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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Rundschlinge.
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Bei einer Rundschlinge handelt es sich bekanntermaßen um ein Anschlagmittel, um beispielsweise hohe Lasten praktisch beliebiger Gestalt umschlingen und tragen zu können. Die Rundschlinge greift zu diesem Zweck wesentlich auf ein Fadengelege aus hochfesten Fadensträngen zurück, die typischerweise endlos gewickelt sind. Dadurch ist die fertige Rundschlinge sehr flexibel und kann mühelos an Konturen jeder Last angepasst werden. Zum Schutz des Fadengeleges ist meistens ein Schutzschlauch vorgesehen, der jedoch regelmäßig keine tragende Funktion übernimmt.
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Bei einem bekannten Verfahren zur Herstellung einer Rundschlinge entsprechend der
EP 0 279 252 B1 wird der vorgefertigte Schutzschlauch in seiner Länge gestaucht gehalten. Ein Fadenstrang wird durch den gestauchten Schutzschlauch in dessen Längsrichtung hindurchgeführt. Der Fadenstrang wird im Anschluss hieran nach Art des Seiles eines endlosen Seiltriebes mit seinen beidseitig aus dem gestauchten Schutzschlauch hinausstehenden Bereichen über den Umfang jeweils einer Radscheibe gelegt. Anschließend wird der Fadenstrang mit dem noch nicht durch den Schutzschlauch gezogenen Fadenstrangbereich derart verbunden, dass dieser Fadenstrangbereich laufend nachgezogen wird und somit in einer Vielzahl von Einzelsträngen den gestauchten Schutzschlauch durchsetzt.
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Bei einer Rundschlinge entsprechend der
DE 10 2009 010 680 B3 ist eine als Hohlgeflecht ausgebildete Umhüllung bzw. ein entsprechender Schutzschlauch realisiert. Die Endabschnitte der Umhüllung sind in einer Verbindungszone ineinander gesteckt und werden einander überlappend miteinander verbunden. Daraus resultiert eine relativ komplexe Fertigung des Schutzschlauches.
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Um während des Betriebes das im Innern des Schutzschlauches befindliche Fadengelege auf beispielsweise Risse und/oder Beschädigungen hin überprüfen zu können, schlägt die
DE 203 09 528 U1 vor, dass die Mantelfläche des Schutzschlauches an den Längsseiten und/oder Querseiten voneinander lösbare Verbindungsmittel aufweist. Hierbei kann es sich um Bestandteile eines Klettverschlusses handeln. Die bekannten Maßnahmen haben sich bewährt, können jedoch überwiegend nur bei geringen Traglasten angewandt werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass der Schutzschlauch unkontrolliert von dem Fadengelege entfernt wird.
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Die schließlich noch im Rahmen der
EP 0 594 161 A1 vorgestellte Rundschlinge ist mit einem Schutzschlauch aus einem Schlauchgewebe mit innerer und äußerer Gewebelage ausgerüstet. Die zwei Außenkanten des Schutzschlauches sind sämtlich miteinander verbunden. Zu diesem Zweck sind der Innenmantel und der Außenmantel durch zusätzliche sowie zwischen beiden Außenkanten befindliche Bindungselemente miteinander gekoppelt. Bei diesen zusätzlichen Bindungselementen handelt es sich beispielsweise um eine Bindekette. Auch in diesem Fall ergeben sich Probleme bei hohen Lasten im Bereich von mehreren 10 t oder mehreren 100 t derart, dass der Schutzschlauch von dem Fadengelege als tragenden Kern ganz oder teilweise abgestreift wird. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Rundschlinge anzugeben, die besonders für hohe Traglasten bis über 100 t und mehr geeignet ist.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Rundschlinge nach Anspruch 1.
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Die einzelnen Fadenstränge des längs erstreckten Fadengeleges können ihrerseits aus synthetischen Fäden aufgebaut sein, die miteinander zu dem Fadenstrang verdrillt werden. So wird meistens vorgegangen. Folgerichtig kann der einzelne Fadenstrang auch als Fadenkardeel bezeichnet werden. Bei den synthetischen Fäden mag es sich um solche aus Polyester (PE), Polyamid (PA) oder auch Polypropylen (PP) handeln. Die einzelnen Fäden werden aus hochfesten Multifilamentgarnen gefertigt.
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Bei dem auf diese Weise hergestellten längs erstreckten Fadengelege handelt es sich bekanntermaßen um eine spezielle längs erstreckte textile zylindrische Struktur, die erfindungsgemäß aus den wenigstens teilweise miteinander verdrillten Fadensträngen aufgebaut ist. D. h., die einzelnen Fadenstränge sind zwar nicht untereinander direkt verbunden, allerdings in der Art eines Seiles miteinander verdrillt.
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Tatsächlich wird meistens so gearbeitet, dass die einzelnen Fadenstränge zusammen gedreht werden und auf diese Weise das längliche und biegeschlaffe längs erstreckte sowie überwiegend zylindrische Fadengelege bilden. Um dies im Detail zu erreichen, werden die einzelnen Fadenstränge meistens auf Spulen bevorratet. Die Spulen finden sich ihrerseits auf einem drehbaren Spulentisch. Durch Drehen des Spulentisches werden die von den einzelnen Spulen zugeführten Fadenstränge miteinander zu dem längs erstreckten Fadengelege verdrillt. Dabei erfolgt die Verdrillung der einzelnen Fadenstränge in der Regel in derselben Drehrichtung. D. h., das längs erstreckte Fadengelege ist in der Art eines Gleichschlagseiles ausgebildet, was das Fadengelege besonders geschmeidig und biegsam macht.
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Die einzelnen Fadenstränge können mittels eines Verlegearmes am Anfang des Fadengeleges zusammengeführt werden. Der Verlegearm mag auch dafür sorgen, dass die einzelnen Fadenstränge bei der Herstellung des Fadengeleges geführt werden. D. h., der Verlegearm sorgt im Allgemeinen für eine Manipulation der einzelnen Fadenstränge untereinander bzw. zueinander und/oder auch für eine Manipulation des aus den Fadensträngen hergestellten Fadengeleges. Zu diesem Zweck mag der Verlegearm optional mit einer Spleißvorrichtung ausgerüstet sein. Da sich die einzelnen Fadenstränge aus synthetischen Fäden zusammensetzen, kann es sich bei der Spleißvorrichtung im einfachsten Fall um eine Kunststoffschweißvorrichtung handeln, die dafür sorgt, dass die einzelnen Fäden bzw. Fadenstränge beispielsweise am Anfang des Fadengeleges miteinander verschweißt und folglich auf diese Weise verspleißt werden.
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Der drehbare Spulentisch mit dem daran optional angeschlossenen Verlegearm kann entlang einer Produktionsrichtung des Fadengeleges verfahren werden. Zu diesem Zweck steht in der Regel eine Führung für den Spulentisch zur Verfügung. Die Führung für den Spulentisch erstreckt sich folgerichtig in Produktionsrichtung des Fadengeleges.
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Dabei wird das Fadengelege im Allgemeinen über wenigstens zwei endseitige Umlenkrollen geführt. Die Verwendung von endseitigen Umlenkrollen bei der Herstellung von Rundschlingen wird beispielsweise in der
US 2009/0107 573 A1 und in der
DE 10 2006 052 279 A1 genauer beschrieben.
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Von diesen Umlenkrollen mag zumindest eine endseitige Umlenkrolle zur Variation der Länge der Rundschlinge verfahren werden bzw. verfahrbar ausgebildet sein. Auf diese Weise können Rundschlingen praktisch beliebiger Länge problemlos hergestellt werden.
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Zwischen den beiden zuvor beschriebenen endseitigen Umlenkrollen ist wenigstens eine weitere Führungsrolle vorgesehen. Die Führungsrolle dient allgemein zur Abstützung und/oder Führung des Fadengeleges und ist zwischen die beiden endseitigen Umlenkrollen zwischengeschaltet. Die Führungsrolle stellt also sicher, dass das Fadengelege im Zuge seiner Herstellung nicht zwischen den beiden Umlenkrollen ”durchhängt”.
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Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, das Fadengelege bei seinem Herstellungsprozess mit Hilfe wenigstens eines offenen Schlauches ganz oder teilweise zusammenzuführen. Zu diesem Zweck wird das Fadengelege durch den betreffenden offenen Schlauch geführt und der Schlauch wird dann anschließend von weiteren Fadensträngen mit umwickelt. D. h., das Fadengelege zur Herstellung der Rundschlinge kann seinerseits aus mehreren Lagen aufgebaut sein, die in der Art von konzentrischen Ringkreisen um einen Kernbereich herum angeordnet sind. Diese einzelnen Lagen lassen sich durch einen oder mehreren der angesprochenen offenen Schläuche voneinander trennen.
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Gegenstand der Erfindung ist auch eine Vorrichtung, die zur Herstellung einer Rundschlinge und insbesondere zur Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens besonders geeignet ist und im Anspruch 6 beschrieben wird. Die Vorrichtung verfügt über eine Basis zur Aufnahme des drehbaren Spulentisches mit den darauf befindlichen Spulen sowie der Führung für den Spulentisch. Außerdem fungiert die Basis als Aufnahme für eine kombinierte Näh-/Schließvorrichtung. Mit Hilfe dieser Näh-/Schließvorrichtung lässt sich das Fadengelege umhüllen, wobei gleichzeitig ein randseitiges Längsvernähen des zumindest einen Gewebebandes zur Definition des Schutzschlauches für das Fadengelege stattfindet. Eine Längsvernähung von Gewebebändern wird insbesondere in der
US 2009/0152 885 A1 oder der
US 4 210 089 A aufgezeigt.
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Tatsächlich kann dieses wenigstens eine Gewebeband um das Fadengelege in dessen Längsrichtung herumgeschlungen, an den aneinander anliegenden jeweiligen Endkanten längs vernäht werden und durch die wenigstens eine Längsnaht den Schutzschlauch definieren. Es ist aber auch möglich, mit zwei Gewebebändern zu arbeiten, welche in der Art eines Sandwiches aufeinander gelegt das dazwischen befindliche Fadengelege aufnehmen. In diesem Fall müssen die beiden Gewebebänder an den jeweils vorhandenen Längskanten miteinander vernäht werden, damit der gewünschte Schutzschlauch definiert wird.
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Bei dem Gewebeband zur Realisierung des Schutzschlauches mag es sich um ein Gewebeband handeln, das aus gewebten Kunststofffäden beispielsweise aus PE, PA oder PP hergestellt wird. Um die Abriebfestigkeit noch zu steigern, ist auch eine mehrlagige Ausgestaltung des Gewebebandes möglich. Darüber hinaus kann das Gewebeband problemlos mit einem Aufdruck, einem Aufnäher etc. ausgerüstet werden, um die insgesamt von der Rundschlinge erreichten Spezifikationen widerzuspiegeln.
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Im Ergebnis werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die insbesondere zur Herstellung einer Rundschlinge geeignet sind. Dabei lassen sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens insbesondere Rundschlingen realisieren, die für besonders hohe Lasten ausgelegt und geeignet sind, die bis zu mehreren 100 t betragen können.
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Die Beherrschung solcher Lasten gelingt im Kern dadurch, dass zunächst einmal die einzelnen Fadenstränge zur Definition des längs erstreckten Fadengeleges miteinander verdrillt werden, ähnlich einem Seil, welches durch einen Gleichschlag der einzelnen Fadenstränge hergestellt wird. Auf diese Weise wird einerseits die erforderliche Elastizität des den Kern der Rundschlinge definierenden Fadengeleges zur Verfügung gestellt. Andererseits ist hierdurch sichergestellt, dass sämtliche Fadenstränge an der Lastaufnahme beteiligt sind.
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Die Anzahl der Fadenstränge kann flexibel an die jeweils aufzunehmende Last angepasst werden. Dabei besteht die Möglichkeit, das Fadengelege flexibel an die aufzunehmende Last anzupassen. Denn je nach der Belastung kann man mit mehreren Lagen der Fadenstränge arbeiten, die beispielsweise durch einen jeweils zwischengeschalteten Schlauch voneinander getrennt sind oder werden. Dabei mag insgesamt so vorgegangen werden, dass die Drehrichtung beim Verdrillen der einzelnen Fadenstränge von Lage zu Lage des solchermaßen hergestellten längs erstreckten Fadengeleges jeweils wechselt, um ein Aufdrehen des Fadengeleges zu verhindern.
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Aufgrund des hohen Gewichtes des solchermaßen hergestellten längs erstreckten Fadengeleges lässt sich dieses nicht durch einen vorgefertigten Schutzschlauch hindurchfädeln. Vielmehr wird dieser Schutzschlauch erfindungsgemäß nachträglich, d. h. nach Fertigstellung des Fadengeleges, angebracht. Das geschieht in der Weise, dass wenigstens ein Gewebeband um das hergestellte Fadengelege in Längsrichtung geschlungen wird und eine randseitige Längsvernähung erfährt. Grundsätzlich kann auch mit zwei Gewebebändern gearbeitet werden, die das Fadengelege zwischen sich in der Art eines Sandwiches aufnehmen. Dann sind zwei Längsnähte jeweils beidseitig des dazwischen orientierten Fadengeleges und ebenfalls in Längserstreckung erforderlich. Für die Umwicklung des Fadengeleges mit dem Gewebeband und das beschriebene Längsvernähen sorgt die kombinierte Näh-/Schließvorrichtung. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Rundschlinge in verschiedenen Ansichten,
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2 den Gegenstand nach 1 in abgewandelter Ausführungsform sowie
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3 eine mit Hilfe der Vorrichtung nach den 1 und 2 hergestellte Rundschlinge im Schnitt.
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In den 1 und 2 ist eine Vorrichtung zur Herstellung einer Rundschlinge 1, 2, dargestellt, die im Schnitt in der 3 gezeigt wird. Die Rundschlinge 1, 2 setzt sich aus einem zylindrischen sowie längserstreckten Fadengelege 2 als Kern sowie einem das Fadengelege 2 umhüllenden Schutzschlauch 1 zusammen. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach 3 ist der Schutzschlauch 1 aus zwei randseitig jeweils längs vernähten Gewebebändern 1 unter Definition des Schutzschlauches 1 aufgebaut.
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Die Vorrichtung verfügt grundsätzlich über eine Basis 3, die verschiedene und nachfolgend noch näher zu beschreibende Elemente aufnimmt. Hierzu gehört ein drehbarer Spulentisch 4 mit darauf befindlichen Spulen 5 für einzelne Fadenstränge 6. Die auf den Spulen 5 befindlichen Fadenstränge 6 werden zu dem längs erstreckten Fadengelege 2 miteinander verdrillt, indem der die einzelnen Spulen 5 aufnehmende Spulentisch 4 um seine Achse A gedreht wird.
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Zum grundsätzlichen Aufbau gehört darüber hinaus eine Führung 7 für den Spulentisch 4. Der Spulentisch 4 ist entlang der Führung 7 verfahrbar ausgebildet. Tatsächlich lässt sich der Spulentisch 4 entlang der Führung 7 in Längsrichtung bzw. Produktionsrichtung L des Fadengeleges 2 verfahren. Auf diese Weise sorgt der entlang der Führung 7 verfahrene und hierbei gleichzeitig gedrehte Spulentisch 4 dafür, dass bei diesem Vorgang die einzelnen von den Spulen 5 abgewickelten Fadenstränge 6 miteinander verdrillt werden und das Fadengelege 2 definieren.
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Im Rahmen des Ausführungsbeispiels nach der 1 sind die Achse A des Spulentisches 4 und die Längsrichtung L bzw. die Längserstreckung der Führung 7 senkrecht zueinander angeordnet. D. h., in diesem Fall sind der Spulentisch 4 und die Basis 3 überwiegend parallel zueinander orientiert.
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Demgegenüber beobachtet man bei der Ausgestaltung nach der 2 eine senkrechte Orientierung von einerseits der Basis 3 und andererseits dem Spulentisch 4. Dadurch sind die Achse A und die Längsrichtung L der Führung 7 parallel zueinander ausgerichtet. An der grundsätzlichen Herstellung und dem Verdrillen der einzelnen Fadenstränge 6 unter Definition des Fadengeleges 2 ändert dies jedoch nichts.
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Zum weiteren grundsätzlichen Aufbau der dargestellten Vorrichtung gehört schließlich noch eine kombinierte Näh-/Schließvorrichtung 8. Im Ausführungsbeispiel nach der 1 sind zwei Näh-/Schließvorrichtungen 8 vorgesehen, die beidseits der Führung 7 angeordnet sind. Mit Hilfe der einen oder der beiden Näh-/Schließvorrichtungen 8 werden entsprechend der Darstellung nach 3 die beiden jeweils rechteckigen und an die Länge des Fadengeleges 2 angepassten Gewebebänder 1 in Längserstreckung über und unter dem zwischen Ihnen befindlichen Fadengelege 2 positioniert, so dass die jeweiligen Längsränder der Gewebebänder 1 aufeinanderliegen. An diesen Längsrändern wird nun jeweils eine randseitige Längsnaht 9 mit Hilfe der jeweiligen Näh-/Schließvorrichtung 8 angebracht.
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D. h., die jeweilige Näh-/Schließvorrichtung 8 dient zum Umhüllen und gleichzeitig randseitigen Längsvernähen der beiden Gewebebänder 1 unter gleichzeitiger Definition des auf diese Weise hergestellten Schutzschlauches 1 für das Fadengelege 2. Bei dem Längsvernähen wird im Rahmen der Variante nach 3 jeweils eine Längsnaht 9 beidseitig des Fadengeleges 2 zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Gewebebändern 1 an deren Längskante angebracht.
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Im Rahmen der Variante nach 1 ist der Spulentisch 4 zusätzlich noch mit einem Verlegearm 10 ausgerüstet. Der Verlegearm 10 erstreckt sich ausweislich der Seitenansicht in der 1 in etwa parallel zur Achse A des Spulentisches 4. Mit Hilfe des Verlegearmes 10 lassen sich einzelne Fadenstränge 6 manipulieren. Alternativ oder zusätzlich kann mit Hilfe des Verlegearmes 10 auch das hergestellte Fadengelege 2 manipuliert werden.
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Tatsächlich wird mit Hilfe des Verlegearmes 10 beispielsweise ein Anfang des Fadengeleges 2 an einer endseitigen Umlenkrolle 11 festgelegt. D. h., die einzelnen Fadenstränge 6 werden mittels des Verlegearmes 10 am Anfang des Fadengeleges 2 zusammengeführt, und zwar im Beispielfall an der einen endseitigen Umlenkrolle 11. Wenn nun der Spulentisch 4 unter gleichzeitiger Drehung entlang der Führung 7 bewegt wird, so entsteht bei diesem Vorgang das Fadengelege 2 in Längsrichtung L, indem die einzelnen Fadenstränge 6 miteinander verdrillt werden.
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Am Ende des Verfahrweges bzw. der Führung 7 mag dann der Verlegearm 10 das hergestellte Fadengelege 2 an eine weitere endseitige Umlenkrolle 12 übergeben. Im Gegensatz zu der Umlenkrolle 11 ist die Umlenkrolle 12 verfahrbar ausgeführt, so dass auf diese Weise insgesamt die Länge der Rundschlinge verändert werden kann. Das Fadengelege 2 wird nun mit Hilfe des Verlegearmes 10 um die verfahrbare Umlenkrolle 12 geführt und im Anschluss hieran bis zur festen Umlenkrolle 11 zurückgeführt. Dabei mag der Verlegearm 10 dafür sorgen, dass die beiden Enden des Fadengeleges 2 bzw. der jeweiligen Fadenstränge 6 miteinander verbunden werden. Auf diese Weise wird insgesamt das Fadengelege 2 in der Art eines geschlossenen Seiltriebes um die beiden Umlenkrollen 11, 12 herumgeführt.
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Eine zwischen den beiden endseitigen Umlenkrollen 11, 12 befindliche weitere Führungsrolle 13 sorgt bei diesem Vorgang dafür, dass das hergestellte Fadengelege 2 zwischen den beiden Umlenkrollen 11, 12 abgestützt wird. Tatsächlich verfügt das Fadengelege 2 insgesamt über ein je nach aufzunehmender Last erhebliches Gewicht, wobei die wenigstens eine Führungsrolle 13 insgesamt ein Durchhängen des Fadengeleges 2 zwischen den beiden Umlenkrollen 11, 12 verhindert.
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Bei der Herstellung des Fadengeleges 2 kann grundsätzlich auch so vorgegangen werden, dass das Fadengelege 2 bzw. eine erste Lage 2' des Fadengeleges 2 durch einen offenen Schlauch 14 hindurchgeführt wird. Der Schlauch 14 mit der darin befindlichen ersten Lage 2' des rechteckigen Gewebebandes 1 des Fadengeleges 2 wird dann von weiteren Fadensträngen 6 umwickelt, so dass eine zweite Lage 2'' entsteht. In diesem Fall ist das Fadengelege 2 aus den beiden konzentrisch um eine Längsachse angeordneten Lagen 2' und 2'' mit dem dazwischen befindlichen offenen Schlauch 14 aufgebaut. Selbstverständlich sind auch noch mehr Lagen möglich.
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In jedem Fall wird das auf diese Weise hergestellte Fadengelege 2 aus den miteinander verdrillten Fadensträngen 6 anschließend mit Hilfe des Gewebebandes 1 umhüllt, welches längsvernäht wird, bzw. durch wenigstens eine Längsnaht 9 den Schutzschlauch 1 definiert. Dabei kann bei Rückgriff auf lediglich ein Gewebeband 1 mit einer die beiden Längskanten des rechteckigen Gewebebandes 1 miteinander verbindenden Längsnaht 9 gearbeitet werden. Sofern zwei Gewebebänder 1 zum Einsatz kommen, werden die jeweiligen Längskanten entsprechend der Darstellung nach 3 aufeinander gelegt und mit Hilfe zugehöriger und jeweils beidseitig des Fadengeleges 2 verlaufender Längsnähte 9 miteinander verbunden.