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DE102011056293A1 - Etikettiermaschine mit Reinraum - Google Patents

Etikettiermaschine mit Reinraum Download PDF

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DE102011056293A1
DE102011056293A1 DE102011056293A DE102011056293A DE102011056293A1 DE 102011056293 A1 DE102011056293 A1 DE 102011056293A1 DE 102011056293 A DE102011056293 A DE 102011056293A DE 102011056293 A DE102011056293 A DE 102011056293A DE 102011056293 A1 DE102011056293 A1 DE 102011056293A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
containers
clean room
labeling
transport
sterilization
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102011056293A
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English (en)
Inventor
Frank Winzinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Krones AG filed Critical Krones AG
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Publication of DE102011056293A1 publication Critical patent/DE102011056293A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C3/00Labelling other than flat surfaces
    • B65C3/06Affixing labels to short rigid containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/02Devices for moving articles, e.g. containers, past labelling station

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Abstract

Eine Vorrichtung (1) zum Etikettieren von Behältnissen (10), mit einer Transporteinrichtung (2), welche die Behältnisse (10) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (P) transportiert, mit einer Zuführungseinheit, welche ein Etikettenmaterial (50, 100) den Behältnissen (10) zuführt, und mit einer Applikationseinrichtung (4), welche das Etikettenmaterial (50, 100) an den Behältnissen (10) anbringt. Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung (1) einen Reinraum (20) auf, der mittels wenigstens einer ersten Wandung (26) gegenüber einer unsterilen Umgebung (U) abgegrenzt ist und dieser Reinraum umgibt (20) wenigstens abschnittsweise den Transportpfad (P) der Behältnisse (10).

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen und insbesondere von Kunststoffbehältnissen. Derartige Vorrichtungen sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt. Unter Vorrichtungen zum Etikettieren werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung solche Vorrichtungen verstanden, welche ein Etikettenmaterial an den Behältnissen anbringen. Bei diesem Etikettenmaterial kann es sich um Etiketten handeln, welche mit einer Leimschicht beaufschlagt und anschließend an den Behältnissen angebracht werden. Es kann sich jedoch auch um Selbstklebeetiketten handeln, welche von einem Trägermaterial abgezogen und anschließend an dem Behältnis angeklebt werden.
  • Daneben kann es sich bei den Etiketten auch um sog. Schrumpf-Sleeves handeln, welche über die Behältnisse gestülpt und anschließend an diesem insbesondere über thermische Einwirkung angeschrumpft werden. Ebenfalls kann es sich um dehnbare Sleeves handeln, welche nur durch mechanische Krafteinwirkung über Behältnisse aufgezogen werden. Auch kann es sich bei dem Etikettenmaterial um Farbe handeln, die auf den Behältnissen aufgebracht wird.
  • Derartige Vorrichtungen weisen üblicherweise eine Transporteinrichtung auf, welche die Behältnisse transportiert. Daneben weisen diese Vorrichtungen auch eine Applikationseinrichtung auf, welche das Etikettenmaterial an den Behältnissen anbringt. Diese Applikationseinrichtung ist dabei üblicherweise stationär angeordnet und bringt die Etiketten an die sich bewegenden Behältnisse an.
  • Aus der EP 2 332 845 A2 sind eine Etikettiervorrichtung und ein Etikettierverfahren zur Etikettierung von Behältern bekannt. Diese Etikettiervorrichtung weist dabei eine Sterilisationseinrichtung zum Sterilisieren der Behältnisse oder eines Werkzeugs auf. Diese Sterilisationseinrichtung soll dabei beispielsweise eine Zentrierglocke sterilisieren, welche die Behältnisse während des Etikettiervorgangs hält.
  • Aus der DE 10 2008 024 947 A1 ist ein Verfahren zum Verpacken patientenspezifischer Substanzen sowie eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens bekannt. Dabei erfolgt das Verpacken innerhalb eines Reinraums.
  • In jüngerer Zeit ist man dazu übergegangen, in vielen Bereichen Behältnisse unter sterilen Bedingungen zu befüllen. Dies erfordert jedoch, dass auch bereits die abzufüllenden Behältnisse steril bei der Füllmaschine ankommen sollten. Aus diesem Grund sind in jüngerer Zeit auch sterile Herstellungsmaschinen bekannt geworden, mit denen Kunststoffvorformlinge unter sterilen Bedingungen zu Kunststoffbehältnissen umgeformt werden.
  • Sowohl den Füllmaschinen als auch den Umformungsmaschinen, beispielsweise Streckblasmaschinen ist dabei gemeinsam, dass die die Behältnisse behandelnden Elemente wie beispielsweise Füllventile, Blasstationen, Reckstangen und dergleichen mit den Behältnissen mitbewegt werden. Aus diesem Grunde werden üblicherweise auch diese Elemente üblicherweise in den Reinraum integriert.
  • Weiterhin wurden durch die Anmelderin in jüngster Zeit auch Vorrichtungen entwickelt, welche bereits die Kunststoffvorformlinge vor dem Expansionsvorgang sterilisieren. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass der Verbrauch an Sterilisationsmittel gegenüber der Sterilisation von Behältnissen geringer gehalten werden kann. Auch kann in diesen Fällen die Behandlungszeit der Kunststoffvorformlinge geringer gehalten werden.
  • Diese Vorgehensweise erforderte es jedoch bislang, dass die Etikettierung nach dem Füllprozess durchgeführt wurde. Diese Etikettierung der Behältnisse nach dem Füllvorgang bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass die Behältnisse, bedingt durch den Füllvorgang, oftmals noch feucht sind, was die Etikettierung erschwert. Zudem ist ein Neckhandling für abgefüllte Flaschen aufgrund des Gewichts nur schwer zu bewerkstelligen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, welche eine sterile Behandlung bzw. Förderung der Behältnisse ermöglicht, wobei gleichzeitig jedoch die Etikettierung der Behältnisse nicht durch beispielsweise ein hohes Maß an Feuchtigkeit behindert werden soll. Daneben soll vorteilhaft auch eine Sterilisierung der Behältnisse bereits in einer Etikettiermaschine vorgenommen werden können, wobei es sich bei den Behältnissen vorteilhaft sowohl um Kunststoffvorformlinge als auch um aus diesen Kunststoffvorformlingen hergestellte Kunststoffbehältnisse handeln kann.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen weist eine Transporteinrichtung auf, welche die Behältnisse entlang eines vorgegebenen Transportpfades transportiert. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Zuführungseinheit auf, welche das Etikettenmaterial den Behältnissen zuführt oder zur Verfügung stellt. Daneben weist die Vorrichtung auch eine Applikationseinrichtung auf, welche das Etikettenmaterial an den Behältnissen anbringt.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung einen Reinraum auf, der mittels wenigstens einer ersten Wandung gegenüber einer unsterilen Umgebung abgegrenzt ist, wobei dieser Reinraum wenigstens abschnittsweise den Transportpfad der Behältnisse umgibt, insbesondere derart, dass die Behältnisse innerhalb dieses Reinraums bewegt werden.
  • Es wird daher erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Etikettiermaschine in einer kontrollierten Umgebung unter Reinraumbedingungen gehalten wird, sodass Behältnisse beim Durchlauf bzw. während des Etikettiervorgangs nicht kontaminiert werden.
  • Derartige Maßnahmen wurden bislang bei Etikettiermaschinen stets verhindert, da man davon ausging, dass bereits der Etikettiervorgang selbst mit Kontaminationen (beispielsweise durch den verwendeten Klebstoff) verbunden sein kann. Daneben tritt bei einer Etikettiermaschine das zusätzliche Problem auf, dass diese üblicherweise auch stationäre Anlagenteile aufweist, die sich damit nicht mit den zu etikettierenden Behältnissen mitbewegen.
  • Bei dem Etikettenmaterial kann es sich beispielsweise um mit Leim zu beschichtende Etiketten handeln, um selbstklebende Etiketten, um Schläuche, um Schrumpffolien aber auch Tintenmaterial oder dergleichen.
  • Die Erfindung wäre auch für Laseretikettierungen denkbar, wobei sich die Anmelderin vorbehält, auch für eine derartige Beschriftung von Behältnissen, die insbesondere in einem Reinraum stattfindet, Schutz zu beanspruchen.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Reinraum eine zweite Wandung auf, welche den Reinraum gegenüber der Umgebung abgrenzt und die erste Wandung ist gegenüber dieser zweiten Wandung relativ beweglich. Dabei ist es möglich, dass die beiden Wandungen gegeneinander mittels einer hydraulischen Dichtung, wie beispielsweise eines Wasserschlosses, abgedichtet werden.
  • Ähnlich wie in einem Füllbereich einer Füllmaschine oder aber in dem Raum einer Blasmaschine ist es zur Erreichung der Reinraumbedingungen vorteilhaft, Maßnahmen zu treffen, um den Raum, durch den die Behältnisse transportiert werden, steril zu halten. Vorteilhaft werden dabei wenigstens einige und bevorzugt sämtliche Kurven, Antriebe und Elemente, die nicht unbedingt zum Transport und zur Behandlung benötigt werden, außerhalb des besagten Reinraums angeordnet. Dies erleichtert einerseits Montagearbeiten und verringert andererseits die Gefahr von Kontaminationen innerhalb des Reinraums.
  • Vorteilhaft weist die Transporteinrichtung ein um eine vorgegebene Drehachse drehbares Rad auf, an dem die einzelnen Transportelemente zum Transportieren der Behältnisse angeordnet sind. Damit werden vorteilhaft die Behältnisse wenigstens teilweise beziehungsweise abschnittsweise entlang eines kreisförmigen Pfades transportiert. Bei rotierenden Maschinen ist ebenfalls eine hydraulische Dichtung zwischen einem stehenden und einem drehenden Teil der Maschine von Vorteil, um diese gut mit einem ausreichenden Überdruck versorgen zu können. Es kann aber auch eine Gummidichtung, wie beispielsweise eine Labyrinthdichtung vorgesehen sein. Vorteilhaft ist eine Zuführeinrichtung vorgesehen, welche ein gasförmiges Medium, wie insbesondere, aber nicht ausschließlich sterile und/oder gefilterte Luft, in den Reinraum einführt. Vorteilhaft weist die Vorrichtung auch eine Feinfiltereinheit (FFU) auf. Diese Feinfiltereinheit beaufschlagt vorteilhaft den Reinraum mit einem Überdruck gegenüber der (atmosphärischen) Umgebung des Reinraums. Es wäre aber auch denkbar, die Vorrichtung von angrenzenden, sich in anschließenden Reinräumen befindenden Maschinen wie beispielsweise dem Füller mit Sterilluft zu versorgen.
  • Wie erwähnt besteht der Unterschied zu den bereits erwähnten Blasmaschinen und einer Füllmaschine darin, dass im Falle einer Etikettiermaschine nicht alle Behandlungseinheiten mitdrehend sind. Die Etikettieraggregate als Behandlungseinheiten sind üblicherweise stationär in Bezug auf die beweglichen bzw. rotierenden Behälter angeordnet. Hieraus ergeben sich Unterschiede, welche die Gestaltung einer Etikettiermaschine als sterile Maschine aufwendiger machen. Insbesondere ist es hier aufwendiger, den Reinraum unter einem Überdruck zu halten.
  • Vorteilhaft sind alle bewegten Teile innerhalb des Reinraums mit Dichteinrichtungen abgedichtet, wobei als Dichteinrichtungen beispielsweise Wasserschlösser, Dampfsperren, Faltenbälge oder auch Dichtungen aus Gummimaterialien in Frage kommen. Die Antriebe, wie beispielsweise Kurvenrollen, Motoren und Getriebe dieser Elemente, insbesondere die der Drehteller, sind vorteilhaft außerhalb des Reinraums angeordnet, sodass auch eine Schmierung dieser Elemente kein Problem darstellt. Es wäre jedoch auch möglich, dass die Kräfte magnetisch übertragen werden und vorteilhaft diese magnetische Wirkung durch die Reinraumgrenzen hindurch wirkt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen des Reinraums und/oder von innerhalb des Reinraums beweglichen Elementen auf. Vorteilhaft ist daher der Reinraum selbst und bevorzugt auch alle bewegten Komponenten darin CIP-bar (cleaning in place) und/oder SIP-bar (sterilisation in place).
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind innerhalb eines Reinraums Schrägflächen angeordnet, über die ein flüssiges Medium abfließen kann. So kann beispielsweise der Reinraum mittels eines flüssigen Sterilisationsmediums gereinigt werden und dieses Sterilisationsmedium kann anschließend beispielsweise in einen Sammelkanal abfließen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist eine Außenwandung des Reinraums stationär ausgebildet und eine Innenwandung dreht sich gegenüber dieser Außenwandung. Dabei ist es möglich, dass über die Außenwandung Behältnisse zum Zwecke der Etikettierung zugeführt und bevorzugt auch wieder abgeführt werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann auch die Transporteinrichtung selbst eine Wandung des Sterilraums ausbilden. Bevorzugt weist die Vorrichtung eine Bevorratungseinheit zum Bevorraten des Etikettenmaterials auf.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die oben erwähnte Bevorratungseinheit wenigstens abschnittsweise und bevorzugt vollständig außerhalb des Reinraums angeordnet. Bei dieser Bevorratungseinheit kann es sich beispielsweise um ein Rollenmagazin handeln, welches die Etiketten zur Verfügung stellt, es wäre jedoch auch denkbar, dass es sich hierbei um ein Magazin handelt, welches beispielsweise Schrumpfhüllen zur Verfügung stellt oder auch, dass es sich hierbei schlicht um eine Ablage handelt, in der das Etikettenmaterial bevorratet ist.
  • Vorteilhaft ist auch die Zuführungseinheit, welche den Behältnissen das Etikettenmaterial zuführt, wenigstens teilweise außerhalb des Reinraums angeordnet. Vorzugsweise erstreckt sich wenigstens ein Abschnitt der Zuführungseinheit durch eine Grenze des Reinraums hindurch. Auch wäre es möglich, dass die Applikationseinheit und die Zuführungseinheit gemeinsam eine bauliche Einheit ausbilden. Es wäre weiterhin auch möglich, dass das Etikettenmaterial den Behältnissen durch eine Grenze des Reinraums hindurch zugeführt wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wäre es jedoch auch möglich, dass sich die Applikationseinheiten bzw. Etikettieraggregate selbst innerhalb des Reinraums befinden. Dies würde sich beispielsweise für eine Heißleimetikettierung anbieten, es wäre jedoch auch möglich, andere Etikettierverfahren auf diese Weise einzusetzen.
  • Es wäre auch denkbar, auf diese Weise vollständige Reinraumaggregate einzusetzen, die wie bisherige Modulmaschinen mit wenigen Handgriffen an der Maschine andockbar und auch zentrierbar sind. Die Reinraumaggregate können selbst einen Teil der Reinraumwandung zur Verfügung stellen bzw. bilden, welcher selbst über geeignete Abdichtmittel an den Reinraum der Maschine andockbar ist. Hierzu können auch Schleusen (z.B. verfahrbare Bleche) an der Maschine und/oder an den Reinraumaggregaten vorgesehen sein, die eine Abdichtung gegenüber der unsterilen Zone während eines Aggregatwechsels sicherstellen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Sterilisierungseinrichtung zum Sterilisieren des Reinraums auf. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Sterilisierungseinrichtung handeln, welche den Reinraum mit einem fließfähigen Sterilisationsmedium beaufschlagt. Es wäre jedoch auch möglich, dass es sich um eine Sterilisierungseinrichtung handelt, welche den Reinraum oder Wandungen des Reinraums mit Ozon oder Strahlung, beispielsweise Elektronenstrahlung, Gammastrahlung oder auch UV-Strahlung, beaufschlagt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind auch Einrichtungen vorgesehen, welche den Reinraum unter einem Überdruck halten.
  • Es wäre auch möglich, dass eine Sterilisierungseinrichtung vorgesehen ist, welche das Etikettenmaterial selbst sterilisiert. So wäre es beispielsweise möglich, dass Etikettenmagazine oder Etikettenrollen durch ein Tauchbad mit Wasserstoffperoxid oder eine Schleuse gefahren werden, bevor sie eingesetzt werden.
  • Damit können die Etiketten auch vor, bei oder nach dem Anbringen an den Behältnissen sterilisiert werden. Hierfür eignet sich in einer bevorzugten Ausführungsform gasförmiges Wasserstoffperoxid, sodass keine Flüssigkeit an den Etiketten haften bleibt, um die Verklebung an den Behältnissen nicht zu beeinträchtigen. So können beispielsweise Etiketten auch vor dem Anbringen über den Taupunkt von Wasserstoffperoxid erwärmt werden, um anschließend damit beaufschlagt zu werden.
  • Es wäre auch eine Sterilisation der Etiketten mittels Wärme bzw. Hitze denkbar, wenn das entsprechende Etikettenmaterial hierfür ausgelegt ist. Auch die Sterilisation in einem Tauchbad wäre denkbar, beispielsweise in Peressigsäure oder flüssigem Wasserstoffperoxid (H2O2). Ebenfalls ist an eine Sterilisation der Etiketten mittels Ozon, UV-Licht, Gammastrahlung, Fotodynamik oder Elektronenstrahlung gedacht.
  • Bevorzugt werden die Etiketten erst kurz vor oder nach dem Eintritt in den Reinraum sterilisiert. Es kann aber auch eine Art Schleuse vorgesehen sein, in welcher die Etiketten sterilisiert werden, bevor sie in den Reinraum, in dem auch die Behältnisse transportiert werden, eintreten.
  • Es wäre auch denkbar, anstelle von Heißleim antibakterielle Klebstoffe zu verwenden, beispielsweise auch für die Etikettierung von einem Trägerband. Derartige Klebstoffe könnten dabei jodhaltig oder silberionenhaltig ausgeführt sein. Als Beispiele für silberhaltige Additive können Zeolithe, Glaskeramiken, metallisches Silber in Nanopartielform, nanosilberbeschichtete Polymere, Silbersalze oder dergleichen genannt werden.
  • Es wird daher in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform die Verwendung eines Klebstoffs vorgeschlagen, der mit den oben genannten Additiven versetzt ist. Bevorzugt wird hierzu ein Klebstoff mit einem hydrophilen Grundpolymer verwendet. Dazu gehören beispielsweise formulierte und UV-Licht-vernetzbare Haftschmelzklebestoffe oder auch Hydrokolloide, beispielsweise auf Basis von thermoplastischem Kautschuk.
  • Falls eine Schlauchetikettierung oder eine Etikettierung mittels Trägerband vorgenommen wird, kann das Trägerband oder das Etikett auch eine insbesondere nicht sichtbare Perforation aufweisen, durch welche ein Sterilisationswirkstoff zu den abgedeckten Bereichen des Etiketts gelangen kann.
  • Es wird daher auch eine Sterilisationseinrichtung zur Sterilisation des Etikettenmaterials vorgeschlagen. Insbesondere ist dabei eine Sterilisationseinrichtung vorgesehen, welche das Etikettenmaterial mit einem fließfähigen Sterilisationsmedium oder auch mit einer sterilisierenden Strahlung beaufschlagt.
  • Bei der Verwendung von Schlauchetiketten ist es auch denkbar, die einzelnen Schläuche vorher voneinander zu trennen und erst anschließend an die Behältnisse zu applizieren.
  • Eine weitere Möglichkeit für die Etikettierung besteht in der Verwendung eines dehnbaren Schlauches, der beispielsweise mechanisch durch Spreizfinger vorgedehnt wird. Nach dem Überstülpen des Etiketts über das Behältnis werden die entsprechenden Spreizfinger wieder zwischen dem Behältnis und dem Etikett herausgefahren. Auf diese Weise könnte eine Entkeimung des Etiketts in der Phase, beispielsweise über Elektronenstrahlung oder ultraviolette Strahlung erfolgen, da sich gerade das Etikett aufgeweitet auf den besagten Spreizfingern befindet. Auch wäre es bei dieser Ausführungsform denkbar, dass Düsen vorgesehen sind, die zwischen den Spreizfingern angebracht sind und bei denen ebenfalls H2O2 entweichen kann. Weiterhin wäre auch hier eine Kombination mit der Funktion des Abziehens über (Steril-)Luftdüsen und/oder einer Sterilisation denkbar.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Transporteinrichtung wie oben erwähnt einen um eine vorgegebene Drehachse drehbaren Träger auf, wobei eine Drehachse bevorzugt außerhalb des Reinraums angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist dabei der Reinraum kanalartig um den Transportpfad der Behältnisse ausgebildet. Auch kann der drehbare Träger selbst eine Wandung des Reinraums ausbilden. Auf diese Weise kann der Reinraum relativ klein gehalten werden.
  • Bei dieser Ausführungsform ist es denkbar, dass der Reinraum zumindest bereichsweise ringförmig ausgebildet ist und eine Zuführeinrichtung bzw. einen Zulauf und einen Ablauf für die Behältnisse aufweist. Es wäre jedoch auch möglich, dass neben der Drehachse noch weitere Elemente, wie insbesondere der Antrieb außerhalb des Reinraums angeordnet sind. Weitere bewegte Teile, die sich außerhalb des Reinraums befinden können, sind beispielsweise Antriebe für Drehteller und Zentrierglocken oder auch Antriebe für Neckhandlingklammern. Diese Antriebe sind vorteilhaft ebenfalls außerhalb des Reinraums angeordnet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Sterilisationseinrichtung auf, welche die Behältnisse während des Transports durch die Etikettiermaschine sterilisiert.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Applikationseinrichtung modular aufgebaut und in ihrer Gesamtheit von der Transporteinrichtung entfernbar. Dabei ist es möglich, dass die Applikationseinrichtung sowohl mechanisch als auch elektrisch an- und abkoppelbar ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform befindet sich wenigstens ein Antrieb zum Transport der Behältnisse und/oder der Etiketten außerhalb des Reinraums.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens eine Sterilisationsvorrichtung zum Sterilisieren der Etiketten vorgesehen und bevorzugt ist mindestens eine Sterilisationsvorrichtung zum Sterilisieren der Etiketten an der Vorrichtung angeordnet.
  • Daneben wäre es, wie oben erwähnt, auch möglich, dass das Etikettieraggregat innerhalb des Reinraums angeordnet ist und Antriebe für das Etikettieraggregat zumindest teilweise außerhalb des Reinraums angeordnet sind. Auch wäre es möglich, dass Anteile des Etikettieraggregats bzw. der Applikationseinrichtung außerhalb des Reinraums angeordnet sind.
  • Es wäre aber auch denkbar, die Etikettieraggregate zwar außerhalb des Reinraums, jedoch mitlaufend, insbesondere mitrotierend, zu gestalten. Auf diese Weise wäre es möglich, eine noch einfachere Abdichtung zu gewährleisten. Der Nachteil, dass jedem Fördermittel, insbesondere Drehteller, ein eigenes Aggregat zugeordnet wäre, würde in dem Fall bewusst in Kauf genommen.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Anlage zum Behandeln von Behältnissen gerichtet, wobei diese Anlage wenigstens eine Vorrichtung der oben beschriebenen Art zum Etikettieren der Behältnisse aufweist sowie eine Fülleinrichtung, die nach dieser Vorrichtung zum Etikettieren der Behältnisse angeordnet ist.
  • Vorteilhaft handelt es sich bei den Behältnissen um Kunststoffbehältnisse. Es wäre jedoch auch eine Anwendung auf Glasbehältnisse oder Behältnisse aus anderen Materialien denkbar.
  • Bevorzugt weist jedoch die Anlage eine Umformungseinrichtung zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu Kunststoffbehältnissen auf, wobei diese Umformungseinrichtung vorzugsweise stromaufwärts bezüglich der oben erwähnten Etikettiervorrichtung angeordnet ist. Es wird daher hier vorgeschlagen, dass die Etikettierung der Behältnisse zwischen einem Herstellungsvorgang der Behältnisse und einem Füllvorgang der Behältnisse durchgeführt wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden die Behältnisse von der Umformungseinrichtung bis zu der Befüllungseinrichtung durchgängig im Bereich ihres Gewindes beziehungsweise unterhalb eines Tragrings transportiert. In anderen Worten werden die Behältnisse in der Umformungseinrichtung, in der Etikettiermaschine und in der Befüllungseinrichtung im Neckhandling transportiert. Es wird daher ein durchgängiges Neckhandling vom Blasrad bis zu der Fülleinrichtung vorgeschlagen. Vorteilhaft werden die Behältnisse zwischen der Umformungseinrichtung und der Fülleinrichtung vereinzelt transportiert. Auf diese Weise kann auf Transporteinrichtungen wie Luftförderer und dergleichen verzichtet werden. So kann das Risiko einer Beschädigung der Behältnisse verringert werden. Auch kann so eine Sterilität der Behältnisse besser gewährleistet werden.
  • Insbesondere werden die Behältnisse von der Umformungseinrichtung über die Etikettiermaschine bis zur Befüllungseinrichtung in einem durchgängigen Reinraum transportiert. Dabei kann sich ein Druckgefälle innerhalb dieses Reinraums befinden bzw. ergeben. Der höchste Druck befindet sich dabei bevorzugt in der Befüllungseinrichtung, während in der Etikettiermaschine und der Umformungseinrichtung ein geringerer Druck vorhanden ist, welcher aber immer noch höher ist, als der Umgebungsdruck außerhalb des Reinraums. Durch das Luftdruckgefälle ergibt sich dabei eine Luftströmung mit steriler Luft von der Befüllungseinrichtung in Richtung der Etikettiermaschine.
  • Da es u.U. nötig ist, entstehende Reste der Behandlung in der Etikettiermaschine (Farbe, Leimreste) an der Entstehungsstelle abzusaugen oder aber auch Leckagen in der Etikettiermaschine auszugleichen, können Gebläse zur Sterillufteinleitung in der Etikettiermaschine vorhanden sein. In anderen Worten reicht der von der Befüllungseinrichtung hergestellte Druck je nach Ausführungsform nicht aus, um alleine die Etikettiermaschine unter Überdruck zu halten.
  • Insbesondere ist der Druck in der Etikettiermaschine etwas niedriger als im Bereich stromaufwärts und/ oder in der Umformungseinrichtung, um besagte Reste innerhalb der Etikettiermaschine absaugen zu können und sie nicht zu verteilen. Zur Absaugung der Reste kann auch eine Absaugung im Bereich vor der Etikettiermaschine und eine Absaugung im Bereich nach der Etikettiermaschine vorhanden sein. In manchen Fällen kann es auch nicht zu verhindern sein, dass (kontaminierte) Umgebungsluft in die Etikettiermaschine eintritt und eine Kontamination der Behältnisse stattfindet. Hier kann ein Einsatz von den vorgeschlagenen Mitteln zur Erzeugung eines Reinraums trotzdem hilfreich sein, weil z.B. in einer nachfolgenden Sterilisation der Behältnisse nur noch weniger Sterilisationsmittel verwendet werden muss, wie bei der Sterilisation eines gänzlich verkeimten Behältnisses. In anderen Worten werden in diesen Fällen die Behältnisse nur geringfügig verkeimt.
  • Es sei noch erwähnt, dass eine Sterilisation der Behältnisse nicht unbedingt, so wie oben bereits erwähnt, vor der Umformungseinrichtung stattfinden muss. Ein erfindungsgemäßer Reinraum in der Etikettiermaschine kann auch eingesetzt werden, wenn vor der Umformungseinrichtung auch eine Vorformlingsherstellungseinrichtung, also z.B. eine Spritzgussmaschine vorhanden ist. Durch die beim Spritzguss im Vorformling vorhandene Wärme kann bereits eine gewisse Sterilität der Behältnisse vorliegen, die, wenn ein Reinraum bis zum Verschließen der Behältnisse durchgängig vorhanden ist, beibehalten werden kann. Hierbei sind folgende Varianten denkbar, wobei die Reihenfolge der Maschinen Umformungseinrichtung, Etikettiermaschine und dann die Befüllungseinrichtung mit zugeordnetem Verschließer für die Behälter immer beibehalten wird (dabei ist kein Reinraum vor der erstgenannten Maschine im Reinraum in der folgenden Aufzählung vorgesehen):
    • – Ein durchgängiger Reinraum von einer vorgelagerten Spritzgussmaschine bis zum Verschließer, in diesem Fall erfolgt keine weitere Sterilisation der Behältnisse.
    • – Ein durchgängiger Reinraum von einer vorgelagerten Spritzgussmaschine bis zum Verschließer, Sterilisation der Kunststoffvorformlinge findet vor deren Umformung statt und keine weitere Sterilisation.
    • – Ein durchgängiger Reinraum von einer vorgelagerten Spritzgussmaschine bis zum Verschließer, die Sterilisation der umgeformten Behältnisse erfolgt vor und/oder in und/oder nach der Etikettiermaschine.
    • – Ein durchgängiger Reinraum von der Sterilisation der Vorformlinge vor der Umformungseinrichtung bis zum Verschließer, es erfolgt keine Sterilisation der umgeformten Behältnisse.
    • – Ein durchgängiger Reinraum von der Sterilisation der Vorformlinge vor der Umformungseinrichtung bis zum Verschließer mit zusätzlicher Sterilisation der umgeformten Behältnisse vor und/oder in und/oder nach der Etikettiermaschine
    • – Ein durchgängiger Reinraum vom Bereich vor der Etikettiermaschine bis zum Verschließer, eine Sterilisation der umgeformten Behältnisse erfolgt in diesem Bereich und evtl. zusätzlich in oder nach der Etikettiermaschine
    • – Ein durchgängiger Reinraum von der Etikettiermaschine bis zum Verschließer bei einer Sterilisation der umgeformten Behältnisse in der Etikettiermaschine
  • Besonders die letzten beiden Varianten würden sich auch für Glasflaschen anbieten. Für die Sterilisation(en) kommen dabei sämtliche weiter oben vorgeschlagenen Varianten oder Kombinationen daraus in Frage.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Etikettieren von Behältnissen gerichtet, wobei die Behältnisse mittels einer Transporteinrichtung entlang eines vorgegebenen Transportpfades transportiert werden und wobei eine Applikationseinheit Etikettenmaterial während des Transports der Behältnisse an den Behältnissen anbringt.
  • Erfindungsgemäß werden die Behältnisse wenigstens zeitweise während des Anbringens von Etiketten innerhalb eines Reinraums transportiert, wobei dieser Reinraum wenigstens abschnittsweise den Transportpfad der Behältnisse umgibt.
  • Bei einem vorteilhaften Verfahren werden die Behältnisse auch zumindest zeitweise während des Etikettiervorgangs um eine Längsachse der Behältnisse gedreht.
  • Die Anmelderin behält sich weiterhin vor, Schutz für ein Verfahren zum Etikettieren von Behältnissen zu beanspruchen, bei dem die Behältnisse mittels einer Transporteinrichtung entlang eines vorgegebenen Transportpfades transportiert werden und wobei eine Applikationseinheit Etikettenmaterial während des Transportes der Behältnisse an den Behältnisse anbringt und wobei die Behältnisse nach dem Etikettiervorgang mit einer Flüssigkeit befüllt werden.
  • Erfindungsgemäß erfolgt die Befüllung der Behältnisse innerhalb eines Reinraums, der den Transportpfad der Behältnisse während deren Befüllung umgibt und die Behältnisse werden nach dem Etikettieren und vor dem Befüllen mit einer Strahlung beaufschlagt, wobei diese Strahlung wenigstens Strahlungsanteile im ultravioletten Spektralbereich aufweist.
  • Bei diesem vorgeschlagenen Verfahren muss der Sterilraum nicht zwangsweise bereits in der Etikettiermaschine beginnen, sondern kann auch beispielsweise erst im Bereich einer Fülleinrichtung beginnen.
  • Hier wird vorgeschlagen, dass nach der Etikettierung die Behältnisse beispielsweise durch einen UV-Tunnel fahren und mit ultraviolettem Licht bestrahlt werden. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass diejenigen Stellen des Etiketts angeklebt werden, zu denen das UV-Licht gelangt. Vorteilhaft wird daher als Etikettenleim ein UV-aushärtbarer Etikettenleim verwendet. Im Falle einer Bedruckung kann das UV-Licht auch zum Aushärten der Druckfarbe eingesetzt werden.
  • Anschließend werden die Behältnisse innerhalb eines Reinraumfüllers befüllt. Falls, wie vorgeschlagen, der Reinraum erst später, das heißt im Bereich der Fülleinrichtung beginnt, werden die Behältnisse vorteilhaft zusätzlich vor dem Befüllen mittels eines Sterilisators sterilisiert. Es wäre jedoch auch hier möglich, dass der Reinraum bereits vor der Etikettiermaschine beginnt, wie oben vorgeschlagen.
  • Besonders bevorzugt werden als Etikettenmaterialien sogenannte Stretch-Sleeves verwendet, wobei diese bevorzugt ohne Klebstoff verwendet werden. Es wäre dabei auch möglich, derartige Stretch-Sleeves in der Etikettiermaschine und nach dem Füller vorzusehen. In diesem Falle wird jedoch der Transport der Behältnisse vorteilhaft von einem Halstransport auf einen Bodentransport (Basehandling) umgestellt. Es wäre weiterhin möglich, dass als Etikettenmaterial vorgeleimte Rundumetiketten verwendet werden oder auch Selbstkleberundumetiketten, welche eine Anfangs- und eine Endbeleimung aufweisen.
  • Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren werden die Etikettiervorrichtung und der nachfolgende Füller in einem Blockbetrieb, das heißt insbesondere synchron betrieben.
  • Insbesondere ist daran gedacht, den Abstand der einzelnen Behältnisse zueinander von der Etikettiermaschine bis zur Befüllungseinrichtung nicht zu verändern, mit anderen Worten er bleibt konstant. Von der Befüllungseinrichtung zum Verschließer kann er allerdings verändert werden oder er bleibt auch hier konstant.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
  • Darin zeigen:
  • 1 Eine schematische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Etikettieren vom Behältnissen;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen;
  • 3 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen;
  • 4 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen;
  • 5 eine Ausführungsform zum Etikettieren von Behältnissen mit Etikettenbandzuführungen;
  • 6 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Zuführung eines Trägerbandes;
  • 7 eine weitere Darstellung zur Veranschaulichung der Reinraumaufrechterhaltung;
  • 8 eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verlängerter Zentrierglocke;
  • 9 eine Darstellung zur Reinigung des Reinraums;
  • 10 eine weitere Darstellung zur Veranschaulichung zur Reinigung des Reinraums;
  • 11 eine weitere Ausführungsform mit Sterilisationsbad zum Sterilisieren des Etikettenmaterials;
  • 12 eine weitere Ausführungsform zur Veranschaulichung einer Zuführung eines Trägerbandes;
  • 13 eine Darstellung zur Veranschaulichung einer Etikettiermaschine mit Zuführung von Einzeletiketten;
  • 14 eine Darstellung einer Etikettiervorrichtung für die Etikettierung mit Sleeves;
  • 15 eine weitere Darstellung einer Etikettiervorrichtung mit einem alternativen Greifen der Behältnisse;
  • 16 eine weitere Variante ähnlich der in 15 gezeigten Ausführungsform;
  • 17 eine weitere Ausführungsform mit Zuführung eines Sterilisationsmittels an das Behältnis;
  • 18a, b zwei Darstellungen von entsprechend modifizierten Etiketten;
  • 1921 drei Darstellungen einer Abfüllanlage mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 22a22b zwei Darstellungen eines Vakuumzylinders;
  • 23 eine Sicht auf den Vakuumzylinder entlang der Linie A-A; und
  • 24 eine weitere Darstellung eines Vakuumzylinders.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung 1 zum Etikettieren von Behältnissen 10. Es wird darauf hingewiesen, dass strukturell identische oder ähnliche Merkmale in den einzelnen Figuren nicht mehrmals beschrieben werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Merkmale aus unterschiedlichen Figuren auch, soweit technisch sinnvoll, miteinander kombiniert werden können. Speziell sind Absaugungen, Belüftungen und/oder Schrägen zum Abfluss von Reinigungsmedien / Sterilisationsmedien bei allen Ausführungsformen an jeder dafür sinnvollen Position denkbar.
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 1 zum Etikettieren von Behältnissen 10 weist einen Träger 2 auf, der hier auch eine Transporteinrichtung zum Transportieren der Behältnisse 10 darstellt. Dabei werden die Behältnisse auf einem hier kreisförmigen Pfad transportiert, der sich hier senkrecht zu der Figurenebene erstreckt. Das Bezugszeichen 12 bezieht sich auf eine Antriebseinrichtung wie einem Elektromotor, der die Transporteinrichtung 2, das heißt hier die als drehbare Platten ausgeführten Träger, antreibt. Das Bezugszeichen 72 kennzeichnet entsprechend eine Antriebswelle zum Antrieb der in ihrer Gesamtheit mit 2 bezeichneten Transporteinrichtung. Die Bezugszeichen 74 und 76 kennzeichnen hier zwei drehbare Platten, die drehfest an der angetriebenen Welle 72 angeordnet sind. Das Bezugszeichen D kennzeichnet die Drehachse, um die sich die Transporteinrichtung 2 dreht. Anstatt der Platten 74 oder 76 könnten auch mit untereinander einem dünneren Blech oder Ring verbundene Streben zur Verbindung der Antriebswelle 72 mit den Behandlungsstationen verwendet werden.
  • Das Bezugszeichen 20 bezieht sich auf einen Reinraum, innerhalb dessen die Behältnisse transportiert werden. Dieser Reinraum 20 wird dabei auch durch die beiden Transportplatten 74 und 76 ausgebildet. Das Bezugszeichen 26 kennzeichnet eine weitere Begrenzungswandung dieses Reinraums 20. Auch diese Begrenzungswandung 26 dreht sich mit den Behältnissen mit. An der Transporteinrichtung, genauer hier an der unteren Platte 76, ist eine Vielzahl von Antriebseinrichtungen 14 angeordnet (hier nur eine dargestellt), die jeweils über eine Welle 64 die Drehteller 68 im Inneren des Reinraums 20 antreiben. Auf diesen Drehtellern sind die Behältnisse 10 angeordnet und können sich damit um ihre Längsrichtung L drehen. Die drehbaren Platten bilden gleichzeitig obere und untere Begrenzungen des Reinraums 20.
  • Das Bezugszeichen 18 kennzeichnet einen weiteren Antrieb, der eine Welle 62 (zu Hubbewegungen) antreibt, die ebenfalls das Behältnis 10 von oben her greift. Damit wird das Behältnis zwischen dem Drehteller 18 und dem oberen Halteelement 65, welches sich ebenfalls dreht, eingespannt. Die bewegliche Begrenzungswandung ist vorteilhaft wenigstens abschnittsweise zylinderförmig ausgebildet.
  • Bevorzugt handelt es sich jedoch bei dem Antrieb 18 um einen Hubantrieb, der ein Heben und Senken des Halteelements 65 in der Längsrichtung L des Behältnisses ermöglicht. Das Bezugszeichen 56 kennzeichnet einen Faltenbalg, der diese Längsbewegung abdichtet, sodass der Reinraum nicht verschmutzt werden kann. Das Bezugszeichen 58 bezieht sich auf eine Lagereinrichtung zum drehenden Lagern der Welle 62.
  • Der Reinraum 20 ist mit zwei Dichtungseinrichtungen 54a, 54b gegenüber der Umgebung abgedichtet. Bei diesen Dichtungseinrichtungen handelt es sich um sogenannte Wasserschlösser, das heißt diese weisen einen umlaufenden stationären Kanal auf, der mit einer Flüssigkeit gefüllt ist. In diese Flüssigkeit tauchen jeweils Schwerter bzw. Abschnitte 55a, 55b ein, die sich mit den Trägern 74 und 76 mitdrehen. Auf diese Weise wird eine Abdichtung des Reinraums 20 ermöglicht.
  • Über eine Feinfiltereinheit (fine filter unit FFU) 30 wird im Reinraum 20 sterile Luft zugeführt, sodass dieser gegenüber der Umgebung U unter einem Überdruck steht.
  • Das Bezugszeichen 4 bezieht sich auf eine Applikationseinrichtung, welche die Etiketten (nicht gezeigt) an den Behältnissen 10 anbringt. Bei dieser Ausführungsform ist diese Applikationseinrichtung 4 stationär angeordnet und weist einen (außerhalb des Reinraums 20 angeordneten) Antrieb 16 auf, der eine Welle 66 zur Drehung antreibt. Das Bezugszeichen 42 kennzeichnet ein Applikationselement, welches das Etikett an dem Behältnis anbringt. Dabei erkennt man, dass ein (drehbarer) Träger 45 dieser Applikationseinrichtung 4 durch die Öffnung 35 in der Wandung 28 in den Reinraum 20 hineinragt. Vorteilhaft wird daher die Größe dieser Öffnung möglichst klein gewählt, sodass der Träger 45 gerade in sie hineingeführt werden kann. Weiterhin können auch Schleuseneinrichtungen vorgesehen sein, um diesen Bereich der Öffnung 35 abzudichten. So könnten andererseits auch Dichtungseinrichtungen, wie beispielsweise Gleitdichtungen vorgesehen sein. Die Wandung 28 ist stationär angeordnet. Vorteilhaft wird der Abstand des Behältnisses 10 zur Wandung 28 so klein wie möglich gewählt, um die Öffnung 35 in Richtung senkrecht zur Bildebene klein zu halten. Insbesondere ist der Abstand kleiner als 20 cm, bevorzugt kleiner als 10 cm.
  • Das Bezugszeichen 52 kennzeichnet eine optional vorhandene hydraulische Dichtung für die Bewegung des Drehtellers 68. In diesem Falle wäre auch der Bereich B unterhalb des Drehtellers und oberhalb der drehbaren Platte 76 kein steriler bzw. Reinraum mehr. Ein entsprechend drehbarer und mit dem Drehteller 68 verbundener Abschnitt 53 taucht in den Kanal der Dichtungseinrichtung 52 ein.
  • Vorteilhaft weisen diese einzelnen hydraulischen Dichtungseinrichtungen 52, 54a, 54b Füllstandskontrollen auf, welche einen Füllstand des in den Kanälen befindlichen flüssigen Mediums kontrollieren und auch regeln (bei Bedarf nachfüllen).
  • Der Transportpfad der Behältnisse 10 erstreckt sich hier senkrecht zu der Figurenebene, genauer gesagt entlang einer Kreisbahn, die hier senkrecht zu der Figurenebene steht.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Etikettieren von Behältnissen. Dabei ist hier ein Etikettenmagazin 44 gezeigt, welches über ein Palettenkarussell 46 mit einer Leimwalze 46a die einzelnen Etiketten 50 zuführt. Das Bezugszeichen 34 kennzeichnet eine erste Sterilisationsstation, welche die an den Behältnissen anzuordnenden Etiketten auf der Seite sterilisiert, die anschließend einen Teil der Außenfläche der etikettierten Behältnisse bildet. Das Bezugszeichen 32 kennzeichnet eine weitere (optionale) derartige Sterilisierstation, welche die andere Seite der Etiketten 50 sterilisiert, welche auf dem Behältnis haftet. Bei entsprechender Beleimung ist die Sterilisierstation 32 nicht unbedingt nötig. Dabei kann es sich um eine Sterilisierstation handeln, welche die Etiketten beispielsweise mit Wasserstoffperoxid oder einem anderen Sterilisationsmedium beaufschlagt. Daneben wäre es jedoch auch möglich, dass hier eine Sterilisation mit Strahlung, beispielsweise Elektronenstrahlung oder auch UV-Strahlung erfolgt.
  • Die Transporteinrichtung 2 dient auch hier wieder zum Transportieren der Behältnisse. Diese Behältnisse werden über ein Zuführrad 82 zugeführt und über ein Abführrad 84 abgeführt, sodass sich insgesamt der durch die Pfeile P skizzierte Transportpfad in die Vorrichtung 1 hinein bzw. aus der Vorrichtung 1 heraus ergibt. Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet wiederum den Reinraum, der hier durch die nur schematisch dargestellten stationären Wandungen 28 abgegrenzt ist. Bei der hier beschriebenen Ausführungsform ist auch eine Sterilisation des Greiferzylinders und der Paletten möglich (insbesondere im Leerlauf oder durch weitere Sterilisierstationen auf der nicht etikettenführenden Seite). In der gezeigten Ausführung ist die Grenze 28 des Reinraums 20 durch das Palettenkarussell 46 gelegt, bei der oben genannten entsprechenden Leimwahl könnte die Leimwalze 46a und das ganze Palettenkarussell 46 auch im Reinraum 20 angeordnet sein.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der in 1 gezeigten Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform ist die FFU 30 stationär, das heißt an der stationären Wandung 28 angeordnet. Alternativ oder zusätzlich wäre es jedoch auch möglich, eine FFU 30 (gestrichelt dargestellt) auf den drehenden Teil der Anlage, hier an der oberen Platte 74 anzuordnen.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Etikettiereinrichtung. In diesem Falle ist eine insgesamt mit 4 bezeichnete Applikationseinheit derart angeordnet, dass sie über ein Ankoppelelement 41 an der Transporteinrichtung 2 bzw. an den stationären Teilen der Transporteinrichtung 2 ankoppelbar ist, bzw. andockbar. Das Etikettenmaterial 100 (welches hier bandartig ist) kann hier den Reinraum 20 wiederum über eine Öffnung 33 zugeführt werden. Dabei ist vorzugsweise ein in der Drehrichtung stationär angeordneter Wandabschnitt 28a in der Höhenrichtung H bewegbar, um so eine Anpassung an die Etikettengröße zu erreichen und bevorzugt eine positionierbare Öffnung beim Aggregatwechsel zur Verfügung zu stellen. Auch bei dieser Ausführungsform ist der Drehteller 68 wiederum mit hydraulischen Dichtungen 52 abgedichtet. Das Bezugszeichen 59 kennzeichnet Räder, die die Mobilität der Applikationseinrichtung 4 ermöglichen. Die FFU ist auch hier wieder am drehenden Teil, das heißt hier an der oberen Platte 74 angeordnet. Es wäre jedoch auch denkbar, diese FFU beispielsweise von unten her an der unteren Platte 76 anzuordnen. Weiterhin kann das Ankoppelelement 41 der Maschine mit einem Antrieb zum Anheben der Applikationseinheit 4 gekoppelt sein. Die (Selbstklebe-)Etiketten werden vom Band 100 mittels der Spendekante 42 abgelöst. Die Öffnung 33 ist in diesem Fall nur ein senkrecht zur Bildebene verlaufender dünner Schlitz. Es befindet sich noch ein weiterer hier nicht dargestellter Schlitz in einer anderen zur Bildebene parallelen Ebene, durch den das Band wieder zurückgeführt wird. Die Schlitze können zur Abdichtung auch Rollen aufweisen, wie dies in 24 dargestellt ist.
  • Die in 5 gezeigte Ausführungsform veranschaulicht die Etikettierung mit Selbstklebeetiketten 100. Diese werden hier an einem Band zugeführt und zunächst gelangt dieses Band durch ein Tauchbad 43, in dem sich beispielsweise flüssiges H2O2 (Wasserstoffperoxid) befinden kann. Anschließend wird das Etikettenband 100 mit einer Vielzahl von Walzen 104, 106 den Behältnissen 10 zugeführt. Es kann auch noch eine zusätzliche Abgrenzungswand von der Mitte des Tauchbades 43 zu der äußeren Begrenzungswand 28 vorhanden sein, um eine hydraulische Abgrenzung (komplett dicht) der Zuführung der Etiketten zur Umgebung zu schaffen (Ähnlich Wand 278 in 14).
  • Das Bezugszeichen 8 bezieht sich hier auf einen Antrieb, der zum Zuführen des Etikettenbandes 100 dient. Weiter ist auch hier wieder eine FFU 30 an dem drehbaren Träger 74 vorgesehen. Zusätzlich ist jedoch auch hier eine Absaugeinrichtung 102 vorgesehen, die beispielsweise H2O2-Dämpfe aus dem Reinraum 20 abzieht.
  • Die in 5 gezeigte Ausführungsform wäre auch für eine Sleeve-/(Hüllen)etikettierung geeignet oder auch für eine Etikettierung von einer Rolle.
  • Das Bezugszeichen 47 kennzeichnet grob schematisch Umlenkbleche oder -rollen, die zum Umlenken des Etikettenbandes innerhalb des Tauchbades 43 dienen.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die ebenfalls in besonderer Weise für die Etikettierung mit Etikettenbändern geeignet ist. Auch hier ist wieder ein Antrieb 8 vorgesehen, der über eine Welle 8a die Zuführung und/oder Abführung des Etikettenbandes ermöglicht. Zusätzlich sind bei dieser Ausführungsform Sterilisationseinrichtungen 110, wie beispielsweise zwei UV-Lichtquellen (für die Vorder- und Rückseite des Etikettenbandes) vorgesehen. Alternativ könnte hier die Sterilisation auch über Strahlungsfinger erfolgen, welche das Etikettenband 100 mit Elektronenstrahlung bestrahlen. Man erkennt, dass sich hier die Bestrahlungseinrichtungen 110 durch die Reinraumgrenze, das heißt die Wandung 28, hindurch erstrecken. Auch bei dieser Ausführungsform kann eine Absaugeinrichtung 102 vorgesehen sein sowie wiederum die drehbar angeordnete FFU zum Zuführen von Sterilluft.
  • 7 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform ist zusätzlich zu der Feinfiltereinheit 30 (FFU) auch eine Sterilisationseinheit 35 vorgesehen, welche ein Reservoir 35 aufweist. Auf diese Weise ist auch die Zuführung eines gasförmigen Sterilisationsmediums, beispielsweise H2O2, denkbar. Genauer kann hier über eine Zuführleitung 124 der Reinraum mit H2O2 beaufschlagt werden. Alternativ ist es auch möglich, dass das Behältnis 10 selbst über eine Leitung 126 mit dem Sterilisationsmittel beaufschlagt wird. Das Behältnis ist zu diesem Zeitpunkt noch unbefüllt und unverschlossen.
  • Das Bezugszeichen 98 kennzeichnet eine Zentrierglocke, welche zum Zentrieren des Behältnisses während dessen Etikettierung dient. Das Bezugszeichen 122 kennzeichnet eine Zuführleitung, um gefilterte Luft in den Reinraum 20 einzuführen. In 7 ist auch die Drehachse D gezeigt, um welche die Träger 74 und 76 und damit auch die einzelnen Antriebe 14 drehbar sind.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist die Verkeimungsgefahr durch die relativ großen Luken vergleichsweise hoch. In diesen Situationen kann ein steriles Behältnis an seinem Tragring auch von der Zentrierglocke 98 abgedichtet werden, sodass zumindest der Innenbereich und das Mundstück des Behältnisses 10 steril bleibt. Der Übersichtlichkeit halber wurde der Reinraum bei der 7 nicht dargestellt.
  • Es ist weiterhin auch möglich, dass bei der in 7 gezeigten Ausführungsform die Etikettierung mit einem Innendruck (von ca. 0,3 bis 2 bar) in der Flasche durchgeführt wird, sodass das Material des Behältnisses nicht einknickt, da ja das Behältnis selbst noch leer ist. Diese Ausführung eignet sich insbesondere bei Wandstärken der Behältnisse von kleiner als 0,3 mm.
  • 8 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dieser Ausführungsform ragt eine Zuführleitung 125 für das Sterilisationsmedium bis in den Bereich des Bodens des Behältnisses 10. Auf diese Weise ist es möglich, dass das Sterilisationsmedium zuerst gegen den Behältnisboden geleitet und anschließend über die Zentrierglocke zur Außenwandung des Behältnisses transportiert wird. Die Zentrierglocke 99 kann hier optional verlängert sein, um auf diese Weise den Effekt der Außensterilisierung des Behältnisses zu verbessern.
  • Diese Sterilisierung des Behältnisses 10 ist dabei vor oder während (je nach Höhe des Etiketts bzw. der Glocke 99) der Anbringung eines Etiketts oder auch danach denkbar. Die Glocke 99 und die Zuführleitung 125 können über einen gemeinsamen Antrieb positioniert werden. Die nicht gezeigte Abstützung des Behältnisses erfolgt über einzelne, dünne Rippen, die von der Zentrierglocke 99 an den Tragring des Behältnisses ragen. Zwischen den Rippen kann das Sterilisationsmedium nach außen durchströmen.
  • Die in 9 gezeigte Ausführungsform ähnelt prinzipiell der in 1 gezeigten Ausführungsform, dabei wird hier jedoch zusätzlich eine Reinigungsanordnung zum Reinigen des Reinraums selbst vorgeschlagen wird. Hierzu sind zwei Reservoirs 130 und 131 vorgesehen, wobei sich beispielsweise in dem Reservoir 130 Sterilwasser befinden kann und in dem Reservoir 131 ein Reinigungsschaum. Die Bezugszeichen 132 und 133 beziehen sich auf Ventile, mit denen die Zuführung der jeweiligen Reinigungsmedien in Zuführleitungen 144 und 146 gesteuert werden kann. Das Bezugszeichen 140 kennzeichnet in seiner Gesamtheit einen Drehverteiler, mittels dem die in den bevorzugt stationär angeordneten Reservoirs 130, 131 angeordneten Reinigungsmittel in die Welle 72 verbracht werden können. Ausgehend von der Welle 72 gelangen die Reinigungsmedien in Auslassleitungen 142 und 138 und durch diese in den Reinraum 20. Auf diese Weise ist eine Reinigung des Reinraums möglich. Damit drehen sich bei dieser Ausführungsform die Auslassleitungen 142 und 138 mit den Behältnissen mit.
  • Die Bezugszeichen 150 und 152 kennzeichnen zwei weitere Reservoirs, in denen ebenfalls Reinigungsschaum und Sterilwasser vorgehalten werden kann. Über Ventile 158 und 154 kann die Zufuhr dieser Reinigungsmittel in die Zuführleitungen 156 und 159 gesteuert werden. Diese Zuführleitungen 156 und 159 sind stationär angeordnet, da sie durch eine stationäre Außenwand 128 des Reinraums hindurchragen.
  • Daneben können auch die Reinigungsmittel über zwei weitere Zuleitungen 162 und 163 direkt durch die Antriebswelle 64 des Drehantriebs, genauer einen Kanal, in das Innere des Reinraums 20 geführt werden.
  • Daneben ist es auch möglich, durch die Welle 72 hindurch ein Reinigungsmittel von oben her in den Reinraum einzuführen (Leitung 172) sowie auch dieses Reinigungsmittel über die Zentrierglocke 98 in den Reinraum einzuführen, um auf diese Weise beispielsweise die Zentrierglocke selbst zu reinigen. Neben der Schaumreinigung und dem nachfolgenden Schritt des Entfernens des Schaums mit Sterilwasser, kann alternativ oder zusätzlich eine Sterilisation des Reinraums mit gleichen Mitteln (z.B. mit H2O2 erfolgen) (gasförmig oder flüssig).
  • Bei der in 10 gezeigten Ausführungsform sind zusätzlich innerhalb des Reinraums Schrägflächen 176 angeordnet, über welche das Reinigungsmittel durch Ablauföffnungen 174 wieder aus dem Reinraum 20 herausgeleitet werden kann. In diesem Falle ist also der Reinraum dachartig ausgeführt, um beispielsweise Schaum oder Wasser ableiten zu können und um diesen gegebenenfalls auch wieder verwenden zu können. Zusätzlich kann eine nicht gezeigte Abschirmung für die Wasserschlösser vorhanden sein.
  • 11 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die der in 5 gezeigten Vorrichtung ähnelt. Bei dieser Ausführungsform ist jedoch kein Faltenbalg vorgesehen, sondern eine hydraulische Dichtung 182, welche die Drehbewegung der Welle 62 abdichtet. Auch hier ist ein sogenanntes Wasserschloss vorgesehen, welches hier einen in Umfangsrichtung durchgängigen Kanal bildet, wobei vorteilhaft für alle Zentrierglocken ein derartiger durchgängiger Kanal vorgesehen ist, wobei jedoch vorteilhaft nur eine Füllstandskontrolle für sämtliche dieser Kanäle vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass die einzelnen Kanäle miteinander hydraulisch verbunden sein können. Zudem eignet sich die hydraulische Dichtung 182 dazu, eine Hubbewegung der Welle 62 ebenfalls abzudichten. Hierzu sollte lediglich die Tiefe des Wasserschlosses 182 mindestens so groß wie der Hub gewählt werden.
  • 12 zeigt eine weitere Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei hier die Behältnisse 10 an ihrem Hals gegriffen werden (Neckhandling). Dabei ist es möglich, dass (hier außerhalb des Reinraums 20) eine Antriebseinrichtung 190 vorgesehen ist, welche ein aktives Greifen des Behältnisses ermöglicht. In diesem Falle wird damit ein durchgängiges Neckhandling vorgeschlagen, welches für die einzelnen Behältnisse schonend ist und auch für jedes Etikett verwendet werden kann, das heißt auch für Einzel- und Selbstklebeetiketten.
  • Das Bezugszeichen 192 kennzeichnet entsprechend ein aktives Greifelement zum Greifen der Behältnisse. Dieses Greifelement bewegt sich mit der Transporteinrichtung zum Transportieren der Behältnisse 10 mit und ist vorteilhaft an der beweglichen Wand 26 angeordnet. Das Bezugszeichen 100 kennzeichnet in diesem Fall wieder ein Trägerband, über welches die Etiketten zugeführt werden. Das Bezugszeichen 194 kennzeichnet ein Stützelement, um den Druck der Applikationseinrichtung bzw. dem Etikettendruck standzuhalten.
  • Bezugszeichen 70 bezieht sich (wie auch in den anderen Figuren) auf einen Lagerpunkt gegenüber beispielsweise den Boden.
  • Es wäre auch denkbar, die Funktion des Drehens in die Klammer 192 zu legen, dafür könnte auf den Drehteller und seinen Antrieb 14 verzichtet werden.
  • 13 veranschaulicht eine Ausführungsform, bei der das vollständige Etikettieraggregat, das heißt insbesondere auch mit der Applikationseinheit 4 innerhalb des Reinraums 20 angeordnet ist. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 220 auf einen Palettenzylinder, der zum Aufnehmen der Etiketten 50 und zum Weitergeben derselben an die Applikationseinrichtung 4 dient. Das Bezugszeichen 246 bezieht sich auf eine Dichtungseinrichtung, hier eine Gummidichtung, welche eine Drehbewegung der Welle 67, auf der Paletten gelagert sind, abdichtet. Die Welle 67 kann wiederum von einer Zentralwelle gelagert sein.
  • Dieser Palettenzylinder ist mittels hydraulischer Dichtungen 222 abgedichtet. Das Bezugszeichen 230 kennzeichnet ein Etikettenmagazin. Das Bezugszeichen 232 kennzeichnet eine (im Hintergrund dargestellte) Leimwalze, die über eine Zuführleitung 234 mit Leim versorgt wird. Das Bezugszeichen 202 kennzeichnet einen außerhalb des Reinraums angeordneten (Heiß-)Leimbehälter und das Bezugszeichen 204 eine Pumpe zum Einpumpen des Heißleims.
  • Das Bezugszeichen 256 bezieht sich auf eine Dichtungseinrichtung. Bei dieser Ausführungsform sind auch die Applikationseinheit 4 sowie auch der Palettenzylinder 220 in einem stationären Teil der Anlage angeordnet, welche wiederum über hydraulische Dichtungen 54a und 54b gegenüber dem drehenden Teil der Anlage mit den Behältnissen abgedichtet sind. Das Bezugszeichen 250 kennzeichnet eine Schleuse, damit das Etikettenmaterial zugänglich wird und das Bezugszeichen 212 kennzeichnet eine Arbeitseinrichtung, wie beispielsweise einen abdichtenden Handschuh, mit dem der Benutzer von außen in den Sterilraum greifen kann. Das Bezugszeichen 252 kennzeichnet eine (bevorzugt feststende) Steuerkurvenscheibe für die Paletten des Palettenzylinders 220, wobei hier eine exzentrische Rolle 254 für die Drehung der einzelnen Paletten, bzw- der Wellen 67, an denen sie angeordnet sind, vorgesehen sein kann. Auf diese Weise können die sich die einzelnen Paletten sowohl an der Leimwalze 232 zur Aufnahme von Leim, an den Etiketten 50 zur Abnahme dieser aus dem Magazin 230 und an der Flasche zum applizieren der Etiketten 50 auf die Behältnisse 10 abrollen. Das Bezugszeichen 226 kennzeichnet eine Antriebseinrichtung zum Drehen des Palettenzylinders 220.
  • Im Gegensatz zu den obigen Ausführungsformen ist bei der in 13 gezeigten Ausführungsform das vollständige Etikettieraggregat mit Ausnahme der einzelnen Antriebe 226, 252 und 16 sowie auch der Pumpe 202 innerhalb des Reinraums 20 angeordnet. Das Bezugszeichen 27 kennzeichnet eine (Deckel)wandung, welche ebenfalls den Reinraum 20 begrenzt und das Bezugszeichen 29 eine (Boden)wandung, welche ebenfalls den Reinraum begrenzt. Der nicht gezeigte Antrieb der Leimwalze 232 befindet sich insbesondere auch außerhalb des Reinraums 20, insbesondere auch unterhalb des Reinraums 20.
  • Das Bezugszeichen 236 kennzeichnet eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen und/oder Sterilisieren der Applikationseinrichtung 4 bzw. der Greiferzylinder. Das Bezugszeichen 238 kennzeichnet eine Reinigungseinrichtung zum Reinigen und/oder Sterilisieren des Palettenzylinders. Bei beiden Reinigungseinrichtungen kann es sich um stationär angeordnete Düsen handeln, über welche zum Beispiel H2O2, Schaum, Sterilwasser und/oder Sterilluft (insbesondere zum Trocknen) zugeführt werden kann. Über eine weitere Reinigungseinrichtung 239, die bevorzugt ebenfalls als Düse ausgeführt ist, können auch die Etiketten 50 bzw. das Magazin 230 selbst mit einem Sterilisationsmedium beaufschlagt werden. In den jeweiligen (außerhalb des Reinraums) angeordneten Zuführleitungen sind jeweils Ventile 231 angebracht. Es kann zusätzlich noch eine nicht gezeigte Schleuse zwischen den Wänden 27 und 29 vorhanden sein, welche zunächst (noch) nicht sterilisierte Etiketten 50 bzw. Magazine 230 nach dem Einbringen durch Schleuse 250 vor dem Reinraum 20 abschirmt. Nach der Sterilisation dieser durch die Düse 239 kann die Schleuse geöffnet werden und das Magazin 230 in die endgültige Position für den Arbeitsbetrieb gebracht werden. Im Magazin 230 können weiterhin nicht gezeigte Abstandsmittel vorhanden sein, welche ein Eindringen von Sterilisationsmedium oder -strahlung zu jedem Etikett 50 erlauben.
  • 14 veranschaulicht eine Ausführungsform für die Sleeve-Etikettierung. Das Bezugszeichen 260 bezieht sich hier auf einen Sleeve (Hüllenetikett), welches einem Sleeve-Dorn 262 zum Aufspreizen zugeführt wird. Über diesen Sleeve-Dorn gelangt das Sleeve 260 zunächst in ein Tauchbad 264, in dem sich beispielsweise H2O2 befinden kann. Ausgehend von diesem Tauchbad gelangt das Sleeve 260, wie in 14 gezeigt über das Behältnis 10. Bei dieser Ausführungsform wird das Behältnis an seinem Boden mittels einer Halteeinrichtung 272 gegriffen. Das Bezugszeichen 270 kennzeichnet eine (bevorzugt außerhalb des Reinraums angeordnete) Schneideeinheit, um die einzelnen Sleeves bzw. Hüllen abzutrennen. Das Bezugszeichen 278 kennzeichnet eine Wandung, welche in das Tauchbad 264 hineinragt und auf diese Weise ebenfalls den Reinraum 20 abtrennt. Der Reinraum 20 wird daher hier auch durch diese Wandung 278 begrenzt, sodass auch hier eine effektive Abdichtung eines Reinraums möglich ist. Insbesondere ist die Wandung 278 mit der radial äußeren Wandung (28) verbunden oder die Wandung 278 taucht von der Decke ringförmig – den Sleeve umschließend – in das Tauchbad ein (nicht gezeigt). Auf diese Weise wird eine komplett dichte Sperre für Luft erreicht. Das Bezugszeichen 102 bezieht sich wieder auf eine Absaugeinrichtung zum Absaugen von H2O2.
  • Weiterhin ist eine Vielzahl von Rollen 282, 284 (teils außerhalb des Tauchbades 264, teils innerhalb des Tauchbades 264) vorgesehen. Diese Rollen stützen den Sleeve 260 gegenüber dem Sleeve-Dorn 262 ab und dienen auch zum Transport der Sleeves. Weiterhin sind Antriebseinrichtungen (nicht gezeigt) zum Antreiben dieser Rollen 282, 284 vorgesehen. Diese Antriebseinrichtungen können innerhalb und/oder außerhalb des Reinraums 20 angeordnet sein.
  • 15 veranschaulicht ebenfalls eine Etikettierung der Behältnisse mit Sleeves. Dabei ist bei dieser Ausführungsform wieder ein Reservoir 35 zum Zuführen eines Sterilisationsmediums über eine Zuführleitung 126 vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform wird das Behältnis mit einer Halteeinrichtung 294 von unten gegriffen und es werden entsprechend wieder die Sleeves über die Behältnisse gezogen. Dabei ist es auch möglich, dass nach dem Spenden der Sleeves auf das Behältnis 10 das Sleeve mit einem Sterilisationsmittel aufgeschrumpft werden kann, beispielsweise mit heißem H2O2-Gas. In diesem Falle sterilisiert das Gas das Behältnis 10 sowie auch den Sleeve sowohl von innen als auch von außen. Der hier gezeigte Dorn befindet sich hier in der Drehrichtung der Maschine versetzt und ist stationär angeordnet, wie sich aus der Anordnung der Dichtungseinrichtung 54b ergibt. Auf diese Weise wird die in 15 gezeigte Maschine vorteilhaft nur im Taktbetrieb eingesetzt.
  • 16 zeigt eine ähnliche Ausgestaltung wie 15, wobei sich jedoch diese Anlage für den kontinuierlichen Betrieb eignet. Man beachte die veränderte Anordnung der Dichtungseinrichtung 54b. Bei dieser Ausführungsform bewegt sich der Dorn mit dem Behältnis 10 mit.
  • 17 zeigt eine weitere Ausführungsform für die Sleeve-Etikettierung. Auch hier ist bevorzugt eine kontinuierlich laufende Maschine vorgesehen sowie feststehende Düsen 299, die nicht im Transportpfad der Behältnisse 10 stehen. Dies Düsen beaufschlagen das Behältnis mit dem daran angeordneten Sleeve (z.B. mit H2O2) und schrumpfen es auf diese Weise an. Es wäre auch denkbar, ein Sterilisationsmedium zu verwenden, welches die Sleeves nicht aufschrumpft und die Behältnisse noch in der Maschine oder danach mit (steriler) Heißluft zu beaufschlagen, um die Sleeves aufzuschrumpfen.
  • 18a und 18b zeigen ein Beispiel für anzubringende Etiketten 300. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 302 auf einen Etikettenaufdruck und das Bezugszeichen 304 auf einen nicht bedruckten Bereich, wie beispielsweise einen Bereich für die Anfangs- und Endbeklebung im Falle eines Rundumetiketts von einer Rolle. Dies ist jedoch auch bei Verwendung entsprechender Paletten im Falle von Einzeletiketten denkbar. Das Etikett 300 ist hier ein transparentes Etikett, welches den besagten Aufdruck 302 aufweist. Bei dem Etikett in 18b sind weitere Aufdruckteile 312 noch außerhalb des nicht bedruckten Bereichs 304 vorgesehen. Diese in 18a und 18b gezeigten Etiketten eignen sich besonders für folgendes Verfahren. Zunächst werden die Behältnisse bereitgestellt, danach wird ein bereichsweise insbesondere UV- und lichtdurchlässiges Etikett 300 mit Klebstoff aufgebracht, wobei sich der Klebstoff insbesondere an den nicht bedruckten Stellen des Etiketts 300 befindet. Anschließend wird das Etikett mit UV-Licht beaufschlagt, um ein Aushärten des Klebers zu erreichen. Weiterhin kann mittels des UV-Lichts das Behältnis und das Etikett sterilisiert werden. Es können jedoch auch Sterilisiervorgänge in anderer Weise durchgeführt werden.
  • 19 zeigt eine mögliche Ausgestaltung einer Anlage 400 zum Behandeln von Behältnissen. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 402 auf einen Ofen bzw. eine Heizeinrichtung zum Erwärmen von Kunststoffvorformlingen. Diese Kunststoffvorformlinge werden dabei ausgehend von einem Reservoir, wie einer Schütte 404, zugeführt. Anschließend werden die Kunststoffvorformlinge an ein in seiner Gesamtheit mit 410 bezeichnetes Blasmodul, insbesondere eine Streckblasmaschine, zugeführt und dort zu den Kunststoffflaschen bzw. Kunststoffbehältnissen umgeformt. Optional kann dabei auch ein Sterilisationsmodul 408 vorgesehen sein oder auch ein Modul 408, welches eine in Umfangsrichtung variierende Erwärmung, insbesondere zum Herstellen nichtrunder, beispielsweise ovaler, Behältnisse ermöglicht. Die Bezugszeichen 406, 412, 414 und 416 beziehen sich jeweils auf Transfersterne, welche die gefertigten Behältnisse übergeben. Das Bezugszeichen 1 kennzeichnet in seiner Gesamtheit die Etikettiereinrichtung wie oben beschrieben. Dabei beziehen sich die Bezugszeichen 4 auf die jeweiligen Etikettieraggregate und die Bezugszeichen 422 jeweils auf UV-Lichtwellen zum Sterilisieren und/oder Aushärten von Leim.
  • Stromabwärts der Etikettiereinrichtung schließt sich ein Spülmodul 420 an, welches jedoch optional ist und anschließend eine Fülleinrichtung 430. Das Bezugszeichen 440 kennzeichnet eine Verschließereinrichtung. Anschließend werden die Behältnisse ausgeführt und über einen Packer 450 beispielsweise zu einem Palettierer 460 geführt. Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet wiederum den Reinraum, der wie hier erkennbar ab der Etikettiereinrichtung 1 beginnt. Zusätzlich wäre es möglich, den Reinraum zu erweitern, wenn beispielsweise Vorformlinge bereits nach der Heizeinrichtung 402 sterilisiert werden. Auch wäre es möglich, den Reinraumbereich über die Erwärmungseinrichtung 402 hinaus auszudehnen, wenn beispielsweise die Sterilisation im oder direkt vor dem Ofen 402 erfolgt. Dies ist jeweils durch die gestrichelten Linien veranschaulicht.
  • 20 zeigt eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Anlage, wobei hier ebenfalls, wie im Falle von 19, eine Erwärmungseinheit 402 sowie eine Blasmaschine 410 vorgesehen sind. Die Etikettiereinrichtung 1 dient jedoch hier zum Anbringen von Sleeve-Etiketten an den Behätnissen. An diese Etikettiereinrichtung schließt sich hier ein Schrumpftunnel 425 an, der Heizelemente 426 aufweist, welche die Etiketten an den Behältnissen anschrumpfen. Es wäre hier jedoch auch denkbar, den Sleeve gemeinsam mit dem Behältnis zu sterilisieren, bevor das Behältnis in den Schrumfptunnel 425 fährt, da bei dieser Gestaltung das Sterilisationsmedium auch noch in den Bereich zwischen dem Sleeve und dem Behältnis gelangt. Wenn eine Abdichtung von (Sleeve-)Etikett zu den Behältnissen gewährleistet wird, so ist es auch möglich, die Behältnisse inklusive bereits angelegtem Etikett zu sterilisieren, ohne dass eine Sterilisation der Innenseite der Etiketten bzw. der mit den Etiketten überdeckten Fläche auf den Flaschen erfolgen muss.
  • In 21 ist ein Einstufenprozess veranschaulicht, wobei hier über eine Herstellungseinheit 470 die Kunststoffvorformlinge hergestellt werden, anschließend mit einer Blasmaschine 410 geblasen werden und anschließend der Etikettiervorgang erfolgt, wie oben unter Bezugnahme auf 19 und 20 beschrieben. Anstatt der hier aufgezeigten Lösungen für die Behälterherstellung ist auch an eine Herstellung von Behältern mittels Extrusionsblasen oder Spritzblasen gedacht.
  • Die 22a bis 23 veranschaulichen Ausführungsformen für einen Vakuum- oder Greiferzylinder 45 als Beispiel für eine Applikationseinrichtung 4. Bei der in 22a gezeigten Ausführungsform bildet eine geometrische Achse einer Welle des Vakuumzylinders gleichzeitig auch eine Grenze G des Reinraums. Auf diese Weise befindet sich die Welle 66 des Vakuumzylinders halb im Reinraum 20. Bei der in 22b gezeigten Ausführungsform befindet sich die Welle 66 des Vakuumzylinders 45 vollständig außerhalb des Reinraums. 23 zeigt eine Schnittdarstellung eines Vakuumzylinders nach 22b. Man erkennt, dass der Vakuumzylinder 45 hier eine umlaufende Dichtungseinrichtung 508 aufweist, welche den Öffnungsbereich der Wandung 28 möglichst weitgehend abdichtet. Damit wird hier bis auf das Durchgangsfenster für die Etiketten 50 eine vollkommene Abdichtung der aus dem Reinraum hinaustretenden Seite vorgeschlagen. Im Inneren des Vakuumzylinders 45 befinden sich hier Kanäle 502, 504, welche das Vakuum für das Etikettenmaterial 25 zur Verfügung stellen. Das Bezugszeichen 506 kennzeichnet eine Vakuumpumpe.
  • Das Bezugszeichen 508 kennzeichnet eine Dichtungseinrichtung, welche den Vakuum- bzw. Greiferzylinder hier vollumfänglich umgibt. Diese Dichtungseinrichtung 508 kann dabei in einer Aussparung der Wand 28, durch welche der Vakuumzylinder 45 hindurchragt angeordnet sein. Dabei kann diese Dichtungseinrichtung 508 an die Bewegungsrichtung des Vakuumzylinders 45 angepasst sein und sich beispielsweise auf der bezüglich der Drehachse einen Seite des Vakuumzylinders 45 (auf der hier auch das Etikett befindet), in den Reinraum 20 hineingerichtet sein und sich auf der anderen Seite bezüglich der Drehachse nach außen erstrecken. Diese Dichtungseinrichtung 508 kann dabei aus einem elastischen Material ausgebildet sein (z.B. einem Gummimaterial) und sich an einen Außenumfang des Vakuumzylinders 45 anlegen. In dem Bereich, in dem das Etikett an dem Vakuumzylinder anliegt, könnte die Dichtungseinrichtung 508 eine Aussparung aufweisen.
  • Die 24 zeigt zwei weitere Darstellungen zur Veranschaulichung der Abdichtung des Vakuumzylinders. Bei dieser Gestaltung ist eine zusätzliche Rolle 518 vorgesehen, welche gegenüber dem Vakuumzylinder 45 abrollt um so den Spalt, der sich gegenüber der Wandung 28 ergibt, abdichtet. Diese Rolle rollt dabei gegenüber dem Vakuumzylinder 45 bzw. gegenüber dessen Außenoberfläche sowie bevorzugt auch gegenüber dem Etikett 50 ab.
  • Weiterhin kann eine Vorspanneinrichtung 520 vorgesehen sein, welche die zusätzliche Rolle 518 gegenüber dem Vakuumzylinder 45 vorspannt. Diese Vorspanneinrichtung kann dabei auf einen Dichtungsabschnitt 514 wirken, der außerhalb der Rolle 518 angeordnet ist. Das Bezugszeichen 516 kennzeichnet eine Welle, der gegenüber die Rolle 518 drehbar gelagert ist.
  • Die Vorspanneinrichtung 520 oder auch eine weitere Vorspanneinrichtung könnte auch auf diese Welle wirken. Das Bezugszeichen 522 kennzeichnet einen (insbesondere ortsfesten) Lagerpunkt. Damit drückt die Rolle 518 zusätzlich auch das Etikett an den Vakuumzylinder an.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite des Vakuumzylinders kann, anders als in der 24 gezeigt eine weitere Rolle angeordnet sein. Diese weitere Rolle kann insbesondere auch zur Schonung der Außenoberfläche des Vakuumzylinders 45 dienen, da diese dann nicht unmittelbar gegenüber der Wandung 28 abgedichtet werden muss. Auch kann über die Rolle 518 ein Sterilisationsmittel auf das Etikett aufgetragen werden.
  • Die Anmelderin behält sich vor, sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Träger, Transporteinrichtung
    4
    Applikationseinrichtung
    8
    Antrieb
    8a
    Welle
    10
    Behältnisse
    12, 14, 16
    Antriebseinrichtungen
    18
    weiterer Antrieb
    20
    Reinraum
    26
    Begrenzungswandung (beweglich)
    27
    (Deckel)wandung
    28
    Wandungen (stationär)
    28a
    Wandabschnitt
    29
    (Boden)wandung
    30
    FFU
    32
    weitere Sterilisationsstaion
    33
    Öffnung
    34
    Sterilisationsstation
    35
    Sterilisationseinheit
    40
    Applikationseinrichtung
    41
    Ankoppeleinrichtung
    42
    Applikationselement
    43
    Tauchbad
    44
    Etikettenmagazin
    45
    Träger, Vakuumzylinder
    46
    Palettenkarussell
    46a
    Leimwalze
    47
    Umlenkbleche
    50
    Etikettenmaterial
    52
    hydraulische Dichtung
    53
    Abschnitt
    54a, 54b
    Dichtungseinrichtungen
    55a, 55b
    Abschnitte
    56
    Faltenbalg
    58
    Lagereinrichtungen
    59
    Räder
    62
    Welle
    64
    Welle
    65
    Halteelement
    66
    Welle
    67
    Welle zur Halterung der Palette
    68
    Drehteller
    70
    Lagerpunkt
    72
    Antriebswelle
    74
    Drehplatte
    76
    untere Drehplatte
    82
    Zuführrad
    84
    Abführrad
    98
    Zentrierglocke
    100
    Selbstklebeetiketten, Etikettenband
    102
    Absaugeinrichtung
    104
    Walzen
    106
    Walzen
    110
    Sterilisationseinrichtungen
    122, 124, 125
    Zuführleitungen
    126
    Leitung
    128
    stationäre Außenwand
    130, 131
    Reservoirs
    132, 133
    Ventile
    138
    Auslassleitung
    140
    Drehverteiler
    142
    Auslassleitung
    144, 146
    Zuführleitungen
    150, 152
    weitere Reservoirs
    154, 158
    Ventile
    156, 159
    Zuführleitungen
    162, 163
    Zuleitungen
    164
    Kanal
    172
    Leitung
    174
    Ablauföffnungen
    176
    Schrägfläche
    182
    hydraulische Dichtung
    190
    Antriebseinrichtung
    192
    Greifelement
    194
    Stützelement
    202
    Heißleimbehälter
    204
    Pumpe
    220
    Palettenzylinder
    222
    hydraulische Dichtungen
    230
    Etikettenmagazin
    232
    Leimwalze
    234
    Zuführleitung
    236, 238, 239
    Reinigungseinrichtung
    250
    Schleuse
    254
    exzentrische Rolle
    256
    Dichtung
    260
    Sleeve
    262
    Sleeve-Dorn
    264
    Tauchbad
    270
    Schneideeinheit
    272
    Halteeinrichtung
    278
    Wandung
    282, 284
    Rollen
    292
    Dorn
    294
    Halteeinrichtung
    299
    Düsen
    300
    Etiketten
    302
    Etikettenaufdruck
    304
    nicht bedruckter Bereich
    312
    Aufdruckteile
    400
    Anlage
    402
    Ofen
    404
    Schütte
    406
    Sterilisationsmodul
    408
    Modul
    410
    Blasmodul
    412, 414, 416
    Transfersterne
    420
    Spülmodul
    422
    UV-Lichtquellen
    425
    Schrumpftunnel
    426
    Heizelemente
    430
    Fülleinrichtung
    440
    Verschließereinrichtung
    450
    Packer
    460
    Palettierer
    470
    Herstellungseinheit
    502, 504
    Kanäle
    506
    Vakuumpumpe
    508
    Dichtungseinrichtung
    516
    Welle
    518
    Rolle
    520
    Vorspanneinrichtung
    522
    Lager
    L
    Längsrichtung
    U
    Umgebung
    P
    mit P skizzierter Transportpfad
    H
    Höhenrichtung
    D
    Drehachse
    G
    Grenze des Reinraums
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2332845 A2 [0004]
    • DE 102008024947 A1 [0005]

Claims (12)

  1. Vorrichtung (1) zum Etikettieren von Behältnissen (10), mit einer Transporteinrichtung (2), welche die Behältnisse (10) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (P) transportiert, mit einer Zuführungseinheit, welche ein Etikettenmaterial (50, 100) den Behältnissen (10) zuführt, und mit einer Applikationseinrichtung (4), welche das Etikettenmaterial (50, 100) an den Behältnissen (10) anbringt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) einen Reinraum (20) aufweist, der mittels wenigstens einer ersten Wandung (26) gegenüber einer unsterilen Umgebung (U) abgegrenzt ist und dieser Reinraum (20) wenigstens abschnittsweise den Transportpfad (P) der Behältnisse (10) umgibt.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinraum (20) eine zweite Wandung (28), welche den Reinraum (20) gegenüber der Umgebung (U) abgrenzt, aufweist und die erste Wandung (26) gegenüber der zweiten Wandung relativbeweglich ist.
  3. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bevorratungseinheit zum Bevorraten des Etikettenmaterials vorgesehen ist und diese Bevorratungseinheit vorteilhaft wenigstens abschnittsweise außerhalb des Reinraums (20) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine Sterilisierungseinrichtung (35) zum Sterilisieren des Reinraums (20) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sterilisierungseinrichtung (35) den Reinraum (20) mit einem fließfähigen Sterilisationsmedium beaufschlagt.
  6. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (2) einen um eine vorgegebene Drehachse (D) drehbaren Träger (72, 74) aufweist, wobei diese Drehachse (D) bevorzugt außerhalb des Reinraums (20) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Applikationseinrichtung (4) modular aufgebaut und zumindest teilweise und bevorzugt in ihrer Gesamtheit von der Transporteinrichtung (2) entfernbar ist.
  8. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens ein Antrieb zum Transport der Behältnisse (10) und/oder der Etiketten (50, 100) außerhalb des Reinraums (20) befindet.
  9. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Sterilisationsvorrichtung zum Sterilisieren der Etiketten an der Vorrichtung (1) angeordnet ist.
  10. Anlage zum Behandeln von Behältnissen, mit einer Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche und einer Umformungseinrichtung (410) zum Umformen von Kunststoffvorformlingen zu den Kunststoffbehältnissen, wobei die Umformungseinrichtung (40) in einer Transportrichtung der Behältnisse (10) stromaufwärts bezüglich der Vorrichtung (1) angeordnet ist.
  11. Verfahren zum Etikettieren von Behältnissen (10), wobei die Behältnisse (10) mittels einer Transporteinrichtung (2) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (P) transportiert werden und wobei eine Applikationseinheit (4) ein Etikettenmaterial (50, 100) während des Transports der Behältnisse (10) an den Behältnissen (10) anbringt, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (10) wenigstens zeitweise während des Anbringens des Etikettenmaterials (50, 100) innerhalb eines Reinraums (20) transportiert werden, wobei dieser Reinraum (20) wenigstens abschnittsweise den Transportpfad (P) der Behältnisse (10) umgibt.
  12. Verfahren zum Etikettieren von Behältnissen (10), wobei die Behältnisse (10) mittels einer Transporteinrichtung (2) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (P) transportiert werden und wobei eine Applikationseinheit (4) ein Etikettenmaterial (50, 100) während des Transports der Behältnisse (10) an den Behältnissen (10) anbringt, und wobei die Behältnisse (10) nach dem Etikettiervorgang mit einer Flüssigkeit befüllt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllung der Behältnisse (10) innerhalb eines Reinraums (20) erfolgt, der den Tranportpfad der Behältnisse (10) während deren Befüllung umgibt und dass die Behältnisse (10) nach dem Etikettieren und vor dem Befüllen mit einer Strahlung bestrahlt werden, wobei diese Strahlung wenigstens Strahlungsanteile im ultravioletten Spektralbereich aufweist.
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