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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere Hybridfahrzeug oder Elektrofahrzeug, mit einem Energiespeicher, insbesondere einer Batterie, die zwischen zwei Radkästen angeordnet ist, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Die
US 2012 / 0 037 437 A1 offenbart ein gattungsbildendes Kraftfahrzeug mit einer Struktur, die einen Boden aufweist und einen Motor trägt, der durch eine abnehmbare Stromversorgungsbatterie angetrieben wird, wobei die Struktur ferner ein Element zur Aufnahme der Batterie und einen Befestigungsmechanismus zum Befestigen der Batterie an dem Aufnahmeelement aufweist. Das Aufnahmeelement und der Befestigungsmechanismus sind so ausgelegt, dass sie den Einbau der Batterie in das Aufnahmeelement von der Unterseite der Struktur aus durch eine Aufwärtsbewegung in Richtung der Struktur und den Ausbau der Batterie unter der Struktur durch eine Abwärtsbewegung in einer der Struktur entgegengesetzten Richtung ermöglichen.
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In der
WO 2010 / 125 602 A1 wird eine Befestigungsstruktur für eine Stromversorgungseinrichtung offenbart, die ein Verstärkungselement verwendet, um die Befestigungsfestigkeit einer an einem Fahrzeug montierten Stromversorgungseinrichtung zu verbessern, wobei der Raum, in dem die Befestigungsstruktur einschließlich des Verstärkungselements angeordnet ist, verkleinert wird. Die Montagestruktur für eine Stromversorgungseinrichtung umfasst eine Stromversorgungseinrichtung, die in einem Fahrzeug montiert ist, und ein Verstärkungselement zum Verstärken der Verbindung zwischen der Stromversorgungseinrichtung und der Fahrzeugkarosserie, wobei die Stromversorgungseinrichtung eine Stromversorgungseinheit und Komponenten umfasst, die an der Oberseite der Stromversorgungseinheit befestigt sind und in der Länge kürzer sind als die Stromversorgungseinheit in der Vorwärts-Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs. Das Verstärkungselement erstreckt sich in der Links-Rechts-Richtung des Fahrzeugs in einem Raum oberhalb der Stromversorgungseinheit und angrenzend an die Komponenten in der Front-Rück-Richtung des Fahrzeugs und ist an der Stromversorgungsvorrichtung und der Fahrzeugkarosserie an verschiedenen Abschnitten befestigt.
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Ein Batteriegehäuse mit einem Batterieträger, einem Tragrahmen und einer äußeren Abdeckung ist gemäß der
JP 2004- 224 084 A in der Kabine eines Fahrzeugs montiert. Eine Stromversorgungseinrichtung hat eine elektrische Speichervorrichtung, eine Sperrvorrichtung und eine Stromumwandlungsvorrichtung, und eine innere Abdeckung zum Abdecken der Anschlussklemme, die an der Innenseite eines Tragrahmens montiert ist. Die Innenabdeckung ist in einem montierten Zustand des Batteriegehäuses in einen nicht anbringbaren/abnehmbaren Hauptinnenabdeckungsabschnitt und einen anbringbaren/abnehmbaren Unterinnenabdeckungsabschnitt unterteilt. Wenn der innere Unterabdeckungsabschnitt abgetrennt ist, wird in der inneren Abdeckung eine Öffnung zum Anbringen oder Abnehmen von Stromkabeln an/von der elektrischen Speichervorrichtung gebildet.
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Ein Batteriemodul mit einer Vielzahl von Einheits-Batteriezellen, die in einer ersten Richtung gestapelt sind, ist aus der
US 2011 / 0 266 799 A1 bekannt. Das Batteriemodul weist ein Paar von Endplatten auf, die in der ersten Richtung voneinander beabstandet sind und die Einheits-Batteriezellen dazwischen aufnehmen. Auch weist das Batteriemodul einen elastischen Rahmen unterhalb der Einheits-Batteriezellen auf, wobei sich der elastische Rahmen in der ersten Richtung erstreckt und der elastische Rahmen die Fähigkeit hat, in einer zweiten Richtung elastisch vorgespannt zu werden.
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Die
US 2 988 128 A befasst sich mit der Herstellung von Sandwichelementen, wobei sich die
US 2009 / 0 011 210 A1 mit einem leichten glasfaserverstärkten thermoplastischen Kunststoff beschäftigt.
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Die
US 6 276 044 B1 offenbart ein Dreidimensionales, schmiede-/schmiedegeformtes Metallfolienschild mit Bereichen, in denen die Lagen voneinander beabstandet sind, Bereichen, in denen die Lagen gespannt oder gedehnt sind, und Bereichen, in denen die Lagen zusammengedrückt und durch Falten, Rollen, Runzeln, Kräuseln, Wickeln, Kräuseln und dergleichen miteinander verriegelt sind. Die mehrlagige Metallfolienabschirmung wird durch Schmieden/Gegenformen in einer geeigneten Formvorrichtung aus einem Stapel von Metallfolienlagen mit Lücken zwischen den Lagen hergestellt. Die Lücken werden durch Prägungen in den Lagen oder durch Abstandshalter zwischen den Lagen gebildet. Die geschmiedeten mehrlagigen Metallfolienschilde sind als Hitzeschilde und Schallschutzschilde, insbesondere für Fahrzeuge, geeignet. Die schmiedegeformten mehrlagigen Metallfolienschilde werden an Unterbodenbereichen von Kraftfahrzeugen, z. B. an der Unterseite der Bodenwanne des Fahrgastraums, angebracht, um Wärme- und Schalldämmung zu gewährleisten. Andere Verwendungszwecke in Kraftfahrzeugen sind die Feuerwand, der Abgastunnel, die Motorhalterung und das Auspuffrohr. Zu den dreidimensionalen Abschirmungen gehören mehrschichtige, aus Metallblech geformte Strukturen. Für den Transport zum endgültigen dreidimensionalen Stanzvorgang werden mehrschichtige Metallvorformlinge mit gesickten oder gewalzten Kanten hergestellt.
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Ein Batterierahmen, der auf dem Boden des hinteren Teils einer Autokarosserie angeordnet ist und auf dem ein Batteriekasten zum Aufbewahren einer Batterie geladen wird, besteht gemäß der
JP 2001 - 113 959 A aus einem Batterieladeteil zum Stützen des Batteriekastens, einem vorderen Schenkelteil und einem hinteren Schenkelteil, wobei der vordere Schenkelteil und der hintere Schenkelteil gegenüber dem Batterierahmen spröde ausgebildet sind. Wenn die Aufpralllast von der Rückseite der Karosserie ausgeübt wird, werden der vordere Schenkelteil und der hintere Schenkelteil, die beide in einem spröden Zustand ausgebildet sind, verformt. Die Erhöhung der Steifigkeit des Bodens durch den Batterierahmen wird unterdrückt. Der Aufprallhub des Bodens wird sichergestellt, und in der Zwischenzeit wird eine Verformung des Batterieladeteils verhindert, um den Bruch der Batteriebox und einer Batterie zu verhindern.
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Für Hybridautos und Elektrofahrzeuge eignen sich als Batterie in erster Linie Lithium-Ionen-Akkumulatoren, die sich durch eine hohe Energiedichte auszeichnen, thermisch stabil sind und keinem Memory-Effekt unterliegen. Andererseits sind die Lithium-Ionen-Akkumulatoren aber empfindlich gegen mechanische Belastungen, denn mechanische Beschädigungen können sehr leicht zu inneren Kurzschlüssen führen. Durch die hohe Stromdichte kann das Gehäuse schmelzen und in Flammen aufgehen.
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Hochleistungsbatterien, insbesondere Lithium-Ionen-Akkumulatoren, müssen daher, wenn sie in ein Kraftfahrzeug eingebaut sind, besonders gegen mechanische Belastungen geschützt werden.
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Aus der
EP 1 992 513 A1 ist bereits ein Mechanismus bekannt, der eine im Bereich des hinteren Kofferraums angeordnete Batterie bei Auffahrunfällen schützt. Der vordere Bereich der Batterie sitzt dabei an einem Querstab, der fest zwischen den beiden Längsträgern des Fahrzeugs angeordnet ist. Die Verbindung zwischen Batterie und Querstab erfolgt über Schrauben, die durch in Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufende Langlöcher hindurch greifen, sodass im Falle eines Crashs, bei dem sich die Längsträger nach oben wölben, die Batterie sich relativ zu dem Querstab verschieben kann. Der hintere Teil der Batterie ist über Schwenkhebel mit den Längsträgern verbunden, sodass auch hier im Falle eines Crashs eine Relativbewegung zwischen Batterie und Längsträger erfolgen kann.
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Dieser bekannte Mechanismus mag zwar einen Schutz der Batterie bei Auffahrunfällen darstellen, jedoch bietet er überhaupt keinen Schutz gegen einen seitlichen Crash.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, bei einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Hybridauto oder Elektrofahrzeug, die zwischen zwei Radkästen angeordnete, sehr empfindliche Batterie, insbesondere bei einem seitlichen Crash, ausreichend zu schützen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Aufgezeigt wird ein Kraftfahrzeug, insbesondere Hybridfahrzeug oder Elektrofahrzeug mit einem hinten gelegenen Kofferraum, mit einem Energiespeicher, insbesondere einer Batterie, die zwischen zwei Radkästen angeordnet ist, wobei zwischen den Radkästen im Bereich des Energiespeichers, oberhalb desselben, ein längliches, bei gewaltsam aufgebrachter Drucklast nicht knickendes Schutzelement vorgesehen ist. Gemäß der Erfindung ist der Energiespeicher im Bereich des Kofferraums angeordnet, wobei das Schutzelement zwischen den beiden hinteren Radkästen liegt, und wobei das Schutzelement Flansche aufweist, mit dem es an einer Bodenplatte des Fahrzeugs befestigt ist und wobei das Schutzelement in seinem mittleren Bereich mittels gesonderter Haltearme fixiert ist.
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Durch ein solches Schutzelement wird ein seitlicher Lastpfad zwischen zwei Radkästen gebildet, der einem Verschieben und/oder Drehen bzw. Kippen des Radkastens nach innen entgegenwirkt. Ein solcher Lastpfad leitet die Crashlast am Energiespeicher vorbei, sodass die im Falle eines Crashs auf den Energiespeicher wirkende Druckbelastung eliminiert bzw. erheblich reduziert wird.
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Unter Energiespeicher werden hier alle Einrichtungen verstanden, die in irgendeiner Form Energie speichern und/oder umwandeln, also Batterien, Druckgastanks, Flüssiggastanks, Benzintanks, u. U. in Verbindung mit weiteren empfindlichen Energiesystemen wie Stromwandler, Brennstoffzellen usw.
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Das Schutzelement kann aufgrund seiner Anordnung sowie seiner Steifigkeit und Festigkeit gleichzeitig auch als Batterieabdeckung und/oder als Ladeboden des Kofferraums dienen.
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Aus der
US 2001 / 0 030 069 A1 ist ein Abdeckelement für eine in einem Kofferraum angeordnete Batterie bekannt. Dieses Abdeckelement dient aber ausschließlich dazu, einen Kühlkanal für die Batterie sicherzustellen. Für eine Lastaufnahme im Falle eines Crashs ist dieses Abdeckelement nicht vorgesehen und auch nicht ausgelegt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Konzept wird das als Crashschutz dienende Schutzelement wie erwähnt oberhalb der Batterie angeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass die zu schützende Batterie zwischen zwei sehr starken Teilen angeordnet ist, nämlich zwischen dem Bodenblech an seiner Unterseite und dem Schutzelement an seiner Oberseite.
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Da es sich bei dem Fahrzeug um ein solches mit einem hinten gelegenen Kofferraum handelt, ist die Batterie, wie oben erwähnt, im Bereich des Kofferraums angeordnet, während das Schutzelement zwischen den beiden hinteren Radkästen liegt.
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Das Schutzelement kann im Bereich der Radkästen in seiner Höhenlage fixiert sein, damit es im Falle eines seitlichen Crashs sich nicht verschiebt und folglich immer die optimale Lage einnimmt. Dabei kann das Schutzelement frei angeordnet sein und weist keine feste Verbindung zu den Radkästen auf, zwischen denen es angeordnet ist. Alternativ ist es aber auch möglich, das Schutzelement mit den Radkästen, zwischen denen es angeordnet ist, zu verbinden.
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Als Schutzelement kann eine sich zwischen den jeweiligen beiden Radkästen erstreckende Sandwichplatte verwendet werden.
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Dabei kann die Sandwichplatte aus zwei Deckplatten mit einem Kern aus Hartschaum bestehen. Der Hartschaum aus einem geschäumten Kunststoffmaterial kann auch durch einen Metallschaum, z. B. Aluminiumschaum, ersetzt werden.
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Alternativ kann die Sandwichplatte auch aus zwei Deckplatten bestehen, die einen Kern aus gewelltem Blech umschließen, wobei sich die Wellenlinie des Kerns quer zur Längsachse der Sandwichplatte erstreckt. Derartige Sandwichplatten sind beispielsweise unter der Marke Metawell® im Handel erhältlich.
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Das Schutzelement kann auch als homogenes Profil ausgebildet sein, welches eine hohe Knicksteifigkeit aufweist.
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Dabei kann das Schutzelement als geschlossenes Hohlprofil, beispielsweise als rohrförmiges oder kastenförmiges Profil, ausgebildet sein.
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Das Schutzelement kann aber auch als offenes Profil ausgebildet sein, beispielsweise als T-Träger, Doppel-T-Träger, U-Profil, V-Profil oder dergleichen.
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Schließlich kann das Schutzelement sowohl geschlossene als auch offene Profilbereiche aufweisen, aus denen das Gesamtprofil kombinierbar ist.
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Das Schutzelement kann auch als Preß- bzw. Tiefziehteil ausgebildet sein. Damit kann die Form des Schutzelements an die Geometrie des Kofferraums besser angepasst werden.
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Wie bereits oben erwähnt, weist das Schutzelement Flansche aufweist, mit dem es an einer Bodenplatte des Fahrzeugs befestigt ist. Diese Flansche können als Teil eines Profils, als separate Teile, oder als Teile eine Tiefziehteils ausgeführt sein. Durch die großflächige Verbindung mit der Bodenplatte des Fahrzeugs entsteht eine sehr steife Schutzabdeckung für die Batterie.
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Um die Steifigkeit des Schutzelements zu erhöhen, ist es, wie oben bereits erwähnt, in seinem mittleren Bereich mittels gesonderter Haltearme fixiert.
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Eine solche Fixierung kann beispielsweise dadurch vorgenommen werden, dass das Schutzelement in seinem mittleren Bereich an der Batterie befestigt ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielhaft veranschaulicht und im Nachstehenden im Einzelnen anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
- 1: die Anordnung einer Batterie im hinteren Kofferraum ohne das erfindungsgemäße Schutzelement;
- 2: die gleiche Anordnung wie in 1 im Falle eines seitlichen Crashs, bei dem ein hinteres Rad des Fahrzeugs einschließlich Radkasten nach innen gedreht bzw. gekippt wird;
- 3: ein Ausführungsbeispiel mit dem erfindungsgemäßen Schutzelement, wobei die Batterie im Falle eines seitlichen Crashs unbeschädigt bleibt;
- 4: ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Schutzelement nicht mit dem Radkasten verbunden ist;
- 5: ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Schutzelement relativ zu dem Radkasten in der Höhe fixiert ist, ohne jedoch mit dem Radkasten über ein Kraft übertragendes Element fest verbunden zu sein;
- 6: ein Ausführungsbeispiel mit einer Fixierung des Schutzelements an dem Radkasten;
- 7: ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Fixierung des Schutzelements an dem Radkasten;
- 8: die perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Schutzelements;
- 9: ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schutzelements;
- 10: ein drittes Ausführungsbeispiel eines Schutzelements;
- 11: ein Ausführungsbeispiel eines Schutzelements mit mittlerer Fixierung;
- 12: ein Ausführungsbeispiel einer Befestigung des Schutzelements an der Batterie;
- 13: die Anordnung eines Schutzelements oberhalb der Batterie, wobei das Schutzelement sowohl geschlossene als auch offene Profilbereiche aufweist, und die geschlossenen Profilbereiche als zusätzliche Aussteifungen dienen, und
- 14: ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Schutzelement oberhalb der Batterie angeordnet und mit einem geschlossenen Profil versehen ist.
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In 1 und 2 ist der Stand der Technik dargestellt. Bei einem Hybridauto bzw. einem Elektrofahrzeug ist im hinteren Kofferraum 2 zwischen den Radkästen 3 eine relativ breite Batterie 4 angeordnet, und zwar in der Regel ein Lithium-Ionen-Akkumulator. Die Batterie 4 ist an der Bodenplatte 5 befestigt.
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Im Falle eines seitlichen Crashs, wie in 2 dargestellt, wobei ein anderes Fahrzeug 6 seitlich gegen den hinteren Teil des Kraftfahrzeugs 1 stößt, wird das entsprechende Hinterrad 7 zusammen mit dem dieses umgebenden Radkasten 3 nach innen gedreht bzw. gekippt.
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Zu Beginn des Crashs kommt das entsprechende Hinterrad 7 zunächst mit der Bodenplatte 5 in Berührung und dreht sich dann um diesen Berührungsbereich mit seinem oberen Teil gegen die Batterie 4, sodass diese, wie in 2 dargestellt, beschädigt bzw. zerstört wird. Wie bereits erwähnt, kann dies zu inneren Kurzschlüssen in der Batterie 4 führen, sodass durch die hohe Stromdichte das Gehäuse schmelzen und in Flammen aufgehen kann.
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Wie in 3 dargestellt, soll dieser Gefahr massiv entgegengewirkt werden. Zu diesem Zweck ist oberhalb der Batterie 4 ein längliches Schutzelement 8 angeordnet, welches den Zwischenraum zwischen den Radkästen 3 überbrückt. Das Schutzelement 8 ist sehr stabil und weist eine hohe Knicksteifigkeit auf.
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Wie insbesondere aus 3 zu erkennen ist, liegt die Batterie 4 demgemäß eingebettet zwischen der Bodenplatte 5 und dem darüber angeordneten Schutzelement 8. Im Falle eines seitlichen Crashs wird somit verhindert, dass sich das Rad 7 zusammen mit dem dazugehörigen Radkasten 3 nach innen drehen kann, denn das Schutzelement 8 wirkt einer solchen Bewegung des Radkastens 3 sowie des Hinterrades 7 entgegen. Die Batterie 4 wird dadurch hinreichend geschützt und wird im Falle des dargestellten seitlichen Crashs nicht oder weniger beschädigt.
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In 4 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, in welchem das Schutzelement 8 nicht mit den Radkästen 3 verbunden ist. Eine solche Verbindung ist auch nicht zwingend erforderlich, denn im Falle eines seitlichen Crashs kommen der Radkasten 3 sowie das von diesem umgebenden Rad 7 zwangsläufig an dem Schutzelement 8 zur Anlage, sodass das Schutzelement 8 seine Wirkung auch ohne eine zusätzliche Halterung zuverlässig entfalten kann.
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Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schutzelement 8 relativ zu dem jeweiligen Radkasten 3 in der Höhe fixiert, ohne allerdings fest mit dem Radkasten 3 verbunden zu sein. Das an den Radkasten 3 angrenzende Ende des Schutzelements 8 ist dabei mit einem Lasteinleitungselement 10 über dessen zwei horizontale Schenkel 9 verbunden. Das Lasteinleitungselement 10 ist dabei so ausgeformt, dass es sich im Crashfall optimal am Radkasten 3 abstützt und so eine gleichmäßige Lasteinleitung ins Schutzelement 8 bewirkt.
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Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schutzelement 8 nicht nur in der Höhe fixiert sondern auch mit dem Radkasten 3 verbunden. Als Verbindung dient ein Winkelprofil 11, von dem ein Schenkel 12 mit dem Radkasten 3 verbunden ist, während das Schutzelement 8 auf dem vorspringenden Schenkel 13 aufliegt und an diesem beispielsweise mittels Schrauben oder dergleichen befestigt ist. Das Winkelprofil 11 kann z. B. ein Strangpreßprofil, ein gefalztes Profil oder ein Tiefziehteil sein.
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Bei dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine noch etwas stabilere Fixierung des Schutzelements 8 an dem Radkasten 3 dargestellt. Zusätzlich zu dem Winkelprofil 11, auf welchem das Schutzelement 8 aufliegt, ist noch ein weiteres Winkelprofil 14 vorgesehen, welches spiegelsymmetrisch zu dem Winkelprofil 11 angeordnet ist, wobei der eine Schenkel 15 an dem Radkasten 3 befestigt ist, während der andere Schenkel 16 unmittelbar über dem Schutzelement 8 liegt, sodass der seitliche Rand des Schutzelements 8 zwischen dem Schenkel 16 des oberen Winkelprofils 14 und dem Schenkel 13 des unteren Winkelprofils 11 zu liegen kommt. Das Schutzelement 8 kann dann mittels Befestigungselementen 17, beispielsweise Schrauben, fest mit dem Radkasten 3 verbunden werden.
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Für das Schutzelement 8 sind mannigfaltige Ausführungsformen denkbar. Wichtig ist allerdings bei dessen Konstruktion, dass es eine gute Knicksteifigkeit aufweist, sodass eine steife Lasteinleitung möglich ist.
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In 8 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines solchen Schutzelements 8 dargestellt. Das Schutzelement 8 besteht dabei aus einer Sandwichplatte, zu der zwei äußere Deckplatten 18 sowie ein Kern 19 aus Hartschaum gehören. Derartige Sandwichplatten sind an sich bekannt.
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Alternativ kann die Sandwichplatte, wie in 9 dargestellt, auch einen anderen Aufbau aufweisen. Gemäß 9 besteht die Sandwichplatte 8 wiederum aus zwei Deckplatten 20, zwischen denen ein Kern 21 aus gewelltem Blech angeordnet ist. Derartige Sandwichplatten sind unter der Marke Metawell® auf dem Markt.
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Wie in 10 dargestellt ist, kann das Schutzelement 8 auch als U-förmiger Träger 22, also als offenes Profil, ausgebildet sein. Andere Trägerformen, beispielsweise T-Träger, Doppel-T-Träger, V-Profil etc., sind möglich, vorausgesetzt, dass dieses Profil eine ausreichende Knicksteifigkeit aufweist.
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Darüber hinaus sind auch in der Zeichnung nicht dargestellte geschlossene Profile, beispielsweise rohrförmige oder kastenförmige Profile, geeignet.
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Wie in 11 dargestellt, wird das Schutzelement 8 mittels gesonderter Haltearme 23 fixiert. Die Haltearme 23 fixieren den mittleren Bereich des Schutzelements 8, sodass dadurch auf sehr wirksame Weise einem Ausknicken des Schutzelements 8 entgegengewirkt werden kann. Bei einer solchen Konstruktion können auch schwächere Schutzelemente eingesetzt werden, da eine geringere Knicksteifigkeit durch die Haltearme 23 ausgeglichen wird.
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Wie in 12 dargestellt, kann das Schutzelement 8 auch unmittelbar an der Batterie 4 befestigt werden. Es bieten sich dabei Verbindungen mittels Schrauben 24 an, mit denen der mittlere Bereich des Schutzelements 8 an der Batterie 4 befestigt wird.
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In 13 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Schutzelements 8 dargestellt. Das Schutzelement 8 besteht dabei aus einer flachen Platte 25, an deren Oberseite Versteifungselemente 26 befestigt sind. Die Batterie 4 ist bei diesem Ausführungsbeispiel zwischen der Bodenplatte 5 und der flachen Unterseite der Platte 25 des Schutzelements 8 angeordnet.
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Bei dem in 14 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Schutzelement 8 einen geschlossenen Querschnitt nach Art eines Kastenprofils 27 auf, wobei die Batterie 4 zwischen der Bodenplatte 5 und der Unterseite des Kastenprofils 27 angeordnet ist. An Stelle eines Kastenprofils kann selbstverständlich auch ein anderes Hohlprofil, beispielsweise ein Rohrprofil oder dergleichen, verwendet werden.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Kofferraum
- 3
- Radkästen
- 4
- Batterie
- 5
- Bodenplatte
- 6
- anderes Fahrzeug
- 7
- Hinterrad
- 8
- Schutzelement
- 9
- Schenkel
- 10
- Lasteinleitungselement
- 11
- Winkelprofil
- 12
- Schenkel
- 13
- Schenkel
- 14
- Winkelprofil
- 15
- Schenkel
- 16
- Schenkel
- 17
- Befestigungselement
- 18
- Deckplatte
- 19
- Kern
- 20
- Deckplatte
- 21
- Kern
- 22
- Träger
- 23
- Haltearm
- 24
- Schrauben
- 25
- Platte
- 26
- Versteifungselement
- 27
- Kastenprofil