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DE102011078260A1 - Reinigungsartikel mit Perlenhydrolysat - Google Patents

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DE102011078260A1
DE102011078260A1 DE102011078260A DE102011078260A DE102011078260A1 DE 102011078260 A1 DE102011078260 A1 DE 102011078260A1 DE 102011078260 A DE102011078260 A DE 102011078260A DE 102011078260 A DE102011078260 A DE 102011078260A DE 102011078260 A1 DE102011078260 A1 DE 102011078260A1
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DE
Germany
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cosmetic product
fibers
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cosmetic
nonwoven
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DE102011078260A
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English (en)
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Rainer Kröpke
Magalie Siekro
Stephanie von der Fecht
Marion Detert
Stefan Wiesner
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Beiersdorf AG
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Beiersdorf AG
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Abstract

Kosmetisches Produkt, gebildet aus a) einer kosmetischen Zubereitung, enthaltend Perlenhydrolysat, sowie b) einem Vlies, enthaltend Fasern aus Baumwolle und/oder Bambus.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen kosmetischen Reinigungsartikel mit Extrakten, die Perlenhydrolysat oder ähnliches enthalten.
  • Die Produktion von kosmetischen Reinigungsmitteln zeigt seit Jahren eine steigende Tendenz. Dies ist vor allem auf das zunehmende Gesundheitsbewußtsein und Hygienebedürfnis der Verbraucher zurückzuführen.
  • Reinigung des menschlichen Körpers bedeutet das Entfernen von (Umwelt-)Schmutz und bewirkt damit eine Erhöhung des psychischen und physischen Wohlbefindens. Die Reinigung der Oberfläche von Haut und Haaren ist ein sehr komplexer, von vielen Parametern abhängiger Vorgang. Zum einen sollen von außen kommende Substanzen wie beispielsweise Kohlenwasserstoffe oder anorganische Pigmente aus unterschiedlichsten Umfeldern sowie Rückstände von Kosmetika oder auch unerwünschte Mikroorganismen möglichst vollständig entfernt werden. Zum anderen sind körpereigene Ausscheidungen wie Schweiß, Sebum, Haut- und Haarschuppen ohne tiefgreifende Eingriffe in das physiologische Gleichgewicht der Haut abzuwaschen.
  • Eine besondere Produktform für Reinigungszubereitungen stellen feste Reinigungssubstrate bzw. -textilien dar, insbesondere Tücher. Diese können bereits vom Hersteller mit der Reinigungszubereitung getränkt sein (eine Kombination, für die im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch der Begriff „Reinigungsvlies“ verwendet wird) und haben dadurch den Vorteil, dass in ihnen die Zubereitung bereits in der richtigen Dosierung vorgegeben ist. Außerdem vermeiden sie den Nachteil von in Flaschen aufbewahrten Zubereitungen, deren Verpackung zerbrechen und deren Inhalt „auslaufen“ kann. Zu den weiteren Vorteilen von Reinigungstüchern/Vliesen zählen auch die Umstände, dass sie sich bequem in abgezählter Menge mit auf Reisen nehmen lassen und für ihre Anwendung in der Regel kein Wasser mehr erforderlich ist.
  • Reinigungstücher werden aus Textilien hergestellt. Textilien können grundsätzlich gewebt, gestrickt oder gewirkt sein oder als Verbundstoff (engl. nonwoven textile) vorliegen. Meist werden (aus Kostengründen) Verbundstoffe verwendet, so auch bei der vorliegenden Erfindung. Bei Verbundstoffen erfolgt die Gewebebildung nicht durch Kette und Schuss oder Maschenbildung, sondern durch Verschlingung, und/oder kohäsive und/oder adhäsive Verbindung von Textilfasern. Verbundstoffe können nach der DIN 61210 T2 in Vlies, Papier Watte und Filz unterschieden werden. Vliese sind lockere Materialien aus Spinnfasern (d.h. Faser mit begrenzter Länge) oder Filamenten (Endlosfasern), meist aus Polypropylen, Polyester oder Viskose hergestellt, deren Zusammenhalt im allgemeinen durch die den Fasern eigene Haftung gegeben ist. Hierbei können die Einzelfasern eine Vorzugsrichtung aufweisen (orientierte oder Kreuzlage-Vliese) oder ungerichtet (Wirrvliese) sein. Die Vliese können mechanisch verfestigt werden durch Vernadeln, Vermaschen oder durch Verwirbeln mittels scharfer Wasserstrahlen. Adhäsiv verfestigte Vliese entstehen durch Verkleben der Fasern mit flüssigen Bindemitteln (z.B. Acrylat-Polymere, SBR/NBR, Polyvinylester, Polyurethan-Dispersionen) oder durch Schmelzen oder Auflösen von sogenannten Bindefasern, die dem Vlies bei der Herstellung beigemischt wurden. Bei der kohäsiven Verfestigung werden die Faseroberflächen durch geeignete Chemikalien angelöst und durch Druck verbunden oder bei erhöhter Temperatur verschweißt [J. Falbe, M. Regnitz: Römpp-Chemie-Lexikon, 9. Aufl. Thieme-Verlag, Stuttgart (1992)].
  • Mit kosmetischen Zubereitungen imprägnierte Substrate (beispielsweise Vliese) können auf unterschiedlichen Wegen hergestellt werden:
    Im sogenannten „Tauch-Verfahren“ wird das Tuch in einem Tauchbad eingetaucht oder durch ein Bad gezogen. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere für Papiertücher und weniger für Vliese, da letztere zu viel Flüssigkeit (= Zubereitung) aufnehmen und sich in Umverpackung anschließend Pfützen von wieder freigesetzter Zubereitung finden.
  • Eine zweite Variante stellt das „Sprüh-Verfahren“ dar, bei dem die Zubereitung auf das vorbeilaufende Tuch aufgesprüht wird. Diese Verfahren eignet sich für alle Textilien, doch können keine stark schäumenden Zubereitungen auf das Tuch aufgebracht werden, da die Schaumentwicklung beim Sprühverfahren zu groß wird.
  • Als weitere Methode kommen sogenannte Abstreifmethoden zum Einsatz. Dort laufen Vlies oder Tuchbahnen an Abstreifblechen, -balken oder -düsen vorbei, die kontinuierlich mit Imprägnierungslösung beladen werden. Unterschiedliche Imprägnierungsgrade lassen sich u. a. durch Variation des Anpressdruckes und der Tuchzuggeschwindigkeit einstellen.
  • Die Zubereitungen, mit denen die Vliese/Tücher getränkt werden, können kosmetische Inhaltstoffe enthalten. Mica, Silica, Talcum, Kaolin, Calciumcarbonat, Meersalz und andere anorganische Verbindungen sind beispielsweise solche kosmetischen Wirkstoffe die die Feuchtigkeit in der Epidermis erhöhen oder Hautfett aufnehmen können und dadurch den Hautglanz reduzieren.
  • Unter den Inhaltsstoffen, die in kosmetischen Zubereitungen zu Einsatz kommen, finden sich u.a. auch die Hydrolysate und Pulver von Perlen, sogenannte Perlenextrakte bzw. Perlenpulver. Diese werden in der Regel dazu eingesetzt, die Haut zu befeuchten (Moisturizer), die Weichheit und Elastizität zu erhöhen, die cutanen Fibroplasten zu stimulieren und ggf. den UVA/UVB Schutz der Zubereitung zu steigern.
  • Nachteilig am Stande der Technik ist jedoch der Umstand, dass die in kosmetischen Zubereitungen eingearbeiteten Perlenhydrolysate sich nur schlecht zur Herstellung vorgetränkter kosmetischer Tücher eigen. Die Hydrolysate führen in solchen Fällen zu einer geringeren Lagerstabilität der getränkten Tücher. Ohne an diese Theorien gebunden zu sein, könnte dieser Effekt daran liegen, dass Perlenhydrolysate in wässriger Phase zu einem sauren pH-Wert (pH kleiner 7) führen, welcher möglicherweise die Glucosebindungen oder Esterbindungen der Faser-bildenden Polymere angreift und zu deren Hydrolyse führt. Möglicherweise führen auch Rekristallisationen im Fasermaterial dazu, dass die Haltbarkeit des Tuches (Vlieses) reduziert wird. So führt Perlenextrakt, wie auch andere anorganische Verbindungen, zu unerwünschten Effekten an den Vliesfasern.
  • Es war daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und lagerstabile und langzeitstabile, vorgetränkte kosmetische Reinigungstücher zu entwickeln, die anorganische Verbindungen oder einen Extrakt mit anorganischen Verbindungen, insbesondere Perlenhydrolysate, enthalten.
  • Überraschend gelöst wird die Aufgabe durch ein kosmetisches Produkt, gebildet aus
    • a) einer kosmetischen Zubereitung, enthaltend anorganische Verbindungen oder einen Extrakt mit anorganischen Verbindungen, sowie
    • b) einem Vlies, enthaltend Fasern aus Baumwolle und/oder Bambus.
  • Überraschend gelöst wird die Aufgabe insbesondere durch ein kosmetisches Produkt, gebildet aus
    • a) einer kosmetischen Zubereitung, enthaltend Perlenhydrolysat, sowie
    • b) einem Vlies, enthaltend Fasern aus Baumwolle und/oder Bambus.
  • Zwar kennt der Fachmann die DE 20313122 , US 2010/0065445 , EP 1778304 sowie die DE 10329210 , doch konnten diese Schriften nicht den Weg zur vorliegenden Erfindung weisen.
  • Es ist erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn das Perlenhydrolysat aus Perlen der chinesischen Süßwassermuschel Hyriopsis cumingii oder der Kreuzung von Hyriopsis cumingii mit Hyriopsis schegeli gewonnen wird.
  • Es ist darüber hinaus erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn das Perlenhydrolysat durch Acidolyse oder enzymatische Hydrolyse gewonnen wird.
  • Wird die Acidolyse „konventionell“ durchgeführt, so ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn die Acidolyse mit Milchsäure durchgeführt wird.
  • Erfindungsgemäß vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass das Perlenhydrolysat nach der Hydrolyse sprühgetrocknet wird. Es ist vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung, wenn die kosmetische Zubereitung das sprühgetrocknete Perlenhydrolysat in einer Konzentration von 0,01 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zubereitung, enthält.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft kann beispielsweise das Perlenhydrolysat „Pearlpurin PH“ der Firma STS Tensid Service GmbH eingesetzt werden.
  • Das erfindungsgemäße Perlenhydrolysat wird in der Regel mit der INCI-Bezeichnung „Hydrolyzed Pearls“ gekennzeichnet.
  • Es ist erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn das Vlies neben Baumwoll- bzw. Bambusfasern auch Viskosefasern und Polyesterfasern enthält.
  • Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, wenn das Vlies aus
    1–30 Gewichts-% Baumwollfasern und/oder Bambusfasern,
    9–80 Gewichts-% Viskosefasern und
    19–90 Gewichts-% Polyester, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Vlieses, gebildet wird.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist dabei ein Gesamtgehalt an Baumwollfasern und Bambusfasern (wobei natürlich auch allein Baumwoll- bzw. Bambusfasern eingesetzt werden können) von 15 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Vlieses, sowie ein Viskosefasergehalt von 9 bis 15 Gew.-% und ein Polyestergehalt von 60 bis 80 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, wenn als Polyester Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt wird.
  • Erfindungsgemäß vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies eine Dicke von 0,45 mm bis 1,03 mm aufweist, bevorzugt 0,6 bis 0,8 mm und besonders bevorzugt von 0,55 bis 0,75 mm gemessen nach der Methode ERT 30.5-99.
  • Es ist vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung, wenn das Vlies ein Gewicht von 35 bis 120 g/m2, vorzugsweise von 40 bis 55 g/m2, hat (gemessen bei 20 °C ± 2 °C und bei einer Feuchtigkeit der Raumluft von 65 % ± 5 % für 24 Stunden).
  • Vorteilhafte Vliese im Sinne der vorliegenden Erfindung haben eine Reißkraft von insbesondere (gemessen nach der Methode ERT 20.2-89)
    [N/50mm]
    im trockenen Zustand Maschinenrichtung > 70, vorzugsweise > 80
    Querrichtung > 28, vorzugsweise > 30
    im getränkten Zustand Maschinenrichtung > 50, vorzugsweise > 60
    Querrichtung > 24, vorzugsweise > 30
  • Die Dehnfähigkeit vorteilhafter Vliese beträgt vorzugsweise (gemessen nach der Methode ERT 20.2-89)
    im trockenen Zustand Maschinenrichtung 45 +/– 15%
    Querrichtung 120 +/– 20%
    im getränkten Zustand Maschinenrichtung 45 +/– 15%
    Querrichtung 90 +/– 20%
  • Als erfindungsgemäß vorteilhaftes Vliesmaterial kann beispielsweise das Produkt 13EM47V10P70C20 der Firma N.R. Spuntech Industries Ltd. eingesetzt werden.
  • Erfindungsgemäß vorteilhaft beträgt der Tränkungsgrad des Vlieses im kosmetischen Produkt, d.h. das Gewichtsverhältnis von kosmetischer Zubereitung (= flüssiger Tränkung) und Vlies, von 2,1 bis 4,0 , bevorzugt von 2,4 bis 3,7 und besonders bevorzugt von 2,7 bis 3,4.
  • Die erfindungsgemäße kosmetische Zubereitung kann in Form eines Öls, einer Emulsion, einer Dispersion, Hydrodispersion, einer alkoholischen Lösung oder einer wässrigen Lösung vorliegen.
  • Es ist erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn die Zubereitung mindestens 80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Wasser enthält.
  • Es ist darüber hinaus erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn die kosmetische Zubereitung Glycerin enthält, wobei ein Gehalt an Glycerin von 0,5 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung erfindungsgemäß vorteilhaft ist.
  • Vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung ist es darüber hinaus, wenn die erfindungsgemäße Zubereitung Alkandiole enthält, insbesondere 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Octandiol und/oder 2-Methylpropan-1,2-diol.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Alkandiolgehalt von 0,2 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung.
  • Enthält die erfindungsgemäße Zubereitung eine oder mehrere Ölkomponenten, so ist es erfindungsgemäß vorteilhaft, wenn diese aus den Ölen flüssigen medizinischen Weißölen, Cyclomethicon, Dimethicon, Silikongummi, Phenyltrimethylmethicon, Caprinsäure/Caprylsäure Triglycerid, C12-C15Alkylbenzoaten, Sheabutter, Butylenglycoldicaprat/-dicaprylat, Dicaprylylcarbonat, Octyldodecanol oder deren Mischungen gewählt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Zubereitungen können vorteilhafter Weise Verdickungsmittel enthalten. Diese Verdickungsmittel können vorteilhaft gewählt werden aus der Gruppe der Gummen, Polysaccharide, Cellulosederivate, Schichtsilikate, Polyacrylate und/oder anderen Polymeren.
  • Zu den Gummen zählt man Pflanzen- oder Baumsäfte, die an der Luft erhärten und Harze bilden oder Extrakte aus Wasserpflanzen. Aus dieser Gruppe können vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung gewählt werden beispielsweise Gummi Arabicum, Johannisbrotmehl, Tragacanth, Karaya, Guar Gummi, Pektin, Gellan Gummi, Carrageen, Agar, Algine, Chondrus, Xanthan Gummi.
  • Unter den Polysacchariden und -derivaten befinden sich z.B. Hyaluronsäure, Chitin und Chitosan, Chondroitinsulfate, Stärke und Stärkederivate.
  • Unter den Cellulosederivaten befinden sich z.B. Methylcellulose, Carboxymethylcellulose, Hydroxyethylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose.
  • Unter den Schichtsilikaten befinden sich natürlich vorkommende und synthetische Tonerden wie z.B. Montmorillonit, Bentonit, Hektorit, Laponit, Magnesiumaluminiumsilikate wie Veegum®. Diese können als solche oder in modifizierter Form verwendet werden wie z.B. Stearylalkonium Hektorite.
  • Weiterhin können vorteilhaft auch Kieselsäuregele verwendet werden. Unter den erfindungsgemäßen Polymeren befinden sich z.B. Polyacrylamide (Seppigel 305), Polyvinylalkohole, PVP, PVP / VA Copolymere, Polyglycole.
  • Erfindungsgemäß vorteilhafte Polyacrylate sind Polymere der Acrylsäure, insbesondere solche, die aus der Gruppe der sogenannten Carbomere oder Carbopole (Carbopol® ist eigentlich eine eingetragene Marke der B. F. Goodrich Company) gewählt werden. Polyacrylate sind Verbindungen der allgemeinen Strukturformel
    Figure 00070001
    deren Molgewicht zwischen ca. 400 000 und mehr als 4 000 000 betragen kann. In die Gruppe der Polyacrylate gehören ferner Acrylat-Alkylacrylat-Copolymere, beispielsweise solche, die sich durch die folgende Struktur auszeichnen:
    Figure 00070002
  • Darin stellen R’ einen langkettigen Alkylrest und x und y Zahlen dar, welche den jeweiligen stöchiometrischen Anteil der jeweiligen Comonomere symbolisieren. Auch diese Polyacrylate sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung.
  • Vorteilhafte Carbopole sind beispielsweise die Typen 907, 910, 934, 940, 941, 951, 954, 980, 981, 1342, 1382, 2984 und 5984 oder auch die Typen ETD (Easy-to-disperse) 2001, 2020, 2050, wobei diese Verbindungen einzeln oder in beliebigen Kombinationen untereinander vorliegen können.
  • Besonders bevorzugt sind Carbopol 981, 1382 und ETD 2020 (sowohl einzeln als auch in Kombination).
  • Ferner vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die den Acrylat-Alkylacrylat-Copolymeren vergleichbaren Copolymere aus C10-30-Alkylacrylaten und einem oder mehreren Monomeren der Acrylsäure, der Methacrylsäure oder deren Ester. Die INCI-Bezeichnung für solche Verbindungen ist „Acrylates/C 10-30 Alkyl Acrylate Crosspolymer“. Insbesondere vorteilhaft sind die unter den Handelsbezeichnungen Pemulen TR1, Pemulen TR2, Carbopol 1382 und Carbopol ETD 2020 bei der B. F. Goodrich Company erhältlichen.
  • Darüber hinaus können in der erfindungsgemäßen kosmetischen Zubereitungen die üblichen Inhaltsstoffe in den hierfür vorgesehenen Konzentrationen enthalten sein.
  • Das erfindungsgemäße kosmetische Produkt wird erfindungsgemäß vorteilhaft zur Gesichtsreinigung und zum Entfernen von Make-up verwendet. Es kann darüber hinaus vorteilhaft zur Reinigung von Händen oder Baby-Popos eingesetzt werden.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die nachfolgenden Beispiele sollen die vorliegende Erfindung verdeutlichen, ohne sie einzuschränken. Alle Mengenangaben, Anteile und Prozentanteile sind, soweit nicht anders angegeben, bei den Zubereitungen auf das Gesamtgewicht der Zubereitungen und beim Vlies auf das Gesamtgewicht des ungetränkten Vlieses bezogen. O/W-Emulsion
    1 2 3 4 5
    Phenoxyethanol 0,3 0,25 0,4 0,5 0,25
    Isopropylstearat 5,0 6,0 5,0 7,5 3,75
    Triglycerinmethylglucosedistearat 0,5 0,75 0,5 1,0 2,5
    Perlenextrakt (Hydrolyzed Pearl) 0,5 1,5 0,1 0,75 0,9
    Calciumpanthenat 0,25 0,75 0,1 0,22 0,15
    Dimethicon 5,0 3,0 3,0 2,0 5,0
    Traubenkernöl 0,5 0,75 1,0 2,0 0,25
    Parfum q,s, q,s, q,s, q,s, q,s,
    Methylparaben 0,4 0,1 0,15 0,3 0,4
    1,2 Hexandiol 0,3 0,4 0,5 0,15 0,75
    Methylpropandiol 2,0 3,5 2,0 1,5 1,618
    Glycerin 5,0 7,5 4,3 1,5 0,8
    Acrylat/C10-30 Alkylacrylat Crosspolymer, Natrium-Salz 0,35 0,18 0,166 0,15 0,22
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
    O/W-Emulsion
    6 7 8 9 10
    Isopropylpalmitat 5,0 6,6 5,0 7,0 3,75
    Triglycerinmethylglucosedistearat 0,5 0,75 0,5 1,0 2,5
    Meersalz 0,5 1,5 0,1 0,75 0,9
    Calciumcarbonat 0,25 0,75 0,1 0,22 0,15
    Parfum q,s, q,s, q,s, q,s, q,s,
    Methylparaben 0,4 0,1 0,15 0,3 0,4
    1,2 Hexandiol 0,3 --- 0,5 0,15 0,5
    Methylpropandiol 2,0 3,5 2,0 --- 1,618
    Glycerin 5,0 0,5 4,3 1,5 0,8
    Acrylat/C10-30 Alkylacrylat Crosspolymer, Natrium-Salz 0,35 0,19 0,166 0,15 0,24
    Wasser ad 100 ad 100 ad 100 ad 100 ad 100
  • Diese Zubereitungen können mit den herkömmlichen Tränkungsverfahren auf die folgenden Tücher aufgetragen werden:
  • 1. Vlies 3P050V10P70C20; Fa. Spuntech
    • Zusammensetzung: 10% Viskose/70% PET/20% Baumwollfasern
    • Flächengewicht: 50 g/m2
    • Tränkungsgrad: 3,1
    • Dicke: 0,71 mm
  • 2. Vlies 13EM47V10P70C20; Fa. Spuntech
    • Zusammensetzung: 10% Viskose/70% PET/20% Baumwollfasern
    • Flächengewicht: 47 g/m2
    • Tränkungsgrad: 3,3
    • Dicke: 0,82 mm
  • 3. Vlies 13P47V10P70C20; Fa. Spuntech
    • Zusammensetzung: 10% Viskose/70% PET/20% Baumwollfasern
    • Flächengewicht: 47 g/m2
    • Tränkungsgrad: 2,9
    • Dicke: 0,52 mm
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20313122 [0015]
    • US 2010/0065445 [0015]
    • EP 1778304 [0015]
    • DE 10329210 [0015]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN 61210 T2 [0005]
    • J. Falbe, M. Regnitz: Römpp-Chemie-Lexikon, 9. Aufl. Thieme-Verlag, Stuttgart (1992) [0005]

Claims (13)

  1. Kosmetisches Produkt, gebildet aus a) einer kosmetischen Zubereitung, enthaltend anorganische Verbindungen oder einen Extrakt mit anorganischen Verbindungen, sowie b) einem Vlies, enthaltend Fasern aus Baumwolle und/oder Bambus.
  2. Kosmetisches Produkt, gebildet aus a) einer kosmetischen Zubereitung, enthaltend Perlenhydrolysat, sowie b) einem Vlies, enthaltend Fasern aus Baumwolle und/oder Bambus.
  3. Kosmetisches Produkt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Perlenhydrolysat aus Perlen der chinesischen Süßwassermuschel Hyriopsis cumingii oder der Kreuzung von Hyriopsis cumingii mit Hyriopsis schegeli gewonnen wird.
  4. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Perlenhydrolysat durch Acidolyse oder enzymatische Hydrolyse gewonnen wird.
  5. Kosmetisches Produkt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Acidolyse mit Milchsäure durchgeführt wird.
  6. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Perlenhydrolysat nach der Hydrolyse sprühgetrocknet wird.
  7. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kosmetische Zubereitung das sprühgetrocknete Perlenhydrolysat in einer Konzentration von 0,01 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der kosmetischen Zubereitung, enthält.
  8. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies neben Baumwoll- bzw. Bambusfasern auch Viskosefasern und Polyesterfasern enthält.
  9. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies aus 1–30 Gewichts-% Baumwollfasern und/oder Bambusfasern, 9–80 Gewichts-% Viskosefasern und 19–90 Gewichts-% Polyester, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht des Vlieses, gebildet wird.
  10. Kosmetisches Produkt nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Polyester Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt wird.
  11. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies eine Dicke von 0,45 mm bis 1,03 mm aufweist, gemessen nach der Methode ERT 30.5-99.
  12. Kosmetisches Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vlies ein Gewicht von 35 bis 120 g/m2 hat (gemessen bei 20 °C ± 2 °C und bei einer Feuchtigkeit der Raumluft von 65 % ± 5 % für 24 Stunden).
  13. Kosmetisches Produkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Zubereitung mindestens 80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, Wasser enthält.
DE102011078260A 2011-06-29 2011-06-29 Reinigungsartikel mit Perlenhydrolysat Ceased DE102011078260A1 (de)

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