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DE102011008418A1 - Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung einer zweiflügeligen Tür - Google Patents

Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung einer zweiflügeligen Tür Download PDF

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DE102011008418A1
DE102011008418A1 DE102011008418A DE102011008418A DE102011008418A1 DE 102011008418 A1 DE102011008418 A1 DE 102011008418A1 DE 102011008418 A DE102011008418 A DE 102011008418A DE 102011008418 A DE102011008418 A DE 102011008418A DE 102011008418 A1 DE102011008418 A1 DE 102011008418A1
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wird später genannt werden Erfinder
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Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH
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Abstract

Öffnungsfolgesteuerung einer zweiflügeligen Tür mit in Schließstellung der Tür unterschlagendem Standflügel (1) und überschlagendem Gangflügel (2), wobei vorgesehen ist, a) dass eine Mitnehmereinrichtung (110) vorgesehen ist, die am Standflügel (1) dg der Tür im vertikalen Falzraum (1v, 2v) zwischen dem Standflügel (1) und dem Gangflügel (2) verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels (1) vom Standflügel (1) derart auskragend angeordnet ist, dass sie mit dem Gangflügel (2) im Anschlag stehend den Gangflügel (2) aus der Schließstellung heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt; b) dass eine Gegenanschlageinrichtung (220) vorgesehen ist, die am Gangflügel (2) derart montiert ist, dass sie in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum (2v, 1v) zwischen dem Standflügel (1) und dem Gangflügel (2) verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels (1) mit der Mitnehmereinrichtung (110) im Anschlag steht, so dass der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung einer zweiflügeligen Tür mit in Schließstellung der Tür unterschlagendem Standflügel und überschlagendem Gangflügel.
  • Es sind Öffnungsfolgesteuerungseinrichtungen bekannt, die am Standflügel einen auskragenden Mitnehmerarm und am Gangflügel einen Gegenanschlag aufweisen, sodass beim Öffnen des Standflügels aus der Schließstellung heraus der Standflügel den Gangflügel mitnimmt. Dies erfolgt dadurch, dass während der Öffnungsbewegung des Standflügels bis zu einem bestimmten Öffnungswinkelbereich der standflügelseitige Mitnehmer in Anschlag steht.
  • Zum Beispiel aus der DE 83 35 576 U1 und der DE 35 33 689 A1 sind solche Öffnungsfolgesteuerungseinrichtungen bekannt. Es handelt sich um aufliegende Einrichtungen, bei denen der Mitnehmerarm aufliegend auf der Schließseite des Standflügels und der Gegenanschlag aufliegend auf der Schließseite des Gangflügels montiert ist. Aufgrund der aufliegenden Montage ergeben sich optische Nachteile.
  • Es sind auch im Falzraum verdeckt liegend montierte Öffnungsfolgesteuerungseinrichtungen bekannt, zum Beispiel aus DE 296 18 039 U1 , AT 010 451 U1 und AT 403 400 B sowie DE 297 06 789 U1 . In diesen Fällen besteht die standflügelseitige Mitnehmereinrichtung aus einem am Standflügel im oberen horizontalen Falzraum drehbar gelagerten Mitnehmerarm, der mit dem oberen horizontalen Falz des Gangflügels bei der Öffnungsbewegung des Gangflügels aus der Schließlage heraus in Anschlag steht und solange den Gangflügel mitnimmt. Aus der EP 1 911 920 B1 ist eine Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung bekannt, die ebenfalls im horizontalen oberen Falzraum verdeckt angeordnet ist. In diesem Falle ist der standflügelseitig montierte Mitnehmer als linear verschiebbarer Mitnehmerarm ausgebildet, der zum Öffnen ausgefahren ist und zum Schließen automatisch über eine am ortsfesten Rahmen festgelegte Bowdenzugeinrichtung eingefahren wird. Aus der EP 2 085 554 A2 ist eine ebenfalls im horizontalen Falzraum angeordnete Mitnehmereinrichtung mit einem linear beweglichen Mitnehmer beschrieben. In diesem Falle ist der linear bewegliche Mitnehmer im oberen horizontalen Falzraum des Gangflügels montiert und wirkt mit einem im oberen horizontalen Falzraum des Standflügels montierten Mitnehmerbolzen zusammen. Bei diesen bekannten verdeckt liegenden Öffnungsfolgesteuerungen ist ein entsprechender Montageraum mit dem oberen horizontalen Falzraum erforderlich. Es ergeben sich insbesondere dann Begrenzungen des Montageraums, wenn noch weitere Einrichtungen, wie Verriegelungen oder Antriebseinrichtungen, in dem horizontalen Falzraum zu montieren sind oder dort eingreifen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung zu schaffen, die in Schließstellung der Tür unsichtbar ist und die die bei den bekannten verdeckt liegenden Öffnungsfolgesteuerungseinrichtungen auftretenden Montageraumnachteile wenig oder nicht erbringen.
  • Diese Aufgabe wird mit dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Bei dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 handelt es sich um eine Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung einer zweiflügeligen Tür mit in Schließstellung der Tür unterschlagendem Standflügel und überschlagendem Gangflügel. Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Lösung ist, dass die standflügelseitige Mitnehmereinrichtung und die gangflügelseitige Gegenanschlageinrichtung in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum zwischen dem Standflügel und dem Gangflügel verdeckt angeordnet sind.
  • Was die standflügelseitige Mitnehmereinrichtung betrifft, ist vorgesehen, dass die Mitnehmereinrichtung am Standflügel derart montiert ist, dass sie in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum zwischen dem Standflügel und dem Gangflügel verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels vom Standflügel derart auskragend angeordnet ist, dass sie mit dem Gangflügel im Anschlag stehend den Gangflügel aus der Schließstellung heraus in Öffnungsstellung mitnimmt. Diese standflügelseitige Mitnehmereinrichtung kann im Bereich einer türachsenfernen vertikalen Kante des Standflügels angeordnet sein. Sie kann an einem Flächenbereich des Standflügels angeordnet sein, der eine Innenseite des vertikalen Falzraums bildet. Wesentlich ist, dass die standflügelseitig angeordnete Mitnehmereinrichtung zumindest in der Schließstellung der Tür von außen her, das heißt primär von der Öffnungsseite der Tür nicht sichtbar ist, was durch die Anordnung im vertikalen Falzraum erreicht wird.
  • Was die gangflügelseitige Gegenanschlageinrichtung betrifft, sieht die erfindungsgemäße Lösung vor, dass diese Gegenanschlageinrichtung am Gangflügel derart angeordnet ist, dass sie in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum zwischen dem Standflügel und dem Gangflügel verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels mit der standflügelseitig montierten Mitnehmereinrichtung im Anschlag steht, sodass der Gangflügel aus der Schließlage heraus von dem Standflügel in Öffnungsrichtung mitgenommen wird. Hierbei kann vorgesehen sein, dass die gangflügelseitig angeordnete Gegenanschlageinrichtung im Bereich einer türachsenfernen vertikalen Kante des Gangflügels angeordnet ist. Die gangflügelseitig angeordnete Gegenanschlageinrichtung kann an einem Flächenbereich des Gangflügels angeordnet sein, der eine Innenseite des vertikalen Falzraums bildet. Wesentlich ist, dass die gangflügelseitig angeordnete Gegenanschlageinrichtung zumindest in der Schließstellung der Tür von außen her, das heißt primär von der Öffnungsseite der Tür, nicht sichtbar ist.
  • Bei bevorzugten Ausführungen ist gesamte Öffnungsfolgesteuerung, d. h. die standflügelseitig montierte Mitnehmereinrichtung und die gangflügelseitig montiere Gegenanschlageinrichtung bei geschlossener Tür sowohl von der Öffnungsseite als auch von der Schließseite der Tür her nicht sichtbar.
  • Um einen sicheren Anschlageingriff zwischen der standflügelseitigen Mitnehmereinrichtung und der gangflügelseitigen Gegenanschlageinrichtung zu erhalten, ist bei bevorzugten Ausführungen vorgesehen, dass die Gegenanschlageinrichtung eine konkave Aufnahme aufweist, in die die im Anschlag stehende Mitnehmereinrichtung eingreift, während der Standflügel den Gangflügel aus der Schließstellung heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt. Die konkave Aufnahme der Gegenanschlageinrichtung gewährleistet, dass gangflügelseitig eine Aufnahme vorhanden ist, in die die Mitnehmereinrichtung in der Anschlaglage sicher eingreift, sodass der Standflügel den Gangflügel aus der Schließstellung heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt, ohne dass die Mitnehmereinrichtung vorzeitig aus der Anschlaglage freikommt. Unter konkaver Aufnahme ist eine Aufnahme zu verstehen, die einen Aufnahmeraum aufweist, der den in Anschlag stehenden Abschnitt der Mitnehmereinrichtung aufnimmt. Der Aufnahmeraum kann an den in Anschlag stehenden Abschnitt formmäßig, vorzugsweise mit einer entsprechenden Aufnahmefläche angepasst sein, z. B. den in Anschlag stehenden Abschnitt in Art eines Drehlagers in einem bestimmten Winkelbereich umschließen. Die Aufnahmefläche der konkaven Aufnahme kann als konkav gewölbte Fläche aber auch durch winkelig zueinander angeordnete ebene Flächenabschnitte gebildet sein.
  • Ein besonders sicherer Anschlageingriff zwischen der Mitnehmereinrichtung und der Gegenanschlageinrichtung wird erhalten, wenn vorgesehen ist, dass zwischen der Mitnehmereinrichtung und der Gegenanschlageinrichtung eine Feder und/oder eine magnetische Kraft einwirkt, um die Mitnehmereinrichtung und/oder die Gegenanschlageinrichtung in die Anschlagstellung, in der der Mitnehmer in die vorzugsweise konkave Aufnahme der Gegenanschlageinrichtung eingreift, zu beaufschlagen. Über diese Beaufschlagung mit Feder oder magnetischer Kraft lässt sich in bevorzugten Ausführungen auch sicherstellen, dass bereits in der Schließstellung die Mitnehmereinrichtung in die Gegenanschlageinrichtung eingreift. Damit kann sicher gewährleistet werden, dass der Standflügel den Gangflügel aus der Schließlage heraus mitnimmt.
  • Bei Ausführungen mit Beaufschlagung mittels magnetischer Kraft kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass die magnetische Kraft zwischen der Mitnehmereinrichtung und der Gegenanschlageinrichtung dadurch ausgebildet ist, dass die Gegenanschlageinrichtung mindestens einen permanentmagnetischen Abschnitt und die Mitnehmereinrichtung mindestens einen damit zusammenwirkenden ferromagnetischen Abschnitt aufweist. Es sind jedoch auch Ausführungen mit umgekehrter Anordnung vorgesehen, das heißt Ausführungen, bei denen die Mitnehmereinrichtung mindestens einen permanentmagnetischen Abschnitt und die Gegenanschlageinrichtung einen ferromagnetischen Abschnitt aufweist. Außerdem sind Ausführungen möglich, bei denen die Mitnehmereinrichtung und die Gegenanschlageinrichtung jeweils einen permanentmagnetischen Abschnitt unterschiedlicher Polarität aufweisen.
  • Bei bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass die Mitnehmereinrichtung einen Mitnehmer aufweist, der in der Anschlaglage mit dem Gangflügel beim Öffnen eine vom Standflügel auskragende erste Position einnimmt und beim Schließen, wenn der Standflügel den Gangflügel passiert, eine zweite Position einnimmt, um eine Behinderung des Standflügels beim Passieren des Gangflügels zu vermeiden. Es kann hierbei vorgesehen sein, dass der Mitnehmer beim Passieren des Standflügels in Anschlaglage mit dem Standflügel kommt und dabei aus der Anschlaglage beim Passieren herausbewegt wird. Die zweite Position des Mitnehmers kann insbesondere auch dafür vorgesehen sein, dass bei bereits in Schließstellung befindlichem Standflügel der Gangflügel behinderungsfrei in seine Schließstellung einlaufen kann. Die unterschiedlichen Positionen des Mitnehmers der Mitnehmereinrichtung können dadurch erhalten werden, dass der Mitnehmer an der Mitnehmereinrichtung bewegliche gelagert ist oder die Mitnehmereinrichtung an dem Standflügel beweglich gelagert ist.
  • Bei bevorzugten Ausführungen weist die Mitnehmereinrichtung eine Gelenkeinrichtung auf. Es kann vorgesehen sein, dass die Mitnehmereinrichtung zwei über die Gelenkeinrichtung gelenkig miteinander verbundene Arme aufweist, wobei der eine Arm als ein am Standflügel im vertikalen Falzraum über eine Befestigungseinrichtung befestigter Befestigungsarm und der andere Arm als ein Anschlagarm ausgebildet ist, der beim Öffnen des Standflügels zur Mitnahme des Gangflügels eine in die Gegenanschlageinrichtung eingreifende erste Schwenkposition einnimmt. Es sind Ausführungen hierbei möglich, bei denen der Befestigungsarm an einer türachsenfernen vertikalen Stirnfläche des Standflügels montiert wird, vorzugsweise über Befestigungsschrauben verschraubt. Die Gelenkachse zwischen dem Befestigungsarm und dem Anschlagarm kann hierbei nahe an der Befestigungsfläche, das heißt an der türachsenfernen vertikalen Stirnfläche angeordnet werden, sodass der Anschlagarm im vertikalen Falzraum schwenkbar gelagert werden kann. Bei bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass die Gelenkachse der Gelenkeinrichtung im vertikalen Falzraum vertikal angeordnet ist. Es sind jedoch auch Ausführungen möglich, bei denen die Gelenkachse der Gelenkeinrichtung im vertikalen Falzraum horizontal angeordnet ist. Wesentlich bei all diesen Ausführungen ist, dass der Anschlagarm so schwenkbar ist, dass er bei der Öffnungsbewegung des Standflügels in seiner Anschlaglage in der Gegenanschlageinrichtung vom Standflügel weg ausschwenkbar ist und außer Eingriff der Gegenanschlageinrichtung kommt, sobald ein bestimmter Öffnungswinkelbereich überschritten ist.
  • Bei bevorzugten Ausführungen, bei denen die Mitnehmereinrichtung über die Gelenkeinrichtung gelenkig miteinander verbundene Arme aufweist, kann vorgesehen sein, dass zwischen dem Befestigungsarm und dem Anschlagarm eine Rückstellfeder einwirkt, die den Anschlagarm in eine zweite Schwenkposition beaufschlagt, in der der Anschlagarm nicht oder zumindest weniger als in der ersten Schwenkposition aus dem vertikalen Falzraum auskragt. Diese Rückstellfeder kann einerseits sicherstellen, dass beim Schließen des Standflügels zum Passieren des Gangflügels der Anschlagarm eingeschwenkt wird. Andererseits kann die Rückstellfeder auch vorsehen, dass bei in Schließlage stehendem Standflügel der Gangflügel in die Schließstellung einlaufen kann, ohne dass eine Behinderung durch den Anschlagarm in der Schließstellung eintritt.
  • Bei bevorzugten Ausführungen kann auch vorgesehen sein, dass zwischen dem Befestigungsarm und dem Anschlagarm eine erste Feder einwirkt, die in der Schließstellung der Tür den Anschlagarm in die Anschlaglage zur Gegenanschlageinrichtung hin beaufschlagt. Diese Feder kann somit speziell dafür vorgesehen sein, dass der Anschlagarm in der Schließstellung sicher in die Gegenanschlageinrichtung eingreift. Bei bevorzugten Ausführungen kann hierfür vorgesehen sein, dass die Feder als eine Druckfeder ausgebildet ist, die mit ihrem einen Ende am Befestigungsarm oder am Anschlagarm fixiert ist und mit ihrem anderen Ende sich lose auf dem Anschlagarm bzw. dem Befestigungsarm abstützt. Bei besonders bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass sowohl eine Rückstellfeder zwischen dem Befestigungsarm und dem Anschlagarm einwirkt, die für ein behinderungsfreies Schließen der beiden Türflügel sorgt und zusätzlich auch die genannte weitere Feder, die in der Schließstellung der Tür den Anschlagarm in die Anschlagstellung zur Gegenanschlageinrichtung hin beaufschlagt.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Gegenanschlageinrichtung wird mit Ausführungen erhalten, bei denen die Gegenanschlageinrichtung als im Querschnitt L-förmiger Körper ausgebildet ist, wobei der erste L-Schenkel als Befestigungsschenkel ausgebildet ist, der auf einer vertikalen Stirnfläche des Gangflügels aufliegend über eine Befestigungseinrichtung montiert ist. Bei dieser vertikalen Stirnfläche des Gangflügels kann es sich vorzugsweise um eine türachsenferne vertikale Stirnfläche des Standflügels handeln. Die Befestigungseinrichtung kann zum Beispiel als Verschraubung ausgebildet sein, mit der der Befestigungsschenkel auf der vertikalen Stirnfläche also innerhalb des vertikalen Falzraums montiert ist.
  • Die Gegenanschlageinrichtung als im Querschnitt L-förmiger Körper kann vorzugsweise auch die bereits erläuterte konkave Aufnahme zwischen dem ersten L-Schenkel und dem zweiten L-Schenkel aufweisen, in die die in Anschlag stehende Mitnehmereinrichtung eingreift, während der Standflügel den Gangflügel aus der Schließlage heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt. Die konkave Aufnahme kann vorzugsweise im Scheitelbereich zwischen den beiden Schenkeln ausgebildet sein.
  • Bei besonders bevorzugten Ausführungen ist vorgesehen, dass eine Positionsverstelleinrichtung der Mitnehmereinrichtung vorgesehen ist, um die Position der Mitnehmereinrichtung am Standflügel und/oder die Position des Anschlagarms der Mitnehmereinrichtung am Standflügel und/oder die Position einer Anschlageinrichtung des Anschlagarms am Standflügel zu variieren. Bevorzugte Ausführungen sehen vor, dass die Positionsverstelleinrichtung der Mitnehmereinrichtung eine Langlocheinrichtung mit mindestens einem Langloch aufweist, das sich entlang der Längsrichtung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich quer zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt.
  • Es kann also vorgesehen sein, dass die einen Befestigungsarm aufweisende Mitnehmereinrichtung mit der Positionsverstelleinrichtung verbunden ist. Der Befestigungsarm des Mitnehmers kann vorzugsweise eine Langlocheinrichtung aufweisen, um den Befestigungsarm in wahlweise einstellbarer Position auf der horizontalen Stirnfläche des Standflügels zu befestigen. Zur Fixierung kann eine Schraube vorgesehen sein, die durch das Langloch hindurchgesteckt wird und sich mit ihrem Schraubenkopf auf dem oberen Rand des Langlochs abstützt und mit ihrem Gewindeschaft in die Befestigungsfläche des Türflügels oder eine am Türflügel festmontierten Befestigungsplatte eingeschraubt ist.
  • Anstelle oder zusätzlich zu der Langlocheinrichtung kann auch eine Excentereinrichtung vorgesehen sein, um den Befestigungsarm der Mitnehmereinrichtung in seiner Position am Standflügel zu verstellen. Die Excentereinrichtung kann in einer Langlocheinrichtung eingesetzt werden und dort in entsprechend eingestellter Excenterlage fixiert werden. Das Langloch der Langlocheinrichtung kann jeweils als Stufenloch ausgebildet sein. Es kann aus einem äußeren Langloch und einem darin ausgebildeten inneren Langloch gebildet sein. Das äußere Langloch kann eine Stufe bilden, in der das innere Langloch ausgebildet ist. Das innere Langloch kann in seiner Längserstreckung zu der Längserstreckung des äußeren Langlochs winkelig versetzt sein, vorzugsweise um 90° versetzt. Die Excentereinrichtung kann aus einer Scheibenplatte, vorzugsweise einer oberen Kreisscheibenplatte ausgebildet sein, die an ihrer Unterseite exzentrisch einen Excentereinsatz trägt, der ebenfalls als Kreisscheibenplatte, jedoch mit geringerem Durchmesser als die obere Kreisscheibenplatte ausgebildet ist und exzentrisch an der Unterseite der oberen Kreisscheibenplatte angeordnet ist.
  • Diese Excentereinrichtung wird in das Stufenlangloch so eingesetzt, das der Excentereinsatz in das innere Langloch eingreift und mit seiner oberen Excenterplatte in das obere Langloch auf der Stufe aufliegend eingreift. Der äußere Durchmesser der oberen Excenterscheibenplatte entspricht dem Innendurchmesser des äußeren Langlochs. Hierbei kann der Innendurchmesser des äußeren Langlochs im wesentlichen gleich oder größer als der Außendurchmesser der oberen Excenterscheibenplatte sein. Der Außendurchmesser des unteren Excentereinsatzes entspricht dem Innendurchmesser des inneren Langlochs. Hierbei kann der Außendurchmesser des unteren Excentereinsatzes vorzugsweise im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des inneren Langlochs sein. Im wesentlichen gleich ist so zu verstehen, dass die obere Excenterscheibenplatte bzw. der untere Excentereinsatz in das äußere Langloch bzw. das innere Langloch einsetzbar ist.
  • Über eine Schraube, vorzugsweise Senkkopfschraube, kann der Excentereinsatz in dem Stufenloch fixiert werden. Die Schraube durchgreift dabei eine Bohrung der oberen Excenterplatte und des unteren Excentereinsatzes und ist in der Befestigungsfläche des Türflügels eingeschraubt.
  • Um einen besonders guten Halt der Mitnehmereinrichtung auf dem Standflügel zu erhalten, kann vorgesehen sein, dass in einer Befestigungsfläche der Mitnehmereinrichtung parallele Reihen von Rillen ausgebildet sind, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des mindestens einen Langlochs ausgebildet sind, und dass korrespondierende parallele Reihen von Rillen, die parallel und/oder quer und/oder winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums angeordnet sind, auf der Befestigungsfläche des Standflügels ausgebildet sind.
  • Als Positionsverstelleinrichtung kann auch vorgesehen sein, dass mindestens zwei Bauteile der Mitnehmereinrichtung relativ zueinander positionsverstellbar verbindbar sind. Es kann in diesem Sinne vorgesehen sein, dass der Anschlagarm zur Positionsverstellung längenverstellbar ist und/oder die Gelenkeinrichtung positionsverstellbar in der Mitnehmereinrichtung angeordnet ist.
  • Entsprechende Positionsverstelleinrichtungen sind für Ausführungen der Gegenanschlageinrichtung möglich, d. h. es kann vorgesehen sein, dass eine Positionsverstelleinrichtung der Gegenanschlageinrichtung vorgesehen ist, um die Position der Gegenanschlageinrichtung am Gangflügel zu variieren.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Positionsverstelleinrichtung der Gegenanschlageinrichtung eine Langlocheinrichtung mit mindestens einem Langloch aufweist, das sich entlang der Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich quer zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt, und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt.
  • Um besonders guten Halt der Gegenanschlageinrichtung auf dem Gangflügel zu erhalten, kann vorgesehen sein, dass in der Befestigungsfläche der Gegenanschlageinrichtung und/oder in der Befestigungsfläche des Befestigungsabschnitts der Gegenanschlageinrichtung parallele Reihen von Rillen ausgebildet sind, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des mindestens einen Langlochs angeordnet sind, und dass korrespondierende parallele Reihen von Rillen, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums gerichtet sind, auf der Befestigungsfläche des Gangflügels oder darauf montierbaren Befestigungsplatten ausgebildet sind.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass der Befestigungsabschnitt der Gegenanschlageinrichtung und/oder die Gegenanschlageinrichtung zur Befestigung am Gangflügel eine Excenter-Einrichtung aufweist.
  • Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass mindestens zwei Bauteile der Gegenanschlageinrichtung relativ zueinander positionsverstellbar verbindbar ausgebildet sind.
  • Weitere Ausgestaltungsmerkmale der erfindungsgemäßen Ausführungen ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Frontansicht einer zweiflügeligen Tür mit Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung und Schließfolgesteuerungseinrichtung;
  • 2 eine Draufsicht von oben auf die zweiflügelige Tür in 1, jedoch beim Öffnen im Bereich kleiner Türöffnungswinkel;
  • 3 Detailansicht in 2 im Bereich III;
  • 4 perspektivische Ansicht des in 3 gezeigten Ausschnitts;
  • 5 Detailansicht entsprechend 3 jedoch für ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit Schraubendruckfeder zum Einklinken des Anschlagarms;
  • Die zweiflügelige Tür
  • Die in den Figuren dargestellte Tür ist eine zweiflügelige Tür mit einem Standflügel 1 und einem Gangflügel 2. Beide Flügel sind als Anschlagschwenkflügel ausgebildet. Sie sind über Bänder 1b, 2b in einem ortsfesten Türrahmen 3 schwenkbar gelagert. In der Darstellung in den Figuren ist die Türachse des Standflügels 1 rechts und die Türachse des Gangflügels 2 links angeordnet.
  • Die beiden Türflügel 1, 2 sind jeweils mit einem Gleitarmtürschließer 10 bzw. 20 ausgestattet. Die Gleitarmtürschließer umfassen jeweils ein Türschließergehäuse 10g bzw. 20g und ein Gleitarmgestänge. Das Gleitarmgestänge wird von einem Kraft übertragenden Gleitarm 10a bzw. 20a und einer Gleitschiene 1020 gebildet. Die Gleitschiene ist als durchgehende gemeinsame Gleitschiene für die Gleitarme 10a und 20a ausgebildet. In dem Türschließergehäuse 10g bzw. 20g ist eine Türschließerwelle 10w bzw. 20w drehbar gelagert. Die Türschließerwelle 10w bzw. 20w wirkt mit einem in dem Gehäuse 10g bzw. 20g angeordneten Schließeraggregat, z. B. einer Schließerfeder mit einer hydraulischen Kolben-Zylinder-Einrichtung zusammen. Die Türschließerwelle 10w, 20w ist mit dem einen Ende des Gleitarms 10a bzw. 20a drehfest verbunden. Der Gleitarm 10a, 20a trägt an seinem anderen freien Ende einen Gleiter, mit dem er in der Gleitschiene 1020 geführt ist. In der Darstellung in den Figuren sind die Türschließergehäuse 10g, 20g jeweils aufliegend, und zwar auf der Bandseite von Standflügel 1 und Gangflügel 2 montiert. Die Gleitschiene 1020 ist auf dem oberen horizontalen Holm des ortsfesten Türrahmens montiert. Es sind jedoch abgewandelte Ausführungen möglich, bei denen, z. B. verdeckt liegende Türschließer im Flügel und im Türrahmen innenliegend montiert sind oder die Türschließer auf der Bandgegenseite montiert sind.
  • Die Falze der Flügel
  • Wie am besten in den 3 und 4 zu erkennen ist, ist der Standflügel 1 als ein in der Schließstellung unterschlagender Flügel und der Gangflügel 2 als ein in der Schließstellung überschlagender Flügel ausgebildet. Hierfür weist der Gangflügel 2 auf seiner die Bänder 2b tragenden Außenseite – das ist die in Öffnungsrichtung weisende Außenseite des Gangflügels, im Folgenden Öffnungsseite des Gangflügels genannt – im Bereich seines türachsenfernen vertikalen Randes einen überstehenden Falz 2v auf. Dieser überstehende Falz – im Folgenden vertikaler Falz 2v des Gangflügels genannt übergreift in der Schließstellung den türachsenfernen Rand des Standflügels.
  • Zusätzlich weist der Standflügel 1 auf seiner von den Bändern 1b abgewandten Außenseite – das ist die in Schließrichtung weisende Außenseite des Standflügels, im Folgenden Schließseite 1s des Standflügels genannt – im Bereich der türachsenfernen vertikalen Kante einen überstehenden Falz 1v – im Folgenden vertikaler Falz 1v des Standflügels genannt –, der in der Schließstellung der Tür durch den vertikalen türachsenfernen Rand des Gangflügels 2 überlappt wird. Außerdem weist sowohl der Standflügel 1 als auch der Gangflügel 2 auf der Öffnungsseite, an ihrem oberen horizontalen Rand einen überstehenden Falz 1h, 2h auf, im Folgenden oberer horizontaler Falz 1h, 2h genannt.
  • In der Schließstellung der Tür überlappen die oberen horizontalen Falze 1h, 2h der Türflügel 1, 2 den unteren Rand des oberen horizontalen Holmes des Türrahmens 3 und der vertikale Falz 2v des Gangflügels 2 übergreift den türachsenfernen vertikalen Rand des Standflügels 1. Es kann damit ein dichter Türabschluss erhalten. Die zweiflügelige Tür kann einen Brandschutz-Abschluss bilden.
  • Aufgrund der vertikalen Verfalzung muss beim Schließen sichergestellt werden, dass der in der Schließstellung unterschlagende Standflügel 1 vor dem überschlagenden Gangflügel 2 in die Schließlage gelangt. Das heißt in einem Bereich kleiner Türöffnungswinkel bis in die Schließstellung muss der Standflügel 1 dem Gangflügel 2 vorauseilen. Hierfür kann bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine ansich bekannte Schließfolgesteuerungseinrichtung vorgesehen sein. Diese wird im nachfolgenden Kapitel vom Prinzip her kurz beschrieben.
  • Beim Öffnen muss sichergestellt werden, dass der in der Schließstellung überschlagende Gangflügel 2 vor dem unterschlagenden Standflügel 1 geöffnet wird. Das heißt, ab der Schließlage bis in einen Bereich kleiner Türöffnungswinkel muss der Gangflügel beim Öffnen vorauseilen. Hierfür ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Öffnungsfolgesteuerung vorgesehen. Diese wird in einem separaten Kapitel im Detail beschrieben.
  • Die Schließfolgesteuerungseinrichtung
  • Hier nun eine kurze Prinzipbeschreibung der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel möglicher Weise einsetzbaren Schließfolgesteuerungseinrichtung. Die Schließfolgesteuerung verwendet einen in der durchgehenden Gleitschiene 1020 integrierten Bremsmechanismus, der von dem Gleiter des Türschließers 10 des Standflügels 1 gesteuert wird und mit dem Gleiter des Türschließers 20 des Gangflügels 2 zusammenwirkt, um den Gangflügel 2 gegen ein Schließen zu blockieren, solange der Standflügel 1 nicht in Schließlage ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann für diese Schließfolgesteuerung ein Bremsmechanismus eingesetzt werden, wie er z. B. in der EP 1 258 590 B1 beschrieben ist. Bei diesem Mechanismus ist eine in der Gleitschiene 1020 verschiebbar gelagerte Bremsstange vorgesehen. Diese Bremsstange ist mit dem Gleiter des Türschließers 20 des Gangflügels 2 fest verbunden und wirkt mit einer in der Gleitschiene 1020 angeordneten Bremse zusammen, die durch den Gleiter des Türschließers 10 des Standflügels 1 gesteuert wird. Die Bremse gibt den Gleiter des Gangflügeltürschließers 20 zum Schließen erst frei, wenn der Standflügel 1 in Schließstellung ist. Solange der Standflügel 1 nicht geschlossen ist, blockiert die Bremse den Gangflügel 2 gegen ein Schließen in die Schließlage.
  • Die Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung
  • Die Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung ist im türachsenfernen vertikalen Falzraum der zweiflügeligen Tür angeordnet. Dieser vertikale Falzraum ist ausgebildet zwischen den einander zugewandten türachsenfernen vertikalen Stirnflächen des Standflügels 1 und des Gangflügels 2, d. h. zwischen der vertikalen Stirnfläche 1vf des Standflügels 1 und der vertikalen Stirnfläche 2vf des Gangflügels 2. Frontseitig, d. h. von der Öffnungsseite der Tür her gesehen, ist der vertikale Falzraum durch den am vertikalen türachsenfernen Rand des Gangflügels 2 überstehenden Falz 2v begrenzt. Es handelt sich um einen überstehenden Falz, der fluchtend mit der Öffnungsseite des Gangflügels 2 angeordnet ist. Rückseitig, d. h. von der Schließseite der Tür her gesehen, ist der Falzraum durch einen Falz 1v begrenzt, der am vertikalen Rand des Standflügels 1 übersteht. Es handelt sich um einen überstehenden Falz, der fluchtend mit der Schließseite des Standflügels 1 angeordnet ist. In diesem vertikalen Falzraum sind die Komponenten der Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung angeordnet. Es handelt sich um einen an der vertikalen türachsenfernen Stirnseite 1vf des Standflügels 1 montierten Mitnehmer 110 und eine an der vertikalen türachsenfernen Stirnseite 2vf des Gangflügels 2 montierte Gegenanschlageinrichtung 220.
  • Der standflügelseitige Mitnehmer 110 weist einen plattenförmigen Befestigungsschenkel 110b und einen ebenfalls plattenförmigen Anschlagschenkel 110a auf. Der Befestigungsschenkel 110b ist auf der vertikalen Stirnfläche 1vf des Standflügels 1 aufliegend über Verschraubung befestigt. Der Befestigungsschenkel 110b weist zwei Befestigungslöcher auf, in die zwei Befestigungsschrauben eingesteckt sind, die in der vertikalen Stirnfläche 1vf des Standflügels 1 eingeschraubt sind. Die Schraubköpfe sind als Senkköpfe ausgebildet versenkt in dem plattenförmigen Befestigungsschenkel 110b. Der Anschlagschenkel 110a ist über eine scharnierartige Gelenkeinrichtung 110g mit dem Befestigungsschenkel 110b verbunden. Die Gelenkachse G verläuft in dem Ausführungsbeispiel der Figuren vertikal ausgerichtet in der Ebene des Befestigungsschenkels 110b, und zwar in dem zur Schließseite zugewandten Randbereich des Befestigungsschenkels 110b. Die Gelenkachse G ist durch den hinteren vertikalen Falz 1v des Standflügels 1 von der Schließseite der Tür her betrachtet, verdeckt. Der freie Rand des Anschlagschenkels 110a bildet einen Anschlagrand 110r, der mit der am Gangflügel montierten Gegenanschlageinrichtung 220 zusammenwirkt. Der freie Rand 110r ist im Querschnitt ballig verdickt.
  • Der Mitnehmer 110 weist eine zweiarmige Schenkelfeder 110f auf, die so angeordnet ist, dass der Anschlagschenkel 110a aus seiner ausgeschwenkten Öffnungsstellung in Parallellage zum Befestigungsschenkel 110b hin beaufschlagt wird. Der Scheitelbereich der Schenkelfeder 110f ist im Bereich der Gelenkachse G angeordnet. Der erste Federschenkel ist am Befestigungsschenkel 110b fest angeordnet. Der zweite Federschenkel ist an dem Anschlagschenkel 110a fest angeordnet.
  • Die gangflügelseitige Gegenanschlageinrichtung 220 ist ein im Querschnitt im Wesentlichen L-förmiges Profilelement. Die beiden L-Schenkel sind plattenförmig. Der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel lange L-Schenkel 220b ist als Befestigungsschenkel auf der vertikalen türachsenfernen Stirnfläche 2vf des Gangflügels 2 aufliegend verschraubt. Der L-Schenkel weist zwei Befestigungslöcher auf, in die zwei Befestigungsschrauben eingesteckt sind, die in die vertikale Stirnfläche 2vf des Gangflügels 2 eingeschraubt sind. Die Befestigungsschrauben weisen Senkköpfe auf, die in den plattenförmigen Befestigungsschenkel versenkt eingreifen. Der andere in den Figuren kurze L-Schenkel 220a liegt an der Innenseite des vertikalen Falzes 2v des Gangflügels 2 an. Dieser L-Schenkel 220a weist eine zum Falzraum konvex gekrümmte Oberfläche auf. Im Scheitelbereich zwischen den L-Schenkeln 220b und 220a ist eine konkave Aufnahmerinne 220r ausgebildet. Diese Aufnahmerinne ist im Querschnitt im Wesentlichen zylindrisch gekrümmt, und zwar komplementär zu dem Querschnitt des Anschlagrands 110r des standflügelseitigen Mitnehmers 110 ausgebildet. Die Aufnahmerinne 220r dient zur Aufnahme des Anschlagrands 110r in der Anschlagstellung. Aufgrund der komplementären zylindrischen Krümmung von Aufnahmerinne 220r und Anschlagrand 110a ist der Anschlagschenkel 110a bei in die Aufnahmerinne 220r eingreifendem Anschlagrand 110r in der Aufnahmerinne 220r gelenkartig schwenkbar. Die Aufnahmerinne 220r ist im Querschnitt im Wesentlichen abgerundet V-förmig, d. h. nicht hinterschnitten. Sie umgibt den im Querschnitt balligen Anschlagrand 110r des Anschlagschenkels 110a somit nicht hintergreifend. Somit kann der formschlüssig eingreifende Anschlagrand 110r durch nach oben Schwenken des Anschlagschenkels 110a außer Eingriff gebracht werden.
  • Das Gegenanschlagelement 220 ist als Permanentmagnet ausgebildet. Der mit dem Gegenanschlagelement 220 zusammenwirkende Anschlagschenkel 110a des Mitnehmers 110 ist ferromagnetisch ausgebildet.
  • Der Anschlagschenkel 110a ist in der Schließstellung der Tür, d. h. wenn der Standflügel 1 und der Gangflügel 2 in Schließstellung sind, mit seinem Anschlagrand 110r in Eingriff mit der Aufnahmerinne 220r des gangflügelseitigen Gegenanschlagelements 220. Der Anschlagrand 110r wird zum einen durch seinen komplementären Querschnitt in der Aufnahmerinne 220r formschlüssig drehbar abgestützt und zum anderen durch die magnetische Anziehungskraft gehalten. Wenn der Standflügel 1 aus der Schließlage in Öffnungsrichtung bewegt wird, verbleibt dieser Eingriff des Anschlagrands 110r in die Aufnahmerinne 220r des Gegenanschlagelements 220. Der auf diese Weise mit dem Standflügel 1 in Anschlag stehende Gangflügel 2 wird bei der Öffnungsbewegung des Standflügels 1 mitgenommen, und zwar bis zu einem Türöffnungswinkel, in welchem die einander zugewandten vertikalen Kanten von Standflügel 1 und Gangflügel 2 bereits soweit voneinander entfernt sind, dass der Anschlagschenkel 110a des standflügelseitigen Mitnehmers 110 mit einem so großen Scheitelwinkel ausgelenkt ist, in dem dargestellten Fall mit einem Winkel nahezu 90°, sodass der Anschlagrand 110r aus der Aufnahmerinne 220r des Gegenanschlagelements 220 ausklinkt.
  • Die Öffnungsfolgesteuerung bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel funktioniert wie folgt:
    In der Schließstellung der Tür, in der der Standflügel 1 und der Gangflügel 2 in Schließlage sind, ist der Anschlagschenkel 110a des Mitnehmers 110 in Parallellage zu seinem an der vertikalen. Stirnseite 1vf des Standflügels 1 befestigten Befestigungsschenkel 110b angeordnet. Der freie Anschlagrand 110r des Anschlagschenkels 110a greift dabei in die Aufnahmerinne 220r der gangflügelseitig montierten Gegenanschlageinrichtung ein. Durch die magnetische Anziehung zwischen dem Gegenanschlagelement 220 und dem Anschlagschenkel 110a des Mitnehmers 110 in Verbindung mit dem zur Aufnahmerinne 220r komplementären Anschlagrand 110r wird ein sicherer Eingriff gewährleistet. Wenn der Standflügel 1 in Öffnungsrichtung bewegt wird, wird der in Anschlag stehende Gangflügel 2 mitgenommen. Der Anschlagrand des Anschlagschenkels 110a verbleibt in der Anschlaglage in der Aufnahmerinne 220r des Gegenanschlagelements angeordnet. Der Anschlagschenkel 110a wird mit zunehmendem Türöffnungswinkel ausgelenkt unter Zunahme des Scheitelwinkels zwischen dem Anschlagschenkel 110a und dem Befestigungsschenkel 110b. Der Eingriff bleibt solange bis aufgrund des Türöffnungswinkels der Anschlagschenkel 110a soweit ausgelenkt ist, dass er ausklinkt. Nach dem Ausklinken erfolgt beim weiteren Öffnen des Standflügels 1 keine weitere Mitnahme des Gangflügels mehr. Unmittelbar nach dem Ausklinken wird der Anschlagschenkel 110a unter Wirkung der Schenkelfeder 110f in Parallellage zurückgestellt. Die Längenabmessung des Anschlagschenkels 110a ist so gewählt, dass das Ausklinken zu einem vorbestimmten Türöffnungswinkel erfolgt, in dem die einander zugewandten türachsenfernen vertikalen Kanten vom Standflügel 1 und Gangflügel 2 so weit voneinander entfernt sind, dass sie bei einem Passieren der beiden Flügel nicht mehr kollidieren. In der Parallellage von Anschlagschenkel 110a und Befestigungsschenkel 110b ragt der Anschlagschenkel 110a nicht über den vertikalen Falz 1v des Standflügels 1 hinaus. Dies gewährleistet, dass beim Schließen des Standflügels 1 der Anschlagschenkel 110a nicht mit dem Gangflügel 2 während dem Passieren des Gangflügels 2 kollidiert.
  • Um im gesamten Türöffnungsbereich ein behinderungsfreies Schließen des Standflügels 1 zu gewährleisten, ist die eingangs erwähnte Schließfolgesteuerungseinrichtung vorgesehen, die dafür sorgt, dass der Gangflügel 2 in einer Warteposition in Schließrichtung blockiert wird, solange der Standflügel 1 nicht in der Schließstellung steht.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel in 5 handelt es sich um ein gegenüber den 1 bis 4 abgewandeltes Ausführungsbeispiel. Die Abwandlung besteht darin, dass der Mitnehmer 110 zusätzlich zu der Schenkelfeder 110f eine Schraubendruckfeder 110ff aufweist. Diese Feder 110ff ist zwischen dem Befestigungsschenkel 100b und dem Anschlagschenkel 110a angeordnet. Sie ist mit ihrem einen Ende auf dem Befestigungsschenkel 110b im Bereich zwischen den Befestigungslöchern abgestützt und mit ihrem anderen losen Ende in der Schließstellung der Tür an der zugewandten Innenseite des Anschlagschenkels 110a anliegend. Sie ist nur mit einem der beiden Enden fixiert, d. h. entweder wie in 5 ist das an dem Befestigungsschenkel 110b abgestützte Federende an dem Befestigungsschenkel 110b fixiert oder, wie nicht dargestellt ist, das andere an dem Anschlagschenkel 110a abgestützte Federende an dem Anschlagschenkel 110a fixiert. Die Feder 110ff sorgt dafür, dass in der Schließstellung der Tür der Anschlagschenkel 110a mit dem Anschlagrand 110r in die Aufnahmerinne 220r des gangflügelseitigen Gegenanschlagelements 220 hineingedrückt wird und dort ein Eingriff erhalten wird.
  • Bei Ausführungen gemäß 5 mit dieser zusätzlichen Feder 110ff muss das Gegenanschlagelement 220 nicht als Permanentmagnet ausgebildet sein. Der sichere Eingriff des Anschlagrands 110r in die Aufnahmerinne 220r wird durch die zusätzliche Feder 110ff erhalten. Entsprechend wie bei dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 4 verbleibt beim Öffnungsvorgang, wenn der Standflügel in Öffnungsrichtung bewegt wird, der Eingriff, sodass der Gangflügel 2 in Öffnungsrichtung mitgenommen wird. Ebenfalls in entsprechender Weise wie bei dem vorangehend in Verbindung mit den 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel wird beim weiteren Öffnen der Anschlagschenkel 110a ausgelenkt. Er verbleibt dabei ebenfalls solange im Eingriff bis der Türöffnungswinkel so groß ist, dass der Anschlagschenkel 110a aufgrund der Geometrie ausklinken wird. Sobald der Anschlagschenkel 110a durch dieses Ausklinken außer Eingriff ist, wird er durch die Schenkelfeder 110f in Parallellage zum Befestigungsschenkel 110b zurück geschwenkt. Die nur einseitig am Befestigungsschenkel 110b oder am Anschlagschenkel 110a befestigte Schraubenfeder 110ff behindert dieses Zurückschwenken nicht. Sie ist so abgestimmt mit der Schenkelfeder 110f ausgelegt, dass sie lediglich in der Schließstellung der Tür sicherstellt, dass der Anschlagschenkel 110a mit dem Anschlagrand 110r in die Aufnahmerinne 220r des Gegenanschlagelements 220 in Eingriff kommt.
  • Es sind auch Ausführungsbeispiele möglich und besonders vorteilhaft, bei denen wie in 5 dargestellt, eine Schraubendruckfeder 110ff vorhanden ist und aber zusätzlich das Gegenanschlagelement 220, wie in Verbindung mit dem 1 bis 4 vorangehend beschrieben, als Permanentmagnet ausgebildet ist und der Anschlagschenkel 110a aus ferromagnetischem Material ausgebildet ist, sodass zusätzlich über die magnetische Anziehung der Eingriff des Anschlagschenkels 110a mit dem Gegenanschlagelement 220 sichergestellt wird.
  • Positionsverstelleinrichtung
  • In Abwandlung der in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiele kann die Mitnehmereinrichtung 110 und/oder die Gegenanschlageinrichtung 220 zusätzlich eine Positionsverstelleinrichtung aufweisen. Hierfür kann der Befestigungsarm 110b der Mitnehmereinrichtung 110 anstelle der bei den Ausführungsbeispielen in den 1 bis 5 dargestellten runden Einzelbefestigungslöcher Langlöcher zur Befestigung aufweisen. Die Langlöcher können in dem Befestigungsarm 110b so ausgebildet werden, dass sie in der montierten Position des Befestigungsarms 110b so angeordnet sind, dass sie sich mit ihrer Längserstreckung vertikal erstrecken. Die Langlöcher können parallel versetzt zueinander angeordnet sein, vorzugsweise als parallele Langlöcher oder aber auch axial hintereinander in der Längsmittellinie des Befestigungsarms 110b. Bei erfindungsgemäßen Ausführungen können die Langlöcher in dem Befestigungsarm 110b aber auch so ausgebildet werden, dass sie nicht in der Montageposition des Befestigungsarms 110b mit ihrer Längserstreckung horizontal erstrecken. Bei weiteren Ausführungen können die Langlöcher auch winkelig zur Horizontalen oder Vertikalen angeordnet sein.
  • Die Befestigung erfolgt über in die Langlöcher eingreifenden Befestigungsschrauben, die als Klemmschrauben mit Senkkopf ausgebildet werden können. Der Einstellbereich für die Positionsverstellung wird durch die Länge der Langlöcher bestimmt.
  • Bei bevorzugten Ausführungen können zur Befestigung auch Excentereinrichtungen eingesetzt werden, die in die Langlöcher eingesetzt und über die Excentereinrichtungen durchgreifende Befestigungsschrauben festgezogen werden. Die Langlöcher können im Falle der Befestigung durch Excentereinrichtungen vorzugsweise als Stufenlanglöcher ausgebildet sein. Jedes Stufenlangloch ist aus einem äußeren Langloch und aus einem darin ausgebildeten inneren Langloch gebildet. Das äußere Langloch und das innere Langloch sind in ihrer Längsrichtung um 90° zueinander versetzt.
  • Die Excentereinrichtungen können jeweils eine Kreisscheibenplatte und ein in exzentrischer Position davon abstehenden Excenteransatz aufweisen. Die Excentereinrichtungen werden zur Befestigung in die Stufenlanglöcher so eingesetzt, dass der Excenteransatz in das innere Langloch auf der Stufe des Stufenlanglochs aufliegend in das äußere Langloch eingreift.
  • Zur Positionsverstellung der Gegenanschlageinrichtung 220 können in dem Befestigungsschenkel entsprechende Langlocheinrichtungen vorgesehen sein und über Befestigungsschrauben auf die Befestigungsfläche des Gangflügels befestigt werden. Auch im Falle der Gegenanschlageinrichtung 220 können die Langlöcher als Stufenlanglöcher ausgebildet sein und die Befestigung mittels entsprechender Excentereinrichtungen erfolgen, wie vorangehend für die standflügelseitige Mitnehmereinrichtung beschrieben.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Standflügel
    1b
    Band des Standflügels
    1v
    vertikaler Falz des Standflügels
    1vf
    türachsenferne vertikale Stirnfläche
    1h
    horizontaler Falz des Standflügels
    1hf
    obere horizontale Stirnfläche des Standflügels
    Öffnungsseite des Standflügels
    1s
    Schließseite des Standflügels
    2
    Gangflügel
    2b
    Band des Gangflügels
    2v
    vertikaler Falz des Gangflügels
    2vf
    türachsenferne vertikale Stirnfläche
    2h
    horizontaler Falz des Gangflügels
    2hf
    obere horizontale Stirnfläche des Gangflügels
    Öffnungsseite des Gangflügels
    2s
    Schließseite des Gangflügels
    3
    ortsfester Rahmen
    10
    Gleitarmtürschließer
    10a
    Gleitarm
    10g
    Gehäuse
    10w
    Welle
    20
    Gleitarmtürschließer
    20a
    Gleitarm
    20g
    Gehäuse
    20w
    Welle
    1020
    Gleitschiene
    110
    Mitnehmereinrichtung
    110b
    Befestigungsschenkel
    110a
    Anschlagschenkel
    110g
    Gelenk
    G
    Gelenkachse (vertikal)
    110r
    Anschlagrand
    110f
    Schenkelfeder
    110ff
    Schraubendruckfeder (nur 5)
    220
    Gegenanschlageinrichtung
    220b
    Befestigungsschenkel
    220a
    Anschlagschenkel
    220r
    Aufnahmerinne
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8335576 U1 [0003]
    • DE 3533689 A1 [0003]
    • DE 29618039 U1 [0004]
    • AT 010451 U1 [0004]
    • AT 403400 B [0004]
    • DE 29706789 U1 [0004]
    • EP 1911920 B1 [0004]
    • EP 2085554 A2 [0004]
    • EP 1258590 B1 [0046]

Claims (26)

  1. Öffnungsfolgesteuerung einer zweiflügeligen Tür mit in Schließstellung der Tür unterschlagendem Standflügel (1) und überschlagendem Gangflügel (2), wobei vorgesehen ist, a) dass eine Mitnehmereinrichtung (110) vorgesehen ist, die am Standflügel (1) derart montiert ist, dass sie in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum (1v, 2v) zwischen dem Standflügel (1) und dem Gangflügel (2) verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels (1) vom Standflügel (1) derart auskragend angeordnet ist, dass sie mit dem Gangflügel (2) im Anschlag stehend den Gangflügel (2) aus der Schließstellung heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt; b) dass eine Gegenanschlageinrichtung (220) vorgesehen ist, die am Gangflügel (2) derart montiert ist, dass sie in der Schließstellung der Tür im vertikalen Falzraum (2v, 1v) zwischen dem Standflügel (1) und dem Gangflügel (2) verdeckt angeordnet ist und während der Öffnungsbewegung des Standflügels (1) mit der Mitnehmereinrichtung (110) im Anschlag steht, so dass der Gangflügel (2) aus der Schließlage heraus von dem Standflügel (1) in Öffnungsrichtung mitgenommen wird.
  2. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die standflügelseitig angeordnete Mitnehmereinrichtung (110) im Bereich einer türachsenfernen vertikalen Kante des Standflügels (1) angeordnet ist.
  3. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die standflügelseitig angeordnete Mitnehmereinrichtung (110) an einem Flächenbereich (1vf) des Standflügels (1) angeordnet ist, der eine Innenseite des vertikalen Falzraums bildet.
  4. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gangflügelseitig angeordnete Gegenanschlageinrichtung (2200) im Bereich einer türachsenfernen vertikalen Kante des Gangflügels (2) angeordnet ist.
  5. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gangflügelseitig angeordnete Gegenanschlageinrichtung (220) an einem Flächenbereich (2vf) des Gangflügels (2) angeordnet ist, der eine Innenseite des vertikalen Falzraums bildet.
  6. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanschlageinrichtung (220) eine konkave Aufnahme (220r) aufweist, in die die im Anschlag stehende Mitnehmereinrichtung (110) eingreift, während der Standflügel (1) den Gangflügel (2) aus der Schließstellung heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt.
  7. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Mitnehmereinrichtung (110) und der Gegenanschlageinrichtung (220) eine Feder (110ff) und/oder eine magnetische Kraft einwirkt, um die Mitnehmereinrichtung (110) und/oder die Gegenanschlageinrichtung (220) in die Anschlagstellung, in der der Mitnehmereinrichtung (110) in die Aufnahme (220r) der Gegenanschlageinrichtung (220) eingreift, zu beaufschlagen.
  8. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetische Kraft zwischen der Mitnehmereinrichtung (110) und der Gegenanschlageinrichtung (220) dadurch ausgebildet ist, dass die Gegenanschlageinrichtung (220) mindestens einen permanentmagnetischen Abschnitt und die Mitnehmereinrichtung (110) mindestens einen damit zusammenwirkenden ferromagnetischen Abschnitt aufweist, oder umgekehrt, d. h. die Mitnehmereinrichtung mindestens einen permanentmagnetischen Abschnitt und die Gegenanschlageinrichtung (220) einen ferromagnetischen Abschnitt aufweist, oder dass die Mitnehmereinrichtung (110) und die Gegenanschlageinrichtung (220) jeweils einen permanentmagnetischen Abschnitt unterschiedlicher Polarität aufweisen.
  9. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmereinrichtung (110) zwei über eine Gelenkeinrichtung (110g) gelenkig miteinander verbundene Arme (110a, 110b) aufweist, wobei der eine Arm als ein am Standflügel (1) im vertikalen Falzraum über eine Befestigungseinrichtung befestigter Befestigungsarm (110b) und der andere Arm als ein Anschlagarm (110a) ausgebildet ist, der beim Öffnen des Standflügels (1) zur Mitnahme des Gangflügels (2) eine in die Gegenanschlageinrichtung (220) eingreifende erste Schwenkposition einnimmt.
  10. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (G) der Gelenkeinrichtung (110g) im vertikalen Falzraum (1v, 2v) vertikal angeordnet ist.
  11. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Befestigungsarm (110b) und dem Anschlagarm (110a) eine Rückstellfeder (110f) einwirkt, die den Anschlagarm (110a) in eine zweite Schwenkposition beaufschlagt, in der der Anschlagarm (110a) nicht oder zumindest weniger als in der ersten Schwenkposition aus dem vertikalen Falzraum (1v, 2V) auskragt.
  12. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Befestigungsarm (110b) und dem Anschlagarm (110a) eine erste Feder (110ff) einwirkt, die in der Schließstellung der Tür den Anschlagarm (110a) in die Anschlagstellung zur Gegenanschlageinrichtung (220) hin beaufschlagt.
  13. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Feder (110ff) als eine Druckfeder ausgebildet ist, die mit ihrem einen Ende am Befestigungsarm (110b) oder am Anschlagarm (110a) fixiert ist und mit ihrem anderen Ende sich lose auf dem Anschlagarm (110a) bzw. dem Befestigungsarm (110b) abstützt.
  14. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenanschlageinrichtung (220) als im Querschnitt L-förmiger Körper ausgebildet ist, wobei der erste L-Schenkel (220b) als Befestigungsschenkel (220b) ausgebildet ist, der auf einer vertikalen Stirnfläche (2vf) des Gangflügels (2) aufliegend über eine Befestigungseinrichtung montiert ist.
  15. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten L-Schenkel (220b) und dem zweiten L-Schenkel (220a) die konkave Aufnahme (220r) ausgebildet ist, in die die in Anschlag stehende Mitnehmereinrichtung (110) eingreift, während der Standflügel (1) den Gangflügel (2) aus der Schließlage heraus in Öffnungsrichtung mitnimmt.
  16. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Positionsverstelleinrichtung der Mitnehmereinrichtung (110) vorgesehen ist, um die Position der Mitnehmereinrichtung (110) am Standflügel (1) und/oder die Position des Anschlagarms (110a) der Mitnehmereinrichtung (110) am Standflügel (1) und/oder die Position einer Anschlageinrichtung des Anschlagarms (110a) am Standflügel (1) zu variieren.
  17. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsverstelleinrichtung der Mitnehmereinrichtung (110) eine Langlocheinrichtung mit mindestens einem Langloch aufweist, das sich entlang der Längsrichtung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich quer zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt.
  18. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Befestigungsfläche der Mitnehmereinrichtung (110) parallele Reihen von Rillen ausgebildet sind, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des mindestens einen Langlochs ausgebildet sind, und dass korrespondierende parallele Reihen von Rillen, die parallel und/oder quer und/oder winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums angeordnet sind, auf der Befestigungsfläche des Standflügels (1) ausgebildet sind.
  19. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmereinrichtung (110) zur Befestigung am Standflügel (1) eine Excenter-Einrichtung aufweist.
  20. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Bauteile (110a, 110b) der Mitnehmereinrichtung (110) relativ zueinander positionsverstellbar verbindbar sind.
  21. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagarm (110a) zur Positionsverstellung längenverstellbar ist und/oder die Gelenkeinrichtung (110g) positionsverstellbar in der Mitnehmereinrichtung angeordnet ist.
  22. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Positionsverstelleinrichtung der Gegenanschlageinrichtung (220) vorgesehen ist, um die Position der Gegenanschlageinrichtung (220) am Gangflügel (2) zu variieren.
  23. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionsverstelleinrichtung der Gegenanschlageinrichtung (220) eine Langlocheinrichtung mit mindestens einem Langloch aufweist, das sich entlang der Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich quer zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt, und/oder mindestens ein Langloch aufweist, das sich winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums erstreckt.
  24. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass in der Befestigungsfläche der Gegenanschlageinrichtung (220) und/oder in der Befestigungsfläche des Befestigungsabschnitts (220b) der Gegenanschlageinrichtung (220) parallele Reihen von Rillen ausgebildet sind, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des mindestens einen Langlochs angeordnet sind, und dass korrespondierende parallele Reihen von Rillen, die parallel oder quer oder winkelig zur Längserstreckung des vertikalen Falzraums gerichtet sind, auf der Befestigungsfläche des Gangflügels (2) oder darauf montierbaren Befestigungsplatten ausgebildet sind.
  25. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (220b) der Gegenanschlageinrichtung (220) und/oder die Gegenanschlageinrichtung (220) zur Befestigung am Gangflügel (2) eine Excenter-Einrichtung aufweist.
  26. Öffnungsfolgesteuerungseinrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Bauteile der Gegenanschlageinrichtung (220) relativ zueinander positionsverstellbar verbindbar ausgebildet sind.
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