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Die Erfindung betrifft eine Beschattungsanlage mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegeben Merkmalen.
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Eine Beschattungsanlage der gattungsgemäßen Art ist z. B. aus der
DE 10 2007 043 952 A1 in Form eines Plissees oder einer Jalousie bekannt. Die obere und die untere Schiene sind gegeneinander verlaufend auf Halteelemente in Form von Schnüren aufgesetzt und können entlang der Schnurführung unabhängig voneinander verschoben werden. Die Schnüre sind dazu an einem Rahmen einer Lichtdurchdringungsöffnung, beispielsweise an einem Fenster, mittels Schnurschuhen befestigt. Die Schnüre verlaufen rechtwinklig zur Längsachse der Schienen und sind innerhalb der Schienen so umgelenkt und geführt, dass sie durch in die Faltlamellen des Plissees eingebrachte Durchbrechungen hindurchgezogen werden können. Über die Breite des Plissees sind beispielsweise fünf Schnurführungen vorgesehen, wobei die mittigen Schnurführungen herausgeführt und obenseitig an dem Rahmen der Lichtdurchdringungsöffnung befestigt sind, ebenso die in den Eckenbereichen vorgesehenen Schnüre. Der Behang ist harmonikaartig gefaltet. Das Material ist so beschaffen, dass es eine Eigenstabilität aufweist, was durch die Faltkanten unterstützt wird.
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Die Erfindung ist aber nicht nur auf solche Ausführungen der Abschattungsanlage beschränkt, sondern kann auch dann eingesetzt werden, wenn die obere Schiene beispielsweise an dem Rahmen des Fensters befestigt ist und die untere Schiene auf den gespannten Schnüren von unten nach oben und umgekehrt verschoben wird, wodurch der harmonikaartig zusammengefaltete Behang auseinandergezogen und zusammengeschoben wird, zu welchem Zweck die oberste und die unterste Lamelle jeweils an der oberen Schiene und an der unteren Schiene befestigt sind.
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Aus der
DE 20 2010 008 726 U1 ist ein an mindestens zwei parallel zu zwei ersten Rahmenschenkeln eines Fensters verlaufenden Führungsschnüren verschieblich geführter Schienenvorhang aus gefaltetem Material bekannt, wobei die beiden Enden jeder Führungsschnur an den beiden quer zu den ersten Rahmenschenkeln verlaufenden zweiten Rahmenschenkeln des Fensters befestigt sind. Die Schnurspanner werden an zweiten Rahmenschenkeln durch Kleben befestigt. Die Faltlamellen sind mit ihren Löchern oder Durchbrechungen auf die Schnüre aufgezogen, was nur wirtschaftlich in einer Fabrik herstellbar ist. Ein ähnlicher Aufbau mit einer oberen Schiene, die an einem Rahmen eines Fensters befestigbar ist, und einer beweglichen unteren Schiene ist aus der
DE 93 17 094 U1 bekannt.
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Des Weiteren ist aus der
DE 35 26 747 C1 ein harmonikaartig gefalteter Vorhang für Fahrzeug- und Wohnwagenfenster bekannt, bei dem die einzelnen an ihren Längsseiten miteinander verbundenen senkrechten Faltabschnitte in ihrem oberen Bereich Durchbrechungen aufweisen, mittels welcher sie auf einer waagerechten Tragstange verschiebbar gehalten sind. Um den Vorhang einfach von den Tragstangen abnehmen zu können, wenn dies beispielsweise für Reinigungszwecke gewünscht ist, sind in die Faltteile Einschnitte eingebracht, die sich einseitig vom Rand des Faltteiles bis zu der jeweiligen Durchbrechung erstrecken. Die Einschnitte weisen eine Schlitzbreite auf, die etwa dem Durchmesser der Tragstange entspricht. Die Einschnitte können gekrümmt oder auch abgewinkelt oder gradlinig ausgeführt sein. Soweit hier von einem Faltteil die Rede ist, handelt es sich um eine Faltlamelle, die durch Verpressen des Behangs gebildet ist und von den vorderen und hinteren Faltkanten begrenzt ist. In einer Ausführungsform (
5 und
6) ist auch vorgesehen, dass der Vorhang keine Faltkanten aufweisen muss, sondern die Faltlamellen durch Faltenbildung eines flexiblen Gewebes gebildet werden, so dass sich Faltbögen seitlich vorstehend beim Zusammenschieben auf der Stange ergeben. Die Durchbrechungen sind runde Löcher. Diese Ausführung ist auf eine Beschattungsanlage mit horizontalen Faltlamellen nicht übertragbar, da diese stets einen in sich stabilen Stapel von Faltlammellen bilden, zusammenfallen würden. Wenn eine klassische Befestigung an der oberen und unteren Schiene vorgenommen würde, so wie dies bei Plissees bekannt ist, so wäre die gewünschte Abnehmbarkeit nicht zu erzielen.
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Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Beschattungsanlage der gattungsgemäßen Art so auszubilden, dass eine einfache Montage des Vorhanges auf den Schnüren oder Stangen, an denen mindestens die untere Schiene geführt ist, während die obere Schiene darauf entweder auch geführt ist oder an einem Träger oder einem Rahmen eines Fensters oder einer anderen Lichtdurchlassöffnung befestigt ist und der Behang wahlweise einsetzbar ist, dass er einfach montierbar und auswechselbar ist, so dass er auch für Reinigungszwecke abgenommen werden kann und in gestapelter Form verbaubar ist.
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Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung der Beschattungsanlage gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre, wonach die Stäbe zwischen den Wänden der Durchbrechungen und den hinteren oder den vorderen Faltkanten oder Faltrundungen geschlitzt sind, mittels welcher Schlitze die Faltlamellen auf die Schnüre oder Stangen aufschiebbar und von diesen abziehbar sind, wobei die obere Faltlamelle mit der Oberseite an der oberen Schiene und die untere Faltlamelle mit der Unterseite an der unteren Schiene lösbar befestigt sind.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im Detail angegeben.
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Die Erfindung ist auf verschiedenen Beschattungsanlagen einsetzbar. Anstelle von Schnüren, an denen mindestens die untere Schiene verschiebbar gelagert ist, können auch Stangen vorgesehen sein, beispielsweise seitliche Stangen, die durch die Durchbrechungen in den Faltlamellen hindurchgesteckt sind. Diese Stangen werden dann obenseitig an der Schiene befestigt und untenseitig über Schuhelemente an einem Rahmen eines Fensters oder einer anderen Lichtdurchlassöffnung, beispielsweise auch einer Balkontür oder einer Glastür fixiert. Die Befestigung kann dabei auch an der Laibung der Lichtdurchlassöffnung selbst angebracht sein. Die Schnurführung bei den verschiedenen Anordnungen von Schienen ist beispielsweise aus dem Stand der Technik, der eingangs beschrieben ist, bekannt; auch hierauf ist die Erfindung einsetzbar.
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Sowohl bei den Ausführungen, bei denen die Schienen relativ gegeneinander nach oben und unten verschiebbar angeordnet sind und zwischen denen sich der Behang befindet, als auch bei jenen, bei denen die obere Schiene fixiert ist und die untere Schiene nach oben auf den Schnüren oder Stangen verschiebbar angeordnet ist, ist der Behang der Erfindung so ausgebildet, dass er nicht mehr über die in den Faltlamellen vorgesehenen Durchbrechungen aufgefädelt werden muss, sondern nach der Vormontage oder bei der Montage im gespannten Zustand der Schnüre oder der eingesetzten Stangen auf diese auf einfache Weise über die Schnitte durch leichtes Auseinanderbiegen aufdrückbar ist.
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Die Schnitte, die die Schlitze bilden, sollten mit einem Messer eingebracht werden, so dass eine Stoßverbindung besteht und der Schnitt selbst durch die Schnur oder die Stange verdeckt ist. Da der Schnitt so eng gehalten ist, kann die Schnur auch bei starker seitlicher Belastung nicht ausfallen. Anstelle von Schneidschlitzen mittels Messer können auch Schlitze definierter Breite mittels eines Lasers eingeschnitten werden, so dass ein vorgefertigtes Behangpaket, das aus einem Behang mit einer definierten Anzahl von Faltlamellen besteht, vorgefertigt werden kann und das nach der Montage der Schienen und der Schnüre nur auf diese aufgesetzt zu werden braucht. Die Unterseite der unteren Faltlamelle verbindet sich dabei entweder mittels geeigneter lösbarer Befestigungen unmittelbar mit der Oberfläche der Schiene oder es wird die Erfindung durch Ausübung eines Druckes auf die Oberseite des Stapelpaketes ausgeübt. Die obere Schiene kann nun nach unten gefahren und auf die Oberseite der oberen Faltlamelle aufgedrückt werden, um auch hier eine entsprechende lösbare Verbindung herzustellen. Es ist aber auch möglich, die untere Schiene nach oben zu schieben, um das eingelegte, mit den Durchbrechungen bereits auf die Schnüre über die Schlitze aufgeschobene Lamellenpaket nach oben zu schieben, um eine Befestigung an der oberen Schiene zu bewerkstelligen. Als lösbare Befestigung kommen beispielsweise Flächenreißverschlusselemente in Betracht oder Adhäsionselemente, die an den zu verbindenden Flächen vorgesehen und durch Ausübung einer Spaltkraft wieder auftrennbar sind, beispielsweise durch Abziehen oder durch Einbringen eines Keiles. Es können aber auch Magnet-, Keder- oder Klemmverbindungen vorgesehen sein, um die jeweils obere oder untere Faltlamelle von der Oberfläche der oberen oder unteren Schiene ablösen zu können. Bei Kederverbindungen wird eine Klemmverbindung hergestellt, indem die Faltlamelle mittels eines Kederstabes in eine -förmige Ausnehmung in der Oberfläche oder in parallele Ausnehmungen eingedrückt wird. Es kann aber auch ein einfacher Druckknopfverschluss zur Verbindung vorgesehen sein. Entscheidend ist jedoch, dass die Verbindung auch lösbar ausgestaltet ist, da anderenfalls eine Abnahme eines gesamten Faltpaketes bzw. des Vorhanges in gestreckter Form von den Schnüren oder den Stangen nicht möglich wäre.
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Um die Abnahme zu erschweren bzw. zu verhindern, dass durch seitliche Dauerbelastung die Schnüre in den Spalt hineintreten können, können die Schlitze nicht senkrecht zu den äußeren Faltkanten oder Faltrundungen verlaufend eingebracht sein, sondern an den Seitenwänden der Durchbrechung in einem Winkel münden. Hierdurch entsteht ein gegenüber dem Boden verschobener Einlauf, so dass zur Abnahme eine Aufweitung per Hand erfolgen muss, um das Paket von der Schnur wieder abziehen zu können. Die Innenfläche der Durchbrechung kann dabei mit dem Schlitz eine haubenförmige Ausprägung bilden. Die Schlitze können aber auch bogenförmig ausgebildet sein oder eine definierte andere Struktur aufweisen, so dass sie als Schattenfuge längs der Schnüre bei gestrecktem Vorhang und einfallendes Sonnenlicht sichtbar sind. Hierdurch können bestimmte optische Effekte erzielt werden, da praktisch immer nur zwei Faltlamellenhälften durch den Schlitz getrennt sind während die anderen beiden Hälften geschlossen ausgeführt sind.
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Die Schlitze können von der Rückseite oder der Vorderseite her in den Behang eingebracht sein. Handelt es sich bei dem Behang um ein flexibles Textil, das keine Kantenprägung, also harmonikaartige Prägung, aufweist, so ist die Erfindung auch dort anwendbar. Der Schnitt wird von dem äußeren Faltbogen begrenzt. Die Schnitte können sowohl in gestreckte Behangbahnen eingebracht sein oder aber auch im gefalteten Zustand zusammen mit den Durchbrechungen eingebracht werden. Dies kann beispielsweise mittels eines Laserschnittes erfolgen. Wenn kein Schneidschlitz, sondern ein etwas breiterer Schlitz eingebracht wird, so sollte die Breite stets kleiner als der Durchmesser der Schnur oder der Stange sein.
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Die Durchbrechungen können grundsätzlich unterschiedliche Formen aufweisen. Üblich sind runde Löcher, die Löcher können aber auch oval sein; es kann aber auch eine Innenzahnkranzform oder eine Freiform vorgesehen sein. Wenn eine Zahnkranzform gegeben ist, so empfiehlt es sich, den Schlitz in der Zahnhöhe eines Zahnes auslaufen zu lassen oder davor enden zu lassen, so dass nur eine Trennung durch leichtes Verwinden des Pakets ermöglicht wird. Wenn der Schlitz in einem Zahntal endet, so ist zwar ein leichteres Abziehen von den Schnüren möglich, es können aber bei stärkerer seitlicher Windbelastung die Schnüre in den Schlitz einklemmbar sind, was aber die Funktion nicht beeinträchtigt, da durch Verschieben der unteren oder oberen Schiene, je nach Ausführungsform, ein schnelles Lösen gegeben ist.
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Des Weiteren versteht sich von selbst, dass die Durchbrechungen in der Größe so gewählt sein müssen, dass die Stange oder die Schnur bei vollständig gestrecktem Behang, also bei völliger Ausdehnung, noch durch die Durchbrechungen gezogen werden kann.
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Als Behangmaterial können verschiedenste Materialien zur Anwendung kommen. Im Falle eines Plissees empfiehlt es sich, diesen in Falten zu legen, jedenfalls sind die Breiten der Faltlamellen z. B. ca. 1 cm bis ca. 4 cm groß wählbar, dies hängt von der Materialstärke und der Elastizität des Werkstoffes ab. Die Stabilität in horizontaler Richtung wird insbesondere durch die Faltung erzielt. Dabei wird eine maschinelle Faltung bevorzugt, um die Faltkanten als relativ stabile Faltkanten ausbilden zu können.
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Es sind aber auch einfache oder beschichtete Textilien einsetzbar. Wenn keine Faltung vorgegeben ist, so wird durch die Einbringung der Lochreihen eine weiche Faltung erzielt und damit Faltrundungen an den die Schnur oder die Stange überstehenden Seiten. Auch hier sind beispielsweise maschinell in die gestreckte Behangbahn die Löcher und die verbindenden Schlitze einbringbar. Dabei werden immer zwei benachbarte Löcher über den Schlitz miteinander verbunden, während das nächste Paar unverbunden bleibt. Jedes Lochpaar der Reihe wird also mittels eines Schlitzes verbunden. Dadurch ist durch Faltung des Behanges automatisch ein durchgehender Schlitz an der Vorder- oder Rückseite, je nachdem welche Lochreihen ausgewählt sind, gegenüber der Schnur geschlitzt, so dass hierüber der Behang auf einfache Weise als Paket oder gestreckt auf die Schnur aufgesteckt werden kann.
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Wenn über die Breite einer Beschattungsanlage mehrere Schnüre vorgesehen sind, beispielsweise fünf, so können die Schlitze sowohl vorderseitig als auch rückseitig eingebracht sein. Um durch leichtes Eindrehen beim Aufsetzen des Behanges mit den Schlitzen auf die Schnüre zu ermöglichen, sollte die mittlere Lochreihe zunächst aufgesetzt werden, um dann durch Drehung die davon linksseitigen und rechtsseitigen entweder von vorne oder von hinten die weiteren Schlitze auf die übrigen die Schnüre aufdrehen zu können. Selbstverständlich können auch alle Schlitzreihen auf einer Seite angebracht sein, so dass beispielsweise der Behang von der Vorderseite auf die Schnüre aufdrückbar ist. In gleicher Weise ist auch ein Entfernen des Behanges von den Schnüren z. B. zu Reinigungszwecken oder zum Austausch möglich.
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Die Erfindung hat aber auch den Vorteil, dass der Behang gesondert verpackt in der Verpackung mitgeliefert werden kann und erst nach der Montage der Schienen und der Schnüre auf diese aufsetzbar ist. Verschmutzungen bei der Montage sind damit ausgeschlossen. Des Weiteren können verschiedenfarbige Behänge gegen solche mit anderen Farben und Mustern ausgetauscht werden. Ebenso ist, falls keine Reinigung möglich ist, ein leichter Austausch gegen einen neuen Behang möglich. Als Behang kann aber auch ein Folienstoff verwendet werden, zur Abdunklung sogar eine dunkle Kunststofffolie, die kein Licht mehr durchlässt. Grundsätzlich lässt sich die Abschattungsanlage auch für verschiedene Zwecke einsetzen, um beispielsweise Lichtdurchfall in einen Raum oder ein Behältnis gänzlich zu vermeiden oder auch nur diffus eintreten zu lassen. Die Anwendung ist also nicht nur bei Lichtdurchlassöffnungen in Gebäuden anwendbar, sondern kann auch bei Gegenständen in den Lichtdurchlassöffnungen, so z. B. in Maschinenabdeckungen, eingesetzt werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen ergänzend erläutert.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Beschattungsanlage in perspektivischer Darstellung mit einer oberen und einer unteren Schiene sowie mit Schnurführungen in diesen und freien Schnurenden, die mittels Schnurschuhen beispielsweise an einem Fensterrahmen befestigbar sind,
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2 eine isometrische Ansicht einer Beschattungsanlage, bei der die erfindungsgemäßen Schlitze in den Behang rückseitig eingebracht sind,
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3 ein Beispiel für unterschiedliche Schlitzführungen,
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4 ein weiteres Beispiel verschiedener Schlitzführungen,
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5 ein weiteres Beispiel möglicher Schlitzführungen und
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6 die Handhabung eines Stapels eines Behanges aus zusammengelegten Faltelementen.
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In 1 ist in einer isometrischen Darstellung der eine erfindungsgemäß ausgebildete Beschattungsanlage dargestellt, die in einen Fensterrahmen einsetzbar ist. Die Beschattungsanlage besteht aus einer unteren Schiene 4 und einer oberen Schiene 5, in denen Schnüre 6 und 7 derart seitlich herausgeführt sind, dass diese nach dem Befestigen der unten und oben vorstehenden Enden an den Rahmenteilen, beispeilsweise eines Fensters, es gestatten, die obere und die untere Schiene nach oben oder nach unten zu verschieben. Die Schnüre 6 und 7 sind in Durchbrechungen 8, nämlich runden Löchern, in den einzelnen Faltlamellen 2 und 3 des Behanges 1 geführt.
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Aus 2 ist die jeweils zugehörige Durchbrechung 9 in der Faltlamelle 3 ebenfalls sichtbar. Bei dem Behang 1 handelt es sich beispielsweise um ein Plissee, also ein in sich flexibles aber dennoch relativ festes Material, mit Faltkanten 10 und 11. Erfindungsgemäß sind nun jeweils zwei Durchbrechungen 8 und 9 über senkrecht zu den Faltkanten 10, 11 verlaufende Schlitze 12 und 13 miteinander verbunden. Diese Schlitze 12, 13 sind beispielsweise als Schneidschlitze mittels Messer oder Laser eingebracht. Die Stirnseiten der Schlitze liegen nach dem Schneiden aneinander an. Je nach ausgefahrener Falte 2, 3, was aus 2 ersichtlich ist, wird eine größere oder kleinere Fläche des Fensters abgeschattet. Die obere Schiene 5 und die untere Schiene 4 können also gegenläufig oder voneinander unabhängig wegbewegt werden, so dass jede gewünschte Abschattungsgröße und -lage des Behangs 1 herstellbar ist. Die entsprechende Führung der Schnüre 6, 7 in den Schienen 4, 5 und deren Befestigung an den Rahmenteilen sind aus dem Stand der Technik, der eingangs genannt worden ist, hinlänglich bekannt.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Behang 1 völlig getrennt von den mechanischen Bestandteilen der Abschattungsanlage hergestellt und transportiert werden kann und erst beim Verbauen der Schienen 4, 5 und der Schnüre 6, 7 an dem abzuschattenden Fenster zum Schluss eingesetzt werden können. Dazu dienen die abwechselnd jeweils paarweise vorgesehenen Schlitze 12 und 13, die sich von den äußeren Kanten 10 im Ausführungsbeispiel gemäß 1 und im Ausführungsbeispiel gemäß 2 bis hin in die Durchbrechungen 8 und 9 erstrecken. Wird beispielsweise, wie auf 6 ersichtlich, der Stapel leicht aufgebogen, so ist ein Aufschieben des Behangs 1 auf die Schnüre 6 und 7 möglich. Wenn darüber hinaus die untere Faltlamelle 3 an der Unterseite mit einer Adhäsionsfläche versehen ist, so kann sie an der Gegenfläche der Oberseite der unteren Schiene 4 durch Aufdrücken auf einfache Weise befestigt werden. Dasselbe ist aber auch mit der oberen Faltlamelle 3 an der Unterseite der oberen Schiene 5 möglich. Es ist ersichtlich, dass beispielsweise nach dem Aufsetzen eines Stapels des faltbaren Behangs 1 auf die Schnüre 6 und 7 durch Niederdrücken der oberen Schiene 5 auf den Stapel automatisch eine Befestigung des Behanges 1 sowohl an der oberen Schiene 5 als auch an der unteren Schiene 4 erfolgt. Andererseits können diese Adhäsionsverbindungen auch wieder per Hand leicht aufgelöst werden, so dass ein Abziehen des gestapelten faltbaren Behanges möglich ist. Auch können hier zur Verbindung Flächenreißverschlusselemente, Druckknöpfe und andere lösbare Verbindungen eingesetzt werden.
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In 3 ist ein rückseitiges und ein vorderseitiges Schlitzmuster eingebracht, nämlich gerade Schlitze. Ein solches Faltbehangpaket kann also durch Verdrehen um eine fiktive Mittenachse auf die Zugschnüre von der Vorder- und Rückseite aufgebracht werden.
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In 4 sind Schnittführungen dargestellt, die seitlich in den Seitenflächen der Durchbrechungen 8 und 9 münden. Diese Schnittmuster bilden praktisch hakenförmige Lagerungen der Zugschnüre oder einer Stange innerhalb der Durchbrechungen 8 und 9. Die Schnitte 12 und 13 sind dabei von einer Seite her eingebracht.
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5 zeigt eine Abwandlung der Schnittführungen nach 4. Links ist eine dreieckförmige Schnittführung und rechts eine wellenförmige Schnittführung eingebracht. Darüber ist eine verzahnte Verbindung der aneinanderstoßenden Stirnflächen der geschnittenen Wandungen sichergestellt, um ein Herausgleiten der Schnüre zu verhindern.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behang
- 2
- Faltlamellen
- 3
- Faltlamellen
- 4
- untere Schiene
- 5
- obere Schiene
- 6
- Schnüre
- 7
- Schnüre
- 8
- Durchbrechungen
- 9
- Durchbrechungen
- 10
- Faltkanten
- 11
- Faltkanten
- 12
- Schlitze
- 13
- Schlitze
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007043952 A1 [0002]
- DE 202010008726 U1 [0004]
- DE 9317094 U1 [0004]
- DE 3526747 C1 [0005]