DE102011018159A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Fahrerunterstützung - Google Patents
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Abstract
Eine Fahrerassistenzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug umfasst einen Umgebungssensor (12, 13, 14) zum Überwachen eines seitlich vom Kraftfahrzeug gelegenen Überwachungsraums (7) auf das Vorhandensein eines Objekts (3) und eine ein Erfassungssignal des Umgebungssensors (12, 13, 14) empfangende Auswertungseinheit (10) zum Einschätzen einer möglichen Gefährdung des Kraftfahrzeugs (1) durch ein in dem Überwachungsraum (7) vorhandenes Objekt (3) und zum Liefern wenigstens eines für die Gefährdung repräsentativen Ergebnissignals. Die Auswertungseinheit (10) ist eingerichtet, anhand des Erfassungssignals zu beurteilen, ob ein in dem Überwachungsraum (7) vorhandenes Objekt (3) sich einer zu einer von dem Kraftfahrzeug (1) befahrenen Fahrspur (4) benachbarten Fahrspur (5) nähert, und das das Ergebnis der Beurteilung im Ergebnissignal zu signalisieren.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs beim Wechsel zwischen Fahrspuren einer mehrspurigen Straße.
- Eine Fahrerassistenzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, die eine zu der von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur benachbarte Spur auf das Vorhandensein von anderen Fahrzeugen überwacht und ein Warnsignal an den Fahrer des Kraftfahrzeugs ausgibt, wenn ein Wechsel auf diese benachbarte Spur zu einem Konflikt mit einem bereits auf der Spur befindlichen Fahrzeug führen würde, ist z. B. aus
DE 199 21 449 C1 bekannt. - Diese bekannte Fahrerassistenzvorrichtung überwacht einen sogenannten Totwinkelabschnitt, d. h. einen seitlich hinter dem die Fahrerassistenzvorrichtung mit sich führenden Fahrzeug gelegenen Bereich, der für den Fahrer des Fahrzeugs mittels Rückspiegeln nur schwer zu überwachen ist und in dem sich von hinten nähernde Fahrzeuge leicht übersehen werden.
- Auf ein Fahrzeug, das sich parallel zu dem die Fahrerassistenzvorrichtung mit sich führenden Fahrzeug auf einer übernächstbenachbarten Spur bewegt, darf diese herkömmliche Fahrerassistenzvorrichtung nicht ansprechen, da sie anderenfalls den Fahrer von einem Wechsel auf die nächstbenachbarte Spur auch dann abhalten würde, wenn diese Spur tatsächlich frei ist.
- Eine Gefahrensituation, die herkömmliche Spurwechsel-Fahrerassistenzvorrichtungen nicht abzufangen vermögen, tritt dann auf, wenn zwei Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen versuchen, auf eine zwischen ihnen liegende Fahrspur einzuscheren. Eine solche Situation kann insbesondere dann auftreten, wenn, wie in
1 schematisch dargestellt, ein erstes Kraftfahrzeug1 auf einer Überholspur4 einer Autobahn ein sich auf der rechten Spur5 bewegendes Kraftfahrzeug2 in Höhe einer Einfahrt6 überholt und gleichzeitig ein drittes Kraftfahrzeug3 versucht, von der Einfahrt6 auf die rechte Spur5 zu gelangen. Insbesondere wenn es sich bei dem zweiten Kraftfahrzeug2 um einen LKW handelt, kann der Fahrer des Kraftfahrzeugs1 , während er den LKW2 überholt, im Allgemeinen den Verkehr auf der Einfahrt6 nicht sehen, und auch der Fahrer des Fahrzeugs3 hat keine Möglichkeit, das Fahrzeug1 zu sehen, bevor dieses den LKW2 passiert hat. Wenn beide beim Einscheren nur auf den LKW2 achten, kann es daher leicht zu einem Unfall kommen. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, Mittel bereitzustellen, die dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs helfen, eine solche Gefahrensituation zu vermeiden.
- Die Aufgabe wird zum einen dadurch gelöst, dass bei einer Fahrerassistenzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Umgebungssensor zum Überwachen eines sich seitlich vom Kraftfahrzeug erstreckenden Überwachungsraums auf das Vorhandensein eines Objekts darin und einer ein Erfassungssignal des Umgebungssensors empfangenden Auswertungseinheit zum Einschätzen einer möglichen Gefährdung des Kraftfahrzeugs durch ein in dem Überwachungsraum vorhandenes Objekt und zum Liefern wenigstens eines für die Gefährdung repräsentativen Ergebnissignals die Auswertungseinheit eingerichtet ist, anhand des Erfassungssignals zu beurteilen, ob ein in dem Überwachungsraum vorhandenes Objekt sich einer zu einer von dem Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur benachbarten Fahrspur nähert, und das Ergebnis der Beurteilung im Ergebnissignal zu signalisieren.
- Einer ersten Ausgestaltung zufolge kann der Umgebungssensor einen Empfänger für ein von einem in dem Beobachtungsraum vorhandenen Fremdfahrzeug emittiertes, einen bevorstehenden oder stattfinden Spurwechsel des Fremdfahrzeugs anzeigendes Signal umfassen. Ein solches Signal kann beispielsweise ein Funksignal sein, das von dem Fremdfahrzeug emittiert wird, wenn der Fahrer des Fremdfahrzeugs einen Blinker an der der benachbarten Fahrspur zugewandten Seite des Fremdfahrzeugs betätigt, oder es kann von dem Fremdfahrzeug automatisch erzeugt werden, wenn ein Spurverlass-Warnsystem des Fremdfahrzeugs eine Annäherung des Fremdfahrzeugs an die benachbarte Fahrspur oder einen beginnenden Wechsel auf diese Fahrspur registriert.
- Alternativ oder ergänzend kann der Empfänger des Umgebungssensors auch einen optischen Sensor umfassen, der unmittelbar auf Licht des Blinkers des Fremdfahrzeugs anspricht.
- Weiterhin alternativ oder ergänzend kann der Umgebungssensor auch einen ein Abtastsignal in dem Überwachungsraum emittierenden Sender und einen Empfänger zum Empfangen eines von einem Objekt im Überwachungsraum reflektierten Echos des Abtastsignals umfassen. Eine solche Sender-Empfänger-Anordnung ermöglicht die Erkennung einer Annäherung des Fremdfahrzeugs an die benachbarte Spur insbesondere dann, wenn das Fremdfahrzeug weder ein Funksignal liefert noch seine Spurwechselabsicht durch Betätigung eines Blinkers anzeigt.
- Der Umgebungssensor sollte zweckmäßigerweise ferner eingerichtet sein, eine Begrenzung der benachbarten Fahrspur zu erfassen. Wenn der Umgebungssensor zu diesem Zweck eine Kamera umfasst, kann diese auch genutzt werden, um wie oben erläutert ein Blinksignal eines Fremdfahrzeugs zu erfassen.
- Basierend auf der Erfassung der Fahrspurbegrenzung kann die Auswertungseinheit den quer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs gemessenen Abstand des Kraftfahrzeugs vom Objekt mit dem Abstand des Kraftfahrzeugs von der Begrenzung vergleichen und in dem Ergebnissignal anzeigen, wenn der Abstand des Kraftfahrzeugs vom Objekt schneller abnimmt als der Abstand des Kraftfahrzeugs von der Begrenzung. Wenn dies der Fall ist, weist dies darauf hin, dass das Objekt bzw. Fremdfahrzeug im Begriff ist, auf die benachbarte Fahrspur vorzudringen und dass folglich die Gefahr einer Berührung besteht.
- Die Erfassung der Fahrspurbegrenzung kann aber auch dazu dienen, die Absicht des Fahrers des Kraftfahrzeugs, auf die benachbarte Spur zu wechseln, automatisch zu erfassen. Solange sich das Kraftfahrzeug der Begrenzung nicht nähert, besteht keine Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem eventuell auf die benachbarte Spur vorrückenden Fremdfahrzeug, so dass der Fahrer auch nicht durch eine Warnung vor dem Fremdfahrzeug irritiert zu werden braucht. Wenn sich allerdings aus der Überwachung des Abstands zur Begrenzung die Absicht des Fahrers zum Spurwechsel erkennen lässt, dann sollte das Beurteilungsergebnis signalisiert werden, um den Fahrer ggf. auf eine Gefährdung durch das Fremdfahrzeug hinweisen zu können.
- In analoger Weise kann die erfindungsgemäße Fahrerassistenzvorrichtung die Absicht des Fahrers zum Spurwechsel in Abhängigkeit davon erkennen, ob dieser einen Blinker in Richtung des Überwachungsraums gesetzt hat oder nicht. Wenn der Blinker nicht gesetzt ist und auch sonst kein Hinweis auf eine Spurwechselabsicht des Fahrers erkennbar ist, braucht das Ergebnis der Beurteilung nicht signalisiert zu werden; ist der Blinker jedoch gesetzt, dann sollte das Ergebnis signalisiert werden.
- Als alternativer oder ergänzender Ansatz zur Erkennung einer möglichen Gefährdung kommt in Betracht, eine Geschwindigkeitskomponente des Kraftfahrzeugs quer zu seiner Längsrichtung abzuschätzen und im Ergebnissignal anzuzeigen, wenn der quer zur Längsrichtung gemessene Abstand des Kraftfahrzeugs vom Objekt schneller abnimmt, als anhand der abgeschätzten Geschwindigkeitskomponente zu erwarten ist. Auf diese Weise kann ohne Bezugnahme auf eine Fahrspurmarkierung entschieden werden, ob eine Annäherung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Objekt alleine durch die Bewegung des Kraftfahrzeugs bedingt ist, oder ob eine Eigenbewegung des Objekts dazu beiträgt.
- Die besagte quer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs orientierte Geschwindigkeitskomponente kann insbesondere anhand eines am Kraftfahrzeug eingestellten Lenkwinkels abgeschätzt werden.
- Zweckmäßig ist ferner, wenn die Auswertungseinheit eingerichtet ist, die Krümmung einer der Fahrspuren anhand von Kartendaten, die z. B. von einem Fahrzeugnavigationssystem bereitgestellt werden können, abzuleiten, und die abgeschätzte Geschwindigkeitskomponente um einen krümmungsbedingten Anteil zu bereinigen und auf diese Weise zu berücksichtigen, dass, wenn das im Überwachungsraum erfasste Objekt ein Fremdfahrzeug ist, dieses ebenfalls der Krümmung seiner Fahrspur folgen muss, auch wenn es nicht die Fahrspur wechselt.
- Das Ergebnissignal wird vorzugsweise genutzt, um damit einen für den Fahrer wahrnehmbaren, vorzugsweise optischen, akustischen oder haptischen Signalgeber anzusteuern; unter Umständen kann es auch für einen automatischen Eingriff in die Lenkung des Kraftfahrzeugs herangezogen werden. Optische oder akustische Signalgeber sind vorzugsweise jeweils paarweise vorhanden, jeweils in räumlicher Zuordnung zu Überwachungsräumen an verschiedenen Seiten des Kraftfahrzeugs. Als haptischer Signalgeber kommt insbesondere ein Stellglied in Betracht, das einer Lenkbewegung des Fahrers zur Seite eines Überwachungsraums, in dem eine Gefährdung festgestellt wurde, eine Gegenkraft entgegensetzt.
- Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs mit den Schritten:
- – Überwachen eines seitlich vom Kraftfahrzeug gelegenen Überwachungsraums auf das Vorhandensein eines Objekts;
- – Beurteilen, ob ein in dem Überwachungsraum vorhandenes Objekt sich einer zu einer vom Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur benachbarten Fahrspur nähert; und
- – Signalisieren des Ergebnisses der Beurteilung in einem Erfassungssignal.
- Ein weiterer Erfindungsgegenstand ist ein Computerprogramm-Produkt mit Programmcode-Mitteln, die einen Computer befähigen, als Auswertungseinheit in einer Fahrerassistenzvorrichtung wie oben beschrieben zu arbeiten oder das oben beschriebene Verfahren auszuführen. Ein solches Computerprogamm-Produkt kann in auf einem computerlesbaren Datenträger gespeicherter Form oder auch in nicht an einen Datenträger gebundener Form vorliegen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Aus dieser Beschreibung und den Figuren gehen auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
-
1 , bereits teilweise diskutiert, eine typische Anwendungssituation der vorliegenden Erfindung; und -
2 ein Blockdiagramm zur Erläuterung diverser Ausgestaltungen von Fahrerassistenzvorrichtungen gemäß der Erfindung. - In der weiteren Beschreibung wird nun angenommen, dass das Kraftfahrzeug
1 mit einer erfindungsgemäßen Fahrerassistenzvorrichtung ausgestattet ist. Umgebungssensoren der Fahrerassistenzvorrichtung sind an beiden Seiten des Kraftfahrzeugs1 , hier beispielsweise an dessen Außenspiegeln, angeordnet, um Überwachungsräume7 links und rechts vom Fahrzeug1 zu überwachen. Die Grenzen jedes Überwachungsraums7 können, z. B. wenn es sich bei dem Umgebungssensor um eine Kamera oder einen Empfänger von anderen als optischen Strahlen, insbesondere von Funkwellen handelt, durch den Raumwinkel definiert sein, aus dem der Sensor Strahlung empfangen kann, in der Figur jeweils durch am Ort der Außenspiegel aufeinandertreffende strichpunktierte Linien definiert. Darüber hinaus kann, beispielsweise auf der Grundlage von Triangulations- oder Laufzeitmessungen eine Einschränkung des Überwachungsraums auf einen vorgegebenen Abstand vom Fahrzeug1 , wie in der Figur jeweils durch schraffierte Flächen symbolisiert, stattfinden. - In der in
1 gezeigten Verkehrssituation ist der bezogen auf die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs1 rechte Erfassungsraum7 durch den LKW2 vollständig blockiert, dieser ist, da er sich auf der zur Spur4 des Kraftfahrzeugs1 unmittelbar benachbarten Spur5 befindet, zu nahe, um als Objekt im – im Wesentlichen auf die übernächstbenachbarte Spur6 beschränkten – Erfassungsraum7 erfasst zu werden, er verhindert aber die Erfassung des sich tatsächlich im Überwachungsraum7 befindenden Fremdfahrzeugs3 . Erst wenn der LKW2 gegenüber den Fahrzeugen1 ,3 weiter als in der Fig. gezeigt zurückgefallen ist, ist der Weg frei, damit die Fahrerassistenzvorrichtung des Kraftfahrzeugs1 das Fremdfahrzeug3 wahrnehmen kann. -
2 zeigt ein Blockdiagramm einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fahrerassistenzvorrichtung. Von der Vielzahl der Komponenten dieser Assistenzvorrichtung tragen zwar alle zum Nutzen der Erfindung bei, viele von ihnen können jedoch weggelassen werden, ohne die Funktionsfähigkeit der Fahrerassistenzvorrichtung in Frage zu stellen. - Kernbestandteil der Fahrerassistenzvorrichtung ist ein Mikrocomputer
10 . Dieser Mikrocomputer10 kann ausschließlich zur Implementierung der Fahrerassistenzvorrichtung dienen; es kann sich aber auch um einen mit einem Teil seiner Rechenkapazität für andere Steuerungs- und Überwachungsaufgaben im Kraftfahrzeug1 eingesetzten Mikrocomputer handeln, der lediglich durch ein geeignetes in seinem Arbeitsspeicher11 abgelegtes Programm befähigt ist, als Auswertungseinheit im Rahmen der erfindungsgemäßen Fahrerassistenzvorrichtung zu arbeiten. - Der Mikrocomputer
10 ist in der Darstellung der2 mit mehreren Umgebungssensoren wie etwa einem Radar- oder Lidar-Sender/Empfänger12 , einer Kamera13 und einem Funk-Sender/Empfänger14 verbunden. Alternative Ausgestaltungen können jeweils nur einen oder zwei dieser Typen von Umgebungssensoren oder auch andere Typen von Umgebungssensoren aufweisen. - Sender/Empfänger
12 und Kamera13 sind jeweils paarweise, je einer für jeden Überwachungsraum7 , am Fahrzeug1 vorgesehen. Da die Überwachung beider Überwachungsräume7 gleichartig funktioniert, wird in der folgenden Beschreibung jeweils nur von einem dieser Umgebungssensoren die Rede sein. - Der Sender/Empfänger
12 emittiert ein Funk- oder Licht-(insbesondere IR-)Abtastsignal in Richtung des zugeordneten Überwachungsraums7 und fängt zurückgeworfene Echos dieses Abtastsignals auf. Durch Triangulation, Laufzeitauswertung oder dergleichen kann erreicht werden, dass Echos von Objekten, deren Abstand vom Kraftfahrzeug1 quer zu dessen Längsrichtung weniger als eine oder deutlich mehr als zwei Fahrspuren beträgt, unberücksichtigt bleiben und der Erfassungsraum7 so effektiv auf die in7 schraffierte Fläche beschränkt wird. - Die Kamera
13 kann ebenfalls an einem der Außenspiegel positioniert und von dort auf den Überwachungsraum7 ausgerichtet sein. Die Abschätzung der Entfernung zu einem Fremdfahrzeug3 im Überwachungsraum7 kann erfolgen, indem der Mikrocomputer10 das Abbild eines Fremdfahrzeugs in den von der Kamera13 gelieferten Bildern erkennt und die Größe des Abbilds mit einer Referenz in Beziehung setzt. Natürlich kann auch eine stereoskopische Kamera als Kamera13 verwendet werden, oder es können Signale der Kamera13 und des Sender/Empfängers12 im Mikrocomputer10 verknüpft werden, um zu einer Abstandseinschätzung zu gelangen. - Im Blickfeld der Kamera
13 liegen – soweit sie nicht durch Fremdfahrzeuge oder andere Objekte verdeckt sind – auch Fahrspurbegrenzungsmarkierungen8 ,9 , die die Grenzen zwischen den Fahrspuren4 ,5 ,6 bzw. den Rand der befahrbaren Fläche markieren. Die Bilder der Kamera13 werden daher einem an sich bekannten Spurverlass-Warnsystem15 zugeführt, welches anhand der Bilder den Abstand des Kraftfahrzeugs1 zur nächstbenachbarten Fahrbahnbegrenzungsmarkierung8 überwacht und ein Warnsignal an einen Lautsprecher16 liefert, um den Fahrer des Fahrzeugs1 zu warnen, wenn dieser Abstand kritisch gering wird oder das Kraftfahrzeug1 die Markierung8 überquert. Das Spurverlasswarnsystem15 ist in2 zwar als eine vom Mikrocomputer10 getrennte Einheit dargestellt, wird in der Praxis aber meist in Form von Software auf dem Mikrocomputer10 selbst implementiert sein, so dass wenigstens teilweise gleiche Bildverarbeitungsroutinen eingesetzt werden können, um in den Bildern der Kamera13 Spurbegrenzungsmarkierungen8 und Fremdfahrzeuge3 zu identifizieren. - Ein von dem Spurverlasswarnsystem
15 erzeugtes Warnsignal wird nicht nur dem Lautsprecher16 , sondern auch dem Funk-Sender/Empfänger14 zugeführt, um eine entsprechende Warnung an benachbarte Fahrzeuge2 ,3 auszustrahlen. Der Funk-Sender/Empfänger14 verfügt über eine Richtantenne17 . Diese kann genutzt werden, um die Spurwechsel-Warnmeldung ungerichtet auszustrahlen, oder, vorzugsweise, um sie nur auf der Seite derjenigen Fahrspur auszustrahlen, der sich das Fahrzeug1 kritisch genähert hat. Umgekehrt dient die Richtantenne17 auch zum Empfang entsprechender Spurwechsel-Warnmeldungen anderer Fahrzeuge, wobei hier die Richtcharakteristik der Antenne17 genutzt werden kann, um den Empfang solcher Warnmeldungen auf Fremdfahrzeuge im Überwachungsraum7 einzuschränken, d. h. auf Fahrzeuge, die, da sie hinter dem Kraftfahrzeug1 zurückliegen, für dessen Fahrer nicht gut wahrnehmbar sind. - Eine von einem Fremdfahrzeug
3 im Überwachungsraum7 empfangene Spurwechselwarnmeldung wird vom Funk-Sender/Empfänger14 unmittelbar an den Mikrocomputer10 weitergegeben. Wenn der Mikrocomputer10 eine solche Spurwechselwarnmeldung eines Drittfahrzeugs von dem Funk-Sender/Empfänger14 zusammen mit einem Warnsignal des Spurverlass-Warnsystems15 empfängt, dann bedeutet dies, dass das Kraftfahrzeug1 und das Fremdfahrzeug3 gleichzeitig im Begriff sind, auf dieselbe Fahrspur5 zu wechseln, und dass folglich die Gefahr eines Zusammenstosses besteht. Der Mikrocomputer10 reagiert durch Ansteuern eines Warnsignalgebers19 , z. B. eines Lautsprechers oder einer Leuchtanzeige, die in der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs1 auf der Seite derjenigen Fahrspur5 angeordnet sind, zu der das Kraftfahrzeug1 zu wechseln im Begriff ist. Alternativ oder ergänzend kann als Signalgeber19 auch ein am Lenkrad des Kraftfahrzeugs1 angreifendes Stellglied vorgesehen sein, das einer Drehung des Lenkrades in Richtung der Spur5 eine vom Fahrer deutlich spürbare Gegenkraft entgegensetzt. - Der Mikrocomputer
10 und das Spurverlass-Warnsystem15 sind beide mit einem Blinkerschalter18 verbunden, mit dem der Fahrer einen Blinker an der Kraftfahrzeugkarosserie setzt, um seine Spurwechselabsicht für die Fahrer anderer Fahrzeuge sichtbar anzuzeigen. Wenn das Signal des Blinkerschalters18 anzeigt, dass der Blinker auf Seite der Fahrspur5 gesetzt ist, dann hat dies zur Folge, dass eine von dem Spurverlass-Warnsystem15 erfasste kritische Annäherung des Kraftfahrzeugs1 an die Spur5 als vom Fahrer gewollt beurteilt wird und nicht zur Ausgabe eines Warnsignals über den Lautsprecher16 führt. Über den Funk-Sender/Empfänger14 wird eine entsprechende Warnmeldung jedoch dennoch an den umgebenden Verkehr ausgestrahlt. Der Mikrocomputer10 reagiert auf das Signal des Blinkerschalters18 genauso wie auf eine Spurwechselwarnung des Spurverlasswarnsystems15 : wenn eine vom Funk-Sender/Empfänger14 empfangene Spurwechselwarnung eines Fremdfahrzeugs3 mit einem Signal eines Blinkerschalters18 zusammenfällt, dass einen zur Seite des Fremdfahrzeugs3 hin gesetzten Blinker anzeigt, dann gibt der Mikrocomputer10 das Warnsignal an den Signalgeber19 aus. - Es liegt auf der Hand, dass mit Hilfe des Funk-Sender/Empfängers
14 nur solche Fremdfahrzeuge3 erfasst und berücksichtigt werden können, die selber Spurwechsel-Warnmeldungen wie oben beschrieben ausstrahlen. Um eine Kollision mit dem Fremdfahrzeug3 auch dann vermeiden zu können, wenn letzteres keine Spurwechsel-Warnmeldungen ausstrahlt, ist es notwendig, den Abstand zwischen dem Kraftfahrzeug1 und dem Fremdfahrzeug3 quer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs1 abzuschätzen und zu überwachen. Für eine solche Abschätzung können, wie oben bereits erwähnt, Messsignale des Sender/Empfängers12 und/oder der Kamera13 vom Mikrocomputer10 ausgewertet werden. Basierend auf einer solchen Abstandsabschätzung können mehrere Auswertungsstrategien alternativ oder kumulativ eingesetzt werden. - Eine erste solche Strategie basiert auf der ebenfalls oben erwähnten Möglichkeit, mit Hilfe der Kamera
13 auch den Abstand des Kraftfahrzeugs1 von einer der Spurbegrenzungsmarkierungen8 zu überwachen. Wenn der quer zur Längrichtung des Kraftfahrzeugs1 gemessene Abstand D zum Fremdfahrzeug3 schneller abnimmt als der Abstand d des Kraftfahrzeugs1 von der Markierung8 , dann bedeutet dies, dass sich die Fahrzeuge1 und3 von verschiedenen Seiten her auf die zwischen ihnen liegende Spur5 zu bewegen. Es besteht die Gefahr einer Kollision, und der Mikrocomputer10 gibt das Warnsignal an den Signalgeber19 aus. - Eine zweite Strategie erfordert, dass der Mikrocomputer
10 Messdaten auch von einem Lenkwinkelsensor20 und einem Tachometer21 des Fahrzeugs1 empfängt. Anhand der Daten dieser beiden Sensoren20 ,21 ist der Mikrocomputer10 in der Lage, eine Geschwindigkeitskomponente des Fahrzeugs1 quer zu dessen Längsrichtung auch ohne Bezugnahme auf einen externen Referenzgegenstand wie etwa die Spurbegrenzungsmarkierung8 abzuschätzen. Wenn der Abstand D zum Fremdfahrzeug3 schneller abnimmt, als anhand dieser Quergeschwindigkeitskomponente zu erwarten wäre, dann besteht ebenfalls Kollisionsgefahr, und der Mikrocomputer10 liefert ein Warnsignal an den Signalgeber19 . - Im einfachsten Fall, wenn die Straße, auf der sich die Fahrzeuge
1 ,3 bewegen, geradeaus verläuft, dann sollte jeder von null verschiedene Lenkradeinschlag dazuführen, dass sich das Kraftfahrzeug1 mit einer zu dem Lenkradeinschlag proportionalen Quergeschwindigkeit einer Nachbarspur nähert. Daher kann einer einfachen Ausgestaltung zufolge die Rate dD/dt, mit der sich die Entfernung D zum Fremdfahrzeug3 ändern sollte, sofern dieses auf seiner Spur bleibt, gleich der Quergeschwindigkeit angenommen werden. - Diese Annahme gilt jedoch nicht, wenn die Fahrbahn eine Kurve beschreibt. Dieser Kurve müssen beide Fahrzeuge
1 ,3 folgen, so dass in diesem Fall zwar der Mikrocomputer10 eine nicht verschwindende Quergeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs1 aus den Messwerten des Lenkwinkelsensors20 und des Tachometers21 berechnet, der Abstand D zwischen den Fahrzeugen1 ,3 aber dennoch gleich bleiben kann. Bewegen sich hingegen beide Fahrzeuge1 ,3 gleichzeitig auf eine zwischen ihnen liegende Spur zu, so kann die Abnahme |dD/dt| des Abstands D kleiner sein, als die Quergeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs1 . Bei der Festlegung, welche Änderungsrate des Abstands D zu erwarten ist, wenn das Kraftfahrzeug1 seine Fahrspur wechselt, das Fremdfahrzeug3 die seine jedoch beibehält, muss folglich bei Kurvenfahrt der Krümmungsradius der Fahrspur berücksichtigt werden. Um diesen Krümmungsradius r abzuschätzen, kann, sofern ihr Sichtfeld groß genug ist, die Kamera13 herangezogen werden, vorzugsweise ist jedoch hierfür eine weitere, in Fahrzeuglängsrichtung orientierte Kamera22 vorgesehen. Indem diese Kamera22 Bilder der vor oder hinter dem Kraftfahrzeug1 liegenden Teile der Fahrspur4 aufnimmt, kann der Mikrocomputer10 anhand des in diesen Bildern sichtbaren Verlaufs der Spurbegrenzungsmarkierungen8 den Krümmungsradius r der Fahrspur4 abschätzen und die Quergeschwindigkeit berechnen, die das Kraftfahrzeug1 haben muss, damit sich sein Abstand von den Rändern der von ihm befahrenen Spur4 im Lauf seiner Bewegung nicht ändert. Die Differenz zwischen dieser Geschwindigkeit und der anhand der Daten des Lenkwinkelsensors20 und des Tachometers21 berechneten Quergeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der sich der Abstand D verringern sollte, wenn das Fremdfahrzeug3 seine Spur nicht wechselt. Wenn die Abnahme des Abstandes D deutlich schneller ist, dann bedeutet dies, dass beide Fahrzeuge1 ,3 sich auf dieselbe Spur zubewegen und Kollisionsgefahr besteht. - Zur Bestimmung des Krümmungsradius r der Fahrspuren können anstelle von Kamerabildern, wie oben beschrieben, auch Daten zum Verlauf der vom Kraftfahrzeug
1 befahrenen Straße herangezogen werden, die von einem an sich bekannten Fahrzeugnavigationssystem23 bereitgestellt werden. Diese Daten können z. B. Koordinaten der gegenwärtig befahrenen Straße sein, anhand derer der Mikrocomputer10 den Krümmungsradius der Straße am Ort des Kraftfahrzeugs1 berechnet, oder das Navigationssystem23 kann eingerichtet sein, direkt solche Krümmungsradien an den Mikrocomputer10 zu liefern. - Die Berechnung einer erwarteten Änderungsrate des Abstandes D basierend auf diesem Krümmungsradius r kann in derselben Weise erfolgen wie oben für den aus Kamerabilddaten abgeschätzten Krümmungsradius r beschrieben.
- Das Navigationssystem
23 kann für die erfindungsgemäße Fahrerassistenzvorrichtung einen weiteren Nutzen haben, wenn es an den Mikrocomputer10 nicht nur Daten über den Verlauf der befahrenen Straße liefert, sondern auch über die Orte, an denen Spuren dieser Straße enden. Es liegt auf der Hand, dass Fremdfahrzeuge, die auf einer solchen Spur unterwegs sind, diese vor ihrem Ende verlassen müssen, und gezwungen sind, auf eine Nachbarspur zu wechseln. Der Mikrocomputer10 kann Angaben des Navigationssystems23 über das bevorstehende Ende z. B. der Spur6 von1 nutzen, indem bereits in der in1 dargestellten Verkehrssituation ein Warnsignal an den Signalgeber19 ausgegeben wird, um den Fahrer des Kraftfahrzeugs1 von einem möglichen Wechsel auf die Spur5 abzuhalten, obwohl (oder gerade weil) der LKW2 die Assistenzvorrichtung daran hindert, eventuelle Fremdfahrzeuge auf der Einfahrt6 zu erfassen. - Eine andere mögliche Anwendung ist, dass Entscheidungsschwellen, deren Überschreitung Voraussetzung für die Ausgabe eines Warnsignals an den Signalgeber
19 ist, einige Zeit vor dem Ende der Spur6 herabgesetzt werden, um die Bereitschaft der Vorrichtung, ein Einscheren eines Fremdfahrzeugs von der Spur6 auf die Spur5 anzunehmen, zeitweilig zu erhöhen. - Eine andere sinnvolle Möglichkeit ist, innerhalb eines vorgegebenen Abstandes vor dem Ende der Spur
6 jedem sich auf dieser Spur bewegenden Fremdfahrzeug die Absicht zum Wechsel auf die Spur5 zu unterstellen, auch wenn noch keine Bewegung des Fremdfahrzeugs3 quer zu seiner Spur darauf hindeutet. Mit anderen Worten genügt in einem vorgegebenen Abstand vor dem Ende der Spur6 die reine Gegenwart eines Fremdfahrzeugs3 auf dieser Spur, damit der Mikrocomputer10 ein Warnsignal an den Signalgeber19 liefert. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- LKW
- 3
- Fremdfahrzeug
- 4
- Überholspur
- 5
- Rechte Spur
- 6
- Einfahrt
- 7
- Überwachungsraum
- 8
- Spurbegrenzungsmarkierung
- 9
- Spurbegrenzungsmarkierung
- 10
- Mikrocomputer
- 11
- Arbeitsspeicher
- 12
- Sender/Empfänger
- 13
- Kamera
- 14
- Funk-Sender/Empfänger
- 15
- Spurverlass-Warnsystem
- 16
- Lautsprecher
- 17
- Richtantenne
- 18
- Blinkerschalter
- 19
- Signalgeber
- 20
- Lenkwinkelsensor
- 21
- Tachometer
- 22
- Kamera
- 23
- Navigationssystem
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
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Claims (15)
- Fahrerassistenzvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem Umgebungssensor (
12 ,13 ,14 ) zum Überwachen eines seitlich vom Kraftfahrzeug gelegenen Überwachungsraums (7 ) auf das Vorhandensein eines Objekts (3 ) und einer ein Erfassungssignal des Umgebungssensors (12 ,13 ,14 ) empfangenden Auswertungseinheit (10 ) zum Einschätzen einer möglichen Gefährdung des Kraftfahrzeugs (1 ) durch ein in dem Überwachungsraum (7 ) vorhandenes Objekt (3 ) und zum Liefern wenigstens eines für die Gefährdung repräsentativen Ergebnissignals, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (10 ) eingerichtet ist, anhand des Erfassungssignals zu beurteilen, ob ein in dem Überwachungsraum (7 ) vorhandenes Objekt (3 ) sich einer zu einer von dem Kraftfahrzeug (1 ) befahrenen Fahrspur (4 ) benachbarten Fahrspur (5 ) nähert, und das das Ergebnis der Beurteilung im Ergebnissignal zu signalisieren. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Umgebungssensor einen Empfänger (
13 ,14 ) für ein von einem in dem Beobachtungsraum (7 ) vorhandenen Fremdfahrzeug (3 ) emittiertes, einen bevorstehenden oder stattfindenden Spurwechsel des Fremdfahrzeugs (3 ) anzeigendes Signal umfasst. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Umgebungssensor einen ein Abtastsignal in den Überwachungsraum (
7 ) emittierenden Sender (12 ) und einen Empfänger (12 ) zum Empfangen eines von einem Objekt (3 ) im Überwachungsraum (7 ) reflektierten Echos des Abtastsignals umfasst. - Fahrerassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umgebungssensor eingerichtet ist, eine Begrenzung (
8 ) der benachbarten Fahrspur (5 ) zu erfassen. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, im Ergebnissignal anzuzeigen, wenn der quer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs (1 ) gemessene Abstand (D) des Kraftfahrzeugs (1 ) vom Objekt (3 ) schneller abnimmt als der Abstand (d) des Kraftfahrzeugs (1 ) von der Begrenzung (8 ). - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, in Abhängigkeit davon, ob sich das Fahrzeug (1 ) der Begrenzung (8 ) nähert oder nicht nähert, das Ergebnis der Beurteilung im Ergebnissignal zu signalisieren oder nicht zu signalisieren. - Fahrerassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, in Abhängigkeit davon, ob ein Blinker (18 ) in Richtung des Überwachungsraums (7 ) gesetzt oder nicht gesetzt ist, das Ergebnis der Beurteilung im Ergebnissignal zu signalisieren oder nicht zu signalisieren. - Fahrerassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, eine Geschwindigkeitskomponente des Kraftfahrzeugs (1 ) quer zur Längsrichtung abzuschätzen und im Ergebnissignal anzuzeigen, wenn der quer zur Längsrichtung des Kraftfahrzeugs (1 ) gemessene Abstand (D) des Kraftfahrzeugs (1 ) vom Objekt (3 ) schneller abnimmt, als anhand der abgeschätzten Geschwindigkeitskomponente zu erwarten ist. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, die Geschwindigkeitskomponente anhand eines am Kraftfahrzeug (1 ) eingestellten Lenkwinkels abzuschätzen. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, die Krümmung einer der Fahrspuren (4 ,5 ,6 ) anhand von Kartendaten abzuleiten und die abgeschätzte Geschwindigkeitskomponente um einen krümmungsbedingten Anteil zu bereinigen. - Fahrerassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, ein bevorstehendes Ende einer Fahrspur (6 ) zu erkennen, vorzugsweise anhand von Kartendaten zu erkennen. - Fahrerassistenzvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertungseinheit (
10 ) eingerichtet ist, im Ergebnissignal zu signalisieren, ob sich ein Fremdfahrzeug (3 ) im Erfassungsraum befindet und/oder ob ein Hindernis (2 ) die Überwachung des Erfassungsraums blockiert. - Fahrerassistenzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen mit dem Ergebnissignal angesteuerten optischen, akustischen oder haptischen Signalgeber (
19 ). - Verfahren zum Unterstützen eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs mit den Schritten – Überwachen eines seitlich vom Kraftfahrzeug (
1 ) gelegenen Überwachungsraums (7 ) auf das Vorhandensein eines Objekts (3 ); – Beurteilen, ob ein in dem Überwachungsraum (7 ) vorhandenes Objekt (3 ) sich einer zu einer von dem Kraftfahrzeug (1 ) befahrenen Fahrspur (4 ) benachbarten Fahrspur (5 ) nähert; und – Signalisieren des Ergebnisses der Beurteilung in einem Erfassungssignal. - Computerprogramm-Produkt mit Programmcode-Mitteln, die einen Computer befähigen, als Auswertungseinheit (
10 ) in einer Assistenzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 zu arbeiten und/oder das Verfahren nach Anspruch 13 auszuführen.
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