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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung einer statistisch relevanten Normvariante der Gefäßstruktur eines Patienten mit Hilfe tomographischer Bilddatensätze und ein Computersystem mit Programmen zur Durchführung dieses Verfahrens.
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Im Rahmen bildgebender Verfahren in der Medizin ist es allgemein bekannt, tomographische Bildinformationen eines Patienten zu extrahieren, um daraus Kenntnisse über physiologische Gegebenheiten des untersuchten Patienten zu erhalten und diese einem Arzt zu diagnostischen Zwecken zur Verfügung zu stellen. So wird beispielsweise bei der CT-Angiographie nach der Gabe eines Kontrastmittels ein 3D-Datensatz von einem Gefäßsystem erzeugt, der es einem Arzt ermöglicht, Deformationen von Gefäßen, wie Stenosen oder Aneurysmen, zu diagnostizieren. Grundsätzlich kann diese Diagnostik direkt an den tomographischen Darstellungen ausgeführt werden. Zur Vereinfachung kann dem Arzt zum Beispiel auch eine so genannte CPR (Curved Planar Reformation = gekrümmte planare Reformatierung) als Überblick über ein Gefäß des Gefäßsystems zur Verfügung gestellt werden, die auf der Ermittlung der Mittellinie in dem Abbild des Gefäßes basiert. Mit Hilfe der CPR kann sich der Arzt einen ersten Überblick über den Zustand des betrachteten Gefäßes verschaffen und z. B. die Positionen zur Vermessung des Gefäßes ermitteln. Die auf der CPR beruhende Vermessung eines Gefäßes nimmt wesentlich weniger Zeit in Anspruch, als die direkte Beurteilung der tomographischen Bilddatensätze.
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Im Laufe der letzten Jahre stieg die zu untersuchende Datenmenge für die Stellung einer Diagnose durch die verbesserte zeitliche und räumliche Auflösung medizinischer Bildaufnahmesysteme stetig an. Hierfür soll die benötigte Zeit zur Erstellung der Diagnose reduziert, aber auch die Qualität der Diagnose verbessert werden.
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Bekannt ist aus der Druckschrift
DE 10 2008 007 827 A1 allgemein eine Erzeugung eines statistischen anatomischen Modells, allerdings wird dem Fachmann kein Hinweis darauf gegeben, wie ein solches anatomisches Modell zur Beschreibung eines statistischen Gefäßmodells konkret aufgebaut sein muss, insbesondere wird nicht angegeben, welche konkreten Parameter zur Erstellung eines Gefäßmodells verwendet werden sollten.
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Aus der Druckschrift Sascha Seifert, Adrian Barbu, S. Kevin Zhou, David Liu, Johannes Feulner, Martin Huber, Michael Suehling, Alexander Cavallaro and Dorin Comaniciu: ”Hierarchical parsing and semantic navigation of full body CT data”, Proc. SPIE 7259,725902 (2009, 08. FebL); doi: 10.1117/12.812214, ist es bekannt, ein hierarchisches Modell bezüglich der räumlichen Verteilung von Organen zu erstellen, allerdings ist dieser Schrift kein konkreter Hinweis auf die Erstellung eines Gefäßmodells zu entnehmen.
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Weiterhin wird in der Druckschrift
DE 10 2007 003 260 A1 ein Verfahren zum Zuordnen eines anatomischen Namens zu einem Lymphknoten in einem medizinischen Bild offenbart, wobei in diesem Verfahren auch Landmarken in einem medizinischen Bild identifiziert werden, Merkmale relativ zu den Landmarken berechnet werden, und ein Zuordnen eines anatomischen Namens zu dem Ort des Lymphknotens unter Verwendung eines Klassifizierers, der die berechneten Merkmale mit Klassifizierungsregeln vergleicht, stattfindet. Es ist jedoch kein Hinweis darauf zu entnehmen, mit welchen Parametern ein statistisches Gefäßmodell optimal erstellt werden könnte, mit dem Normvarianten bei einem zu untersuchenden Patienten gefunden werden könnten.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, dem Arzt eine Möglichkeit zu geben auf vereinfachte Weise parametrisierte Darstellungstechniken für Gefäßstrukturen zu finden, die es erlauben, schnell – also automatisiert – aus einer großen Anzahl tomographischer Datensätze zu statistisch aussagekräftigen Normstrukturen zu kommen, diese darzustellen und auch eine so gewonnene Normstruktur mit patientenbezogenen Einzeldarstellungen einfach vergleichen zu können, um einem Arzt eine Basis zur diagnostischen Beurteilung zu verschaffen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand untergeordneter Ansprüche.
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Die Erfinder haben folgendes erkannt:
Die für den Radiologen arbeitsintensiven und fehleranfälligen Arbeitsschritte können durch vorberechnete Standardansichten und Segmentierungsergebnisse erleichtert werden, so dass sich der Radiologe auf anspruchsvolle medizinische Aspekte der Diagnosestellung konzentrieren kann, indem ein Verfahren zur auf statistischem Datenmaterial basierten Erzeugung und Repräsentation von Wissen aus anatomischen Baumstrukturen, insbesondere arterieller Blutgefäßbäume, verwendet wird. Dabei wird zwischen topologischen Eigenschaften und geometrischen Eigenschaften unterschieden. Die Topologie beschreibt die Struktur, also beispielsweise welche Gefäßabschnitte durch welche Pfade miteinander verbunden sind. Die Geometrie beschreibt hingegen lediglich die Form der Strukturen, wie beispielsweise die Richtung, Krümmung, Durchmesser und Länge des Gefäßabschnitts.
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Das hier verwendete anatomische Hintergrundwissen, das mit dem vorgeschlagenen statistischen geometrischen Modell erzeugt und repräsentiert werden kann, bildet dabei eine zentrale Grundlage für die vollautomatische Extraktion und Untersuchung des arteriellen Blutgefäßbaums. Der Einsatzbereich beinhaltet neben der gefäßspezifischen Parametrisierung der Segmentierungsalgorithmen und der Detektion von Gefäßlandmarken auch den Einsatz als anatomische Referenz für die Erkennung pathologischer Veränderungen.
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Es wird eine Erstellung eines statistischen geometrischen Modells auf der Basis einer Kombination von Aufenthaltswahrscheinlichkeiten von Normalverteilungen von Gefäßlandmarken und parametrisierten Eigenschaften der Gefäßverbindungen zwischen den Landmarken einschließlich parametrisierter Gefäßeigenschaften an vorbestimmten Relativpositionen vorgeschlagen, wobei das statistische Modell aus einer größeren Anzahl, dem statistischen Modell entsprechender und zuvor aus tomographischen Bilddatensätzen extrahierter patientenspezifischer Modelle fusioniert wird. Solche geometrischen Modelle basieren auf einer allgemeinen Beschreibung der Gefäßtopologie, die aus Landmarken und unverzweigten Gefäßabschnitten besteht. Die geometrischen Modelle werden nichtrigide aufeinander registriert und damit anatomische Variationen, wie z. B. Körpergröße, Gewicht, Alter, kleinere Unterschiede des Gefäßbaums, und externe Parameter, wie z. B. Patientenorientierung und Lage auf dem Tisch, ausgeglichen. Die patientenbezogenen registrierten geometrischen Modelle werden fusioniert und Ausreißer entfernt. Zur Erkennung von Ausreißern bei eindimensionalen Parametern, wie Gefäßlänge, Durchmesser, Umfang, usw., wird eine Kriterium unter Verwendung der MAD (= Median absolute deviation = Median der Differenz zum Median der Stichprobenmenge) verwendet. Für dreidimensionale Zufallsvariablen, z. B. 3D-Koordinaten der Landmarkenposition, wird ein Kriterium basierend auf der Mahalanobis-Distanz eingesetzt.
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Die geometrischen Modelle können also zum Beispiel aus den Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Koordinaten der Landmarken, Parametern zu den Gefäßmittellinienabschnitten zwischen zwei Landmarken und zu diesen gehörenden Parametern zu Gefäßquerschnitten in Abhängigkeit von auf die Gesamtlänge des jeweiligen Gefäßmittellinienabschnitts relativierten Entfernungen bestehen.
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Entsprechend diesen oben beschriebenen Grundgedanken schlagen die Erfinder ein Verfahren zur Erkennung einer statistisch relevanten Normvariante der Gefäßstruktur eines Patienten mit Hilfe tomographischer Bilddatensätze gemäß dem Patentanspruch 1 vor.
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Vorteilhaft kann die Sammlung der Vielzahl tomographischer Bilddatensätze des Patientenkollektivs derart erfolgen, dass in der Summe ein zu betrachtender anatomischer Bereich mehrfach abgedeckt und die Gefäßstrukturen der Patienten des Patientenkollektivs darstellt werden.
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Weiterhin kann es günstig sein, wenn zur Bestimmung des Gefäßkoordinatenmodells für jeden Patienten aus den tomographischen Bilddatensätzen die folgenden Verfahrensschritte ausgeführt werden:
- – Ermittlung von Gefäßlandmarken und deren Gefäßlandmarkenkoordinaten,
- – Bestimmung der Nachbarschaftsbeziehungen der Gefäßlandmarken einschließlich dadurch bestimmter Verzweigungen,
- – Ermittlung unverzweigter Gefäßmittellinien zwischen jeweils zwei Gefäßlandmarken und Bestimmung einer Vielzahl von Mittellinienkoordinaten auf den Gefäßmittellinien,
- – Ermittlung von Gefäßkonturrandverläufen in Schnitten senkrecht zur Gefäßmittellinie und Bestimmung einer Vielzahl von Gefäßkonturkoordinaten auf den Gefäßkonturrandverläufen in Abhängigkeit eines Relativabstandes zu einer Gefäßlandmarke auf der jeweiligen Gefäßmittellinie.
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Weiterhin kann die Registrierung ausschließlich der Koordinaten der patientenbezogenen Gefäßkoordinatenmodelle unter ausschließlicher Verwendung der Körperlandmarken als räumliche Bezugspunkte der Registrierung zu einer Vielzahl von patientenbezogenen registrierten Gefäßkoordinatenmodellen erfolgen.
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Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die Bestimmung patientenbezogener Gefäßparametermodelle jeweils erfolgt durch:
- – Verwendung der registrierten Gefäßlandmarkenkoordinaten,
- – Verwendung der Nachbarschaftsbeziehungen der Gefäßlandmarken einschließlich Verzweigungen,
- – Bestimmung charakteristischer geometrischer Parameter zur unterbestimmten oder vollständigen Beschreibung des Verlaufs der Gefäßmittellinien, und
- – Bestimmung charakteristischer geometrischer Parameter zur unterbestimmten oder vollständigen Beschreibung der Form der Gefäßkontur in Abhängigkeit eines Relativabstandes zu einer Gefäßlandmarke auf der jeweiligen Gefäßmittellinie.
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Vorgeschlagen wird auch, dass zwischen der Erstellung und der Verwendung des statistischen Gefäßparametermodells eine Speicherung und/oder Ausgabe des statistischen Gefäßparametermodells erfolgt.
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Günstig ist es dabei, wenn nach Erzeugung eines ersten statistischen Gefäßparametermodells Ausreißer, also Werte der patientenbezogenen Modelle, die außerhalb eines vorgegebenen statistischen Vertrauensbereichs liegen, in den zugrunde liegenden patientenbezogenen Gefäßparametermodellen ermittelt, aus den patientenbezogenen Gefäßparametermodellen eliminiert, und mit den so korrigierten patientenbezogenen Gefäßparametermodellen ein endgültiges statistisches Gefäßparametermodell berechnet wird.
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Bevorzugt können zur Registrierung die patientenbezogenen Gefäßkoordinatenmodelle jeweils auf ein zur Verfügung gestelltes Referenzmodell registriert werden. Alternativ kann jedoch auch zum Beispiel aus der Summe der genutzten patientenbezogenen Daten zunächst ein Referenzmodell durch Mittelwertbildung erzeugt werden, das dann verwendet wird. Ebenso kann auch willkürlich ein, die gesamte Gefäßstruktur darstellendes, patientenbezogenes Modell verwendet werden.
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Weiterhin kann zur Registrierung ein auf radialen Basisfunktionen basierender Algorithmus zur nichtlinearen Approximation, insbesondere zur Interpolation, insbesondere eines „3D thin-plate spline interpolation”-Algorithmus, ausgeführt werden.
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Zur Fusion der Gefäßlandmarkenkoordinaten wird vorgeschlagen, eine dreidimensionale gaußsche Normalverteilung anzunehmen.
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Zur Erkennung von Ausreißern in Bezug auf die räumlichen Koordinaten der Gefäßlandmarkenkoordinaten für jede Gefäßlandmarken wird vorgeschlagen, ein Wahrscheinlichkeitsellipsoid zu bestimmen und die Koordinaten außerhalb dieses Ellipsoids als Ausreißer zu betrachten.
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Vorteilhaft können als charakteristische Parameter der Gefäßmittellinien mindestens ein Parameter aus der nachfolgenden Liste verwendet werden:
- – Gesamtlänge der Gefäßmittellinie,
- – Wert der Krümmung in Beziehung zum Relativabstand von einer Gefäßlandmarke,
- – Absolutbetrag der Krümmung in Beziehung zum Relativabstand von einer Gefäßlandmarke,
- – Orientierung einer Tangente an der Krümmung in Beziehung zum Relativabstand von einer Gefäßlandmarke.
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Zur Fusion der charakteristischen Parameter der Gefäßmittellinien je Parameter und je Relativabstand kann entsprechend eine eindimensionale gaußsche Normalverteilung angenommen werden.
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Zur Erkennung von Ausreißern in Bezug auf die charakteristischen Parameter der Gefäßmittellinien kann eine Bestimmung des MAD (= Median der Differenz zum Median = median absolute deviation) erfolgen.
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Weiterhin können als charakteristische Parameter der Gefäßkontur mindestens ein Parameter aus der nachfolgenden Liste verwendet wird:
- – kleinster und größter Abstand geometrisch oder zahlenmäßig oder abstandsmäßig auf der Konturlinie gegenüberliegender registrierter Gefäßkonturkoordinaten,
- – Länge der registrierten Gefäßkontur,
- – eingeschlossene Fläche der registrierten Gefäßkontur,
- – Durchmesser oder Radius des größten einfügbaren Innenkreises in der registrierten Gefäßkontur,
- – Durchmesser oder Radius des kleinsten umfassenden Außenkreis um die registrierte Gefäßkontur.
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Zur Fusion der charakteristischen Parameter der Gefäßkontur kann je Parameter und je Relativabstand eine eindimensionale Normalverteilung angenommen werden.
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Ausreißer in Bezug auf die charakteristischen Parameter der Gefäßkontur können nach einer Bestimmung des MAD erkannt werden.
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Weiterhin kann die Ausgabe der statistisch relevanten Abweichungen durch Darstellung des patientenbezogenen Gefäßkoordinatenmodells und Markierung der Koordinatenbereiche der signifikant abweichenden Parameter erfolgen.
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Alternativ kann auch die Ausgabe der statistisch relevanten Abweichungen durch Darstellung eines tomographischen Bilddatensatzes des Patienten und Markierung der Koordinatenbereiche der signifikant abweichenden Parameter geschehen.
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Schließlich schlagen die Erfinder auch noch ein Computersystem, insbesondere eines Tomographiesystems, zur Bildauswertung mit einem Speicher für Computerprogramme, vor, wobei im Speicher des Computersystems auch Computerprogramme vorliegen, welche im Betrieb die Merkmale der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren ausführen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher beschrieben, wobei nur die zum Verständnis der Erfindung notwendigen Merkmale dargestellt sind. Es werden folgende Bezugszeichen verwendet: A: Gefäßstruktur; A1–A4: Verfahrensschritte zur Anwendung des statistischen Gefäßmodells; C1: CT-System; C2: erste Röntgenröhre; C3: erster Detektor; C4: zweite Röntgenröhre; C5: zweiter Detektor; C6: Gantrygehäuse; C8: Untersuchungsliege; C9: Systemachse; C10: Steuer- und Recheneinheit; C11: Kontrastmittelapplikator; F1–F3: Schnittflächen; GL1–GL17: Gefäßlandmarken; KL1–KL6: Körperlandmarken; M: Mittellinie; M1: Magnetresonanztomographiesystem; M2: Magnetspule; M3: Empfangsspule; M4: Magnetspule; M6: Gehäuse; M10: Steuer- und Recheneinheit; P: Patient; Prg1–Prgn: Computerprogramme; Q1–Q3: Querschnitte; S1–S7: Verfahrensschritte zur Erstellung des statistischen Gefäßmodells; Sp: Gefäßmodell.
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Es zeigen im Einzelnen:
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1: Schematische Darstellung einer Gefäßstruktur mit erfindungsgemäßer Parametrierung;
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2: Beispielhaftes Ablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens zur automatischen Erzeugung eines statistischen Gefäßmodells eines Patientenkollektivs;
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3: Beispielhaftes Ablaufschema der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur automatischen Erzeugung eines statistischen Gefäßmodells eines Patientenkollektivs;
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4: CT-System zur Durchführung des Verfahrens;
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5: MRT-System zur Durchführung des Verfahrens.
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Die 1 zeigt eine schematische Darstellung einer arteriellen Gefäßstruktur A, die zum Beispiel aus einer tomographischen 3D-Aufnahme einer CT-Untersuchung unter Anwesenheit von Kontrastmittel im Blutkreislauf extrahiert wurde. Zur Verdeutlichung des im Rahmen der Erfindung verwendeten Modells sind dessen wesentliche Untersuchungskriterien schematisch eingetragen. So zeigt die Darstellung zunächst die zur räumlichen Orientierung in der 3D-Darstellung ermittelten Körperlandmarken (= Landmarken im Körper des untersuchten Patienten) KL1–KL6, die beispielsweise durch eine automatische oder manuelle Erkennung typischer Knochenstrukturen des untersuchten Patienten bestimmt werden. Diese Körperlandmarken KL1–KL6 bilden das räumliche Gerüst, auf dem eine Registrierung mehrerer patientenspezifischer Gefäßstrukturen zur Vereinheitlichung der zu gewinnenden Parameter stattfindet.
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Weiterhin sind in der dargestellten Gefäßstruktur A markante Gefäßlandmarken (Landmarken typischer Positionen in der Gefäßstruktur) GL1–GL17 in Form schwarzer Kreise eingetragen. Aufgrund der erfindungsgemäß in einem Patientenkollektiv vorgenommenen Untersuchungen, lässt sich die Aufenthaltswahrscheinlichkeit dieser Gefäßlandmarken GL1–GL17 aus der Vielzahl der Untersuchungen bestimmen. Diese Aufenthaltswahrscheinlichkeiten sind in Form von Punktwolken um die jeweiligen Gefäßlandmarken dargestellt.
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In der Mitte des Verlaufs der Gefäßstruktur A ist außerdem eine strichpunktierte Linie gezogen, welche die Mittellinie M in der gezeigten Gefäßstruktur A darstellen soll. Damit lässt sich nun die Gefäßstruktur durch Nachbarbeziehungen der Gefäßlandmarken GL1–GL17, Abzweigungen – definiert jeweils durch ein Tripel von Gefäßlandmarken – und unverzweigte Entfernungen zwischen Paaren von Gefäßlandmarken entlang der Mittellinie M beschreiben.
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Zusätzlich wird erfindungsgemäß auch der Verlauf von Gefäßabschnitten zwischen zwei Gefäßlandmarken in Form eines Parameterverlaufs beschrieben, indem – wie hier beispielhaft dargestellt – Parameter bezüglich des Gefäßquerschnittes senkrecht zur Mittellinie an mehreren Relativpositionen eines Gefäßabschnittes statistisch über das Patientenkollektiv bestimmt werden. Diese Parameter sollten medizinisch relevante Merkmale des Gefäßquerschnittes beschreiben und gleichzeitig jedoch auch einfach durch automatische Verfahren ermittelbar sein. In der vorliegenden Darstellung werden drei beispielhafte Querschnitte Q1 bis Q3 an den senkrecht zur Mittellinie M abgeordneten Schnittflächen F1 bis F3 gezeigt.
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Bezüglich des separat dargestellten Querschnittes Q2 wird – gekennzeichnet durch den darüber liegenden Pfeil – dargestellt, wie zum Beispiel auf einfach zu automatisierende Weise typische Parameter zu bestimmen sind. Demnach wird die äußere Konturlinie der Querschnittsfläche in eine Anzahl, auf der Konturlinie äquidistante Punkte aufgeteilt. Im Beispiel sind dies zehn Punkte. Anschließend werden die Entfernungen zwischen zahlenmäßig gegenüberliegenden Punkten, also dem ersten und sechsten, dem zweiten und siebten, usw. bestimmt und die maximale und die minimale Entfernung im jeweiligen Querschnitt als Parameter verwendet.
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Solche Parameter können nun entlang der einzelnen Abschnitte der Mittellinie an einer Vielzahl von gleichen Relativpositionen, also zum Beispiel alle 10% der Gesamtentfernung, des jeweiligen Abschnittes ausgeführt werden. Damit erhält man zu jedem unverzweigten Abschnitt zwischen zwei Gefäßlandmarken typische Parameter, die statistisch einfach auswertbar sind und damit auch problemlos zu einem statistischen Gefäßmodell, also einer auf statistisch ausgewerteten Messdaten basierenden verallgemeinerten Beschreibung der Messdaten, welche die Geometrie der Gefäßstrukturen eines Patientenkollektivs beschreiben, zusammengefasst werden können.
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Ein beispielhafter Verfahrensablauf zur Erstellung eines solchen statistischen Gefäßmodells ist in der 2 mit Hilfe der Verfahrensschritte S1 bis S7 näher dargestellt.
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Zunächst findet mit dem Verfahrensschritt S1 eine Sammlung einer Vielzahl tomographischer Bilddatensätze auf der Basis eines, gegebenenfalls möglichst vergleichbaren, Patientenkollektivs statt. Vorteilhaft kann es dabei sein, zum Beispiel innerhalb eines Kollektivs ausschließlich männliche beziehungsweise weibliche Patienten vergleichbaren Alters auszuwählen. In der Summe müssen dabei die vorliegenden Untersuchungsdaten einen zu betrachtenden anatomischen Bereich statistisch aussagekräftig abdecken. Grundsätzlich ist es dabei wünschenswert jeweils tomographische Datensätze zu verwenden, die den zu betrachtenden Bereich vollständig abdecken. Allerdings ist es auch möglich, in einer Art Patchwork aus einer ausreichend großen Anzahl von sich überlappenden Teilbereichen, die insgesamt den gesamten zu betrachtenden Bereich abdecken, die gesamte Gefäßstruktur nachzubilden.
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Es erfolgt dann die im Schritt S2 eine Bestimmung eines Gefäßkoordinatenmodells für jeden Patienten auf der Basis der vorliegenden tomographischen Bilddatensätzen, wobei im Einzelnen bevorzugt die folgenden Schritte ausgeführt werden:
S2.1: Ermittlung von Gefäßlandmarken und deren Gefäßlandmarkenkoordinaten;
S2.2: Bestimmung der Nachbarschaftsbeziehungen der Gefäßlandmarken, wobei jeder Gefäßlandmarke ein Nachbar zugeordnet wird und Verzweigungen als Tripel von Gefäßlandmarken bestimmt werden;
S2.3: Ermittlung unverzweigter Gefäßmittellinien zwischen jeweils zwei Gefäßlandmarken und Bestimmung einer Vielzahl von Mittellinienkoordinaten auf den Gefäßmittellinien, wobei vorteilhaft diese Mittellinienkoordinaten bereits die Positionen gleicher Relativentfernungen zwischen den Gefäßlandmarken des jeweiligen Gefäßabschnittes bestimmen;
S2.4: Ermittlung von Gefäßkonturrandverläufen in Schnitten senkrecht zur Gefäßmittellinie und Bestimmung einer Vielzahl von Gefäßkonturkoordinaten auf den Gefäßkonturrandverläufen in Abhängigkeit eines Relativabstandes zu einer Gefäßlandmarke auf der jeweiligen Gefäßmittellinie. Als Relativabstand wird dabei der relative Abstand des betrachteten Punktes von einer Gefäßlandmarke bezogen auf die Gesamtlänge der Gefäßmittellinie des jeweiligen Gefäßabschnittes betrachtet.
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Des Weiteren erfolgt in Verfahrensschritt S3 die Ermittlung von Körperlandmarken in den tomographischen Bilddatensätzen und Bestimmung der Körperlandmarkenkoordinaten der Körperlandmarken. Darauf erfolgt im Verfahrensschritt S4 die Registrierung ausschließlich der Koordinaten – also der Gefäßlandmarkenkoordinaten, der Mittellinienkoordinaten und der Gefäßkonturkoordinaten – der patientenbezogenen Gefäßkoordinatenmodelle unter ausschließlicher Verwendung der Körperlandmarken als räumliche Bezugspunkte der Registrierung zu einer Vielzahl von patientenbezogenen registrierten Gefäßkoordinatenmodellen.
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Anschließend kann im Schritt S5 eine Bestimmung von patientenbezogenen Gefäßparametermodellen erfolgen, wobei bevorzugt die folgenden Verfahrensschritte ausgeführt werden:
S5.1: Verwendung der registrierten Gefäßlandmarkenkoordinaten;
S5.2: Verwendung der Nachbarschaftsbeziehungen der Gefäßlandmarken einschließlich Verzweigungen;
S5.3: Bestimmung charakteristischer geometrischer Parameter zur unterbestimmten oder vollständigen Beschreibung des Verlaufs der Gefäßmittellinien;
S5.4: Bestimmung charakteristischer geometrischer Parameter zur unterbestimmten oder vollständigen Beschreibung der Form der Gefäßkontur in Abhängigkeit des Relativabstandes zu einer Gefäßlandmarke auf der jeweiligen Gefäßmittellinie.
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Auf der Basis so ermittelten patientenbezogenen Gefäßparametermodelle kann nun im Verfahrensschritt S6 eine Fusion der patientenbezogenen Gefäßparametermodelle zu mindestens einem statistischen Gefäßparametermodell erfolgen, wobei auch die statistischen Parameter zur Wahrscheinlichkeitsverteilung der enthaltenen Koordinaten und Parameter ermittelt werden.
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Im Schritt S7 erfolgt dann eine Speicherung und/oder Ausgabe des statistischen Gefäßparametermodells.
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Solche statistischen Gefäßmodelle können dann die Basis für weitere Untersuchungen an Patienten bilden, die mit dem untersuchten Patientenkollektiv vergleichbar sind.
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Ein beispielhaftes Ablaufschema der Anwendung des zur 2 beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens zur automatischen Erzeugung eines statistischen Gefäßmodells eines Patientenkollektivs wird in der 3 mit den Verfahrensschritten A1 bis A4 dargestellt.
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Demgemäß wird im ersten Verfahrensschritt A1 eine Bestimmung eines patientenbezogenen Gefäßkoordinatenmodells und Registrierung auf der Basis gleicher Körperlandmarken ausgeführt, wobei hierzu die grundsätzlich gleichen patientenbezogenen Verfahren verwendet werden, wie sie zur Ermittlung der patientenbezogenen Gefäßmodelle zur Berechnung eines statistischen Gefäßmodells, zum Beispiel gemäß dem Verfahren nach 2, ausgeführt werden. Anschließend erfolgt im Schritt A2 eine Bestimmung eines patientenbezogenen Gefäßparametermodels auf der Basis der gleichen charakteristischen Parameter.
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Im Schritt A3 wird das zuvor mit den oben beschriebenen Schritten S1–S7 gespeicherte statistische Gefäßmodell Sp zum Vergleich mit dem registrierten patientenbezogenen Gefäßparametermodell herangezogen und im Schritt A4 statistisch signifikante Abweichungen der Parameter des patientenbezogenen Gefäßparametermodells von den Parametern des statistischen Gefäßparametermodells ausgegeben.
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Eine solche Ausgabe kann rein zahlenmäßig in Form einer Liste mit Angabe der statistisch relevanten Parameterabweichungen erfolgen, wobei hierzu auch eine graphische Darstellung der statistischen Vertrauensbereiche und der darin eingetragenen tatsächlichen patientenbezogenen Parameter dienen kann. Alternativ kann auch in einer tomograpischen Darstellung durch unterschiedlich gestaltete Farbmarkierung die Größe der Abweichung der Parameter in Zusammenhang mit einer Ansicht der Gefäßstruktur dargestellt werden.
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Das voranstehend beschriebene Verfahren kann grundsätzlich in Verbindung mit allen Arten tomographischer Darstellungen, welche Gefäßstrukturen von Patienten abbilden, ausgeführt werden. Insbesondere sind hierfür geeignet CT-, PET-, SPECT- und MRT-Darstellungen. Als Beispiele für besonders häufig angewendete Tomographie-Systeme werden in den 4 und 5 ein CT-System und eine MRT-System beschriebenen.
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Die 4 zeigt ein CT-System C1 mit dem das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden kann. Das CT-System C1 weist ein erstes Röhren-/Detektor-System mit einer Röntgenröhre C2 und einem gegenüberliegenden Detektor C3 auf. Optional kann dieses CT-System C1 auch über eine zweite Röntgenröhre C4 mit einem gegenüberliegenden Detektor C5 verfügen. Beide Röhren-/Detektor-Systeme befinden sich auf einer Gantry, die in einem Gantrygehäuse C6 angeordnet ist und sich während der Abtastung um eine Systemachse C9 dreht. Der Patient P befindet sich auf einer verschiebbaren Untersuchungsliege C8, die entweder kontinuierlich oder sequentiell entlang der Systemachse C9 durch das im Gantrygehäuse C6 befindliche Abtastfeld geschoben wird, wobei die Schwächung der von den Röntgenröhren ausgesandten Röntgenstrahlung durch die Detektoren gemessen wird.
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Während der Messung kann dem Patienten P mit Hilfe eines Kontrastmittelapplikators C11 ein Kontrastmittelbolus injiziert werden, so dass die Blutgefäße besser erkennbar werden.
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Die Steuerung des CT-Systems C1 erfolgt mit Hilfe einer Steuer- und Recheneinheit C10, in der sich auch Computerprogramme Prg1 bis Prgn befinden, die das zuvor beschriebene erfindungsgemäße Verfahren durchführen können. Zusätzlich kann über diese Steuer- und Recheneinheit C10 auch die Speicherung und Ausgabe der Ergebnisdaten erfolgen.
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Schließlich ist in der 5 ein Magnetresonanztomographie-System (MRT-System) M1 schematisch dargestellt. Bei diesem MRT-System M1 befinden sich in einem Gehäuse M6 mehrere Magnetspulen M2 zur Erzeugung eines starken magnetischen Hauptfeldes, wodurch sich die Wasserstoffkerne im Körper des Patienten P entsprechend ihrem Spin parallel oder anti-parallel zu den Magnetfeldlinien ausrichten. Durch Anregung der Atomkerne mit einem elektromagnetischen Wechselfeld in der Resonanzfrequenz der Atomkerne werden diese zur Schwingung veranlasst. Nach dem Ausschalten der Anregungsfrequenz kehren die Atomkerne wieder in ihre Lage zurück und geben ihre Schwingungsenergie in Form von elektromagnetischer Schwingungsenergie ab, die mit Hilfe von Empfangsspulen M3 gemessen wird. Durch zusätzliche Magnetspulen M4 wird ein schwaches Magnetfeld mit einem definierten Feldgradienten erzeugt, wodurch die von den Kernen abgegebenen Signale Ortsinformationen erhalten, durch die die Position des abgegebenen Signals definierbar ist. Somit kann eine räumliche tomographische Darstellung des Patienten P erzeugt werden. Die Steuerung dieses Systems M1 und die Auswertung der Mess-Signale erfolgt durch die Steuer- und Recheneinheit M10, welche in ihrem Speicher auch Programme Prg1 bis Prgn aufweist, mit denen neben der Steuerung und Bildberechnung auch das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden kann.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein erfindungsgemäßes Computersystem allerdings nicht unbedingt in einer unmittelbaren Verbindung zu einem Tomographiesystem stehen muss und das erfindungsgemäße Verfahren auch in Alleinstellung auf der Basis vorliegender Messdaten beziehungsweise bereits aufbereiteter tomographischer Datensätze ausführen kann.
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Insgesamt wird mit der Erfindung also ein Verfahren zur automatischen Erzeugung eines statistischen Gefäßmodells eines Patientenkollektivs vorgeschlagen, mit den Verfahrensschritten:
- – Sammlung tomographischer Bilddatensätze von Gefäßstrukturen des Patientenkollektivs,
- – Bestimmung patientenbezogener Gefäßkoordinatenmodelle aus einer Vielzahl von Gefäßlandmarkenkoordinaten von Gefäßlandmarken, Mittellinienkoordinaten auf Gefäßmittellinien und Gefäßkonturkoordinaten auf Gefäßkonturrandverläufen,
- – Bestimmung von Körperlandmarkenkoordinaten von Körperlandmarken,
- – Registrierung der gefäßbezogenen Koordinaten unter Verwendung der Körperlandmarken zu patientenbezogenen registrierten Gefäßkoordinatenmodellen,
- – Bestimmung patientenbezogener Gefäßparametermodelle aus Gefäßlandmarkenkoordinaten, Nachbarschaftsbeziehungen der Gefäßlandmarken einschließlich Verzweigungen, charakteristischer geometrischer Parameter zur Beschreibung der Gefäßmittellinien und der Form der Gefäßkontur in Abhängigkeit eines Relativabstandes zu einer Gefäßlandmarke,
- – Fusion der patientenbezogenen Gefäßparametermodelle und Bestimmung statistischer Parameter,
- – Speicherung und/oder Ausgabe des statistischen Gefäßparametermodells.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.