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Die Anmeldung betrifft ein Anzeigeinstrument zur Anzeige eines Betriebszustands eines Kraftfahrzeugs und ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigeinstruments.
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Aus der
DE 195 40 813 C1 ist eine Anzeigeeinheit für ein Kraftfahrzeug mit einem lichtundurchlässigen Zifferblatt, dessen Skalen, Ziffern und Zeichen durchleutbar sind, bekannt. Auf der einem Beobachter abgewandten Seite des Zifferblatts ist eine Lichtquelle zum Durchleuchten der Skalen, Ziffern und Zeichen angeordnet. Zwischen dem Zifferblatt und der Lichtquelle ist ein Lichtventil angeordnet, dessen Lichtdurchlässigkeit veränderbar einstellbar ist.
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Aufgabe der Anmeldung ist es, ein Anzeigeinstrument zur Anzeige eines Betriebszustands eines Kraftfahrzeugs und ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigeinstruments anzugeben, welche eine verbesserte Visualisierung des Betriebszustands ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Ein Anzeigeinstrument zur Anzeige eines Betriebszustands eines Kraftfahrzeugs weist gemäß einem Aspekt der Anmeldung ein Anzeigeelement mit einer Anzeigefläche auf. Zudem weist das Anzeigeinstrument zumindest eine erste Lichtquelle auf. Weiterhin weist das Anzeigeinstrument eine Lichtleiterplatte auf, wobei die Lichtleiterplatte eine erste Hauptoberfläche, eine erste Seitenfläche und eine zweite Seitenfläche aufweist. Zudem weist die Lichtleiterplatte Licht auskoppelnde Elemente zumindest in einem Teilbereich des Volumens der Lichtleiterplatte auf. Die zumindest eine erste Lichtquelle ist benachbart zu einer der ersten und der zweiten Seitenfläche angeordnet. Die Hauptoberfläche bildet zumindest teilweise einen Bereich der Anzeigefläche des Anzeigeelementes.
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Das Anzeigeinstrument gemäß der genannten Ausführungsform ermöglicht eine verbesserte Visualisierung des Betriebszustands dadurch, dass die Hauptoberfläche der Lichtleiterplatte zumindest teilweise einen Bereich der Anzeigefläche des Anzeigeelementes bildet. Der Betriebszustand kann somit durch eine kontinuierliche Darstellung ohne sichtbare Begrenzung von Trennwänden visualisiert werden. Die Visualisierung des Betriebszustands wirkt dadurch realistischer. Zudem ergibt sich gegenüber bekannten Displayanzeigen ein Kostenvorteil.
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Die Hauptoberfläche bildet bevorzugt zumindest teilweise einen Bereich einer Skala des Anzeigeelementes.
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In einer Ausführungsform ist die zumindest eine erste Lichtquelle beweglich angeordnet. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Reduzierung der Zahl an Lichtquellen. Beispielsweise weist das Anzeigeinstrument in dieser Ausgestaltung genau eine erste Lichtquelle auf.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Lichtleiterplatte PMMA (Polymethylmethacrylat) auf. Weiterhin weist die Lichtleiterplatte als Licht auskoppelnde Elemente bevorzugt Licht streuende Nanopartikel auf. Die genannten Komponenten ermöglichen in vorteilhafter Weise, eine gleichmäßig leuchtende Anzeigefläche bereitzustellen.
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Unter Licht streuenden Nanopartikeln werden hier und im folgenden Partikel mit einem Durchmesser von 0,01 bis 0,5 Mikrometern verstanden, die auftreffendes Licht weitgehend isotrop streuen. Es werden dabei vorzugsweise farblose Partikel mit einem Brechungsindex, der sich von dem des übrigen Materials der Lichtleiterplatte um 0,06 ≤ Δn ≤ 0,4 unterscheidet, gewählt, die im Volumen verteilt sind. Die Nanopartikel können zusätzlich von einer Hüllschicht umgeben sein, die die Einbettung verbessert.
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Durch die Einbettung der Licht streuenden Nanopartikel ergibt sich ein Material, das im unbeleuchteten Zustand weitestgehend transparent ist, während es bei einer Lichteinkopplung über die erste und/oder zweite Seitenfläche eine effektive allseitige Lichtabstrahlung zeigt.
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Weiterhin ist die zumindest eine erste Lichtquelle in einer Ausführungsform als Leuchtdiode ausgebildet. Dies ermöglicht eine platzsparende Anordnung der Lichtquelle sowie ein kostengünstige Beleuchtung.
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Weiterhin kann das Anzeigeinstrument eine Abdeckung aufweisen, wobei die Abdeckung die Hauptoberfläche der Lichtleiterplatte teilweise bedeckt. Damit ist in dieser Ausgestaltung nur der nicht von der Abdeckung bedeckte Bereich der Hauptoberfläche für einen Betrachter, beispielsweise den Fahrer des Kraftfahrzeugs, sichtbar. Die Abdeckung bildet damit eine teilweise Maskierung der Hauptoberfläche.
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Die Lichtleiterplatte kann quaderförmig ausgebildet sein. Diese Geometrie ist besonders für Anzeigeflächen geeignet.
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In einer weiteren Ausführungsform weist die Lichtleiterplatte zumindest in dem Bereich der Anzeigefläche des Anzeigeelementes eine dreidimensionale Aufwölbung auf, beispielsweise eine linsenförmige Aufwölbung. Damit ist die Hauptoberfläche in dieser Ausführungsform zumindest in dem Bereich der Anzeigefläche des Anzeigeelementes linsenförmig ausgebildet. Dies führt in vorteilhafter Weise zu einer plastischen, dreidimensionalen Ansicht für eine Betrachter.
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Das Anzeigeinstrument ist bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einer Füllstandsanzeige eines Betriebsmittels des Kraftfahrzeugs und einer Ladezustands-Anzeige zumindest einer Energiespeichervorrichtung des Kraftfahrzeugs. Dadurch können den Insassen des Kraftfahrzeugs, insbesondere dem Fahrer des Kraftfahrzeugs, Informationen über den jeweiligen Betriebszustand des Kraftfahrzeugs bereitgestellt werden.
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Das Betriebsmittel ist beispielsweise ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einem Kühlmittel eines Motors des Kraftfahrzeugs, einem Schmiermittel des Motors, einer Bremsflüssigkeit, einem Scheibenwaschmittel und Druckluft zumindest eines Reifens des Kraftfahrzeugs.
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In einer weiteren Ausführungsform weist das Anzeigeinstrument weiterhin zumindest eine zweite Lichtquelle und zumindest eine Steuervorrichtung für die zumindest eine erste und eine zweite Lichtquelle auf. Die zumindest eine zweite Lichtquelle ist benachbart zu einer der ersten und der zweiten Seitenfläche angeordnet. Die zumindest eine erste und eine zweite Lichtquelle sind dabei unabhängig voneinander von der zumindest einen Steuervorrichtung ansteuerbar. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise, je nach Anzahl der eingeschalteten Lichtquellen unterschiedliche Segmente der Lichtleiterplatte und damit der Anzeigefläche des Anzeigeelementes zu beleuchten. Somit ist es möglich, einzelne Teile der Anzeigefläche, beispielsweise einzelne Teile der Skalierung, visuell unterschiedlich hervorzuheben.
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Die zumindest eine erste Lichtquelle ist bevorzugt zum Aussenden von Licht in einer ersten Farbe und die zumindest eine zweite Lichtquelle zum Aussenden von Licht in einer zweiten, von der ersten Farbe verschiedenen Farbe ausgebildet. Dies ermöglicht in vorteilhafter Weise, farblich unterschiedlich ausgeleuchtete Segmente der Anzeigefläche, beispielsweise der Skalierung, zu realisieren. Dabei wird hier und im Folgenden unter ”Farbe” ein bestimmter Abschnitt innerhalb des sichtbaren Lichtspektrums verstanden. Weiterhin wird hier und im Folgenden unter einer von einer Farbe verschiedenen Farbe verstanden, dass die erstgenannte Farbe einen Abschnitt innerhalb des Wellenlängenbereiches des sichtbaren Lichtspektrums einnimmt, der von demjenigen Abschnitt innerhalb des Wellenlängenbereiches des sichtbaren Lichtspektrums, den die zweitgenannte Farbe einnimmt, verschoben ist.
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Die Licht auskoppelnden Elemente sind in einer Ausführungsform homogen in der Lichtleiterplatte verteilt. Dies ermöglicht eine besonders gleichmäßige Beleuchtung der ersten Hauptoberfläche.
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Das Anzeigeinstrument ist beispielsweise Bestandteil eines Kombiinstruments des Kraftfahrzeugs. In weiteren Ausführungsformen ist das Anzeigeinstrument getrennt von dem Kombiinstrument angeordnet. Das Anzeigeinstrument kann somit auch als alleinstehendes Element bereitgestellt werden.
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Die Anmeldung betrifft zudem ein Verfahren zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer der genannten Ausführungsformen, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist. Es erfolgt ein Ermitteln eines mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes. Zudem erfolgt ein Ansteuern der zumindest einen ersten und/oder einen zweiten Lichtquelle derart, dass ein erster, mittels der Lichtleiterplatte beleuchtbarer Bereich der Anzeigefläche beleuchtet wird, wobei der beleuchtete erste Bereich den anzuzeigenden Wert beinhaltet.
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Das Verfahren zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß der Anmeldung weist die bereits im Zusammenhang mit dem Anzeigeinstrument gemäß der Anmeldung genannten Vorteile auf, welche an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen nicht nochmals aufgeführt werden.
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In einer Ausführungsform bildet das Anzeigeinstrument eine Füllstandsanzeige eines Betriebsmittels des Kraftfahrzeugs. Das Betriebsmittel ist beispielsweise ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einem Kühlmittel eines Motors des Kraftfahrzeugs, einem Schmiermittel des Motors, einer Bremsflüssigkeit, einem Scheibenwaschmittel und Druckluft zumindest eines Reifens des Kraftfahrzeugs. Das Ermitteln des mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes beinhaltet in dieser Ausführungsform ein Ermitteln eines Füllstands des Betriebsmittels. Der Füllstand kann damit kontinuierlich ohne sichtbare Begrenzung von Trennwänden mittels des Anzeigeinstruments dargestellt werden.
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Zudem wird bevorzugt ermittelt, ob der ermittelte Füllstand einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet. Falls der ermittelte Füllstand den vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet, erfolgt weiterhin ein Ausgeben einer Warnmeldung. Das Ausgeben der Warnmeldung beinhaltet bevorzugt ein Ansteuern der zumindest einen ersten und/oder einen zweiten Lichtquelle. Dadurch kann in vorteilhafter Weise eine optische Warnmeldung mittels des Anzeigeelementes ausgegeben werden. Das Ansteuern der zumindest einen ersten und einen zweiten Lichtquelle erfolgt bevorzugt derart, dass die Farbe des beleuchteten ersten Bereichs geändert wird. Weiterhin kann zusätzlich oder alternativ eine akustische Warnmeldung ausgegeben werden.
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In einer weiteren Ausführungsform wird ermittelt, ob der ermittelte Füllstand einen vorbestimmten Schwellenwert überschreitet. Falls der ermittelte Füllstand den vorbestimmten Schwellenwert überschreitet, erfolgt weiterhin ein Ausgeben einer Warnmeldung.
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In einer weiteren Ausgestaltung bildet das Anzeigeinstrument eine Ladezustands-Anzeige zumindest einer Energiespeichervorrichtung des Kraftfahrzeugs. Das Ermitteln des mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes beinhaltet in dieser Ausführungsform ein Ermitteln eines Ladezustands der zumindest einen Energiespeichervorrichtung.
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Zudem wird bevorzugt ermittelt, ob der ermittelte Ladezustand einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet. Falls der ermittelte Ladezustand den vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet, erfolgt ein Ausgeben einer Warnmeldung. Dadurch können die Insassen des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Fahrer des Kraftfahrzeugs, auf einen niedrigen Ladezustand der Energiespeichervorrichtung hingewiesen werden. Dies ist insbesondere für Elektrofahrzeuge von besonderer Bedeutung. Das Ausgeben der Warnmeldung beinhaltet beispielsweise ein Ansteuern der zumindest einen ersten und/oder einen zweiten Lichtquelle. Das Ansteuern der zumindest einen ersten und einen zweiten Lichtquelle erfolgt bevorzugt derart, dass die Farbe des beleuchteten ersten Bereichs geändert wird.
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Weiterhin kann das Ansteuern der zumindest einen ersten und/oder einen zweiten Lichtquelle derart erfolgen, dass die zumindest eine erste und/oder eine zweite Lichtquelle periodisch aufleuchtet. Dadurch können die Insassen des Kraftfahrzeugs, insbesondere der Fahrer des Kraftfahrzeugs, in weiter erhöhtem Maße auf den jeweils anzuzeigenden Wert aufmerksam gemacht werden.
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Das Kraftfahrzeug ist in den genannten Ausführungsformen beispielsweise ein Personenkraftwagen oder ein Lastkraftwagen.
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Ausführungsformen der Anmeldung werden nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug mit einem Kombiinstrument;
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2 zeigt ein Anzeigeinstrument mit einem Anzeigeelement gemäß einer Ausführungsform der Anmeldung;
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3 zeigt eine Steuervorrichtung für das Anzeigeinstrument gemäß 2;
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4A zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer ersten Ausführungsform der Anmeldung;
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4B zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer zweiten Ausführungsform der Anmeldung;
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4C zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer dritten Ausführungsform der Anmeldung.
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1 zeigt ein Kraftfahrzeug 2 mit einem Kombiinstrument 1. Das Kraftfahrzeug 2 ist in der gezeigten Ausführungsform ein Personenkraftwagen. Das Kombiinstrument 1 weist mehrere, in 1 nicht näher dargestellte Anzeigeinstrumente auf. Weitere Einzelheiten werden im Zusammenhang mit den folgenden Figuren näher erläutert.
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Dazu zeigt 2 ein Anzeigeinstrument 4 mit einem Anzeigeelement 3 des in 1 gezeigten Kombiinstruments gemäß einer ersten Ausführungsform der Anmeldung.
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Das Anzeigeinstrument 4 weist eine Lichtleiterplatte 8 auf, wobei die Lichtleiterplatte 8 eine erste Hauptoberfläche 9, eine erste Seitenfläche 10 und eine zweite Seitenfläche 11 aufweist. Weiterhin weist die Lichtleiterplatte 8 Licht auskoppelnde Elemente zumindest in einem Teilbereich des Volumens der Lichtleiterplatte 8 auf. Die Lichtleiterplatte 8 weist dazu in der gezeigten Ausführungsform Licht streuende Nanopartikel 14 als Licht auskoppelnde Elemente auf. Zur Veranschaulichung sind die Licht streuenden Nanopartikel 14 in 2 schematisch und nicht maßstabsgetreu dargestellt.
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Beispielsweise sind die Licht streuenden Nanopartikel 14 homogen in der Lichtleiterplatte 8 verteilt.
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Weiterhin weist das Anzeigeinstrument 4 mehrere erste Lichtquellen 7 sowie zwei zweite Lichtquellen 15 und zwei dritte Lichtquellen 20 auf. Die Lichtquellen 7, 15 und 20 sind in der gezeigten Ausführungsform sowohl benachbart zu der ersten Seitenfläche 10 als auch zu der zweiten Seitenfläche 11 angeordnet. Dabei sind die Lichtquellen 7, 15 und 20 von einer nicht näher dargestellten Abdeckung bedeckt und damit für einen Betrachter, beispielsweise den Fahrer des Kraftfahrzeugs, nicht sichtbar, weshalb sie in 2 schematisch mittels unterbrochenen Linien dargestellt werden.
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Die Lichtquellen 7, 15 und 20 sind jeweils als Leuchtdioden ausgebildet. Dabei sind die ersten Lichtquellen 7 zum Aussenden von Licht in einer ersten Farbe ausgebildet, beispielsweise zum Aussenden von Licht in einer grünen Farbe. Die zweiten Lichtquellen 15 sind zum Aussenden von Licht in einer zweiten, von der ersten Farbe verschiedenen Farbe ausgebildet, beispielsweise zum Aussenden von Licht in einer roten Farbe. Die dritten Lichtquellen 20 sind zum Aussenden von Licht in einer dritten, von der ersten und der zweiten Farbe verschiedenen Farbe, beispielsweise orange, ausgebildet.
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Die Hauptoberfläche 9 bildet einen Bereich einer Anzeigefläche 6 des Anzeigeelementes 3, wobei die Hauptoberfläche 9 in der gezeigten Ausführungsform zumindest teilweise einen Bereich einer Skala 12 des Anzeigeelementes 3 bildet. Dazu weist die Lichtleiterplatte 8 mehrere, beispielsweise mittels Gravierung in die erste Hauptoberfläche 9 eingebrachte Skalenbereiche 5 auf. Als Material weist die Lichtleiterplatte 8 transparentes PMMA auf, in das die Licht streuenden Nanopartikel 14 eingebracht sind. Die nicht näher dargestellte Abdeckung bedeckt in der gezeigten Ausführungsform die Hauptoberfläche 9 der Lichtleiterplatte 8 in dem Bereich außerhalb der Skala 12. Damit ist nur der nicht von der Abdeckung bedeckte Bereich der Hauptoberfläche 9, d. h. die Skalenbereiche 5, für den Betrachter sichtbar. Der für den Betrachter nicht sichtbare Bereich der Hauptoberfläche 8 ist in 2 schematisch mittels unterbrochenen Linien eingegrenzt.
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In der gezeigten Ausführungsform weist die Lichtleiterplatte 8 dabei eine dreidimensionale, linsenförmige Aufwölbung in dem Bereich der Skala 12 des Anzeigeelementes 3 auf. Dies führt in vorteilhafter Weise zu einer plastischen, dreidimensionalen Ansicht für eine Betrachter. Die Aufwölbung kann beispielsweise in den Skalenbereich eingeprägt sein und ist in der in 2 gezeigten Draufsicht nicht näher dargestellt.
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Das Anzeigeinstrument 4 bildet in der gezeigten Ausführungsform eine Füllstandsanzeige eines Betriebsmittels des Kraftfahrzeugs oder eine Ladezustands-Anzeige zumindest einer Energiespeichervorrichtung des Kraftfahrzeugs. Das Betriebsmittel ist dabei ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einem Kühlmittel eines Motors des Kraftfahrzeugs, einem Schmiermittel des Motors, einer Bremsflüssigkeit, einem Scheibenwaschmittel und Druckluft zumindest eines Reifens des Kraftfahrzeugs.
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Wie im Zusammenhang mit den folgenden Figuren weiter erläutert wird, wird mittels Ansteuern der ersten Lichtquellen 7, der zweiten Lichtquellen 15 und der dritten Lichtquellen 20 ein erster, mittels der Lichtleiterplatte 8 beleuchtbarer Bereich der Anzeigefläche 6 beleuchtet, wobei der beleuchtete erste Bereich den anzuzeigenden Wert des Füllstands des Betriebsmittels beziehungsweise des Ladezustands der zumindest einen Energiespeichervorrichtung beinhaltet.
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Die gezeigte Ausführungsform ermöglicht damit die Realisierung eines kostenoptimierten Anzeigesystems in dem Kraftfahrzeug, insbesondere für Fluid-Stände, wie beispielsweise Kühlwasser, Scheibenwaschwasser und Ölstand. Mittels des Anzeigeinstruments 4 werden die verschiedenen Fluidlevel in der gezeigten Ausführungsform in dem Kombiinstrument angezeigt und beim Erreichen eines kritischen Levels, das heißt bei einem Unterschreiten eines vorbestimmten Schwellenwertes durch den entsprechenden Füllstand, eine Warnfunktion aktiviert. In weiteren Ausführungsformen ist das Anzeigeinstrument getrennt von dem Kombiinstrument angeordnet. Das Anzeigeinstrument kann somit auch als alleinstehendes Element bereitgestellt werden. Das Anzeigesystem wird durch die Verwendung des transparenten Lichtleitermaterials realisiert, bei dem die Auskopplungselemente in Form der Nanopartikel 14 ausgeführt sind. Der jeweilige Füllstand wird durch einen seitlich angebrachten, so genannten Bargraphen von gerichtet einkoppelnden LEDs, die die Lichtquellen 7, 15 und 20 bilden, dargestellt.
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Es wird damit ein kostengünstiges Anzeigeinstrument 4 bereitgestellt, das es ermöglicht, insbesondere die Stände von Fluiden in dem Kraftfahrzeug kostengünstig zu visualisieren. Das Anzeigeinstrument 4 lässt sich dabei im vorhandenen, genutzten Bauraum integrieren. Wie bereits erläutert, wird dies durch die transparente Lichtleiterplatte 8 mit integrierten Ein- und Auskopplungselementen in Form der Nanopartikel 14 erreicht. In die Lichtleiterplatte 8 wird seitlich Licht der Leuchtdioden eingekoppelt, wobei die Leuchtdioden in Form einer Bargraphen-Anzeige angeordnet sind. Die Anordnung der Lichtquellen 7, 15 und 20 bietet den Vorteil, dass die Flüssigkeitsstände kontinuierlich, ohne sichtbare Begrenzung von Trennwänden dargestellt werden können. Die Visualisierung der Füllstände wirkt dadurch realistischer. Durch Änderung der eingekoppelten Farbe mittels Ansteuern der entsprechenden, unterschiedlich leuchtenden Lichtquellen 7, 15 bzw. 20 lässt sich der Fluidstand nach Priorität farblich verändern. Die farbliche Änderung kann zudem als Warnfunktion des Anzeigesystems dienen.
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3 zeigt eine Steuervorrichtung 16 für das in 2 gezeigte Anzeigeinstrument. Komponenten mit den gleichen Funktionen wie in 2 werden mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und im Folgenden nicht nochmals erläutert.
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Die Steuervorrichtung 16 ist über eine Steuerleitung 17 mit der ersten Lichtquelle 7 und über eine Steuerleitung 18 mit der zweiten Lichtquelle 15 verbunden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind dabei in 3 nur jeweils eine erste Lichtquelle 7 und eine zweite Lichtquelle 15 der mehreren Lichtquellen 7 bzw. 15 dargestellt. Die erste Lichtquelle 7 und die zweite Lichtquelle 15 sind dabei unabhängig voneinander von der Steuervorrichtung 16 ansteuerbar.
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Weiterhin ist die Steuervorrichtung 16 über eine Signalleitung 19 mit einem Sensor 13 verbunden, wobei der Sensor 24 zum Ermitteln des Füllstands des entsprechenden Betriebsmittels beziehungsweise zum Ermitteln des Ladezustands der Energiespeichervorrichtung des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist.
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4A zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer ersten Ausführungsform der Anmeldung. Das Anzeigeinstrument ist dabei gemäß einer der vorgenannten Ausführungsformen ausgebildet.
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In einem Schritt 30 erfolgt ein Ermitteln eines mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes. Weiterhin erfolgt in einem Schritt 40 ein Ansteuern der zumindest einen ersten und/oder einen zweiten Lichtquelle derart, dass ein erster, mittels der Lichtleiterplatte beleuchtbarer Bereich der Anzeigefläche beleuchtet wird. Der beleuchtete erste Bereich beinhaltet dabei den anzuzeigenden Wert.
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4B zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer zweiten Ausführungsform der Anmeldung.
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Das Anzeigeinstrument ist dabei als Füllstandsanzeige eines Betriebsmittels des Kraftfahrzeugs ausgebildet. Dabei beinhaltet das Ermitteln des mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes in dem Schritt 30 ein Ermitteln eines Füllstands des Betriebsmittels.
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Das Betriebsmittel ist beispielsweise ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus einem Kühlmittel eines Motors des Kraftfahrzeugs, einem Schmiermittel des Motors, einer Bremsflüssigkeit und einem Scheibenwaschmittel.
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Weiterhin wird in einem Schritt 35 ermittelt, ob der ermittelte Füllstand einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet.
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Unterschreitet der Füllstand den vorbestimmten Schwellenwert nicht, erfolgt in einem Schritt 40 ein Ansteuern der zumindest einen ersten Lichtquelle entsprechend des Schrittes 40 der in 4A gezeigten ersten Ausführungsform.
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Unterschreitet der ermittelte Füllstand hingegen den vorbestimmten Schwellenwert, erfolgt in einem Schritt 50 ein Ansteuern der zumindest einen zweiten Lichtquelle derart, dass mittels des Anzeigeinstruments eine optische Warnmeldung ausgegeben wird.
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In einer weiteren Ausführungsform wird in dem Schritt 35 ermittelt, ob der ermittelte Füllstand einen vorbestimmten Schwellenwert überschreitet.
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Überschreitet der Füllstand den vorbestimmten Schwellenwert nicht, erfolgt in einem Schritt 40 ein Ansteuern der zumindest einen ersten Lichtquelle entsprechend des Schrittes 40 der in 4A gezeigten ersten Ausführungsform.
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Überschreitet der ermittelte Füllstand hingegen den vorbestimmten Schwellenwert, erfolgt in einem Schritt 50 ein Ansteuern der zumindest einen zweiten Lichtquelle derart, dass mittels des Anzeigeinstruments eine optische Warnmeldung ausgegeben wird.
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Es ist weiterhin möglich, dass in dem Schritt 35 ermittelt, ob der ermittelte Füllstand innerhalb eines vorbestimmten Bereiches liegt. Beispielsweise kann ermittelt werden, ob der Reifenluftdruck innerhalb eines vorbestimmten Bereiches liegt.
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4C zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Anzeigeinstruments gemäß einer dritten Ausführungsform der Anmeldung.
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Das Anzeigeinstrument bildet dabei eine Ladezustands-Anzeige zumindest einer Energiespeichervorrichtung des Kraftfahrzeugs. Das Ermitteln des mittels des Anzeigeinstruments anzuzeigenden Wertes in dem Schritt 30 beinhaltet ein Ermitteln eines Ladezustands der zumindest einen Energiespeichervorrichtung.
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In einem Schritt 35 wird in der gezeigten Ausführungsform ermittelt, ob der ermittelte Ladezustand einen vorbestimmten Schwellenwert unterschreitet.
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Unterschreitet der Ladezustand den vorbestimmten Schwellenwert nicht, erfolgt in einem Schritt 40 ein Ansteuern der zumindest einen ersten Lichtquelle entsprechend des Schrittes 40 der in 4A gezeigten ersten Ausführungsform.
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Unterschreitet der Ladezustand hingegen den vorbestimmten Schwellenwert, erfolgt in einem Schritt 50 ein Ansteuern der zumindest einen zweiten Lichtquelle derart, dass mittels des Anzeigeinstruments eine optische Warnmeldung ausgegeben wird.
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Obwohl zumindest eine beispielhafte Ausführungsform in der vorhergehenden Beschreibung gezeigt wurde, können verschiedene Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden. Die genannten Ausführungsformen sind lediglich Beispiele und nicht dazu vorgesehen, den Gültigkeitsbereich, die Anwendbarkeit oder die Konfiguration in irgendeiner Weise zu beschränken. Vielmehr stellt die vorhergehende Beschreibung dem Fachmann einen Plan zur Umsetzung zumindest einer beispielhaften Ausführungsform zur Verfügung, wobei zahlreiche Änderungen in der Funktion und der Anordnung von in einer beispielhaften Ausführungsform beschriebenen Elementen gemacht werden können, ohne den Schutzbereich der angefügten Ansprüche und ihrer rechtlichen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kombiinstrument
- 2
- Kraftfahrzeug
- 3
- Anzeigeelement
- 4
- Anzeigeinstrument
- 5
- Skalenbereich
- 6
- Anzeigefläche
- 7
- Lichtquelle
- 8
- Lichtleiterplatte
- 9
- Hauptoberfläche
- 10
- Seitenfläche
- 11
- Seitenfläche
- 12
- Skala
- 13
- Sensor
- 14
- Nanopartikel
- 15
- Lichtquelle
- 16
- Steuervorrichtung
- 17
- Steuerleitung
- 18
- Steuerleitung
- 19
- Signalleitung
- 20
- Lichtquelle
- 30
- Schritt
- 35
- Schritt
- 40
- Schritt
- 50
- Schritt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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