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DE102011079257A1 - Desensibilisierende Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel - Google Patents

Desensibilisierende Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel Download PDF

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DE102011079257A1
DE102011079257A1 DE201110079257 DE102011079257A DE102011079257A1 DE 102011079257 A1 DE102011079257 A1 DE 102011079257A1 DE 201110079257 DE201110079257 DE 201110079257 DE 102011079257 A DE102011079257 A DE 102011079257A DE 102011079257 A1 DE102011079257 A1 DE 102011079257A1
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DE
Germany
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weight
dental care
cleaning
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oral
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Withdrawn
Application number
DE201110079257
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English (en)
Inventor
Dr. Adomat Christel
Nicole Duschek
Kristin Miehlich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
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Publication date
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Priority to EP12727148.4A priority patent/EP2731678A2/de
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Abstract

Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,1 bis 10 Gew.-% Kaliumchlorid und 0,1 bis 10,0 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O enthalten, zeigen eine erhöhte desensibilisierende Wirkung auf überempfindliche Zähne zeigt und verringern die Abrasivität erheblich.

Description

  • Die Erfindung betrifft Mund- und Zahnpflegemittel mit einer Wirkstoffkombination zur Verringerung der Sensibilität der Zähne gegen mechanische und thermische Reize, die gleichzeitig die Zahnoberflächen gründlich reinigt und Mundgeruch verringern hilft.
  • Zahnreinigungsmittel sind in verschiedenen Formen auf dem Markt und dienen in erster Linie der Reinigung der Zahnoberfläche und der Vorbeugung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Sie enthalten üblicherweise eine Kombination aus Poliermitteln, Feuchthaltemitteln, Tensiden, Bindemitteln, Aromastoffen und fluoridhaltigen sowie antimikrobiellen Wirkstoffen. Neben Zahnpulvern, die wegen ihrer erhöhten Abrasivität eine untergeordnete Rolle spielen, werden Zahnreinigungsmittel vor allem in Pasten-, Creme- und transluzenter oder transparenter Gelform angeboten. In den letzten Jahren haben auch Liquid- oder Flüssigzahncremes und Mundwässer zunehmend an Bedeutung gewonnen.
  • Manche Menschen leiden unter einer extremen Empfindlichkeit der Zähne, insbesondere im Bereich der Zahnhälse und verspüren ein unangenehmes Gefühl bis hin zum Schmerz, wenn die Zähne z.B. beim Genuß gekühlter Speisen oder Getränke oder bei der Berührung mit der Zahnbürste einem thermischen oder mechanischen Reiz ausgesetzt werden.
  • Es ist bekannt, daß wasserlösliche Salze des Kaliums und Strontiums diese Unempfindlichkeit in gewissem Umfang verringern können. So wird z.B. in DE 24 19 384 ein Zusatz von Kaliumnitrat, in US 3,122,483 der Zusatz von Strontiumchlorid zu Zahnpasten empfohlen. Auch die wikipedia- Artikel zu bestimmten Kaliumsalzen weisen ausdrücklich auf die Eignung als Bestandteil in schmerzhemmenden Zahncremes (bei schmerzempfindlichen Zähnen) hin, z.B. für Kaliumchlorid.
  • Zahnpasten entfalten ihre Reinigungsleistung hauptsächlich durch die in der Zahnpasta enthaltenen Poliermittel, in geringerem Maße auch durch die enthaltenen Tenside. Die Poliermittel müssen, um ihre Reinigungs- und Polierwirkung zu entfalten, eine gewisse Abrasivität gegenüber der Zahnoberfläche aufweisen. Es ist jedoch von größter Bedeutung, daß die Abrasivität gegenüber Zahnschmelz und Dentin auf niedrigen Werten gehalten wird, um eine Schädigung der Zahnoberfläche durch den täglichen Gebrauch der Zahnpasta zu vermeiden. Vor allem dürfen die verwendeten Abrasiva keinen unnötigen Abtrag des Zahnschmelzes (Enamel) bewirken, und auch das darunter liegende, weichere Dentin möglichst nicht schädigen, da bei Personen mit schmerzempfindlichen Zähnen häufig die Ursache in einer dünnen Enamelschicht oder freiliegenden Zahnhälsen liegt.
  • Bei extremer Empfindlichkeit der Zähne kann somit eine zu hohe Abrasivität das Problem der unangenehmen Gefühle bis hin zum Schmerz noch verstärken. Es besteht daher der Bedarf, das Gebiet der Zahnpasten für sensitive Zähne weiter zu entwickeln.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, Zubereitungen zur Mund- und Zahnpflege und -reinigung bereitzustellen, die die Zähne desensibilisieren und dabei trotz guter Reinigungsleistung weniger abrasiv sind als herkömmliche Zahncremes.
  • Es wurde nun gefunden, daß die Kombination eines bestimmten Poliermittels und eines bestimmten Kaliumsalzes eine erhöhte desensibilisierende Wirkung auf überempfindliche Zähne zeigt und die Abrasivität noch erheblich verringert. Insbesondere wurde ein rascheres Eintreten der Wirkung beobachtet.
  • Gegenstand der Erfindung sind daher Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, enthaltend – bezogen auf ihr Gewicht –
    • a) 0,1 bis 10 Gew.-% Kaliumchlorid;
    • b) 0,1 bis 10,0 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O.
  • Mund- und Zahnpflegemittel sowie Mund- und Zahnreinigungsmittel im Sinne der Erfindung sind Mund- und Zahnpulver, Mund- und Zahnpasten, flüssige Mund- und Zahncremes, Mund- und Zahnspülungen sowie Mund- und Zahngele. Bevorzugt geeignet sind Zahnpasten und flüssige Zahnreinigungsmittel. Hierzu können die Mund- und Zahnpflege- und reinigungsmittel z.B. in Form von Zahnpasten, flüssigen Zahncremes, Zahnpulvern, Mundwässern oder gegebenenfalls auch als Kaumasse, z. B. als Kaugummi, vorliegen. Bevorzugt liegen sie jedoch als mehr oder weniger fließfähige oder plastische Zahnpasten vor, wie sie zur Reinigung der Zähne unter Einsatz einer Zahnbürste verwendet werden. Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind Mundspüllösungen und Mundwasser, die zum Ausspülen der Mundhöhle verwendet werden.
  • Als ersten wesentlichen Inhaltsstoff enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bezogen auf ihr Gewicht 0,1 bis 10 Gew.-% Kaliumchlorid.
  • Der Einsatz von die Unempfindlichkeit der Zähne steigernden Substanzen in Mund- und Zahnpflegemitteln, insbesondere in Zahnpasten, ist bekannt, wobei marktüblich Kaliumsalze wie z. B. Kaliumnitrat, Kaliumcitrat, Kaliumchlorid, Kaliumbicarbonat und Kaliumoxalat eingesetzt werden. Überraschenderweise wurde nun gefunden, daß durch die gezielte Wahl von Kaliumchlorid in Kombination mit dem Einsatz von Bruschit (s.u.) die Abrasivität von Mund- und Zahnpflegemitteln, insbesondere von Zahnpasten deutlich gesenkt werden kann.
  • Dieser Effekt tritt innerhalb eines engen Einsatzbereiches von Kaliumchlorid auf, wobei erfindungsgemäß bevorzugte Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet sind, daß sie 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 7,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 2,0 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere 3,5 bis 4,0 Gew.-% Kaliumchlorid enthalten.
  • Als zweiten wesentlichen Inhaltsstoff enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen bezogen auf ihr Gewicht 0,1 bis 10,0 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O. Je nach Literaturstelle wird diese Verbindung auch als „Bruschit“ oder als Dicalciumphosphatdihydrat bezeichnet. Erfindungsgemäß ist der Einsatz von CaHPO4·2H2O, das durch die CAS-Nr: 7789-77-7 beschrieben wird.
  • Erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die sowohl Kaliumchlorid als auch Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O enthalten, weisen deutliche Abrasivitätsvorteile gegenüber anderen mitteln auf, die anstelle von Kaliumchlorid andere Kaliumsalze enthalten. Auch gegenüber Mitteln, die frei von Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O, sind oder gegenüber Mitteln, die frei von Kaliumchlorid sind, werden deutliche Vorteile erzielt. Die schonende Reinigung sensitiver Zähne ist daher mit der erfindungsgemäßen Kombination deutlich besser möglich als mit den bekannten Mitteln des Standes der Technik.
  • Es hat sich gezeigt, daß Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O, vorzugsweise innerhalb engerer Mengenbereiche eingesetzt wird. Hier sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, die 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 7,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 2,0 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere 3,5 bis 4,5 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat enthalten.
  • Zusätzlich zum Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O können die erfindungsgemäßen Mittel weitere Putzkörper (Abrasiva) enthalten. Putzkörper sind amorphe, überwiegend anorganische, weitgehend wasserunlösliche, kleinstteilige Pulver, die keine scharfen Kanten aufweisen. Sie begünstigen in Zahn- und Mundpflegemitteln die Reinigung der Zähne und polieren gleichzeitig die Zahnoberfläche (Poliermittel).
  • Als Poliermittel eignen sich prinzipiell alle für Zahnpasten bekannten Reibkörper, insbesondere solche, die keine Calciumionen enthalten. Bevorzugt geeignete Poliermittel-komponenten sind daher Kieselsäuren, Aluminiumhydroxid, Aluminiumoxid, Natrium-aluminiumsilikate, organische Polymere oder Gemische solcher Reibkörper.
  • Besonders bevorzugt sind Zahnpasten und flüssige Zahnreinigungsmittel, die als Poliermittel Kieselsäuren enthalten. Geeignete Kieselsäuren sind z.B. Gelkieselsäuren, Hydrogelkieselsäuren und Fällungskieselsäuren. Gelkieselsäuren werden durch Umsetzung von Natriumsilikatlösungen mit starken, wäßrigen Mineralsäuren unter Ausbildung eines Hydrosols, Alterung zum Hydrogel, Waschen und Trocknen hergestellt. Erfolgt die Trocknung unter schonenden Bedingungen auf Wassergehalte von 15 bis 35 Gew.-%, so werden die sogenannten Hydrogelkieselsäuren erhalten. Durch Trocknung auf Wassergehalte unterhalb 15 Gew.-% erfolgt eine irreversible Schrumpfung der vorher lockeren Struktur des Hydrogels zur dichten Struktur des sog. Xerogels.
  • Eine zweite, bevorzugt geeignete Gruppe von Kieselsäure-Poliermitteln sind die Fällungskieselsäuren. Diese werden durch Ausfällung von Kieselsäure aus verdünnten Alkalisilikat-Lösungen durch Zugabe von starken Säuren unter Bedingungen erhalten, bei welchen die Aggregation zum Sol und Gel nicht eintreten kann. Geeignete Verfahren zur Bevorzugt geeignet ist eine Fällungskieselsäure mit einer BET-Oberfläche von 15–110 m2/g, einer Partikelgröße von 0,5–20 µm, wobei wenigstens 80 Gew.-% der Primärpartikel unter 5 µm liegen sollen, und einer Viskosität in 30 %iger Glycerin-Wasser-(1:1)-Dispersion von 30–60 Pa.s (20°C) in einer Menge von 10–20 Gew.-% der Zahnpaste. Bevorzugt geeignete Fällungskieselsäuren dieser Art weisen außerdem gerundete Ecken und Kanten auf und sind unter der Handelsbezeichnung Sident®12 DS (DEGUSSA) erhältlich.
  • Andere Fällungskieselsäuren dieser Art sind Sident® 8 (DEGUSSA) und Sorbosil® AC 39 (Crosfield Chemicals). Diese Kieselsäuren zeichnen sich durch eine geringere Verdickungswirkung und eine etwas höhere mittlere Teilchengröße von 8–14 µm bei einer spezifischen Oberfläche von 40–75 m2/g (nach BET) aus und eignen sich besonders gut für flüssige Zahncremes. Diese sollten eine Viskosität (25°C, Scherrate D = 10 s–1) von 10–100 Pa.s aufweisen.
  • Zahnpasten, die eine deutlich höhere Viskosität von mehr als 100 Pa.s (25° C, D = 10 s–1) aufweisen, benötigen hingegen einen genügend hohen Anteil an Kieselsäuren mit einer Teilchengröße von weniger als 5 µm, bevorzugt wenigstens 3 Gew.-% einer Kieselsäure mit einer Partikelgröße von 1–3µm. Solchen Zahnpasten setzt man daher bevorzugt neben den genannten Fällungskieselsäuren noch feinteiligere, so genannte Verdickungs-kieselsäuren mit einer BET-Oberfläche von 150–250 m2/g zu, z.B. die Handelsprodukte Sipernat 22 LS oder Sipernat® 320 DS.
  • Als weitere Poliermittelkomponente kann auch z.B. Aluminiumoxid in Form von schwach calcinierter Tonerde mit einem Gehalt an – und – Aluminiumoxid in einer Menge von ca. 1–5 Gew.- % enthalten sein. Ein solches geeignetes Aluminiumoxid ist unter der Handelsbezeichnung “Poliertonerde P10 feinst” (Giulini Chemie) erhältlich.
  • Als Poliermittel eignen sich weiter alle für Zahnpasten bekannten Reibkörper wie z. B. Natriumaluminiumsilikate wie z. B. Zeolith A, organische Polymere wie z. B. Polymethacrylat oder Gemische dieser und der vorstehend genannten Reibkörper.
  • Zusammenfassend sind erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel besonders bevorzugt, die zusätzlich Putzkörper aus der Gruppe der Kieselsäuren, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.%, vorzugsweise von 2,5 bis 25 Gew.% und insbesondere von 5 bis 22 Gew.%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
  • Die synergistische Wirkung der Kombination von Kaliumchlorid und Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O tritt insbesondere dann deutlich hervor, wenn weitere Putzkörper innerhalb bestimmter Gewichtsverhältnissse zum Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O, eingesetzt werden. Hier sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, bei denen das Gewichtsverhältnis der Putzkörper aus der Gruppe der Kieselsäuren zu Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 10:1 bis 1:1, vorzugsweise 8:1 bis 2:1, weiter bevorzugt 6:1 bis 3:1 und insbesondere 5:1 bis 4:1 beträgt.
  • Erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel können weitere Inhaltsstoffe enthalten. Es hat sich gezeigt, daß bestimmte Magnesiumsalze die synergistische Wirkung der Kombination von Kaliumchlorid und Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O, weiter steigern können. Demnach sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel besonders bevorzugt, die 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 6,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 1,5 bis 3,0 Gew.-% und insbesondere 1,75 bis 2,5 Gew.-% Magnesiumsulfat-Heptahydrat enthalten.
  • Die synergistische Wirkung der Kombination von Kaliumchlorid und Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O tritt insbesondere dann deutlich hervor, wenn Magnesiumsulfat-Heptahydrat innerhalb bestimmter Gewichtsverhältnisse zum Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O, eingesetzt wird. Hier sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, bei denen das Gewichtsverhältnis von Magnesiumsulfat-Heptahydrat zu Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 20:1 bis 1:1, vorzugsweise 15:1 bis 2:1, weiter bevorzugt 10:1 bis 5:2, besonders bevorzugt 4:1 bis 3:1 und insbesondere 18:7 bis 15:7 beträgt.
  • Auch oberflächenaktive Substanzen sind in den erfindungsgemäßen Mitteln einsetzbar. Sie dienen beispielsweise in Zahnpasten zur Unterstützung der Reinigungswirkung und gewünschtenfalls auch zur Entwicklung von Schaum beim Zähnebürsten oder beim Mundspülen sowie zur Stabilisierung der Polierkörperdispersion im Träger und werden sowohl in Mundspüllösungen als auch in Zahnpasten üblicherweise in einer Menge von 0,1–5 Gew.-% eingesetzt. Geeignete Tenside sind z. B. lineare Natriumalkylsulfate mit 12–18 C-Atomen in der Alkylgruppe. Diese Stoffe weisen zusätzlich eine enzymhemmende Wirkung auf den bakteriellen Stoffwechsel des Zahnbelags auf. Weitere geeignete Tenside sind Alkalisalze, bevorzugt Natriumsalze von Alkylpolyglycolethersulfat mit 12–16 C-Atomen in der linearen Alkylgruppe und 2–6 Glycolethergruppen im Molekül, von linearem Alkan(C12-C18)-sulfonat, von Sulfobernsteinsäuremonoalkyl(C12-C18)-estern, von sulfatisierten Fettsäuremonoglyceriden, sulfatisierten Fettsäurealkanolamiden, Sulfoessigsäurealkyl(C12-C16)-estern, Acylsarcosinen, Acyltauriden und Acylisothionaten mit jeweils 8–18 C-Atomen in der Acylgruppe. Auch zwitterionische, ampholytische und nichtionische Tenside sind geeignet, z. B. Oxethylate von Fettsäuremono- und -diglyceriden, von Fettsäure-Sorbitanestern und Alkyl(oligo)-Glucoside sowie Fettsäureamidoalkylbetaine.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, den Einsatz von Tensiden weitestgehend zu beschränken, um die desensibilisierende Wirkung der erfindungsgemäßen Kombination noch deutlicher in den Vordergrund treten lassen zu können. Daher sind erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die – bezogen auf ihr Gewicht – weniger als 5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 4 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 3 Gew.-% und insbesondere weniger als 2 Gew.-% Tensid(e) enthalten, erfindungsgemäß besonders bevorzugt.
  • Ganz besonders bevorzugt ist es, insbesondere den Einsatz anionischer Tenside weitestgehend zu beschränken oder ganz auf diese Tenside zu verzichten. Hier sind bevorzugte erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dadurch gekennzeichnet, daß sie weniger als 2 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 1 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 0,5 Gew.-% und insbesondere weniger als 0,1 Gew.-% anionische(s) Tensid(e) enthalten, wobei bevorzugte Mittel frei von anionischen Tensiden sind.
  • Sofern Tenside – vorzugsweise innerhalb der vorstehend genannten Höchstgrenzen – eingesetzt werden sollen, ist der Einsatz amphoterer Tenside bevorzugt. Bevorzugte tensidhaltige erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel enthalten 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,25 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 2,0 Gew.-% und insbesondere 1,0 bis 1,5 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e).
  • Insbesondere bevorzugte erfindungsgemäße Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel dieser Ausführungsform enthalten 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,2 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,25 bis 3 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,3 bis 2 Gew.-% und insbesondere 0,4 bis 0,8 Gew.-% Cocoamidopropylbetain.
  • Die erfindungsgemäßen Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel können weitere Inhaltsstoffe enthalten. Bevorzugt ist hierbei der Einsatz von so genannten Feuchthaltemitteln, die bei Zahnpasten das Austrocknen verhindern. Bei so genannten Flüssigzahncremes mit fließfähiger Rheologie dienen diese als Matrix und werden in höheren Mengen eingesetzt. Bei Mundwässern und Mundspülungen dienen diese Alkohole als Konsistenzregler und zusätzliche Süßungsmittel. Hier sind erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel bevorzugt, die – bezogen auf ihr Gewicht – 0,5 bis 60 Gew.-%, vorzugsweise 0,75 bis 55 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 50 Gew.-% und insbesondere 2 bis 40 Gew.-% mindestens eines mehrwertigen Alkohols aus der Gruppe Sorbit und/oder Glycerin und/oder 1,2-Propylenglycol.-% oder deren Mischungen enthalten.
  • Für bestimmte Anwendungsbereiche kann es vorteilhaft sein, nur einen der drei oben genannten Inhaltsstoffe einzusetzen. In den meisten Fällen ist dabei Sorbit bevorzugt. Allerdings können auf anderen Anwendungsgebieten Mischungen von zwei der drei Stoffe oder aller drei Stoffe bevorzugt sein. Besonders vorteilhaft hat sich hier eine Mischung aus Glycerin, Sorbit und 1,2-Propylenglycol in einem Gewichtsverhältnis von 1:(0,5–1):(0,1–0,5) erwiesen.
  • Neben Sorbit bzw. Glycerin bzw. 1,2-Propylenglycol eignen sich als weitere mehrwertige Alkohole solche mit mindestens 2 OH-Gruppen, vorzugsweise Mannit, Xylitol, Polyethylenglycol, Polypropylenglycol und deren Mischungen. Unter diesen Verbindungen sind diejenigen mit 2 bis 12 OH-Gruppen und insbesondere diejenigen mit 2, 3, 4, 5, 6 oder 10 OH-Gruppen bevorzugt.
  • Polyhydroxyverbindungen mit 2 OH-Gruppen sind beispielsweise Glycol (CH2(OH)CH2OH) und andere 1,2-Diole wie H-(CH2)n-CH(OH)CH2OH mit n = 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. Auch 1,3-Diole wie H-(CH2)n-CH(OH) CH2CH2OH mit n = 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 sind erfindungsgemäß einsetzbar. Die (n, n + 1)- bzw. (n, n + 2)-Diole mit nicht endständigen OH-Gruppen können ebenfalls eingesetzt werden. Wichtige Vertreter von Polyhydroxyverbindungen mit 2 OH-Gruppen sind auch die Polyethylen- und Polypropylenglycole. Als bevorzugte weitere mehrwertige Alkohole können z. B. Xylit, Propylenglycole, Polyethylenglycole, insbesondere solche mit mittleren Molekulargewichten von 200–800 eingesetzt werden.
  • Besonders bevorzugt ist der Einsatz von Sorbit, so daß Mittel, die außer Sorbit keine anderen mehrwertigen Alkohole enthalten, besonders bevorzugt sind. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel können darüber hinaus mit besonderem Vorzug Antikaries-Wirkstoffe enthalten. Diese können beispielsweise aus organischen oder anorganischen Fluoriden ausgewählt sein, z. B. aus Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Natriummonofluorphosphat und Natriumfluorosilikat. Auch Zinkfluorid, Zinn-(II)-fluorid sind bevorzugt. Bevorzugt sollte eine Menge von 0,01–0,2 Gew.-% Fluor in Form der genannten Verbindungen enthalten sein. Erfindungsgemäße Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, die zusätzlich Antikaries-Wirkstoffe, vorzugsweise Fluorverbindung(en), insbesondere Natriumfluorid, Kaliumfluorid, Natriummonofluorphosphat, Zinkfluorid, Zinnfluorid und Natriumfluorosilikat, vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.%, vorzugsweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.%, vorzugsweise von 0,02 bis 2,5 Gew.% und insbesondere von 0,04 bis 1,1 Gew.%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten, sind erfindungsgemäß bevorzugt.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können auch zusätzlich weitere wundheilende und entzündungshemmende Stoffe, z. B. Wirkstoffe gegen Zahnfleischentzündungen, enthalten. Derartige Stoffe können z. B. ausgewählt sein aus Allantoin, Azulen, Kamillenextrakten, Tocopherol, Panthenol, Bisabolol, Salbeiextrakten. Mund- und Zahnpflege- und reinigungsmittel können z.B. auch Substanzen enthalten, die gegen Plaque und/oder Zahnstein wirksam sind. Gegen Zahnstein wirksame Stoffe können beispielsweise Chelatbildner sein wie z. B. Ethylendiamintetraessigsäure und deren Natriumsalze, Pyrophosphat-Salze wie die wasserlöslichen Dialkali- oder Tetraalkalimetallpyrophosphat-Salze, z. B. Na4P2O7, K4P 2O7, Na2K2P2O7, Na2H2P2O7 und K2H2P2O7 oder Polyphosphat-Salze, die z. B. aus wasserlöslichen Alkalimethalltripolyphosphaten wie Natriumtripolyphosphat und Kaliumtripolyphosphat ausgewählt sein können. Erfindungsgemäß bevorzugte Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich Phosphat(e), vorzugsweise Alkalimetallphosphat(e) und insbesondere Natriumtripolyphosphat, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von 2 bis 8 Gew.-% und insbesondere von 3 bis 7 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten. Als Konsistenzregler (bzw. Bindemittel) dienen z. B. natürliche und/oder synthetische wasserlösliche Polymere wie Alginate, Carragheenate, Traganth, Stärke und Stärkeether, Celluloseether wie z. B. Carboxymethylcellulose (Na-Salz), Hydroxyethylcellulose, Methylhydroxypropylcellulose, Guar, Akaziengum, Agar-Agar, Xanthan-Gum, Succinoglycan-Gum, Johannisbrotmehl, Pectine, wasserlösliche Carboxyvinylpolymere (z. B. Carbopol®-Typen), Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenglycole, insbesondere solche mit Molekulargewichten von 1500–1000000. Weitere Stoffe, die sich zur Viskositätskontrolle eignen, sind z. B. Schichtsilikate wie z. B. Montmorillonit-Tone, kolloidale Verdickungskieselsäuren wie z. B. Aerogel-Kieselsäuren, pyrogene Kieselsäuren oder feinstvermahlene Fällungskieselsäuren. Es können auch viskositätsstabilisierende Zusätze aus der Gruppe der kationischen, zwitterionischen oder ampholytischen stickstoffhaltigen Tenside, der hydroxypropylsubstituierten Hydrocolloide oder der Polyethylenglycol/Polypropylenglycol-Copolymere mit einem mittleren Molgewicht von 1000 bis 5000 oder eine Kombination der genannten Verbindungen in den Zahnpasten verwendet werden.
  • Neben den genannten obligatorischen Komponenten können die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel weitere, an sich bekannte Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten. Dabei ist ein Zusatzstoff, der als Zahnpastenkomponente seit langem bekannt ist, in den erfindungsgemäßen Zahnpflegemitteln besonders wirksam: Calcium-glycerophosphat, das Calcium-Salz der Glycerin-1-phosphorsäure oder der Glycerin-2-phosphorsäure oder der zur Glycerin-1-phosphorsäure enantiomeren Glycerin-3-phosphorsäure – oder eines Gemisches dieser Säuren. Die Verbindung hat in Zahnpflegemitteln eine remineralisierende Wirkung, da sie sowohl Calcium- als auch Phosphationen liefert. In den erfindungsgemäßen Zahnpflegemitteln wird Calciumglycerophosphat bevorzugt in Mengen von 0,01–1 Gew.-% eingesetzt. Insgesamt können die erfindungsgemäßen Zahnreinigungsmittel übliche Hilfsmittel und Zusatzstoffe in Mengen bis zu 10 Gew.-% enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Zahnpflegemittel können z.B. durch Zusatz von Aromaölen und Süßungsmitteln in ihren organoleptischen Eigenschaften verbessert werden.
  • Als Aromaöle können alle die für Mund- und Zahnpflegemittel üblichen natürlichen und synthetischen Aromen eingesetzt werden. Natürliche Aromen können sowohl in Form der aus Drogen isolierten natürlichen ätherischen Öle als auch der daraus isolierten Einzelkomponenten enthalten sein.
  • Geeignete Aromen sind z.B. Pfefferminzöl, Krauseminzöl, Eukalyptusöl, Anisöl, Fenchelöl, Kümmelöl, Menthylacetat, Zimtaldehyd, Anethol, Vanillin, Thymol sowie Mischungen dieser Komponenten.
  • Geeignete Süßungsmittel sind z.B. Saccharin-Natrium, Natrium-Cyclamat, Sucrose, Lactose, Meltose, Fructose.
  • Weitere übliche Hilfs- und Zusatzstoffe für Zahnpasten und Mundwässer oder Mundspüllösungen sind
    • – Oberflächenaktive Stoffe, bevorzugt anionische, zwitterionische, amphotere, nicht-ionische Tenside oder eine Kombination mehrerer verschiedener Tenside
    • – Lösungsmittel und Lösungsvermittler, z.B. niedere einwertige oder mehrwertige Alkohole oder Ether, z.B. Ethanol, 1,2-Propylenglycol, Diethylenglycol oder Butyldi-glycol
    • – Pigmente, wie z.B. Titandioxid
    • – Farbstoffe
    • – Puffersubstanzen, z.B. primäre, sekundäre oder tertiäre Alkaliphosphate oder Citronensäure-/Na-Citrat
    • – weitere wundheilende oder entzündungshemmende Stoffe, z.B. Allantoin, Harnstoff, Azulen, Kamillewirkstoffe, Acetylsalicylsäurederivate oder Rhodanid
    • – weitere Vitamine wie z.B. Ascorbinsäure, Biotin, Tocopherol oder Rutin
    • – Mineralsalze wie z.B. Mangan-, Zink- oder Magnesiumsalze.
  • Erfindungsgemäße Mittel können als Zahnpasten oder Zahncremes formuliert werden. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Vorbeugung vor und Behandlung von empfindlichen Zähnen, bei dem eine erfindungsgemäße Zubereitung auf eine Zahnbürste aufgetragen und mit dieser die Zähne geputzt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen lassen sich auch als Mundspüllösungen oder Mundwässer formulieren. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Vorbeugung vor und Behandlung von empfindlichen Zähnen, bei dem eine erfindungsgemäße Zubereitung in Form einer Mundspüllösung in die Mundhöhle eingebracht und dort für einen Zeitraum von mindestens 10 Sekunden, vorzugsweise mindestens 20 Sekunden und insbesondere mindestens 45 Sekunden belassen wird.
  • Bezüglich bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Verwendungen und der erfindungsgemäßen Verfahren gilt mutatis mutandis das zu den erfindungsgemäßen Mitteln Gesagte. Beispiele:
    Rohstoff [Gew.-%} E V
    Kaliumchlorid 3,75 0
    Kaliumnitrat 0 5
    Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 4 4
    Zeodent® 167 10 10
    Zeodent® 113 12 12
    Glycerin 29 29
    Titandioxid 1 1
    Natriumfluorid 0,32 0,32
    Dinatriumphosphat 0,3 0,3
    Cellulose Gum 0,5 0,5
    Ethanol, 96%ig 6,3 6,3
    Cocamidopropylbetain 0,2 0,2
    Wasser add 100 add 100
  • Für die erfindungsgemäße Zusammensetzung E und die Vergleichsrezeptur V wurde der RDA-Wert bestimmt. Der RDA-Wert der erfindungsgemäßen Zusammensetzung E war um 20 Einheiten niedriger als der der Vergleichsrezeptur V. Die Zusammensetzung E ist damit deutlich weniger abrasiv als die Zusammensetzung V. Weitere erfindungsgemäße Zusammensetzungen:
    Rohstoff [Gew.-%} A B C D
    Kaliumchlorid 3,5 3,75 4,0 3,8
    Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 3,5 4,25 4,5 4,0
    Glycerinl 29 29 29 29
    Zeodent® 167 10 10 10 10
    Zeodent® 113 12 12 12 12
    Titanidioxid 1 1 1 1
    Dinatriumphosphat 0,3 0,3 0,3 0,3
    Magnesiumsulfat 7 H2O 1,75 1,75 0 0
    Natriumfluorid 0,32 0,32 0,32 0,32
    Cellulose Gum 0,5 0,5 0,5 0,5
    Ethanol, 96%ig 6,3 6,3 6,3 6,3
    Cocamidopropylbetain 0,2 0,2 0,1 0,25
    Wasser add 100 add 100 add 100 add 100
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 2419384 [0004]
    • US 3122483 [0004]

Claims (10)

  1. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel, enthaltend – bezogen auf sein Gewicht – a) 0,1 bis 10 Gew.-% Kaliumchlorid; b) 0,1 bis 10,0 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat, CaHPO4·2H2O.
  2. Mund- und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 7,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 2,0 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere 3,5 bis 4,0 Gew.-% Kaliumchlorid enthält.
  3. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 7,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 6,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 2,0 bis 5,0 Gew.-% und insbesondere 3,5 bis 4,5 Gew.-% Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat enthält
  4. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es zusätzlich Putzkörper aus der Gruppe der Kieselsäuren, vorzugsweise in Mengen von 1 bis 30 Gew.%, vorzugsweise von 2,5 bis 25 Gew.% und insbesondere von 5 bis 22 Gew.%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel, enthält.
  5. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis der Putzkörper aus der Gruppe der Kieselsäuren zu Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 10:1 bis 1:1, vorzugsweise 8:1 bis 2:1, weiter bevorzugt 6:1 bis 3:1 und insbesondere 5:1 bis 4:1 beträgt.
  6. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es es 0,25 bis 7,5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 6,0 Gew.-%, besonders bevorzugt 1,0 bis 5,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 1,5 bis 3,0 Gew.-% und insbesondere 1,75 bis 2,5 Gew.-% Magnesiumsulfat-Heptahydrat enthält.
  7. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von Magnesiumsulfat-Heptahydrat zu Calciumhydrogenphosphat-Dihydrat 20:1 bis 1:1, vorzugsweise 15:1 bis 2:1, weiter bevrozugt 10:1 bis 5:2, besonders bevorzugt 4:1 bis 3:1 und insbesondere 18:7 bis 15:7 beträgt.
  8. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es – bezogen auf sein Gewicht – weniger als 5 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 4 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 3 Gew.-% und insbesondere weniger als 2 Gew.-% Tensid(e) enthält.
  9. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es weniger als 2 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 1 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 0,5 Gew.-% und insbesondere weniger als 0,1 Gew.-% anionische(s) Tensid(e) enthält, wobei bevorzugte Mittel frei von anionischen Tensiden sind.
  10. Mund und Zahnpflege- und -reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,25 bis 4 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 3,0 Gew.-%, weiter bevorzugt 0,75 bis 2,0 Gew.-% und insbesondere 1,0 bis 1,5 Gew.-% amphotere(s) Tensid(e) enthält.
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