DE102011084814A1 - Halterungselement zum halten mindestens einer flachen flächenlichtlampe, satz aus einer mehrzahl von fassungen und einer mehrzahl von langgestreckten haltekörpern und leuchte - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe, einen Satz aus mehreren Lampenfassungen und mehreren Haltekörpern sowie eine Leuchte.
- Der Bedarf an flächigen Lampen bzw. flächigen Leuchten, welche aus mehreren flächigen Lampen zusammengesetzt sind, nimmt zu. Solche Flächenleuchten werden zur Beleuchtung beispielsweise an Wänden oder Decken montiert und sind wegen ihrer Leuchtcharakteristik und des optisch ansprechenden Gesamteindrucks einerseits und des geringen Energieverbrauchs andererseits von Interesse.
- Leuchten aus einem OLED-Leuchtmittel und einer Fassung sind im Stand der Technik bekannt. Zum Beispiel offenbart die
DE 603 06 720 T2 eine Lampe mit einer auf einem Substrat angeordneten organischen flächigen Leuchtschicht. Das Substrat ist plattenförmig ausgestaltet und weist an einer Schmalseite eine seitlich/umfangsseitig abstehende Zunge mit elektrischen Leiterbahnen auf. Mit Hilfe dieser Zunge kann das Substrat in eine entsprechende Einstecköffnung einer Fassung (dort als Beleuchtungssockel bezeichnet) eingesteckt und über die Leiterbahnen kontaktiert werden (siehe dort z.B. die2 und 3). Dabei können in einer einzigen einstückig ausgebildeten Fassung (dort: Beleuchtungssockel) mehrere Öffnungen ausgebildet sein, in welche jeweils eine Lampe mit ihrem Zungenabschnitt eingesteckt werden kann. Eine flächige Montage an einer Wand oder Decke mit seitlich nebeneinander liegenden Lampen bzw. Lampen-Leuchtflächen ist dabei schwierig. Es hat sich auch gezeigt, dass eine exakte Ausrichtung der Substrate in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander bei einer solchen Verbindung zwischen Fassung und Leuchtmittel nicht immer mit der gewünschten Genauigkeit erfolgen kann. - In
DE 603 06 721 T2 sind weitere Verbindungsmöglichkeiten zwischen Leuchtmittel und Fassung angegeben. Beispielsweise können auch bügelförmige Fassungen verwendet werden, die das Substrat an zwei gegenüberliegenden Stellen umgreifen. Die elektrische Kontaktierung zwischen der bügelförmigen Fassung und dem Leuchtmittel erfolgt dabei über die auf einer Flachseite des Substrats vorgesehenen Leiter oder über zwei an gegenüberliegenden Schmalseiten vorgesehene Substratzungen mit jeweiligen elektrischen Leitern. Auch eine solche Leuchte erfüllt nicht alle Anforderungen an eine einfache und genaue Montierbarkeit bzw. die gewünschte ästhetische Wirkung. - In verschiedenen Ausführungsbeispielen wird ein einfacher aber dennoch zuverlässiger modularer Aufbau einer Leuchte ermöglicht, welche mehrere flache Flächenlichtlampen aufweist.
- Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung können einen einfachen/unkomplizierten aber dennoch zuverlässigen Aufbau einer Leuchte aus mehreren separaten Leuchtmitteln bzw. Lampen, deren Leuchtflächen eine Gesamtleuchtfläche der Leuchte ausbilden, ermöglichen.
- Verschiedene Ausführungsformen können z.B. ein Anordnen der Fassungen mit definierten Abständen zueinander ermöglichen. Folglich können auch die an den Fassungen zu montierenden Flächenlichtlampen umfangsseitig mit definierten Abständen zueinander oder aneinander anliegend in einer Leuchte montiert werden, so dass aus den Flächenlichtlampen eine Flächenlichtleuchte gebildet werden kann. Die Flächenlichtleuchte kann z.B. an einer Wand oder einer Decke angebracht werden. Die Flächenlichtlampen können zum Beispiel plane Leuchtflächen aufweisen, die in der Leuchte in einer gemeinsamen Ebene liegen/angeordnet sind.
- Gemäß verschiedenen Ausführungsformen der Erfindung können die Fassungen dabei an definierten, vorgegebenen Positionen auf den Haltekörpern befestigt werden/sein (wozu z.B. Löcher, insb. Schraublöcher, zur Aufnahme entsprechender Befestigungselemente auf den Haltekörpern ausgebildet sein können), wobei die Haltekörper selbst in einer vorgegebenen Anzahl unterschiedlicher Ausrichtungsmöglichkeiten zueinander miteinander verbindbar sind. Die Haltekörper können z.B. zunächst über ihre Längsenden zueinander ausgerichtet und miteinander mechanisch fest verbunden werden, anschließend können die Fassungen auf den Haltekörpern befestigt werden, und abschließend können die Lampen mit ihrer Unterseite auf die Fassungen aufgesteckt werden.
- Verschiedene Ausführungsformen schaffen daher die Möglichkeit, mehrere separate flache Flächenlichtlampen, wie z.B. flache OLED-Lampen bzw. flache OLED-Module (z.B. in Form von sog. OLED-Fliesen bzw. OLED-Kacheln), in variabler Anordnung aber dennoch mit definiertem Abstand bzw. definierter Ausrichtung zueinander in Leuchtensysteme zu integrieren.
- Verschiedene Ausführungsformen schaffen die Möglichkeit, mehrere separate flache Flächenlichtlampen auf einfache und schnelle aber dennoch zuverlässige Weise zu einer flachen Flächenleuchtanordnung zu verbinden.
- Gemäß verschiedenen Ausführungsformen kann eine Leuchte aufweisen:
eine Mehrzahl von Fassungen zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer Flächenlichtlampe,
eine Mehrzahl von flachen Flächenlichtlampen mit einer jeweiligen oberen Flachseite, welche eine Leuchtfläche aufweist, und einer jeweiligen Unterseite, welche der oberen Flachseite gegenüber liegt,
wobei jeder Fassung eine Flächenlichtlampe zugeordnet ist und jede Flächenlichtlampe an ihrer Unterseite zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung ausgebildet ist, so dass die jeweilige Flächenlichtlampe unter Ausbildung des elektrischen Kontakts mit ihrer Unterseite auf die zugehörige Fassung aufbringbar ist, und
eine Mehrzahl von (separaten) langgestreckten Haltekörpern, die über ihre Längsenden miteinander unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen in regelmäßigen Abständen zueinander auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind. - Im Betrieb bzw. im eingebauten/montierten Zustand kann die jeweilige obere Flachseite dabei z.B. nach unten ausgerichtet sein, so dass die Flächenlichtlampe (z.B. eine OLED) als sog. „Bottom Emitter“ bzw „Bodenstrahler“ ausgebildet ist. Im montierten Zustand der Leuchte/Flächenlichtlampe muss die von der oberen Flachseite gebildete Leuchtseite also nicht nach oben zeigen, sondern kann z.B. nach unten zeigen oder vertikal angeordnet sein oder gegenüber der Vertikalen geneigt angeordnet sein.
- In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind die Haltekörper über an ihren Längsenden ausgeformte zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte in vorgegebenen Ausrichtungen zueinander miteinander verbindbar/verbunden.
- In verschiedenen Ausführungsbeispielen können an der von den Haltekörpern gebildeten Haltestruktur mehrere Fassungs-Befestigungsabschnitte ausgeformt sein, an denen die Fassungen befestigt werden können, z.B. lösbar, z.B. mittels einer Schraubverbindung, wozu entsprechende Schraublöcher in den Haltekörpern ausgeformt sein können.
- Die Leuchte kann z.B. als Wandflächenleuchte oder Deckenflächenleuchte ausgebildet sein.
- Die Fassungen können z.B. als Aufsteckfassungen ausgebildet sein, d.h. die Flächenlichtlampen können auf die zugehörigen Fassungen werkzeuglos aufsteckbar oder aufgesteckt sein.
- Die jeweilige flache Flächenlichtlampe kann eine Dicke haben, welche deutlich geringer ist als die Erstreckung der Flächenlichtlampe in Längs- und Breitenrichtung (bzw. in radialer Richtung). Z.B. kann die Erstreckung der Flächenlichtlampe in Längs- und Breitenrichtung jeweils mindestens um den Faktor 10 größer sein als die Erstreckung in Dickenrichtung. Die obere Flachseite der jeweiligen Flächenlichtlampe bzw. deren Leuchtfläche kann z.B. plan oder alternativ leicht gekrümmt ausgebildet sein.
- Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. in einem zentralen Bereich ihrer Unterseite mit der Fassung kontaktierbar sein. Die jeweilige Fassung kann von der Oberseite der zugehörigen Flächenlichtlampe (und insb. von der Leuchtfläche) in der Draufsicht z.B. vollständig überdeckt sein, wenn die Flächenlichtlampe an der zugehörigen Fassung montiert ist. Die Abmessungen der jeweiligen Lampe in Breiten- und Längsrichtung können also größer als diejenigen der zugehörigen Fassung sein. D.h., die jeweilige Fassung kann von der zugeordneten Flächenlichtlampe im montierten Zustand der Flächenlichtlampe mit Blickrichtung auf die Leuchtfläche der Flächenlichtlampe vollständig überdeckt sein. Die Oberseite der jeweiligen Flächenlichtlampe kann dabei im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der zugehörigen Fassung sein.
- Z.B. kann die jeweilige Flächenlichtlampe eine flache LED-Lampe oder eine flache OLED-Lampe sein(OLED für organische Leuchtdiode), insb. eine sog. OLED-Kachel bzw. OLED-Fliese, insb. eine rechteckige oder quadratische OLED-Kachel bzw. OLED-Fliese (alternativ kann die OLED-Lampe aber auch eine ovale oder kreisrunde Form haben). Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. eine flächige zusammenhängende Leuchtschicht bzw. Leuchtschichtanordnung aufweisen. Die jeweilige Flächenlichtlampe kann z.B. eine plattenförmige oder folienförmige OLED oder eine plattenförmige oder folienförmige LED oder eine EL-Folie sein oder aufweisen. Generell können mehrere oder alle der Flächenlichtlampen z.B. einen quadratischen Umfang oder einen rechteckförmigen Umfang oder einen achteckigen, sechseckigen oder dreieckigen Umfang oder einen ovalen Umfang oder einen kreisförmigen Umfang haben.
- In der obigen Leuchte kann die jeweilige flache Flächenlichtlampe ein Leuchtmittel sein, welches aufweist:
ein platten- oder folienartiges Trägerelement, das (mindestens) ein insbesondere flächiges Halbleiterleuchtelement aufweist bzw. trägt oder Bestandteil eines insbesondere flächigen Halbleiterleuchtelements ist, sowie
ein Leuchtmittelgehäuse, in dem das Trägerelement aufgenommen ist, das auf seiner Vorderseite eine Lichtaustrittsöffnung zur Abstrahlung von Licht aufweist und das auf seiner der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Lampenfassung aufweist. - Als Halbleiterleuchtelement kommen grundsätzlich alle flächigen Halbleiterleuchtelemente in Betracht. Z.B. kann das Halbleiterleuchtelement eine organische Leuchtschicht aufweisen, die zwischen zwei Elektroden (Anode und Kathode) angeordnet ist. Z.B. kann es sich bei dem Halbleiterleuchtelement um eine organische Leuchtdiode handeln, die mehrschichtig flächig auf eine Trägerfläche des Trägerelements aufgebracht ist. Länge und Breite des folien- oder plattenförmigen Trägerelements sind z.B. um den Faktor 10 größer als seine Dicke. Das Trägerelement kann mehrschichtig aufgebaut sein und z.B. zwei Glasplatten aufweisen, zwischen denen das Halbleiterleuchtelement angeordnet ist.
- Das Leuchtmittelgehäuse kann z.B. aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt sein. Auf diese Weise ist ein Berührschutz gebildet, so dass das Leuchtmittel sowohl für Niederspannungsleuchten als auch für Hochvoltleuchten eingesetzt werden kann.
- Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung kann z.B. in einem zentralen Bereich der Gehäuse-Rückseite vorgesehen sein.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte das jeweilige Lampen- bzw. Leuchtmittelgehäuse z.B. auf seiner Rückseite eine Ausnehmung aufweisen, in die die zugeordnete Fassung bei hergestellter mechanischer Verbindung eingreifen kann bzw. in der die zugeordnete Fassung bei hergestellter mechanischer Verbindung zumindest teilweise aufgenommen ist. Dabei kann die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung in der Ausnehmung angeordnet sein. Auf diese Weise ist es möglich, den Berührschutz an der Verbindungsstelle zwischen Leuchtmittel und Fassung zu verbessern und zudem eine flache Bauform für eine Flächenleuchte zu erreichen. Die Ausnehmung kann z.B. mittig in der Rückseite des Gehäuses ausgebildet sein.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. symmetrisch zu einem Symmetriepunkt oder einer Symmetrieachse auf der Rückseite sein.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. ein Rastmittel und/oder ein Steckmittel zur Herstellung einer mechanischen Verbindung mit der Fassung aufweisen. Das Leuchtmittel kann dabei vorzugsweise rechtwinklig zu der Ebene seiner vorzugsweise planen Leuchtfläche auf die Fassung aufgerastet oder aufgesteckt werden. Die Montage sowie der Austausch des Leuchtmittels sind dabei besonders einfach und können insbesondere werkzeuglos erfolgen. Die Aufsteckkraft und/oder Abzugskraft beim Herstellen beziehungsweise beim Lösen der Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und der Fassung kann durch die Form und/oder Größe eines Rastvorsprungs des Rastmittels vorgegeben sein.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. eine Kodiereinrichtung mit wenigstens einem Kodierelement aufweisen, um wenigstens eine zulässige Relativlage des Leuchtmittels gegenüber der Fassung beim Herstellen der Verbindung vorzugeben.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte das Leuchtmittelgehäuse z.B. einen die Lichtaustrittsöffnung umschließenden Rahmen und eine die Rückseite aufweisende Gehäuserückwand aufweisen. Dabei kann der Rahmen z.B. mit einer Anlagefläche an einer Lichtabstrahlseite des Trägerelements anliegen. Zusätzlich können zwischen dem Trägerelement und der Gehäuserückwand z.B. elastische Lagerelemente vorhanden sein, die das Trägerelement gegen die Anlagefläche am Rahmen drücken.
- Alternativ oder zusätzlich kann in obiger Leuchte die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung z.B. elektrische Leuchtmittelanschlüsse aufweisen, die an der Rückseite des Gehäuses zugänglich sind und zusätzlich zu den Rastmitteln und/oder Steckmitteln vorgesehen sein können.
- Alternativ oder zusätzlich können in obiger Leuchte am Trägerelement z.B. Halbleiterkontaktflächen vorhanden sein, die entweder mit der Anode oder der Kathode des Halbleiterleuchtelements elektrisch verbunden sind. Die Halbleiterkontaktflächen können dabei z.B. auf der einer Lichtabstrahlseite des Trägerelements entgegengesetzten Seite vorgesehen sein. Die Halbleiterkontaktflächen können innerhalb des elektrisch isolierenden Leuchtmittelgehäuses angeordnet sein, wodurch sie gegen eine Berührung gesichert sind. Dabei kann jeder Leuchtmittelanschluss z.B. elektrisch mit einem Leuchtmittelkontakt verbunden sein, der an einer der Halbleiterkontaktflächen anliegt. Ferner kann ein elektrisch leitendes Leuchtmittelkontaktteil vorgesehen sein, das einen der Leuchtmittelanschlüsse und einen der Leuchtmittelkontakte aufweist. Die obigen Lagerelemente können z.B. von Federzonen des Leuchtmittelkontaktteils gebildet sein.
- Das Trägerelement kann z.B. zwei Halbleiterleuchtelemente mit jeweils zwei Halbleiterkontaktflächen aufweisen.
- Die Lichtaustrittsöffnung kann z.B. eine plane Leuchtfläche des Leuchtmittels begrenzen.
- Die z.B. plan ausgebildeten Leuchtflächen der an den Fassungen angeordneten Leuchtmittel bzw. Lampen können in einer gemeinsamen Ebene liegen bzw. angeordnet sein. Dabei können die Flächenlichtlampen im montierten Zustand z.B. umfangsseitig/seitlich aneinander liegen, so dass sie eine zusammenhängende plane Gesamtleuchtfläche erzeugen.
- Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung kann ein Satz aus einer Mehrzahl von Fassungen und einer Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern vorgesehen sein. Die Fassungen dienen dabei der mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe. Die langgestreckten Haltekörper sind miteinander über an den Längsenden der Haltekörper ausgeformte, zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen in regelmäßigen Abständen auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind (insb. über an den Haltekörpern ausgeformte Fassungs-Befestigungsabschnitte), mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind, insb. in vorgegebenen Ausrichtungen zueinander.
- Die Haltekörper-Verbindungsabschnitte können z.B. an den Längsenden ausgeformte komplementäre Eingriffsabschnitte, die formschlüssig miteinander verbindbar sind, und/oder an den Längsenden ausgeformte zusammenpassende Verbindungselemente zur Ausbildung einer form- und kraftschlüssigen Verbindung, wie z.B. fluchtende Durchgangslöcher zur Aufnahme eines Befestigungselements, aufweisen. Dies gilt analog für die erste Ausführungsform.
- Die von den Haltekörpern ausgebildete Haltestruktur kann z.B. flach ausgebildet sein, mit einer planen oberen Flachseite und/oder einer planen unteren Flachseite. Insbesondere kann die gemeinsame Haltestruktur-Seite, auf der die Fassungen anbringbar/angebracht sind, eben ausgebildet sein, so dass die Fassungen im montierten Zustand (und folglich auch die daran zu befestigenden Lampen) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
- Die mechanisch feste Verbindung der langgestreckten Haltekörper über deren Längsenden kann unter Verwendung mechanischer Befestigungsmittel erfolgen (z.B. Schrauben). Die mechanischen Befestigungsmittel können dabei z.B. eine formund/oder kraftschlüssige Verbindung erzeugen, z.B. eine Schraub- oder Stift- oder Nietverbindung. Die Verbindung kann eine lösbare Verbindung sein, z.B. eine Steckverbindung und/oder eine Rastverbindung und/oder eine Schraubverbindung und/oder einer Klammerverbindung.
- Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Ausführungsform können die Fassungen z.B. einstückig mit den Haltekörpern oder alternativ als gegenüber den Haltekörpern separate Bauteile ausgebildet sein.
- Sind die Fassungen als separate Bauteile ausgebildet, so können sie jeweils ein Fassungsgehäuse aufweisen, wobei das jeweilige Fassungsgehäuse auf seiner dem Leuchtmittel bzw. der Lampe zugewandten Seite eine Verbindungsseite aufweist, an der eine Fassungsanschlusseinrichtung vorgesehen ist, die zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Flächenlichtlampe dient, und wobei das jeweilige Fassungsgehäuse ferner eine der Verbindungsseite gegenüberliegende Montageseite zur Befestigung der Fassung an der Haltestruktur aufweist. Die jeweilige Fassung kann dabei z.B. als flaches Bauteil ausgebildet sein, von dessen beiden Flachseiten die Verbindungsseite und die Montageseite gebildet sind.
- Zwischen der Verbindungseite und der Montageseite des Fassungsgehäuses können sich z.B. stirnseitige Fassungsgehäuseseiten erstrecken, wobei zumindest an einer der stirnseitigen Fassungsgehäuseseiten Versorgungsanschlüsse zur elektrischen Verbindung der Fassung mit einer Versorgungsleitung vorhanden sind. Z.B. können an mehreren Fassungsgehäuseseiten jeweils mehrere Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Für jeden Versorgungsanschluss kann z.B. ein Zugentlastungsmittel vorhanden sein. Das Zugentlastungsmittel kann z.B. lösbar am Fassungsgehäuse befestigt sein. Die Versorgungsanschlüsse können entweder eine positive Polarität (+) oder negative Polarität (–) aufweisen, und alle dieselbe Polarität (+ oder –) aufweisenden Versorgungsanschlüsse können miteinander elektrisch kurzgeschlossen sein. An einer Fassungsgehäuseseite mit Versorgungsanschlüssen kann jeweils zumindest ein Versorgungsanschluss dem Pluspol und zumindest ein Versorgungsanschluss dem Minuspol zugeordnet sein. Im Fassungsgehäuse können Kurzschlussverbinder angeordnet sein, die mehrere Anschlussflächen aufweisen, wobei jedem kurzzuschließenden Versorgungsanschluss eine der Anschlussflächen desselben Kurzschlussverbinders zugeordnet ist.
- Die Fassungsanschlusseinrichtung kann z.B. elektrische Fassungsanschlüsse aufweisen, die zur elektrischen Verbindung mit dem Leuchtmittel dienen. Es können jeweils mehrere Fassungsanschlüsse gleicher Polarität (+ oder –) vorhanden sein, und die Fassungsanschlüsse gleicher Polarität (+ oder –) können miteinander elektrisch kurzgeschlossen sein. Der elektrische Kurzschluss zwischen Fassungsanschlüssen gleicher Polarität (+ oder –) kann durch jeweils einen einzigen Kurzschlussverbinder erfolgen. Es können ein dem Minuspol (–) und ein dem Pluspol (+) zugeordneter Kurzschlussverbinder vorhanden sein, die eine identische Form aufweisen. Jeder Kurzschlussverbinder kann einen Basisabschnitt und vom Basisabschnitt abgewinkelte Anschlussteile mit jeweils einer Anschlussfläche aufweisen. Die den beiden unterschiedlichen Polen (+ oder –) zugeordneten Kurzschlussverbinder können mit Isolationsabstand im Fassungsgehäuse angeordnet sein. Die Basisabschnitte der beiden Kurzschlussverbinder können sich an einer Kreuzungsstelle unter Einhaltung des Isolationsabstands kreuzen.
- Im Sinne dieser Beschreibung und in den obigen Ausführungsformen kann unter einer Fassung z.B. eine Vorrichtung bzw. ein Bauteil verstanden werden, an dem eine auswechselbare Lampe schnell und unkompliziert mechanisch befestigt (bzw. davon gelöst) werden kann, um die Lampe gleichzeitig elektrisch zu kontaktieren und somit mit elektrischem Strom versorgen zu können. D.h., mit der mechanischen Befestigung der Lampe an der Fassung kann zugleich die elektrische Kontaktierung der Lampe erfolgen, d.h., die Verbindung der Stromleitungen bzw. derer elektrischer Kontakte. Die Fassung und die Lampe können derart ausgebildet sein, dass die Lampe werkzeuglos und lösbar an der Fassung befestigt werden kann, z.B. durch Aufstecken der Lampe auf die Fassung. Mit anderen Worten kann die Fassung eine Steckfassung sein, auf die die Lampe aufsteckbar ist.
- In den obigen Ausführungsformen können die langgestreckten Haltekörper z.B. aus Metall oder alternativ aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein.
- In den obigen Ausführungsformen dienen die langgestreckten Haltekörper insbesondere als Abstandshalter, welche die Fassungen in definierten bzw. regelmäßigen Abständen zueinander halten. D.h., die Haltekörper ermöglichen eine Anordnung der Fassungen (und somit der Lampen bzw. Leuchtmittel) mit definierten Abständen zueinander.
- Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die Fassungen daher an vorgegebenen Fassungs-Befestigungsabschnitten, welche an mehreren oder allen Haltekörpern ausgeformt sind, angebracht oder anbringbar sein, z.B. lösbar, z.B. mittels einer Steckverbindung und/oder einer Rastverbindung und/oder einer Schraubverbindung. Z.B. können alle oder mehrere der Haltekörper auf einer gemeinsamen Haltekörperseite an ihrem jeweiligen Längsende einen ausgeformten Fassungs-Befestigungsabschnitt aufweisen, so dass an einem jeweiligen Haltekörper insgesamt zwei Fassungen anbringbar sind. Der jeweilige Fassungs-Befestigungsabschnitt kann z.B. ein oder mehrere an dem jeweiligen Längsende ausgeformte Löcher zur Aufnahme eines Befestigungselements aufweisen.
- Alternativ oder zusätzlich können in den beiden obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper z.B. vollständig identisch ausgebildet sein, d.h. die gleiche Form und die gleichen Abmessungen aufweisen. Alternativ können z.B. lediglich die Längsenden der Haltekörper identisch ausgebildet sein.
- Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden z.B. lösbar mechanisch fest miteinander verbunden (z.B. verschraubt) oder verbindbar sein. Die lösbare Verbindung kann z.B. eine Schraubverbindung sein. D.h., die Haltekörper können unter Verwendung eines lösbaren Verbindungselements fest miteinander verbunden sein. Alternativ können die Haltekörper aber z.B. auch vernietet sein. Ferner alternativ können die langgestreckten Haltekörper z.B. auch stoffschlüssig miteinander verbunden sein, z.B. verklebt sein.
- Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden über komplementär geformte Eingriffsabschnitte formschlüssig miteinander verbunden oder verbindbar sein. Die Eingriffsabschnitte können einander also ergänzen bzw. zusammenwirken, wodurch eine begrenzte Anzahl unterschiedlicher Anordnungsmöglichkeiten relativ zueinander vorgegeben werden kann. Die Eingriffsabschnitte können z.B. von an den beiden Längsenden eines Haltekörpers ausgeformten Vertiefungen bzw. Aussparungen gebildet sein. Die beiden ausgesparten Eingriffsabschnitte können identisch ausgebildet sein. Z.B. kann die jeweilige Aussparung in der Draufsicht rechteckig, insbesondere quadratisch ausgebildet sein. Die Aussparungen können auf einer gemeinsamen oder auf gegenüberliegenden Seiten des Haltekörpers ausgebildet sein. Mit anderen Worten können die beiden Längsenden eines jeden Haltekörpers Laschen oder Verbindungszungen aufweisen, wobei zur Verbindung zweier Haltekörper die Laschen der benachbarten Längsenden übereinander gelegt werden, so dass sie sich insbesondere vollständig überlappen. Werden zwei benachbarte Haltekörper mit ihren Aussparungen oder Laschen übereinander gelegt, so kann der Formschluss z.B. von drei Flächenpaaren gebildet sein, z.B. von einem horizontalen Flächenpaar und zwei vertikalen Flächenpaaren (wobei die beiden vertikalen Flächenpaare parallel oder senkrecht zueinander angeordnet sein können, je nachdem, ob die Haltekörper linear oder rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind).
- Beispielsweise können die langgestreckten Haltekörper an ihren Längsenden sowohl durch eine lösbare Verbindung (unter Verwendung eines lösbaren Befestigungselements wie z.B. einer Schraube) als auch durch eine (rein) formschlüssige Verbindung, welche durch die komplementären Eingriffsabschnitte erreicht ist, verbunden sein.
- Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen zwei benachbarte Haltekörper in entweder linearer oder rechtwinkliger Anordnung zueinander verbunden oder verbindbar sein. Z.B. sind die Haltekörper über ihre Längsenden ausschließlich in diesen beiden Ausrichtungen miteinander verbunden. Mit anderen Worten können die Haltekörper über ihre Längsenden in einer vorgegebenen Anzahl unterschiedlicher Ausrichtungen miteinander verbindbar sein. Die beschriebene, definierte/vorgegebene Ausrichtung der Haltekörper kann insbesondere durch den oben beschriebenen Formschluss erreicht/erleichtert werden. Durch Anordnen mehrerer Haltekörper in Reihe lassen sich dabei z.B. die folgenden Haltestrukturen erzielen: lineare Haltestruktur, rechtwinklige bzw. L-förmige Haltestruktur, U-förmige Haltestruktur, rechteckige oder quadratische Haltestruktur, mäanderförmige Haltestruktur, Zick-zack-förmige Haltestruktur oder schlangenförmige Haltestruktur.
- Alternativ oder zusätzlich können in den obigen Ausführungsformen die langgestreckten Haltekörper als flache Plattenkörper mit einer Plattenunterseite und einer Plattenoberseite ausgebildet sein. Die Plattenkörper können dabei z.B. eine Streifenform haben. Z.B. haben die Plattenkörper eine rechteckige Form (in der Draufsicht). Der in Längsrichtung zentral gelegene Streifenabschnitt kann aber z.B. auch verjüngt sein.
- Die jeweilige Plattenunterseite kann z.B. plan ausgebildet sein.
- Bei einem oder mehreren oder allen der Plattenkörper können auf der Plattenunterseite an den beiden Längsenden jeweils ein oder mehrere Löcher mit Innengewinde vorgesehen sein. Die Fassungen können dann unter Verwendung von Schrauben auf den Plattenunterseiten angebracht werden bzw. sein. Die Schrauben können sich dabei durch entsprechende Löcher der Fassungen hindurch erstrecken und in das jeweilige Innengewinde eingreifen. Das jeweilige Loch kann z.B. ein Sack- oder Durchgangsloch sein. Z.B. kann jeweils eine Gruppe von mehreren Durchgangsbohrungen vorgesehen sein, z.B. eine Gruppe aus vier Durchgangslöchern.
- Alternativ können die Fassungen aber auch mittels anderer Verbindungstechniken mit der Plattenunterseite verbunden sein. Z.B. können die Fassungen mit ihrer Montageseite auf die Plattenunterseite aufgeklebt oder aufgerastet oder aufgesteckt sein.
- Zusätzlich oder alternativ kann der jeweilige Plattenkörper an seinen beiden Längsenden jeweils eine Aussparung aufweisen. Die Aussparungen können z.B. beide auf der Plattenoberseite ausgebildet sein. Die jeweilige Aussparung kann sich über die gesamte Plattenbreite hinweg von dem jeweiligen Längsende aus in Richtung zu der Plattenmitte hin erstrecken (jedoch nicht bis zur Plattenmitte hin, d.h. mit Abstand zu der in Plattenlängsrichtung gelegenen Plattenmitte). Die jeweilige Aussparung bildet einen Eingriffsabschnitt zum Eingriff mit der Aussparung eines anderen Plattenkörpers. Die jeweilige Aussparung kann z.B. in Draufsicht rechteckig geformt sein, insb. quadratisch. Die jeweilige Aussparung kann sich in Tiefenrichtung bzw. Dickenrichtung z.B. bis zur Plattenmitte hin erstrecken. Zwei benachbarte Haltekörper können dann mit ihren von den Aussparungen gebildeten abgesenkten Bereichen derart übereinander gelegt werden, dass die obere Plattenseite des einen Haltekörpers mit der unteren Plattenseite des anderen Haltekörpers fluchtet bzw. in einer gemeinsamen Ebene liegt. Zwischen den Aussparungen kann eine Erhebung mit planer Oberfläche ausgebildet sein. Die Aussparungen sind insb. identisch ausgebildet.
- In dem Boden der jeweiligen Aussparung bzw. in der von der Aussparung gebildeten Lasche kann zumindest ein Durchgangsloch angeordnet sein. Z.B. ist in dem Boden der jeweiligen Aussparung ein mittig angeordnetes Durchgangsloch vorgesehen. Z.B. ist das zumindest eine Durchgangsloch bzw. dessen Wandung mit einem Innengewinde versehen. Zwei benachbarte Haltekörper können mit ihren Aussparungen/Laschen übereinander gelegt und unter Verwendung eines Befestigungsmittels, welches sich durch die beiden fluchtenden Durchgangslöcher hindurch erstreckt, fest miteinander verbunden werden. Das Befestigungsmittel kann z.B. eine Schraube (oder alternativ z.B. ein Niet) sein. Zumindest in einer der beiden Aussparungen eines jeden Haltekörpers kann das zumindest eine Durchgangsloch an der Plattenunterseite in eine Senkung münden, so dass das Befestigungsmittel (bzw. dessen Schraubenkopf oder Nietkopf) in der Senkung bündig mit der Plattenunterseite aufliegen kann. Z.B. können an der Plattenunterseite mehrere Löcher mit Innengewinde zur Befestigung einer Fassung um das Durchgangsloch zur Verbindung zweier Haltekörper herum angeordnet sein (z.B. symmetrisch um das Durchgangsloch herum).
- Optional kann in den obigen Ausführungsformen in einem in Plattenlängsrichtung zentralen Bereich von zumindest einem Plattenkörper (insbesondere von mehreren oder allen Plattenkörpern) ein Durchgangsloch vorgesehen sein, so dass der zumindest eine Plattenkörper unter Verwendung eines mechanischen Befestigungselements (z.B. einer Schraube), welches sich durch das Durchgangsloch hindurch erstreckt, an einer Befestigungsfläche (z.B. an einer Decke oder einer Wand) montiert werden kann.
- Ferner kann in den obigen Ausführungsformen jeweils ein plattenförmiges Abschlussstück vorgesehen sein. Dieses kann insbesondere bei einer geraden Anzahl von Haltekörpern hilfreich sein. Das Abschlussstück kann dabei komplementär zu einer der oben beschriebenen Aussparungen an den Längsenden des jeweiligen Haltekörpers geformt sein. D.h., die Aussparung kann von dem Abschlussstück vollständig ausgefüllt sein, so dass eine plane Oberfläche entsteht, wenn das Abschlussstück an dem Längsende montiert ist. Das Abschlussstück kann dabei Löcher zur Befestigung der Fassung und ein Durchgangsloch aufweisen, das mit dem in der Lasche/Aussparung ausgebildeten Durchgangsloch zur Verbindung der Haltekörper fluchtet.
- Gemäß verschiedenen Ausführungsformen kann ein Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe aufweisen:
einen langgestreckten, flachen Plattenkörper mit einer oberen Plattenseite und einer der oberen Plattenseite gegenüber liegenden unteren Plattenseite sowie
mindestens eine, auf der Plattenunterseite oder Plattenoberseite anbringbare oder angebrachte Fassung zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung einer flachen Flächenlichtlampe,
wobei an den beiden Längsenden des Plattenkörpers jeweils ein Eingriffsabschnitt ausgeformt ist, der von einer Aussparung gebildet ist, die sich in der Draufsicht von dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers aus über die gesamte Breite des Plattenkörpers hinweg in Richtung zu der Längsmitte hin erstreckt,
so dass der Plattenkörper an jedem seiner beiden Längsenden mit einem anderen, identisch ausgebildeten Plattenkörper unter Ausbildung einer von den Eingriffsabschnitten der benachbarten Plattenkörper gebildeten formschlüssigen Verbindung verbunden werden kann. - Der langgestreckte Haltekörper und/oder die Fassung können dabei wie für die oben beschriebenen Ausführungsformen beschrieben ausgebildet sein.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert.
- Es zeigen
-
1 eine schematische Darstellung einer Leuchte mit mehreren Lampen bzw. Leuchtmitteln und mehreren Fassungen; -
2 ein Ausführungsbeispiel eines Leuchtmittels in perspektivischer Explosionsdarstellung; -
2a eine perspektivische Darstellung eines Leuchtmittelkontaktteils des Leuchtmittels nach2 ; -
3 eine perspektivische Darstellung des Leuchtmittels gemäß2 mit Blick auf die Rückseite sowie eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Fassung; -
4 das Leuchtmittel und die Fassung nach3 bei hergestellter Verbindung; -
5 die perspektivische Darstellung des Leuchtmittels und der Fassung gemäß4 , wobei die Gehäuserückwand des Leuchtmittels sowie die Montagefläche der Fassung entfernt wurden, um die elektrische Verbindung zu veranschaulichen; -
6 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Fassung gemäß der3 bis5 ; -
7 die Fassung aus6 in teilmontiertem Zustand; -
8 eine Draufsicht auf das geöffnete Fassungsgehäuse mit Blickrichtung von der Montageseite her; -
9 eine perspektivische Ansicht auf das Leuchtmittel und die Fassung nach3 mit Blickrichtung auf die Vorderseite des Leuchtmittels und die Verbindungsseite der Fassung; -
10 eine Seitenansicht auf das Leuchtmittel und die Fassung bei hergestellter Verbindung; -
11a einen Haltekörper gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in der Draufsicht; -
11b eine Unteransicht des Haltekörpers aus11a ; -
12 ein Abschlussstück zur Verwendung mit dem Haltekörper nach den11a und11b in der Draufsicht; -
13 eine Fassung zur Verwendung mit dem Haltekörper nach den11a und11b in der Draufsicht; -
14 die Unterseite einer Flächenlichtlampe, an deren Gehäuse-Rückseite eine Aussparung ausgebildet ist, in der eine Fassung nach13 zumindest teilweise aufgenommen ist, um die Fassung mit der Lampe zu kontaktieren; -
15a und15b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine Haltestruktur, welche aus zwei Haltekörpern nach den11a und11b sowie einem Abschlussstück nach12 gebildet ist; -
16a und16b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine andere/alternative Haltestruktur, welche aus zwei Haltekörpern nach den11a und11b sowie einem Abschlussstück nach12 gebildet ist; -
17a und17b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus acht Haltekörpern nach den11a und11b sowie einem Abschlussstück nach12 gebildet ist; -
18a und18b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine andere/alternative erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus vier Haltekörpern nach den11a und11b sowie einem Abschlussstück nach12 gebildet ist; -
19a und19b in der Unteransicht bzw. Draufsicht eine noch andere erfindungsgemäße Leuchte, welche eine noch andere Haltestruktur aufweist, die aus fünf Haltekörpern nach den11a und11b gebildet ist; und -
20a und20b in der Draufsicht bzw. Unteransicht eine weitere erfindungsgemäße Leuchte, welche eine weitere Haltestruktur aufweist, die aus sieben Haltekörpern nach den11a und11b gebildet ist. - In der folgenden ausführlichen Beschreibung wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, die Teil dieser bilden und in denen zur Veranschaulichung spezifische Ausführungsformen gezeigt sind, in denen die Erfindung ausgeübt werden kann. In dieser Hinsicht wird Richtungsterminologie wie etwa „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „vorderes“, „hinteres“, usw. mit Bezug auf die Orientierung der beschriebenen Figur(en) verwendet. Da Komponenten von Ausführungsformen in einer Anzahl verschiedener Orientierungen positioniert werden können, dient die Richtungsterminologie zur Veranschaulichung und ist auf keinerlei Weise einschränkend. Es versteht sich, dass andere Ausführungsformen benutzt und strukturelle oder logische Änderungen vorgenommen werden können, ohne von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Es versteht sich, dass die Merkmale der hierin beschriebenen verschiedenen beispielhaften Ausführungsformen miteinander kombiniert werden können, sofern nicht spezifisch anders angegeben. Die folgende ausführliche Beschreibung ist deshalb nicht in einschränkendem Sinne aufzufassen, und der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung wird durch die angefügten Ansprüche definiert.
- Im Rahmen dieser Beschreibung werden die Begriffe "verbunden", "angeschlossen" sowie "gekoppelt" verwendet zum Beschreiben sowohl einer direkten als auch einer indirekten Verbindung, eines direkten oder indirekten Anschlusses sowie einer direkten oder indirekten Kopplung. In den Figuren werden identische oder ähnliche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen, soweit dies zweckmäßig ist.
- In den
1 bis10 sind eine Fassung und eine Lampe/Leuchtmittel sowie eine daraus zusammengesetzte Leuchte gezeigt, welche dazu geeignet sind, mit/in der vorliegenden Erfindung verwendet zu werden. Jedoch kann die Erfindung auch mit anderen Fassungs-Lampen-Systemen realisiert werden. Mit anderen Worten kann ein Haltekörper wie er unten mit Bezug auf die11a und11b beschrieben ist z.B. auch zusammen mit anderen Lampen und/oder anderen Fassungen verwendet werden. -
1 zeigt eine blockschaltbildähnliche Prinzipdarstellung einer Leuchte15 , die über eine Versorgungsleitung16 an eine Spannungsquelle17 angeschlossen ist. Die Spannungsquelle17 stellt eine Gleichspannung zur Versorgung der Leuchte15 bereit. Als Spannungsquelle17 kann beispielsweise ein Vorschaltgerät dienen. Lediglich symbolisch ist hier ein Schalter18 in der Versorgungsleitung16 vorhanden, der zum Einbzw. Ausschalten der Leuchte15 dient. Anstelle einer Spannungsquelle17 könnte auch eine Stromquelle17’ verwendet werden, wie dies strichpunktiert schematisch veranschaulicht ist. Die Stromquelle17’ kann Bestandteil eines Vorschaltgerätes sein. Die Stromquelle17’ kann auch als Stromtreiber innerhalb der Fassung20 angeordnet und mit dem herkömmlichen Spannungsnetz verbindbar sein. An die Stromquelle17’ sind die Fassungen20 vorzugsweise in Reihe geschaltet. - Die Leuchte
15 weist wenigstens eine Fassung20 auf. Beim Ausführungsbeispiel nach1 sind mehrere Fassungen20 vorgesehen, die regelmäßig beabstandet in mehreren Reihen21 und mehreren Spalten22 matrixartig angeordnet sind. Jede Fassung20 ist mit einem Leuchtmittel23 sowohl mechanisch als auch elektrisch verbunden. Beim Ausführungsbeispiel sind die Leuchtmittel23 rechteckförmig gestaltet. Die Leuchtflächen24 der Leuchtmittel23 bilden eine gemeinsame Gesamtleuchtfläche der Leuchte15 . Sie liegen dabei vorzugsweise an den Längskante oder den Querkanten aneinander an. Der Abstand der Fassungen20 ist entsprechend festgelegt. Zur Verbindung eines Leuchtmittels23 mit einer Fassung20 wird dieses in Aufsteckrichtung rechtwinklig zu seiner Leuchtfläche24 auf die zugeordnete Fassung20 werkzeuglos aufgesteckt bzw. aufgerastet. In entgegengesetzter Abzugsrichtung kann das Leuchtmittel23 auch von der Fassung20 vorzugsweise werkzeuglos abgezogen werden. - Die
1 bis10 befassen sich zum einen mit der Ausgestaltung des Leuchtmittels23 und zum anderen mit der Ausgestaltung der Fassung20 . Die Fassung20 und das Leuchtmittel23 können zu einer Leuchte15 kombiniert werden. -
2 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels des Leuchtmittels23 . Das Leuchtmittel23 weist ein Trägerelement25 auf, das platten- oder folienartig ausgestaltet ist. Das Trägerelement25 weist das Halbleiterleuchtelement auf oder ist Bestandteil des Halbleiterleuchtelements. Beim Ausführungsbeispiel ist das Trägerelement25 sandwichartig in mehreren Schichten aufgebaut. Das Halbleiterleuchtelement ist dabei zwischen einer vorderen transparenten Platte oder Folie26 und einer hinteren Platte oder Folie27 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel sind die Platten26 ,27 als Glasplatten ausgeführt. Die vordere Platte oder Folie26 ist größer als die hinter Platte oder Folie27 und ragt beim Ausführungsbeispiel an zwei gegenüberliegenden Seiten über die hintere Platte oder Folie27 hinaus. Die dem Halbleiterleuchtelement abgewandte vordere Fläche der vorderen Platte oder Folie26 bildet die Leuchtfläche24 des Leuchtmittels23 . An der der Leuchtfläche24 abgewandeten Kontaktseite der vorderen Platte26 sind elektrische Kontaktflächen28 angeordnet. Es können ein oder mehrere Paare von Kontaktflächen28 vorgesehen sein. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei Paare von Kontaktflächen28 an den beiden Überständen der vorderen Platte26 vorhanden. Das Halbleiterleuchtelement kann daher an verschiedenen Stellen kontaktiert werden, um ein gleichmäßigeres Leuchtbild zu erreichen, auch wenn große Leuchtflächen24 vorgesehen werden. Eine Kontaktfläche28 eines Paares ist mit der Anode und die andere Kontaktfläche28 desselben Paares mit der Kathode des Halbleiterleuchtelements verbunden. Die Kontaktflächen28 sind in5 dargestellt. Die Kontaktflächen28 sind beim Ausführungsbeispiel an zwei gegenüberliegenden Seiten des Halbleiterleuchtelements angeordnet. - Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Leuchtfläche
24 als plane Fläche ausgestaltet. Bei der in1 dargestellten Leuchte15 befinden sich die planen Leuchtflächen24 der Leuchtelemente23 in einer gemeinsamen Ebene. Es können auf diese Weise große Gesamtleuchtflächen an Decken oder Wänden aus den einzelnen Leuchtflächen24 der Leuchtmittel23 modular zusammengesetzt werden. - Das Leuchtmittel
23 weist ferner ein Leuchtmittelgehäuse30 auf, das aus elektrisch isolierendem Material besteht. Dabei ist der Begriff elektrisch isolierend hier so zu verstehen, dass die üblicherweise an Leuchten15 angelegten Gleichspannungen bis zu etwa 200 V und Gleichströme bis zu etwa 2 bis 3 A isoliert werden. Das Leuchtmittelgehäuse30 besteht aus einem Rahmen31 und einer Gehäuserückwand32 , zwischen denen das Trägerelement25 gelagert ist. Der Rahmen31 weist eine Lichtaustrittsöffnung33 auf, die beim Ausführungsbeispiel rechteckig konturiert ist. Durch die Lichtaustrittsöffnung33 wird das Licht von der Leuchtfläche24 abgestrahlt. Die Leuchtfläche24 stellt damit die Lichtabstrahlseite des Trägerelements25 dar. Das Leuchtmittelgehäuse30 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, beispielsweise Polycarbonat. Es kann dann sehr einfach und kostengünstig durch Spritzgießen hergestellt werden. Polycarbonat ist amorph und hat einen geringen Verzug. - Das Leuchtmittelgehäuse
30 weist beispielsweise eine quadratische oder rechteckige Kontur auf. In verschiedenen Ausführungsbeispielen hat es eine Größe von 150 mal 150 Millimetern. Es werden Seitenlängen bevorzugt, die einem ganzzahligen Teiler von 600 Millimetern entsprechen, da Decken in Büro- oder Fabrikgebäuden häufig ein Raster von 600 mal 600 Millimetern aufweisen. Dadurch ergeben sich beispielsweise Gehäuseabmessungen (Länge mal Breite oder Breite mal Länge) von 300 mal 300 Millimetern, 150 mal 300 Millimetern, 200 mal 150 Millimetern, 100 mal 100 Millimetern, 100 mal 200 Millimetern, usw. - Die Dicke oder Tiefe des Leuchtmittelgehäuses
30 zwischen der Leuchtfläche24 und einer Rückseite66 der Gehäuserückwand32 nimmt von einem mittleren Bereich zu allen Seiten nach außen hin ab. Durch diese sich verjüngende Gehäuseform entsteht ein vorteilhafter ästhetischer Eindruck. Die Flachheit des Leuchtmittelgehäuses30 wird betont. Zugleich ist im mittleren Bereich ausreichend Raum für die Aufnahme der Fassung20 . - Ein ringsumlaufender Steg
34 umgibt die Lichtaustrittsöffnung33 . An der der Leuchtfläche24 zugewandten Seite weist der Steg34 eine Anlagefläche35 auf, an der der äußere Rand der Lichtabstrahlseite des Trägerelement25 anliegt. Die Anlagefläche35 ist als plane Fläche ausgeführt. In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel könnte die Anlagefläche35 auch lediglich an den beiden Stegabschnitten36 vorgesehen sein, die auf gegenüberliegenden Seiten der Lichtaustrittsöffnung33 vorgesehen sind. Insbesondere sind die Stegabschnitte36 an der Stelle vorgesehen, an der die Kontaktflächen28 am Trägerelement25 bzw. an der vorderen Platte26 angeordnet sind, um gleichzeitig einen ausreichenden Berührschutz zu gewährleisten. Bei allen Ausgestaltungen der Anlagefläche35 ist diese so auszuführen, dass eine gewünschte Ausrichtung der Leuchtfläche24 gegenüber dem Leuchtmittelgehäuse30 hergestellt ist. Dies kann im Prinzip bereits durch drei beabstandete Anlagestellen erreicht werden. - Zwischen der Gehäuserückwand
32 und dem Trägerelement25 sind Leuchtmittelkontaktteile39 zur elektrischen Kontaktierung des Halbleiterleuchtelements vorgesehen. Eine vergrößerte Darstellung des Leuchtmittelkontaktteils39 ist in2a veranschaulicht. Das Leuchmittelkontaktteil39 ist als einstückiger Körper hergestellt und verfügt über keine Verbindungs- oder Nahtstellen und besteht aus einem einheitlichen Material. Es ist vorzugsweise als Stanz-Biegeteil ausgeführt und wird zur Herstellung aus einem Blech ausgestanzt und anschließend in die gewünschte Form gebogen. - Das Leuchtmittelkontaktteil
39 weist einen Leuchtmittelkontakt40 auf, mit dem das Leuchtmittelkontaktteil39 an der zugeordneten Kontaktfläche28 am Trägerelement25 anliegt. Der Leuchtmittelkontakt40 kann mehrere Kontaktstellen41 aufweisen, mit denen der Leuchtmittelkontakt40 an der zugeordneten Kontaktfläche28 anliegt. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind mehrere und vorzugsweise drei Kontaktzungen42 vorgesehen, die jeweils gleich ausgestaltet sind. Jede Kontaktzunge42 weist einen ebenen Abschnitt42a auf, an den sich der die Kontaktstelle41 aufweisende freie Endabschnitt42b anschließt. Der Endabschnitt42b ist vom ebenen Abschnitt42a abgewinkelt und weist einen gebogenen Verlauf auf. Die Kontaktzungen42 sind gegeneinander beweglich und durch Schlitze43 voneinander getrennt. In Gebrauchslage entsteht dadurch eine Federwirkung der Kontaktzungen42 , so dass die Kontaktstellen41 mit einer gewissen Federvorspannung an der Kontaktfläche28 anliegen. - In verschiedenen Ausführungsbeispielen nach
2 weist das Leuchtmittel23 jeweils zwei Kontaktflächen28 für die Anode und die Kathode auf. Jeder Kontaktfläche28 ist ein Leuchtmittelkontaktteil39 zugeordnet. Dementsprechend weist das Leuchtmittel23 vier Leuchtmittelkontaktteile39 auf. - Der Leuchtmittelkontakt
40 bildet das erste Ende44 des Leuchtmittelkontaktteils39 . Am entgegengesetzten zweiten Ende45 weist das Leuchtmittelkontaktteil39 einen Leuchtmittelanschluss46 auf, der zur elektrischen Verbindung mit der Fassung20 dient. Der Leuchtmittelanschluss46 ist als Rast-Steckanschluss ausgestaltet. Er weist zwei über ein Querstück47 miteinander verbundene Kontaktflügel48 auf, die identisch ausgestaltet sind. Die Kontaktflügel48 ragen quer vom Querstück47 weg, wobei sie sich zunächst bis zu einer Biegestelle49 aneinander annähern und sich ab der Biegestellte49 zu ihrem jeweiligen freien Ende50 hin voneinander entfernen. Die beiden Kontaktflügel48 haben an den einander gegenüberliegenden Biegestellen49 den geringsten Abstand. Die Kontaktflügel48 ragen vom Querstück in eine Richtung entgegen der abgebogenen Enden42b des Kontaktteils40 weg. Das Querstück47 liegt in etwa in derselben Ebene wie der ebene Abschnitt42a der Kontaktzungen42 . - Das erste Ende
45 des Leuchtmittelkontaktteils39 geht in einen Halteabschnitt51 über, an dem eine Halteklemme52 vorgesehen ist. Beispielsgemäß weist der Halteabschnitt51 eine Abkröpfung53 auf, innerhalb der sich die Halteklemme52 befindet. Die Halteklemme ist durch zwei gegenüberliegende Klemmzungen54 gebildet, die auf gegenüberliegenden Seiten einer Halteausnehmung25 am Halteabschnitt51 federnd gelagert sind. Die beiden Federzungen54 erstrecken sich schräg aufeinander zu oberhalb der Halteöffnung55 in der Abkröpfung53 , so dass ihre freien Enden in der Abkröpfung43 nebeneinander liegend angeordnet sind. In Gebrauchslage wird das Leuchtmittelkontaktteil39 auf einen Haltevorsprung56 an der Gehäuserückwand32 aufgesteckt, der durch die Halteöffnung55 hindurch greift und dabei auf beiden Seiten durch die Klemmzungen54 , klemmend beaufschlagt wird. - Zwischen dem Halteabschnitt
51 und dem ersten Ende44 weist das Leuchtmittelkontaktteil39 eine Federzone57 auf. Die Federzone57 weist eine elastisch federnd an einem Zungenhalteteil58 der Federzone57 angeordnete Federzunge59 auf. Diese ist insbesondere aus dem Zungenhalteteil58 ausgestanzt und am Rand der ausgestanzten Öffnung abgewinkelt. Die Federzunge59 ragt schräg vom Zungenhalteteil58 weg. In verschiedenen Ausführungsbeispielen befindet sich das Zungenhalteteil58 in ebener Verlängerung des ebenen Abschnitts42a der Kontaktzungen42 . In Gebrauchslage dient die Federzunge59 der Federzone57 als elastisches Lagerelement60 . Zwischen der Gehäuserückwand32 und dem Trägerelement25 sind ein oder mehrere elastische Lagerelemente60 vorgesehen, um das Trägerelement25 gegen die Anlagefläche35 am Rahmen31 zu drücken, so dass dieses die gewünschte Position einnimmt. Wie in2 veranschaulicht sind hier vier Lagerelemente60 vorhanden. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel sind diese durch die Federzone57 und beispielsweise durch die Federzunge59 gebildet. Die Federzunge59 liegt in Gebrauchslage an dem Trägerelement25 unter Federvorspannung an. - In montierten Zustand sitzen die Leuchtmittelkontaktteile
39 in jeweils einem Aufnahmebereich63 an der dem Trägerelement zugeordneten Seite64 der Gehäuserückwand32 . Jeder Aufnahmebereich63 weist für den Leuchtmittelanschluss46 eine Leuchtmittelanschlussöffnung65 auf, die die Gehäuserückwand32 vollständig durchsetzt. Dadurch ist der Leuchtmittelanschluss46 bzw. sind die Kontaktflügel48 von der der Innenseite64 entgegengesetzten Rückseite66 der Gehäuserückwand32 zugänglich. - Bei hergestelltem Gebrauchszustand des Leuchtmittels
23 umschließt der Rahmen31 die Gehäuserückwand32 an deren Außenumfang vollständig. Dabei wird zwischen dem Rahmen31 und der Gehäuserückwand32 vorzugsweise eine Rastverbindung hergestellt. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind hierfür an der Gehäuserückwand32 an zumindest zwei gegenüberliegenden Seitenkanten Rastnasen67 vorgesehen, die in Vertiefungen an der Innenseite an der ringsumlaufenden Rahmenwange68 eingreifen. - An der Rückseite
66 des Leuchtmittels23 bzw. des Leuchtmittelgehäuses30 ist eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung70 vorhanden, die zur Herstellung sowohl der elektrischen, als auch der mechanischen Verbindung mit der Fassung20 dient. Zu der Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung70 gehören zumindest zwei und beispielgemäß vier Leuchtmittelanschlüsse46 . Diese Leuchtmittelanschlüsse46 sind jeweils mit einem Leuchtmittelkontakt40 über das Leuchtmittelkontaktteil39 elektrisch leitend verbunden und stellen somit die elektrische Verbindung zur jeweiligen Anode bzw. Katode des Halbleiterleuchtelements bereit. - Zu der Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung
70 gehören ferner Rastmittel71 , die ausschließlich zur Herstellung oder Unterstützung der mechanischen Verbindung zwischen dem Leuchtmittel23 und der Fassung20 dienen. Die Rastmittel71 sind in verschiedenen Ausführungsbeispielen durch mehrere Rastvorsprünge72 gebildet. Die Rastvorsprünge72 ragen von der Rückseite66 des Leuchtmittelgehäuses30 weg. An ihrem freien Ende ist seitlich eine Rastauswölbung73 vorgesehen. Bei hergestellter Rastverbindung durchgreifen die Rastvorsprünge72 eine Rastausnehmung74 an der Fassung und die Rastauswölbungen73 hintergreifen jeweils eine zugeordnete Rastkante an der Fassung20 . In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind die Rastvorsprünge72 paarweise mit Abstand nebeneinander angeordnet. Die Rastauswölbungen73 ragen in entgegengesetzte Richtungen vom jeweils benachbarten Rastvorsprung72 weg. - Die Form und/oder die Größe der Rastvorsprünge
72 und insbesondere der Rastauswölbungen73 kann so gewählt werden, dass zum einen ein ausreichender Halt der Rastverbindung gewährleistet wird und zum anderen die Kräfte beim Herstellen und/oder Trennen der Rastverbindung nicht zu groß werden. Zum Beispiel kann die Neigung und/oder die Größe einer sich an das freie Ende des Rastvorsprungs72 anschließenden Schrägfläche74a der Rastauswölbung73 zur Einstellung der gewünschten Aufsteckkraft beim Herstellen der Rastverbindung vorgegeben werden. Analog kann die Neigung und/oder die Größe einer Rastanlagefläche74b , mit der die Rastauswölbung73 bei hergestellter Rastverbindung an der zugeordneten Rastkante der Fassung20 anliegt, zur Einstellung der gewünschten Abzugskraft beim Trennen der Rastverbindung vorgegeben werden. Die Größe und Neigung der Flächen74a ,74b bezieht sich auf die Erstreckungsrichtung der Rastauswölbung73 quer zur Aufsteck- bzw. Abzugsrichtung des Leuchtmittels23 . Die Aufsteck- und/oder die Abzugskraft werden angepasst an die Stabilität des Leuchtmittels23 , um dieses beim Aufstecken uns Abziehen nicht zu beschädigen. - Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung
70 ist in einer Ausnehmung75 der Gehäuserückwand32 angeordnet. Die Leuchtmittelanschlüsse46 und die Rastvorsprünge72 sind punktsymmetrisch zu einem Mittelpunkt M der Aussparung75 bzw. der Rückseite66 angeordnet. Die Rastvorsprünge72 sind fluchtend entlang einer radialen Geraden durch den Mittelpunkt M an der Gehäuserückwand32 angeordnet. In verschiedenen Ausführungsbeispielen kann das Leuchtmittel23 somit um 180 Grad gedreht werden und in beiden Drehlagen mit der Fassung20 verbunden werden. - Bei einer abgewandelten Ausführungsform kann eine Kodiereinrichtung vorgesehen sein. Die Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung
70 weisen ein Kodierelement80 auf, das mit einem Kodiergegenelement der Fassung20 zusammenarbeitet und die Herstellung der Verbindung zwischen Leuchtmittel23 und Fassung lediglich in den zulässigen Relativlagen ermöglicht. Auf diese Weise können elektrisch falsche Verbindungen zwischen Fassung20 und Leuchtmittel23 verhindert werden. Es können auch mehrere Kodierelemente80 vorgesehen sein. Jedem Kodierelement80 ist ein Kodiergegenelement des Fassung20 zugeordnet. Das Kodierelement80 und das zugeordnete komplementäre Kodiergegenelement können beliebige Formen aufweisen. Das Kodierelement80 kann zum Beispiel auch durch einen Rastvorsprung72 gebildet sein oder am Rastvorsprung72 angeordnet sein. In verschiedenen Ausführungsbeispielen dienen die Rastvorsprünge72 als Kodierelemente80 , die aufgrund ihrer Position lediglich die beiden oben beschriebenen Orientierungen des Leuchtmittels23 beim Herstellen der Verbindung mit der Fassung20 zulassen. Die Kodiereinrichtung kann alternativ auch lediglich eine oder mehr als zwei mögliche Relativlagen zwischen dem Leuchtmittel23 und der Fassung20 beim Herstellen der Verbindung zuzulassen. - Die Aussparung
75 weist hier eine rechteckförmige und beispielsweise quadratische Kontur auf. Die Aussparung75 ist mittig in der Gehäuserückwand32 vorgesehen. An allen vier Seiten setzt sich die Aussparung75 in jeweils einem Versorgungskanal76 fort. Die Kanäle76 und die Aussparung75 haben einen gemeinsamen, vorzugsweise planen Boden77 , der innerhalb der Aussparung75 und der Versorgungskanäle die Rückseite66 der Gehäuserückwand32 bildet. Bei hergestellter Verbindung zwischen der Fassung20 und dem Leuchtmittel23 dienen die Versorgungskanäle76 zur Aufnahme der mit der Fassung20 verbundenen Kabel78 der Versorgungsleitung16 (4 ). Im Bereich der Verbindungskanäle76 und der Aussparung75 ist die Gehäuserückwand32 an ihrer Innenseite im Wesentlichen eben ausgebildet. Neben diesem im Wesentlichen ebenen Bereich weist die Gehäuserückwand32 in ihrem jeweiligen Eckbereich eine Anordnung von Versteifungsrippen79 auf. In einem jeweiligen Eckbereich mit Versteifungsrippen79 ist der Aufnahmebereich63 für ein jeweiliges Leuchtmittelkontaktteil39 vorgesehen. Die Versteifungsrippen79 weisen zur Aufnahme des Leuchtmittelkontaktteils39 im Aufnahmebereich63 Aussparungen auf. - Das Leuchtmittel
23 besteht In verschiedenen Ausführungsbeispielen aus lediglich wenigen Einzelteilen: dem Leuchtmittelgehäuse30 , dem Trägerelement25 mit einem oder mehreren Halbleiterleuchtelementen und jeweils zwei Leuchtmittelkontaktteilen39 für jedes vorhandene Halbleiterleuchtelement. Die Leuchtmittelkontaktteile39 sind identisch. Somit lässt sich das Leuchtmittel23 kostengünstig herstellen. Mehrere Leuchtmittel23 lassen sich auf einfache Weise gruppieren, wobei die Leuchtflächen24 problemlos in einer Ebene ausgerichtet werden können. Es lassen sich Leuchten15 mit einer großen Gesamtleuchtfläche aufbauen. Das Leuchtmittel23 eignet sich wegen der Kapselung der elektrischen Anschlüsse im Leuchtmittelgehäuse30 auch für höhere Gleichspannungen im Bereich von 200 V. - In
6 ist eine Fassung20 zur Verwendung mit/in der vorliegenden Erfindung in Explosionsdarstellung gezeigt. Die Fassung20 weist ein Fassungsgehäuse90 auf, das In verschiedenen Ausführungsbeispielen aus zwei verbindbaren Gehäuseschalen91 besteht. Das Fassungsgehäuse90 weist vier rechtwinklige Ecken92 auf, an denen zwei benachbarte Fassungsgehäuseseiten93 aneinander angrenzen. An zumindest einer, vorzugsweise mehreren und In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist an allen Fassungsgehäuseseiten93 ein Anschlussbereich94 mit zumindest einem elektrischen Versorgungsanschluss95 vorhanden. - Der Versorgungsanschlussbereich
94 ist durch eine Anschlussaussparung96 im Fassungsgehäuse90 gebildet. Die Anschlussaussparung ist in Draufsicht auf das Fassungsgehäuse90 trapezförmig ausgeführt und stellt einen Einschnitt in die jeweilige Fassungsgehäuseseite93 dar. Ausgehend von den an die Ecken92 anschließenden Seitenabschnitten verjüngt sich die Anschlussaussparung96 durch zwei gegenüberliegende Klemmseiten97 nach innen. Die Klemmseiten97 sind über einen mittleren Seitenabschnitt98 miteinander verbunden. In diesem mittleren Seitenabschnitt98 ist für jeden Versorgungsanschluss95 eine Anschlussöffnung99 vorgesehen. In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist jeweils eine Hälfte der Anschlussöffnung99 an einer der beiden Gehäuseschalen91 vorgesehen. An den Klemmseiten97 sind in verschiedenen Ausführungsbeispielen einer oder mehrere vorspringe Klemmstege100 vorhanden. - Die Fassung
20 weist Versorgungsanschlüsse95 unterschiedlicher Polarität auf. Ein Teil der Versorgungsanschlüsse95 ist dem Minuspol und ein anderer Teil dem Pluspol der Versorgungsgleichspannung zugeordnet. An jeder Fassungsgehäuseseite93 ist zumindest ein dem Pluspol zugeordneter Versorgungsanschluss95 sowie ein dem Minuspol zugeordneter Versorgungsanschluss95 vorhanden. Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel der Fassung20 ist in jedem Versorgungsanschlussbereich94 ein dem Pluspol und ein dem Minuspol zugeordneter Versorgungsanschluss95 vorgesehen. Bei hergestellter Verbindung mit dem Leuchtmittel23 befindet sich der Versorgungsanschlussbereich94 an der Stelle innerhalb der Aussparung75 , an der die Versorgungskanäle76 in die Aussparung75 übergehen. Die maximale Breite der Anschlussaussparung96 entspricht dabei in etwa der Breite des Versorgungskanals76 . - Jedem Versorgungsanschlussbereich
94 ist ein Zugentlastungsmittel103 zugeordnet, das lösbar am Fassungsgehäuse20 befestigt werden kann, beispielsgemäß mit Hilfe einer zentralen Schraube104 . Ein Innengewinde105 ist am Fassungsgehäuse90 vorgesehen und zum mittleren Seitenabschnitt98 hin offen. Das Zugentlastungsmittel103 ist von einem Klemmkörper106 gebildet, der eine an die Anschlussaussparung96 angepasste Kontur aufweist. In Draufsicht ist er daher ebenfalls trapezförmig konturiert. Auf seiner dem mittleren Seitenabschnitt98 zugeordneten Innenseite weist er zwei flache Einsteckzungen107 auf, die in zugeordnete Einsteckschlitze108 am Fassungsgehäuse90 eingesteckt werden können. Die Einsteckschlitze108 befinden sich jeweils zwischen dem Innengewinde105 und einer Anschlussöffnung99 . - An seinen den Klemmseiten
97 zugeordneten Seiten weist der Klemmkörper106 eine Klemmkante109 auf, die bei am Fassungsgehäuse90 befestigtem Klemmkörper106 den beiden Klemmstegen100 der zugeordneten Klemmseite97 mit Abstand gegenüberliegt. Ein zwischen der Klemmkante109 und den Klemmstegen100 vorhandenes Kabel78 wird kraftschlüssig eingeklemmt und dadurch zugentlastet. Durch die Schraubverbindung104 ,105 kann die Zugentlastung ausreichende Zugkräfte am Kabel78 aufnehmen. Die Anzahl der Klemmkanten109 und der Klemmstege100 zur Kabelklemmung kann variieren. - Die mechanische Verbindung zwischen den beiden Gehäuseschalen
91 kann durch eine Rastverbindung hergestellt werden, wobei hierfür an der einen Gehäuseschale91 mehrere Rasthaken110 vorgesehen sind, die mit nicht näher dargestellten Rastgegenmitteln an der anderen Gehäuseschale91 beim Zusammenstecken der beiden Gehäuseschalen91 in Rastverbindung gebracht werden können. - Die Versorgungsanschlüsse
95 sind in Form von elektrischen Klemmanschlüssen ausgestaltet. Jeder Versorgungsanschluss95 weist eine elektrisch leitende Anschlussfläche114 auf. Jeder Anschlussfläche114 ist eine federnde Anschlussklemme115 zugeordnet, deren freies Ende in Ruhelage an der Anschlussfläche114 anliegt oder zumindest mit geringem Abstand gegenüberliegt. Die Anschlussfläche114 ist parallel zu einer Einsteckrichtung E neben der Einstecköffnung99 angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Seite der Einstecköffnung99 ist die Anschlussklemme115 federnd schwenkbar angelenkt. In Ausgangslage verläuft die Anschlussklemme115 somit hinter der zugeordneten Anschlussöffnung99 schräg zur Anschlussfläche114 hin. Beim Einstecken eines Adernendes eines Kabels78 wird die Anschlussklemme115 durch das in Einsteckrichtung E eingesteckte Adernende von der zugeordneten Anschlussfläche114 weggeschwenkt und drückt das nicht isolierte Adernende federn gegen die Anschlussfläche114 , so dass ein sicherer elektrischer Kontakt zwischen der Ader des Kabels78 und der Anschlussfläche114 hergestellt ist. Auf diese Weise kann bei der Montage einer Leuchte15 eine sehr einfache Verkabelung der Fassungen20 erfolgen. Da die Fassung20 auf mehreren und beispielsgemäß allen Fassungsgehäuseseiten93 Versorgungsanschlüsse95 aufweist kann die Versorgungsleitung16 von allen Seiten her an die Fassung20 angeschlossen werden. - Im Fassungsgehäuse
90 sind alle Versorgungsanschlüsse95 derselben Polarität miteinander kurzgeschlossen und liegen somit auf demselben Potenzial. Dadurch ist eine sehr einfache Reihen- oder Parallelschaltung von mehreren Fassungen20 bzw. der zugeordneten Leuchtmittel23 ermöglicht, weil das Fassungsgehäuse90 wahlweise an einem der Versorgungsanschlüsse95 elektrisch mit einem Versorgungsanschluss95 eines anderen Fassungsgehäuses90 verbunden werden kann. Bei dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Leuchte15 sind die Fassungen20 miteinander in Reihe geschaltet (Versorgungsleitung16 mit durchgezogenen und gestrichelten Linien). Die Versorgungsleitung16 wird vom Pluspol der Spannungsquelle17 der Reihe nach durch alle Fassungen20 geführt und ausgehend von der letzten Fassung20 vorzugsweise auf direktem Weg zurück bis zum Minuspol der Spannungsquelle17 geführt. Ebenso einfach wäre auch eine Parallelschaltung der Fassungen20 möglich, was in1 alternativ durch die gepunktete Versorgungsleitung16 angedeutet ist. Dadurch, dass die Fassungen20 von allen Seiten her Versorgungsanschlüsse95 aufweisen ist der Verkabelungsaufwand bei einer Leuchte15 mit mehreren Fassungen20 sehr gering. - Die Fassungen
20 können auch gruppenweise an jeweils eine zugeordnete Spannungsquelle17 oder Stromquelle17’ angeschlossen und vorzugsweise in Reihe oder auch parallel zueinander geschaltet werden. - Der Kurzschluss der Versorgungsanschlüsse
95 gleicher Polarität wird dadurch erreicht, dass die Anschlussflächen114 der Versorgungsanschlüsse95 gleicher Polarität an einem gemeinsamen Kurzschlussverbinder116 vorgesehen sind. Der Kurzschlussverbinder116 ist als elektrisch leitendes Bauteil ausgestaltet. In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist er einstückig ohne Verbindungs- und Fügestellen aus einem einheitlichen Material hergestellt und insbesondere als Stanz-Biegeteil ausgestaltet. Der Kurzschlussverbinder116 kann beispielsweise aus einem elektrisch leitenden Blech ausgestanzt und in die gewünschte Form gebogen werden und lässt sich dadurch kostengünstig und einfach herstellen. Alle Kurzschlussverbinder116 sind identisch. Für die Fassung20 muss daher nur ein einziger Typ und eine einzige Form des Kurzschlussverbinders116 hergestellt werden. - Der Kurzschlussverbinder
116 weist zudem einen oder mehrere Fassungsanschlüsse117 auf, die zur elektrischen Verbindung mit einem zugeordneten Leuchtmittel23 dienen. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind an jedem Kurzschlussverbinder116 zwei Fassungsanschlüsse117 vorgesehen, die mithin über den Kurzschlussverbinder116 elektrisch kurzgeschlossen sind. Dadurch sind nicht nur die Versorgungsanschlüsse95 gleicher Polarität, sondern auch die Fassungsanschlüsse117 gleicher Polarität elektrisch kurzgeschlossen, beispielsgemäß über einen gemeinsamen Kurzschlussverbinder116 . In verschiedenen Ausführungsbeispielen dient die Fassung20 zum Anschließen eines Leuchtmittels mit zwei Halbleiterleuchtelementen, die jeweils einen Anoden- und einen Kathodenanschluss aufweisen. Deswegen sind zwei Fassungsanschlüsse117 mit positiver Polarität und zwei Fassungsanschlüsse117 mit negativer Polarität vorgesehen. Die Anzahl der Paare von Fassungsanschlüssen117 unterschiedlicher Polarität kann somit von der Anzahl der im Leuchtmittel23 vorhandenen Halbleiterleuchtelemente abhängen. - Jeder Kurzschlussverbinder
116 weist einen sich im Wesentlichen in einer Ebene erstreckenden Basisabschnit118 auf. In diesem Basisabschnitt118 können mehrere Durchbrechungen119 vorhanden sein. Durch die Durchbrechungen119 können verschiedne Positionier- oder Verbindungsmittel, die im Fassungsgehäuse90 vorgesehen sein, hindurchgreifen, wie dies beispielsweise in7 dargestellt ist. - An den beiden entgegengesetzten Enden des Basisabschnitts
118 ist jeweils ein Fassungsanschluss117 vorgesehen. Der Fassungsanschluss117 weist zwei sich quer vom Basisabschnitt118 weg erstreckende, gegenüberliegende Anschlusszungen120 auf. Ausgehend vom Basisabschnitt118 verlaufen die beiden Anschlusszungen120 zunächst voneinander weg bis zu einer Knickstelle121 und ab der Knickstelle bis zu ihrem jeweiligen freien Ende wieder aufeinander zu, wobei die freien Enden voneinander beabstandet sind. Die beiden Anschlusszungen121 sind identisch ausgestaltet. Der Fassungsanschluss ist symmetrisch zu einer Mittelebene. Die jeweiligen Mittelebenen durch die Fassungsanschlüsse117 eines Kurzschlussverbinders116 verlaufen mit Abstand zueinander parallel. Gegenüber einer Längsmittelachse durch den Basisabschnitt118 sind die Mittelebenen der Fassungsanschlüsse117 um etwa 45 Grand abgewinkelt. - Die am Kurzschlussverbinder
116 vorgesehenen Anschlussflächen114 sind an im Wesentlichen planen Anschlussteilen122 vorgesehen. Die Anschlussflächen114 sind gegenüber der Längsmittelachse durch den Basisabschnitt118 um etwa 45 Grad geneigt. Sie verlaufen entweder parallel zu den Mittelebenen der Fassungsanschlüsse117 oder rechtwinklig dazu. Vom Basisabschnitt118 ragen die Anschlussteile122 mit den Anschlussflächen114 im Wesentlichen rechtwinklig weg. Die freien Enden der Anschlusszungen120 und die freien Endkanten der Anschlussteile122 sind mit Abstand zum Basisabschnitt118 auf derselben Seite angeordnet und können vorzugsweise in etwa in einer Ebene liegen. Abgesehen von den Fassungsanschlüssen117 ist der Kurzschlussverbinder116 symmetrisch zu seiner Längsmittelebene ausgestaltet. - Jede Anschlussfläche
114 eines Kurzschlussverbinders116 ist einem anderen Versorgungsanschlussbereich94 zugeordnet. Einer der Kurzschlussverbinder114 enthält die Anschlussflächen114 der Versorgungsanschlüsse95 positiver Polarität, während der andere Kurzschlussverbinder116 die Anschlussflächen114 der Versorgungsanschlüsse95 negativer Polarität aufweist. - Die Versorgungsanschlüsse
95 gleicher Polarität unmittelbar benachbarter Versorgungsanschlussbereiche94 sind in Umfangsrichtung um das Fassungsgehäuse90 gesehen nebeneinander angeordnet, das heißt ausgehend von einer Ecke92 folgt an beiden Fassungsgehäuseseiten93 ein Versorgungsanschluss95 mit derselben Priorität. Diesen beiden Versorgungsanschlüssen95 ist ein gemeinsamer Klemmkörper125 zugeordnet, dessen Endabschnitte jeweils eine Anschlussklemme115 für unterschiedliche Versorgungsanschlüsse95 bilden. Die beiden Anschlussklemmen115 sind über ein Mittelstück126 miteinander verbunden. Die Anschlussklemmen115 ragen quer vom Mittelstück126 weg, wobei sich ihr Abstand vergrößert. Zwischen dem Mittelstück126 und der Anschlussklemme115 ist etwa ein Winkel im Bereich von100 bis 110 Grad eingeschlossen. Der Übergang zwischen der Anschlussklemme115 und dem Mittelstück126 ist In verschiedenen Ausführungsbeispielen zweifach abgewinkelt ausgeführt. An einer Längskante des Mittelstücks126 ist rechtwinklig ein Abstützteil127 abgebogen, das in Gebrauchslage an der Grundfläche eines der beiden Gehäusehälften91 aufliegt. Im Übergangsbereich zwischen dem Mittelstück126 und dem Klemmelement115 stützt sich der Anschlussklemmkörper125 an jeweils einem Stützvorsprung128 des Fassungsgehäuses90 ab. Der Stützvorsprung128 ist gegenüber der Anschlussfläche114 neben der Anschlussöffnung99 in einer der beiden Gehäusehälften91 angeordnet. Das Abstützteil127 ist zwischen den beiden Stützvorsprüngen128 angeordnet. - Für die vier Versorgungsanschlüsse
95 positiver Polarität und die vier Versorgungsanschlüsse negativer Polarität sind beispielsgemäß jeweils zwei und insgesamt vier Anschlussklemmkörper125 vorgesehen. Die vier Anschlussklemmkörper125 sind identisch. - In Gebrauchslage kreuzen sich die beiden Kurzschlussverbinder
116 im Fassungsgehäuse90 , wobei sie an der Kreuzungsstelle mit Isolationsabstand A zueinander verlaufen. An der Kreuzungsstelle sind zwischen den beiden Kurzschlussverbindern116 keine isolierenden Materialien vorgesehen. Der Bereich zwischen den beiden Kurzschlussverbindern116 an der Kreuzungsstelle ist als Freiraum ausgestaltet. Um den Isolationsabstand A an der Kreuzungsstelle zu erreichen, ist einer der beiden Kurzschlusskörper116 in Rückenlage und um beispielsgemäß 90 Grad gegen den jeweils anderen Kurzschlusskörper116 gedreht im Fassungsgehäuse90 angeordnet. Die freien Enden der Anschlussteile122 und/oder der Anschlusszungen120 des einen Kurzschlusskörpers116 liegen vorzugsweise in einer Ebene, in der der Basisabschnitt118 des jeweils anderen Kurzschlusskörpers116 liegt. Zumindest ist der Abstand der Ebene, in der die freien Enden der Anschlussteile122 und/oder der Anschlusszungen120 des einen Kurzschlusskörpers116 liegen zum Basisabschnitt118 des anderen Kurzschlusskörpers116 kleiner als der Abstand zwischen den beiden Kurzschlusskörpern116 . Der Basisabschnitt118 des einen Kurzschlussverbinders liegt an der Innenseite einer Gehäusehälfte91 an, während der Basisabschnitt118 des jeweils anderen Kurzschlussverbinders116 an der Innenseite der jeweils anderen Gehäuseschale91 anliegt. Mit anderen Worten befinden sich die Basisabschnitte118 der beiden Kurzschlussverbinder116 in mit Isolationsabstand A angeordneten im Wesentlichen parallel Ebenen im Fassungsgehäuse90 . - Die Fassung
20 weist eine Fassungsanschlusseinrichtung130 auf, die zur mechanischen und zur elektrischen Verbindung der Fassung20 mit einem zugeordneten Leuchtmittel23 dient. Zu der Fassungsanschlusseinrichtung130 gehören die Fassungsanschlüsse117 , die beispielsgemäß an den Kurzschlussverbindern116 vorgesehen sind. Die Fassungsanschlusseinrichtung130 weist ferner mechanische Verbindungsmittel auf, die die mechanische Verbindung mit dem Leuchtmittel23 alleine oder gemeinsam mit den Fassungsanschlüssen117 sicherstellen. Die Fassungsanschlusseinrichtung130 ist an einer Verbindungsseite131 des Fassungsgehäuses90 vorgesehen und von dieser Verbindungsseite131 her zugänglich. Die der Verbindungsseite131 entgegengesetzte Montageseite132 dient zum Befestigen des Fassungsgehäuses an einer Befestigungsfläche, beispielsweise der Wand oder der Decke eines Raumes oder einer sonstigen Fläche. - Die mechanischen Verbindungsmittel der Fassungsanschlusseinrichtung
130 sind bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel von Rastkanten133 gebildet, die im Fassungsgehäuse90 im Anschluss an eine Fassungsgehäuseöffnung134 angeordnet sind. An zwei gegenüberliegenden Seiten der Fassungsgehäuseöffnung134 sind federnd gelagert Haltelemente135 angeformt, die angrenzend an die Fassungsgehäuseöffnung134 elastisch schwenkbar angelenkt sind. An ihrem jeweiligen freien Ende tragen sie die zum jeweils gegenüberliegenden Halteelement135 vorspringende Rastkante133 . Rastvorsprünge72 mit Rastwölbungen73 können durch die Fassungsgehäuseöffnung134 hindurch in das Fassungsgehäuse90 eingreifen und zur Herstellung der mechanischen Verbindung zwischen Fassung20 und Leuchtmittel23 die Rastkanten133 umgreifen. - An der Verbindungsseite
131 des Fassungsgehäuses90 sind ferner Fassungsanschlussöffnungen135 vorgesehen, über die die Fassungsanschlüsse117 zugänglich sind. In verschiedenen Ausführungsbeispielen sind jedem Fassungsanschluss117 zwei Fassungsanschlussöffnungen135 zugeordnet, so dass beide Anschlusszungen120 eines Fassungsanschlusses117 über jeweils eine Fassungsanschlussöffnung135 zugänglich sind. Die Fassunsganschlussöffnungen135 sind aus Gründen des Berührschutzes schlitzförmig ausgestaltet, so dass ein Berühren des Fassungsanschlusses117 mit einem Finger unmöglich ist. - Vorzugsweise wird der elektrische Kontakt zwischen dem Leuchtmittel
23 und der Fassung20 dadurch hergestellt, dass die Leuchtmittelanschlüsse46 mit den Fassungsanschlüssen117 zur Anlage gelangen. Bei den hier beschriebenen Ausführungsformen umgreifen die Leuchtmittelanschlüsse46 die Fassungsanschlüsse117 . Dabei liegen die beiden Anschusszungen120 eines Fassungsanschlusses117 zwischen den beiden Kontaktflügeln48 des zugeordneten Leuchtmittelanschlusses46 . Jeweils eine Kontaktfahne48 steht dabei in Anlage mit einer Anschlusszunge120 . Durch die federnde Lagerung der Kontaktfahnen48 sowie auch der Anschlusszungen120 wird auch bei Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen Leuchtmittel23 und Fassung20 eine mechanische Klemmkraft erzeugt. Sollte diese mechanische Klemmkraft ausreichen, kann auf weitere mechanische Verbindungsmittel zwischen Leuchtmittel23 und Fassung20 verzichtet werden. - Die Fassungsanschlusseinrichtung
130 ist punktsymmetrisch zu einem Mittelpunkt P auf der Verbindungsseite131 vorgesehen. Die beiden Fassungsgehäuseöffnungen134 sind auf einer radialen Geraden durch den Mittelpunkt P gleichmäßig beabstandet zum Mittelpunkt P in der Verbindungsseite131 des Fassungsgehäuses20 vorgesehen. Das Fassungsgehäuse20 kann dabei um 180 Grad um eine Drehachse durch den Mittelpunkt P gedreht werden und in diesen beiden Drehlagen mit dem Leuchtmittel23 verbunden werden. - Beschrieben wurden ein Leuchtmittel
23 und eine Fassung20 für eine Leuchte15 . Die Merkmale der Fassung20 können auch unabhängig von den Merkmalen des Leuchtmittels23 realisiert werden. Das Leuchtmittel23 weist eine vorzugsweise plane Leuchtfläche24 auf. Ein oder mehrere Halbleiterleuchtelemente sind in einem Leuchtmittelgehäuse30 angeordnet. Die zur mechanischen und elektrischen Verbindung mit der Fassung20 notwendige Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung70 ist auf der der Leuchtfläche24 entgegengesetzten Rückseite66 des Leuchtmittels23 vorgesehen. Die Abmessungen des Leuchtmittels23 sind vorzugsweise größer als die der Fassung20 , so dass das Leuchtmittel23 mit Blickrichtung auf die Leuchtfläche24 die Fassung20 vollständig verdeckt. Dadurch lässt sich ein besonders ästhetischer Eindruck erreichen. Die Fassung weist an mehreren Fassungsgehäuseseiten93 einen Versorgungsanschlussbereich auf, so dass die elektrischer Versorgung und Verkabelung der Fassung20 wahlweise von verschiedenen Seiten oder auch gleichzeitig von mehreren Seiten erfolgen kann. Unabhängig von der Anzahl und der Anordnung der Versorgungsanschlussbereiche94 sind an der Fassung20 mehrere elektrische Versorgungsanschlüsse95 gleicher Polarität vorhanden. Diese Versorgungsanschlüsse95 gleicher Polarität sind elektrisch kurzgeschlossen. Zum Kurzschließen der Versorgungsanschlüsse gleicher Polarität dient jeweils ein Kurzschlussverbinder116 , wobei insbesondere zwei identische Kurzschlussverbinder116 im Fassungsgehäuse90 angeordnet sind. An die Fassung20 wird eine Gleichspannung angelegt, die bis zu etwa 200 V betragen kann. Mit dieser Fassung20 und dem Leuchtmittel23 lassen sich modular sehr einfach große Gesamtleuchtflächen einer Leuchte15 mit einem ästhetischen Gesamtbild erreichen. - Im Folgenden wird mit Bezug auf die
11a und11b ein Haltekörper gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung im Detail beschrieben. Mehrere solcher Haltekörper können zu einer erfindungsgemäßen Haltestruktur bzw. einem Haltegerüst zusammengesetzt werden. Ein oder mehrere solcher Haltekörper können zum Beispiel zusammen mit mehreren der oben beschriebenen Fassungen und Leuchtmittel verwendet werden. Der gezeigte Haltekörper kann allerdings auch mit anders ausgebildeten Fassungen bzw. Leuchtmitteln verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist in13 in vereinfachter und schematischer Darstellung beispielhaft eine Lampenfassung20 wiedergegeben, die mit dem Haltekörper1 nach den11a und11b verwendbar bzw. an diesem montierbar ist.14 zeigt – ebenfalls in vereinfachter, schematischer Darstellung – eine Flächenlichtlampe23 , die zusammen mit dem Haltekörper1 nach den11a und11b und der Fassung nach13 verwendbar ist, um eine Leuchte auszubilden. - Wie in den
11a und11b gezeigt ist, ist der Haltekörper1 als flacher Plattenkörper ausgebildet. Der Plattenkörper hat hier eine Streifen- bzw. Leistenform, insbesondere eine rechteckige Streifenform. D.h., der Haltekörper1 ist langgestreckt und flach, d.h. die Erstreckung in Längsrichtung L ist am größten und die Erstreckung in Dickenrichtung t ist am geringsten. Der Haltekörper1 kann z.B. aus Metall oder einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Der Haltekörper1 ist insbesondere starr ausgebildet. - Die untere Plattenseite
1b ist plan, d.h. eben ausgebildet (siehe11b ). - Die obere Plattenseite
1a hingegen hat einen mittleren, erhabenen Flächenabschnitt3 , der in Platten-Längsrichtung zentral/mittig angeordnet ist. Der erhabene Flächenabschnitt3 ist eben ausgebildet und hat in der Draufsicht eine rechteckige Form. In dem erhabenen Flächenabschnitt3 ist mittig ein Durchgangsloch13 ausgebildet, welches zur Aufnahme eines Befestigungselements dient, so dass der Plattenkörper1 an einer Befestigungsfläche (z.B. einer Wand oder einer Decke) befestigt werden kann. - Die obere Plattenseite
1a weist an den Längsenden ferner zwei abgesenkte Randbereiche auf, welche in Längsrichtung L jeweils unmittelbar an den mittleren Flächenabschnitt3 angrenzen. Mit anderen Worten sind in der oberen Plattenseite1a zwei Stufen ausgebildet. Zu diesem Zweck ist auf der Plattenoberseite1a an den beiden Platten-Längsenden jeweils eine Aussparung ausgebildet. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Aussparung in der Draufsicht quadratisch geformt. Von den Aussparungen werden Verbindungslaschen bzw. Verbindungszungen gebildet, die stirnseitig von dem erhabenen Flächenabschnitt3 vorstehen. Die jeweilige Aussparung hat einen eben ausgebildeten Boden5a bzw.5b . Zwischen dem jeweiligen Boden5a ,5b und dem erhabenen Flächenabschnitt3 ist ein ebener Vertikalflächenabschnitt ausgebildet, von dem die Stufe ausgebildet wird. Der erhabene Flächenabschnitt3 und der Boden5a ,5b der jeweiligen Aussparung sind jeweils als ebene Horizontalflächen ausgebildet. - In dem Bereich des erhabenen Flächenabschnitts
3 hat der Plattenkörper eine Dicke t2, und in dem Bereich der Aussparungen hat der Plattenkörper eine Dicke t1, wobei die Dicke t2 in etwa zweimal so groß ist wie die Dicke t1. Mit anderen Worten erstreckt sich die Aussparung in Tiefenrichtung/Dickenrichtung (t-Achse in11a ) der Platte in etwa bis zur Mitte der Platte. In Breitenrichtung (B-Achse in11a ) erstreckt sich die jeweilige Aussparung über die gesamte Breite der Platte hinweg. In Längsrichtung (L-Achse in11a ) erstreckt sich die jeweilige Aussparung ausgehend von dem jeweiligen Platten-Längsende um einen gewissen Betrag in Richtung zur Plattenmitte hin. Die beiden Aussparungen/Laschen sind identisch ausgebildet. - In dem Boden
5 ,5b der jeweiligen Aussparung ist ein Durchgangsloch9a ,9b ausgebildet, welches zur Aufnahme eines Befestigungselements dient, mit dem zwei benachbarte Haltekörper1 verbunden werden können. Das jeweilige Durchgangsloch9a ,9b kann ein Innengewinde aufweisen. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist zumindest eines der Durchgangslöcher ein Innengewinde auf, hier das Durchgangsloch9b . Z.B. weisen beide Durchgangslöcher9a ,9b ein Innengewinde auf. Das jeweilige Durchgangsloch9a ,9b ist hier mittig in dem Boden5a ,5b der jeweiligen Aussparung angeordnet. Wie in11b zu erkennen ist, mündet das Durchgangsloch9a auf der Plattenunterseite1b in eine Senkung10 . - Ferner sind auf der Plattenunterseite
1b an den beiden Längsenden jeweils mehrere Löcher11a ,11b zur Aufnahme eines Befestigungsmittels bzw. zur Befestigung einer Fassung20 ausgebildet/ausgeformt. Die Löcher11a ,11b können als Sackoder Durchgangslöcher ausgebildet sein. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Löcher11a ,11b als Durchgangslöcher ausgebildet, welche in dem Boden5 ,5b der jeweiligen Aussparung münden. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weisen die Löcher11a ,11b jeweils ein Innengewinde auf. Gemäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind vier Durchgangslöcher11a ,11b je Aussparung vorgesehen. Die Durchgangslöcher11a ,11b sind dabei gleichmäßig um das jeweilige mittig angeordnete Durchgangsloch9a ,9b herum angeordnet (hier in einem äußeren Randbereich der Aussparung). - Die Aussparung bzw. Lasche
5a bildet zusammen mit dem Durchgangsloch9a auf der Plattenoberseite1a einen ersten Haltekörper-Verbindungsabschnitt7a aus, der an einem ersten Längsende (in11a links) des Haltekörpers1 angeordnet ist. Analog bildet die Aussparung bzw. Lasche5b zusammen mit dem Durchgangsloch9b auf der Plattenoberseite1a einen zweiten Haltekörper-Verbindungsabschnitt7b aus, der an dem zweiten Längsende (in11a rechts) des Haltekörpers1 angeordnet ist. D.h., an dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers1 ist ein Haltekörper-Verbindungsabschnitt in Form der Aussparung und des zentralen Durchgangslochs ausgeformt. Von der Aussparung ist dabei ein Eingriffsabschnitt gebildet, der mit dem Eingriffsabschnitt eines anderen, gleichartigen Haltekörpers formschlüssig (siehe z.B. die15a und15b ) in Eingriff gebracht werden kann, wobei die beiden mittigen Durchgangslöcher9a ,9b der benachbarten Haltekörper dann miteinander fluchten. - Die vier weiteren, um das mittig angeordnete Durchgangsloch
9a ,9b herum angeordneten Durchgangslöcher11a ,11b bilden auf der Plattenunterseite1b einen jeweiligen Fassungs-Befestigungsabschnitt8a ,8b aus, an dem eine Lampenfassung20 befestigbar ist (siehe11b ). - Wie in
13 gezeigt, sind in der Fassung20 vier Durchgangslöcher20a ausgebildet (entsprechend der Anzahl von Löchern je Fassungs-Befestigungsabschnitt8a ,8b ), die sich zwischen der oberen Flachseite131 und der unteren Flachseite132 der flach ausgebildeten Fassung20 erstrecken. Die Fassung20 kann mit ihrer unteren Flachseite132 auf die eben ausgebildete Plattenunterseite1b aufgelegt werden, so dass die Durchgangslöcher20a der Fassung20 mit den Durchgangslöchern11a bzw.11b eines zugeordneten Fassungs-Befestigungsabschnitts8a ,8b fluchten. Anschließend können in die Durchgangslöcher20a der Fassung20 Befestigungsmittel, hier Schrauben, eingebracht und in den Durchgangslöchern11a ,11b der Platte befestigt, z.B. eingeschraubt, werden. Somit können an dem Haltekörper1 auf dessen Plattenunterseite1b insgesamt zwei Fassungen20 mit definiertem/vorgegebenen Abstand zueinander befestigt werden. Auf die jeweilige Fassung20 kann wie in14 angedeutet eine Flächenlichtlampe23 aufgesteckt werden, wozu auf der Rückseite der Flächenlichtlampe23 eine entsprechende Aussparung zur Aufnahme der Fassung20 ausgebildet sein kann. - Es wird angemerkt, dass die Anzahl und jeweilige Position der Durchgangslöcher
9a ,9b ,11a ,11b variabel und nicht auf die gezeigte/beschriebene Anzahl bzw. jeweilige Position eingeschränkt ist. - Im Folgenden wird mit Bezug auf die
15a und15b sowie auf die16a und16b die Verbindung zweier Haltekörper1 ,1‘ zu einer linearen bzw. rechtwinkligen Haltestruktur erläutert. Die Haltekörper1 und1‘ sind dabei vollkommen identisch und jeweils wie in den11a und11b gezeigt ausgebildet. Die Bezugszeichen des einen Haltekörpers wurden lediglich zum besseren Verständnis mit einem „‘“ versehen. - Die
15a und15b zeigen die Oberseite14a bzw. die Unterseite14b einer aus zwei identischen Haltekörpern1 ,1‘ gebildeten linearen Haltestruktur14 . Die Haltestruktur14 weist ferner ein Abschlussstück200 auf. Das Abschlussstück200 ist in12 gezeigt und unten im Detail beschrieben. - Die Haltestruktur
14 ist flach ausgebildet. Die Oberseite14a der Haltestruktur14 ist von der Plattenunterseite1b des einen Haltekörpers1 und der Plattenoberseite1a‘ (insb. von dem erhabenen Flächenabschnitt3‘ ) des anderen Haltekörpers1‘ gebildet (sowie von einer Flachseite des unten beschriebenen Abschlussstücks200 ). Die Plattenunterseite1b des einen Haltekörpers1 und die Plattenoberseite1a‘ des anderen Haltekörpers1‘ liegen in einer gemeinsamen Ebene, so dass die Oberseite14a der Haltestruktur eben ausgebildet ist. Über die Durchgangslöcher13 ,13‘ kann die Haltestruktur mit ihrer Unterseite14b an einer Wand oder Decke befestigt werden. Auf der Haltestruktur-Oberseite14a können insgesamt drei Fassungen20 angebracht werden, nämlich an den beiden Fassungs-Befestigungsabschnitten8a ,8b des einen Haltekörpers1 und an dem Abschlussstück200 . - Die beiden Haltekörper
1 ,1’ sind an ihren benachbarten Längsenden in linearer Ausrichtung zueinander miteinander mechanisch fest verbunden. Hierzu ist der Haltekörper1 mit dem Boden5a der an dem ersten Verbindungsabschnitt7a ausgebildeten Aussparung auf den Boden5b‘ der an dem zweiten Verbindungsabschnitt7b‘ ausgebildeten Aussparung des Haltekörpers1‘ aufgelegt, so dass sich die beiden von den Aussparungen gebildeten Laschen vollständig überlappen und das Durchgangsloch9a des einen Haltekörpers1 mit dem Durchgangsloch9b‘ des anderen Haltekörpers1‘ fluchtet (siehe auch die16a und16b , die zwar eine rechtwinklige anstelle einer linearen Verbindung der Haltekörper zeigen, in denen die Böden5a ,5b‘ aber ebenfalls vollständig überlappend angeordnet jedoch besser erkennbar sind). Die Stirnseite des Haltekörpers1 (bzw. die Stirnseite der Lasche5a ) liegt an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers1‘ an. In analoger Weise liegt die Stirnseite des Haltekörpers1‘ (bzw. die Stirnseite der Lasche5b‘ ) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers1 an. Insgesamt wird somit ein Formschluss an drei Flächenpaaren erreicht, d.h. an zwei vertikalen Flächenpaaren und an einem horizontalen Flächenpaar. - Eine nicht gezeigte Schraube kann in die fluchtenden Durchgangslöcher
9a ,9b‘ eingeschraubt werden, um die beiden Laschen form- und kraftschlüssig fest zu verbinden. Der Kopf der Schraube ist im eingeschraubten Zustand in der Senkung10 des Durchgangsloches9a aufgenommen. Wie bereits erwähnt fluchten die Plattenunterseite1b des Haltekörpers1 und die Plattenoberseite1a‘ des Haltekörpers1‘ miteinander bzw. liegen in einer gemeinsamen Ebene und bilden zusammen mit dem Abschlussstück200 eine plane Oberseite14a der Haltestruktur14 aus, auf der insgesamt drei Fassungen mit definiertem Abstand zueinander anbringbar sind. - Das Abschlussstück
200 füllt die an dem ersten Haltekörper-Verbindungsabschnitt7a‘ des Haltekörpers1‘ ausgebildete Aussparung vollständig aus, d.h. ist komplementär zu der Aussparung ausgebildet. Wie in12 gezeigt ist, ist das Abschlussstück in der Draufsicht quadratisch ausgebildet, entsprechend der Form der Aussparungen. Das Abschlussstück ist als flaches Plättchen mit ebener Unterseite und ebener Oberseite ausgebildet. Wie der Haltekörper1 kann das Abschlussstück200 z.B. aus Metall oder einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt sein. Das Abschlussstück200 weist ein zentrales Durchgangsloch205 auf, das mit dem Durchgangsloch9a‘ des Haltekörpers1‘ fluchtet, wenn das Abschlussstück200 in die Aussparung eingesetzt ist. Das Durchgangsloch205 weist ein Innengewinde auf. Eine nicht gezeigte Schraube kann in die fluchtenden Durchgangslöcher9a‘ ,205 eingeschraubt werden, um das Abschlussstück200 form- und kraftschlüssig fest mit dem Haltekörper1‘ zu verbinden. Der Kopf der Schraube kann in der Senkung10‘ aufgenommen werden. Das Abschlussstück200 weist ferner vier Durchgangslöcher207 mit Innengewinde zur Befestigung einer Fassung20 auf, entsprechend den vier Durchgangslöchern20a der Fassung20 . Die Dicke des Abschlussstücks200 ist halb so groß wie die Dicke des Plattenkörpers an dem erhabenen Abschnitt3 und gleich der Dicke des Plattenkörpers an den Laschen. - Die
16a und16b zeigen die Oberseite14a bzw. Unterseite14b einer aus zwei identischen Haltekörpern1 ,1‘ und einem Abschlussstück200 gebildeten rechtwinkligen Haltestruktur14 . Die Verbindung der Haltekörper1 ,1‘ erfolgt wie für die15a und15b erläutert, mit der Ausnahme, dass die beiden Haltekörper rechtwinklig anstatt linear zueinander ausgerichtet sind. Die Laschen5a ,5b‘ überlappen sich erneut vollständig. Der Haltekörper1 liegt dabei mit einer Seitenfläche (insb. mit einer Seitenfläche der Lasche5a ) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers1‘ an. In analoger Weise liegt der Haltekörper1‘ mit einer Seitenfläche (insb. mit einer Seitenfläche der Lasche5b‘ ) an der Stufe bzw. an dem vertikalen Flächenabschnitt des Haltekörpers1 an, so dass insgesamt erneut ein Formschluss an drei Flächenpaaren erreicht ist, d.h. an zwei vertikalen Flächenpaaren und an einem horizontalen Flächenpaar. Über die fluchtenden Durchgangslöcher9a ,9b‘ können die beiden Haltekörper miteinander verschraubt werden. - In der oben mit Bezug auf die
15a bis16b beschriebenen Weise können auch drei oder noch mehr Haltekörper in Reihe hintereinander angeordnet, ausgerichtet und fest miteinander verbunden werden, wobei zwei benachbarte Haltekörper stets entweder linear oder rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind. -
17b zeigt eine aus acht identischen Haltekörpern1 und einem Abschlussstück200 gebildete S-förmige bzw. mäanderförmige Haltestruktur14 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Abschlussstück200 ist in17b nicht zu erkennen, da es zwischen dem rechten äußeren Haltekörper1‘ und der rechten äußeren Fassung20‘ angeordnet ist, d.h. das Abschlussstück200 ist in17b von der Plattenunterseite1b‘ des Haltekörpers1‘ verdeckt. Die Haltekörper1 sind über ihre Längsenden in entweder linearer oder rechtwinkliger Ausrichtung zueinander fest miteinander verbunden, wie oben mit Bezug auf die15a bis16b beschrieben. - Auf der oberen Flachseite der Haltestruktur
14 sind insgesamt neun Fassungen20 mit regelmäßigem Abstand zueinander in mehreren Reihen und Spalten matrixartig angebracht. Der Abstand der Fassungen20 zueinander wird von den langegestreckten Haltekörpern1 festgelegt, d.h. von den an den Haltekörpern1 ausgeformten Fassungs-Verbindungsabschnitten8a ,8b zusammen mit den vorgegebenen Ausrichtmöglichkeiten der Haltekörper zueinander. In17b sind dabei auf der Plattenunterseite eines jeden zweiten Haltekörpers1 an dessen Fassungs-Verbindungsabschnitten8a ,8b zwei Fassungen20 angebracht (beginnend mit dem linken äußeren Haltekörper1 und dessen Fassungs-Verbindungsabschnitten8a ,8b ). Die anderen Haltekörper dienen hier lediglich zur Verbindung der die Fassungen20 tragenden Haltekörper1 mit definiertem Abstand und definierter Ausrichtung, was durch die an den Haltekörpern ausgeformten Haltekörper-Verbindungsabschnitte7a ,7b erreicht wird. Die Fassung20‘ ist an dem Abschlussstück200 befestigt. - Um die in
17b gezeigte Leuchte15 zu erhalten, wird auf jede Fassung20 eine Lampe23 , hier eine quadratische OLED-Fliese23 , aufgesteckt, so dass die jeweilige Fassung20 mit der zugeordneten OLED-Fliese23 elektrisch und mechanisch verbunden ist (z.B. wie mit Bezug auf die1 bis10 beschrieben). - Wie in
17a zu erkennen ist, bilden die Leuchtflächen24 der OLED-Fliesen23 eine gemeinsame Gesamtleuchtfläche der Leuchte15 aus. Die Gesamtleuchtfläche ist hier quadratisch ausgebildet. Die Gesamtleuchtfläche wird lediglich von dem Rahmen31 des jeweiligen Lampengehäuses unterbrochen sowie ggf. von zwischen den Fliesen bzw. Lampen23 ausgebildeten Spalten. Vorzugsweise liegen die Fliesen bzw. Lampen23 umfangsseitig unmittelbar oder nahezu aneinander an, d.h. sie weisen gar keinen oder nur einen sehr geringen Abstand zueinander auf. Z.B. kann der jeweilige Rahmen31 aus einem transparenten Material hergestellt sein. Für den Betrachter kann daher eine zusammenhängende Gesamtleuchtfläche geschaffen werden. Die jeweilige Leuchtfläche24 kann plan sein, und die Leuchtflächen24 können in einer gemeinsamen Ebene liegen, so dass die Gesamtleuchtfläche ebenfalls plan ist. - Wie ferner aus
17a zu erkennen ist, sind die Fassungen20 von den Leuchtflächen24 im aufgesteckten/montierten Zustand der OLED-Lampen23 vollständig überdeckt und in der Draufsicht nicht sichtbar. In17a sind die Löcher bzw. darin aufgenommene Schrauben zu Zwecken der Erläuterung und des besseren Verständnisses der Erfindung durch Kreise angedeutet. Tatsächlich sind die Löcher bzw. Schrauben in der Draufsicht auf die Gesamtleuchtfläche jedoch nicht zu sehen, z.B. infolge einer entsprechenden Ausbildung der Rückseite des Lampengehäuses. -
18b zeigt eine aus vier identischen Haltekörpern1 und einem Abschlussstück200 gebildete lineare Haltestruktur14 . Das Abschlussstück200 ist in18b nicht zu erkennen, da es zwischen dem linken äußeren Haltekörper1‘ und der linken äußeren Fassung20‘ angeordnet und daher von dem Haltekörper1‘ verdeckt ist.18a zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte15 , d.h. die Haltestruktur14 zusammen mit den darauf aufgebrachten Fassungen20 , welche jeweils eine Lampe23 halten. -
19a zeigt eine aus fünf identischen Haltekörpern1 gebildete Zick-zack-förmige Haltestruktur14 . Da die Anzahl an Haltekörpern1 hier ungerade ist, wird kein Abschlussstück200 benötigt, um eine plane obere Flachseite der Haltestruktur14 zu erzeugen. Es sind insgesamt sechs Fassungen20 an der oberen Flachseite der Haltestruktur14 befestigt.19b zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte15 , welche sechs Lampen23 aufweist. -
20b zeigt eine aus sieben identischen Haltekörpern1 gebildete schlangenförmige Haltestruktur14 , an deren oberer Flachseite insgesamt acht Fassungen20 mit konstantem Abstand zueinander hintereinander befestigt sind. Da die Anzahl an Haltekörpern1 hier ungerade bzw. die Anzahl an Fassungen20 gerade ist, wird erneut kein Abschlussstück200 benötigt.20b zeigt die resultierende Gesamtleuchtfläche der Leuchte15 , welche acht Lampen23 aufweist. - Wie in den Figuren gezeigt, können mit einer Mehrzahl von Haltekörpern
1 , welche jeweils wie in11a und11b gezeigt ausgebildet sind, unterschiedliche Haltestrukturen14 erzeugt werden, auf denen die Fassungen20 dennoch zuverlässig mit dem erforderlichen bzw. angestrebten Abstand zueinander anbringbar sind. Folglich können problemlos unterschiedliche Leuchten-Strukturen erzielt werden, in denen die Lampen23 zweckmäßig zueinander ausgerichtet sind. Dies kann zudem mit geringen Herstellungskosten erreicht werden, da die Haltekörper, Fassungen und Leuchtmittel jeweils identisch ausgebildet sein können. - Wie bereits erwähnt, können mit dem Haltekörper
1 aus den11a und11b auch andere Fassungen und/oder andere Lampen verwendet werden, z.B. in der Draufsicht kreisrunde Lampen. Der in Längsrichtung mittlere Plattenabschnitt kann dann z.B. verjüngt sein. - Auch müssen nicht alle Haltekörper vollständig identisch ausgebildet sein. Es können dann aber zumindest mehrere der Haltekörper identisch ausgebildet sein. Ferner können zumindest die Endabschnitte der Haltekörper identisch ausgebildet sein. Ein Satz aus unterschiedlichen Haltekörpern kann z.B. für eine Leuchte
15 erforderlich sein, wie sie in1 gezeigt ist. Diese Leuchte15 weist neun Fassungen20 auf, an denen neun rechteckige OLED-Fliesen23 befestigt sind. Dabei können sechs identische Haltekörper von einer ersten Länge und zwei identische Haltekörper von einer zweiten Länge verwendet werden können. Die Längsenden aller Haltekörper können identisch ausgebildet sein, d.h. die an den Haltekörpern ausgeformten Haltekörper-Verbindungsabschnitte und Fassungs-Verbindungsabschnitte können identisch sein. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Halterkörper
- 1a
- Halterkörper-Oberseite
- 1b
- Halterkörper-Unterseite
- 3
- erhabener Abschnitt
- 5a
- Boden der Aussparung
- 5b
- Boden der Aussparung
- 7a
- Haltekörper-Verbindungsabschnitt
- 7b
- Haltekörper-Verbindungsabschnitt
- 8a
- Fassungs-Befestigungsabschnitt
- 8b
- Fassungs-Befestigungsabschnitt
- 9a
- Durchgangsloch des Haltekörper-Verbindungsabschnitt
- 9b
- Durchgangsloch des Haltekörper-Verbindungsabschnitt
- 10
- Senkung
- 11a
- Durchgangsloch des Fassungs-Verbindungsabschnitt
- 11b
- Durchgangsloch des Fassungs-Verbindungsabschnitt
- 13
- Durchgangsloch
- 14
- Haltestruktur
- 14a
- Haltestruktur-Oberseite
- 14
- Haltestruktur-Unterseite
- 15
- Leuchte
- 16
- Versorgungsleitung
- 17
- Spannungsquelle
- 18
- Schalter
- 20
- Fassung
- 20a
- Durchgangslöcher in Fassung
- 21
- Reihe
- 22
- Spalte
- 23
- Leuchtmittel
- 24
- Leuchtfläche v.
23 - 25
- Trägerelement
- 26
- vordere Platte oder Folie
- 27
- hintere Platte oder Folie
- 30
- Leuchtmittelgehäuse
- 31
- Rahmen
- 32
- Gehäuserückwand
- 33
- Lichtaustrittsöffnung
- 34
- Steg
- 35
- Anlagefläche
- 36
- Stegabschnitt
- 39
- Leuchtmittelkontaktteil
- 40
- Leuchtmittelkontakt
- 41
- Kontaktstelle
- 42
- Kontaktzunge
- 42a
- ebener Abschnitt v.
42 - 42b
- freies Ende v.
42 - 43
- Schlitz
- 44
- erstes Ende v.
39 - 45
- zweites Ende v.
39 - 46
- Leuchtmittelanschluss
- 47
- Querstück
- 48
- Kontaktflügel
- 49
- Biegestelle
- 51
- Halteabschnitt v.
39 - 52
- Halteklemme
- 53
- Abkröpfung
- 54
- Klemmzunge
- 55
- Halteöffnung
- 56
- Haltevorsprung
- 57
- Federzone
- 58
- Zungenhalteteil
- 59
- Federzunge
- 60
- Lagerelement
- 63
- Aufnahmebereich
- 64
- Innenseite v.
32 - 65
- Leuchtmittelanschlussöffnung
- 66
- Rückseite
- 67
- Rastnase
- 68
- Rahmenwange
- 70
- Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung
- 71
- Rastmittel
- 72
- Rastvorsprung
- 73
- Rastauswölbung
- 74a
- Schrägfläche v.
73 - 74b
- Rastanlagefläche v.
73 - 75
- Ausnehmung
- 76
- Versorgungskanal
- 77
- Boden
- 78
- Kabel v.
16 - 79
- Versteifungsrippe
- 80
- Kodierelement
- 90
- Fassungsgehäuse
- 91
- Gehäuseschalen
- 92
- Ecke v.
90 - 93
- Fassungsgehäuseseite
- 94
- Versorgungsanschlussbereich
- 95
- Versorgungsanschluss
- 96
- Anschlussaussparung
- 97
- Klemmseiten
- 98
- mittlerer Seitenabschnitt
- 99
- Anschlussöffnung
- 100
- Klemmsteg
- 103
- Zugentlastungsmittel
- 104
- Schraube
- 105
- Innengewinde
- 106
- Klemmkörper
- 107
- Einsteckvorsprung
- 108
- Einsteckschlitz
- 109
- Klemmkante
- 110
- Rasthaken
- 114
- Anschlussfläche
- 115
- Anschlussklemme
- 116
- Kurzschlussverbinder
- 117
- Fassungsanschluss
- 118
- Basisabschnitt
- 119
- Durchbrechung
- 120
- Anschlusszunge
- 121
- Knickstelle
- 122
- Anschlussteil
- 125
- Anschlussklemmkörper
- 126
- Mittelstück
- 127
- Abstützteil
- 128
- Stützvorsprung
- 130
- Fassungsanschlusseinrichtung
- 131
- Verbindungsseite
- 132
- Montageseite
- 133
- Rastkante
- 134
- Fassungsgehäuseöffnung
- 135
- Fassungsanschlussöffnung
- 200
- Abschlussstück
- 201
- Abschlussstück-Oberseite
- 203
- Abschlussstück-Unterseite
- 205
- Durchgangsloch zur Befestigung des Abschlussstücks am Haltekörper
- 207
- Durchgangsloch zur Befestigung der Fassung an dem Abschlussstück
- E
- Einsteckrichtung
- M
- Mittelpunkt v.
23 - P
- Mittelpunkt v.
20 - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 60306720 T2 [0003]
- DE 60306721 T2 [0004]
Claims (15)
- Leuchte (
15 ), aufweisend: • eine Mehrzahl von Fassungen (20 ) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer Flächenlichtlampe, • eine Mehrzahl von flachen Flächenlichtlampen (23 ) mit einer jeweiligen oberen Flachseite, welche eine Leuchtfläche (24 ) aufweist, und einer jeweiligen Unterseite, welche der oberen Flachseite gegenüber liegt, • wobei jeder Fassung (20 ) eine Flächenlichtlampe (23 ) zugeordnet ist und jede Flächenlichtlampe an ihrer Unterseite zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung (20 ) ausgebildet ist, so dass die jeweilige Flächenlichtlampe unter Ausbildung des elektrischen Kontakts mit ihrer Unterseite auf die zugehörige Fassung (20 ) aufbringbar ist, und • eine Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern (1 ), die über ihre Längsenden miteinander unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur (14 ), auf der die Fassungen (20 ) in regelmäßigen Abständen zueinander auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite (14a ) anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind. - Leuchte (
15 ) gemäß Anspruch 1, wobei die jeweilige flache Flächenlichtlampe ein Leuchtmittel (23 ) ist, welches aufweist: • ein platten- oder folienartiges Trägerelement (25 ), das ein Halbleiterleuchtelement trägt oder Bestandteil eines Halbleiterleuchtelements ist, sowie • ein Leuchtmittelgehäuse (30 ), in dem das Trägerelement (25 ) aufgenommen ist, das auf seiner Vorderseite eine Lichtaustrittsöffnung (33 ) zur Abstrahlung von Licht aufweist und das auf seiner der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite eine Leuchtmittel-Verbindungseinrichtung (70 ) zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit der zugeordneten Fassung (20 ) aufweist. - Satz aus: • einer Mehrzahl von Fassungen (
20 ) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe und • einer Mehrzahl von langgestreckten Haltekörpern (1 ), die miteinander über an den Längsenden der Haltekörper (1 ) ausgeformte, zusammenpassende Haltekörper-Verbindungsabschnitte (7a ,7b ) unter Ausbildung einer aus den Haltekörpern zusammengesetzten Haltestruktur, auf der die Fassungen (20 ) in regelmäßigen Abständen auf einer gemeinsamen Haltestruktur-Seite anbringbar oder angebracht sind, mechanisch fest verbindbar oder fest verbunden sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei • die Fassungen (20 ) als separate Bauteile ausgebildet sind, • welche jeweils ein Fassungsgehäuse (90 ) aufweisen, • wobei das jeweilige Fassungsgehäuse eine Verbindungsseite (131 ) aufweist, an der eine Fassungsanschlusseinrichtung (130 ) vorgesehen ist, die zur Herstellung einer mechanischen und elektrischen Verbindung mit einer zugeordneten Flächenlichtlampe dient, und • wobei das jeweilige Fassungsgehäuse ferner eine der Verbindungsseite (131 ) gegenüber liegende Montageseite (132 ) zur Befestigung der Fassung (20 ) an der Haltestruktur aufweist. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß Anspruch 4, wobei die jeweilige Fassung (20 ) als flaches Bauteil ausgebildet ist, von dessen beiden Flachseiten die Verbindungsseite (131 ) und die Montageseite (132 ) gebildet sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1 ) oder zumindest deren Längsenden identisch ausgebildet sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1 ) an ihren Längsenden lösbar miteinander verbunden oder verbindbar sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1 ) an ihren Längsenden über komplementär geformte Eingriffsabschnitte formschlüssig miteinander verbunden oder verbindbar sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zwei benachbarte Haltekörper (1 ) in entweder linearer oder rechtwinkliger Anordnung zueinander verbunden oder verbindbar sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die langgestreckten Haltekörper (1 ) als flache Plattenkörper mit einer Plattenunterseite (1b ) und einer Plattenoberseite (1a ) ausgebildet sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß Anspruch 10, wobei die jeweilige Plattenunterseite (1b ) plan ausgebildet ist. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß Anspruch 10 oder 11, wobei auf der Plattenunterseite (1b ) von einem oder mehreren oder allen Plattenkörpern an den beiden Längsenden jeweils ein oder mehrere Löcher (11a ,11b ) zur Befestigung einer Fassung (20 ) ausgeformt sind und wobei die Fassungen (20 ) unter Verwendung von Befestigungselementen, welche sich durch entsprechende Durchgangslöcher (20a ) der Fassungen hindurch und in das jeweilige Loch (11a ,11b ) auf der Plattenunterseite (1b ) hinein erstrecken können, auf den Plattenunterseiten (1b ) angebracht oder anbringbar sind. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei auf der jeweiligen Plattenoberseite (1a ) an dem jeweiligen Längsende eine Aussparung ausgebildet ist, die sich über die gesamte Plattenbreite hinweg von dem jeweiligen Längsende aus in Richtung zu der Plattenmitte hin erstreckt. - Leuchte (
15 ) oder Satz gemäß Anspruch 13, wobei in dem Boden (5a ,5b ) der jeweiligen Aussparung zumindest ein Durchgangsloch (9a ,9b ) ausgebildet ist und wobei zwei benachbarte Haltekörper (1 ) mit den Böden (5a ,5b ) ihrer Aussparungen (5a ,5b ) übereinander gelegt und unter Verwendung eines Befestigungsmittels, welches sich durch die beiden fluchtenden Durchgangslöcher hindurch erstreckt, miteinander verbunden werden können oder sind. - Halterungselement zum Halten mindestens einer flachen Flächenlichtlampe, aufweisend: • einen langgestreckten, flachen Plattenkörper (
1 ) mit einer oberen Plattenseite (1a ) und einer der oberen Plattenseite gegenüber liegenden unteren Plattenseite (1b ) sowie • eine oder mehrere auf dem Plattenkörper anbringbare oder angebrachte Fassungen (20 ) zur mechanischen Halterung und elektrischen Kontaktierung jeweils einer flachen Flächenlichtlampe, • wobei an den beiden Längsenden des Plattenkörpers jeweils ein Eingriffsabschnitt ausgeformt ist, der von einer Aussparung gebildet ist, die sich in der Draufsicht von dem jeweiligen Längsende des Plattenkörpers aus über die gesamte Breite des Plattenkörpers hinweg in Richtung zu der Längsmitte hin erstreckt, • so dass der Plattenkörper an jedem seiner beiden Längsenden mit einem anderen, identisch ausgebildeten Plattenkörper unter Ausbildung einer von den Eingriffsabschnitten der benachbarten Plattenkörper gebildeten formschlüssigen Verbindung verbunden werden kann.
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|---|---|---|---|
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| JP2014536156A JP5737698B2 (ja) | 2011-10-19 | 2012-08-21 | 少なくとも1つの扁平なサーフェイスライトランプを保持するための保持エレメント、複数のランプホルダと、複数の細長い保持体とから成るセットならびに照明器具 |
| PCT/EP2012/066254 WO2013056876A1 (de) | 2011-10-19 | 2012-08-21 | Halterungselement zum halten mindestens einer flachen flächenlichtlampe, satz aus einer mehrzahl von fassungen und einer mehrzahl von langgestreckten haltekörpern und leuchte |
| EP12756138.9A EP2769144B1 (de) | 2011-10-19 | 2012-08-21 | Halterungselement zum halten mindestens einer flachen flächenlichtlampe, satz aus einer mehrzahl von fassungen und einer mehrzahl von langgestreckten haltekörpern und leuchte |
| US14/347,642 US9599324B2 (en) | 2011-10-19 | 2012-08-21 | Holder element for holding at least one flat surface-light lamp, set of a plurality of lampholders and a plurality of elongate holding bodies and luminaire |
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