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DE102011051116A1 - Materialkorb aus ein Füllvolumen umschließenden Gitterwänden - Google Patents

Materialkorb aus ein Füllvolumen umschließenden Gitterwänden Download PDF

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DE102011051116A1
DE102011051116A1 DE201110051116 DE102011051116A DE102011051116A1 DE 102011051116 A1 DE102011051116 A1 DE 102011051116A1 DE 201110051116 DE201110051116 DE 201110051116 DE 102011051116 A DE102011051116 A DE 102011051116A DE 102011051116 A1 DE102011051116 A1 DE 102011051116A1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02DFOUNDATIONS; EXCAVATIONS; EMBANKMENTS; UNDERGROUND OR UNDERWATER STRUCTURES
    • E02D29/00Independent underground or underwater structures; Retaining walls
    • E02D29/02Retaining or protecting walls
    • E02D29/0208Gabions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Pit Excavations, Shoring, Fill Or Stabilisation Of Slopes (AREA)
  • Revetment (AREA)

Abstract

Vorgeschlagen wird ein Materialkorb aus ein Füllvolumen umschließenden Gitterwänden (1A, 1B), die sich jeweils aus vertikalen und horizontalen Stäben (2; 3A, 3B) zusammensetzen, und die zur Verbindung jeweils zweier über Eck angeordneter Gitterwände (1A, 1B) mit Eckverbindern (5) versehen sind. Um einen befüllbaren Materialkorb aus Gitterwänden aus vertikalen und horizontalen Stäben zu schaffen, dessen Gitterwände mit geringem konstruktiven und Montageaufwand starr zueinander sind, wobei nach dessen Befüllen mit Material die Verbindungsteile nicht oder kaum von außen sichtbar sind, verbindet jeder Eckverbinder (5) mindestens einem Horizontalstab (3A, 3B) der ersten mit mindestens einem Horizontalstab (3A, 3B) der zweiten Gitterwand. Der Eckverbinder (5) weist jeweils obere und untere Haltebereiche auf, von denen der obere Haltebereich (15, 16) den jeweiligen Horizontalstab (3A, 3B) übergreift, und der untere Haltebereich (18, 19) den jeweiligen Horizontalstab (3A, 3B) untergreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Materialkorb aus ein Füllvolumen umschließenden Gitterwänden, die sich jeweils aus vertikalen und horizontalen Stäben zusammensetzen, und die zur Verbindung jeweils zweier über Eck angeordneter Gitterwände mit Eckverbindern versehen sind.
  • Solche Materialkörbe werden auch als "Gabionen" bezeichnet. Zur Verwendung gelangen diese als statisch stabilisierende, bisweilen auch nur dekorative Baukörper vor allem im Außenbereich, etwa in privaten Gärten, aber auch im kommunalen Bereich z. B. zum Abstützen und Stabilisieren von Böschungen. Gabionen sind in der Regel quaderförmig gestaltet aus Gitterdrähten, wobei in das so definierte Volumen Material eingefüllt wird, z. B. grobe Steine oder Erdreich. Der Gitterdraht umgibt und sichert das eingefüllte Material, so dass ein voluminöser und ein hohes Gewicht aufweisender Block entsteht. Dieser steht aufgrund seines Eigengewichts und kann z. B. eine Absperrung bilden oder einen dahinter gelegenen Hang oder eine Böschung stützen. In der Regel werden eine Vielzahl derartiger Gabionen nebeneinander und auch übereinander angeordnet, wodurch sich Stützmauern errichten lassen, auch ohne ein Verfugen der einzelnen Blöcke. Ein weiterer Vorteil besteht in der guten Bepflanzbarkeit von Gabionen, da die Hohlräume zwischen den eingefüllten Steinen eine gute Grundlage dafür bieten, dass sich Wurzelwerk ausbilden kann.
  • Bei der einfachsten Ausführung der Materialkörbe wird lediglich ein Maschendraht durch mehrfaches Biegen zu einer umschließenden Blockform gestaltet, und dann mit Steinen befüllt. Der Nachteil hierbei ist die mangelnde Stabilität, da die Steinmasse dazu neigt, die nicht eigensteifen Wände eines solchen Materialkorbs nach außen aufzuweiten, wodurch die ursprüngliche Quaderform verlorengeht. Zur Verwendung ähnlich Bausteinen sind solche Materialkörbe nicht geeignet.
  • Bekannt sind auch eigenstabilere Materialkörbe, die zur Bildung eines Quaders aus einzelnen Gitterwänden zusammengesetzt sind. Die Gitterwände bestehen aus relativ stabilen Stäben, wodurch auch die Gitterwände eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um dem von innen wirkenden Steindruck des Füllvolumens standzuhalten. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichende Verbindung der jeweils aneinandergrenzenden Gitterwände in den Eckenbereichen. Bekannt sind Eckverbindungen, die nach Art von Schellen gestaltet sind. Diese sind zwar in der Lage, zwei über Eck aneinandergrenzende Gitterwände untrennbar zu verbinden, jedoch ist die Verbindung bei größerer Belastung nicht mehr starr. Vielmehr kann es zu Relativbewegungen der Gitterwände im Eckenbereich kommen, was die Stabilität des so gestalteten Materialkorbes selbst dann beeinträchtigt, wenn dieser zusätzlich zu vorderer, linker, hinterer und rechter Gitterwand mit einer unteren und einer oberen Gitterwand versehen ist. Von Nachteil bei den bekannten Eckverbindern ist ferner, dass diese über die durch die Außenseite der Gitterwände gebildeten Ebenen nach außen hinausragen, und die Eckverbinder daher von außen stets sichtbar sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen befüllbaren Materialkorb aus Gitterwänden aus vertikalen und horizontalen Stäben zu schaffen, dessen Gitterwände mit geringem konstruktiven und Montageaufwand starr zueinander sind, wobei nach dessen Befüllen mit Material die Verbindungsteile nicht oder kaum von außen sichtbar sind.
  • Zur Lösung wird bei einem Materialkorb der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass jeder Eckverbinder mindestens einem Horizontalstab der ersten mit mindestens einem Horizontalstab der zweiten Gitterwand verbindet, und dass der Eckverbinder jeweils obere und untere Haltebereiche aufweist, von denen der obere Haltebereich den jeweiligen Horizontalstab übergreift, und der untere Haltebereich den jeweiligen Horizontalstab untergreift.
  • Ein solcher Materialkorb zeichnet sich durch Stabilität gegenüber Kräften von außen und innen aus. Die jeweils über Eck verbundenen Gitterwände weisen in diesem Bereich kein gegenseitiges Spiel auf, so dass ein erfindungsgemäß gestalteter Materialkorb aufgrund seiner Eigenstabilität auch zur blockweisen Aufschichtung geeignet ist.
  • Indem jeder Eckverbinder mit den an ihm ausgeformten Haltebereichen den jeweiligen Horizontalstab über- und untergreift, befindet sich der Eckverbinder innerhalb der durch die Außenseiten der Gitterwände definierten Ebenen, so dass er für einen Betrachter von außen kaum sichtbar ist, sobald der Gitterkorb mit dem Füllmaterial befüllt ist.
  • Mit einer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Haltebereiche als die jeweiligen Stäbe teilweise umschließende Rinnen gestaltet sind, wodurch ein verbesserter Formschluss erreicht wird.
  • Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass jeder Eckverbinder sich aus einer Oberschale und einer mit dieser verbundenen Unterschale zusammensetzt. Die Haltebereiche bzw. die Rinnen, welche die Horizontalstäbe der Gitterwände auf einem Teilumfang umschließen, sind vorzugsweise sowohl an der Oberschale als auch an der Unterschale ausgeformt.
  • Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Oberschale mit der Unterschale verschweißt ist, wobei sich eine erste Schweißnaht außen entlang der ersten Rinne, und eine zweite Schweißnaht außen entlang der zweiten Rinne erstreckt. Die erste Schweißnaht erstreckt sich hierbei längs der Außenseite des Horizontalstabs der ersten Gitterwand, und die zweite Schweißnaht erstreckt sich längs der Außenseite des Horizontalstabs der zweiten Gitterwand. Da die Schweißnähte längs der Stäbe verlaufen, fallen die Schweißnähte, obwohl außenliegend, kaum auf.
  • Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die zumindest teilweise umschlossenen Stäbe der ersten und / oder der zweiten Gitterwand Doppelstäbe aus zwei zueinander parallelen Stäben sind, und dass an dem Eckverbinder entsprechend gestaltete, parallele Rinnen ausgebildet sind.
  • Mit einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass der Eckverbinder mit einer ein Innengewinde aufweisenden, vertikalen Bohrung zur Hindurchführung einer Schraube versehen ist. Dies eröffnet die Möglichkeit, den Eckverbinder außerhalb seiner Hauptbestimmung auch als Standfuß zu verwenden. Zur Justierung der wirksamen Höhe des Standfußes ist der Eckverbinder mit einer ein Innengewinde aufweisenden, vertikalen Bohrung versehen. In dem Gewinde sitzt, mit dem Kopf nach oben, eine Stellschraube, durch deren Verschrauben sich die erforderliche Höhenjustierung der betreffenden Ecke des Materialkorbes vornehmen lässt.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen beschrieben, und zugleich weitere Vorteile der Erfindung angegeben. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung einen als Gitterbox gestalteten Materialkorb (sogenannte Gabione), allerdings ohne darin eingefülltes Material;
  • 2 in einer Ansicht von oben die Verbindung zweier Gitterwände des Materialkorbes über einen Eckverbinder;
  • 3 einen vertikalen Schnitt durch den Eckverbinder entsprechend der in 2 eingezeichneten Schnittebene III-III;
  • 4 die in 3 bezeichnete Einzelheit IV in vergrößertem Maßstab;
  • 5 in einer zweiten Ausführungsform die Verbindung zweier Gitterwände des Materialkorbes über einen Eckverbinder;
  • 6 in einer dritten Ausführungsform die Verbindung zweier Gitterwände des Materialkorbes über einen Eckverbinder, wobei der Eckverbinder aus Edelstahl besteht;
  • 7 einen vertikalen Schnitt durch den Eckverbinder entsprechend der in 6 eingezeichneten Schnittebene VII-VII;
  • 8 in einer vierten Ausführungsform die Verbindung zweier Gitterwände des Materialkorbes über einen Eckverbinder, der zugleich als Stützfuss dient und den Materialkorb auf einem Untergrund abstützt, und
  • 9 einen vertikalen Schnitt durch den Eckverbinder entsprechend der in 8 eingezeichneten Schnittebene IX-IX.
  • Der in 1 wiedergegebene Materialkorb in Gestalt einer ein Füllvolumen aufnehmenden, räumlichen Gitterbox setzt sich aus mindestens drei, in der Regel aber vier vertikalen Gitterwänden 1 zusammen. Dies sind dann die vordere Gitterwand 1A, die linke Gitterwand 1B, die hintere Gitterwand 1C und die rechte Gitterwand 1D. Ferner können eine untere und eine nach oben abschließende Gitterwand vorhanden sein. Die Gitterwände 1A, 1B, 1C, 1D sind hier rechtwinklig zueinander angeordnet, jedoch sind auch andere als rechte Winkel zwischen den Gitterwänden möglich. Das Füllvolumen kann z.B. aus groben, unbearbeiteten Steinen bestehen.
  • Jede vertikale Gitterwand setzt sich aus Vertikalstäben 2 und Horizontalstäben 3A, 3B zusammen, die gemeinsam ein Rechteckmuster bilden. Die Stäbe 2, 3A, 3B sind an den Kreuzungspunkten durch Schweißen oder durch Löten miteinander verbunden, so dass jede Gitterwand eigenstabil ist. Die Vertikalstäbe 2 sind Einfachstäbe, hingegen sind die Horizontalstäbe paarweise und bestehen jeweils aus einem zu dem eingeschlossenen Volumen hin angeordneten, inneren Stab 3B, und einem äußeren Stab 3A. Beide Horizontalstäbe 3A, 3B verlaufen in gleicher Höhe und parallel mit Abstand A zueinander, wobei durch diesen Abstand A hindurch die jeweiligen Vertikalstäbe 2 führen.
  • 1 lässt ferner erkennen, dass sich die paarweisen Horizontalstäbe 3A, 3B in verschiedenen Höhen der Gitterwände 1A, 1B, 1C, 1D befinden, wobei zumindest ein Paar Horizontalstäbe den oberen Abschluss, und ein Paar Horizontalstäbe den unteren Abschluss der jeweiligen Gitterwand bildet.
  • Zur Bildung der Gitterbox sind die jeweils aneinandergrenzenden Gitterwände 1 über Verbindungselemente in Gestalt von flachen Eckverbindern 5 verbunden. Für eine maximale Festigkeit der Gitterbox sind die Eckverbinder 5 ausschließlich an den Horizontalstäben der Gitterbox befestigt. Sie sind vorzugsweise in allen Ecken und in allen Höhen des Materialkorbs angeordnet, in denen Horizontalstäbe im rechten Winkel zueinander verlaufen.
  • Für die Verbindung mit den Horizontalstäben sind auch die flachen Eckverbinder 5 selbst horizontal angeordnet, und sie befinden sich innerhalb der durch die Außenseiten der Gitterwände definierten Ebenen des Materialkorbes. Dementsprechend lässt 1 erkennen, dass die Eckverbinder 5 zwar bei noch nicht befülltem Materialkorb sichtbar sind, dass aber, sobald in diesen Füllmaterial eingefüllt ist, die Eckverbinder 5 wegen ihrer horizontalen Anordnung innerhalb des befüllbaren Raums nicht oder kaum noch sichtbar sind. Sie stehen auch kaum nach außen über die jeweilige Außenebene der Gitterwand über. Hinzu kommt, dass sich die äußeren Ränder der Eckverbinder 5 längs der ohnehin vorhandenen Stäbe 3A erstrecken, und sie von daher, von außen betrachtet, optisch mit den Stäben 3A zusammenfallen und daher kaum auffallen.
  • Gemäß 3 und 4 setzt sich jeder Eckverbinder 5 aus einer Oberschale 11 und einer Unterschale 12 zusammen, die vertikal miteinander verbunden sind. Die Oberschale 11 und die Unterschale 12 sind in Bezug auf die horizontale Mittelebene vorzugsweise symmetrisch gestaltet. Sie sind mit zu der jeweils anderen Schale hin hervorstehenden Sicken 14, 14A versehen.
  • Bei der Ausführungsform nach den 2 bis 4 besteht jede der beiden Schalen 11, 12 aus jeweils einem durch Stanzen und Umformen hergestellten Blechteil aus verzinkbarem Stahlblech.
  • Die Oberschale 11 ist mit einem Haltebereich 15 versehen, der den Horizontalstab 3A von oben her übergreift. Der Haltebereich 15 ist zwecks teilweiser Umschließung des Horizontalstabes 3A als Rinne gestaltet. Diese Rinne 15 umschließt den Horizontalstab 3A auf seiner Oberseite auf etwas weniger als 180° seines Umfangs.
  • Ferner ist die Oberschale 11 auch zur teilweisen Umschließung des weiteren, mehr innen angeordneten Horizontalstabes 3B mit einer einen weiteren Haltebereich 16 bildenden Rinne versehen. Diese Rinne 16 umschließt den Horizontalstab 3B nur über ca. 90°, allerdings ist die angrenzende Sicke 14 an die Kontur des Stabes 3B angepasst, und verbessert so zumindest partiell den Formschluss gegenüber dem Stab 3B.
  • Auch die Unterschale 12 ist mit einem Haltebereich 18 versehen, der den Horizontalstab 3A allerdings von unten her untergreift. Der Haltebereich 18 ist zwecks teilweiser Umschließung des Horizontalstabes 3A als Rinne gestaltet. Diese Rinne 18 umschließt den Horizontalstab 3A an seiner Unterseite auf etwas weniger als 180° seines Umfangs.
  • Ferner ist die Unterschale 12 auch zur teilweisen Umschließung des weiteren, mehr innen angeordneten Horizontalstabes 3B mit einer einen weiteren Haltebereich 19 bildenden Rinne versehen. Diese Rinne 19 umschließt den Horizontalstab 3B nur über ca. 90°, allerdings ist die angrenzende Sicke 14 an die Kontur des Stabes 3B angepasst, und verbessert so zumindest partiell den Formschluss des Eckverbinders gegenüber dem Stab 3B.
  • Längs des Horizontalstabes 3A bilden die freien Kanten der Haltebereiche 15, 18 zwischen sich einen Spalt. Entlang dieses Spaltes ist eine horizontale Schweißnaht S2 gezogen, wodurch die beiden Schalen 11, 12 fest miteinander verbunden sind, und sie hierbei die Horizontalstäbe 3A, 3B unter Bildung eines Formschlusses zwischen sich einschließen.
  • In 3 und 4 ist nur die Verbindung mit der linken Gitterwand 1B zu erkennen. Die Verbindung zu der jeweils anderen Gitterwand, hier der vorderen Gitterwand 1A, ist identisch, d. h. auch deren beide Horizontalstäbe 3A, 3B werden durch an der Oberschale ausgebildete Rinnen 15, 16 und an der Unterschale 12 ausgebildete Rinnen 18, 19 teilweise umschlossen. Eine zweite Schweißnaht S1 verbindet die beiden Schalen 11, 12 auch in diesem Randbereich starr und dauerhaft miteinander.
  • Die Abmessungen der Oberschale 11 und der Unterschale 12 sind dergestalt, dass sich ein Rand 20 an oder in unmittelbarer Nähe zu einem Vertikalstab 2 der Gitterwand befindet. Auf diese Weise ist die horizontale Beweglichkeit des Eckverbinders 5 zumindest zu dem betreffenden Vertikalstab 2 hin blockiert.
  • Eine weitere Schweißstelle befindet sich an dem in 2 mit S3 bezeichneten Ort. Diese punktweise oder nahezu punktweise Schweißstelle S3 zur Verbindung von Oberschale 11 und Unterschale 12 befindet sich auf einer weiteren Sicke 14A auf einer Winkelposition W3, die sich innerhalb des von den Längsachsen der Rinnen 15, 16 einerseits und der Rinnen 18, 19 andererseits aufgespannten Winkels befindet. Der Ort S3 dieser zusätzlichen Schweißverbindung befindet sich daher an der nach innen gerichteten, der Materialkorbecke abgewandten Ecke des Eckverbinders 5. Die zusätzliche Schweißstelle S3 führt als zusätzliche Verbindung der beiden Schalen 11, 12 zu einer verbesserten Festigkeit des Eckverbinders, und verhindert selbst unter größter Last ein gegenseitiges Aufspreizen der Schalen 11, 12.
  • Bei der zweiten Ausführungsform nach 5 entfällt die zusätzliche Schweißstelle S3, indem die Oberschale 11 und die Unterschale 12 zusammen aus einem einzigen, durch Stanzen und Umformen hergestellten Blechteil hergestellt sind. Vorgefertigte, schmale Biegezonen 25 bilden ein Gelenk zwischen den Schalen 11, 12 und ermöglichen es, die beiden Schalen 11, 12 zu dem Eckverbinder 5 zusammen zu falten.
  • Die dritte Ausführungsform nach den 6 und 7 eignet sich vor allem dann, wenn die Eckverbinder 5 aus Edelstahl bestehen. Schweißstellen sollten in diesem Fall vermieden werden. Zu diesem Zweck ist die Oberschale 11 ausschließlich durch Verschraubung mit der Unterschale 12 verbunden. Gemäß 6 sind vorzugsweise zwei vertikal angeordneten Schrauben 31 vorgesehen. Jede Schraube 31 stützt sich mit ihrem Schraubenkopf auf der Oberschale 11 ab, und greift mit ihrem Gewinde in ein an der Unterschale 12 ausgeformtes Innengewinde 33 ein. Zur Erzielung des Innengewindes 33 ist die Unterschale 12 mit einem nach unten verformten Gewindedurchzug 34 versehen, der fertigungstechnisch einfach herstellbar ist.
  • Bei der vierten Ausführungsform nach den 8 und 9 sind die in der untersten Ebene angeordneten Eckverbinder 5 mit einer ähnlichen Verschraubungsmöglichkeit versehen, wie sie voranstehend in Bezug auf die 6 und 7 beschrieben wurde. Die Schraube 32 ist jedoch länger, und sie dient hier nicht der Verbindung der Oberschale 11 mit der Unterschale 12, sondern der Bereitstellung eines in seiner Höhe H einstellbaren Standfußes. Zu diesem Zweck ragt die mit ihrem Schraubenkopf nach oben weisende Schraube 32 mit einem Längsabschnitt 37 nach unten aus dem Eckverbinder 5 heraus. Dieser nach unten herausragende Längsabschnitt 37 bildet den Standfuß des Materialkorbes, dessen wirksame Höhe H durch entsprechendes Verdrehen der Schraube 32 justierbar ist. Zur Reduzierung der Flächenbelastung kann das untere Ende der Schraube 32 ein Kugelgelenk 35 sein, welches sich auf einem Stützfuß 36 mit vergrößerter Aufstandsfläche abstützt. Entsprechende Schrauben 32 befinden sich an allen vier Ecken des Materialkorbes.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gitterwand
    1A
    vordere Gitterwand
    1B
    linke Gitterwand
    1C
    hintere Gitterwand
    1D
    rechte Gitterwand
    2
    Vertikalstab
    3A
    äußerer Horizontalstab
    3B
    innerer Horizontalstab
    5
    Eckverbinder
    11
    Oberschale
    12
    Unterschale
    14
    Sicke
    14A
    Sicke
    15
    Rinne, Haltebereich
    16
    Rinne, Haltebereich
    18
    Rinne, Haltebereich
    19
    Rinne, Haltebereich
    20
    Rand
    25
    Biegezone
    31
    Schraube
    32
    Schraube
    33
    Innengewinde
    34
    Gewindedurchzug
    35
    Kugelgelenk
    36
    Stützfuß
    37
    Längsabschnitt
    A
    Abstand
    H
    Höhe
    S1
    Schweißnaht
    S2
    Schweißnaht
    S3
    Schweißnaht
    W
    Winkel
    W3
    Winkelposition

Claims (10)

  1. Materialkorb aus ein Füllvolumen umschließenden Gitterwänden (1A, 1B, 1C, 1D), die sich jeweils aus vertikalen und horizontalen Stäben (2; 3A, 3B) zusammensetzen, und die zur Verbindung jeweils zweier über Eck angeordneter Gitterwände (1A, 1B, 1C, 1D) mit Eckverbindern (5) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Eckverbinder (5) mindestens einem Horizontalstab (3A, 3B) der ersten mit mindestens einem Horizontalstab (3A, 3B) der zweiten Gitterwand verbindet, und dass der Eckverbinder (5) jeweils obere und untere Haltebereiche aufweist, von denen der obere Haltebereich (15, 16) den jeweiligen Horizontalstab (3A, 3B) übergreift, und der untere Haltebereich (18, 19) den jeweiligen Horizontalstab (3A, 3B) untergreift.
  2. Materialkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebereiche (15, 16, 18, 19) einstückig an dem Eckverbinder (5) ausgebildete Rinnen sind, die den jeweiligen Horizotalstab (3a, 3B) teilweise umschließen.
  3. Materialkorb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich jeder Eckverbinder (5) aus einer Oberschale (11) und einer mit dieser verbundenen Unterschale (12) zusammensetzt
  4. Materialkorb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebereiche (15, 16, 18, 19) sowohl an der Oberschale als auch an der Unterschale ausgebildet sind
  5. Materialkorb nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass Ober- und Unterschale miteinander verschweißt sind, und dass sich eine erste Schweißnaht (S1) längs der Außenseite des Horizontalstabs (3A) der ersten Gitterwand, und eine zweite Schweißnaht (S2) längs der Außenseite des Horizontalstabs (3A) der zweiten Gitterwand erstreckt.
  6. Materialkorb nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Ort einer weiteren Verbindung (S3, 25) der Oberschale (11) mit der Unterschale (12) auf einer Winkelposition (W3) befindet, die sich innerhalb des von den Haltebereichen (15, 16, 18, 19) aufgespannten Winkels befindet, und dass sich der Ort der weiteren Verbindung (S3, 25) an dem der Ecke abgewandten Rand des Eckverbinders (5) befindet.
  7. Materialkorb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung ein Schweißpunkt (S3) ist.
  8. Materialkorb nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die teilweise umschlossenen Stäbe der ersten und / oder der zweiten Gitterwand Doppelstäbe aus zwei zueinander parallelen Stäben (3A und 3B) sind, und dass an dem Eckverbinder (5) entsprechend gestaltete Parallelrinnen (15 und 16, 18 und 19) ausgebildet sind.
  9. Materialkorb nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eckverbinder (5) mit einer ein Innengewinde (33) aufweisenden, vertikalen Bohrung zur Hindurchführung einer Schraube (31, 32) versehen ist.
  10. Materialkorb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (32) dergestalt mit einem Längsabschnitt (37) nach unten aus dem Eckverbinder (5) herausragt, dass sie einen Standfuß des Materialkorbes bildet.
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