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Die Erfindung betrifft einen Sensor beziehungsweise eine Sensoranordnung mit einem Sensorgehäuse aufweisend ein erstes Gehäuseteil und ein daran drehbar befestigtes zweites Gehäuseteil, wobei ein Flanschabschnitt des einen Gehäuseteils in einer Flanschaufnahmehöhlung des anderen Gehäuseteiles steckt und die beiden Gehäuseteile mittels eines mit Ausnehmungen in der Wandung der Flanschaufnahmehöhlung und der Wandung des Flanschabschnittes zusammenwirkenden Formschlusseingriffselement axial aneinander gefesselt sind.
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Einen Sensor mit einem Sensorgehäuse, welches aus zwei Gehäuseteilen besteht, die gegeneinander verdreht werden können, beschreibt die
DE 41 15 253 A1 . Ein erstes Gehäuseteil wird dort von einem Sensorgehäuse ausgebildet. Dieses besitzt einen Flanschabschnitt, der in eine Flanschaufnahmehöhlung eines Montageblocks eingreift, der das zweite Gehäuseteil ausbildet. Der Montageblock besitzt eine Ausnehmung, in der ein Formschlusseingriffselement in Form einer Madenschraube eingedreht ist. Der Flanschabschnitt besitzt mehrere in Umfangsrichtung angeordnete Ausnehmungen, in die die Spitze der Madenschraube eingreifen kann, um das erste Gehäuseteil in einer Drehstellung gegenüber dem zweiten Gehäuseteil zu fixieren.
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Die
DE 103 53 886 B3 beschreibt eine Gehäuseanordnung für einen Stecker einer elektrischen Steckpaarung. Dort ist eine Kupplungsmutter vorgesehen, die mit Hilfe eines ringförmigen Formschlusseingriffselementes an ein Kernteil des Steckers drehbar gefesselt ist. Die Kupplungsmutter kann über eine Steckverbindung mit dem Kernteil des Steckers montiert werden, wobei der elastisch verbiegbare Formschlusseingriffsring auf eine Auflaufschräge aufläuft, um in eine Ringnut einzuschnappen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den bekannten Sensor gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
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Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
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Zunächst und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass die Ausnehmungen Ringnuten sind und dass das Formschlusseingriffselement ein an je einem Wandungsabschnitt der beiden Ringnuten kraftbeaufschlagt anliegender Ring ist. Die erfindungsgemäße Sensoranordnung besitzt ein Sensorgehäuse mit einem Gehäuseteil, in dem Elektronikkomponenten angeordnet sein können, das eine Bedienfläche beziehungsweise Anzeigefläche aufweisen kann und das eine Anschlusssteckerbuchse besitzen kann, die mit einem Anschlussstecker gekuppelt werden kann. Ein anderes Gehäuseteil kann mit diesem Gehäuseteil verbunden werden. Das Formschlusseingriffselement ist erfindungsgemäß so ausgebildet, dass der Formschlusseingriffsring eine drehhemmende Wirkung entfaltet. Anders als beim gattungsbildenden Stand der Technik können die beiden Gehäuseteile auch ohne Lösen eines Formschlussverbindungsmittels gegeneinander gedreht werden. Um die beiden Gehäuseteile gegeneinander zu drehen ist lediglich eine Reibkraft zu überwinden. Diese Reibkraft hat eine derartige Höhe, dass Vibrationen nicht zu einer ungewollten Verdrehung der beiden Gehäuseteile führen kann. Der Ring kann aus einem elastisch verformbaren Werkstoff bestehen. Er besitzt zumindest eine Anlagefläche, die reibschlüssig an einem Wandungsabschnitt einer Ringnut anliegt. Bevorzugt besitzt der Ring zwei Anlageflächen, die jeweils reibschlüssig an einem Wandungsabschnitt einer der beiden Ringnuten anliegt. Eine Ringnut liegt in der außenzylinderförmigen Mantelfläche des Flanschabschnitts. Die andere Ringnut liegt in der auf einer Innenzylindermantelfläche verlaufenden Seitenwandung der Flanschaufnahmehöhlung. Die aufeinanderzuweisenden Nutgründe der beiden Ringnuten bilden die Wandungsabschnitte, gegen die die Anlageflächen des Rings kraftbeaufschlagt anliegen. Die Anlagekraft, mit der der Ring an den Wandungsabschnitten anliegt, resultiert aus einer elastischen Verformung des Formschlusseingriffsrings. Diese Verformung kann bei der Montage des Rings erfolgen. Vor der Montage der beiden Gehäuseteile liegt der Ring in einer der beiden Ringnuten, vorzugsweise in der des Flanschabschnittes ein. Ein Abschnitt des Rings überragt dabei die Nutöffnung. Dieser aus der Nutöffnung herausragende Abschnitt des Formschlusseingriffsrings besitzt eine Auflaufflanke bevorzugt als Schrägflanke. Der Ringnut des anderen Gehäuseteiles, also bevorzugt der Flanschaufnahmehöhlung ist eine Auflaufschräge vorgeordnet. Werden die beiden Gehäuseteile ineinander gesteckt, also der Flanschabschnitt in die Flanschaufnahmehöhlung hineingeschoben, so gleitet die Auflaufflanke des Rings auf der Auflaufschräge auf, wobei der Ring elastisch verbogen beziehungsweise komprimiert wird. Dabei tritt der über den Öffnungsrand der Ringnut hinausragende Abschnitt des Formschlusseingriffsrings, also bevorzugt die Schrägflanke in die Ringnut hinein bis der Formschlusseingriffsring die Auflaufschräge überlaufen hat. Dann entspannt sich die im Ring aufgebaute Verformungsspannung zumindest teilweise, bis eine Anlagefläche des Rings gegen eine von einem Wandungsabschnitt der Ringnut ausgebildete Gegenanlagefläche anstößt. Dieser Wandungsabschnitt kann von einem im Querschnitt gerundeten Abschnitt des Ringnutbodens ausgebildet sein. An diesem gerundeten Abschnitt liegt ein im Querschnitt entsprechend gekrümmter Abschnitt der Anlagefläche des Rings an. Die Ringnut des Flanschabschnittes kann einen im Querschnitt geradlinig verlaufenden Nutgrund aufweisen. An diesem Nutgrund liegt in flächiger Anlage eine Anlagefläche des Rings. Optimal ist es, wenn die zueinander korrespondierenden Anlageflächen des Rings und Wandungsabschnitte der Ringnuten jeweils in einer Flächenanlage aneinander anliegen, wobei die in Richtung der Flächennormalen wirkenden Kräfte aus einer elastischen Verformung des Rings resultieren, die bei der Montage vorgenommen wird. Der Formschlusseingriffsring kann im Querschnitt ein U-Profil aufweisen. Ein von einem U-Schenkel gebildeter Ringsteg liegt am Nutgrund der dem Flanschabschnitt zugeordneten Ringnut an. Ein weiterer, vom anderen U-Schenkel gebildeter Ringsteg, der mit dem anderen Ringsteg über einen vom U-Steg gebildeten Verbindungssteg verbunden ist, bildet eine schräg verlaufende Anlagefläche, die im Bereich des freien Endes des Ringstegs in eine nach außen gerichtete Rundung übergeht. Die der Flanschaufnahmehöhlung zugeordnete Ringnut besitzt eine dazu formangepasste Querschnittsgestalt. Diese Ringnut besitzt einen schräg verlaufenden Wandungsabschnitt, an dem die schräge Anlagefläche anliegt, und einen gerundeten Wandungsabschnitt, an dem die gerundete Anlagefläche des Ringstegs des Rings flächig anliegt. Zwischen den beiden U-Schenkeln erstreckt sich ein Freiraum, der insgesamt als Rinne ausgebildet ist. Bei der Steckmontage kann der aus der Ringnut des Flanschabschnittes bereichsweise herausragende U-Schenkel des Formschlusseingriffsrings in diese Rinne eintauchen. Sind die beiden Gehäuseteile im Wege einer Steckmontage miteinander verbunden, so lassen sich die beiden Gehäuseteile nur unter Aufbringung eines Drehmomentes, welches die reibhemmende Reibkraft überwindet, gegeneinander drehen. Eine axiale Verlagerung ist nicht möglich. Die beiden Gehäuseteile können auch nur durch ein Zerstören des Formschlusseingriffselementes wieder voneinander getrennt werden. Der Formschlusseingriffsring ist bevorzugt aus Kunststoff gefertigt. Dieser Kunststoffkörper besitzt vorzugsweise eine gleitende Oberfläche und kann aus Teflon bestehen. Die Spannkraft, mit der die Oberfläche des Rings im Bereich der Anlageflächen an den Wandungsabschnitten der Ringnuten anliegt ist derart hoch, dass trotz gut gleitfähiger Oberfläche eine ausreichende Drehhemmung erzielt ist. Um das Einlegen des Rings in die Ringnut entweder des Flanschabschnittes oder der Flanschaufnahmehöhlung zu erleichtern kann der Formschlusseingriffsring einen Schlitz aufweisen. Liegt der Formschlusseingriffsring in der Ringwandung der Flanschaufnahmehöhlung ein, so ist der Ringnut des Flanschabschnittes eine Auflaufschräge zugeordnet. Das andere Gehäuseteil kann ein Anschlussstück ausbilden, an welchem ein Sensorelement, beispielsweise ein Temperatursensor oder ein Drucksensor befestigt ist. Das Anschlussstück kann alternativ oder darüber hinaus ein Befestigungselement beispielsweise ein Befestigungsgewinde aufweisen, mit dem es an einem Maschinenteil oder in einer Behälteröffnung befestigt werden kann. Handelt es sich bei dem Sensorelement um ein Druckmesselement oder ein Temperaturmesselement, so kann das Anschlussstück mit einem Außengewinde in ein Innengewinde beispielsweise einer Rohrleitung eingeschraubt werden, so dass die Temperatur beziehungsweise der Druck des Mediums in der Rohrleitung überwacht werden kann. Das mit dem Anschlussstück drehgekoppelte Hauptgehäuseteil kann einen Gehäusestecker aufweisen, mit der der Sensor an einen Bus oder an eine Stromversorgung angeschlossen werden kann. Das Hauptgehäuseteil kann darüber hinaus ein Bedienfeld aufweisen, welches auch eine Anzeige aufweist. Durch Drehen der beiden Gehäuseteile kann der Gehäusestecker beziehungsweise das Bedienfeld in eine geeignete Richtung gedreht werden. Die Drehverbindung zwischen den beiden Gehäuseteilen ist derart reibschlüssig drehgehemmt, dass Vibrationen nicht zu einer Veränderung der Drehstellung führen. In einer Weiterbildung der Erfindung sind Mittel vorgesehen, die den Drehwinkel, mit dem die beiden Gehäuseteile gegeneinander verdreht werden können, beschränkt wird. Es handelt sich dabei um Anschlagmittel, die eine Drehung von etwas weniger als 360 Grad beispielsweise 340 Grad zulassen. Hierzu besitzt in einer bevorzugten Ausgestaltung die Stirnseite des Flanschabschnittes eine Ringnut, die Anschlagflanken ausbildet. Die Anschlagflanken können von einem Anschlagstift gebildet sein, der die Ringnut kreuzt. Ein Gegenanschlag, der ebenfalls von einem Anschlagstift gebildet sein kann, ist fest dem Boden der Flanschaufnahmehöhlung zugeordnet. Der dort in einer Einstecköffnung einsteckende Anschlagstift greift in die stirnseitige Ringnut des Flanschabschnittes und kann gegen den die Ringnut kreuzenden Anschlagstift anstoßen. Der Flanschabschnitt kann von einem ringförmigen Gehäuseteil ausgebildet sein, das ein Innengewinde trägt. In dieses Innengewinde ist ein weiteres Gehäuseteil eingeschraubt, welches ein Befestigungselement, beispielsweise ein Gewinde aufweist und/oder Träger des Sensorelementes ist. Dieses Anschlussstück bildet zusammen mit dem Zwischenstück das zweite Gehäuseteil.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung des Sensorgehäuses,
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2 eine Ansicht des Sensorgehäuses,
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3 einen Schnitt gemäß der Linie III-III in 2,
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3a einen vergrößerten Ausschnitt IIIa aus der 3
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4 eine Darstellung gemäß 3 jedoch während der Steckmontage der beiden Gehäuseteile,
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4a einen vergrößerten Ausschnitt IVa in 4,
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5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in 3,
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6 eine perspektivische Darstellung des Hauptgehäuses mit Blick in die Flanschaufnahmehöhlung,
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7 eine Explosionsdarstellung der Gehäuseelemente.
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8 in perspektivischer Darstellung einen Ring 9 in einer abgewandelten Ausgestaltung.
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Die Zeichnungen zeigen ein im Wesentlichen aus zwei Gehäuseteilen 1, 2 bestehendes Sensorgehäuse. Das erste Gehäuseteil 1 hat eine Zylinderform und besitzt an einem Ende einen schrägen Anschnitt. Im schrägen Anschnitt befindet sich ein Bedien-/Anzeigefeld 21. Das Bedien-/Anzeigefeld 21 besitzt Programmierknöpfe sowie eine Digitalanzeige. Aus der Wandung des ersten Gehäuseteiles 1 ragt ein Gehäusestecker 22 ab, auf den eine Steckerbuchse einer Kabelsteckverbindung aufschraubbar ist. Über diese Schnittstelle kann eine im Gehäuseteil 1 angeordnete elektrische Schaltung mit elektrischer Energie versorgt werden. Über den Gehäusestecker 22 kann die elektrische Schaltung aber auch über ein Kabel mit einem Bussystem verbunden werden.
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Der dem Bedienfeld 21 gegenüberliegende Endabschnitt des ersten Gehäuseteiles 1 bildet eine Flanschaufnahmehöhlung 5 aus. Die Flanschaufnahmehöhlung 5 besitzt eine entlang einer Zylinderinnenmantelwand verlaufende Seitenwandung und einen Boden 5'. Der Boden 5' ist ringförmig ausgebildet und besitzt eine zentrale Durchbrechung. In der Seitenwandung der Flanschaufnahmehöhlung ist eine Ringnut 7 vorgesehen. Die Ringnut 7 befindet sich rückwärtig einer Auflaufschräge 8. Die Ringnut 7 besitzt einen schräg verlaufenden Nutgrundabschnitt 7', der im Bereich der größten Ringnuttiefe in einen im Querschnitt gerundeten Abschnitt 7'' übergeht.
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Es ist ein zweites Gehäuseteil 2 vorgesehen, welches einen Flanschabschnitt 4 ausbildet, der die Form eines Rohrabschnittes besitzt. Die Höhlung des Flanschabschnittes 4 ist mit einem Innengewinde 19 versehen, in das ein Außengewinde 12 eines Anschlussstücks 3 eingeschraubt ist. Zwischen der Höhlung des Flanschabschnitts 4 und dem Anschlussstück 3 befindet sich ein O-Ring 18 zur Wasser- und Staubabdichtung.
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Das Anschlussstück 3 besitzt einen Anschlussabschnitt 23, der mit einem Außengewinde versehen sein kann, um das Sensorgehäuse über ein Innengewinde, in das das Außengewinde des Anschlussabschnittes 23 eingeschraubt werden kann, an einer Maschine oder an einer Rohrleitung zu befestigen. Am Anschlussstück 3 ist ein in den Zeichnungen nicht dargestelltes Sensorelement angebracht. Das Sensorelement kann fest mit dem Anschlussstück 3 verbunden sein. Es ist aber auch möglich, dass durch eine zentrale Höhlung des Anschlussstücks 3 lediglich ein Verbindungskabel hindurchgeht, mit dem das Sensorgehäuse mit einem Sensorelement verbunden ist. Letzteres kann beispielsweise ein Drucksensor oder ein Temperatursensor sein. Der Temperatursensor kann am Ende eines vom Anschlussstück 3 abragenden Sensorrohres angeordnet sein.
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Der Außendurchmesser des Flanschabschnittes 4, der im Wesentlichen eine Zylindergestalt aufweist, ist so bemessen, dass der Flanschabschnitt 4 saugend in die Flanschaufnahmehöhlung 5 hineingesteckt werden kann. Die Außenwandung des Flanschabschnittes 4 besitzt eine erste Ringnut 6, in der ein Formschlusseingriffsring 9 einliegt, der im montierten Zustand in die Ringnut 7 der Flanschaufnahmehöhlung 5 hineingreift. In einer weiteren Ringnut des Flanschabschnittes 4 liegt ein O-Ring 17 ein, der dichtend an der Innenwandung der Flanschaufnahmehöhlung 5 anliegt. Mit diesem O-Ring 17 wird eine Wasser- und Staubabdichtung erzielt.
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Aus dem ringförmigen Steg, der den Boden 5' der Flanschaufnahmehöhlung 5 ausbildet, ragt ein Anschlagstift 16 in die Flanschaufnahmehöhlung 5. Die Stirnseite 4' des Flanschabschnittes 4 besitzt eine umlaufende Ringnut 14, die zur Stirnseite 4' offen ist und in die der Anschlagstift 16 hineinragt. Die die Ringnut 14 begrenzenden Ringstege besitzen auf einem Umfangsabschnitt zwei miteinander fluchtende Bohrungen, in die ein die Ringnut 14 kreuzender Anschlagstift 15 eingesteckt ist. Dieser Anschlagstift 15 begrenzt den Drehwinkel, um den die beiden Gehäuseteile 1, 2 relativ zueinander verdrehbar sind. In jeweils einer der beiden Drehendstellungen schlägt der Anschlagstift 16 gegen den Anschlagstift 15.
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Der Formschlusseingriffsring 9 besteht aus Kunststoff. Der Kunststoff hat eine gut gleitende Oberfläche. Es handelt sich vorzugsweise um Teflon. Der Ring 9 ist geschlitzt, damit er sich einfacher in die Ringnut 6 einsetzen lässt. Der Ring 9 besitzt im Querschnitt ein U-Profil. Ein ringinnenseitiger, einen umlaufenden Steg oder eine Rippe ausbildender U-Schenkel 10 bildet eine Anlagefläche 10' aus, die in flächiger Anlage am Grund 6' der Ringnut 6 anliegt. Die Höhe dieses Ringsteges 10 ist der Breite der Ringnut 6 angepasst, so dass der Ring 9 im Wesentlichen spielfrei in der Ringnut 6 einliegt.
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Vom U-Steg 10 ragt ein U-Steg 11 ab, der den U-Schenkel 10 mit einem parallel dazu verlaufenden U-Schenkel 12 verbindet, der ebenfalls einen ringförmigen Steg ausbildet. Als Folge dieser Ausgestaltung bildet sich ein Freiraum 13 aus, der die Form einer Ringnut zwischen den beiden Ringstegen 10, 12 besitzt.
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Der radial nach außen weisende Ringsteg 12 bildet eine Anlagefläche 12', 12'' aus, die in flächiger Anlage an Wandungsabschnitten 7', 7'' der Ringnut 7 der Flanschaufnahmehöhlung 5 anliegen. Der Ring 9 ist dabei so bemessen, dass die Anlageflächen 10', 12', 12'' in strammer Anlage an den Wandungsabschnitten 6', 7', 7'' anliegen. Dies erfolgt unter einer elastischen Vorspannung des Rings 9.
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Die Außenwandung des Ringsteges 12 besitzt einen schräg verlaufenden Abschnitt 12', der in reibschlüssiger Flächenanlage an der schrägen Wandung 7' anliegt. Die schräge Anlageflanke 12' geht im Bereich des freien Endes des Ringsteges 12 in eine im Querschnitt gerundete Anlagefläche 12'' über, die in kraftbeaufschlagter Flächenanlage an der gerundeten Wandung 7'' anliegt. Den 4 und 4a ist zu entnehmen, dass der U-Steg 13 eine Art Scharnier ausbildet, um welches die beiden U-Schenkel 10, 12 gegeneinander verschwenkbar sind. Es handelt sich dabei um ein federstegartiges Scharnier. Der Freiraum 13 ist so groß bemessen, dass der aus der Ringnut 6 herausragende Abschnitt des Rings 9 nahezu vollständig in die Ringnut 6 eintauchen kann, wenn sich der vom U-Schenkel 12 gebildete Ringsteg gegenüber dem am Nutgrund 6' anliegenden Ringsteg 10 verbiegt. Um in die Ringnut 6 eintauchen zu können, muss der Ringsteg 12, der über den Verbindungssteg 11 mit dem anderen Ringsteg 10 verbunden ist, in Umfangsrichtung gestaucht werden.
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Die Montage der beiden Gehäuseteile 1, 2 wird anhand der 4 und 4a beschrieben. Wird der Flanschabschnitt 4 in die Flanschaufnahmehöhlung 5 hineingesteckt, so gleitet der Ring 9 beziehungsweise dessen radial nach außen abragenden Anlageflanken 12', 12'' durch den durchmessergrößeren Mündungsabschnitt der Aufnahmehöhlung 5 bis die schräge Anlagefläche 12' gegen die von einer Ringschräge gebildeten Auflaufschräge 8 tritt. Bei einer Weiterverlagerung in Achsrichtung biegt sich der Ringsteg 12 einhergehend mit einem Auflaufen der Anlagefläche 12' auf der Auflaufschräge 8 in die Ringnut 6, wobei sich der Freiraum 13 verkleinert und der Ring 9 eine Federvorspannung erhält.
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Nach Überlaufen der Auflaufschräge 8 kann sich der verformte Verbindungssteg 11 beziehungsweise Ringsteg 12 teilweise entspannen. Der Verbindungssteg 11 behält aber eine Restspannung. Mit dieser Biegespannung werden die beiden Außenflächen 10', 12', 12'' voneinander weg beaufschlagt und gegen die ihnen zugeordneten, aufeinanderzuweisenden Wandungen 6', 7', 7'' gepresst. Zufolge dieser Flächenpressung bildet sich eine Reibkraft zwischen den aneinanderliegenden Oberflächen 10', 6' beziehungsweise 12', 7' oder 12'', 7'' aus. Dies hat zur Folge, dass die beiden Gehäuseteile 1, 2 gegeneinander gedreht werden können, wobei die Drehung aber nicht leichtgängig sondern schwergängig ist. Der Ring 9 hat somit nicht nur die Aufgabe, als Axialfesselungsmittel zwischen den beiden Gehäuseteilen 1, 2 zu dienen, sondern auch die Drehhemmung zu verursachen.
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Mit dem die beiden Gehäuseteile 1, 2 formschlüssig aneinander fesselnden Formschlusseingriffselement wird eine Verbindung zwischen den beiden Gehäuseteilen 1 und 2 geschaffen, die nur durch Zerstörung des Formschlusseingriffselementes aufhebbar ist. Gleichzeitig bildet das Formschlusseingriffselement 9 spielfreie Flächenanlagen, die zu einer Drehhemmung führen. Durch Aufbringen eines Drehmomentes kann das Hauptgehäuse 1 gegenüber dem Anschlussstück 3 in eine Position gedreht werden, in der die Digitalanzeige im Anzeigefeld 21 optimal abgelesen werden kann. Die Drehhemmung ist ausreichend groß um zu verhindern, dass Maschinenvibrationen zu einer Verdrehung der beiden Gehäuseteile 1, 2 führen.
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Bei dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Bedienfeld 21 und der Gehäusestecker 22 jeweils einem gemeinsamen ersten Gehäuseteil 1 zugeordnet, so dass der Gehäusestecker 22 eine gegenüber der Lage des Bedienfeldes 21 vorgegebene Position einnimmt. In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann das in den Zeichnungen dargestellte erste Gehäuseteil 1 von zwei gegeneinander drehbaren Gehäuseelementen ausgebildet sein. So kann ein oberes Gehäuseelement vorgesehen sein, welches das Bedienfeld 21 ausbildet und ein unteres Gehäuseelement vorgesehen sein, dem der Gehäusestecker 22 zugeordnet ist. Diese beiden Gehäuseelemente können gegeneinander verdreht werden, so dass die Richtung des Gehäusesteckers 22 gegenüber dem Bedienfeld 21 verändert werden kann. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Drehverbindung zwischen diesen beiden Gehäuseelementen ebenfalls über einen Ring erfolgt, der in Ringnuten jeweils eines der beiden Gehäuseelemente einliegt. Ein Gehäuseelement kann dabei einen Flanschabschnitt aufweisen, der in eine Flanschaufnahmehöhlung des anderen Gehäuseelementes eingreift. Die beiden Gehäuseelemente werden auch hier mittels eines mit Ausnehmungen in der Wandung der Flanschaufnahmehöhlung und der Wandung des Flanschabschnittes zusammenwirkenden Formschlusseingriffselementes axial aneinander gefesselt, wobei die Ausnehmungen Ringnuten sind und das Formschlusseingriffselement ein an je einem Wandungsabschnitt der beiden Ringnuten kraftbeaufschlagt anliegender Ring ist.
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Die 8 zeigt eine Variante eines Rings 9, wie er in der oben beschriebenen Weise insbesondere zur Verbindung der beiden Gehäuseteile 1 und 2 verwendet werden kann. Der in der 8 ohne Schlitz dargestellte Ring 9 kann aber auch einen die Montage erleichternden Schlitz aufweisen. Der Ring besitzt einen bis auf den optionalen Schlitz umlaufenden Ringsteg 10. An den Ringsteg 10 schließt sich ein Verbindungssteg an. Der Ringsteg 12 erstreckt sich nur über voneinander getrennten Umfangsabschnitten. Zwischen den Umfangsabschnitten befinden sich Einschnitte 24, so dass der Ringsteg 12 im Wesentlichen von radial nach außen weisenden L-förmigen Zungen ausgebildet ist. Auch diese Maßnahme erleichtert die Schnappmontage der beiden Gehäuseteile 1, 2.
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Da der O-Ring 17 in radial gerichteter Vorspannung in der ihm zugeordneten Ringnut einliegt, beeinflusst er ebenfalls die Drehhemmung der beiden Gehäuseteile 1, 2.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- erstes Gehäuseteil
- 2
- zweites Gehäuseteil
- 3
- Anschlussstück
- 4
- Flanschabschnitt
- 4'
- Stirnseite
- 5
- Flanschaufnahmehöhlung
- 5'
- Boden
- 6
- Ringnut
- 6'
- Grund
- 7
- Ringnut
- 7'
- Schräge
- 7''
- Wandung
- 8
- Auflaufschräge
- 9
- Ring
- 10
- Ringsteg
- 10'
- Anlagefläche
- 11
- Verbindungssteg
- 12
- Ringsteg
- 12'
- Anlagefläche
- 12''
- Anlagefläche
- 13
- Freiraum
- 14
- Ringnut
- 15
- Anschlagstift
- 16
- Anschlagstift
- 17
- O-Ring
- 18
- O-Ring
- 20
- Außengewinde
- 21
- Bedienfeld
- 22
- Gehäusestecker
- 23
- Anschlussabschnitt
- 24
- Einschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4115253 A1 [0002]
- DE 10353886 B3 [0003]