweils mehrere Fassungsanschlüsse gleicher Polarität (+ oder –) vorhanden sein, und die Fassungsanschlüsse gleicher Polarität (+ oder –) können miteinander elektrisch kurzgeschlossen sein. Der elektrische Kurzschluss zwischen Fassungsanschlüssen gleicher Polarität (+ oder –) kann durch jeweils einen einzigen Kurzschlussverbinder erfolgen. Es können ein dem Minuspol (–) und ein dem Pluspol (+) zugeordneter Kurzschlussverbinder vorhanden sein, die eine identische Form aufweisen. Jeder Kurzschlussverbinder kann einen Basisabschnitt und vom Basisabschnitt abgewinkelte Anschlussteile mit jeweils einer Anschlussfläche aufweisen. Die den beiden unterschiedlichen Polen (+ oder –) zugeordneten Kurzschlussverbinder können mit Isolationsabstand im Fassungsgehäuse angeordnet sein. Die Basisabschnitte der beiden Kurzschlussverbinder können sich an einer Kreuzungsstelle unter Einhaltung des Isolationsabstands kreuzen.
  • Im Sinne dieser Beschreibung und in den obigen Ausführungsformen kann unter einer Fassung z.B. eine Vorrichtung bzw. ein Bauteil verstanden werden, an dem eine auswechselbare Lampe schnell und unkompliziert mechanisch befestigt (bzw. davon gelöst) werden kann, um die Lampe gleichzeitig elektrisch zu kontaktieren und somit mit elektrischem Strom versorgen zu können. D.h., mit der mechanischen Befestigung der Lampe an der Fassung kann zugleich die elektrische Kontaktierung der Lampe erfolgen, d.h., die Verbindung der Stromleitungen bzw. derer elektrischer Kontakte. Die Fassung und die Lampe können derart ausgebildet sein, dass die Lampe werkzeuglos und lösbar an der Fassung befestigt werden kann, z.B. durch Aufstecken der Lampe auf die Fassung. Mit anderen Worten kann die Fassung eine Steckfassung sein, auf die die Lampe aufsteckbar ist.
  • In den obigen Ausführungsformen können die langgestreckten Haltekörper z.B. aus Metall oder alternativ aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein.
  • In den obigen Ausführungsformen dienen die langgestreckten Haltekörper insbesondere als Abstandshalter, welche die Fassungen in definierten bzw. regelmäßigen Abständen zueinander halten. D.h., die Haltekörper ermöglichen eine Anordnung der Fassungen (und somit der Lampen bzw. Leuchtmittel) mit definierten Abständen zueinander.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die Fassungen daher an vorgegebenen Fassungs-Befestigungsabschnitten, welche an mehreren oder allen Haltekörpern ausgeformt sind, angebracht oder anbringbar sein, z.B. lösbar, z.B. mittels einer Steckverbindung und/oder einer Rastverbindung und/oder einer Schraubverbindung. Z.B. können alle oder mehrere der Haltekörper auf einer gemeinsamen Haltekörperseite an ihrem jeweiligen Längsende einen ausgeformten Fassungs-Befestigungsabschnitt aufweisen, so dass an einem jeweiligen Haltekörper insgesamt zwei Fassungen anbringbar sind. Der jeweilige Fassungs-Befestigungsabschnitt kann z.B. ein oder mehrere an dem jeweiligen Längsende ausgeformte Löcher zur Aufnahme eines Befestigungselements aufweisen.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den beiden obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper z.B. vollständig identisch ausgebildet sein, d.h. die gleiche Form und die gleichen Abmessungen aufweisen. Alternativ können z.B. lediglich die Längsenden der Haltekörper identisch ausgebildet sein.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden z.B. lösbar mechanisch fest miteinander verbunden (z.B. verschraubt) oder verbindbar sein. Die lösbare Verbindung kann z.B. eine Schraubverbindung sein. D.h., die Haltekörper können unter Verwendung eines lösbaren Verbindungselements fest miteinander verbunden sein. Alternativ können die Haltekörper aber z.B. auch vernietet sein. Ferner alternativ können die langgestreckten Haltekörper z.B. auch stoffschlüssig miteinander verbunden sein, z.B. verklebt sein.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden über komplementär geformte Eingriffsabschnitte formschlüssig miteinander verbunden oder verbindbar sein. Die Eingriffsabschnitte können einander also ergänzen bzw. zusammenwirken, wodurch eine begrenzte Anzahl unterschiedlicher Anordnungsmöglichkeiten relativ zueinander vorgegeben werden kann. Die Eingriffsabschnitte können z.B. von an den beiden Längsenden eines Haltekörpers ausgeformten Vertiefungen bzw. Aussparungen gebildet sein. Die beiden ausgesparten Eingriffsabschnitte können identisch ausgebildet sein. Z.B. kann die jeweilige Aussparung in der Draufsicht rechteckig, insbesondere quadratisch ausgebildet sein. Die Aussparungen können auf einer gemeinsamen oder auf gegenüberliegenden Seiten des Haltekörpers ausgebildet sein. Mit anderen Worten können die beiden Längsenden eines jeden Haltekörpers Laschen oder Verbindungszungen aufweisen, wobei zur Verbindung zweier Haltekörper die Laschen der benachbarten Längsenden übereinander gelegt werden, so dass sie sich insbesondere vollständig überlappen. Werden zwei benachbarte Haltekörper mit ihren Aussparungen oder Laschen übereinander gelegt, so kann der Formschluss z.B. von drei Flächenpaaren gebildet sein, z.B. von einem horizontalen Flächenpaar und zwei vertikalen Flächenpaaren (wobei die beiden vertikalen Flächenpaare parallel oder senkrecht zueinander angeordnet sein können, je nachdem, ob die Haltekörper linear oder rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind).
  • Beispielsweise können die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden sowohl durch eine lösbare Verbindung (unter Verwendung eines lösbaren Befestigungselements wie z.B. einer Schraube) als auch durch eine (rein) formschlüssige Verbindung, welche durch die komplementären Eingriffsabschnitte erreicht ist, verbunden sein.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen zwei benachbarte Haltekörper in entweder linearer oder rechtwinkliger Anordnung zueinander verbunden oder verbindbar sein. Z.B. sind die Haltekörper über ihre Längsenden ausschließlich in diesen beiden Ausrichtungen miteinander verbunden. Mit anderen Worten können die Haltekörper über ihre Längsenden in einer vorgegebenen Anzahl unterschiedlicher Ausrichtungen miteinander verbindbar sein. Die beschriebene, definierte/vorgegebene Ausrichtung der Haltekörper kann insbesondere durch den oben beschriebenen Formschluss erreicht/erleichtert werden. Durch Anordnen mehrerer Haltekörper in Reihe lassen sich dabei z.B. die folgenden Haltestrukturen erzielen: lineare Haltestruktur, rechtwinklige bzw. L-förmige Haltestruktur, U-förmige Haltestruktur, rechteckige oder quadratische Haltestruktur, mäanderförmige Haltestruktur, Zick-zack-förmige Haltestruktur oder schlangenförmige Haltestruktur.
  • Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper als flache Plattenkörper mit einer Plattenunterseite und einer Plattenoberseite ausgebildet sein. Die Plattenkörper können dabei z.B. eine Streifenform haben. Z.B. haben die Plattenkörper eine rechteckige Form (in der Draufsicht). Der in Längsrichtung zentral gelegene Streifenabschnitt kann aber z.B. auch verjüngt sein.
  • Die jeweilige Plattenunterseite kann z.B. plan ausgebildet sein.
  • Bei einem oder mehreren oder allen der Plattenkörper können auf der Plattenunterseite an den beiden Längsenden jeweils ein oder mehrere Löcher mit Innengewinde vorgesehen sein. Die Fassungen können dann unter Verwendung von Schrauben auf den Plattenunterseiten angebracht werden bzw. sein. Die Schrauben können sich dabei durch entsprechende Löcher der Fassungen hindurch erstrecken und in das jeweilige Innengewinde eingreifen. Das jeweilige Loch kann z.B. ein Sack- oder Durchgangsloch sein. Z.B. kann jeweils eine Gruppe von mehreren Durchgangsbohrungen vorgesehen sein, z.B. eine Gruppe aus vier Durchgangslöchern.
  • Alternativ können die Fassungen aber auch mittels anderer Verbindungstechniken mit der Plattenunterseite verbunden sein. Z.B. können die Fassungen mit ihrer Montageseite auf die Plattenunterseite aufgeklebt oder aufgerastet oder aufgesteckt sein.
  • Zusätzlich oder alternativ kann der jeweilige Plattenkörper an seinen beiden Längsenden jeweils eine Aussparung aufweisen. Die Aussparungen können z.B. beide auf der Plattenoberseite ausgebildet sein. Die jeweilige Aussparung kann sich über die gesamte Plattenbreite hinweg von dem jeweiligen Längsende aus in Richtung zu der Plattenmitte hin erstrecken (jedoch nicht bis zur Plattenmitte hin, d.h. mit Abstand zu der in Plattenlängsrichtung gelegenen Plattenmitte). Die jeweilige Aussparung bildet einen Eingriffsabschnitt zum Eingriff mit der Aussparung eines anderen Plattenkörpers. Die jeweilige Aussparung kann z.B. in Draufsicht rechteckig geformt sein, insb. quadratisch. Die jeweilige Aussparung kann sich in Tiefenrichtung bzw. Dickenrichtung z.B. bis zur Plattenmitte hin erstrecken. Zwei benachbarte Haltekörper können dann mit ihren von den Aussparungen gebildeten abgesenkten Bereichen derart übereinander gelegt werden, dass die obere Plattenseite des einen Haltekörpers mit der unteren Plattenseite des anderen Haltekörpers fluchtet bzw. in einer gemeinsamen Ebene liegt. Zwischen den Aussparungen kann eine Erhebung mit planer Oberfläche ausgebildet sein. Die Aussparungen sind insb. identisch ausgebildet.
  • In dem Boden der jeweiligen Aussparung bzw. in der von der Aussparung gebildeten Lasche kann zumindest ein Durchgangsloch angeordnet sein. Z.B. ist in dem Boden der jeweiligen Aussparung ein mittig angeordnetes Durchgangsloch vorgesehen. Z.B. ist das zumindest eine Durchgangsloch bzw. dessen Wandung mit einem Innengewinde versehen. Zwei benachbarte Haltekörper können mit ihren Aussparungen/Laschen übereinander gelegt und unter Verwendung eines Befestigungsmittels, welches sich durch die beiden fluchtenden Durchgangslöcher hindurch erstreckt, fest miteinander verbunden werden. Das Befestigungsmittel kann z.B. eine Schraube (oder alternativ z.B. ein Niet) sein. Zumindest in einer der beiden Aussparungen eines jeden Haltekörpers kann das zumindest eine Durchgangsloch an der Plattenunterseite in eine Senkung münden, so dass das Befestigungsmittel (bzw. dessen Schraubenkopf oder Nietkopf) in der Senkung bündig mit der Plattenunterseite aufliegen kann. Z.B. können an der Plattenunterseite mehrere Löcher mit Innengewinde zur Befestigung einer Fassung um das Durchgangsloch zur Verbindung zweier Haltekörper herum angeordnet sein (z.B. symmetrisch um das Durchgangsloch herum).
  • Optional kann in den obigen Ausführungsformen in einem in Plattenlängsrichtung zentralen Bereich von zumindest einem Plattenkörper (insbesondere von mehreren oder allen Plattenkörpern) ein Durchgangsloch vorgesehen sein, so dass der zumindest eine Plattenkörper unter Verwendung eines mechanischen Befestigungselements (z.B. einer Schraube), welches sich durch das Durchgangsloch hindurch erstreckt, an einer Befestigungsfläche (z.B. an einer Decke oder einer Wand) montiert werden kann.
  • Ferner kann in den obigen Ausführungsformen jeweils ein plattenförmiges Abschlussstück vorgesehen sein. Dieses kann insbesondere bei einer geraden Anzahl von Haltekörpern hilfreich sein. Das Abschlussstück kann dabei komplementär zu einer der oben beschriebenen Aussparungen an den Längsenden des jeweiligen Haltekörpers geformt sein. D.h., die Aussparung kann von dem Abschlussstück vollständig ausgefüllt sein, so dass eine plane Oberfläche entsteht, wenn das Abschlussstück an dem Längsende montiert ist. Das Abschlussstück kann dabei Löcher zur Befestigung der Fassung und ein Durchgangsloch aufweisen, das mit dem in der Lasche/Aussparung ausgebildeten Durchgangsloch zur Verbindung der Haltekörper fluchtet.
  • Gemäß verschiedenen Ausführungsformen kann ein Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe aufweisen:
    einen langgestreckten, flachen Plattenkörper mit einer oberen Plattenseite und einer der oberen Plattenseite gegenüber liegenden unteren Plattenseite sowie
    mindestens eine, auf der Plattenunterseite oder Plattenoberseite anbringbare oder angebrachte Fassung zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung einer flachen Flächenlichtlampe,
    wobei an den beiden Längsenden des Plattenkörpers jeweils ein Eingriffsabschnitt ausgeformt ist, der von einer Aussparung gebildet ist, die sich in der Draufsicht von dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers aus über die gesamte Breite des Plattenkörpers hinweg in Richtung zu der Längsmitte hin erstreckt,
    so dass der Plattenkörper an jedem seiner beiden Längsenden mit einem anderen, identisch ausgebildeten Plattenkörper unter Ausbildung einer von den Eingriffsabschnitten der benachbarten Plattenkörper gebildeten formschlüssigen Verbindung verbunden werden kann.
  • Der langgestreckte Haltekörper und/oder die Fassung können dabei wie für die oben beschriebenen Ausführungsformen beschrieben ausgebildet sein.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung einer Leuchte mit mehreren Lampen bzw. Leuchtmitteln und mehreren Fassungen;
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines Leuchtmittels in perspektivischer Explosionsdarstellung;
  • 2a eine perspektivische Darstellung eines Leuchtmittelkontaktteils des Leuchtmittels nach 2;
  • 3 eine perspektivische Darstellung des Leuchtmittels gemäß 2 mit Blick auf die Rückseite sowie eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Fassung;
  • 4 das Leuchtmittel und die Fassung nach 3 bei hergestellter Verbindung;
  • 5 die perspektivische Darstellung des Leuchtmittels und der Fassung gemäß 4, wobei die Gehäuserückwand des Leuchtmittels sowie die Montagefläche der Fassung entfernt wurden, um die elektrische Verbindung zu veranschaulichen;
  • 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Fassung gemäß der 3 bis 5;
  • 7 die Fassung aus 6 in teilmontiertem Zustand;
  • 8 eine Draufsicht auf das geöffnete Fassungsgehäuse mit Blickrichtung von der Montageseite her;
  • 9 eine perspektivische Ansicht auf das Leuchtmittel und die Fassung nach 3 mit Blickrichtung auf die Vorderseite des Leuchtmittels und die Verbindungsseite der Fassung;
  • 10 eine Seitenansicht auf das Leuchtmittel und die Fassung bei hergestellter Verbindung;
  • 11a einen Haltekörper gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in der Draufsicht;
  • 11b eine Unteransicht des Haltekörpers aus 11a;
  • 12 ein Abschlussstück zur Verwendung mit dem Haltekörper nach den 11a und 11b in der Draufsicht;
  • 13 eine Fassung zur Verwendung mit dem Haltekörper nach den 11a und 11b in der Draufsicht;
  • 14 die Unterseite einer Flächenlichtlampe, an deren Gehäuse-Rückseite eine Aussparung ausgebildet ist, in der eine Fassung nach 13 zumindest teilweise aufgenommen ist, um die Fassung mit der Lampe zu kontaktieren;
  • 15a und 15b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine Haltestruktur, welche aus zwei Haltekörpern nach den 11a und 11b sowie einem Abschlussstück nach 12 gebildet ist;
  • 16a und 16b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine andere/alternative Haltestruktur, welche aus zwei Haltekörpern nach den 11a und 11b sowie einem Abschlussstück nach 12 gebildet ist;
  • 17a und 17b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus acht Haltekörpern nach den 11a und 11b sowie einem Abschlussstück nach 12 gebildet ist;
  • 18a und 18b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine andere/alternative erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus vier Haltekörpern nach den 11a und 11b sowie einem Abschlussstück nach 12 gebildet ist;
  • 19a und 19b in der Unteransicht bzw. Draufsicht eine noch andere erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus fünf Haltekörpern nach den 11a und 11b gebildet ist; und
  • 20a und 20b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine weitere erfindungsgemäße Leuchte, welche eine weitere Haltestruktur aufweist, die aus sieben Haltekörpern nach den 11a und 11b gebildet ist.
  • In der folgenden ausführlichen Beschreibung wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, die Teil dieser bilden und in denen zur Veranschaulichung spezifische Ausführungsformen gezeigt sind, in denen die Erfindung ausgeübt werden kann. In dieser Hinsicht wird Richtungsterminologie wie etwa „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „vorderes“, „hinteres“, usw. mit Bezug auf die Orientierung der beschriebenen Figur(en) verwendet. Da Komponenten von Ausführungsformen in einer Anzahl verschiedener Orientierungen positioniert werden können, dient die Richtungsterminologie zur Veranschaulichung und ist auf keinerlei Weise einschränkend. Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen benutzt und strukturelle oder logische Änderungen vorgenommen werden können, ohne von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Es versteht sich, dass die Merkmale der hierin beschriebenen verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen miteinander kombiniert werden können, sofern nicht spezifisch anders angegeben. Die folgende ausführliche Beschreibung ist deshalb nicht in einschränkendem Sinne aufzufassen, und der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung wird durch die angefügten Ansprüche definiert.
  • Im Rahmen dieser Beschreibung werden die Begriffe "verbunden", "angeschlossen" sowie "gekoppelt" verwendet zum Beschreiben sowohl einer direkten als auch einer indirekten Verbindung, eines direkten oder indirekten Anschlusses sowie einer direkten oder indirekten Kopplung. In den Figuren werden identische oder ähnliche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen, soweit dies zweckmäßig ist.
  • In den 1 bis 10 sind eine Fassung und eine Lampe/Leuchtmittel sowie eine daraus zusammengesetzte Leuchte gezeigt, welche dazu geeignet sind, mit/in der vorliegenden Erfindung verwendet zu werden. Jedoch kann die Erfindung auch mit anderen Fassungs-Lampen-Systemen realisiert werden. Mit anderen Worten kann ein Haltekörper wie er unten mit Bezug auf die 11a und 11b beschrieben ist z.B. auch zusammen mit anderen Lampen und/oder anderen Fassungen verwendet werden.
  • 1 zeigt eine blockschaltbildähnliche Prinzipdarstellung einer Leuchte 15, die über eine Versorgungsleitung 16 an eine Spannungsquelle 17 angeschlossen ist. Die Spannungsquelle 17 stellt eine Gleichspannung zur Versorgung der Leuchte 15 bereit. Als Spannungsquelle 17 kann beispielsweise ein Vorschaltgerät dienen. Lediglich symbolisch ist hier ein Schalter 18 in der Versorgungsleitung 16 vorhanden, der zum Einbzw. Ausschalten der Leuchte 15 dient. Anstelle einer Spannungsquelle 17 könnte auch eine Stromquelle 17’ verwendet werden, wie dies strichpunktiert schematisch veranschaulicht ist. Die Stromquelle 17’ kann Bestandteil eines Vorschaltgerätes sein. Die Stromquelle 17’ kann auch als Stromtreiber innerhalb der Fassung 20 angeordnet und mit dem herkömmlichen Spannungsnetz verbindbar sein. An die Stromquelle 17’ sind die Fassungen 20 vorzugsweise in Reihe geschaltet.
  • Die Leuchte 15 weist wenigstens eine Fassung 20 auf. Beim Ausführungsbeispiel nach 1 sind mehrere Fassungen 20 vorgesehen, die regelmäßig beabstandet in mehreren Reihen 21 und mehreren Spalten 22 matrixartig angeordnet sind. Jede Fassung 20 ist mit einem Leuchtmittel 23 sowohl mechanisch als auch elektrisch verbunden. Beim Ausführungsbeispiel sind die Leuchtmittel 23 rechteckförmig gestaltet. Die Leuchtflächen 24 der Leuchtmittel 23 bilden eine gemeinsame Gesamtleuchtfläche der Leuchte 15. Sie liegen dabei vorzugsweise an den Längskante oder den Querkanten aneinander an. Der Abstand der Fassungen 20 ist entsprechend festgelegt. Zur Verbindung eines Leuchtmittels 23 mit einer Fassung 20 wird dieses in Aufsteckrichtung rechtwinklig zu seiner Leuchtfläche 24 auf die zugeordnete Fassung 20 werkzeuglos aufgesteckt bzw. aufgerastet. In entgegengesetzter Abzugsrichtung kann das Leuchtmittel 23 auch von der Fassung 20 vorzugsweise werkzeuglos abgezogen werden.
  • Die 1 bis 10 befassen sich zum einen mit der Ausgestaltung des Leuchtmittels 23 und zum anderen mit der Ausgestaltung der Fassung 20. Die Fassung 20 und das Leuchtmittel 23 können zu einer Leuchte 15 kombiniert werden.
  • 2 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels des Leuchtmittels 23. Das Leuchtmittel 23 weist ein Trägerelement 25 auf, das platten- oder folienartig ausgestaltet ist. Das Trägerelement 25 weist das Halbleiterleuchtelement auf oder ist Bestandteil des Halbleiterleuchtelements. Beim Ausführungsbeispiel ist das Trägerelement 25 sandwichartig in mehreren Schichten aufgebaut. Das Halbleiterleuchtelement ist dabei zwischen einer vorderen transparenten Platte oder Folie 26 und einer hinteren Platte oder Folie 27 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel sind die Platten 26, 27 als Glasplatten ausgeführt. Die vordere Platte oder Folie 26 ist größer als die hinter Platte oder Folie 27 und ragt beim Ausführungsbeispiel an zwei gegenüberliegenden Seiten über die hintere Platte oder Folie 27 hinaus. Die dem Halbleiterleuchtelement abgewandte vordere Fläche der vorderen Platte oder Folie 26 bildet die Leuchtfläche 24 des Leuchtmittels 23. An der der Leuchtfläche 24 abgewandeten Kontaktseite der vorderen Platte 26 sind elektrische Kontaktflächen 28 angeordnet. Es können ein oder mehrere Paare von Kontaktflächen 28 vorgesehen sein. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei Paare von Kontaktflächen 28 an den beiden Überständen der vorderen Platte 26 vorhanden. Das Halbleiterleuchtelement kann daher an verschiedenen Stellen kontaktiert werden, um ein gleichmäßigeres Leuchtbild zu erreichen, auch wenn große Leuchtflächen 24 vorgesehen werden. Eine Kontaktfläche 28 eines Paares ist mit der Anode und die andere Kontaktfläche 28 desselben Paares mit der Kathode des Halbleiterleuchtelements verbunden. Die Kontaktflächen 28 sind in 5 dargestellt. Die Kontaktflächen 28 sind beim Ausführungsbeispiel an zwei gegenüberliegenden Seiten des Halbleiterleuchtelements angeordnet.
  • Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Leuchtfläche 24 als plane Fläche ausgestaltet. Bei der in 1 dargestellten Leuchte 15 befinden sich die planen Leuchtflächen 24 der Leuchtelemente 23 in einer gemeinsamen Ebene. Es können auf diese Weise große Gesamtleuchtflächen an Decken oder Wänden aus den einzelnen Leuchtflächen 24 der Leuchtmittel 23 modular zusammengesetzt werden.
  • Das Leuchtmittel 23 weist ferner ein Leuchtmittelgehäuse 30 auf, das aus elektrisch isolierendem Material besteht. Dabei ist der Begriff elektrisch isolierend hier so zu verstehen, dass die üblicherweise an Leuchten 15 angelegten Gleichspannungen bis zu etwa 200 V und Gleichströme bis zu etwa 2 bis 3 A isoliert werden. Das Leuchtmittelgehäuse 30 besteht aus einem Rahmen 31 und einer Gehäuserückwand 32, zwischen denen das Trägerelement 25 gelagert ist. Der Rahmen 31 weist eine Lichtaustrittsöffnung 33 auf, die beim Ausführungsbeispiel rechteckig konturiert ist. Durch die Lichtaustrittsöffnung 33 wird das Licht von der Leuchtfläche 24 abgestrahlt. Die Leuchtfläche 24 stellt damit die Lichtabstrahlseite des Trägerelements 25 dar. Das Leuchtmittelgehäuse 30 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat. Es kann dann sehr einfach und kostengünstig durch Spritzgießen hergestellt werden. Polycarbonat ist amorph und hat einen geringen Verzug.
  • Das Leuchtmittelgehäuse 30 weist beispielsweise eine quadratische oder rechteckige Kontur auf. In verschiedenen Ausführungsbeispielen hat es eine Größe von 150 mal 150 Millimetern. Es werden Seitenlängen bevorzugt, die einem ganzzahligen Teiler von 600 Millimetern entsprechen, da Decken in Büro- oder Fabrikgebäuden häufig ein Raster von 600 mal 600 Millimetern aufweisen. Dadurch ergeben sich beispielsweise Gehäuseabmessungen (Länge mal Breite oder Breite mal Länge) von 300 mal 300 Millimetern, 150 mal 300 Millimetern, 200 mal 150 Millimetern, 100 mal 100 Millimetern, 100 mal 200 Millimetern, usw.
  • Die Dicke oder Tiefe des Leuchtmittelgehäuses 30 zwischen der Leuchtfläche 24 und einer Rückseite 66 der Gehäuserückwand 32 nimmt von einem mittleren Bereich zu allen Seiten nach außen hin ab. Durch diese sich verjüngende Gehäuseform entsteht ein vorteilhafter ästhetischer Eindruck. Die Flachheit des Leuchtmittelgehäuses 30 wird betont. Zugleich ist im mittleren Bereich ausreichend Raum für die Aufnahme der Fassung 20.
  • Ein ringsumlaufender Steg 34 umgibt die Lichtaustrittsöffnung 33. An der der Leuchtfläche 24 zugewandten Seite weist der Steg 34 eine Anlagefläche 35 auf, an der der äußere Rand der Lichtabstrahlseite des Trägerelement 25 anliegt. Die Anlagefläche 35 ist als plane Fläche ausgeführt. In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel könnte die Anlagefläche 35 auch lediglich an den beiden Stegabschnitten 36 vorgesehen sein, die auf gegenüberliegenden Seiten der Lichtaustrittsöffnung 33 vorgesehen sind. Insbesondere sind die Stegabschnitte 36 an der Stelle vorgesehen, an der die Kontaktflächen 28 am Trägerelement 25 bzw. an der vorderen Platte 26 angeordnet sind, um gleichzeitig einen ausreichenden Berührschutz zu gewährleisten. Bei allen Ausgestaltungen der Anlagefläche 35 ist diese so auszuführen, dass eine gewünschte Ausrichtung der Leuchtfläche 24 gegenüber dem Leuchtmittelgehäuse 30 hergestellt ist. Dies kann im Prinzip bereits durch drei beabstandete Anlagestellen erreicht werden.
  • Zwischen der Gehäuserückwand 32 und dem Trägerelement 25 sind Leuchtmittelkontaktteile 39 zur elektrischen Kontaktierung des Halbleiterleuchtelements vorgesehen. Eine vergrößerte Darstellung des Leuchtmittelkontaktteils 39 ist in 2a veranschaulicht. Das Leuchmittelkontaktteil 39 ist als einstückiger Körper hergestellt und verfügt über keine Verbindungs- oder Nahtstellen und besteht aus einem einheitlichen Material. Es ist vorzugsweise als Stanz-Biegeteil ausgeführt und wird zur Herstellung aus einem Blech ausgestanzt und anschließend in die gewünschte Form gebogen.
  • Das Leuchtmittelkontaktteil 39 weist einen Leuchtmittelkontakt 40 auf, mit dem das Leuchtmittelkontaktteil 39 an der zugeordneten Kontaktfläche 28 am Trägerelement 25 anliegt. Der Leuchtmittelkontakt 40 kann mehrere Kontaktstellen 41 aufweisen, mit denen der Leuchtmittelkontakt 40 an der zugeordneten Kontaktfläche 28 anliegt. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind mehrere und vorzugsweise drei Kontaktzungen 42 vorgesehen, die jeweils gleich ausgestaltet sind. Jede Kontaktzunge 42 weist einen ebenen Abschnitt 42a auf, an den sich der die Kontaktstelle 41 aufweisende freie Endabschnitt 42b anschließt. Der Endabschnitt 42b ist vom ebenen Abschnitt 42a abgewinkelt und weist einen gebogenen Verlauf auf. Die Kontaktzungen 42 sind gegeneinander beweglich und durch Schlitze 43 voneinander getrennt. In Gebrauchslage entsteht dadurch eine Federwirkung der Kontaktzungen 42, so dass die Kontaktstellen 41 mit einer gewissen Federvorspannung an der Kontaktfläche 28 anliegen.
  • In verschiedenen Ausführungsbeispielen nach 2 weist das Leuchtmittel 23 jeweils zwei Kontaktflächen 28 für die Anode und die Kathode auf. Jeder Kontaktfläche 28 ist ein Leuchtmittelkontaktteil 39 zugeordnet. Dementsprechend weist das Leuchtmittel 23 vier Leuchtmittelkontaktteile 39 auf.
  • Der Leuchtmittelkontakt 40 bildet das erste Ende 44 des Leuchtmittelkontaktteils 39. Am entgegengesetzten zweiten Ende 45 weist das Leuchtmittelkontaktteil 39 einen Leuchtmittelanschluss 46 auf, der zur elektrischen Verbindung mit der Fassung 20 dient. Der Leuchtmittelanschluss 46 ist als Rast-Steckanschluss ausgestaltet. Er weist zwei über ein Querstück 47 miteinander verbundene Kontaktflügel 48 auf, die identisch ausgestaltet sind. Die Kontaktflügel 48 ragen quer vom Querstück 47 weg, wobei sie sich zunächst bis zu einer Biegestelle 49 aneinander annähern und sich ab der Biegestellte 49 zu ihrem jeweiligen freien Ende 50 hin voneinander entfernen. Die beiden Kontaktflügel 48 haben an den einander gegenüberliegenden Biegestellen 49 den geringsten Abstand. Die Kontaktflügel 48 ragen vom Querstück in eine Richtung entgegen der abgebogenen Enden 42b des Kontaktteils 40 weg. Das Querstück 47 liegt in etwa in derselben Ebene wie der ebene Abschnitt 42a der Kontaktzungen 42.
  • Das erste Ende 45 des Leuchtmittelkontaktteils 39 geht in einen Halteabschnitt 51 über, an dem eine Halteklemme 52 vorgesehen ist. Beispielsgemäß weist der Halteabschnitt 51 eine Abkröpfung 53 auf, innerhalb der sich die Halteklemme 52 befindet. Die Halteklemme ist durch zwei gegenüberliegende Klemmzungen 54 gebildet, die auf gegenüberliegenden Seiten einer Halteausnehmung 25 am Halteabschnitt 51 federnd gelagert sind. Die beiden Federzungen 54 erstrecken sich schräg aufeinander zu oberhalb der Halteöffnung 55 in der Abkröpfung 53, so dass ihre freien Enden in der Abkröpfung 43 nebeneinander liegend angeordnet sind. In Gebrauchslage wird das Leuchtmittelkontaktteil 39 auf einen Haltevorsprung 56 an der Gehäuserückwand 32 aufgesteckt, der durch die Halteöffnung 55 hindurch greift und dabei auf beiden Seiten durch die Klemmzungen 54, klemmend beaufschlagt wird.
  • Zwischen dem Halteabschnitt 51 und dem ersten Ende 44 weist das Leuchtmittelkontaktteil 39 eine Federzone 57 auf. Die Federzone 57 weist eine elastisch federnd an einem Zungenhalteteil 58 der Federzone 57 angeordnete Federzunge 59 auf. Diese ist insbesondere aus dem Zungenhalteteil 58 ausgestanzt und am Rand der ausgestanzten Öffnung abgewinkelt. Die Federzunge 59 ragt schräg vom Zungenhalteteil 58 weg. In verschiedenen Ausführungsbeispielen befindet sich das Zungenhalteteil 58 in ebener Verlängerung des ebenen Abschnitts 42a der Kontaktzungen 42. In Gebrauchslage dient die Federzunge 59 der Federzone 57 als elastisches Lagerelement 60. Zwischen der Gehäuserückwand 32 und dem Trägerelement 25 sind ein oder mehrere elastische Lagerelemente 60 vorgesehen, um das Trägerelement 25 gegen die Anlagefläche 35 am Rahmen 31 zu drücken, so dass dieses die gewünschte Position einnimmt. Wie in 2 veranschaulicht sind hier vier Lagerelemente 60 vorhanden. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel sind diese durch die Federzone 57 und beispielsweise durch die Federzunge 59 gebildet. Die Federzunge 59 liegt in Gebrauchslage an dem Trägerelement 25 unter Federvorspannung an.
  • In montierten Zustand sitzen die Leuchtmittelkontaktteile 39 in jeweils einem Aufnahmebereich 63 an der dem Trägerelement zugeordneten Seite 64 der Gehäuserückwand 32. Jeder Aufnahmebereich 63 weist für den Leuchtmittelanschluss 46 eine Leuchtmittelanschlussöffnung 65 auf, die die Gehäuserückwand 32 vollständig durchsetzt. Dadurch ist der Leuchtmittelanschluss 46 bzw. sind die Kontaktflügel 48 von der der Innenseite 64 entgegengesetzten Rückseite 66 der Gehäuserückwand 32 zugänglich.
  • Bei hergestelltem Gebrauchszustand des Leuchtmittels 23 umschließt der Rahmen 31 die Gehäuserückwand 32 an deren Außenumfang vollständig. Dabei wird zwischen dem Rahmen 31 und der Gehäuserückwand 32 vorzugsweise eine Rastverbindung hergestellt. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind hierfür an der Gehäuserückwand 32 an zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenkanten Rastnasen 67 vorgesehen, die in Vertiefungen an der Innenseite an der ringsumlaufenden Rahmenwange 68 eingreifen.
  • An der Rückseite 66 des Leuchtmittels 23 bzw. des Leuchtmittelgehäuses 30 ist eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 vorhanden, die zur Herstellung sowohl der elektrischen, als auch der mechanischen Verbindung mit der Fassung 20 dient. Zu der Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 gehören zumindest zwei und beispielgemäß vier Leuchtmittelanschlüsse 46. Diese Leuchtmittelanschlüsse 46 sind jeweils mit einem Leuchtmittelkontakt 40 über das Leuchtmittelkontaktteil 39 elektrisch leitend verbunden und stellen somit die elektrische Verbindung zur jeweiligen Anode bzw. Katode des Halbleiterleuchtelements bereit.
  • Zu der Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 gehören ferner Rastmittel 71, die ausschließlich zur Herstellung oder Unterstützung der mechanischen Verbindung zwischen dem Leuchtmittel 23 und der Fassung 20 dienen. Die Rastmittel 71 sind in verschiedenen Ausführungsbeispielen durch mehrere Rastvorsprünge 72 gebildet. Die Rastvorsprünge 72 ragen von der Rückseite 66 des Leuchtmittelgehäuses 30 weg. An ihrem freien Ende ist seitlich eine Rastauswölbung 73 vorgesehen. Bei hergestellter Rastverbindung durchgreifen die Rastvorsprünge 72 eine Rastausnehmung 74 an der Fassung und die Rastauswölbungen 73 hintergreifen jeweils eine zugeordnete Rastkante an der Fassung 20. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind die Rastvorsprünge 72 paarweise mit Abstand nebeneinander angeordnet. Die Rastauswölbungen 73 ragen in entgegengesetzte Richtungen vom jeweils benachbarten Rastvorsprung 72 weg.
  • Die Form und/oder die Größe der Rastvorsprünge 72 und insbesondere der Rastauswölbungen 73 kann so gewählt werden, dass zum einen ein ausreichender Halt der Rastverbindung gewährleistet wird und zum anderen die Kräfte beim Herstellen und/oder Trennen der Rastverbindung nicht zu groß werden. Zum Beispiel kann die Neigung und/oder die Größe einer sich an das freie Ende des Rastvorsprungs 72 anschließenden Schrägfläche 74a der Rastauswölbung 73 zur Einstellung der gewünschten Aufsteckkraft beim Herstellen der Rastverbindung vorgegeben werden. Analog kann die Neigung und/oder die Größe einer Rastanlagefläche 74b, mit der die Rastauswölbung 73 bei hergestellter Rastverbindung an der zugeordneten Rastkante der Fassung 20 anliegt, zur Einstellung der gewünschten Abzugskraft beim Trennen der Rastverbindung vorgegeben werden. Die Größe und Neigung der Flächen 74a, 74b bezieht sich auf die Erstreckungsrichtung der Rastauswölbung 73 quer zur Aufsteck- bzw. Abzugsrichtung des Leuchtmittels 23. Die Aufsteck- und/oder die Abzugskraft werden angepasst an die Stabilität des Leuchtmittels 23, um dieses beim Aufstecken uns Abziehen nicht zu beschädigen.
  • Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 ist in einer Ausnehmung 75 der Gehäuserückwand 32 angeordnet. Die Leuchtmittelanschlüsse 46 und die Rastvorsprünge 72 sind punktsymmetrisch zu einem Mittelpunkt M der Aussparung 75 bzw. der Rückseite 66 angeordnet. Die Rastvorsprünge 72 sind fluchtend entlang einer radialen Geraden durch den Mittelpunkt M an der Gehäuserückwand 32 angeordnet. In verschiedenen Ausführungsbeispielen kann das Leuchtmittel 23 somit um 180 Grad gedreht werden und in beiden Drehlagen mit der Fassung 20 verbunden werden.
  • Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann eine Kodiereinrichtung vorgesehen sein. Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 weisen ein Kodierelement 80 auf, das mit einem Kodiergegenelement der Fassung 20 zusammenarbeitet und die Herstellung der Verbindung zwischen Leuchtmittel 23 und Fassung lediglich in den zulässigen Relativlagen ermöglicht. Auf diese Weise können elektrisch falsche Verbindungen zwischen Fassung 20 und Leuchtmittel 23 verhindert werden. Es können auch mehrere Kodierelemente 80 vorgesehen sein. Jedem Kodierelement 80 ist ein Kodiergegenelement des Fassung 20 zugeordnet. Das Kodierelement 80 und das zugeordnete komplementäre Kodiergegenelement können beliebige Formen aufweisen. Das Kodierelement 80 kann zum Beispiel auch durch einen Rastvorsprung 72 gebildet sein oder am Rastvorsprung 72 angeordnet sein. In verschiedenen Ausführungsbeispielen dienen die Rastvorsprünge 72 als Kodierelemente 80, die aufgrund ihrer Position lediglich die beiden oben beschriebenen Orientierungen des Leuchtmittels 23 beim Herstellen der Verbindung mit der Fassung 20 zulassen. Die Kodiereinrichtung kann alternativ auch lediglich eine oder mehr als zwei mögliche Relativlagen zwischen dem Leuchtmittel 23 und der Fassung 20 beim Herstellen der Verbindung zuzulassen.
  • Die Aussparung 75 weist hier eine rechteckförmige und beispielsweise quadratische Kontur auf. Die Aussparung 75 ist mittig in der Gehäuserückwand 32 vorgesehen. An allen vier Seiten setzt sich die Aussparung 75 in jeweils einem Versorgungskanal 76 fort. Die Kanäle 76 und die Aussparung 75 haben einen gemeinsamen, vorzugsweise planen Boden 77, der innerhalb der Aussparung 75 und der Versorgungskanäle die Rückseite 66 der Gehäuserückwand 32 bildet. Bei hergestellter Verbindung zwischen der Fassung 20 und dem Leuchtmittel 23 dienen die Versorgungskanäle 76 zur Aufnahme der mit der Fassung 20 verbundenen Kabel 78 der Versorgungsleitung 16 (4). Im Bereich der Verbindungskanäle 76 und der Aussparung 75 ist die Gehäuserückwand 32 an ihrer Innenseite im Wesentlichen eben ausgebildet. Neben diesem im Wesentlichen ebenen Bereich weist die Gehäuserückwand 32 in ihrem jeweiligen Eckbereich eine Anordnung von Versteifungsrippen 79 auf. In einem jeweiligen Eckbereich mit Versteifungsrippen 79 ist der Aufnahmebereich 63 für ein jeweiliges Leuchtmittelkontaktteil 39 vorgesehen. Die Versteifungsrippen 79 weisen zur Aufnahme des Leuchtmittelkontaktteils 39 im Aufnahmebereich 63 Aussparungen auf.
  • Das Leuchtmittel 23 besteht In verschiedenen Ausführungsbeispielen aus lediglich wenigen Einzelteilen: dem Leuchtmittelgehäuse 30, dem Trägerelement 25 mit einem oder mehreren Halbleiterleuchtelementen und jeweils zwei Leuchtmittelkontaktteilen 39 für jedes vorhandene Halbleiterleuchtelement. Die Leuchtmittelkontaktteile 39 sind identisch. Somit lässt sich das Leuchtmittel 23 kostengünstig herstellen. Mehrere Leuchtmittel 23 lassen sich auf einfache Weise gruppieren, wobei die Leuchtflächen 24 problemlos in einer Ebene ausgerichtet werden können. Es lassen sich Leuchten 15 mit einer großen Gesamtleuchtfläche aufbauen. Das Leuchtmittel 23 eignet sich wegen der Kapselung der elektrischen Anschlüsse im Leuchtmittelgehäuse 30 auch für höhere Gleichspannungen im Bereich von 200 V.
  • In 6 ist eine Fassung 20 zur Verwendung mit/in der vorliegenden Erfindung in Explosionsdarstellung gezeigt. Die Fassung 20 weist ein Fassungsgehäuse 90 auf, das In verschiedenen Ausführungsbeispielen aus zwei verbindbaren Gehäuseschalen 91 besteht. Das Fassungsgehäuse 90 weist vier rechtwinklige Ecken 92 auf, an denen zwei benachbarte Fassungsgehäuseseiten 93 aneinander angrenzen. An zumindest einer, vorzugsweise mehreren und In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist an allen Fassungsgehäuseseiten 93 ein Anschlussbereich 94 mit zumindest einem elektrischen Versorgungsanschluss 95 vorhanden.
  • Der Versorgungsanschlussbereich 94 ist durch eine Anschlussaussparung 96 im Fassungsgehäuse 90 gebildet. Die Anschlussaussparung ist in Draufsicht auf das Fassungsgehäuse 90 trapezförmig ausgeführt und stellt einen Einschnitt in die jeweilige Fassungsgehäuseseite 93 dar. Ausgehend von den an die Ecken 92 anschließenden Seitenabschnitten verjüngt sich die Anschlussaussparung 96 durch zwei gegenüberliegende Klemmseiten 97 nach innen. Die Klemmseiten 97 sind über einen mittleren Seitenabschnitt 98 miteinander verbunden. In diesem mittleren Seitenabschnitt 98 ist für jeden Versorgungsanschluss 95 eine Anschlussöffnung 99 vorgesehen. In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist jeweils eine Hälfte der Anschlussöffnung 99 an einer der beiden Gehäuseschalen 91 vorgesehen. An den Klemmseiten 97 sind in verschiedenen Ausführungsbeispielen einer oder mehrere vorspringe Klemmstege 100 vorhanden.
  • Die Fassung 20 weist Versorgungsanschlüsse 95 unterschiedlicher Polarität auf. Ein Teil der Versorgungsanschlüsse 95 ist dem Minuspol und ein anderer Teil dem Pluspol der Versorgungsgleichspannung zugeordnet. An jeder Fassungsgehäuseseite 93 ist zumindest ein dem Pluspol zugeordneter Versorgungsanschluss 95 sowie ein dem Minuspol zugeordneter Versorgungsanschluss 95 vorhanden. Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel der Fassung 20 ist in jedem Versorgungsanschlussbereich 94 ein dem Pluspol und ein dem Minuspol zugeordneter Versorgungsanschluss 95 vorgesehen. Bei hergestellter Verbindung mit dem Leuchtmittel 23 befindet sich der Versorgungsanschlussbereich 94 an der Stelle innerhalb der Aussparung 75, an der die Versorgungskanäle 76 in die Aussparung 75 übergehen. Die maximale Breite der Anschlussaussparung 96 entspricht dabei in etwa der Breite des Versorgungskanals 76.
  • Jedem Versorgungsanschlussbereich 94 ist ein Zugentlastungsmittel 103 zugeordnet, das lösbar am Fassungsgehäuse 20 befestigt werden kann, beispielsgemäß mit Hilfe einer zentralen Schraube 104. Ein Innengewinde 105 ist am Fassungsgehäuse 90 vorgesehen und zum mittleren Seitenabschnitt 98 hin offen. Das Zugentlastungsmittel 103 ist von einem Klemmkörper 106 gebildet, der eine an die Anschlussaussparung 96 angepasste Kontur aufweist. In Draufsicht ist er daher ebenfalls trapezförmig konturiert. Auf seiner dem mittleren Seitenabschnitt 98 zugeordneten Innenseite weist er zwei flache Einsteckzungen 107 auf, die in zugeordnete Einsteckschlitze 108 am Fassungsgehäuse 90 eingesteckt werden können. Die Einsteckschlitze 108 befinden sich jeweils zwischen dem Innengewinde 105 und einer Anschlussöffnung 99.
  • An seinen den Klemmseiten 97 zugeordneten Seiten weist der Klemmkörper 106 eine Klemmkante 109 auf, die bei am Fassungsgehäuse 90 befestigtem Klemmkörper 106 den beiden Klemmstegen 100 der zugeordneten Klemmseite 97 mit Abstand gegenüberliegt. Ein zwischen der Klemmkante 109 und den Klemmstegen 100 vorhandenes Kabel 78 wird kraftschlüssig eingeklemmt und dadurch zugentlastet. Durch die Schraubverbindung 104, 105 kann die Zugentlastung ausreichende Zugkräfte am Kabel 78 aufnehmen. Die Anzahl der Klemmkanten 109 und der Klemmstege 100 zur Kabelklemmung kann variieren.
  • Die mechanische Verbindung zwischen den beiden Gehäuseschalen 91 kann durch eine Rastverbindung hergestellt werden, wobei hierfür an der einen Gehäuseschale 91 mehrere Rasthaken 110 vorgesehen sind, die mit nicht näher dargestellten Rastgegenmitteln an der anderen Gehäuseschale 91 beim Zusammenstecken der beiden Gehäuseschalen 91 in Rastverbindung gebracht werden können.
  • Die Versorgungsanschlüsse 95 sind in Form von elektrischen Klemmanschlüssen ausgestaltet. Jeder Versorgungsanschluss 95 weist eine elektrisch leitende Anschlussfläche 114 auf. Jeder Anschlussfläche 114 ist eine federnde Anschlussklemme 115 zugeordnet, deren freies Ende in Ruhelage an der Anschlussfläche 114 anliegt oder zumindest mit geringem Abstand gegenüberliegt. Die Anschlussfläche 114 ist parallel zu einer Einsteckrichtung E neben der Einstecköffnung 99 angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Einstecköffnung 99 ist die Anschlussklemme 115 federnd schwenkbar angelenkt. In Ausgangslage verläuft die Anschlussklemme 115 somit hinter der zugeordneten Anschlussöffnung 99 schräg zur Anschlussfläche 114 hin. Beim Einstecken eines Adernendes eines Kabels 78 wird die Anschlussklemme 115 durch das in Einsteckrichtung E eingesteckte Adernende von der zugeordneten Anschlussfläche 114 weggeschwenkt und drückt das nicht isolierte Adernende federn gegen die Anschlussfläche 114, so dass ein sicherer elektrischer Kontakt zwischen der Ader des Kabels 78 und der Anschlussfläche 114 hergestellt ist. Auf diese Weise kann bei der Montage einer Leuchte 15 eine sehr einfache Verkabelung der Fassungen 20 erfolgen. Da die Fassung 20 auf mehreren und beispielsgemäß allen Fassungsgehäuseseiten 93 Versorgungsanschlüsse 95 aufweist kann die Versorgungsleitung 16 von allen Seiten her an die Fassung 20 angeschlossen werden.
  • Im Fassungsgehäuse 90 sind alle Versorgungsanschlüsse 95 derselben Polarität miteinander kurzgeschlossen und liegen somit auf demselben Potenzial. Dadurch ist eine sehr einfache Reihen- oder Parallelschaltung von mehreren Fassungen 20 bzw. der zugeordneten Leuchtmittel 23 ermöglicht, weil das Fassungsgehäuse 90 wahlweise an einem der Versorgungsanschlüsse 95 elektrisch mit einem Versorgungsanschluss 95 eines anderen Fassungsgehäuses 90 verbunden werden kann. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Leuchte 15 sind die Fassungen 20 miteinander in Reihe geschaltet (Versorgungsleitung 16 mit durchgezogenen und gestrichelten Linien). Die Versorgungsleitung 16 wird vom Pluspol der Spannungsquelle 17 der Reihe nach durch alle Fassungen 20 geführt und ausgehend von der letzten Fassung 20 vorzugsweise auf direktem Weg zurück bis zum Minuspol der Spannungsquelle 17 geführt. Ebenso einfach wäre auch eine Parallelschaltung der Fassungen 20 möglich, was in 1 alternativ durch die gepunktete Versorgungsleitung 16 angedeutet ist. Dadurch, dass die Fassungen 20 von allen Seiten her Versorgungsanschlüsse 95 aufweisen ist der Verkabelungsaufwand bei einer Leuchte 15 mit mehreren Fassungen 20 sehr gering.
  • Die Fassungen 20 können auch gruppenweise an jeweils eine zugeordnete Spannungsquelle 17 oder Stromquelle 17’ angeschlossen und vorzugsweise in Reihe oder auch parallel zueinander geschaltet werden.
  • Der Kurzschluss der Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität wird dadurch erreicht, dass die Anschlussflächen 114 der Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität an einem gemeinsamen Kurzschlussverbinder 116 vorgesehen sind. Der Kurzschlussverbinder 116 ist als elektrisch leitendes Bauteil ausgestaltet. In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist er einstückig ohne Verbindungs- und Fügestellen aus einem einheitlichen Material hergestellt und insbesondere als Stanz-Biegeteil ausgestaltet. Der Kurzschlussverbinder 116 kann beispielsweise aus einem elektrisch leitenden Blech ausgestanzt und in die gewünschte Form gebogen werden und lässt sich dadurch kostengünstig und einfach herstellen. Alle Kurzschlussverbinder 116 sind identisch. Für die Fassung 20 muss daher nur ein einziger Typ und eine einzige Form des Kurzschlussverbinders 116 hergestellt werden.
  • Der Kurzschlussverbinder 116 weist zudem einen oder mehrere Fassungsanschlüsse 117 auf, die zur elektrischen Verbindung mit einem zugeordneten Leuchtmittel 23 dienen. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind an jedem Kurzschlussverbinder 116 zwei Fassungsanschlüsse 117 vorgesehen, die mithin über den Kurzschlussverbinder 116 elektrisch kurzgeschlossen sind. Dadurch sind nicht nur die Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität, sondern auch die Fassungsanschlüsse 117 gleicher Polarität elektrisch kurzgeschlossen, beispielsgemäß über einen gemeinsamen Kurzschlussverbinder 116. In verschiedenen Ausführungsbeispielen dient die Fassung 20 zum Anschließen eines Leuchtmittels mit zwei Halbleiterleuchtelementen, die jeweils einen Anoden- und einen Kathodenanschluss aufweisen. Deswegen sind zwei Fassungsanschlüsse 117 mit positiver Polarität und zwei Fassungsanschlüsse 117 mit negativer Polarität vorgesehen. Die Anzahl der Paare von Fassungsanschlüssen 117 unterschiedlicher Polarität kann somit von der Anzahl der im Leuchtmittel 23 vorhandenen Halbleiterleuchtelemente abhängen.
  • Jeder Kurzschlussverbinder 116 weist einen sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckenden Basisabschnit 118 auf. In diesem Basisabschnitt 118 können mehrere Durchbrechungen 119 vorhanden sein. Durch die Durchbrechungen 119 können verschiedne Positionier- oder Verbindungsmittel, die im Fassungsgehäuse 90 vorgesehen sein, hindurchgreifen, wie dies beispielsweise in 7 dargestellt ist.
  • An den beiden entgegengesetzten Enden des Basisabschnitts 118 ist jeweils ein Fassungsanschluss 117 vorgesehen. Der Fassungsanschluss 117 weist zwei sich quer vom Basisabschnitt 118 weg erstreckende, gegenüberliegende Anschlusszungen 120 auf. Ausgehend vom Basisabschnitt 118 verlaufen die beiden Anschlusszungen 120 zunächst voneinander weg bis zu einer Knickstelle 121 und ab der Knickstelle bis zu ihrem jeweiligen freien Ende wieder aufeinander zu, wobei die freien Enden voneinander beabstandet sind. Die beiden Anschlusszungen 121 sind identisch ausgestaltet. Der Fassungsanschluss ist symmetrisch zu einer Mittelebene. Die jeweiligen Mittelebenen durch die Fassungsanschlüsse 117 eines Kurzschlussverbinders 116 verlaufen mit Abstand zueinander parallel. Gegenüber einer Längsmittelachse durch den Basisabschnitt 118 sind die Mittelebenen der Fassungsanschlüsse 117 um etwa 45 Grand abgewinkelt.
  • Die am Kurzschlussverbinder 116 vorgesehenen Anschlussflächen 114 sind an im Wesentlichen planen Anschlussteilen 122 vorgesehen. Die Anschlussflächen 114 sind gegenüber der Längsmittelachse durch den Basisabschnitt 118 um etwa 45 Grad geneigt. Sie verlaufen entweder parallel zu den Mittelebenen der Fassungsanschlüsse 117 oder rechtwinklig dazu. Vom Basisabschnitt 118 ragen die Anschlussteile 122 mit den Anschlussflächen 114 im Wesentlichen rechtwinklig weg. Die freien Enden der Anschlusszungen 120 und die freien Endkanten der Anschlussteile 122 sind mit Abstand zum Basisabschnitt 118 auf derselben Seite angeordnet und können vorzugsweise in etwa in einer Ebene liegen. Abgesehen von den Fassungsanschlüssen 117 ist der Kurzschlussverbinder 116 symmetrisch zu seiner Längsmittelebene ausgestaltet.
  • Jede Anschlussfläche 114 eines Kurzschlussverbinders 116 ist einem anderen Versorgungsanschlussbereich 94 zugeordnet. Einer der Kurzschlussverbinder 114 enthält die Anschlussflächen 114 der Versorgungsanschlüsse 95 positiver Polarität, während der andere Kurzschlussverbinder 116 die Anschlussflächen 114 der Versorgungsanschlüsse 95 negativer Polarität aufweist.
  • Die Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität unmittelbar benachbarter Versorgungsanschlussbereiche 94 sind in Umfangsrichtung um das Fassungsgehäuse 90 gesehen nebeneinander angeordnet, das heißt ausgehend von einer Ecke 92 folgt an beiden Fassungsgehäuseseiten 93 ein Versorgungsanschluss 95 mit derselben Priorität. Diesen beiden Versorgungsanschlüssen 95 ist ein gemeinsamer Klemmkörper 125 zugeordnet, dessen Endabschnitte jeweils eine Anschlussklemme 115 für unterschiedliche Versorgungsanschlüsse 95 bilden. Die beiden Anschlussklemmen 115 sind über ein Mittelstück 126 miteinander verbunden. Die Anschlussklemmen 115 ragen quer vom Mittelstück 126 weg, wobei sich ihr Abstand vergrößert. Zwischen dem Mittelstück 126 und der Anschlussklemme 115 ist etwa ein Winkel im Bereich von 100 bis 110 Grad eingeschlossen. Der Übergang zwischen der Anschlussklemme 115 und dem Mittelstück 126 ist In verschiedenen Ausführungsbeispielen zweifach abgewinkelt ausgeführt. An einer Längskante des Mittelstücks 126 ist rechtwinklig ein Abstützteil 127 abgebogen, das in Gebrauchslage an der Grundfläche eines der beiden Gehäusehälften 91 aufliegt. Im Übergangsbereich zwischen dem Mittelstück 126 und dem Klemmelement 115 stützt sich der Anschlussklemmkörper 125 an jeweils einem Stützvorsprung 128 des Fassungsgehäuses 90 ab. Der Stützvorsprung 128 ist gegenüber der Anschlussfläche 114 neben der Anschlussöffnung 99 in einer der beiden Gehäusehälften 91 angeordnet. Das Abstützteil 127 ist zwischen den beiden Stützvorsprüngen 128 angeordnet.
  • Für die vier Versorgungsanschlüsse 95 positiver Polarität und die vier Versorgungsanschlüsse negativer Polarität sind beispielsgemäß jeweils zwei und insgesamt vier Anschlussklemmkörper 125 vorgesehen. Die vier Anschlussklemmkörper 125 sind identisch.
  • In Gebrauchslage kreuzen sich die beiden Kurzschlussverbinder 116 im Fassungsgehäuse 90, wobei sie an der Kreuzungsstelle mit Isolationsabstand A zueinander verlaufen. An der Kreuzungsstelle sind zwischen den beiden Kurzschlussverbindern 116 keine isolierenden Materialien vorgesehen. Der Bereich zwischen den beiden Kurzschlussverbindern 116 an der Kreuzungsstelle ist als Freiraum ausgestaltet. Um den Isolationsabstand A an der Kreuzungsstelle zu erreichen, ist einer der beiden Kurzschlusskörper 116 in Rückenlage und um beispielsgemäß 90 Grad gegen den jeweils anderen Kurzschlusskörper 116 gedreht im Fassungsgehäuse 90 angeordnet. Die freien Enden der Anschlussteile 122 und/oder der Anschlusszungen 120 des einen Kurzschlusskörpers 116 liegen vorzugsweise in einer Ebene, in der der Basisabschnitt 118 des jeweils anderen Kurzschlusskörpers 116 liegt. Zumindest ist der Abstand der Ebene, in der die freien Enden der Anschlussteile 122 und/oder der Anschlusszungen 120 des einen Kurzschlusskörpers 116 liegen zum Basisabschnitt 118 des anderen Kurzschlusskörpers 116 kleiner als der Abstand zwischen den beiden Kurzschlusskörpern 116. Der Basisabschnitt 118 des einen Kurzschlussverbinders liegt an der Innenseite einer Gehäusehälfte 91 an, während der Basisabschnitt 118 des jeweils anderen Kurzschlussverbinders 116 an der Innenseite der jeweils anderen Gehäuseschale 91 anliegt. Mit anderen Worten befinden sich die Basisabschnitte 118 der beiden Kurzschlussverbinder 116 in mit Isolationsabstand A angeordneten im Wesentlichen parallel Ebenen im Fassungsgehäuse 90.
  • Die Fassung 20 weist eine Fassungsanschlusseinrichtung 130 auf, die zur mechanischen und zur elektrischen Verbindung der Fassung 20 mit einem zugeordneten Leuchtmittel 23 dient. Zu der Fassungsanschlusseinrichtung 130 gehören die Fassungsanschlüsse 117, die beispielsgemäß an den Kurzschlussverbindern 116 vorgesehen sind. Die Fassungsanschlusseinrichtung 130 weist ferner mechanische Verbindungsmittel auf, die die mechanische Verbindung mit dem Leuchtmittel 23 alleine oder gemeinsam mit den Fassungsanschlüssen 117 sicherstellen. Die Fassungsanschlusseinrichtung 130 ist an einer Verbindungsseite 131 des Fassungsgehäuses 90 vorgesehen und von dieser Verbindungsseite 131 her zugänglich. Die der Verbindungsseite 131 entgegengesetzte Montageseite 132 dient zum Befestigen des Fassungsgehäuses an einer Befestigungsfläche, beispielsweise der Wand oder der Decke eines Raumes oder einer sonstigen Fläche.
  • Die mechanischen Verbindungsmittel der Fassungsanschlusseinrichtung 130 sind bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel von Rastkanten 133 gebildet, die im Fassungsgehäuse 90 im Anschluss an eine Fassungsgehäuseöffnung 134 angeordnet sind. An zwei gegenüberliegenden Seiten der Fassungsgehäuseöffnung 134 sind federnd gelagert Haltelemente 135 angeformt, die angrenzend an die Fassungsgehäuseöffnung 134 elastisch schwenkbar angelenkt sind. An ihrem jeweiligen freien Ende tragen sie die zum jeweils gegenüberliegenden Halteelement 135 vorspringende Rastkante 133. Rastvorsprünge 72 mit Rastwölbungen 73 können durch die Fassungsgehäuseöffnung 134 hindurch in das Fassungsgehäuse 90 eingreifen und zur Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen Fassung 20 und Leuchtmittel 23 die Rastkanten 133 umgreifen.
  • An der Verbindungsseite 131 des Fassungsgehäuses 90 sind ferner Fassungsanschlussöffnungen 135 vorgesehen, über die die Fassungsanschlüsse 117 zugänglich sind. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind jedem Fassungsanschluss 117 zwei Fassungsanschlussöffnungen 135 zugeordnet, so dass beide Anschlusszungen 120 eines Fassungsanschlusses 117 über jeweils eine Fassungsanschlussöffnung 135 zugänglich sind. Die Fassunsganschlussöffnungen 135 sind aus Gründen des Berührschutzes schlitzförmig ausgestaltet, so dass ein Berühren des Fassungsanschlusses 117 mit einem Finger unmöglich ist.
  • Vorzugsweise wird der elektrische Kontakt zwischen dem Leuchtmittel 23 und der Fassung 20 dadurch hergestellt, dass die Leuchtmittelanschlüsse 46 mit den Fassungsanschlüssen 117 zur Anlage gelangen. Bei den hier beschriebenen Ausführungsformen umgreifen die Leuchtmittelanschlüsse 46 die Fassungsanschlüsse 117. Dabei liegen die beiden Anschusszungen 120 eines Fassungsanschlusses 117 zwischen den beiden Kontaktflügeln 48 des zugeordneten Leuchtmittelanschlusses 46. Jeweils eine Kontaktfahne 48 steht dabei in Anlage mit einer Anschlusszunge 120. Durch die federnde Lagerung der Kontaktfahnen 48 sowie auch der Anschlusszungen 120 wird auch bei Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen Leuchtmittel 23 und Fassung 20 eine mechanische Klemmkraft erzeugt. Sollte diese mechanische Klemmkraft ausreichen, kann auf weitere mechanische Verbindungsmittel zwischen Leuchtmittel 23 und Fassung 20 verzichtet werden.
  • Die Fassungsanschlusseinrichtung 130 ist punktsymmetrisch zu einem Mittelpunkt P auf der Verbindungsseite 131 vorgesehen. Die beiden Fassungsgehäuseöffnungen 134 sind auf einer radialen Geraden durch den Mittelpunkt P gleichmäßig beabstandet zum Mittelpunkt P in der Verbindungsseite 131 des Fassungsgehäuses 20 vorgesehen. Das Fassungsgehäuse 20 kann dabei um 180 Grad um eine Drehachse durch den Mittelpunkt P gedreht werden und in diesen beiden Drehlagen mit dem Leuchtmittel 23 verbunden werden.
  • Beschrieben wurden ein Leuchtmittel 23 und eine Fassung 20 für eine Leuchte 15. Die Merkmale der Fassung 20 können auch unabhängig von den Merkmalen des Leuchtmittels 23 realisiert werden. Das Leuchtmittel 23 weist eine vorzugsweise plane Leuchtfläche 24 auf. Ein oder mehrere Halbleiterleuchtelemente sind in einem Leuchtmittelgehäuse 30 angeordnet. Die zur mechanischen und elektrischen Verbindung mit der Fassung 20 notwendige Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung 70 ist auf der der Leuchtfläche 24 entgegengesetzten Rückseite 66 des Leuchtmittels 23 vorgesehen. Die Abmessungen des Leuchtmittels 23 sind vorzugsweise größer als die der Fassung 20, so dass das Leuchtmittel 23 mit Blickrichtung auf die Leuchtfläche 24 die Fassung 20 vollständig verdeckt. Dadurch lässt sich ein besonders ästhetischer Eindruck erreichen. Die Fassung weist an mehreren Fassungsgehäuseseiten 93 einen Versorgungsanschlussbereich auf, so dass die elektrischer Versorgung und Verkabelung der Fassung 20 wahlweise von verschiedenen Seiten oder auch gleichzeitig von mehreren Seiten erfolgen kann. Unabhängig von der Anzahl und der Anordnung der Versorgungsanschlussbereiche 94 sind an der Fassung 20 mehrere elektrische Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität vorhanden. Diese Versorgungsanschlüsse 95 gleicher Polarität sind elektrisch kurzgeschlossen. Zum Kurzschließen der Versorgungsanschlüsse gleicher Polarität dient jeweils ein Kurzschlussverbinder 116, wobei insbesondere zwei identische Kurzschlussverbinder 116 im Fassungsgehäuse 90 angeordnet sind. An die Fassung 20 wird eine Gleichspannung angelegt, die bis zu etwa 200 V betragen kann. Mit dieser Fassung 20 und dem Leuchtmittel 23 lassen sich modular sehr einfach große Gesamtleuchtflächen einer Leuchte 15 mit einem ästhetischen Gesamtbild erreichen.
  • Im Folgenden wird mit Bezug auf die 11a und 11b ein Haltekörper gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung im Detail beschrieben. Mehrere solcher Haltekörper können zu einer erfindungsgemäßen Haltestruktur bzw. einem Haltegerüst zusammengesetzt werden. Ein oder mehrere solcher Haltekörper können zum Beispiel zusammen mit mehreren der oben beschriebenen Fassungen und Leuchtmittel verwendet werden. Der gezeigte Haltekörper kann allerdings auch mit anders ausgebildeten Fassungen bzw. Leuchtmitteln verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist in 13 in vereinfachter und schematischer Darstellung beispielhaft eine Lampenfassung 20 wiedergegeben, die mit dem Haltekörper 1 nach den 11a und 11b verwendbar bzw. an diesem montierbar ist. 14 zeigt – ebenfalls in vereinfachter, schematischer Darstellung – eine Flächenlichtlampe 23, die zusammen mit dem Haltekörper 1 nach den 11a und 11b und der Fassung nach 13 verwendbar ist, um eine Leuchte auszubilden.
  • Wie in den 11a und 11b gezeigt ist, ist der Haltekörper 1 als flacher Plattenkörper ausgebildet. Der Plattenkörper hat hier eine Streifen- bzw. Leistenform, insbesondere eine rechteckige Streifenform. D.h., der Haltekörper 1 ist langgestreckt und flach, d.h. die Erstreckung in Längsrichtung L ist am größten und die Erstreckung in Dickenrichtung t ist am geringsten. Der Haltekörper 1 kann z.B. aus Metall oder einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Der Haltekörper 1 ist insbesondere starr ausgebildet.
  • Die untere Plattenseite 1b ist plan, d.h. eben ausgebildet (siehe 11b).
  • Die obere Plattenseite 1a hingegen hat einen mittleren, erhabenen Flächenabschnitt 3, der in Platten-Längsrichtung zentral/mittig angeordnet ist. Der erhabene Flächenabschnitt 3 ist eben ausgebildet und hat in der Draufsicht eine rechteckige Form. In dem erhabenen Flächenabschnitt 3 ist mittig ein Durchgangsloch 13 ausgebildet, welches zur Aufnahme eines Befestigungselements dient, so dass der Plattenkörper 1 an einer Befestigungsfläche (z.B. einer Wand oder einer Decke) befestigt werden kann.
  • Die obere Plattenseite 1a weist an den Längsenden ferner zwei abgesenkte Randbereiche auf, welche in Längsrichtung L jeweils unmittelbar an den mittleren Flächenabschnitt 3 angrenzen. Mit anderen Worten sind in der oberen Plattenseite 1a zwei Stufen ausgebildet. Zu diesem Zweck ist auf der Plattenoberseite 1a an den beiden Platten-Längsenden jeweils eine Aussparung ausgebildet. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Aussparung in der Draufsicht quadratisch geformt. Von den Aussparungen werden Verbindungslaschen bzw. Verbindungszungen gebildet, die stirnseitig von dem erhabenen Flächenabschnitt 3 vorstehen. Die jeweilige Aussparung hat einen eben ausgebildeten Boden 5a bzw. 5b. Zwischen dem jeweiligen Boden 5a, 5b und dem erhabenen Flächenabschnitt 3 ist ein ebener Vertikalflächenabschnitt ausgebildet, von dem die Stufe ausgebildet wird. Der erhabene Flächenabschnitt 3 und der Boden 5a, 5b der jeweiligen Aussparung sind jeweils als ebene Horizontalflächen ausgebildet.
  • In dem Bereich des erhabenen Flächenabschnitts 3 hat der Plattenkörper eine Dicke t2, und in dem Bereich der Aussparungen hat der Plattenkörper eine Dicke t1, wobei die Dicke t2 in etwa zweimal so groß ist wie die Dicke t1. Mit anderen Worten erstreckt sich die Aussparung in Tiefenrichtung/Dickenrichtung (t-Achse in 11a) der Platte in etwa bis zur Mitte der Platte. In Breitenrichtung (B-Achse in 11a) erstreckt sich die jeweilige Aussparung über die gesamte Breite der Platte hinweg. In Längsrichtung (L-Achse in 11a) erstreckt sich die jeweilige Aussparung ausgehend von dem jeweiligen Platten-Längsende um einen gewissen Betrag in Richtung zur Plattenmitte hin. Die beiden Aussparungen/Laschen sind identisch ausgebildet.
  • In dem Boden 5, 5b der jeweiligen Aussparung ist ein Durchgangsloch 9a, 9b ausgebildet, welches zur Aufnahme eines Befestigungselements dient, mit dem zwei benachbarte Haltekörper 1 verbunden werden können. Das jeweilige Durchgangsloch 9a, 9b kann ein Innengewinde aufweisen. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist zumindest eines der Durchgangslöcher ein Innengewinde auf, hier das Durchgangsloch 9b. Z.B. weisen beide Durchgangslöcher 9a, 9b ein Innengewinde auf. Das jeweilige Durchgangsloch 9a, 9b ist hier mittig in dem Boden 5a, 5b der jeweiligen Aussparung angeordnet. Wie in 11b zu erkennen ist, mündet das Durchgangsloch 9a auf der Plattenunterseite 1b in eine Senkung 10.
  • Ferner sind auf der Plattenunterseite 1b an den beiden Längsenden jeweils mehrere Löcher 11a, 11b zur Aufnahme eines Befestigungsmittels bzw. zur Befestigung einer Fassung 20 ausgebildet/ausgeformt. Die Löcher 11a, 11b können als Sackoder Durchgangslöcher ausgebildet sein. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Löcher 11a, 11b als Durchgangslöcher ausgebildet, welche in dem Boden 5, 5b der jeweiligen Aussparung münden. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weisen die Löcher 11a, 11b jeweils ein Innengewinde auf. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind vier Durchgangslöcher 11a, 11b je Aussparung vorgesehen. Die Durchgangslöcher 11a, 11b sind dabei gleichmäßig um das jeweilige mittig angeordnete Durchgangsloch 9a, 9b herum angeordnet (hier in einem äußeren Randbereich der Aussparung).
  • Die Aussparung bzw. Lasche 5a bildet zusammen mit dem Durchgangsloch 9a auf der Plattenoberseite 1a einen ersten Haltekörper-Verbindungsabschnitt 7a aus, der an einem ersten Längsende (in 11a links) des Haltekörpers 1 angeordnet ist. Analog bildet die Aussparung bzw. Lasche 5b zusammen mit dem Durchgangsloch 9b auf der Plattenoberseite 1a einen zweiten Haltekörper-Verbindungsabschnitt 7b aus, der an dem zweiten Längsende (in 11a rechts) des Haltekörpers 1 angeordnet ist. D.h., an dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers 1 ist ein Haltekörper-Verbindungsabschnitt in Form der Aussparung und des zentralen Durchgangslochs ausgeformt. Von der Aussparung ist dabei ein Eingriffsabschnitt gebildet, der mit dem Eingriffsabschnitt eines anderen, gleichartigen Haltekörpers formschlüssig (siehe z.B. die 15a und 15b) in Eingriff gebracht werden kann, wobei die beiden mittigen Durchgangslöcher 9a, 9b der benachbarten Haltekörper dann miteinander fluchten.
  • Die vier weiteren, um das mittig angeordnete Durchgangsloch 9a, 9b herum angeordneten Durchgangslöcher 11a, 11b bilden auf der Plattenunterseite 1b einen jeweiligen Fassungs-Befestigungsabschnitt 8a, 8b aus, an dem eine Lampenfassung 20 befestigbar ist (siehe 11b).
  • Wie in 13 gezeigt, sind in der Fassung 20 vier Durchgangslöcher 20a ausgebildet (entsprechend der Anzahl von Löchern je Fassungs-Befestigungsabschnitt 8a, 8b), die sich zwischen der oberen Flachseite 131 und der unteren Flachseite 132 der flach ausgebildeten Fassung 20 erstrecken. Die Fassung 20 kann mit ihrer unteren Flachseite 132 auf die eben ausgebildete Plattenunterseite 1b aufgelegt werden, so dass die Durchgangslöcher 20a der Fassung 20 mit den Durchgangslöchern 11a bzw. 11b eines zugeordneten Fassungs-Befestigungsabschnitts 8a, 8b fluchten. Anschließend können in die Durchgangslöcher 20a der Fassung 20 Befestigungsmittel, hier Schrauben, eingebracht und in den Durchgangslöchern 11a, 11b der Platte befestigt, z.B. eingeschraubt, werden. Somit können an dem Haltekörper 1 auf dessen Plattenunterseite 1b insgesamt zwei Fassungen 20 mit definiertem/vorgegebenen Abstand zueinander befestigt werden. Auf die jeweilige Fassung 20 kann wie in 14 angedeutet eine Flächenlichtlampe 23 aufgesteckt werden, wozu auf der Rückseite der Flächenlichtlampe 23 eine entsprechende Aussparung zur Aufnahme der Fassung 20 ausgebildet sein kann.
  • Es wird angemerkt, dass die Anzahl und jeweilige Position der Durchgangslöcher 9a, 9b, 11a, 11b variabel und nicht auf die gezeigte/beschriebene Anzahl bzw. jeweilige Position eingeschränkt ist.
  • Im Folgenden wird mit Bezug auf die 15a und 15b sowie auf die 16a und 16b die Verbindung zweier Haltekörper 1, 1‘ zu einer linearen bzw. rechtwinkligen Haltestruktur erläutert. Die Haltekörper 1 und 1‘ sind dabei vollkommen identisch und jeweils wie in den 11a und 11b gezeigt ausgebildet. Die Bezugszeichen des einen Haltekörpers wurden lediglich zum besseren Verständnis mit einem „‘“ versehen.
  • Die 15a und 15b zeigen die Oberseite 14a bzw. die Unterseite 14b einer aus zwei identischen Haltekörpern 1, 1‘ gebildeten linearen Haltestruktur 14. Die Haltestruktur 14 weist ferner ein Abschlussstück 200 auf. Das Abschlussstück 200 ist in 12 gezeigt und unten im Detail beschrieben.
  • Die Haltestruktur 14 ist flach ausgebildet. Die Oberseite 14a der Haltestruktur 14 ist von der Plattenunterseite 1b des einen Haltekörpers 1 und der Plattenoberseite 1a‘ (insb. von dem erhabenen Flächenabschnitt 3‘) des anderen Haltekörpers 1‘ gebildet (sowie von einer Flachseite des unten beschriebenen Abschlussstücks 200). Die Plattenunterseite 1b des einen Haltekörpers 1 und die Plattenoberseite 1a‘ des anderen Haltekörpers 1‘ liegen in einer gemeinsamen Ebene, so dass die Oberseite 14a der Haltestruktur eben ausgebildet ist. Über die Durchgangslöcher 13, 13‘ kann die Haltestruktur mit ihrer Unterseite 14b an einer Wand oder Decke befestigt werden. Auf der Haltestruktur-Oberseite 14a können insgesamt drei Fassungen 20 angebracht werden, nämlich an den beiden Fassungs-Befestigungsabschnitten 8a, 8b des einen Haltekörpers 1 und an dem Abschlussstück 200.
  • Die beiden Haltekörper 1, 1’ sind an ihren benachbarten Längsenden in linearer Ausrichtung zueinander miteinander mechanisch fest verbunden. Hierzu ist der Haltekörper 1 mit dem Boden 5a der an dem ersten Verbindungsabschnitt 7a ausgebildeten Aussparung auf den Boden 5b‘ der an dem zweiten Verbindungsabschnitt 7b‘ ausgebildeten Aussparung des Haltekörpers 1‘ aufgelegt, so dass sich die beiden von den Aussparungen gebildeten Laschen vollständig überlappen und das Durchgangsloch 9a des einen Haltekörpers 1 mit dem Durchgangsloch 9b‘ des anderen Haltekörpers 1‘ fluchtet (siehe auch die 16a und 16b, die zwar eine rechtwinklige anstelle einer linearen Verbindung der Haltekörper zeigen, in denen die Böden 5a, 5b‘ aber ebenfalls vollständig überlappend angeordnet jedoch besser erkennbar sind). Die Stirnseite des Haltekörpers 1 (bzw. die Stirnseite der Lasche 5a) liegt an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers 1‘ an. In analoger Weise liegt die Stirnseite des Haltekörpers 1‘ (bzw. die Stirnseite der Lasche 5b‘) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers 1 an. Insgesamt wird somit ein Formschluss an drei Flächenpaaren erreicht, d.h. an zwei vertikalen Flächenpaaren und an einem horizontalen Flächenpaar.
  • Eine nicht gezeigte Schraube kann in die fluchtenden Durchgangslöcher 9a, 9b‘ eingeschraubt werden, um die beiden Laschen form- und kraftschlüssig fest zu verbinden. Der Kopf der Schraube ist im eingeschraubten Zustand in der Senkung 10 des Durchgangsloches 9a aufgenommen. Wie bereits erwähnt fluchten die Plattenunterseite 1b des Haltekörpers 1 und die Plattenoberseite 1a‘ des Haltekörpers 1‘ miteinander bzw. liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden zusammen mit dem Abschlussstück 200 eine plane Oberseite 14a der Haltestruktur 14 aus, auf der insgesamt drei Fassungen mit definiertem Abstand zueinander anbringbar sind.
  • Das Abschlussstück 200 füllt die an dem ersten Haltekörper-Verbindungsabschnitt 7a‘ des Haltekörpers 1‘ ausgebildete Aussparung vollständig aus, d.h. ist komplementär zu der Aussparung ausgebildet. Wie in 12 gezeigt ist, ist das Abschlussstück in der Draufsicht quadratisch ausgebildet, entsprechend der Form der Aussparungen. Das Abschlussstück ist als flaches Plättchen mit ebener Unterseite und ebener Oberseite ausgebildet. Wie der Haltekörper 1 kann das Abschlussstück 200 z.B. aus Metall oder einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Das Abschlussstück 200 weist ein zentrales Durchgangsloch 205 auf, das mit dem Durchgangsloch 9a‘ des Haltekörpers 1‘ fluchtet, wenn das Abschlussstück 200 in die Aussparung eingesetzt ist. Das Durchgangsloch 205 weist ein Innengewinde auf. Eine nicht gezeigte Schraube kann in die fluchtenden Durchgangslöcher 9a‘, 205 eingeschraubt werden, um das Abschlussstück 200 form- und kraftschlüssig fest mit dem Haltekörper 1‘ zu verbinden. Der Kopf der Schraube kann in der Senkung 10‘ aufgenommen werden. Das Abschlussstück 200 weist ferner vier Durchgangslöcher 207 mit Innengewinde zur Befestigung einer Fassung 20 auf, entsprechend den vier Durchgangslöchern 20a der Fassung 20. Die Dicke des Abschlussstücks 200 ist halb so groß wie die Dicke des Plattenkörpers an dem erhabenen Abschnitt 3 und gleich der Dicke des Plattenkörpers an den Laschen.
  • Die 16a und 16b zeigen die Oberseite 14a bzw. Unterseite 14b einer aus zwei identischen Haltekörpern 1, 1‘ und einem Abschlussstück 200 gebildeten rechtwinkligen Haltestruktur 14. Die Verbindung der Haltekörper 1, 1‘ erfolgt wie für die 15a und 15b erläutert, mit der Ausnahme, dass die beiden Haltekörper rechtwinklig anstatt linear zueinander ausgerichtet sind. Die Laschen 5a, 5b‘ überlappen sich erneut vollständig. Der Haltekörper 1 liegt dabei mit einer Seitenfläche (insb. mit einer Seitenfläche der Lasche 5a) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers 1‘ an. In analoger Weise liegt der Haltekörper 1‘ mit einer Seitenfläche (insb. mit einer Seitenfläche der Lasche 5b‘) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers 1 an, so dass insgesamt erneut ein Formschluss an drei Flächenpaaren erreicht ist, d.h. an zwei vertikalen Flächenpaaren und an einem horizontalen Flächenpaar. Über die fluchtenden Durchgangslöcher 9a, 9b‘ können die beiden Haltekörper miteinander verschraubt werden.
  • In der oben mit Bezug auf die 15a bis 16b beschriebenen Weise können auch drei oder noch mehr Haltekörper in Reihe hintereinander angeordnet, ausgerichtet und fest miteinander verbunden werden, wobei zwei benachbarte Haltekörper stets entweder linear oder rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind.
  • 17b zeigt eine aus acht identischen Haltekörpern 1 und einem Abschlussstück 200 gebildete S-förmige bzw. mäanderförmige Haltestruktur 14 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Abschlussstück 200 ist in 17b nicht zu erkennen, da es zwischen dem rechten äußeren Haltekörper 1‘ und der rechten äußeren Fassung 20‘ angeordnet ist, d.h. das Abschlussstück 200 ist in 17b von der Plattenunterseite 1b‘ des Haltekörpers 1‘ verdeckt. Die Haltekörper 1 sind über ihre Längsenden in entweder linearer oder rechtwinkliger Ausrichtung zueinander fest miteinander verbunden, wie oben mit Bezug auf die 15a bis 16b beschrieben.
  • Auf der oberen Flachseite der Haltestruktur 14 sind insgesamt neun Fassungen 20 mit regelmäßigem Abstand zueinander in mehreren Reihen und Spalten matrixartig angebracht. Der Abstand der Fassungen 20 zueinander wird von den langegestreckten Haltekörpern 1 festgelegt, d.h. von den an den Haltekörpern 1 ausgeformten Fassungs-Verbindungsabschnitten 8a, 8b zusammen mit den vorgegebenen Ausrichtmöglichkeiten der Haltekörper zueinander. In 17b sind dabei auf der Plattenunterseite eines jeden zweiten Haltekörpers 1 an dessen Fassungs-Verbindungsabschnitten 8a, 8b zwei Fassungen 20 angebracht (beginnend mit dem linken äußeren Haltekörper 1 und dessen Fassungs-Verbindungsabschnitten 8a, 8b). Die anderen Haltekörper dienen hier lediglich zur Verbindung der die Fassungen 20 tragenden Haltekörper 1 mit definiertem Abstand und definierter Ausrichtung, was durch die an den Haltekörpern ausgeformten Haltekörper-Verbindungsabschnitte 7a, 7b erreicht wird. Die Fassung 20‘ ist an dem Abschlussstück 200 befestigt.
  • Um die in 17b gezeigte Leuchte 15 zu erhalten, wird auf jede Fassung 20 eine Lampe 23, hier eine quadratische OLED-Fliese 23, aufgesteckt, so dass die jeweilige Fassung 20 mit der zugeordneten OLED-Fliese 23 elektrisch und mechanisch verbunden ist (z.B. wie mit Bezug auf die 1 bis 10 beschrieben).
  • Wie in 17a zu erkennen ist, bilden die Leuchtflächen 24 der OLED-Fliesen 23 eine gemeinsame Gesamtleuchtfläche der Leuchte 15 aus. Die Gesamtleuchtfläche ist hier quadratisch ausgebildet. Die Gesamtleuchtfläche wird lediglich von dem Rahmen 31 des jeweiligen Lampengehäuses unterbrochen sowie ggf. von zwischen den Fliesen bzw. Lampen 23 ausgebildeten Spalten. Vorzugsweise liegen die Fliesen bzw. Lampen 23 umfangsseitig unmittelbar oder nahezu aneinander an, d.h. sie weisen gar keinen oder nur einen sehr geringen Abstand zueinander auf. Z.B. kann der jeweilige Rahmen 31 aus einem transparenten Material hergestellt sein. Für den Betrachter kann daher eine zusammenhängende Gesamtleuchtfläche geschaffen werden. Die jeweilige Leuchtfläche 24 kann plan sein, und die Leuchtflächen 24 können in einer gemeinsamen Ebene liegen, so dass die Gesamtleuchtfläche ebenfalls plan ist.
  • Wie ferner aus 17a zu erkennen ist, sind die Fassungen 20 von den Leuchtflächen 24 im aufgesteckten/montierten Zustand der OLED-Lampen 23 vollständig überdeckt und in der Draufsicht nicht sichtbar. In 17a sind die Löcher bzw. darin aufgenommene Schrauben zu Zwecken der Erläuterung und des besseren Verständnisses der Erfindung durch Kreise angedeutet. Tatsächlich sind die Löcher bzw. Schrauben in der Draufsicht auf die Gesamtleuchtfläche jedoch nicht zu sehen, z.B. infolge einer entsprechenden Ausbildung der Rückseite des Lampengehäuses.
  • 18b zeigt eine aus vier identischen Haltekörpern 1 und einem Abschlussstück 200 gebildete lineare Haltestruktur 14. Das Abschlussstück 200 ist in 18b nicht zu erkennen, da es zwischen dem linken äußeren Haltekörper 1‘ und der linken äußeren Fassung 20‘ angeordnet und daher von dem Haltekörper 1‘ verdeckt ist. 18a zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte 15, d.h. die Haltestruktur 14 zusammen mit den darauf aufgebrachten Fassungen 20, welche jeweils eine Lampe 23 halten.
  • 19a zeigt eine aus fünf identischen Haltekörpern 1 gebildete Zick-zack-förmige Haltestruktur 14. Da die Anzahl an Haltekörpern 1 hier ungerade ist, wird kein Abschlussstück 200 benötigt, um eine plane obere Flachseite der Haltestruktur 14 zu erzeugen. Es sind insgesamt sechs Fassungen 20 an der oberen Flachseite der Haltestruktur 14 befestigt. 19b zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte 15, welche sechs Lampen 23 aufweist.
  • 20b zeigt eine aus sieben identischen Haltekörpern 1 gebildete schlangenförmige Haltestruktur 14, an deren oberer Flachseite insgesamt acht Fassungen 20 mit konstantem Abstand zueinander hintereinander befestigt sind. Da die Anzahl an Haltekörpern 1 hier ungerade bzw. die Anzahl an Fassungen 20 gerade ist, wird erneut kein Abschlussstück 200 benötigt. 20b zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte 15, welche acht Lampen 23 aufweist.
  • Wie in den Figuren gezeigt, können mit einer Mehrzahl von Haltekörpern 1, welche jeweils wie in 11a und 11b gezeigt ausgebildet sind, unterschiedliche Haltestrukturen 14 erzeugt werden, auf denen die Fassungen 20 dennoch zuverlässig mit dem erforderlichen bzw. angestrebten Abstand zueinander anbringbar sind. Folglich können problemlos unterschiedliche Leuchten-Strukturen erzielt werden, in denen die Lampen 23 zweckmäßig zueinander ausgerichtet sind. Dies kann zudem mit geringen Herstellungskosten erreicht werden, da die Haltekörper, Fassungen und Leuchtmittel jeweils identisch ausgebildet sein können.
  • Wie bereits erwähnt, können mit dem Haltekörper 1 aus den 11a und 11b auch andere Fassungen und/oder andere Lampen verwendet werden, z.B. in der Draufsicht kreisrunde Lampen. Der in Längsrichtung mittlere Plattenabschnitt kann dann z.B. verjüngt sein.
  • Auch müssen nicht alle Haltekörper vollständig identisch ausgebildet sein. Es können dann aber zumindest mehrere der Haltekörper identisch ausgebildet sein. Ferner können zumindest die Endabschnitte der Haltekörper identisch ausgebildet sein. Ein Satz aus unterschiedlichen Haltekörpern kann z.B. für eine Leuchte 15 erforderlich sein, wie sie in 1 gezeigt ist. Diese Leuchte 15 weist neun Fassungen 20 auf, an denen neun rechteckige OLED-Fliesen 23 befestigt sind. Dabei können sechs identische Haltekörper von einer ersten Länge und zwei identische Haltekörper von einer zweiten Länge verwendet werden können. Die Längsenden aller Haltekörper können identisch ausgebildet sein, d.h. die an den Haltekörpern ausgeformten Haltekörper-Verbindungsabschnitte und Fassungs-Verbindungsabschnitte können identisch sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Halterkörper
    1a
    Halterkörper-Oberseite
    1b
    Halterkörper-Unterseite
    3
    erhabener Abschnitt
    5a
    Boden der Aussparung
    5b
    Boden der Aussparung
    7a
    Haltekörper-Verbindungsabschnitt
    7b
    Haltekörper-Verbindungsabschnitt
    8a
    Fassungs-Befestigungsabschnitt
    8b
    Fassungs-Befestigungsabschnitt
    9a
    Durchgangsloch des Haltekörper-Verbindungsabschnitt
    9b
    Durchgangsloch des Haltekörper-Verbindungsabschnitt
    10
    Senkung
    11a
    Durchgangsloch des Fassungs-Verbindungsabschnitt
    11b
    Durchgangsloch des Fassungs-Verbindungsabschnitt
    13
    Durchgangsloch
    14
    Haltestruktur
    14a
    Haltestruktur-Oberseite
    14
    Haltestruktur-Unterseite
    15
    Leuchte
    16
    Versorgungsleitung
    17
    Spannungsquelle
    18
    Schalter
    20
    Fassung
    20a
    Durchgangslöcher in Fassung
    21
    Reihe
    22
    Spalte
    23
    Leuchtmittel
    24
    Leuchtfläche v. 23
    25
    Trägerelement
    26
    vordere Platte oder Folie
    27
    hintere Platte oder Folie
    30
    Leuchtmittelgehäuse
    31
    Rahmen
    32
    Gehäuserückwand
    33
    Lichtaustrittsöffnung
    34
    Steg
    35
    Anlagefläche
    36
    Stegabschnitt
    39
    Leuchtmittelkontaktteil
    40
    Leuchtmittelkontakt
    41
    Kontaktstelle
    42
    Kontaktzunge
    42a
    ebener Abschnitt v. 42
    42b
    freies Ende v. 42
    43
    Schlitz
    44
    erstes Ende v. 39
    45
    zweites Ende v. 39
    46
    Leuchtmittelanschluss
    47
    Querstück
    48
    Kontaktflügel
    49
    Biegestelle
    51
    Halteabschnitt v. 39
    52
    Halteklemme
    53
    Abkröpfung
    54
    Klemmzunge
    55
    Halteöffnung
    56
    Haltevorsprung
    57
    Federzone
    58
    Zungenhalteteil
    59
    Federzunge
    60
    Lagerelement
    63
    Aufnahmebereich
    64
    Innenseite v. 32
    65
    Leuchtmittelanschlussöffnung
    66
    Rückseite
    67
    Rastnase
    68
    Rahmenwange
    70
    Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung
    71
    Rastmittel
    72
    Rastvorsprung
    73
    Rastauswölbung
    74a
    Schrägfläche v. 73
    74b
    Rastanlagefläche v. 73
    75
    Ausnehmung
    76
    Versorgungskanal
    77
    Boden
    78
    Kabel v. 16
    79
    Versteifungsrippe
    80
    Kodierelement
    90
    Fassungsgehäuse
    91
    Gehäuseschalen
    92
    Ecke v. 90
    93
    Fassungsgehäuseseite
    94
    Versorgungsanschlussbereich
    95
    Versorgungsanschluss
    96
    Anschlussaussparung
    97
    Klemmseiten
    98
    mittlerer Seitenabschnitt
    99
    Anschlussöffnung
    100
    Klemmsteg
    103
    Zugentlastungsmittel
    104
    Schraube
    105
    Innengewinde
    106
    Klemmkörper
    107
    Einsteckvorsprung
    108
    Einsteckschlitz
    109
    Klemmkante
    110
    Rasthaken
    114
    Anschlussfläche
    115
    Anschlussklemme
    116
    Kurzschlussverbinder
    117
    Fassungsanschluss
    118
    Basisabschnitt
    119
    Durchbrechung
    120
    Anschlusszunge
    121
    Knickstelle
    122
    Anschlussteil
    125
    Anschlussklemmkörper
    126
    Mittelstück
    127
    Abstützteil
    128
    Stützvorsprung
    130
    Fassungsanschlusseinrichtung
    131
    Verbindungsseite
    132
    Montageseite
    133
    Rastkante
    134
    Fassungsgehäuseöffnung
    135
    Fassungsanschlussöffnung
    200
    Abschlussstück
    201
    Abschlussstück-Oberseite
    203
    Abschlussstück-Unterseite
    205
    Durchgangsloch zur Befestigung des Abschlussstücks am Haltekörper
    207
    Durchgangsloch zur Befestigung der Fassung an dem Abschlussstück
    E
    Einsteckrichtung
    M
    Mittelpunkt v. 23
    P
    Mittelpunkt v. 20
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 60306720 T2 [0003]
    • DE 60306721 T2 [0004]

Claims (15)

  1. Leuchte (15), aufweisend: • eine Mehrzahl von Fassungen (20) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer Flächenlichtlampe, • eine Mehrzahl von flachen Flächenlichtlampen (23) mit einer jeweiligen oberen Flachseite, welche eine Leuchtfläche (24) aufweist, und einer jeweiligen Unterseite, welche der oberen Flachseite gegenüber liegt, • wobei jeder Fassung (20) eine Flächenlichtlampe (23) zugeordnet ist und jede Flächenlichtlampe an ihrer Unterseite zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung (20) ausgebildet ist, so dass die jeweilige Flächenlichtlampe unter Ausbildung des elektrischen Kontakts mit ihrer Unterseite auf die zugehörige Fassung (20) aufbringbar ist, und • eine Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern (1), die über ihre Längsenden miteinander unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur (14), auf der die Fassungen (20) in regelmäßigen Abständen zueinander auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite (14a) anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind.
  2. Leuchte (15) gemäß Anspruch 1, wobei die jeweilige flache Flächenlichtlampe ein Leuchtmittel (23) ist, welches aufweist: • ein platten- oder folienartiges Trägerelement (25), das ein Halbleiterleuchtelement trägt oder Bestandteil eines Halbleiterleuchtelements ist, sowie • ein Leuchtmittelgehäuse (30), in dem das Trägerelement (25) aufgenommen ist, das auf seiner Vorderseite eine Lichtaustrittsöffnung (33) zur Abstrahlung von Licht aufweist und das auf seiner der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung (70) zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung (20) aufweist.
  3. Satz aus: • einer Mehrzahl von Fassungen (20) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe und • einer Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern (1), die miteinander über an den Längsenden der Haltekörper (1) ausgeformte, zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte (7a, 7b) unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen (20) in regelmäßigen Abständen auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind.
  4. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei • die Fassungen (20) als separate Bauteile ausgebildet sind, • welche jeweils ein Fassungsgehäuse (90) aufweisen, • wobei das jeweilige Fassungsgehäuse eine Verbindungsseite (131) aufweist, an der eine Fassungsanschlusseinrichtung (130) vorgesehen ist, die zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Flächenlichtlampe dient, und • wobei das jeweilige Fassungsgehäuse ferner eine der Verbindungsseite (131) gegenüber liegende Montageseite (132) zur Befestigung der Fassung (20) an der Haltestruktur aufweist.
  5. Leuchte (15) oder Satz gemäß Anspruch 4, wobei die jeweilige Fassung (20) als flaches Bauteil ausgebildet ist, von dessen beiden Flachseiten die Verbindungsseite (131) und die Montageseite (132) gebildet sind.
  6. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1) oder zumindest deren Längsenden identisch ausgebildet sind.
  7. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1) an ihren Längsenden lösbar miteinander verbunden oder verbindbar sind.
  8. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1) an ihren Längsenden über komplementär geformte Eingriffsabschnitte formschlüssig miteinander verbunden oder verbindbar sind.
  9. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zwei benachbarte Haltekörper (1) in entweder linearer oder rechtwinkliger Anordnung zueinander verbunden oder verbindbar sind.
  10. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1) als flache Plattenkörper mit einer Plattenunterseite (1b) und einer Plattenoberseite (1a) ausgebildet sind.
  11. Leuchte (15) oder Satz gemäß Anspruch 10, wobei die jeweilige Plattenunterseite (1b) plan ausgebildet ist.
  12. Leuchte (15) oder Satz gemäß Anspruch 10 oder 11, wobei auf der Plattenunterseite (1b) von einem oder mehreren oder allen Plattenkörpern an den beiden Längsenden jeweils ein oder mehrere Löcher (11a, 11b) zur Befestigung einer Fassung (20) ausgeformt sind und wobei die Fassungen (20) unter Verwendung von Befestigungselementen, welche sich durch entsprechende Durchgangslöcher (20a) der Fassungen hindurch und in das jeweilige Loch (11a, 11b) auf der Plattenunterseite (1b) hinein erstrecken können, auf den Plattenunterseiten (1b) angebracht oder anbringbar sind.
  13. Leuchte (15) oder Satz gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei auf der jeweiligen Plattenoberseite (1a) an dem jeweiligen Längsende eine Aussparung ausgebildet ist, die sich über die gesamte Plattenbreite hinweg von dem jeweiligen Längsende aus in Richtung zu der Plattenmitte hin erstreckt.
  14. Leuchte (15) oder Satz gemäß Anspruch 13, wobei in dem Boden (5a, 5b) der jeweiligen Aussparung zumindest ein Durchgangsloch (9a, 9b) ausgebildet ist und wobei zwei benachbarte Haltekörper (1) mit den Böden (5a, 5b) ihrer Aussparungen (5a, 5b) übereinander gelegt und unter Verwendung eines Befestigungsmittels, welches sich durch die beiden fluchtenden Durchgangslöcher hindurch erstreckt, miteinander verbunden werden können oder sind.
  15. Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe, aufweisend: • einen langgestreckten, flachen Plattenkörper (1) mit einer oberen Plattenseite (1a) und einer der oberen Plattenseite gegenüber liegenden unteren Plattenseite (1b) sowie • eine oder mehrere auf dem Plattenkörper anbringbare oder angebrachte Fassungen (20) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe, • wobei an den beiden Längsenden des Plattenkörpers jeweils ein Eingriffsabschnitt ausgeformt ist, der von einer Aussparung gebildet ist, die sich in der Draufsicht von dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers aus über die gesamte Breite des Plattenkörpers hinweg in Richtung zu der Längsmitte hin erstreckt, • so dass der Plattenkörper an jedem seiner beiden Längsenden mit einem anderen, identisch ausgebildeten Plattenkörper unter Ausbildung einer von den Eingriffsabschnitten der benachbarten Plattenkörper gebildeten formschlüssigen Verbindung verbunden werden kann.
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