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DE102011017228A1 - dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder - Google Patents

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Abstract

Ein Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere für Zweiräder, weist eine flächige Abdeckung und eine Längsstangen und Querverstrebungen aufweisende Haltevorrichtung für die flächige Abdeckung auf. Die Querverstrebungen sind an den Längsstangen befestigbar. Das Dach umfasst ferner eine Abrolleinheit. Von der Abrolleinheit ist die flächige Abdeckung entlang der Haltevorrichtung durch Abrollen entfaltbar. Die Längsstangen und die Querverstrebungen sind innerhalb der Rollwelle der Abrolleinheit verstaubar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, d. h. ein Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder, eine flächige Abdeckung und eine Längsstangen und Querverstrebungen aufweisende Haltevorrichtung für die flächige Abdeckung umfassend, wobei die Querverstrebungen an den Längsstangen befestigbar sind.
  • Dächer für offene Fahrzeuge und insbesondere für Zweiräder sind im Stand der Technik bereits bekannt. Im Patent DE 196 23 849 C1 ist ein Schirmdach für Fahrräder offenbart, welches im Bereich der Hinterradnabe angebracht ist und welches in gebogener Form bis über den Lenker den Fahrradfahrer überspannt, wobei die Vorderkannte durch zwei Spannseile im Bereich des Lenkers in Höhe und/oder Neigung einstellbar ist. Die Vorrichtung hat den Nachteil, dass sie genau im Bereich des Fahrtwindes offen ist und deshalb allenfalls beim Anhalten des Fahrrades hinreichend Schutz gegen Regen bietet. Des Weiteren ist das Schirmdach aufgrund seiner einteiligen Bauform nur als Einheit abnehmbar, wodurch sich Transportprobleme ergeben, da das Schirmdach im demontierten Zustand nicht am Fahrrad mitgeführt werden kann.
  • In der Offenlegungsschrift DE 10 2004 010 049 A1 sind verschiedene Fahrradüberdachungen offenbart. Diese Fahrradüberdachungen werden im vorderen Bereich des Fahrrades, wie beispielsweise am Lenker oder am Gabelschaft fixiert. Zusätzlich ist eine Fixierung einzelner Fahrradüberdachungen auch im hinteren Bereich des Rahmens vorgesehen, wobei allerdings ein Gepäckträger nicht berücksichtigt wird. Alle in DE 10 2004 010 049 A1 offenbarten Fahrradüberdachungen können im demontierten Zustand nicht mit dem Fahrrad mitgeführt werden, ohne dass die Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades beeinträchtigt ist.
  • In der Offenlegungsschrift DE 197 48 807 A1 sind zwei Ausführungsformen eines Fahrraddachs beschrieben. Während eine Ausführungsform ein Fahrraddach mit festen Abdeckelementen angibt, wird als weitere Ausführungsform ein Fahrraddach offenbart, welches eine flexible Klarsichtfolie umfasst, die sich über den Fahrradfahrer, vom Gepäckträger bis über die Lenkstange erstreckt. Die Folie wird durch zwei Dachstangen, die vorzugsweise mit Querverbindungen verbunden sind, fixiert. Die Klarsichtfolie kann an den Dachstangen nach hinten geschoben werden, wenn eine Überdachung des Fahrradfahrers nicht gewünscht ist. Allerdings kann auch dieses Fahrraddach nicht im vollständig demontierten Zustand am Fahrrad unter Gewährleistung der Verkehrstüchtigkeit mitgeführt werden. Darüber hinaus ist das Fahrraddach vergleichsweise instabil gegen Windeinflüsse, da aufgrund der Abziehbarkeit der Klarsichtfolie Querverstrebungen zwischen den Dachstangen nur in den äußerst vorderen und hinteren Bereichen vorgesehen sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Dach nicht nur für Fahrräder, sondern für alle offenen Fahrzeuge und insbesondere für Zweiräder verfügbar zu machen, das leicht zu montieren ist und welches auch im demontierten Zustand unter Beibehaltung der Verkehrstüchtigkeit am Fahrzeug mitgeführt werden kann. Darüber hinaus soll das Dach für offene Fahrzeuge auch gegenüber Windeinflüssen hinreichend stabil und verkehrssicher aufgebaut sein.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere für Zweiräder gemäß des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1.
  • Anspruch 1 sieht ein Dach für offene Fahrzeuge insbesondere Zweiräder vor, welches eine flächige Abdeckung und eine Längstangen und Querverstrebungen aufweisende Haltevorrichtung für die flächige Abdeckung umfasst, wobei die Querverstrebungen an den Längsstangen befestigbar sind, wobei das Dach ferner eine Abrolleinheit umfasst, von der die flächige Abdeckung entlang der Haltevorrichtung durch Abrollen entfaltbar ist und wobei die Längsstangen und die Querverstrebungen innerhalb der Rollwelle der Abrolleinheit verstaubar sind.
  • Durch die Abrolleinheit mit Verstaueinrichtung für die Längsstangen und die Querverstrebungen innerhalb der Rollwelle kann das Dach zu einem vergleichsweise kompakten Bauteil demontiert und zusammengelegt werden, während die flächige Abdeckung selbst auf der Rollwelle aufgewickelt wird. Im Betriebszustand ist das Dach aufgrund seiner aus Längsstangen und Querverstrebungen bestehenden Haltevorrichtung stabil gegenüber Einwirkung von Fahrtwind und wetterbedingten Windverhältnissen.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass die flächige Abdeckung wasserabweisendes Material, vorzugsweise Kunststofffolie, wie beispielsweise PVC-Folie, aufweist.
  • Eine Kunststofffolie, wie beispielsweise transparente PVC-Folie, ist inert gegenüber Umwelteinflüssen und bei einer hinreichend großen Dicke stabil gegenüber Verformungen durch Wind.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass die Längsstangen segmentiert sind und dass die Querverstrebungen durch K- oder T-Verbindungsstücke mit den Segmenten der Längsstange verbindbar sind.
  • Mit K- oder T-Verbindungsstücken steht eine stabile Verbindungsmöglichkeit zur Verfügung, mit welcher die Querverstrebungen an den beiden Längsstangen befestigbar sind.
  • Nach einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Längsstangen durch Scharniere in Segmente faltbar sind, wobei die Segmente im demontierten Zustand nahezu parallel zueinander anordgeordnet werden können, wobei in Betriebsstellung die gestreckten Scharniere zwischen den Segmenten der Längsstangen des Dachs, vorzugsweise durch vorgespannte Hülsen, arretierbar sind und wobei die Querverstrebungen vorzugsweise an den Hülsen befestigbar sind.
  • Durch die Bauweise mit Scharnieren und Hülsen zum Arretieren der Scharniere kann eine Haltevorrichtung bereitgestellt werden, die im zerlegten Zustand nur wenige Teile umfasst, da alle Verbindungselemente an den beiden faltbaren Längsstangen verbleiben. Lediglich die Querverstrebungen müssen bei der Montage zwischen den Längsstangen eingesetzt werden. Diese Bauart ist besonders für Haltevorrichtungen des Daches in Leichtbauweise anwendbar, wobei diese Bauweise sich am Aufbau von Leichtzelten orientiert.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass die Querverstrebungen an den Längsstangen anheftbar oder einhakbar sind.
  • Im Zusammenhang mit der Leichtbauweise des Daches kann durch Haken oder/und Clipse zum Anheften der Querverstrebungen weiteres Gewicht gespart und gleichzeitig viele Verbindungsmöglichkeiten auf engstem Raum realisiert werden, um durch zahlreiche Querverstrebungen eine formstabile Haltevorrichtung für das Dach zu erzielen.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass das Dach für Zweiräder, wie vorzugsweise Fahrräder oder Mofas angepasst ist und die Abrolleinheit am Gabelschaft, im hinteren Bereich des Rahmens oder am Gepäckträger befestigbar ist, wobei die flächige Abdeckung über den Fahrzeuglenker und die Lenkstange und vorzugsweise den Gepäckträger entfaltbar ist und wobei der zuerst abrollbare Abschnitt der flächigen Abdeckung am hinteren Bereich des Rahmens oder am Gepäckträger bzw. am Gabelschaft befestigbar ist.
  • Hauptanwendungsbereich des erfindungsgemäßen Dachs sind sicherlich Zweiräder, wobei die Überzahl der Zweiräder im Straßenverkehr Fahrräder sind. Durch die Anbringungsmöglichkeiten der Abrolleinheit am Gabelschaft, am hinteren Rahmen oder am Gepäckträger stehen mehrere Montagemöglichkeiten zur Verfügung, das Dach an einem Fahrrad zu montieren, dass der Fahrradfahrer und sein Gepäck vor Regen geschützt werden. Die Haltevorrichtung der zuerst abgerollten Kante der flächigen Abdeckung kann entsprechend der gewählten Position der Abrollwelle am anderen Ende des Fahrrades erfolgen. Falls die Abrollwelle am Gabelschaft befestigt ist, ist vorzugsweis am hinteren Ende des Gepäckträgers eine mehrteilige Schiene vorgesehen, an der die flächige Abdeckung beispielsweise durch Klammern oder Haken befestigbar ist.
  • Vorteilhaft ist auch, dass die Abrolleinheit aus der Betriebsposition in eine Transportposition überführbar ist, wobei die Transportposition vorzugsweise längsseits am Rahmen oder Gepäckträger angeordnet ist.
  • Durch die zusätzliche Transportposition für die Abrolleinheit kann das Gewicht enger am longitudinalen Schwerpunkt des Fahrrades angeordnet werden, wenn das Dach nicht benötigt wird.
  • Weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand von Figuren einer bevorzugten Ausführungsform des Daches für offene Fahrzeuge am Beispiel eines Fahrrades erläutert. Im Einzelnen zeigen
  • 1 eine schematische perspektivische Darstellung des Daches für offene Fahrzeuge am Beispiel eines Fahrrades,
  • 2 eine schematische perspektivische Detailabbildung der am Gabelschaft eines Fahrrades angebrachten Abrolleinheit,
  • 3 eine schematische perspektivische Darstellung der Abrolleinheit aus einem zur Darstellung in 2 entgegengesetzten Blickwinkel,
  • 4 eine schematische perspektivische Darstellung der Abrolleinheit in Transportposition an einem Gepäckträger eines Fahrrades.
  • 1 zeigt den oberen Teil eines Fahrrades mit einem montierten Dach für offene Fahrzeuge. Das Dach setzt sich aus einer Abrolleinheit 1, einer Haltevorrichtung 2, 3, der flächigen Abdeckung 4 und jeweils einem Halter 5, 6 für die Abrolleinheit 1 und das rückwärtige Ende der Haltevorrichtung 2, 3 zusammen. Die Abrolleinheit 1 umfasst unter anderem eine Abrollwelle 1a und einen Haltebügel 1b für die Haltevorrichtung 2, 3. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Halter 5 der Abrolleinheit 1 am Gabelschaft 7 befestigt, während der hintere Halter 6 für die Haltevorrichtung 2, 3 am Gepäckträger angeordnet ist. Die Abrolleinheit 1 ist ihrerseits am vorderen Halter 5 befestigt.
  • Die Haltevorrichtung 2, 3 des Daches besteht aus Längsstangen 2 und Querverstrebungen 3, welche die Längsstangen 2 stabilisieren. Falls das Dach zeitweise nicht benötigt wird, ist die flächige Abdeckung 4 auf der Abrollwelle 1a näherungsweise vollständig aufgerollt. Bei Bedarf, wie zum Beispiel bei Regen, kann die flächige Abdeckung 4 von der Abrollwelle 1a entlang der Haltevorrichtung 2, 3 und insbesondere entlang der Längsstangen 2 der Haltevorrichtung 2, 3 bis zum hinteren Halter 6 ausgezogen bzw. abgerollt und am hinteren Halter 6 befestigt werden.
  • Die flächige Abdeckung 4 besteht vorzugsweise aus einer transparenten Kunststofffolie, wie beispielsweise PVC-Folie, die eine Dicke von 0,2 mm bis 5 mm aufweist, wobei die Dicke vorzugsweise zwischen 1 mm und 3 mm liegt. Es kann auch eine flächige Abdeckung 4 als UV-Schutz vorgesehen sein. Die flächige Abdeckung 4 kann aus mehreren Materialien gefertigt und nur teilweise transparent sein. Wichtig ist, dass der Fahrradfahrer ungehinderte Sicht nach vorne und nach hinten bei aufgespanntem Dach behält.
  • Die Längsstangen 2 können segmentiert vorliegen, wobei die Verbindung der einzelnen Segmente untereinander bzw. die Verbindung mit den Querverstrebungen 3 über K-, Y- oder T-Stücke erfolgt. Alternativ können die Längsstangen 2 auch als faltbare Längsstangen 2 mit Scharnieren ausgeführt sein. Die Scharniere werden wiederum durch vorgespannte Hülsen im gestreckten Zustand arretiert. Die Querverstrebungen 3 werden dann vorzugsweise an den Hülsen, beispielsweise durch Einhaken oder durch Anheften, befestigt. Bei der Anordnung der Querverstrebungen 3 muss selbstverständliche die freie Sicht des Fahrradfahrers sowohl nach vorn als auch nach hinten berücksichtigt werden. Denkbar sind deshalb X-förmige Querverstrebungen 3, die an vier Punkten mit den Längsstangen 2 verbunden werden können.
  • 2 zeigt eine genauere Darstellung der am Gabelschaft 7 durch Befestigungsmittel 7a über einen Halter 5 befestigten Abrolleinheit 1. Der Halter 5 greift von beiden Seiten an der Achse der Abrolleinheit 1 an und fixiert diese mit Befestigungsmittel 1d, wobei die freie Drehbarkeit der Abrollwelle 1a erhalten bleibt. Für die bessere Einstellbarkeit ist der Halter 5 beidseitig mit Verlängerungen 5a ausgestattet, die mit Befestigungsmitteln 5b im gewählten ausgezogen Zustand arretierbar sind.
  • Die Abrolleinheit 1 selbst umfasst eine Abrollwelle 1a, auf welcher die flächige Abdeckung 4 auf- und abrollbar angeordnet ist. An der Achse der Abrollwelle 1a ist beidseitig ein Haltebügel 1b für die Haltevorrichtung 2, 3 des Daches vorgesehen, wobei die Längsstangen 2 durch entsprechende Befestigungsmittel 1c befestigbar sind. Grundsätzlich können auch Befestigungsmittel 1c vorgesehen sein, an den auch Querverstrebungen 3 montierbar sind.
  • 3 zeigt die Abrolleinheit 1 im Vergleich zur Darstellung aus 2 von der anderen Seite aus entgegengesetztem Blickwinkel. Auf dieser Seite sind in der Abrolleinheit 1 eine oder mehrere Öffnungen 1e vorgesehen, in denen die Längsstangen 2 und die Querverstrebungen (hier nicht dargestellt) im demontierten und gegebenenfalls zusammengefalteten Zustand verstaubar sind. Für den Transport der Längsstangen 2 und der Querverstrebungen können in den Öffnungen Arretierungsmöglichkeiten vorgesehen sein.
  • In 4 ist die erfindungsgemäße Abrolleinheit 1 in ihrer Transportposition längsseitig am Gepäckträger eines Fahrrades befestigt. Die Längsstangen 2 und die Querverstrebungen (hier nicht dargestellt) sind in Öffnungen 1e der Abrolleinheit 1 eingeschoben, um das Raumerfordernis des zu transportierenden Daches zu minimieren. Für den Transport der Abrolleinheit 1 kann zumindest einseitig die rückwärtige Haltevorrichtung 6a, 6b, 6c, 6d des Daches verwendet werden. An der anderen Seite der Achse der Abrolleinheit 1 erfolgt eine Befestigung vorzugsweise direkt am Rahmen oder am Gepäckträger des Fahrrades. Durch die am Haltebügel 6b befestigten Haltestangen 6a kann über Befestigungsmittel 6c im montierten Zustand auch das hintere Ende der Längsstangen 2 der Haltevorrichtung 2, 3 sowie auch die flächige Abdeckung 4 befestigt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abrolleinheit
    1a
    Abrollwelle
    1b
    Haltebügel für Haltevorrichtung
    1c
    Befestigungsmittel für Längsstangen am Haltebügel
    1d
    Befestigungsmittel für Haltebügel und Abrollwelle
    1e
    Öffnung der Abrolleinheit
    2
    Längsstange
    3
    Querverstrebung
    4
    flächige Abdeckung
    5
    Halter für Abrolleinheit
    5a
    Verlängerungs- und Abstandseinstellstück des Halters
    5b
    Befestigungsmittel für Verlängerung des Halters
    6
    Halter für Längsstangen und flächige Abdeckung
    6a
    einstellbare hintere Haltestange
    6b
    hinterer Haltebügel
    6c
    Befestigungsmittel der hinteren Haltstangen
    6d
    Befestigungsmittel für Längsstangen am Halter
    7
    Gabelschaft
    7a
    Befestigungsmittel des Halters für die Abrolleinheit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19623849 C1 [0002]
    • DE 102004010049 A1 [0003, 0003]
    • DE 19748807 A1 [0004]

Claims (7)

  1. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder, eine flächige Abdeckung (4) und eine Längsstangen (2) und Querverstrebungen (3) aufweisende Haltevorrichtung (2, 3) für die flächige Abdeckung (4) umfassend, wobei die Querverstrebungen (3) an den Längsstangen (2) befestigbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach ferner eine Abrolleinheit (1) umfasst, von der die flächige Abdeckung (4) entlang der Haltevorrichtung (2, 3) durch Abrollen entfaltbar ist und wobei die Längsstangen (2) und die Querverstrebungen (3) innerhalb der Rollwelle (1a) der Abrolleinheit (1) verstaubar sind.
  2. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flächige Abdeckung (4) wasserabweisendes Material, vorzugsweise Kunststofffolie, wie beispielsweise PVC-Folie, aufweist.
  3. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstangen (2) segmentiert sind und dass die Querverstrebungen (3) durch K- oder T-Verbindungsstücke mit den Segmenten der Längsstange (2) verbindbar sind.
  4. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstangen (2) durch Scharniere in Segmente faltbar sind, wobei die Segmente im demontierten Zustand nahezu parallel zueinander anordnenbar sind, wobei in Betriebsstellung die gestreckten Scharniere zwischen den Segmenten der Längsstangen (2) des Dachs, vorzugsweise durch vorgespannte Hülsen, arretierbar sind und wobei die Querverstrebungen (3) vorzugsweise an den Hülsen befestigbar sind.
  5. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Querverstrebungen (3) an den Längsstangen (2) anheftbar oder einhakbar sind.
  6. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach für Zweiräder, wie vorzugsweise Fahrräder oder Mofas angepasst ist und die Abrolleinheit am Gabelschaft (7), im hinteren Bereich des Rahmens oder am Gepäckträger befestigbar ist, wobei die flächige Abdeckung (4) über den Fahrzeuglenker und die Lenkstange und vorzugsweise den Gepäckträger entfaltbar ist und wobei der zuerst abrollbare Abschnitt der flächigen Abdeckung (4) am hinteren Bereich des Rahmens oder am Gepäckträger bzw. am Gabelschaft (7) befestigbar ist.
  7. Dach für offene Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abrolleinheit (1) aus der Betriebsposition in eine Transportposition überführbar ist, wobei die Transportposition vorzugsweise längsseits am Rahmen oder Gepäckträger angeordnet ist.
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