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DE102011084155A1 - Deodorierende Wirkstoffkombinationen - Google Patents

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DE102011084155A1
DE102011084155A1 DE201110084155 DE102011084155A DE102011084155A1 DE 102011084155 A1 DE102011084155 A1 DE 102011084155A1 DE 201110084155 DE201110084155 DE 201110084155 DE 102011084155 A DE102011084155 A DE 102011084155A DE 102011084155 A1 DE102011084155 A1 DE 102011084155A1
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DE
Germany
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oil
ethyl
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propan
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DE201110084155
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Bernhard Banowski
Imme Breuer
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Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind kosmetische Zusammensetzungen, die zur Deodorierung des Körpers und insbesondere zur Vermeidung von Körpergeruch geeignet sind und eine Kombination aus 1,2-Hexandiol, 1,2-Octandiol, Triethylcitrat und einem ausgewählten kationischen Phospholipid in einem kosmetisch verträglichen Träger enthalten.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind kosmetische Zusammensetzungen, die zur Deodorierung des Körpers und insbesondere zur Vermeidung von Körpergeruch geeignet sind.
  • Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass Körpergeruch in erster Linie durch den Abbau von Schweißbestandteilen durch Bakterien der Hautflora, insbesondere im axillaren Bereich, entsteht. Neben Parfüms zur Überdeckung von Körpergeruch werden daher in Deodorantien zur Vermeidung von Körpergeruch bislang schwerpunktmäßig unselektiv wirksame Biozide zur Abtötung der Bakterien im axillaren Bereich eingesetzt. Die Verwendung von unselektiv antibakteriell wirksamen Substanzen hat allerdings den Nachteil, dass auch Bakterien, die keinen Geruch verursachen, gehemmt oder abgetötet werden. Die Schutzfunktion für die Haut, die von diesen Bakterien ausgeht, wird durch die Anwendung unselektiv antibakterieller Wirkstoffe somit zerstört. Zusätzlich ist bekannt, dass viele antibakterielle Wirkstoffe schlecht gegen Körpergeruch wirken. Daraus lässt sich schließen, dass durch die eingesetzten antibakteriellen Wirkstoffe die Geruchs bildenden Bakterien nicht oder nur ungenügend gehemmt werden bzw. dass möglicherweise Zusammenhänge in der bakteriellen Lebensgemeinschaft existieren (z. B. bislang unbekannte Geruchs produzierende Arten), deren Auswirkungen auf die Bildung von Körpergeruch von den eingesetzten Substanzen nicht erfasst werden.
  • Ein ähnliches Problem wie für Körpergeruch besteht auch für Mundgeruch. Auch hier werden die Ausgangssubstanzen bakteriell in übel riechende Abbauprodukte umgewandelt.
  • Es besteht daher weiterhin Bedarf, Mittel zur Bekämpfung von Körpergeruch, insbesondere für den axillaren und oralen Bereich, zur Verfügung zu haben, insbesondere solche, die besser gegenüber Körpergeruch und/oder Mundgeruch wirksam sind, als die bislang bekannten Mittel, vorzugsweise ohne einen unselektiv antibakteriellen Effekt am Applikationsort zu bewirken.
  • In diesem Zusammenhang ist bekannt, dass stark übel riechende Komponenten des menschlichen Körpergeruchs und Mundgeruchs insbesondere durch enzymatische Reaktion freigesetzte flüchtige Schwefelverbindungen, so genannte „volatile sulfur compounds” (VSC) darstellen. Schwefelhaltige Verbindungen gelangen als wasserlösliche Aminosäurekonjugate mit dem Schweiß auf die menschliche Haut. Dort werden sie von Hautbakterien (vor allem von Staphylokokken und Corynebakterien) durch enzymatische Reaktion freigesetzt.
  • Ein Enzym, das bei der Freisetzung von VSCs eine besondere Rolle spielt, ist die Cystathionin-beta-Lyase. Dieses Enzym spaltet VSCs von den Aminosäuren ab und ist somit eine wichtige Ursache bei der Entstehung von Körper- oder Mundgeruch. Im Stand der Technik, z. B. aus DE 10 2010 000 746 A1 , ist bekannt, dass durch 1,2-Alkandiole, insbesondere 1,2-Hexandiol und/oder 1,2-Octandiol, eine sehr wirksame Inhibierung der Cystathionin-beta-Lyase erreicht werden kann, die durch den Zusatz von Tropolon synergistisch gesteigert werden kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Anmeldung war es, ein Mittel zur Bekämpfung von Körpergeruch, insbesondere für den axillaren und oralen Bereich, zur Verfügung zu stellen, das eine verbesserte Breitband-Wirkung aufweist.
  • Überraschend wurde gefunden, dass eine Kombination aus 1,2-Hexandiol, 1,2-Octandiol, Triethylcitrat und mindestens einem ausgewählten kationischen Phospholipid in einem kosmetisch verträglichen Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, die gestellte Aufgabe in hervorragender Weise löst und die Herstellung von Deodorantien mit besonders lang anhaltender und umfassender Wirksamkeit gegen unterschiedliche Ursachen des Körper- oder Mundgeruchs erlaubt.
  • Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind kosmetische Zusammensetzungen zur Verwendung als Deodorans, enthaltend die Wirkstoffe a) bis e),
    • a) 1,2-Hexandiol,
    • b) 1,2-Octandiol,
    • c) Triethylcitrat,
    • d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL
      Figure 00020001
      in der R1 eine Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen oder eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen und m = 2 oder 3 ist, R2 und R3 Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen oder Hydroxyalkylgruppen mit 2 bis 4 C-Atomen oder Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM sind, worin z einen Wert von 1 bis 3 hat und M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist, x einen Wert von 1 bis 3 und y einen Wert von (3 – x) hat, M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist und A ein Anion ist;
    • e) einen kosmetisch verträglichen Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe.
  • Die erfindungsgemäßen Deodorantzusammensetzungen enthalten 1,2-Hexandiol und 1,2-Octandiol als hoch wirksame Deodorantwirkstoffe, die das mikrobielle Gleichgewicht der gesunden Haut nicht stören. Bevorzugte erfindungsgemäße Deodorantzusammensetzungen enthalten 0,1–10 Gew.-% 1,2-Hexandiol und 0,1–10 Gew.-% 1,2-Octandiol, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Deodorantzusammensetzungen enthalten 0,1–5 Gew.-%, bevorzugt 0,2–1 Gew.-% 1,2-Hexandiol und 0,1–5 Gew.-%, bevorzugt 0,2–1 Gew.-% 1,2-Octandiol, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen. Außerordentlich bevorzugte erfindungsgemäße Deodorantzusammensetzungen enthalten 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Hexandiol und 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Octandiol, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Ein weiterer obligatorischer Bestandteil der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist Triethylcitrat. Triethylcitrat ist ein bekannter Deodorantwirkstoff, der als Enzyminhibitor für Esterasen und Lipasen wirkt und somit zur Breitbandwirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen beiträgt. Bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten 0,5–15 Gew.-%, bevorzugt 3–8 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 4–6 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Ein weiterer obligatorischer Bestandteil der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
    Figure 00030001
    in der R1 eine Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen oder eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen und m = 2 oder 3 ist,
    R2 und R3 Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen oder Hydroxyalkylgruppen mit 2 bis 4 C-Atomen oder Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM sind, worin z einen Wert von 1 bis 3 hat und M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist,
    x einen Wert von 1 bis 3 und y einen Wert von (3 – x) hat, M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist und A ein Anion ist.
  • Bevorzugte Alkylgruppen mit 8 bis 22 C-Atomen sind ausgewählt aus einer n-Octyl-, n-Nonyl-, n-Decyl-, n-Undecyl-, Lauryl-, n-Tridecanyl-, Myristyl-, n-Pentadecanyl-, Cetyl-, Palmityl-, Stearyl-, Elaidyl-, Arachidyl-, Behenyl- und einer Cocyl-Gruppe. Eine repräsentative Cocyl-Gruppe besteht, bezogen auf ihr Gesamtgewicht, aus 4–9 Gew.-% n-Octyl-, 4–9 Gew.-% n-Decyl-, 45–55 Gew.-% Lauryl-, 15–21 Gew.-% Myristyl-, 8–13 Gew.-% Palmityl- und 7–14 Gew.-% Stearyl-Gruppen. Bevorzugte Alkenylgruppen mit 8 bis 22 C-Atomen sind ausgewählt aus einer Linoleyl-Gruppe ((9Z,12Z)-Octadeca-9,12-dien-1-yl) und einer Linolenyl-Gruppe ((9Z,12Z,15Z)-Octadeca-9,12,15-trien-1-yl). Eine bevorzugte Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen ist ausgewählt aus einer 12-Hydroxystearylgruppe.
  • Besonders bevorzugte kationische Phospholipide der Formel KPL sind solche, bei denen R1 eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen darstellt und m = 3 ist.
  • Bevorzugte lineare Acylgruppen R5CO mit 8 bis 22 C-Atomen sind ausgewählt aus einer n-Octanoyl-, n-Nonanoyl-, n-Decanoyl-, n-Undecanoyl-, Lauroyl-, n-Tridecanoyl-, Myristoyl-, n-Pentadecanoyl-, Cetoyl-, Palmitoyl-, Stearoyl-, Elaidoyl-, Arachidoyl-, Behenoyl- und einer Cocoyl-Gruppe. Eine repräsentative Cocoyl-Gruppe besteht, bezogen auf ihr Gesamtgewicht, aus 4–9 Gew.-% n-Octanoyl-, 4–9 Gew.-% n-Decanoyl-, 45–55 Gew.-% Lauroyl-, 15–21 Gew.-% Myristoyl-, 8–13 Gew.-% Palmitoyl- und 7–14 Gew.-% Stearoyl-Gruppen. Besonders bevorzugte lineare Acylgruppen R5CO sind ausgewählt aus einer Cocoyl-Gruppe, einer Lauroyl-Gruppe (n-C11H23CO), einer Myristoyl-Gruppe (n-C13H27CO) und einer Linolenyl-Gruppe ((9Z,12Z)-Octadeca-9,12-dien-1-oyl). Außerordentlich bevorzugte lineare Acylgruppen R5CO sind ausgewählt aus einer Cocoyl-Gruppe, einer Lauroyl-Gruppe (n-C11H23CO) und einer Myristoyl-Gruppe (n-C13H27CO).
  • Bevorzugte Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen sind eine Methyl-, Ethyl-, n-Propyl, 1-Methylethyl-, n-Butyl, 2-Methylpropyl- und eine tert.-Butyl-Gruppe. Besonders bevorzugt ist die Methylgruppe. Bevorzugte Hydroxyalkylgruppen mit 2-4 C-Atomen sind eine 2-Hydroxyethyl- und eine 1-Hydroxyethylgruppe.
  • Bevorzugte Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM mit z = 1 bis 3 sind eine Carboxymethyl-, eine Carboxyethyl und eine Carboxy-n-propyl-Gruppe.
  • Bevorzugte Alkalimetallkationen sind ausgewählt aus Natrium- und Kalium-Kationen; Na+ ist besonders bevorzugt. Bevorzugte Anionen sind ausgewählt aus Sulfat, Chlorid, Phosphat, Nitrat, Hydrogencarbonat und Acetat, wobei ein Chloridanion besonders bevorzugt ist.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Körperdeodorantien enthalten als deodorierenden Wirkstoff ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
    Figure 00040001
    in der R1 eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO ausgewählt ist aus einer Cocoylgruppe, einer Lauroylgruppe, einer Myristoylgruppe und einer Linoleoyl-Gruppe und m = 3 ist, R2 und R3 Methylgruppen sind, x = 2, y = 1, M ein Natriumion und A ein Chloridion sind.
  • Bevorzugt ist mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL mit den vorstehend genannten Merkmalen in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%, bevorzugt 0,1–1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15–0,4 Gew.-%, enthalten, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
    Figure 00050001
    in der R1 eine Cocoylaminopropylgruppe (auch als Cocamidopropylgruppe bezeichnet) ist, R2 und R3 Methylgruppen sind, x = 2, y = 1, M ein Natriumion und A ein Chloridion sind und die unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate erhältlich ist, in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%, bevorzugt 0,1–1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15–0,4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
    Figure 00050002
    in der R1 eine Myristoylaminopropylgruppe ist, R2 und R3 Methylgruppen sind, x = 2, y = 1, M ein Natriumion und A ein Chloridion sind und die unter der INCI-Bezeichnung Myristamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate erhältlich ist, in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%, bevorzugt 0,1–1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15–0,4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
    Figure 00060001
    in der R1 eine Lauroylaminopropylgruppe ist, R2 und R3 Methylgruppen sind, x = 2, y = 1, M ein Natriumion und A ein Chloridion sind, in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%, bevorzugt 0,1–1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15–0,4 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten die Komponenten a) bis e):
    • a) 0,1–10 Gew.-% 1,2-Hexandiol,
    • b) 0,1–10 Gew.-% 1,2-Octandiol,
    • c) 0,5–15 Gew.-% Triethylcitrat,
    • d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
      Figure 00060002
      in der R1 eine Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen oder eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen und m = 2 oder 3 ist, R2 und R3 Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen oder Hydroxyalkylgruppen mit 2 bis 4 C-Atomen oder Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM sind, worin z einen Wert von 1 bis 3 hat und M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist, x einen Wert von 1 bis 3 und y einen Wert von (3 – x) hat, M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist und A ein Anion ist, in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%,
    • e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe,
    wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten die Komponenten a) bis e):
    • a) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Hexandiol,
    • b) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Octandiol,
    • c) 3–8 Gew.-% Triethylcitrat,
    • d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL,
      Figure 00070001
      in der R1 eine Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen oder eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen und m = 2 oder 3 ist, R2 und R3 Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen oder Hydroxyalkylgruppen mit 2 bis 4 C-Atomen oder Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM sind, worin z einen Wert von 1 bis 3 hat und M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist, x einen Wert von 1 bis 3 und y einen Wert von (3 – x) hat, M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist und A ein Anion ist, in einer Gesamtmenge von 0,1–0,4 Gew.-%,
    • e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe,
    wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten die Komponenten a) bis e):
    • a) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Hexandiol,
    • b) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Octandiol,
    • c) 3–8 Gew.-% Triethylcitrat,
    • d) 0,1–0,4 Gew.-% Cocamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate,
    • e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe,
    wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten die Komponenten a) bis e):
    • a) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Hexandiol,
    • b) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Octandiol,
    • c) 3–8 Gew.-% Triethylcitrat,
    • d) 0,1–0,4 Gew.-% Myristamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate,
    • e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe,
    wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten die obligatorischen deodorierenden Komponenten a, b, c und d jeweils in den Gesamtmengen A (Komponente a), B (Komponente b), C (Komponente c) und D (Komponente d), wobei das Gewichtsverhältnis (A + B) zu C zu D im Bereich von (1 bis 10) zu (15 bis 100) zu 1, bevorzugt (3 bis 5) zu (30 bis 60) zu 1, liegt. Überraschend wurde festgestellt, dass mit den obligatorischen deodorierenden Komponenten a, b, c und d in den vorgenannten bevorzugten Gewichtsverhältnissen die gestellte Aufgabe besonders gut gelöst werden kann.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten einen kosmetisch verträglichen Träger, der mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, umfasst.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 10–90 Gew.-%, bevorzugt 25 bis 80 Gew.-%, weiter bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt 40 bis 70 Gew.-% und insbesondere 50 bis 65 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 10–90 Gew.-%, bevorzugt 25 bis 80 Gew.-%, weiter bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt 40 bis 70 Gew.-% und insbesondere 50 bis 65 Gew.-% Wasser sowie mindestens ein wasserlösliches Polyol aus der Gruppe der Polyole mit 2 bis 9 C-Atomen und 2 bis 6 Hydroxylgruppen, das nicht 1,2-Hexandiol und nicht 1,2-Octandiol ist, in einer Gesamtmenge von 1–40 Gew.-%, bevorzugt 2–25 Gew.-%, weiter bevorzugt 4–15 Gew.-% und insbesondere 5–10 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Bevorzugte wasserlösliche Polyole aus der Gruppe der Polyole mit 2 bis 9 C-Atomen und 2 bis 6 Hydroxylgruppen, die nicht 1,2-Hexandiol und nicht 1,2-Octandiol sind, sind ausgewählt aus 1,2-Propandiol, Diethylenglycol, 2-Methyl-1,3-propandiol, Glycerin, 1,2-Butylenglycol, 1,3-Butylenglycol, 1,4-Butylenglycol, 1,2-Pentandiol, 1,5-Pentandiol, 1,6-Hexandiol, 1,2,6-Hexantriol, Dipropylenglycol, Tripropylenglycol, Diglycerin, Triglycerin, Polyglycerin, Erythrit, Sorbit, Methylglucosid, Butylglucosid, trans-1,4-Dimethylolcyclohexan, cis-1,4-Dimethylolcyclohexan sowie Mischungen der vorgenannten Substanzen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 10–90 Gew.-%, bevorzugt 25 bis 80 Gew.-%, weiter bevorzugt 30 bis 75 Gew.-%, weiter bevorzugt 40 bis 70 Gew.-% und insbesondere 50 bis 65 Gew.-% Wasser sowie Ethanol in einer Menge von 1–90 Gew.-%, bevorzugt 5–85 Gew.-%, besonders bevorzugt 10–75 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 20–50 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0–3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0–1 Gew.-%, Wasser, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0–3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0–1 Gew.-%, Wasser, sowie Ethanol in einer Menge von 1–90 Gew.-%, bevorzugt 5–85 Gew.-%, besonders bevorzugt 10–75 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 25–60 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • „Normalbedingungen” sind im Sinne der vorliegenden Anmeldung eine Temperatur von 20°C und ein Druck von 1013,25 mbar. Schmelzpunktangaben beziehen sich ebenfalls auf einen Druck von 1013,25 mbar.
  • Die Gesamtmenge an unter Normalbedingungen flüssigen kosmetischen Ölen, die nicht Triethylcitrat sind, beträgt in erfindungsgemäß bevorzugten Zusammensetzungen 1–95 Gew.-%, bevorzugt 5–90 Gew.-%, besonders bevorzugt 30–75 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 50–60 Gew.-%, wobei sich die Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung beziehen, ohne ggf. vorhandenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Der obligatorische Deodorantwirkstoff Triethylcitrat stellt ein unter Normalbedingungen flüssiges kosmetisches Öl dar, dessen Anteil an der erfindungsgemäßen Zusammensetzung bei der Bestimmung des Gehalts an kosmetischen Trägerölen aber nicht berücksichtigt wird.
  • Bei den kosmetischen Ölen unterscheidet man flüchtige und nicht-flüchtige Öle. Unter nicht-flüchtigen Ölen versteht man solche Öle, die bei 20°C und einem Umgebungsdruck von 1013 hPa einen Dampfdruck von weniger als 2,66 Pa (0,02 mmHg) aufweisen. Unter flüchtigen Ölen versteht man solche Öle, die bei 20°C und einem Umgebungsdruck von 1013 hPa einen Dampfdruck von 2,66 Pa–40000 Pa (0,02 mm–300 mmHg), bevorzugt 13–12000 Pa (0,1–90 mmHg), besonders bevorzugt 15–8000 Pa, außerordentlich bevorzugt 300–3000 Pa, aufweisen. Flüchtige kosmetische Öle sind üblicherweise unter cyclischen Siliconölen mit der INCI-Bezeichnung Cyclomethicone ausgewählt. Unter der INCI-Bezeichnung Cyclomethicone werden insbesondere Cyclotrisiloxan (Hexamethylcyclotrisiloxan), Cyclotetrasiloxan (Octamethylcyclotetrasiloxan), Cyclopentasiloxan (Decamethylcyclopentasiloxan) und Cyclohexasiloxan (Dodecamethylcyclohexasiloxan) verstanden. Diese Öle weisen bei 20°C einen Dampfdruck von ca. 13–15 Pa auf.
  • Cyclomethicone sind im Stand der Technik als gut geeignete Öle für kosmetische Zusammensetzungen, insbesondere für deodorierende Zusammensetzungen, wie Sprays und Stifte, bekannt. Aufgrund ihrer Persistenz in der Umwelt kann es aber erfindungsgemäß bevorzugt sein, auf den Einsatz von Cyclomethiconen zu verzichten. In einer speziell bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 0 bis weniger als 1 Gew.-% Cyclomethicone, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, wobei ggf. vorhandenes Treibmittel nicht berücksichtigt wird.
  • Weitere bevorzugte flüchtige Siliconöle sind ausgewählt aus flüchtigen linearen Siliconölen, insbesondere flüchtigen linearen Siliconölen mit 2–10 Siloxaneinheiten, wie Hexamethyldisiloxan (L2), Octamethyltrisiloxan (L3), Decamethyltetrasiloxan (L4), wie sie z. B. in den Handelsprodukten DC 2-1184, Dow Corning® 200 (0,65 cSt) und Dow Corning® 200 (1,5 cSt) von Dow Corning enthalten sind, und niedermolekulares Phenyl Trimethicone mit einem Dampfdruck bei 20°C von etwa 2000 Pa, wie es beispielsweise von GE Bayer Silicones/Momentive unter dem Namen Baysilone Fluid PD 5 erhältlich ist.
  • Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten wegen des trockeneren Hautgefühls mindestens ein flüchtiges Nichtsiliconöl. Bevorzugte flüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus C8-C16-Isoparaffinen, insbesondere aus Isononan, Isodecan, Isoundecan, Isododecan, Isotridecan, Isotetradecan, Isopentadecan, und Isohexadecan, sowie Mischungen hiervon. Bevorzugt sind C10-C13-Isoparaffin-Mischungen, insbesondere solche mit einem Dampfdruck bei 20°C von etwa 300–400 Pa, bevorzugt 360 Pa. Dieses mindestens eine C8-C16-Isoparaffin ist bevorzugt in einer Gesamtmenge von 25–50 Gew.-%, bevorzugt 30–45 Gew.-%, besonders bevorzugt 32–40 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 34–37 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte treibmittelfreie Zusammensetzung, enthalten.
  • In erfindungsgemäß bevorzugten Zusammensetzungen umfasst das mindestens eine unter Normalbedingungen flüssige Öl mindestens ein flüchtiges C8-C16-Isoparaffin, insbesondere Isononan, Isodecan, Isoundecan, Isododecan, Isotridecan, Isotetradecan, Isopentadecan und Isohexadecan sowie Mischungen hiervon.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte Zusammensetzungen enthalten mindestens ein nichtflüchtiges kosmetisches Öl, ausgewählt aus nichtflüchtigen Siliconölen und nichtflüchtigen Nichtsiliconölen. Rückstände von im Träger unlöslichen Bestandteilen, wie Antitranspirantwirkstoffe oder Talkum, können erfolgreich mit einem nichtflüchtigen Öl maskiert werden. Außerdem können mit einem Gemisch aus verschiedenen Ölen, insbesondere aus nichtflüchtigem und flüchtigem Öl, Parameter wie Hautgefühl, Sichtbarkeit des Rückstands und Stabilität der erfindungsgemäßen Zusammensetzung feinreguliert und besser an die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst werden.
  • Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, erfindungsgemäße Zusammensetzungen mit einem geringen Anteil an flüchtigen Ölen – das heißt, mit 0,5–24,5 Gew.-% an flüchtigen Ölen, bezogen auf das Gewicht der treibmittelfreien Zusammensetzung – oder sogar ohne flüchtige Öle zu formulieren.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Öle sind Ester der linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettalkohole mit 2-30 Kohlenstoffatomen mit linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit 2-30 Kohlenstoffatomen, die hydroxyliert sein können. Hierzu sei angemerkt, dass einige Ester von linearen oder verzweigten C1-C22-Alkanolen oder C14-C22-Alkenolen und einige Triester des Glycerins mit linearen oder verzweigten C2-C22-Carbonsäuren, die gesättigt oder ungesättigt sein können, unter Normalbedingungen fest sind, wie beispielsweise Cetylstearat oder Glycerintristearat (= Stearin). Diese unter Normalbedingungen festen Ester stellen erfindungsgemäß keine kosmetischen Öle dar, da sie ja nicht die Bedingung „unter Normalbedingungen flüssig” erfüllen. Die Zuordnung, ob ein derartiger Ester unter Normalbedingungen flüssig oder fest ist, liegt im Rahmen des fachmännischen Allgemeinwissens.
  • Bevorzugt sind Ester der linearen oder verzweigten gesättigten Fettalkohole mit 2-5 Kohlenstoffatomen mit linearen oder verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren mit 10-18 Kohlenstoffatomen, die hydroxyliert sein können. Bevorzugte Beispiele hierfür sind Isopropylpalmitat, Isopropylstearat, Isopropylmyristat, 2-Hexyldecylstearat, 2-Hexyldecyllaurat, Isononylisononanoat, 2-Ethylhexylpalmitat und 2-Ethylhexylstearat. Ebenfalls bevorzugt sind Isooctylstearat, Isononylstearat, Isocetylstearat, Isononylisononanoat, Isotridecylisononanoat, Cetearylisononanoat, 2-Ethylhexyllaurat, 2-Ethylhexylisostearat, 2-Ethylhexylcocoat, 2-Octyldodecylpalmitat, Butyloctansäure-2-butyloctanoat, Diisotridecylacetat, n-Hexyllaurat, n-Decyloleat, Oleyloleat, Oleylerucat, Erucyloleat, C12-C15-Alkyllactat und Di-C12-C13-Alkylmalat sowie die Benzoesäureester von linearen oder verzweigten C8-22-Alkanolen. Besonders bevorzugt sind Benzoesäure-C12-C15-Alkylester, z. B. erhältlich als Handelsprodukt Finsolv® TN (C12-C15-Alkylbenzoat), sowie Benzoesäureisostearylester, z. B. erhältlich als Finsolv® SB, 2-Ethylhexylbenzoat, z. B. erhältlich als Finsolv® EB, und Benzoesäure-2-octyldocecylester, z. B. erhältlich als Finsolv® BOD.
  • Weitere erfindungsgemäß bevorzugte nichtflüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus verzweigten gesättigten oder ungesättigten Fettalkoholen mit 6-30 Kohlenstoffatomen. Diese Alkohole werden häufig auch als Guerbet-Alkohole bezeichnet, da sie nach der Guerbet-Reaktion erhältlich sind. Bevorzugte Alkoholöle sind 2-Hexyldecanol, 2-Octyldodecanol und 2-Ethylhexylalkohol. Ebenfalls bevorzugt ist Isostearylalkohol. Weitere bevorzugte nichtflüchtige Öle sind ausgewählt aus Mischungen aus Guerbetalkoholen und Guerbetalkoholestern, z. B. 2-Hexyldecanol und 2-Hexyldecyllaurat.
  • Der im folgenden gebrauchte Ausdruck „Triglycerid” meint „Glycerintriester”. Weitere erfindungsgemäß bevorzugte nichtflüchtige Öle sind ausgewählt aus den Triglyceriden von linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten, gegebenenfalls hydroxylierten C8-30-Fettsäuren, sofern diese unter Normalbedingungen flüssig sind. Besonders geeignet kann die Verwendung natürlicher Öle, z. B. Sojaöl, Baumwollsaatöl, Sonnenblumenöl, Palmöl, Palmkernöl, Leinöl, Mandelöl, Rizinusöl, Maisöl, Rapsöl, Olivenöl, Sesamöl, Distelöl, Weizenkeimöl, Pfirsichkernöl und die flüssigen Anteile des Kokosöls und dergleichen sein. Besonders bevorzugt sind synthetische Triglyceridöle, insbesondere Capric/Caprylic Triglycerides, z. B. die Handelsprodukte Myritol® 318 oder Myritol® 331 (BASF/Cognis) mit unverzweigten Fettsäureresten sowie Glyceryltriisostearin und Glyceryltri(2-ethylhexanoat) mit verzweigten Fettsäureresten. Derartige Triglyceridöle machen bevorzugt einen Anteil von weniger als 50 Gew.-% am Gesamtgewicht aller kosmetischen Öle in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung aus. Besonders bevorzugt beträgt das Gesamtgewicht an Triglyceridölen 0,5–10 Gew.-%, bevorzugt 1–5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Zusammensetzung, ohne ggf. vorhandenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte nichtflüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus den Dicarbonsäureestern von linearen oder verzweigten C2-C10-Alkanolen, insbesondere Diisopropyladipat, Di-n-butyladipat, Di-(2-ethylhexyl)adipat, Dioctyladipat, Diethyl-/Di-n-butyl/Dioctylsebacat, Diisopropylsebacat, Dioctylmalat, Dioctylmaleat, Dicaprylylmaleat, Diisooctylsuccinat, Di-2-ethylhexylsuccinat und Di-(2-hexyldecyl)-succinat.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte nichtflüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus den Anlagerungsprodukten von 1 bis 5 Propylenoxid-Einheiten an ein- oder mehrwertige C8-22-Alkanole wie Octanol, Decanol, Decandiol, Laurylalkohol, Myristylalkohol und Stearylalkohol, z. B. PPG-2-Myristylether und PPG-3-Myristylether.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte nichtflüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus den Anlagerungsprodukten von mindestens 6 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxid-Einheiten an ein- oder mehrwertige C3-22-Alkanole wie Glycerin, Butanol, Butandiol, Myristylalkohol und Stearylalkohol, die gewünschtenfalls verestert sein können, z. B. PPG-14-Butylether, PPG-9-Butylether, PPG-10-Butandiol, PPG-15-Stearylether und Glycereth-7-diisononanoat.
  • Weitere erfindungsgemäß besonders bevorzugte nichtflüchtige Nichtsiliconöle sind ausgewählt aus den symmetrischen, unsymmetrischen oder cyclischen Estern der Kohlensäure mit C6-C20-Alkoholen, z. B. Di-n-caprylylcarbonat (Cetiol® CC) oder Di-(2-ethylhexyl)carbonat (Tegosoft DEC). Ester der Kohlensäure mit C1-C5-Alkoholen, z. B. Glycerincarbonat oder Propylencarbonat, sind hingegen keine als kosmetisches Öl geeigneten Verbindungen.
  • Weitere Öle, die erfindungsgemäß bevorzugt sein können, sind ausgewählt aus den Estern von Dimeren ungesättigter C12-C22-Fettsäuren (Dimerfettsäuren) mit einwertigen linearen, verzweigten oder cyclischen C2-C18-Alkanolen oder mit mehrwertigen linearen oder verzweigten C2-C6-Alkanolen. Besonders bevorzugt beträgt das Gesamtgewicht an Dimerfettsäureestern 0,5–10 Gew.-%, bevorzugt 1–5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Zusammensetzung, ohne ggf. vorhandenes Treibmittel zu berücksichtigen
  • Erfindungsgemäße Zusammensetzungen können auch als deodoriender Körperpuder konfektioniert sein. Hauptbestandteil solcher Träger ist Talkum. Erfindungsgemäße Körperpuder können als loser Puder oder als Kompaktpuder vorliegen. Die Pudergrundlage für lose Puder umfasst üblicherweise mindestens 70 Gew.-% Talkum, 2–10 Gew.-% Metallseifen, wie insbesondere die Stearate von Magnesium, Zink, Titan, Calcium und Aluminium, bevorzugt Magnesiumstearat, daneben weitere pulverförmige Bestandteile, ausgewählt aus Siliciumdioxid, Stärke, Titandioxid, Zinkdioxid, Kaolin, Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat. Kompaktpuder enthalten Talkum üblicherweise in Mengen von weniger als 70 Gew.-%, beispielsweise 5–60 Gew.-%, und daneben Öle und/oder Wachse in einer Menge von 2–15 Gew.-%.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten optional weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen als weiteren deodorierenden Wirkstoff mindestens einen aromatischen Alkohol der Struktur (AA-1),
    Figure 00130001
    wobei
    die Reste R1 bis R6 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, oder eine Alkenylgruppe mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen,
    die Reste R7 bis R11 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, insbesondere ein Chloratom, oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, insbesondere mit einer Methoyxgruppe,
    m = 0 oder 1 ist, n, o, p = unabhängig voneinander ganze Zahlen von 0 bis 10 sind, wobei mindestens einer der Werte n, o, p ≠ 0 ist.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten mindestens einen Alkohol AA-1, wie vorstehend beschrieben, der ausgewählt ist aus Anisalkohol, 2-Methyl-5-phenyl-pentan-1-ol, 1,1-Dimethyl-3-phenyl-propan-1-ol, Benzylalkohol, 2-Phenylethan-1-ol, 3-Phenylpropan-1-ol, 4-Phenylbutan-1-ol, 5-Phenylpentan-1-ol, 2-Benzylheptan-1-ol, 2,2-Dimethyl-3-phenyl-propan-1-ol, 2,2-Dimethyl-3-(3'-methylphenyl)-propan-1-ol, 2-Ethyl-3-phenylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(3'-methylphenyl)-propan-1-ol, 3-(3'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(2'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(4'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(3',4'-Dichlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(2'-methylphenyl)-propan-1-ol, 2-Ethyl-3-(4'-methylphenyl)-propan-1-ol, 3-(3',4'-Dimethylphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(4'-methoxyphenyl)-propan-1-ol, 3-(3',4'-Dimethoxyphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Allyl-3-phenylpropan-1-ol und 2-n-Pentyl-3-phenylpropan-1-ol sowie Mischungen hiervon. Außerordentlich bevorzugt ist 2-Benzylheptan-1-ol.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten mindestens einen Alkohol AA-1, wie vorstehend beschrieben, in einer Gesamtmenge von 0,05–10 Gew.-%, bevorzugt 0,1–5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2–2 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,3–1,5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen sind gekennzeichnet durch einen Gehalt an dem deodorierenden Wirkstoff 3-(2-Ethylhexyloxy)-1,2-propandiol, bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,05–5 Gew.-%, bevorzugt 0,1–2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2–1,5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,5–1,0 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Weitere besonders bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen sind gekennzeichnet durch einen Gehalt an Tropolon (2-Hydroxy-2,4,6-Cycloheptatrienon), bevorzugt in einer Menge von 0,001–0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen enthalten mindestens einen Riechstoff. Die Definition eines Riechstoffs im Sinne der vorliegenden Anmeldung stimmt überein mit der fachmännisch üblichen Definition, wie sie dem RÖMPP Chemie Lexikon, Stand Dezember 2007, entnommen werden kann. Danach ist ein Riechstoff eine chemische Verbindung mit Geruch und/oder Geschmack, der die Rezeptoren der Haarzellen erregt (adäquater Reiz). Die hierzu notwendigen physikalischen und chemischen Eigenschaften sind eine niedrige Molmasse von maximal 300 g/mol, ein hoher Dampfdruck, minimale Wasser- und hohe Lipidlöslichkeit sowie schwache Polarität und das Vorliegen mindestens einer osmophoren Gruppe im Molekül. Um flüchtige, niedermolekulare Substanzen, die üblicherweise und auch im Sinne der vorliegenden Anmeldung nicht als Riechstoff, sondern vornehmlich als Lösemittel angesehen und verwendet werden, wie beispielsweise Ethanol, Propanol, Isopropanol und Aceton, von erfindungsgemäßen Riechstoffen abzugrenzen, weisen erfindungsgemäße Riechstoffe eine Molmasse von 74 bis 300 g/mol auf, enthalten mindestens eine osmophore Gruppe im Molekül und weisen einen Geruch und/oder Geschmack auf, das heißt, sie erregen die Rezeptoren der Haarzellen des olfaktorischen Systems. Zur Parfümierung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können Parfüme, Parfümöle, Parfümölbestandteile oder einzelne Riechstoffverbindungen eingesetzt werden. Parfümöle bzw. Riechstoffe können erfindungsgemäß einzelne Riechstoffverbindungen, z. B. die synthetischen Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und Kohlenwasserstoffe sein. Riechstoffverbindungen vom Typ der Ester sind z. B. Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat, Dimethylbenzylcarbinylacetat (DMBCA), Phenylethylacetat, Benzylacetat, Ethylmethylphenylglycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat, Benzylsalicylat, Cyclohexylsalicylat, Floramat, Melusat und Jasmecyclat. Zu den Ethern zählen z. B. Benzylethylether und Ambroxan, zu den Aldehyden z. B. die linearen Alkanale mit 8-18 C-Atomen, Citral, Citronellal, Citronellyloxyacetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Lilial und Bourgeonal, zu den Ketonen z. B. die Jonone, alpha-Isomethylionon und Methylcedrylketon, zu den Alkoholen Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol, alpha-Terpineol, beta-Terpineol, gamma-Terpineol, und delta-Terpineol, zu den Kohlenwasserstoffen gehören hauptsächlich die Terpene wie Limonen und Pinen. Bevorzugt werden jedoch Mischungen verschiedener Riechstoffe verwendet, die gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen.
  • Solche Parfümöle können auch natürliche Riechstoffgemische enthalten, wie sie aus pflanzlichen Quellen zugänglich sind, z. B. Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen- oder Ylang-Ylang-Öl. Ebenfalls geeignet sind Muskateller-Salbeiöl, Kamillenöl, Nelkenöl, Melissenöl, Minzöl, Zimtblätteröl, Lindenblütenöl, Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl und Labdanumöl sowie Orangenblütenöl, Neroliöl, Orangenschalenöl und Sandelholzöl.
  • Um wahrnehmbar zu sein, muss ein Riechstoff flüchtig sein, wobei neben der Natur der funktionellen Gruppen und der Struktur der chemischen Verbindung auch die Molmasse eine wichtige Rolle spielt. So besitzen die meisten Riechstoffe Molmassen bis etwa 200 Dalton, während Molmassen von 300 Dalton und darüber eher eine Ausnahme darstellen. Aufgrund der unterschiedlichen Flüchtigkeit von Riechstoffen verändert sich der Geruch eines aus mehreren Riechstoffen zusammengesetzten Parfüms bzw. Riechstoffs während des Verdampfens, wobei man die Geruchseindrücke in „Kopfnote” (top note), „Herz- bzw. Mittelnote” (middle note bzw. body) sowie „Basisnote” (end note bzw. dry out) unterteilt. Da die Geruchswahrnehmung zu einem großen Teil auch auf der Geruchsintensität beruht, besteht die Kopfnote eines Parfüms bzw. Riechstoffs nicht allein aus leichtflüchtigen Verbindungen, während die Basisnote zum größten Teil aus weniger flüchtigen, d. h. haftfesten Riechstoffen besteht. Bei der Komposition von Parfüms können leichter flüchtige Riechstoffe beispielsweise an bestimmte Fixative gebunden werden, wodurch ihr zu schnelles Verdampfen verhindert wird. Bei der nachfolgenden Einteilung der Riechstoffe in „leichter flüchtige” bzw. „haftfeste” Riechstoffe ist also über den Geruchseindruck und darüber, ob der entsprechende Riechstoff als Kopf- oder Herznote wahrgenommen wird, nichts ausgesagt.
  • Haftfeste Riechstoffe, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbar sind, sind z. B. die ätherischen Öle wie Angelikawurzelöl, Anisöl, Arnikablütenöl, Basilikumöl, Bayöl, Bergamottöl, Champacablütenöl, Edeltannenöl, Edeltannenzapfenöl, Elemiöl, Eukalyptusöl, Fenchelöl, Fichtennadelöl, Galbanumöl, Geraniumöl, Gingergrasöl, Guajakholzöl, Gurjunbalsamöl, Helichrysumöl, Ho-Öl, Ingweröl, Irisöl, Kajeputöl, Kalmusöl, Kamillenöl, Kampferöl, Kanagaöl, Kardamomenöl, Kassiaöl, Kiefernnadelöl, Kopaïvabalsamöl, Korianderöl, Krauseminzeöl, Kümmelöl, Kuminöl, Lavendelöl, Lemongrasöl, Limetteöl, Mandarinenöl, Melissenöl, Moschuskörneröl, Myrrhenöl, Nelkenöl, Neroliöl, Niaouliöl, Olibanumöl, Orangenöl, Origanumöl, Palmarosaöl, Patschuliöl, Perubalsamöl, Petitgrainöl, Pfefferöl, Pfefferminzöl, Pimentöl, Pine-Öl, Rosenöl, Rosmarinöl, Sandelholzöl, Sellerieöl, Spiköl, Sternanisöl, Terpentinöl, Thujaöl, Thymianöl, Verbenaöl, Vetiveröl, Wacholderbeeröl, Wermutöl, Wintergrünöl, Ylang-Ylang-Öl, Ysop-Öl, Zimtöl, Zimtblätteröl, Zitronellöl, Zitronenöl sowie Zypressenöl. Aber auch die höher siedenden bzw. festen Riechstoffe natürlichen oder synthetischen Ursprungs können im Rahmen der vorliegenden Erfindung als haftfeste Riechstoffe bzw. Riechstoffgemische, also Riechstoffe, eingesetzt werden. Zu diesen Verbindungen zählen die nachfolgend genannten Verbindungen sowie Mischungen aus diesen: Ambrettolid, Allylacetat, alpha-Amylzimtaldehyd, Anethol, Anisaldehyd, Anisalkohol, Anisol, Anthranilsäuremethylester, Acetophenon, Benzylaceton, Benzaldehyd, Benzoesäureethylester, Benzophenon, Benzylakohol, Benzylacetat, Benzylbenzoat, Benzylformiat, Benzylvalerianat, Borneol, Bornylacetat, α-Bromstyrol, n-Decylaldehyd, n-Dodecylaldehyd, Eugenol, Eugenolmethylether, Eukalyptol, Farnesol, Fenchon, Fenchylacetat, Geranylacetat, Geranylformiat, Heliotropin, Heptincarbonsäuremethylester, Heptaldehyd, Hydrochinon-Dimethylether, Hydroxyzimtaldehyd, Hydroxyzimtalkohol, Indol, Iron, Isoeugenol, Isoeugenolmethylether, Isosafrol, Jasmon, Kampfer, Karvakrol, Karvon, p-Kresolmethylether, Cumarin, p-Methoxyacetophenon, Methyl-n-amylketon, Methylanthranilsäuremethylester, p-Methylacetophenon, Methylchavikol, p-Methylchinolin, Methyl-β-naphthylketon, Methyl-n-nonylacetaldehyd, Methyl-n-nonylketon, Muskon, beta-Naphtholethylether, beta-Naphtholmethylether, Nerol, Nitrobenzol, n-Nonylaldehyd, Nonylalkohol, n-Octylaldehyd, p-Oxy-Acetophenon, Pentadekanolid, beta-Phenylethylalkohol, Phenylacetaldehyd-Dimethylacetal, Phenylessigsäure, Pulegon, Safrol, Salicylsäureisoamylester, Salicylsäuremethylester, Salicylsäurehexylester, Salicylsäurecyclohexylester, Santalol, Skatol, alpha-Terpineol, beta-Terpineol, gamma-Terpineol, delta-Terpineol, Thymen, Thymol, gamma-Undecalacton, Vanillin, Veratrumaldehyd, Zimtaldehyd, Zimtalkohol, Zimtsäure, Zimtsäureethylester, Zimtsäurebenzylester.
  • Zu den leichter flüchtigen Riechstoffen zählen insbesondere die niedriger siedenden Riechstoffe natürlichen oder synthetischen Ursprungs, die allein oder in Mischungen eingesetzt werden können. Beispiele für leichter flüchtige Riechstoffe sind Alkylisothiocyanate (Alkylsenföle), Butandion, Limonen, Linalool, Linalylacetat, Linalylpropionat, Menthol, Menthon, Methyl-n-heptenon, Phellandren, Phenylacetaldehyd, Terpinylacetat, Zitral, Zitronellal.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Dodorant- oder Antitranspirant-Zusammensetzungen sind dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Riechstoffkomponente in einer Gesamtmenge von 0,00001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,5–7 Gew.-%, besonders bevorzugt 1–5 Gew.-%, jeweils bezogen auf die treibmittelfreie Zusammensetzung, enthalten ist.
  • Bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen sind mit oder ohne Treibmittel versprühbar. Weitere bevorzugte erfindungsgemäße Zusammensetzungen sind deodorierende Zusammensetzungen, insbesondere auf Basis einer mit oder ohne Treibmittel versprühbaren Lösung. Als Suspensionen und Lösungen konfektionierte erfindungsgemäße Zusammensetzungen können aber nicht nur als Spray, sondern beispielsweise auch als Roll-on appliziert werden. Die Konfektionierung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die als Nonaerosol appliziert werden, richtet sich vorzugsweise nach den Anforderungen der Applikationsart. Bevorzugte erfindungsgemäße Nonaerosol-Zusammensetzungen liegen in fester, halbfester, flüssiger, disperser, wasserfrei emulgierter, suspendierter oder gelförmiger Form vor.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in flüssiger Form vor. Andere erfindungsgemäß bevorzugte Zusammensetzungen können auch als Pasten, Salben, Lotionen oder Cremes vorliegen. Erfindungsgemäß bevorzugte feste Zusammensetzungen können beispielsweise als loser Puder, gepresster Puder oder als Stift vorliegen. Erfindungsgemäß bevorzugte Zusammensetzungen in Stiftform, insbesondere Deodorant-Stifte, können in gelierter Form vorliegen, wobei die Ölphase ein lipophiles Verdickungs- oder Verfestigungsmittel enthält, wie Wachse und/oder unter Normalbedingungen feste Alkohole, insbesondere Cetylalkohol und/oder Stearylalkohol. Cremeförmige, gelförmige, pastose und flüssige Zusammensetzungen können z. B. in Pump- oder Quetschspendern abgepackt sein, insbesondere in Mehrkammer-Pump- oder Quetschspendern. Die Applikation kann z. B. im Falle flüssiger Mittel vorzugsweise auch mit einem Roller-Applikator erfolgen, wie er z. B. aus dem Bereich der Deo-Roller bekannt ist. Solche Roller weisen eine in einem Kugelbett gelagerte Kugel auf, die durch Bewegung über eine Oberfläche bewegt werden kann. Dabei nimmt die Kugel etwas von dem zu verteilenden Mittel auf und befördert dieses an die zu behandelnde Oberfläche.
  • Die Applikation kann z. B. auch mit Substraten erfolgen, die mit einer erfindungsgemäßen Zusammensetzung beaufschlagt sind. Besonders bevorzugt sind Feuchttücher, d. h. für den Anwender vorgefertigte, vorzugsweise einzeln abgepackte, Feuchttücher, wie sie z. B. aus dem Bereich der Glasreinigung (Brillenputztücher) oder aus dem Bereich der feuchten Toilettenpapiere bekannt sind. Solche Feuchttücher, die bevorzugt auch Konservierungsstoffe enthalten können, sind dann mit einem erfindungsgemäßen Mittel imprägniert oder beaufschlagt. Sie können z. B. als Deodorant-Tuch eingesetzt werden, was besonders interessant für den Gebrauch unterwegs ist. Besonders bevorzugt kann es sein, wenn diese Tücher einzeln verpackt sind.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel, vorzugsweise flüssigen Mittel, können auch mehrphasig sein, die Phasen können z. B. horizontal, also übereinander, oder vertikal, also nebeneinander, angeordnet sein. Es kann sich auch um ein disperses System handeln, bei dem z. B. die festen Bestandteile inhomogen in der flüssigen Matrix verteilt sind, so dass ein solches disperses System vor der Anwendung geschüttelt werden sollte.
  • Weiterhin können die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die als Deodorant-Stifte formuliert sind, auf wasserfreier Fettbasis, auf Basis einer Polyol-in-Öl-Emulsion, auf Basis einer Öl-in-Polyol-Emulsion, auf Basis einer Polyol-Öl-Mehrfach-Emulsion, auf Basis einer Nanoemulsion und auf Basis einer Mikroemulsion vorliegen, wobei die Polyolphase wasserfrei sein oder nur einen geringen Gehalt an freiem Wasser (z. B. 0,5–7 Gew.-%, bevorzugt 1–6 Gew.-%, jeweils bezogen auf die gesamte Zusammensetzung) in die erfindungsgemäße Zusammensetzung eintragen kann. Gelstifte können auf der Basis von Alditolen, insbesondere Dibenzylidensorbitol, N-Acylaminosäureamiden, 12-Hydroxystearinsäure, Polyamiden und Polyamidderivaten, formuliert sein.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können auch schweißhemmende Wirkstoffe, insbesondere schweißhemmende Aluminiumsalze und Aluminium-Zirconiumsalze, enthalten.
  • Bevorzugt sind die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen jedoch frei von Aluminiumsalzen und Aluminium-Zirconiumsalzen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0–3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0–1 Gew.-%, Wasser, sowie Ethanol in einer Menge von 1–90 Gew.-%, bevorzugt 5–85 Gew.-%, besonders bevorzugt 10–75 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 25–60 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne das enthaltene Treibmittel zu berücksichtigen, und sind mit einem Treibmittel in einer Aerosol-Abgabevorrichtung abgefüllt.
  • Erfindungsgemäß geeignete Treibmittel (Treibgase) sind Propan, Propen, n-Butan, iso-Butan, iso-Buten, n-Pentan, Penten, iso-Pentan, iso-Penten, Methan, Ethan, Dimethylether, Stickstoff, Luft, Sauerstoff, Lachgas, 1,1,1,3-Tetrafluorethan, Heptafluoro-n-propan, Perfluorethan, Monochlordifluormethan, 1,1-Difluorethan, und zwar sowohl einzeln als auch in Kombination. Auch hydrophile Treibgase, wie z. B. Kohlendioxid, können vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden, wenn der Anteil an hydrophilen Gasen gering gewählt wird und lipophiles Treibgas (z. B. Propan/Butan) im Überschuss vorliegt. Besonders bevorzugt sind Propan, n-Butan, iso-Butan sowie Mischungen dieser Treibgase.
  • Kosmetische Produkte, die das Treibmittel in einer Menge von 10–90 Gew.-%, bevorzugt 40–85 Gew.-% und besonders bevorzugt 50–80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, bestehend aus den Komponenten a) bis e) und dem Treibmittel, enthalten, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Als Druckgasbehälter kommen Gefäße aus Metall (Aluminium, Weißblech, Zinn), geschütztem bzw. nicht-splitterndem Kunststoff oder aus Glas, das außen mit Kunststoff beschichtet ist, in Frage, bei deren Auswahl Druck- und Bruchfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, leichte Füllbarkeit wie auch ästhetische Gesichtspunkte, Handlichkeit, Bedruckbarkeit etc. eine Rolle spielen. Spezielle Innenschutzlacke gewährleisten die Korrosionsbeständigkeit gegenüber den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen.
  • Beispiele
  • Erfindungsgemäßes Deodorantspray auf Ethanol-Basis (alle Mengenangaben in Gew.-%)
    Ethanol (100%) 22,0
    1,2-Hexandiol 0,1
    1,2-Octandiol 0,1
    Triethyl Citrate 1,5
    Cocamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate 0,1
    Ethylhexylglycerin 0,3
    2-Benzylheptanol 0,1
    Benzyl Alcohol 0,1
    Phenoxyethanol 0,4
    Parfum 0,7
    Diethyl Phthalate 0,1
    Propane 9,0
    Isobutane 2,0
    Butane ad 100,0
    Erfindungsgemäßes Deodorantspray auf Ethanol-Basis (alle Mengenangaben in Gew.-%)
    1,2-Hexandiol 0,2
    1,2-Octandiol 0,2
    Triethylcitrat 1,5
    Tropolon 0,01
    Myristamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate 0,20
    Aqua (Water) 0,25
    Natriumchlorid 0,05
    Ethanol 20,00
    Diethylphthalat 0,15
    Tocopherylacetat 0,05
    Isobutane 2,00
    Propane 8,00
    Isopentane 0,50
    Pentane 2,00
    Ethane 0,20
    Butane ad 100,00
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102010000746 A1 [0006]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • RÖMPP Chemie Lexikon, Stand Dezember 2007 [0062]

Claims (10)

  1. Kosmetische Zusammensetzung zur Verwendung als Deodorans, enthaltend die Wirkstoffe a) bis e), a) 1,2-Hexandiol, b) 1,2-Octandiol, c) Triethylcitrat, d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL
    Figure 00200001
    in der R1 eine Alkyl-, Alkenyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen oder eine Acylaminoalkylgruppe der Formel R5CONH(CmH2m)- ist, worin R5CO eine lineare Acylgruppe mit 8 bis 22 C-Atomen und m = 2 oder 3 ist, R2 und R3 Alkylgruppen mit 1 bis 4 C-Atomen oder Hydroxyalkylgruppen mit 2 bis 4 C-Atomen oder Carboxyalkylgruppen der Formel -(CH2)z-COOM sind, worin z einen Wert von 1 bis 3 hat und M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist, x einen Wert von 1 bis 3 und y einen Wert von (3 – x) hat, M Wasserstoff oder ein Alkalimetallkation ist und A ein Anion ist; e) einen kosmetisch verträglichen Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe.
  2. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass enthalten sind: a) 0,1–10 Gew.-% 1,2-Hexandiol, b) 0,1–10 Gew.-% 1,2-Octandiol, c) 0,5–15 Gew.-% Triethylcitrat, d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL gemäß Anspruch 1 in einer Gesamtmenge von 0,05–2 Gew.-%, e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe, wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  3. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass enthalten sind: a) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Hexandiol, b) 0,2–0,5 Gew.-% 1,2-Octandiol, c) 3–8 Gew.-% Triethylcitrat, d) mindestens ein kationisches Phospholipid der Formel KPL gemäß Anspruch 1 in einer Gesamtmenge von 0,1–0,4 Gew.-%, und zusätzlich e) bis 100 Gew.-% ein kosmetisch verträglicher Träger, enthaltend mindestens eine Komponente, ausgewählt aus Wasser, Ethanol, einem Öl und Talkum sowie Mischungen hiervon, sowie ggf. weitere Träger-, Hilfs- und Aktivstoffe, wobei alle Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung bezogen sind, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  4. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten a, b, c und d jeweils in den Gesamtmengen A (Komponente a), B (Komponente b), C (Komponente c) und D (Komponente d) enthalten sind, wobei das Gewichtsverhältnis (A + B) zu C zu D im Bereich von (1 bis 10) zu (15 bis 100) zu 1, bevorzugt (3 bis 5) zu (30 bis 60) zu 1, liegt.
  5. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das kationische Phospholipid ausgewählt ist aus Cocamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate und Myristamidopropyl PG-Dimonium Chloride Phosphate.
  6. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3, 4 oder 5, gekennzeichnet durch einen Gehalt an mindestens einem aromatischen Alkohol der Struktur (AA-1),
    Figure 00210001
    wobei die Reste R1 bis R6 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, oder eine Alkenylgruppe mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, die Reste R7 bis R11 unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom, ein Halogenatom, insbesondere ein Chloratom, oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, die linear oder verzweigt und substituiert sein können mit OH-Gruppen oder Alkoxy-Gruppen mit 1 bis 5 Kohlenstoffatomen, insbesondere mit einer Methoyxgruppe, m = 0 oder 1 ist, n, o, p = unabhängig voneinander ganze Zahlen von 0 bis 10 sind, wobei mindestens einer der Werte n, o, p ≠ 0 ist.
  7. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Alkohol AA-1 gemäß Anspruch 6, der bevorzugt ausgewählt ist aus Anisalkohol, 2-Methyl-5-phenyl-pentan-1-ol, 1,1-Dimethyl-3-phenyl-propan-1-ol, Benzylalkohol, 2-Phenylethan-1-ol, 3-Phenylpropan-1-ol, 4-Phenylbutan-1-ol, 5-Phenylpentan-1-ol, 2-Benzylheptan-1-ol, 2,2-Dimethyl-3-phenylpropan-1-ol, 2,2-Dimethyl-3-(3'-methylphenyl)-propan-1-ol, 2-Ethyl-3-phenylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(3'-methylphenyl)-propan-1-ol, 3-(3'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(2'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(4'-Chlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 3-(3',4'-Dichlorphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(2'-methylphenyl)-propan-1-ol, 2-Ethyl-3-(4'-methylphenyl)-propan-1-ol, 3-(3',4'-Dimethylphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Ethyl-3-(4'-methoxyphenyl)-propan-1-ol, 3-(3',4'-Dimethoxyphenyl)-2-ethylpropan-1-ol, 2-Allyl-3-phenylpropan-1-ol und 2-n-Pentyl-3-phenylpropan-1-ol sowie Mischungen hiervon, besonders bevorzugt ausgewählt ist aus 2-Benzylheptan-1-ol, in einer Gesamtmenge von 0,05–10 Gew.-%, bevorzugt 0,1–5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2–2 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,3–1,5 Gew.-%, enthalten ist, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  8. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7, gekennzeichnet durch einen Gehalt an 3-(2-Ethylhexyloxy)-1,2-propandiol, bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,05–5 Gew.-%, bevorzugt 0,1–2 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,2–1,5 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 0,5–1,0 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  9. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Tropolon (2-Hydroxy-2,4,6-Cycloheptatrienon), bevorzugt in einer Menge von 0,001–0,1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Zusammensetzung, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
  10. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass 0 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0–3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0–1 Gew.-%, Wasser und 1–90 Gew.-%, bevorzugt 5–85 Gew.-%, besonders bevorzugt 10–75 Gew.-%, außerordentlich bevorzugt 25–60 Gew.-%, Ethanol, enthalten sind, wobei sich die Mengenangaben auf das Gewicht der Zusammensetzung beziehen, ohne ggf. enthaltenes Treibmittel zu berücksichtigen.
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