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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Höhenausgleich von Schachtabdeckungen, die eine Druckverteilungsplatte und ein Höhenausgleichselement, das auf der Druckverteilungsplatte aufsitzt, umfasst.
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Ein Kontrollschacht, auch als Einstiegsschacht bezeichnet, ist ein Schachtbauwerk, das zum Einstieg, zur Überprüfung, Unterhaltung und Reinigung von Rohrleitungen dient. Diese Schachtbauwerke sind Bestandteil der Abwasserentsorgung und unterbrechen Rohrleitungssysteme für Schmutz-, Misch- oder Regenwasser vertikal zur Straße hin. Kontrollschächte bestehen sehr oft aus runden Betonfertigteilen, die als Schachtringe bezeichnet werden.
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Der oberste Schachtring eines Kontrollschachtes ist oft in konischer Form gestaltet, welcher sich nach oben verjüngt. Auf diesen setzt in der Regel der Auflagering auf, darauf folgt die eigentliche Schachtabdeckung. Diese besteht aus einem Schachtrahmen und dem Schachtdeckel, der auf dem Rahmen sitzt. Beide Teile sind in der Regel aus Guss, es gibt aber auch Mischformen von Guss und Beton.
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Dies ist das zur Zeit gebräuchliche Verfahren zur Abdeckung von Schächten. Es hat sich aber herausgestellt, dass aufgrund dieser Bauweise ein Absinken der gesamten Schachtabdeckung nicht zu verhindern ist. Die dauernden hohen Verkehrslasten wirken auf die Schachtabdeckung, und diese drückt weiter auf den Auflagering oder den Schachtring aus Beton. So zersetzt sich in kurzer Zeit das Betonteil, und die Schachtabdeckung senkt sich. Einhergehend damit kommt es zum Aufbrechen des aufgebrachten Bitumens am Rande der Schachtabdeckung an der Oberfläche.
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Aus
DE 20 2009 006 273.2 U1 ist eine Druckverteilungsplatte bekannt, die das Absinken der Schachabdeckung verhindern soll. Die Druckverteilungsplatte wird unter den Schachtrahmen gelegt und verhindert so dessen direktes Aufsitzen auf der sehr geringen Fläche des Schachtkonus bzw. des Auflagerings. Die gesamte Schachtabdeckung liegt nunmehr auf der Druckverteilungsplatte und damit werden die auf sie wirkenden Verkehrslasten auf eine wesentlich größere Fläche verteilt.
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Es hat sich jedoch gezeigt, dass bei Veränderungen am Straßenkörper, beispielsweise wenn eine neue Bitumenschicht aufgebracht wird, eine Höhendifferenz zwischen der Oberfläche des veränderten Straßenkörpers und der ursprünglichen Höhe der Oberfläche des Straßenkörpers entstehen kann. In einem solchen Fall ist eine Höhenverstellung der Schachtabdeckung erforderlich, die bisher nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere eine Vorrichtung zum Höhenausgleich von Schachtabdeckungen angegeben werden, die einen geringen Platzbedarf aufweist. Ferner soll die Vorrichtung sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung von Schachtabdeckungen geeignet sein.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 10.
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Nach Maßgabe der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Höhenausgleich von Schachtabdeckungen, umfassend eine Druckverteilungsplatte und ein Höhenausgleichselement, das auf der Druckverteilungsplatte aufsitzt, vorgesehen, wobei
- – die Druckverteilungsplatte eine von einem ringförmigen Wulst umgebene Durchführung aufweist; und
- – das Höhenausgleichselement einen ringförmigen Rahmen, in den der ringförmige Wulst der Druckverteilungsplatte hineinragt und an dessen Innenseite ein erster umlaufender Steg ausgebildet ist, und ein oder mehrere Führungselemente aufweist, die an die Unterseite des ersten Steges und die Innenseite des ringförmigen Rahmens angrenzen und Gewindebohrungen aufweisen, durch die Stellschrauben geführt sind, die das Höhenausgleichselement gegen die Druckverteilungsplatte abstützen, wobei mittels der Stellschrauben der Abstand zwischen dem ringförmigen Rahmen und der Druckverteilungsplatte einstellbar ist.
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Mittels der Stellschrauben ist es möglich, den Abstand zwischen der unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens und der Oberseite der Druckverteilungsplatte zu variieren. Die unteren Enden der Stellschrauben sitzen auf der Oberseite der Druckverteilungsplatte auf. Werden die Stellschrauben nach unten aus den Gewindebohrungen der Führungselemente herausgedreht, so vergrößert sich der Abstand zwischen der Druckverteilungsplatte und dem ringförmigen Rahmen, d. h. der Rahmen wird angehoben. Werden umgekehrt die Stellschrauben nach oben in die Führungselemente hineingedreht, so verringert sind der Abstand zwischen der Druckverteilungsplatte und dem ringförmigen Rahmen bis der ringförmige Rahmen auf der Druckverteilungsplatte aufsitzt.
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Der Schachtdeckel, der auf dem ersten umlaufenden Steg des ringförmigen Rahmens aufliegt, wird auf diese Weise mit dem Rahmen selbst höher oder niedriger gestellt. Der ringförmige Rahmen wird im Folgenden auch als Schachtrahmen bezeichnet. Der Durchmesser des Schachtdeckels ist zweckmäßigerweise komplementär zum Innendurchmesser des ringförmigen Rahmens.
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Zweckmäßigerweise sind vier Führungselemente und damit vier Stellschrauben vorgesehen, die jeweils um 90°, bezogen auf eine zur Ringachse des Rahmens konzentrisch umlaufenden Linie, versetzt zu einander angeordnet sind. Beispielsweise kann ein erstes Führungselement in 0°-Position, ein zweites Führungselement in 90°-Position, ein drittes Führungselement in 180°-Position und ein viertes Führungselement in 270°-Position vorgesehen sein. Die Lage der 0°-Position kann willkürlich gewählt werden.
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Jedes Führungselement weist eine Gewindebohrung auf, die parallel zur Ringachse des Rahmens verläuft. Vorzugsweise weist ein Führungselement die Form eines Ringsegmentes auf wobei die äußere Mantelfläche des Ringsegmentes an die Innenseite des ringförmigen Rahmens angrenzt und die gegenüberliegende Mantelfläche der Ringachse des Rahmens zugewandt ist. Die Breite des Ringsegmentes entspricht der Ausdehnung des ersten Steges in radialer Richtung zur Ringachse des Rahmens. Die Höhe des Ringsegmentes sollte so gewählt werden, dass die Länge der Gewindebohrung und damit die Kontaktfläche zu der Stellschraube ausreichend bemessen ist, um die über den Schachtdeckel auf den Rahmen einwirkende Kraft aufnehmen zu können. Die Längsachse der Gewindebohrung des Ringsegmentes verläuft vorzugsweise mittig durch das Ringsegment. Der Ausdruck „mittig” bedeutet dabei, dass die Längsachse durch einen Punkt in der Oberseite und einen Punkt in der Unterseite des Ringsegmentes verlauft, die jeweils in Bezug auf die Ausdehnung des Ringsegmentes in radialer Richtung zur Ringachse des Rahmens mittig zwischen der inneren Mantelfläche und der äußeren Mantelfläche des Ringsegmentes liegen und die in Bezug auf eine konzentrisch zur Ringachse von der ersten radialen Stirnseite zur gegenüberliegenden radialen Stirnseite verlaufenden Linie mittig zwischen den beiden Stirnseiten angeordnet ist. Der Abstand zwischen den beiden Stirnseiten eines Ringsegmentes sollte zwischen 5 und 20° liegen. Die Ringsegmente werden im Folgenden auch als Felgensegmente bezeichnet.
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Sind vier Führungselemente vorgesehen, so befindet sich die Gewindebohrung des ersten Führungselementes in der 0°-Position, die des zweiten Führungselementes in der 90°-Position, die des dritten Führungselementes in der 180°-Position und die des vierten Führungselementes in der 270°-Position, jeweils bezogen auf eine konzentrisch zur Ringachse umlaufenden Linie. Die Lage der 0°-Position kann willkürlich gewählt werden, solange die Gewindebohrungen jeweils um einen Viertelkreis voneinander beabstandet sind.
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Mittels der Stellschrauben kann der ringförmige Rahmen gleichmäßig, indem die Stellschrauben jeweils gleich weit in die Führungselemente eingedreht werden, oder ungleichmäßig, indem die Stellschrauben unterschiedlich weit in die Führungselemente eingedreht werden, angehoben oder abgesenkt werden.
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Der erste Steg sollte, bezogen auf die Ringachse des Rahmens, nach unten versetzt von der oberen Stirnseite des ringförmigen Rahmens ausgebildet sein. Ebenso sollte er oberhalb der unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens ausgebildet sein.
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Vorzugsweise sind in dem ersten umlaufenden Steg Durchgangsöffnungen fluchtend zu den Gewindebohrungen in den Führungselementen ausgebildet. Auf diese Weise sind die Stellschrauben durch den ersten Steg von oben zugänglich, wenn der Schachtdeckel entfernt worden ist. Zweckmäßigerweise weisen die Stellschrauben an ihrer oberen Stirnseite einen Schlitz oder andere Einkerbungen auf, so dass die Schrauben mittels eines Werkzeuges in die Führungselemente eingeschraubt oder aus diesen herausgeschraubt werden können. Die Stellschrauben sind vorzugsweise Gewindestifte. Sind vier Führungselemente vorgesehen, so sollten in dem ersten Steg vier Durchgangsöffnungen ausgebildet sein.
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Um das Eintreten von Schmutz in die Gewindebohrungen der Führungselemente zu vermeiden, sind zweckmäßigerweise abnehmbare Abdeckkappen vorgesehen, die die Durchgangsöffnungen in dem ersten Steg verschließen. Sind vier Führungselemente vorgesehen, so sollten vier Abdeckkappen vorgesehen sein.
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An der Innenseite des ringförmigen Rahmes kann ein zweiter umlaufender Steg unterhalb des ersten umlaufenen Steges ausgebildet sein, wobei der zweite Steg Durchgangsöffnungen fluchtend zu den Gewindebohrungen in den Führungselementen und den Durchgangsöffnungen in dem ersten Steg aufweist. Die Zahl der Durchgangsöffnungen in dem zweiten Steg sollte der Zahl der Durchgangsöffnungen in dem ersten Steg entsprechen. Sind vier Führungselemente vorgesehen, so sollten in dem ersten und in dem zweiten Steg jeweils vier Durchgangsöffnungen ausgebildet sein. Die radiale Ausdehnung des zweiten Steges sollte der der radialen Ausdehnung des ersten Steges entsprechen. Die Unterseite des zweiten Steges sollte fluchtend zur unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens ausgebildet sein.
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Vorzugsweise sind der erste und der zweite Steg über Querwände unter Ausbildung von zur Längsachse des Rahmens offenen Kammern verbunden, deren Außenseite die Innenwand des ringförmigen Rahmens, deren Oberseite von dem ersten umlaufenden Steg, deren Unterseite von dem zweiten umlaufenden Steg und deren beide Seitenwände von zwei benachbarten Querwänden gebildet sind. Unter einer Querwand wird eine Wand verstanden, die sich zwischen dem ersten und dem zweiten Steg in radialer Richtung, bezogen auf die Ringachse, vom inneren Rand der Stege bis zur Innenwand des ringförmigen Rahmens erstreckt.
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Zumindest ein Teil der Kammern sollten erste Kammern sein, wobei eine erste Kammer eine Durchgangsöffnung des ersten Steges in ihrer Oberseite und eine dazu fluchtende Durchgangsöffnung des zweiten Steges in ihrer Unterseite aufweist. Die Durchgangsöffnung, die in der Oberseite einer ersten Kammer ausgebildet ist, ist vorzugsweise mittig zwischen den Seitenwänden dieser Kammer, bezogen auf eine zur Ringachse des Rahmens konzentrisch verlaufenden Kurve, angeordnet. Da die Durchgangsöffnung, die in der Unterseite dieser Kammer ausgebildet ist, fluchtend zu der Durchgangsöffnung in der Oberseite der Kammer ausgebildet ist, ist damit auch die Durchgangsöffnung in der Unterseite der Kammer mittig zwischen den Seitenwänden dieser Kammer, bezogen auf eine zur Ringachse des Rahmens konzentrisch verlaufenden Kurve, angeordnet.
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Vorzugsweise ist die äußere Gestalt eines Führungselementes komplementär zur gestalt des Innenraumes einer ersten Kammer. In diesem Fall kann das Führungselement formschlüssig in eine solche Kammer über die offene innere Mantelfläche der Kammer eingesetzt werden.
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Ebenso bevorzugt ist zwischen zwei ersten Kammern jeweils zumindest eine zweite Kammer angeordnet, wobei sich in der Oberseite und Unterseite einer zweiten Kammer keine Durchgangsöffnungen befinden.
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Zweckmäßigerweise sind die Durchgangsöffnungen in dem ersten Steg auf einer zur Ringachse des Rahmens konzentrisch umlaufenden Linie gleichmäßig voneinander bestandet. Ferner sollten die Durchgangsöffnungen in dem ersten Steg jeweils mittig, bezogen auf die radiale Ausdehnung des ersten Steges angeordnet sein. Da die Durchgangsöffnungen des zweiten Steges fluchtend zu den Durchgangsöffnungen des ersten Steges angeordnet sind, sind die Durchgangsöffnungen des zweiten Steges ebenso gleichmäßig voneinander beanstandet. Entspricht die radiale Ausdehnung des zweiten Steges der radialen Ausdehnung des ersten Steges, so sind auch die Durchgangsöffnungen in dem zweiten Steg jeweils mittig, bezogen auf die radiale Ausdehnung des zweiten Steges angeordnet.
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Die Druckverteilungsplatte entspricht vorzugsweise der in
DE 20 2009 006 273 U1 offenbarten Kanaldeckelergänzung. Die Druckverteilungsachse weist eine Platte und eine, bezogen auf die Flächenseiten der Platte, geometrisch mittige, ringförmige Öffnung, die Durchführung, auf, wobei die Öffnung von einer ringförmig umlaufenden Wulst umgeben ist. Die Wulst weist eine innere Mantelfläche auf, die im Wesentlichen dem Innendurchmesser der Auskleidungsringe der Schachtringe entspricht. Die Wulst erstreckt sich in Richtung des Höhenausgleichselementes und ragt in den ringförmigen Rahmen hinein. Die äußere Mantelfläche des Wulstes sollte, sofern kein zweiter Steg vorgesehen ist, an die Innenseite des ringförmigen Rahmens in einem Bereich, der sich von der unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens in Richtung der oberen Stirnseite des ringförmigen Rahmens erstreckt, angrenzen. Ist ein zweiter Steg in dem ringförmigen Rahmen vorgesehen, so sollte die äußere Mantelfläche des Wulstes an die innere Mantelfläche des zweiten Steges angrenzen. Dabei sollte die Höhe der äußeren Mantelfläche der Stärke des zweiten Steges in axialer Richtung entsprechen.
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Vorzugsweise weist die Druckverteilungsplatte weitere Öffnungen für Befestigungselemente und Gewindebohrungen für Arretierungen auf. Die Öffnungen und Gewindebohrungen sind dabei zwischen der Wulst und dem Außenrand der Platte ausgebildet und zweckmäßigerweise gleichmäßig über die Platte verteilt. Die Ausdehnung der Platte in einer ersten Flächenrichtung, orthogonal zur Längsachse ihrer mittigen Öffnung, entspricht vorzugsweise dem 1,2- bis 2fachen des Durchmessers der Öffnung. Vorzugsweise entspricht die Ausdehnung der Platte in einer zweiten Flächenrichtung orthogonal zur Längsachse der mittigen Öffnung und der ersten Flächenrichtung ebenfalls dem 1,2- bis 2fachen des Durchmessers der Öffnung, besonders bevorzugt ist die Ausdehnung in beiden Flächenrichtungen gleich. Die Unterseite der Platte ist vorzugsweise eben. Die Oberseite verläuft vorzugsweise von der Öffnung in der Platte in Richtung des Außenrandes zunächst parallel zur Unterseite, so dass angrenzend an die Wulst eine ebene konzentrisch umlaufende Auflagefläche ausgebildet ist, auf der das Höhenausgleichselement aufsitzt. Der Durchmesser des äußeren Randes der Auflagefläche entspricht dabei dem Außendurchmesser des ringförmigen Rahmens. Anschließend an die Auflagefläche fällt die Oberseite in Richtung des Außenrandes der Platte ab, d. h. die Stärke der Platte nimmt vom äußeren Rand der Auflagefläche zum Außenrand der Platte hin ab.
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Die Druckverteilungsplatte, der ringförmige Rahmen und die Stellschrauben bestehen zweckmäßigerweise aus einem Metall, die Abdeckkappen vorzugsweise aus Gummi oder Kunststoff. Beim erstmaligen Eingießen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Beton kann die Außenseite der Vorrichtung mit einer Folie bedeckt sein, um eine Beeinträchtigung der Stellfunktion der Stellschrauben zu verhindern.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann sowohl bei Schächten, die neu errichtet werden, als auch in vorhandene Schächte eingesetzt werden. Soll die erfindungsgemäße Vorrichtung in vorhandene Schächte eingesetzt werden, so werden in den oder die vorhandenen Stege des Schachtrahmens die Durchgangsöffnungen gemäß der Erfindung eingebracht. Dies gilt ebenso für eventuell vorhandene Kammern, die durch Einbringen der Durchgangsöffnungen in erste Kammern im Sinne der Erfindung überführt werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mittels des nachstehend erläuterten Einbauverfahrens im Straßenbelag eingesetzt und dabei montiert werden. Das Einbauverfahren garantiert eine sehr lange Haltbarkeit der gesamten Schachtabdeckung im Straßenbelag gegenüber bisherigen Lösungen. Damit sollte die herkömmliche Verfahrensweise, eine Vorjustierung durch unter den Schachtrahmen gelegter Holzkeile, der Vergangenheit angehören.
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Zum Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann wie folgt vorgegangen werden:
- 1. Die Druckverteilungsplatte wird gemeinsam mit dem Höhenausgleichselement auf den Schachtring oder Schachtkonus aufgelegt.
- 2. Die gebräuchliche Schlauchschalung wird als Innenschalung innerhalb des ringförmigen Rahmens des Höhenausgleichselementes platziert und die quadratische Schalung, beispielsweise der Marke Prinz Metall Sachsen, als Außenschalung auf den Straßengrund gesetzt.
- 3. Die Nivelliereinrichtung (beispielsweise der Prinz Metall Sachsen) mit den Stellschrauben wird aufgebaut.
- 4. Der normverdichtete Untergrund unter der Druckverteilungsplatte sollte hierbei das Einfüllen von 3 bis 4 cm Fließmörtel bis zum Erreichen der Druckverteilungsplatte zulassen.
- 5. Der ringförmige Rahmen des Höhenausgleichselementes wird nunmehr mittels der eingebauten Stellschrauben über die Druckverteilungsplatte auf das geplante Straßenniveau abzüglich der zu erwartenden Verdichtung angehoben.
- 6. Der Vergussmörtel wird in die Schalung bis zur Höhe der Druckverteilungsplatte vergossen.
- 7. Die Außenkante des ringförmigen Rahmens des Höhenausgleichselementes wird mit einer Gleitfolie ummantelt.
- 8. Nach dem Entfernen der Nivelliereinrichtung kann die zweite Schicht Vergussmörtel eingebracht werden.
- 9. Nach dem Aushärten der Vergussmasse werden die Schlauch- und die Außenschalung entfernt.
- 10. Ein provisorischer Schachtdeckel, beispielsweise der DUMMY-Schachtdeckel der Marke Prinz Metall Sachsen, wird in den ringförmigen Rahmen des Höhenausgleichselementes ein- und aufgelegt.
- 11. Der Straßenbelag und/oder die Deckschicht werden in herkömmlicher Form aufgebracht.
- 12. Der provisorische Schachtdeckel wird mit dem eigentlichen Schachtdeckel ausgetauscht
- 13. Die Verdichtung der Deckschicht wird durchgeführt
- 14. Eventuell auftretende Differenzen zwischen der Oberfläche der endgültigen Straßenebene und der Oberfläche der Schachtabdeckung können mit Hilfe der Höhenverstellung des ringförmigen Rahmens des Höhenausgleichselementes jederzeit behoben werden. Dieser Arbeitsgang ersetzt die Justierung durch Holzkeile. Das Verspachteln der entstandenen Fugen in der oben beschriebenen herkömmlichen Verfahrensweise erübrigt sich.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die die Erfindung nicht einschränken sollen, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine Schnittdarstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung entlang der Schnittebene, in der die Ringachse A des Schachtrahmens liegt;
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2 eine erste Explosionsdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3 eine zweite Explosionsdarstellung der in 1 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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4 eine Detaildarstellung von 3; und
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5 eine schematische Ansicht eines Schachtrahmens von oben.
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Wie in den 1 bis 4 zu erkennen ist, weist die gezeigte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 eine Druckverteilungsplatte 2 und ein Höhenausgleichselement 3 auf. Die Vorrichtung 1 kann einen Schachtdeckel 4 umfassen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Die Druckverteilungsplatte 2 weist eine Platte 5 und eine, bezogen auf die Flächenseiten der Platte 5, geometrisch mittige, ringförmige Öffnung, die Durchführung 6, auf, wobei die Öffnung 6 von einer ringförmig umlaufenden Wulst 7 umgeben ist. In der Platte 5 sind zwischen der Wulst 7 und dem Außenrand der Platte 5 weitere Öffnungen 8 zur Durchführung von Befestigungselementen vorgesehen. Die Wulst 7 weist eine innere Mantelfläche auf, die im Wesentlichen dem Innendurchmesser der Auskleidungsringe der Schachtringe entspricht. Die Wulst 7 erstreckt sich in Richtung des Höhenausgleichselementes 3 und ragt in dessen ringförmigen Rahmen 9 hinein. Die äußere Mantelfläche des Wulstes 7 grenzt an die innere Mantelfläche des zweiten Steges 15 des Höhenausgleichelementes an. Die Höhe der äußeren Mantelfläche entspricht der Stärke 15 des zweiten Steges in Richtung der Achse A (siehe 1).
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Die Unterseite der Platte 5 ist vorzugsweise eben. Die Oberseite verläuft von der Durchführung 6 in der Platte 5 in Richtung des Außenrandes zunächst parallel zur Unterseite, so dass angrenzend an die Wulst 7 eine ebene konzentrisch umlaufende Auflagefläche 19 ausgebildet ist, auf der das Höhenausgleichselement 3 aufsitzt. Der Durchmesser des äußeren Randes der Auflagefläche 19 entspricht dabei dem Außendurchmesser des ringförmigen Rahmens 9. Anschließend an die Auflagefläche 19 fallt die Oberseite in Richtung des Außenrandes der Platte 5 ab, d. h. die Stärke der Platte 5 nimmt vom äußeren Rand der Auflagefläche 19 zum Außenrand der Platte hin ab.
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Der ringförmige Rahmen 9 des Höhenausgleichselementes 3, in den die ringförmige Wulst 7 der Druckverteilungsplatte 2 hineinragt, weist an seiner Innenseite einen ersten umlaufenden Steg 10 auf. An die Unterseite des ersten Steges 10 und die Innenseite des ringförmigen Rahmens 9 grenzen Führungselemente 11 an. Die Führungselemente 11 weisen Gewindebohrungen 12 auf, durch die Stellschrauben 13 geführt sind. Die Stellschrauben 13 stützen das Höhenausgleichselement 3 gegen die Druckverteilungsplatte 2 ab. Mittels der Stellschrauben 13 kann der Abstand zwischen dem ringförmigen Rahmen 9 und der Druckverteilungsplatte 2 eingestellt werden.
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Die Gewindebohrungen 12 der Führungselemente 11 verlaufen parallel zur Ringachse des Rahmens (Achse A in 1). Die Führungselemente 11 weisen die Form von Ringsegmenten auf, wobei die äußeren Mantelflächen der Ringsegmente an die Innenseite des ringförmigen Rahmens 9 angrenzen und die gegenüberliegenden Mantelflächen der Ringachse des Rahmens 9 zugewandt sind. Die Breite der Ringsegmente entspricht der Ausdehnung des ersten Steges 10 in radialer Richtung zur Ringachse des Rahmens 9. Die Längsachse der Gewindebohrung 12 der Ringsegmente verläuft jeweils mittig durch die Ringsegmente. Mittels der Stellschrauben 13 kann der ringförmige Rahmen 9 gleichmäßig angehoben oder abgesenkt werden, indem die Stellschrauben 13 jeweils gleich weit in die Führungselemente 11 eingedreht werden, oder ungleichmäßig, indem die Stellschrauben 13 unterschiedlich weit in die Führungselemente 11 eingedreht werden.
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Der erste Steg 10 ist, bezogen auf die Ringachse des Rahmens 9, nach unten versetzt von der oberen Stirnseite des ringförmigen Rahmens 9 ausgebildet. Ebenso ist er oberhalb der unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens 9 ausgebildet. In dem ersten Steg 10 sind Durchgangsöffnungen 14 fluchtend zu den Gewindebohrungen in den Führungselementen ausgebildet. Auf diese Weise sind die Stellschrauben 13 durch den ersten Steg 10 von oben zugänglich, wenn der Schachtdeckel 13 nicht auf dem ersten Steg aufliegt.
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An der Innenseite des ringförmigen Rahmes 9 ist ein zweiter umlaufender Steg 15 unterhalb des ersten Steges 10 ausgebildet. Der zweite Steg weist Durchgangsöffnungen fluchtend zu den Gewindebohrungen 12 in den Führungselementen 11 und den Durchgangsöffnungen 14 in dem ersten Steg 10 auf. Die Zahl der Durchgangsöffnungen 16 in dem zweiten Steg 15 entspricht der Zahl der Durchgangsöffnungen 14 in dem ersten Steg 10. Die Unterseite des zweiten Steges 15 ist fluchtend zur unteren Stirnseite des ringförmigen Rahmens 9 ausgebildet.
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Der erste Steg 10 und der zweite Steg 15 sind über Querwände 17 unter Ausbildung von zur Längsachse des Rahmens 9 offenen Kammern 18 verbunden, deren Außenseite die Innenwand des ringförmigen Rahmens 9, deren Oberseite von dem ersten umlaufenden Steg 10, deren Unterseite von dem zweiten umlaufenden Steg 15 und deren beide Seitenwände von zwei benachbarten Querwänden 17 gebildet sind.
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Ein Teil der Kammern 18 sind erste Kammern 18a, wobei eine erste Kammer 18a eine Durchgangsöffnung 14 des ersten Steges 10 in ihrer Oberseite und eine dazu fluchtende Durchgangsöffnung 16 des zweiten Steges 15 in ihrer Unterseite aufweist. Die Durchgangsöffnung 14, die in der Oberseite einer ersten Kammer 18a ausgebildet ist, ist mittig zwischen den Seitenwänden 17 dieser Kammer 18a, bezogen auf eine zur Ringachse des Rahmens 9 konzentrisch verlaufenden Kurve, angeordnet. Da die Durchgangsöffnung 16, die in der Unterseite dieser Kammer 18a ausgebildet ist, fluchtend zu der Durchgangsöfnung 14 in der Oberseite der Kammer 18a ausgebildet ist, ist damit auch die Durchgangsöffnung 16 in der Unterseite der Kammer 18a mittig zwischen den Seitenwänden dieser Kammer 18a, bezogen auf eine zur Ringachse des Rahmens 9 konzentrisch verlaufenden Kurve, angeordnet.
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Die äußere Gestalt der Führungselemente 11 ist komplementär zur Gestalt des Innenraumes der ersten Kammern 18a. In diesem Fall können die Führungselemente 11 formschlüssig in eine solche Kammer 18a über die offene innere Mantelfläche der Kammer 18a eingesetzt werden. Zwischen benachbarten ersten Kammern 18a sind zweite Kammern 18b angeordnet, wobei sich in der Oberseite und Unterseite einer zweiten Kammer 18b keine Durchgangsöffnungen befinden.
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Um das Eintreten von Schmutz in die Gewindebohrungen 12 der Führungselemente 11 zu vermeiden, sind abnehmbare Abdeckkappen 20 vorgesehen, die die Durchgangsöffnungen 14 in dem ersten Steg 10 verschließen.
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In 5 ist schematisch die Verteilung der Stellschrauben 13 dargestellt. Gezeigt ist die Auflagefläche 19 der Druckverteilungsplatte 3, auf der das Höhenausgleichselement 3 aufsitzt, wobei in 5 nur der Rahmen 9 und die Position (A, B, C, D) der Stellschrauben 13 gezeigt ist. Zu erkennen ist, dass die Gewindebohrung 12 des ersten Führungselementes 11 in der 0°-Position (in 5 Bezugszeichen A), die des zweiten Führungselementes 11 in der 90°-Position (B), die des dritten Führungselementes 11 in der 180°-Position (C) und die des vierten Führungselementes 11 in der 270°-Position (D), jeweils bezogen auf eine konzentrisch zur Ringachse umlaufenden Linie, angeordnet sind. Die Anordnung der Gewindebohrungen 12 und damit der Stellschrauben 13 gewährleistet, dass der Rahmen und damit der Schachtdeckel 4 sowohl insgesamt angehoben werden können, als auch eine Nivellierungsveränderung in jedweder Richtung erfolgen kann.
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Erfolgt nun ein Verstellen einer Stellenschraube im Uhrzeigersinn, d. h. die Gewindebohrung weist ein rechtssteigendes Innengewinde auf, wird auch die Position des Führungssegmentes 11 verändert. Dieses bewegt sich in vertikaler Richtung nach oben. Die Positionsveränderung des Führungssegmentes 11 hat die Positionsveränderung des Rahmens 9 in gleicher Richtung zur Folge. Es erfolgt ein Anheben der gesamten Schachtabdeckung. Dieser Vorgang kann an allen vier Punkten (A, B, C, D) erfolgen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung zum Höhenausgleich von Schachtabdeckungen
- 2
- Druckverteilungsplatte
- 3
- Höhenausgleichselement
- 4
- Schachtdeckel
- 5
- Platte
- 6
- Durchführung
- 7
- Wulst
- 8
- Öffnungen für Befestigungselemente
- 9
- ringförmiger Rahmen, Schachtrahmen
- 10
- erster Steg
- 11
- Führungselement
- 12
- Gewindebohrung
- 13
- Stellschraube
- 14
- Durchgangsöffnung im ersten Steg
- 15
- zweiter Steg
- 16
- Durchgangsöffnung im zweiten Steg
- 17
- Querwände
- 18
- Kammer
- 18a
- erste Kammer
- 18b
- zweite Kammer
- 19
- Auflagefläche
- 20
- Abdeckkappe
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202009006273 U1 [0005, 0025]