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Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeug-Türgriff mit einem einer Kraftfahrzeug-Tür zuordbarer Träger, dem ein insbesondere türaußenseitiger Griffbügel zugeordnet ist, wobei der Griffbügel ein Lagerende und ein Befestigungsende aufweist, und mit dem Lagerende über ein Federelement derart schwenkbar am Träger befestigt ist, dass ein dem Betätigungsende zugeordnetes, in eine Betätigungsöffnung des Trägers eintauchendes Zugstück gegenüber dem Träger verlagerbar ist.
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Ein derartiger Türgriff wird in der
DE 32 31 210 A1 beschrieben. Dort ist das Lagerende eines Griffbügels mittels eines Anschraubböckchens mit einem Träger verbunden. Zwischen Griffbügel und Anschraubböckchen erstreckt sich ein U-förmiges Federelement.
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Die
DE 103 06 679 B4 beschreibt ein von einem Federband ausgebildetes Zentrierelement, welches auch eine Schwenklagerfunktion eines Griffbügels ausübt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Kraftfahrzeug-Türgriff fertigungstechnisch zu verbessern.
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Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung wobei zunächst und im Wesentlichen vorgesehen ist, dass das Federelement das Verbindungsmittel zwischen Griffbügel und Träger ist und insbesondere ein Blattfederstreifen ist, der mit einem ersten Ende am Träger und mit einem zweiten Ende am Lagerende des Griffbügels befestigt ist. Der Träger kann insbesondere türinnenseitig an einer Kraftfahrzeugtür befestigt werden. Der türaußenseitig angeordnete Griffbügel ist über den Blattfederstreifen mit dem Träger verbunden. Die Verbindung erfolgt am Lagerende des Griffbügels. Der Blattfederstreifen bildet somit ein Schwenkscharnier für den Griffbügel aus. Das Federelement ist bevorzugt die einzige Verbindung zwischen Lagerende und Träger. Wird der Griffbügel um das vom Blattfederstreifen ausgebildete Scharnier geschwenkt, so biegt sich der Blattfederstreifen geringfügig. Das Betätigungsende des Griffbügels legt bei der Schwenkbewegung einen Weg im Wesentlichen quer zur Erstreckungsebene der Kraftfahrzeugtür zurück. Am Betätigungsende sitzt ein Zugstück, das in die Betätigungsöffnung des Trägers eintaucht. Mit dem Zugstück kann eine türinnenseitig im Bereich des Trägers angeordnete Schließvorrichtung betätigt werden. Beispielsweise kann über einen Bowdenzug ein Drehfallenschloss geöffnet werden, welches in seiner Verschlussstellung die Kraftfahrzeugtür in einer Geschlossenstellung hält und welches durch Zug am Griffbügel in eine Freigabestellung gebracht wird, in der die Kraftfahrzeugtür geöffnet werden kann. Es ist ferner vorgesehen, dass das Lagerende des Griffbügels nach dem Einstecken des Zugstücks in die Betätigungsöffnung mittels Befestigungsmittel am Träger befestigbar ist. Zu Folge dieser Ausgestaltung kann der Griffbügel bei der Montage zuerst mit seinem Betätigungsende dem Träger zugeordnet werden. Bei der Montage wird somit zunächst das Zugstück in die Betätigungsöffnung hineingesteckt. Dabei kann der Griffbügel gegenüber dem Träger derart gewinkelt werden, dass auch relativ lange quer zur Erstreckungsrichtung vom Zugstück abragende Fortsätze durch die schmale Betätigungsöffnung hindurchgesteckt werden können. Die im Wesentlichen quer vom Zugstück abragenden Fortsätze besitzen eine Quererstreckungslänge, die größer ist als die Queröffnungsweite der Betätigungsöffnung. Dies hat zur Folge, dass auf den Griffbügel sehr hohe Zugkräfte ausgeübt werden können. Die Enden der Querfortsätze können bei vollständig ausgeschwenktem Griffbügel an den türinnenseitigen Öffnungsrändern der Betätigungsöffnung anschlagen. Die Befestigungsmittel, mit denen das Lagerende des Griffs mit dem Träger befestigt werden kann, können am zweiten Ende des Blattfederstreifens angeordnet sein. Das erste Ende des Blattfederstreifens kann dabei fest mit dem Träger verbunden sein. Der Träger kann aus einem Kunststoff gefertigt werden. Bevorzugt ist der Blattfederstreifen materialeinheitlich dem Träger zugeordnet und besitzt an seinem zweiten Ende, welches frei in eine Lageröffnung des Trägers hineinragt, die Befestigungsmittel. Diese können zwei Klemmbacken aufweisen. Eine Klemmbacke kann starr mit dem zweiten Ende des Blattfederstreifens verbunden sein. Die bewegliche Klemmbacke kann über Biegefilmstreifen mit der fest am Blattfederstreifen sitzenden Klemmbacke verbunden sein. Die Klemmbacken, die voneinander beabstandet sind, und die Biegefilmstreifen bilden einen Schacht, in den ein fest mit dem Lagerende des Griffbügels verbundener Klemmfortsatz eingesteckt werden kann. Die Zuordnung des Klemmfortsatzes zu den Befestigungsmitteln erfolgt nachdem das Zugstück in die Betätigungsöffnung des Trägers eingesteckt worden ist. In einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die Klemmeinrichtung, also beispielsweise Klemmbacken, am Griffbügel angeordnet sind. Vom frei in die Lageröffnung ragenden Ende des Blattfederstreifens ragt dann ein Fortsatz ab, der mit Hilfe der Klemmvorrichtung am Lagerende des Griffbügels befestigt werden kann. Bei der bevorzugten Variante, bei der die Klemmbackenanordnung dem freien Ende des Federelementes zugeordnet sind, können von dem frei in die Lageröffnung hineinragenden Federelement und insbesondere von der Klemmeinrichtung Querfortsätze abragen, die ebenso wie die vom Zugstück abragenden Querfortsätze eine Quererstreckungslänge aufweisen, die größer ist als die Quererstreckungslänge der Lageröffnung, so dass diese Querfortsätze an der Türinnenseite gegen den Rand der Lageröffnung anschlagen, wenn eine hohe Zugkraft auf den Griffbügel ausgeübt wird. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Zugstück mit einem Lenker gekoppelt ist.
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Der Lenker kann zwei Lenkerarme aufweisen, die starr mittels einer Welle miteinander verbunden sind. Die Welle ist um eine trägerfeste Schwenkachse schwenkbar mit dem Träger verbunden. Die Lenker selbst sind mit den vom Zugstück abragenden Fortsätzen verbunden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines zur Erläuterung der Erfindung einfach aufgebauten Kraftfahrzeug-Türgriff,
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2 eine Draufsicht auf den Türgriff,
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3 eine Frontansicht,
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4 einen Schnitt gemäß der Linie IV-IV in 3,
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5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in 3,
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6 den Schnitt gemäß 4 in einer Schwenkstellung des Griffbügels,
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7 eine erste Explosionsdarstellung und
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8 eine zweite Explosionsdarstellung.
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Der in den Zeichnungen dargestellte Türgriff besitzt einen Träger 1, der insbesondere türinnenseitig an der Türhaut befestigt werden kann. In den Zeichnungen ist der Träger 1 als formverstärkte Kunststoffplatte dargestellt. Er kann unterhalb des Griffbügels 2 eine Griffmulde aufweisen.
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Der Träger 1 besitzt an seinem einen Ende eine Lageröffnung 22, in die ein materialeinheitlich mit dem Träger 1 verbundener Fortsatz in Form eines Blattfederstreifens hineinragt. Ein erstes Ende 5' des Blattfederstreifens 5 ist fest mit dem Rand der Lageröffnung 22 verbunden. Parallel zur Öffnungsebene der Lageröffnung 22 ragt der Blattfederstreifen 5 derart in die Lageröffnung 22 hinein, dass das freie Ende 5'' frei in der Lageröffnung liegt.
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Am freien Ende 5'' des Blattfederstreifens 5 ist eine Klemmbacke 9 befestigt. Die Klemmbacke 9 ist starr mit dem zweiten Ende 5'' des Federelementes verbunden. Diese feste Klemmbacke 9 ist über Biegefilmstege 12 mit einer beweglichen Klemmbacke 10 verbunden, die sich parallel zur festen Klemmbacke 9 erstreckt. Zwischen der festen Klemmbacke 9 und der beweglichen Klemmbacke 10 verbleibt ein Schacht 11, dessen schmale Schachtwände von den Biegefilmstreifen 12 ausgebildet sind. Es ist eine Klemmschraube 13 vorgesehen, die quer zur Erstreckung des Schachtes 11 in eine Öffnung der Klemmbacke 10 hineingesteckt werden kann. Das Gewinde der Klemmschraube 13 kann in eine Gewindeöffnung der festen Klemmbacke 9 eingeschraubt werden.
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Die beiden Klemmbacken 9, 10 ragen türinnenseitig über die Grundplatte des Trägers 1 hinaus. Dort können in den Zeichnungen nicht dargestellte Querfortsitze abragen, deren Quererstreckungslänge größer ist als die Queröffnungsweite der Lageröffnung 22. Der Blattfederstreifen 5 bildet eine Scharnierachse um die der Griffbügel 2 schwenkbar ist. Wird auf das zweite Ende 5'' des Blattfederstreifens 5 eine sehr große Zugkraft aufgebracht, so können die nicht dargestellten Querfortsätze gegen die Unterseite der Trägerplatte anschlagen, so dass hohe Zugkräfte auf den Griffbügel 2 aufgebracht werden können.
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Das Lagerende 3 des Griffbügels 2 besitzt einen fest mit dem Griffbügel 2 verbundenen Klemmfortsatz 8. Der Klemmfortsatz 8 kann materialeinheitlich dem Griffbügel 2 angeformt werden. Der Klemmfortsatz 8 kann zwischen die beiden Klemmbacken 9, 10 gesteckt werden. Durch Anziehen der Klemmschraube 13 wird der Klemmfortsatz 8 fest zwischen die beiden Klemmbacken 9, 10 eingeklemmt.
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Das andere Ende der Trägerplatte des Trägers 1 besitzt eine im Ausschnitt T-förmig ausgebildete Betätigungsöffnung 6.
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Das Betätigungsende 4 des Griffbügels 2 weist ein Zugstück 7 auf, dessen Ende Querfortsätze 14 ausbildet. Die Querfortsätze 14 ragen T-förmig vom Zugstück 7 ab. Das Zugstück 7 erstreckt sich im Wesentlichen parallel zum Klemmfortsatz 8 und kann ebenfalls materialeinheitlich vom Griffbügel 2 ausgebildet sein. Die beiden Enden 14' der Querfortsätze 14 haben einen Abstand, der die Quererstreckungslänge des Querfortsatzes 14 definiert. Letztere ist größer als die Queröffnungsweite der Betätigungsöffnung 6, die durch die beiden Flächenelemente 6' und 6'' bestimmt ist.
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Von der Rückseite der Trägerplatte des Trägers 1 ragen zwei Lagerböckchen 20 ab, die jeweils ein Lagerauge 21 ausbilden, durch die ein Achsstift 19 gesteckt werden kann. Es ist ein Lenker 15 mit einer hohlen Lenkerwelle vorgesehen, durch die der Achsstift 19 steckbar ist, um die Lenkerwelle des Lenkers 15 an den Lagerböckchen 20 anzulenken.
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Auf einem Wellenfortsatz der Lagerwelle sitzt eine Schenkelfeder 18, um den Lenker 15 mit einem Drehmoment zu beaufschlagen, welches den Griffbügel 2 in seiner Normalstellung (4) hält.
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Der Lenker 15 ist über Lenkerarme 16 mit dem Griffbügel 2 verbunden. Die Lenkerarme 16 verlaufen parallel und beabstandet zueinander und bilden an ihren freien Enden Schnappöffnungen 17 aus, in die die freien Enden 14' der Querfortsätze 14 eingreifen können.
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Die Montage des Griffbügels 2 erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Zunächst wird der Griffbügel 2 in eine derartige Verkipptstellung zur Grundplatte des Trägers 1 gebracht, dass die, sich dann schräg zur Öffnungsebene der Betätigungsöffnung 6 verlaufenden Fortsätze 14 durch die Betätigungsöffnung 6 hindurchgewinkelt werden können. Anschließend wird der Griffbügel in die unverkippte Stellung gebracht, in der die freien Enden 14' der Fortsätze 14 in die Schnappöffnungen 17 eingebracht werden. Anschließend wird der Klemmfortsatz 8 in den Klemmschacht 11 zwischen den beiden Klemmbacken 9, 10 eingesteckt. Schließlich wird die Klemmschraube 13 angezogen, so dass das Lagerende 3 fest mit dem Blattfederstreifen 5 verbunden ist.
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Wird auf den fertig montierten Griff eine Zugkraft auf den Griffbügel 2 aufgebracht, so verlagert sich der Griffbügel 2 von der in 4 dargestellten Normalstellung in die in 6 dargestellte Verschwenkstellung. Im Zuge dieses Verschwenkens wird das Zugstück 7 durch die Betätigungsöffnung 6 verlagert. Der Lenker 15 wird verschwenkt. Mit einem nicht dargestellten Bowdenzug, einem nicht dargestellten Gestänge oder mit anderen Übertragungsmitteln kann diese Schwenkbewegung zu einem Türschloss übertragen werden, um es zu öffnen. Im Zuge der Schwenkbewegung wird der Blattfederstreifen 5 geringfügig gebogen.
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Es wird als vorteilhaft angesehen, dass die Montagereihenfolge zufolge der Neuerung gegenüber dem Stand der Technik umgekehrt werden kann. Zuerst wird das in Fahrtrichtung nach hinten weisende Ende des Griffs montiert, welches den T-förmigen Fortsatz 7, 14 aufweist. In dem der Fortsatz 14 breiter ist als die ihm zugeordnete Einfädelöffnung 6 muss der Griffbügel 2 bei der Montage leicht verkippt werden, was möglich ist, da das Lagerende 3 noch nicht mit dem Träger 1 verbunden ist. Ein weiterer Vorteil der Neuerung wird in der Spielfreiheit des Griffbügels 2 sowohl in Fahrtrichtung als auch in Vertikalrichtung gesehen. Diese ergibt sich wegen der biegesteifen Befestigung des Lagerendes 3 am Träger 1. Darüber hinaus bringt die Neuerung den Vorteil, dass Ausreißkräfte, die auf den Griffbügel 2 aufgebracht werden über die Querfortsätze direkt in den Träger 1 und damit in das Türblech eingeleitet werden können.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Träger
- 2
- Griffbügel
- 3
- Lagerende
- 4
- Betätigungsende
- 5
- Blattfederstreifen
- 5'
- Ende
- 5''
- Ende
- 6
- Betätigungsöffnung
- 6'
- Flächenelement
- 6''
- Flächenelement
- 7
- Zugstück
- 8
- Klemmfortsatz
- 9
- feste Klemmbacke
- 10
- bewegliche Klemmbacke
- 11
- Schacht
- 12
- Schachtwand
- 13
- Klemmschraube
- 14
- Fortsatz
- 14'
- Enden
- 15
- Lenker
- 16
- Lenkerarm
- 17
- Schnappöffnung
- 18
- Feder
- 19
- Achsstift
- 20
- Lagerböckchen
- 21
- Lagerauge
- 22
- Lageröffnung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3231210 A1 [0002]
- DE 10306679 B4 [0003]