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DE102011007974A1 - Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Folienbahn und Verwendung derselben - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Folienbahn und Verwendung derselben Download PDF

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DE102011007974A1
DE102011007974A1 DE102011007974A DE102011007974A DE102011007974A1 DE 102011007974 A1 DE102011007974 A1 DE 102011007974A1 DE 102011007974 A DE102011007974 A DE 102011007974A DE 102011007974 A DE102011007974 A DE 102011007974A DE 102011007974 A1 DE102011007974 A1 DE 102011007974A1
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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen, auf eine Rolle zu einer endlosen Folienbahn (1) gegossenen Folie, mit einer durchgefärbten vorderen Sichtseite (2) und mit einer mit selbstklebender Klebeschicht versehenen Rückseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1) in ihrer Längsrichtung, nicht aber in ihrer Querrichtung, um ein vorbestimmtes Maß (19) verstreckt wird, bevor sie mit der Klebeschicht versehen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen, auf einer Rolle zu einer endlosen Folienbahn gegossenen Folie nach Oberbegriff des Hauptanspruchs und eine Verwendung der Folienbahn nach Anspruch 7.
  • Derartige Folien sind bekannt.
  • Sie dienen vornehmlich zur Applizierung auf Oberflächen von Objekten, um deren Oberflächen gegen äußere Einwirkungen zu schützen.
  • Die DE 698 27 142 T2 beschreibt hierzu eine vernetzte Polyurethanzusammensetzung und eine mehrschichtige Folie, die einen Polymerfilm und eine vernetzte Polyurethanschicht umfasst. Die mehrschichtige Folie kann zum Schützen einer Oberfläche und insbesondere zum Schützen einer Autokarosserie verwendet werden. Aus der Druckschrift geht hervor, dass Polymerfilme, die aus Ionomeren von Olefin/Vinylcarboxylat-Copolymeren gebildet sind, unter anderem ein erwünschtes Schrumpfverhalten aufweisen. Worin sich das erwünschte Schrumpfverhalten auszeichnet, geht allerdings nicht aus der Druckschrift hervor. Weiterhin umfasst die mehrschichtige Folie eine Klebeschicht, die durch eine herkömmliche Trennlage geschützt wird.
  • Die DE 601 05 829 T2 beschreibt ebenfalls eine mehrschichtige Folie, die einen Polymerfilm und eine vernetzte Polyurethanschicht umfasst. Die mehrschichtige Folie ist mit einem Haftklebestoff beschichtet und soll als ein dekorativer und schützender Film auf einer Tür- oder Fensterstrebe eines Fahrzeugs verwendet werden.
  • Die DE 39 27 720 A1 beschreibt eine ein- oder mehrschichtige Kunststofffolie oder Kunststofffolienbahn, ein Verfahren zu deren Herstellung und eine Verwendung derselben. Die Folie kann beispielsweise zur Herstellung von Kraftfahrzeugfolien, Kraftfahrzeugverkleidungen oder Kraftfahrzeuginnenteilen verwendet werden.
  • Die DE 10 2009 012 239 A1 beschreibt ein Verfahren zum Applizieren einer Lackfolie auf ein Fahrzeugteil. Die Lackfolie weist eine selbstklebende Rückseite auf. Die selbstklebende Rückseite wird automatisch zur Anlage mit einer zu überziehenden Vorderseite des Fahrzeugteils gebracht. Hierzu wird die Lackfolie mittels einer Spannvorrichtung aufgespannt und mittels einer Andrückvorrichtung gegen das Fahrzeugteil gedrückt.
  • Die DE 25 25 523 C2 beschreibt eine Vorrichtung zur Herstellung fadenförmiger Gebilde aus thermoplastischen Kunststofffolien. Die Vorrichtung umfasst unter anderem eine Folienbandanlage. Die Folienbandanlage besteht aus einer Schneckenstrangpresse mit einem daran angeschlossenen Strangpresswerkzeug zum Formen einer Kunststofffolienbahn, das vorzugsweise als Breitschlitzdüsenwerkzeug vorgesehen ist und mit in einem Wasserbad angeordneten Gieß- und Kühlwalzen zum Abziehen, Kühlen und Führen der extrudierten Folienbahn zusammenwirkt. Aus der Folienbahn wird allerdings keine Schutzfolie hergestellt, sondern sie wird zu Folienbändern zerschnitten, die über ein Streckwerk verstreckt werden, um beispielsweise als hochfestes Ernte-Bindegarn Verwendung zu finden.
  • Die DE 196 43 746 A1 beschreibt einen Transportschutz für zu transportierende und zu lagernde Großgeräte und Fahrzeuge. Der Transportschutz wird aus einer elastischen Hülle gebildet, die aus einer gedehnten und mit einer Rückstellkraft versehenen Kunststofffolie gebildet wird.
  • Von der Firma 3M Deutschland GmbH ist unter der Marke „Scotchcal”TM eine in Rede stehende Farbfolie erhältlich. Sie ist eine gegossene Farbfolie mit permanentem Klebstoff. Der Folienfilm ist mehrschichtig aufgebaut. Der Klebstoff ist zur Abdeckung besonders kontrastreicher Untergründe grau eingefärbt. Die Farbfolie eignet sich für die Verklebung auf gebogenen und gewölbten Oberflächen und ist speziell für Fahrzeugvollverklebungen vorgesehen. Aus Produktinformationen zu der besagten Farbfolie geht hervor, dass zu ihrer Verwendung auf stark drei-dimensionalen Verformungen die Farbfolie gegebenenfalls zur Entlastung eingeschnitten werden muss. Anderenfalls würde sich die Farbfolie bereits nach kurzer Zeit wieder an diesen Stellen lösen und Blasen bilden. Beim Applizieren der Farbfolie auf stark dreidimensionalen Verformungen, z. B. auf die Gehäuseoberfläche eines Außenspiegels, kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich an Stellen, an denen die Farbfolie eingeschnitten wurde, Feuchtigkeit unterhalb der Folienoberfläche festsetzt und somit die Klebewirkung der Klebeschicht außer Kraft gesetzt wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine in Rede stehende Folie bereit zu stellen, die ohne die Notwendigkeit von Einschnitten und ohne die Gefahr von Blasenbildung auf stark drei-dimensional verformten Oberflächen appliziert werden kann.
  • Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
  • Erfindungsgemäß wird die Folienbahn in ihrer Längsrichtung, nicht aber in ihrer Querrichtung, um ein vorbestimmtes Maß verstreckt, bevor sie mit der Klebeschicht versehen wird.
  • Die Erfindung hat erkannt, dass herkömmliche Folien beim Applizieren auf drei-dimensionalen Untergründen gedehnt werden müssen, um sich der Form dieser Untergründe anzupassen. Drei-dimensionale Untergründe weisen unendlich viele Mantellinien auf, die jeweils einen Krümmungsverlauf aufweisen. Über die Summe aller Mantellinien ist die dreidimensionale Form einer Applizierungsfläche bestimmt. Je stärker der Krümmungsverlauf einer Applizierungsfläche ausgeprägt ist, desto stärker muss auch eine herkömmliche Folie beim Applizieren zum Anpassen gedehnt werden.
  • Die Dehnung ist überall dort notwendig, wo ein Querumfang, d. h. ein quer zu den Mantelllinien gemessener Umfang, beklebt werden muss. Dies bedeutet aber, dass an einer Applizierungsfläche, die z. B. an ihrem anderen Ende einen geringen Querumfang aufweist, zuviel Folie vorhanden ist, was durch entsprechende Schnitte korrigiert werden muss. Hier schafft die Erfindung Abhilfe.
  • Hierzu macht sich die Erfindung auch die Erkenntnis zunutze, dass eine herkömmliche Folie beim Applizieren auf stark drei-dimensionalen Untergründen soweit gedehnt wird, dass ihre Klebeschicht zu dünn wird, wodurch sich an diesen Stellen die oben beschriebene mangelnde Klebekraft einstellt. Dies hat zur Folge, dass sich eine herkömmliche Folie bereits nach kurzer Zeit an solchen Stellen ablösen kann.
  • Durch die Verstreckung ist die erfindungsgemäße Folie unter Wärmeeinwirkung in ihrer Längsrichtung, nicht jedoch in ihrer Querrichtung, schrumpfbar und im geringen Masse sogar zu Anpassungszwecken auch an anderen Stellen dehnbar. Da die erfindungsgemäße Folie in ihrer Querrichtung unverstreckt bleibt, ist insbesondere eine Dehnung in ihrer Querrichtung nicht ausgeschlossen. Die Anwendungsbreite der Folie wird erfindungsgemäß erhöht.
  • Hieraus ergibt sich für den Anwender der erfindungsgemäßen Folie die Möglichkeit, diese mit ihrer Verstreckungsrichtung in Richtung größer werdenden Krümmungsverhalten eines zu beklebenden drei-dimensionalen Untergrundes derart auszurichten, dass sich die Folie allein unter Wärmeeinwirkung an die drei-dimensionale Form des zu verklebenden Untergrundes anpasst. Ein Dehnen der Folie, insbesondere an derart stark ausgeprägten drei-dimensionalen Verformungen, ist erfindungsgemäß bei entsprechender Ausrichtung eventuell sogar nicht notwendig. Somit erfolgt an derart kritischen Verklebestellen auch keine Dehnung bzw. Überdehnung der Klebeschicht, sodass deren Klebekraft durch die erfindungsgemäße Applizierung der Folie unverändert stark bleibt. Die erfindungsgemäße Folie haftet auch noch nach langer Zeit sicher auf einem stark drei-dimensionalen Untergrund, ohne dass die Folie dort Blasen bildet. Mit dem erfindungsgemäßen Aufschrumpfen schmiegt sich die Folie an Stellen von stark ausgeprägter drei-dimensionaler Form funktionssicher an, ohne dass ein Einschneiden der Folie hierfür notwendig ist.
  • Da die Folie lediglich monoaxial verstreckt ist, kann der Anwender mit einem vorhersehbaren Schrumpfverhalten der Folie rechnen und diese gemäß ihrem Schrumpfverhalten und bezüglich ihrer Verstreckungsrichtung entsprechend genau an kritischen Oberflächenstellen, das heißt an besonders stark gekrümmten Oberflächen einer vorbestimmten Applizierungsfläche, ansetzen und mittels Wärmeeinwirkung an diesen Stellen einen kontrolliert herbeigeführten Schrumpfung unterziehen.
  • Wie die Folie mit ihrer Verstreckungsrichtung zum Erreichen von bestmöglichen Ergebnissen auf eine dreidimensional geformte Applizierungsfläche anzusetzen ist, muss nicht unbedingt offensichtlich sein. In einem solchen Fall kann beispielsweise durch Versuche ermittelt werden, wie ein Anwender der erfindungsgemäßen Folie diese auf eine vorgesehene drei-dimensionale Applizierungsfläche anzusetzen hat, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Ein zufriedenstellendes Ergebnis bedeutet hierbei, dass die erfindungsgemäße Folie blasenfrei und ohne bzw. möglichst wenig Einschnitten auf die Applizierungsfläche aufgebracht worden ist.
  • Vorzugsweise wird die Folienbahn endlos hergestellt und im kontinuierlichen Durchlaufprozess über ein Streckwerk geführt. Dieser Herstellungsprozess eignet sich besonders gut zur Herstellung von großen Lauflängen und hat sich zum Herstellen von Folienbahnen bewährt, wobei hier wesentlich ist, dass in diesem Fall die erfindungsgemäße Folienbahn über ein Streckwerk geführt wird, von diesem verstreckt wird und sich zum Schützen einer zu beklebenden Oberfläche eignet.
  • Zum Verstrecken der Folienbahn weist das Streckwerk Galetten auf, die zum Fördern und Verstrecken der Folienbahn vorgesehen sind. Die Galetten werden zum Verstrecken der Folienbahn auf eine vorbestimmte Strecktemperatur erwärmt. Die Strecktemperatur der Folienbahn ist insbesondere abhängig vom Material, aus dem sie besteht. Vorzugsweise wird eine aus PVC bestehende Folienbahn verstreckt, wobei die Strecktemperatur in diesem Fall zwischen 60°C und 120°C liegen kann.
  • Beispielsweise wird die Folienbahn um 30% ihrer dem Streckwerk zugeführten Länge verstreckt. Beim Applizieren dieser erfindungsgemäßen Folie kann diese folglich um 30% ihrer Applizierungslänge geschrumpft werden.
  • Nachdem die erfindungsgemäß verstreckte Folienbahn mit der Klebeschicht versehen ist, wird sie mit ihrer Rückseite auf die Oberseite einer Trägerbahn aufgeklebt. Die Trägerbahn schützt die Klebeschicht und sie kann mit der aufgeklebten Folienbahn zu einer Rolle aufgerollt werden. Die Trägerbahn kann beispielsweise mit einer äußeren Sichtschicht versehen sein, auf welcher beispielsweise mittels einer Vielzahl aufgedruckter Pfeile die Verstreckungsrichtung der Folienbahn abgebildet ist, um dem Anwender beim Applizieren der Folie einen Hinweis auf deren Verstreckungsrichtung zu geben. Von der Rolle können Abschnitte der Folienbahn abgeschnitten werden, wobei durch die Aufdrucke auf der sichtbaren Seite der Trägerbahn die Verstreckungsrichtung der Folienbahn vom Anwender stets erkennbar bleibt, bis die Trägerbahn zum Applizieren eines Folienstückes von diesem abgelöst wird.
  • Die erfindungsgemäße Folienbahn wird vorzugsweise für Fahrzeugverklebungen vorgesehen. Im Besonderen ist die Folienbahn zum Applizieren auf drei-dimensional geformte Oberflächen von Fahrzeugaußenteilen vorgesehen, wie z. B. einem Fahrzeugaußenspiegel. Die Fahrzeugaußenteile weisen vorbestimmte Applizierungsflächen für die Folienbahn auf. Im Falle eines zu beklebenden Außenspiegels kann dessen sichtbare Gehäuseaußenseite als Applizierungsfläche vorgesehen sein.
  • Von der Folienbahn werden in ihrer Quer- und ggf. in ihrer Längsrichtung Folienstücke abgetrennt, die eine Fläche aufweisen, die um ein vorbestimmtes Übermaß größer ist, als die jeweiligen Applizierungsflächen. Mit dem Übermaß wird insbesondere eine durch die Verstreckung vorgegebene maximale Schrumpflänge berücksichtigt. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Folienränder nach dem Applizieren und Schrumpfen vorzugsweise noch soweit über die jeweiligen Applizierungsflächen ragen, dass diese entlang den Rändern Applizierungsflächen abgeschnitten werden können.
  • Vorzugsweise werden die Folienstücke unter Ausbildung einer allerhöchstens punktweise orientierten ersten Berührungszone auf ihre jeweiligen Applizierungsflächen aufgelegt und dabei bezüglich ihrer Berührungszone mit ihrer Verstreckungsrichtung in Richtung der größeren bis größten Krümmungsänderung der jeweiligen Applizierungsfläche ausgerichtet. Je nach Krümmungsverlauf der Applizierungsfläche, welche insbesondere durch Krümmungsänderungen ihrer Mantellinien vorgegeben wird, kann das jeweilige Folienstück mit seiner Verstreckungsrichtung parallel zu den Mantellinien, diagonal zu den Mantellinien oder senkrecht zu den Mantellinien ausgerichtet werden. Eine für jede individuelle Applizierungsfläche vorteilhafte Ausrichtung eines vorgesehenen Folienstückes obliegt insbesondere einem erfahrenen und versierten Anwender.
  • Zur Einleitung eines kontrollierten Schrumpfverhaltens der ausgerichteten Folienstücke werden diese unter Wärmeeinwirkung mit ihren jeweiligen Applizierungsflächen verklebt. Vorzugsweise nimmt die Intensität der Wärmeeinwirkung auf die Folienstücke bezüglich ihrer jeweiligen ersten Berührungszone mit der jeweiligen Applizierungsfläche in Bereichen größer werdender Krümmungsänderungen der jeweiligen Applizierungsfläche zu.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens
  • 2 ein über ein Streckwerk geführter Abschnitt der Folienbahn
  • 3a 3b ein erstes Applizierungsbeispiel für die erfindungsgemäße Folie
  • 4a 4b ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Folie
  • 5a 5b Darstellung eines stark drei-dimensional verformten Applizierungsobjekts
  • Sofern im Folgenden nichts anderes gesagt ist, gilt die folgende Beschreibung stets für alle Figuren.
  • Insbesondere 1 zeigt in schematischer Weise das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen, auf einer Rolle zu einer endlosen Folienbahn 1 gegossenen Folie. Die Folienbahn 1 kann beispielsweise über eine Breitschlitzdüse extrudiert werden, welche mit in einem Wasserbad angeordneten Walzen, bzw. Rollen, zum Abziehen, Kühlen und Führen der Folienbahn 1 zusammenwirkt. Dieser Vorgang ist bekannt und in den Figuren zum Zweck einer vereinfachten Darstellung der Erfindung nicht näher gezeigt.
  • Die Folienbahn 1 weist eine durchgefärbte vordere Sichtseite 2 auf. Weiterhin weist die Folienbahn 1 eine Rückseite 3 auf, die mit einer selbstklebenden Klebeschicht versehen ist. Die Rückseite 3 wird über Walzen einer Auftragungsvorrichtung 15 mit der Klebeschicht versehen.
  • Erfindungsgemäß wird die Folienbahn 1 in ihrer Längsrichtung, nicht aber in ihrer Querrichtung um ein vorbestimmtes Maß 19 verstreckt, bevor sie mit der Klebeschicht 3 versehen wird. Die erfindungsgemäß verstreckte Folienbahn 1 ist in ihrer Längsrichtung, nicht jedoch in ihrer Querrichtung, unter Wärmeeinwirkung entsprechend ihres Verstreckungsgrades schrumpfbar. Da die Folie lediglich monoaxial verstreckt ist, ist eine Schrumpfung der Folie mittels Wärmeeinwirkung in vorhersehbarer Weise und kontrolliert herbeiführbar.
  • Hieraus ergibt sich für eine Anwendung der erfindungsgemäßen Folienbahn 1 beispielsweise die Möglichkeit, dass Abschnitte der Folienbahn 1 auf stark drei-dimensional verformte Applizierungsflächen aufgeklebt werden können, ohne dass hierfür die Folie gedehnt werden muss. Stattdessen schmiegt sich die Folie unter Wärmeeinwirkung selbstständig an ihrer Applizierungsfläche an.
  • Insbesondere die 3a und 3b zeigen hierzu ein erstes Verwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Folie bzw. Folienbahn 1. Das dort dargestellte Applizierungsobjekt, welches beispielsweise ein Fahrzeugaußenteil 10 sein kann, weist eine zylindrische Form auf. Die Mantelfläche der zylindrischen Form ist als Applizierungsfläche 11 vorgesehen. Von der Folienbahn 1 ist ein Folienstück 12 zum Applizieren auf die dort dargestellte Mantelfläche abgetrennt. Die abgetrennte Länge des Folienstückes 12 ist mindestens so groß gewählt, wie der Umfang der kreisförmigen Grundfläche des dort dargestellten Zylinders, summiert mit dem vorbestimmten Verstreckungsmaß 19 des Folienstückes 12. Hierzu zeigt 3a, dass das Folienstück 12 auf die Applizierungsfläche 11 aufgeklebt wird, ohne dass es zum Anpassen stark gedehnt, bzw. aufgespannt werden muss. Insbesondere in 3b ist zu erkennen, dass sich das applizierte Folienstück 12 unter Wärmeeinwirkung an die Mantelform des Zylinders selbstständig anpasst.
  • Da zur Applizierung des Folienstückes 12 keine Dehnung bzw. Überdehnung desselben erfolgt, findet auch keine Dehnung bzw. Überdehnung der Klebeschicht statt, sodass die Klebekraft der Klebeschicht nicht durch die Applizierung des Folienstückes 12 beeinträchtigt wird. Das Folienstück 12 haftet auch nach längerer Zeit auf der Applizierungsfläche 11, ohne Blasen zu werfen, weil die Dicke der Klebeschicht trotz der Dehnung ausreichend groß ist.
  • Insbesondere 1 zeigt, dass die Folienbahn 1 endlos hergestellt und im kontinuierlichen Durchlaufprozess über ein Streckwerk 5 geführt wird. das Streckwerk 5 übernimmt die erfindungsgemäße monoaxiale Verstreckung der Folienbahn 1. Hierfür weist das Streckwerk 5 Galetten 6 auf, die zum Fördern und Verstrecken der Folienbahn 1 vorgesehen sind. Die Galetten 6 werden zum Verstrecken der Folienbahn 1 auf eine vorbestimmte Strecktemperatur erwärmt. Die hier dargestellte Folienbahn 1 besteht aus PVC, wodurch die Strecktemperatur im vorliegenden Fall vorzugsweise zwischen 60°C und 120°C liegt.
  • Insbesondere 2 zeigt, dass die dem Streckwerk zugeführte Länge 7 der Folienbahn 1 um ein vorbestimmtes Maß 9 verstreckt ist. Im vorliegenden Fall wird die Folienbahn 1 um 30% ihrer dem Streckwerk zugeführten Länge 7 verstreckt. Dies bedeutet, dass sich die Folienbahn 1, bzw. Abschnitte der Folienbahn 1, unter Wärmeeinwirkung bis zu 30% ihrer verstreckten Länge zurückstellen können.
  • Insbesondere 1 zeigt, dass die Folienbahn 1, nachdem sie mit der Klebeschicht versehen ist, mit ihrer Rückseite 3 auf die Oberseite 8 einer Trägerbahn 9 aufgeklebt wird. Auf der Sichtseite der Trägerbahn 9 können beispielsweise eine Vielzahl aufgedruckter Pfeile die Verstreckungsrichtung der Folienbahn 1 zur Orientierung für den Anwender angeben.
  • Vorzugsweise ist die Folienbahn 1 zum Applizieren auf drei-dimensional geformte Oberflächen von Fahrzeugaußenteilen 10 vorgesehen. Insbesondere in den 4a und 4b wird als Fahrzeugaußenteil 10 ein Außenspiegel dargestellt. Als Applizierungsfläche 11 ist in diesem Fall die sichtbare Gehäuseaußenfläche des Außenspiegels vorgesehen. Dabei ist das in 4b dargestellte Fahrzeugaußenteil 10 ein Außenspiegel, der eine Taillierung 17 aufweist. Insbesondere in einem solchen Fall werden die erfindungsgemäßen Vorteile besonders deutlich.
  • Insbesondere die 5a und 5b machen hierzu deutlich, dass ein tailliertes Fahrzeugaußenteil 10 eine besonders stark ausgeprägte drei-dimensionale Verformung der Applizierungsfläche 11 aufweist. Die Applizierungsfläche 11 weist eine unendlich große Anzahl von Mantellinien 16 auf, die in ihrer Summe die Applizierungsfläche 11 bilden. Die Krümmung der Applizierungsfläche 11 ergibt sich unmittelbar aus dem Krümmungsverhalten der jeweiligen Mantellinien 16. Die 5a und 5b zeigen das Fahrzeugaußenteil 10 mit Taillierung 17 gem. 4c in Seitenansicht und Draufsicht. Aus den 4a bis 5b ist zu erkennen, dass in diesem Fall von oben nach unten bzw. von rechts nach links große bis größere Längen- und Tiefenänderungen des Fahrzeugaußenteils 10 ersichtlich sind. Die Längen- und Tiefenänderungen ergeben sich aus dem Krümmungsverhalten der Mantellinien 16. Die Figuren verdeutlichen, dass an der gezeigten Taillierung 17 die Mantellinien immer dichter zusammenrücken. Insbesondere an derartigen Stellen, an denen sich die Mantellinien 16 verdichten, zeigt die Erfindung im Besonderen ihre Vorzüge.
  • Hierzu ist zur Verdeutlichung in 5c ein rechteckiges Folienstück 12 dargestellt, dass lediglich an seiner oberen Längsseite einer Wärmeeinwirkung ausgesetzt wurde und sich dort zusammengezogen hat. Dies bedeutet, dass das erfindungsgemäße Folienstück 12 mit seiner unteren Längsseite ohne nennenswerte Dehnung um den größeren Querschnitt des Fahrzeugteils 10 gelegt werden kann, sofern es entsprechend zugeschnitten ist, und dort, wo durch dessen rechteckiger Form zunächst zuviel Folienmaterial übrig ist, in einfacher Weise durch Aufschrumpfen des Folienstückes Abhilfe geschaffen wird.
  • Von der Folienbahn 1 werden in ihrer Quer- und ggf. in ihrer Längsrichtung Folienstücke 12 abgetrennt, die eine Fläche aufweisen, die um ein vorbestimmtes Übermaß größer ist, als die jeweiligen Applizierungsflächen 11. Das vorbestimmte Übermaß ist mindestens so groß, wie das vorbestimmte Maß 19, mit welchem die Folienbahn 1 verstreckt ist. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die vollständig applizierte Fläche des Folienstücks 12 nach dem Aufschrumpfen nicht kleiner wird, wie ihre Applizierungsfläche 11.
  • Insbesondere 4a und 5a zeigen, dass zunächst das Folienstück 12 unter Ausbildung einer allerhöchstens punktweise orientierten ersten Berührungszone 13 auf die Applizierungsfläche 11 aufgelegt wird. Der Anwender bekommt hierdurch die Möglichkeit, das Folienstück 12 bezüglich der Berührungszone 13 mit seiner Verstreckungsrichtung 14 in Richtung der größeren bis größten Krümmungsänderung der jeweiligen Applizierungsfläche 11 auszurichten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auf Oberflächenzonen der Applizierungsfläche 11, an welchen besonders stark ausgeprägte dreidimensionale Verformungen der Applizierungsfläche 11 auftreten, ein erfindungsgemäßes Aufschrumpfen derselben ohne nennenswerte Dehnung möglich ist. Die Orientierung der Verstreckungsrichtung 14 des Folienstückes 12 bezüglich der Mantellinien 16 einer vorgesehenen Applizierungsfläche 11 obliegt insbesondere dem erfahrenen Anwender, um bezüglich von stark drei-dimensional geformten Oberflächen ein optimales Aufschrumpfverhalten des Folienstückes zu erreichen.
  • Vorzugsweise wird das Folienstück 12 erst nach dem Ausrichten unter Wärmeeinwirkung mit seiner jeweiligen Applizierungsfläche 11 verklebt. Die Intensität der Wärmeeinwirkung auf die gezeigten Folienstücke 12 bezüglich ihrer jeweiligen ersten Berührungszone 13 mit der jeweiligen Applizierungsfläche 11 nimmt in Bereichen größer werdender Längen- und Tiefenänderung der jeweiligen Applizierungsfläche 11 vorzugsweise zu. Mit dieser Maßnahme kann unter einer veränderbaren Intensität der Wärmeeinwirkung eine kontrolliert herbeiführbare Schrumpfung des jeweils zu applizierenden Folienstückes 12 erreicht werden, die ein einfaches Aufrakeln des Folienstückes 12 auch an schwierigen Oberflächenkonturen ermöglicht.
  • Nach dem Applizieren eines vorgesehen Fahrzeugaußenteils 10 wird vorgeschlagen, das applizierte Folienstück 12 nach Erzielen seiner Endklebekraft nachzutempern. Die Endklebekraft kann nach dem Applizieren je nach verwendeter Klebeschicht z. B. nach drei Tagen, vorhanden sein. Das Nachtempern kann beispielsweise bei Temperaturen von 130°C bis 150°C erfolgen um insbesondere Rückstellkräfte des Folienstückes 12, beispielsweise im Hinblick auf sommerlicher Hitzeeinwirkung, zu reduzieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Folienbahn
    2
    Sichtseite
    3
    Rückseite
    4
    Verstreckungsmaß
    5
    Streckwerk
    6
    Galette
    7
    zugeführte Länge
    8
    Oberseite
    9
    Trägerband
    10
    Fahrzeugaußenteil
    11
    Applizierungsfläche
    12
    Folienstück
    13
    Berührungszone
    14
    Verstreckungsrichtung
    15
    Auftragungsvorrichtung
    16
    Mantellinie
    17
    Taillierung
    19
    vorbestimmtes Maß, Verstreckungsfaktor
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 69827142 T2 [0004]
    • DE 60105829 T2 [0005]
    • DE 3927720 A1 [0006]
    • DE 102009012239 A1 [0007]
    • DE 2525523 C2 [0008]
    • DE 19643746 A1 [0009]

Claims (11)

  1. Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen, auf eine Rolle zu einer endlosen Folienbahn (1) gegossenen Folie, mit einer durchgefärbten vorderen Sichtseite (2) und mit einer mit selbstklebender Klebeschicht versehenen Rückseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1) in ihrer Längsrichtung, nicht aber in ihrer Querrichtung, um ein vorbestimmtes Maß (19) verstreckt wird, bevor sie mit der Klebeschicht versehen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1) endlos hergestellt und im kontinuierlichem Durchlaufprozess über ein Streckwerk (5) geführt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Streckwerk (5) Galetten (6) aufweist, die zum Fördern und Verstrecken der Folienbahn (1) vorgesehen sind, wobei die Galetten (6) zum Versrecken der Folienbahn (1) auf eine vorbestimmte Strecktemperatur erwärmt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Strecktemperatur zwischen 60 Grad und 120 Grad Celsius liegt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1) um etwa bis zu 30% ihrer dem Streckwerk (5) zugeführten Länge (7) verstreckt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1), nachdem sie mit der Klebeschicht versehen ist, mit ihrer Rückseite (3) auf die Oberseite (8) einer Trägerbahn (9) aufgeklebt wird.
  7. Verwendung einer Folienbahn (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbahn (1) zum Applizieren auf 3-dimensional geformten Oberflächen von Fahrzeugaußenteilen (10) vorgesehen ist, wobei die Fahrzeugaußenteile (10) vorbestimmte Applizierungsflächen (11) für die Folienbahn (1) aufweisen und wobei von der Folienbahn (1) in ihrer Quer- und ggf. in ihrer Längsrichtung Folienstücke (12) abgetrennt werden, die eine Fläche aufweisen, die um ein vorbestimmtes Übermaß größer ist, als die jeweiligen Applizierungsflächen (11).
  8. Verwendung einer Folienbahn (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Übermaß mindestens so groß ist, wie das vorbestimmte Maß (19), mit welchem die Folienbahn (1) verstreckt ist.
  9. Verwendung einer Folienbahn (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst die Folienstücke (12) unter Ausbildung einer allerhöchstens punktweise orientierten ersten Berührungszone (13) auf ihre jeweiligen Applizierungsflächen (11) aufgelegt werden und dabei bezüglich ihrer Berührungszone (13) mit ihrer Verstreckungsrichtung (14) in Richtung der größeren bis größten Krümmungsänderung der jeweiligen Applizierungsflächen (11) ausgerichtet werden.
  10. Verwendung einer Folienbahn (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgerichteten Folienstücke (12) unter Wärmeeinwirkung mit ihren jeweiligen Applizierungsflächen (11) verklebt werden.
  11. Verwendung einer Folienbahn (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Intensität der Wärmeeinwirkung auf die Folienstücke (12) bezüglich ihrer jeweiligen ersten Berührungszone (13) mit der jeweiligen Applizierungsfläche (11) in Bereichen größer werdender Längen- und Tiefenänderungen der jeweiligen Applizierungsfläche (12) zunimmt.
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