DE102011008762A1 - Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser - Google Patents
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Abstract
Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser, mit einem Kaltwasseranschluss, einem ersten Wasserspeicher, einer Ladepumpe, einem ersten Wassererwärmer, einem zweiten Wassererwärmer, gegebenenfalls einem zweiten Wasserspeicher, einer Zirkulationspumpe, mindestens einer Trinkwasser-Entnahmestelle, einem Desinfektionswasser-Kreislauf und einem Zirkulationswasser-Kreislauf, wobei der erste Wasserspeicher ein Speichervolumen und ein Reaktionsvolumen aufweist oder der erste Wasserspeicher nur ein Speichervolumen aufweist und der zweite Wasserspeicher ein Reaktionsvolumen darstellt, wobei die Ladepumpe, der erste Wassererwärmer, der zweite Wassererwärmer, das Reaktionsvolumen des ersten Wasserspeichers oder der zweite Wasserspeicher mit seinem Reaktionsvolumen und deren Verbindungsleitungen den Desinfektionswasser-Kreislauf bilden oder zum Desinfektionswasser-Kreislauf gehören, wobei die Zirkulationspumpe mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung und dem Speichervolumen des ersten Wasserspeichers oder dem ersten Wasserspeicher den Zirkulationswasser-Kreislauf bilden oder zum Zirkulationswasser-Kreislauf gehören und wobei die Trinkwasser-Entnahmestelle bzw. die Trinkwasser-Entnahmestellen an den Zirkulationswasser-Kreislauf angeschlossen ist bzw. sind, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Wasserspeicher (2) ein dritter Wassererwärmer (17) vorgesehen ist...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser, mit einem Kaltwasseranschluss, einem ersten Wasserspeicher, einer Ladepumpe, einem ersten Wassererwärmer, einem zweiten Wassererwärmer, gegebenenfalls einem zweiten Wasserspeicher, einer Zirkulationspumpe, mindestens einer Trinkwasser-Entnahmestelle, einem Desinfektionswasser-Kreislauf und einem Zirkulationswasser-Kreislauf, wobei der erste Wasserspeicher ein Speichervolumen und ein Reaktionsvolumen aufweist oder der erste Wasserspeicher nur ein Speichervolumen aufweist und der zweite Wasserspeicher ein Reaktionsvolumen darstellt, wobei die Ladepumpe, der erste Wassererwärmer, der zweite Wassererwärmer, das Reaktionsvolumen des ersten Wasserspeichers oder der zweite Wasserspeicher mit seinem Reaktionsvolumen und deren Verbindungsleitungen den Desinfektionswasser-Kreislauf bilden oder zum Desinfektionswasser-Kreislauf gehören, wobei die Zirkulationspumpe mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung und dem Speichervolumen des ersten Wasserspeichers oder dem ersten Wasserspeicher den Zirkulationswasser-Kreislauf bilden oder zum Zirkulationswasser-Kreislauf gehören und wobei die Trinkwasser-Entnahmestelle bzw. die Trinkwasser-Entnahmestellen an den Zirkulationswasser-Kreislauf angeschlossen ist bzw. sind.
- In Anlagen zum Erwärmen von Trinkwasser – gemeint sind vor allem, aber nicht nur, größere Anlagen, zum Beispiel in Krankenhäusern – besteht ein Problem darin, dass Wassertemperaturen von 35°C bis 40°C, wie sie häufig verlangt werden, eine äußerst brisante Vermehrung von Legionellen begünstigen (vergleiche zum Beispiel "Legionellen", Beiträge zur Bewertung eines hygienischen Problems, von Seidel, Seeber und Hässelbach, erschienen im Gustav Fischer Verlag, Stuttgart/New York, 1987, Seiten 67 bis 71). Dieses Problem löst man seit langem durch eine sogenannte thermische Desinfektion. Legionellen werden nämlich dann zuverlässig abgetötet, wenn sie über eine bestimmte Zeit, nachfolgend Reaktionszeit genannt, einer bestimmten erhöhten Temperatur, nachfolgend Reaktionstemperatur genannt, ausgesetzt werden.
- Ausgehend von dem zuvor angesprochenen Problem und der grundsätzlich bekannten Lösung dieses Problems gibt es eine Vielzahl von Anlagen zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser (vgl. die
deutschen Patentschriften 38 40 516 und42 35 038 , diedeutsche Offenlegungsschrift 10 2005 005 091 sowie diedeutsche Patentschrift 10 2006 033 834 ). - Angemerkt sei, dass es vorliegend nicht nur um Anlagen zum Erwärmen von Trinkwasser geht, dass es vielmehr ganz allgemein um Anlagen zum Erwärmen von Brauchwasser geht. Gleichwohl soll nachfolgend immer von Anlagen zum Erwärmen von Trinkwasser gesprochen werden, wobei all das auch dann für Anlagen zum Erwärmen von Brauchwasser dient, das nicht als Trinkwasser verwendet wird.
- Anlagen der in Rede stehenden Art weisen zunächst gegenständlich mindestens einen Kaltwasseranschluss, einen Wasserspeicher, eine Ladepumpe, einen ersten Wassererwärmer, einen zweiten Wassererwärmer, eine Zirkulationspumpe und eine Trinkwasser-Entnahmestelle auf. Funktional sind notwendig ein Desinfektionswasser-Kreislauf und ein Zirkulationswasser-Kreislauf.
- Nach dem, was zuvor ausgeführt worden ist, gehört zu einer Anlage der beschriebenen Art ein Wasserspeicher. Es kann aber auch ein weiterer Wasserspeicher vorgesehen sein, so dass es einleitend heißt ”... einem ersten Wasserspeicher, ..., gegebenenfalls einem zweiten Wasserspeicher, ...”. Wie eine Anlage der in Rede stehenden Art ausgeführt sein muss, wenn sie nur einen Wasserspeicher aufweist, und wie eine Anlage ausgeführt sein kann, wenn sie einen ersten und einen zweiten Wasserspeicher aufweist, wird später noch erläutert.
- Weiter oben ist ausgeführt, dass Legionellen mit der erforderlichen Sicherheit abgetötet werden können, wenn sie über eine bestimmte Reaktionszeit einer bestimmten Reaktionstemperatur ausgesetzt werden. Dazu wird mindestens ein Reaktionsvolumen benötigt, in dem über die erforderliche Reaktionszeit die erforderliche Reaktionstemperatur herrscht.
- Bei einer Anlage der in Rede stehenden Art, die nur einen Wasserspeicher aufweist, muss in diesem Wasserspeicher das erforderliche Reaktionsvolumen verwirklicht sein. Bei einer Anlage, die einen ersten Wasserspeicher und einen zweiten Wasserspeicher aufweist, kann auf ein Reaktionsvolumen in dem ersten Wasserspeicher verzichtet werden, kann also der erste Wasserspeicher nur ein Speichervolumen aufweisen, wenn der zweite Wasserspeicher das erforderliche Reaktionsvolumen darstellt. Immer muss sichergestellt sein, was sich schon aus dem ergibt, was weiter oben ausgeführt ist, dass das Reaktionsvolumen hinreichend groß ist und dass in dem Reaktionsvolumen über die notwendige Reaktionszeit die notwendige Reaktionstemperatur herrscht.
- Einleitend ist gesagt, dass die Ladepumpe, der erste Wassererwärmer, der zweite Wassererwärmer, das Reaktionsvolumen des ersten Wasserspeichers oder der zweite Wasserspeicher mit seinem Reaktionsvolumen und deren Verbindungsleitungen den Desinfektionswasser-Kreislauf bilden oder zum Desinfektionswasser-Kreislauf gehören. Die Formulierung ”den Desinfektionswasser-Kreislauf bilden” könnte enumerativ verstanden werden, also dahingehend, dass zum Desinfektionswasser-Kreislauf nur die Ladepumpe, der erste Wassererwärmer, der zweite Wassererwärmer, das Reaktionsvolumen des ersten Wasserspeichers oder der zweite Wasserspeicher mit seinem Reaktionsvolumen und deren Verbindungsleitungen gehören. Da zum Desinfektionswasser-Kreislauf aber auch noch andere Bauteile gehören können, ist die alternative offene, also nicht enumerative Formulierung ”zum Desinfektionswasser-Kreislauf gehören” gewählt worden.
- Nach dem, was einleitend ausgeführt ist, gilt, dass die Zirkulationspumpe mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung und dem Speichervolumen des ersten Wasserspeichers oder dem ersten Wasserspeicher den Zirkulationswasser-Kreislauf bilden oder zum Zirkulationswasser-Kreislauf gehören. Auch hier ist aus dem gleichen Grund, der zuvor in Bezug auf den Desinfektionswasser-Kreislauf dargestellt worden ist, neben der Formulierung ”bilden”, die enumerativ aufgefasst werden könnte, alternativ, nicht enumerativ ”gehören” formuliert worden.
- Die bekannten Anlagen der in Rede stehenden Art, insbesondere die aus den
deutschen Patentschriften 42 35 038 und10 2006 033 834 bekannten Anlagen, haben sich in Bezug auf die Lösung des Problems ”Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen” außerordentlich bewährt. Sie sind jedoch noch unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten verbesserungsfähig, so dass es die Aufgabe der Erfindung ist, die eingangs beschriebene Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser energiewirtschaftlich zu verbessern. - Die erfindungsgemäße, energiewirtschaflich verbesserte Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser ist nun dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Wasserspeicher ein dritter Wassererwärmer vorgesehen ist und dem dritten Wassererwärmer dem Erwärmen des Trinkwassers dienende Energie auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau zugeführt wird. Zweckmäßigerweise ist der dritte Wassererwärmer im unteren Teil des ersten Wasserspeichers angeordnet, vorzugsweise unterhalb des Kaltwasseranschlusses.
- Zur Erfindung gehört, dass dem dritten Wassererwärmer dem Erwärmen des Trinkwassers dienende Energie auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau zugeführt wird, also Energie, die des niedrigen Temperaturniveaus wegen häufig nicht genutzt wird. Solche Energie kann zum Beispiel durch eine Wärmerückgewinnung gewonnen werden, beispielsweise in Verbindung mit Heizwasserrücklaufleitungen. Als Energie auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau kann aber auch Solarwärme verwendet werden, wenn deren Temperaturniveau, witterungsbedingt, relativ niedrig ist.
- Im einzelnen gibt es eine Mehrzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abkühlen von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen auf die
deutsche Patentschrift 10 2006 033 834 , insbesondere auch auf deren Figur, auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und auf die nachfolgende Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen -
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser und -
2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Anlage der in Rede stehenden Art. - Die in den Figuren dargestellte Anlage dient zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser, – wobei, wie eingangs ausgeführt, es sich nicht um Trinkwasser im engeren Sinne handeln muss, es vielmehr auch um Brauchwasser gehen kann, das nicht als Trinkwasser verwendet wird.
- Zur erfindungsgemäßen Anlage gehören ein Kaltwasseranschluss
1 , über den das zu erwärmende Trinkwasser zugeführt wird, ein Wasserspeicher2 (1 ) bzw. ein erster Wasserspeicher2 (2 ), eine Ladepumpe3 , ein erster Wassererwärmer4 und ein zweiter Wassererwärmer5 , im Ausführungsbeispiel nach2 ein zweiter Wasserspeicher6 , eine Zirkulationspumnpe7 , mindestens eine Trinkwasser-Entnahmestelle8 , ein Desinfektionswasser-Kreislauf9 und ein Zirkulationswasser-Kreislauf10 . - Für das Ausführungsbeispiel nach
1 gilt, dass der Wasserspeicher2 , nachfolgend immer erster Wasserspeicher2 genannt, ein Speichervolumen11 und ein – oberhalb des Speichervolumens11 vorgesehenes – Reaktionsvolumen12 aufweist und die Ladepumpe3 , der erste Wassererwärmer4 , der zweite Wassererwärmer5 , das Reaktionsvolumen12 des ersten Wasserspeichers2 und deren Verbindungsleitungen13 ,14 ,15 zum Desinfektionswasser-Kreislauf8 gehören. Dem gegenüber gilt für das Ausführungsbeispiel nach2 , dass der erste Wasserspeicher4 nur ein Speichervolumen11 aufweist und der zweite Wasserspeicher5 ein Reaktionsvolumen12 darstellt und die Ladepumpe3 , der erste Wassererwärmer4 , der zweite Wassererwärmer5 , der zweite Wasserspeicher6 mit seinem Reaktionsvolumen12 und deren Verbindungsleitungen13 ,14 und15 zum Desinfektionswasser-Kreislauf9 gehören. - Im übrigen gilt des weiterem für das Ausführungsbeispiel nach
1 , dass die Zirkulationspumpe7 mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung16 und dem Speichervolumen11 des ersten Wasserspeichers2 zum Zirkulationswasser-Kreislauf10 gehören und die Trinkwasser-Entnahmestelle8 bzw. die Trinkwasser-Entnahmestellen8 an den Zirkulationswasser-Kreislauf10 angeschlossen ist bzw. sind. Davon unterscheidet sich das Ausführungsbeispiel nach2 dadurch, dass die Zirkulationspumpe7 mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung16 und dem ersten Wasserspeicher2 , also dem Speichervolumen11 , dass der erste Wasserspeicher4 nur aufweist, zum Zirkulationswasser-Kreislauf10 gehören. - Erfindungsgemäß gilt nun, und zwar sowohl für das Ausführungsbeispiel nach
1 als auch für das Ausführungsbeispiel nach2 , dass im ersten Wasserspeicher2 ein dritter Wassererwärmer17 vorgesehen ist und dem dritten Wassererwärmer17 dem Erwärmen des Trinkwassers dienende Energie auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau zugeführt wird. Der dritte Wassererwärmer17 ist im unteren Teil des ersten Wasserspeichers2 angeordnet, und zwar unterhalb des Kaltwasseranschlusses1 . - Die Figuren zeigen, dass in den dargestellten Ausführungsbeispielen der erste Wassererwärmer
4 und der zweite Wassererwärmer5 als Gegenstrom-Wärmetauscher ausgeführt sind. Die Sinnhaftigkeit der Ausführung als Gegenstrom-Wärmetauscher – und nicht als Gleichstrom-Wärmetauscher – ist für den Fachmann ohne weiteres klar. - Im übrigen gilt für die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele, dass in der Trinkwasser-Verteilungsleitung
10 ein erstes Dreiwegeventil18 vorgesehen ist, das zwischen dem zweiten Wasserspeicher6 und dem ersten Wassererwärmer4 eine Verbindungsleitung19 vorgesehen ist, und dass in der Verbindungsleitung19 ein zweites Dreiwegeventil20 vorgesehen ist. Das erste Dreiwegeventil18 und das zweites Dreiwegeventil20 sind durch eine Zeitschaltuhr21 steuerbar; denkbar ist auch, den beiden Dreiwegeventilen18 und20 separate Zeitschaltuhren zuzuordnen. - Schließlich gilt für die beiden dargestellten Ausführungsbeispiele, dass mehrere Temperaturfühler
22 ,23 ,24 ,25 ,26 vorgesehen sind, von denen zwei, nämlich die Temperaturfühler22 ,23 im mittleren Bereich des ersten Wasserspeichers2 angeordnet sind. - Im übrigen wird hiermit der gesamte Offenbarungsgehalt der
deutschen Patentschrift 10 2006 033 834 , insbesondere auch das in der Figur dargestellte Ausführungsbeispiel und die Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels, auch zum Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung gemacht. Soweit Einzelheiten der erfindungsgemäßen, in den Figuren dargestellten Anlagen nicht beschrieben sind, wird auf diedeutsche Patentschrift 10 2006 033 834 verwiesen. Die dargestellten Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Anlagen entsprechen weitgehend, insbesondere das Ausführungsbeispiel nach2 , der in derdeutschen Patentschrift 10 2006 033 834 beschriebenen Anlage. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 3840516 [0003]
- DE 4235038 [0003, 0011]
- DE 102005005091 A [0003]
- DE 102006033834 [0003, 0011, 0014, 0025, 0025, 0025]
- Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- ”Legionellen”, Beiträge zur Bewertung eines hygienischen Problems, von Seidel, Seeber und Hässelbach, erschienen im Gustav Fischer Verlag, Stuttgart/New York, 1987, Seiten 67 bis 71 [0002]
Claims (8)
- Anlage zum Erwärmen von Trinkwasser und zum Abtöten von Legionellen und sonstigen Keimen in dem Trinkwasser, mit einem Kaltwasseranschluss, einem ersten Wasserspeicher, einer Ladepumpe, einem ersten Wassererwärmer, einem zweiten Wassererwärmer, gegebenenfalls einem zweiten Wasserspeicher, einer Zirkulationspumpe, mindestens einer Trinkwasser-Entnahmestelle, einem Desinfektionswasser-Kreislauf und einem Zirkulationswasser-Kreislauf, wobei der erste Wasserspeicher ein Speichervolumen und ein Reaktionsvolumen aufweist oder der erste Wasserspeicher nur ein Speichervolumen aufweist und der zweite Wasserspeicher ein Reaktionsvolumen darstellt, wobei die Ladepumpe, der erste Wassererwärmer, der zweite Wassererwärmer, das Reaktionsvolumen des ersten Wasserspeichers oder der zweite Wasserspeicher mit seinem Reaktionsvolumen und deren Verbindungsleitungen den Desinfektionswasser-Kreislauf bilden oder zum Desinfektionswasser-Kreislauf gehören, wobei die Zirkulationspumpe mit einer Trinkwasser-Verteilungsleitung und dem Speichervolumen des ersten Wasserspeichers oder dem ersten Wasserspeicher den Zirkulationswasser-Kreislauf bilden oder zum Zirkulationswasser-Kreislauf gehören und wobei die Trinkwasser-Entnahmestelle bzw. die Trinkwasser-Entnahmestellen an den Zirkulationswasser-Kreislauf angeschlossen ist bzw. sind, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Wasserspeicher (
2 ) ein dritter Wassererwärmer (17 ) vorgesehen ist und dem dritten Wassererwärmer (17 ) dem Erwärmen des Trinkwassers dienende Energie auf einem relativ niedrigen Temperaturniveau zugeführt wird. - Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Wassererwärmer (
17 ) im unteren Teil des ersten Wasserspeichers (2 ) angeordnet ist, vorzugsweise unterhalb des Kaltwasseranschlusses (1 ). - Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wassererwärmer (
4 ) oder/und der zweite Wassererwärmer (5 ) als Gegenstrom-Wärmetauscher ausgeführt ist bzw. sind. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Trinkwasser-Verteilungsleitung (
10 ) ein erstes Dreiwegeventil (18 ) vorgesehen ist. - Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zweiten Wasserspeicher (
6 ) und dem ersten Wassererwärmer (4 ) eine Verbindungsleitung (19 ) vorgesehen ist und in der Verbindungsleitung (19 ) ein zweites Dreiwegeventil (20 ) vorgesehen ist. - Anlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Dreiwegeventil (
18 ) oder/und das zweite Dreiwegeventil (20 ) durch eine Zeitschaltuhr (21 ) steuerbar ist bzw. sind. - Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Temperaturfühler vorgesehen ist, vorzugsweise mehrere Temperaturfühler (
22 ,23 ,24 ,25 ,26 ) vorgesehen sind. - Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Temperaturfühler (
25 ,26 ) im mittleren Bereich des ersten Wasserspeichers (2 ) angeordnet sind.
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- 2011-01-17 DE DE102011008762.1A patent/DE102011008762B4/de active Active
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Also Published As
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|---|---|
| DE102011008762B4 (de) | 2021-04-29 |
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