DE102011008275B4 - Sensoreinheit zum berührungslosen Betätigen einer Fahrzeugtür - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Sensoreinheit zum berührungslosen Betätigen, das heißt zum Öffnen oder Schließen, einer Fahrzeugtür, insbesondere einer Heckklappe.
- Für einen Benutzer eines Fahrzeugs ist es unter Umständen wünschenswert, eine Fahrzeugtür, insbesondere die Heckklappe eines Kofferraums berührungslos zu öffnen oder zu schließen. Dieses Bedürfnis tritt insbesondere dann auf, wenn das Fahrzeug be- oder entladen wird und der Benutzer beide Hände zum Tragen eines Gegenstandes wie beispielsweise eines Bierkastens einsetzt.
- In der Entwicklung begriffen sind derzeit Sensoreinheiten mit Näherungssensoren, die im Heckbereich eines Fahrzeugs angeordnet sind und beispielsweise eine Fußbewegung eines Fahrzeugnutzers als Türöffnungssignal detektieren können. Dadurch kann eine mit den Näherungssensoren signaltechnisch gekoppelte Auswerteeinheit ein Auslösesignal zum selbsttätigen Betätigen der Heckklappe ausgeben.
- Ähnliche Sensoreinheiten befinden sich ferner auch in Vorrichtungen für den berührungslosen Einklemmschutz bei elektrischen Stellvorrichtungen wie beispielsweise einem elektrischen Fensterheber. Die Sensoreinheit dient hierbei dazu, ein Körperteil eines Fahrzeugnutzers oder einen sonstigen Gegenstand im Stellweg des zu verstellenden Fahrzeugteils zu detektieren und die Verstellung des Fahrzeugteils zu stoppen oder zu reversieren, bevor das Körperteil bzw. der Gegenstand eingeklemmt werden.
- Herkömmliche Näherungssensoren sind dabei häufig in Form von kapazitiven Sensoren ausgeführt. Bei solchen Sensoren besteht das Problem, dass die elektrischen Zuleitungen zwischen der oder jeder Sensorelektrode und der Auswerteeinheit eines solchen Sensors selbst als zusätzliche aktive Sensorfläche wirken können. Die von den Zuleitungen hervorgerufenen Störkapazitäten können hierbei das Messergebnis eines solchen Sensors stören und/oder verfälschen. Dies ist gerade für das berührungsfreie Betätigen einer Fahrzeugtür besonders kritisch, zumal in diesem Fall oft eine bestimmte Bewegung eines Fahrzeugnutzers selektiv als Türöffnungswunsch erkannt werden soll, während die Tür bei einer andersgearteten Annäherung eines Fahrzeugnutzers geschlossen bleiben soll. Eine Beeinflussung des Messsignals durch Störkapazitäten führt bei herkömmlichen Sensoreinheiten oft zu hohen Fehlerraten bei der Erkennung eines Türöffnungswunsches. Solche Störeffekte wirken sich mit zunehmender Länge der Zuleitung umso stärker aus.
- Aus der
DE 102 26 133 A1 ist eine Sensoreinheit für eine berührungslos arbeitende Einklemmschutzvorrichtung bekannt. Die Sensoreinheit umfasst hierbei eine kapazitive Sensorelektrode, die durch einen geschirmten Leiter mit einer Auswerteeinheit verbunden ist. - Weiterhin ist in
DE 10 2008 063 366 A1 eine kapazitive Sensoreinheit zum berührungslosen Betätigen einer Fahrzeugtür eines Fahrzeugs offenbart. Die Sensoreinheit weist eine Elektrodenbaugruppe auf, die eine langgestreckte Sensorelektrode und eine Zuleitung zur elektrischen Verbindung der Sensorelektrode mit einer Auswerteeinheit umfasst. Zur Abschirmung der Sensorelektroden ist ein zusätzlicher Masseleiter vorgesehen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine besonders fehlerunanfällige Sensoreinheit zum berührungslosen Betätigen einer Fahrzeugtür bzw. ein Fahrzeug mit einer solchen Sensoreinheit anzugeben. Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein besonders geeignetes Herstellungsverfahren für eine solche Sensoreinheit anzugeben.
- Bezüglich einer kapazitiven Sensoreinheit wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Bezüglich eines diese Sensoreinheit enthaltenden Fahrzeugs wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 6. Bezüglich eines Verfahrens zur Herstellung der Sensoreinheit wird die Aufgabe ferner erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 9. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die erfindungsgemäße Sensoreinheit umfasst eine langgestreckte Sensorelektrode. Die Sensoreinheit umfasst weiterhin eine Zuleitung zur elektrischen Verbindung der Sensorelektrode mit einer Auswerteeinheit, wobei die Zuleitung von einer elektrischen Schirmung umgeben ist. Die aus der Sensorelektrode und der geschirmten Zuleitung gebildete Baugruppe ist nachfolgend als „Elektrodenbaugruppe” bezeichnet. Diese Elektrodenbaugruppe umfasst zusätzlich einen – parallel zu der Zuleitung geführten – Masseleiter (oder Erdungsleiter), der über die gesamte Länge der Zuleitung elektrisch leitend mit der Schirmung verbunden ist.
- Die Schirmung dient im Betrieb der Sensoreinheit als Faradayischer Käfig zur Abschirmung von äußeren elektromagnetischen Störfeldern sowie kapazitiven Störeinflüssen von anderen elektrischen Geräten. Störende Einflüsse auf das Messsignal der Sensorelektrode werden so reduziert, wodurch die Auswerteeinheit kapazitive Änderungen im elektrischen Feld der Sensorelektrode – zumindest weitgehend – unverfälscht erfassen kann. Die durch die Abschirmung nur eine lediglich längenabhängige Kapazität aufweisende Zuleitung hat einen konstanten Einfluss auf das durch die Sensorelektrode erzeugte elektrische Feld. Das macht es ohne weiteres möglich, den Einfluss der geschirmten Zuleitung auf das Messsignal durch die Auswerteeinheit schaltungs- oder programmtechnisch zu kompensieren. Die Schirmung ermöglicht es somit, die Zuleitung ohne kritische Reduzierung der Messgenauigkeit besonders lang auszuführen. Dies wiederum schafft die Möglichkeit, die Auswerteeinheit in räumlicher Hinsicht weitgehend unabhängig von der Sensorelektrode anzuordnen. Insbesondere kann so die Auswerteeinheit in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in den nach außen hin abgedichteten und somit witterungsgeschützten Trockenraum einer Fahrzeugkarosserie verlegt werden.
- Durch den zur Zuleitung parallelgeführten Masseleiter wird einerseits die Stabilität und mechanische Beanspruchbarkeit der Elektrodenbaugruppe verbessert. Andererseits wird die Schirmung durch den Masseleiter entlang ihrer gesamten Länge niederohmig überbrückt. Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass etwaige Schäden der Schirmung zu einer Beeinträchtigung der Schirmungswirkung führen, signifikant reduziert. Die Beanspruchbarkeit der Schirmung selbst unterliegt daher nur vergleichsweise geringen Anforderungen. Insbesondere ermöglicht dies, die Schirmung in einer bevorzugten Ausführungsform in Form einer Wicklung aus einer dünnen Metallfolie herzustellen, ohne dass dies zu Lasten der Ausfallsicherheit gehen würde.
- In zweckmäßiger Ausbildung ist der Masseleiter von einer elektrisch leitfähigen Mantelhülle fluiddicht, insbesondere wasserdicht umschlossen. Der Masseleiter wird durch die Mantelhülle unmittelbar und besonders effektiv vor Witterungseinflüssen und hierdurch bedingter Korrosion geschützt. Die Mantelhülle kann als einziger Witterungsschutz des Masseleiters vorgesehen sein. Insbesondere kann somit eine die Zuleitung und den Masseleiter gemeinsam umgebende Außenhülle optional weggelassen werden. Vorzugsweise ist eine solche Außenhülle aber als zusätzlicher oder alternativer Schutz gegen Wasser und Schmutz vorgesehen. Aus Gründen einer einfachen Herstellbarkeit ist die Außenhülle in zweckmäßiger Ausführung durch eine Wicklung aus einer Kunststofffolie, insbesondere einem Isolierklebeband gebildet. Um ein Eindringen von Schmutz und Wasser an den Enden der Zuleitung und der Sensorelektrode zu vermeiden, und somit ebenfalls zur Verbesserung der Korrosionsunanfälligkeit der Elektrodenbaugruppe, sind zweckmäßigerweise zusätzlich eine oder mehrere Abdichtungen am Freiende der Sensorelektrode und/oder am Übergang zwischen der Sensorelektrode und der Zuleitung angebracht. Die Abdichtungen sind zweckmäßigerweise durch Umspritzung mit einem thermoplastischen Kunststoff oder durch Verguss mit einem Epoxidharz oder dergleichen hergestellt.
- In einer besonders geeigneten Ausgestaltung besteht die Mantelhülle aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff, insbesondere aus einem intrinsisch leitfähigen Polymer wie beispielsweise Polyanilin. In dieser Ausführung bietet die Mantelhülle nicht nur einen besonders effektiven Korrosionsschutz für den Masseleiter. Vielmehr wird durch die Mantelhülle auch eine besonders gute flächige Anlage des Masseleiters an der Schirmung sichergestellt.
- Der Masseleiter kann grundsätzlich außerhalb der Schirmung angeordnet sein. Vorzugsweise verläuft er aber zusammen mit der Zuleitung im Inneren der Schirmung.
- Vorteilhafterweise ist die Elektrodenbaugruppe mit einem Stecker konfektioniert, so dass die Sensoreinheit über eine Steckverbindung mit der Auswerteeinheit kontaktiert werden kann. Diese Ausführung macht eine einfache und praxisgerechte Montage der Sensoreinheit möglich.
- Sowohl die Zuleitung als auch der Masseleiter sind vorzugsweise als Litzenleiter ausgebildet. In vorteilhafter Ausführung sind die Sensorelektrode und die Zuleitung einstückig miteinander ausgeführt, bilden also Längenabschnitte einer einzigen ununterbrochenen Leitung.
- In der bevorzugten Anwendung handelt es sich bei der zu betätigenden Fahrzeugtür um eine Heckklappe. Die Sensoreinheit ist hierfür zweckmäßigerweise in ihrer bestimmungsgemäßen Einbausituation im hinteren Stoßfänger eines Fahrzeugs angeordnet. Denkbar ist aber auch eine Verwendung der Sensoreinheit zur Betätigung anderer Fahrzeugtüren, zum Beispiel einer motorisch bewegten Schiebetür. In diesem Fall ist die Sensorelektrode in der bestimmungsgemäßen Einbauposition zweckmäßigerweise in der Nähe dieser Tür am Fahrzeug angeordnet.
- Im Sinne einer besonders rationellen Herstellung der vorstehend beschriebenen Elektrodenbaugruppe wird vorzugsweise eine Ursprungsleitung herangezogen, die über ihre gesamte Länge einen ersten Leiter, eine diesen umgebende Schirmung, eine innerhalb oder außerhalb der Schirmung verlaufende Beilauflitze sowie eine diese Teile ummantelnde isolierende, insbesondere extrudierte Außenhülle enthält. Aus dem ersten Leiter werden hierbei sowohl die Zuleitung als auch die Sensorelektrode gebildet, indem in einem der späteren Sensorelektrode entsprechenden Längenbereich die Außenhülle, die Schirmung und die Beilauflitze entfernt werden, so dass der erste Leiter in diesem Längenbereich zur Bildung der Sensorelektrode über die Schirmung und die Beilauflitze hinaussteht. Der Masseleiter wird bei der auf diese Weise hergestellten Elektrodenbaugruppe durch die Beilauflitze gebildet.
- In einem gleichermaßen bevorzugten Alternativverfahren wird die Elektrodenbaugruppe gewissermaßen aus ihren Einzelbestandteilen zusammengefügt, indem ein als Zuleitung und Sensorelektrode dienender erster Leiter und ein als Masseleiter dienender zweiter Leiter in einem die spätere Zuleitung bildenden Längenbereich mit einer als Schirmung dienenden Metallfolie umwickelt werden, und bei welchem die Schirmung anschließend mit einer als Außenhülle dienenden Kunststofffolie, insbesondere einem Isolierklebeband umwickelt werden.
- Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung eine Sensoreinheit zur berührungslosen Betätigung einer Heckklappe eines Fahrzeugs, mit einer eine Sensorelektrode sowie eine geschirmte Zuleitung umfassenden Elektrodenbaugruppe, und -
2 die Zuleitung in einem Querschnitt entlang der Linie II-II in1 . - Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- Die in den
1 und2 dargestellte Sensoreinheit1 umfasst eine langgestreckte Sensorelektrode2 sowie eine elektrische Zuleitung3 , wobei die Zuleitung3 von einer elektrischen Schirmung4 umgeben ist. Die Zuleitung3 verbindet die Sensorelektrode2 signaltechnisch mit einer Auswerteeinheit6 , die in bevorzugter Ausführung zumindest im Wesentlichen durch einen Mikrocontroller mit einer darauf implementierten Steuer- und Auswertesoftware gebildet ist. Durch die Auswerteeinheit6 ist zudem die Schirmung4 auf Massenpotential geschaltet. - Wie insbesondere aus
2 erkennbar ist, ist der Zuleitung3 ein zusätzlicher Masseleiter7 parallel geschaltet, der über die gesamte Länge der Zuleitung3 mit der Schirmung4 elektrisch leitend verbunden ist, und der durch die Auswerteeinheit6 ebenfalls auf Masse kontaktiert wird. - Der Masseleiter
7 ist zusammen mit der Zuleitung3 innerhalb der Schirmung4 angeordnet. Die Schirmung4 ist außenseitig wiederum von einer isolierenden Außenhülle8 ummantelt. - Bei der Zuleitung
3 handelt es sich um einen mit einer Isolierung9 umgebenden Litzenleiter10 . Die Sensorelektrode2 ist einstückig mit der Zuleitung3 ausgeführt. Die Sensorelektrode2 und die Zuleitung3 werden also durch ein und denselben, ununterbrochenen Litzenleiter10 gebildet. Wie1 zu entnehmen ist, erstrecken sich die Schirmung4 und der Masseleiter7 sowie ferner die Außenhülle8 ausschließlich über den die Zuleitung3 bildenden Längenbereich des Litzenleiters10 . In dem die Sensorelektrode2 bildenden Längenbereich ragt der Litzenleiter10 dagegen zusammen mit der diesen umgebenden Isolierung9 aus der Schirmung4 und der diese umgebenden Außenhülle8 frei heraus. - An ihrem freien Ende ist die Sensorelektrode
2 durch eine Abdichtung11 wasserdicht abgedichtet. Eine weitere Abdichtung12 ist am Ansatz der Schirmung4 und der Außenhülle8 , mithin also am Übergang zwischen der Sensorelektrode2 und der Zuleitung3 angeordnet. Die Abdichtungen11 und12 sind insbesondere durch endseitiges Umspritzen des Litzenleiters10 bzw. der Außenhülle8 mit einem thermoplastischen Kunststoff gefertigt. - In dem in den
1 und2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Masseleiter7 in eine Mantelhülle13 aus einem elektrisch intrinsisch leitfähigen Kunststoff, beispielsweise Polyanilin, eingebettet, die den Masseleiter7 wasserdicht umschließt, aber dennoch einen flächigen elektrischen Kontakt zwischen dem Masseleiter7 und der Schirmung4 zulässt. Die Schirmung4 besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einer um die Zuleitung3 und den Masseleiter7 gewickelten Metallfolie. Auch die Außenhülle8 ist bei diesem Ausführungsbeispiel gewickelt und besteht aus einer isolierenden Kunststofffolie, insbesondere aus einem Isolierklebeband. Die Schirmung4 und die Außenhülle8 sind hierbei zweckmäßigerweise entgegengesetzt gewickelt, so dass sich die einzelnen Folienbahnen der Schirmung4 und der Außenhülle8 kreuzen. - Die Zuleitung
2 und der Masseleiter7 sind an dem der Auswerteeinheit6 zugewandten Ende mit einem gemeinsamen elektrischen Steckerverbinder14 konfektioniert, der mit einem entsprechenden elektrischen Gegensteckverbinder der Auswerteeinheit6 reversibel kontaktierbar ist. - Die aus dem Litzenleiter
10 mit der diesen umgebenden Isolierung9 , dem Masseleiter7 mit der diesen umgebenden Mantelhülle13 , der Schirmung4 , der Außenhülle8 , den Abdichtungen11 und12 und dem Steckverbinder14 gebildete Baugruppe wird zusammenfassend auch als Elektrodenbaugruppe15 bezeichnet. - Zur Herstellung der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Elektrodenbaugruppe
15 werden der mit der Isolierung9 umgebene Litzenleiter10 und der mit der Mantelhülle13 umgebene Masseleiter10 auf die jeweils gewünschte Länge abgelängt und zusammen mit der die Schirmung4 bildenden Metallfolie umwickelt. In einem folgenden Verfahrensschritt wird die solchermaßen hergestellte Schirmung4 wiederum mit der die Außenhülle8 bildenden Kunststofffolie umwickelt. Anschließend werden die Abdichtungen11 bzw.12 und der Steckverbinder14 angebracht. - Bei einer (nicht näher dargestellten) weiteren Ausführungsform der Elektrodenbaugruppe
15 fehlt die Mantelhülle13 . Der Masseleiter7 ist hierbei vielmehr durch eine blanke Beilauflitze gebildet, die wahlweise innerhalb oder außerhalb der Schirmung4 angeordnet sein kann. Die Schirmung4 kann auch bei dieser Ausführungsform durch eine gewickelte Metallfolie gebildet sein. Alternativ ist hier die Schirmung4 jedoch aus einem Drahtgeflecht gebildet. Die Außenhülle8 besteht bei dieser Ausführungsform aus einem extrudierten Kunststoffmaterial. - Zur Herstellung dieser weiteren Ausführungsform der Elektrodenbaugruppe
15 wird eine Ursprungsleitung herangezogen, bei der der wiederum isolierte Litzenleiter10 zunächst über seine gesamte Länge von dem Masseleiter7 , der Abschirmung4 und der Außenhülle8 flankiert wird. Die Außenhülle8 , die Abschirmung6 und der Masseleiter7 werden hierbei in dem Längenbereich des Litzenleiters10 , der die Sensorelektrode2 bilden soll, entfernt. Anschließend werden wiederum die Abdichtungen11 bzw.12 und der Steckverbinder14 angebracht. - Die Sensoreinheit
1 dient vorzugsweise zur berührungslosen Erkennung eines Heckklappenöffnungswunsches eines Fahrzeugnutzers und zur automatischen Öffnung der Heckklappe, sobald ein solcher Heckklappenöffnungswunsch durch die Sensoreinheit1 erkannt wird. Der zu erkennende Heckklappenöffnungswunsch soll dabei von dem Fahrzeugnutzer beispielsweise dadurch signalisiert werden, dass der Fahrzeugnutzer ein Bein kurzzeitig – insbesondere in Form einer Kickbewegung – unter den hinteren Stoßfänger des Fahrzeugs hält. - Um die Annäherung des Beins zu detektieren, ist die Elektrodenbaugruppe
15 der Sensoreinheit1 in dem bestimmungsgemäßen Endmontagezustand derselben zweckmäßigerweise in oder an dem hinteren Stoßfänger des Fahrzeugs angeordnet. Optional umfasst die Sensoreinheit1 für eine sichere und spezifische Erkennung des Heckklappenöffnungswunsches mehrere, gemeinsam mit der Sensoreinheit1 verschaltete Elektrodenbaugruppen15 , die beispielsweise auf verschiedener Höhe an oder in dem Stoßfänger angeordnet sind. - Die Auswerteeinheit
6 ist dagegen vorzugsweise witterungsgeschützt in dem Trockenraum der Fahrzeugkarosserie angeordnet. - Im Betrieb der Sensoreinheit
1 wird durch die Auswerteeinheit6 an die Zuleitung3 der oder jeder Elektrodenbaugruppe15 eine elektrische Wechselspannung angelegt, unter deren Wirkung in einem Raumbereich (Erfassungsraum), der die Sensorelektrode2 der jeweiligen Elektrodenbaugruppe15 umgibt, ein elektrisches Wechselfeld erzeugt wird. - Das sich in dem Erfassungsraum befindliche Bein des Fahrzeugnutzers wirkt aufgrund der elektrischen Leitfähigkeit des menschlichen Körpergewebes und der Erdung des Körpergewebes mit dem Untergrund als Gegenelektrode zu der Sensorelektrode
2 . Die Sensorelektrode2 bildet mit dem Körperteil somit einen (elektrischen) Kondensator, dessen Kapazität sich mit dem Abstand des Körperteils zu der jeweiligen Sensorelektrode2 in charakteristischer Weise ändert. - Um einen Heckklappenöffnungswunsch zu erkennen, erfasst die Auswerteeinheit
6 die an der oder jeder Sensorelektrode2 anliegende elektrische Spannung sowie den über die oder jede Sensorelektrode2 jeweils fließenden Strom. Aus diesen Strom- und Spannungswerten errechnet die Auswerteeinheit6 ein zwischen der jeweiligen Sensorelektrode2 und Masse gebildetes Kapazitätsmaß, bei dem es sich entweder um die Kapazität selbst oder eine hiermit korrelierende Messgröße handelt. Das Kapazitätsmaß wird von der Auswerteeinheit6 mit einem hinterlegten Auslösekriterium verglichen, wobei die Auswerteeinheit6 ein die Öffnung der Heckklappe veranlassendes Auslösesignal an einen Stellantrieb der Heckklappe ausgibt, sobald das oder jedes Kapazitätsmaß das zugeordnete Auslösekriterium erfüllt. Beispielsweise gibt die Auswerteeinheit6 das Auslösesignal dann aus, wenn die für zwei Elektrodenbaugruppen15 jeweils erfassten Kapazitäten gleichzeitig für eine Zeitspanne von mehr als 1 Sekunde und weniger als 5 Sekunden einen jeweils zugeordneten Schwellwert überschreiten. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Sensoreinheit
- 2
- Sensorelektrode
- 3
- Zuleitung
- 4
- Schirmung
- 6
- Auswerteeinheit
- 7
- Masseleiter
- 8
- Außenhülle
- 9
- Isolierung
- 10
- Litzenleiter
- 11
- Abdichtung
- 12
- Abdichtung
- 13
- Mantelhülle
- 14
- Steckverbinder
- 15
- Elektrodenbaugruppe
Claims (10)
- Kapazitive Sensoreinheit (
1 ) zum berührungslosen Betätigen einer Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, mit einer Elektrodenbaugruppe (15 ), die eine langgestreckte Sensorelektrode (2 ) und eine Zuleitung (3 ) zur elektrischen Verbindung der Sensorelektrode (2 ) mit einer Auswerteeinheit (6 ) umfasst, wobei die Zuleitung (3 ) von einer Schirmung (4 ) umgeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuleitung (3 ) ein zusätzlicher Masseleiter (7 ) parallel geschaltet ist, der über die gesamte Länge der Zuleitung (3 ) mit der Schirmung (4 ) elektrisch leitend verbunden ist. - Sensoreinheit (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Masseleiter (7 ) von einer elektrisch leitfähigen Mantelhülle (13 ) fluiddicht umschlossen ist. - Sensoreinheit (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelhülle (13 ) aus einem elektrisch leitfähigen Kunststoff besteht. - Sensoreinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorelektrode (2 ) mit der elektrischen Zuleitung (3 ) einstückig ausgebildet ist. - Sensoreinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schirmung (4 ) von einer elektrisch isolierenden Außenhülle (8 ) umschlossen ist. - Fahrzeug, insbesondere Kraftfahrzeug, mit einer Fahrzeugtür und mit einer Sensoreinheit (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 zum berührungslosen Betätigen der Fahrzeugtür. - Fahrzeug nach Anspruch 6, mit einem Kraftfahrzeugstoßfänger, an oder in dem die Sensorelektrode (
2 ) der Sensoreinheit (1 ) angeordnet ist. - Fahrzeug nach Anspruch 6 oder 7, mit einer Fahrzeugkarosserie, wobei die Auswerteeinheit (
6 ) der Sensoreinheit (1 ) in einem nach außen hin abgedichteten Trockenraum der Fahrzeugkarosserie angeordnet ist. - Verfahren zur Herstellung einer Elektrodenbaugruppe (
15 ) für eine Sensoreinheit (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem bei einer Ursprungsleitung, die über ihre gesamte Länge – einen ersten Leiter (10 ) zur Bildung der Zuleitung (3 ) und der Sensorelektrode (2 ), – eine diesen Leiter (10 ) umgebende Schirmung (4 ), – eine Beilauflitze zur Bildung des Masseleiters (7 ), sowie – eine diese Teile (4 ,7 ,10 ) ummantelnde isolierende Außenhülle (8 ) enthält, in einem der späteren Sensorelektrode (2 ) entsprechenden Längenbereich die Außenhülle (8 ), die Schirmung (4 ) und die Beilauflitze entfernt werden. - Verfahren zur Herstellung einer Elektrodenbaugruppe (
15 ) für eine Sensoreinheit (1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem ein als Zuleitung (3 ) und Sensorelektrode (2 ) dienender erster Leiter (10 ) und ein als Masseleiter (7 ) dienender zweiter Leiter in einem die spätere Zuleitung (3 ) bildenden Längenbereich mit einer als Schirmung (4 ) dienenden Metallfolie umwickelt werden, und bei welchem die Schirmung (4 ) anschließend mit einer als Außenhülle (8 ) dienenden Kunststofffolie umwickelt wird.
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