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DE102011054239A1 - Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich - Google Patents

Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich Download PDF

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DE102011054239A1
DE102011054239A1 DE102011054239A DE102011054239A DE102011054239A1 DE 102011054239 A1 DE102011054239 A1 DE 102011054239A1 DE 102011054239 A DE102011054239 A DE 102011054239A DE 102011054239 A DE102011054239 A DE 102011054239A DE 102011054239 A1 DE102011054239 A1 DE 102011054239A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich, bestehend im Wesentlichen aus einem Reinigungselement (3). Erfindungsgemäss ist vorgesehen, dass das Reinigungselement (3) auf einem Trägerelement (2) angeordnet ist, welches wiederum ein Befestigungselement (4) aufweist, das zur Anordnung an einem Körperteil oder an einem Gegenstand geeignet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich sowie zum Bereithalten von dem Instrument zur hygienischen Behandlung eines Menschen oder eines Tieres an dem Ort seiner Verwendung.
  • Stand der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Vorrichtungen bekannt, die die Eigenschaft aufweisen, Instrumente, die im medizinischen oder zahnmedizinischen Bereich verwendet werden, derart zu reinigen, dass sie nach kurzer Zeit wieder einsatzbereit sind. Insbesondere dann, wenn die Instrumente wiederholt genutzt werden, ist es bekannt, diese mit einem Tuch zu reinigen und dann wieder einzusetzen, sofern es sich bei dem Patienten um ein und denselben Patienten handelt.
  • Bei der Entfernung von Plaque oder aber bei dem Ausstreichen von Härtungsmittel oder bei dem Fäden entfernen ist es notwendig, das aufgenommene oder noch übrig gebliebene Material von dem Instrument zu entfernen. Hierfür sind im Wesentlichen zwei Möglichkeiten vorgesehen, nämlich zum einen das Instrument zu wechseln und ein Neues greifen oder die Assistenz bitten, das Instrument zu reinigen, um es dann wieder für den Gebrauch bereithalten zu können.
  • Diese Art der Reinigung ersetzt selbstverständlich nicht die bekannte Reinigung in einem Autoklaven oder in sonstigen vergleichbaren Systemen. Sie dient viel mehr dazu, Instrumente, die zum Bearbeiten eingesetzt werden, wieder einsatzbereit zu machen, ohne ein neues noch ungebrauchtes Instrument einzusetzen.
  • Werden auch Instrumente nicht unmittelbar nach dem Desinfizieren, sondern erst nach einem zeitlichen Abstand verwendet, können sich wieder auf dem Instrument Mikroorganismen ansiedeln. Die geforderte Hygiene ist dann zum Zeitpunkt der Verwendung des Instruments nicht mehr gegeben. Dieser Umstand tritt insbesondere dann ein, wenn eine Assistenz die Instrumente auf einem Tray bereitlegt und diese Instrumente erst zeitlich danach je nach Anwendungsfall verwendet werden. Um dies zu vermeiden, muss entweder sehr schnell die Verwendung der Instrumente erfolgen oder diese müssen solange in einer hygienisch einwandfreien Zone aufbewahrt werden, bis sie tatsächlich benötigt werden. Da in der Regel in kleinen Arzt- oder Zahnarztpraxen nur wenige Assistenzen angestellt sind, kann dies im Normalfall nicht geleistet werden.
  • Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, ist aus der DE 10 2009 008 135 A1 eine Vorrichtung bekannt, mit der eine hygienische Verwendung eines Instruments möglich ist. Sie besteht aus einem Gehäuse, wobei innerhalb des Gehäuses Raum zum Ablegen der Instrumente vorgesehen ist. Der Raum ist schliessbar, derart, dass eine Strahlungsquelle Strahlung emittiert, die die Mikroorganismen auf den Instrumenten und innerhalb des Raums zerstört. Vorzugsweise ist das Gerät Batterie betrieben. Die bekannten Vorrichtungen tragen jedoch nicht dem Umstand Rechnung, dass auch Instrumente während der Behandlung hygienisch wieder sauber bereitgestellt werden können.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Daher besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten bereit zu stellen, wobei die Vorrichtung durch die Person, die das Instrument bedient, einfach zu bedienen sein soll.
  • Lösung der Aufgabe
  • Die Lösung der Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bereitgestellt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorrichtung sehr einfach und kostengünstig aufgebaut ist. Sie ist in unmittelbarer Nähe der Verwendung des jeweiligen Instruments anzuordnen, sodass eine zügige Wiederbereitstellung des hygienischen Zustands des Instruments möglich ist, ohne dass eine weitere Person für diesen Arbeitsprozess herangezogen werden muss.
  • Die Vorrichtung weist die Form eines „Pads“ auf. Dieses Pad ist ca. 1 bis 4 cm breit und 1 bis 4 cm lang, abhängig von dem jeweiligen Anwendungsfall. Es besteht im Wesentlichen aus einem Trägerelement und dem eigentlichen Reinigungselement. Das Trägerelement weist Befestigungsmittel auf, mittels derer die Vorrichtung an die Hand desjenigen anzubringen ist, der das Instrument bedient. Die Befestigungsmittel können Klebestreifen, Klettelemente, aber auch Gummibänder oder ähnliches sein. Eine bereits integrierte Anordnung an einem Einmalhandschuh ist ebenfalls denkbar.
  • Da teilweise auch zwei Instrumente, beispielsweise ein Mundspiegel und einen Spatel, Stopfer oder eine Sonde, in jeweils einer Hand gehalten werden, ist es eine vorteilhafte Ausbildung der Erfindung, die Vorrichtung an beide Hände anzubringen. So ist der Mundspiegel, der mit der linken Hand gehalten wird, an der Vorrichtung zu säubern, die an der rechten Hand angeordnet ist. Der Stopfer, der in der rechten Hand gehalten wird, kann an der Vorrichtung hygienisch gereinigt werden, die an der linken Hand angeordnet ist.
  • Die Anordnung der Vorrichtung steht im Belieben des Benutzers. Aus arbeitsökonomischen Gründen kann die Vorrichtung am Handrücken, im Bereich der Finger oder am Arm angeordnet werden.
  • Nachdem die Einmalhandschuhe angezogen sind, besteht die Möglichkeit, die Vorrichtung an die gewünschte Stelle anzubringen, beispielsweise zu kleben. Mit dem Ausziehen und Entsorgen der Handschuhe kann auch die Vorrichtung entsorgt werden.
  • Eine Weiterbildung der Vorrichtung sieht vor, dass an dem Trägerelement eine Abstreiflippe angeordnet ist. Sie ist vorzugsweise mit dem Trägerelement verbunden oder bildet sogar mit diesem ein einstückiges Teil. Die Abstreiflippe ragt in den Bereich des Reinigungsmittels hinein, sodass beispielsweise zur Reinigung eines Mundspiegels dieser erst auf das Reinigungsmittel aufgesetzt wird, darüber entlang geführt wird, sodass die Reinigung der Spiegelfläche erfolgt. Anschliessend wird der Mundspiegel weiter über die lippenartige Ausbildung der Abstreiflippe geführt. Das auf dem Mundspiegel angeordnete Fluid wird so abgestriffen. Der Mundspiegel ist sofort wieder einsatzbereit.
  • Das Reinigungselement weist eine kissenartige Struktur auf und zeigt die Eigenschaft, Flüssigkeiten, pastöse Materialien oder ähnliches aufzunehmen und bei Bedarf wieder abzugeben. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass das Reinigungselement eine mikrofaserartige Struktur aufweist. Diese kann mit einem Desinfektionsmittel getränkt sein, sodass eine hygienische Reinigung des jeweiligen Instruments erfolgen kann.
  • Um Flüssigkeiten oder pastöse beziehungsweise cremeartige Materialien aufzunehmen, ist vorgesehen, entweder das Reinigungselement in mehrere Bereiche aufzuteilen, so dass ein Teil hiervon diese gewünschte Eigenschaft aufweist, oder die Struktur derart auszubilden, dass ein mehrschichtiger Aufbau vorgesehen ist, wobei auf der schwammartigen Struktur eine weitere Ebene vorgesehen ist, die neben der Abgabe des Materials auch für die Reinigung des Instruments geeignet ist. Das Reinigungselement kann aber auch derart ausgebildet sein, dass es eine Trocknungshilfe bereitstellt.
  • Das Trägerelement besteht vorteilhafterweise aus Kunststoff und ist in sich flexibel. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass es nahezu an jedem beliebigen Punkt einer Hand befestigt werden kann, da es sich der Kontur der Hand anpassen kann.
  • Sofern es gewünscht ist, sehr spitze Gegenstände oder auch scharfe Gegenstände mit der erfindungsgemässen Vorrichtung zu reinigen, so ist vorgesehen, dass das Trägerelement zusätzlich ein Sicherungselement aufweist. Das Sicherungselement ist eine plattenartige Konstruktion die unterhalb des Reinigungselements auf das Trägerelement angeordnet ist. Die plattenartige Konstruktion ist stichfest. Dadurch wird vermieden, dass der Benutzer sich möglicherweise durch Unachtsamkeit verletzt. Die Vorrichtung ist vor dem Gebrauch vorzugsweise in einer evakuierten Verpackung aufbewahrt. Dadurch kann vermieden werden, dass die Reinigungsmittel, die auf dem Reinigungselement aufgebracht sind, sich verflüchtigen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Zeichnungen sowie den Ansprüchen hervor.
  • Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische seitliche Ansicht auf die erfindungsgemässe Vorrichtung mit einem zu reinigenden Mundspiegel;
  • 2 eine schematische Ansicht auf die erfindungsgemässe Vorrichtung, jedoch bereits nach dem Reinigungsvorgang;
  • 3 eine schematische Darstellung der Verwendung der Erfindung beispielsweise für einen Mundspiegel;
  • 4 eine schematische Darstellung der Verwendung der Erfindung beispielsweise für einen Mundspiegel und eine Sonde.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
  • In den 1 und 2 ist schematisch die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 gezeigt. Sie besteht im Wesentlichen aus einem Trägerelement 2 und einem Reinigungselement 3. Das Trägerelement 2 weist die Eigenschaft auf, das Reinigungselement 3 unverlierbar und funktionsgerecht aufzunehmen.
  • Das Trägerelement 2 ist bei diesem Ausführungsbeispiel ein Kunststoffteil. Es ist auch möglich, das Trägerelement 2 aus Metall, beispielsweise Aluminium herzustellen. Es ist auch möglich, dieses aus Kunststoff herzustellen. Auf der dem Reinigungselement 3 abgewandten Seite ist an dem Trägerelement 2 ein Befestigungselement 4 vorgesehen. Es weist die Eigenschaft auf, das Trägerelement 2 und damit die Vorrichtung 1 an einer Hand, wie es in den 3 und 4 dargestellt ist, anzubringen. Das Anbringen kann über einen Klebestreifen, ein doppelseitiges Klebeband, ein Klettband, einen Gummi oder ähnliche Materialien als Befestigungsmaterial 4 erfolgen. Zweck der Anbringung ist es, die Vorrichtung 1 an einer Hand unverlierbar für den Anwendungszweck zu befestigen.
  • Auf dem Trägerelement 2 ist unverlierbar das Reinigungselement 3 angeordnet. Es weist eine Oberfläche 6 auf, über die das zu reinigende Instrument 5 geführt werden kann. Die Führung erfolgt, so wie es exemplarisch in den 1 und 2 dargestellt ist, in oder gegen die Pfeilrichtung 7.
  • Insbesondere für die Anwendung von Spiegeln, explizit Mundspiegel, ist es aufgrund der im Bereich des Spiegels herrschenden Temperaturen sowie der feuchten Umgebung notwendig, diesen immer wieder zu reinigen. Die Assistenz hat jedoch andere Instrumente in der Hand, sodass ihr ein Reinigen nicht möglich ist. Aufgrund der erfindungsgemässen Ausführung der Vorrichtung 1 setzt der Benutzer das Instrument 5, wie in 3 gezeigt, auf die Oberfläche des an der Hand angebrachten Reinigungselements 3 auf und führt es mindestens einmal in oder gegen die Pfeilrichtung 7, wie in 1 gezeigt.
  • Da das Reinigungselement 3 mit Flüssigkeiten zur verbesserten Reinigung getränkt ist, ist es an sich notwendig, den Mundspiegel (Instrument 5) zu trocknen. Entweder erfolgt ein Trockenreiben oder ein Trockenziehen direkt an der Hand. Um dies ausführen zu können, ist erfindungsgemäss an der Vorrichtung 1 eine Abstreiflippe beziehungsweise ein Abstreifelement 8 (1 und 2) vorgesehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist diese einstückig mit dem Trägerelement 2 verbunden. Es ragt über die Oberfläche 6 des Reinigungselements 3 hinweg und gerät so in Kontakt mit dem Instrument 5, wenn dieses über das Abstreifelement 8 gezogen wird. Vorzugsweise ist das Abstreifelement 8 am äusseren Rand des Reinigungselements 3 angeordnet, sodass bei Bewegung des Instruments 5 in Pfeilrichtung 7 zunächst die Reinigung und anschliessend die Trocknung erfolgt. Das Abstreifelement 8 ist vorzugsweise flexibel und lippenartig ausgebildet.
  • Aufgrund der erfindungsgemässen Ausgestaltung der erfinderischen Vorrichtung 1 kann, wie beispielsweise in 4 gezeigt, die hygienische Reinigung eines Instruments 5 auch dann erfolgen, wenn in beiden Händen ein Instrument gehalten wird. Zudem ist es sehr einfach aufgebaut. Es ist ausreichend Fläche vorhanden, um Werbung platzieren zu können, sodass eine kostenfreie Abgabe an Ärzte möglich ist. Eine kostengünstige Herstellung ist machbar, sodass auch eine Einmalanwendung realistisch ist. Die Anbringung ist padartig möglich und zwar an nahezu jeder Stelle an der Hand oder dem Arm. Eine Anbringung auf dem Handschuh, der beispielsweise aus Latex besteht, ist durch eine Klebevorrichtung (Befestigungsmaterial 4) an dem Trägerelement 2 der Vorrichtung 1 ebenfalls möglich. Es ist nicht notwendig, dass die Vorrichtung 1 von dem Handschuh entfernt wird, wenn dieser ausgezogen und entsorgt wird. Die Vorrichtung 1 kann so auf einfache Weise mit entsorgt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Trägerelement
    3
    Reinigungselement
    4
    Befestigungselement
    5
    Instrument
    6
    Oberfläche des Reinigungselements
    7
    Pfeilrichtung
    8
    Abstreifelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009008135 A1 [0006]

Claims (8)

  1. Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich, bestehend im Wesentlichen aus einem Reinigungselement (3), dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement (3) auf einem Trägerelement (2) angeordnet ist, welches wiederum ein Befestigungselement (4) aufweist, das zur Anordnung an einem Körperteil oder an einem Gegenstand geeignet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung an einer Hand erfolgt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) ein Abstreifelement (8) umfasst.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (4) ein Klebeband ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (4) ein Gummiband oder ein fester Ring ist
  6. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement (3) eine mikrofaserartige Struktur aufweist.
  7. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement (3) die Eigenschaft aufweist, flüssige oder pastöse Materialien aufzunehmen.
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Reinigungselement (3) ein Element zur Aufnahme einer Flüssigkeit oder eines pastösen Materials und ein weiteres Element zum Abstreifen und Reinigen des Instruments umfasst.
DE102011054239A 2011-10-06 2011-10-06 Vorrichtung zum hygienischen Reinigen von Instrumenten, insbesondere im medizinischen Bereich Withdrawn DE102011054239A1 (de)

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