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Die Erfindung betrifft eine kapazitive Bedieneinrichtung für ein Haushaltgerät, welche eine Sensorelektrode als Teil eines Berührungskondensators sowie ein Lichtleiterteil zum Leiten von Licht aufweist. An einer Bedienseite des Lichtleiters ist zumindest ein Anzeigesymbol angebracht. Die Bedieneinrichtung umfasst auch ein Leuchtelement, welches zum Beleuchten des Anzeigesymbols durch das Lichtleiterteil dient. Die Erfindung betrifft außerdem ein Haushaltsgerät mit einer derartigen kapazitiven Bedieneinrichtung.
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Kapazitive Bedieneinrichtungen für Haushaltsgeräte sind bereits aus dem Stand der Technik in vielfältiger Ausgestaltung bekannt. Dabei wird eine Sensorelektrode bzw. eine Sensorfläche eingesetzt, welche Bestandteil eines Berührungskondensators ist. Die zweite Kondensatorplatte wird durch den Finger einer Bedienperson gebildet, welche die Bedienblende des Haushaltsgeräts berührt. Dabei ändert sich die Kapazität des Berührungskondensators, und diese Kapazitätsänderung wird durch eine Auswerteelektronik erfasst und als Betätigung bzw. Bedienung ausgewertet.
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Es geht vorliegend insbesondere um eine kapazitive Bedieneinrichtung mit einem LED-Display, wie sie beispielsweise im Dokument
DE 102 36 718 A1 beschrieben ist. Diese Bedieneinrichtung beinhaltet eine Bedienblende, welche ein einstückiges Kunststoff-Spritzgussbauteil ist, welches aus ABS-Kunststoff hergestellt ist. Die Bedienblende weist einen kreisförmigen Durchleuchtungsbereich auf, in welchem die Materialstärke des Blendenmaterials gegenüber der Norm-Materialstärke derart reduziert ist, dass der Durchleuchtungsbereich lichtdurchlässig ist. Dieser Durchleuchtungsbereich bildet eine optische Anzeigeeinrichtung – auf der Oberfläche des Durchleuchtungsbereichs sind Anzeigesymbole bzw. Funktionssymbole angebracht, welche mittels eines Leuchtelements – etwa einer Leuchtdiode – beleuchtet werden können. Das Leuchtelement ist auf einer Leiterplatte angebracht. Des Weiteren ist an einer Rückseite der Bedienblende eine Sensorelektrode angebracht, welche Bestandteil eines kapazitiven Schalters bzw. Bestandteil eines Berührungskondensators ist. Die Sensorelektrode ist über ein Koppelelement bzw. Kontaktteil mit der Leiterplatte und somit mit einer Auswerteeinheit elektrisch verbunden. Das Koppelelement kann elastisch ausgebildet sein, etwa als metallische Schraubenfeder oder als zusammenstauchbares Element aus leitfähigem, elastischem Kunststoff. Die Leiterplatte befindet sich also in einem Abstand zu der Bedienblende. Als nachteilig an diesem Stand der Technik ist der Umstand anzusehen, dass das Koppelelement ein gewisses Übersprechen zwischen der Sensorelektrode und gegebenenfalls vorhandenen anderen Sensorelektroden bzw. anderen kapazitiven Schaltern verursacht. Die Betätigung eines der kapazitiven Schalter kann somit ein ungewolltes Auslösen einer einem anderen kapazitiven Schalter zugeordneten Funktion verursachen.
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Aus der Druckschrift
DE 28 24 973 A1 ist eine Bedien- und Anzeigeinrichtung für ein Haushaltsgerät bekannt. Auf einer Leiterplatte, welche über ein Bandkabel mit den übrigen Steuerelementen des Haushaltsgeräts verbunden ist, ist ein zweizeiliges, mit Schriften und Symbolen versehenes Display aufgesetzt. Das Display ist durch eine Bedienplatte bzw. Steuerplatte abgedeckt, die mit transparenten, metallischen Flächen versehen ist. Diese metallischen Flächen bilden mit darunter liegenden Flächen ein kapazitives Schaltelement, das die Befehlsansteuerung bewirkt. Das Display ist beispielsweise mit Leuchtelementen in LED- oder LCD-Technik bestückt.
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Aus dem Dokument
US 2007/0242055 A1 ist ein berührungsempfindliches OLED-Display (OLED steht für Organische Leuchtdiode) bekannt. Dieses Display beinhaltet ein Substrat bzw. eine Platine, eine OLED-Einrichtung, wie auch eine kapazitive Bedieneinrichtung sowie eine Dichtung. Die kapazitive Bedieneinrichtung umfasst eine erste transparente und leitfähige Schicht, eine isolierende Schicht sowie eine zweite transparente und leitfähige Schicht, welche an der Rückseite einer Abdeckung bzw. Blende angebracht sind. Die Platine ist in einem Abstand zu der Blende angeordnet. Auf der Platine ist die OLED-Einrichtung angeordnet, welche ebenfalls aus drei verschiedenen Schichten bestehen kann. Ein Zwischenraum zwischen der Blende und der Platine wird mittels der Dichtung abgedichtet.
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Eine Bedien- und Anzeigeeinrichtung für eine Waschmaschine ist außerdem aus der Druckschrift
GB 2 262 820 A bekannt.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Lösung aufzuzeigen, wie eine kapazitive Bedieneinrichtung der eingangs genannten Gattung gegenüber dem Stand der Technik, insbesondere im Vergleich zum Gegenstand gemäß Dokument
DE 102 36 718 A1 , verbessert werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine kapazitive Bedieneinrichtung mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst, wie auch durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 12. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche, der Beschreibung sowie der Figur.
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Eine erfindungsgemäße Bedieneinrichtung für ein Haushaltsgerät beinhaltet eine Sensorelektrode als Teil eines Berührungskondensators – die zweite Kondensatorplatte wird durch den Finger der Bedienperson gebildet, so dass sich bei Annäherung bzw. Berührung die Kapazität des Berührungskondensators ändert. Die Bedieneinrichtung umfasst außerdem ein Lichtleiterteil zum Leiten von Licht, wobei an einer Bedienseite des Lichtleiterteils – diese kann durch die Bedienperson berührt werden – zumindest ein Anzeigesymbol angebracht ist. Dieses Anzeigesymbol kann eine Funktion des Haushaltsgeräts symbolisieren, welche mittels der Sensorelektrode bzw. mithilfe des Berührungskondensators ausgelöst werden kann. Es ist auch ein Leuchtelement bereitgestellt, welches zum Beleuchten des Anzeigesymbols über das Lichtleiterteil dient. Das Anzeigesymbol kann beispielsweise nach Auslösen der genannten Funktion beleuchtet werden. Die Sensorelektrode und das Leuchtelement sind auf einer gemeinsamen Leiterplatte angebracht, welche an einer von der Bedienseite abgewandten Rückseite des Lichtleiterteils derart anliegend angeordnet ist, dass die Sensorelektrode mit der Rückseite des Lichtleiterteils in Anlage gebracht ist.
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Anders als im Stand der Technik gemäß Druckschrift
DE 102 36 718 A1 wird erfindungsgemäß auf ein Koppelelement verzichtet, welches im Stand der Technik die Leiterplatte mit der Sensorelektrode verbindet. Stattdessen liegt die Sensorelektrode direkt an der Leiterplatte, und die Leiterplatte liegt an der Rückseite des Lichtleiterteils an. Damit ist die Sensorelektrode unmittelbar zwischen der Rückseite des Lichtleiterteils einerseits und der Leiterplatte andererseits angeordnet. Es erübrigt sich somit der Einsatz eines Koppelelements mit den damit verbundenen Nachteilen hinsichtlich des Übersprechens zwischen benachbarten Sensorelektroden sowie hinsichtlich des wertvollen Bauraums. Die erfindungsgemäße Bedieneinrichtung ist somit besonders kompakt aufgebaut und kann sehr flach ausgeführt werden – die Dicke der Bedieneinrichtung hängt nun im Wesentlichen ausschließlich von der Dicke des Lichtleiterteils und der Dicke der Leiterplatte ab. Die erfindungsgemäße Bedieneinrichtung ist somit auch besonders kostengünstig. Es ist außerdem eine hohe Flexibilität bei der Variantenbildung gegeben; unterschiedliche Ländervarianten können ohne viel Aufwand durch Austausch der Anzeigesymbole und/oder durch Austausch des Lichtleiterteils gestaltet werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der erhöhten Empfindlichkeit der kapazitiven Bedieneinrichtung, nämlich aufgrund eines relativ geringen Abstandes zwischen der Sensorelektrode einerseits und der Bedienseite des Lichtleiterteils andererseits. Dieser Abstand ist nun lediglich von der Stärke des Lichtleiterteils abhängig. Bei einem geringen Abstand zwischen der Sensorelektrode und der Bedienseite des Lichtleiterteils lassen sich eine relativ große Änderung der Kapazität des Berührungskondensators und somit auch eine erhöhte Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung erzielen. Nicht zuletzt können bei der erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung im Vergleich zum Stand der Technik größere Flächen der Bedienseite des Lichtleiterteils mit dem Leuchtelement beleuchtet werden.
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Das Lichtleiterteil weist also im Wesentlichen zwei verschiedene Funktionen auf:
Einerseits dient es als Dielektrikum zwischen der Sensorelektrode und dem Finger. Auf der anderen Seite dient das Lichtleiterteil auch zum Übertragen des vom Leuchtelement abgegebenen Lichts hin zu dem Anzeigesymbol bzw. zu der Bedienseite und somit zur Beleuchtung des Anzeigesymbols. Durch die Anordnung der Sensorelektrode und des Leuchtelements an einer gemeinsamen Leiterplatte wird daher ein berührungsempfindliches LED-Display geschaffen, bei welchem eine Funktion des Haushaltsgeräts durch Berühren des Anzeigesymbols ausgelöst und das Auslösen dieser Funktion durch Beleuchten des Anzeigesymbols signalisiert werden können.
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Das Anzeigesymbol kann in Überlappung bzw. in Überdeckung mit der Sensorelektrode angeordnet sein, so dass die Bedienperson das Anzeigesymbol direkt antippen kann, um die zugeordnete Funktion des Haushaltsgerätes auszulösen.
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Unter einem Haushaltsgerät wird vorliegend ein Gerät verstanden, welches zur Haushaltsführung eingesetzt wird. Das Haushaltsgerät ist also ein Gerät, welches zur Behandlung von Haushaltsgegenständen (etwa Wäschestücken und/oder Geschirr und/oder Lebensmitteln und dergleichen) ausgebildet ist. Es kann ein Haushaltsgroßgerät sein, wie beispielsweise eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner, eine Geschirrspülmaschine, ein Gargerät, eine Dunstabzugshaube, ein Kältegerät, eine Kühl-Gefrier-Kombination oder ein Klimagerät. Es kann aber auch ein Haushaltskleingerät sein, wie beispielsweise ein Kaffeevollautomat oder aber eine Küchenmaschine.
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Die Bedieneinrichtung weist bevorzugt eine von dem Lichtleiter verschiedene bzw. separate Bedienblende auf. Die Bedienblende kann eine durchgängige Aussparung bzw. Öffnung aufweisen, in welche das Lichtleiterteil eingesetzt ist. Auf diese Weise kann das Lichtleiterteil aus einem anderen Material als die Bedienblende aufgebaut werden. Somit kann das Material für das Lichtleiterteil unabhängig von dem Material der Bedienblende gewählt werden. Beispielsweise kann für die Bedienblende ein Material mit schlechteren dielektrischen Eigenschaften als für das Lichtleiterteil gewählt werden. Somit können Kosten gespart werden, denn die Bedienblende braucht nicht aus einem teuren Material mit guten dielektrischen Eigenschaften ausgeführt zu werden.
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Es erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn das Lichtleiterteil eine Dicke aufweist, die kleiner als 10 mm ist. Beispielsweise wird ein Lichtleiterteil eingesetzt, welches eine Dicke von 6 mm aufweist. Dann ist der Abstand zwischen der Sensorelektrode einerseits und dem Finger andererseits relativ gering, und die Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung entsprechend hoch.
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Hinsichtlich der dielektrischen Eigenschaften des Lichtleiterteils kann vorgesehen sein, dass dieses eine Dielektrizitätskonstante, welche den Proportionalitätsfaktor zwischen der elektrischen Feldstärke E und der dielektrischen Verschiebung D darstellt, aufweist und welche größer als 3, insbesondere größer als 5, noch bevorzugter größer als 10, ist. Es gilt nämlich folgende Beziehung: Je größer die Dielektrizitätskonstante des Lichtleiterteils ist, desto höher ist die Empfindlichkeit der kapazitiven Bedieneinrichtung. Unter der Dielektrizitätskonstante wird vorliegend die dimensionslose relative Dielektrizitätskonstante er verstanden, welche das Verhältnis der Dielektrizitätskonstante e in Materie und der Dielektrizitätskonstanten e0 im Vakuum angeben. Es gilt er = e/e0
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Das Leuchtelement kann an einer von dem Lichtleiterteil abgewandten Rückseite der Leiterplatte angeordnet sein, und in der Leiterplatte kann eine Durchgangsöffnung ausgebildet sein, durch welche das von dem Leuchtelement abgegebene Licht hin zu dem Lichtleiterteil geleitet wird. Einerseits verbleibt somit auf der anderen Seite der Leiterplatte mehr Platz für die Sensorelektrode und gegebenenfalls auch weitere Sensorelektroden. Andererseits wird somit eine optisch ansprechende Beleuchtung der Bedienseite des Lichtleiterteils bzw. des Anzeigesymbols ermöglicht, ohne dass die leuchtende Diode selbst durch die Bedienperson wahrgenommen wird. Die Anordnung des Leuchtelements an der Rückseite der Leiterplatte hat außerdem den Vorteil, dass zwischen der Leiterplatte einerseits und dem Lichtleiterteil andererseits kein Luftspalt gebildet wird bzw. die Leiterplatte mit der Rückseite des Lichtleiterteils flächendeckend in Anlage gebracht werden kann. Es wird somit ein Luftspalt zwischen dem Lichtleiterteil und der Sensorelektrode verhindert, welcher die dielektrischen Eigenschaften des Berührungskondensators und somit auch die Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung verschlechtern könnte.
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Eben aus diesem Grund ist auch in einer Ausführungsform vorgesehen, dass das Lichtleiterteil selbst einstückig und frei von Luftkammern ausgebildet ist. Somit kann die Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung auf ein Maximum gebracht werden.
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Auch in der Sensorelektrode kann eine Durchgangsöffnung ausgebildet sein, durch welche das Licht geleitet wird.
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Es ist bevorzugt eine Leuchtdiode (LED), welche als Leuchtelement zur Beleuchtung des Anzeigesymbols eingesetzt wird.
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Das Lichtleiterteil ist vorzugsweise ein flaches bzw. länglich ausgeführtes Element, durch welches das vom Leuchtelement erzeugte Licht geleitet wird, und zwar in Querrichtung des Lichtleiterteils bzw. senkrecht zur Oberfläche des Lichtleiterteils.
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Bevorzugt weist das Lichtleiterteil zumindest einen lichtdurchlässigen Abschnitt auf, wie auch zumindest einen lichtundurchlässigen Abschnitt, der sich unmittelbar an den lichtdurchlässigen Abschnitt anschließt. Der lichtdurchlässige Abschnitt liegt bevorzugt über dem – also in Überlappung mit dem – Leuchtelement bzw. der Durchgangsöffnung in der Leiterplatte (und bevorzugt auch in der Sensorelektrode), während an dem lichtundurchlässigen Abschnitt vorzugsweise die Sensorelektrode anliegt. Durch eine solche Unterteilung des Lichtleiterteils können mehrere Sensorelektroden sowie mehrere Leuchtelemente eingesetzt werden, und das Licht eines Leuchtelements kann von dem Licht eines anderen Leuchtelements durch den lichtundurchlässigen Abschnitt getrennt bzw. entkoppelt werden. Somit können unterschiedliche Anzeigesymbole separat voneinander beleuchtet werden.
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Der lichtdurchlässige Abschnitt kann in Richtung zur Leiterplatte hin verjüngt ausgebildet sein. Mit anderen Worten kann der im Querschnitt trapezförmige lichtdurchlässige Abschnitt im Bereich des Leuchtelements (bzw. der Durchgangsöffnung) eine geringere Breite als im Bereich der Bedienseite des Lichtleiterteils aufweisen. Bei einer relativ großen Sensorelektrode kann somit eine ebenfalls relativ große Fläche der Bedienseite beleuchtet werden, und dies mit lediglich einem einzigen Leuchtelement. Es kann ein großes Anzeigesymbol eingesetzt werden, welches durch das Leuchtelement beleuchtet werden kann, ohne dass die Sensorelektrode kleiner gestaltet und somit eine geringere Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung in Kauf genommen werden muss.
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Also kann die Bedieneinrichtung eine Vielzahl von Sensorelektroden sowie eine Vielzahl von Leuchtelementen aufweisen, die an der gemeinsamen Leiterplatte angebracht sind. Die Vielzahl der Sensorelektroden liegen vorzugsweise – nebeneinander – an der Rückseite des Lichtleiterteils an. Mit einer Vielzahl von Sensorelektroden lassen sich eine entsprechende Vielzahl von Funktionen des Haushaltsgeräts auslösen. Die Vielzahl der Leuchtelemente ermöglicht auf der anderen Seite die Beleuchtung unterschiedlichster Anzeigesymbole, die an der Bedienseite des Lichtleiterteils angebracht werden können. Jedem Symbol kann hier beispielsweise ein separates Leuchtelement zugeordnet werden. Die jeweiligen Anzeigesymbole sind bevorzugt in Überlappung mit der zugeordneten Sensorelektrode angeordnet. Somit kann die Bedienperson die Anzeigesymbole direkt antippen bzw. berühren, um die jeweilige Funktion auszuwählen.
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Entsprechend kann auch das Lichtleiterteil eine Vielzahl von lichtdurchlässigen Abschnitten, welche über den jeweiligen Leuchtelementen (bzw. Durchgangsöffnungen der Leiterplatte) liegen, sowie eine Vielzahl von lichtundurchlässigen Abschnitten aufweisen, welche mit den Sensorelektroden in Anlage gebracht sind und zwischen den Leuchtelementen angeordnet sind. Das Lichtleiterteil kann derart ausgeführt sein, dass die lichtdurchlässigen und die lichtundurchlässigen Abschnitte abwechselnd ausgebildet sind, nämlich in Längsrichtung des Lichtleiterteils. Somit wird das Licht eines Leuchtelements von dem Licht anderer Leuchtelemente entkoppelt. Die lichtdurchlässige und die lichtundurchlässige Abschnitte können im Querschnitt jeweils trapezförmig ausgebildet sein. Die lichtdurchlässigen Abschnitte können in Richtung zur Leiterplatte hin verjüngt ausgeführt sein, so dass relativ große Flächen der Bedienseite bei gleichzeitig großen Sensorelektroden beleuchtet werden können.
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Die Leiterplatte kann an der Rückseite des Lichtleiterteils beispielsweise mithilfe einer Rastverbindung und/oder einer Klebeverbindung und/oder einer Schnappverbindung und/oder einer Steckverbindung befestigt werden. Prinzipiell kann hier eine beliebige Verbindungstechnik genutzt werden.
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An der Bedienseite des Lichtleiters kann eine Folie aufgebracht sein, welche das Anzeigesymbol aufweist. Dies kann eine Schriftfolie bzw. eine Maske sein. Somit ist die Bedienseite des Lichtleiterteils optisch ansprechend, und die Bedienseite kann auf verschiedenste Art und Weise ausgestaltet werden, und zwar unabhängig von der Ausgestaltung des Lichtleiterteils. Für unterschiedliche Ländervarianten brauchen somit lediglich jeweils unterschiedliche Schriftfolien eingesetzt zu werden, während die anderen Komponenten beibehalten werden können.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltsgerät beinhaltet eine erfindungsgemäße kapazitive Bedieneinrichtung, wobei die mit Bezug auf die erfindungsgemäße Bedieneinrichtung vorgestellten bevorzugten Ausführungsformen und deren Vorteile entsprechend für das erfindungsgemäße Haushaltsgerät gelten.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der Figur und der Figurenbeschreibung. Alle vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder aber in Alleinstellung verwendbar.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert, wie auch unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Dabei veranschaulicht die einzige Figur in schematischer Darstellung eine Bedieneinrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Eine in der Figur dargestellte Bedieneinrichtung 1 eines Haushaltsgeräts weist im Ausführungsbeispiel im Wesentlichen zwei verschiedene Funktionen auf: einerseits die Funktion einer kapazitiven Bedieneinrichtung und andererseits auch die Funktion einer optischen Anzeigeeinrichtung. Das Haushaltsgerät kann beispielsweise ein Gerät zur Pflege von Wäschestücken – etwa eine Waschmaschine oder ein Wäschetrockner – oder ein Gerät zur Zubereitung von Lebensmitteln – etwa ein Backofen – oder aber eine Geschirrspülmaschine sein. Die Bedieneinrichtung 1 beinhaltet eine Bedienblende 2, welche beispielsweise aus Kunststoff ausgebildet ist. In der Bedienblende 2 ist eine durchgängige Aussparung 3 ausgebildet, welche eine Durchgangsöffnung ist. In die Aussparung 3 ist ein Lichtleiterteil 4 eingesetzt, welches ein plattenartiges, flaches und beispielsweise rechteckförmiges oder kreisförmiges Bauteil ist. Eine Dicke 5 des Lichtleiterteils 4 kann beispielsweise 6 mm betragen. Das Lichtleiterteil 4 ist aus einem dielektrischen und elektrisch isolierenden Material ausgebildet. Die Dielektrizitätskonstante des Lichtleiterteils 4 kann größer als 6 sein, insbesondere größer als 10.
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Das Lichtleiterteil 4 erstreckt sich im Prinzip parallel zu der Bedienblende 2, und zwar zwischen den jeweiligen Rändern der Aussparung 3. Das Lichtleiterteil 4 ist einstückig ausgebildet und weist eine Bedienseite 6 auf, an welcher eine dünne Schriftfolie 7 (etwa eine Lichtmaske) angebracht ist. Die Schriftfolie 7 kann eine Dicke von einigen μm aufweisen. Auf der Schriftfolie können unterschiedliche Anzeigesymbole angebracht bzw. ausgebildet sein, welche jeweils eine Funktion des Haushaltsgeräts symbolisieren.
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An einer Rückseite 8 des Lichtleiterteils ist eine Leiterplatte bzw. Platine 9 angebracht, welche zwischen zwei Rastelementen 10, 11 des Lichtleiterteils 4 befestigt ist. An der Leiterplatte 9 sind eine Vielzahl von Sensorelektroden 12 angebracht, welche an der Rückseite 8 des Lichtleiterteils 4 anliegen. Die Sensorelektroden 12 befinden sich also unmittelbar zwischen der Leiterplatte 9 und dem Lichtleiterteil 4. Zu jeder Sensorelektrode 12 ist in der Leiterplatte 9 jeweils eine Durchgangsöffnungen 13 ausgebildet, die von einer Rückseite 14 mit einer Leuchtdiode 15 verdeckt ist. Die Leuchtdioden 15 sind Leuchtelemente, welche zur Beleuchtung der Anzeigesymbole auf der Schriftfolie 7 dienen. Die Leuchtdioden 15 befinden sich also an der Rückseite 14 der Leiterplatte 9, und das von den Leuchtdioden 15 abgegebene Licht wird durch die jeweilige Durchgangsöffnung 13 hindurch sowie durch in den Sensorelektroden 12 ausgebildete Durchgangsöffnungen (nicht dargestellt) hindurch und dann über das Lichtleiterteil 4 hin zu der Schriftfolie 7 geführt.
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Die Sensorelektroden 12 sind in Überlappung mit den jeweiligen Anzeigesymbolen der Schriftfolie 7 angeordnet. Die Bedienperson kann somit die Anzeigesymbole direkt antippen – dann liegt der Finger der Bedienperson direkt über der ausgewählten Sensorelektrode. Unterschiedliche Funktionen können somit durch direktes Antippen der zugeordneten Anzeigesymbole ausgelöst werden.
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Um eine separate Beleuchtung unterschiedlicher Anzeigesymbole unabhängig voneinander zu gewährleisten, besteht das einstückig ausgebildete Lichtleiterteil 4 aus abwechselnd angeordneten lichtdurchlässigen Abschnitten 16 und dazwischen liegenden lichtundurchlässigen Abschnitten 17. Sowohl die lichtdurchlässigen Abschnitte 16 als auch die lichtundurchlässigen Abschnitte 17 sind im Querschnitt trapezförmig ausgebildet, nämlich derart, dass sich die lichtdurchlässigen Abschnitte 16 in Richtung zu der jeweiligen Durchgangsöffnung 13 verjüngen. Die lichtdurchlässigen Abschnitte 16 beginnen somit an der jeweiligen Durchgangsöffnung 13 und weisen eine in Richtung zur Schriftfolie 7 hin größer werdende Breite auf. Somit sind die lichtundurchlässigen Abschnitte 17 in Richtung zur Schriftfolie 7 verjüngt ausgebildet. Die minimale Breite der lichtdurchlässigen Abschnitte 16 ist etwa gleich dem Durchmesser der Durchgangsöffnungen 13. Die maximale Breite der lichtdurchlässigen Abschnitte 16 hängt von der Größe des jeweiligen, zu beleuchtenden Anzeigesymbols ab. Durch eine derartige Ausgestaltung des Lichtleiterteils 4 können relativ große Anzeigeflächen beleuchtet werden, und zwar bei gleichzeitig großen Sensorelektroden 12 und somit bei gleichzeitig hoher Empfindlichkeit der Bedieneinrichtung 1.
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Das Lichtleiterteil 4 kann zum Beispiel in einem Mehrkomponenten-Gussverfahren hergestellt werden.
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Die Sensorelektroden
12 sind mit einer in der Figur nicht dargestellten Auswerteeinheit bzw. Steuereinrichtung elektrisch gekoppelt. Jede Sensorelektrode
12 ist für sich genommen ein Teil eines Berührungskondensators, dessen zweite Kondensatorplatte durch den Finger der Bedienperson gebildet ist. Die Bedienperson kann die Schriftfolie
7 bzw. die Bedienseite
6 des Lichtleiterteils
4 berühren, um eine der Funktionen des Haushaltsgeräts auszulösen. Jede Sensorelektrode
12 kann dabei jeweils einer anderen Funktion des Haushaltsgeräts zugeordnet sein. Die Bedienperson berührt die Schriftfolie
7 also auf der Höhe der jeweiligen Sensorelektroden
12. Dann ändert sich die Kapazität des Berührungskondensators, welcher einerseits aus dem Finger der Bedienperson und andererseits aus der gegenüber liegenden Sensorelektrode
12 besteht, wie auch aus dem dazwischen liegenden dielektrischen Lichtleiterteil
4. Diese Kapazitätsänderung wird dann durch die Auswerteeinheit erfasst und ausgewertet. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise bereits in der Druckschrift
DE 10 2005 041 113 A1 beschrieben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bedieneinrichtung
- 2
- Bedienblende
- 3
- Aussparung
- 4
- Lichtleiterteil
- 5
- Dicke
- 6
- Bedienseite
- 7
- Schriftfolie
- 8
- Rückseite
- 9
- Leiterplatte
- 10, 11
- Rastelemente
- 12
- Sensorelektroden
- 13
- Durchgangsöffnungen
- 14
- Rückseite
- 15
- Leuchtdiode
- 16
- lichtdurchlässige Abschnitte
- 17
- lichtundurchlässige Abschnitte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10236718 A1 [0003, 0007, 0010]
- DE 2824973 A1 [0004]
- US 2007/0242055 A1 [0005]
- GB 2262820 A [0006]
- DE 102005041113 A1 [0037]