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DE102011000358A1 - Kraftfahrzeug mit mindestens einer Kamera und mindestens einer Leuchte - Google Patents

Kraftfahrzeug mit mindestens einer Kamera und mindestens einer Leuchte Download PDF

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DE102011000358A1
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DE
Germany
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power supply
motor vehicle
lamp
supply means
camera
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DE102011000358A
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English (en)
Inventor
Michael Hartmann
Jens Salmen
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Priority to US13/359,264 priority patent/US9421901B2/en
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    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/0088Details of electrical connections
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60Q1/02Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to illuminate the way ahead or to illuminate other areas of way or environments
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einer Kamera (K) und mindestens einer Leuchte (L), – wobei die Kamera (K) zum Aufnehmen zumindest eines Teils einer Umgebung des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, – wobei mittels der Leuchte (L) zumindest Ausschnitte dieses Teils der Umgebung des Kraftfahrzeugs beleuchtbar sind, – wobei die Leuchte (L) zur Lichterzeugung von einem Stromversorgungsmittel (SV) des Kraftfahrzeugs mit einem Strom (IM) mit einer ersten Frequenz versorgbar ist und die erste Frequenz einen Wert von 300 Hz hat.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens einer Kamera und mindestens einer Leuchte,
    • – wobei die Kamera zum Aufnehmen zumindest eines Teils einer Umgebung des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist,
    • – wobei mittels der Leuchte zumindest Ausschnitte dieses Teils der Umgebung des Kraftfahrzeugs beleuchtet werden können und
    • – wobei die Leuchte zur Lichterzeugung von einem Stromversorgungsmittel des Kraftfahrzeugs mit einem Strom mit einer ersten Frequenz versorgt werden kann.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Stromversorgungsmittel für eine oder mehrere Leuchten eines Kraftfahrzeugs.
  • Leuchten einer Beleuchtungsanlage eines Kraftfahrzeugs werden mehr und mehr mit Leuchtdioden als Leuchtmittel bestückt. Insbesondere bei Heckleuchten ist die Verwendung von Leuchtdioden als Leuchtmittel weit verbreitet. Mit Leuchtdioden ausgestattete Leuchten eines Kraftfahrzeugs werden überwiegend mit einer Spannung betrieben, deren Höhe konstant ist. Zum Einstellen von unterschiedlichen Helligkeiten der Leuchten wird der den Leuchtdioden zugeführte Strom pulsweitenmoduliert. Durch das Einstellen eines Tastgrades des pulsweitenmodulierten Stroms kann die Leistung und somit die Helligkeit der Leuchten eingestellt werden. Die Frequenz der Impulse des pulsweitenmodulierten Stroms beträgt häufig 100 Hz.
  • Viele moderne Kraftfahrzeuge weisen als Assistenzsystem für den Fahrzeugführer eine Rückfahrkamera auf. Die Rückfahrkameras sind elektronische Kameras, die digitale Bilder erzeugen. Die Bilder werden in einer Bildverarbeitungseinheit digital verarbeitet. Dabei werden als störend empfundene Erscheinungen im Bild beseitigt. Zu solchen Erscheinungen gehört beispielsweise das Flimmern der Bilder, das auftritt, sofern der von der Kamera aufgenommene Teil der Umgebung des Kraftfahrzeugs mittels einer Leuchtstofflampe beleuchtet wird, die an das 50 Hz oder 60 Hz der üblichen Spannungsversorgungsnetze angeschlossen ist. Das Flimmern der dem Fahrzeugführer angezeigten Bilder kann vermieden werden, wenn 50 Hz beziehungsweise 60 Hz Filter der Bildverarbeitungseinheit das Flimmern kompensieren. Wegen der unterschiedlichen Netzfrequenzen wird die Bildverarbeitungseinheit so eingerichtet, dass entweder das 60 Hz-Flimmern oder das 50 Hz-Flimmern gefiltert wird. Eine entsprechende Umschaltung der Bildverarbeitungseinheit ist daher vorgesehen.
  • Flimmern in den von der Rückfahrkamera aufgenommenen Bildern kann auch auftreten, sofern von der Kamera aufgenommene Teile der Umgebung des Kraftfahrzeugs mittels einer Leuchte mit Leuchtdioden beleuchtet werden und die Helligkeit der Leuchte mittels eines pulsweitenmodulierten. Stroms eingestellt wird. Die Frequenz der die elektrische Energie übertragenden Impulse des pulsweitenmodulierten Stroms erscheint in dem von der Rückfahrkamera, aufgenommenen Bild als Flimmern.
  • Sofern das Filter der Bildverarbeitungseinheit auf 50 Hz Netzfrequenz abgestimmt ist, wird auch das Flimmern durch den pulsweitenmodulierten Strom (100 Hz) kompensiert, da mit diesem Filter die Frequenz von 50 Hz und ganzzahlige Vielfache dieser Frequenz gefiltert werden können. Ist dagegen das Filter der Bildverarbeitungseinheit auf 60 Hz Netzfrequenz abgestimmt, kann das Filter das Flimmern aufgrund des pulsweitenmodulierten Stroms nicht kompensieren.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Kraftfahrzeug und ein Stromversorgungsmittel so zu verbessern, dass ein Flimmern des Bildes der Kamera, das durch Netzfrequenzen von 50 Hz oder 60 Hz oder durch die Pulsweitenmodulation des Versorgungsstroms der Leuchte hervorgerufen wird, wirksam kompensiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Stromversorgungsmittel mit den Merkmalen des Anspruchs 7 gelöst.
  • Das Stromversorgungsmittel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs kann die Leuchte des Kraftfahrzeugs mit einem Strom versorgen, bei dem die erste Frequenz einen Wert von 300 Hz hat. Die Zahl 300 ist das kleinste gemeinsame ganzzahlige Vielfache der Zahlen 50 und 60. Filter die auf 50 Hz oder auf 60 Hz abgestimmt sind können daher ein Flimmern kompensieren, dass durch einen Strom mit einer Frequenz von 300 Hz hervorgerufen wird. Hat also der pulsweitenmodulierte Strom zur Versorgung der Leuchte eine Impulsfrequenz von 300 Hz, wird das dadurch hervorgerufene Flimmern wirksam durch die auf 50 bzw. 60 Hz abgestimmten Filter der Bildverarbeitungseinheit kompensiert.
  • Die Leuchte kann zur Lichterzeugung von dem Stromversorgungsmittel auch mit einem Strom mit einer zweiten Frequenz mit einem Wert von z. B. 100 Hz versorgt werden. Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn bei einem eingelegten Rückwärtsgang bzw. bei eingeschalteter Rückfahrkamera, die Leuchte mit einem Strom mit der ersten Frequenz (300 Hz) und bei einem eingelegten Vorwärtsgang bzw. bei ausgeschalteter Rückfahrkamera, die Leuchte mit einem Strom mit der zweiten Frequenz (z. B. 100 Hz) versorgt wird. Die zweite Frequenz kann neben 100 Hz auch 90 Hz, 125 Hz oder ähnliches betragen.
  • Die Leuchte kann eine mit einer oder mehreren Leuchtdioden als Leuchtmitteln ausgestattete Leuchte sein. Die Leuchte kann eine Heckleuchte, insbesondere ein Rückfahrscheinwerfer, eine hintere Blinkleuchte, eine hintere Parkleuchte, eine Bremsleuchte, eine Nebelschlussleuchte und/oder eine Kennzeichenleuchte sein. Die Kamera kann eine Rückfahrkamera sein.
  • Erfindungsgemäße Stromversorgungsmittel für eine oder mehrere Leuchten eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs weisen eine Steuerung auf, mit dem eine Frequenz des von dem Stromversorgungsmittel bereitstellbaren Stroms einstellbar ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Stromversorgungsmittel kann einen Gleichspannungswandler umfassen.
  • Das Stromversorgungsmittel kann Elemente zur Pulsweitenmodulation aufweisen, mit denen der von dem Stromversorgungsmittel bereitstellbare Strom pulsweitenmoduliert werden kann, zum Beispiel um die Helligkeit der Leuchte einzustellen. Durch die Steuerung des Stromversorgungsmittels kann die Frequenz der Impulse des pulsweitenmodulierten, von dem Stromversorgungsmittel bereitstellbaren Stroms eingestellt werden.
  • Das Stromversorgungsmittel kann einen Eingang aufweisen, an welchem ein Signal anlegt werden kann, welches von der Steuerung als Signal verarbeitet wird, das den Zustand eines eingelegten Rückwärtsgangs oder Vorwärtsgangs anzeigt.
  • Anhand der beigefügten Zeichnungen wird die Erfindung nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 eine Anordnung in einem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug bestehend aus einem erfindungsgemäßen Stromversorgungsmittel, einer Rückfahrkamera und einer Kennzeichenleuchte.
  • Die in 1 dargestellte Anordnung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs umfasst ein erfindungsgemäßes Stromversorgungsmittel SV, eine Rückfahrkamera K und eine Kennzeichenleuchte L. Die Rückfahrkamera K und die Kennzeichenleuchte L sind am Heck des Kraftfahrzeuges angeordnet. Die Rückfahrkamera K dient dazu bei einer Rückwärtsfahrt des Kraftfahrzeuges die Umgebung hinter dem Fahrzeug zumindest teilweise aufzunehmen. Das aufgenommene Bild wird einer Bildverarbeitungseinheit (nicht dargestellt) zugeführt und bei eingelegtem Rückwärtsgang auf einem Monitor am Platz des Fahrzeugführers angezeigt. Der Fahrzeugführer kann dann bei einer Rückwärtsfahrt den Raum hinter dem Kraftfahrzeug überwachen.
  • Um ein Flimmern des auf dem Monitor angezeigten Bildes zu verhindern, ist in der Bildverarbeitungseinheit ein Filter vorgesehen, dass auf 50 Hz oder 60 Hz und Vielfache von 50 Hz oder 60 Hz abgestimmt ist. Die Abstimmung des Filters auf 50 Hz oder 60 Hz wird entsprechend der Netzfrequenz der öffentlichen Stromversorgung in der Umgebung des Kraftfahrzeugs vorgenommen.
  • Die Kennzeichenleuchte L beleuchtet auch einen Teil des von der Kamera K aufgenommenen Teils der Umgebung des Kraftfahrzeugs. Bei der Kennzeichenleuchte L handelt es sich um eine Leuchte, die als Leuchtmittel wenigstens eine Leuchtdiode aufweist. Um die. Helligkeit der Leuchtdiode einzustellen, wird die Leuchtdiode von dem Stromversorgungsmittel SV mit einem pulsweitenmodulierten Strom IM versorgt. Über den Tastgrad der Modulation kann die Helligkeit der Leuchtdiode eingestellte werden. Die Impulse des Stroms haben dabei eine Frequenz von 100 Hz bei einem eingelegten Vorwärtsgang und eine Frequenz von 300 Hz bei eingelegtem Rückwärtsgang. Um den eingelegten Vorwärtsgang oder den eingelegten Rückwärtsgang erkennen zu können, hat das Stromversorgungsmittel SV einen Eingang, an welchem ein Signal mit der Information über den eingelegten Gang eingelesen werden kann. Es kann sich dabei um einen Eingang handeln, über den nur diese Information eingelesen werden kann. Es kann sich aber auch um eine Schnittstelle CAN zu einem CAN-Bus handeln, auf dem die Information über den eingelegten Gang verfügbar ist.
  • Die elektrische Energie zur Versorgung der Kennzeichenleuchte L entnimmt das Stromversorgungsmittel SV über den Anschluss Kl30 und einen Masseanschluss aus dem Bordnetz des Kraftfahrzeuges.
  • Bezugszeichenliste
    • K
      Rückfahrkamera
      L
      Leuchte
      SV
      Stromversorgungsmittel
      IM
      von dem Stromversorgungsmittel bereitstellbarer Strom

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug mit mindestens einer Kamera (K) und mindestens einer Leuchte (L), – wobei die Kamera (K) zum Aufnehmen zumindest eines Teils einer Umgebung des Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, – wobei mittels der Leuchte (L) zumindest Ausschnitte dieses Teils der Umgebung des Kraftfahrzeugs beleuchtbar sind, – wobei die Leuchte (L) zur Lichterzeugung von einem Stromversorgungsmittel (SV) des Kraftfahrzeugs mit einem Strom (IM) mit einer ersten Frequenz versorgbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Frequenz einen Wert von 300 Hz hat.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (L) zur Lichterzeugung von dem Stromversorgungsmittel (SV) alternativ mit einem Strom (IM) mit einer zweiten Frequenz mit einem Wert von 100 Hz versorgbar ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem eingelegten Rückwärtsgang die Leuchte (L) mit einem Strom (IM) mit der ersten Frequenz und bei einem eingelegten Vorwärtsgang die Leuchte (L) mit einem Strom (IM) mit der zweiten Frequenz versorgbar ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (L) eine mit einer oder mehreren Leuchtdioden als Leuchtmitteln ausgestattete Leuchte (L) ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte (L) eine Heckleuchte, insbesondere ein Rückfahrscheinwerfer, eine hintere Blinkleuchte, eine hintere Parkleuchte, eine Bremsleuchte, eine Nebelschlussleuchte und/oder eine Kennzeichenleuchte ist.
  6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera (K) eine Rückfahrkamera ist.
  7. Stromversorgungsmittel (SV) für eine oder mehrere Leuchten (L) eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Steuerung des Stromversorgungsmittels (SV) eine Frequenz des von dem Stromversorgungsmittel (SV) bereitstellbaren Stroms (IM) einstellbar ist.
  8. Stromversorgungsmittel (SV) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stromversorgungsmittel (SV) einen Gleichspannungswandler umfasst.
  9. Stromversorgungsmittel (SV) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Stromversorgungsmittel (SV) Elemente zur Pulsweitenmodulation aufweist, mit denen der von dem Stromversorgungsmittel (SV) bereitstellbare Strom (IM) pulsweitenmodulierbar ist, und dass durch die Steuerung des Stromversorgungsmittels (SV) die Frequenz der Impulse des pulsweitenmodulierten, von dem Stromversorgungsmittel (SV) bereitstellbaren Stroms (IM) einstellbar ist.
  10. Stromversorgungsmittel (SV) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Stromversorgungsmittel (SV) einen Eingang hat, an welchem ein Signal anlegbar ist, welches von der Steuerung als Signal verarbeitbar ist, welches den Zustand eines eingelegten Rückwärtsgangs oder Vorwärtsgangs anzeigt.
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