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Die Erfindung betrifft ein Finishsystem, umfassend einen Finishsteinhalter zum Halten eines Finishsteins und einen Werkstückantrieb zum Antrieb eines finishend zu bearbeitenden Werkstucks um eine Rotationsachse.
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Die finishende Bearbeitung eines Werkstucks ist ein auch als ”Superfinishen” oder ”Feinstbearbeitungsverfahren” bezeichnetes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung eines Werkstücks. Bei diesem Verfahren wird ein abrasiv wirkender Finishstein auf die zu bearbeitende Werkstückoberfläche gedrückt. Dabei rotiert die zu bearbeitende Werkstuckoberfläche. Üblicherweise wird der Rotation der zu bearbeitenden Werkstuckoberfläche eine oszillierende Bewegung uberlagert, bei welcher sich der Finishstein und die zu bearbeitende Werkstückoberflache in zu der Rotationsachse parallelen Richtungen relativ zueinander bewegen.
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Um die Herstellung hochgenauer Oberflächen gewahrleisten zu konnen, ist eine sorgfältige Einrichtung des Finishsystems erforderlich. Dabei muss um eine korrekte Relativlage des Finishsteins und des Werkstücks gewährleistet sein. Diese korrekte Relativlage muss wahrend der Bearbeitung eines Werkstucks oder einer Serie von Werkstücken auch mit zunehmender Abnutzung des Finishsteins aufrechterhalten werden. Es ist daher gewünscht, den zeitlichen Aufwand zur Einrichtung eines Finishsystems zu minimieren.
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Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Finishsystem zu schaffen, welches die Möglichkeit der Herstellung hochgenauer Oberflachen mit einem geringen Aufwand zur Einrichtung des Finishsystems kombiniert.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemaß dadurch gelöst, dass der Finishsteinhalter um eine zu der Rotationsachse parallele Schwenkachse verschwenkbar ist und dass eine Einstelleinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher die Relativlage der Schwenkachse und der Rotationsachse derart einstellbar ist, dass in einem ersten Abnutzungszustand des Finishsteins die Schwenkachse bezogen auf die Rotationsachse außerhalb einer durch die rotierende Werkstückoberflache definierten Hullflache des Werkstucks und in einem auf den ersten Abnutzungszustand folgenden zweiten Abnutzungszustand des Finishsteins die Schwenkachse zwischen der Hüllfläche und der Rotationsachse anordenbar ist.
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Durch die Verschwenkbarkeit des Finishsteinhalters um eine zu der Rotationsachse parallele Schwenkachse wird ein Freiheitsgrad geschaffen, der es ermoglicht, dass sich eine Wirkflache des Finishsteins vollflächig an die zu bearbeitende Werkstuckoberflache anlegt. Insbesondere ist der Finishsteinhalter passiv um die Schwenkachse verschwenkbar; es ist also kein Aktor (beispielsweise in Form eines Motors) vorgesehen, mittels welchem eine extern gesteuerte, aktive Verschwenkung des Finishsteinhalters um die Schwenkachse erfolgt.
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Bei dem erfindungsgemaßen Finishsystem ist außerdem vorgesehen, dass die Relativlage der Rotationsachse und der hierzu parallelen Schwenkachse einstellbar ist. Hierbei wird die Relativlage der Schwenkachse und der Rotationsachse in Abhangigkeit eines Abnutzungszustands des Finishsteins eingestellt. In einem ersten Abnutzungszustand ist der Finishstein weniger stark abgenutzt als in einem zweiten Abnutzungszustand. Dies bedeutet, dass der Finishstein in dem ersten Abnutzungszustand eine größere quer zu der Wirkflache des Finishsteins gemessene Länge aufweist als in dem zweiten Abnutzungszustand.
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Im Rahmen der Erfindung ist vorgesehen, dass mit zunehmender Abnutzung des Finishsteins die Schwenkachse niedriger zu der Rotationsachse beabstandet wird. In einem ersten Abnutzungszustand des Finishsteins ist die Schwenkachse so angeordnet, dass sie bezogen auf die Rotationsachse außerhalb einer durch die rotierende Werkstückoberfläche definierten Hullfläche des Werkstücks angeordnet ist. In dieser Konfiguration ubt die zu bearbeitende Werkstückoberflache auf die Wirkflache des Finishsteins eine Kraft aus, welche den Finishstein um die Schwenkachse in einer ersten Richtung verschwenkt. Mit zunehmender Abnutzung des Finishsteins und mit zunehmender Verkleinerung des Abstands zwischen der Schwenkachse und der Rotationsachse wird in einem zweiten Abnutzungszustand eine Konfiguration erreicht, in welcher die Schwenkachse des Finishsteins so weit in Richtung auf die Rotationsachse verschoben ist, dass sie zwischen der Hullfläche des Werkstücks und der Rotationsachse angeordnet ist. Da die um die Rotationsachse rotierende Werkstückoberflache eine in Drehrichtung wirkende Kraft auf die Wirkfläche des Finishsteins ausübt, die Schwenkachse nunmehr jedoch in einen Bereich zwischen der Hullflache und der Rotationsachse verlagert ist, wird der Finishstein in einer zweiten, der ersten Schwenkrichtung entgegengesetzten Schwenkrichtung um die Schwenkachse verschwenkt.
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Das erfindungsgemäße Finishsystem ermöglicht eine weitestgehend vollständige Nutzung der Gebrauchslänge eines Finishsteins, sodass Einrichtarbeiten auf ein Minimum reduziert werden konnen. Insbesondere kann ein linienformiger Kontakt einer Wirkflache des Finishsteins mit dem zu bearbeitenden Werkstuck vermieden werden, sodass besonders gute Rundheitswerte erzielt werden konnen.
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Darüber hinaus wird einem einseitigen Finishsteinverschleiß vorgebeugt. Das erfindungsgemäße Finishsystem ermöglicht außerdem einen besonders schonenden Umgang mit dem Finishstein, sodass das Risiko von Finishsteinbrüchen reduziert wird.
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Um eine besonders gute Ausnutzung einer nutzbaren Lange des Finishstein zu gewahrleisten, wird vorgeschlagen, dass der Finishstein eine Finishsteinlängsachse aufweist, welche in einer neutralen Finishsteinstellung senkrecht zu der Rotationsachse verläuft, wobei der Finishstein ausgehend von der neutralen Finisheinstellung in einander entgegengesetzten Schwenkrichtungen um die Schwenkachse verschwenkbar ist. Dies ermöglicht eine Anpassung der Wirkfläche des Finishsteins ausgehend von einer neutralen Finishsteinstellung in eine erste Endschwenklage, welche dann erreicht ist, wenn die Wirkflache des Finishsteins, die Schwenkachse des Finishsteins und die Hullfläche der Werkstuckoberfläche miteinander übereinstimmen. Ausgehend von dieser ersten Schwenklage kann der Finishstein in vorstehend beschriebener Weise zurückverschwenkt werden, die neutrale Finishsteinstellung einnehmen und schließlich in eine entgegengesetzte zweite Endschwenklage verschwenken. Die Verschwenkung aus der ersten in die zweite Endschwenklage erfolgt ausgehend von einer Konfiguration, in welcher die Schwenklage mit der Hüllflache des Werkstücks übereinstimmt, hin zu einer Konfiguration, in welcher die Schwenklage des Finishsteins zwischen der Hüllflache und der Rotationsachse des Werkstücks angeordnet ist.
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Bevorzugt ist es ferner, dass der Finishstein eine Gesamtnutzlange aufweist, dass der erste Abnutzungszustand einer zuerst abnutzbaren Halfte der Gesamtnutzlange zugeordnet ist und dass der zweite Abnutzungszustand einer zuletzt abnutzbaren Halfte der Gesamtnutzlange zugeordnet ist. Anders ausgedruckt: Bei einem frischen, unbenutzten Finishstein liegt die frische Wirkfläche des Finishsteins an der Hüllfläche des Werkstücks an. Dabei ist die Schwenkachse des Finishsteins zu der Hullflache mit einem ersten Abstand (bezogen auf die Rotationsachse nach radial außen) beabstandet. In einem vollstandig abgenutzten Zustand des Finishsteins liegt die zuletzt nutzbare Wirkfläche des Finishsteins ebenfalls an der Hüllfläche des Werkstucks an. Dabei ist die Schwenkachse des Finishsteins zu der Hullfläche mit einem zweiten Abstand (bezogen auf die Rotationsachse nach radial innen) beabstandet. Das Maß dieses zweiten Abstands ist identisch oder ähnlich zu dem Maß des ersten Abstands.
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In vorteilhafter Weise umfasst die Einstelleinrichtung des Finishsystems eine Führungseinrichtung zur Fuhrung der Schwenkachse und/oder der Rotationsachse entlang einer Fuhrungsbahn. Entlang dieser Fuhrungsbahn kann die absolute Raumlage der Schwenkachse oder der Rotationsachse oder eine Relativlage der Schwenkachse und der Rotationsachse vorgegeben werden.
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Die Einstellung der Relativlage zwischen Schwenkachse und Rotationsachse kann beispielsweise schwerkraftunterstutzt erfolgen. Wenn beispielsweise die Rotationsachse ortsfest ist, kann die Schwenkachse des Finishsteins schwerkraftunterstützt nach unten in Richtung auf die Rotationsachse nachgeführt werden. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn eine Antriebseinrichtung zum Antrieb der Schwenkachse und/oder der Rotationsachse entlang der Fuhrungsbahn vorgesehen ist, sodass die Relativlage schwerkraftunabhängig einstellbar ist.
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Fur ein besonders gutes Finishergebnis ist es bevorzugt, wenn eine Anpresseinrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Finishstein elastisch nachgiebig gegen die zu bearbeitende Werkstuckoberflache andrückbar ist. Eine solche Anpresseinrichtung ist insbesondere von Vorteil, wenn Werkstuckoberflächenabschnitte bearbeitet werden sollen, welche zu der Rotationsachse nicht rotationssymmetrisch sind. Die Anpresseinrichtung kann beispielsweise in Form einer Feder ausgebildet sein.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Anpresseinrichtung als Antriebseinrichtung zum Antrieb der Schwenkachse und/oder der Rotationsachse entlang einer Führungsbahn wirksam ist. Dies bedeutet, dass die Anpresseinrichtung nicht nur einen Anpressdruck für den Finishstein bereitstellt, sondern auch eine Nachfuhrung der Schwenkachse in Richtung auf die Rotationsachse ermöglicht.
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Besondere Vorteile hinsichtlich der Genauigkeit der herzustellenden Werkstückoberfläche und der Minimierung des Einrichtungsaufwands des Finishsystems ergeben sich, wenn die Hullfläche durch eine zu der Rotationsachse exzentrisch versetzte Exzenterfläche definiert ist. Die Exzenterflache ist also die zu bearbeitende Werkstückoberflache, welche um eine Exzenterflächenachse rotiert, die zu der Rotationsachse des Werkstücks versetzt ist.
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Im Folgenden werden bevorzugte Moglichkeiten der konstruktiven Realisierung einer Schwenkachse beschrieben.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Schwenkachse gleich der Drehachse eines Schwenklagers. In diesem Fall stimmt die Schwenkachse also mit einer körperlichen Drehachse eines Schwenklagers überein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung verlauft die Schwenkachse durch den Krummungsmittelpunkt eines Bogenführungslagers. Das Bogenführungslager ermöglicht die Definition einer virtuellen Schwenkachse. Dabei ist die Lage der Schwenkachse durch die Stärke der Krummung des Bogenführungslagers vorgegeben.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine Seitenansicht einer ersten Ausfuhrungsform eines Finishsystems fur einen ersten Abnutzungszustand eines Finishsteins;
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2 eine Vorderansicht des Finishsystems gemäß 1;
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3 eine Seitenansicht des Finishsystems gemaß 1 für einen Zwischenzustand des Finishsteins;
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4 eine Vorderansicht des Finishsystems gemäß 3;
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5 eine Seitenansicht des Finishsystems gemäß 1 für einen zweiten Abnutzungszustand des Finishsteins;
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6 eine Vorderansicht des Finishsystems gemäß 5;
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7 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform eines Finishsystems;
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8 eine Vorderansicht des Finishsystems gemaß 7;
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9 eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer Einstelleinrichtung eines Finishsystems;
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10 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer Einstelleinrichtung eines Finishsystems; und
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11 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausfuhrungsform einer Einstelleinrichtung eines Finishsystems.
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Eine Ausführungsform eines Finishsystems ist in den Figuren mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Das Finishsystem 10 umfasst einen Finishsteinhalter 12, an welchem ein Finishstein 14 gehalten ist.
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Der Finishstein 14 erstreckt sich entlang einer Finishsteinlängsachse 16 und weist endseits eine Wirkfläche 18 auf. Der Finishstein 14 ist aus einem abrasiven Material, beispielsweise aus Korund-Körnern hergestellt.
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Der Finishstein 14 weist eine in 1 mit 20 bezeichnete Gesamtnutzlänge auf. Eine zuerst abnutzbare Hälfte der Gesamtnutzlänge ist mit dem Bezugszeichen 22 und eine zuletzt abnutzbare Halfte ist mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnet. Die Wirkflache 18 verschiebt sich also entlang der Finishsteinlängsachse ausgehend von einem unbenutzten Zustand des Finishsteins 14 hin zu einem vollständig abgenutzten Finishstein 14 in Richtung auf den Finishsteinhalter 12.
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Der Finishstein 14 weist einen nicht zur Finishbearbeitung nutzbaren Bereich 26 auf, welcher in einem Einspannbereich 28 des Finishhalters 12 eingespannt ist. Hierbei kann es sich um eine feste, das heißt unbewegliche, Einspannung handeln oder um eine bewegbare Einspannung, bei welcher die Wirkflache 18 des Finishsteins 14 (beispielsweise mittels einer pneumatischen Feder) in Richtung auf ein Werkstuck 30 nachgeführt wird.
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Das Werkstuck 30 weist eine Rotationsachse 32 auf. Das Werkstück 30 ist mittels eines (an sich bekannten und daher nur schematisch dargestellten) Werkstückantriebs 34 um die Rotationsachse 32 rotierend antreibbar. Eine Rotationsrichtung des Werkstücks 30 ist in 2 dargestellt und dort mit dem Bezugszeichen 36 bezeichnet.
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Das Werkstück 30 weist eine ringförmige Exzenterflache 38 auf. Die Exzenterflache 38 ist rotationssymmetrisch zu einer Exzentermittelachse 40, welche um ein Maß 42 (2) zu der Rotationsachse 32 versetzt ist.
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Das Werkzeug 30 definiert in dem mittels der Wirkflache 18 des Finishsteins 14 zu bearbeitenden Bereich eine mit gestrichelten Linien dargestellte Hüllfläche 44. Die Hüllfläche 44 ist im Bereich der Wirkfläche 18 identisch mit der mittels der Wirkfläche 18 finishend zu bearbeitenden Werkstückoberflache 46.
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Der Finishsteinhalter 12 ist um eine Schwenkachse 48 schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse 48 ist beispielsweise mittels eines Drehlagers 50 vorgegeben, dessen Drehachse mit der Schwenkachse 48 übereinstimmt. Das Schwenklager 50 umfasst ein Lagergehäuse 52, mindestens ein Walz- oder Gleitlager 54 und einen schwenkbar gelagerten Lagerabschnitt 56 des Finishsteinhalters 12.
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Die Schwenkachse 48 verlauft parallel oder im Wesentlichen parallel zu der Rotationsachse 32.
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Die Schwenkachse 48 verlauft senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der Finishsteinlangsachse 16.
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Bevorzugt ist es, wenn sich die Schwenkachse 48 und die Finishsteinlängsachse 16 in einem Schnittpunkt 58 schneiden.
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Mit dem Begriff ”Verschwenkbarkeit” ist gemeint, dass der Finishsteinhalter 12 mit dem Finishstein 14 um die Schwenkachse 48 verschwenkbar ist, ohne dass hierfür ein aktiver Schwenkantrieb vorgesehen ist. Diese Verschwenkbarkeit ermoglicht es, den Finishsteinhalter 12 und somit den Finishsteinhalter 14 ausgehend von einer neutralen Finishsteinstellung 60 (vergleiche 2) in einer ersten Schwenkrichtung 62 und in einer hierzu entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung 64 zu verschwenken. Vorteilhafte Schwenkwinkel für eine maximale Auslenkung bezogen auf die neutrale Finishsteinstellung 60 sind beispielsweise 20°, vorzugsweise 10°, insbesondere 5°.
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Die Lage des Schwenklagers 50, des Finishsteinhalter 12 und des Finishsteins 14 ist entlang einer Führungsbahn 66 einstellbar, und zwar mittels einer in den 1, 3, 5 und 7 nur schematisch dargestellten und unter Bezugnahme auf die 9 bis 11 detaillierter beschriebenen Einstelleinrichtung 68. Die Führungsbahn 66 ist insbesondere geradlinig. Vorzugsweise verläuft die Fuhrungsbahn 66 senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der Schwenkachse 48.
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Ausgehend von dem in 1 dargestellten Zustand des Finishsystems 10 gelangt zunächst eine Wirkflache 18 des unbenutzten Finishsteins 14 in Anlage mit der zu bearbeitenden Werkstückoberflache 46. Dabei ist die Schwenkachse 48 entlang der Führungsbahn 66 derart positioniert, dass bezogen auf die Rotationsachse 32 die Schwenkachse 48 radial außerhalb der Hüllfläche 44 angeordnet ist.
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Durch die an der Wirkfläche 18 in Drehrichtung 36 vorbeistreichende Werkstückoberfläche 46 wird über die Wirkfläche 18 des Finishsteins 14 eine parallel zu der Wirkflache 18 und in Drehrichtung 36 wirkende Kraft auf den Finishstein 14 ausgeubt, sodass dieser bestrebt ist, in der ersten Schwenkrichtung 62 um die Schwenkachse 48 zu verschwenken. Dabei nimmt der Verschwenkwinkel zu. Die Zunahme dieses Schwenkwinkels geht einher mit der Abnutzung des Finishsteins 14 in der zuerst abnutzbaren Hälfte 22 und mit einer Verlagerung der Schwenkachse 48 entlang der Fuhrungsbahn 66 in Richtung auf die Rotationsachse 32.
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Nach Abnutzung der zuerst nutzbaren Hälfte 22 ist der in den 3 und 4 dargestellte Zustand erreicht, in welchem sich die Schwenkachse 48 im Bereich der finishend zu bearbeitenden Werkstückoberfläche 46 auf Höhe der Hüllflache 44 befindet. Dieser Zustand korrespondiert mit einer ersten Grenzschwenklage (vergleiche 4), bei welcher der Finishstein 14 um die Schwenkachse 48 ausgehend aus der neutralen Finishsteinstellung 60 in der ersten Schwenkrichtung 62 um einen ersten Grenzschwenkwinkel verschwenkt ist.
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Ausgehend von einem Zustand, in welchem die Schwenkachse 48 mit der zu bearbeitenden Werkstuckoberflache 46 fluchtet, geht eine weitere Abnutzung des Finishsteins 14 mit der Abnutzung der zweiten nutzbaren Hälfte 24 einher.
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Wahrend der Abnutzung der zuletzt abnutzbaren Hälfte 24 ist die Schwenkachse 48 mittels der Einstelleinrichtung 68 derart entlang der Fuhrungsbahn 66 positioniert, dass die Schwenkachse 48 bezogen auf die Rotationsachse 32 in radialer Richtung gesehen zwischen der Hullflache 44 und der Rotationsachse 32 angeordnet ist. Dies hat zur Folge, dass die im Bereich der Wirkfläche 18 mittels der finishend zu bearbeitenden Werkstuckoberfläche 46 auf den Finishstein 14 ausgeübte (Reib-)Kraft den Finishstein 14 um die Schwenkachse 48 in der zu der ersten Schwenkrichtung 62 entgegengesetzten zweiten Schwenkrichtung 64 verschwenkt.
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Bei vollstandiger Abnutzung des Finishsteins 14 ist ein in den 5 und 6 dargestellter Zustand erreicht, bei welchem der Finishstein 14 in eine zweite Grenzschwenklage verschwenkt ist.
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Nach Nutzung der Gesamtnutzlange 20 des Finishsteins 14 ist ein Austausch des Finishsteins 14 erforderlich. Im Rahmen der Neueinrichtung des Finishsystems 10 wird das Schwenklager 50 entlang der Führungsbahn 66 wieder in eine Lage verbracht, in welcher die Schwenkachse 48 bezogen auf die Rotationsachse 32 eines Werkstücks 30 radial außerhalb der Hullfläche 44 angeordnet ist.
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Es versteht sich, dass im Rahmen der vorstehend beschriebenen Nutzung der Gesamtnutzlänge 20 eines Finishsteins 14 mehrere Werkstucke 30, vorzugsweise miteinander identische Werkstücke 30, bearbeitet werden.
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Im Rahmen der finishenden Bearbeitung eines Werkstücks 30 wird außerdem ublicherweise der Rotationsbewegung zwischen dem Werkstuck 30 und dem Finishstein 14 eine Oszillationsbewegung uberlagert. Diese Oszillationsbewegung ist in den 1, 3 und 5 mit den Bezugszeichen 70 angedeutet. Hierbei bewegen sich das Werkstuck 30 und der Finishstein 14 in zueinander entgegengesetzten Richtungen. Diese Richtungen verlaufen vorzugsweise parallel zu der Rotationsachse 32. Die Oszillationsbewegung 70 kann in an sich bekannter Weise dadurch erzeugt werden, dass der Finishstein 14 und der Finishsteinhalter 12 und das Drehlager 50 und gegebenenfalls auch die Einstelleinrichtung 68 mittels eines (an sich bekannten und daher nicht dargestellten) Oszillationsantriebs in den mit dem Bezugszeichen 70 bezeichneten Richtungen angetrieben wird. Alternativ oder zusatzlich hierzu ist es auch möglich, das Werkstuck 30 mittels eines (an sich bekannten und daher nicht dargestellten) Werkstückoszillationsantriebs in zu der Rotationsachse 32 parallelen Richtungen in eine oszillierende Bewegung 70 zu versetzen.
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Eine in den 7 und 8 dargestellte weitere Ausführungsform eines Finishsystems 10 ist hinsichtlich seines Aufbaus und seiner Funktionsweise bis auf die nachfolgend beschriebenen Unterschiede identisch mit dem Aufbau und der Funktionsweise des Finishsystems 10, welches mit Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschrieben wurde. Für das in den 7 und 8 dargestellte Finishsystem 10 wir daher auf die vorstehende Beschreibung Bezug genommen, und es werden nachstehend lediglich die Besonderheiten der Ausführungsform gemaß 7 und 8 erläutert.
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Bei dem Finishsystem 10 gemäß 7 und 8 ist im Unterschied zu dem Finishsystem 10 gemaß 1 bis 6 kein Schwenklager 50, sondern ein Bogenführungslager 72 vorgesehen. Das Bogenführungslager 72 weist ein Bogenfuhrungselement 74 auf, welches einen Bogen 76 definiert. Der Bogen 76 weist einen Krümmungsmittelpunkt 78 auf.
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An dem Führungselement 74 ist ein Lagerabschnitt 80 des Finishsteinhalters 12 entlang des Bogens 76 verschieblich gelagert. Die Verschiebung des Lagerabschnitts 80 entlang des Bogens 76 entspricht einem Verschwenken des Finishsteinhalters 12 und somit des Finishsteins 14 um den Krümmungsmittelpunkt 78, sodass dieser die Lage einer (virtuellen) Schwenkachse 48 definiert.
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Beispiele fur Einstelleinrichtungen 68 sämtlicher vorstehend beschriebener Finishsystemee 10 werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die 9 bis 11 beschrieben. In den 9 bis 11 sind diejenigen Bauteile, welche die Schwenkachse 48 des Finishsystems 10 bilden oder definieren, also beispielsweise das Schwenklager 50 oder das Bogenfuhrungslager 72, schematisch dargestellt. Mittels der Einstelleinrichtung 68 können die Bauteile 50, 72 entlang der Führungsbahn 66 bewegt werden. Hierfur ist beispielsweise eine Führungseinrichtung 82 vorgesehen, die vorzugsweise eine Fuhrungsschiene 84 umfasst, welche die Fuhrungsbahn 66 definiert. Die Bauteile 50, 72 sind an der Führungsschiene 84 gelagert und dort entlang der Fuhrungsbahn 66 verschiebbar.
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Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fuhrungsbahn 66 bezogen auf die Schwerkraftrichtung in vertikaler Richtung verlauft, sodass ein Nachführen der Schwenkachse 48 in Richtung auf die Rotationsachse 32 schwerkraftbedingt oder zumindest schwerkraftunterstützt erfolgen kann.
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Optional weist die Einstelleinrichtung 68 eine Antriebseinrichtung 86 auf, die eine aktiv gesteuerte Bewegung der Bauteile 50, 72 entlang der Fuhrungsbahn 66 ermöglicht. Die Antriebseinrichtung 86 umfasst beispielsweise einen Antriebsmotor 88, welches uber ein Antriebselement 90 (beispielsweise eine Schneckenwelle) die Bauteile 50, 72 entlang der Fuhrungsbahn 66 antreibt (vergleiche 9 und 10).
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Um die finshende Uberarbeitung einer Exzenterflache 38 ermoglichen zu können, ohne dass dabei die Gefahr des Abhebens der Wirkfläche 18 von der Finishen zu bearbeitenden Werkstückoberflache 46 besteht, ist es bevorzugt, wenn die Einstelleinrichtung 68 eine Anpresseinrichtung 92 aufweist, welche insbesondere in Form einer Druckfeder 94 ausgebildet ist. Die Anpresseinrichtung 92 bewirkt ein Andrücken der Bauteile 50, 72 und des Finishsteinhalters 12 und des Finishsteins 14 mit der Wirkfläche 18 des Finishsteins 14 gegen die finishend zu bearbeitende Werkstückoberfläche 46 des Werkstücks 30. Dabei wird der Versatz 42 zwischen der Rotationsachse 32 und der Achse 40 der Exzenterflache 38 ausgeglichen.
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Es ist möglich, sowohl eine Antriebseinrichtung 86 als auch eine hiervon separate Anpresseinrichtung 92 vorzusehen (vergleiche 10). Es ist aber auch moglich, lediglich eine Anpresseinrichtung 92 vorzusehen, welche gleichzeitig als Antriebseinrichtung 86 (in diesem Fall nicht aktiv ansteuerbar) wirksam ist.