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DE102011000335A1 - Maschine zur Bearbeitung und/oder Messung eines Werkstücks mit zwei schwenkbaren Traversen - Google Patents

Maschine zur Bearbeitung und/oder Messung eines Werkstücks mit zwei schwenkbaren Traversen Download PDF

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DE102011000335A1
DE102011000335A1 DE102011000335A DE102011000335A DE102011000335A1 DE 102011000335 A1 DE102011000335 A1 DE 102011000335A1 DE 102011000335 A DE102011000335 A DE 102011000335A DE 102011000335 A DE102011000335 A DE 102011000335A DE 102011000335 A1 DE102011000335 A1 DE 102011000335A1
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rotation
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Harald Gosebruch
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Walter Maschinenbau GmbH
Original Assignee
Walter Maschinenbau GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Maschine (10), insbesondere eine Werkzeugmaschine. Die Maschine (10) weist ein rahmenförmiges Maschinengestell 18 aus zwei Trägern (19) und zwei die Träger verbindende Querverbinder (20) auf. Zwischen den beiden Querverbindern (20) sind an den Träger (19) zwei Traversen (24), (40) über jeweils eine Rundführung (25) bzw. (41) drehbar gelagert. Die erste Traverse (24) ist ausschließlich um die erste Drehachse (D1) drehbar und ansonsten unbeweglich. Die zweite Traverse (40) ist ausschließlich um eine zweite Drehachse (D2) drehbar und ansonsten unbeweglich. Die beiden Drehachsen (D1), (D2) verlaufen parallel zueinander. An der ersten Traverse (24) ist eine Werkzeugeinheit (24) angeordnet. An der zweiten Traverse ist eine Werkstückspanneinrichtung (12) angeordnet. Eine der beiden Traversen (24), (40) weist eine Längsführung (43) auf, so dass entweder die Werkzeugeinheit (11) oder die Werkstückspanneinrichtung (12) längsverschiebbar an der betreffenden Traverse (24), (40) geführt angeordnet ist. Die Längsführung (43) erlaubt eine Linearverschiebung der Werkzeugeinheit (11) oder der Werkstückspanneinrichtung (12) parallel zu den Drehachsen (D1), (D2). Weitere Längsführungen sind nicht vorgesehen. Die Maschine (10) weist ein besonders platzsparendes Maschinengestell (18) auf. Das rahmenförmige Maschinengestell (18) ist ausreichend steif und bietet eine gute Zugänglichkeit von zwei Seiten her zur Werkzeugeinheit (11) sowie zur Werkstückspanneinrichtung (12).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Bearbeitung und/oder Messung eines Werkstücks. Insbesondere ist die Maschine als Werkzeugmaschine zur spanenden Bearbeitung eines Werkstücks eingerichtet. Eine Werkzeugeinheit der Maschine kann ein Bearbeitungswerkzeug und/oder ein Messwerkzeug aufweisen. Ferner ist eine Werkstückspanneinrichtung zum Halten eines Werkstücks vorhanden, wobei Werkzeugeinheit und Werkstückspanneinrichtung relativ zueinander verfahrbar und/oder verschwenkbar ist. Auf diese Weise können das Werkzeug der Werkzeugeinheit und ein in der Werkstückspanneinrichtung gehaltenes Werkstück relativ zueinander bewegt und bearbeitet und/oder vermessen werden.
  • Eine Werkzeugmaschine zur elektrochemischen Bearbeitung von metallenen Werkstücken ist aus DE 10 2004 040 578 B3 bekannt. Die Werkzeugmaschine weist einen um eine Vertikalachse drehbaren Drehtisch auf. Oberhalb des Drehtisches ist ein Querträger an einem Maschinengestellt vertikal bewegbar und um eine horizontale Drehachse schwenkbar angeordnet. Am Querträgers ist das Werkzeug in Form von Werkzeugkathoden angeordnet. Diese können wiederum an einem horizontal bewegbaren Schlitten angeordnet sein.
  • Ferner beschreibt DE 10 2006 034 123 B34 eine Fräs- und Bohrmaschine sowie eine Werkstücktischanordnung. Die Werkstücktischanordnung ist horizontal verfahrbar am Maschinengestell angeordnet. Gleichzeitig weist sie eine um eine horizontale Drehachse schwenkbare Traverse auf, wobei der Mittelsteg der Traverse gegenüber der Drehachse versetzt angeordnet ist. Oberhalb der Werkstücktischanordnung ist eine Werkzeugeinheit in zwei Koordinatenachsen längsverschiebbar angeordnet.
  • Ausgehend von diesen bekannten Bearbeitungsmaschinen kann es als eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung angesehen werden, eine Maschine zur Bearbeitung und/oder Messung eines Werkstücks bereitzustellen, die eine gute Zugänglichkeit zum Werkzeug sowie zu einer das Werkstück haltenden Werkstückspanneinrichtung gewährleistet und gleichzeitig einen kompakten und steifen Aufbau des Maschinengestells erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Maschine mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß weist die Maschine ein Maschinengestell auf, an dem eine erste Traverse über eine erste Rundführung um eine erste Drehachse sowie eine zweite Traverse mittels einer zweiten Rundführung um eine zweite Drehachse drehbar gelagert sind. Die beiden Traversen sind mit Abstand zueinander angeordnet. Der Abstand der beiden Drehachsen der Traversen ist vorzugsweise unveränderlich. An der ersten Traverse ist ein Werkzeugeinheit mit einem Bearbeitungswerkzeug und/oder einem Messwerkzeug angeordnet, wobei das Werkzeug gegenüber der ersten Drehachse beabstandet ist, so dass es sich bei der Drehung der Traverse um die erste Drehachse auf einem ersten Schwenkradius um die erste Drehachse bewegt. Dieser erste Schwenkradius ist für ein an der Werkzeugeinheit angeordnetes Werkzeug vorzugsweise unveränderlich.
  • An der zweiten Traverse ist eine Werkstückspanneinrichtung zur Halterung eines Werkstücks angeordnet. Das Werkstück ist von der zweiten Drehachse beabstandet und bewegt sich auf einem zweiten Schwenkradius um die zweite Drehachse, wenn die zweite Traverse gedreht wird. Das Werkstück weist vorzugsweise eine zumindest abschnittsweise zylinderförmige Kontur auf. Der Abstand der beiden Drehachsen der Traversen ist kleiner als die Summe aus erstem und zweitem Schwenkradius. Durch das Drehen der beiden Drehachsen können Werkzeug und Werkstück aufeinander zu und voneinander weg geschwenkt werden. Durch die Schwenkbewegung findet eine Relativbewegung zwischen Werkzeug und Werkstück gleichzeitig in zwei kartesischen Koordinatenrichtungen statt. Die Anzahl der notwendigen Linearantriebe kann aufgrund dieser Anordnung minimiert werden. Vorzugsweise weist die Maschine lediglich einen einzigen Linearantrieb auf. Die beiden Traversen selbst sind lediglich über die beiden Rundführungen drehbar gelagert und ansonsten gegenüber dem Maschinengestell nicht bewegbar.
  • Auf diese Weise lässt sich die Anzahl der Linearführungen minimieren. Gleichzeitig kann ein sehr kompakter und dennoch steifer Aufbau des Maschinengestells erreicht werden. Sind Werkzeugeinheit und Werkstückspanneinrichtung voneinander weg geschwenkt, ist eine gute Zugänglichkeit sowohl der Werkzeugeinheit, als auch der Werkstückspanneinrichtung gewährleistet.
  • Die Ebene, in der sich die erste und die zweite Drehachse erstrecken und die nachfolgend als Orientierungsebene bezeichnet wird, kann vertikal, horizontal oder auch schräg orientiert sein. Eine horizontale Ausrichtung der Orientierungsebene kann für einige Anwendungsfälle der Maschine vorteilhaft sein, z. B. wenn Werkstücke eine große zu bearbeitende Länge insbesondere größer als 350 bis 400 mm aufweisen oder wenn aus Automatisierungsgründen eine liegende Anordnung vorteilhaft ist. Für die Anwendung bei Drehmaschinen oder Außenrundschleifmaschinen kann sich die horizontale Anordnung der Orientierungsebene eignen. Alternativ hierzu kann die Orientierungsebene vertikal verlaufen, so dass die benötigte Grundfläche der Maschine sehr klein ist.
  • Die erste und die zweite Drehachse können sowohl horizontal als auch vertikal oder schräg verlaufend angeordnet sein. Bei der vertikalen Anordnung der ersten und zweiten Drehachse besteht der Vorteil, dass das Halten der Traversen in einer aktuellen Drehstellung weniger Drehmoment erfordert. Bei der horizontalen Anordnung der Drehachsen ändert sich das aktuell erforderliche Drehmoment zum Halten der Traverse in der gewünschten Position abhängig vom Drehwinkel um die Drehachse. Deswegen kann es vorteilhaft sein, eine Einrichtung zur zumindest teilweisen Kompensation des durch die Last der Traverse an der betreffenden Rundführung anliegenden Drehmoments vorzusehen. Diese Einrichtung kann beispielsweise einen Torsionsstab umfassen, dessen Torsionsmoment einer Drehmomenterhöhung bei der Drehwinkeländerung der Traverse entgegenwirkt, zumindest in einem Drehwinkelarbeitsbereich. Auch andere Einrichtungen wie Gegengewichte, Federanordnungen, etc. können alternativ oder zusätzlich verwendet werden.
  • Vorzugsweise weist das Maschinengestell einen oder insbesondere zwei in Richtung der Orientierungsebene ausgerichtete Träger auf, an denen die beiden Traversen mittels ihrer Rundführungen drehbar gelagert sind. Abhängig von der Länge und der zu tragenden Last der Traversen sind diese nur an einem Ende oder an beiden Enden drehbar über die betreffende Rundführung gelagert. Beide Traversen sind bevorzugt in einem Winkelbereich von zumindest 120 Grad und vorzugweise 180 Grad schwenkbar. Es besteht auch die Möglichkeit, die erste Traverse und/oder die zweite Traverse um 360 Grad drehbar anzuordnen. Der Winkelbereich kann abhängig von den sonstigen Anforderungen an die Maschine vorgegeben werden, beispielsweise abhängig davon, ob und aus welcher Richtung Werkstücke und/oder Werkzeuge über separate Einrichtungen oder manuell zugeführt und ausgewechselt werden. Die Maschine weist dadurch eine sehr große Flexibilität auf.
  • Die beiden Traversen und/oder die beiden den Traversen zugeordneten Rundführungen können identisch ausgestaltet sein, wodurch sich die Anzahl der unterschiedlichen Bauteile der Maschine verringert und Kosten und Konstruktionsaufwand im Vergleich zu bisherigen Maschinen sehr gering sind. Wegen der Symmetrie des Maschinengestells und der beiden Traversen, ergibt sich ein gutes thermisches Verhalten der Maschine. Temperaturänderungen in der Umgebung und dadurch bewirkte thermische Längenänderungen wirken sich gleichermaßen auf beide drehbare Traversen aus, so dass sich dadurch nur geringe oder keine Abweichungen in der Relativlage zwischen Werkstück und Werkzeug ergeben. Thermische Längenänderungen werden demnach konstruktionsbedingt, zumindest teilweise kompensiert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Maschinengestell einen ringförmig geschlossenen Rahmen auf, der die beiden Träger enthält, an denen die Traversen drehbar gelagert sind. Diese beiden Träger sind an ihren jeweiligen Enden durch Querverbinder miteinander verbunden. Der Platzbedarf eines solchen Maschinengestells ist äußerst gering, so dass auf der begrenzten Fläche in einer Werkhalle gegenüber bisherigen Maschinen ein Freiraum geschaffen werden kann. Das rahmenartig durch die Träger und die Querverbinder geschlossene Maschinengestell kann bei geringem Platzbedarf sehr steif ausgeführt werden, was insbesondere bei hochpräzisen Bearbeitungs- oder Messvorgängen von Vorteil ist, wie etwa beim Schleifen.
  • Es ist außerdem vorteilhaft, wenn die Maschine lediglich eine Längsführung aufweist, die für Zustellbewegungen während der Bearbeitung und/oder Messung mit einem Werkzeug aktivierbar ist und entweder an der ersten Traverse zum linearen Verschieben der Werkzeugeinheit oder an der zweiten Traverse zum linearen Verschieben der Werkstückspanneinrichtung vorgesehen sein kann. Auf diese Weise ist eine lineare Relativbewegung zwischen Werkstück und Werkzeug möglich. Die lineare Relativbewegung erfolgt insbesondere parallel zu den beiden Drehachsen. Die weiteren Maschinenachsen für Zustellbewegungen während des Bearbeitungs- oder Messvorgangs sind durch Rundführungen gebildet. Zusätzlich zur Längsführung sind drei bis fünf Rundführungen vorgesehen. Im Unterscheid zu den Längsführungen lassen sich die Rundführungen leichter gegen das Eindringen von Kühlmitteln, Spänen und anderen Verunreinigungen abdichten. Außerdem können Rundführungen in der Regel mit geringem Bauraum aufgebaut werden. Deswegen ist die Anzahl der Linearführungen bei der Maschine minimiert.
  • Vorzugsweise wird als Längsführung ein sich im wesentlichen parallel zur Drehachse erstreckendes Führungsmittel, beispielsweise eine oder mehrere Führungsschienen, verwendet, an dem ein Schlitten verschiebbar geführt ist. Auf dem Schlitten kann entweder die Werkzeugeinheit oder die Werkstückspanneinrichtung angeordnet sein.
  • Bevorzugt ist ausschließlich eine Längsführung vorhanden. Es ist jedoch auch möglich, eine der beiden Traversen justierbar auszuführen, so dass der Abstand der beiden Drehachsen bzw. der beiden Traversen veränderbar bzw. einstellbar ist. Diese Justiereinheit von zumindest einer der Traversen kann eine stufenlose oder gestufte Abstandsänderung der Drehachsen bewirken und als Linearverstellung ausgestaltet sein. Insbesondere kann die Justiereinheit arretierbar oder verrastbar sein, so dass während des Bearbeitungs- oder Messvorgangs keine versehentliche Verstellung der beiden Drehachsen oder Traversen zueinander erfolgen kann. Die Justiereinheit dient lediglich dazu, den Abstand der beiden Drehachsen an die verwendete Werkzeugeinheit und die verwendete Werkstückspanneinrichtung anzupassen. Die Justiereinheit dient mithin nur zum Einrichten der Maschine und ist während der Bearbeitung oder Messung durch ein Werkzeug unbetätigt und ohne Funktion. Zustellbewegungen zwischen Werkstück und Werkzeug erfolgen nicht durch die Justiereinheit.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Werkzeugeinheit mittels einer dritten Rundführung um eine dritte Drehachse drehbar an der ersten Traverse angeordnet. Die dritte Drehachse erstreckt sich dabei insbesondere in etwa rechtwinklig und vorzugsweise mit Abstand zur ersten Drehachse. Bei einer Werkzeugmaschine, insbesondere einer Schleifmaschine, weist die Werkzeugeinheit einen Werkzeugantrieb auf, der das Werkzeug rotierend antreibt.
  • Alternativ dazu kann das Bearbeitungswerkzeug unbeweglich gegenüber der Werkzeugeinheit fixiert sein und das Werkstück wird um eine Rotationsachse angetrieben.
  • Ferner kann vorzugsweise an der Werkstückspanneinrichtung eine vierte Rundführung vorgesehen sein, um die die Werkstückspanneinrichtung das Werkstück drehen kann. Die durch die vierte Rundführung definierte vierte Drehachse erstreckt sich insbesondere parallel zur zweiten Drehachse.
  • Das Maschinengestell und/oder die beiden Traversen sind vorzugsweise aus Grauguss oder Gussbeton, beispielsweise Mineralguss hergestellt. Dadurch werden sehr gute Schwingungsdämpfungseigenschaften erreicht.
  • Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der erfindungsgemäßen Maschine ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen sowie der Beschreibung. Die Zeichnung zeigt weitere Merkmale von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung und ist ergänzend heranzuziehen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der Maschine,
  • 2 eine Seitenansicht quer zu zwei Drehachsen der Traversen der Maschine gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel nach 1,
  • 3 eine andere Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels der Maschine gemäß der 1 und 2 in Richtung der beiden Drehachsen,
  • 4 eine schematische Darstellung des ersten Ausführungsbeispiels der Maschine in Seitenansicht in Richtung der beiden Drehachsen der Traversen mit einem schematisch dargestellten Maschinenbett sowie einer Abdeckung,
  • 5 eine abgewandelte Ausführungsform des ersten Ausführungsbeispiels der Maschine in einer Seitenansicht quer zu den Drehachsen der Traversen,
  • 6 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine in einer perspektivischen Darstellung,
  • 7 eine Seitenansicht quer zu den Drehachsen der Traversen des zweiten Ausführungsbeispiels der Maschine gemäß 6,
  • 8 eine andere Seitenansicht des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß der 6 und 7 in Richtung der Drehachsen der Traversen,
  • 9 eine perspektivische Teildarstellung einer Traverse der Maschine mit einer Parallelogrammführung,
  • 10 bis 12 blockschaltbildähnliche Prinzipdarstellungen einer Einrichtung zur zumindest teilweisen Kompensation des sich ändernden Drehmoments mit einem Torsionsstab an einer Rundführung einer Traverse und
  • 13 eine blockschaltbildähnliche Prinzipdarstellung einer schwenkbaren Lünette zur Abstützung des Werkstücks.
  • In den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Maschine 10 mit einer Werkzeugeinheit 11 und einer Werkstückspanneinrichtung 12 gezeigt. Bei der Maschine 10 handelt es sich beispielsgemäß um eine Werkzeugmaschine, deren Werkzeugeinheit 11 sowohl ein Bearbeitungswerkzeug 13, als auch ein Messwerkzeug 14 aufweist. Das Bearbeitungswerkzeug 13 wird durch die Werkzeugeinheit 11 um eine Rotationsachse R rotierend angetrieben und kann daher auch als Rotationswerkzeug bezeichnet werden. Das Messwerkzeug 14 ist an einem Gehäuse des Rotationsantriebs 15 für das Bearbeitungswerkzeug 13 befestigt und beispielsweise in Form eines Messtasters realisiert. Es dient beispielsgemäß dazu, die Relativlage zwischen dem Bearbeitungswerkzeug und einem zu bearbeitenden Werkstück 49 bestimmen zu können. Alternativ zum dargestellten Ausführungsbeispiel ist es auch möglich das Bearbeitungswerkzeug 13 fest an der Werkzeugeinheit 11 einzuspannen und das Werkstück 49 rotierend anzutreiben. Die Maschine 10 kann beispielsweise eine Schleifmaschine oder Drehmaschine darstellen. Insbesondere werden zylindrisch konturierte Werkstücke 49 bearbeitet. Die Außenkontur des Werkstücks 49 ist vorzugsweise rotationssymmetrisch zu dessen Längsachse. Zum Beispiel können rotierend angetriebene Werkzeuge bearbeitet werden.
  • Die Maschine 10 weist ein Maschinengestell 18 auf, das zwei parallel zueinander verlaufende Träger 19 aufweist, die über wenigstens einen Querverbinder 20 miteinander verbunden sind. In der Zeichnung sind die Träger 19 und die Querverbinder 20 schematisch quaderförmig gezeigt. Es versteht sich, dass deren Form und Kontur davon abweichen und beispielsweise Ausnehmungen und Versteifungsrippen aufweisen kann.
  • Bei dem hier dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel sind zwei Querverbinder 20 vorgesehen, die mit Abstand zueinander im Wesentlichen parallel verlaufen. Die beiden Träger 19 und die beiden Querverbinder 20 bilden einen ringartig geschlossenen Rahmen. Der Rahmen hat eine rechteckige oder auch quadratische Kontur. Beispielsgemäß erstrecken sich sowohl die Träger 19, als auch die Querverbinder 20 geradlinig. In Abwandlung hierzu ist es auch möglich, dass die Träger 19 und/oder die Querverbinder 20 Knicke und/oder Abkröpfungen enthalten. Das Maschinengestell 18 ist vorzugsweise so angeordnet, dass einer der Querverbinder 20 Bestandteil eines Fußabschnitts 21 des Maschinengestells 18 ist. In Gebrauchslage erstrecken sich die Träger 19 im Wesentlichen beispielsgemäß vertikal vom Fußabschnitt 21 nach oben.
  • Die Träger 19 können alternativ auch horizontal ausgerichtet sein. Dabei kann der Rahmen aus Trägern 19 und Querverbindern 20 sozusagen liegend angeordnet sein. Eine als Orientierungsebene O bezeichnete Ebene, die durch die erste und zweite Drehachse D1 und D2 aufgespannt ist, kann vertikal, horizontal oder auch schräg zu einer Horizontalebene angeordnet sein.
  • Bei den hier veranschaulichten Ausgestaltungen der Maschine 10 sind die erste und zweite Drehachse D1, D2 horizontal ausgerichtet. Es ist außerdem möglich, die erste und zweite Drehachse D1, D2 vertikal oder schräg in der Orientierungsebene O anzuordnen.
  • Zwischen den beiden Trägern 19 erstreckt sich eine erste Traverse 24. Die erste Traverse 24 ist über eine erste Rundführung 25 um eine erste Drehachse D1 drehbar an den beiden Trägern 19 gelagert. Hierfür weist die erste Rundführung 25 zwei Drehlager 26 auf, mittels denen jeweils ein Endabschnitt 27 der ersten Traverse 24 drehbar an einem Träger 19 gelagert ist. Dazu weist jeder Endabschnitt einen dem Drehlager 26 zugeordneten Lagerzapfen 27a auf. Der Rundführung 25 ist ferner ein erster Drehantrieb 28 zugeordnet, der zur Drehung der ersten Traverse 24 um die erste Drehachse D1 dient.
  • Der erste Drehantrieb 28 kann in einer Ausnehmung in einem der beiden Träger 19 angeordnet oder seitlich an den betreffenden Trägern 19 befestigt sein. Der Drehantrieb 28 kann einen Hohlwellenmotor aufweisen, der koaxial zum Lagerzapfen angeordnet ist. Es ist auch möglich, den ersten Drehantrieb 28 der ersten Traverse 24 durch zwei separate und koordiniert angesteuerte Motoren zu realisieren, wobei mit jedem Endabschnitten 27 jeweils ein Motor antriebsverbunden ist. Letztlich hängt dies von der notwendigen Leistung zur Drehung der ersten Traverse 24 ab. Außerdem kann zwischen dem ersten Drehantrieb 28 und er ersten Traverse ein Getriebe zwischengeschaltet sein, um eine gewünschte Übersetzung bzw. Untersetzung bei der Drehbewegung der ersten Traverse 24 zu erreichen. Der erste Drehantrieb 28 weist vorzugsweise wenigstens einen Elektromotor auf, der zum Beispiel als Servomotor oder Torquemotor aufgeführt sein kann.
  • Die beiden Endabschnitte 27 weisen jeweils einen sich an den Lagerzapfen 27a anschließenden Flansch 27b auf, der sich im Wesentlichen quer zur ersten Drehachse erstreckt. An die beiden Flansche 27b schließt sich jeweils ein schräg zur ersten Drehachse D1 verlaufender Zwischenabschnitt 29 an. Die beiden Zwischenabschnitte 29 sind durch einen parallel zur ersten Drehachse D1 verlaufenden Mittelabschnitt 30 miteinander verbunden. Der Mittelabschnitt 30 ist somit versetzt zur ersten Drehachse D1 angeordnet. Die erste Traverse 24 hat eine bügel- oder klammerförmige Gestalt. Die beiden Zwischenabschnitte 29 und der dazwischen liegende Mittelabschnitt 30 bilden eine Abkröpfung.
  • Am Mittelteil 30 der ersten Traverse 24 ist die Werkzeugeinheit 11 angeordnet. Die Werkzeuge 13, 14 weisen einen Abstand zur ersten Drehachse D1 auf. Deswegen führen sie eine Schwenkbewegung um die erste Drehachse D1 aus, wenn die erste Traverse 24 um die erste Drehachse D1 gedreht wird. Der Abstand zu ersten Drehachse D1 gibt hierbei einen ersten Schwenkradius R1 vor, auf dem sich das Werkzeug 13, 14 um die erste Drehachse D1 bewegt. D erste Schwenkradius R1 ist für verschiedene Werkzeuge 13, 14 bzw. verschiedene Werkzeugteile der Werkzeugeinheit 11 unterschiedlich groß. In 2 ist beispielhaft ein erster Schwenkradius R1 bezüglich der Rotationsachse R des Bearbeitungswerkzeugs 13 eingezeichnet. Der erste Schwenkradius R1 kann bei einem sich drehenden Bearbeitungswerkzeug 13 auch an der Stelle der Rotationsbahn des Werkzeugs 13 bestimmt werden, die den größten Abstand zur ersten Drehachse D1 aufweist.
  • Die Werkzeugeinheit 11 ist über eine dritte Rundführung 33 um eine dritte Drehachse D3 durch einen Antrieb 34 drehbar an der ersten Traverse 24 angeordnet. Die dritte Rundführung 33 ist dabei mit dem Mittelabschnitt 30 der ersten Traverse 24 verbunden. Die dritte Drehachse D3 verläuft rechtwinklig und beispielsgemäß radial zur ersten Drehachse D1. Die dritte Drehachse D3 verläuft versetzt von einer Mittelebene zwischen den beiden Trägern 19, so dass der Abstand der dritten Drehachse D3 von den beiden Trägern 19 ungleich ist.
  • Mit Abstand zur ersten Drehachse D1 und zur ersten Traverse 24 ist eine zweite Traverse 49 zwischen den beiden Trägern 19 angeordnet. Die zweite Traverse 40 ist über eine zweite Rundführung 41 um eine zweite Drehachse D2 drehbar am Maschinengestell 18 gelagert. Die zweite Drehachse D2 verläuft parallel zur ersten Drehachse D1. Der Abstand der beiden Drehachsen ist unveränderlich. Wie die erste Rundführung weist auch die zweite Rundführung 41 zwei Drehlager 26 auf, an denen die zweite Traverse 40 an den Trägern 19 gelagert ist. Auch ist der zweiten Rundführung 41 ein zweiter Drehantrieb 42 zugeordnet, der in gleicher Weise wie der erste Drehantrieb 28 ausgestaltet sein kann. Die Form und die Lagerung der zweiten Traverse 40 entsprechen der der ersten Traverse 24, so dass auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird. Die zweite Traverse 40 weist mithin auch zwei Endabschnitte 27 mit Lagerzapfen 27a und Flanschen 27b, sich jeweils daran anschließende Zwischenabschnitte 29 und einen Mittelabschnitt 30 auf. Die beiden Traversen 24, 40 sind beim Ausführungsbeispiel identisch ausgestaltet. Auch die erste Rundführung 25 sowie die zweite Rundführung 41 sind identisch, so dass die Anzahl der Gleichteile der Maschine 10 sehr groß ist. Sofern dies die Antriebsleistung ermöglicht, können auch die beiden elektrischen Drehantriebe 28, 42 identisch ausgestaltet sein.
  • Beim ersten Ausführungsbeispiel der Maschine 10 ist ein Längsführung 43 vorgesehen, die an der zweiten Traverse 40 angeordnet ist. Die Längsführung 43 enthält ein Führungsmittel 44, das sich parallel zur zweiten Drehachse D2 erstreckt. Entlang dem Führungsmittel 44 ist ein Schlitten 45 durch einen nicht näher dargestellten Antrieb längsverschiebbar an der zweiten Traverse 40 angeordnet. Als Führungsmittel 44 dienen beim Ausführungsbeispiel zwei parallel zueinander verlaufende Führungsschienen 46. Die beiden Führungsschienen 46 sind am Mittelabschnitt 39 der zweiten Traverse 40 befestigt. Auf dem Schlitten 45 ist die Werkstückspanneinrichtung 12 befestigt, die mithin parallel zur zweiten Drehachse D2 verschiebbar an der zweiten Traverse 40 gelagert ist.
  • Alternativ zur dargestellten Ausführungsform könnte die dritte Rundführung 33 auch auf dem Schlitten 45 angeordnet sein und zur Drehung der Werkstückspanneinrichtung 12 um die dritte Drehachse D3 dienen, die dann rechtwinkelig zur zweiten Drehachse D2 verlaufen würde.
  • Die Werkstückspanneinrichtung 12 weist eine vierte Rundführung 48 auf, mittels der ein in der Werkstückspanneinrichtung 12 gehaltenes Werkstück 49 um eine vierte Drehachse D4 drehbar ist. Die vierte Drehachse D4 erstreckt sich parallel zur zweiten Drehachse D2. Ein in der Werkstückspanneinrichtung gehaltenes Werkstück 49 ist mit Abstand zur zweiten Drehachse D2 angeordnet. Bei einer Drehbewegung der zweiten Traverse 40 um die zweite Drehachse D2 führt das Werkstück 49 eine Schwenkbewegung auf einem zweiten Schwenkradius R2 um die zweite Drehachse D2 aus. Der zweite Schwenkradius R2 kann abhängig von der Form des Werkstücks 49 an verschiedenen Stellen des Werkstücks unterschiedlich groß sein. Bei zylindrisch konturierten Werkstücken 49 kann der zweite Schwenkradius R2 durch die Längsachse des Werkstücks 49 gegeben sein.
  • Der Abstand der ersten und zweiten Drehachse D1, D2 ist um einen vorgegebenen Differenzwert kleiner als die Summe aus minimalem ersten Schwenkradius R1 der Werkzeuge 13, 14 und minimalem zweiten Schwenkradius R2 des Werkstücks. Der Differenzwert ist größer als oder zumindest gleich Null und hängt von der konkreten Bearbeitungsaufgabe ab.
  • Für die Positionierung des Werkzeugs 13, 14 relativ zum Werkstück 49 ist es notwendig deren Drehlage oder Drehwinkel α um die betreffende erste oder zweite Drehachse D1 bzw. D2 zu bestimmen. Hierfür ist der ersten Rundführung 25 bzw. der zweiten Rundführung 41 jeweils ein Drehwinkelerfassungsmittel 55 zugeordnet, das in 1 sehr stark schematisiert veranschaulicht sind. Die Drehwinkelerfassungsmittel 55 weisen einen sich zusammen mit der Traverse 24 bzw. 40 um die Drehachse D1 bzw. D2 drehenden Geber 56 auf, der benachbart zu einem ringabschnittförmigen Messelement 57 angeordnet ist und sich bei einer Drehung der Traverse 24 bzw. 40 an dem Messelement 57 entlang bewegt, so dass die Drehstellung beispielsweise induktiv erfassbar ist. Je größer der Radius des ringabschnittförmigen Messelements 57 und der Abstand des Gebers 56 von der jeweiligen Drehachse D1 bzw. D2 ist, desto größer ist die Genauigkeit der Drehstellungserfassung des Werkzeugs 13, 14 bezüglich der ersten Drehachse D1 bzw. des Werkstücks 49 bezüglich der zweiten Drehachse D2.
  • Eine genaue Erfassung genügt jedoch in dem Drehwinkelarbeitsbereich, in dem eine Bearbeitung oder Messung erfolgt. Deswegen genügt es, das Messelement 57 als Ringabschnitt auszuführen und nur in dem relevanten Arbeits-Drehwinkelbereich mit großem Abstand von der betreffenden Drehachse D1 bzw. D2 anzuordnen. Für die Positionierung außerhalb dieses Drehwinkelarbeitsbereichs kann beispielsweise ein herkömmlicher Drehwinkelsensor in Form einer kleinen Scheibe am jeweiligen Drehantrieb 28 bzw. 42 vorgesehen sein.
  • In Abwandlung zu den dargestellten Ausführungsbeispielen können die beiden Traversen 24, 40 auch nur an einem Ende drehbar an einem Träger 19 gelagert sein und sich ausgehend von dieser Lagerung zu ihrem freien Ende hin erstrecken.
  • Das erste Ausführungsbeispiel der Maschine 10 weist nur eine Längsführung 43 und vier Rundführungen 25, 33, 41, 48 auf. Insgesamt verfügt die Maschine 10 somit über fünf Maschinenachsen. Die beiden Traversen 24, 40 sind ausschließlich um ihre jeweiligen Drehachsen D1 bzw. D2 drehbar am Maschinengestell 18 gelagert. Eine Linearverschiebbarkeit der beiden Traversen 24, 40 gegenüber dem Maschinengestell 18 ist beispielsgemäß nicht vorgesehen.
  • Bei einer alternativen Ausführung kann jedoch auch eine Justiereinheit zur Einstellung des Drehachsenabstands zwischen erster und zweiter Drehachse D1, D2 vorhanden sein. Die Justiereinheit ist während der Bearbeitung oder Messung mit der Maschine 10 inaktiv und dient nur zum Einrichten der Maschine auf eine aktuell verwendete Werkzeugeinheit 11 und/oder das damit zu bearbeitende bzw. zu vermessende Werkstück 49. Nach dem Einrichten wird die Justiereinheit zur Fixierung des Drehachsenabstands vorzugsweise arretiert, so dass dieser sich beim Maschinenbetrieb nicht versehentlich ändert und Bearbeitungs- oder Messfehler verursacht. Eine Zustellbewegung zur Messung und/oder Bearbeitung zwischen Werkzeug 13, 14 und Werkstück 49 erfolgt durch durch die Justiereinheit nicht.
  • Wenn eine Bedienperson ein Werkzeug 13, 14 oder ein Werkstück 49 austauschen oder einsetzen will, kann die betreffende Traverse 24 bzw. 40 um die jeweilige Drehachse D1 bzw. D2 gedreht werden, so dass die Werkzeugeinheit 11 bzw. die Werkstückspanneinrichtung 12 zwischen den beiden Trägern 19 herausgeschwenkt und in einer geeigneten Höhe für die Bedienperson gehalten wird, um das Bestücken bzw. Entnehmen von Werkzeugen 13, 14 bzw. Werkstücken 49 zu ermöglichen. Da durch die Träger 19 und die Querverbinder 20 gebildete rahmenförmige Maschinengestell 18 von zwei Seiten her zugänglich ist, gestaltet sich das Bestücken bzw. Entnehmen von Werkzeugen 13, 14 und Werkstücken 49 sehr einfach und ergonomisch. Auch eine automatisierte Werkstückzufuhr bzw. ein automatisches Wechseln von Werkzeugen 13, 14 ist wegen der guten Zugänglichkeit des rahmenförmigen Maschinengestells 18 sehr einfach realisierbar.
  • Die Längsführung 43 kann in Abwandlung zum dargestellten Ausführungsbeispiel abgedichtet ausgeführt sein, wobei beispielsweise ein Faltenbalg verwendet wird. Insbesondere der Antrieb für die Längsführung 43 kann durch eine geeignete Abdichtmaßnahme gegen das Eindringen von Spänen und Kühlwasser geschützt sein. Da Längsführungen bei spanenden Bearbeitungsmaschinen Abdichtmaßnahmen erfordern, weist die Maschine 10 lediglich eine Längsführung 43 auf. Alle anderen Führungen und Maschinenachsen sind als Rundführungen ausgestaltet.
  • In 4 ist das erste Ausführungsbeispiel der Maschine 10 dargestellt. Am rahmenförmigen Maschinengestell 18 ist am Fußabschnitt 21 ein Maschinenbett 52 angeordnet ist. Das Maschinenbett 52 hat keine tragende Funktion und kann daher sehr klein dimensioniert werden. Beim Ausführungsbeispiel dient das Maschinenbett 52 insbesondere zum Auffangen von Metallspänen und Kühlflüssigkeit. Es kann daher als Wanne im Bereich des unteren Querverbinders 20 angeordnet werden. Das Maschinenbett 52 kann auf einer oder beiden offenen Seiten des rahmenförmigen Maschinengestells 18 angeordnet sein. Am Maschinengestell 18 bzw. am Maschinenbett 52 kann an beiden offenen Seiten des Maschinengestells 18 auch eine Abdeckung 53 vorgesehen sein, die in 4 lediglich schematisch strichpunktiert veranschaulicht ist. Mit Hilfe der Abdeckung 53 kann die Maschine 10 während des Betriebs vollständig geschlossen werden, um Bedienpersonen zu schützen. Die Abdeckung 23 kann eine oder mehrere über Türen oder Klappen verschließbare Zugangsöffnungen aufweisen, um die Zugänglichkeit auf einer oder von beiden offenen Seiten des Maschinengestells her zu gewährleisten.
  • Eine weitere Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels der Maschine 10 ist in 5 dargestellt. Dort ist der Winkelbereich, in dem die erste Traverse 24 um die erste Drehachse D1 schwenkbar ist, auf 360 Grad vergrößert. Die erste Traverse 24 mit der Werkzeugeinheit 11 kann daher vollständig im Kreis um die erste Drehachse D1 bewegt werden. Hierfür ist der Abstand des benachbart zur ersten Drehachse D1 angeordneten Querverbinders 20 ausreichend groß gewählt. In einer weiteren Abwandlung könnte auch der Winkelbereich vergrößert werden, in dem die zweite Traverse 40 um die zweite Drehachse D2 drehbar ist, wenn der Abstand zwischen der zweiten Drehachse D2 und dem benachbart zur zweiten Drehachse verlaufenden Querverbinder 20 entsprechend vergrößert wird. Bei den bevorzugten Ausführungsbeispielen sind die beiden Traversen 24, 40 jeweils zumindest in einem Winkel von 180 Grad um die jeweilige Drehachse D1, D2 drehbar. Abhängig von der Anwendung können auch größere oder kleinere Winkelbereich für die jeweilige Drehbewegung der Traversen 24, 40 vorgesehen werden. Ansonsten entspricht das abgewandelte Ausführungsbeispiel nach 5 dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 3, so dass auf die zugehörige Beschreibung verwiesen wird.
  • In den 6 bis 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Maschine 10 angeordnet. Gleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen wie beim Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 5 versehen. Nachfolgend werden daher lediglich die Unterschiede zum ersten Ausführungsbeispiel und dessen Abwandlungen erläutert. Im Übrigen wird auf die vorstehende Beschreibung zum ersten Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis 3 sowie deren Abwandlungen gemäß 4 und 5 verwiesen.
  • Der wesentliche Unterschied des zweiten Ausführungsbeispiels gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel besteht darin, dass die Längsführung 43 der Maschine 10 an der ersten Traverse 24 und damit zwischen der Traverse 24 und der Werkzeugeinheit 11 angeordnet ist. Beim zweiten Ausführungsbeispiel ist daher die Werkzeugeinheit 11 in Richtung der ersten Drehachse D1 längsverschiebbar. Die Werkzeugspanneinrichtung 12 hingegen ist fest auf der zweiten Traverse 40 angeordnet, so dass das Werkstück 49 lediglich über die vierte Rundführung 48 um die vierte Drehachse D4 drehbar an der zweiten Traverse 40 gelagert ist.
  • Die Führungsschienen 46 und der daran verschiebbar gelagerte Schlitten 45 sind mithin an den Mittelabschnitt 30 der ersten Traverse 24 angeordnet. Auf dem Schlitten 45 sitzt die dritte Rundführung 33, mittels der die Werkzeugeinheit 11 um die dritte Drehachse D3 drehbar angeordnet ist. Im Übrigen entspricht das zweite Ausführungsbeispiel gemäß der 6 bis 8 dem ersten Ausführungsbeispiel der Maschine 10. Auch die in den 4 und 5 gezeigten Abwandlungen des ersten Ausführungsbeispiels können beim zweiten Ausführungsbeispiel der Maschine 10 vorgesehen sein.
  • Bei der horizontalen Ausrichtung der ersten Drehachse D1 bzw. der zweiten Drehachse D2 verändert sich das Drehmoment abhängig vom Drehwinkel α, wie dieser am Beispiel der ersten Traverse 25 in 10 eingetragen ist. Befindet sich die erste Traverse 25 in einer Drehstellung mit einem Drehwinkel α = 0 oder α = 180°, so ist sie vertikal orientiert und das Drehmoment um die. erste Drehachse D1 aufgrund der Last der Traverse 25 und der daran angeordneten Werkzeugeinheit 11 ist gleich null. Bei anderen Drehwinkeln α vergrößert sich das Drehmoment um die erste Drehachse D1 und ist bei einem Drehwinkel von α = 90° maximal.
  • Bei der Positionierung der ersten Traverse 25 um die. erste Drehachse D1 muss der erste Drehantrieb 28 dieses Drehmoment permanent aufbringen, was einen großen Energiebedarf erfordert. Daher ist bei einem Ausführungsbeispiel eine Einrichtung 60 vorgesehen, die zumindest teilweise zur Kompensation dieses Drehmoments in einem Winkelbereich 0° < α < 180° kompensiert. Beispielsweise könnte diametral gegenüberliegend zur Werkzeugeinheit 11 bezüglich der ersten Drehachse D1 ein Gegengewicht vorgesehen werden. Die Einrichtung 60 könnte auch durch Federanordnungen realisiert werden. Beim Ausführungsbeispiel weist die Einrichtung 60 einen Torsionsstab 61 auf, der mit einem Ende 62 drehfest am Maschinengestell, beispielsweise an einem Träger 19 befestigt ist und der mit einem anderen Ende 63 drehfest mit der ersten Traverse 25 verbunden ist, wie dies schematisch in 11 gezeigt ist. Bei einer Drehung der Traverse 25 um die erste Drehachse D1 wird der Torsionsstab 61 tordiert und kann dadurch das durch die Gewichtskraft der ersten Traverse 25 bzw. der Maschineneinheit 11 verursachte Drehmoment um die erste Drehachse D1 zumindest teilweise kompensieren. Die Einrichtung 60 könnte auch mehrere Torsionsstäbe 61 aufweisen.
  • In Abwandlung zur Ausführung nach 11 ist es möglich, den Torsionsstab 61 am einen Ende 62 oder am anderen Ende 63 nicht zu fixieren, sondern drehbar gegenüber dem Träger 19 oder der ersten Traverse 25 zu lagern. In 12 ist dies anhand des ersten Endes 62 und dem Träger 19 schematisch veranschaulicht. In einem vorgegebenen Winkelbereich um die erste Drehachse D1 ist der Torsionsstab 61 von einer Aussparung 64 umgeben, in die ein Radialvorsprung 65 des Torsionsstabes 61 hineinragt. Die Aussparung 64 ist in Umfangsrichtung um die erste Drehachse D1 durch zwei Anschlagflächen 66 begrenzt. Wird der Torsionsstab 61 in einem Winkelbereich um die erste Drehachse D1 verdreht, in dem sich der Radialvorsprung 65 frei in der Aussparung 64 bewegen kann, so erzeugt der Torsionsstab 61 kein Torsionsmoment. Erst wenn der Radialvorsprung 65 an einer der beiden Anschlagflächen 66 anliegt, wird der Torsionsstab 61 bei einer weiteren Drehung der ersten Traverse 25 um die erste Drehachse D1 tordiert und erzeugt ein Torsionsmoment, das als Gegenmoment dem durch die Gewichtskraft der ersten Traverse 25 und der Werkzeugeinheit 11 verursachte3n Drehmoment entgegenwirkt. Über die Aussparung 64 und die Position der Anschlagflächen 66 kann der Bereich definiert werden, in dem der Torsionsstab 61 tordiert wird sowie ein Bereich, indem keine Torsion des Torsionsstabes 61 erfolgt. Es ist auch möglich mehrere Torsionsstäbe 61 mit unterschiedlichen Torsions- und Freilaufbereichen vorzusehen.
  • Es versteht sich, dass eine derartige Einrichtung 60 sowohl für die erste Traverse 25, als auch für die zweite Traverse 40 vorgesehen werden kann.
  • Eine weitere Abwandlung der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele ist in 9 veranschaulicht. Dort ist für die erste Traverse 25 eine Parallelogrammführung 70 vorgesehen. Die Parallelogrammführung 70 dient dazu, die Neigung der Werkzeugeinheit 11 gegenüber einer horizontalen Ebene während der Drehung der ersten Traverse 25 um die erste Drehachse D1 konstant zu halten.
  • Beim Ausführungsbeispiel ist hierfür der Mittelabschnitt 30 der ersten Traverse gegenüber den beiden Zwischenabschnitten 29 drehbar um eine Achse parallel zur ersten Drehachse D1 gelagert. Am Mittelabschnitt 30 greifen zwei parallele Streben 71 an, die mit dem jeweils anderen Ende mit einer Hilfstraverse 72 verbunden sind. Die Hilfstraverse 72 ist drehbar an den beiden Trägern 19 der Maschine 10 gelagert, wobei sich die Drehachse DH der Hilfstraverse 71 parallel zur ersten Drehachse D1 erstreckt. Die beiden Streben 71 sind gegenüber der Hilfstraverse 72 drehbar, wobei die Drehlagerstellen der Streben 71 an der Hilfstraverse 72 von der Drehachse DH der Hilfstraverse 72 der gleichen Abstand haben, wie die Drehlagerstellen zwischen dem Mittelabschnitt 30 und den Zwischenabschnitten 29 an der ersten Traverse 25 gegenüber der ersten Drehachse D1. Die Streben 71 sind fest mit dem Mittelabschnitt 30 der ersten Traverse 25 verbunden, an dem die Werkzeugeinheit 11 sitzt. Die Zwischenabschnitte 29 der ersten Traverse 25 sind gegenüber den Streben 71 und dem Mittelabschnitt 30 drehbar. Beim Drehen oder Schwenken der ersten Traverse 25 um die erste Drehachse D1 sorgt die Parallelogrammführung 70 dafür, dass dabei eine vorgegebene Neigung des Mittelabschnitts 30 der ersten Traverse 25, an dem die Werkzeugeinheit 12 sitzt, gegenüber einer Horizontalebene konstant beleibt. Beim Ausführungsbeispiel bleibt dadurch die Rotationsachse R, um die das Bearbeitungswerkzeug 13, beispielsweise eine Schleifscheibe, drehbar angetrieben ist, stets in der gleichen Neigungslage gegenüber einer Horizontalebene. Beispielsweise kann die Rotationsachse R stets parallel zu einer Horizontalebene ausgerichtet sein.
  • Es versteht sich, dass eine solche Parallelogrammführung 70 alternativ oder zusätzlich auch für die zweite Traverse 40 vorgesehen sein kann.
  • Bei längeren Werkstücken kann es erforderlich sein, diese gegen die Kraft F, die das Werkzeug 13, 14 auf das Werkstück 49 ausübt, abzustützen, beispielsweise mithilfe einer Lünette 75. In 2 ist lediglich schematisch eine Lünette 75 veranschaulicht. Die Lünette 75 kann in Erstreckungsrichtung des Werkstücks 49 verfahrbar am Schlitten 45 angeordnet sein, so dass die Lünette 75 das Werkstück 49 stets am Eingriffpunkt des Bearbeitungswerkzeugs 13 abstützt. Alternativ zu einer längsverschiebbaren Lünette 75 kann diese auch fest mit der zweiten Traverse 40 verbunden sein, so dass bei einer Linearverschiebung des Schlittens 45 automatisch auch eine Relativverschiebung des Werkstücks 49 gegenüber der Lünette 75 stattfindet. Eine solche Lünette 75 kann bei allen Ausführungsbeispielen vorgesehen sein und ist lediglich beispielhaft in 2 dargestellt.
  • Neben der Längsverschiebbarkeit der Lünette 75 kann diese auch schwenkbar um die Längsachse des Werkstücks 49 bzw. die vierte Drehachse D4 angeordnet sein, wie dies schematisch in 13 zu erkennen ist. Aufgrund der Schwenkbewegung des Werkzeugs 13 um die erste Drehachse D1 und des Werkstücks 49 um die zweite Drehachse D2 kann sich der Eingriffspunkt zwischen dem Werkstück 49 und dem Werkzeug 13 während der Bearbeitung ändern. Dabei erzeugt das Werkstück 13 eine Kraft F auf das Werkstück 49. Solange die Richtung dieser Kraft F so orientiert ist, dass sie in die das Werkstück 49 teilweise aufnehmende bzw. abstützende prismenförmige Ausnehmung 76 der Lünette 75 gerichtet ist, bleibt das Werkstück 49 in der prismenförmigen Ausnehmung 76 und wird durch die Lünette 75 abgestützt. Weist allerdings die resultierende Kraft F in eine Richtung, die nicht mehr in die prismenförmige Ausnehmung 76 zeigt, besteht die Gefahr, dass das Werkstück 49 aus der Ausnehmung 76 der Lünette 75 herausrutscht. Um dies zu verhindern ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Maschine 10 die Lünette 75 schwenkbar um die Längsachse des Werkstücks und beispielsgemäß die vierte Drehachse D4 angeordnet und kann stets so um diese Achse geschwenkt werden, dass die resultierende Kraft F in die prismenförmige Ausnehmung 76 zeigt, so dass das Werkstück 49 gegen die Bearbeitungskraft F des Werkzeugs 13 abgestützt wird.
  • Die Erfindung betrifft eine Maschine 10, insbesondere eine Werkzeugmaschine. Die Maschine 10 weist ein rahmenförmiges Maschinengestell 18 aus zwei Trägern 19 und zwei die Träger verbindende Querverbinder 20 auf. Zwischen den beiden Querverbindern 20 sind an den Träger 19 zwei Traversen 24, 40 über jeweils eine Rundführung 25 bzw. 41 drehbar gelagert. Die erste Traverse 24 ist ausschließlich um die erste Drehachse D1 drehbar und ansonsten unbeweglich. Die zweite Traverse 40 ist ausschließlich um eine zweite Drehachse D2 drehbar und ansonsten unbeweglich. Die beiden Drehachsen D1, D2 verlaufen parallel zueinander. An der ersten Traverse 24 ist eine Werkzeugeinheit 24 angeordnet. An der zweiten Traverse 40 ist eine Werkstückspanneinrichtung 12 angeordnet. Eine der beiden Traversen 24, 40 weist eine Längsführung 43 auf, so dass entweder die Werkzeugeinheit 11 oder die Werkstückspanneinrichtung 12 längsverschiebbar an der betreffenden Traverse 24, 40 geführt angeordnet ist. Die Längsführung 43 erlaubt eine Linearverschiebung der Werkzeugeinheit 11 oder der Werkstückspanneinrichtung 12 parallel zu den Drehachsen D1, D2. Weitere Längsführungen sind nicht vorgesehen. Die Maschine 10 weist ein besonders platzsparendes Maschinengestell 18 auf. Das rahmenförmige Maschinengestell 18 ist ausreichend steif und bietet eine gute Zugänglichkeit von zwei Seiten her zur Werkzeugeinheit 11 sowie zur Werkstückspanneinrichtung 12.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Maschine
    11
    Werkzeugeinheit
    12
    Werkstückspanneinrichtung
    13
    Bearbeitungswerkzeug
    14
    Messwerkzeug
    15
    Rotationsantrieb
    18
    Maschinengestell
    19
    Träger
    20
    Querverbinder
    21
    Fußabschnitt
    24
    erste Traverse
    25
    erste Rundführung
    26
    Drehlager
    27
    Endabschnitt
    27a
    Lagerzapfen
    27b
    Flansch
    28
    erster Drehantrieb
    29
    Zwischenabschnitt
    30
    Mittelabschnitt
    33
    dritte Rundführung 33
    34
    Antrieb
    40
    zweite Traverse
    41
    zweite Rundführung
    42
    zweiter Drehantrieb
    43
    Längsführung
    44
    Führungsmittel
    45
    Schlitten
    48
    vierte Rundführung
    49
    Werkstück
    52
    Maschinenbett
    53
    Abdeckung
    55
    Drehwinkelerfassungsmittel
    56
    Geber
    57
    Messelement
    60
    Einrichtung
    61
    Torsionsstab
    62
    Ende
    63
    Ende
    64
    Aussparung
    65
    Radialvorsprung
    66
    Anschlagfläche
    70
    Parallelogrammführung
    71
    Strebe
    72
    Hilfstraverse
    75
    Lünette
    76
    prismenförmige Aussparung
    D1
    erste Drehachse
    D2
    zweite Drehachse
    D3
    dritte Drehachse
    D4
    vierte Drehachse
    DH
    Drehachse der Hilfstraverse
    F
    Kraft
    O
    Orientierungsebene
    R
    Rotationsachse
    R1
    erster Schwenkradius
    R2
    zweiter Schwenkradius
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004040578 B3 [0002]
    • DE 102006034123 B34 [0003]

Claims (15)

  1. Maschine zur Bearbeitung und/oder Messung eines Werkstücks (49), mit einem Maschinengestell (18), mit einer ersten Traverse (24), die mittels einer ersten Rundführung (25) um eine erste Drehachse (D1) drehbar am Maschinengestell (18) gelagert ist und an der ein Werkzeugeinheit (11) mit einem Werkzeug (13, 14) angeordnet ist, wobei das Werkzeug (13, 14) mit Abstand zur ersten Drehachse (D1) angeordnet ist, mit einer zweiten Traverse (40), die mittels einer zweiten Rundführung (41) um eine zweite Drehachse (D2) drehbar am Maschinengestell (18) gelagert ist, und an der eine Werkstückspanneinrichtung (12) mit Abstand zur zweiten Drehachse (D2) angeordnet ist, wobei die beiden Drehachsen (D1, D2) parallel zueinander ausgerichtet sind.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine Bearbeitungsmaschine insbesondere eine Schleifmaschine handelt.
  3. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Drehachse (D!) und die zweite Drehachse (D2) einen unveränderlichen Abstand zueinander aufweisden.
  4. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass entweder an der ersten Traverse (24) eine Längsführung (43) für die Werkzeugeinheit (11) oder an der zweiten Traverse (40) eine Längsführung (43) für die Werkstückspanneinrichtung (12) angeordnet ist.
  5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsführung (43) ein sich im Wesentlichen parallel zur Drehachse (D1, D2) der Traverse (24, 40) erstreckendes Führungsmittel (44, 46) und einen entlang des Führungsmittels (44, 46) verschiebbaren Schlitten (45) aufweist.
  6. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine Längsführung (43) vorhanden ist.
  7. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugeinheit (11) mittels einer dritten Rundführung (33) um eine dritte Drehachse (D3) drehbar an der ersten Traverse (24) angeordnet ist.
  8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die dritte Drehachse (D3) im Wesentlichen rechtwinkelig zur ersten Drehachse (D1) erstreckt.
  9. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Drehachse (D3) das Werkzeug (13) schneidet.
  10. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkstückspanneinrichtung (12) eine vierte Rundführung (48) um eine vierte Drehachse (D4) aufweist, die sich im Wesentlichen parallel zur zweiten Drehchse (D2) erstreckt.
  11. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Traverse (24) und/oder die zweite Traverse (40) um die jeweils zugeordnete Drehachse (D1, D2) zumindest in einem Winkelbereich von 180 Grad verschwenkbar ist.
  12. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Maschinengestell (18) zwei mit Abstand zueinander verlaufende Träger (19) aufweist, an denen die beiden Traversen (24, 40) drehbar gelagert sind.
  13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Maschinengestell (18) zwei Querverbinder (20) aufweist, die die beiden Träger (19) miteinander verbinden.
  14. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Traverse (24) oberhalb der zweiten Traverse (40) angeordnet ist.
  15. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Traverse (24) und die zweite Traverse (40) identisch ausgeführt sind.
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