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Die Erfindung betrifft ein Zuschnittteil zur Herstellung einer Aufrichtverpackung, insbesondere einer Verkaufs Transport- und/oder Lagerverpackung, mit einem ersten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Verpackungsboden bildet, und mit mindestens einem zweiten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Halter für zu verpackende Produkte bildet, wobei der zweite Abschnitt mindestens eine Ausstanzung aufweist, die jeweils eine Haltelasche bildet, die im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung unter Ausbildung jeweils einer Öffnung zur Aufnahme eines der zu verpackenden Produkte den Halter mit dem Verpackungsboden verbindet und den Halter vom Verpackungsboden beabstandet hält.
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Ferner betrifft die Erfindung eine Aufrichtverpackung, insbesondere Verkaufs-, Transport- und/oder Lagerverpackung, aus einem solchen Zuschnittteil sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer solchen Aufrichtverpackung.
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Eine Verpackung aus einem Zuschnittteil der zuvor definierten Art wird insbesondere im Lebensmittelbereich zum Transport von Kunststoffbechern, aber auch von anderen Produkten, in Gebinden mit beispielsweise sechs, zwölf und durchaus auch zwanzig Kunststoffbechern bzw. Produkten verwendet. Eine Verpackung zum Transport solcher Gebinde wird auch als Aufrichtsteige bezeichnet. Zuschnittteile für Aufrichtverpackungen wie die vorgenannte Steige werden üblicherweise vom Zuschnittteilehersteller an den Kunden geliefert, der dann aus dem Zuschnittteil eine Aufrichtverpackung bzw. Steige herstellt, die er im Anschluss daran mit den zu verpackenden Produkten befüllt. Dieses Herstellen der Aufrichtverpackung erfolgt in einer Aufrichtmaschine, die die Abschnitte, die die Seitenwände bilden, und die Abschnitte, die den Halter bilden, relativ zu dem Abschnitt, der den Verpackungsboden bildet, entlang vorgegebener, das heißt zuvor erzeugter, Falzlinien umbiegt und die vorgesehenen Haltelaschen und Verbindungslaschen miteinander verklebt. Zum Verkleben wird beispielsweise ein Schmelzkleber verwendet, der in der Aufrichtmaschine auf die vorgesehenen Flächen aufgebracht wird. Es ist auch bekannt, die zu verbindenden Flächen zuvor mit einer Lackschicht zu versehen, die sich bei Wärmebeaufschlagung mittels Ultraschallschweißen kurzzeitig verflüssigt und anschließend aushärtet, wodurch die Klebeverbindung erzeugt wird.
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Ein Zuschnittteil, eine daraus hergestellte Aufrichtverpackung sowie ein entsprechendes Herstellungsverfahren sind beispielsweise aus der
DE 10 2005 015 125 A1 bekannt. Ein Zuschnittteil, wie es beispielsweise in diesem Stand der Technik offenbart ist, hat konstruktionsbedingt eine Vielzahl von Schnittkanten, unter anderem bedingt durch Ausstanzungen zum Bilden von Öffnungen zur Produktaufnahme, durch Ausstanzungen zum Bilden von Haltelaschen im Verpackungsboden, die mit Haltelaschen im Halter verklebt werden, durch Ausstanzungen zum Bilden von Führungslöchern, die für den Produktionsprozess notwendig sind, und durch Falzlinien, die mittels Anritzens mit einem Schneidwerkzeug erzeugt werden.
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Problematisch ist dabei, dass jede Ausstanzung und jeder Schnitt die aus dem Zuschnittteil aufgerichtete Verpackung schwächt, wodurch die Stabilität verringert wird. Außerdem kann an den Stanz- und Schnittkanten Feuchtigkeit in das Material des Zuschnittteils, üblicherweise Karton, eindringen, was die Stabilität zusätzlich negativ beeinflusst. Dem wird im Stand der Technik bisher dadurch entgegnet, dass das Flächengewicht, das heißt das Gewicht pro Fläche des Zuschnittteils, relativ hoch gewählt wird. Derzeit liegt das Flächengewicht beispielsweise bei einer Aufrichtsteige zur Aufnahme von 20 Produkten standardmäßig bei mindestens 500 g/m2.
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Davon ausgehend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zuschnittteil, eine Aufrichtverpackung sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer Aufrichtverpackung anzugeben, womit die Stabilität erhöht bzw. das Flächengewicht reduziert werden kann.
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Die zuvor hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird gemäß einer ersten Lehre der vorliegenden Erfindung gelöst durch ein insbesondere einteiliges Zuschnittteil zur Herstellung einer Aufrichtverpackung, insbesondere einer Verkaufs-, Transport- und/oder Lagerverpackung, mit einem ersten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Verpackungsboden bildet, und mit mindestens einem zweiten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Halter für zu verpackende Produkte bildet, wobei der zweite Abschnitt mindestens eine Ausstanzung aufweist, die jeweils eine Haltelasche bildet, die im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung unter Ausbildung jeweils einer Öffnung zur Aufnahme eines der zu verpackenden Produkte den Halter mit dem Verpackungsboden verbindet und den Halter vom Verpackungsboden beabstandet hält, wobei der erste Abschnitt mindestens einen hervorstehenden Teilabschnitt aufweist, der derart angeordnet ist, dass er im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung zumindest abschnittsweise einer der Öffnungen gegenüberliegt.
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Bei einem solchen aus der übrigen Oberfläche des ersten Abschnitts hervorstehenden Teilabschnitt handelt es sich insbesondere um eine Prägung, das heißt einen mittels eines Prägevorgangs erzeugten Teilabschnitt, der, insbesondere bei gleichbleibender Materialstärke (Materialdicke), gegenüber der Oberfläche des umgebenden Materials hervorspringt, also einen Absatz in dem Material bildet. Indem ein solcher hervorstehender Teilabschnitt im Zuschnittteil an einer Stelle angeordnet bzw. eingeprägt wird, die später einer der Öffnungen gegenüberliegt, wird eine Möglichkeit geschaffen, einen Höhenversatz am Verpackungsboden bei der fertig aufgerichteten Verpackung im Bereich der Auflagefläche des verpackten Produkts auszugleichen, welcher Höhenversatz sich dann ergibt, wenn die durch eine Ausstanzung im zweiten Abschnitt jeweils erzeugte Haltelasche unmittelbar mit dem Verpackungsboden verklebt wird und dadurch konstruktionsbedingt mit einem Laschenabschnitt in den Bereich der Produktauflagefläche am Verpackungsboden ragt.
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Bisher wurde im Stand der Technik die durch eine Ausstanzung im zweiten Abschnitt jeweils gebildete Haltelasche mit einer im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung gegenüberliegenden zusätzlichen Haltelasche verklebt, die durch eine entsprechende zusätzliche Ausstanzung im ersten Abschnitt erzeugt wurde. Dabei wurde die im den Halter bildenden zweiten Abschnitt ausgestanzte Haltelasche jeweils so gekürzt, dass sie mit der umgebogenen gegenüberliegenden Lasche zur Ausbildung einer Verbindungsfläche lediglich überlappt, an dem gegenüberliegenden Verpackungsboden jedoch allenfalls mit der Stirnkante und nicht mit einem flächigen Laschenabschnitt zur Anlage kommt. Durch die aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktion besteht damit nicht das Problem, dass ein flächiger Laschenabschnitt in den Bereich der Auflagefläche des Produkts, das heißt in den Bereich, der der Öffnung gegenüberliegt, ragt. Im Gegensatz dazu ist dies aber bei einer Konstruktion einer Aufrichtverpackung möglich, bei der auf Haltelaschen, die sich vom Verpackungsboden nach oben erstrecken, verzichtet wird (wie dies erfindungsgemäß der Fall ist), wodurch die sich vom Halter zum Verpackungsboden erstreckende Haltelasche zwangsläufig direkt mit dem Verpackungsboden verbunden bzw. verklebt werden muss. Damit diese Verbindung zwischen Haltelasche und Verpackungsboden ausreichend stark ist, wird in der Regel nicht ausreichen, wenn lediglich die Stirnkante der Haltelasche am gegenüberliegenden Verpackungsboden anliegt und mit diesem verklebt ist, sondern es ist vorzuziehen, einen flächigen Laschenabschnitt mit dem Verpackungsboden zu verbinden bzw. zu verkleben. Ein solcher Laschenabschnitt verläuft damit zwangsläufig parallel zum Verpackungsboden, wobei sich der Laschenabschnitt konstruktionsbedingt in den Bereich der Auflagefläche des Produkts am Verpackungsboden erstrecken kann. Dieser Laschenabschnitt führt dann aber zu einem Höhenversatz im Bereich der Produktauflagefläche, der durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Zuschnittteils unter Vorsehen eines hervorstehenden Teilabschnitts ausgleichbar ist.
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Letztlich eröffnet das Vorsehen eines hervorstehenden Teilabschnitts bei dem erfindungsgemäßen Zuschnittteil also erstmalig die Möglichkeit, eine Aufrichtverpackung herzustellen, bei der auf zusätzliche Haltelaschen im Verpackungsboden verzichtet wird. Dadurch ergibt sich bei der Aufrichtverpackung eine weitestgehend geschlossene Bodenfläche, wobei als Ausnahme allenfalls für den Produktionsprozess gegebenenfalls nötige Führungslöcher, insbesondere maximal sechs, bevorzugt maximal vier, besonders bevorzugt maximal zwei Führungslöcher, vorgesehen sein können. Die geschlossene Bodenfläche erhöht die Stabilität und verhindert, da weniger Kanten ausgebildet sind, in einem vergleichsweise hohen Maße das Eindringen von Feuchtigkeit, die ihrerseits die Stabilität zusätzlich verringern würde. Auf diese Weise läßt sich gegenüber Aufrichtverpackungen aus dem Stand der Technik bei gleichbleibender Stabilität das Flächengewicht deutlich reduzieren bzw. bei gleichbleibendem Flächengewicht die Stabilität deutlich erhöhen. Auch werden die Stanzabfälle dadurch reduziert, dass die Haltelaschen, die im zweiten Abschnitt bzw. dem Halter ausgebildet sind, nicht mehr gekürzt werden müssen. Weiterhin ist vorteilhaft, dass die geschlossene Bodenfläche auch das Risiko einer mangelhaften Lagenhaftung reduziert. Auch werden Rüstzeiten beim Zuschnittteilehersteller und der Stanzabfall beim Kunden, der die Verpackung aufrichtet, reduziert.
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Gemäß einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils steht der hervorstehende Teilabschnitt im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung in Richtung der Öffnung hervor. Auf diese Weise kann ein Höhenversatz optimal in dem Fall ausgeglichen werden, dass die durch die Ausstanzung im zweiten Abschnitt gebildete Haltelasche mit der innenseitigen Oberfläche des Verpackungsbodens verbunden wird. In diesem Fall steht dann auch der Teilabschnitt innenseitig, das heißt in Richtung des Halters, hervor.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils steht der hervorstehende Teilabschnitt über ein Maß hervor, das 50 bis 150%, bevorzugt 70 bis 130%, besonders bevorzugt 90 bis 110%, der Stärke (der Dicke) des Zuschnittteils entspricht. Da die Dicke des Zuschnittteils auch maßgeblich für die Höhe des Versatzes im Bereich der späteren Auflagefläche des Produktes ist, ist es vorteilhaft, wenn der hervorstehende Teilabschnitt möglichst um ein Maß gegenüber der umgebenden Oberfläche hervorsteht, der den zuvor genannten Wertebereichen entspricht, da dann ein sicherer Halt des Produkts im Halter gewährleistet ist.
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Gemäß wiederum einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils ist der hervorstehende Teilabschnitt im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung gegenüber der Mitte der Öffnung versetzt. Insbesondere ist der besagte Teilabschnitt zu der Seite der Öffnung versetzt, die dem Anlenkpunkt – gemeint ist die Verbindungsstelle zwischen Haltelasche und Halter, an der die Haltelasche gegenüber dem übrigen Teil des zweiten Abschnitts des Zuschnittteils umgebogen wird – der Haltelasche gegenüberliegt. Mit anderen Worten stimmt der gedachte Mittelpunkt des hervorstehenden Teilabschnitts nicht mit dem gedachten Mittelpunkt der Öffnung überein. Insbesondere liegt der gesamte Teilabschnitt in einem Bereich, der einer Hälfte der Öffnung gegenüberliegt. Durch einen solchen Längsversatz, also Versatz in Erstreckungsrichtung des ersten Abschnitts bzw. Verpackungsbodens, wird erreicht, dass im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung der hervorstehende Teilabschnitt neben dem Abschnitt liegt, in welchem die Haltelasche mit dem Verpackungsboden verbunden ist. Es wird also dadurch verhindert, dass die mit dem Verpackungsboden verbundene Haltelasche mit dem hervorstehenden Teilabschnitt überlappt. Auch wird verhindert, dass ein zu verpackender Joghurtbecher oder dergleichen, der oftmals einen Boden hat, der mit Ausnahme eines schmalen äußeren Randes als einzige Aufstandsfläche nach innen hervorspringt, mit dem besagten Bodenrand außerhalb des hervorstehenden Teilabschnitts liegt, sondern der Bodenrand auf dem Teilabschnitt sicher zu liegen kommt.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils ist je Haltelasche und/oder je Öffnung ein hervorstehender Teilabschnitt vorgesehen. Es ist in diesem Fall immer ein hervorstehender Teilabschnitt zum Ausgleich je eines von einer Haltelasche verursachten Höhenversatzes vorgesehen. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, einen hervorstehenden Teilabschnitt, insbesondere eine Prägung, vorzusehen, die sich im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung über den Bereich mehrerer Öffnungen erstreckt. Grundsätzlich wäre es aber auch denkbar, je Haltelasche und/oder je Öffnung mehrere hervorstehende Teilabschnitte vorzusehen, um den Höhenversatz jeweils einer Haltelasche auszugleichen.
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Gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils entspricht die Form der Haltelaschen, gemeint ist die äußere Kontur der Haltelaschen der Form der Ausstanzungen, gemeint ist die innere Kontur der Ausstanzungen. In diesem Fall wird also die Form der jeweiligen Haltelasche ausschließlich durch die Form der Ausstanzung und damit Form der Öffnung vorgegeben. Die jeweilige Haltelasche wird demnach nicht zusätzlich noch beschnitten, insbesondere gekürzt, wie dies beim Stand der Technik der Fall ist. Die Herstellung wird dadurch erheblich vereinfacht.
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Gemäß noch einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils ist der erste Abschnitt frei von Haltelaschen bildenden Ausstanzungen. Diese sind erfindungsgemäß, wie bereits zuvor erläutert wurde, nicht mehr notwendig, was die Herstellung weiter vereinfacht und außerdem die Stabilität deutlich erhöht.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils hat die Haltelasche eine Länge, die im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung eine Anlage eines flächigen Laschenabschnitts der Haltelasche am Verpackungsboden erlaubt. Wird die Haltelasche über einen flächigen Laschenabschnitt mit dem Verpackungsboden verbunden, ist die Stabilität dieser Verbindung deutlich besser als in dem Fall, dass nur die Stirnkante der Haltelasche mit dem Verpackungsboden verbunden ist. Bei einem flächigen Laschenabschnitt verläuft also ein Teil der Haltelasche, also ein Teil der Oberfläche des zweiten Abschnitts des Zuschnittteils, im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung parallel zum Verpackungsboden bzw. dem ersten Abschnitt des Zuschnittteils.
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Gemäß wiederum einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils liegt der hervorstehende Teilabschnitt im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung benachbart zu einem Laschenabschnitt der Haltelasche, der am ersten Abschnitt zur Anlage kommt und der jeweiligen Öffnung gegenüberliegt. Wie bereits zuvor erläutert, wird durch die benachbarte Anordnung von hervorstehendem Teilabschnitt und Laschenabschnitt verhindert, dass sich Teilabschnitt und Laschenabschnitt überlappen. Stattdessen liegen Teilabschnitt und Laschenabschnitt exakt nebeneinander und erlauben damit wirkungsvoll den Ausgleich des Höhenversatzes, der im Bereich der Produktauflagefläche durch die mit dem Verpackungsboden verbundene Haltelasche hervorgerufen wird.
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Schließlich ist gemäß noch einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils vorgesehen, dass der hervorstehende Teilabschnitt und/oder die Ausstanzung zumindest abschnittsweise eine gebogene Form hat. Dies ist vorteilhaft für den Fall, dass die zu verpackenden Produkte eine gebogene, insbesondere kreisförmige, Querschnittsform haben, wie es beispielsweise bei Kunststoffbechern für Milchprodukte häufig der Fall ist. Für solche Produkte ist die Form der Öffnung, die durch die Ausstanzung gebildet wird, sinnvollerweise ebenfalls im Wesentlichen kreisförmig, wodurch auch die Außenkontur der Haltelasche und damit des mit dem Verpackungsboden zu verbindenden Laschenabschnitts eine gebogene Form hat. Da die Auflagefläche eines im Querschnitt kreisförmigen Produktbehälters üblicherweise ebenfalls kreisförmig ist, reicht es aus, wenn der hervorstehende Teilabschnitt nur in dem Bereich verläuft, der der Auflagefläche des Produktes entspricht. Sinnvollerweise ist demnach auch der Teilabschnitt gebogen.
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Die hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe wird ferner gemäß einer zweiten Lehre der vorliegenden Erfindung gelöst durch eine Aufrichtverpackung, insbesondere Verkaufs-, Transport- und/oder Lagerverpackung, aus einem insbesondere einteiligen Zuschnittteil wie es zuvor definiert wurde, wobei ein Laschenabschnitt der jeweiligen Haltelasche mit dem Verpackungsboden verbunden ist und der jeweiligen Öffnung im Halter gegenüberliegt und wobei benachbart zu dem Laschenabschnitt ein in Richtung der Öffnung hervorstehender Teilabschnitt im Verpackungsboden vorgesehen ist, der zumindest abschnittsweise der Öffnung gegenüberliegt.
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Bei einer solchen Aufrichtverpackung handelt es sich vorzugsweise um eine Steige. Dabei bilden im Innern der Aufrichtverpackung die Haltelaschen, die von den Ausstanzungen in dem zweiten Abschnitt des Zuschnittteils gebildet werden, insbesondere die einzige Verbindung zwischen Halter und Verpackungsboden. Mit anderen Worten wird auf zusätzliche Haltelaschen, die sich vom Verpackungsboden nach oben in Richtung des Halters erstrecken, verzichtet, um eine möglichst geschlossene Bodenfläche zu erhalten.
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Die Aufgabe wird ferner bei einem Verfahren zur Herstellung einer Aufrichtverpackung, insbesondere einer wie zuvor definierten Aufrichtverpackung, dadurch gelöst, dass die folgenden Schritte durchgeführt werden:
- – Bereitstellen eines insbesondere einteiligen Zuschnittteils, insbesondere eines wie zuvor definierten Zuschnittteils, mit einem ersten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Verpackungsboden bildet, mit mindestens einem zweiten Abschnitt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung einen Halter für zu verpackende Produkte bildet, wobei der zweite Abschnitt mindestens eine Ausstanzung aufweist, die jeweils eine Haltelasche bildet, die im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung unter Ausbildung jeweils einer Öffnung zur Aufnahme eines der zu verpackenden Produkte den Halter mit dem Verpackungsboden verbindet und den Halter vom Verpackungsboden beabstandet hält, und mit dritten Abschnitten zum Bilden von Seitenwänden der Aufrichtverpackung,
- – Umbiegen der dritten Abschnitte und von dem mindestens einen zweiten Abschnitt zum Bilden des Halters der Aufrichtverpackung,
- – Umbiegen der mindestens einen durch eine Ausstanzung im zweiten Abschnitt gebildeten Haltelasche und Verkleben derselben mit dem den Verpackungsboden bildenden ersten Abschnitt,
- – wobei durch das Umbiegen der jeweiligen Haltelasche im Halter jeweils eine Öffnung zur Aufnahme eines zu verpackenden Produkts gebildet wird und
- – wobei die jeweilige Haltelasche mit einem Laschenabschnitt am Verpackungsboden an einer Stelle zur Anlage kommt, die der jeweiligen Öffnung gegenüberliegt und die benachbart zu einem hervorstehenden Teilabschnitt liegt, der derselben Öffnung gegenüberliegt.
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Dabei kann der Schritt des Bereitstellens oder Herstellens des Zuschnittteils in einem Arbeitsgang bzw. in einem Hub erfolgen. Die darauf folgenden Schritte des Umbiegens und Verklebens können ebenfalls in nur einem einzigen Arbeitsgang erfolgen.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist, wie bereits zuvor ausführlich erläutert wurde, gewährleistet, dass die Aufrichtverpackung nur ein Minimum an die Stabilität negativ beeinflussenden Öffnungen und das Einbringen von Feuchtigkeit fördernden Kanten hat. Auf diese Weise läßt sich gegenüber Aufrichtverpackungen aus dem Stand der Technik bei gleichbleibender Stabilität das Flächengewicht deutlich reduzieren.
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Der Effekt läßt sich dadurch noch weiter steigern, dass zumindest einige, vorzugsweise alle, der umzubiegenden Bestandteile des Zuschnittteils entlang einer oder mehrerer vorgegebener Falzlinien umgebogen werden, wobei die Falzlinien vorher durch Rillen erzeugt werden. Rillen haben gegenüber Ritzern den Vorteil, dass die Oberfläche des Zuschnittteils und damit der späteren Aufrichtverpackung nicht aufgetrennt wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass im Bereich der Falzlinien ebenfalls Feuchtigkeit in das Material eindringen kann. Die Stabilität der Verpackung wird dadurch weiter erhöht und das Flächengewicht läßt sich dadurch weiter reduzieren.
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Werden die Haltelaschen bei der fertigen Aufrichtverpackung mit dem Verpackungsboden so verbunden, dass ein Laschenabschnitt in den Bereich der Produktauflagefläche ragt und durch die Öffnung im Halter sichtbar ist, lassen sich durch einen einzigen einseitigen Druckdurchgang werbewirksame Aufdrucke auf den innenliegenden und durch die Öffnungen sichtbaren Laschen vorsehen. Sollte dagegen beim bisherigen Stand der Technik ein Teil der Auflagefläche bedruckt sein, so war dazu immer ein zweiter Druckvorgang nötig, da die Auflagefläche Teil der Rückseite des Zuschnittteils war. Erfindungsgemäß ist ein Teil der Auflagefläche durch den Laschenabschnitt aber Teil der Vorderseite des Zuschnittteils, die üblicherweise ohnehin bedruckt wird, da sie bei der späteren Aufrichtverpackung nach außen weist.
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Wie bereits bei der Beschreibung des erfindungsgemäßen Zuschnittteils angedeutet wurde, wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß einer Ausgestaltung der jeweilige hervorstehende Teilabschnitt durch Prägen erzeugt. Dabei wird der Prägevorgang insbesondere vor dem Umbiegen der zweiten und dritten Abschnitte, die den Halter und die Seitenwände bilden, durchgeführt. Grundsätzlich wäre es aber auch denkbar, eine Prägung im Zuge des Verbindens von Haltelasche und Verpackungsboden vorzusehen. Bevorzugt wird die Prägung aber bereits bei dem Zuschnittteil beim Zuschnittteilehersteller erzeugt.
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Schließlich wird die hergeleitete und aufgezeigte Aufgabe auch gelöst durch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Aufrichtverpackung, insbesondere einer Verkaufs-, Transport- und/oder Lagerverpackung, beispielsweise einer wie zuvor beschriebenen Aufrichtverpackung, mit einer ersten Einrichtung zum Formen der äußeren Kontur eines insbesondere einteiligen Zuschnittteils und zum Ausstanzen von Haltelaschen aus dem Zuschnittteil, und mit einer zweiten Einrichtung zum Erzeugen von mindestens einem hervorstehenden Teilabschnitt im Zuschnittteil. Die Vorrichtung eignet sich bevorzugt zur Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Zuschnittteil, die erfindungsgemäße Aufrichtverpackung, das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu sei einerseits verwiesen auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt:
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1 ein Zuschnittteil gemäß der vorliegenden Erfindung,
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2a) eine Aufrichtverpackung aus dem Zuschnittteil gemäß 1 in perspektivischer Ansicht,
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2b) eine Aufrichtverpackung aus dem Zuschnittteil gemäß 1 in geschnittener Ansicht und
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3 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung der Aufrichtverpackung gemäß 2a) und b).
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Das in 1 gezeigte einteilige Zuschnittteil 1 dient zur Herstellung einer Aufrichtverpackung 2, wie sie in den 2a) und b) gezeigt ist, insbesondere einer Aufrichtsteige. Das in der 1 dargestellte Zuschnittteil 1 ist dazu mit einem ersten Abschnitt 3 versehen, der bei der späteren Aufrichtverpackung 2 den Verpackungsboden 2.1 bildet. Zu beiden Seiten des ersten Abschnitts 3 schließt sich je ein zweiter Abschnitt 4 an, der bei der späteren Aufrichtverpackung 2 einen Halter 2.2 in Form einer Lochplatte bildet. Der zweite Abschnitt 4 weist dabei mehrere Ausstanzungen 5 auf, die jeweils eine Haltelasche 6 bilden, wodurch gleichzeitig auch je Ausstanzung 5 eine Öffnung 7 zur Aufnahme eines der zu verpackenden Produkte gebildet wird.
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Die Haltelaschen 6 dienen, wie die 2a) und b) zeigen, zur Verbindung von Halter 2.2 und Verpackungsboden 2.1.
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Ferner weist der den späteren Verpackungsboden 2.1 bildende erste Abschnitt 3 mehrere durch eine Prägung gebildete hervorstehende Teilabschnitte 3.1 auf, die alle derart angeordnet sind, dass sie vollständig jeweils einer der Öffnungen 7 gegenüberliegen. Wie 2b) anschaulich zeigt, stehen die hervorstehenden Teilabschnitte 3.1, das heißt die einzelnen Prägungen, bei der Verpackung 2 in Richtung der Öffnung 7 hervor. Dabei stehen die Teilabschnitte 3.1 im vorliegenden Ausführungsbeispiel über ein Maß hervor, das der Stärke des Zuschnittteils und damit der Stärke der Haltelasche 6 entspricht. Die Teilabschnitte 3.1 ragen also so weit aus der übrigen Oberfläche des Verpackungsboden 2.1 hervor, wie die Haltelaschen 6 dick sind. Auf diese Weise wird für die zu verpackenden Produkte, beispielsweise Joghurtbecher oder dergleichen, eine ebene Auflagefläche erreicht, obwohl ein flächiger Laschenabschnitt 6.2 der jeweiligen Haltelasche 6 in den Bereich der Auflagefläche des Produkts ragt.
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Da die Haltelaschen 6 durch die Ausstanzungen 5 gebildet worden sind, was 2a) anschaulich zeigt, und die Form der Haltelaschen 6 der Form der Ausstanzungen 5 exakt entspricht, wobei letztere wiederum an der Querschnittsform der zu verpackenden Produkte angelehnt ist, weist der Laschenabschnitt 6.2, welcher mit dem Verpackungsboden 2.1 verklebt wird, ebenfalls eine runde Form auf. Damit die geprägten Teilabschnitte 3.1 zusammen mit den jeweiligen flächigen Laschenabschnitten 6.2 eine ebene Auflagefläche für das Produkt bilden, ist vorliegend jeder hervorstehende Teilabschnitt 3.1 jeweils gegenüber der Mitte der darüber befindlichen Öffnung 7 versetzt (Längsversatz), und zwar zu der Seite der Öffnung 7, die dem Anlenkpunkt 6.1 der Haltelasche 6 gegenüberliegt.
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Auf diese Weise läßt sich durch das in 1 dargestellte Zuschnittteil 1 eine Aufrichtverpackung 2 herstellen, bei der der Verpackungsboden 2.1, der vom ersten Abschnitt 3 des Zuschnittteils 1 gebildet wird, frei von zusätzliche Haltelaschen bildenden Ausstanzungen ist. Der Verpackungsboden 2.1 ist damit, mit Ausnahme von für das Produktionsverfahren notwendigen Hilfsöffnungen 11 zum Halten und Führen des Zuschnittteils 1, vollkommen geschlossen.
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Wie 2b) ferner zeigt, haben die Haltelaschen 6 jeweils eine Länge, die es ermöglicht, dass ein flächiger Laschenabschnitt 6.2 am Verpackungsboden 2.1 zur Anlage kommt, wodurch eine relativ große Verbindungsfläche zwischen Laschenabschnitt 6.2 und Verpackungsboden 2.1 gewährleistet ist.
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Wie schließlich 2b) auch erkennen läßt, bilden die Haltelaschen 6 im Innern der Aufrichtverpackung 2 die einzige Verbindung zwischen Halter 2.2 und Verpackungsboden 2.1. Lediglich die Seitenwände 2.3a und 2.3b bilden eine weitere Verbindung zwischen Halter 2.2 und Verpackungsboden 2.1, dies jedoch nur außenseitig. Es sind keine zusätzlichen Haltelaschen vorgesehen, insbesondere keine, die vom den Verpackungsboden 2.1 bildenden ersten Abschnitt 3 des Zuschnittteils 1 gebildet werden.
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3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 in einer schematischen Darstellung, mit der eine Aufrichtverpackung 2, wie sie in den 2a) und b) gezeigt ist, aus einem Zuschnittteil 1, wie es in 1 gezeigt ist, hergestellt werden kann.
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Die Vorrichtung 10 weist dazu eine erste Einrichtung 10.1 zum Formen (durch Zuschneiden und/oder Ausstanzen) der äußeren Kontur 1.1 des Zuschnittteils 1 und zum Ausstanzen von Haltelaschen 6 aus dem Zuschnittteil 1 auf. Ferner ist eine zweite Einrichtung 10.2 zum Prägen einer Struktur in das Zuschnittteil 1 vorgesehen. Die Struktur wird von mehreren der zuvor beschriebenen jeweiligen hervorstehenden Teilabschnitte 3.1 gebildet.
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Die erste Einrichtung 10.1 und die zweite Einrichtung 10.2 sind dabei örtlich bei dem Zuschnittteilehersteller installiert. Grundsätzlich kann die Vorrichtung 10 zusätzlich auch noch mit einer dritten Einrichtung 10.3 zum Aufrichten des jeweiligen Zuschnittteils 1 zu einer Aufrichtverpackung 2 versehen sein. Eine solche dritte Einrichtung 10.3 kann grundsätzlich sowohl bei dem Zuschnittteilehersteller als auch bei dem Endkunden, der die Aufrichtverpackungen 2 verwendet oder vermarktet, installiert sein.
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Mit einer wie zuvor beschriebenen und in 3 schematisch dargestellten Vorrichtung 10 läßt sich eine Aufrichtverpackung 2, wie sie in den 2a) und b) gezeigt ist, beispielsweise durch die folgenden Schritte herstellen:
Zunächst wird in der ersten Einrichtung 10.1 ein Zuschnittteil 1 mit einem ersten Abschnitt 3 hergestellt, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung 2 einen Verpackungsboden 2.1 bildet, mit mindestens einem zweiten Abschnitt 4, der im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung 2 einen Halter 2.2 für zu verpackende Produkte bildet, wobei der zweite Abschnitt 4 mindestens eine Ausstanzung 5 aufweist, die jeweils eine Haltelasche 6 bildet, die im bestimmungsgemäß aufgerichteten Zustand der Verpackung 2 unter Ausbildung jeweils einer Öffnung 7 zur Aufnahme eines der zu verpackenden Produkte den Halter 2.2 mit dem Verpackungsboden 2.1 verbindet und den Halter 2.2 vom Verpackungsboden 2.1 beabstandet hält, und schließlich mit dritten Abschnitten 8a, 8b und 8c zum Bilden von Seitenwänden 2.3a und 2.3b der Aufrichtverpackung 2. Ebenfalls in der ersten Einrichtung 10.1 werden mehrere vorgegebene Falzlinien 9 durch Rillen erzeugt, entlang derer die einzelnen Bestandteile 4, 6, 6.2, 8a, 8b und 8c des Zuschnittteils 1 später umgebogen werden.
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Anschließend wird in der zweiten Einrichtung eine Struktur mit hervorstehenden Teilabschnitten 3.1 in den ersten Abschnitt 3 eingeprägt, die später bei der fertigen Verpackung 2 jeweils neben einem Laschenabschnitt 6.2 angeordnet sein werden, der die Haltelasche 6 mit dem Verpackungsboden 2.1 durch Verkleben verbindet.
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Schließlich wird in der dritten Einrichtung 10.3 ein Umbiegen sowohl der dritten Abschnitte 8a, 8b und 8c als auch von dem mindestens einen zweiten Abschnitt 4 zum Bilden des Halters 2.2 der Aufrichtverpackung 2 durchgeführt. Ferner werden die jeweils durch eine Ausstanzung 5 im zweiten Abschnitt 4 gebildeten Haltelaschen 6 umgebogen und mit dem Verpackungsboden 2.1 durch Verkleben verbunden. Durch das Umbiegen der jeweilige Haltelasche 6 im Halter 2.2 wird jeweils eine Öffnung 7 zur Aufnahme eines zu verpackenden Produkts gebildet. Wie erläutert kommt dabei die jeweiligen Haltelasche 6 mit einem Laschenabschnitt 6.2 am Verpackungsboden 2.1 an einer Stelle zur Anlage, die der jeweiligen Öffnung 7 gegenüberliegt und die benachbart zu dem hervorstehenden jeweiligen Teilabschnitt 3.1 liegt, der derselben Öffnung 7 gegenüberliegt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005015125 A1 [0004]