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Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Erfassen eines Laserstrahls, vorzugsweise eines eine Ebene aufspannenden Laserstrahls, umfassend ein Empfangsgerät mit einem Gehäuse mit einer Frontfläche, entlang deren einer Seite, insbesondere Längsseitenfläche, ein den Laserstrahl erfassender Messbereich mit diesem zugeordneten Sensor verläuft, sowie eine Halterung, die lösbar mit dem Gehäuse verbindbar ist und einen vorzugsweise mehrkantsäuligen Basiskörper und Klemmbacken umfasst, die relativ zueinander verstellbar sind und parallel zueinander verlaufende Klemmflächen aufweisen, die parallel zu einer ersten Stirnfläche des Basiskörpers oder eines eine Abstützfläche bildenden Abschnitts des Basiskörpers verlaufen.
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Um die Laserstrahlmitte eines rotierenden Rotationslasers oder die Linienmitte eines Linienlasers zu detektieren, werden Empfänger eingesetzt, die ein Gehäuse mit entlang einer Längsseite verlaufendem zeilenartigen Sensor zum Erfassen des Laserlichtes aufweisen. Dabei ist das Gehäuse und damit der Sensor derart auf die Laserstrahlung auszurichten, dass das Laserlicht die Sensor- oder Messzeile senkrecht und mittig schneidet. Auf einem Display auf der Vorderfläche wird angezeigt, wann die Mitte der Empfangszone des Sensors getroffen ist. Diesem Bereich ist eine Markierung oder Einkerbung in einer Längsseite des Gehäuses zugeordnet, um sodann die ermittelte Ebene markieren zu können.
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Das Gehäuse kann quaderförmig oder aus Abschnitten bestehen, die bereichsweise abgerundete Kanten aufweisen. Allerdings sollte das Gehäuse außenseitig zumindest zwei einen rechten Winkel einschließende Kanten aufweisen. Bevorzugterweise verlaufen diese entlang einer Stirn- und einer Längsseite.
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Entsprechende Empfänger werden z. B. von Hand an Wände gehalten und so lange verschoben, bis die positionsgenaue Ausrichtung von Sensor und Laserstrahl erfolgt.
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Es besteht auch die Möglichkeit, entsprechende Empfänger, d. h. deren Gehäuse über eine Halteklammer z. B. an Nivellierlatten oder einfachen Holzlatten zu befestigen, um eine von einem Laserstrahl aufgespannte horizontal verlaufende Ebene zu erfassen. Die Messzeile bzw. der Zeilensensor verläuft sodann vertikal.
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Entsprechende Empfänger können gleichfalls dazu genutzt werden, vertikal ausgerichtete Ebenen zu erfassen. Um den Laserstrahl zu ermitteln, wird der Empfänger sodann schräg gehalten, um das Display ablesen zu können. Der Neigungswinkel muss jedoch dabei derart zur Horizontalen ausgelegt sein, dass das Laserlicht detektiert werden kann, da der Sensor grundsätzlich zurückversetzt zur Oberfläche verläuft und somit eine Abschattung zwischen Oberseite des Gehäuses und der Empfangszeile gegeben ist. Somit ist es grundsätzlich nicht möglich, das Gehäuse auf einen Boden zu legen, der häufig uneben ist und der Empfänger grundsätzlich nicht unmittelbar unterhalb der Laserquelle angeordnet wird.
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Nachteilig ist außerdem, dass dann, wenn eine Halterung nicht benutzt oder somit der Empfänger von Hand gehalten wird, ein Wackeln erfolgt, so dass ein sicheres Erfassen des Laserstrahls häufig nicht möglich ist.
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Ein Empfänger der eingangs genannten Art ist der
US-B-6,398,175 zu entnehmen. Dabei ist die mit dem Empfängergehäuse lösbar verbindbare Halterung derart gestaltet, dass die Halterung an einem Rohr befestigt wird. Hierzu ist eine über eine äußere Klemmbacke verschiebbar innere Klemmbacke mit einer geneigt verlaufenden Anlagefläche vorgesehen, die ein sicheres Festklemmen an einem Rohr gewährleistet.
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Aus der
DE-C-198 14 149 ist ein Zweiachslasermessgerät bekannt, dessen Gehäuse mit einem Fuß verbindbar ist. Dabei kann der Fuß auf einer geneigten Oberfläche positioniert werden. Der Fuß soll dabei die Möglichkeit bieten, das Gehäuse vertikal auszurichten.
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Die
US-A-4,270,721 bezieht sich auf eine Instrumentenhalterung und weist eine U-förmige Klemme auf, mittels der teleskopartig ineinander verschiebbare Hülsen fixierbar sind.
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Ein Vermessungsgerät ist der
JP-A-2006 12 61 02 zu entnehmen, dem ein Empfangsgerät zugeordnet ist, das entlang eines Vierkantstabs verstellbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass der Empfänger und damit das Gehäuse sowohl zu einem horizontal verlaufenden als auch zu einem geneigt zur Horizontalen verlaufenden Laserstrahl unter Verwendung der lösbar mit dem Gehäuse verbindbaren Halterung ausrichtbar ist, ohne dass ein Halten von Hand erfolgt.
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Zur Lösung der Aufgabe sieht die Erfindung im Wesentlichen zum einen vor, dass der Basiskörper senkrecht zu der ersten Stirnfläche oder der Abstützfläche verlaufende erste, zweite und dritte Außenlängsseitenflächen aufweist, dass die Klemmbacken entlang der ersten Außenlängsseitenfläche verstellbar sind, dass die Klemmbacken quer zu den Klemmflächen verlaufende erste Außenflächen aufweisen, die entlang der zweiten Außenlängsseitenfläche des Basiskörpers verlaufen, dass die jeweilige erste Außenfläche oder Vorsprünge der jeweiligen ersten Außenfläche der Klemmbacken in einer Ebene verlaufen, die von der zweiten Außenlängsseitenfläche des Basiskörpers aufgespannt ist oder parallel zu dieser verläuft, dass die benachbart zu der zweiten Außenlängsseitenfläche verlaufende dritte Außenlängsseitenfläche zu der zweiten Außenlängsseitenfläche einen spitzen Winkel einschließt und Auflagefläche für Rückseitenfläche des Gehäuses bei von dem Gehäuse gelöster Halterung bildet.
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Ferner zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass von dem Basiskörper ein Anschlagelement mit Anschlagsfläche ausgeht, die senkrecht zu der ersten Stirnfläche des Basiskörpers oder der Abstützfläche verläuft und von dieser begrenzt ist, und dass bei mit der Halterung verbundenem Gehäuse die Frontfläche oder gegenüberliegende Rückseitenfläche an der Anschlagsfläche und mit einer Längsseitenfläche an der ersten Stirnfläche oder der Abstützfläche anliegt und über ein von dem Anschlagelement ausgehendes Befestigungsmittel fixierbar ist.
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Erfindungsgemäß wird die Halterung dazu benutzt, dass das Gehäuse in gewohnter Weise derart ausgerichtet werden kann, dass ein horizontal verlaufender Laserstrahl erfasst wird, wobei mittels der von der Halterung ausgehenden Klemmbacken das Gehäuse fixierbar ist. Soll ein von der Horizontalen abweichend verlaufender Laserstrahl, insbesondere ein vertikal ausgerichteter Laserstrahl erfasst werden, so kann die Halterung mittels der in einer Ebene verlaufenden Außenfläche der Klemmbacken und der ersten und der zweiten Außenseitenfläche des Basiskörpers, die somit insgesamt eine Abstützung der Halterung bieten, auf einer Unterlage wie z. B. eine Bodenfläche gelegt werden, um sodann auf die zu der Abstützung schräg verlaufenden dritten Außenseitenfläche des Basiskörpers das Gehäuse mit seiner Rückseitenfläche aufzulegen, so dass eine eindeutige und ruhende Positionierung des Empfängers sichergestellt ist. Dabei stellt insbesondere der im Übergang zwischen der zweiten und dritten Außenseitenfläche verlaufende Absatz oder Vorsprung sicher, dass das Gehäuse zum einen sicher aufliegt und zum anderen die Unterlage nicht berührt.
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Die Halterung dient als Stütze und hält das Gehäuse in einer definierten Schräglage.
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Bevorzugterweise weist der Basiskörper im Schnitt im Wesentlichen eine ungleichschenkelige Trapezgeometrie mit der ersten Außenseitenfläche als ersten Seitenschenkel, der zweiten Außenseitenfläche als langen Basisschenkel und der dritten Außenseitenfläche als zweiten Seitenschenkel auf.
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Der Winkel zwischen der ersten und zweiten Außenseitenfläche sollte vorzugsweise zwischen 20° und 70°, vorzugsweise im Bereich zwischen 30° und 60° liegen.
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Nach einem selbständigen Lösungsvorschlag sieht die Erfindung vor eine Einrichtung zum Erfassen eines Laserstrahls, vorzugsweise eines eine Ebene aufspannenden Laserstrahls, umfassend ein Empfangsgerät mit einem Gehäuse mit einer Frontfläche, entlang deren einer Seite, insbesondere Längsseitenfläche, ein den Laserstrahl erfassender Messbereich mit diesem zugeordneten Sensor verläuft, sowie eine Halterung, die lösbar mit dem Gehäuse verbindbar ist und einen vorzugsweise mehrkantsäuligen Basiskörper und Klemmbacken umfasst, die relativ zueinander verstellbar sind und parallel zueinander verlaufende Klemmflächen aufweisen, die parallel zu einer ersten Stirnfläche des Basiskörpers oder eines eine Abstützfläche bildenden Abschnitts des Basiskörpers verlaufen,
und die sich dadurch auszeichnet,
dass von dem Basiskörper ein Anschlagelement mit Anschlagsfläche ausgeht, die senkrecht zu der ersten Stirnfläche oder der Abstützfläche verläuft und von dieser begrenzt ist, dass das Gehäuse in einer ersten Stellung mit der Frontfläche oder der dieser gegenüberliegenden Rückseitenfläche des Gehäuses an der Anschlagsfläche und mit einer Längsseitenfläche an der ersten Stirnfläche oder der Abstützfläche anliegt und über ein von dem Anschlagelement ausgehendes Befestigungsmittel fixierbar ist, und in einer zweiten Stellung eine Stirnseitenfläche des Gehäuses mit der Anschlagsfläche derart verbindbar ist, dass die Frontfläche des Gehäuses geneigt zu den Klemmflächen der Klemmbacken verläuft.
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Dabei weist vorzugsweise der Basiskörper eine Hohlquadergeometrie mit einer offenen Längsseite auf, entlang der die Klemmbacken relativ zueinander verstellbar sind.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass von der Anschlagsfläche zumindest zwei Vorsprünge ausgehen, denen Aussparungen in der Stirnflächenseite des Gehäuses zugeordnet sind, wobei vorzugsweise die Aussparungen entlang einer ersten Geraden und die Vorsprünge entlang einer zweiten Geraden verlaufen, wobei die Geraden derart zueinander ausgerichtet sind, dass bei in die Aussparungen eingreifenden Vorsprüngen die Frontfläche des Gehäuses geneigt zu den Klemmflächen der Klemmbacken verläuft. Dabei kann die erste Gerade geneigt zur Frontfläche des Gehäuses verlaufen.
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Erfindungsgemäß wird das Gehäuse des Empfängers sowohl beim Erfassen eines horizontal verlaufenden als auch eines geneigt zur Horizontalen verlaufenden Laserstrahls mit der Halterung verbunden, wobei dann, wenn ein zur Horizontalen vertikal verlaufender Laserstrahl erfasst wird, das Gehäuse gleichfalls mit der Halterung fest verbunden sein kann. Hierzu besteht die Möglichkeit, dass in der Stirnfläche, in die die Vorsprünge des Anschlagelementes eingreifen, eine ein Innengewinde aufweisende Aussparung wie Sackloch vorgesehen ist, in das ein das Anschlagelement durchsetzendes Schraubelement eingreift. Somit kann ein Verrutschen des Gehäuses zu der Halterung nicht erfolgen.
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Des Weiteren zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass die in bekannter Weise in zumindest einer Längsseitenfläche des Gehäuses und senkrecht zur Frontfläche und zu dem Sensor verlaufende Markierung von einem aus der Längsseitenfläche herausklappbaren Markierelement umgeben ist, das wiederum eine einfache Ausrichtung des Gehäuses zu dem zu detektieren Laserstrahl ermöglicht.
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Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen – für sich und/oder in Kombination –, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden Ausführungsbeispiels.
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Es zeigen:
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1 ein Messgerät zum Empfangen einer Laserstrahlung,
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2 das Messgerät gemäß 1 mit einer Halterung zum Messen eines horizontal verlaufenden Laserstrahls,
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3 das Messgerätgemäß 1 mit der Halterung gemäß 2 in Nutzstellung des Messgerätes zum Messen eines eine vertikal verlaufende Ebene aufspannenden Laserstrahls,
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4 eine Variante der der 3 entsprechenden Darstellung,
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5 eine Vorderansicht der Halterung gemäß der 2 bis 4,
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6 die Halterung gemäß 5 in Ansicht VI,
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7 eine zweite Ausführungsform einer mit einem Messgerät verbundenen Halterung in Seitenansicht,
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8 das Messgerät mit Halterung gemäß 7 in perspektivischer Darstellung und
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9 das Messgerät mit Halterung gemäß 7 und 8 beim Erfassen eines in einer horizontalen Ebene verlaufenden Laserstrahls.
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Den Fig. ist ein an und für sich bekanntes Empfangsgerät 10 zum Erfassen eines Laserstrahls zu entnehmen, der von einem Rotationslaser oder Linienlaser stammen kann. Mit dem Empfangsgerät 10 wird die Lage der Ebene gemessen, die von dem Laserstrahl aufgespannt wird. Hierzu weist das Empfangsgerät 10, das in der Zeichnung ein quaderförmiges Gehäuse 12 aufweist, in seiner Frontfläche 14 und entlang dessen in der Darstellung rechter Längsseite 16 einen zeilenförmigen Empfangsbereich 18 auf, unter dem sich ein entsprechender Sensor erstreckt, der zur Oberseite der Frontfläche 14 u. a. zurückversetzt verläuft. Ferner befindet sich in der Frontfläche 14 ein Display 20. In diesem wird angezeigt, wie weit sich der Laserstrahl von der Mitte des Empfangsbereichs 18 entfernt befindet, um sodann das Gehäuse 12 entsprechend auszurichten. Auf die Mitte des Empfangsbereiches ist eine linienförmige Markierung 22 in den Längsseitenflächen 16, 17 ausgerichtet, über die sodann bei ordnungsgemäßer Positionierung des Empfangsgerätes 10 auf den Laserstrahl auf einer Unterlage wie Wand oder Boden angezeichnet werden kann, wo der Laserstrahl auf die Unterlage auftrifft. Erwähntermaßen handelt es sich hierbei um konstruktive und gestalterische Maßnahmen, die zum Stand der Technik gehören.
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Ist das Gehäuse 12 quaderförmig dargestellt, so soll hierdurch die erfindungsgemäße Lehre nicht eingeschränkt werden. Vielmehr kann das Gehäuse eine gewünschte Außengeometrie aufweisen. Allerdings sollte das Gehäuse zumindest zwei einen rechten Winkel einschließende Kanten aufweisen, die bevorzugterweise entlang einer Stirn- und einer Längsseite des Gehäuses verlaufen. Die diesbezüglichen Kanten dienen als Anlage- bzw. Anzeichenhilfe.
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Ferner ist es üblich, dass das Gehäuse 12 mit einer Halterung verbunden wird, über die das Gehäuse 12 z. B. an einer Nivellierlatte oder sonstigem Gegenstand wie Holzlatte befestigt wird, wenn eine Horizontalebene zu erfassen ist, die von einer Laserstrahlung aufgespannt wird.
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Eine entsprechende Nutzposition des Messgerätes 10 ist der 2 zu entnehmen. Man erkennt, dass das Gehäuse 12 mit einer Halterung 24 verbunden ist, die aus einem Basiskörper 26 und entlang einer ersten Außenlängsseite 28 relativ zueinander verschiebbare Klemmbacken 30, 32 aufweist. Dabei ist in der Darstellung der 2 die linke Klemmbacke 30 über ein Schraubelement wie Knebelschraube 34 verstellbar. Der Basiskörper 26 selbst und damit die Halterung 24 ist über eine Befestigungsschraube 36, die einen Abschnitt 38, der von der rechten Backe 32 ausgeht, durchsetzt, mit dem Gehäuse 12 verbindbar. Das Gewinde der Schraube 36 greift in ein entsprechendes Innengewinde ein, das in der Rückseite 42 des Gehäuses 12 vorgesehen ist.
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Um eine eindeutige Orientierung zwischen der Halterung 24 und dem Gehäuse 12 sicherzustellen, verläuft zwischen dem Basiskörper 26 und den über diesen seitlich vorstehenden Backe 32 eine Stufe 44, die zum einen an der Längsseitenfläche 16, die die Markierung 22 aufweist, und zum anderen an der Rückseitenfläche 42 anliegt. Die Stufe 44 wird durch eine Anschlagfläche 63 und Stirnfläche 62 des Basiskörpers 26 begrenzt. Anstelle der Stirnfläche 62 kann auch eine entsprechend verlaufende Abstützfläche vorgesehen sein.
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Wie die Darstellung der 5 und 6 verdeutlichen, besteht der Basiskörper 26 aus einem im Schnitt eine Trapezgeometrie aufweisenden Körper in Form einer Mehrkantsäule. Der Basiskörper 26 weist neben der ersten Außenlängsseitenfläche 28, von der die Backen 30, 32 ausgehen, eine zweite Außenlängsseitenfläche 46 auf, die senkrecht zu der ersten Außenlängsseitenfläche 28 verläuft.
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Ferner verdeutlichen die Darstellungen in den 5 und 6, dass die Klemmbacken 30, 32 Klemmflächen 48, 50 besitzen, die senkrecht zu der ersten Außenlängsseitenfläche 28 und somit senkrecht zu der Frontfläche 14 des Gehäuses 12 verlaufen.
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Die Backen 30, 32 weisen erste Außenflächen 52 auf, die sich in einer Ebene erstrecken, die von der zweiten Außenlängsseitenfläche 46 des Basiskörpers 26 aufgespannt wird. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass die Außenflächen 52 der Backen 30, 32 zurückversetzt zu der Außenlängsseitenfläche 46 verlaufen bzw. von den Außenflächen 52 Vorsprünge ausgehen, die wiederum in der von der Außenlängsseitenfläche 46 aufgespannten Ebene verlaufen, ohne dass hierdurch die erfindungsgemäße Lehre verlassen wird.
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Angrenzend an der zweiten Außenlängsseitenfläche 46 verläuft eine und zu dieser einen spitzen Winkel zwischen z. B. 20° bis 70°, insbesondere zwischen 30° und 60° einschließende dritte Außenlängsseitenfläche 54, wobei sich im Übergangsbereich zwischen der zweiten und dritten Außenlängsseitenfläche 46, 54 ein Längsabsatz 56 erstreckt, auf dem entsprechend den Darstellungen in den 3 und 4 das Gehäuse 12 auf der Halterung 24 positioniert ist, also der Randbereich zwischen der Rückseitenfläche 42 und einem der Längsseitenflächen 16 bzw. 17 auf dem Absatz 56 aufsitzt. In diesem Fall ist das Gehäuse 12 eindeutig positioniert, so dass ein sicheres Ausrichten des Empfangsbereichs 18 auf den zu messenden Laserstrahl erfolgen kann.
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Selbstverständlich kann der Absatz 56 auch durch andere gleichwirkende Elemente wie zum Beispiel durch zwei oder mehr Vorsprünge gebildet sein. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Rückseitenfläche 42 des Gehäuses 12 eine oder mehrere Vertiefungen aufweist, die geometrisch an den Längsabsatz 56 bzw. die die gleiche Funktion ausübenden Vorsprünge angepasst sind, um ein ordnungsgemäßes Positionieren des Gehäuses 12 bei dessen Schrägpositionierung zu ermöglichen.
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Wie die Darstellung gemäß 6 verdeutlicht, weist der Basiskörper 26 im Schnitt eine ungleichschenklige Trapezgeometrie auf, wobei die ersten und dritte Außenlängsseitenfläche 28, 54 die Seitenschenkel und die zweite Außenlängsseitenfläche 46 den längeren Basisschenkel bilden. Die verbleibende Außenseitenfläche 60 bildet den kürzeren Basisschenkel.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird das Gehäuse 12 zum einen auf die in der Darstellung der 5 linke Stirnfläche 62 des Basiskörpers 26 der Halterung 24 mit ihrer Rückseite 42 ausgerichtet, um einen eine horizontale Ebene aufspannenden Laserstrahl zu erfassen. Zum anderen wird bei auf einer Unterlage wie einem Boden aufgelegter Halterung 24 das Gehäuse 12 mit seiner Rückseite 42 auf die dritte Außenlängsseitenfläche 54 des Basiskörpers 26 gelegt, wobei die zweite Außenlängsseitenfläche 46 mit den Außenflächen 52 bzw. von diesen ausgehenden Vorsprüngen der Backen 30, 32 eine Abstützung der Halterung 24 gegenüber einer Unterlage ist.
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Somit kann entsprechend der Darstellung der 3 und 4 ein Ausrichten des Gehäuses 12 und damit des Messbereichs 18 auf einen insbesondere eine vertikale Ebene aufspannenden Laserstrahl und Messen dieses erfolgen, ohne dass das Gehäuse 12 selbst in der Hand gehalten werden muss.
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Zum Markieren der Laserstrahlung, wenn diese den Messbereich mittig trifft, ist ein ausklappbares Markierelement 64 (siehe 4) vorgesehen, das die in der Außenseitenfläche 16 oder 17 vorhandene Markierung 22 umgibt. Somit kann durch Verschwenken des Markierelementes 64, die eine Position der Markierung 22 entsprechende Einkerbung oder sonstige Markierung aufweisen kann, auf der Unterlage die Position des gemessenen Laserstrahls angezeichnet werden.
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Den 7–9 ist eine zweite Ausführungsform einer Halterung 124 zu entnehmen, um ein den 1–6 entsprechendes Messgerät 10 in gewünschter Orientierung zu einem Laserstrahl ausrichten zu können. Daher werden bezüglich des Messgerätes 10 die gleichen Bezugszeichen wie die in den 1–6 verwendet.
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Die Halterung 124 weist einen Basiskörper 126 hohlquaderförmiger Geometrie auf, wobei entlang der offenen Seite 128, die eine erste Längsseite bildet, Klemmbacken 130, 132 relativ zueinander verschiebbar sind. Entsprechend der 1–6 ist eine der Klemmbacken, im Ausführungsbeispiel die Klemmbacke 132, integral mit dem Basiskörper 124 ausgebildet.
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Die Klemmbacken 130, 132 sind parallel zu der ersten Längsseite 128 und somit zur Bodenwandung 154 der Halterung 124 verstellbar. Parallel zum Verstellweg der Klemmbacken 130, 132 und somit im Ausführungsbeispiel sowohl zur Bodenwandung 154 als auch zur ersten Längsseite 128 geht von dem Basiskörper 124 ein Anschlagelement 160 aus, das plattenförmig ausgebildet ist und eine Anschlagsfläche 162 zur Verfügung stellt, die auf der in Bezug auf die Klemmbacken 130, 132 abgewandten Seite des Anschlagelementes 160 verläuft. Die Anschlagsfläche 162 verläuft im rechten Winkel sowohl zu den Klemmflächen 131, 133 der Klemmbacken 130, 132 als auch zu einer Abstützfläche 164 eines zweiten Anschlagelements 165, die gegebenenfalls auch Abschnitt einer Stirnfläche des Basiskörpers 126 sein kann. Die Abstützfläche 164 verläuft senkrecht zum Verstellweg der Klemmbacken 130, 132 und zu der Anschlagsfläche 162, wobei die Abstützfläche 164 in die Anschlagsfläche 162 übergeht.
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Entsprechend der 9 kann das Gehäuse 10 derart mit der Halterung 124 verbunden werden, dass entlang der Anschlagsfläche 162 die Rückseitenfläche 42 des Gehäuses 12 verläuft und an der Abstützfläche 164 die Längsseitenfläche 16 des Gehäuses 12 anliegt. Das Gehäuse 12 kann sodann über ein das Anschlagelement 160 durchsetzendes Schraubelement fixiert werden, wobei beim Anziehen des Schraubelementes zur Rückseitenfläche 142 an der Anschlagsfläche 162 flächig anliegt. Hierzu weist das Anschlagelement 160 eine entsprechende Bohrung 166 auf, die von einem Schraubelement durchsetzt ist.
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Eine entsprechende Befestigung ist der 9 zu entnehmen. Dabei ist die Halterung 126 mit einer Holzlatte 168 verbunden. Der Empfangsbereich 18 verläuft vertikal, so dass ein in einer horizontalen Ebene verlaufender Laserstrahl in seinem Verlauf bestimmt werden kann.
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Um einen in einer vertikalen Ebene verlaufenden Laserstrahl zu erfassen, wird entsprechend der Darstellung der 7 und 8 das Gehäuse 12 derart mit der Halterung 124 verbunden, dass die Frontfläche 14 geneigt zur Horizontalen verläuft, so dass der Laserstrahl im gewünschten Umfang über den Empfangsbereich 18 erfassbar und gleichzeitig das Display 20 ablesbar ist. Hierzu kann die Halterung 124 mit ihrer zweiten Längsseite 146 auf eine Unterlage gelegt werden, wobei eine großflächige Abstützung dadurch erfolgt, dass neben der zweiten Längsseitenfläche 146 auch die Klemmbacken 130, 132 als Abstützung dienen, die folglich gemeinsam mit der zweiten Längsseite 146 eine Ebene aufspannen, über die die Halterung 124 auf der Unterlage abstützbar ist.
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Das Gehäuse 12 weist des Weiteren im Ausführungsbeispiel in der linken Stirnfläche 170 zwei Aussparungen 172, 174 auf, die entlang einer Geraden verlaufen, die sich geneigt zur Frontfläche 14 erstreckt.
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Von dem Anschlagelement 160 bzw. dessen Anschlagsfläche 162 gehen Vorsprünge 176, 178 aus, die entlang einer Geraden verlaufen, die senkrecht zum Verstellweg der Klemmbacken 130, 132 verlaufen. Wird das Gehäuse 12 derart auf die Halterung 124 ausgerichtet, dass die Vorsprünge 176, 178 in die Aussparungen 172, 174 eingreifen, ist infolgedessen das Gehäuse 112 zu der Abstützfläche 164 und zu der von der zweiten Längsseitenfläche 146 der Halterung 124 aufgespannten Ebene geneigt, so dass die gewünschte Schrägstellung der Frontfläche 14 zum Erfassen des Laserstrahls vorliegt, wie dies den 7 und 8 zu entnehmen ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass das Gehäuse 12 über ein die Öffnung 166 des Anschlagelements 160 durchsetzendes Schraubelement fixiert wird. Hierzu weist die Stirnfläche 170 des Gehäuses 12 ein entsprechendes Innengewinde auf.
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Entsprechend der Anordnung der Vorsprünge 176, 178 weist die Rückseitenfläche 42 des Gehäuses 12 Aussparungen auf, damit eine vertikale Ausrichtung des Gehäuses 12 beim Anliegen an der Anschlagsfläche 162 möglich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 6398175 B [0008]
- DE 19814149 C [0009]
- US 4270721 A [0010]
- JP 2006126102 A [0011]