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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Abscheiden von ferromagnetischen Teilchen aus einer Flüssigkeit.
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Beispielsweise beim Schleifen in der Metallbearbeitung oder bei der Herstellung von Kugeln für Kugellager fallen Flüssigkeiten an, die mit sehr kleinen ferromagnetischen Teilchen belastet sind, welche nicht mit gängigen Verfahren, wie z. B. Ausfiltern aus der Flüssigkeit entfernt werden können.
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Insbesondere um solche mit kleinen, ferromagnetischen Teilchen (teilweise kleiner al 50 μm Teilchendurchmesser) belastete Flüssigkeiten einem Recycling zuführen zu können, aber auch um das abgeschiedene ferromagnetische Material wiederverwerten zu können haben sich Magnetabscheider bewährt. Derartige Vorrichtungen weisen üblicherweise eine zur Horizontalen geneigte Förderbahn mit einem meist aus einem Hartplastik bestehenden, über beabstandete Rollen umlaufend angetriebenen Förderband auf, auf welches die belastete Flüssigkeit am oberen Ende aufgebracht wird. Unterhalb des Förderbands ist dabei eine Magnetanordnung vorgesehen. Die am oberen Ende auf das Förderband aufgebrachte Flüssigkeit läuft dann entgegen der Förderrichtung des Förderbands nach unten ab, wobei die Magnetanordnung die in der Flüssigkeit enthaltenden ferromagnetischen Teilchen anzieht und festhält, so dass diese der ablaufenden Flüssigkeit entzogen werden und mit dem Förderband zum oberen Ende der Förderbahn abtransportiert werden, wohingegen die gereinigte Flüssigkeit am unteren Ende abfließt.
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Dabei hat sich jedoch insbesondere das Förderband als wartungsintensiv herausgestellt, weil es im längeren Betrieb zu Anhaftungen kommt, die die Magnetwirkung blockieren, so dass das Band laufend gereinigt werden muss.
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Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, mit dem die ferromagnetischen Teilchen mit größerer Wirtschaftlichkeit aus kontaminierten Flüssigkeiten entfernt werden können.
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Diese Aufgabe wird bezüglich der Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, bezüglich des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 12.
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Erfindungsgemäß wird die Flüssigkeit dabei auf einen stehenden, unter Winkel zur horizontalen geneigt angeordneten Boden aufgetragen, unter dem eine Anzahl von Magneten angeordnet ist, bzw. unter dem sich eine Magnetanordnung befindet, welche die ferromagnetischen Teilchen aus der Flüssigkeit anzieht. Der Boden wird dann mit einer weiteren Anzahl entlang der Bahn in Richtung nach oben verfahrbarer Schaber abgestriffen.
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Vorrichtungsmäßig wird dies umgesetzt, indem die Bahn einen stehenden, vorzugsweise ebenen Boden aufweist, unter dem eine Anzahl von Magneten angeordnet ist, bzw. unter dem sich eine Magnetanordnung befindet, welche die ferromagnetischen Teilchen aus der Flüssigkeit anzieht, sowie eine Anzahl entlang der Bahn in Richtung nach oben verfahrbarer Schaber, welche den Boden abstreifen.
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Vorteilhaft kann dadurch der Einsatz eines Förderbands vermieden werden, welches zu Anhaftungen neigt, die die Magnetwirkung blockieren und welches bei dem dadurch nötigen häufigen Reinigen zerkratzt und in relativ kurzen Wartungsintervallen ausgetauscht werden muss. Der erfindungsgemäße Magnetabscheider kann somit nicht nur mit einer hohen Reinigungswirkung betrieben werden, sondern auch mit großer Energieeffizienz und ohne großen Wartungsaufwand.
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Vorteilhaft ist die Bahn dabei als eine an den Stirnseiten offene Wanne ausgebildet, wobei der Boden beispielsweise eben sein kann und zwei flankierende Seitenwände aufweisen kann, die sich längs des Bodens erstrecken. Es wäre jedoch ebenfalls denkbar, den Boden gewölbt auszubilden, wenn der bzw. die zugeordneten Schaber eine dazu passende Wölbung aufweisen.
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Durch die Wannenform der Bahn kann sichergestellt werden, dass die Bahn über ihre gesamte Breite von dem bzw. den Schabern abgestriffen wird, ohne dass die Flüssigkeit dabei an den Seitenkanten der Bahn ungereinigt oder zumindest nicht vollständig dekontaminiert abläuft.
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Entsprechend ist es vorteilhaft, wenn die Anzahl Schaber an den flankierenden Seitenwänden der Bahn entlang streifend geführt sind, so dass dort ein Flüssigkeitsdurchtritt vermieden werden kann.
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Dabei ist eine Vielzahl unterschiedlicher Schaberanordnungen denkbar. Beispielsweise wäre es möglich, eine Vielzahl aufeinander folgend angeordneter Schaber über den Boden der Bahn zu führen, die sich abwechselnd jeweils von der einen oder der anderen Seitenkante der Bahn über mehr als die Hälfte der Bahn nach innen erstrecken und von außen nach innen nach unten geneigt sind, so dass die Flüssigkeit im Zickzack über die Magnetanordnung geleitet wird und dabei alle oder zumindest einen Großteil der ferromagnetischen Teilchen verliert. Bevorzugt im Sinne eines einfachen und effizienten Aufbaus ist es jedoch, wenn sich die Schaber jeweils über die gesamte Breite der Bahn erstrecken und vorteilhaft auch an den Seitenwänden entlang streifen. Um die dekontaminierte Flüssigkeit nach unten durchzulassen können dabei Durchtrittsöffnungen in den sich über die Bahnbreite erstreckenden Schabern vorgesehen sein.
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Zum Antrieb der Schaber können diese an einer weiteren Anzahl angetriebener Endlosgliedern befestigt sein. Die Endlosglieder können beispielsweise als Riemen oder bevorzugt als Ketten ausgebildet sein. Als Kettentrieb kann ein angetriebenes Zahnrad, oder im Fall mehrerer Endlosglieder eine angetriebene Achse mit mehreren Zahnrädern dienen, wobei am anderen Ende der Bahn ein weiteres, als Umlenkung dienendes Zahnrad bzw. eine Umlenkachse mit mehreren Zahnrädern vorgesehen ist. Als Antrieb haben sich einfache Elektromotoren bewährt, die das Antriebsrad bzw. die Antriebsachse gegebenenfalls über ein entsprechendes Vorgelege antreiben können.
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Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil der Erfindung. Denn der Antrieb für die Schaberanordnung kann wesentlich schwächer ausgelegt werden, als es bei dem Antrieb eines Förderbands bei einem konventionellen Magnetabscheider der Fall sein müsste.
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Als besonders geeignet haben sich dabei Schaber erwiesen, die jeweils zumindest ein den Boden abstreifendes Schaberblatt aufweisen, welches aus einem Hartgummi oder einem ähnlichen, relativ weichen Material nach Art eines beim Fensterputzen verwendeten Abziehers besteht. Der Boden kann dann von einer aus einem Stahlblech, bevorzugt einem kratzfesten Edelstahl bestehenden Bodenplatte gebildet sein, wobei die Seitenwände auf einfache Weise durch Abkanten oder Umbiegen von Randabschnitten des Bodenblechs erhalten werden können. Da das Schaberblatt gegenüber der Bodenplatte relativ weich ist, zerkratzt diese nicht oder zumindest relativ langsam, so dass die Bodenplatte nicht oder nur selten ausgetauscht werden muss. Das Schaberblatt kann dagegen im Wartungsfall relativ schnell ausgetauscht werden.
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Um den Austausch des Schaberblatts zu vereinfachen sind dabei Einhängvorrichtungen denkbar, wie sie von Scheibenwischern an PKWs bekannt sind. Das Schaberblatt kann jedoch auch einfach zwischen eine Mehrzahl von einander gegenüberliegend angeordneter Bleche geklemmt werden, welche miteinander verschraubt sind und an einem an den Endlosgliedern befestigten Schaberblattträger angebracht sind. Vorteilhaft ist das Schaberblatt über eine Anzahl Federbleche an dem Schaberblattträger befestigt und der Abstand zwischen dem abzustreifenden Boden und dem Schaberblattträger so gewählt, dass die Anzahl Federbleche beim Abstreifen des Bodens vorgespannt ist. Überfährt das Schaberblatt die obere Kante des Bodenblechs bzw. der Bahn, so beschleunigt die Federwirkung das Schaberblatt nach vorne, so dass daran möglicherweise anhaftende Teilchen abgeschleudert werden.
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Zwar erfolgt die Teilchenabscheidung bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung über die Anziehungswirkung der Magnete bzw. der Magnetanordnung unterhalb des Bodens der Bahn, welche die ferromagnetischen Teilchen anhaften lässt, wohingegen die dekontaminierte Flüssigkeit abrinnt. Das Abschaben ist also für den eigentlichen Abscheidevorgang nicht erforderlich, sondern lediglich zur Abfuhr der bereits abgeschiedenen Teilchen bzw. zur Reinigung der Oberfläche des Bodens bzw. der Bodenplatte. Um sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Haftkraft über die Magnetanordnung auf die kontaminierte Flüssigkeit ausgeübt werden kann sollte die Bodenplatte jedoch in nicht zu langen Abständen abgestriffen werden, da Anhaftungen die Magnetkraft schwächen. Andererseits muss die Bodenplatte auch eine gewisse Länge zwischen dem unteren Ende und der Flüssigkeitsaufgabe aufweisen, um sicherzustellen, dass die Flüssigkeit sich während des Hinabrinnens lange genug oberhalb der unter der Bodenplatte angeordneten Magnetanordnung (die sich entsprechend der Bodenplatte erstrecken muss) befindet, so dass alle oder zumindest ausreichend viele Teilchen aus der Flüssigkeit abgeschieden werden. Bevorzugt ist daher eine Mehrzahl nacheinander die Bodenplatte bzw. die Bahnoberfläche abstreifender Schaber vorgesehen. Denn auch die Antriebsgeschwindigkeit des Schaberantriebsstrangs kann nicht beliebig gesteigert werden, ohne den Mitnahmeeffekt beim Abstreifen der Oberfläche der Bodenplatte zu beeinträchtigen. Vorteilhaft sind dabei zwei über die Länge der Endlosglieder verteilte Schaber vorgesehen. Es wären jedoch auch Magnetabscheidevorrichtungen mit mehr als zwei Schabern denkbar, insbesondere wenn die Länge der Bahn größer gewählt wird, um schwächere und damit billigere Magnete einsetzen zu können.
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Bei über eine Anzahl Endlosglieder angetriebenen Schabern hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen, wenn die Endlosglieder vollständig über der Bahn angeordnet sind, so dass die Schaber bei Erreichen des oberen Endes der Bahn nach oben hin wegklappen und am unteren Ende der Bahn von oben her auf den Boden geschwenkt werden. Dadurch kann vermieden werden, dass der Schaber am unteren Ende der Bahn durch die dort abtropfende, dekontaminierte Flüssigkeit gefahren wird. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass an dem Schaber noch Reste der abgestriffenen Teilchen hängen, die ansonsten in den ablaufenden, gereinigten Flüssigkeitsstrom eingetragen würden.
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In diesem Sinne wäre es jedoch auch denkbar, zu versuchen, den Flüssigkeitsauftrag auf die Bahn bzw. die Bodenplatte auf eine Aufwärtsbewegung eines linear verfahrbaren Schabers zu takten und abzustellen, während sich der Schaber oberhalb der Flüssigkeitsaufgabe befindet, und erst wieder anzustellen, wenn der Schaber wieder das untere Ende der Bahn erreicht hat.
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Im Sinne einer Nutzung möglichst der gesamten Magnetkraft der Magnetanordnung unterhalb der Bodenplatte wäre beim Einsatz von Elektromagneten auch die Taktung der Magnete auf den Flüssigkeitsauftrag denkbar, so dass ein Abstreiftakt auf einen Abscheidetakt folgt. Bei der Verteilung der Flüssigkeit über die Gesamtbreite der Bahn hat es sich dabei ferner als Vorteil erwiesen, wenn die Flüssigkeitsauftragsvorrichtung eine sich über die gesamte Bodenbreite erstreckende Reihe von Durchtrittsöffnungen und einen sich bevorzugt über die gesamte Bodenbreite erstreckenden Durchtrittsschlitz aufweist, durch die bzw. durch den die Flüssigkeit auf die Bahn aufgetragen wird. Auf der Aufgabeseite der Flüssigkeitsauftragvorrichtung kann dann ein Kupplungsanschluss für eine von der zu entsorgenden Maschine kommende Schmier- bzw. Güllmittelleitung oder dergleichen sein.
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Anhand der beiligenden Zeichnungen werden zwei vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Magnetabscheidevorrichtung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Magnetabscheidevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung in liegender Anordnung ohne Neigung der abzustreifenden Bahn gegenüber der Horizontalen;
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2 einen Schnitt auf Höhe der Flüssigkeitsaufgabe durch die in 1 gezeigte Magnetabscheidevorrichtung;
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3 eine perspektivische Ansicht einer Magnetabscheidevorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in liegender Anordnung ohne Neigung zur Horizontalen; und
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4 einen Schnitt durch die in 3 dargestellte Magnetabscheidevorrichtung auf Höhe der Flüssigkeitsauftragvorrichtung.
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Zunächst wird Bezug genommen auf die 1 und 2. Mit 1 ist darin ein Rahmen bezeichnet, welcher zwei im Wesentlichen Z-förmigen Stahlbleche 15 aufweist, die über Querstreben 17 miteinander verbunden sind und zwischen denen Platz für eine Bahn der Magnetabscheidevorrichtung vorhanden ist und auf die eine Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 aufmontiert ist.
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Die Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 ist dabei in einem quaderförmigen Gehäuse untergebracht, welches über winkelförmige Befestigungsbleche 16 bzw. Trichterbefestigungswinkel 16 auf die Z-Träger 15 des Rahmens 1 aufgeschraubt ist. Die Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 weist dabei oberseitig einen Anschlussstutzen 3a für eine beispielsweise von einer Schleifmaschine kommende Schmiermittelzufuhrleitung auf. Nicht dargestellt ist ein im Inneren des quaderförmigen Gehäuses der Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 vorgesehener Einlauftrichter, welcher in einen schmalen Schlitz mündet, durch den die Flüssigkeit auf die den Blechträgern des Rahmens 1 zwischengeordnete Bahn aufgetragen wird.
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Die auf dem Rahmen 1 aufgenommene Bahn weist dabei ein Bodenblech 2 auf, dessen sich in Längsrichtung erstreckende Seitenabschnitte zu Seitenwänden 2a abgekantet worden sind, so dass die Bahn insgesamt die Form einer an den Stirnseiten offenen Wanne hat. Das so einstückig zu der wannenförmigen Bahn geformte Bodenblech 2 mit den Seitenwänden 2a liegt dabei auf Längsträgern 18 auf und ist daran befestigt. Die Längsträger 18 liegen wiederum auf den Querstreben 17 liegen auf, so dass das Bodenblech 2 letztlich an den Z-förmigen Stahlblechträgern 15 des Rahmens 1 befestigt ist.
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Nicht dargestellt ist hier ein optionales Untergestell, auf dem die Magnetabscheidevorrichtung insgesamt unter Neigung der Bahn zur Horizontalen aufgenommen sein kann. Falls kein solches Untergestell vorgesehen ist, muss mit Abscheidevorrichtung am Installationsort auf entsprechende Böcke oder dergleichen abgestützt werden, so dass die Bahn unter Winkel zur Horizontalen verläuft, wobei sich die Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 im oberen Drittel der Bahn befindet.
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Unter dem Bodenblech 2 sind dabei eine Vielzahl von Magneten angeordnet, die die in der auf die Bahn aufgetragenen Flüssigkeit enthaltenen ferromagnetischen Teilchen fangen, während die Flüssigkeit aufgrund der Neigung der Bahn zur Horizontalen abläuft. Als geeignet haben sich dabei Permanentmagnete, beispielsweise Neodymmagnete erwiesen, die miteinander verklebt sein können und insgesamt als miteinander verklebte Magnetanordnung unterhalb der Bodenplatte 2 an die Bodenplatte 2 angeklebt sein können.
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An der unteren Stirnseite der Magnetabscheidevorrichtung ist dabei eine Umlenkachse 10 über Umlenkachsträger bzw. -befestigungsbleche 14 an den Z-Trägern bzw. Z-förmigen Profilen 15 des Rahmens 1 gelagert, wohingegen am oberen Stirnende der Magnetabscheidevorrichtung eine Antriebsachse 9 in Antriebsachsträger bzw. -befestigungsblechen 13 gelagert ist, welche wiederum an den Z-förmigen Profilen 15 des Rahmens 1 befestigt sind. Dort ist auch ein Motor 11 zum Antrieb der Antriebsachse 9 aufgenommen.
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Auf der Antriebsachse 9 und auf der Umlenkachse 10 ist dabei jeweils ein Zahnradpaar vorgesehen, wobei über zwei einander gegenüberliegende Zahnräder jeweils eine Antriebskette 5 geführt ist. Die beiden Antriebsketten 5 erstrecken sich dabei zu beiden Seiten der wannenförmigen Bahn entlang der Bahn und tragen zwei Schaber 4 (bahnabstreifender Schaber 4 in 1, zurückfahrender Schaber 4 unterhalb der Bahn in 2), welche an jeder Kette über einen an einem Kettenglied vorspringenden Zapfen an der Antriebskette 5 befestigt sind.
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Die Antriebsketten 5 sind dabei auf ihrem Weg entlang der Bahn in Abdeckungsnuten in längs der Z-Träger 15 verlaufenden und daran befestigten Winkelprofilen 12 aufgenommen und dadurch gegen Spritzwasser und Verunreinigung geschützt. Die Antriebsachsträger 13 und die Umlenkachsträger 14 sind dabei fluchtend mit den Z-förmigen Seitenträgern des Rahmens 1 angeordnet, so dass sich die Antriebsachse 9 und die Umlenkachse 10 gegenüber der Bodenplatte 2 auf einer Höhe befinden, auf der sich der vorschubseitige Kettenabschnitt oberhalb der Bodenplatte 2 befindet und der rückzugseitige Kettenabschnitt unterhalb der Bodenplatte 2. Die Schaber 4 werden also beim Abstreifen der Bodenplatte 2 von unten nach oben entlang der Bahn über die Bodenplatte 2 gestriffen und laufen dann am oberen, antriebsachsseitigen Ende der Magnetabscheidevorrichtung nach unten und dort unterhalb der Bodenplatte 2 zurück zum unteren, umlenkachsseitigen Ende der Magnetabscheidevorrichtung.
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Dabei sind bevorzugt zwei Schaber 4 vorgesehen, welche die Kette in gleich lange Segmente einteilen. Fährt also der obere Schaber 4, wie in 1 gezeigt, auf das obere, antriebsachsseitige Ende der Magnetabscheidevorrichtung zu, so bewegt sich der untere, in 2 gezeigte Schieber 4 zum unteren, umlenkachsseitigen Ende der Vorrichtung hin. Sobald der obere Schaber 4 den Abstreifvorgang der Bahn beendet hat und über die Zahnräder der Antriebsachse 9 nach unten geleitet wird erscheint am unteren Ende der Bahn der nächste Schaber 4, um einen erneuten Abstreifervorgang einzuleiten.
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Jeder Schaber 4 weist dabei einen sich zwischen den beiden Antriebsketten 5 erstreckenden Querträger 7 auf, welcher zu beiden Seiten an den Antriebsketten 5 befestigt ist. An dem Blattträger 7 ist dabei über Blattbefestigungsbleche 8 ein Schaberblatt 9 befestigt, welches im Vorschub entlang der Bahn den Boden 2 abstreift und auch an den Seitenwänden 2a entlang streift. Das Schaberblatt 6 kann dabei aus einem gegenüber dem Stahl- bzw. Edelstahlblech des Bodens 2 relativ weichen Material, z. B. einem Hartgummi bestehen, so dass ein Zerkratzen des Bodenblechs 2 vermieden werden kann.
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Wird nun die Flüssigkeitsauftragvorrichtung 3 an ihrem Anschlussstutzen 3a mit einer Schmiermittelzufuhrleitung oder dergleichen verbunden und mit der zu dekontaminierenden Flüssigkeit beschickt und gleichzeitig der Motor 11 für den Antriebsstrang der Schaber 4 in Gang gesetzt, so wird die Flüssigkeit im oberen Drittel der Bahn auf das Bodenblech 2 aufgebracht und rinnt dort nach unten. Dabei halten die unter dem Bodenblech 2 angeordneten Magnete die in der Flüssigkeit enthaltenen ferromagnetischen Teilchen fest. Diese Teilchenansammlungen auf dem Bodenblech 2 werden dann durch die Schaber 4 beim Abstreifen des Bodenblechs 2 entlang der Bahn nach oben befördert und dort beispielsweise in einen unterhalb des oberen Bahnendes angebrachten Sammelbehälter entsorgt. Das Schaberblatt 6 weist dabei nicht näher eingezeichnete Durchtrittsöffnungen für die Flüssigkeit auf, so dass die während des Abstreifvorgangs entlang der Bahn nach unten rinnende Flüssigkeit das Schaberblatt 6 durchdringen kann und nicht unnötig aufgestaut wird.
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Die Blattbefestigungsbleche 8 bestehen dabei bevorzugt aus einem Federstahl und der Abstand der beiden oberen Kettenstränge zum Bodenblech 2 ist so gewählt, dass diese Federbleche beim Abstreifen des Bodenblechs 2 durch den Schaber 4 bzw. durch dessen Schaberblatt 6 nach hinten gespannt sind. Dadurch wird erreicht, dass der am Schaberblatt 106 anhaftende Teilchenschlamm abgeschleudert wird, sobald das Schaberblatt 6 über das obere Ende der Bahn bzw. des Bodenblechs 2 fährt und die Blattbefestigungsbleche 8 in ihre Normallage zurückfedern.
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In den 3 und 4 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Diese unterscheidet sich von der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen dadurch, dass die Antriebsanordnung für die Schaber 104 mit zwei Antriebsketten 105, welche über eine Antriebsachse 109 und eine Umlenkachse 110 aufgespannt sind, vollständig oberhalb des Bodenblechs 2 angeordnet ist. Der Rückzug der Ketten 105 erfolgt somit oberhalb des Bodenblechs 2, wobei die Schaber 104 nach dem Abstreifvorgang am oberen Ende des Bodenblechs 2 nach oben hin umgelenkt werden.
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Dadurch wird erreicht, dass der am Schaberblatt 106 des zurückfahrenden Schabers möglicherweise noch anhaftende Teilchenschlamm beim Umlenken des Schabers 104 an den Zahnrädern der – hier beispielhaft am unteren Ende der Bahn vorgesehenen – Antriebsachse 109 nicht von der dort ablaufenden, gereinigten Flüssigkeit abgewaschen und in den gereinigten Flüssigkeitsstrom eingetragen wird.
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Es wäre jedoch auch denkbar, eine Schaberwascheinrichtung in der Nähe der Umlenkachse 110 (oder auch der Antriebsachse 9 bei der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform) anzubringen. Um hier Platz für die oberhalb des Bodenblechs 2 rücklaufenden Schaber 4 zu schaffen wurde die Flüssigkeitsauftragvorrichtung 103 als ein in der Höhe kleinbauendes Rohr 103 realisiert, welches einen seitlichen Anschlussstutzen (nicht dargestellt) aufweist, sowie auf seiner Unterseite eine Reihe von Durchtrittsöffnungen, durch die die Flüssigkeit auf das Bodenblech 2 aufgetragen wird.
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Auch die Schaber 104 weisen hier einen geringfügig anderen Aufbau auf. Dabei ist das Schaberblatt 106 in einer Klemmschiene 108a gehalten, welche wiederum über Befestigungsbleche 108 an den Blattträger 107 angeschraubt sind, der an den Antriebsketten 105 eingehängt ist.
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Abwandlungen und Modifikationen der gezeigten Ausführungsformen sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rahmen
- 2
- Bodenplatte
- 2a
- Seitenwände
- 3
- Flüssigkeitsauftragvorrichtung, bzw. Einlauftrichter
- 3a
- Anschlussstutzen
- 4
- Schaber
- 5
- Endlosglied, bzw. Antriebskette
- 6
- Schaberblatt
- 7
- Blattträger
- 8
- Blattbefestigungsbleche
- 9
- Antriebsachse
- 10
- Umlenkachse
- 11
- Motor
- 12
- Winkelprofile mit Kettenabdeckung
- 13
- Antriebsachsträger
- 14
- Umlenkachsträger
- 15
- Z-Träger
- 16
- Trichterbefestigungswinkel
- 17
- Querstreben
- 18
- Längsprofile
- 103
- Flüssigkeitsauftragvorrichtung bzw. Einlaufrohr
- 104
- Schaber
- 105
- Endlosglied, bzw. Antriebskette
- 106
- Schaberblatt
- 107
- Blattträger
- 108
- Blattbefestigungsbleche
- 108a
- Klemmschiene
- 109
- Antriebsachse
- 110
- Umlenkachse
- 113
- Antriebsachsträger
- 114
- Umlaufachsträger
- 116
- Rohrbefestigungswinkel