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DE102011079649A1 - Wasserführendes Haushaltsgerät mit mindestens einem Flottenspeicher - Google Patents

Wasserführendes Haushaltsgerät mit mindestens einem Flottenspeicher Download PDF

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DE102011079649A1
DE102011079649A1 DE102011079649A DE102011079649A DE102011079649A1 DE 102011079649 A1 DE102011079649 A1 DE 102011079649A1 DE 102011079649 A DE102011079649 A DE 102011079649A DE 102011079649 A DE102011079649 A DE 102011079649A DE 102011079649 A1 DE102011079649 A1 DE 102011079649A1
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Germany
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chicane
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Withdrawn
Application number
DE102011079649A
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English (en)
Inventor
Anita Weinmann
Hans-Peter Nannt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to PCT/EP2012/061975 priority patent/WO2013004511A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4291Recovery arrangements, e.g. for the recovery of energy or water
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/20Arrangements for water recovery

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  • Accessory Of Washing/Drying Machine, Commercial Washing/Drying Machine, Other Washing/Drying Machine (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere ein Geschirrspülmaschine oder ein Wäschepflegegerät, mit einem zur Aufnahme von Spülgut dienenden Spülbehälter (1) und mindestens einem zur temporären Speicherung von Spülflotte dienenden Flottenspeicher (2) mit wenigstens einer Zuführöffnung (8) zur Einleitung von Gasblasen (10) eines Behandlungsgases, dadurch gekennzeichnet, dass im Flottenspeicher (2) über der Zuführöffnung (8) mindestens eine die Verweildauer der Gasblasangeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, oder aber ein Wäschepflegegerät, z.B. eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner oder einen Waschvolltrockner, mit einem zur Aufnahme von Spülgut (dieser Ausdruck bezeichnet hierein auch das bei Wäschepflegegeräten zu pflegende Waschgut) dienenden Spülbehälter (dieser Ausdruck bezeichnet hierin auch den bei Waschmaschinen gebräuchlichen Ausdruck Laugenbehälter) und mindestens einem zur temporären Speicherung von Spülflotte dienenden Flottenspeicher mit wenigstens einer Zuführöffnung zur Einleitung von Gasblasen eines Behandlungsgases, insbesondere nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Der Flottenspeicher kann insbesondere dazu dienen, zumindest einen Teil der Spülflottenflüssigkeit bzw. Spülflotte aus einem Programmschritt des Reinigungsprogramms temporär zu speichern, um ihn dann für einen anderen Programmschritt zu verwenden. Vor allen Dingen kann im Flottenspeicher insbesondere die nach dem letzten flüssigkeitsführenden Spülgang vorliegende Spülflotte aufbewahrt werden, um sie zu einem späteren Zeitpunkt – wie z.B. erst nach Tagen – für eine erneute Geschirrreinigung zu verwenden. Um im Flottenspeicher ein Keimwachstum zu verhindern, ist z.B. bei einer aus EP 170 16 44 B1 bekannten Geschirrspülmaschine vorgesehen, Ozongas in den Flottenspeicher bzw. in darin vorhandene Spülflotte einzuleiten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein wasserführendes Haushaltsgerät so zu ertüchtigen, dass im Flottenspeicher enthaltene Spülflotte bei geringem Verbrauch an Behandlungsgas, z.B. Ozon, auf einfache, wirkungsvolle und umweltfreundliche Weise desinfizierbar ist.
  • Diese Aufgabe wird bei einem wasserführenden Haushaltsgerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass im Flottenspeicher über der Beschickungsöffnung mindestens eine die Verweildauer der Gasblasen in der Spülflotte erhöhende Schikane angeordnet ist. Die Schikane stellt für horizontal nach oben aufsteigende Gasblasen prinzipiell eine Barriere dar, welche bewirkt, dass diese nicht auf direktem Weg vertikal nach oben steigen können. Durch die dabei verlängerte Verweildauer steht für den Übertritt des Gases der Gasblasen, insbesondere Ozons, in die Spülflotte in gelöster Form mehr Zeit zu Verfügung als dies bei einem ungehinderten Aufschwimmen der Gasblasen der Fall ist. Durch entsprechende Auslegung der Schikane kann somit gewährleistet werden, dass sich die Gasblasen vollständig auflösen, d.h. ihr Gasvolumen sich vollständig in der Spülflotte löst. Durch die Erfindung kann die dem Flottenspeicher zugeführte Gasmenge insbesondere so gesteuert werden, dass kein gasförmiger Überschuss an Behandlungsgas verbleibt, der einerseits wirkungslos und andererseits mit der Gefahr verbunden wäre, dass Behandlungsgas unter Beeinträchtigung des Gerätebenutzers in die Umgebung gelangt. Durch die mittels der mindestens einen Schikane bewirkten Erhöhung der Verweildauer der Gasblasen, insbesondere Ozon-Gasblasen, in der Spülflottenflüssigkeit des Flottenspeichers lässt sich insbesondere eine hygienisch einwandfreiere Spülflottenflüssigkeit als bei einem Flottenspeicher ohne Schikane bereitstellen.
  • Der Flottenspeicher ist im Rahmen der Erfindung ein Vorratsbehälter und dient insbesondere dazu, zumindest einen Teil der Spülflottenflüssigkeit aus einem Programmschritt des aktuellen Behandlungsprogramms temporär zu speichern, um dann die in ihm zwischengespeicherte Flüssigkeit insbesondere für einen anderen Programmschritt desselben oder bevorzugt eines späteren Behandlungsprogramms teilweise oder ganz zu verwenden. So kann z.B. eine Brauchwassermenge aus dem Klarspülgang eines durchzuführenden Behandlungsprogramms (Geschirrspülprogramm oder Wäschepflegeprogramm) in vorteilhafter Weise im Flottenspeicher zeitlich zwischengespeichert und für den Klarspülgang eines späteren, neu durchzuführenden Programms wiederverwendet werden. Weiterhin kann so z.B. zusätzlich oder unabhängig hiervon das benutzte Brauchwasser eines Zwischenspülgangs des jeweilig ablaufenden Behandlungsprogramms in einem nachfolgenden flüssigkeitsführenden Spülgang desselben Behandlungsprogramms als Teilbadmenge oder Gesamtbadmenge wiederbenutzt werden. Unter Flottenspeicher wird im Rahmen der Erfindung also bevorzugt ein Vorratsbehälter zur zeitlichen Zwischenspeicherung einer Flüssigkeitsmenge für mindestens einen flüssigkeitsführenden Spülgang oder Teilspülgang eines durchzuführenden Behandlungsprogramms oder eines nachfolgenden, späteren Behandlungsprogramms verstanden. Dieser Vorratsbehälter steht zweckmäßigerweise mit dem Flüssigkeitskreislauf des Geräts in Verbindung.
  • Der Flottenspeicher kann ggf. auch ein Vorratsbehälter sein, der insbesondere der Zwischenspeicherung von extern zugeführtem Wasser dient. Aus einem derartigen Vorratsbehälter kann das zwischengespeicherte, von extern zugeführte Rohwasser für mindestens einen flüssigkeitsführenden Teilspülgang oder Spülgang eines durchzuführenden Behandlungsprogramms teilweise oder ganz entnommen werden. Zusätzlich oder unabhängig hiervon kann dieser Typ von Vorratsbehälter insbesondere als eine eine Wandung des Spülbehälters kontaktierende Wassertasche ausgebildet sein, die für eine Kühlung der Wandung z.B. während des Trocknungsgangs eines durchzuführenden Behandlungsprogramms und damit zu einer verbesserten Kondensationstrocknung im Spülraum des Spülbehälters sorgt. Er fungiert hierbei also als Wärmetauscher.
  • Unter Spülflottenflüssigkeit bzw. Spülflotte wird im Rahmen der Erfindung insbesondere eine Flüssigkeitsmenge, insbesondere Wassermenge verstanden, die entweder eine Frischwassermenge oder eine Frisch- und/oder Brauchwassermenge sein kann, die ggf. mit Reinigerstoffen, Reinigerhilfsstoffen, Klarspülmittel, Zusatzstoffen und/oder Schmutzteilchen vom jeweilig zu reinigenden und/oder zu behandelnden Spülgut und/oder sonstigen Beimengungssubstanzen versetzt sein kann.
  • Die Schikane lässt sich auf viele unterschiedliche Arten ausgestalten, wobei eine einfach zu realisierende Möglichkeit darin besteht, eine Schikane in Form eines von Poren durchsetzten Materials einzusetzen. Die Poren sind dabei zweckmäßigerweise natürlich so bemessen, dass die Gasblasen in sie eindringen und darin zurückgehalten oder verlangsamt werden, so dass für den Übertritt des Behandlungsgases in die Spülflotte mehr Zeit zur Verfügung steht. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Größe bzw. der Durchmesser der Poren mit zunehmendem Horizontalabstand von der Zuführöffnung abnimmt. Durch den Übertritt von Gas in die Spülflotte verkleinern sich die Gasblasen, wobei sie sich dann – auftriebsbedingt – in entsprechend verkleinerte Poren oder Porenbereiche hinein und somit an Stellen im Flottenspeicher bewegen, an denen die Konzentration der Spülflotte an gelöstem Behandlungsgas geringer ist, so dass aufgrund des dann vorhandenen größeren Konzentrationsgefälles der Lösungsprozess beschleunigt ist. Eine Schikane der in Rede stehenden Art kann auf technisch einfache und kostengünstige Weise in vorteilhafter Weise durch eine Ansammlung von faden- oder drahtförmigem Material, vorzugsweise durch ein Gewirke, ein Gestrick oder ein Geflecht etwa aus Kunststoff- oder Stahldrähten, bereitgestellt sein.
  • Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsvariante einer Schikane umfasst diese wenigstens ein Leitelement mit einer der Zuführöffnung zugewandten Führungsfläche, welche die Gasblasen auf eine von der Vertikalen abweichenden Bewegungsbahn führt, wodurch eine – im Vergleich zu einem vertikalen Aufschwimmen der Gasblasen – verlängerte Verweilzeit der Gasblasen in der Spülflotte erreicht wird. Die Führungsfläche kann z.B. auf einer gekrümmten Bahn verlaufen, ist insbesondere als eine sich beispielsweise in einer Planebene erstreckende Schrägfläche ausgebildet. Das Leitelement kann dabei aus einem einfach herstellbaren und mit wenig Aufwand im Flottenspeicher montierbaren Blechstreifen z.B. aus rostfreiem Stahl bestehen.
  • Die Verweildauer der Gasblasen in der Spülflotte bzw. im Flottenspeicher lässt sich auf einfache Weise insbesondere durch eine mehr oder weniger starke Neigung des Leitelements einstellen. Bevorzugt lässt sich die Verweildauer des Gasblasen auch dadurch einstellen, dass wenigstens ein Leitelementpaar von zwei in Bewegungsrichtung der Gasblasen aufeinanderfolgenden Leitelementen vorhanden ist, wobei deren Führungsflächen in entgegengesetzte Richtungen geneigt sind. D.h. beispielsweise, dass das eine Leitelement nach links und das andere Leitelement nach rechts ansteigt. Die Gasblasen werden somit auf einer insgesamt zickzack- oder mäanderförmigen Bewegungsbahn geführt, wobei der Weg der Gasblasen durch die Spülflotte verlängert wird. Dabei kann die Breite des Flottenspeichers mehr oder weniger ausgenutzt werden und dadurch je nach dem Löseverhalten des eingesetzten Gases und der gewünschten Konzentration des gelösten Gases in der Spülflotte die Bewegungsbahn der Gasblasen und damit deren Verweildauer in der Spülflotte variiert werden.
  • Im Falle von mehreren in Bewegungsrichtung der Gasblasen aufeinander folgenden Leitelementen müssen die Gasblasen die Möglichkeit haben, von dem oberen Ende eines Leitelements zu dem unteren Ende eines sich anschließenden Leitelements zu gelangen. Dies kann z.B. dadurch bewerkstelligt werden, dass die oberen Enden der Leitelemente mit wenigstens einem Durchbruch versehen sind, durch den die Gasblasen hindurch treten und zu dem sich anschließenden Leitelement gelangen können. Vorzugsweise wird jedoch eine in herstellungstechnischer Sicht einfachere Variante eingesetzt, bei der das obere Leitelement eines Leitelementpaares mit seinem unteren Ende das obere Ende des unteren Leitelements in Horizontalrichtung überragt.
  • Um ein direktes, ungehindertes Aufschwimmen der Gasblasen, insbesondere in Vertikalrichtung, zu verhindern, ist bei allen Ausführungsvarianten zweckmäßigerweise vorgesehen, dass die Schikane insbesondere eine etwa der der Tiefe des Flottenspeichers entsprechende Breite aufweist.
  • Sonstige vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung sowie ihre vorteilhaften Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen jeweils:
  • 1a in schematisierter Darstellung den Spülbehälter einer Geschirrspülmaschine mit einem außenseitig daran fixierten Flottenspeicher,
  • 1b in schematisierter Darstellung eine Waschmaschine mit einem innen angeordneten Flottenspeicher,
  • 2 eine perspektivische schematisierte Darstellung eines ersten vorteilhaften Ausführungsbeispiels eines Flottenspeichers, der nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip ausgebildet ist,
  • 3 ein zweites vorteilhaftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß konstruierten Flottenspeichers in einer 2 entsprechenden Darstellung,
  • 4 ein drittes vorteilhaftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß konstruierten Flottenspeichers in einer 2 entsprechenden Darstellung, und
  • 5 eine vorteilhafte Abwandlung des Flottenspeichers von 4 entsprechend dem Ausschnitt V aus 4.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 5 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1a ist aus Vereinfachungsgründen nur der Spülbehälter 1 einer Geschirrspülmaschine gezeigt, wobei außenseitig am Spülbehälter 1 ein Flottenspeicher 2 fixiert ist. Innerhalb des Spülbehälters sind Aufnahmekörbe 3 für ein zu reinigendes Spülgut sowie ein zwei Sprüharme 4 umfassendes Spülsystem 5 angeordnet.
  • In 1b ist eine Waschmaschine schematisch dargestellt, die an ein Frischwassernetz 100 mit einem Ventil 101 angeschlossen ist. Über Zulaufleitungen 102, 104 gelangt Frischwasser steuerbar über ein Zulaufventil 103 in die Einspülschale 105 der Waschmaschine. Dort kann Wäschebehandlungsmittel eingespült werden und über eine weitere Leitung 106 in den Laugenbehälter 1 gelangen. Benutzte Flotte wird über den Ablauf 107 und eine Ablaufpumpe 108 entweder aus der Maschine entfernt (nicht dargestellt) oder gelangt über eine Flottenspeicherleitung 109 in den Flottenspeicher 2. Von dort kann die im Flottenspeicher 2 gespeicherte Flotte entweder über dieselbe Pumpe 108 oder ein weiteres Leitungssystem (nicht dargestellt) wieder in den Laugenbehälter geführt werden, z.B. über die Einspülschale oder direkt in den Laugenbehälter.
  • Der Flottenspeicher 2 weist, wie 2 bis 4 zu entnehmen ist, ein beispielsweise quaderförmiges Gehäuse 6 auf, dessen Bodenwand 7 von einer Zuführöffnung 8 durchsetzt ist. Außenseitig schließt sich an die Zuführöffnung 8 ein Anschlussstutzen 9 an. Die Zuführöffnung 8 bzw. der Anschlussstutzen 9 dienen zur Einleitung eines Behandlungsgases, insbesondere von Ozon, in den Flottenspeicher bzw. in darin befindliche Spülflotte (nicht gezeigt). Das Behandlungsgas, im Folgenden wird auf Ozon Bezug genommen, verlässt die Zuführöffnung 8 in Form von Gasblasen 10, die aufgrund von Auftriebskräften mehr oder weniger vertikal nach oben steigen. Auf ihrem Weg durch die Spülflotte löst sich das Ozon in der Spülflotte auf. Um den Löseprozess des Ozons möglichst vollständig zu gestalten, ist bei allen in 2 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispielen innerhalb des Flottenspeichers 2 eine Schikane 13 vorhanden, wobei diese, oder zumindest ein Teil davon, über der Zuführöffnung 8 angeordnet ist, so dass nach oben steigende Gasblasen 10 mit der Schikane 13 zusammenwirken, wie im Folgenden noch näher erläutert wird. Allgemein gesprochen verlängert die Schikane 13 die Aufenthaltsdauer der Gasblasen in der Spülflotte, so dass genügend Zeit besteht, dass sich das gesamte in der Gasblase eingeschlossene Gasvolumen in der Spülflotte auflöst und somit antibakteriell bzw. desinfizierend wirksam werden kann.
  • In dem in 2 dargestellten Flottenspeicher 2 ist eine Schikane 13 in Form eines textilen Gebildes 14 vorhanden, wobei es sich dabei allgemein um eine Ansammlung von miteinander verbundenen Fäden oder Drähten z.B. aus Kunststoff oder Metall, vorzugsweise um ein Drahtgewirke, Drahtgestrick oder dergleichen handelt. In dem textilen Gebilde sind aufgrund von Schlaufenbildungen des Drahtes mehr oder weniger große Zwischenräume bzw. Poren 19 vorhanden, durch welche Gasblasen in das textile Gebilde 14 eindringen können und darin haften bleiben. Dadurch, dass die Gasblasen in dem textilen Gebilde 14 quasi immobilisiert sind, steht für die Eindiffusion des Ozons in die die jeweilige Gasblase umgebende Spülflotte genügend Zeit zur Verfügung, so dass letztlich die gesamte Gasblase aufgelöst werden kann. Die Bildung eines gasförmigen Ozonüberschusses, welcher sich an der Deckenwand 15 des Flottenspeichers ansammeln würde und unter Umständen in die Umgebung gelangen könnte, ist dadurch verhindert. Das textile Gebilde 14 in dem Flottenspeicher von 2 kann beispielsweise in Form eines Quaders 16 gepresst sein, welcher sich zumindest in einem über der Zuführöffnung 8 befindlichen Bereich des Flottenspeichers 2, vorzugsweise jedoch über dessen gesamte Breite erstreckt. In diesem Fall kann es zweckmäßig sein, wenn nicht nur eine, sondern mehrere Zuführöffnungen 8 in der Bodenwand 7 des Flottenspeichers 2 vorhanden sind. Das textile Gebilde 14 weist eine der Tiefe 17 des Flottenspeichers 2 entsprechende Breite 18 auf, so dass der Innenquerschnitt des Flottenspeichers 2 vollständig mit dem textilen Gebilde 14 überdeckt ist, so dass keine Gasblasen ungehindert nach oben aufschwimmen können. Das textile Gebilde 14 kann so hergestellt sein, dass sich seine etwa durch Maschenbildungen erzeugten Poren 19 mit zunehmendem Abstand von der Zuführöffnung 8 verkleinern. Auf diese Weise können sich Gasblasen, nachdem sie eine gewisse Zeit an einer weiter unten liegenden Stelle des textilen Gebildes festgehalten wurden, nach Verkleinerung ihres Volumens nach oben aufschwimmen und an eine Stelle innerhalb des Gebildes 14 gelangen, an der die Spülflotte noch eine geringere Ozonkonzentration aufweist. Aufgrund des dadurch vergrößerten Konzentrationsgradienten geht der Lösungsvorgang schneller von sich.
  • In 3 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Schikane 13 aus mehreren horizontal übereinander angeordneten Drahtgeweben 20 aus Kunststoff- oder Metalldraht gebildet ist. Die Drahtgewebe 20 weisen dabei vorzugsweise einen Vertikalabstand zueinander auf. In den Drahtgeweben 20 sind Sieböffnungen oder Poren 19 vorhanden. Der Durchmesser bzw. die Größe dieser Poren ist so bemessen, dass eine von unten nach oben steigende Gasblase die Poren 19 nicht passieren kann. Erst wenn ein Teil des Ozons in die Spülflotte übergetreten ist, ist dies möglich. Denkbar ist natürlich auch, dass aufgrund von Adhäsionskräften eine Gasblase an einer Schikane 13 haften bleibt, bis sie vollständig aufgelöst ist. Im Fall von mehreren horizontal übereinander angeordneten Drahtgeweben 20 kann es zweckmäßig sein, wenn die Größe der Poren 19 bzw. der Sieböffnungen in den Drahtgeweben mit zunehmenden Abstand von der Zuführöffnung 8, wie bei dem weiter oben beschriebenen Ausführungsbeispiel auch, abnimmt. Die Poren 19‘ des oberen Drahtgewebes 20 sind bei dem Ausführungsbeispiel von 3 erkennbar kleiner als die Poren 19´ des oberen Drahtgewebes 20. Durch das untere Drahtgewebe hindurch tretende Gasblasen bleiben dann am dem oberen Drahtgewebe 20 haften bis sie die Poren 10‘ passieren können, wobei sich dann ihr Ozonvolumen derart verringert hat, dass sich die Gasblasen auf ihrem restlichen, ungehinderten Weg nach oben vollständig auflösen können. Die Drahtgewebe 20 erstrecken sich ebenfalls vorzugsweise über die gesamte Breite des Flottenspeichers 2 und weisen ebenfalls eine Breite auf, welche der Tiefe 17 des Flottenspeichers entspricht.
  • Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst die Schikane 13 mehrere von Streifen aus Blech oder Kunststoff gebildete Leitelemente 23. Die Leitelemente 23 weisen jeweils eine der Zuführöffnung 8 zugewandte, eine Führungsfläche 24 bildende Unterseite auf. Nach oben steigende Gasblasen 10 erreichen zunächst die jeweilige Führungsfläche und werden dadurch auf eine Bewegungsbahn gezwungen, die von dem direkten horizontalen Weg nach oben abweicht. Auf diese Weise wird der Weg, insbesondere Aufstiegsweg, der Gasblasen 10 durch den Flottenspeicher 2 bzw. die darin enthaltene Spülflotte hindurch vergrößert, woraus eine verlängerte Verweildauer der Gasblasen resultiert. Die Führungsflächen 24 sind als vorzugsweise geradlinig verlaufende Schrägflächen ausgebildet, wobei zwei in Bewegungsrichtung 25 der Gasblasen 10 aufeinander folgende Leitelemente 23 ein Leitelementpaar 23a/23b, 23b/23c, 23c/23d bilden, dessen Führungsflächen 24 in entgegengesetzten Richtungen geneigt sind. Um den Übertritt der Gasblasen von einem Leitelement zu dem sich darüber befindlichen zu ermöglichen, überragt hier im Ausführungsbeispiel das obere Leitelement 23 eines Leitelementpaares mit seinem unteren Ende 26 das obere Ende 27 des jeweils unteren Leitelements 23 in Horizontalrichtung.
  • Zwischen den genannten oberen und unteren Enden 26, 27 ist jeweils ein Horizontalabstand vorhanden, so dass die Gasblasen ohne Behinderung vom einen Leitelement zum anderen übertreten können. Die Leitelemente 23 weisen ebenfalls eine der Tiefe 17 des Flottenspeichers 2 entsprechende Breite auf und erstrecken sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Flottenspeichers 2. Zweckmäßigerweise ist im Fall des Ausführungsbeispiels von 4 die Zuführöffnung 8 nahe dem unteren Ende 27 des untersten Leitelements 23a angeordnet. Mit zunehmender Entfernung von der Zuführöffnung 8 nimmt die Größe der Gasblasen aufgrund des Auflösens von Ozon ab, wobei sich die Blasen im Verlauf ihrer Bewegungsbahn entlang den Führungsflächen 24 letztlich vollständig auflösen.
  • In 5 ist eine Variante gezeigt, bei der die Leitelemente 23‘ keine unterschiedliche Länge aufweisen, sich somit nicht an ihren Enden überlappen. Die Leitelemente 23‘ erstrecken sich dabei bis zu den Seitenwänden 29 des Flottenspeichers 2. Damit die an der Führungsfläche 24 sich in Bewegungsrichtung 25 nach oben bewegenden Gasblasen zu dem jeweils nächsten Leitelement 23 gelangen können, ist in dem oberen Ende 27‘ der Leitelemente 23‘ wenigstens ein Durchbruch 30 vorhanden, durch den die Gasblasen hindurch treten können.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Spülbehälter
    2
    Flottenspeicher
    3
    Aufnahmekorb
    4
    Sprüharm
    5
    Sprühsystem
    6
    Gehäuse
    7
    Bodenwand
    8
    Zuführöffnung
    9
    Anschlussstutzen
    10
    Gasblase
    13
    Schikane
    14
    textiles Gebilde
    15
    Deckwand
    16
    Quader
    17
    Tiefe
    18
    Breite
    19
    Pore
    20
    Drahtgewebe
    23
    Leitelement
    24
    Führungsfläche
    25
    Bewegungsrichtung
    26
    unteres Ende
    27
    oberes Ende
    28
    Überstand
    29
    Seitenwand
    30
    Durchbruch
    100
    Frischwassernetz
    101
    Ventil
    102
    Zulaufleitung
    103
    Zulaufventil
    104
    Zulaufleitung
    105
    Einspülschale
    106
    Leitung
    107
    Ablauf
    108
    Ablaufpumpe
    109
    Flottenspeicherleitung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1701644 B1 [0002]

Claims (11)

  1. Wasserführendes Haushaltsgerät, insbesondere Geschirrspülmaschine oder Wäschepflegegerät, mit einem zur Aufnahme von Spülgut dienenden Spülbehälter (1) und mindestens einem zur temporären Speicherung von Spülflotte dienenden Flottenspeicher (2) mit wenigstens einer Zuführöffnung (8) zur Einleitung von Gasblasen (10) eines Behandlungsgases, dadurch gekennzeichnet, dass im Flottenspeicher (2) über der Zuführöffnung (8) mindestens eine die Verweildauer der Gasblasen (10) in der Spülflotte erhöhende Schikane (13) angeordnet ist.
  2. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schikane (13) zumindest teilweise aus einem von Poren (19) durchsetzten Material besteht.
  3. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe oder der Durchmesser der Poren (19) mit zunehmenden Abstand von der Zuführöffnung (8) abnimmt.
  4. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schikane (13) zumindest teilweise aus einem textilen Gebilde besteht.
  5. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schikane (13) ein Gewirke, ein Geflecht, oder ein Gestrick ist.
  6. Wasserführendes Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schikane (13) wenigstens ein Leitelement (23) mit einer der Zuführöffnung (8) zugewandten Führungsfläche (24) aufweist, welche die Gasblasen (10) auf eine von der Vertikalen abweichenden Bewegungsbahn führt.
  7. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (24) eine Schrägfläche ist
  8. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch wenigstens ein Leitelementpaar (23a/23b, 23b/23c, 23c/23d) von zwei in Bewegungsrichtung (25) der Gasblasen (10) aufeinanderfolgenden Leitelementen (23), deren Führungsflächen (24) in entgegengesetzten Richtungen geneigt sind.
  9. Wasserführendes Haushaltsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Leitelement (23) eines Leitelementpaares mit seinem unteren Ende (26) das obere Ende (27) des unteren Leitelements (23) in Horizontalrichtung überragt.
  10. Wasserführendes Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitelement (23) von einem Blechstreifen gebildet ist.
  11. Wasserführendes Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schikane (13) eine der Tiefe (17) des Flottenspeichers (2) entsprechende Breite aufweist.
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DE4004057A1 (de) * 1990-02-10 1991-08-14 Miele & Cie Programmgesteuertes haushaltgeraet, wie geschirrspuelmaschine oder waschmaschine, sowie verfahren zum betrieb des haushaltgeraetes
EP1701644B1 (de) 2003-12-23 2009-11-11 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH Geschirrspülmaschine zur verwendung von ozon

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