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Die Erfindung betrifft einen handbetätigbaren Wagen zum Transportieren von Objekten, mit einem drehbare Rollen aufweisenden Fahrgestell.
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Aus der
DE 10 2010 051 099 A1 ist ein Transportgerät zum Transport von Gütern, insbesondere Stückgut, mit mindestens zwei, vorzugsweise mindestens drei Laufrollen, bekannt, wobei mindestens eine der Laufrollen mit einer elektronischen Ortungsvorrichtung versehen ist, die ein GPS-Modul und/oder Mobilfunkmodul zum Senden von eine Ortung ermöglichenden Signalen, einen nach dem Dynamoprinzip funktionierenden Generator sowie einen Energiespeicher aufweist, wobei der Generator und der Energiespeicher durch eine Ladeeinheit miteinander gekoppelt sind, wobei der Generator in der Laufrolle integriert ist, und wobei das GPS-Modul und/oder das Mobilfunkmodul in der Laufrolle und/oder an einer Halterung, in welcher die Laufrolle drehbar gelagert ist, integriert ist.
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Aus der
WO 2007/110571 A2 ist eine Vorrichtung zur Erzeugung elektrischer Energie bekannt, die ein Rad mit einem Generator aufweist.
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Aus der
EP 1 873 707 A1 ist ein handbetätigbarer Wagen bekannt, der eine Eingabe- und eine Ausgabeeinrichtung aufweist.
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Handbetätigbare Wagen sind aus dem Stand der Technik bekannt und dienen zum Transportieren von Fracht- und Stückgut, wie Paketen und Briefen, und werden von Logistikdienstleistern, wie Transportunternehmen, in Lagerhallen, Bahnhöfen oder auch auf Flughäfen eingesetzt. Dazu sind die handbetätigbaren Wagen, die auch als Transportbehälter, Rollcontainer, Rollwagen, Briefbehälterwagen oder Paketrollbehälter bezeichnet werden, zum einen manuell mittels einer Deichsel oder aber auch im Zugverbund mittels entsprechender Kupplungen von einer Zugmaschine bewegbar.
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Als zu transportierendes Objekt kommt grundsätzlich jegliches Frachtgut in Frage, das von einem ersten Ort zu einem zweiten Ort, auch über größere, teils weltumspannende Distanzen, transportiert werden kann. Insbesondere wenn es gilt, das Frachtgut von einem Land in ein anderes Land zu transportieren, vor allem bei Transporten in andere Kontinente, werden die Frachtgüter oftmals in einer Lagerhalle, beispielsweise an einem Flughafen, zwischengelagert und dann periodisch oder nach Sammlung einer ausreichenden Anzahl von Frachtgütern mittels eines Transportflugzeugs als sogenannte Luftfrachtgüter weiter verschickt.
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Während der Zwischenlagerung, die ebenso in einem Bahnhof oder jeglicher anderer Art von Lagerhalle stattfinden kann, verbleiben die Frachtgüter der Einfachheit halber im verladenen Zustand auf dem Transportwagen. Nicht selten werden die Frachtgüter einige Stunden oder sogar Tage auf dem Transportwagen gelagert, wobei die Transportwagen oftmals in der Lagerhalle verschoben werden oder sogar in weiteren Lagerhallen zwischengelagert werden.
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Problematisch ist dabei, dass die Bestandsführung der Transportwagen, also wo sich genau ein leerer bzw. ein beladener Transportwagen befindet, sowie auch die Sicherstellung der Rückführung des Transportwagens an seinen ursprünglichen Standort, mit großen Unsicherheiten behaftet ist. Oftmals gehen auch Transportwagen verloren oder werden entwendet, was nicht nur einen großen Aufwand der ergebnislosen Suche, sondern auch außerordentliche Kosten verursacht.
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Ausgehend von dieser Situation ist es die Aufgabe der Erfindung, einen handbetätigbaren Wagen zum Transportieren von Objekten anzugeben, der in besonders einfacher Weise und unabhängig von jeglicher stationären Energiequelle geographisch ortbar ist.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Gegenstände des unabhängigen Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Insofern ist eine Lösung der Erfindung ein handbetätigbarer Wagen zum Transportieren von Objekten, mit einem drehbaren Rollen aufweisenden Fahrgestell und einem energiebetriebenen Lokalisierungsmittel zur geographischen Ortung des Wagens, wobei an einer Rolle ein derart ausgestaltetes Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie für das Lokalisierungsmittel vorgesehen ist, dass durch die Drehung der Rolle die elektrische Energie erzeugbar ist, und mit einer energy harvesting-Einrichtung zur Speisung des Lokalisierungsmittels mit Energie.
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Es ist also ein wesentlicher Punkt der Erfindung, dass einerseits der handbetätigbare Wagen durch die Ausgestaltung mit dem Lokalisierungsmittel geographisch ortbar ist, also die örtliche Position des Wagens feststellbar ist, an der der Wagen beispielsweise in einer Lagerhalle abgestellt worden ist, und andererseits die zum Betreiben des Lokalisierungsmittels benötigte Energie durch die Drehung der Rolle erzeugbar ist, also beispielsweise durch Verschieben des Wagens in einer Lagerhalle. Das bedeutet also, dass der Wagen völlig autark von sonstigen Energiequellen, wie beispielsweise einer gängigen 230V AC-Spannungsversorgung, geographisch ortbar ist, so dass beispielsweise feststellbar ist, in welcher von einer Mehrzahl von möglichen Lagerhallen sich der Wagen befindet und sogar darüber hinaus noch feststellbar ist, wo genau in einer Lagerhalle an welcher Stelle der Wagen abgestellt worden ist.
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In einem möglichen Szenario zur Ortung des Wagens kann dies also bedeuten, dass während des Verschiebens des Wagens, was eine Drehung der Rolle zur Folge hat, das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie das Lokalisierungsmittel mit elektrischer Energie versorgt, so dass dann das Lokalisierungsmittel die geographische Position des Wagens erfasst, um beispielsweise dannach die erfasste geographische Position an einen in der Lagerhalle vorgesehenen Empfänger zu übermitteln. Somit kann also in besonders einfacher Weise der Standort bzw. Aufenthaltsort eines derartigen Wagens lokalisiert werden, einerseits innerhalb bzw. im Umkreis einer Lagerhalle sowie andererseits auch festgestellt werden, wenn ein Wagen in unbefugter Weise von seinem Standort oder einem die Lagerhalle umfassenden Betriebsgelände entfernt wird.
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Grundsätzlich kann der handbetätigbare Wagen zum Transportieren von Objekten beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise als Rollbehälter, Rollcontainer, Rollwagen, Briefbehälterwagen oder Paketrollbehälter zum Transportieren von Fracht- und Stückgut, wie Paketen und Briefen, ausgestaltet sein, wobei auf dem Fahrgestell sich vom Fahrgestell weg erstreckende Seitenwände vorgesehen sein können, so dass das Fracht- bzw. Stückgut während des Transports nicht vom Wagen herunterfällt.
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Unter „handbetätigbar“ sei im Rahmen der Erfindung verstanden, dass der Wagen einerseits manuell beispielsweise mittels einer Deichsel oder aber auch im Zugverbund mittels entsprechender Kupplungen von einer Zugmaschine bewegbar ist. Das Fahrgestell weist vorzugsweise einen Boden auf, auf dem die Objekte zum Transport bzw. zur Lagerung positionierbar sind.
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Mit „Rolle“ sei jede Vorrichtung gemeint, die eine Bewegung des Wagens auf einem Untergrund ermöglicht, wobei die Rollen des Wagens einerseits eine feste Rollrichtung aufweisen können, somit beispielsweise als Bockrollenpaare ausgeführt sein können, oder aber auch als Lenkrollen mit variabler Rollrichtung entlang einer Achse vertikal zur Lauffläche zur Lenkung oder Steuerung des Wagens drehbar sein können. Eine Bockrolle kann dabei in verschiedene Rollrichtungen montiert werden, wobei die Rollrichtung nach der Montage festgelegt ist. Eine übliche Montage einer Lenkrolle erfolgt um einen drehbaren Stift, oftmals einer Achse oder Nabe, die wiederum an dem Wagen, vorzugsweise an dem Fahrgestell des Wagens montiert ist. Wird nun der Wagen bewegt, so erfolgt dies durch Drehung der Rolle, die dann auf das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie einwirkt.
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Die Rollen können ferner aus einem durchgehenden Material bestehen oder aber einen Rollenkörper und eine auf dem Rollenkörper angeordnete Ablauffläche aufweisen. Beispielsweise kann die Ablauffläche aus PVC, Polyurethan oder thermoplastischem Gummi bestehen und der Rollenkörper aus Aluminiumdruckguss, Kunststoffpolypropylen oder Polyamid bestehen. Das Fahrgestell und die möglicherweise vorhandenen Seitenwände des Wagens können aus einem Metall oder aber aus Holz sowie aus jedem anderen geeigneten Werkstoff zum Transportieren von Objekten ausgestaltet sein.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der Nabe der Rolle und dem Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie ein Getriebe, vorzugsweise ein Planetengetriebe, vorgesehen ist. Durch das Getriebe kann beispielsweise sichergestellt werden, dass bei manueller Bewegung des Wagens, die vielfach durch eine geringere Geschwindigkeit gekennzeichnet ist als wenn der Wagen durch eine Zugmaschine, beispielsweise einen Elektroschlepper, bewegt wird, eine ausreichende Drehzahl erzeugt wird, um dem Lokalisierungsmittel Energie zuzuführen. Dabei kann das Getriebe ferner derart ausgelegt werden, dass selbst bei vorgenannter langsamer Bewegung des Wagens oder aber auch auf kurzen Strecken von zu definierender Länge und ebenfalls entsprechend langsamer Bewegung eine ausreichende Leistung zum Betreiben des Lokalisierungsmittels erzeugt wird.
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Ganz besonders bevorzugt ist das Getriebe innerhalb der Nabe bzw. der Rolle angeordnet. Weiter ist bevorzugt, dass das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie drehfest mit der Rolle verbunden ist, so dass also eine Drehung der Rolle auch auf das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie einwirkt, beispielsweise durch vorgenanntes Getriebe. Darüber hinaus ist nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, dass das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie abschaltbar ist. Dadurch kann der Rollwiderstand der Rolle reduziert werden, so dass bei einem derartigen Fall kein Antrieb des Mittels zur Erzeugung von elektrischer Energie durch die Drehung der Rolle erfolgt.
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Nach einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie derart ausgestaltet ist, dass bereits durch Handbetätigung des Wagens die geographische Ortung des Wagens möglich ist. Das bedeutet, dass gemäß dieser Ausführungsform einerseits das Lokalisierungsmittel und/oder andererseits das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie derart dimensioniert und ausgestaltet sind, dass selbst bei Handverzug des Wagens, beispielsweise mit Schrittgeschwindigkeit, eine ausreichende Menge an elektrischer Energie erzeugt wird, so dass das Lokalisierungsmittel die geographische Position des Wagens feststellen kann.
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Grundsätzlich kann das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise als Generator. Ganz besonders bevorzugt ist das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie als ein in der Nabe der Rolle vorgesehener Nabengenerator ausgestaltet. Ein Nabengenerator, auch Außenläufer genannt, hat den Vorteil, dass bei feststehender Welle, der Achse, und sich bewegendem Rollenkörper der Spaltumfang des Generators erhöht wird. Dadurch kann eine höhere Spannung bei gleicher Drehzahl erreicht werden. Zudem hat ein Nabengenerator den Vorteil, dass er besonders platzsparend innerhalb der Rolle oder möglicherweise auch in nachträglicher Montage an der Rolle vorgesehen sein kann, so dass prinzipiell alle aus dem Stand der Technik bekannten Rollen verwendet werden können, die dann mit einem Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie „nachgerüstet“ werden können, oder aus dem Stand der Technik bekannte Rollen nur unwesentlich zur Aufnahme des Generators bzw. Nabengenerators modifiziert werden müssen. Dabei kann der Generator einerseits als Direktläufer oder über ein Getriebe mit der Rolle verbunden sein.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst der Wagen einen Energiespeicher, wobei der Energiespeicher durch das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie aufladbar ist und das Lokalisierungsmittel durch den Energiespeicher mit elektrischer Energie speisbar ist. Der Energiespeicher kann dabei als Akkumulator oder als jeglicher sonstiger aus dem Stand der Technik bekannter Speicher für elektrische Energie ausgestaltet sein, wobei der Energiespeicher einerseits mit dem Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie und andererseits mit dem Lokalisierungsmittel verbunden ist, somit also auch dann, wenn das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie abgeschaltet ist, dem Lokalisierungsmittel Energie zuführbar ist. Durch diese Ausführungsform wird also bewirkt, dass eine Ortung des Wagens auch dann möglich bleibt, wenn der Wagen nicht bewegt wird, wenn also der an dem Wagen vorgesehene und mit der Rolle drehfest verbundene Generator keine Energie erzeugt.
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In diesem Zusammenhang ist nach einer weiteren Ausführungsform ganz besonders bevorzugt, dass eine Regelungseinrichtung vorgesehen ist, wobei die Regelungseinrichtung derart ausgestaltet ist, dass erst nach Unterschreiten einer Minimalspannung des Energiespeichers der Energiespeicher und/oder das Lokalisierungsmittel durch das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie speisbar sind bzw. ist und/oder die Regelungseinrichtung derart ausgestaltet ist, dass nach Überschreiten einer Maximalspannung des Energiespeichers der Energiespeicher und/oder das Lokalisierungsmittel nicht mehr durch das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie speisbar sind bzw. ist.
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Durch die Regelungseinrichtung, die eine elektronische Schaltung und/oder Steuerung umfassen kann, kann somit in einfacher Weise erreicht werden, dass bei einem unteren Ladezustand eines Akkumulators, der durch das Unterschreiten einer Minimalspannung gekennzeichnet sein kann, eine Aufladung des Akkumulators durch den Generator erfolgt, und andererseits nach erfolgter Aufladung des Akkumulators, die durch das Überschreiten einer Maximalspannung gekennzeichnet sein kann, die Energieerzeugung des Generators deaktiviert bzw. abgeschaltet wird, also das Lokalisierungsmittel durch den Akkumulator mit elektrischer Energie gespeist wird und auch der Akkumulator nicht mehr durch den Generator aufgeladen wird. Nach erneutem Unterschreiten der Minimalspannung kann dann vorgenannte Abfolge erneut beginnen. Dadurch wird ermöglicht, dass das Lokalisierungsmittel über einen längeren Zeitraum mit Energie versorgt wird, also über einen längeren Zeitraum die Ortung des Wagens möglich ist, als bei vorgenannten Ausführungsformen.
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Grundsätzlich können weitere Einrichtungen zum Erzeugen von elektrischer Energie an dem Wagen vorgesehen sein, die ebenfalls einerseits zur Speisung des Lokalisierungsmittels sowie andererseits zur Speisung des Energiespeichers ausgestaltet und elektrisch verbunden sein können. Ganz besonders ist bevorzugt, dass an dem Wagen eine Solarzelle zur Speisung des Energiespeichers und/oder des Lokalisierungsmittels mit Energie vorgesehen sind. Durch die Solarzelle kann der Wagen bei einer Lagerung außerhalb der Lagerhalle, beispielsweise unter freiem Himmel, mit Energie versorgt werden und/oder der Energiespeicher aufgeladen werden.
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Unter energy-harvesting sei im Rahmen der Erfindung die Gewinnung von elektrischer Energie aus Quellen wie Umgebungstemperatur, Vibrationen und/oder Luftströmungen verstanden, beispielsweise durch piezoelektrische Kristalle, die durch Krafteinwirkung eine elektrische Spannung erzeugen, thermoelektrische Generatoren, die aus Temperaturunterschieden elektrische Energie gewinnen, oder aus Radiowellen. Durch derartige Ausgestaltungen kann zusätzliche Energie zur Versorgung des Lokalisierungsmittels erzeugt werden, jeweils unabhängig von einer ortsgebundenen Energieversorgung, wie einer 230V AC-Stromversorgung.
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Grundsätzlich kann das Lokalisierungsmittel zur geographischen Ortung des Wagens beliebig ausgestaltet sein, wobei nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das Lokalisierungsmittel eine GPS- und/oder Funk-Einrichtung umfasst. Derartige elektronische Komponenten sind durch die fortschreitende Miniaturisierung in äußerst platzsparender Ausführung aus dem Stand der Technik bekannt und darüber hinaus in Ausgestaltungen erhältlich, die durch eine äußerst geringe Energieaufnahme gekennzeichnet sind.
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Das bedeutet, dass derartige GPS- und/oder Funk-Einrichtungen bereits durch einen Generator, der durch die Drehung der Rolle des Wagens angetrieben wird, mit ausreichend Energie versorgbar sind, so dass eine GPS-gestützte Lokalisierung des Wagens einerseits möglich ist und andererseits die derart bestimmten geographischen Positionsdaten mittels der Funk-Einrichtung an einen Empfänger zur weiteren Auswertung und Verteilung, beispielsweise über das Internet, zugeführt werden können. Darüber hinaus können jegliche weitere Funk-Einrichtungen an dem Wagen vorgesehen sein, beispielsweise WLAN oder Bluetooth, die eine Lokalisierung und/oder Kommunikation der Positionsdaten an eine Auswerteeinrichtung ermöglichen.
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Grundsätzlich kann das Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie an nur einer einzigen Rolle des Wagens vorgesehen sein, wobei jedoch besonders bevorzugt jede Rolle des Wagens ein Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie aufweist. Dadurch kann eine mehrfache Menge von elektrischer Energie erzeugt werden, wobei andererseits alle Rollen einen vergleichbaren bzw. ähnlichen Rollwiderstand aufweisen, so dass das Verschieben des Wagens nicht durch unterschiedliche Rollwiderstände der einzelnen Rollen beeinflusst ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung anhand einer bevorzugten Ausführungsform näher erläutert.
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Es zeigen:
- 1 einen Wagen zum Transportieren von Objekten gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, und
- 2 ein an einer Rolle des Wagens vorgesehenes Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie mit weiteren Komponenten gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt einen handbetätigbaren Wagen zum Transportieren von Objekten 1, wobei die Objekte 1 als Fracht- bzw. Stückgüter, wie Pakete ausgestaltet sind. Der Wagen weist ein Fahrgestell 2 auf, auf dem ein Boden, nicht gezeigt, vorgesehen ist, so dass die Objekte 1 auf dem Boden positionierbar sind. Zudem weist der Wagen eine Seitenwand 3 auf, die ein Verlieren der Objekte 1 während der Bewegung des Wagens verhindern. Die Seitenwand 3 kann beispielsweise an drei Seiten des Wagens vorgesehen sein, so dass der Wagen, wie in 1 gezeigt, von einer Seite offen bzw. be- und entladbar ist.
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An dem Fahrgestell 2 sind drehbar ausgestaltete Rollen 4 vorgesehen, nämlich einerseits an einer Vorderachse 5 sowie an einer Hinterachse 5. Der Wagen ist handbetätigbar, was bedeutet, dass er einerseits mittels einer nicht dargestellten Deichsel bewegbar ist und andererseits auch im Zugverbund mittels einer Zugmaschine, beispielsweise einem Elektroschlepper, und mittels entsprechender Kupplungen bewegbar ist.
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An dem Wagen ist nunmehr ein Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie 6 vorgesehen, welches als Nabengenerator ausgestaltet ist. Der Nabengenerator 6 ist, wie in 1 und 2 durch die gestrichelte Linie angedeutet, innerhalb der Rolle 4 angeordnet, nämlich vorliegend in die Achse 5 der Rolle 4 integriert. Dazu weist die Rolle 4 einerseits einen an der Achse 5 drehbar angeordneten Rollenkörper aus Kunststoff sowie eine Ablauffläche aus thermoplastischem Gummi auf, so dass ein besonders einfaches Bewegen des Wagens möglich ist.
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An dem Wagen ist ferner ein Lokalisierungsmittel 7 zur geographischen Ortung des Wagens vorgesehen, wie aus 2 ersichtlich. Das Lokalisierungsmittel 7 umfasst eine GPS-Einrichtung zur Lokalisierung der geographischen Position des Wagens sowie ferner eine Funk-Einrichtung zur Weiterleitung der erfassten geographischen Position des Wagens an eine Empfängereinheit, beispielsweise einen WLAN-Empfänger, die die empfangene Position des Wagens, beispielsweise über das Internet, an eine Auswerteeinrichtung, beispielsweise ein Computer, weiterleitet.
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Der Generator 6 ist nunmehr derart ausgestaltet, dass durch die Drehung der Rolle 4 elektrische Energie erzeugt wird, also beispielsweise beim Verschiebens des Wagens von einer ersten Position zu einer zweiten Position, wobei durch die elektrische Energie die geographische Ortung des Wagens durch das Lokalisierungsmittel 7 ermöglicht wird. Konkret ist das Mittel zur Erzeugung der elektrischen Energie 6, der Generator, derart ausgestaltet, dass bereits bei einer Handbetätigung des Wagens, so im Schritttempo, die geographische Ortung des Wagens durch das Lokalisierungsmittel 7 durchführbar ist.
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Weiterhin weist der Wagen einen Energiespeicher 8 auf, welcher als Akkumulator ausgeführt ist. Der Energiespeicher 8 ist durch den Generator 6 aufladbar und speist das Lokalisierungsmittel 7 mit Energie, beispielsweise dann, wenn sich die Rolle 4 nicht dreht, somit also auch der Generator 6 keine Energie erzeugt.
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Ferner ist eine Regelungseinrichtung 9 vorgesehen, die als elektronische Schaltung ausgestaltet ist und bei einem Unterschreiten einer Minimalspannung des Energiespeichers 8 einerseits eine Speisung des Lokalisierungsmittels 7 durch den Generator 6 ermöglicht und andererseits das Aufladen des Akkumulators 8 durch den Generator 6 einer Solarzelle 10 bzw. einer energy harvesting-Einrichtung ermöglicht.
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Das bedeutet also, dass zusätzlich zum Generator 6 auch durch die Solarzelle 10 bzw. die energy harvesting-Einrichtung eine Aufladung des Akkumulators 8 einerseits erfolgen kann, sowie andererseits selbst dann, wenn der Wagen nicht bewegt wird und durch den Generator 6 keine Energie erzeugt wird, um das Lokalisierungsmittel 7 mit ausreichender Energie zu versorgen, um eine geographische Ortung des Wagens durchzuführen.
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Wie bereits ausgeführt, ist der Generator 6 vorliegend als Nabengenerator ausgeführt und entweder als Direktläufer mit der Rolle 4 verbunden oder aber auch über ein Getriebe, nicht gezeigt, wie beispielsweise ein Planetengetriebe, mit der Rolle 6 verbunden. Dadurch wird ermöglicht, dass selbst bei kurzen Rollwegen und geringer Geschwindigkeit, beispielsweise Schrittgeschwindigkeit, eine ausreichend hohe Drehzahl des Generators 6 zur Erzeugung der für die Positionsbestimmung des Wagens benötigten elektrischen Energie für das Lokalisierungsmittel 7 erzeugt wird.
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Zudem kann der Generator 6 abgeschaltet werden, also mechanisch von der Rolle 4 getrennt werden, so dass in einem derartigen Fall der Rollwiderstand des Wagens reduziert ist.
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Bezugszeichenliste
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| Objekten |
1 |
| Fahrgestell |
2 |
| Seitenwand |
3 |
| Rolle |
4 |
| Achse |
5 |
| Mittel zur Erzeugung von elektrischer Energie |
6 |
| Lokalisierungsmittel |
7 |
| Energiespeicher |
8 |
| Regelungseinrichtung |
9 |
| Solarzelle |
10 |