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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut, in deren Innenraum ein Fach- oder Taschensystem zur Aufnahme des Stückgutes und in deren Bodenbereich ein sich flächig erstreckendes Bodenelement vorgesehen ist.
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Beispielsweise in der Zuliefer-, Automobil- und Elektroindustrie sind häufig sehr stoßempfindliche Bauteile und Halbzeuge, hochwertige Industrieteile sowie Komponenten mit empfindlicher Oberfläche zu transportieren. Dabei kommt es immer wieder zu Schäden durch unvorhersehbare Vibrationen oder Stoßeinwirkungen. Daher gibt es einen Bedarf an wiederverwendbaren Transport- und Aufbewahrungssystemen, die diese dynamischen und hochdynamischen Belastungen verringern.
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Vorrichtungen der eingangs genannten Gattung sind für den Transport unterschiedlichster Stückgüter geeignet und finden insbesondere beim Transport hochwertiger und gleichzeitig stoßempfindlicher Stückgüter Anwendung. Sie haben darüber hinaus den Vorteil, dass beim Transport der Stückgüter weniger bis kein Verpackungsmaterial anfällt und damit nicht entsorgt werden muss.
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Während des Stückguttransportes soll die Aufnahmekapazität dieser Vorrichtungen möglichst groß sein. Sind jedoch die Stückguter entladen, ist es günstig, wenn das Volumen der Transportvorrichtungen beispielsweise durch Zusammenklappen stark verkleinert werden kann, sodass für den Rücktransport dieser Vorrichtungen nur wenig Platz vorgesehen werden muss.
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Eine Vorrichtung der genannten Gattung ist beispielsweise aus der Druckschrift
EP 2 014 578 A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist in Form einer nach oben offenen Kiste ausgebildet. Die Kiste weist ein Bodenelement mit einer geschlossenen Bodenplatte und senkrecht von der Bodenplatte ausgehenden vertikalen Abschnitten auf, an welchen senkrecht aufgerichtete, ebenfalls plattenförmige Seitenwände schwenkbar befestigt sind. Die Seitenwände können nach innen geklappt werden, um die Kiste durch diese Vorgehensweise zusammen zu legen. In dem zusammengelegten Zustand liegen dann die Seitenwände auf der Bodenplatte bzw. parallel zu der Grundfläche der Bodenplatte auf und können sich hierbei auch überlappen.
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An den Innenseiten von zwei sich gegenüber liegenden Seitenwänden sind streifenförmige, sich fast über die gesamte Höhe der Seitenwand erstreckende Trägerelemente angebracht, an welchen Aussparungen vorgesehen sind, in welche die Enden von Tragestangen eingesetzt werden können. An den Tragestangen wird ein flexibler Fachaufbau mittels Schlaufen aufgehängt und im Inneren der Kiste aufgespannt. Der flexible Fachaufbau kann aus mehreren horizontalen oder vertikalen Bahnen bestehen, die zusammengenäht, miteinander verschweißt oder verklebt sind und die mehrere entweder seitlich oder von oben offene Fächer definieren, in welche Stückgüter für den Transport eingebracht werden können.
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Um die in der Druckschrift
EP 2 014 578 A1 beschriebene Transport- und Aufbewahrungsvorrichtung z. B. für den Rücktransport zusammenklappen zu können, müssen zunächst die Tragestangen aus den Aufnahmeelementen ausgehängt werden. Daraufhin müssen die Schlaufen von den Stangen abgezogen und der flexible Fachaufbau an geeigneter Stelle zusammengelegt und untergebracht werden. Erst danach ist es möglich, die Seitenwände der Kiste nach innen, in das Innenvolumen der Kiste umzuklappen. Diese Vorgehensweise ist sehr zeitaufwändig. Ebenso ist das Wiederaufrichten der Kiste für deren erneuten Gebrauch mit entsprechendem Zeitaufwand verbunden.
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Weitere Nachteile der aus der Druckschrift
EP 2 014 578 A1 bekannten Vorrichtung sind ihr relativ großes Gewicht und ihre Stoßempfindlichkeit.
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Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgütern zu Verfügung zu stellen, die flexibel handhabbar ist, ein geringes Eigengewicht aufweist und dennoch einen sicheren Transport bzw. eine sichere Aufbewahrung von sehr stoßempfindlichem Stückgut ermöglicht.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der oben genannten Gattung gelöst, welche einen Rahmen in Form eines dreidimensionalen Rahmengestells aufweist, mit dem das innerhalb des Rahmens angeordnete Fach- oder Taschensystem verbunden ist, wobei das nicht auf einer Aufstellfläche für die Vorrichtung aufliegende Bodenelement als Träger für das Fach- oder Taschensystem ausgebildet ist und über schwingungsreduzierende Elemente in Richtung der flächigen Erstreckung des Bodenelementes mit dem Rahmen verbunden ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein besonders geringes Eigengewicht auf, da ihre tragende Konstruktion ein einfacher Rahmen ist. Das im Bodenbereich der Vorrichtung vorgesehene und mit dem Rahmen verbundene Bodenelement sorgt dafür, dass die gesamte Vorrichtung in sich stabil und verwindungssteif ist.
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Da die Verbindung zwischen dem Bodenelement und dem Rahmen in Richtung der flächigen, d. h. der bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Vorrichtung horizontalen, Erstreckung des Bodenelementes über schwingungsreduzierende Elemente erfolgt, können in dieser Richtung Schwingungen bzw. Vibrationen der Vorrichtung weitgehend gedämpft werden. Die schwingungsreduzierenden Elemente sind Lagerelemente, welche insbesondere elastische und/oder viskoelastische Eigenschaften aufweisen. Durch die schwingungsreduzierenden Elemente gehen am Aufstellungsort der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorhandene Schwingungen, gegeben als Schwingweg, -geschwindigkeit oder -beschleunigung, vom Rahmen auf das Bodenelement, damit auf das durch das Bodenelement gestützte Fach- oder Taschensystem und damit auf das in dem Fach- oder Taschensystem gelagerte oder transportierte Stückgut in reduzierter Form über. Ein Aufschaukeln der Vorrichtung, wie es beispielsweise bei einem Aufstellen der Vorrichtung auf einem Lastkraftwagen, der über unebene, kurvenhaltige Straßen fährt, durch die Übertragung der Schwingungen des Lastkraftwagens auf die Vorrichtung geschehen kann, kann somit stark verringert werden. Der Transport von insbesondere stoßempfindlichem Stückgut, wie Fenstern oder Solarmodulen, wird hierdurch deutlich sicherer.
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Damit eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung vor allem für den Einsatz in Kommissioniersystemen, wobei durch die erfindungsgemäße Vorrichtung Schäden an Gütern durch unvorhersehbare Vibrationen oder Stoßeinwirkungen auf die Vorrichtung, die bei allen Transportbedingungen, wie im Straßenverkehr, beim innerbetrieblichen Transport sowie beim Verladen und Umschlagen, auftreten, stark verringert oder gar eliminiert werden können.
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An dem Rahmen kann das Fach- oder Taschensystem besonders einfach und dennoch zuverlässig befestigt werden, sodass das Fach- oder Taschensystem innerhalb des durch den Rahmen definierten Innenvolumens der Vorrichtung vorteilhaft aufgespannt werden kann, um in dem Fach- oder Taschensystem Stückgut aufbewahren und transportieren zu können. Dabei können die Fächer bzw. Taschen des Fach- oder Taschensystem geeignet an Form und Größe des Stückgutes angepasst werden.
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Das Bodenelement bildet zudem einen geeigneten Träger, also eine Stütze für das Fach- oder Taschensystem aus. Das Stückgut liegt dabei völlig auf dem Träger auf. Das Fach- oder Taschensystem hält das in das Fach- oder Taschensystem eingebrachte Stückgut. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sorgt das Fach- oder Taschensystem beispielsweise für das Halten der stehenden Position von in das Fach- oder Taschensystem eingebrachten Solarmodulen und für das Trennen der einzelnen Solarmodule. Das Fach- oder Taschensystem ist mit dem Bodenelement fest verbunden, auch im nicht beladenen Zustand der Vorrichtung.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt darüber hinaus den Vorteil, dass sie immer wieder verwendbar ist. Damit entfällt Verpackungsmaterial, das sonst nach dem Transport entsorgt werden müsste. Dies trägt wiederum zur Energie- und Ressourcenschonung bei.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung steht der Rahmen auf mit dem Rahmen verbundenen stoßdämpfenden Aufstelleinheiten auf. Auf diese Weise kann neben der oben beschriebenen Schwingungsisolierung eine gute Stoßabsorption zur Verfügung gestellt werden. Die Sicherheit des Stückguttransportes in der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird hiermit zusätzlich verbessert.
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Um das Rahmenvolumen beispielsweise bei einem ungenutzten Rücktransport der Vorrichtung geeignet reduzieren zu können, ist gemäß einer besonders bevorzugten Variante der vorliegenden Erfindung das Fach- oder Taschensystem aus zumindest teilweise biegeschlaffem Material ausgebildet und der Rahmen aus vertikalen und horizontalen, miteinander an Eckpunkten des Rahmens verbundenen Streben ausgebildet, wobei jeweils zueinander parallel ausgerichtete Streben entweder teleskopartig zusammenschiebbar sind oder aus wenigstens zwei mittels Scharnier miteinander verbundenen Teilstreben ausgebildet sind, welche in eine Seitenfläche des Rahmens klappbar sind.
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So können die horizontalen und/oder die vertikalen. Streben des Rahmens in einer Variante dieser Ausführung entweder teleskopartig zusammengeschoben bzw. auseinandergezogen werden, um die horizontalen bzw. vertikalen Abmessungen des Rahmens z. B. für einen Rücktransport der Vorrichtung zu verringern bzw. für einen erneuten Gebrauch der Vorrichtung wieder zu vergrößern. In der anderen vorgesehenen Option sind die horizontalen und/oder vertikalen Streben des Rahmens aus mittels Scharnier verbundenen Teilstreben ausgebildet, sodass die Streben mit Hilfe der Scharniere einerseits zusammen geklappt und andererseits wieder in einer gerade Ausrichtung auseinander geklappt werden können, um hierdurch ebenfalls das Volumen der Vorrichtung verringern bzw. wieder vergrößern zu können.
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Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn insbesondere die oberen Teile des Rahmens abgesenkt werden können. Hierfür kann man die vertikalen Streben des Rahmens entweder teleskopierbar oder zusammenklappbar gestalten. Grundsätzlich ist es erfindungsgemäß auch möglich, die Streben des Rahmens unter Verwendung von Buchsen oder dergleichen ineinander zu stecken, vorzugsweise beim Gebrauch der Vorrichtung in dieser Position zu arretieren und beim Zusammenklappen der Vorrichtung diese Verbindung wieder zu lösen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, beim Rücktransport mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen in zusammengeklappter Form übereinander, beispielsweise auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens, zu stapeln.
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Da das Fach- oder Taschensystem aus flexiblem, biegeschlaffem Material ausgebildet ist, kann es gemeinsam mit dem Rahmen bei dessen Zusammenklappen oder -schieben beispielsweise durch Falten des Fach- oder Taschensystems abgesenkt werden und muss hierfür vorher nicht von dem Rahmen abmontiert werden. Damit kann ein sehr schneller und einfacher Ab- und Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung realisiert werden.
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Es hat sich als besonders günstig erwiesen, wenn das biegeschlaffe Material wenigstens ein textiles Material umfasst. Textile Materialien lassen sich besonders gut verarbeiten und beispielsweise zu geeigneten Fächern oder Taschen zusammennähen. Zudem weisen verschiedene textile Materialien trotz hoher Flexibilität eine hohe Stabilität und dauerhafte Verwendbarkeit auf.
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Eine hohe Stabilität der Vorrichtung kann trotz der Zusammenklappbarkeit oder Zusammenschiebbarkeit des Rahmens erreicht werden, wenn an den zusammenschiebbaren oder klappbaren Streben Arretierelemente vorgesehen sind, durch welche die in Gebrauchsstellung der Vorrichtung gebrachten Streben in dieser Position arretiert werden können.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit besonders geringem Gewicht und dennoch hoher Stabilität zur Verfügung gestellt werden, wenn die Streben Hohl-, L-, C- und/oder U-Profile sind.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist das Fach- oder Taschensystem wenigstens ein Fach oder eine Tasche auf, wobei wenigstens eine Wand des Faches oder der Tasche eine Polsterung aufweist. Die Polsterung kann auf vielfältige Weise, d. h. als Innen- oder Außenpolsterung, durchgängig oder nur an einzelnen Stellen, unter Verwendung unterschiedlichster fester, flüssiger, gelartiger, pastöser oder gasförmiger Materialien zur Verfügung gestellt werden. Beispielsweise können die Wände der Fächer oder Taschen mit einem Filz gepolstert werden. Die Polsterung kann seitlich, am Boden und/oder an der Decke des Faches oder der Tasche vorgesehen sein. In jedem Fall wird durch die Polsterung ein noch sicherer Stückguttransport in der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht.
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In besonders geeigneten Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung ist die Polsterung entweder als wenigstens eine Lage und/oder Struktur auf einer Innenseite der Wand oder als Füllmaterial zwischen wenigstens zwei parallelen Bahnen, aus welchen die Wand zusammengesetzt ist, vorgesehen.
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Zwischen den Fächern oder Taschen des Fach- oder Taschensystems können auch zusätzliche, vorzugsweise mit einem Polstermaterial ausgestattete Trennwände vorgesehen sein.
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Es ist besonders von Vorteil, wenn ein Boden und/oder eine oder mehrere Wände der Fächer oder Taschen des Fach- oder Taschensystems nicht gepolstert sind und/oder nicht aus einem flexiblen Material ausgebildet sind. Dieser Boden bzw. diese Wände erleichtern das Bestücken des Fach- oder Taschensystems.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann besonders leicht gestaltet werden, wenn das Bodenelement als ein Gitterrost ausgebildet ist. Ein Gitterrost weist im Vergleich zu einer durchgehenden Bodenplatte ein deutlich geringeres Gewicht auf, ist aber dennoch ein guter Träger für das Fach- oder Taschensystem und kann auch leicht mit Hilfe der schwingungsreduzierenden Elemente mit dem Rahmen gekoppelt werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der vorliegenden Erfindung weisen die schwingungsreduzierenden Elemente wenigstens einen aus Gummi oder Polymerschaum bestehenden Abschnitt auf, welcher ein Dämpfungselement zwischen dem Bodenelement und dem Rahmen ausbildet. So können die schwingungsreduzierenden Elemente beispielsweise stiftförmig ausgebildet sein, wobei die beiden Stiftenden aus einem Metall oder einem anderen geeigneten hochstabilen Werkstoff ausgebildet sind und die Stiftmitte aus Gummi oder Polymerschaum ausgebildet ist. Grundsätzlich können die schwingungsreduzierenden Elemente jedoch aus jedem geeigneten schwingungsdämpfenden oder schwingungsisolierenden Material oder einer entsprechenden Materialverbindung ausgebildet sein. Ferner können als schwingungsreduzierende Elemente auch Federelemente eingesetzt werden.
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Die schwingungsreduzierenden Elemente sind vorzugsweise an jeder Seite des Bodenelementes als Verbindungselemente zu dem Rahmen vorgesehen. Dabei empfiehlt es sich, die Anzahl der einzelnen, an der jeweiligen Seite vorgesehenen schwingungsreduzierenden Elemente an die Länge der jeweiligen Seite anzupassen.
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Günstigerweise sind die stoßdämpfenden Aufstelleinheiten Füße, die wenigstens einen Abschnitt aufweisen, welcher ein Dämpfungselement zwischen dem Rahmen und einer Aufstellfläche für die Vorrichtung ausbildet. Das Dämpfungselement soll aus einem solchen Material bestehen, welches in der Lage ist, eine große Stoßenergie aufnehmen zu können. Beispielsweise, aber nicht darauf eingeschränkt, kann das Dämpfungselement aus Gummi oder Kunststoff ausgebildet sein. Die zumindest teilweise elastischen Füße sind vorzugsweise an solchen Positionen der Vorrichtung vorgesehen, an welchen sie besonders gut Stoßbelastungen aufnehmen können. Typischerweise sind sie an wenigstens vier Positionen, vorzugsweise an den Rahmenecken, an dem Rahmen angebracht und können somit die Vorrichtung geeignet stützen. Anstelle von Füßen können auch stoßdämpfende Leisten oder Profile verwendet werden.
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Es ist besonders bevorzugt, wenn elastische Eigenschaften, geometrische Abmessungen und die Anzahl der Dämpfungselemente der schwingungsreduzierenden Elemente und/oder der stoßdämpfenden Aufstelleinheiten so dimensioniert sind, dass wenigstens eine Eigenfrequenz der erfindungsgemäßen Vorrichtung unter einem Erregungsfrequenzbereich der Vorrichtung liegt. Durch eine gezielte Reduktion der Eigenfrequenz kann das Verhältnis aus erzwungener Beschleunigung und Erregungsbeschleunigung der Vorrichtung immer unter einem Wert kleiner 1, also im Bereich der Dämpfung, gehalten werden.
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In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung weisen die stoßdämpfenden Aufstelleinheiten auf ihrer der Aufstellfläche der Vorrichtung zugewandten Seite eine rutschhemmende Beschichtung und/oder Struktur auf. Mit dieser Ausgestaltung erhält die erfindungsgemäße Vorrichtung eine zusätzliche Standsicherheit.
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Es ist besonders von Vorteil, wenn gemäß einer Variante der vorliegenden Erfindung an dem Bodenelement wenigstens ein Rollelement vorgesehen ist, das durch in dem Bodenelement und in einem Bodenbereich eines Faches oder einer Tasche des Fach- oder Taschensystems vorgesehene, einander zugeordnete Öffnungen führbar ist und aus diesen Öffnungen heraus in einen Bereich unter einer Tragfläche des Bodenelementes verstellbar ist. Auf diese Weise erhält man eine vorteilhafte Beladeeinrichtung für die erfindungsgemäße Vorrichtung. Hiermit kann Stückgut nahezu hinderungsfrei und damit schnell und sicher über das wenigstens eine Rollelement in das jeweilige Fach bzw. in die jeweilige Tasche eingeführt werden. Nach der Bestückung des Fach- oder Taschensystems kann das wenigstens eine Rollelement in den Bereich unter der Tragfläche des Bodenelementes zurückgestellt werden, wo es nicht stört. Soll das Stückgut wieder aus dem Fach oder der Tasche entnommen werden, kann das wenigstens eine Rollelement wieder in die Position im Bodenbereich des Faches oder der Tasche gebracht werden und dort wieder als geeignete Entnahmehilfe für das Stückgut genutzt werden. Um das Rollelement hin und her bewegen zu können, sind die Öffnungen in dem Bodenbereich des Fach- oder Taschensystems vorgesehen, durch welche das Rollelement hindurch bewegt werden kann. Als Rollelemente kommen vorzugsweise Walzen in Betracht.
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Die Be- und Entladung der Vorrichtung kann noch vereinfacht werden, wenn direkt vor einer Bestückungs- und/oder Entnahmeöffnung eines Faches oder einer Tasche des Fach- oder Taschensystems, in einer Ebene unterhalb des Bodenbereiches des Fach- oder Taschensystems wenigstens ein dem jeweiligen Fach oder der jeweiligen Tasche zugeordnetes Rollelement vorgesehen ist, über welches das Stückgut in das Fach oder die Tasche eingeführt oder aus diesem bzw. dieser entnommen werden kann.
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Die Stabilität der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann noch verbessert werden, wenn an dem Rahmen in Richtung der Aufstellfläche der Vorrichtung wenigstens ein U-förmiges Profil vorgesehen ist, wobei die aufrecht nach oben ragenden Seiten des „U” senkrecht zu dem Bodenelement ausgerichtet sind und wobei die Grundfläche des „U” an dem Rahmen befestigt ist. Die Seiten des „U” bilden dabei gerade in denjenigen Bereichen, in welchen die Vorrichtung großen Gewichtsbelastungen bei Beladung ausgesetzt ist, eine zusätzliche Stütze, um etwaige Durchbiegungen oder dergleichen des Bodenelementes oder des Rahmens vermeiden zu können. Durch diese Konstruktion kann beispielsweise ein Hubwagen oder Stapler besonders einfach an mehreren Seiten unter die Vorrichtung gebracht werden, um diese anzuheben und zu transportieren.
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Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung, deren Aufbau, Funktion und Vorteile werden im Folgenden anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert, wobei
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1 schematisch ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht mit Beladeeinrichtung und im Innenvolumen der Vorrichtung ausgebreitetem Fach- oder Taschensystem zeigt;
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2 schematisch die Vorrichtung aus 1 mit der besseren Übersichtlichkeit halber nicht dargestelltem Fach- oder Taschensystem in einer perspektivischen Ansicht zeigt;
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3 schematisch ein Beispiel für einen Rahmen der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form zeigt;
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4 schematisch den Rahmen aus 3 in einer zusammengeklappten Stellung in einer perspektivischen Ansicht zeigt;
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5 schematisch eine Detailansicht eines Eckbereiches des Rahmens aus den 3 und 4 in einer perspektivischen Ansicht zeigt;
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6 schematisch eine Detailansicht eines weiteren bei dem Rahmen aus den 3 und 4 verwendeten Scharniers in einer Vorderansicht zeigt;
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7 schematisch ein weiteres Beispiel für einen Rahmen einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form zeigt;
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8 schematisch den Rahmen aus 7 in einer zusammengeklappten Stellung in einer perspektivischen Ansicht zeigt;
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9 schematisch eine bei dem Rahmen aus den 7 und 8 verwendete Schnellspanneinrichtung in perspektivischer Ansicht zeigt;
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10 schematisch eine bei dem Rahmen aus den 7 und 8 verwendete Strebenarretierung in perspektivischer Ansicht zeigt;
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11 schematisch noch ein weiteres Beispiel für einen Rahmen noch einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form zeigt;
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12 schematisch den Rahmen aus 11 in einer zusammengeklappten Stellung in einer perspektivischen Ansicht zeigt;
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13 schematisch eine bei dem Rahmen aus den 11 und 12 verwendete Strebenarretierung am Kopf der Streben des Rahmens in perspektivischer Ansicht zeigt;
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14 schematisch eine bei dem Rahmen aus den 11 und 12 verwendete Strebenarretierung am Fuß der Streben des Rahmens in perspektivischer Ansicht zeigt; und
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15 ein an einem Demonstrator der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut ermitteltes Beschleunigungsverhältnis in Abhängigkeit von der Frequenz zeigt.
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1 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht mit einer Beladeeinrichtung 2 und einem im Innenvolumen der Vorrichtung 1 ausgebreiteten Fach- oder Taschensystem 3.
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Die Vorrichtung 1 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel quaderförmig ausgebildet, kann jedoch grundsätzlich in anderen, nicht gezeigten Beispielen der Erfindung auch mehr als vier Seitenflächen 7 aufweisen. Die Vorrichtung 1 weist einen Rahmen 4 auf, welcher aus acht horizontalen Streben 5 und vier vertikalen Streben 6 zusammengesetzt ist und somit ein das Innenvolumen der Vorrichtung 1 definierendes dreidimensionales Rahmengestell ausbildet. Als Streben 5, 6 können beispielsweise Hohl-, L-, C- oder U-Profile verwendet werden. Die Seitenflächen 7 der Vorrichtung, die durch jeweils zwei zueinander parallele obere und untere horizontale Streben 5 sowie zwei zueinander parallele vertikale Streben 6 definiert sind, sind unausgefüllt.
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Wie in 1 gezeigt, sind die Verbindungsstellen der Streben 5, 6 an Eckpunkten des Rahmens 4 beispielsweise durch Winkel 8 verstärkt. Darüber hinaus sind zur Stabilisierung des Rahmens 4 an jeder Rahmenecke U-Profile 12 um die Enden der vertikalen Streben 6 vorgesehen, die, wie im Detail in 5 gezeigt, mit Hilfe eines Arretierbolzens 13 an der jeweiligen Strebe 6 fixiert werden.
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Die unteren horizontalen Streben 5 des Rahmens 4 sind über schwingungsreduzierende Elemente 9 mit einem im Bodenbereich der Vorrichtung 1 vorgesehenen Bodenelement 10 in Richtung der flächigen Erstreckung des Bodenelementes 10, d. h. vorliegend in horizontaler Ausrichtung, verbunden. Das Bodenelement 10 ist in der gezeigten Ausführungsform in Form eines sich horizontal und damit flächig erstreckenden Gitterrostes ausgebildet und weist damit im Vergleich zu einer durchgängigen Bodenplatte ein verringertes Gewicht auf. Das Bodenelement 10 dient als Träger für das Fach- oder Taschensystem 3.
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Durch die Verbindung mit Hilfe der schwingungsreduzierenden Elemente 9 wird das Bodenelement 10 in dem durch die unteren horizontalen Streben 5 definierten unteren Bereich des Rahmens 4 gelagert, wobei gleichzeitig durch die schwingungsaufnehmenden und damit schwingungsreduzierenden Elemente 9 eine Schwingungsentkopplung bzw. Schwingungsreduzierung zwischen dem Rahmen 4 und dem Bodenelement 10 vorgenommen wird. Dabei sind in dem gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils mehrere schwingungsreduzierende Elemente 9 an jeder Seite des Rahmens 4 nach innen ragend vorgesehen. Beispielsweise sind die verwendeten schwingungsreduzierenden Elemente 9 Gummielemente, Metall-Gummi-Elemente, zumindest teilweise aus Polymerschaum ausgebildete Elemente oder aus anderen Materialien oder Materialverbunden ausgebildete Elemente, welche zumindest teilweise elastische oder viskoelastische Eigenschaften aufweisen. So können beispielsweise als schwingungsreduzierende Elemente 9 Muffen oder Stifte eingesetzt werden, die an ihren Enden, die mit dem Rahmen 4 und dem Bodenelement 10 verbunden werden, aus Metall und in ihrem mittleren Bereich aus Gummi ausgebildet sind. In anderen Ausführungsvarianten können als schwingungsreduzierende Elemente auch Federelemente verwendet werden.
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In der in 1 dargestellten Ausbildung sind die vertikalen Streben 6 des Rahmens 4 jeweils aus zwei miteinander mittels Scharnier 11 verbundenen Teilstreben 6', 6'' zusammengesetzt. In anderen Varianten der Erfindung können auch die horizontalen Streben 5 aus mittels Scharnier verbundenen Teilstreben bestehen. Die Anzahl der Teilstreben kann auch größer als zwei sein. Ein Beispiel für ein verwendbares Scharnier 11 ist im Detail in 6 dargestellt.
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Durch diese Konstruktion kann der Rahmen 4 zusammengeklappt werden, indem die Teilstreben 6', 6'' in Seitenflächen 7 des Rahmens 4 geklappt werden. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass das beim Zusammenklappen der Vorrichtung 1 im Innenvolumen der Vorrichtung 1 zusammengefaltete Fach- oder Taschensystem 3 vom Zusammenklappen des Rahmens 4, dessen Streben 6 nicht in das Innenvolumen der Vorrichtung 1, sondern in die sonst leeren Seitenflächen 7 umgeklappt werden, unbeeinflusst bleibt. Es ist somit erfindungsgemäß ohne weiteres möglich, das Fach- oder Taschensystem 3 beim Zusammenklappen der Vorrichtung an dieser zu belassen. Entsprechend ist das Zusammenklappen als auch das Aufstellen der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wesentlich leichter und komfortabler als im Stand der Technik.
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In anderen, nicht gezeigten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung können anstelle der oder auch in Ergänzung zu den oben beschriebenen zusammenklappbaren Streben 5, 6 auch horizontal und/oder vertikale teleskopartig zusammenschiebbare bzw. auseinanderziehbare Streben 5, 6 für die Konstruktion des Rahmens 4 verwendet werden.
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Unabhängig davon, ob man zusammenklappbare oder telekopierbare Streben 5, 6 verwendet, empfiehlt es sich, die Streben 5, 6 beim Gebrauch der Vorrichtung 1 in der ausgeklappten bzw. ausgezogenen Position durch geeignete Arretierelemente zu arretieren.
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Das Fach- oder Taschensystem 3 ist aus zumindest teilweise biegeschlaffem Material, vorzugsweise aus textilem Material, ausgebildet. Es weist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel mehrere, durch Wände 14 senkrecht voneinander getrennte Fächer oder Taschen 15 auf, in welchen Stückgut, wie beispielsweise stoßempfindliche Solarmodule, separat voneinander gelagert werden kann. Die Fächer bzw. Taschen 15 sind zumindest von einer Seite der Vorrichtung 1 offen zugänglich, um bestückt und entladen werden zu können. Die beiden Seitenwände 16, der Boden und die Decke 17 des Fach- oder Taschensystems 3 sind in dem gezeigten Beispiel als geschlossene Planen ausgebildet.
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Die Fächer oder Taschen 15 sind beispielsweise durch Nähen ausgebildet. An den Wänden 14 zwischen den Fächern oder Taschen 15 kann beispielsweise eine Polsterung vorgesehen sein. Die Polsterung kann auch als Zwischenlage zwischen doppellagig ausgebildeten Wänden 14 vorgesehen sein. Die Form, die Anordnung und das Material der Polsterung ist dabei weitgehend variabel. Es kann jedoch sinnvoll sein, insbesondere im Bodenbereich eines Faches oder einer Tasche 15 keine Polsterung vorzusehen, um die Bestückung des Faches oder der Tasche 15 zu erleichtern. Die Polsterung kann auch innen an den Seitenwänden 16 des Fach- oder Taschensystems 3 vorgesehen sein. Die Fächer oder Taschen 15 können auch in vertikaler Richtung unterteilt sein.
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Die Vorrichtung 1 steht auf mit dem Rahmen 4 verbundenen stoßdämpfenden Aufstelleinheiten 22 auf. Die stoßdämpfenden Aufstelleinheiten 22 sind vorliegend in Form von Füßen ausgebildet, die an vier Ecken unterhalb des Rahmens 4 vorgesehen sind. In anderen Ausführungsformen der Erfindung können anstatt der Füße auch Leisten oder Profile als stoßdämpfende Aufstelleinheiten 22 eingesetzt werden. Die Füße weisen wenigstens einen aus Kunststoff bestehenden Abschnitt 23 auf, welcher ein Dämpfungselement zwischen dem Rahmen 4 und einer Aufstellfläche für die Vorrichtung 1 ausbildet.
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Die stoßdämpfenden Aufstelleinheiten 22 weisen vorzugsweise auf ihrer der Aufstellfläche der Vorrichtung 1 zugewandten Seite eine rutschhemmende Beschichtung und/oder Struktur auf.
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Zudem sind an dem Rahmen 4 in Richtung der Aufstellfläche der Vorrichtung 1 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel von 1 zwei U-förmige Profile 30 vorgesehen, wobei die aufrecht nach oben ragenden Seiten der U-Profile 30 senkrecht zu dem Bodenelement 10 ausgerichtet sind und die Grundflächen der U-Profile 30 an unteren horizontalen Streben 5 des Rahmens 4 befestigt sind. Die U-Profile 30 ermöglichen eine sehr stabile Aufstellung der Vorrichtung 1, auch bei starker Last, und lassen es außerdem zu, dass an mehreren Seiten der Vorrichtung 1 beispielsweise ein Hubwagen oder Stapler unter das Bodenelement 10 der Vorrichtung 1 gefahren werden kann, um diese anzuheben und/oder zu transportieren.
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Insgesamt sind elastische Eigenschaften, geometrische Abmessungen und die Anzahl der Dämpfungselemente der schwingungsreduzierenden Elemente 9 und/oder der stoßdämpfenden Aufstelleinheiten 22 der Vorrichtung 1 so dimensioniert, dass wenigstens eine Eigenfrequenz der Vorrichtung 1 unter einem Erregungsfrequenzbereich der Vorrichtung 1 liegt. Durch die gezielte Abstimmung der Eigenfrequenz zum Erregungsfrequenzbereich und die oben beschriebene Aufnahme der Schwingungsenergie durch horizontal und vorzugsweise auch vertikal wirkende Dämpfungselemente wird die Schwingungsbelastung eines in der Vorrichtung 1 aufgenommenen bzw. transportierten Stückgutes stark minimiert, wodurch erfindungsgemäß eine sehr sichere Aufbewahrung und ein sehr sicherer Transport insbesondere von stoßempfindlichem, hochwertigem Stückgut gewährleistet wird.
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So wurde in einem Funktionstest eines Demonstrators der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 eine funktionstechnische Analyse der Dämpfung ausgeführt. Hierfür wurde ein Shakertisch durch einen servohydraulischen Zylinder in einem Frequenzbereich von 1 Hz bis 35 Hz zum Schwingen angeregt, wobei Amplituden von bis zu ±25 mm eingestellt werden können. Die verwendete Steuerungselektronik erlaubte es, die während eines Fahrens gemessenen Beschleunigungsspektren einzulesen und nachzufahren. Dadurch lassen sich beispielsweise gleichzeitig die Bewegung eines Ladebodens auf unebener Straße abbilden und material- und funktionstechnische Messungen aufnehmen.
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Der Demonstrator der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wurde bei Frequenzen von ca. 12 bis 24 Hz getestet, da dieser Bereich im Straßenverkehr sehr kritisch ist und zu Schäden oder zum Aufschwingen von Transportgütern führen kann. Bei den Versuchen wurden die Messgrößen Erregerbeschleunigung a2 sowie die erfahrene Beschleunigung des Transportgutes a1 aufgenommen. 15 zeigt das Abstimmungsverhältnis zwischen beiden Beschleunigungen. Das Verhältnis a2/a1 = 1 (Erregungsbeschleunigung ist gleich der erzwungenen Beschleunigung) stellt die Trennlinie zwischen Dämpfung und Verstärkung dar. Aufgrund der gezielten Reduktion der Eigenfrequenz der Vorrichtung 1 liegt die gemessene Kurve immer unter dieser kritischen Grenze.
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Wie in 1 gezeigt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ein Beladesystem 2 aufweisen, dass in dem gezeigten Beispiel eine Vielzahl an Rollelementen 18 aufweist, die vor dem Eingang jedes Faches bzw. jeder Tasche 15 in einer Ebene unterhalb des Bodenbereiches des Fach- oder Taschensystems 3 angeordnet sind, wobei jeweils ein Rollelement 18 einem Fach oder einer Tasche 15 zugeordnet ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die vor dem Fach- oder Taschensystems 3 angeordneten Rollelemente 18 in einer festen Position vorgesehen, könnten jedoch in anderen Varianten der Erfindung auch höhenverstellbar oder kippbar sein.
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Weitere Details des Beladesystems 2 sind in 2 erkennbar, in welcher schematisch die Vorrichtung aus 1 mit der besseren Übersichtlichkeit halber nicht dargestelltem Fach- oder Taschensystem 3 in einer perspektivischen Ansicht gezeigt ist. So befindet sich unterhalb des Bodenelementes 10 eine Reihe von gemeinsam in ihrer Höhe verstellbaren bzw. verkippbaren Rollelementen 18, von welchen jeweils ein Rollelement 18 einem Fach oder einer Tasche 15 des darüber befindlichen, in 2 aber nicht dargestellten Fach- oder Taschensystems 3 zugeordnet ist.
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Durch ein in 2 zu sehendes Hebelsystem 19 können die Rollelemente 18 durch entsprechende Öffnungen 20 in dem Bodenelement 10 und durch nicht gezeigte Öffnungen im Bodenbereich des Fach- oder Taschensystems 3 in ein Fach oder eine Tasche 15 eingreifen, sodass die Rollfläche eines Rollelementes an dieser Stelle den Bodenbereich des Faches oder der Tasche 15 ausfüllt, sodass ein bis zu dieser Stelle bereits in das Fach oder die Tasche 15 eingebrachtes Stückgut durch die Rollbewegung verbessert weiter in das Fach oder die Tasche 15 eingeführt werden kann. Gleiches gilt umgekehrt auch für eine Entladung des Faches oder der Tasche 15. Nachdem das Stückgut vollständig in das Fach oder die Tasche 15 eingeführt wurde, können die Rollelemente 18 wieder in ihre in 2 gezeigte Ausgangsposition unterhalb des Bodenelementes 10 mittels des Hebelsystems 19 zurückgestellt werden.
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In der Ausführungsform von 2 sind die Rollelemente 18, die unter dem Fach- oder Taschensystem 3 angeordnet sind, mit einer manuell betätigbaren hydraulisch unterstützten Betätigungsvorrichtung 21 oder auch mit einer elektronischen Betätigungsvorrichtung 29 verstellbar.
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3 zeigt schematisch den Rahmen 4 der in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 unabhängig von den weiteren Konstruktionsmerkmalen der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form. 4 zeigt schematisch den Rahmen 4 aus 3 in einer zusammengeklappten Stellung ebenfalls in einer perspektivischen Ansicht. Man sieht deutlich, wie stark durch das Zusammenklappen die vertikalen Abmessungen des Rahmens 4 und damit der gesamten Vorrichtung 1 verringert werden können. Beispielsweise beim Rücktransport können mehrere erfindungsgemäße Vorrichtungen 1 in der zusammengeklappten Form von 4 übereinander gestapelt und damit platzsparend an ihren Ursprungsort transportiert werden. Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen 1 können auch bei Nichtgebrauch derart zusammengeklappt gelagert werden.
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5 zeigt schematisch eine Detailansicht eines Eckbereiches des Rahmens 4 aus den 3 und 4 in einer perspektivischen Ansicht. Dabei ist jeweils ein oben bereits erwähntes U-Profil 12 an jeder Ecke des Rahmens 4 mit Arretierbolzen 13 befestigt. Ferner ist sowohl am Fuß als auch am Kopf jeder Strebe 6 des Rahmens 4 ein Scharnier 24 vorgesehen, das die vertikale Strebe 6 mit einer horizontalen Strebe 5 verbindet. Wir die Arretierung des Arretierbolzens 13 gelöst, kann diese Konstruktion mit Hilfe des Scharniers 24 an der Rahmenecke zusammengeklappt werden.
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Wie oben bereits erwähnt, zeigt 6 schematisch eine Detailansicht eines bei dem Rahmen 4 aus den 3 und 4 zwischen zwei Teilstreben 6', 6'' verwendeten Scharniers 11 in einer Vorderansicht. Zudem ist hier ein Schiebeelement 25 zur Arretierung der beiden Teilstreben 6', 6'' in der gezeigten verbundenen Position vorgesehen.
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7 zeigt schematisch ein weiteres Beispiel für einen Rahmen 4 einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Transport und/oder zur Auf bewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form. 8 zeigt schematisch den Rahmen aus 7 in einer zusammengeklappten Stellung ebenfalls in einer perspektivischen Ansicht. Auch dieser Rahmen 4 kann auf einen Bruchteil seines ursprünglichen Volumens zusammengeklappt werden.
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Der in 7 gezeigte Rahmen 4 weist, wie es in 10 im Detail zu sehen ist, in jeder unteren Ecke ein mittels Arretierbolzen 13 befestigtes U-Profil 12 auf. Darüber hinaus ist am Fuß jeder vertikalen Strebe 6 des Rahmens 4 ein Scharnier 24 vorgesehen. Zwischen den vertikalen Streben 6 und den einen Oberrahmen ausbildenden oberen horizontalen Streben 5 des Rahmens 4 sind jeweils Schnellspanner 26, wie in 9 dargestellt, vorgesehen.
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Werden die Schnellspanner 26 geöffnet, können, wie in 8 zu sehen, die vertikalen Streben 6 aus den Verankerungen im Oberrahmen gelöst und in die Seitenflächen 7 des Rahmens 4 unter Nutzung der an den Strebenfüßen vorgesehenen Scharniere 24 eingeklappt werden.
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11 zeigt schematisch noch ein weiteres Beispiel für einen Rahmen 4 noch einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Transport und/oder zur Aufbewahrung von Stückgut in einer perspektivischen Ansicht in aufgeklappter Form. 12 zeigt schematisch den Rahmen 4 aus 11 in einer zusammengeklappten Stellung ebenfalls in einer perspektivischen Ansicht. Auch dieser Rahmen 4 ist gut verkleinerbar.
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Der Rahmen 4 aus den 11 und 12 weist in jeder unteren Rahmenecke, wie in 14 gezeigt, ein Rechteck-Profil 27 zur Aufnahme einer vertikalen Strebe 6 auf. Die vertikale Strebe 6 ist dabei jeweils mittels eines Arretierbolzens 13 in dem Rechteck-Profil 27 fixierbar. Ferner ist an jeder oberen Rahmenecke an dem durch die oberen horizontalen Streben 5 ausgebildeten Oberrahmen eine Rechteck-Buchse 28 vorgesehen, mit welcher, wie es aus 13 hervorgeht, der Oberrahmen auf die oberen Enden der vertikalen Streben 6 des Rahmens 4 aufgesetzt werden kann. Auch die Rechteck-Buchsen 28 sind mittels Arretierbolzen 13 an den vertikalen Streben 6 fixiert.
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Zum Zusammenklappen des Rahmens 4 aus den 11 und 12 werden die oberen und die unteren Arretierungen gelöst. Die vertikalen Streben 6 sind dadurch, wie es in 12 zu sehen ist, nach dem Zusammenklappen nicht mehr mit den horizontalen Streben 5 des Rahmens 4 verbunden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 hat den Vorteil, dass bei ihrem Einsatz Stoß- und Schwingungsbelastungen, die beim Straßenverkehr, beim innerbetrieblichen Transport sowie beim Verladen und Umschlagen auftreten, verringert werden können. Sie ist zudem immer wieder verwendbar. Für den Rücktransport kann das Volumen der geleerten Vorrichtungen 1 wesentlich verkleinert werden. So wird weniger Transportkapazität benötigt, die dann für weitere Zwecke zur Verfügung steht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2014578 A1 [0005, 0007, 0008]